V/0710/2022
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 - Satzungsbeschluss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0710/2022 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau- ungsplans Nr. 375 in Gievenbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel dieser vorhabenbezogenen 3. Änderung ist eine Anpassung der dargestellten Ansichtspläne der Baukörper 1-5 der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375. Die bisher beabsichtigte Gestaltung mit Verblendsteinen soll unter Beibehaltung der Farbgebung (hell, sandsteinfarben) durch eine Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem, mineralischem Kratzputz ersetzt werden. Zu der notwendigen öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Daher kann nun direkt der Satzungsbeschluss gefasst werden, wel- cher Voraussetzung für das Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung durch Bekanntmachung im Amtsblatt ist. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0710-2022-Anlage-1-Planzeichnung
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Gescherweg 5,5 87 a I 57 59 89 I 65 63 91 107 V 99 II I 87 b 121 III 90 119 125 87 109 I 97 101 111 123 105 127 84 a 103 93 VI 61 II II 95 II 113 IVII III II IV III II II IV III II IV III II III II II III II B 1 B 2 B 3 B 5 B 4 TGa GF AE GF AE MuM BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 82,50 m ü. NHN BH max. 83,70 m ü. NHN WA 2 0,4 0,8 BH ma x. 80,40 m ü . NHN o WA 1 0,45 o 1,2 Gescherweg 85 90 108 109 82 284 KD=72.50 KD=72.56 KD=72.48 KD=72.51 KD=72.38 KD=72.39 KD=72.35 KD=72.35 KD=72.27 KD=72.27 72.03 72.03 71.97 72.07 KD=72.45 72.51 72.52 72.48 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 - 5 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht Bestandteil des Vorhabenbezogen Bebauungsplanes. Vorhaben im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nur dann zulässig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu dessen Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3a BauGB). 1.2 Die maximal zulässige Baukörperhöhe ist in den verschiedenen Teilen des Plangebietes in Meter über Normalhöhenull (NHN) festgesetzt. 1.3 Die Höhe des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKFF) darf im WA 1 bei den Baukörpern B 1 bis B 5 eine Höhe von 72,74 m ü. NHN (Normalhöhennull); bei dem Baukörper MuM eine Höhe von 72,72 m ü. NHN sowie bei dem Baukörper im WA 2 eine Höhe von 72,78 m. ü. NHN nicht unterschreiten. (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.4 Eine Überschreitung der zulässigen Baukörperhöhen für technisch erforderliche, untergeordnete Bauteile (z.B. Schornsteine, Masten, technische Aufbauten für Aufzüge) sowie für bauliche Anlagen für Solaranlagen kann ausnahmsweise um bis zu 1,50 m zugelassen werden. Die technische Erforderlichkeit ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.5 In dem mit WA 1 gekennzeichneten Allgemeinen Wohngebiet ist die nach § 19 Abs. 4 BauNVO zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, Wegeverbindungen und Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,8 zulässig. 1.6 Innerhalb des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die Errichtung von Tiefgaragen nur innerhalb der mit „TGa“ festgesetzten Fläche zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.7 Die Fläche GF AE ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger zu belasten (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB). 1.8 Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für die Erschließung und Flächen für Terrassen und sonstigen Nebenanlagen sind die Decken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einem Regelaufbau mit einer Aufbauhöhe von mind. 60 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.9 Im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung sind die Dachflächen mit Ausnahme der Dachterrassen und notwendigen Rettungswege mit einer standortgerechten Vegetation e xtensiv zu begrünen und als begrünte Fläche zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.10 Die mit einem Erhaltungsgebot belegten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortgerechten Gehölzen zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 1.11 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen der vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen der geplanten Baukörper sind auf der Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten. 2 Hinweise 2.1 Durchführungsvertrag - Städtebaulicher Vertrag Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 2.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2.3 Denkmalschutz Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 2.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 2.5 Altlasten Für den Planbereich sind Bodenbelastungen bekannt. