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V/0173/2020

Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadt Münster, aktueller Sachstand

Vorlagen 24.04.2020

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Berichtsvorlage

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Ansehen

2020_03_Bericht zur Breitbandkoordination

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Ansehen

Berichtsvorlage

19910 Zeichen

V/0173/2020 
V/0173/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadt Münster, aktueller Sachstand 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2020 Betriebsausschuss der citeq Bericht 
   23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   24.06.2020 Rat Bericht 
 
 
1. Strategie u. Maßnahmenplanung 
 
Vorlagen:  
 
V/0989/2017 – Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung 
V/0989/2017/1 und  
V/0144/2018 – Digitale Stadt Münster - Digitale Maßnahmenplanung  
mit grundsätzlichen Festlegungen 
 
 Leitsätze und Vision (5-Jahresziele) 
 Prioritätensetzung 
 Digitale Verwaltungskultur 
 Vorgehen zur Erreichung der Nachhaltigkeit: Ausrichtung der citeq-Aktivitäten an Visionen, die auf 
Jahresziele heruntergebrochen werden. In einer jährlichen Prüfung werden die Jahres ziele und 
die Visionen des Vorjahres geprüft und fortgeschrieben oder ergänzt 
 
citeq 
 
22.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schoenfelder 
Telefon: 492-1800 
Schoenfelder@citeq.de

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V/0173/2020 
 
 
Icons erstellt von www.flaticon.com 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Das Team Digitalisierung konnte ab Januar 2020 personell weiter aufgebaut werden.  
 
Fokusthemen bleiben weiterhin der Ausbau von 
 Online-Diensten (Serviceportal), insbesondere OZG-Umsetzung 
 Förderung der Digitalen Verwaltungskultur 
 Dokumentenmanagement (DMS) 
 Open Data  
 
Erreichter Stand: 
 
 Online-Dienste: Erarbeitung einer Vorgehensweise und eines Fahrplans für die Umsetzung der 
OZG-Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung der Realisierung von Synergien mit b e-
stehenden Lösungen. Implementierung des Grund-Serviceportals. 
 DMS: Aufbau der DMS -Koordination inkl. Implement ierung von Facharbeitsgruppen zur Übera r-
beitung und weiterer Detaillierung der DMS-Strategie. Ergebnis daraus ist ein mehr standardisie r-
tes und verfeinertes Vorgehensmodell für die Umsetzung von DMS -Projekten. Erste Umsetzu n-
gen (ZSS, Amt59) laufen.  
 Open Data Portal: GoLive des Portals der Stadt Münster am 16. September 2019

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V/0173/2020 
 Digitale VWK: Teambildung und Vorstellung in stadtweiten Veranstaltungen; Informationsvera n-
staltungen mit Amt für Bürger- und Ratsservice; Seminarangebot „Einführung zum Thema Digitali-
sierung“ und Workshops im Rahmen der Münsteraner Fortbildungsprogramme; Unterstützung der 
Wiki-Nutzung durch die Fachämter; Förderinitiative „Digitale Botschafter“ in Zusammenarbeit mit 
den ÖrV-Partnern 
 
2. Anfrage- / Antragsmanagement  
 
 
 
 
 
Serviceportal MS in Q2 2019 installiert / Erste Formulare implementiert / Weitere Formu-
lare in Bearbeitung 
 
 
 
 
unbesetzte Stellen bei der citeq zur Formularumsetzung 
 
 
 
 
Abstimmung Ämterzuständigkeiten erfolgt / Informationsveranstaltungen haben stattg e-
funden 
 
 
 
 
Schwierigkeiten bzgl. Qualität und Funktion Serviceportal 
 
Vorlagen:  
 
V/0989/2017/1 - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung, Anlage 
 
Auszug aus der Vision 2022: „Verwaltungsleistungen werden mit steigender Tendenz online über das 
Internet oder über … Selbstbedienungsterminals abgerufen. Die Anträge … werden in … Antragsm a-
nagement erfasst und medienbruchfrei bearbeitet. Die Antragsteller können sich … telefonisch … 
über den Status ihrer Anfrage … informieren.“ 
 
V/0143/2018 – Digitale Stadt Münster - Weiterentwicklung des virtuellen Rathauses durch ein Anfr a-
ge- und Antragsmanagement  
Ziel ist der interkommunale Aufbau des Serviceportals mit folgenden Funktionen: 
 
 Behördeninformationssystem (BIS) 
 Onlinedienste, die vollständig in Fachanwendungen integriert sind 
 Onlineformulare ohne Fachverfahrensanbindung 
 Querschnittsfunktionen zur Authentisierung der Bürger/innen (Servicekonto NRW), für das elek t-
ronische Bezahlen sowie zur Verarbeitung der Onlineanträge im Dokumentenmanagementsystem 
 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Das Serviceportal für die Stadt Münster wurde im Rahmen des Projektes „Wissensmanagement für 
das Bürgerservicezentrum“ im 2. Quartal 2019 installiert und den Pilotanwendern des Amtes für Bü r-
ger- und Ratsservice zur Verfügung gestellt. Auf Basis de s bundeseinheitlichen LeiKas wurden ca.

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V/0173/2020 
500 Dienstleistungsbeschreibungen mit Kontaktperson und Verortung im Behördeninformationssy s-
tem (BIS) im Projekt gepflegt (vorwiegend TOP 100 Leistungen).  
Die Abstimmung der Ämter-Zuständigkeiten der städtischen Dienstleistungen ist erfolgt. Bis Mai 2020 
erfolgt die Aktualisierung der Ansprechpartner durch die Redaktionen in den Ämtern. Diese Diens t-
leistungsinformationen dienen neben der Wissensmanagementfunktion auch als Basis für die OZG -
Umsetzung bei der Stadt Münster. 
 
Die entsprechenden Entscheidungsträger wurden im Rahmen der Leitungskonferenz am 26.11.2019 
informiert. Im Januar 2020 wurden zwei Informationsveranstaltungen zur Einführung des Wissensma-
nagements, OZG -Umsetzung und Serviceportaleinführung für die A nsprechpartner in allen Ämtern 
und Einrichtungen durchgeführt. 
 
Als Pilotämter werden das Amt für Bürger - und Ratsservice, das Ordnungsamt sowie das Amt für 
Mobilität und Tiefbau fungieren. Dieser Ämter -Mix umfasst eine breite Spanne an Komplexitäten und 
Anforderungen, die das Erlangen von relevanten Erfahrungen für die unterschiedlichen Umsetzung s-
szenarien ermöglicht. 
 
