Mandari Insight

4025/2022

Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022

Mitteilung Ausschuss 02.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 20.03.2023, TOP 4.8

Anlage 3_FA 06-02-2023 Auszug zu 4025-2022

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Anlage 5 GFM_06-02-23 Stellungnahme

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Anlage 1_Nachhaltigkeitsbericht_2022_web

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Anlage 4_FA 06-02-23 Stellungnahme

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Anlage 2_WA 19-01-2023 - Auszug zu 4025-2022

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Anlage 3_FA 06-02-2023 Auszug zu 4025-2022

778 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 02.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 06.02.2023 
öffentlich 
2.3 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 
4025/2022 
RM Richter bittet, diese Mitteilung auch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales zur Kenntnis zu geben. 
 
RM Joisten bemängelt die fehlende Aktualität der Daten zum preisgebundenen Woh-
nungsbau. 
 
Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert sagt für die Verwaltung eine Prüfung zu, 
ob hier eine Aktualisierung der Daten möglich ist. 
 
Der Finanzausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.

Anlage 5 GFM_06-02-23 Stellungnahme

1425 Zeichen

15 09.03.2023 
15/1  
  
 
Beantwortung einer mündlichen Frage aus der der Sitzung des Ausschusses 
für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 06.02.2023  
Auszug aus dem Entwurf der NS zum TOP 4.3 Nachhaltigkeitsbericht 
(4025/2022)  
Alexandra Herzog (Sachkundige Einwohnerin) spricht den Aspekt „Bekämpfung von 
Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) an, der im Nachhaltigkeitsbericht gar 
nicht auftaucht und fragt, ob dies zur Verstetigung in Zukunft aufgenommen werden 
soll. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16)  
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 ist im Projekt „Global Nachhaltige 
Kommune NRW“ erstellt worden. Dabei wurde gemeinsam mit neun weiteren Kom-
munen aus Nordrhein-Westfalen ein Nachhaltigkeitsbericht anhand eines einheitli-
chen Berichtsrahmens erarbeitet. 
Der Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) ist in 
dem verwendeten Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) nicht enthalten und 
kann aufgrund der Standardisierung aktuell darin nicht platziert werden. Der Hinweis 
auf diesen Aspekt wird für die künftige Kölner Nachhaltigkeitsberichterstattung ge-
prüft. 
Außerdem wird diese Anregung dem Projektträger SKEW - Servicestelle Kommunen 
in der Einen Welt übermittelt, um diesen Hinweis auch in die Weiterentwicklung des 
Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) aufzunehmen.

Mitteilung Ausschuss

5181 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer  30.11.2022 
 4025/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
Gesundheitsausschuss 24.01.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2023 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.02.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.03.2023 
 
Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige 
Kommune in Nordrhein-Westfalen“ (Projekt GNK NRW)  erarbeitet. Der Bericht wird auf der Website 
der Stadt Köln digital veröffentlicht. Die Stadt Köln hat sich für die Umsetzung dieses ersten Kölner 
Nachhaltigkeitsberichts im April 2021 erfolgreich für die Teilnahme am landesweiten Projekt „Global 
Nachhaltige Kommune NRW“ zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung beworben (Vor-
lagen-Nr. 2587/2021). Köln war im Projekt GNK eine von zehn ausgewählten Modellkommunen in 
NRW, die bei der Entwicklung von kommunalen Nachhaltigkeitsberichten nach dem „Berichtsrahmen 
nachhaltige Kommune“ (BNK) begleitet wurden. Weitere teilnehmende Städte waren u.a. Bonn, 
Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) hat das 
Projekt mit der LAG 21 NRW im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit 
und Entwicklung umgesetzt. 
 
„Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ 
Mit dem Ziel, die Berichterstattung deutschlandweit zu vereinheitlichen, hat der Rat für Nachhaltige 
Entwicklung (RNE) einen standardisierten „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ (BNK) entwickelt. 
Dieser Berichtsrahmen wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW“ erstma-
lig angewendet und erprobt. 
Mit Hilfe des BNK wird der Status Quo einer nachhaltigen Entwicklung in der Stadt Köln sowohl in 
qualitativer Hinsicht (Erfassung der kommunalen Nachhaltigkeitsaktivitäten) als auch in quantitativer

2 
 
Hinsicht (Analyse von Indikatoren) umfassend dargestellt. Mit Hilfe von Bezügen zu den Globalen 
Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen wird der Bericht an-
schlussfähig eingebettet. Die Darstellung der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts folgt neun Steue-
rungskriterien und neun Handlungsfeldern, die über den Berichtsrahmen vorgegeben sind. 
Pro Kapitel werden zunächst jeweils die zentralen Beiträge der Stadt Köln, d.h. Konzepte, Strategien, 
Projekte und Beschlüsse zu den vorgegebenen Berichtsaspekten vorgestellt, die zusätzlich mit Pra-
xisbeispielen veranschaulicht werden. Anschließend werden Indikatoren dargest ellt, über den Zeit-
raum der letzten Dekade analysiert und dabei in den landesweiten Kontext eingebettet. Die Daten für 
das eingebundene Indikatorenset wurden durch das SDG -Portal für alle teilnehmenden Kommunen 
vergleichbar zur Verfügung gestellt (www.sdg -portal.de). Ergänzend wurden auch die Ergebnisse 
eigener Datenerhebungen als selbstgewählte Kölner Indikatoren für die Berichterstattung genutzt.  
Die wichtigsten Aussagen sind in einer Zusammenfassung dargestellt. Diese bezieht sich insbeson-
dere auf die zentralen Tendenzen der quantitativen Analyse und die Schnittstellen zur Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“. Der Bericht schafft so Transparenz bezüglich des aktuellen Stands der 
Nachhaltigkeitsentwicklung in der Stadt Köln. 
 
Ausblick: Voluntary Local Review der Stadt Köln 
Die Stadt Köln hat sich zur Weiterführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Teilnahme am 
Folgeprojekt „Kommunale Begleitung und Beratung bei der Erstellung von Voluntary Local Reviews“ 
(VLR) erfolgreich beworben. Das Projekt „VLR Köln“ wird, wie das Vorgängerprojekt, gemeinsam von 
der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt in Kooperation mit der LAG 21 NRW e.V. begleitet. 
Die Berichtsinhalte des Kölner Nachhaltigkeitsberichts 2022 nach dem BNK werden hierfür in deut-
scher und englischer Sprache nach den Sustainable Development Goals strukturiert. 
 
Der Voluntary Local Review ermöglicht einen internationalen Vergleich mit anderen Kommunen im 
Rahmen internationaler Austauschplattformen. Ein wesentlicher Nutzen der VLRs sind die Einsatz-
möglichkeiten zur besseren Sichtbarkeit des kommunalen Beitrags zu den 17 Nachhaltigkeitszielen 
und deren Umsetzungsstand. Die Fertigstellung und Veröffentlichung des VLRs ist für Juni 2023 be-
absichtigt, so dass die Ergebnisse beim High Level Policy Forum der Vereinten Nationen in 2023 vor-
gestellt werden können.  
 
Parallel dazu wird ein Vorschlag zur Verstetigung der Köln Nachhaltigkeitsrichterstattung entwickelt. 
Ziel ist es, eine dauerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Stadt Köln zu etablieren.  
 
Anlage: 
 
- Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune 
Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Bericht nicht gedruckt, sondern ist als Datei im Internet ab-
rufbar . 
 
 
gez. Haack

Anlage 1_Nachhaltigkeitsbericht_2022_web

382243 Zeichen

Nachhaltigkeitsbericht 
der Stadt Köln 2022 
 
nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK)  
im Kontext der Agenda 2030

N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
S E I T E 2  
 
I MP R E S S U M 
Herausgeber:  
Die Oberbürgermeisterin 
Stadt Köln / Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
In Zusammenarbeit mit:  
Amt der Oberbürgermeisterin 
Referat für strategische Steuerung 
Kämmerei 
Koordinationsstelle Klimaschutz 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung  
Amt für Weiterbildung / Volkshochschule 
Stabsstelle Sozialplanung/ Sozialberichterstattung 
Amt für Wohnungswesen  
Gesundheitsamt 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
 
 
Mit Unterstützung von: 
Global Nachhaltige Kommune 
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) 
Engagement Global gGmbH 
www.engagement-global.de und www.service-eine-welt.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nach einer Vorlage und mit Unterstützung des: 
Rat für Nachhaltige Entwicklung 
c/o Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH 
www.nachhaltigkeitsrat.de 
 
 
 
 
 
 
In Kooperation mit:  
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
www.lag21.de

N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
S E I T E 3  
 
Umsetzung und Beratung 
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
 
Layoutvorlage 
Bert Odenthal, Odenthal Design, Stadt Köln 
 
 
 
Stand: 2022 
 
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement 
Global in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und in Kooperation mit der LAG 21 NRW 
entwickelt. Im Rahmen einer bundesweiten Erprobungsphase des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) 
wurden bundesweit Kommunen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten begleitet.  Der Herausgeber ist für 
den Inhalt allein verantwortlich.

N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2  S E I T E  4  
 
 
INHALTE  
Vorwort ...................................................................................................................... 6 
Einführung ................................................................................................................ 7 
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze ..................................................... 11 
01 BIS 09 STEUERUNG  ................................ ................................ .............  11  
10 K LIMASCHUTZ UND ENERG IE  ................................ ...............................  12  
11 RESSOURCENSCHUTZ UND KLIMAFOLGENANPAS SUNG  .......................  13  
12 NACHHALTIGE MOBIL ITÄT  ................................ ................................ ...  13  
13 LEBENSLANGES LERN EN  ................................ ................................ .....  14  
14 SOZIALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄH IGE GESELLSCHAFT  .....  15  
15 W OHNEN  UND NACHHALTIGE QUAR TIERE ................................ ............  16  
16 GUTE ARBEIT UND N ACHHALTIGES W IRTSCHA FTEN  ............................  17  
17 NACHHALTIGER KONS UM UND GESUNDES LEBE N ...............................  18  
18 GLOBALE VERANTWOR TUNG UND EINE W ELT  ................................ ......  19  
 
Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Berichtsrahmen 
Nachhaltige Kommune (BNK) ................................................................................ 20 
KRITERIEN 01 BIS 09:  STEUERUNG  ................................ .........  22  
01 STRATEGIE  ................................ ................................ ..........................  24  
02 SCHW ERPUNKTE  ................................ ................................ .................  27  
03 ZIELE UND EVALUAT ION  ................................ ................................ ......  30  
04 ÖFFENTLICHE BETEI LIGUNG ................................ ................................  33  
05 VER ANTW ORTUNG  ................................ ................................ ...............  35  
06 NACHHALTIGE VERW A LTUNG  ................................ ..............................  36  
07 VERGABE UND BESCH AFFUNG  ................................ ............................  37  
08 FINANZEN  ................................ ................................ ............................  39  
09 INNOVATION FÜR NA CHHALTIGKEIT  ................................ ....................  45  
ÜBERSICHT DER BEITRÄ GE - STEUERUNGSKRITERIEN  ............................  49

N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
S E I T E 5  
 
KRITERIEN 10 BIS 18:  HANDLUNGSFELDER  .............................  50  
10 KLIMASCHUTZ UND E NERGIE  ................................ ...............................  50  
11 RESSOURCENSCHUT Z UND KLIMAFOLGENANP ASSUNG  .......................  59  
12 NACHHALTIGE MOBIL ITÄT  ................................ ................................ ...  73  
13 LEBENSLANGES LERN EN  ................................ ................................ .....  81  
14 SOZIALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄH IGE GESELLSCHAFT  .....  93  
15 W OHNEN UND NACHHA LTIGE QUARTIERE ................................ ..........  111  
16 GUTE ARBEI T UND NACHHALTIGES W IRTSCHAFTEN  ..........................  123  
17 NACHHALTIGER KONS UM UND GESUNDES LEBE N .............................  133  
18 GLOBALE VERANTWOR TUNG UND EINE W ELT  ................................ ....  147  
Ausblick................................................................................................................. 155

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 S E I T E 6  
 
Vorwort  
Liebe Leser*innen, 
es freut mich sehr, Ihnen heute den ersten Kölner 
Nachhaltigkeitsbericht präsentieren  zu können. 
Nachhaltigkeit ist das entscheidende Querschnittsthema 
unserer Zeit. Als Oberbürgermeisterin ist es mir ein 
großes Anliegen, unsere Stadt durch eine nachhaltige 
Entwicklung als attraktive Metropole voranzubringen. 
Köln betreibt bereits heute eine nachhaltige 
Stadtentwicklung. Mit  der Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ haben wir seit Dezember 2021 
einen vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kompass, 
der uns als Nachhaltigkeitsstrategie  durch die 
bestehenden und anstehenden Herausforderungen 
navigiert. Im April 2021 haben wir  uns für die dritte Projektlaufzeit des Programms „Global 
Nachhaltige Kommune NRW“ beworben und wurden gemeinsam mit neun weiteren 
Kommunen und Kreisen darin unterstützt, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. 
Hierfür gilt mein herzlicher Dan k allen beteiligten Ämtern und Dienststellen, der 
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) 21 NRW sowie der Servicestelle Kommunen in der Einen 
Welt (SKEW) von ENGAGEMENT GLOBAL. Der Kölner Nachhaltigkeitsbericht wurde in einem 
zügigen und kooperativen Prozess ausg earbeitet. Dazu hat beigetragen, dass der 
Berichtsrahmen durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung, der seit 2001 alle drei Jahre von 
der Bundesregierung berufen wird, als einheitliche Grundlage vorgegeben war. Der Bericht 
orientiert sich eng an den Nachha ltigkeitszielen der Vereinten Nationen, zu denen sich auch 
die Stadt Köln bekennt und die unsere Richtschnur für die städtische Entwicklung sind. Er zeigt 
anhand von neun thematischen Handlungsfeldern und dem Oberthema Steuerung, wo wir in 
unseren Nachhaltigkeitsbemühungen stehen. So ist jederzeit klar, in welchen Themen und 
Bereichen wir uns bereits auf einem guten nachhaltigen Weg befinden und wo wir uns noch 
stärker engagieren müssen.Der erste Kölner Nachhaltigkeitsbericht bildet den Anfang für eine 
regelmäßige Berichterstattung zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt. Der Start ist also 
gemacht und mit vereinten Kräften von Verwaltung, Stadtgesellschaft und Politik werden wir 
Köln auch weiterhin durch vorausschauende Konzepte und Projekte nachhaltig entwickeln und 
gestalten. Halten Sie sich auf dem Laufenden und unterstützen Sie die Nachhaltigkeit unserer 
Stadt! 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

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 S E I T E 7  
 
Einführung 
A G E N D A  2 0 3 0  F Ü R  N A C HH A L T I G E  E N T W I C K L U N G 
Dieser Bericht stellt den Status Quo im Jahr 2022 mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung 
in der Stadt Köln  dar. Ausgangspunkt des Berichts ist die Agenda 2030 , die von den 
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossen wurde, um eine weltweite 
Transformation in Richtung Nachhaltigkeit anzustoßen. Diese enthält 17 global gültige 
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs, siehe Abbildung 1).  Als 
universeller Bezugsrahmen ist die Agenda 2030 auch für Deutschland auf Ebene des Bundes, 
der Länder und der Kommunen handlungsleitend. Kommunen kommt bei der Umsetzung der 
SDGs eine zentrale Rolle zu, da sich auf der lokalen Umsetzungsebene vor Ort die 
Zielerreichung eines Großteils der insgesamt 169 Unterziele der Agenda 2030 entscheidet.  
Abbildung 1: Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele / © United Nations 
 
G L O B A L  N A C H H A L T I G E  KO M M U N E  N R W 
Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in 
Nordrhein-Westfalen“ (GNK NRW)  erarbeitet. Im Rahmen des Projekts  entwickelten zehn 
Kommunen (die Städte Arnsberg, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Lemgo, Lüdenscheid 
und Soest, der Kreis Euskirchen und die Gemeinde Kalletal) einen Nachhaltigkeitsbericht auf 
Basis des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK). Bundesweit haben insgesamt mehr 
als 20 Kommunen den Berichtsrahmen in den Jahren 2021 und 2022 erstmals angewendet. 
So konnte ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf 
kommunaler Ebene  sowie zur Vereinheitlichung der kommunalen 
Nachhaltigkeitsberichterstattung geleistet werden.  
Das Projekt GNK NRW wurde in den Jahren 2021 bis 2022 von der Servicestelle Kommunen 
in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige 
Entwicklung (RNE) und in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 8  
 
NRW (LAG 21 NRW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit 
und Entwicklung (BMZ) umgesetzt. 
  
D E R  B E R I C H T S R A H M E N  NA C H H A L T I G E  K O M M U N E  (B N K ) 
Der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK)  wurde im Jahr 2021 vom Rat für 
Nachhaltige Entwicklung  (RNE) veröffentlicht (der RNE wurde 2001 erstmals von der 
Bundesregierung berufen, um diese im Bereich Nachhaltigkeitspolitik zu beraten). Vor dem 
Hintergrund eines fehlenden Berichtsstandards in der k ommunalen 
Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die RNE-Geschäftsstelle im Jahr 2020 einen „ Multi-
Stakeholder-Dialog“ mit Vertreter*innen aus kommunalen Spitzen -verbänden, Kommunen, 
Wissenschaft und Zivilgesellschaft initiiert, um den BNK zu entwickeln. Die Grundlage hierfür 
bildete der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der sich seit 2011 als freiwilliges Instrument zur 
Darlegung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen  etabliert hat. Übergeordnetes Ziel 
des BNK ist die Förderung einer einheitlicheren und tr ansparenteren Nachhaltigkeits -
berichterstattung in Kommunen. Der BNK kombiniert die Vorteile aus einheitlicher Struktur und 
Flexibilität und ist grundsätzlich für Kommunen  aller Größenklassen geeignet. Die 
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird grundsätzlich als Prozess verstanden  und folgt einem 
„Comply-or-explain-Prinzip“. Dies bedeutet, dass Informationen entweder offengelegt werden 
oder eine Begründung geliefert wird,  warum diese (noch) nicht berichtet werden. So können 
Kommunen unabhängig vom  momentanen Stand mit der Berichterstattung  beginnen und 
daran arbeiten, in zukünftigen Fortschreibungen über zusätzliche Bereiche zu berichten. Die 
Berichterstattung kann dabei zum  gesamten „Konzern Stadt“ unter Einbezug der  
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen  erfolgen. Insgesamt steht das gegenseitige 
Lernen der Kommunen im Vordergrund.  
Der BNK setzt sich aus neun Steuerungskriterien und neun Handlungsfeldern zusammen 
(siehe Abbildung 2) . Während die Steuerungskriterien strategische und organisatorische 
Ansätze sowie übergreifende Berichtsaspekte mit Blick auf Nachhaltigkeit umfassen, 
adressieren die Handlungsfelder spezifische Bereiche einer nachhaltigen 
Kommunalentwicklung. Um an Bestehendes anzuknüpfen, folgt die Struktur der  
Handlungsfelder den etablierten  Themenfeldern im Projekt Global Nachhaltige Kommune  
NRW. Die Steuerungskriterien und Handlungsfelder gliedern sich in insgesamt 79 inhaltliche 
Aspekte, die im Sinne einer Checkliste beschreiben, welche Informationen offengelegt werden 
sollen. Ausgewählte Praxisbeispiele (vornehmlich zu den Handlungsfeldern) können dabei die 
Nachhaltigkeitsaktivitäten veranschaulichen. Die qualitative Berichterstattung über die 
Aspekte wird durch eine quantitative Berichterstattung über Indikatoren komplettiert. Diese 
Indikatoren setzen sich aus einem vorgegebenen Indikatoren-Set („SDG-Indikatoren für 
Kommunen“) sowie optional von der Kommune selbst gewählten, ergänzenden Indikatoren 
zusammen. Indikatoren werden dabei für alle Handlungsfelder und für einige 
Steuerungskriterien dargestellt.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 9  
 
 
Abbildung 2: Struktur des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune (BNK)  
© Rat für Nachhaltige Entwicklung 
Das vorgegebene Indikatoren -Set wurde im Rahmen des Projekts „SDG-Indikatoren für 
Kommunen“ entwickelt. Das Projekt zielt darauf ab, ge eignete Indikatoren zur Abbildung der 
SDG-Umsetzung auf kommunaler Ebene in Deutschland zu identifizieren. Über ein Online -
Portal (SDG -Portal) werden für alle deutschen Kommunen mit mindestens 5.000 
Einwohner*innen Daten bereitgestellt, die aus zentralen Q uellen flächendeckend verfügbar 
sind. Insbesondere Bereiche mit mangelnder Datenverfügbarkeit können im BNK mit den von 
der Kommune selbstgewählten Indikatoren ergänzt werden - und so den 
kommunenspezifischen Kontext berücksichtigen. Die Daten werden dann von der Kommune 
selbst bereitgestellt. 
 