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren. 2.6 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. Sind in den zur Fällung vorgesehenen Gehölzen Spalten oder Höhlen vorhanden, um Quartiere von Fledermäusen zu beherbergen, sind die entsprechenden Bäume kurz vor der Fällung durch einen geeigneten Fachmann auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu kontrollieren. Abbrucharbeiten können nur im Zeitraum vom 01.08.-15.11. eines Jahres und unter Aufsicht und Begleitung einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden. Im Vorfeld der Abbrucharbeiten ist mittels Detektorerfassung die genaue Lage von Fledermausquartieren zum Abbruchzeitpunkt zu erfassen. Die Öffnung des Daches ist zunächst in Handarbeit und ohne den Einsatz schwerer Maschinen vorzunehmen. Vorhandene Hohlräume dürfen nicht komprimiert werden. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) für die Zwergfledermaus sind insgesamt mindestens 15 für die Art geeignete Quartierhilfen im lokalen Umfeld des zum Umbau vorgesehenen Gebäudes (ca. 1 km Radius) fachgerecht zu errichten. Es sind für Wochenstubenverbände geeignete Großraumquartiere zu verwenden. Mindestens sechs der Quartierhilfen (zwei pro Standort) haben eine Eignung als Ganzjahresquartier aufzuweisen. Die Quartierhilfen sind zur Verbesserung der Funktionalität der Maßnahme auf drei Standorte mit jeweils fünf Quartierhilfen zu verteilen. Bebauungsplan Nr. 375 - 3. Änd. Gemarkung: Flur: Maßstab: Münster 1 : 500 (Planzeichnung) 60 Bebauungsplan Nr. 375 Gievenbeck - Toppheide Hensenstraße/ Gescherweg/ Rüschhausweg Vorhabenbezogene 3. Änderung und Vorhaben- und Erschließungsplan Planverfasser: Vorhabenträger: Bauliche Gestaltung: . d esta d tp l a n e r@wo l te rsp a rtn e r Da ru p e r S tra ß e 1 5 D - 4 8 6 5 3 Co e sfe l d T e l e fo n 0 2 5 4 1 9 4 0 8 - 0 F a x 9 4 0 8 - 1 0 0 S ta d tp l a n e r WP ar tnerWo lter sP G m b H . destadtplaner@wolterspartner Daruper Straße 15 D - 48653 Coesfeld T elefon 02541 9408 - 0 Fax 9408 - 100 Stadtplaner WP artnerWoltersP GmbH Zeichenerklärung Festsetzungen des Bebauungsplans Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude) Baukörper 1 Baukörper 2 Baukörper 3 Baukörper 4 Baukörper 5 MuM Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes Bestandsangaben Vermessungspunkt in Meter über NHN Kanaldeckel in Meter über NHN Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baumkrone Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude I 1 0 KD 72,45 72,25 Baum Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl0,4 Zahl der Vollgeschosse als HöchstmaßIV Geschossflächenzahl B aukörperhöhen als Höchstmaß in Meter (m) über Normalhöhennull BH max. = 8 5,50 m ü. NHN Allgemeine WohngebieteWA1-2 1 ,2 Baugrenze Bauweise offene Bauweiseo Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen F lächen für TiefgaragenTGa Zu- und Abfahrt Tiefgarage Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GF A E Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B epflanzungen sowie von Gewässern Bäume Fernwärme - BHKW Kennzeichnungen Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. §§ 12 und 13 und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ _______________ _______________ Oberbürgermeister Schriftführer Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom ____________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ öffentlich ausgelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ _______________ _______________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Vorhaben- und Erschließungsplan M 1:500 Ansichten M 1:500 Wiencke Architekten PartGmbB Wallgäßchen 4 01097 Dresden Wohn + Stadtbau Steinfurter Straße 60 48149 Münster Bauliche Gestaltung Freianlagen: nts Ingennieurgesellschaft mbH Hansestraße 63 48165 Münster Vorhaben- und Erschließungsplan B 1-5 Baukörper MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum F lächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Ver- und Entsorgung Elektrizität Abbruch Gebäude Rechtsgrundlagen: • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.April 2022 (BGBI. I S. 674) • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekannt- machung vom 21.November 2017 (BGBl. I S. 3786), ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802). • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. 1086). • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490). Farbspektrum Putzfassaden Baukörper 1 - 5 Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 ist eine Änderung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Inhalt der Änderung sind die dargestellten Ansichtspläne (Baukörper 1-5) des Vorhabens. Die Planzeichnung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Textlichen Festsetzungen sind aus dem Plan der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 übernommen Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker (Änderung der vorhabenbezogenen 2. Änderung) Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0710/2022