 
Aktuell in Arbeit  
 
 Abstimmung der Grundsatzentscheidungen mit dem Presse- und Informationsamt, wie Webseiten-
integration und Datenpflege erfolgen soll 
 Erstellung der Umsetzungs-Roadmap in Abstimmung mit den Pilotämtern 
 Aufnahme der Umsetzungsaktivitäten 
 
Im Rahmen der OZG -Umsetzung werden aktuell bereits vorhandene Lösungen wie Online -Anträge 
und Vorgänge der Firma HSH auf Einsatz für die S tadt Münster geprüft (Terminabstimmungen mit 
Hersteller und Fachamt). Weiterhin werden Standardformulare der Firma Form -Solutions im Rahmen 
der Ämterzuständigkeiten von Dienstleistungen aufbereitet und den Fachämtern zur Verfügung g e-
stellt. 
 
Payment-Infrastrukturen wurden für den SAP -Piloten (Stadt Hamm) aufgebaut. Seit Mitte April 2020 
wird die Übertragbarkeit auf die Stadt Münster geprüft. Je nach fachlicher Anforderung des Amtes für 
Finanzen und Beteiligungen ist ein produktiver Einsatz für die Stadt Mün ster ab dem 3. Quartal 2020 
möglich. 
 
 
Aktuelle Risiken 
 
 Abstimmung zum weiteren Vorgehen bezüglich Technik - und Organisationsfragen mit dem 
Presse- und Informationsamt aktuell hinter dem Zeitplan. Zeitliche Zusagen seitens der Onl i-
ne-Redaktion wurden nicht getroffen. 
 Die Anpassung von Standardformularen und Neuentwicklung im Rahmen der OZG -
Umsetzung ist aktuell nicht möglich, da die hierfür bei der citeq ausgeschriebenen Stellen 
noch nicht besetzt werden konnten.  
 Aufgetretene Schwierigkeiten mit Qualität und Funktionsumfang des Serviceportals wurden 
vom citeq-Betriebsleiter gegenüber dem Hersteller des Serviceportals eskaliert und konnten 
jetzt in ersten Ansätzen aufgelöst werden. Festzustellen sind aber erhebliche zeitliche Verz ö-
gerungen und ein deutlicher Mehraufwand gegenüber den Planungen.

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V/0173/2020 
 
 
3. Digitale Verwaltungskultur 
 
 
 
Stadtweites Wiki / Pilotierung Pflege IntraNet angestoßen 
 
 
 
 
Informationsveranstaltungen und Workshops geplant 2.HJ 2020 / Werbung und Ausbau 
für stadtweites Wiki geplant 
 
 
Vorlage:  
 
V/0144/2018 Digitale Stadt Münster – Digitale Maßnahmenplanung 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Digitale Verwaltungskultur zu entwickeln und zu fördern. 
 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
 Durchführung von Informationsveranstaltungen und Workshops zu verschiedenen Digitalisie-
rungsthemen ab 2. Halbjahr 2020

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V/0173/2020 
 Stadtweites Wiki (Ämter-Wikis, …): Nutzung und Ausbau der Wikis soll beworben und stim u-
liert werden; Planung der entsprechenden Maßnahmen durch eine ämterübergreifende A r-
beitsgruppe läuft 
 IntraNet: Profilpflege ist aktuell in der Pilotierung mit fünf Ämtern, der Blog wird mit dem Pil o-
ten Stadtbücherei umgesetzt und steht im 2. Halbjahr 2020 zur Verfügung 
 
4. Dokumentenmanagementsystem (DMS) 
 
 
 
 
 
Erstes Projekt mit Amt59 begonnen / DMS Strategie Aufbau begonnen 
 
 
 
 
Personalaufbau citeq noch nicht abgeschlossen / Personalressourcen Ämter z.T. nicht 
ausreichend verfügbar 
 
Auszug aus der Vision 2022 (Anlage zu V/0989/2017/1 – Digitale Stadt Münster – Digitalisierungs-
strategie der Stadt Münster): „Die Verwaltungsprozesse sind in die elektronischen Workflows des 
Dokumentenmanagementsystems (DMS) gegossen. Akten, Vorgänge und Registraturen sind in dem 
DMS für alle Ämter / Einrichtungen nur einmal gespeichert, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig 
ist. Sie können im Rahmen der Berechtigungen gleichzeitig von mehreren Personen gelesen und 
protokolliert und auch schreibend bearbeitet werden.“ 
 
Vorlage:  
 
V/0954/2018 – Digitale Stadt Münster - Dokumentenmanagementsystem (DMS): Elektronische Akten 
und Workflows 
Festlegung der Ziele und Vorgehensweise bei der Einführung eines flächendeckenden DMS in der 
Stadtverwaltung Münster 
 
 Ziel des Gesamtprojekts ist die rechtmäßige und sichere Daten - und Aktenführung an perspekt i-
visch über 70 % der städt. Bildschirmarbeitsplätze und der weitestgehend elektronischen Bearbei-
tung des städtischen Posteingangs 
 Die Umsetzung der Projekte erfolgt in jeweils 18 -monatigen Realisierungsstufen, die nach einer 
Vorbereitungsphase ab dem dritten Quartal 2019 starten. 
 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Die Besetzung der Stellen im Aufgabenbereich DMS -Entwicklung und Betrieb konnte noch nicht a b-
geschlossen werden, organisatorische Maßnahme zur Einrichtung eines Teams „Dokumentenm a-
nagement-Systeme“ ist in der Umsetzung. 
 
Stufe-0-Projekte (Stand Q1 2020) 
 
Die bis Ende des zweiten Quartals vorgesehene Vorbereitungsphase (Realisierungsstufe 0) verläuft 
aufgrund von Verzögerungen außerplanmäßig.  
 
Innerhalb des Teilprojektes ZSS (Zentrale Scanstelle) wurde der Entwurf einer Muster -
Verfahrensbeschreibung zum allgemeinen Ersetzenden Scannen bei der Stadt Münster erstellt 
(Stand 09.12.2019). Zudem sind die konzeptionellen Arbeiten zur Realisierung einer zentralen Sca n-
stelle mit der Erstellung der Grundlagenpapiere und Arbeitsmittel abgeschlossen.

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V/0173/2020 
 
In der Te ilprojektgruppe „Rechte- & Rollenkonzept“ ist das Teilprojekt „Analyse und Konzeption“ fe r-
tiggestellt, die Teilprojekte „Realisierung“ werden für die jeweiligen Ämter immer drei Monate vor der 
eigentlichen DMS-Einführung aufgenommen und bis zur Einführung durchgeführt. In der Teilprojek t-
gruppe „Schriftgutordnung und Aktenplan“ ist bisher das Teilprojekt „Aktenplan“ abgeschlossen.  
 
