V/0424/2020/1
Neubau der Melanchthonschule, Königsberger Straße 91, 48157 Münster
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4680 Zeichen
V/0424/2020/1 V/0424/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau der Melanchthonschule, Königsberger Straße 91, 48157 Münster hier: geänderter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung durch einen Neubau Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat hebt den Errichtungsbeschluss zum Ausbau des jetzigen Schulgebäudes zur 2 - Zügigkeit einschl. der umfänglichen energetischen, statischen und brandschutztechnischen Sanierung auf (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Ziffer 2.5 vom 12.12.2018), da die nähere Über- prüfung ergeben hat, dass die energetische Sanierung erhebliche Mehrkosten verursacht und weder die Sanierung noch die Erweiterung im laufenden Betrieb möglich sind. 2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen 2 -zügigen Grundschulge- bäudes auf der G rundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterrau m- programms erweitert um einen Unterrichtsraum (65 qm), einen Differenzierungsraum (25 qm), einen Büroraum (16 qm) sowie um ein vergrößertes Mitarbeiterzimmer (100 qm) für gemei n- sames Arbeiten im Ganztag, auf dem in Anlage 1 dargestellten Schulgrundstück (Königsbe r- ger Straße 91) nach Abriss der vorhandenen Einfachsporthalle. Nach Fertigstellung des Ne u- baus wird das jetzige Schulgebäude abgerissen und an dem Standort eine neue Einfac h- sporthalle errichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen kombinierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Pl a- nungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für den Neubau der Melanchthonschule so- wie einer Einfachsporthalle mit dem in Anlage 2 dargestellten Raumprogramm durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 560.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. Amt für Schule und Weiterbildung 25.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Woltering Telefon: 492-4013 WolteringThomas@stadt- muenster.de - 2 - V/0424/2020/1 5. Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfspla- nung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. 6. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres Entwurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des Entwurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kosten- schätzungen durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gebäude aktuell noch ein Restbuchwert von rund 1,5 Mio. € besteht. Die Sachentscheidung zu Ziffer 4 (Planungskosten für einen Abriss und einen Neubau eines 2- zügigen Schulgebäudes sowie einer Sporthalle) wird wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4960 Erweiterung Melanchthonschule Auszahlungen 2020 2021 260.000 300.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4960 „Erwei- terung Melanchthonschule“ zur Verfügung. Begründung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 und die Bezirksver- tretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 18.08.2020 die Vorlage V/0424/2020 jeweils einstimmig beschlossen. Im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 18.08.2020 wurde ein Änderungs- antrag beraten (s. Fettdruck in den Beschlussvorschlägen 5 und 6) und die Vorlage V/0424/2020 wurde einstimmig geändert beschlossen. Im Rahmen der weiteren Beratung der Vorlage hat auch der Sportausschuss in seiner Sitzung am 20.08.2020 entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen einstimmig geändert beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, dem geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffern 5 und 6 zu fol- gen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Königsberger Straße 91
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Details
- Aktenzeichen
- V/0424/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37