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V/1083/2018

Stadthaussaal: Ein Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung, ein Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme in Verbindung mit einem dauerhaften Ort für das Stadtmodell ("Münster Modell")

Vorlagen 11.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 17

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1575 Zeichen

Anlage A zur V/1083/2018 
Kurzüberblick 
Entwicklung des Stadthaussaals zu einem Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbe-
teiligung. Entwicklung des Stadthaussaals zu einem Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst 
und Kulturprogramme. Etablierung des Stadthaussaals inclusive des angegliederten und sanier-
ten Untergeschosses zu einem dauerhaften Standort für das Münster Modell. Gewährleistung 
weiterer Nutzungen (Weihnachtsbasar, Wahlbüro) im Stadthaussaal. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem konkreten und dauerhaftem Standort des Münster Modell wird es seiner Zweckbestim-
mung gerecht: als Ort der Kommunikation, Meinungsbildung, Diskussion und Entscheidung städ-
tebaulicher Projekte und Entwicklungen, als identifikationsstiftender Anker- und Anziehungspunkt 
für die Bürgerschaft sowie als positiv-werbender Charakter für Stadtführungen und auch Touristik. 
Durch die Nutzungskombination des Stadthaussaals als Ort des Stadtmodells und als Ort für 
ausgewählte interdisziplinäre Kunst und Kulturprogramme  wird eine Stärkung des interdisziplinä-
ren Diskurses in der Stadtgesellschaft ermöglicht.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 11 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig

Beschlussvorlage

9354 Zeichen

V/1083/2018 
V/1083/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadthaussaal: Ein Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung, ein Ort für 
ausgewählte interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme  in Verbindung mit einem dauerhaften 
Ort für das Stadtmodell ("Münster Modell") 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.03.2019 Kulturausschuss Vorberatung 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   26.03.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, den Stadthaussaal 
 nach Abschluss der für 2020 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen zu einem Ort der Partiz i-
pation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung zu entwickeln, 
 als einen Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst - und Kulturprogramme mit einem abg e-
stimmten Kontingent für Ausstellungen anzusehen, 
 in Verbindung mit dem angegliederten Untergeschoss zu einem da uerhaften Standort für das 
Stadtmodell zu etablieren. 
 weiterhin für Nutzungen  wie bspw. Weihnachtsbasar und Hauptwahlbüro zur Verfügung zu 
stellen, sowohl parallel zum Stadtmodell als auch unabhängig davon. 
 
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,  
 eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit bzw. Durchlässigkeit vom Prinzipalmarkt bei gleichzeit i-
ger Aufwertung der Gasse entlang des Stadthausturmes zu prüfen. 
 für die unterschiedlichen Nutzungsoptionen des Stadthaussaales ein schlüssiges ressource n-
schonendes Betreiberkonzept zu entwickeln und zur abschließenden Entscheidung den Rat s-
gremien der Stadt Münster vorzulegen. 
Dezernent für Planungs- und 
Baukoordination 
 
20.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thielen 
Telefon: 492-7075 
ThielenS@stadt-
muenster.de