Aktuelles Risiko: Zu wenig Ressourcen  
 
 
Stufe-1-Projekte (Stand Q1 2020) 
 
Die zur Realisierungsstufe 1 vorgesehenen Projekte verlaufen außerplanmäßig (Zusammenfassung):  
Die zeitliche Planung der DMS -Einführung wurde laut VV -Entscheidung vom 12.11.2019 angepasst. 
Demzufolge müssen das Jobcenter, das Sozialamt, das Amt für Wohnungswesen und Quartiersen t-
wicklung sowie das Amt für G rünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit so in die Umsetzungsplanung 
integriert werden, dass die DMS-Projekte jeweils spätestens zum Ende der dritten Realisierungsstufe 
(Q1/2023 – Q2/2024) abgeschlossen sind. Die zugehörige Neuplanung wird der DMS -
Lenkungsgruppe zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund von Ressourcenengpässen kommt es grun d-
sätzlich im Projektverlauf immer wieder zu Verzögerungen. 
 
E-Rechnung 
 
Am 04.11.2019 wurde das gemeinsame E -Rechnungs-Projekt zwischen der Stadt Hamm und der 
Stadt Münster gesplittet. Die Stadt Hamm will zukünftig VIM (SAP) oder Invoice Master (SER) nutzen. 
 
Die Stadt Münster hat zu Beginn des Jahres eine EU -weite Ausschreibung über eine software -
gestützte Workflow-Lösung zur digitalen Bearbeitung von Rechnungen veröffentlicht. Hie rmit sollen 
neben digitalen Rechnungen auch Papierrechnungen und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen 
digitalisiert und innerhalb eines Workflows bearbeitet werden können. Eine Entscheidung für eine 
Softwarelösung wird im Sommer erwartet, so dass mit ei ner Gremienbeteiligung im August 2020 zu 
rechnen ist. 
 
Die neue Terminierung der Umsetzung – ursprünglich war diese bis Ende Q4/2020 vorgesehen - ist 
nach Abschluss der Ausschreibung und der dann zu erfolgenden Neuplanung zu ermitteln. 
 
Ausländerbehörde  
 
Noch nicht umgesetzt. Die Ausländerbehörde (Rechts - und Ausländeramt) hat Interesse an der D o-
kumentenmanagement-Softwarelösung der Stadt Köln bekundet. Eine Umsetzung bis Ende Q4 2020 
ist offen. Die Umsetzung wird voraussichtlich gemäß o.g. VV-Beschluss repriorisiert. 
 
Jobcenter Münster 
 
Die Projektarbeiten wurden am 07.10.2019 aufgenommen. Durch längere Abwesenheiten aufgrund 
von Krankheit/Urlaub, Wechsel der Teammitglieder oder Priorisierung von Projektmitarbeitern kon n-
ten Arbeitspakete nicht im vorgesehenen Zeitrahmen geleistet werden.  
 
Zudem ergab sich im Projektverlauf im Rahmen der Prozessanalyse, dass die abgestimmten Basi s-
prozesse komplexer sind als erwartet. Insbesondere der Posteingangsprozess erforderte hohen A b-
stimmungsbedarf. Durch personelle Engpässe auf Seiten der citeq konn ten bisher parallel keine Las-
tenheft-Arbeiten vorgezogen werden.  Das Erreichen der Projektziele zum 31.12.2020 ist erheblich 
gefährdet.  
 
Aktuelle Risiken

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V/0173/2020 
 citeq: Die Besetzung der Stellen im Aufgabenbereich DMS -Entwicklung und Betrieb konnte 
noch nicht vollständig abgeschlossen werden, die Besetzung wird jedoch weiter vorangetri e-
ben 
 Ämter: Die Verfügbarkeit der Projektressourcen in den Ämtern ist aktuell nicht ausreichend 
gegeben. 
 
 
 
 
5. Open Data und Apps 
 
 
 
 
 
Open Data Portal live seit 09/2019 / Vier Wo rkshops durchgeführt / Förderantrag mit 
Stadt Köln / Weitere Maßnahmen in Planung 
 
 
 
 
Neue Anwendungen von Bürgern entwickelt / Neue Datenbereitsteller aufgenommen 
 
Auszug aus Vision 2022 (Anlage zu V/0989/2017/1 – Digitale Stadt Münster – Digitalisierungsstrate-
gie der Stadt Münster): 
„OpenData ist zum Standard geworden. … wird sichergestellt, dass sämtliche nicht schutzwürdige 
Daten in einer OpenData-Plattform veröffentlicht werden…“

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V/0173/2020 
Vorlage:  
 
V/0154/2018 Digitale Stadt Münster - Open Data und Apps 
 
Mit der Vorlage hat der Rat die Grundsätze und Zielsetzungen des OpenData sowie auch konkrete 
Maßnahmen beschlossen, die von dem hierzu einzurichtenden OpenData -Koordinator umgesetzt 
bzw. vorbereitet werden sollen. 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Erreichte Sachstände 
 Onlineschaltung des Open-Data-Portals im September 2019 
 Durchführung von vier Workshops mit: Vereinen, Kongressmarketing, Citizen -Science-
Interessierten 
 Neue Anwendungen wurden von Bürgern mit Daten des Open-Data-Portals entwickelt:  
o „Klimawatch" - Grafische Aufbereitung der Energie- und Klimabilanz 
o Visualisierung und Analyse automatischer Verkehrszählungen Stadtgebiet 
o Rats-Sitzplan für das Handy 
o Webseite, die auswerten kann, wie gut eine beliebige Adresse an den ÖPNV ang e-
bunden ist 
 Neue Datenbereitsteller wurden in das Open-Data-Portal aufgenommen:  
o Flughafen Münster-Osnabrück: Live-Schnittstelle mit Daten des An- und Abflugplans  
o Freifunk: Standorte aller Freifunk-WLAN-Knoten 
o Münsterland e.V.: Datenbank mit touristischen Orten und Terminen 
o openSenseBox: Live-Daten der von Bürgern aufgestellten Umweltsensoren 
o CodeForMünster: Standorte aller Coworking-Spaces in Münster 
 Gemeinsamer Förderantrag mit der Stadt Köln beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, D i-
gitalisierung und Energie des Landes NRW über den Dachverband der Kommunalen IT -
Dienstleister in NRW (KDN) zur Erweiterung der interkommunal genutzten Open -Data-Portal-
Software DKAN um eine vereinfachte Lösung zur Datenbereitstellung. 
 Veranstaltung des Open Data Day in der Stadtbücherei am 7. März 
 
Geplante Maßnahmen 
 Weitere Open-Data-Datensätze aus der Stadtverwaltung öffnen 
 Bekanntheitsgrad und Akzeptanz von Open Data innerhalb und außerhalb der Stadtverwa l-
tung steigern 
 Open-Data-Bereitstellung weiter systematisieren, z.B. durch enger e Zusammenarbeit mit dem 
Stadtplanungsamt 
 Unterstützung von aktiven Bürgern und Open -Data-Nutzern, u. A. durch Beteiligung am 
MÜNSTERHACK 2020

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V/0173/2020 
 
6. Breitbandausbau 
 
Vorlagen:  
 V/0969/2016: Breitbandausbau - Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte 
 V/0838/2018: Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next 
Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA) 
 V/0716/2019: Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Gigabit -Versorgung 
der Gewerbegebiete  
 V/0103/2019: Strategie für weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster  
 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Ein separater Bericht zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Münster ist als Anlage beigefügt.  
 