P R O Z E S S  Z U R  E R A R B E I TU N G  D E S  B E R I C H T S   
Für die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsberichte im Projekt GNK NRW werden in den 
Kommunen Arbeitsgremien gebildet und eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt, 
um die Informationen zu den vielfältigen Berichtsinhalten zu sammeln. Der Prozess umfasst 
zunächst die Bildung eines verwaltungsinternen Kernteams, das sich aus Vertreter*innen aller 
relevanten Abteilungen der Stadtverwaltung  (z. B. Planung, Umwelt, Verkehr, Soziales , 
Gesundheit und Wirtschaftsförderung) zusammensetzt. Das Kernteam wird von ein bis zwei  
Koordinator*innen gesteuert, welche die Organisation des Prozesses vor Ort übernehmen. Mit 
Hilfe der Bereitstellung von Informationen der Kernteam -Mitglieder wird eine systematische 
Bestandsaufnahme vorgenommen, die qualitative und quantitative Bestandteile umfasst. Im 
Rahmen der qualitativen Analyse werden alle Kernaktivitäten in der Kommune, die zu einer 
nachhaltigen Entwicklung beitragen, zusammengetragen. Dies umfass t handlungsleitende 
Strategien und Konzepte, Maßnahmen, Projekte, politische B eschlüsse, spezifische Ziele, 
Kooperationen und Netzwerke sowie Organisationsstrukturen. Darüber hinaus w erden 
zentrale Erfolge und  Ergebnisse der letzten Jahre in den verschiede nen Themenbereichen 
gesammelt. Ergänzt wird die Sammlung durch einen begleitenden Fragebogen, der durch die

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 S E I T E 10  
 
Koordinator*innen ausgefüllt wird und die benötigten Informationen für die Steuerungskriterien 
zusammenträgt. Im Rahmen der quantitativen Analyse  werden zunächst die Daten zum 
feststehenden SDG -Indikatoren-Set für die Kommune ausgewertet. Daran anschließend 
werden kommunenspezifische Add -On-Indikatoren ausgewählt und analysiert. Schließlich 
werden die Berichtsinhalte im Kernteam umfassend abgestimmt. Insgesamt ermöglicht das 
Vorgehen, klassische Verwaltungsstrukturen zu überwinden und abteilungsübergreifende 
Informationen zusammenzutragen. Angesichts der thematischen Breite und Verflechtung der 
SDGs ist diese „horizontale Integration“ von entscheidender Bedeutung. 
 
S T R U K T U R  D E S  B E R I C H TS  
Die Darstellung der Inhalte in diesem Bericht folgt den neun Steuerungskriterien und neun 
Handlungsfeldern des BNK. Pro Kapitel werden zunächst jeweils die qualitativen Aspekte 
vorgestellt, die zusätzlich mit Praxisbei spielen veranschaulicht werden. Die gesammelten 
Aktivitäten werden im Text zur besseren Orientierung kursiv hervorgehoben. Anschließend 
werden einschlägige Indikatoren dargestellt, über den Zeitraum der letzten Dekade analysiert 
und dabei im Kontext eingeb ettet ( z. B. im bundesdeutschen Vergleich, inklusive 
Zielsetzungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie). Insgesamt werden zu den 
Berichtsinhalten an geeigneten Stellen die Kernbezüge zu den SDGs aufgeführt, um die 
Berichterstattung in den Kontext der Agenda 2030 zu setzen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 11  
 
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze 
Die Zusammenfassung enthält die zentralen Aussagen aus dem Indikatorenset und 
zeigt Tendenzen im Zeitverlauf oder im Vergleich zu anderen NRW -Kommunen 
zwischen den Jahren 2010 und 2020 auf. Dies wird durch e inzelne Praxisbeispiele 
ergänzt, um auf passende Aktivitäten der Stadt Köln hinzuweisen. Das gesamte 
Handlungsspektrum der Stadt Köln und die einzelnen Indikatoren sind in den 
jeweiligen Kapiteln des Berichts nachzulesen.  
Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
beschlossen. Mit der Stadtstrategie verfügt Köln über einen Kompass für eine 
zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Ziele der 
Stadtstrategie sind in dieser Z usammenfassung den Steuerungskriterien und  
Handlungsfeldern des Berichts zugeordnet und einleitend vorangestellt. 
 
01 BIS 09 STEUERUNG  
Mit de m Beschluss der Resolution zur „ Agenda Nach haltige Entwicklung in 
Kommunen“ im Jahr 2017 wurden die Globalen Nachhaltigkeitsziele als zentrale 
Leitlinien für das kommunalpolitische Handeln der Stadt Köln festgelegt. Der 
Stadtverwaltung kommt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem 
Hintergrund wurde das Ziel ausgerufen,  nachhaltige Entwicklung als 
Querschnittsaufgabe über alle Ämter hinweg in der Verwaltung zu integrieren 
und so zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene 
beizutragen.  
Im Jahr 2016 hat die Stadtverwaltung Köln mit der „Verwaltungsreform #wirfürdiestadt“ 
ein bundesweit einzigartiges Reformvorhaben einer Großstadtverwaltung gestartet. 
Mit der Verwaltungsreform soll eine ganzheitliche Verbesserung der Stadtverwaltung 
und der Wandel zu einer nachhaltig „innovativ -lernenden“ Organisation gefördert 
werden. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils Transparenzberichte 
veröffentlicht, die über den Sachstand der Reform und der einzelnen Projekte 
berichteten. Die Fertigstellungsquote der Projekte ist seit Beginn kontinuierlich hoch. 
Um die formulierten Ziele im Bereich einer nach haltigen Entwicklung zu erreichen, 
wurde auch  die Haushaltsplanung wirkungsorientiert ausgerichtet. Ein wichtiger 
Baustein für die systemische Fortentwicklung der Betrachtungsweise im 
gesamtstädtischen Haushalt ist es, Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten 
Haushalt zu implementieren. Vor diesem Hintergrund nahm die Stadt Köln auch am 
Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft 
Agenda 21 NRW teil. 
Der Finanzmittelsaldo gibt Aufschluss über die allgemeine finanzie lle 
Leistungsfähigkeit einer Kommune. In der Stadt Köln weist der Indikator zeitweise ein 
Defizit auf. Kurzfristige Liquiditätskredite im Kernhaushalt können auf 
Finanzierungsengpässe in einer  Kommune hin weisen. In der Stadt Köln sind die

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Liquiditätskredite je Einwohner*in von 2010 bis 2019 gestiegen und in 2020 wieder 
deutlich gesunken, was jedoch auf einen Einmaleffekt zurückzuführen ist. In der Stadt 
Köln ist im Zeitverlauf zugleich eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen je 
Einwohner*in zu verzeichnen, die deutlich über dem Durchschnitt in NRW liegt. 
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln per Ratsbeschluss die Einführung eines fairen 
Beschaffungswesens bei der Stadt Köln festgelegt. Ziel der Einführung ist es, 
verschiedene Produkte aus fairem Hand el in den elektronischen Handelsplatz der 
Stadtverwaltung aufzunehmen und Pilotbeschaffungsvorgänge zu begleiten. 
Zwischen 2012 und 2020 wurden daher verschiedene Projekte im Bereich sozial -
nachhaltiger Beschaffung realisiert. 
10 KLIM ASC HUTZ UND E NERGIE  
Das Klima zu schützen ist eine gemeinsame globale Aufgabe – jede Kommune 
kann und muss ihren Beitrag leisten. Insbesondere die Reduzierung der CO₂ -
Emissionen bildet eine wichtige Stellschraube (aus Leitsatz 5 der Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“, S . 185). Die Stadt Köln bekennt sich zu den auf 
der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 vereinbarten Klimaschutzzielen und hat 
per Ratsbeschluss im Jahr 2021 als zentrales Ziel die gesamtstädtische 
Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erklärt. 
Die Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) gilt als wichtiger Indikator für das Monitoring der 
Treibhausgasemissionen. Für Köln existieren seit 1990 Zeitreihen mit einem 
Ausgangswert von 12 Mio. Tonnen THG -Emissionen pro Jahr. Die im Jahr 2021 
aufgestellte vorläufige THG-Bilanz für 2019 weist einen Wert von 9,5 Mio. Tonnen aus. 
Für die Klimaneutralität Kölns bis 2035 wird ein Zielwert von < 1 Mio. Tonnen 
angestrebt. Die Entwicklung des Energieverbrauchs in 2019 im Vergleich zu 2015 zeigt 
einen abfallenden Wert für private Haushalte und einen Anstieg für die Sektoren 
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie. Die Stadt Köln könnte laut dem 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 55 % ihres 
Energiebedarfs durch lokal verfügbare erneuerbare Energien , insbesondere 
Photovoltaik decken. 
Im Jahr 2022 hat die Stadt Köln eine breit angelegte „Solaroffensive“ gestartet, deren 
Kern die Bündelung der Kräfte und Kompetenzen aller Beteiligten bildet. Flankierend 
setzt die Stadt Köln mit attraktiver PV-Förderung ein Zeichen der Unterstützung derer, 
die in den Ausbau der Photovoltaik investieren. Ziel ist, bis 2030 mindestens die Hälfte 
des PV-Potentials zu nutzen. Dies entspricht der Installation von PV-Anlagen auf etwa 
15.000 Dächern pro Jahr. In der Stadt Köln lag der Anteil fertiggestellter Wohngebäude 
mit erneuerbarer Heizenergie im Jahr 2020 bei 44 % und wies damit eine steigende 
Tendenz auf. Dieser Anteil liegt leicht unter dem NRW -Durchschnittswert von 50 % 
(2020). 
Im Rahmen des 2021 durchgeführten Mediationsverfahrens zwischen dem lokalen 
Energieversorger RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative Klimawende Köln  ist die 
RheinEnergie AG eine Selbstverpflichtung eingegangen, ihren Kund*innen bis 2035 
ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu liefern.

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11 RESSOURCENSCHUTZ UND 
KLIM AFOLGEN ANP ASSUNG  
Um dem Klimawandel zu begegnen, den Arten - und Naturschutz auch in der 
Stadt zu stärken und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen, 
stärkt Köln zusammen mit der Region sein grünes Freiraum netz. In 
Siedlungsbereichen erhält die Bereitstellung von attraktiven öffentlichen 
Räumen eine immer größere Rolle und ist somit ein wichtiger Teil der 
Daseinsvorsorge (aus Leitsatz 4 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 
2030+“, S. 105). 
Die Stadt Köln hat im Zeitverlauf 2010 bis 2020 rund 61 % Siedlungs- und 
Verkehrsfläche in Anspruch genommen. Zugleich lag die Flächennutzungsintensität in 
2020 mit 0,02 ha Siedlungs - und Verkehrsfläche je Einwohner *in deutlich über dem 
NRW Durchschnitt von 0,05 ha je Ei nwohner*in. Zur Steuerung der 
Flächenentwicklungen und zur Bewältigung der Flächenkonkurrenzen soll zukünftig 
ein transparentes Flächenmanagement  eingeführt werden.  Das Maß des 
menschlichen Eingriffs in den Naturhaushalt der Stadt Köln ist , wie in anderen 
Großstädten auch, hoch und der Anteil an Naturschutzgebieten relativ gering, was vor 
allem auf die hohe Siedlungsdichte zurückzuführen ist. Aktuell wird in der Stadt Köln 
für drei qualifizierte Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet im 
Landschaftsplan Köln vorbereitet.  Um unter Berücksichtigung der vielfältigen 
Flächennutzungskonkurrenzen in einer wachsenden Stadt die verschiedenen 
Möglichkeiten der Artenerhaltung aufzuzeigen, wird derzeit eine Biodiversitätsstrategie 
erstellt. 
Um Erkenntnisse zu den zukünftigen Auswirkungen des Klimawandel s in der Stadt 
Köln zu sammeln und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln, hat die 
Stadt zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- 
und Verbraucherschutz des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben und 
dem Deutschen Wetterdienst seit 2013 das Projekt „Klimawandelgerechte Metropole 
Köln“ durchgeführt. Die Klimasimulation wurde 2020 fortgeschrieben. Im Hinblick auf 
den demographischen Wandel legt das Projekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im 
Alter" seit 2019 einen besonderen Fokus auf ältere Menschen. Zur Verbesserung des 
Stadtklimas unterstützt die Stadt Köln mit dem Programm „ GRÜN hoch 3“  seit 2019 
Begrünungsmaßnahmen von Bürger*innen mit Fördergeldern. 
12 NACHH AL TIGE  MOBILITÄT   
Um die alltägliche Mobilität der Kölner *innen zu verbessern, setzt Köln gezielt 
auf die Mobilitätsangebote des Umweltverbunds. Der ÖPNV wird weiter 
ausgebaut und die verschiedenen Angebote werden besser miteinander 
vernetzt. Rad - und Fußverkehr werden gefördert und auch innovative neue 
Ansätze, wie zum Beispiel Sharing, also die geteilte Nutzung von 
Fortbewegungsmitteln im Individualverkehr, oder moderne Logistikinfrastruktur 
werden berücksichtigt (aus Leitsatz 4 der Stadtstrategie „Kö lner Perspektiven 
2030+“, S. 105).

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Die Anzahl der PKW je 1.000 Einwohner*innen steigt bundesweit seit Jahren – dies 
hat weitreichende soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen. Auch in der 
Stadt Köln ist die PKW-Dichte zwischen 2015 und 2020 von 42 3 auf 447 je 1 .000 
Einwohner*innen gestiegen. 
Um das politisch definierte Ziel, die gasförmigen Emissionen des Kfz -Verkehrs zu 
senken, erreichen zu können, ist es u. a. erforderlich, den Anteil der rein elektrischen 
Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand signifik ant zu erhöhen. In den Jahren 2016 bis 
2020 hat die Anzahl der in Köln gemeldeten batterieelektrischen PKW  absolut zwar 
stark zugenommen, der Anteil dieser Fahrzeugart liegt jedoch immer noch unter 1 %. 
Der Indikator „Verunglückte im Verkehr“  unterstützt die Beurteilung der allgemeinen 
Verkehrssicherheit, ohne dabei jedoch zwischen den unterschiedlichen 
Fortbewegungsmitteln zu unterscheiden. In der Stadt Köln liegt die Anzahl der 
verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen im Verkehr je 1.000 
Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant sowohl über dem bundesweiten Trend 
als auch über den Entwicklungen in anderen Großstädten in NRW. 
Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln mobil 2025“  veröffentlicht, in dem für 
den Zeitraum 2025/2030 ein A nteil des Umweltverbunds von 2/3 am 
Gesamtaufkommen als Zielgröße definiert wurde. Im Jahr 2017 war dieser Wert schon 
nahezu erreicht. Das Leistungsangebot der Kölner Verkehrs -Betriebe AG  in 
Wagenkilometern wurde gesteigert. 
Bei Betrachtung der Radverkehrs-Aufkommensentwicklung zeigen sich mit Ausnahme 
des Jahr es 2019 jährliche Steigerungen. Die Anstrengungen zur Förderung des 
Radverkehrs wurden intensiviert. So hat die Stadt Köln z um Beispiel  in den 
vergangenen Jahren auf mehr als 72 Straßenkilometern im S tadtgebiet Maßnahmen 
zur Radverkehrsförderung umgesetzt. 
13 LEBENSLAN GES LERNEN  
Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt Köln gehört es, ein verlässliches, breit 
gefächertes und hochwertiges Bildungsangebot zu gewährleisten, das allen 
Bürger*innen einen chanc engerechten Zugang zu Selbstbestimmung und 
Teilhabe ermöglicht (aus Leitsatz 3 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 
2030+“, S. 102). 
In der Stadt Köln lag der Anteil der Schulabbrecher*innen im Jahr 2020 mit sinkender 
Tendenz im Durchschnitt von NRW. Di e Schulabbrecher*innenquote ist bei 
Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit allerdings 2,5 -mal höher.  Die 
Betreuung der Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen  ist in Köln im Zeitverlauf 
kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2020 bei rund 35 ,9 %. Der Anteil der 
integrativen Kindertageseinrichtungen hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt. 
Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln den aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 
beschlossen, der die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder - und 
Jugendförderung darlegt und eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum 
von 2021 bis einschließlich 2025 aufstellt. Hinsichtlich der Kindertagesbetreuung wird

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regelmäßig ein Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln 
veröffentlicht, welcher den Ausbaustand der Kindertagesstätten sowie die geplante 
Versorgungssituation darstellt. 
Innerhalb der Stadt Köln gibt es diverse Maßnahmen und Angebote zur Vermittlung 
von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Vor diesem Hintergrund nimmt d ie 
Stadt seit 2021 als Modellkommune im bundesweiten Verbundprojekt „Bildung – 
Nachhaltigkeit – Kommune“ teil. Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das 
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe beschlossen. 
Ziel des Förderkonzeptes ist es, allen Bürger*innen der Stad t Köln – unabhängig von 
Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter 
oder Behinderung und Einkommen – bessere Teilhabe am kulturellen Angebot der 
Stadt zu ermöglichen. 
14 SOZI ALE GERECHTIGKEI T UND 
ZUKUNFTSFÄHIGE GES ELLSCH AFT  
Zu einer langfristig nachhaltigen Entwicklung Kölns zählt die Ermöglichung der 
Teilhabe eines jeden Menschen in allen Leben slagenbereichen: Gesundheit, 
Bildung, Einkommen, Erwebstätigkeit, Wohnen sowie soziale, kulturelle und 
politische Einbindung. Erst dann kann von sozialer Inklusion sowie Chancen - 
und Generationengerechtigkeit gesprochen werden (aus Leitsatz 3 der 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S. 97). 
Der Bevölkerungsanteil, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder 
Sozialhilfe (SGB XII) in Anspruch nimmt, liegt seit dem Jahr 2010 zwischen 13 % und 
14 %. Der Anteil der unter 15-Jährigen (21,5%) sowie der 16-17-Jährigen (20,5%), die 
selbst oder indirekt Sozialgeld erhalten, ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen 
überdurchschnittlich hoch. Der Anteil der über 65 -jährigen Bezieher*innen von 
Grundsicherung ist zwar unterdurchschnittlich, allerdings ist er im Zeitverlauf 
kontinuierlich angestiegen (von 6 % auf 8  %). Alle Quoten liegen über dem NRW -
Durchschnitt, sind aber mit den Quoten anderer größerer Kommunen vergleichbar. Im 
1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 wird soziale Ausgrenzung nicht nur als mo netäre 
Armut, sondern auch als Mehrfachbelastung in nicht-monetären Bereichen untersucht 
und Hinweise auf Mehrfachbelastungen bzw. prekäre Lebenslagen herausarbeitet. Auf 
Basis der Erkenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 strebt die Stadt Köln 
zukünftig die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten, strategischen 
Sozialplanung an. Das zentrale damit verbundene Ziel ist es, die Teilhabechancen 
insbesondere für mehrfachbelastete Zielgruppen zu verbessern und insgesamt die 
Integration zu fördern. 
Nach wie vor bestehen signifikante Einkommensunterschiede zwischen weiblichen 
und männlichen Arbeitnehmer*innen. Die Frauenbeschäftigungsquote in der Stadt 
Köln beträgt im Jahr 2020 fast 90 % der Männerbeschäftigungsquote. In der Stadt Köln 
ist das Medianeinkommen von Frauen in den Jahren 2015 bis 2017 minimal gestiegen, 
lag aber weiterhin mehr als 10 % unter dem von Männern. Die Stadt Köln hat als eine 
der größten Arbeitgeberinnen der Region im Jahr 2020 das Zertifikat

