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V/0070/2007

Gestellung von zwei Ausfallbürgschaften für die Stiftung Siverdes

Vorlagen 24.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2242 Zeichen

V/0070/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gestellung von zwei Ausfallbürgschaften für die Stiftung Siverdes 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Übernahme zweier Ausfallbürgschaften für zwei Darlehen der rechtlich selbständigen Stiftung 
Siverdes über 764.600 € bis zur vollständigen Tilgung wird zugestimmt. 
 
Begründung: 
Mit dem genehmigten Wirtschaftsplan 2007 (Vorlage V/0969/2006) hat der Rat der Stadt Münster 
die Modernisierung der Objekte „Heissstr. 40, 40a und 42“ und die Finanzierung durch Fremdmittel 
genehmigt. Für die Finanzierung der Investitionen sollen Fremdmittel in Höhe von 764.600 € auf-
genommen werden.  
 
Die Stiftung kann die Mittel nur über eine Bank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. 
Diese Bank übernimmt das Kreditausfallrisiko und möchte sich entsprechend absichern. 
Die Bank hat sich bereit erklärt, auf eine dingliche Sicherung zu verzichten, wenn die Stadt Müns-
ter für die Kredite eine Ausfallbürgschaft übernimmt. Der gemeinnützigen Stiftung blieben dadurch 
Gerichts-, Notarkosten und höhere Zinsen erspart. Da es sich darüber hinaus bei der Stiftung Si-
verdes um städt. Treuhandvermögen handelt, ist ein Bürgschaftsrisiko praktisch nicht gegeben.  
 
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe p GO NW hat der Rat der Stadt Münster über die Übernahme der 
Bürgschaft zu entscheiden. Die Stadt Münster ist zur Übernahme im Rahmen der Erfüllung ihrer 
gemeindlichen Aufgaben nach § 87 Abs. 2 GO NW berechtigt. 
 
Diese Voraussetzungen sind für die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der Stiftung Si-
verdes gegeben. 
 
Eine Bürgschaftsprovision wird nicht erhoben. 
Die Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft ist gemäß § 87 Abs. 2 
GO NW der Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen.  
 
I. V. 
gez. 
Bickeböller  
Stadtkämmerin 
Vorlagen-Nr.: 
V/0070/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0070/2007 
V/0070/2007

Beratungsverlauf (3)

20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0070/2007
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37