 
 
7. W-LAN 
 
 
 
 
 
Förderung Verein Freifunk -Münsterland e.V. mit 10.0 00 Euro/Jahr / Übernahme jährl i-
cher laufender Betriebskosten in Höhe von 6.000 Euro / Zuschuss für Beschaffung Rou-
ter 
 
 
 
 
2019 Abruf von 6.000 Euro für laufende Betriebskosten 
 
 
 
 
2020 aktuell noch keine Anmeldung neuer Projekte 
 
Vorlage:  
 
 V/1092/2019: Digitale Stadt Münster: WLAN-Ausbau im Stadtgebiet Münster 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Der Verein Freifunk -Münsterland e.V. wird jährlich mit 10.000 Euro für die Umsetzung von weiteren 
Freifunk-Projekten von der Stadt Münster gefördert. Zusätzlich  werden die jährlichen laufenden B e-
triebskosten in Höhe von 6.000 Euro übernommen. Für eine schnellere Ausbreitung des Freifunk 
WLANs gibt es einen Zuschuss für die Beschaffung der Router. Im Jahr 2019 hat der Freifunk -
Münsterland 6.000 Euro für die laufenden Betriebskosten abgerufen. Für das Jahr 2020 wurden noch 
keine neuen Projekte angemeldet.

- 11 - 
V/0173/2020 
 
8. Modellprojekt: Verbesserung der Mobilfunkversorgung im 
Münsterland 
 
 
 
 
 
Aufklärungskampagne für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe wird durchg e-
führt / Messungen ab 03/2020 / Kommunikation Ergebnisse wird vorbereitet 
 
 
 
 
Studie zur Ist-Situation wird von Fachhochschule Südwestfalen durchgeführt 
 
Vorlage:  
 
V/0936/2018: Modellprojekt: Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Münsterland 
 
 
Maßnahmen: Plan / Ist 
 
Die vier Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster führen 
mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW eine Aufklärungskampagne für Unternehmen und 
landwirtschaftliche Betriebe in der Region durch, um Engpassfaktoren in der Mobilfunkversorgung zu 
ermitteln und darauf aufbauend Ansätze zur Verbesserung der Situation zu entwickeln. Die Erkenn t-
nisse sollen auch den Privatnutzern helfen. Im ersten Schritt wurde im November 2019 eine Online -
Befragung für Unt ernehmen und landwirtschaftliche Betriebe durchgeführt. Gleichzeitig wurde eine 
ebenfalls vom Land NRW geförderte Studie der Fachhochschule Südwestfalen die Ist -Situation der 
Mobilfunkversorgung im Münsterland erfasst. Auf dieser Datenbasis und auf Grundlage der Ergebnis-
se der Unternehmensbefragung werden ab März 2020 an ausgewählten Orten im Münsterland Me s-
sungen vorgenommen. Die Ergebnisse werden den Telekommunikationsanbietern im Anschluss zur 
Verfügung gestellt, um gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung d er Situation herbeizuführen. Die 
finale Auswertung und die Erkenntnisse aus dem Projekt werden nach Abschluss aller Arbeiten zie l-
gruppengerecht an Kommunen und Kreise, übergeordnete Behörden, Bürger/innen und Unternehmen 
kommuniziert. Das Projekt soll im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Bericht Breitbandkoordination für die Stadt Münster

2020_03_Bericht zur Breitbandkoordination

26550 Zeichen

Bericht 
 
Breitbandkoordination  für die 
Stadt Münster                   
                                                                   
Stand: März 2020

Seite 2 von 13 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 3 
2 Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ (Adressen <30 Mbit/s) .... 4 
3 Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete ................................ .................... 6 
4 Glasfaseranbindung an unterversorgten städtischen Schulen ................................ .................. 8 
5 Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter ................................ ..............................  9 
5.1 NDIX bv ................................ ................................ ................................ ............................ 9 
5.2 Deutsche Glasfaser ................................ ................................ ................................ .......... 9 
5.3 Vodafone ................................ ................................ ................................ .......................... 9 
5.4 Stadtwerke Münster ................................ ................................ ................................ ........ 10 
6 Breitbandanbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen ................................ ............ 11 
7 Glossar ................................ ................................ ................................ ................................ .. 12

Seite 3 von 13 
Einleitung 
1 Einleitung 
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung verfolgt das Ziel, eine flächendeckende Breitbandver-
sorgung voranzubringen. Hierzu sollen bis 2025 alle Anschlüsse mit Übertragungsraten von 1 Gi-
gabit/s versorgt sein. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen, ist dies 
noch nicht gegeben. 
 
Die Stadt Münster hat diese Problematik bereits erkannt und im Jahr 2018 im Rahmen des sechs-
ten Bundesförderaufrufs die Planung für den geförderten Ausbau ihrer unterversorgten Adressen 
angestoßen. Als unterversorgt galten dabei entsprechend der NGA-Rahmenregelung Adressen, an 
denen eine Downloadrate von weniger als 30 Mbit/s erreicht wird. Im Zuge dessen hat die Stadt 
am 22.11.2018 einen vorläufigen Förderbescheid vom Bund erhalten. Im Rahmen des europawei-
ten Ausschreibungsverfahrens wird die Stadtwerke Münster vorbehaltlich der Förderung von Bund 
und Land den Zuschlag für den Ausbau der „weißen Flecken“ erhalten. 
 
