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V/0616/2021

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 12.08.2021

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

8655 Zeichen

V/0616/2021
V/0616/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsfolge
21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die anliegende
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
(Anlage 1)
wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag*
€
Haushaltsansatz
€
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2021 19.126.900 20.139.910
2022 24.190.149 20.139.910
*Erwartetes Gebührenaufkommen nach Anpassung der Gebührensatzung.
Feuerwehr
15.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Drewes
T elefon:492-8110
DrewesG@stadt-
muenster.de

V/0616/2021
Begründung: (Seite 2)
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ vom 22.09.2017 (Amtsblatt der
Stadt Münster 2017 S. 178) in der Fassung der 1. Änderung des Gebührentarifes vom 14.10.2019
(Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 20 vom 18.10.2019 S. 195).
Mit der Änderung des Gebührentarifes zum 09.10.2021 sollen die voraussichtlichen Kosten des
Rettungsdienstes der Jahre 2021 und 2022 ausgeglichen werden. Darüber hinaus sind in die
Kalkulation der noch offene Negativvortrag aus der Betriebsabrechnung 2017 (-2.241.381 €) sowie
der Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2018 (369.942 €) eingeflossen, so dass die gesetzliche
Frist nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW zum Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen
innerhalb von vier Jahren eingehalten wird. In die Zweijahreskalkulation 2021/2022 sind die
voraussichtlichen Kosten und Erlöse der Jahre 2021 und 2022 einbezogen worden.
Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug):
Lfd.
Nr.
Gebührenart Gebühr
neu 2021
Gebühr
bisher
Veränderung
in Prozent
Letzte
Änderung
1 Notfallrettung (RTW) 833,00 € 497,00 € 67,61 % 01.11.2019
2 Notarztdienst (NEF) 890,00 € 674,00 € 32,05 % 01.11.2019
3 Krankentransport (KTW) 287,00 € 240,00 € 19,58 % 01.11.2019
4 Intensivtransportwagen (ITW) 1.604,00 € entfällt entfällt entfällt
5 Km-Pauschale
KTW/RTW/ITW/NEF (außerhalb
des Stadtgebietes)
3,60 € 3,60 € unverändert 01.11.2019
Erstmalig aufgenommen in die Gebührensatzung wurde der Gebührentarif für den Einsatz eines
Intensivtransportwagens (ITW). Der bisher über §§ 17 ff. RettG NRW betriebene ITW eines privaten
Unternehmens wird zum 01.11.2021 in den öffentlichen Rettungsdienst nach § 13 RettG NRW
eingebunden. Es ist vorgesehen, dass dieser ITW künftig auch in den Nachbarkreisen Borken,
Coesfeld und Steinfurt zum Einsatz kommen wird. Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit den Nachbarkreisen wird vorbereitet.
Das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst ist seit einigen Jahren tendenziell rückläufig. Im Corona-
Jahr 2020 hat sich der Rückgang der Absolutzahlen deutlich verstärkt. In der Notfallrettung gingen die
Einsatzzahlen in den ersten Monaten der Pandemie um rd. 20 Prozent zurück, für das Gesamtjahr
2020 lag der Rückgang dann bei -10,53 Prozent. Für die Kalkulation 2021/2022 wurden wieder leicht
steigende Einsatzzahlen zugrunde gelegt. Der Anlage 2 ist ein interkommunaler Vergleich über
Gebühren im Rettungsdienst informatorisch zu entnehmen.
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Veränderung
ggü. Vorjahr
Krankentransport (KTW) 9.176 9.179 9.589 9.584 9.081 -5,25%
             
Einsätze Notfallrettung (RTW) 25.433 24.515 23.850 22.408 19.800 -11,64%
nicht abzurechnende Einsätze (RTW) 6.145 6.879 7.109 7.202 6.693 -7,07%
Notfallrettung (RTW) gesamt 31.578 31.394 30.959 29.610 26.493 -10,53%
             
Einsätze Notarztdienst (NEF) 5.737 5.614 5.869 5.736 5.233 -8,77%
nicht abzurechnende Einsätze (NEF) 1.083 1.021 961 960 903 -5,94%
Notarztdienst (NEF) gesamt 6.820 6.635 6.830 6.696 6.136 -8,36%
             
Rettungsdienst gesamt 47.574 47.208 47.378 45.890 41.710 -9,11%

V/0616/2021
(Seite 3)
Rückläufige Einsatzzahlen bei gleichzeitig steigenden Kosten führen zu einem strukturellen
finanziellen Defizit, welches für die Jahre 2021/2022 durch die Gebührenanpassung zum 09.10.2021
kalkulatorisch ausgeglichen wird.
Die Gebührenkalkulation 2021/2022 (Zweijahreskalkulation) enthält die nachfolgend aufgeführten
voraussichtlichen Kosten und Erlöse:
Kostenart Bezeichnung  
Kostenanteil
KTW
Kostenanteil
RTW/ITW
Kostenanteil
NEF
Personalkosten
Einsatzpersonal
Feuerwehr
Dienstbezüge, T arifentgelte,
Beihilfen, Sozialversicherung
(ohne Vorkostenstellen, s. u.)   0 € 10.216.232 € 2.815.515 €
 