V-0710-2022-Anlage-2-Begruendung
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Begründung / Seite 1 von 4 B e g r ü n d u n g zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) Inhalt Seite 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 1 2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3 Planungsinhalte ..................................................................................................................................... 2 4 Auswirkungen auf die Umwelt ............................................................................................................... 2 5 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ....................................................................... 3 Anlage: Gegenüberstellung der geänderten Ansichten ............................................................................ 4 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen Im Jahr 2021 wurde mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer stadtnahen Wohnbebauung mit ergänzenden Nutzungen (Mehrgenerationenhaus, Mütterzentrum, Jugendtreff, ambulanter Dienst, Kita) auf einer ca. 0,8 ha großen Fläche südwestlich des Gescherwegs in Münster- Gievenbeck geschaffen. Das städtebauliche Konzept war das Ergebnis eines Qualifizierungsverfahrens. Innerhalb eines einheitlichen Siedlungscharakters sollen Mehrfamilienhäuser in drei- bis viergeschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen entstehen. Der Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und Ansichten ist am 08.10.2021 in Kraft getreten. Aufgrund der aktuellen politischen Situation (Ukraine-Krieg) und der dadurch erneut massiv gestiegenen Energie- und Baukosten verbunden mit Lieferengpässen, hat die Vorhabenträgerin nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Rahmen der Ausführungsplanung Fassadenstudien durchgeführt. Ziel war es, Einsparpotenziale zu generieren, ohne dabei in die architektonische Gestaltung einzugreifen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die gewünschte Anmutung und Farbigkeit auch mit einer mineralischen Putzfassade erzielt werden kann. Das Gebäudeensemble zeichnet sich durch Baukörpermodellierungen mit Rückstaffelungen in den oberen Geschossen und durch eine klare Gliederung der Fassaden aus. Diese architektonische Gestaltung lässt sich ebenso mit Putz realisieren. Alternativ untersuchte, weniger effektive Einsparmöglichkeiten, wie z. B. der Verzicht auf bodentiefe Fenster oder das Einfügen von Kämpfern, würden Einschränkungen der Wohnqualität mit sich bringen und wären gleichzeitig schwerwiegendere Eingriffe in die architektonische Gestaltung. Auf Grundlage der durchgeführten Fassadenstudie soll die bisher beabsichtigte Gestaltung mit Verblendsteinen unter Beibehaltung der Farbgebung (hell, sandsteinfarben) durch eine Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem, mineralischem Kratzputz ersetzt werden. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 0710/2020 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 375 Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) Begründung / Seite 2 von 4 Ziel dieser Änderung ist es daher, die Ansichten auf der Planzeichnung entsprechend anzupassen und durch Farbspektren zu ergänzen, die die zukünftige Farbgebung definieren und sichern. Die übrigen Festsetzungen der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 werden durch die vorliegende Änderung nicht berührt und haben unverändert Bestand. Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 „Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg)“ erfolgt im vereinfachten Verfahren auf der Grundlage des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und den danach geltenden Verfahrensvorschriften. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst das bisherige Plangebiet der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375, liegt nordwestlich der Innenstadt im Stadtteil Gievenbeck und hat eine Fläche von 7828 m². Innerhalb des Plangebiets liegen die Flurstücke Gemarkung Münster, Flur 60, Flurstücke 292, 293 und 294. 3 Planungsinhalte Die Ansichten der Baukörper 1-5 werden im Rahmen dieser Änderung angepasst. Die bisher geplante Gestaltung mit Verblendsteinen wird unter Beibehaltung der Farbgebung durch eine Putzfassade ersetzt. Die geplante Farbigkeit wird in den Ansichten abgebildet und durch ein ebenfalls dargestelltes Farbspektrum (hell, sandsteinfarben) definiert. Die einzelnen Baukörper sollen in einem Farbton mit hellen, abgesetzten Fensterfaschen realisiert werden. Eine Farbton- Nuancierung der Häuser untereinander innerhalb des Farbspektrums wird im Rahmen der Putzbemusterungen untersucht. Die geplante Fassadengestaltung greift die Materialität und Farbgebung des Bestands auf und fügt sich harmonisch in das sowohl durch Putz als auch durch Klinker geprägte städtebauliche Umfeld ein. Südlich und südöstlich angrenzend bestehen Mehrfamilienhäuser sowie Studentenwohnanlagen mit hellen Putzfassaden (creme, hellgrau), nördlich stehen hauptsächlich rote Klinkerbauten. Das abzubrechende Bestandsgebäude auf dem Grundstück ist ebenfalls durch eine helle Putzfassade (beige) geprägt. Die Ansicht des Mehrgenerationenhauses und Mütterzentrums (MuM) mit Jugendtreff bleibt von der Änderung unberührt, da der Neubau des MuM zeitnah erfolgen muss, bevor der Abriss des derzeitigen MuM-Gebäudes vollzogen werden kann. Aus diesem Grund wird die Fassadengestaltung des neuen MuM-Gebäudes weiterhin mit Verblendsteinen realisiert. 