V/0616/2021
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8655 Zeichen
V/0616/2021 V/0616/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Beratungsfolge 21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster (Anlage 1) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag* € Haushaltsansatz € Produktgruppe 0210 Rettungsdienst Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2021 19.126.900 20.139.910 2022 24.190.149 20.139.910 *Erwartetes Gebührenaufkommen nach Anpassung der Gebührensatzung. Feuerwehr 15.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Drewes T elefon:492-8110 DrewesG@stadt- muenster.de V/0616/2021 Begründung: (Seite 2) Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ vom 22.09.2017 (Amtsblatt der Stadt Münster 2017 S. 178) in der Fassung der 1. Änderung des Gebührentarifes vom 14.10.2019 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 20 vom 18.10.2019 S. 195). Mit der Änderung des Gebührentarifes zum 09.10.2021 sollen die voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes der Jahre 2021 und 2022 ausgeglichen werden. Darüber hinaus sind in die Kalkulation der noch offene Negativvortrag aus der Betriebsabrechnung 2017 (-2.241.381 €) sowie der Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2018 (369.942 €) eingeflossen, so dass die gesetzliche Frist nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW zum Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen innerhalb von vier Jahren eingehalten wird. In die Zweijahreskalkulation 2021/2022 sind die voraussichtlichen Kosten und Erlöse der Jahre 2021 und 2022 einbezogen worden. Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug): Lfd. Nr. Gebührenart Gebühr neu 2021 Gebühr bisher Veränderung in Prozent Letzte Änderung 1 Notfallrettung (RTW) 833,00 € 497,00 € 67,61 % 01.11.2019 2 Notarztdienst (NEF) 890,00 € 674,00 € 32,05 % 01.11.2019 3 Krankentransport (KTW) 287,00 € 240,00 € 19,58 % 01.11.2019 4 Intensivtransportwagen (ITW) 1.604,00 € entfällt entfällt entfällt 5 Km-Pauschale KTW/RTW/ITW/NEF (außerhalb des Stadtgebietes) 3,60 € 3,60 € unverändert 01.11.2019 Erstmalig aufgenommen in die Gebührensatzung wurde der Gebührentarif für den Einsatz eines Intensivtransportwagens (ITW). Der bisher über §§ 17 ff. RettG NRW betriebene ITW eines privaten Unternehmens wird zum 01.11.2021 in den öffentlichen Rettungsdienst nach § 13 RettG NRW eingebunden. Es ist vorgesehen, dass dieser ITW künftig auch in den Nachbarkreisen Borken, Coesfeld und Steinfurt zum Einsatz kommen wird. Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Nachbarkreisen wird vorbereitet. Das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst ist seit einigen Jahren tendenziell rückläufig. Im Corona- Jahr 2020 hat sich der Rückgang der Absolutzahlen deutlich verstärkt. In der Notfallrettung gingen die Einsatzzahlen in den ersten Monaten der Pandemie um rd. 20 Prozent zurück, für das Gesamtjahr 2020 lag der Rückgang dann bei -10,53 Prozent. Für die Kalkulation 2021/2022 wurden wieder leicht steigende Einsatzzahlen zugrunde gelegt. Der Anlage 2 ist ein interkommunaler Vergleich über Gebühren im Rettungsdienst informatorisch zu entnehmen. Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung ggü. Vorjahr Krankentransport (KTW) 9.176 9.179 9.589 9.584 9.081 -5,25% Einsätze Notfallrettung (RTW) 25.433 24.515 23.850 22.408 19.800 -11,64% nicht abzurechnende Einsätze (RTW) 6.145 6.879 7.109 7.202 6.693 -7,07% Notfallrettung (RTW) gesamt 31.578 31.394 30.959 29.610 26.493 -10,53% Einsätze Notarztdienst (NEF) 5.737 5.614 5.869 5.736 5.233 -8,77% nicht abzurechnende Einsätze (NEF) 1.083 1.021 961 960 903 -5,94% Notarztdienst (NEF) gesamt 6.820 6.635 6.830 6.696 6.136 -8,36% Rettungsdienst gesamt 47.574 47.208 47.378 45.890 41.710 -9,11% V/0616/2021 (Seite 3) Rückläufige Einsatzzahlen bei gleichzeitig steigenden Kosten führen zu einem strukturellen finanziellen Defizit, welches für die Jahre 2021/2022 durch die Gebührenanpassung zum 09.10.2021 kalkulatorisch ausgeglichen wird. Die Gebührenkalkulation 2021/2022 (Zweijahreskalkulation) enthält die nachfolgend aufgeführten voraussichtlichen Kosten und Erlöse: Kostenart Bezeichnung Kostenanteil KTW Kostenanteil RTW/ITW Kostenanteil