Pensionsrückstellungen,
Beihilferückstellungen,
sonst. Rückstellungen   0 € 4.997.113 € 761.577 €
Sachkosten
Fahrzeugunterhaltung, Aus-
und Fortbildung, Unterhaltung
der Betriebs- und
Geschäftsausstattung, usw.   60.000 € 2.612.259 € 1.055.091 €
 
Vergütung für
Einsatzleistungen (Gestellung
von Personal und Fahrzeugen
durch Hilfsorganisationen und
Kliniken)   3.590.000 € 3.587.340 € 2.205.000 €
Kalk. Kosten
Fahrzeuge/Geräte Abschreibung, Verzinsung   108.000 € 1.687.000 € 375.000 €
Kosten der
Vorkostenstellen
(Personal-, Sach-
und kalk. Kosten)
Gebäude/Grundstücke
(anteilig
verursachungsgerecht
zugeordnet)   321.736 € 1.379.585 € 323.503 €
  Verwaltung/Overhead   1.285.751 € 1.864.364 € 512.760 €
  Kfz-Werkstatt   130.032 € 163.991 € 49.462 €
  Leitstelle   642.960 € 1.351.776 € 335.563 €
Sonstige Kosten
Zuschreibungen in Sonder-
posten (Restausgleich des
negativen Ergebnisses 2017)   146.810 € 1.595.863 € 498.708 €
           
Gesamtkosten  2021/2022 (44.672.991 €)   6.285.289 € 29.455.523 € 8.932.179 €
           
Erlösart Bezeichnung  
Erlösanteil
KTW
Erlösanteil
RTW/ITW
Erlösanteil
NEF
Rettungsdienst-
gebühren
nach aktuellen
Gebührentarifen   5.898.000 € 21.525.700 € 7.487.520 €
 
zusätzliche Erlöse nach
Gebührenanpassung
(2021: 2.569.020 €; 2022:
5.836.809 €)   305.471 € 6.955.823 € 1.144.535 €
 
Gebührenaufkommen
insgesamt (43.317.049 €)   6.203.471 € 28.481.523 € 8.632.055 €
Sonstige Erlöse
Zuführung aus Sonderposten
(Überschuss 2018)   73.818 € 0 € 296.124 €

V/0616/2021
 
Verwaltungskostenerstattung
(RTW bei Brandeinsätzen)   0 € 950.000 € 0 €
  sonstige Erlöse   8.000 € 24.000 € 4.000 €
           
Gesamterlöse  2021/2022 (44.672.991 €)   6.285.289 € 29.455.523 € 8.932.179 €
           
Ergebnis  2021/2022 ( 0 €)   0 € 0 € 0 €
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen:
Jahr Kosten Erlöse Überschuss / Zuschuss Kostendeckungsgrad
2019 * 19.800.470 € 16.404.359 € - 3.396.111 € 82,85 %
2018 16.277.815 € 16.647.757 € 369.942 € 102,27 %
2017 16.356.966 € 13.236.948 € - 3.120.018 € 80,93 %
2016 15.360.773 € 12.630.108 € - 2.730.665 € 82,22 %
*Bei dem Betriebsergebnis 2019 handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Aufgrund der
Zweijahreskalkulation 2019/2020 wird für beide Jahre eine gemeinsame Betriebsabrechnung erstellt.
Das Betriebsergebnis 2020 liegt aktuell nicht vor. Es ist jedoch bereits absehbar, dass auch 2020 mit
einer Unterdeckung (Zuschuss) abschließen wird. Das Betriebsergebnis 2019/2020 fließt dann in die
nächste Kalkulation für 2023 ein.
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren:
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils
geltenden Bedarfsplanes. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde
durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016). Aktuell wird die
nächste Fortschreibung des Bedarfsplanes vorbereitet.
Der Entwurf der Gebührensatzung ist gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der
Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit
beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist
Einvernehmen anzustreben.
Die Vertreter der Krankenkassen haben die ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenkalkulation
geprüft. Daraus resultierende Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kosten- und Erlöspositionen
sind in Erörterungsterminen am 05.05.2021, 09.06.2021 und 09.08.2021 thematisiert worden. Am
13.09.2021 haben die Krankenkassen mitgeteilt, dass sie – unter Zurückstellung möglicher Vorbehalte
zu einzelnen Positionen – ihr Einvernehmen zur Gebührenkalkulation der Jahre 2021 und 2022
erklären.
I. V.
gez.
Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW

Anlage A

1106 Zeichen

Anlage A zur V/0616/2021
Kurzüberblick
Neufassung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
PG 0210
Mit der Gebührenanpassung wird das Ziel verfolgt, die voraussichtlichen Kosten des
Rettungsdienstes in den Jahren 2021 und 2022 durch entsprechende Erlöse auszugleichen
(Kostendeckungsgrad 100 %). Darüber hinaus beinhaltet die Kalkulation 2021/2022 die noch
offene betriebswirtschaftliche Unterdeckung aus dem Jahr 2017, die damit innerhalb der
Vierjahresfrist nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW ausgeglichen wird.
Finanzierung
Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine Relevanz

Anlage 2

1828 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0616/2021
Gebühren im Rettungsdienst 2021
Interkommunaler Vergleich (Stand: 04/2021)
Stadt
Krankentransport
(KTW) in €
Notfallrettung
(RTW) in €
Notarztdienst
(NEF) in €
Gebührentarife
seit Bemerkungen
Aachen
(Städteregion) 366,49 632,77 768,54 01.08.2019
Bielefeld 282,00 813,00 685,00 09.09.2020
Bochum
private Unternehmen 
nach §§ 17 ff. RettG 572,00 475,00 01.01.2021
KTW im Rahmen der Sicher- 
stellungsverpflichtung nach § 6 
Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 
572,00 €
Bonn 269,57 541,92 432,48 01.01.2021
Bottrop 199,00 566,00 513,00 01.01.2016
Duisburg 134,70 398,00 488,30 16.10.2019
Düsseldorf 166,90 480,00 679,00 01.01.2020
Dortmund 264,00 575,00 614,00 01.04.2019
Essen 135,00 486,00 434,00 01.01.2020
Gelsenkirchen 179,00 511,00 490,00 01.01.2019
Hagen 178,00 569,00 317,00 07.03.2020
Hamm 212,50 600,50 618,50 01.04.2021
Herne 269,00 622,00 497,00 01.07.2020
Köln
private Unternehmen 
nach §§ 17 ff. RettG 486,00 532,00 30.05.2019
KTW im Rahmen der Sicher- 
stellungsverpflichtung nach § 6 
Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 
486,00 €
Krefeld 255,48 500,15 640,33 01.01.2020
Leverkusen 205,00 316,00 280,00 01.03.2018
Gebühr nach Einsatzdauer,
RTW/NEF=60 Minuten 
angesetzt, KTW =75 Min.)
Mönchengladbach 142,00 347,00 471,00 01.04.2019
Mülheim 172,00 432,00 512,00 01.03.2019
Oberhausen 192,90 395,50 518,50 18.07.2017
Remscheid 236,00 456,00 610,00 01.01.2017
Solingen 189,00 655,00 667,00 01.03.2021
Wuppertal 297,64 546,03 499,96 01.01.2021
Durchschnitt 
der Städte in NRW 217,31 522,77 533,76
Kreis Coesfeld 242,00 906,00 1.032,00 01.01.2020
Kreis Warendorf 457,00 941,00 885,00 01.01.2021
Kreis Steinfurt 316,00 547,00 715,00 01.01.2019
Durchschnitt der Kreise 
COE, WAF, ST 338,33 798,00 877,33
Münster 
(seit 01.11.2019)  240,00 497,00 674,00
Münster 
(geplant ab 09.10.2021)  287,00 833,00 890,00

Anlage 1

3539 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0616/2021 
 
 
Satzung 
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) in der Fassung der 1. 
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung vom 14.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20 
vom 18.10.2019, Seite 195) 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO 
NRW), in der Fassung der Bekan ntmachung vom 14.07.1994 (GV. N W. S. 666), zuletzt 
geändert durch Art. 3 G zum NKF -COVID-19-IsolierungsG sowie zur Anpassung weiterer 
landesrechtlicher Vorschriften v. 29.9.2020 (GV. NRW. S. 916)  und der §§ 2, 4 und 6 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 
(GV. NW. S. 712), zuletzt geänd . durch Art. 1 Fünftes G zur Änd. des KommunalabgabenG 
v. 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029)  und der §§ 2,  2a, 6, 12, 14 des Gesetzes über den 
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer 
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. 11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert 
durch Art. 2 Abs . 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des 
Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt Münster am 
…….2021 nachstehende Änderungssatzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt 
Münster 
 
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:   
 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)  
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 287,00 € 
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)  
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 833,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer  
    Notärztin/eines Notarztes 
 
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich 
      Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 
890,00 € 
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den                
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach  
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben. 
 
4. Inanspruchnahme von Intensivtransportwagen (ITW)   
4.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster  1.604,00 €  
4.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 4.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 €

5. Arztbegleitete Verlegungstransporte  
5.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 € 
5.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 833,00 € 
5.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
6. Mehrpersonentransport  
6.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen  
      - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
 
7. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln  
7.1 Missbräuchliche Alarmierung: 
      Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1, 3.1 oder 4.1 
 
 
 
Artikel 2 
In-Kraft-Treten 
 
Die Änderungssatzung tritt am 09.10.2021 in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 11 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0616/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2021
Erstellt
11.08.2021 13:36