4 Auswirkungen auf die Umwelt Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen nicht verändert. Es erfolgt lediglich ein Wechsel der Fassadenmaterialität von Klinker zu Putz. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplans weiterhin Rechnung getragen. Gegenüber der bisherigen Rechtslage erfolgen durch die Änderung des Bebauungsplans keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Umwelt. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 375 Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) Begründung / Seite 3 von 4 deshalb nicht zu erwarten. Es sind somit auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Bebauungsplanänderung beeinträchtigt werden. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 5 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 dient der Anpassung der Ansichten. Insofern berührt diese inhaltlich nicht die Fragestellungen und Prüfroutinen im Zusammenhang mit dem städtischen „Handlungskonzept Demographie“. Die Verwirklichung der Bebauungsplanänderung wirkt sich zudem nicht auf die persönlichen Lebensumstände der an das Plangebiet angrenzend lebenden und arbeitenden Menschen aus. Anhaltspunkte, die auf eine besondere (negative) Betroffenheit hindeuten, sind nicht ersichtlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg). Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 375 Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) Begründung / Seite 4 von 4 Anlage: Gegenüberstellung der geänderten Ansichten Stand: Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 (In Kraft getreten am 08.10.2021) Stand: Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 (Entwurf: 21.06.2022)
Beschlussvorlage
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V/0710/2022 V/0710/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) [Neubau Wohnquartier - Fassadengestaltung] Satzungsbeschluss Beratungsfolge 01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Topp- heide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) wird gemäß §§ 2 und 10 i.V.m. §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen keine Kosten. Begründung: Im Jahr 2021 wurde mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 375 die pla- nungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer stadtnahen Wohnbebauung mit ergänzenden Nut- zungen (Mehrgenerationenhaus, Mütterzentrum, Jugendtreff, ambulanter Dienst, Kita) auf einer ca. 0,8 ha großen Fläche südwestlich des Gescherwegs in Münster-Gievenbeck geschaffen. Das städte- bauliche Konzept war das Ergebnis eines Qualifizierungsverfahrens. Innerhalb eines einheitlichen Stadtplanungsamt 14.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wörmann / Herr Husmann Telefon: 492-6158 / 492-6194 Woermann@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0710/2022 Siedlungscharakters sollen Mehrfamilienhäuser in drei- bis viergeschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen entstehen. Der Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und Ansichten ist am 08.10.2021 in Kraft getreten. Ziel dieser vorhabenbezogenen 3. Änderung ist – auf Antrag der Wohn+Stadtbau GmbH als Vorha- benträgerin – eine Anpassung der dargestellten Ansichtspläne der Baukörper 1-5 der vorhabenbezo- genen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375. Die bisher beabsichtigte Gestaltung mit Verblend- steinen soll unter Beibehaltung der Farbgebung (hell, sandstei nfarben) durch eine Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem, mineralischem Kratzputz ersetzt werden. Aufgrund der derzeitigen politischen Lage, verbunden mit massiv gestiegenen Energie- und Baukos- ten sowie Lieferengpässen, hat die Vorhabenträgerin Fassadenstudien zur Ermittlung von Einsparpo- tenzialen durchgeführt. Da die architektonische Gestaltung des Gebäudes sich ohne Abstriche hin- sichtlich der Qualität genauso mit Putz realisieren lässt und diese Maßnahme keine Einschränkungen der Wohnqualität mit sich bringen würde, anders als beispielsweise ein Verzicht auf bodentiefe Fens- ter, wurde eine Änderung der Fassadengestaltung beantragt. Die sonstigen Inhalte von Planzeichnung, Vorhaben - und Erschließungsplan sowie der textlichen