Im November 2018 wurde der überarbeitete Sonderaufruf Gewerbegebiete im Rahmen des Bun-
desförderprogramms veröffentlicht. Demnach gilt für eine Gewerbegebietsförderung nun nicht 
mehr die 30 Mbit/s-Grenze, sondern in Anlehnung an die Förderung der Schulen, eine kalkulatori-
sche Aufgreifschwelle, die auf Basis der mit dem Internet verbundenen Arbeitsplätzen/Betriebsmit-
teln errechnet wird. Die Förderung von symmetrischen Gigabit-Anschlüssen für alle Unternehmen 
eines Gewerbegebiets ist möglich, sobald mindestens drei angesiedelte Unternehmen nach der 
neuen Aufgreifschwelle unterversorgt sind. Durch diese grundlegende Änderung sind nahezu alle 
Gewerbegebiete förderfähig geworden und werden von einem Glasfaserausbau profitieren kön-
nen. Die Stadt Münster hat den Aufbau einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur, insbesondere in 
Gewerbegebieten, als eine der infrastrukturpolitischen Herausforderungen unserer Zeit erkannt 
und wird auch hier ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die unterversorgten Gewerbege-
biete starten. Den vorläufigen Zuwendungsbescheid vom Bund hat die Stadt Münster im Dezem-
ber 2019 erhalten. 
 
Zusätzlich zu den Förderprogrammen „weiße Flecken“ und Gewerbegebiete werden alle städti-
schen Schulen durch ein eigenfinanziertes Projekt und mit Unterstützung des Förderprogramms 
Schule NRW an ein Glasfasernetz angebunden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau einzelner Tele-
kommunikationsanbieter wird durch die Stadt Münster ebenfalls stark unterstützt. So finden in vie-
len unterschiedlichen Gebieten der Stadt zum Teil große Glasfaser-Ausbauvorhaben statt.

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Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ (Adressen <30 
Mbit/s)  
2 Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ 
(Adressen <30 Mbit/s) 
Am 10.10.2018 hat der Rat mit Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - 
Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA)“ den Auf-
trag erteilt, in den unterversorgten Teilen der Stadt Münster durch Gewährung eines beantragten 
und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses durch Bund und Land eine hochleistungsfä-
hige Breitbandinfrastruktur zu errichten. Mit dem bereits durchgeführten Vergabeverfahren 
(V/0776/2019) hat die Stadt Münster unter Vorbehalt der Förderung von Bund und Land den Auf-
trag an die Stadtwerke Münster vergeben. In den weißen NGA-Flecken liegen insgesamt 2.008 
Wohnadressen, 93 Gewerbeadressen, 11 Schulen und 2 Krankenhäuser. Die errechnete Wirt-
schaftlichkeitslücke der Stadtwerke Münster für den Ausbau dieser Adressen liegt bei 33 Millionen 
Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt 
Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von 3,3 Millionen Euro (10 %). 
 
Im Folgenden wird dargestellt, wie die Stadtwerke Münster und Stadt Münster im Rahmen der 
Ausbauplanung vorgehen will. Das unterversorgte Ausbaugebiet umfasst 2.008 Wohnadressen 
(Privatkunden), 93 Gewerbeadressen, 11 Schuladressen sowie 2 Krankenhäuser. Das räumlich 
sehr ausgedehnte Ausbaugebiet wird in mehrere Einzelgebiete aufgeteilt. Die Aufteilung ist abhän-
gig von dem Zusammenhang der Adressen bzw. der geografischen Teilung durch Autobahnen, 
Bahnstrecken oder Gewässer. Die Versorgung der Gebiete wird durch so genannte PoP Standorte 
sichergestellt. Der Point of Presence ist das Herzstück einer Glasfaserverkabelung. Die meist vor-
gefertigten Betongebäude bilden als regionale Technikzentrale die Schnittstelle zwischen dem 
Weitverkehrs-Backbone und dem neu zu erstellenden Netz bis hin zum Kundenanschluss. In ei-
nem FTTB- oder FTTH-Netz ist der PoP die letzte „elektrische Stelle“ im Netz. Im Zuge des Aus-
baus kommt die Technologie FTTB (Fibre to the Building) zum Einsatz. Dies ist eine durchgehende 
Glasfaserleitung, die bis in das Haus der Endkunden bzw. in das Gebäude des Gewerbebetriebes 
geführt wird. Damit sind die Endkunden bzw. Gewerbetreibenden direkt an das Glasfasernetz an-
geschlossen, ohne dass die herkömmliche Kupfer-Infrastruktur genutzt werden muss. Es entsteht 
eine neue, unabhängige Infrastruktur, um die Datenpakete des Endkunden ausschließlich über 
Glasfaser zu transportieren. Damit ist sichergestellt, dass Datenraten von über 1 Gbit/s symmet-
risch künftig technisch möglich sind. Die Stadtwerke Münster können bereits heute auf über 200 
Kilometer vorhandener Glasfaser-Infrastruktur, sowie einem stark ausgebauten Leerrohr-Netz zu-
rückgreifen. Des Weiteren werden an keiner Stelle Richtfunkstrecken oder andere Funktechnolo-
gien eingesetzt, auch nicht zur Ortsteilversorgung, weil damit weder eine qualitativ ausreichende 
Versorgung der Haushalte garantiert werden kann. 
 
Der offizielle Baustart für das Projekt soll voraussichtlich im Juni 2020 erfolgen. In der Zeit bis zum 
ersten Spatenstich müssen noch verschiedene Planungsphasen (Vorplanung, Genehmigungspla-
nung und Ausführungsplanung) durchlaufen werden. Im Rahmen des Ausschreibungsprozesses 
findet in enger Abstimmung mit dem Projektträger des Bundes atenekom eine erste Vorplanung 
des Ausbaugebietes statt. Hier geht es vorrangig um die Netz- und Finanzierungsplanung. Im 
nächsten Schritt folgt die Genehmigungsplanung. Dies erfordert die Einholung notwendiger Ge-
nehmigungen (Wegerecht, Straßenbaulastträger, Natur- und Landschaftsschutz etc.). Falls die 
Trassen über private Grundstücke geführt werden müssen, sind im Vorfeld Gestattungsverträge 
mit den Eigentümern zu schließen. Wesentlicher Teil der Ausbauplanungen sind außerdem die 
Einholung von Grundstückeigentümer-Erklärungen für die Errichtung der Hausanschlüsse. In der 
Ausführungsplanung werden die Arbeiten aus den vorherigen Planungsphasen aufgenommen, um 
die Baumaßnahmen weiter zu verfeinern. Konkret umfasst die Ausführungsplanung u.a. Planung 
und Verfeinerung der Trassenführung, Vorbereitung der Bauausführung und Ausschreibung der 
Tiefbaumaßnamen. Aufgrund der Größe und Komplexität des Förderprojekts wurde eine Steue-
rungsgruppe gegründet. Teilnehmer dieser Steuerungsgruppe sind Vertreter aus dem Tiefbau-, 
Ordnungs- und Grünflächenamt, Vertreter der Stadtwerke Münster sowie der Breitbandkoordinator 
der Stadt Münster.