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„Familienfreundliches Unternehmen“ erhalten.  Seit dem Jahr 2018 ist die Stadt Köln 
als erste Millionenstadt in Deutschland Trägerin des Siegels „Kinderfreun dliche 
Kommune“. Damit verpflichtet sich die Stadt in besonderem Maße den Kinderrechten 
und ihrer Umsetzung.  Mit dem „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“  (2018) 
verankert Köln die UN -Kinderrechtskonvention in der Kommunalverfassung. Politik, 
Verwaltung und Zivilgesellschaft sind damit verpflichtet, die Rechte von Kindern und 
Jugendlichen zu beachten und umzusetzen. 
Die Anzahl der registrierten Straftaten in der Stadt Köln ist im betrachteten Zeitverlauf 
zwar rückläufig und betrug  im Jahr 2020 104 je 1.0 00 Einwohner*innen. Sie ist im 
Vergleich zur ebenfalls rückläufigen Entwicklung in NRW  mit 67 Straftaten je 1.000 
Einwohner*innen (2020) jedoch höher als im Landesdurchschnitt. 
Die Beteiligung an Kommunalwahlen  bedeutet die Möglichkeit, die politischen 
Lebensverhältnisse mitzugestalten. Sie stieg in den letzten Kommunalwahlen in Köln 
leicht an und liegt bei etwas über 50 %. Die Spannbreite der Wahlbeteiligung über die 
86 Kölner Stadtteile war bei der letzten Kommunalwahl groß und reichte von 22,5 bis 
69,2 Prozent. 
15 WOHNEN UND N ACHHA LTIGE QU ARTIERE  
Kölns schon vorhandene Qualitäten der urbanen Strukturen und attraktiven 
Freiräume sollen auch in Zukunft – vor dem Hintergrund des Stadtwachstums 
und weiterer Herausforderungen – weiterentwickelt werden, damit die Stadt 
attraktiver Wohn - und Arbeitsort bleibt. Für die stadtspezifische Umsetzung 
dieser zentralen Qualitäten gilt es, insbesondere Ziele wie eine stadtverträgliche 
und leistungsfähige Mobilität, ein ausgewogenes Flächenmanagement und eine 
nachhaltige Quartiersentwicklung zu verfolgen. Gleichzeitig muss die 
Entwicklung attraktiver öffentlicher Räume sowie eine bedarfsgerechte 
Infrastrukturentwicklung berücksichtigt werden (aus Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ Leitsatz 1, S. 81). 
Das Thema „Woh nen“ spielt eine zentrale Rolle im Leben aller Menschen und hat 
massive Auswirkungen auf die Lebensqualität. Die Wohnfläche pro Person  blieb in 
den letzten Jahren relativ konstant und betrug 38,5 m² pro Person im Jahr 2020. In der 
Stadt Köln ist im Zeitverlauf ein Anstieg der Nettokaltmieten je Quadratmeter von 8,40 
Euro (2010) auf 12,50 Euro im Jahr 2020 zu beobachten. Der Bestand an geförderten 
Mietwohnungen (Einkommensgruppe A/1. Förderweg) ist seit dem Jahr 2016 relativ 
stabil geblieben. Er lag zum Jahresende 2020 bei insgesamt 38.381 Wohnungen (6,8 
%). Zwei der bedeutendsten Einflussfaktoren für die Erhaltung des Bestands sind die 
Auswirkungen des kooperativen Baulandmodells und die neu eingeführte n Mietpreis- 
und Belegungsbindungen bei Modernisierungsm aßnahmen ab dem Jahr 2018. Die 
Förderzahlen des preisgebundenen Mietwohnungsbestands  bewegen sich seit dem 
Jahr 2018 kontinuierlich nach oben. 
Der Anteil der Erholungsfläche an der Bodenfläche war in der Stadt Köln zuletzt zwar 
statistisch leicht rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 4,2 ha je 1.000 Einwohner*innen. 
Die Flächenreduktion muss jedoch im Kontext der veränderten Zuordnung einiger

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Erholungsflächen als Vegetationsflächen betrachtet werden , die ebenfalls der 
Erholung dienen. 
Im Stadtgebiet wurden un terschiedliche straßenverkehrliche Maßnahmen ( z. B . 
Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen, 
Straßenraumgestaltung, LKW-Fahrverbote) durchgeführt, die zu einer Lärmminderung 
und damit gleichzeitig zu leicht geringeren Belastungszahlen (Vergleich der Daten von 
2013 und 2017) führten. 
16 GUTE AR BEIT UND N AC HH ALTIGES 
WIRTSCH AFTEN  
Ganz Köln kann profitieren, wenn es gelingt, innovative und kreative Köpfe 
dauerhaft an die Stadt zu binden. Hierzu bedarf es neuer Möglichkeiten und 
Raum für Startups  und Gründer*innen, aber auch für kreative und kulturelle 
Akteur*innen. Prämisse muss sein, Innovationen zuzulassen und flexibel auf 
neue Ideen zu reagieren (aus Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 
2030+“ Leitsatz 2, S. 89). 
Die Zahl der Existenzgründungen ist ein Ausdruck einer innovativen, zukunftsfähigen 
Wirtschaftsstruktur. In der Stadt Köln lag die Anzahl der neu errichteten 
Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf deutlich über dem NRW -
Durchschnitt. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in stieg in der Stadt Köln im 
Zeitverlauf leicht, aber kontinuierlich und lag mit rund 59.000€ (2018) auf einem hohen 
Niveau. Die Langzeitarbeitslosenquote beschreibt den Anteil der Nicht-Beschäftigten, 
die ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind. In der 
Stadt Köln ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Zeitverlauf kontinuierlich auf 5 % 
(2020) gesunken, der NRW -Durchschnitt lag im Jahr 2020 mit 4 % noch leicht 
darunter. In Köln ist zugleich der Anteil der 15 - bis 64 -jährigen 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung 
im betrachteten Zeitverlauf kontinuierlich auf 56 % gestiegen, er bildet mit dieser 
Tendenz in etwa den Anteil in NRW ab. 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, eine Toch tergesellschaft der Stadt Köln, 
fördert die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft vor Ort, indem sie Unternehmen 
auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt, das Kölner Nachhaltigkeitsökosystem 
vernetzt und dazu beiträgt, ein nachhaltiges Standortp rofil zu entwickeln. Der 
„KölnBusiness Förderkompass“ bietet Unternehmen eine Übersicht ausgewählter 
öffentlicher Fördermaßnahmen und -programme zu Nachhaltigkeits -themen wie 
Digitalisierung, Innovation, Klimaschutz und Mobilität. Erstmalig fördert KölnBus iness 
2022 mit dem eigenen Förderprogramm „Kölner Rahmen“ nachhaltige Innovationen in 
Unternehmen.

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17 N ACHH AL TIGER KONS UM UND GESUNDES 
LEBEN  
Nachhaltige Stoffkreisläufe bringen Produktion und Wertschöpfung, 
Weiterverarbeitung, Konsum und Wiederverwertung v or Ort zusammen. Zur 
Etablierung nachhaltiger Stoffkreisläufe gehört es auch, Abfälle zu vermeiden 
(aus: Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ Leitsatz 5, S. 119). Gesundheit 
betrifft alle: Daher gilt es, die Qualität der gesundheitlichen Angebote in de r 
Breite im Blick zu behalten und im Sinne der sozialen Gerechtigkeit an allen 
Orten der Stadt eine gute und ausreichende Versorgung sicherzustellen (aus: 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 5, S.116). 
Trinkwasser ist vor allem in Anbetrach t zunehmender Dürreperioden und 
Hitzesommern eine der kostbarsten Ressourcen. In der Stadt Köln ist der 
Trinkwasserverbrauch durch Haushalte und Kleingewerbe seit 2015 wieder leicht 
gestiegen und liegt mit 186 l je Einwohner*in und Tag über dem NRW -Durchschnitt 
von 162 l. 
Die Reduktion der Abfallmenge ist der essenzielle Schritt, um alle weiteren Schritte 
der Abfallhierarchie zu vermeiden oder zumindest im Ausmaß zu reduz ieren.Die 
entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in der Stadt Köln lag im Zeitverlauf mit l eicht 
sinkender Tendenz bei 2 Tonnen. Allerdings lässt sich auf Basis der Gesamtmenge 
des in der Kommune entsorgten Abfalls keine direkte Aussage darüber treffen, ob 
dieser auch vor Ort entstanden ist. Der Rat der Stadt hat 2021 beschlossen, dass bis 
Ende 2022 ein „Zero-Waste-Konzept“ für Köln entwickelt werden soll. 
In der Stadt Köln lag die mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10)  im Jahr 2019 
bei 15 µg / m³ in der Luft. Um die Luftbelastung dauerhaft zu senken und die 
Immissionsgrenzwerte einzuhalten,  liegt seit 2021 die dritte Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans mit zahlreichen Maßnahmenpaketen vor. 
Die vorzeitige Sterblichkeit , abgebildet durch die Anzahl der Todesfälle von 
Einwohner*innen unter 70 Jahren je 1.000 Einwohner*innen gibt Aufschluss üb er 
Gesundheitsrisiken und Probleme im Gesundheitswesen.  In der Stadt Köln ist die 
Entwicklung des Indikators bei Frauen mit 0,8 zuletzt leicht rückläufig und bei Männern 
mit 1,3 relativ konstant (2020). Der NRW-Durchschnitt der vorzeitigen Sterblichkeit lag 
jeweils leicht darüber. 
Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck, 
Herzleiden und Diabetes. Zwischen 2015 und 2019 lag das 3-Jahresmittel des Anteils 
der übergewichtigen Einschüler*innen an allen untersuchten Kindern de r 
Schuleingangsuntersuchung bei 11  %, was in etwa dem Durchschnitt in Nordrhein -
Westfalen entspricht. Je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der 
Anteil der Kinder mit Gewichtsproblemen. 
Die Anzahl des Personals in Pflegeheimen in der Stadt Köln ist leicht auf 995 je 10.000 
pflegebedürftiger Menschen  (2020) gesunken, liegt damit aber noch über dem NRW-
Durchschnitt von 920. Seit 2015 war eine leichte Abnahme von 44,9 auf 42,5 
Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre festzustel len. Im Jahr 2020

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waren 0,11 Beschäftigte (Vollzeitstellen) je pflegebedürftige Person in ambulanten 
Pflegediensten beschäftigt, die Entwicklung ist ebenfalls rückläufig . Der 
demographische Wandel erfordert erhebliche Anstrengungen, um den 
Herausforderungen zur Sicherstellung der ambulanten und pflegerischen Versorgung 
der Senior*innen in Köln wirkungsvoll zu begegnen. Vor diesem Hintergrund wurde 
2019 ein Projekt zur „Zukunft der Pflege“ gestartet. 
18 GLOB ALE  VER ANTWOR TUNG UND  EINE 
WELT   
Die Welt wächst zu sammen: Köln ist durch internationale Firmen, 
Handelsbeziehungen, Wissenschaft, Kultur und eine multikulturelle und 
vielfältige Gesellschaft global vernetzt. Auch Städtenetzwerke und -
partnerschaften oder gemeinsame Projekte bieten großes Potenzial für 
wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklungen sowie Wissenstransfer (aus: 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 4, S. 111). 
Um die Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) weltweit umsetzen zu können, sind 
internationale Partner*innen zur Erreichung der Ziele wichtig. Darum ist Köln seit 
vielen Jahren intensiv im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit engagiert, 
besonders in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten im Globalen Süden: 
Bethlehem, Rio de Janeiro, Corinto und Tunis. Der Beitrag zu den 17 SDGs mit ihren 
Unterzielen wurde über einen regen partnerschaftlichen Austausch von Kultur- und 
Bildungseinrichtungen, wie Schulen und Universitäten, sowie über wirtschaftliche 
Verbindungen geleistet. Die kommunalen Ausgaben für entwicklungspolitische 
Inlandsarbeit und für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland sind in 
den letzten drei Jahren deutlich gestiegen.

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 S E I T E 20  
 
Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung 
nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige 
Kommune (BNK) 
E C K D A T E N 
Name der Kommune Stadt Köln 
Website https://www.stadt-koeln.de/ 
Anzahl Einwohner*innen 1.079.301 (Stand 31. Dezember 2021) 
Jahr der Veröffentlichung 2022 
Kontaktperson Dr. Katja Veil 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
15/1 Strategische Stadtentwicklung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln  
Telefon: 0221/221-30191  
E-Mail: katja.veil@stadt-koeln.de 
Verwendung der Standard- oder 
Kompaktversion des BNK 
Standardversion 
Eigenbetriebe und 
Beteiligungsunternehmen, die in den 
Bericht einbezogen wurden, inkl. Verweis 
auf bestehende Nachhaltigkeitsberichte 
Stadtwerke Köln Konzern:   
 Stadtwerke Köln GmbH 
 RheinEnergie AG 
 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
 KölnBäder GmbH 
 NetCologne GmbH  
 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH 
 AVG Köln Abfallentsorgungs- und 
Verwertungsgesellschaft Köln mbH  
 Häfen und Güterverkehr Köln AG 
 Wohnungsgesellschaft der 
Stadtwerke Köln mbH 
 moderne stadt GmbH 
 BRUNATA-METRONA GmbH 
Im Jahr 2015 wurde der erste 
Nachhaltigkeits-bericht des Stadtwerke Köln 
Konzerns veröffentlicht. Seitdem werden in 
jährlichen Veröffentlichungen über di e 
jeweiligen Nachhaltigkeitsaktivitäten der 
Gesellschaften berichtet. In jedem Jahr 
werden ausgewählte Themen und Projekte 
der Unternehmen beschrieben.

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 S E I T E 21  
 
Die Berichterstattung orientiert sich an den 
Kriterien des Deutschen 
Nachhaltigkeitskodex (DNK).  
Seit vielen Jahren engagieren sich auch die 
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln 
zum Thema Nachhaltigkeit und 
veröffentlichen ihre Fortschritte über 
verschiedene Kanäle. Im 
Nachhaltigkeitsbericht 2019, der sich 
ebenfalls an den Nachhaltigkeitskriterien des 
Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) 
orientiert, führt das Unternehmen sein 
Engagement für Umwelt, Gesellschaft und 
Wirtschaft zusammen.

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 S E I T E 22  
 
KRITERIEN 01 BIS 09: STEUERUNG  
 
  
Aspekte 
 
1.1 Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie 
1.2 Zentrale Handlungsfelder 
1.3 Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen 
1.4 Bezüge der Nachhaltigkeitsstrategie zu übergeordneten 
Zielsetzungen  
2.1 Kommunenspezifische Besonderheiten 
2.2 Kommunenspezifische Transformationshebel und 
Herausforderungen 
2.3 Bezüge zwischen Handlungsfeldern und Chancen / 
Herausforderungen 
3.1 Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune 
3.2 Vereinbarte Nachhaltigkeitsziele mit Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
3.3 Nachhaltigkeitsmonitoring 
3.4 Steuerungsmechanismen bei Zielverfehlungen 
4.1 Dialogprozesse zur Nachhaltigkeit 
4.2 Zentrale Beiträge und Forderungen lokaler Stakeholder 
4.3 Unterstützung von und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen 
Akteur*innen 
5.1 Relevante Gremien zur Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen   
Maßnahmen 
5.2 Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung 
6.1 Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln  
6.2 Nachhaltigkeit in der Personalentwicklung 
6.3 Personelle und finanzielle Kapazitäten für Nachhaltigkeit 
6.4 Nachhaltigkeit im Personalmanagement 
7.1 Nachhaltigkeit in der Beschaffung 
7.2 Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe 
8.1 Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsplanung 
8.2 Nachhaltigkeitsziele im wirkungsorientierten Haushalt 
8.3 Maßnahmen gegen Verschuldung 
8.4 Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen  
8.5 Nachhaltige Finanzierungsinstrumente 
9.1 Förderung von Innovation in der kommunalen Verwaltung 
9.2 Zusammenarbeit mit Dritten für innovative Nachhaltigkeitslösungen 
9.3 Förderung von Treibern der Innovation

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 S E I T E 23  
 
 
  
  
SDG-
Indikatoren 
 
 
•   Finanzmittelsaldo 
•   Steuereinnahmen 
•   Liquiditätskredite 
•   Existenzgründungen 
•   Breitbandversorgung – private Haushalte 
Add-On-
Indikatoren 
•   Faire Beschaffung

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 S E I T E 24  
 
K R I T E R I U M 
01 STR ATEGIE  
Die Komm une legt offen, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt, und 
erläutert, welches ihre zentralen Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit 
sind. 
 
Aspekt 1.1: Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie 
Der Rat der Stadt Köln hat Ende 2021 die  Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“  
beschlossen. Mit der Stadtstrategie verfügt  Köln über einen Kompass für eine 
zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung . Die integrierte Strategie 
adressiert die zukünftigen Herausforderungen Kölns und identifiziert zentrale 
Handlungserfordernisse der Stadtentwicklung. Gleichzeitig zeigt sie Möglichkeiten auf, wo und 
wie Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft in den kommenden Jahren ihre 
Kräfte bündeln können und sollen, um die Stadt Köln als lebenswerte Metropole 
weiterzuentwickeln. Im Vorfeld der Strategi eentwicklung wurde die Entscheidung getroffen , 
keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie für Köln zu erarbeiten, sondern die 17 Globalen 
Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“, kurz SDGs) als Richtschnur für die 
Erarbeitung der „Kölner Perspektiven 2030+“ zu verwenden. Die Stadtstrategie stützt sich auf 
eine Vielzahl von Grundlagen und Vorarbeiten. Sie baut auf den Ratsbeschlüssen zur 
„Strategischen Stadtentwicklung“, zum „Leitbild 2020“, zur „nachhaltigen Stadtentwicklung“ 
sowie zur „wachsenden Stadt“ auf und entwickelt diese weiter. Die Stadtstrategie bietet damit 
ein übergeordnetes, handlungsleitendes Instrument für  Verwaltung und Politik sowie 
Akteur*innen der Stadtentwicklung und der Stadtgesellschaft.  Zur Umsetzung der Strategie 
werden entlang zentraler Handlungsempfehlungen (siehe Aspekt 1.2) verschiedene 
Schlüsselprojekte entwickelt und die formulierten Ziele so schrittweise in die Praxis übersetzt. 
 
Aspekt 1.2: Zentrale Handlungsfelder 
Die Kernaussagen der Stadtstrategie gliedern s ich in ein gesamtstädtisch wirksames 
Zielgerüst („360­Grad­Perspektive“) sowie fünf Zielkarten mit strategischen Empfehlungen und 
einem abstrahierten Leitbild zur räumlichen Entwicklung Kölns („Stadträumliche Perspektive“), 
deren Zusammenspiel die Besonder heit der „Kölner Perspektiven 2030+“ ausmacht. In den 
zehn Vorschlägen für Handlungsempfehlungen werden die beiden Perspektiven verbunden 
und strategische Aufgaben für die nächsten Jahre formuliert.  Die zehn 
Handlungsempfehlungen lauten: 
1. Klimagerecht leben: Das Klima ist durch aktives Handeln und konkrete Zielsetzungen, 
bei gleichzeitiger Anpassung an den Klimawandel, zu schützen. Dafür bedarf es eines 
klaren Plans zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und zur Dekarbonisierung mit dem 
Ziel, bis 2035 klimaneutral zu sein. Konkrete Maßnahmen müssen die Reduktion der 
Emissionen durch Industrie, Haushalte und Verkehr bewirken  (die 
Handlungsempfehlung wird gemäß Ratsbeschluss zur Stadtstrategie vom 14.12.2021 
aktuell überarbeitet)

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2. Innere Werte: Die bestehenden Flächenpotenziale sind nachhaltig zu nutzen, um den 
Flächenverbrauch zu reduzieren. Dafür ist auf eine aktive Liegenschaftspolitik 
zurückzugreifen, bestehende Instrumente der Grundstücksvergabe sind anzuwenden 
und durch kölnspezifische Ansätze zu ergänzen. Dies muss zusammen mit einer 
Erhöhung der baulichen Dichten und dem Aufbau eines digitalen strategischen 
Flächenmanagements erfolgen. 
3. Kölner Mischung: Der Bau von bezahlbarem Wohnraum ist erheblich zu steigern. 
Hierfür muss eine „Kölner Mischung“ als neue Baukultur mit einem starken Fokus auf 
Verdichtung und Mischnutzung etabliert werden. Diese umfasst die sozialen 
Infrastrukturen, Angebote der Versorgung, Kultur und Bildung sowie attraktive 
Freiräume und Arbeitsplatzangebote. 
4. Frei-Raum: Die urbanen Freiräume de r Stadt sind zukünftig als Teil eines Systems 
multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung, Naturschutz und 
Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion zu behandeln. Unterschiedliche 
Funktionen und Ansprüche müssen koordiniert werden, um Nutzungskonflikte zu lösen 
und Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Freiräume zu nutzen. 
5. Verkehrswende: Die Verkehrswende ist konsequent zu verfolgen , dabei ist  prioritär 
auf nachhaltige Mobilitätsangebote sowie eine deutliche Verringerung des 
motorisierten Individualverkehrs zu setzen. Integraler Teil der Verkehrswende ist die 
Neubewertung und Reorganisation des Straßenraums. 
6. Wirtschaft hoch 3 : Die Gewerbe-, Dienstleistungs-, Kreativ- und Industriestandorte 
sind differenziert zu entwickeln, zu qualifizieren, zu verdichten und mit unterstützenden 
Funktionen zu ergänzen. Die Integration urbaner Produktion in bestehenden 
innenstadtnahen Quartieren ist zu erhalten und weiter auszubauen. 
7. Vorfahrt Bildung : Die Bildung ist als Schlüssel für Chancengerechtigkei t, 
gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe sowie Umwelt - und 
Klimaschutz weiter zu stärken. Dafür bedarf es neuer Wege, um den Austausch von 
Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu beleben. 
8. Stadt-Leben: Die Teilhabe, Solidarität und Chancengerechtigkeit ist aktiv zu fördern, 
um ein tolerantes Klima innerhalb einer vielfältigen Stadtgesellschaft zu schaffen und 
die Kölner Veedel als Orte des Zusammenlebens zu stärken. 
9. Smarte Stadt: Die digitale Infrastruktur ist weiter auszubauen und für die Entwicklung 
smarter und digitaler Angebote zu nutzen. Dies erhöht die Effizienz von Infrastrukturen, 
städtischen Diensten und der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft, 
Wissenschaft und Stadtbevölkerung. 
10. RegioCoop: Die interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Kreisen und 
Städten ist zu intensivieren und verbindliche Formate und Strukturen der Kooperation 
zu vereinbaren. Dies beinhaltet die Öffnung für neue Modelle der Kompetenzteilung 
und die Förderung einer integrierten, regionalen Entwicklung. 
Aspekt 1.3: Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen 
Die Stadtwerke Köln (SWK)-Unternehmen sind in ihren Märkten und Branchen sehr vielfältig 
und gemäß eines subsidiären Organisationsansatzes für ihr jeweiliges Geschäftsfeld selbst 
verantwortlich. Demzufolge ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung zunächst 
Angelegenheit der einzelnen Unternehmen, wodurch jedes Unternehmen grundsätzlich auch 
für sein Nachhaltigkeitsmanagement selbst verantwortlich ist. 
Darüber hin aus arbeiten die SWK-Unternehmen seit einigen Jahren an gemeinsamen 
Nachhaltigkeitsthemen und haben erste konzernweit verbindliche Nachhaltigkeitsziele

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 S E I T E 26  
 
beschlossen. Ihr Verständnis von Nachhaltigkeit orientiert sich dabei ebenfalls  an den 
Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. 
Allein die drei UN -Ziele „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, „Bezahlbare und saubere 
Energie“ und „Klimaschutz“ veranschaulichen, dass gerade die Stadtwerke in ihrer Tradition 
der Daseinsvor sorge in einer besonderen Verantwortung stehen, wenn es um die 
Weiterentwicklung Kölns zu einer nachhaltigen Stadt geht. 
Die Globalen Nachhaltigkeitsziele konkret mit Leben zu füllen und der Motor für eine 
nachhaltige Entwicklung Kölns zu sein ist die Miss ion der Stadtwerke Köln und ihren 
Unternehmen. Die Koordination der Prozesse und Maßnahmen als auch die Begleitung der 
übergeordneten konzernweiten Ziele erfolgt dabei durch die Koordinationsstelle Nachhaltigkeit 
bei der SWK in enger Zusammenarbeit mit den  Konzerngesellschaften. Darüber hinaus  
werden die jeweiligen fachzuständigen Austauschgremien und weitere Expert*innen aus den 
Unternehmen in die Umsetzung der Ziele einbezogen. 
Seit vielen Jahren engagieren sich auch die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln zum 
Thema Nachhaltigkeit und veröffentlichen ihre Fortschritte über verschiedene Kanäle. Ziel ist 
es, einen positiven Fußabdruck zu hinterlassen und zur Klimawandelanpassung beizutragen. 
 