Festsetzungen werden aus der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 un- verändert übernommen. Das Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und den danach geltenden Verfahrensvorschriften. Die Stadt Münster hat mit der Vorhabenträgerin einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt, geschlossen. Dieser wurde in Bezug auf die Fassadengestaltung angepasst. Nach Kenntnisnahme des Entwurfs der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung durch die Be- zirksvertretung Münster-West am 18.08.2022 sowie durch den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung am 01.09.2022 (Vorlage Nr. V/0392/2022) fand in der Zeit vom 26.09.2022 bis zum 26.10.2022 die öffentliche Auslegung statt. In diesem Verfahrensschritt sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange war nicht erforderlich. Somit kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Plan (verkleinert) Anlage 2: Begründung
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Gescherweg 5,5 87 a I 57 59 89 I 65 63 91 107 V 99 II I 87 b 121 III 90 119 125 87 109 I 97 101 111 123 105 127 84 a 103 93 VI 61 II II 95 II 113 IV II III II IV III II II IV III II IV III II III II II III II B 1 B 2 B 3 B 5 B 4 TGa GF AE GF AE MuM BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 85,50 m ü. NHN BH max. 82,50 m ü. NHN BH max. 83,70 m ü. NHN WA 2 0,4 0,8 BH max. 80,40 m ü. NHN o WA 1 0,45 o 1,2 Gescherweg 85 90 108 109 82 284 KD=72.50 KD=72.56 KD=72.48 KD=72.51 KD=72.38 KD=72.39 KD=72.35 KD=72.35 KD=72.27 KD=72.27 72.03 72.03 71.97 72.07 KD=72.45 72.51 72.52 72.48 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 - 5 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht Bestandteil des Vorhabenbezogen Bebauungsplanes. Vorhaben im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nur dann zulässig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu dessen Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3a BauGB). 1.2 Die maximal zulässige Baukörperhöhe ist in den verschiedenen Teilen des Plangebietes in Meter über Normalhöhenull (NHN) festgesetzt. 1.3 Die Höhe des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKFF) darf im WA 1 bei den Baukörpern B 1 bis B 5 eine Höhe von 72,74 m ü. NHN (Normalhöhennull); bei dem Baukörper MuM eine Höhe von 72,72 m ü. NHN sowie bei dem Baukörper im WA 2 eine Höhe von 72,78 m. ü. NHN nicht unterschreiten. (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.4 Eine Überschreitung der zulässigen Baukörperhöhen für technisch erforderliche, untergeordnete Bauteile (z.B. Schornsteine, Masten, technische Aufbauten für Aufzüge) sowie für bauliche Anlagen für Solaranlagen kann ausnahmsweise um bis zu 1,50 m zugelassen werden. Die technische Erforderlichkeit ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.5 In dem mit WA 1 gekennzeichneten Allgemeinen Wohngebiet ist die nach § 19 Abs. 4 BauNVO zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, Wegeverbindungen und Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,8 zulässig. 1.6 Innerhalb des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die Errichtung von Tiefgaragen nur innerhalb der mit „TGa“ festgesetzten Fläche zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.7 Die Fläche GF AE ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger zu belasten (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB). 1.8 Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für die Erschließung und Flächen für Terrassen und sonstigen Nebenanlagen sind die Decken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einem Regelaufbau mit einer Aufbauhöhe von mind. 60 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.9 Im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung sind die Dachflächen mit Ausnahme der Dachterrassen und notwendigen Rettungswege mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.10 Die mit einem Erhaltungsgebot belegten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortgerechten Gehölzen zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 1.11 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen der vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen der geplanten Baukörper sind auf der Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten. 2 Hinweise 2.1 Durchführungsvertrag - Städtebaulicher Vertrag Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 2.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2.3 Denkmalschutz Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 2.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 2.5 Altlasten Für den Planbereich sind Bodenbelastungen bekannt. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren. 2.6 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. Sind in den zur Fällung vorgesehenen Gehölzen Spalten oder Höhlen vorhanden, um Quartiere von Fledermäusen zu beherbergen, sind die entsprechenden Bäume kurz vor der Fällung durch einen geeigneten Fachmann auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu kontrollieren. Abbrucharbeiten können nur im Zeitraum vom 01.08.