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Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ (Adressen <30 
Mbit/s) 
Der Ausbau mit den damit verbundenen Tiefbauarbeiten erfolgt in enger Abstimmung mit dem We-
gebaulastträger und der Stadt Münster. Sofern es von allen Beteiligten als technisch sinnvoll er-
achtet wird, kann es in einigen Ausbaugebieten zum Einsatz von alternativen Verlegemethoden 
kommen. Alternative Methoden wären z.B. Kabelpflügen- oder fräsen, Trenching und das 
Spülrohrverfahren. Die Qualität soll dadurch aber nicht beeinträchtigt werden. Im Zuge des geplan-
ten Ausbaus werden die Stadtwerke Münster auf eigene Leerrohre und Trassen zurückgreifen. Da-
mit wird sichergestellt, dass vorhandene Synergiepotenziale aus dem Strom-, Gas- und Wasserbe-
reich, sowie aus bereits umgesetzten Glasfaserausbauten genutzt werden. 
 
Nach Abschluss der Baumaßnahmen und Aktivschaltung des neuen Glasfasernetzes können Pri-
vatkunden und Gewerbetreibende zwischen vier verschiedenen Produktgruppen wählen, die sich 
jeweils in den Download- und Uploadraten unterscheiden. Alle Produkte enthalten eine Internet-
Flatrate und Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz. Hinzubuchbar sind sowohl eine TV-Option als 
auch der Kauf bzw. die Miete der Hardware. Zusätzlich haben Gewerbetreibende die Möglichkeit 
statische IP-Adressen zu buchen. Für alle Produkte liegen Produktinformationsblätter gemäß §1 
TK-Transparenzverordnung vor und werden auf der Website www.muenster-highspeed.de/down-
load für alle Kunden zum Download bereitgestellt. 
 
Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts müssen über 580 Kilometer neue Leerrohre verlegt 
und über 2.400 Kilometer neue Glasfaser eingeblasen werden. Falls es zu keinen unvorhersehba-
ren Verzögerungen kommt, soll das Projekt Anfang 2023 abgeschlossen sein. Nach jetzigem Pla-
nungstand können zu den einzelnen Clustern noch keine Ausbauzeiträume bekannt gegeben wer-
den. Die citeq hat für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eine Internetseite mit allen 
wichtigen Informationen und Ausbaukarten erstellt: https://www.citeq.de/breitbandinfrastruktur-mu-
enster.html. 
  
 
Abbildung 1: Vorläufige Aufteilung des Ausbaugebietes, Quelle: Stadtwerke Münster

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Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete  
3 Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete 
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.2019 mit Vorlage V/0716/2019 „Breitbandausbau im 
Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete“ den Auftrag er-
teilt, den Förderantrag beim Bund und Land für den Gigabit-Ausbau in den unterversorgten Gewer-
begebieten zu stellen und das weitere Verfahren durchzuführen. Bereits Ende des Jahres 2019 hat 
die Stadt Münster den vorläufigen Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten. Die Wirtschaftlich-
keitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete liegt 
nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS bei insgesamt ca. 15 Millio-
nen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der 
Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von ca. 1,5 Mio. Euro (10 %) 
 
Die Versorgungsanalyse im Rahmen des Bundesförderantrags 2018 und der Unternehmensabfra-
gen durch den Breitbandkoordinator und der Wirtschaftsförderung Münster im Mai 2019 hat erge-
ben, dass im Stadtgebiet 4 Gewerbegebiete (<10 %) bereits ausreichend versorgt und 39 Gewer-
begebiete förderfähig sind. In den 39 Gewerbegebieten wurden 1.425 Gewerbeadressen identifi-
ziert, in denen keine Gigabitfähige-Infrastruktur (mindestens „homes passed“) vorliegt. Für die be-
troffenen Adressen wurde eine FTTB-Grobnetzplanung erstellt, die als Grundlage für die Förderan-
tragstellung und Ausschreibung genutzt wird.  
 
Position Länge/Anzahl 
Verteilnetz 104.984 m 
Hausanschlussleitung 35.452 m 
Leerrohre 140.436 m 
Glasfaser 140.436 m 
Übergabepunkte 10 
Verteilstationen 24 
 Tabelle 1: Neues Verteilnetz für einen Ausbau der Gewerbegebiete, Eigene Darstellung 
 
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Tele-
kommunikationsanbieter nur mühsam vorankommt. Zwar gibt es in vielen Gewerbegebieten der 
Stadt Münster Ausbauaktivitäten von einzelnen Anbietern (z.B. NDIX, Deutsche Glasfaser), aller-
dings liegt der Fokus der Anbieter auf große Gebiete. Kleine Gewerbegebiete mit einer geringen 
Anzahl von Unternehmen werden in den Planungen meist nicht berücksichtigt. Des Weiteren konn-
ten wir in den letzten Jahren feststellen, dass die Anbieter zum Teil keine flächendeckende Glasfa-
ser-Infrastruktur verlegen. Dies hat zur Folge, dass die sog. Nachzügler (Unternehmen, die sich 
nach dem Ausbauvorhaben für einen Glasfaseranschluss entscheiden) zwar einen Anschluss be-
antragen können, dieser aber nur noch mit hohen Investitionskosten zur Verfügung gestellt werden 
kann. 
 
Damit die Ausbauaktivitäten der einzelnen Telekommunikationsanbieter berücksichtigt und die be-
reits mit „homes passed“ erschlossenen Adressen nicht nochmals gefördert werden, steht der 
Breitbandkoordinator im regelmäßigen Austausch mit den ausbauenden Unternehmen. Hier ist 
eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten besonders wichtig.  
 
Aufgrund der Vorgaben von Bund und Land wurden die 39 förderfähigen Gewerbegebiete in 10 
Cluster unterteilt. Die grob berechneten Wirtschaftlichkeitslücken liegen je Cluster bei rund 1,5 – 
1,8 Mio. Euro. Damit bleibt die Stadt Münster für jedes Cluster unter der Förderhöchstgrenze von 2 
Mio. Euro. Die Telekommunikationsanbieter können in der europaweiten Ausschreibung für jedes 
Cluster ein Angebot abgeben.

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Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete 
 
Abbildung 2: FTTB Clusterbildung Gewerbegebiete, Eigene Darstellung 
 
Die angestrebte NGA-Ausbaumaßnahme wird durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergel-
der finanziert. Dies macht es zwingend erforderlich, zur Auswahl eines Netzbetreibers ein offenes, 
transparentes und diskriminierungsfreies europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Wie be-
reits im Förderprogramm „weiße Flecken“ geschehen, wird die Stadt Münster zur rechtssicheren 
und technischen Begleitung des Verfahrens die Kanzlei Melz Gercke und Micus Strategieberatung 
hinzuziehen. Das Ausschreibungsverfahren wird im Frühjahr 2020 gestartet. Nach derzeitigem Pla-
nungsstand soll der Ausbau Anfang 2021 beginnen.