Aspekt 1.4: Bezüge der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie zu 
übergeordneten Nachhaltigkeitszielsetzungen (Land, Bund, UN) 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 die Resolution zur 
„Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen“ beschlossen. Die von den Vereinten 
Nationen im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Globalen 
Nachhaltigkeitsziele, die sich an die Mitglieder der Vereinten Nationen richten und 
insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden 
sollen, werden damit als Leitlinie für kommunalpolitisches Handeln übernommen. 
Seit dem Jahr 2017 nimmt die Stadt Köln am bundesweiten Dialog „Nachhaltige Stadt“ teil.  
Der Oberbürgermeisterdialog „Nachhaltige Stadt“ verbindet mehr als 30 
Oberbürgermeister*innen, die sich in ein em regelmäßigen Turnus zu Maßnahmen und 
Strategien einer nachhaltigen Entwicklung austauschen und diskutieren.  Mit gemeinsamen 
Stellungnahmen und Positionspapieren geben sie bundespolitisch wichtige Impulse zur 
kommunalen Nachhaltigkeitspolitik und nachhaltigen Stadtentwicklung. Darüber hinaus ist die 
Stadt Köln  Mitglied im Klima -Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der 
Regenwälder.

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K R I T E R I U M 
02 SCHWERPUNKTE  
Die Kommune beschreibt ihre individuellen Besonderheiten sowie die Chancen 
und Herausforderungen, die sich aus diesen Besonderheiten für die künftige 
Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben. 
 
 
Aspekt 2.1: Kommunenspezifische Besonderheiten 
Wie viele andere Städte muss sich Köln den Herausforderungen aktueller Trend s und 
Entwicklungen wie Bevölkerungswachstum, demogra phischer Wandel, Klimawandel, 
ökonomischer Strukturwandel und den Folgen der Globalisierung und Digitalisierung stellen. 
Anspruch und Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die spezifischen Gegebenheiten u nd 
Aufgaben Kölns zu identifizieren und dabei die Stärken der Stadt bei ihrer zukünftigen 
Entwicklung gezielt einzusetzen. Dabei spielt das Leitprinzip der Resilienz, also die 
Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber Herausforderungen und Krisen unterschiedlichster 
Art, eine besondere Rolle. 
 
Aspekt 2.2: Kommunenspezifische Transformationshebel und 
Herausforderungen 
Mit einer Bevölkerungszahl von rund  1,1 Mio. Einwohner*innen ist Köln die 
bevölkerungsreichste Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen und die viertgrößte 
Deutschlands. Aktuelle Prognosen sagen für Köln ein weiteres Bevölkerungswachstum 
voraus. Neben zahlreichen positiven Aspekten , wie einem größeren und vielfältigeren 
Arbeitsmarkt, einer höheren kulturellen Dichte und effizienteren Möglichkeiten  der 
Mobilitätsinfrastruktur bringt das Stadtwachstum auch Reibungspunkte: Der steigende Bedarf 
an Wohnungen führt zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt, zu einem wachsenden 
Flächenverbrauch durch Neubauten und zunehmenden Nutzungskonkurrenzen. Diese 
können b eispielsweise zwischen den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Kultur, Bildung und 
Soziales, Grün­ und Freiflächen sowie Verkehr auftreten. Ein ungesteuertes Wachstum ist in 
der Regel nicht mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar. Welche Richtung 
diese Entwicklung für die Stadt Köln nimmt, hängt also besonders davon ab, wie das 
Wachstum gesteuert und gestaltet wird. 
Schon heute sind die Folgen des Klimawandels spürbar. Die Auswirkungen des globalen 
Klimawandels werden sich besonders in den Städten de utlich zeigen. Hierzu gehören eine  
Zunahme von Wetterextremen mit Starkregenereignissen und deutlich längere sommerliche 
Hitzeperioden mit Tagen über 30 Grad, vor allem in dicht bebauten Stadtteilen. Auch Köln trägt 
durch seinen Ausstoß von CO₂  zum globalen Klimawandel bei. Das Klima zu schützen ist 
eine gemeinsame globale Aufgabe – jede Kommune kann und muss ihren Beitrag leisten. 
Insbesondere die Reduzierung der CO₂ -Emissionen bildet eine wichtige Stellschraube. 
Der motorisierte Individualverkehr ist nicht nur für rund ein Viertel der gesamten städtischen 
Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich, sondern belegt mit dem fließenden und

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ruhenden Verkehr einen großen Teil des öffentlichen Raums in der Stadt. Alle Verkehrsflächen 
Kölns nehmen zusammen rund 16 % des gesamten Kölner Stadtgebiets  ein. Die 
Verkehrswende und damit verbunden auch eine Reduktion von Flächen für den motorisierten 
Verkehr bieten zugleich eine Chance für die nachhaltige Entwicklung der Stadt. 
Neben dem Bevölkerungswachs tum verändert sich auch die demogra phische Struktur der 
Kölner Gesellschaft stetig. Gleichzeitig wird es voraussichtlich, trotz einer im Schnitt alternden 
Gesellschaft, zukünftig wieder mehr Kinder und Jugendliche geben. Trotz eines hohen 
Bruttoinlandsprodukts pro Kopf bezieht ein relativ hoher Anteil der Kölner Gesellschaft 
Leistungen aus der Grundsicherung. Die s betrifft insbesondere Haushalte mit Kindern . Vor 
diesem Hintergrund soll der Zusammenhalt zwischen den unterschiedlichen Generationen und 
den verschiedenen ethnischen und sozialen Gruppen weiter verbessert werden, um sozial 
gemischte und sichere Stadtquartiere mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Denn besonders 
die „Veedel“ übernehmen in Köln eine wichtige integrative Rolle - hier wird auf lokaler Ebene 
die Gesellschaft zusammengehalten. 
 
Aspekt 2.3: Bezüge zwischen zentralen Handlungsfeldern und 
Transformationshebeln / Herausforderungen 
Eine Grundlage für die „Kölner Perspektiven 2030+“ waren die Erkenntnisse aus vorgelagerten 
Diskussionen zu Köl ner Zukunftsthemen mit den Bürger *innen sowie eine Analyse der 
Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Die identifizierten Chancen und 
Herausforderungen wurden in einem schrittweisen Arbeitsprozess verdichtet und in  die zehn 
zentralen themenübergreifenden Handlungsempfehlungen zusammengeführt (siehe Aspekt 
1.2). 
Die Frage, wie sich die Stadt Köln zukünftig entwickeln kann, um die knappe Ressource Fläche 
bestmöglich zu nutzen, ist für die nachhaltige Gestaltung de r Stadt von zentraler Bedeutung. 
Die Handlungsempfehlung „Innere Werte“ zeigt, wie die Erhöhung der baulichen Dichte in der 
Siedlungsstruktur als Basis einer flächenschonenden und sozialverträglichen 
Stadtentwicklung genutzt werden kann. Die nachhaltige Mobilitätsentwicklung und die 
Verkehrsvermeidung werden in der Handlungsempfehlung „Verkehrswende“ zu einem 
zentralen Pfeiler der Stadtentwicklung. Flächen für den fließenden und ruhenden MIV sollen 
begrenzt werden. Der so gewonnene Straßenraum kann durch umweltfreundliche 
Verkehrsmittel oder für Aufenthaltszwecke genutzt werden. 
Durch Stadtwachstum und Klimawandel verändern sich gleichzeitig Funktionen der grün -
blauen Infrastrukturen und die Ansprüche an Grün  und Freiflächen. Die urbanen Freiräume 
der Stadt werden in der Handlungsempfehlung „Frei Raum“ als Teil eines Systems 
multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung (Kühlung und Frischluft), 
Naturschutz und Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion behandelt. Städte sind die 
„Leidtragenden“ der Umweltveränderungen und zugleich Treiber und Verursacher der 
Umweltprobleme. Wichtige Aspekte beim Klimaschutz sind zum Beispiel die 
Energieversorgung, die Wirtschaft und Industrie, der Mobilitäts- und der Gebäudesektor, aber 
auch SmartCity -Technologien, in denen der Stadt Köln vielfältig e Handlungsansätze zur 
Verfügung stehen.

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Stadtteile und Stadtquartiere sind nach der Handlungsempfehlung „Kölner Mischung“ so zu 
entwickeln, dass neben heterogenen Wohnangeboten weitere Nutzungen bedarfsgerecht 
gesichert und ergänzt werden. Dies umfasst di e sozialen Infrastrukturen, Angebote der 
Versorgung, Kultur und Bildung sowie attraktive Freiräume und Arbeitsplatzangebote. Die 
soziale Teilhabe, Solidarität und Chancengerechtigkeit in der Stadt Köln wird durch die 
Handlungsempfehlung „Stadt -Leben“ gestä rkt. Dabei geht es nicht nur um materielle 
Absicherung, sondern auch um eine umfassende Teilhabe an den gesellschaftlich wichtigen 
Lebensbereichen wie Gesundheit, Erwerbsbeteiligung, Wohnen sowie um die soziale, 
kulturelle und politische Einbindung. Bildun g als Schlüssel für Chancengerechtigkeit, 
gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe sowie Umwelt­ und Klimaschutz 
erhält in der Handlungsempfehlung „Vorfahrt Bildung“ hohe Priorität. 
Die Herausforderungen als Metropole in einer Wachstumsregion kann die Stadt Köln nur mit 
der Region gemeinsam meistern. In der Handlungsempfehlung „Regio­Coop“ werden Formate 
und Strukturen der Kooperation zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Region und darüber 
hinaus für den nationalen und internationalen Au stausch aufgezeigt. Köln hat sich das Ziel 
gesetzt, durch sein aktives Handeln das globale Klima zu schützen. Um den Verbrauch fossiler 
Energien, als maßgeblichen Treiber der globalen Klimaerwärmung, zu drosseln, sind nahezu 
alle Bereiche der Stadtentwickl ung in der Pflicht. Der Klimaschutz soll im Sinne des 
Grundsatzes „Vermeiden, Vermindern und Kompensieren“ durch konkrete Maßnahmen 
umgesetzt werden.

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K R I T E R I U M 
03 ZIELE UND EV ALU AT I ON 
Die Kommune legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen  sowie 
zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat. Sie zeigt auf, 
welche Informationen über die Weiterentwicklung der Kommune zur 
Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt 
werden und wie diese für politische Entscheidungen genutzt werden. 
 
Aspekt 3.1: Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune 
Das Zielgerüst der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ enthält fünf Leitsätze, welche 
die zukünftigen Schwerpunkte städtischen Handelns definieren. Damit bildet es den Kompass, 
an dem sich die unterschiedlichen Aktivitäten, Planungen und Maßnahmen der 
Stadtverwaltung und weiterer Akteursgruppen zukünftig orientieren müssen bzw. können. Die 
Leitsätze sind fachübergreifend formuliert. Jeder der fünf  Leitsätze enthält jeweils fünf bis 
sechs konkrete Ziele, die das Themenspektrum des jeweiligen Leitsatzes aufzeigen und 
konkretisieren: 
 
Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. 
Ziel 1.1: Köln steuert seine Entwicklung aktiv im Einkl ang mit leistungsfähigen 
Mobilitätsangeboten und starken Zentren. 
Ziel 1.2: Köln geht mit der knappen Ressource „Fläche“ sorgfältig um. 
Ziel 1.3: Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen Lebens. 
Ziel 1.4: Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume. 
Ziel 1.5: Köln entwickelt seine Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen bedarfsgerecht. 
 
Leitsatz 2: Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft 
und für vielfältige Arbeitswelten. 
Ziel 2.1: Köln stärkt seinen breiten Wirtschafts-Mix. 
Ziel 2.2: Köln baut seine Position als führende Wissenschaftsstadt aus. 
Ziel 2.3: Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltlichen Profil. 
Ziel 2.4: Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. 
Ziel 2.5: Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie- und Gewerbegebiete und verbessert 
ihre Erreichbarkeit. 
Ziel 2.6: Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 
Leitsatz 3: Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. 
Ziel 3.1: Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen. 
Ziel 3.2: Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen. 
Ziel 3.3: Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
Ziel 3.4: Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. 
Ziel 3.5: Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur Teilhabe.

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Ziel 3.6: Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite Einbeziehung 
der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung. 
 
Leitsatz 4: Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole. 
Ziel 4.1: Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region innovativ und 
umweltverträglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr. 
Ziel 4.2: Köln schafft mehr Raum für Rad- und Fußverkehr. 
Ziel 4.3: Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. 
Ziel 4.4: Köln stärkt seine Rolle als Vorreiter in der Digitalisierung. 
Ziel 4.5: Köln stärkt die regionale Kooperation und die internationale Zusammenarbeit. 
 
Leitsatz 5: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für 
gesunde Lebensverhältnisse. 
Ziel 5.1: Köln fördert Bewegung und Sport. 
Ziel 5.2: Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Gesundheitsförderung und 
Prävention für alle Lebenslagen. 
Ziel 5.3: Köln betreibt eine konsequente Klimawandelanpassung. 
Ziel 5.4: Köln betreibt aktiv Klimaschutz und reduziert seine CO₂ -Emissionen (das Ziel wird 
gemäß Ratsbeschluss aktuell überarbeitet). 
Ziel 5.5: Köln stärkt regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Stoffkreisläufe. 
 
Aspekt 3.2: Nachhaltigkeitsziele in den Zielvereinbarungen mit Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
Als kommunale Unternehmen übernehmen die Stadtwerke Köln Verantwortung für sichere, 
stabile, werthaltige und langlebige Infrastrukturen sowie für attraktive und zukunftsorientierte 
Angebote und Dienstleistungen für die Menschen und die Wirtschaft in Köln und in der Region. 
Die Geschäftsfelder umfassen u.a. die Energie- und Trinkwasserversorgung, den Öffentlichen 
Personennahverkehr, die vernetzte Güterlogistik auf Schienen und Wasserstraßen, den 
Ausbau der Digitalinfrastruktur, die Abfallentsorgung, das A bfallrecycling, die Stadtreinigung, 
die Bereitstellung moderner Bäder und Sporteinrichtungen sowie die  Entwicklung von 
Brachflächen zu attraktiven Wohn- und Arbeitsquartieren. 
In enger Zusammenarbeit haben die Unternehmen der Stadtwerke Köln ihre wesentlic hen 
Themen und Handlungsfelder mit Nachhaltigkeitsbezug identifiziert und daraus im Winter 
2019/2020 die erste konzernübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie „SWK 2030“ formuliert. 
Den Kern von „SWK 2030“ bilden die vier Handlungsfelder „Umwelt - und Klimasc hutz“, 
„Mitarbeiterverantwortung“, „Nachhaltiges Wirtschaften“ und „Stakeholderdialog“.  
In jedem dieser Handlungsfelder sind spezifische Ziele festgelegt worden, die für alle 
Unternehmen im Konzernverbund gelten.Dabei orientieren sich die Ziele im Handlun gsfeld 
„Umwelt- und Klimaschutz“ in erster Linie an den (Klimaschutz-)Zielen der Stadt Köln. So wird 
die Stadt mit entsprechend ausgewählten Maßnahmen bestmöglich bei der Erreichung der 
angestrebten gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 durch die SWK -Unternehmen 
unterstützt.

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Aspekt 3.3: Nachhaltigkeitsmonitoring 
Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen 
mit einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende Maßnahme Auswirkungen auf 
den Klimaschut z hat. Ergänzend wurde in 2021 beschlossen, eine einjährige Testphase 
durchzuführen, in der die Relevanz von Beschlüssen für das Erreichen der Ziele der „Kölner 
Perspektiven 2030+“ dargestellt wird. Der „Zielgerüst -Check“ bei Verwaltungsvorlagen soll 
damit die Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (Zielgerüst) im 
Verwaltungshandeln und -denken verstetigen. Er soll damit motivieren , zum gemeinsamen 
Kurs der Stadt Köln, der durch die Stadtstrategie vorgegeben ist, beizutragen. 
 
Aspekt 3.4: Steuerungsmechanismen bei Zielverfehlungen 
Bislang hat die Stadt Köln keine spezifischen Steuerungsmechanismen definiert, die ausgelöst 
werden, wenn bestimmte Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht wurden oder voraussichtlich nicht 
erreicht werden. Eine fortlaufende Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren 
bietet grundsätzlich das Potential, solche Mechanismen zukünftig festzulegen – und im Zuge 
dessen auch in die Stadtstrategie zu integrieren, um die Zielerreichung sicherzustellen.

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K R I T E R I U M 
04 ÖFFENTLICHE BETEI LIGUNG  
Die Kommune legt offen, wie die Bandbreite der kommunalen 
Anspruchsgruppen in den Prozess der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie 
und in die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen einbezogen wird. 
 
 
Aspekt 4.1: Dialogprozesse zur Nachhaltigkeit 
Die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene ist ohne die 
Unterstützung der Zivilgesellschaft nicht möglich. In der Kölner Bürgerschaft besteht in dieser 
Hinsicht eine breite ehrenamtlich tätige Akteurslandschaft. Insbesondere durch die Förderung 
des Kölner Agenda-Prozesses durch die Stadt wird die Kommunikation zwischen Bürgerschaft 
und Initiativen, Rat und Verwaltung seit vielen Jahren unterstützt. Seit dem Jahr 2020 wird im 
Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Titel „Meinung für Köln. 
Beteiligung für alle“ sukzessive ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung aufgebaut. Der Rat hat 2020 die „Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt K öln“ beschlosse n, die  verbindliche Qualitätsstandards 
umfassen und Kölner*innen insbesondere das Recht ein räumen, zu jeder Beschlussvorlage 
der Verwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung anzuregen. Im Rahmen der schrittweisen 
Umsetzung werden die Leitlinien bereits für drei Bezirksvertretungen sowie für den Ausschuss 
für Umwelt, Klima und Grün und den Verkehrsausschuss angewendet. In 2022 werden weitere 
Beteiligungsformate (wie die Einrichtung eines projektbezogenen Bürgerrates im Bereich 
Mobilität) erprobt und die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Gremien im 
Handlungsfeld Mobilität auf alle Beschlussvorlagen ausgeweitet. Ab dem Jahr 2025 sollen die 
Leitlinien schließlich für alle städtischen Gremien umgesetzt werden. 
Bei der Erarbeitung von städtischen Strategien und Konzepten legt Köln ebenfalls großen Wert 
auf Beteiligungsformate. So wurde bei der Entwicklung der „Kölner Perspektiven 2030+“ i m 
Rahmen der „Stadtgespräche“ auf Bezirksebene und drei gesamtstädtischer Zukunftsforen die 
Stadtgesellschaft intensiv beteiligt. Auch bei der  Entwicklung der Smart-City-Strategie spielt 
der Einbezug von Unternehmen und Institutionen im Rahmen von Dialogprozessen und der 
Realisierung von Modellprojekten eine zentrale Rolle. Im Rahmen des Förderprojekts ‚un:box 
cologne‘ werden diesbezüglich Plattformen geschaffen , in de nen sich Wirtschaft, 
Wissenschaft und Gesellschaft unter dem Dach der Stadt Köln zusammenfinden, um 
Digitalisierung und Innovationen erlebbar zu gestalten . Unter dem Arbeitstitel „Köln - Deine 
Stadt, Deine Ideen (1.000.000 Einwohner, 1.000 Impulsgeber, 100 Dialoge, 50 Projekte, 100 
% Verbindlichkeit)“ soll die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden. 
Als weiteres Beispiel kann die Entwicklung des „Zero-Waste-Konzepts“ genannt werden. Über 
ein breites Beteiligungsverfahren werden Bürger*innen, lokale Unternehmen, der Handel, 
Bildungseinrichtungen, Veranstalter*innen, Vereine und Verbände einbezogen, um 
gemeinsam konkrete Maßnahmen zu entwickeln.