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V/1083/2018 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass 
 für die mit dem beschriebenen Nutzungskonzept verbundenen Ergänzungsmaßnahmen inves-
tive Kosten in Höhe von 49.000,00 Euro entstehen, 
 die zusätzlichen Kosten in der erforderlichen Verbreiterung von Türöffnungen sowie eine 
Maßnahme bedingte Ertüchtigung der bestehenden Substanz in Form von Gebäudeabdich-
tungen und Lüftung des Untergeschosses zwecks besserer Lagermöglichkeiten begründet 
sind, 
 die zusätzlichen Kosten aus dem Budget für die Innensanierung des Stadthaus 1 (PG 01 11 
„Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 4050) getragen werden, 
 in den veranschlagten Kosten noch keine Investitionen für eine noch zu prüfende barrierefreie 
Zugangsmöglichkeit bzw. Durchlässigkeit vom Prinzipalmarkt (siehe Beschlusspunkt 2.2.) 
enthalten sind. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nachdem im Jahr 2003 der Beschluss zum sukzessiven Aufbau des Stadtmodells getroffen wurde, 
wird unter dem Namen „Münster Modell“ in Kooperation zwischen Stadt und dem Verein „Münster 
Modell e.V.“, unter Einbindung einer Vielzahl privater Spender und Sponsoren, das Projekt „Münster 
Modell“ vorangetrieben. Inzwischen ist das Modell auf mehr als 60 Platten (teilweise noch nicht voll-
ständig bebaute sog. Grundplatten) im Format von jeweils 1x1 m angewachsen und bildet weit mehr 
als die gesamte Innenstadt ab. Initiiert durch den Verein, finanziell (umfangreicher Plattenbau, Mitfi-
nanzierung von Ausstellungen und Logistik) erheblich unterstützt durch die Stadt, war das „Münster 
Modell“ in den letzten Jahren an verschiedenen Orten mit begleitenden Fachveranstaltungen nur 
phasenweise sichtbar. 
 
Damit liegen die Funktionen des Stadtmodells für Kommunikation, Meinungsbildung, Diskussion und 
Entscheidung städtebaulicher Projekte und Entwicklungen, als identifikationsstiftender Anker- und 
Anziehungspunkt für die Bürgerschaft sowie sein positiv-werbenden Charakter für Stadtführungen 
und auch Touristik brach. Die stetigen Ortswechsel und damit einhergehend zunehmend komplexe-
ren und langwierigen Transporte aus verschiedenen Lagerstätten haben inzwischen bereits zu merk-
lichen Beschädigungen und stetigen und kostenträchtigen Reparaturbedarfen geführt – dies ist im 
Verhältnis zum bereits in erheblichem Umfang geleisteten privaten finanziellen Engagement (Verein, 
Förderer, Spender, Sponsoren) und Stadt im Verhältnis zum Gesamtsachwert des Stadtmodells (ca. 
300t€) kaum noch vertretbar. Es gelingt seit einigen Jahren zudem kaum noch, Förder-, Spenden- 
und Sponsorenmittel vereinsseitig einzuwerben, da deren Kernzweck lediglich in zeitlich begrenzten 
Einzelausstellungen sichtbar wird und das Modell ansonsten für die Öffentlichkeit unsichtbar in städti-
schen Lagerräumen vorgehalten wird. 
 
Mit dem Antrag Nr. A-R/0082/2011 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der 
damaligen Ratsgruppe UWG/ÖDP wurde die Verwaltung beauftragt, einen Ort für den dauerhaften 
Verbleib des inzwischen stark gewachsenen Stadtmodells vorzuschlagen. Da das Stadtmodell ein 
exzellentes Medium bürgerschaftlicher Beteiligung darstellt, sollte es sich in diesem Zusammenhang 
um einen Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung handeln. Denn im Zuge einer 
stetig wachsenden Stadt, zunehmender Wünsche der Bürgerschaft nach einer umfassenden Beteili-

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gung an kommunalen Angelegenheiten und Planungsprozessen ist aus Sicht der Verwaltung eine 
solche Stätte in zentraler Innenstadtlage eine entscheidende Bereicherung für die Stadtgesellschaft. 
Mit einem konkreten und dauerhaften Standort würde das Stadtmodell seiner eigentlichen und kon-
kreten Zweckbestimmung gerecht: als Diskussionsort für Sitzungen, beispielsweise des Planungs-
ausschusses oder des Gestaltungsbeirates, aber auch als regelmäßiger Ort für Wettbewerbsausstel-
lungen, Bürgeranhörungen zu Stadtplanungsprojekten, für fachthematische Diskurse und Veranstal-
tungen sowie für andere Diskussions- und Partizipationsprozesse zur Stadtentwicklung. 
Geeignete Räumlichkeiten für diese Zwecke stehen derzeit jedoch nach wie vor nicht zur Verfügung. 
Und das bislang an unterschiedlichen Orten aufgebaute Stadtmodell ließ eine verlässliche und nach-
haltige Nutzung in dem oben beschriebenen Umfang nicht zu. Auch die Dominikanerkirche, die zwi-
schenzeitlich genauso wie das Bürgerservicezentrum im Stadthaus 1 einmal als dauerhafter Ort zur 
Diskussion stand, stehen aus nachvollziehbaren und allseits bekannten Gründen nicht mehr zur Ver-
fügung.  
 