NEF Personalkosten Einsatzpersonal Feuerwehr Dienstbezüge, T arifentgelte, Beihilfen, Sozialversicherung (ohne Vorkostenstellen, s. u.) 0 € 10.216.232 € 2.815.515 € Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen, sonst. Rückstellungen 0 € 4.997.113 € 761.577 € Sachkosten Fahrzeugunterhaltung, Aus- und Fortbildung, Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, usw. 60.000 € 2.612.259 € 1.055.091 € Vergütung für Einsatzleistungen (Gestellung von Personal und Fahrzeugen durch Hilfsorganisationen und Kliniken) 3.590.000 € 3.587.340 € 2.205.000 € Kalk. Kosten Fahrzeuge/Geräte Abschreibung, Verzinsung 108.000 € 1.687.000 € 375.000 € Kosten der Vorkostenstellen (Personal-, Sach- und kalk. Kosten) Gebäude/Grundstücke (anteilig verursachungsgerecht zugeordnet) 321.736 € 1.379.585 € 323.503 € Verwaltung/Overhead 1.285.751 € 1.864.364 € 512.760 € Kfz-Werkstatt 130.032 € 163.991 € 49.462 € Leitstelle 642.960 € 1.351.776 € 335.563 € Sonstige Kosten Zuschreibungen in Sonder- posten (Restausgleich des negativen Ergebnisses 2017) 146.810 € 1.595.863 € 498.708 € Gesamtkosten 2021/2022 (44.672.991 €) 6.285.289 € 29.455.523 € 8.932.179 € Erlösart Bezeichnung Erlösanteil KTW Erlösanteil RTW/ITW Erlösanteil NEF Rettungsdienst- gebühren nach aktuellen Gebührentarifen 5.898.000 € 21.525.700 € 7.487.520 € zusätzliche Erlöse nach Gebührenanpassung (2021: 2.569.020 €; 2022: 5.836.809 €) 305.471 € 6.955.823 € 1.144.535 € Gebührenaufkommen insgesamt (43.317.049 €) 6.203.471 € 28.481.523 € 8.632.055 € Sonstige Erlöse Zuführung aus Sonderposten (Überschuss 2018) 73.818 € 0 € 296.124 € V/0616/2021 Verwaltungskostenerstattung (RTW bei Brandeinsätzen) 0 € 950.000 € 0 € sonstige Erlöse 8.000 € 24.000 € 4.000 € Gesamterlöse 2021/2022 (44.672.991 €) 6.285.289 € 29.455.523 € 8.932.179 € Ergebnis 2021/2022 ( 0 €) 0 € 0 € 0 € Ergebnisse der Betriebsabrechnungen: Jahr Kosten Erlöse Überschuss / Zuschuss Kostendeckungsgrad 2019 * 19.800.470 € 16.404.359 € - 3.396.111 € 82,85 % 2018 16.277.815 € 16.647.757 € 369.942 € 102,27 % 2017 16.356.966 € 13.236.948 € - 3.120.018 € 80,93 % 2016 15.360.773 € 12.630.108 € - 2.730.665 € 82,22 % *Bei dem Betriebsergebnis 2019 handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Aufgrund der Zweijahreskalkulation 2019/2020 wird für beide Jahre eine gemeinsame Betriebsabrechnung erstellt. Das Betriebsergebnis 2020 liegt aktuell nicht vor. Es ist jedoch bereits absehbar, dass auch 2020 mit einer Unterdeckung (Zuschuss) abschließen wird. Das Betriebsergebnis 2019/2020 fließt dann in die nächste Kalkulation für 2023 ein. III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren: Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016). Aktuell wird die nächste Fortschreibung des Bedarfsplanes vorbereitet. Der Entwurf der Gebührensatzung ist gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Die Vertreter der Krankenkassen haben die ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenkalkulation geprüft. Daraus resultierende Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kosten- und Erlöspositionen sind in Erörterungsterminen am 05.05.2021, 09.06.2021 und 09.08.2021 thematisiert worden. Am 13.09.2021 haben die Krankenkassen mitgeteilt, dass sie – unter Zurückstellung möglicher Vorbehalte zu einzelnen Positionen – ihr Einvernehmen zur Gebührenkalkulation der Jahre 2021 und 2022 erklären. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW
Anlage A
1106 Zeichen
Anlage A zur V/0616/2021 Kurzüberblick Neufassung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung PG 0210 Mit der Gebührenanpassung wird das Ziel verfolgt, die voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes in den Jahren 2021 und 2022 durch entsprechende Erlöse auszugleichen (Kostendeckungsgrad 100 %). Darüber hinaus beinhaltet die Kalkulation 2021/2022 die noch offene betriebswirtschaftliche Unterdeckung aus dem Jahr 2017, die damit innerhalb der Vierjahresfrist nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW ausgeglichen wird. Finanzierung Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Anlage 2