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 S E I T E 34  
 
Aspekt 4.2: Zentrale Beiträge und Forderungen lokaler Stakeholder 
Lokale Initiativen und Akteur*innen trugen in den vergangenen Jahren an vielen Stellen dazu 
bei, den Nachhaltigkeitsdiskurs in der Stadt weiter voranzubringen. Insbesondere das 
„Bündnis kommunale Nachhaltigkeit Kö ln“ hat sich in der Vergangenheit intensiv in die 
Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Stadt Köln eingebracht. Ein weiteres Beispiel 
in dieser Hinsicht ist das Vermittlungsverfahren zwischen der Initiative Klimawende Köln und 
der RheinEnergie AG (siehe auch Aspekt 10.2). In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten 
darauf verständigt, die Umstellung der RheinEnergie auf erneuerbare Energien zu 
beschleunigen. Zielsetzung ist eine vollständige Dekarbonisierung der gesamten Strom - und 
Wärmeversorgung bis spätestens 2035. Bislang sah die „Klimaschutz -Roadmap“ der 
RheinEnergie dafür das Jahr 2040 vor. Die Verwaltung der Stadt Köln hat den 
Vermittlungsprozess zwischen Klimawende und RheinEnergie organisiert und aktiv begleitet. 
 
Aspekt 4.3: Unterstützung von und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen 
Akteur*innen  
Die Stadt Köln unterstützt verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke und 
arbeitet mit vielfältigen Akteur*innen zusammen, die sich in Köln für die Förderung von 
Nachhaltigkeit engagieren. Hierzu gehört zum Beispiel die Koordination des Netzwerks Eine-
Welt Stadt Köln sowie die aktive Mitarbeit in der Fairtrade Town Köln Steuerungsgruppe (siehe 
ausführlich im Aspekt 18.2).  Von zentraler Bedeutung war diesbezüglich die 
Anschubunterstützung und weitere Defizitfinanzierung des Vereins Köln Agenda e.V. Der 
gemeinnützige Verein wurde mit Unterstützung des Rates und der Verwaltung der Stadt Köln 
im Jahr 1999 gegründet – mit dem Ziel lokale Nachhaltigkeitsprozesse zu fördern. Der Verein 
bildet eine Schnittstelle im Dialog zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik zu Fragen 
einer nachhaltigen Entwicklung in Köln. Ein weiteres Beispiel ist die finanzielle Förderung des 
zivilgesellschaftlich organisierten Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V. zur dauerhaften 
Etablierung und Umsetzung seiner vielfältigen Tätigkeiten (siehe auch Aspekt 17.1). Dies trägt 
zur Verstetigung der strategischen Partnerschaft zwischen der Stadt und dem Verein bei, der 
2016 als erster Ernährungsrat in Deutschland gegründet wurde. Die arbeitsteilige Umsetzung 
ernährungspolitischer Vorhaben sowie von Projekten aus der Ernährungsstrategie ermöglicht 
eine weitere zentrale Schnittstelle zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft. 
Seit 2012 unterstützt die Stadt ferner den Kölner OK Lab. In sogenannten „Open Knowledge 
Labs“, die von dem gemeinnützigen Verein „Open Knowledge Foundation Deutschland“ 
gefördert werden. Hier vernetzen sich deutschlandweit Menschen, um auf der Basis Offener 
Daten an analogen und digitale n Lösungen für mehr demokratische Teilhabe und Offenes 
Wissen zu arbeiten. Die „Labs“ bilde n somit Experimentierräume für eine digitale 
Stadtgesellschaft. Die Stadt Köln trägt vor Ort zur Vernetzung und Ideenfindung bei und fördert 
die Aktivitäten mit entsprechender Expertise.

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K R I T E R I U M 
05 VER AN TWORTUNG  
Die Kommune legt die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit sowohl auf  
politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene offen. 
 
Aspekt 5.1: Relevante Gremien zur Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen 
Maßnahmen 
Generell sind alle offiziellen Gremien der Stadt Köln auch an der Umsetzung von 
Nachhaltigkeitszielen beteiligt: der Rat der Stadt Köln einschließlich seiner Fachausschüsse, 
Bezirksvertretungen, Betriebsausschüsse und weitere Gremien (wie z. B. der Integrationsrat, 
die Seniorenvertretung, die jeweiligen Stadtarbeitsgemeinschaften für die Bereiche 
„Behindertenpolitik“, „Lesben, Schwule und Transgender“ und „Seniorenpolitik“ sowie der 
Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde). Als weiteres inf ormelles Gremium 
arbeitet der Klimarat Köln als Impulsgeber für die Erreichung der Klimaneutralität und damit 
auch generell für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen. Der Klimarat wurde im Jahr 2020 
als beratendes Expertengremium mit dem Ziel gegründet, die Stadt Köln bei der Entwicklung 
einer Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität zu unterstützen (siehe Aspekt 10.1). 
 
Aspekt 5.2: Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung 
Den handlungsleitenden Fokus zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen bildet d ie 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ als zentrale übergeordnete Strategie. Mit Blick auf 
die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung sind dabei verschiedene Ebenen zu 
unterscheiden: 
1. Diskussions- und Empfehlungsebene - Stadtentwicklungsteam: Zur Steuerung der 
Umsetzung der „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde ein Stadtentwicklungsteam 
eingerichtet. Dieses wird durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, 
Digitalisierung und Regionales geleitet. Das Stadtentwicklungsteam setzt sich aus den 
Leitungen derjenigen Ämter bzw. Dienststellen zusammen, die eine hohe strategische 
Bedeutung für die Stadtentwicklung Kölns haben. Die Stabsstelle Strategische 
Stadtentwicklung (15/1) im Amt für Stadtentwicklung und Statistik übernimmt die 
Geschäftsführung für das Stadtentwicklungsteam. 
2. Arbeitsebene - Dezernate und Dienststellen: Die fachlichen Kompetenzen und damit 
die Ebene der Bearbeitung liegen bei den Dezernaten und Dienststellen. Insbesondere 
bei der Konkretisierung der Handlungsempfehlungen und Schlüsselprojekte werden im 
Stadtentwicklungsteam Zusammenarbeit, Zuständigkeit und integrierte 
Projektperspektive zwischen den Ämtern und Dienststellen vereinbart.

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 S E I T E 36  
 
3. Exekutivebene - Verwaltungsvorstand: Der Verwaltungsvorstand bildet die 
Exekutivebene. Er wird einmal jährlich über die vom Stadtentwicklungsteam 
empfohlenen Schlüsselprojekte informiert und unterstützt die Fachämter und 
Dienststellen bei deren Umsetzung. Zudem kann der Verwaltungsvorstand bei Bedarf 
weitere Vorschläge für Schlüsselprojekte,  Themen oder Aufgaben in die Diskussion 
des Stadtentwicklungsteams geben. 
 
K R I T E R I U M 
06 N ACHH AL TIGE VERW A LTUNG  
Die Kommune legt offen, wie das Thema Nachhaltigkeit in das 
Verwaltungshandeln und die Personalentwicklung integriert wird. 
 
Aspekt 6.1: Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln durch Regeln, Prozesse und 
Instrumente 
Mit dem Beschluss der Resolution zur „ Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen “ im 
Jahr 2017 wurden die Globalen Nachhaltigkeitsziele als zentrale Leitlinien für das 
kommunalpolitische Handeln der Stadt Köln festgelegt. Der Stadtverwaltung kommt bei der 
Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem Hintergrund wurde das Ziel ausgerufen, 
nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe über alle Ämter hinweg in der Verwaltung 
zu integriere n und so zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene 
beizutragen. 
 
Aspekte 6.2, 6.3 und 6.4: Nachhaltigkeit in Personalentwicklung und 
Personalmanagement 
Um das Leitbild Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in der Kölner Stadtverwa ltung zu 
integrieren, werden verschiedene Schulungen und Fortbildungen angeboten. So können sich 
die Mitarbeitenden mit den unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsaspekten, die für das 
kommunale Handeln relevant sind, vertraut machen, um Nachhaltigkeit als 
handlungsleitendes Prinzip in die täglichen Aktivitäten zu integrieren. Ein Beispiel in dieser 
Hinsicht sind Schulungen zu fairer Beschaffung . Als Beitrag zur Umsetzung des 
Ratsbeschlusses zur Einführung eines fairen Beschaffungswesens (2008, siehe Aspekt 7.1 ) 
wurden verschiedene Fortbildungen für Beschaffer*innen der Stadt Köln  ein- bis zweimal 
jährlich durchgeführt. So wurden die Mitarbeitenden für die Notwendigkeit einer fairen 
Beschaffung sensibilisiert und es wurden konkrete Hilfestellungen für entspreche nde 
Ausschreibungen gegeben. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Unterstützung der 
Globalen Nachhaltigkeitsziele wurde im Jahr 2018 ebenfalls eine Fortbildung zu den 17 SDGs 
auf Führungsebene  organisiert, um diese für die Bedeutung der Nachhaltigke itsziele zu 
sensibilisieren.

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 S E I T E 37  
 
K R I T E R I U M 
07 VERGABE UND BESCH AFFUN G  
Die Kommune legt offen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung und in 
der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden. 
 
Aspekte 7.1 und 7.2: Nachhaltigkeit in der Beschaffung und in der 
Auftragsvergabe 
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln per Ratsbeschluss die Einführung eines fairen 
Beschaffungswesens bei der Stadt Köln festgelegt. Ziel der Einführung ist es, verschiedene 
Produkte aus fairem Handel in die elektronische Bestellpl attform der Stadtverwaltung 
aufzunehmen und Pilotbeschaffungsvorgänge zu begleiten. Damit soll sich die faire 
Beschaffung in Köln etablieren und die Beschäftigten diese als normales „Alltagsgeschäft“ 
verinnerlichen. Ein Pilotprojekt wurde in den Jahren 201 7 und 2018 im Bereich „ Faire 
Beschaffung von Schuhen und Dienstkleidung im Grünflächenamt“ durchgeführt. Das Projekt 
setzte sich aus verschiedenen Umsetzungsschritten zusammen (Auftakttreffen, Entwicklung 
eines Fragebogens, Bieterdialog, Veröffentlichung d er Ausschreibung, Workshop mit den 
Bedarfsträger*innen, Probetragen, Projektabschluss) und schloss mit einem Rahmenvertrag 
zur Schutz- und Arbeitskleidung für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (340.000 
Euro, 3 Jahre). Weitere Pilotprojekte wurd en in den Bereichen  „Faire Beschaffung von 
Spielwaren“ sowie „Faire Beschaffung von Bällen“ umgesetzt. 
Ab 2012 wurden zudem bei der Ausschreibung der großen Kölner Weihnachtsmärkte für den 
Heinzelmarkt in der Altstadt sowie den Markt der Engel auf dem Neumarkt dauerhaft Kriterien 
des fairen Handels berücksichtigt. 2013 folgte n analog die Ausschreibungen für den 
Weihnachtsmarkt Rudolfplatz und 2014 für den Roncalliplatz. Somit berücksichtigen alle 
derzeit aufgrund einer Ausschreibung betrieben en Märkte die A nforderungen des fairen 
Handels.

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I N D I K A T O R E N 
S E L B S T G E W Ä H L T E R  Z U S ÄT Z L I C H E R  I N D I K A T O R 
  
 F a i r e  B e s c h a f f u n g 
Anzahl der laufenden Beschaffungsprojekte /Auftragsvergaben pro Jahr, die unter  
Einbezug der Kriterien des fairen Handels durchgeführt werden  
2012 2016 2020 
2 4 10 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt der 
Oberbürgermeisterin  
 
Die kommunale Beschaffung ist durch das große Einkaufsvolumen von wesentlicher 
Bedeutung für die Förderung von Märkten, die den nachhaltigen Konsum und die nachhaltige 
Produktion steigern . Zwischen 2012 und 2020 wurden daher verschiedene Projekte im 
Bereich sozial-nachhaltiger Beschaffung realisiert. Ab 2012 wurden bei der Ausschreibung 
von zwei Kölner Weihnachtsmärkten dauerhaft Kriterien des fairen Handels berücksichtigt, 
2016 kamen zwei weitere Weihnachtsmärkte dazu. In der Folge gab es folgende Pilotprojekte 
in der fairen Beschaffung: „2018 – Sicherheitsschuhe für die Friedhofsgärtner“, „2019 – 
Arbeits- und Schutzkleidung für die Mitarbeiter des Grünflächenamtes“, „2019 – Spielwaren 
für die städtischen Kitas“, „2019 – fair gehandelte und saisonale Lebensmittel im 
Rahmenvertrag zum Catering für Empfänge der Oberbürgermeisterin“ und „2020 – faire 
Fußbälle für die Schulen“. Es wurden jeweils Kriterien des fairen Handels in den 
entsprechenden mehrjährigen Rahmenverträgen verankert. Die faire Beschaffung ist jedoch 
nur ein Aspekt der nachhaltigen Beschaffung. Auch die ökologische Nachhaltigkeit muss 
systematisch integriert werden. Zudem muss das Ziel sein, von einzelnen Projekten hin zu 
einer systematischen Integration von Nachhaltigkeit in der kommunalen Beschaffung zu 
kommen.

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K R I T E R I U M 
08 FIN ANZE N  
Die Kommune berichtet über ihre finanzielle Selbstständigkeit und legt 
Kennzahlen zu ihrer Liquidität offen. Weiterhin wird sowohl über die Einbindung 
von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzanlage als auch in der Finanzierung 
berichtet. 
 
 
Aspekt 8.1: Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsplanung 
Zur Erreichung formulierter Ziele im Bereich einer nachhaltigen Entwicklung integriert die Stadt 
Köln die zur Zielerreichung erforderlichen finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung , 
dargestellt im Anlagenband zum Haushaltsplan 2022 . So sind zum Beispiel  
Klimaschutzaktivitäten in vielen Produktbereichen des Kernhaushalts der Stadt im  
Haushaltsplan 2022 ablesbar. Für unmittelbar klimaschützende, d.h. Treibhausgasemissionen 
reduzierende Maßnahmen des Kernhaushalts wurden Investitionsmittel in Höhe von rund 41,1 
Mio. Euro veranschlagt, für entsprechende konsumtive Aufwände stehen Ermächtigungen von 
ca. 5,7 Mio. Euro zur Verfügung, so dass für 2022 im Kernhaushalt auf ein Volumen von ca. 
46,8 Mio. Euro für unmittelbare Klimaschutzmaßnahmen  zurückgegriffen werden kann. Das 
für Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen eines unterjährig durch den Rat zu konkretisierende 
Programmbudget vorgesehene Volumen von 20 Mio. Euro pro Jahr wurde in den Jahren der 
mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben, um  langfristige und nachhaltig wirkende 
Maßnahmenprogramme des Klimaschutzes ( z. B.  im Rahmen der Förderung einer 
Photovoltaik-Offensive oder  für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz) 
sicherstellen zu können. Über den Planungszeitraum 2022 –2025 stehen so derzeit 80 Mio. 
Euro in diesem Programmbudget zur Verfügung.  Daneben sind eine ganze Reihe von 
Maßnahmen im Haushal t veranschlagt, die – ohne  selbst eine Reduzierung von 
Treibhausgasen zu bewirken – die Folgen des Klimawandels abschwächen und zum Beispiel 
der Klimaanpassung und/oder der Förderung der Biodiversität zuzuordnen sind. 
 
Aspekt 8.2: Nachhaltigkeitsziele im wirkungsorientierten Haushalt 
Der wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für einen 
wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus auf die 
kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das erforderlich ist, um 
die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. Der gesetzlichen Vorgabe, 
entsprechende Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung festzulegen, trägt die 
Stadt Köln mit dem Wirkungsorientierten Haushalt in Band 3 des Haushaltsplanes Rechnung. 
Seit 2015 werden dazu Ziele, Kennzahlen und Indikatoren auf Produktgruppen - und 
Produktebene mit den dazugehörigen aggregierten Finanzinformationen verknüpft.  Ein 
wichtiger Baustein für die systemische Forte ntwicklung der wirkungsorientierten 
Betrachtungsweise im gesamtstädtischen Haushalt ist  es, Nachhaltigkeitsaspekte im 
wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Vor diesem Hintergrund nahm die S tadt

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 S E I T E 40  
 
Köln am Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft 
Agenda 21 NRW teil. Ziel des Projekts ist es, Nachhaltigkeitszielsetzungen in den 
kommunalen Haushalt zu integrieren, sodass  Nachhaltigkeit integraler Bestandteil aller 
kommunalen Tätigkeiten wird. 
Dazu werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Natione n, des Bundes 
und des Landes Nordrhein -Westfalen mit Finanzressourcen und ersten, vorhandenen 
Indikatoren in einzelnen Produktgruppen und Produkten verknüpft. So findet im Haushalt 2022 
mittlerweile in fünf ausgewählten Bereichen ( dies sind die Produktbereiche, Produktgruppen 
und Produkte aus den Pilotämtern „Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“, „Sportamt“, 
„Berufsfeuerwehr Köln“, „Gesundheitsamt“ und „Stadtbibliothek“) eine direkte Verknüpfung 
von Finanzressourcen und Wirkungszielen mit Nachhaltigkeitszielen statt . Der 
Nachhaltigkeitshaushalt verknüpft den wirkungsorientierten Haushalt mit den 17 SDGs. 
Insgesamt ist der Nachhaltigkeitshaushalt somit eine Erweiterung des Wirkungsorientierten 
Haushalts der Stadt Köln um Nachhaltigkeitsaspekte. 
 
Aspekt 8.3: Maßnahmen gegen Verschuldung 
Stabile Finanzen sind notwendig, um eine verlässliche und stetige kommunale Entwicklung 
sicherzustellen. Dabei gilt es, über einen langen Zeitraum und entsprechend s trategischer 
Schwerpunktsetzung die Entwicklung und Funktionalität des Gemeinwesens der Stadt, zu 
gewährleisten. Datenanalyse, Anpassung von Daten und die Darstellung eines 
wirkungsorientierten und an Nachhaltigkeitskriterien orientierten Budgets bilden in  der 
Systematik der Doppik die Grundlage für die Neuausrichtung des kommunalen Finanzwesens 
auf eine intergenerative Finanzperspektive. In dieser Perspektive werden Finanzstrategie, 
Finanzplanung und Projektion zu finanzpolitisch und finanztechnisch hinter legten Szenarien 
der Budget- und Vermögensentwicklung zusammengeführt. Methodisch unterfüttert ist dieses 
Vorgehen mit dem Ziel der Entwicklung einer materiell nachhaltigen kommunalen Finanzpolitik 
durch eine konzeptionell fortentwickelte Tragfähigkeitsana lyse („Kölner Modell“), die die 
langfristigen Ziele und Wirkungen der strategischen Stadtentwicklung abbilden und in 
Szenarien zur Diskussion stellen kann. Die Finanzperspektive spiegelt somit die 
finanzpolitischen, finanzwirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen wider und 
dient der Konturierung intergenerativer Handlungsfähigkeit. Sie steht in einer 
Wechselbeziehung zu der konkret für den Haushalts - und Finanzplanungszeitraum 
entwickelten Finanzstrategie. Insgesamt berücksichtigt die Finanzperspektive stetig das Ziel 
einer verlässlichen und generationengerechten und damit materiell nachhaltigen  
Haushaltswirtschaft. 
Die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt 2020/2021 und den 
Haushalt 2022 genehmigt. Der Doppelhaushalt 20 23/2024 soll in Kürze zur Genehmigung 
angezeigt werden. Die Rahmenbedingungen zur Vermeidung eines Haushaltssicherungs -
konzeptes werden eingehalten. In den Jahren 2021 und 2022 erwartet die Verwaltung einen 
leichten Überschuss (2021) bzw. ein geringes Defi zit (2022). Der angestrebte 
Haushaltsausgleich kann in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der aus der COVID -19 
Pandemie und dem Ukraine -Krieg resultierenden Belastungen in der Ergebnis - und 
Finanzplanung nicht vollständig erreicht werden. In den darauf folg enden Jahren 2025-2027 
ist die Haushaltsplanung nahezu ausgeglichen. In 2023 kann die im NKF-CIG und NKF-CUIG

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 S E I T E 41  
 
festgelegte Bilanzierungshilfe in Anspruch genommen und eine ausgeglichene 
Ergebnisplanung dargestellt werden. Die Finanzplanung wird durch die Bi lanzierungshilfe 
jedoch nicht entlastet.  
Anzumerken ist, dass die Stadt Köln ihre Verschuldung in den vergangenen Jahren deutlich 
zurückgeführt hat. So konnte im Zeitraum von 2015 bis 2021 eine absolute Verringerung der  
Gesamtverschuldung aus Investition s- und Liquiditätskrediten von 3.016,0  Mio. Euro um 
822,9 Mio. Euro auf 2.193,1 Mio. Euro erzielt werden. Der Bestand an Investitionskrediten hat 
sich von 2.162,9  Mio. Euro in 2015 auf 1.457,9  Mio. Euro in 2021 verringert. Im gleichen 
Zeitraum hat sich der  Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von 853,1 Mio. € auf 
735,2 Mio. Euro ebenfalls verringert. Die Verschuldung aus Investitions - und 
Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 31.12.2021 insgesamt 2.193,1 Mio. Euro. Die 
Pro-Kopf-Verschuldung aus den Investitionskrediten liegt damit bei etwa 1.351 Euro. Damit 
bewegt sich die Stadt Köln im Mittelfeld der deutschen Kommunen. 
Der Bestand der Liquiditätskredite wird in den Jahren 2023/2024 aufgrund der oben 
dargestellten Belastungen aus der COVID -19 Pandemie sowie dem Ukraine -Krieg wieder 
anwachsen Ein Abbau der Liquiditätskredite ist aufgrund der zusätzlichen Belastungen erst in 
Folgejahren darstellbar.  
Hinsichtlich der Investitionen führt die Stadt Köln derzeit ein Bauinvestitionscontrolling ei n. 
Nach der aktuellen Planung sollen in den kommenden 5 Jahren jährlich Investitionen von 700-
800 Mio. Euro getätigt werden. Die Summe der Investitionskredite, aber auch das 
Anlagevolumen werden hierdurch steigen. Bei den Investitionen haben Nachhaltigkeit und die 
Realisierung der Klimaziele eine hohe Priorität.  
 