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Glasfaseranbindung an unterversorgten städtischen Schulen  
4 Glasfaseranbindung an unterversorgten städtischen Schulen 
Am 22.05.2019 hat der Rat mit Vorlage V/0327/2019 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – 
Glasfaseranbindung der unterversorgten städtischen Schulen“ den Auftrag erteilt, die noch nicht 
lichtwellenversorgten Schulen mit Hilfe des Landesförderprogramms mit einem Glasfaseran-
schluss auszustatten. Insgesamt sind fünf Grundschulen in den Stadtteilen Handorf, Sprakel, A-
melsbüren und Nienberge von dieser Maßnahme betroffen. Die Höhe der Landesförderung beträgt 
80% von maximal 300.000 Euro pro Schulgelände für die Anbindungskosten einer Schule an ein 
gigabitfähiges Netz. Bei der Stadt Münster verbleibt ein Eigenfinanzierungsanteil von 20%. 
 
Schulname Schultyp Anzahl 
Schüler 
Matthias-Claudius-Schule Handorf Grundschule 213 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Grundschule 204 
Grundschule Sprakel Grundschule 147 
Davertschule Amelsbüren Grundschule 261 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Grundschule 204 
  Tabelle 2: Unterversorgte Schulen im Landesförderprogramm NRW , Eigene Darstellung 
 
Das europaweite Ausschreibungsverfahren zur Anbindung der vier Grundschulen mit einem Glas-
faseranschluss wurde im Januar 2020 beendet. Die T-Systems International GmbH erhält unter 
Vorbehalt der Förderung vom Land NRW den Zuschlag für den Glasfaserausbau. Die Gesamtkos-
ten für die Anbindung der vier Schulen liegen bei ca. 160.000 Euro. Damit verbleibt der Stadt 
Münster ein Eigenfinanzierungsanteil von rund 32.000 Euro. Für die Grundschule in Sprakel wird 
es zur späteren Zeit eine gesonderte Ausschreibung geben, da die Schule im Jahr 2022 den 
Standort wechselt. Der Förderantrag mit sämtlichen Ausschreibungsunterlagen wurde der Bezirks-
regierung Münster im Februar 2020 überreicht. In Abhängigkeit des Genehmigungs- und Antrags-
verfahrens soll der Baustart im Mai/Juni 2020 erfolgen.

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Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter 
5 Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter 
5.1 NDIX bv 
Nach dem Glasfaserausbau  im Technologiepark hat der deutsch -niederländische Netzbetreiber 
NDIX das nächste FTTH Projekt in Münster erfolgreich abgeschlossen. Gemeinsam mit der Invest-
mentgesellschaft Primevest Capital Partners und dem Netzentwick ler German Fiber Solutions 
konnte das Industriegebiet „Loddenheide“ Ende des Jahres 2019 mit einer neuen Glasfaser-Infra-
struktur versorgt werden. Etwa 35 Unternehmen, die in der Loddenheide angesiedelt sind, machen 
bisher vom NDIX-Angebot Gebrauch. Alle Unternehmen, die noch nicht angeschlossen sind, können 
nachträglich angebunden werden. In der Loddenheid e investieren die Partner rund 1,2 Millionen 
Euro. Neben einer schnellen Internetverbindung können die Unternehmen  auch innovative Dienst-
leistungen aller Art in Anspruch nehmen, die durch die große Bandbreite überhaupt erst möglich 
werden – etwa Cloud-Dienste und Verbindungen zu Rechenzentren.  
Im nächsten Schritt plant NDIX im Industriegebiet Mecklenbeck und im Bereich des Hafens weitere 
Nachfragebündelungen. Bei einer erfolgreichen Nachfragequote soll im Frühjahr 2020 dort der Glas-
faserausbau beginnen. Das Ausbauvorhaben soll Rund eine Million Euro kosten. Insgesamt will 
NDIX mit seinen Partnern bis Ende 2022 ca. zehn Millionen Euro in den Breitbandausbau in Münster 
investieren. (vgl. gigabitcitymuenster.de) 
 
5.2 Deutsche Glasfaser 
Im November 2019 erfolgte der offizielle Spatenstich für die Tiefbauarbeiten in Münsters nördlich 
gelegenen Gewerbegebieten „An der Kleimannbrücke“ und „Rudolf-Diesel-Straße“. Nach dem 
Ausbau werden alle Unternehmen an die neue kupferfreie Telekommunikationsinfrastruktur ange-
schlossen, die einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser gezeichnet haben. Im nächsten Schritt wer-
den die Leerrohre für die eigentlichen Glasfaserleitungen verlegt. Parallel finden die Gebäudebe-
gehungen statt, bei denen die Kunden gemeinsam mit Deutsche Glasfaser bestimmen, wo der 
Hauptübergabepunkt installiert werden soll. (vgl. Deutsche Glasfaser Pressemeldung vom 
05.11.2019) 
 
5.3 Vodafone 
Vodafone plant den Ausbau eines Glasfasernetzes in den Gewerbegebieten Loddenheide West, 
Süd-Ost und entlang des Lindberghweges. Insgesamt sollen 369 Unternehmen von einem Glasfa-
seranschluss profitieren und mit bis zu einem Gigabit pro Sekunde an das Internet angeschlossen 
werden. Kleinstbetriebe und mittelständische Unternehmen haben die Möglichkeit Bandbreiten zwi-
schen 500 Megabit od er einem Gigabit pro Sekunde zu buchen. Für Großunternehmen bietet Vo-
dafone gleiche Up- und Download-Geschwindigkeiten. Damit der mehrere Millionen Euro teure Aus-
bau wirtschaftlich vertretbar ist, müssen mindestens 30 Prozent der erreichbaren Unternehmen e i-
nen Glasfaser-Anschluss wählen. Die Vorvermarktung beginnt ab Februar 2020 und dauert mindes-
tens drei Monate. Vodafone informiert vor Ort alle beteiligten Unternehmen mit persönlichen An-
schreiben und steht für Rückfragen zur Verfügung. Bei einer ausreichend großen Nachfrage soll der 
Ausbau des Glasfasernetzes schon in diesem Jahr beginnen. Bei dem geplanten Glasfaser-Ausbau 
setzt Vodafone auf das so genannte "Fiber to the Building" (FTTB). Mit FTTB wird jedes Gebäude 
mit einer Glasfaserleitung an die Verte ilerstationen angeschlossen. Der Vorteil: Mit einem eigenen 
Glasfaseranschluss muss die Bandbreite nicht mit anderen Unternehmen geteilt werden, so dass 
dem Kunden immer die volle Leistung zur Verfügung steht. (vgl. Vodafone Pressemeldung vom 
03.02.2020)

