V/1083/2018
Stadthaussaal: Ein Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung, ein Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme in Verbindung mit einem dauerhaften Ort für das Stadtmodell ("Münster Modell")
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Anlage A
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Anlage A zur V/1083/2018 Kurzüberblick Entwicklung des Stadthaussaals zu einem Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbe- teiligung. Entwicklung des Stadthaussaals zu einem Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst und Kulturprogramme. Etablierung des Stadthaussaals inclusive des angegliederten und sanier- ten Untergeschosses zu einem dauerhaften Standort für das Münster Modell. Gewährleistung weiterer Nutzungen (Weihnachtsbasar, Wahlbüro) im Stadthaussaal. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem konkreten und dauerhaftem Standort des Münster Modell wird es seiner Zweckbestim- mung gerecht: als Ort der Kommunikation, Meinungsbildung, Diskussion und Entscheidung städ- tebaulicher Projekte und Entwicklungen, als identifikationsstiftender Anker- und Anziehungspunkt für die Bürgerschaft sowie als positiv-werbender Charakter für Stadtführungen und auch Touristik. Durch die Nutzungskombination des Stadthaussaals als Ort des Stadtmodells und als Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst und Kulturprogramme wird eine Stärkung des interdisziplinä- ren Diskurses in der Stadtgesellschaft ermöglicht. Finanzierung Produktgruppe: 01 11 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig
Beschlussvorlage
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V/1083/2018
V/1083/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Stadthaussaal: Ein Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung, ein Ort für
ausgewählte interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme in Verbindung mit einem dauerhaften
Ort für das Stadtmodell ("Münster Modell")
Beratungsfolge
06.03.2019 Kulturausschuss Vorberatung
12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
26.03.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.04.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, den Stadthaussaal
nach Abschluss der für 2020 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen zu einem Ort der Partiz i-
pation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung zu entwickeln,
als einen Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst - und Kulturprogramme mit einem abg e-
stimmten Kontingent für Ausstellungen anzusehen,
in Verbindung mit dem angegliederten Untergeschoss zu einem da uerhaften Standort für das
Stadtmodell zu etablieren.
weiterhin für Nutzungen wie bspw. Weihnachtsbasar und Hauptwahlbüro zur Verfügung zu
stellen, sowohl parallel zum Stadtmodell als auch unabhängig davon.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,
eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit bzw. Durchlässigkeit vom Prinzipalmarkt bei gleichzeit i-
ger Aufwertung der Gasse entlang des Stadthausturmes zu prüfen.
für die unterschiedlichen Nutzungsoptionen des Stadthaussaales ein schlüssiges ressource n-
schonendes Betreiberkonzept zu entwickeln und zur abschließenden Entscheidung den Rat s-
gremien der Stadt Münster vorzulegen.
Dezernent für Planungs- und
Baukoordination
20.02.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Thielen
Telefon: 492-7075
ThielenS@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass
für die mit dem beschriebenen Nutzungskonzept verbundenen Ergänzungsmaßnahmen inves-
tive Kosten in Höhe von 49.000,00 Euro entstehen,
die zusätzlichen Kosten in der erforderlichen Verbreiterung von Türöffnungen sowie eine
Maßnahme bedingte Ertüchtigung der bestehenden Substanz in Form von Gebäudeabdich-
tungen und Lüftung des Untergeschosses zwecks besserer Lagermöglichkeiten begründet
sind,
die zusätzlichen Kosten aus dem Budget für die Innensanierung des Stadthaus 1 (PG 01 11
„Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 4050) getragen werden,
in den veranschlagten Kosten noch keine Investitionen für eine noch zu prüfende barrierefreie
Zugangsmöglichkeit bzw. Durchlässigkeit vom Prinzipalmarkt (siehe Beschlusspunkt 2.2.)
enthalten sind.
Begründung:
Nachdem im Jahr 2003 der Beschluss zum sukzessiven Aufbau des Stadtmodells getroffen wurde,
wird unter dem Namen „Münster Modell“ in Kooperation zwischen Stadt und dem Verein „Münster
Modell e.V.“, unter Einbindung einer Vielzahl privater Spender und Sponsoren, das Projekt „Münster
Modell“ vorangetrieben. Inzwischen ist das Modell auf mehr als 60 Platten (teilweise noch nicht voll-
ständig bebaute sog. Grundplatten) im Format von jeweils 1x1 m angewachsen und bildet weit mehr
als die gesamte Innenstadt ab. Initiiert durch den Verein, finanziell (umfangreicher Plattenbau, Mitfi-
nanzierung von Ausstellungen und Logistik) erheblich unterstützt durch die Stadt, war das „Münster
Modell“ in den letzten Jahren an verschiedenen Orten mit begleitenden Fachveranstaltungen nur
phasenweise sichtbar.
Damit liegen die Funktionen des Stadtmodells für Kommunikation, Meinungsbildung, Diskussion und
Entscheidung städtebaulicher Projekte und Entwicklungen, als identifikationsstiftender Anker- und
Anziehungspunkt für die Bürgerschaft sowie sein positiv-werbenden Charakter für Stadtführungen
und auch Touristik brach. Die stetigen Ortswechsel und damit einhergehend zunehmend komplexe-
ren und langwierigen Transporte aus verschiedenen Lagerstätten haben inzwischen bereits zu merk-
lichen Beschädigungen und stetigen und kostenträchtigen Reparaturbedarfen geführt – dies ist im
Verhältnis zum bereits in erheblichem Umfang geleisteten privaten finanziellen Engagement (Verein,
Förderer, Spender, Sponsoren) und Stadt im Verhältnis zum Gesamtsachwert des Stadtmodells (ca.