Aspekt 8.4: Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen 
Das städtische Finanzdezernat hat im Jahr 2020 seine Anlagerichtlinie und damit die 
spezifischen Vorgaben für Kapitalanla gen des Kernhaushalts und der Stiftungen aktualisiert 
und dabei das Leitbild Nachhaltigkeit miteinbezogen. Vor diesem Hintergrund legen die 
Kämmerei der Stadt Köln und die städtische Zusatzversorgungskasse bei den Anlagen einen 
besonderen Fokus auf Nachhal tigkeit. Die Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie  wurde als 
Teil des bundesgeförderten Projektes „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment 
und Re -Investment“ realisiert. Mit der neuen Anlagerichtlinie schafft die Stadt Köln 
ambitionierte ESG -Kriterien („Environmental“, „Social“ und „Governance“), die mit 
Anforderungen an Sicherheit und Rendite der Anlagen in Einklang gebracht werden. So sollen 
zukünftig alle Kapitalanlagen des Kölner Kernhaushaltes nach diesen nachhaltigen Kriterien 
getätigt werden. Im Ergebnis wurden konkrete Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten 
und die seitens der Stadt mandatierte Vermögensverwaltung formuliert. Im Rahmen der 
Investitionen werden  (1.) Anlagen in unternehmerische Tätigkeiten rund um fossile 
Energieträger und die Atomindustrie weitgehend ausgeschlossen, (2.) Investitionen in Handel 
und Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern konsequent ausgeschlossen , (3.) konkrete 
Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich des Schutzes von Menschen - und 
Arbeitnehmerrechten gestellt sowie (4.) beim Erwerb von Staatsanleihen u. a. vorausgesetzt, 
dass die Staaten das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet haben.  Die Stadt Köln wird die

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 S E I T E 42  
 
Nachhaltigkeitsgrundsätze stetig überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen und 
Standards entsprechend anpassen.  
 
Aspekt 8.5: Nachhaltige Finanzierungsinstrumente 
Die Verwaltung setzt sich derzeit mit alternativen Finanzierungsinstrumenten - insbesondere 
Green Bonds - auseinander, die speziell für die grüne und nachhaltige Transformation genutzt 
werden können. In dem Zusammenhang werden die Voraussetzungen grüner Finanzierungen 
sowie die damit verbundenen Vor-und Nachteile für Köln analysiert. Darauf aufbauend, soll in 
diesem Jahr eine ergebnisoffene Entscheidungsgrundlage, auch unter E inbeziehung der 
Überlegungen zur EU-Taxonomie, geschaffen werden.

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 S E I T E 43  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N  
 
 
 
 
F i n a n z m i t t e l s a l d o 
Haushaltsüberschuss bzw. -defizit je Einwohner*in in Euro 
2010 2015 2020 
-108 -232 282,00 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der Finanzmittelsaldo gibt Aufschluss über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune, 
mit der die ökonomischen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen vor Ort autonom 
gestaltet werden können. Der Finanzmittelsaldo bildet das Ergebnis der Finanzrechnung des 
kommunalen Handelns eines Jahres im Kernhaushalt ab. In der Stadt Köln weist der Indikator 
im betrachteten Zeitverlauf seit 2010 zunächst eine negative Entwicklung auf. Seit dem Jahr 
2016 konnte die Stadt teilweise wieder einen Haushaltsüberschuss verzeichn en. Im Jahr 
2020 beträgt der vorläufig ermittelte Finanzmittelsaldo 282 Euro je Einwohner*in  wurde der 
Haushalt mit einem Defizit von -75 Euro je Einwohner*in abgeschlossen, der Durchschnitt der 
NRW-Kommunen betrug 119 Euro je Einwohner*in (2020). Eine Ver besserung kann diese 
Tendenz zum Erreichen des Ziels 8.2.c „Schuldenstandsquote max. 60 % des BIP - 
Beibehaltung bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen. 
 
S t e u e r e i n n a h m e n 
Steuereinnahmen je Einwohner*in in Euro 
2010 2015 2020 
1.591 1.636 2.061 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Steuerkraft bestimmt maßgeblich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune 
und gibt Auskunft über ihre Wirtschaftsstärke bzw. Strukturschwäche. Dabei ist jedoch zu 
beachten, dass die Steuereinnahmen keine weite ren Einnahmen, wie z. B. aus Gebühren, 
Abgaben, Investitionszuweisungen von Bund und Ländern sowie allgemeinen 
Schlüsselzuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme 
berücksichtigen. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf eine positive Entwick lung der 
Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen. So ist die Einnahmekraft von 1.591 Euro 
je Einwohner*in im Jahr 2010 auf 2.061 Euro je Einwohner*in im Jahr 2020 angestiegen. Die 
Entwicklung der Steuereinnahmen in Köln liegt im gesamten Zeitverlauf rund 600 Euro über 
dem Durchschnitt in NRW. In den Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes - und NRW -
Landesebene sind keine konkreten Zielsetzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen 
definiert.

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 S E I T E 44  
 
 
  
 
S t e u e r e i n n a h m e n 
Steuereinnahmen je Einwohner*in in Euro 
2010 2015 2020 
1.591 1.636 2.061 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Steuerkraft bestimmt maßgeblich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune 
und gibt Auskunft über ihre Wirtschaftsstärke bzw. Strukturschwäche. Dabei ist jedoch zu 
beachten, dass die Steuere innahmen keine weiteren Einnahmen, wie z. B. aus Gebühren, 
Abgaben, Investitionszuweisungen von Bund und Ländern sowie allgemeinen 
Schlüsselzuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme 
berücksichtigen. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf e ine positive Entwicklung der 
Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen. So ist die Einnahmekraft von 1.591 Euro 
je Einwohner*in im Jahr 2010 auf 2.061 Euro je Einwohner*in im Jahr 2020 angestiegen. Die 
Entwicklung der Steuereinnahmen in Köln liegt im gesamten Zeitverlauf rund 600 Euro über 
dem Durchschnitt in NRW. In den Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes - und NRW -
Landesebene sind keine konkreten Zielsetzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen 
definiert. 
 
L i q u i d i t ä t s k r e d i t e 
Liquiditäts-/Kassenkredite im Kernhaushalt je Einwohner*in in Euro 
2010 2015 2020 
225 781 662 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Kurzfristige Liquiditätskredite im Kernhaushalt, weisen auf Finanzierungsengpässe der 
Kommunen hin, die durch eine Überziehung der Konten („Überziehungskredit e“) überbrückt 
werden. Hohe und langfristige Liquiditätskredite deuten auf eine grundlegende Schieflage in 
der Haushaltstruktur einer Kommune hin, welche im Sinne der Generationengerechtigkeit 
problematisch ist. In der Stadt Köln sind die Liquiditätskredite je Einwohner*in im Zeitverlauf 
bis 2019 gestiegen und im Jahr 2020 auf 662 Euro je Einwohner*in gesunken. Diese 
Entwicklung liegt seit dem Jahr 2015 zwar über dem Wert des Bundesdurchschnitts, jedoch 
unter dem NRW-Durchschnitt, der im Jahr 2020 bei 1.264  Euro je Einwohner*in lag. In den 
Jahren 2020 und 2021 begründen Einmaleffekte den Rückgang.  Mittelfristig wird mit einem 
Anstieg der Liquiditätskredite gerechnet – eine Folge der zusätzlichen Belastungen durch den 
Ukraine-Krieg sowie Haushaltsdefiziten in der mittelfristigen Finanzplanung.

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 S E I T E 45  
 
K R I T E R I U M 
09 INNOV ATI ON FÜR N A C HH ALTIGKEI T  
Die Kommune beschreibt die Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben und 
Beteiligungsunternehmen, um innovative Nachhaltigkeitslösungen zu 
entwickeln und umzusetzen. Sie erläutert, wie sie Treiber von Innovation (z. B. 
Möglichkeiten der Digitalisierung) zur Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele 
nutzt. 
 
Aspekt 9.1: Förderung von Innovation in der kommunalen Verwaltung 
Im Jahr 2016 hat die Stadtverwaltung Köln mit der „ Verwaltungsreform #wirfürdiestadt“ ein 
bundesweit einzigartiges Reformvorhaben einer Großstadtverwaltung gestartet. Ein intensiver 
Beteiligungsprozess mit Verwaltungsmitarbeitenden, Politik und Stadtgesellschaft 
verdeutlichte im Vorfeld Handlungsbedarf auf allen Ebenen de s Verwaltungshandelns. 2017 
stellte der Stadtrat einstimmig die für die Unterstützung des fünfjährigen Projekts (2017 bis 
2022) benötigten Ressourcen bereit . Mit der Verwaltungsreform soll eine g anzheitliche 
Verbesserung der Stadtverwaltung und der Wandel zu einer nachhaltig „innovativ-lernenden“ 
Organisation gefördert werden. Die Reform wirkt insgesamt als Katalysator und Beschleuniger 
für Digitalisierung und Innovation und unterstützt eine ganzheitliche Innovationsbewegung mit 
dem Ziel, eine professionelle Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin und geschätzte Partnerin 
für Politik und Stadtgesellschaft zu sein. Seit 2019 ergänzen agile Formate das Vorgehen, die 
im Rahmen von sogenannten Veränderungswerkstätten Innovation und Veränderung fördern. 
In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils Transparenzberichte veröffentlicht, die über den 
Sachstand der Reform und de r einzelnen Projekte berichtete. Die Fertigstellungsquote der 
Projekte ist seit Beginn kontinuierlich hoch . Insgesamt wird die Reform zunehmend breiter, 
verschiedene Modernisierungsmaßnahmen werden mehr und mehr verzahnt. Als 
Anschlussmaßnahme ist eine nachhaltige Innovation sförderung in Form eines 
Kompetenzzentrums Innovation im Referat für Strategische Steuerung der 
Oberbürgermeisterin geplant. 
Für die Verwaltungsreform und die Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030 +“ wurde die 
Digitalisierung als Querschnittsaufgabe für die Themen der gesamten Stadtverwaltung 
erkannt. Sie umfasst mehr als digitale Informationsangebote und die Digitalisierung einzelner 
Fachverfahren. Als bedeutender Standortfaktor versteht sie die Digitale Daseinsvorsorge als 
kommunale Aufgabe mit attraktiven digitalen Bildungsangeboten , offenen Daten  und 
Echtzeitdaten, digitaler Infrastruktur und Breitbandabdeckung  sowie digitalen 
Kommunikationsangeboten. Die steuernde strategische Koordinierung der einzelnen 
Digitalisierungsprojekte und -initiativen als Querschnittsthemen erfolgt im Rahmen des 
Digitalisierungsprogramms. Dieses fördert und koordiniert die städtischen Initiativen, 
Maßnahmen und Projekte in den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Im Sinne einer 
sparsamen Mittelverwendung und eines achtsamen Ressourceneinsatzes wirkt es auf die 
Entwicklung von Blaupausen und nachhaltigen Projektergebnissen hin. Beispielhaft für das  
aktuelle städtische Digitalisierungsprogramm sind  zum Beispiel  die O ptimierung von

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 S E I T E 46  
 
Geschäftsprozessen, die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals  oder die 
Digitalisierung in den Fachdienststellen. 
 
Aspekt 9.2: Zusammenarbeit mit Dritten für innovative Nachhaltigkeitslösungen 
Um die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln und dem Stadtwerke Köln Konzern zu 
verbessern, wird im Rahmen der Digitalen Zukunftsstadt der Aufbau eines gemeinsamen, 
übergreifenden urbanen Datenökosystems unter Berücksichtigun g des städtischen 
Datenwertschöpfungskreislaufs vorangetrieben. Anhand von Anwendungsfällen („Use -
Cases“) wird der prototypische Aufbau des Ökosystems angegangen und eine 
Strategieempfehlung für die politische Beschlussfassung vorbereitet. Die Stadt Köln u nd die 
KölnBusiness Wirtschaftsförderung arbeiten zudem eng mit der Kölner 
Wissenschaftslandschaft zusammen. So ist die Geschäftsstelle der Kölner 
Wissenschaftsrunde, einem Netzwerk aus 24 Kölner Hochschulen und 
Forschungseinrichtungen, bei KölnBusiness angesiedelt. 
 
Aspekt 9.3: Förderung von Treibern der Innovation  
Informations- und Kommunikationstechnologien haben Eingang in nahezu alle Bereiche des 
täglichen Lebens gefunden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den digitalen Wandel 
vor Ort zu ge stalten. Die Stadt Köln hat 2012 mit dem Ratsbeschluss zum  Konzept 
„Internetstadt Köln, Ziele - Strukturen - Zusammenarbeit - Unterstützung“ (Internetstadt Köln) 
die erste Digitale Agenda einer deutschen Großstadt verabschiedet. Damit soll das Profil der 
Stadt im Bereich Internet wirksam optimiert und Köln als nationaler und internationaler 
Standort für Internettechnologie und Internetinfrastruktur weiterentwickelt werden (Köln belegt 
als Vorreiter beim Thema Digitalisierung in unterschiedlichen bundesweiten Rankings bereits 
stetig die vorderen Plätze ). Das Konzept Internetstadt umfasst ganzheitlich alle zentralen 
digitalen Handlungsfelder: von der Förderung des „Bildungsnetzwerkes Internetkompetenz“  
und „ Open Government “ (Digitale Bürgerdienste  und Angebote zur Partizipation ), der 
Unterstützung von Internetwirtschaft und -struktur bis hin zu neuen Arbeits - und 
Lebensmodellen, der Verbesserung von Arbeitsabläufen innerhalb der Stadtverwaltung und 
einem Multi-Stakeholder-Ansatz. Zahlreiche Initiativen und Projekte wurden bereits erfolgreich 
umgesetzt. Entsprechende Beispiele reichen von Arbeitsmodellen (mobiles, dezentrales 
Arbeiten, Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit, gemeinsame Kfz -Zulassung) über 
Geschäftsoptimierungs- und verwaltungsweite Prozesse (elektro nischer Vergabeprozess, 
mobile ämterübergreifende Ermittlungsdienste)  und Maßnahmen der ganzheitlichen 
technischen Schul -IT an Kölner Schulen  bis hin zur Modernisierung städtische r 
Onlineplattformen. 
Im Jahr 2015 hat die Geschäftsstelle „Umsetzung Konzept Internetstadt Köln – Digitale 
Agenda“ die Digitalstrategie Köln entwickelt. Die Digitale Stadt zeichnet sich durch eine starke 
Vernetzung der Akteur*innen in der Stadtgesellschaft und innerhalb der Verwaltung aus. 2016 
wurde vor diesem Hintergrund  das Modell der digitalen Lots *innen zur verwaltungsinternen 
Vernetzung etabliert. Diese sind Ansprechpartner*innen in die jeweiligen Dezernate und deren 
Dienststellen. Im Rahmen der Digitalstrategie Köln finden regelmäßige Veranstaltungen zur 
Beteiligung statt, di e zur Weiterentwicklung der Strategie genutzt werden. Die Stabstelle 
Digitalisierung führt die vielfältigen innerstädtischen Aktivitäten strategisch zusammen. Im

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 S E I T E 47  
 
Rahmen der jährlichen Veranstaltungstage KölnDigital, werden die Kölner Bürger*innen  zu 
den Aktivitäten der Stadt im Bereich Digitalisierung informiert und beteiligt. 
Aufbauend auf den etablierten und modernen Kommunikationskanälen wie der mobilen 
städtischen Onlineplattform, den etablierten Social-Media-Kanälen und der Kölner ServiceApp 
ist Transparenz und Offenheit ein wichtiger Faktor der Digitalisierung. 
Entsprechend des  Ratsbeschlusses zum Konzept Internetstadt sind die Daten der 
Stadtverwaltung grundsätzlich „offen“ („Open Data“). Offene Verwaltungsdaten können durch 
alle Menschen  für jegliche  Zwecke genutzt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet  werden. 
Diese freie Verwendbarkeit schafft die Möglichkeit, sich aus offenen Quellen selb st zu 
informieren und aktiv Gesellschaft und Politik mitzugestalten. Im Rahmen von „Big Data“ und 
der Entwicklung neuer kommunaler Geschäftsmodelle werden Echtzeitdaten zusätzlich nicht 
nur für die interne Steuerungsverbesserung genutzt, sondern über eine Datenplattform auch 
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt  – um die Entwicklung neuer Anwendungen zu 
ermöglichen.

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 S E I T E 48  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 
 
E x i s t e n z g r ü n d u n g e n 
Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen 
2010 2015 2020 
10,7 9,3 7,7 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Existenzgründungen können dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen so wie den 
Wettbewerb zu fördern und können darüber hinaus Ausdruck einer innovativen, 
zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur sein. Der Indikator gibt Aufschluss über die 
Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen, ohne dabei 
Auskunft über den Innovationsgehalt der jeweiligen Neugründung zu geben und kann 
somit den tatsächlichen Innovationsgrad einer Kommune nur eingeschränkt abbilden. 
In der Stadt Köln lag die Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 
Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant bei ca. 9 bis 10 Neuerrichtungen, im 
Jahr 2020 sank der Wert auf 7,7. Die Anzahl lag im Jahr 2020 weiterhin über dem 
NRW-Durchschnitt von 6,5 Neuerrichtungen. Die Bundesregierung hat in ihrer 
Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel 9.1 „Private und öffentliche Ausgaben für Forschung 
und Entwicklung steigern - Jährlich mindestens 3,5 % des BIP bis 2025“ verankert. 
Visionäre Gründer*innen mit zukunftsfähiger Ausrichtung werden beispielsweise 
durch Steuererleichterungen oder Konjunkturpakete un terstützt und können den 
Innovationsgrad in einer Kommune steigern. 
 B r e i t b a n d v e r s o r g u n g  –  p r i v a t e  H a u s h a l t e 
Anteil der privaten Haushalte, die eine Bandbreite von 50 Mbit/s nutzen können ,  
In Prozent 
2015 2017 2019 
96,7 99,2 99,0 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die flächendeckende Breitbandversorgung privater Haushalte hat einen indirekten 
Nachhaltigkeitsbezug, da der Zugang zu Informationen und elektronischen Diensten 
(z. B. e -Medizin, e -Government) oder das Arbeiten im „mobile office“ private 
Haushalte durch zeitliche und monetäre Einsparungen entlasten kann. Die digitale 
Zugangsmöglichkeit zu vielfältigen Bildungs- und Informationsangeboten trägt zudem 
zu Generationengerechtigkeit bei. In der Stadt Köln liegt der Anteil der privaten 
Haushalte, die eine Bandb reite von 50 Mbit/s nutzen können, zuletzt (2019) bei 
99,0 % und somit über dem NRW-Durchschnitt von 93,2 %. Damit trägt die Stadt Köln 
zum Erreichen des Ziels 9.1.b „Flächendeckender Aufbau von Gigabitnetzen bis 
2025“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

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 S E I T E 49  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  -  S T E U E R U N G S K R I T E R I E N  
 
Strategische und 
organisatorische 
Verankerung von 
Nachhaltigkeit 
• Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
 
Öffentliche Beteiligung • Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
• Beteiligungsformate bei der Erarbeitung von städtischen 
Konzepten (Beispiele: Smart-City-Strategie  / 
Förderprojekt „un:box cologne“ / Zero-Waste-Konzept) 
• Förderung des Vereins Köln Agenda e.V.  
• Förderung des zivilgesellschaftlich organisierten 
Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V.  
• Unterstützung des „Kölner OK Labs“ 
 
Nachhaltige 
Verwaltung, Vergabe 
und Beschaffung 
 
• Faire Beschaffung bei der Stadt Köln (z. B. Pilotprojekt 
„Faire Beschaffung von Schuhen und Dienstkleidung im 
Grünflächenamt“, „Faire Beschaffung Spielzeug“ sowie 
„Faire Beschaffung von Bällen“) 
• Schulungen zu fairer Beschaffung 
• Fortbildung zu den 17 SDGs auf Führungsebene 
 
Finanzen 
 
• Anlagenband zum Haushaltsplan 2022 
• Wirkungsorientierter Haushalt (Band 3 des 
Haushaltsplanes) 
• Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ 
• Evaluation des im wirkungsorientierten Haushalt 
integrierten Nachhaltigkeitshaushalts 
• Maßnahmen gegen Verschuldung: Intergenerative 
Finanzperspektive / Finanzstrategie / 
Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt 
Köln / Haushaltssatzung / Steuer- und Hebesätze 
• Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei 
Finanzanlagen: Weiterentwicklung Anlagerichtlinie - 
Berücksichtigung von ESG Kriterien 
 
Innovation • Verwaltungsreform #wirfürdiestadt 
• Digitalisierungsprogramm 
• Digitale Zukunftsstadt  
• Konzept „Internetstadt Köln“, inkl. Geschäftsstelle 
• Digitalstrategie Köln  
• Modell der digitalen Lots*innen 
• Stabstelle Digitalisierung  
• Veranstaltungstage KölnDigital 
• Maßnahmen bzgl. „Open Data“

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 S E I T E 50  
 
KRITERIEN 10 BIS 18: HANDLUNGSFELDER  
 
H A N D L U N G S F E L D 
10 KLIM ASC HUTZ UND ENERGIE  
Die Kommune legt offen, wie sie sich für den Klimaschutz einsetzt, und berichtet 
über ihre Leistungen zum Gelingen der Energiewende. Sie berichtet über ihr 
Klimaschutzkonzept und über die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen. 
 