1828 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0616/2021 Gebühren im Rettungsdienst 2021 Interkommunaler Vergleich (Stand: 04/2021) Stadt Krankentransport (KTW) in € Notfallrettung (RTW) in € Notarztdienst (NEF) in € Gebührentarife seit Bemerkungen Aachen (Städteregion) 366,49 632,77 768,54 01.08.2019 Bielefeld 282,00 813,00 685,00 09.09.2020 Bochum private Unternehmen nach §§ 17 ff. RettG 572,00 475,00 01.01.2021 KTW im Rahmen der Sicher- stellungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 572,00 € Bonn 269,57 541,92 432,48 01.01.2021 Bottrop 199,00 566,00 513,00 01.01.2016 Duisburg 134,70 398,00 488,30 16.10.2019 Düsseldorf 166,90 480,00 679,00 01.01.2020 Dortmund 264,00 575,00 614,00 01.04.2019 Essen 135,00 486,00 434,00 01.01.2020 Gelsenkirchen 179,00 511,00 490,00 01.01.2019 Hagen 178,00 569,00 317,00 07.03.2020 Hamm 212,50 600,50 618,50 01.04.2021 Herne 269,00 622,00 497,00 01.07.2020 Köln private Unternehmen nach §§ 17 ff. RettG 486,00 532,00 30.05.2019 KTW im Rahmen der Sicher- stellungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 486,00 € Krefeld 255,48 500,15 640,33 01.01.2020 Leverkusen 205,00 316,00 280,00 01.03.2018 Gebühr nach Einsatzdauer, RTW/NEF=60 Minuten angesetzt, KTW =75 Min.) Mönchengladbach 142,00 347,00 471,00 01.04.2019 Mülheim 172,00 432,00 512,00 01.03.2019 Oberhausen 192,90 395,50 518,50 18.07.2017 Remscheid 236,00 456,00 610,00 01.01.2017 Solingen 189,00 655,00 667,00 01.03.2021 Wuppertal 297,64 546,03 499,96 01.01.2021 Durchschnitt der Städte in NRW 217,31 522,77 533,76 Kreis Coesfeld 242,00 906,00 1.032,00 01.01.2020 Kreis Warendorf 457,00 941,00 885,00 01.01.2021 Kreis Steinfurt 316,00 547,00 715,00 01.01.2019 Durchschnitt der Kreise COE, WAF, ST 338,33 798,00 877,33 Münster (seit 01.11.2019) 240,00 497,00 674,00 Münster (geplant ab 09.10.2021) 287,00 833,00 890,00
Anlage 1
3539 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0616/2021
Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) in der Fassung der 1.
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung vom 14.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20
vom 18.10.2019, Seite 195)
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO
NRW), in der Fassung der Bekan ntmachung vom 14.07.1994 (GV. N W. S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 3 G zum NKF -COVID-19-IsolierungsG sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften v. 29.9.2020 (GV. NRW. S. 916) und der §§ 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV. NW. S. 712), zuletzt geänd . durch Art. 1 Fünftes G zur Änd. des KommunalabgabenG
v. 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029) und der §§ 2, 2a, 6, 12, 14 des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. 11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert
durch Art. 2 Abs . 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des
Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt Münster am
…….2021 nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt
Münster
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:
Gebühr je
Benutzer/-in
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 287,00 €
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 833,00 €
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer
Notärztin/eines Notarztes
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
890,00 €
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben.
4. Inanspruchnahme von Intensivtransportwagen (ITW)
4.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 1.604,00 €
4.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 4.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
5. Arztbegleitete Verlegungstransporte
5.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 €
5.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 833,00 €
5.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
6. Mehrpersonentransport
6.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 %
7. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln
7.1 Missbräuchliche Alarmierung:
Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1, 3.1 oder 4.1
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Änderungssatzung tritt am 09.10.2021 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0616/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2021
- Erstellt
- 11.08.2021 13:36