300t€) kaum noch vertretbar. Es gelingt seit einigen Jahren zudem kaum noch, Förder-, Spenden-
und Sponsorenmittel vereinsseitig einzuwerben, da deren Kernzweck lediglich in zeitlich begrenzten
Einzelausstellungen sichtbar wird und das Modell ansonsten für die Öffentlichkeit unsichtbar in städti-
schen Lagerräumen vorgehalten wird.
Mit dem Antrag Nr. A-R/0082/2011 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der
damaligen Ratsgruppe UWG/ÖDP wurde die Verwaltung beauftragt, einen Ort für den dauerhaften
Verbleib des inzwischen stark gewachsenen Stadtmodells vorzuschlagen. Da das Stadtmodell ein
exzellentes Medium bürgerschaftlicher Beteiligung darstellt, sollte es sich in diesem Zusammenhang
um einen Ort der Partizipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung handeln. Denn im Zuge einer
stetig wachsenden Stadt, zunehmender Wünsche der Bürgerschaft nach einer umfassenden Beteili-
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gung an kommunalen Angelegenheiten und Planungsprozessen ist aus Sicht der Verwaltung eine
solche Stätte in zentraler Innenstadtlage eine entscheidende Bereicherung für die Stadtgesellschaft.
Mit einem konkreten und dauerhaften Standort würde das Stadtmodell seiner eigentlichen und kon-
kreten Zweckbestimmung gerecht: als Diskussionsort für Sitzungen, beispielsweise des Planungs-
ausschusses oder des Gestaltungsbeirates, aber auch als regelmäßiger Ort für Wettbewerbsausstel-
lungen, Bürgeranhörungen zu Stadtplanungsprojekten, für fachthematische Diskurse und Veranstal-
tungen sowie für andere Diskussions- und Partizipationsprozesse zur Stadtentwicklung.
Geeignete Räumlichkeiten für diese Zwecke stehen derzeit jedoch nach wie vor nicht zur Verfügung.
Und das bislang an unterschiedlichen Orten aufgebaute Stadtmodell ließ eine verlässliche und nach-
haltige Nutzung in dem oben beschriebenen Umfang nicht zu. Auch die Dominikanerkirche, die zwi-
schenzeitlich genauso wie das Bürgerservicezentrum im Stadthaus 1 einmal als dauerhafter Ort zur
Diskussion stand, stehen aus nachvollziehbaren und allseits bekannten Gründen nicht mehr zur Ver-
fügung.
Von Anfang März bis Ende April 2018 war das Münster Modell im Stadthaussaal zu sehen und wurde
von einer Ausstellung zum Öffentlich geförderten Wohnungsbau und weiteren Veranstaltungen be-
gleitet. Gleichzeitig wurden aktuelle Vorhaben der Stadtentwicklung (z.B. HBF-Ostseite, Neuhafen) im
Modell für die Allgemeinheit bis Ende April sichtbar und damit transparent gemacht. Eine längere
Ausstellung war auf Grund der anschließenden Nutzung durch den Katholikentag nicht möglich.
Allerdings lässt sich bereits heute schon feststellen, dass sich der Stadthaussaal von seiner Größe
und Lage ideal für die beschriebene Zweckbestimmung eignet. Dies umso mehr, als ab 2020 im
Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen Stadthaus 1 weitere Verbesserungen und Mög-
lichkeiten der Stadthaussaalnutzung anstehen. Hier ist insbesondere die barrierefreie Verbindung mit
einem Aufzug in das Untergeschoss zu nennen und die hier vorgesehene Toilettenanlage. Bei der so
möglichen Hinzunahme des Untergeschosses würde eine flexible Nutzung des Stadthaussaales so-
wohl für die oben beschriebene Zweckbestimmung als auch für andere Nutzungen (wie Weihnachts-
basar, Hauptwahlbüro, fach- oder kulturorientierte Ausstellungen etc.) möglich sein. Für das Jahres-
programm und die Belegung des Stadthaussaales ist eine frühzeitige Abstimmung mit allen Nutzern
vorzusehen.
Durch eine Nutzungskombination des Stadthaussaals als Ort des Stadtmodells und einem innen-
stadtnahen Raum für interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme wird eine Stärkung des Diskurses
in der Stadtgesellschaft ermöglicht. Bereits die Erfahrungen der letzten Jahre haben den Bedarf eines
solchen Ortes gezeigt.
Voraussetzung für eine derart flexible Nutzungsmöglichkeit ist allerdings, dass das Untergeschoss in
seiner etwa dem Erdgeschoss entsprechenden Flächengröße als Depot für das Münster Modell, aber
auch als Stuhllager und Lager für weitere nutzungsspezifische Materialien zur Verfügung steht.
Die aufgeführten Kosten entstehen im Rahmen der ohnehin für 2020 anstehenden Sanierungsmaß-
nahmen und sind Folge des nunmehr in dieser Vorlage beschriebenen Nutzungskonzeptes. Durch die
zusätzlichen baulichen Maßnahmen, insbesondere im Untergeschoss, wird eine flexible Nutzung des
Stadthausaales auch in wirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht. Ebenso flexibel sollte sich die personelle
Betreuung gestalten, die sich je nach Ausstellungs- oder Veranstaltungsbetrieb wechselnd darstellen
kann. Hierfür wird die Verwaltung noch im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 ein entsprechen-
des Konzept vorlegen, das zum Ziel hat, bestehende Ressourcen möglichst zu nutzen und Dritte (Be-
rufsverbände wie BDA und MAIV, Vereine etc.) hierbei einzubinden.
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In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Prinzipalmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/1083/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37