 
  
Aspekte 
 
10.1 Kommunaler Klimaschutz 
10.2 Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 
10.3 Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und 
Entwicklung 
Praxisbeispiele • Klimaneutrales Köln / Klimarat 
• Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien -           
klimafreundliches Wohnen“ 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Strom aus Windkraft 
• Fertiggestellte Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie 
 
Add-On-
Indikatoren 
• Treibhausgasemissionen 
• Energieverbrauch 
• Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energ ien am 
Bruttostromverbrauch  
• Strom aus Photovoltaik

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 S E I T E 51  
 
 
Aspekt 10.1: Kommunaler Klimaschutz 
Die Stadt Köln bekennt sich zu den auf der UN -Klimakonferenz in Paris 2015 
vereinbarten Klimaschutzzielen und hat per Ratsbeschluss im Jahr 2021 als 
zentrales Ziel die gesamtstädtische Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erklärt. 
Um die Entwicklung und Umsetzung einer Gesamtstrategie voranzubringen, 
wurde 2020 ein Klimarat als beratendes Expertengremium mit Persönlichkeiten aus 
Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsb au, Zivilgesellschaft und Stadtverwaltung eingerichtet 
(siehe ausführlich im Praxisbeispiel).  
Der Klimarat hat sich hinter das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gestellt 
und sich dazu bekannt, den Umsetzungsprozess aktiv zu befördern. Im  Rahmen der 
Gesamtstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität werden in den nächsten Jahren diverse 
Umsetzungsstrukturen und Maßnahmen realisiert werden, welche die bisherigen 
Klimaschutzaktivitäten (wie z. B. Beschluss zum Klimanotstand , Integriertes 
Klimaschutzkonzept, Klimaschutzteilkonzepte Energie und Verkehr , Mitgliedschaften im 
Klima-Bündnis und im Bürgermeisterkonvent, Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 ) 
ergänzen.  
Ein großes Potential zur Senkung von Emissionen bieten i nnovative Technologien u nd die 
Digitalisierung. Dies wird als strategisches Querschnittsziel im Rahmen von „SmartCity 
Cologne“ – eine Initiative der Stadt Köln und der RheinEnergie AG für Kölner Unternehmen, 
Privatleute, Verbände, Behörden und Hochschulen – gezielt unterstützt. Die Initiative bietet 
eine Plattform für unterschiedliche Projekte zum Klimaschutz und zur Energiewende. Urbane 
Innovationen können so erprobt und sichtbar gemacht werden (ein Beispiel ist das 
Modellprojekt „Klimastraße Neusser Straße“). Als Koordinierungs - und 
Kommunikationsplattform trägt die Initiative außerdem dazu bei, Akteur*innen in den 
Bereichen Klimaschutz und Innovation in Köln gezielt zu vernetzen. Durch die Mitgliedschaft 
in europäischen Städtenetzwerken wie Eurocities, Klimabündnis e.V. oder dem  Beitritt zum 
europäischen Konvent der Bürgermeister*innen, gestaltet Köln Klimaschutz auf europäischer 
Ebene mit und bringt Impulse in die lokale Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten ein. 
 
Aspekt 10.2: Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 
Vor dem Hintergrund der Kölner Klimaschutzziele fungieren die 
Stadtverwaltung sowie die Eigen - und Beteiligungsunternehmen als Vorbild.  
So ist die RheinEnergie AG als regionaler Energieversorger 2021 die 
Selbstverpflichtung einer vollständigen Dekarbonisierung ihrer Strom- und Wärmeversorgung 
eingegangen, mit dem Ziel diesen Transformationsprozess spätestens bis 2035 
abzuschließen und so die klimaneutrale Energieversorgung in Köln voranzutreiben. Diese 
Selbstverpflichtung geht auf ein Mediationsverfahren zwischen der Bürger*inneninitiative 
Klimawende Köln und der RheinEnergie AG  zurück, das die Stadt Köln als Antwort auf ein 
durch Klimawende Köln angestrebtes Bürgerbegehren organisiert hat. In diesem Rahmen 
wurde u. a. festgehalten, dass die Rhe inEnergie AG ihren bundesweiten Anlagenpark 
Erneuerbarer Energien ausbauen und die Solaroffensive in Köln vorantreiben wird.

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 S E I T E 52  
 
Auch die weiteren Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns tragen mit diversen 
Maßnahmen zu Emissionsreduktionen bei (siehe ausfüh rlich im Nachhaltigkeitsbericht des 
Stadtwerke Köln Konzerns). Als Beispiel können die Maßnahmen der Kölner Verkehrs -
Betriebe genannt werden, die im Rahmen einer Umwelterklärung festgehalten werden. 
So nutzen die Verkehrs-Betriebe seit 2016 ausschließlich zertifizierten Ökostrom und stellen 
die Busflotte auf E-Mobilität um. Der CO₂ -Ausstoß konnte damit seit 2013 von 65 g auf 20 g 
je Personen -Kilometer gesenkt werden, bis 2030 wird eine Senkung auf  
10 g angestrebt. Ein weiteres Beispiel ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den 
Dächern der verschiedenen Einrichtungen des Stadtwerke Köln Konzerns (z. B. 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln).  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veröffentlicht jährlich einen Energiebericht zu den 
öffentlichen Gebäuden (Verwal tungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Aufbauten auf 
Grünflächen sowie Kulturbauten). Im Rahmen des  Energiemanagements konnten in den 
vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden, wie z um Beispiel  
Sanierungsmaßnahmen oder die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen (derzeit sind rund 30 
eigene Anlagen im Betrieb). Der Rat der Stadt Köln hat 2021 beschlossen, dass das Potential 
für Photovoltaik auf allen städtisch genutzten Gebäuden sowie Gebäuden im Konzern Stadt 
Köln ermittelt und ausgeschöpft  werden soll. Für alle städtischen Neubau - und 
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand bestehen bereits bindende Energieleitlinien mit dem 
Ziel einer effizienten Energienutzung. Die zukünftig größte Photovoltaikanlage der Stadt Köln 
(ca. 1 ha) wird im Rahmen des Umbaus des Radstadions zu einem Bundesleistungszentrums 
auf dessen Dach entstehen. 
 
Aspekt 10.3: Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und 
Entwicklung 
Der Bereich Planen und Bauen stellt in der wachsenden Stadt Köln einen 
wichtigen He bel zum Klimaschutz dar. Gebäuden wird in Deutschland 
grundsätzlich ein Anteil von etwa 35 % am Endenergieverbrauch und etwa 30 
% der CO₂ -Emissionen zugeschrieben. Um Klimaschutz frühzeitig in den 
verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln zu 
berücksichtigen, hat die Stadt Anfang 2022 entsprechende Klimaschutzleitlinien beschlossen 
(Leitlinien zum Klim aschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben ). Die 
Kernanforderung ist hier ein hoher baulicher Standard von Wohngebäuden und 
Nichtwohngebäuden (KFW 40EE) in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung 
(jedoch mindestens zu 55%) mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter 
Nutzung von Photovoltaik. Klimaschutzaspekte werden in den Qualifizierungsverfahren, in der 
verbindlichen Bauleitplanung bei Neuaufstellung sowie bei der Veräußerung und 
Erbbaurechtsbestellung von  kommunalen Flächen berücksichtigt. Die Klimaschutzleitlinien 
werden regelmäßig an die aktuell geltenden Rahmenbedingungen angepasst. Sie sind ein 
Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 sowie Teil der 
Sofortmaßnahmen aus dem Klim arat - Projektgruppe Gebäude. Übergeordnet sollen die 
Klimaschutzleitlinien dafür sorgen, dass Neubauvorhaben nur noch in einem Standard 
realisiert werden, der die Erreichung der Klimaneutralität 2035 ermöglicht.

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 S E I T E 53  
 
Ein Beispiel für ein konkretes Projekt zur Förderung von Energieeffizienz in bestehenden 
Quartieren ist das Projekt „GrowSmarter“, im Rahmen dessen die RheinEnergie AG ein 
integriertes Quartierskonzept umgesetzt hat. Zur Einsparung von Energie bei der öffentlichen 
Stadtbeleuchtung wird diese grunds ätzlich auf LED -Technik umgestellt. Mit dem 
Lichtmasterplan wurde insgesamt ein Orientierungsrahmen bzgl. Realisierung, Sanierung und 
Neubau von Anlagen zur Stadtbeleuchtung geschaffen, der die Aspekte der Energieeffizienz, 
des Umwelt - und Naturschutzes so wie der Verkehrssicherheit und öffentlichen Sicherheit 
beinhaltet. Auch die Anzeige - und Informationstafeln des Verkehrsleit - und 
Informationssystems (Variotafeln zur Verkehrsinformation) wurden im Jahr 2019 erneuert und 
mit energieeffizienten Systemen in LED-Technologie ausgestattet.

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 S E I T E 54  
 
P R A X I S B E I S P I E L E  
 
Praxisbeispiel 1 - Klimaneutrales Köln / Klimarat 
Mit dem Ziel, die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Erreichung der 
Klimaneutralität in Köln zu steuern und zu unterstützen, wurde im April 20 20 der Klimarat als 
beratendes Expertengremium gegründet. Der Klimarat versteht sich als Impulsgeber und 
Organisator für ein klimaneutrales Köln und verleiht so dem Klimaschutz Schlagkraft. Die 
Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilges ellschaft und Verwaltung 
decken die Themenfelder der großen Emissionsquellen ab. Sie fungieren als 
Multiplikator*innen, wirken in ihren Netzwerken und werben um Mitwirkung. Der Klimarat wird 
durch sechs Projektgruppen (zu den Themen Energie, Gebäude, Arbeit-Wirtschaft-Produktion, 
Mobilität und Logistik, Ernährung und Konsum sowie Kommunikation und Partizipation) bei 
der inhaltlichen Arbeit unterstützt. In den jeweiligen Projektgruppen wirken Persönlichkeiten 
aus Stadtverwaltung, Nichtregierungsorganisatione n, wissenschaftlichen Organisationen, 
Verbandsorganisationen und große Akteur*innen Kölns zusammen. Der Klimarat wirkt 
insgesamt darauf hin, dass für die Maßnahmenumsetzung erforderliche Entscheidungen in 
den jeweils eigenen Organisationen und Netzwerken r ealisiert sowie benötigte Ressourcen 
bereitgestellt werden  – und gibt Impulse zu erforde rlichen Anreizinstrumenten (z. B. 
Förderungen). Die Geschäftsführung bildet das Bindeglied für die Kommunikation mit Politik 
und Stadtgesellschaft. 
 
Praxisbeispiel 2 - Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare 
Energien - klimafreundliches Wohnen“ 
Das Anfang April 2022 in Kraft getretene Förderprogramm „Gebäudesanierung und 
Erneuerbare Energien  - klimafreundliches Wohnen“ ist ein wesentlicher Baustein zum 
gesetzten Ziel der Stadt Köln, bis 2035 klimaneutral zu werden. Die Fördermittel wurden dazu 
von einer Mio. Euro auf bis zu 20 Mio. Euro aufgestockt. 
Das Programm löst das bereits seit über drei Jahren laufende Förderprogramm 
„Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ ab, um insbesondere den 
Ausbau von Photovoltaik in Köln weiter voranzubringen. 
Mit dem neuen Förderprogramm werden auch durch den Bund unterstützte Maßnahmen 
einfacher und transparenter zusätzlich finanziert. Es besteht nun die Möglichkeit, eine 
Zuschussförderung in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten zum bestehenden 
Bundesprogramm zu erhalten. Zudem werden eigene kommunale Schwerpunkte gesetzt, die 
nicht durch Maßnahmen anderer Förderprogramme abgedeckt sind. Einer der 
Förderschwerpunkte bei den kölnspezifischen Maßnahmen ist die Solaroffensive mit deutlich 
attraktiveren Fördergeldern. Die Förderhöhen für Photovoltaikanlagen wurden hierbei von 150 
Euro auf 250 Euro pro Kilowatt-Peak angehoben. Auch Batteriespeicher werden nun mit einer 
Förderhöhe von 150 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität gefördert. Neu ist 
ebenfalls, dass Mieter*innen Anträge auf Förderung von Steckersolargeräten in Höhe von bis 
zu 200 Euro stellen und hiermit ihren Stromverbrauch aus dem Netz senken können.

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 S E I T E 55  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  K L I M A S C H U T Z  U N D  E N E RG I E 
 
Kommunaler Klimaschutz 
 
• Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 
• Klimarat 
• SmartCity Cologne 
• Weitere: 
o Beschluss zum Klimanotstand 
o Integriertes Klimaschutzkonzept 
o Klimaschutzteilkonzepte Energie und Verkehr 
o Mitgliedschaften im Klima-Bündnis und im 
Bürgermeisterkonvent 
o Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 
 
Klimaschutz in 
Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
• Mediationsverfahren zwischen der Initiative 
Klimawende und der RheinEnergie AG 
• Maßnahmen des Stadtwerke Köln Konzerns  
o Kölner Verkehrs-Betriebe 
o Gebäudewirtschaft 
 
Einbettung von 
Klimaschutz in die 
räumliche Planung und 
Entwicklung 
 
• Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben 
• Projekt „GrowSmarter“ 
• Energiesparende Maßnahmen: öffentliche 
Stadtbeleuchtung  / Lichtmasterplan / Variotafeln zur 
Verkehrsinformation

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 S E I T E 56  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
  
 
S t r o m  a u s  W i n d k r a f t 
Installierte Windenergieleistung je Einwohner*in, in Watt 
2010 2015 2020 
k.A. k.A. k.A. 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der Strom aus Windkraft hat einen erheblichen Anteil am deutschen Energiemix und ist, 
gemessen an der eingespeisten Energie, der wichtigste erneuerbare Energieträger. Der 
Indikator gibt Aufschluss über die installierte Leistung alle r Windkraftanlagen im Verhältnis 
zur Einwohner*innenzahl einer Kommune.  Die Gewinnung von Strom aus Windkraft ist in 
Großstädten jedoch nur sehr begrenzt möglich und gesetzlich stark reglementiert. Für die 
Stadt Köln liegen vor diesem Hintergrund keine Da ten von Standorten in Betrieb vor. Es 
besteht eine Windkonzentrationszone, deren Aufrechterhaltung derzeit durch die Stadt Köln 
geprüft wird. Die Daten auf NRW -Ebene weisen eine leicht steigende installierte 
Windenergieleistung bis 2020 auf. Die Ausweitung von Strom aus Windkraft trägt insgesamt 
zum Erreichen des Ziels 7.2.b. „Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am 
Bruttostromverbrauch auf mindestens 65 % bis 2030 steigern“ der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie bei. 
 
F e r t i g g e s t e l l t e  W o h n g eb ä u d e  m i t  e r n e u e r b a r e r   
H e i z e n e r g i e 
Anteil fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie in Prozent 
2010 2015 2020 
16,1 32,7 43,8 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der Einsatz erneuerbarer Heizenergie im Gebäudesektor kann erheblich dazu beitragen die 
CO₂-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus hat der Einsatz erneuerbarer Heizenergie 
positive ökonomische Effekte auf die energetischen Fixkosten (z. B. geringere Anlagekosten 
oder Wegfall der CO₂-Bepreisung) in den privaten Haushalten. In der Stadt Köln lag der Anteil 
fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie im Jahr 2020 bei 43,8 % und 
wies damit eine steigende Tendenz auf. Dieser Anteil liegt leicht unter dem NRW -
Durchschnittswert von 50,2 % (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie v erfolgt 
grundsätzlich das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto -
Endenergieverbrauch auf 30 % bis 2030, auf 45 % bis 2040 und auf 60 % bis 2050 zu steigern 
(Ziel 7.2.a). Die Stadt Köln trägt durch die Aktivitäten im Wohngebäudesektor indirekt  dazu 
bei, das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.

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 S E I T E 57  
 
S E L B S T G E W Ä H L T E  Z U S Ä TZ L I C H E  I N D I K A T O REN  
 
 
T r e i b h a u s g a s e m i s s i o n e n 
Treibhausgasemissionen pro Jahr nach Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) 
in Tonnen 
 2015  2019  
Hinweis witterungs-
korrigiert 
nicht 
witterungs-
korrigiert 
Private Haushalte 2.060.205 1.834.000 
Industrie und 
verarbeitendes Gewerbe 3.863.037 3.879.000 
Gewerbe, Handel, 
Dienstleistungen, Sonstiges 1.543.224 1.218.000 
Kommunale Einrichtungen 82.618 81.000 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle:  
Stadt Köln - CO₂ 
Bilanz IFEU 
 
Die Treibhausgasbilanz (THG -Bilanz) gilt als wichtiger Indikator für das Monitoring der 
Treibhausgasemissionen. Diese wird regelmäßig alle drei bis fünf Jahre nach der 
Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) aufge stellt. Für Köln existieren Zeitreihen seit 
1990 mit einem Ausgangswert von 12 Mio. Tonnen THG Emissionen pro Jahr. Die im Jahr 
2021 aufgestellte, vorläufige, noch nicht witterungskorrigierte, THG -Bilanz für 2019 weist 
einen Wert von 9,5 Mio. Tonnen aus. Für die Klimaneutralität Kölns bis 2035 wird ein Zielwert 
von < 1 Mio. Tonnen angestrebt. In die THG -Bilanz fließen etwa 300 Datensätze ein. Diese 
setzen sich zusammen aus Hochrechnungen über bundeweite Energieverbrauchskennwerte, 
Hochrechnungen mit lokalen Statistikdaten und regionalen Kennwerten, Hochrechnungen mit 
lokalen Primärdaten aus dem Energiebereich sowie Berechnungen mit lokalen 
Primärverbrauchsdaten. 
 
E n e r g i e v e r b r a u c h 
Energieverbrauch private Haushalte und GHDI in GWh 
 2015 2019 
Private Haushalte 6.681 6.483 
Industrie, Gewerbe, 
Handel, Dienstleistungen 15.358 16.290 
 
 
 
 
Quelle:  
Stadt Köln - CO₂ 
Bilanz IFEU 
 
Die Entwicklung des Energieverbrauchs 2015 im Vergleich zu 2019 zeigt einen abfallenden 
Wert für private Haushalte und einen Anstieg für die Sektoren Gewerbe, Handel, 
Dienstleistungen und Industrie. Im noch nicht vorliegenden Bilanzjahr 202 0 dürfte dieser 
Trend aufgrund der pandemiebedingten Rahmenbedingungen (verstärktes Arbeiten im 
Homeoffice, verstärkte Nutzung der Wohnung, Kurzarbeit in Unternehmen) umgekehrt 
ausfallen. Im Kontext der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ste igt der 
Druck, Energieverbräuche massiv zu reduzieren, um die noch ausstehende grundlegende 
Transformation des Energiesystems (die eine Unabhängigkeit von Energieimporten aus dem 
Ausland erlauben würde) abzupuffern.