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Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter  
5.4 Stadtwerke Münster 
Neben dem Ausbau der weißen Flecken (vgl. Punkt 2) hat die Stadtwerke Münster viele weitere  
Glasfaser-Projekte in Münster gestartet. Das erste Ausbauprojekt im Kreuzviertel ist bereits abge-
schlossen und die ersten Haushalte nutzen das  neue Glasfasernetz. Ende 2019 haben auch die 
Arbeiten für eine neue Glasfaser-Infrastruktur im Hansaviertel begonnen. Die Ausbauarbeiten sind 
bereits weit fortgeschritten und sollen noch in diesem Jahr beendet werden. Im Stadtteil Amelsbüren 
wird der Ausbau des Glasfasernetzes im dritten Quartal 2020 beginnen. Die Stadtwerke rechnen mit 
einer Bauzeit von rund einem Jahr. Zunächst fokussieren die Stadtwerke die Ausbauarbeiten im Ort. 
Mit dem Ausbau der so genannten „Weißen Flecken“ wird dann auch der Außenbereich von Amels-
büren mit Glasfaser versorgt. Der aktuelle Baufortschritt kann auf der Internetseite https://www.mu-
enster-highspeed.de/ausbauzeitplan eingesehen werden.

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Breitbandanbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen 
6 Breitbandanbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen 
Die Stadt Münster wird das Projekt „Städtische Schule und Einrichtungen an s Giganetz“ bis zum 
Jahr 2021 abschließen. Im Jahr 2019 konnten weitere 36 Standorte (2018: 21 Standorte)  an das 
Glasfasernetz der citeq angebunden  werden. Dafür wurden ca. 32 Kilometer Glasfaserkabel und 
über 11 Kilometer neue Leerrohre verlegt. Im Jahr 2020 und 2021 sollen weitere 47 Standorte folgen, 
so dass nach Abschluss des Projekts über 100 Standorte an das städtische Glasfasernetz angebun-
den sind. Der aktuelle Ausbaustand kann jederzeit auf der Internetseite der citeq oder des Tiefbau-
amts abgerufen werden. (vgl. Abbildung 3) 
 
 
Abbildung 3: Ausbaustand städtische Gebäude ans GigaNetz, https://geo.stadt-muenster.de/giganetz/

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Glossar  
7 Glossar 
DSL Digital Subscriber Line – Zugangstechnologie zum Internet durch ein 
digitales Übertragungsverfahren über das „normale“ Telefonnetz. Ver-
mittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Kupferkabel angebunden. 
Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel weiter bis ins Haus. 
Down- und Uploadrate bis zu 25 Mbit/s. 
 
FTTB  Fibre To The Building (Glasfaser bis in das Gebäude / in den Keller) - 
Bei dieser NGA-Technologie werden die Lichtleiter bis in das Ge-
bäude bzw. bis in den Hauskeller verlegt. Mit FTTB sind symmetri-
sche Datenraten von bis zu 200 Mbit/s möglich, eine Erweiterung bis 
auf über 1 Gbit/s ist technisch möglich. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
FTTC Fibre To The Curb (Glasfaser bis zum Bordstein) – Bei FTTC An-
schlusstechniken wird das Glasfaserkabel von der Ortsvermittlungs-
stelle bis zum Kabelverzweiger in der Nähe der Teilnehmer geführt. 
Hier wird das optische Signal in ein elektrisches Signal transformiert. 
Die Zuführung zum Teilnehmer erfolgt über die herkömmliche Kupfer-
doppelader, die allerdings bei steigender Geschwindigkeit zuneh-
mende Signaldämpfung aufweist, so dass die Reichweite für eine 
schnelle Übertragung begrenzt wird. Es sind Übertragungsraten von 
bis zu 50 Mbit/s möglich. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
FTTH   Fibre To The Home (Glasfaser bis in die Wohnung) - Mit dieser NGA-
Technologie bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern bis 
in die Wohnung des Anschlussinhabers. Mit FTTH sind symmetrische 
Datenraten von bis über 1 Gbit/s  technisch möglich.  (vgl. breitband-
nrw.de) 
 
Gbit/s Gigabit pro Sekunde, Maßeinheit für die Datenübertragungsrate 
 
GIS Geoinformationssystem 
 
HVt Hauptverteiler, Netzelement 
 
Kabel Breitband via TV-Kabelnetze - Auch mit TV-Kabelnetzen sind heute 
schon hohe Datenraten bis zu maximal 400 Mbit/s im Downstream 
und 20 Mbit/s im Upstream möglich. Dabei wird das Breitbandinternet 
dem Teilnehmer über das Koaxialkabel der bestehenden TV-Kabel-
netze bereitgestellt. Anders als bei der Kupferdoppelader ist die Sig-
naldämpfung im Koaxialkabel wesentlich geringer und erlaubt längere 
Übertragungswege. Kabelnetze bestehen bereits heute zu einem er-
heblichen Teil aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstärker-
punkten vorangetrieben werden. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
KVz Kabelverzweiger 
 
LWL Lichtwellenleiter, Glasfaserkabel 
 
Mbit/s Megabit pro Sekunde, Maßeinheit für die Datenübertragungsrate

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Glossar 
NGA Next Generation Access - Mit dem Begriff NGA werden Zugangs-
netze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infra-
strukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen. 
(vgl. breitband-niedersachsen.de) 
 
PoP Point of Presence, Netzknotenpunkt  
 
VDSL Very High Speed DSL - Allgemein gesehen basiert VDSL auf dem 
ADSL-Standard. Vermittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Glas-
faserkabel verbunden. Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel 
weiter bis ins Haus. VDSL bietet theoretisch erreichbare Datenüber-
tragungsraten von bis zu 100 Mbit/s. 
 
Vectoring Unter dem Begriff Vectoring wird eine Variante von VDSL verstanden, 
die eine höhere Geschwindigkeit durch eine effiziente Störsignalun-
terdrückung ermöglicht. Dies ist nur wirksam, wenn ein Betreiber alle 
Leitungen an einem Kabelverzweiger kontrolliert. Eine Kollokation mit 
anderen Anbietern, wie im Falle der anderen DSL-Technologien ist 
nicht möglich. Auch bei Vectoring erfolgt die Übertragung der Daten 
vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss vollständig via Kupfer-
kabel. Kabelnetze bestehen bereits heute zu einem erheblichen Teil 
aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstärkerpunkten vorange-
trieben werden. Down- und Uploadrate bis zu 100 Mbit/s. (vgl. breit-
band-nrw.de)

Beratungsverlauf (4)

18.06.2020 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rudolf-Diesel-Straße
  • An der Kleimannbrücke
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0173/2020
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37