-15.11. eines Jahres und unter Aufsicht und Begleitung einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden. Im Vorfeld der Abbrucharbeiten ist mittels Detektorerfassung die genaue Lage von Fledermausquartieren zum Abbruchzeitpunkt zu erfassen. Die Öffnung des Daches ist zunächst in Handarbeit und ohne den Einsatz schwerer Maschinen vorzunehmen. Vorhandene Hohlräume dürfen nicht komprimiert werden. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) für die Zwergfledermaus sind insgesamt mindestens 15 für die Art geeignete Quartierhilfen im lokalen Umfeld des zum Umbau vorgesehenen Gebäudes (ca. 1 km Radius) fachgerecht zu errichten. Es sind für Wochenstubenverbände geeignete Großraumquartiere zu verwenden. Mindestens sechs der Quartierhilfen (zwei pro Standort) haben eine Eignung als Ganzjahresquartier aufzuweisen. Die Quartierhilfen sind zur Verbesserung der Funktionalität der Maßnahme auf drei Standorte mit jeweils fünf Quartierhilfen zu verteilen. Bebauungsplan Nr. 375 - 3. Änd. Gemarkung: Flur: Maßstab: Münster 1 : 500 (Planzeichnung) 60 Bebauungsplan Nr. 375 Gievenbeck - Toppheide Hensenstraße/ Gescherweg/ Rüschhausweg Vorhabenbezogene 3. Änderung u nd Vorhaben- und Erschließungsplan Planverfasser: Vorhabenträger: Bauliche Gestaltung: . destadtplaner@wolterspartner Daruper Straße 15 D - 48653 Coesfeld T elefon 02541 9408 - 0 Fax 9408 - 100 Stadtplaner WP artnerWoltersP GmbH . destadtplaner@wolterspartner Daruper Straße 15 D - 48653 Coesfeld T elefon 02541 9408 - 0 Fax 9408 - 100 Stadtplaner WP artnerWoltersP GmbH Zeichenerklärung Festsetzungen des Bebauungsplans Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude) Baukörper 1 Baukörper 2 Baukörper 3 Baukörper 4 Baukörper 5 MuM Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes Bestandsangaben Vermessungspunkt in Meter über NHN Kanaldeckel in Meter über NHN Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baumkrone Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude I 10 KD 72,45 72,25 Baum Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl0,4 Zahl der Vollgeschosse als HöchstmaßIV Geschossflächenzahl Baukörperhöhen als Höchstmaß in Meter (m) über Normalhöhennull BH max. = 85,50 m ü. NHN Allgemeine WohngebieteWA1-2 1,2 Baugrenze Bauweise offene Bauweiseo Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen Flächen für TiefgaragenTGa Zu- und Abfahrt Tiefgarage Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GF AE Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Bäume Fernwärme - BHKW Kennzeichnungen Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. §§ 12 und 13 und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ _______________ _______________ Oberbürgermeister Schriftführer Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom ____________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ öffentlich ausgelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ _______________ _______________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Vorhaben- und Erschließungsplan M 1:500 Ansichten M 1:500 Wiencke Architekten PartGmbB Wallgäßchen 4 01097 Dresden Wohn + Stadtbau Steinfurter Straße 60 48149 Münster Bauliche Gestaltung Freianlagen: nts Ingennieurgesellschaft mbH Hansestraße 63 48165 Münster Vorhaben- und Erschließungsplan B 1-5 Baukörper MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Ver- und Entsorgung Elektrizität Abbruch Gebäude Rechtsgrundlagen: • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.April 2022 (BGBI. I S. 674) • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekannt- machung vom 21.November 2017 (BGBl. I S. 3786), ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802). • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. 1086). • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490). Farbspektrum Putzfassaden Baukörper 1 - 5 Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 ist eine Änderung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Inhalt der Änderung sind die dargestellten Ansichtspläne (Baukörper 1-5) des Vorhabens. Die Planzeichnung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Textlichen Festsetzungen sind aus dem Plan der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 übernommen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker (Änderung der vorhabenbezogenen 2. Änderung)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hansestraße 63
- Hensenstraße
- Albersloher Weg 33
- Gescherweg 5
- Rüschhausweg
- Steinfurter Straße 60
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Details
- Aktenzeichen
- V/0710/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 03.11.2022 12:43