Von Anfang März bis Ende April 2018 war das Münster Modell im Stadthaussaal zu sehen und wurde 
von einer Ausstellung zum Öffentlich geförderten Wohnungsbau und weiteren Veranstaltungen be-
gleitet. Gleichzeitig wurden aktuelle Vorhaben der Stadtentwicklung (z.B. HBF-Ostseite, Neuhafen) im 
Modell für die Allgemeinheit bis Ende April sichtbar und damit transparent gemacht. Eine längere 
Ausstellung war auf Grund der anschließenden Nutzung durch den Katholikentag nicht möglich. 
Allerdings lässt sich bereits heute schon feststellen, dass sich der Stadthaussaal von seiner Größe 
und Lage ideal für die beschriebene Zweckbestimmung eignet. Dies umso mehr, als ab 2020 im 
Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen Stadthaus 1 weitere Verbesserungen und Mög-
lichkeiten der Stadthaussaalnutzung anstehen. Hier ist insbesondere die barrierefreie Verbindung mit 
einem Aufzug in das Untergeschoss zu nennen und die hier vorgesehene Toilettenanlage. Bei der so 
möglichen Hinzunahme des Untergeschosses würde eine flexible Nutzung des Stadthaussaales so-
wohl für die oben beschriebene Zweckbestimmung als auch für andere Nutzungen (wie Weihnachts-
basar, Hauptwahlbüro, fach- oder kulturorientierte Ausstellungen etc.) möglich sein. Für das Jahres-
programm und die Belegung des Stadthaussaales ist eine frühzeitige Abstimmung mit allen Nutzern 
vorzusehen.  
 
Durch eine Nutzungskombination des Stadthaussaals als Ort des Stadtmodells und einem innen-
stadtnahen Raum für interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme wird eine Stärkung des Diskurses 
in der Stadtgesellschaft ermöglicht. Bereits die Erfahrungen der letzten Jahre haben den Bedarf eines 
solchen Ortes gezeigt.  
 
Voraussetzung für eine derart flexible Nutzungsmöglichkeit ist allerdings, dass das Untergeschoss in 
seiner etwa dem Erdgeschoss entsprechenden Flächengröße als Depot für das Münster Modell, aber 
auch als Stuhllager und Lager für weitere nutzungsspezifische Materialien zur Verfügung steht. 
 
Die aufgeführten Kosten entstehen im Rahmen der ohnehin für 2020 anstehenden Sanierungsmaß-
nahmen und sind Folge des nunmehr in dieser Vorlage beschriebenen Nutzungskonzeptes. Durch die 
zusätzlichen baulichen Maßnahmen, insbesondere im Untergeschoss, wird eine flexible Nutzung des 
Stadthausaales auch in wirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht. Ebenso flexibel sollte sich die personelle 
Betreuung gestalten, die sich je nach Ausstellungs- oder Veranstaltungsbetrieb wechselnd darstellen 
kann. Hierfür wird die Verwaltung noch im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 ein entsprechen-
des Konzept vorlegen, das zum Ziel hat, bestehende Ressourcen möglichst zu nutzen und Dritte (Be-
rufsverbände wie BDA und MAIV, Vereine etc.) hierbei einzubinden.

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V/1083/2018 
 
In Vertretung 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (6)

06.03.2019 Kulturausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Prinzipalmarkt

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Details

Aktenzeichen
V/1083/2018
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37