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A n t e i l  d e s  S t r o m s  a u s  e r n e u e r b a r e n  En e r g i e n  a m  
B r u t t o s t r o m v e r b r a u c h 
Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Prozent  
2015 2020 
0,9 1,6 
 
 
Quelle: Energieatlas NRW 
 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 
(LANUV) ste llt über den „Energieatlas.NRW“ Daten zu Potentialen und installierten 
Leistungen erneuerbarer Energien zur Verfügung. Als erneuerbare Energien werden 
Windenergie, Photovoltaik auf Freiflächen sowie auf Dachflächen, Bioenergie und 
Wasserkraft berücksichtigt. Laut LANUV könnte Köln 55 % seines Energiebedarfs durch lokal 
verfügbare erneuerbare Energien (insbesondere Photovoltaik) decken. Derzeit (2020) 
installiert sind 1,6 %. Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am 
Bruttostromverbrauch soll in den kommenden Jahren massiv erhöht werden. Im Rahmen des 
2021 durchgeführten Mediationsverfahrens zwischen dem lokalen Energieversorger 
RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative  ist die RheinEnergie AG eine Selbstverpflichtung 
eingegangen, ab 2035 ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu liefern. 
Bereits ab Januar 2022 werden alle Bestands - und Neukunden im Privat - und 
Gewerbesegment ausschließlich mit Ökostrom versorgt, ab 2035 sollen 100% der Groß- und 
Sonderkunden ebenfalls ausschließlich mit Ökostrom beliefert werden. Des Weiteren soll die 
Gasversorgung bis 2035 auf grünen Wasserstoff umgestellt sein. 
 
S t r o m  a u s  P h o t o v o l t a i k 
Strom aus Photovoltaik in MWh 
2015 2020 
35.669 60.700 
 
 
Quelle: Energieatlas NRW 
 
Auch der Photovoltaik (PV) -Ausbau soll in den kommenden Jahren verstärkt angegangen 
werden. Wie bereits erwähnt, könnte die Stadt Köln laut LANUV 55 % ihres Energiebedarfs 
durch lokal verfügbare erneuerbare Energien – insbesondere Photovoltaik – decken. Im Jahr 
2022 hat die Stadt Köln  eine breit angelegte „Solaroffensive“ gestartet, deren Kern die 
Bündelung der Kräfte und Kompetenzen aller Umsetzenden und Zielgruppen aktivierenden 
Akteur*innen bildet. Flankierend setzt die Stadt Köln mit attraktiver PV-Förderung ein Zeichen 
der Unterstützung derer, die in den Ausbau der Photovoltaik investieren. Ziel ist, bis 2030 
mindestens die Hälfte des PV-Potentials zu nutzen. Dies entspricht der Installation von PV -
Anlagen auf etwa 15.000 Dächern pro Jahr.

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H A N D L U N G S F E L D 
11 RESSOURCENSCHUTZ UND  
KLIM AFOLGEN ANP ASSUNG  
 
Die Kommune legt offen, wie sie natürliche Ressourcen einschließlich der  
biologischen Vielfalt schützt und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft  
vorantreibt. Sie berichtet über nachhaltigkeitsorientierte Konzepte in den  
Bereichen Versiegelung und Flächeninanspruchnahme und ihren Einsatz zur 
Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft. 
 
Aspekte 
 
11.1 Schutz der Biodiversität 
11.2 Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächen 
11.3 Risiken durch Biodiversitätsverlust 
11.4 Nachhaltige Ver- und Entsorgung 
11.5 Ressourcenverbrauch in Verwaltung, Eigen- und  
        Beteiligungsunternehmen 
11.6 Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft 
11.7 Risiken durch Umweltbelastungen und Klimawandel 
11.8 Klimaanpassung in der Kommune 
11.9 Klimaanpassung in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
Praxisbeispiele • Masterplan Stadtgrün  
• Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln 
 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Flächeninanspruchnahme 
• Flächenneuinanspruchnahme 
• Flächennutzungsintensität 
• Naturschutzflächen 
• Landschaftsqualität 
• Unzerschnittene Freiraumflächen 
• Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft 
• Fließgewässerqualität  
• Abwasserbehandlung 
 
Add-On-
Indikatoren 
• Erhebung der Grundwasserschäden

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 S E I T E 60  
 
 
 
Aspekt 11.1: Schutz der Biodiversität 
Kommunen kommt beim Schutz der Biodiversität aufgrund ihrer 
Planungshoheit eine besondere Verantwortung zu.  Mit der Unterzeichnung der 
Deklaration "Biodiversität in Kommunen"  (2010) hat sich die Stadt Köln zu der 
Notwendigkeit des intensiven Handelns bekannt. Durch den Beitritt zum Bündnis "Kommunen 
für biologische Vielfalt e. V."  (2017) wurde dieses Anliegen weiter bekräftigt. Das Bündnis 
eröffnet den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, durch Erfahrungsaustausch und 
Kooperation den Erhalt der Artenvielfalt zu fördern.  
Um unter Berücksichtigung der vielfältigen Flächennutzungskonkurrenzen verschiedene 
Möglichkeiten der stetig wachsenden Stadt für den Arterhalt aufzuzeigen, wird aktuell eine 
Biodiversitätsstrategie erstellt (Arbeitsti tel: „Biodiversitätsstrategie Köln - bunt, vielseitig, 
respektvoll, tolerant – für Mensch und Natur: Eine Strategie zum Erhalt und zur Förderung der 
biologischen Vielfalt in Köln“). Sie soll dazu beitragen, ein artenreiches Umfeld zu schaffen, 
die Ökosystemleitungen zu sichern und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Die Realisierung 
der ermittelten Ziele soll über einen politischen Beschluss und einen darauf folgenden 
Umsetzungsfahrplan sichergestellt werden. Die Strategie ist ein Instrument, in dem die 
Aktivitäten zum Beschluss „Bienenfreundliches Köln“ (2018) eingebettet und in einen 
gesamtstädtischen Kontext gestellt werden. 
In den letzten Jahren wurden bereits diverse Projekte zum Arterhalt durchgeführt. So fand von 
2019 bis 2021 eine Bestandserfassung d er Insektenvielfalt statt ( "Insektenmonitoring – 
Untersuchungen zur Insektenvielfalt der Großstadt Köln – Bestandsentwicklungen, Bestäuber, 
Nützlinge, Handlungs -empfehlungen"). Auf dieser Grundlage wurden erste allgemeine 
Handlungsempfehlungen gegen den Rü ckgang der Insektenvielfalt für das Stadtgebiet 
konzipiert und erste Felderhebungen ausgewertet. Weitere aktuelle Aktivitäten sind das 
Projekt „Ökologische Wohnumfeldverbesserung“ zur Gestaltung ökologischer Freiflächen in 
Wohngebieten und das Projekt „Bunte Gärten und Balkone - damit Tiere nicht nur Zaungäste 
bleiben“, das auf den Wert naturnaher Gärten aufmerksam macht. Zum Schutz der Habitate 
von Wildbienen  werden verschiedene Ansätze in Verbindung mit Umweltbi ldungsarbeit 
umgesetzt (wie z. B. ein Wildbienen-Erlebnispfad, die Anlage von Wildbienenflächen und der 
Aufbau von Nisthilfen). Auch zum Erhalt von Leitarten in der Stadtnatur  bestehen diverse 
Projekte ( u.a. Spatzenprojekt „Ganz Köln im Spatzenfieber “ – Auszeichnung zum 
Naturschutzprojekt des Jahres  und UN -Dekadeprojekt; Gartenschläfer- und Heckenprojekt 
sowie „Der Sperber - Kleiner Jäger in großer Stadt“). 
 
Aspekt 11.2: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächen 
 Mit dem Beschluss zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen („Urbane 
Landwirtschaft in Köln“) wurde im Jahr 2019 ein entscheidender Schritt 
gegangen, um die Bewirtschaftung der im Eigentum der Stadt Köln stehenden 
Agrarflächen nachhaltig auszurichten. Die Bewirtschaftung soll sich somit an folgenden Zielen 
orientieren: Erhöhung der Biodiversität, Förderung einer naturnahen und ökologischen 
Landwirtschaft, Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden, Verbot von

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 S E I T E 61  
 
Glyphosat, kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen, Förderung lokaler 
Vermarktungskonzepte (Direktvermarktung) sowie Unterstützung von gemeinschaftlichen 
Initiativen, die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen.  
Für das Engagement zu einer naturnahen Grünflächenpflege und -gestaltung wurde Köln 2019 
mit dem Label „StadtGrün naturnah“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens 
wurde ein Gesamtkonzept für eine naturnahe Grünpflege der Grünanlagen erarbeitet. Das 
Konzept umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung unter Einbezug 
der Bürger*innen. Wesentlicher Bestandteil ist die Anlage und das Monitoring von artenreichen 
Wiesen in öffentlichen Grünflächen. Zusätzlich wurde in jedem Stadtbezirk ein StadtnaturPark 
ausgewiesen, welche die Naherholung für die Stadtbevölkerung und gleichzeitig ausreichend 
Lebensräume für Tiere und Pflanzen ermöglichen. 
Das integrative Konzept „Essbare Stadt“ ergänzt diesen Ansatz für mehr Ökologie in der 
Grünflächenpflege und -gestaltung. 
Die Bewirtschaftung des Kölner Waldes erfolgt seit vielen Jahren nach dem FSC -Standard. 
Von d en insgesamt 4.000 ha Erholungswald könnten mittlerweile 500 ha als 
Naturwaldentwicklungsgebiete festgesetzt werden. 
Zur Grünflächengestaltung wurden in den letzten Jahren diverse weitere Aktivitäten umgesetzt 
(siehe hierzu auch das Praxisbeispiel). Mit de m Projekt „Masterplan Stadtgrün“ wird ein 
strategisches Gesamtkonzept für „Grüne Infrastruktur“  erarbeitet, das besonders in 
strukturschwachen Gebieten geeignet ist , Grün- und Erholungsflächen zu schaffen, zu 
vernetzen und aufzuwerten. Vor allem Menschen, die in sozial benachteiligten und belasteten 
Stadtquartieren leben, sollen neue Zugänge zur Natur erhalten. Aufbauend auf dem 
regionalen „Masterplan:grün“ wurde 2010 das Projekt RegioGrün  gemeinsam mit den 
Nachbarkreisen erarbeitet  – mit dem Ziel , die Grün - und Freiräume über das eigentliche 
Stadtgebiet hinaus zu vernetzen. Unter dem Arbeitstitel „Grüngürtel: Impuls 2012“  wurde 
bereits 2012 ein Entwicklungsplan für den gesamten Äußeren Grüngürtel entwickelt. Aktuelle 
Grün- und Freiraumkonzepte (Grünzug Nipp es, Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd) sind 
wesentliche Bausteine zur Weiterentwicklung der Grünen Infrastruktur. Zur Steuerung der 
Flächenentwicklungen und zur Bewältigung der Flächenkonkurrenzen soll zukünftig insgesamt 
ein transparentes Flächenmanagement eingeführt werden.  
 
Aspekt 11.3: Risiken durch Biodiversitätsverlust 
Der Verlust von Biodiversität wurde in den vergangenen Jahrzehnten zum 
Beispiel durch Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und den 
Klimawandel stark beschleunigt. Biologische Vielfalt – also die Vielfalt von Arten, 
deren genetischer Variationen sowie der Lebensräume – stellt eine der wichtigsten 
Lebensgrundlagen für den Menschen dar. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Nutzung sind zentral 
für die Regulations- und Leistungsfähigkeit sowie die Produktivität von Ökosystemen und des 
Naturhaushalts. Sauberes Wasser und saubere Luft, Stoffkreisläufe, die 
Nahrungsmittelproduktion, die menschliche Erholung in der Natur – all diese Aspekte beruhen 
auf dem Erhalt der Vielfalt. Da lebende Org anismen in dynamischen Ökosystemen 
interagieren, kann das Verschwinden einer Art weitreichende Auswirkungen auf die 
Nahrungskette haben. Auch die ökonomischen Folgen durch den Verlust von Biodiversität sind

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immens, wie zum Beispiel der wirtschaftliche Schaden durch den Rückgang der natürlichen 
Bestäubung durch Insekten zeigt. Städte tragen mit der Vielgestaltigkeit ihrer Lebensräume 
insgesamt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität, sowohl 
im innerstädtischen als auch im landwirtschaftlichen Bereich des städtischen Umfelds. 
 
Aspekt 11.4: Nachhaltige Ver- und Entsorgung 
 Zur Unterstützung einer nachhaltigen Ver- und Entsorgung bzw. der Förderung 
einer Kreislaufwirtschaft werden in der Stadt Köln aktuell diverse Aktivitäten 
durchgeführt. Der Rat der Stadt hat 2021 beschlossen, dass bis Ende 2022 ein „Zero-
Waste-Konzept“ für Köln entwickelt werden soll. So sollen Abfallmengen reduziert, Wertstoffe 
noch besser getrennt und das Recycling gefördert werden. Im Zuge der Konzeptera rbeitung 
wird ebenfalls geprüft, inwieweit die Zertifizierungsanforderungen des europäischen „Zero -
Waste-Programms“ erfüllt werden können, um Köln als „Zero-Waste-Stadt“ zu positionieren.  
Mit Hilfe der Plattform „coffee-to-go.koeln“, einer gemeinsamen Initiative der Stadt und der 
Abfallwirtschaftsbetriebe, soll gezielt die Menge der weggeworfenen Einwegbecher reduziert 
werden. Die Plattform ruft zum Gebrauch von Mehrwegsystemen auf und bietet eine 
Standortsuche nach Unternehmen mit Mehrwegangebot an. Ziel der stadtweiten Abfall-
Sammel-Aktion „Kölle Putzmunter“  für Freiwillige ist es  hingegen, das Thema Sauberkeit 
öffentlicher Flächen stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern und aufzuzeigen, 
dass alle Bürger*innen mitverantwortlich sind, ihr Lebensumfeld sauber zu halten.  
Eine zentrale Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entsorgung nehmen die  
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) sowie die  Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft 
(AVG Köln) der Stadt Köln ein. Beispiele für Maßnahmen durch die AVG Köln sind der im Jahr 
2023 in Betrieb gehende Einsatz einer Kunststoffsortieranlage zur stofflichen und thermischen 
Nutzung von Kunststoffabfällen im Resthausmüll, das Recycling von Gipskartonplatten  zur 
Schonung natürlicher Gipsvorkommen, das Nahwärmenetz der AVG Ressourcen – betrieben 
mit Holzhackschnitzel aus der Altholzverwertung sowie die Altholzaufbereitungsanlage zur 
Nutzung von Altholz für die stoffliche und thermische Verwertung.  
 
Aspekt 11.5: Verringerung des Ressourcenverbrauchs in Verwaltung, Eigen- 
und Beteiligungsunternehmen 
Der Konzern Stadt Köln unterstützt über verschiedene Prozesse und Aktivitäten 
die Verringerung des Ressourcenverbrauchs. Ein Beispiel ist die Umsetzung 
der Idee einer Kreislaufwirtschaft bei der Abfallentsorgung s- und 
Verwertungsgesellschaft (AVG Köln bzw. der Tochtergesellschaft AVG Kompostierung) und 
den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) durch den Betrieb von Verwertungs -/ und 
Kompostierungsanlagen und einer eigenen Biogastankstelle. Dabei wird Bioabfall in der 
Vergärungsanlage der AVG Kompostierung zu Biomethan oder in der Kompostierungsanlage 
zu Kompost verarbeitet. Das Biomethan wird in der Biogastankstelle von Sammelfahrzeugen 
der AWB getankt, die dann wiederum den Bioabfall einsammeln und zur Kompostierung-/ 
Vergärungsanlage fahren . So entsteht ein in sich geschlossenes Kreislaufsystem. Der 
Treibhausgasausstoß der Biogas-Fahrzeuge ist bis zu 90 % geringer als bei bisher gängigen

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Dieselmotoren - Feinstaub und Stickoxidemissionen liegen deutlich unter den Anforderungen 
der „Euro-6-Abgasnorm“. 
 
Aspekt 11.6: Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft 
Die Minderung der Umweltbelastung der Ressourcen Boden, Wasser und Luft 
stellt eine zentrale Aufgabe für die Stadt Köln dar. Mit Blick auf das 
Umweltmedium Luft betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz (LANUV) NRW auf dem Kölner Stadtgebiet im Jahr 2022 
insgesamt 20 Messstellen zur Erfassung der Luftschadstoffbelastung. Je nach 
Messort wird die industrielle, verkehrliche sowie die  Hintergrundbelastung 
erhoben, demnach unterscheiden sich auch die Schadstoffkomponenten. Um die 
Luftbelastung dauerhaft zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten, liegt seit 2021 
die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit zahlreichen Ma ßnahmenpaketen vor. 
Zuletzt wurden im Jahr 2019 an zwei Messstellen die Immissionsgrenzwerte für 
Stickstoffdioxid (NO 2) überschritten, seitdem werden die Grenzwerte an allen Stationen 
eingehalten. 
Hinsichtlich der Ressource Boden hat die Stadt Köln bereits  im Jahr 1986 ein Konzept zum 
Bodenschutz mit Themen wie Altlasten und Landschaftsverbrauch erstellt. Seit 1998 ist der 
Boden mit seinen Funktionen durch die Bodenschutzgesetzgebung von Bund und Land auch 
gesetzlich vor schädlichen Beeinträchtigungen gesch ützt. Zurzeit wird das kommunale 
Bodenschutzkonzept an die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich des vorsorgenden 
Bodenschutzes angepasst. Seit dem Jahr 2018 werden die natürlichen Bodenfunktionen im 
Rahmen einer Bodenfunktionskarte dargestellt, diese wird derzeit validiert.  
Mit Blick auf die Ressource Wasser werden in der Stadt Köln übergeordnet die im Rahmen 
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Ziele verfolgt. Demnach ist bei 
oberirdischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Z ustand sowie beim 
Grundwasser ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand sicherzustellen. 
Entsprechend wird in Köln seit 2010 ein stadtweites Grundwassermonitoring (Überwachung 
des chemischen Zustands des oberen Grundwasserleiters) durchgeführt. Hierbe i wird die 
Grundwassersituation untersucht und Grundwasserschäden werden beseitigt. 
 
Aspekt 11.7: Risiken durch Umweltbelastungen und Klimawandel 
Die natürlichen Ressourcen, wie Wasser, Boden und Luft sind die wesentlichen 
Grundlagen menschlichen Lebens. Dennoch übersteigt die Nutzung der Ressourcen 
vielerorts ihre Regenerationsfähigkeit. So führt die Beeinträchtigung natürlicher 
Bodenfunktionen im Zuge der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs - und 
Verkehrsflächen zu einer reduzierten Regenwasserversick erung und 
Grundwasserneubildung. Wasser - und Bodenverschmutzung, z um Beispiel durch die 
Ablagerung von Chemikalien und Abfällen bedrohen das ökologische Gleichgewicht. 
Luftverunreinigung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid führen zu gesundheitlichen Risik en, 
während freigesetzte Treibhausgase den Klimawandel beschleunigen. Die Folgen des 
Klimawandels sind bereits heute in Köln wahrnehmbar. Extremereignisse, die zunehmend

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 S E I T E 64  
 
häufiger und intensiver auftreten, haben nicht nur negative Auswirkungen auf die menschliche 
Gesundheit und kommunale Infrastrukturen, sondern auch auf Wasser -, Land - oder 
Forstwirtschaft. Starkregen und Hochwasser gefährden Bürger*innen und verursachen 
Schäden an Gebäuden, verbunden mit hohen Kosten für die Beseitigung der Schäden. 
Hitzewellen beeinträchtigen vor allem in dicht bebauten Siedlungsgebieten die Lebensqualität 
der Bevölkerung. 
Langanhaltende Trockenheit führ t zur Verknappung der Wasserverfügbarkeit und zu 
Trockenstress bzw. Schäden an der Vegetation. Auch schwere Stürme können 
Baumbestände schädigen und zu Gefahrenquellen werden.  
 
Aspekt 11.8: Klimaanpassung in der Kommune 
Das Thema Klimawandelanpassung hat seit Erstellung der Studie im Jahr 2013 
eine zunehmende Bedeutung erhalten. Dies zeigt sich durch eine Vielzahl von 
Förderprogrammen auf Bundesebene im Rahmen der Deutschen 
Anpassungsstrategie (DAS), aber auch auf Landesebene mit dem seit dem 1. Juli 2021 
beschlossenen Klimawandelanpassungsgesetz NRW und der 15 -Punke-Offensive. Das 
Klimaanpassungsgesetz NRW bestärkt die Ak tivitäten zur Klimawandelanpassung und 
versteht diese als Querschnittsaufgabe in den planerischen, gesundheitlichen und sozialen 
Handlungsfeldern der Kommunen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine gesetzliche 
Grundlage auf Bundesebene. 
Um Erkenntnisse zu den zukünftigen Auswirkungen des Klimawandel s in der Stadt Köln zu 
sammeln und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln, hat die Stadt zusammen 
mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz 
des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben und dem Deutschen Wetterdienst seit 
2013 das Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“  durchgeführt. Für Köln stehen 
insbesondere die künftige Wärmebelastung im Sommer und die Zunahme von 
Starkregenereignissen im Vordergrund. Im Projekt wurde u.a. eine Planungshinweiskarte 
Hitze erarbeitet – eine synthetische Klimaanalyse, welche die zukünftig zu erwartenden 
lokalklimatischen Gegebenheiten auf dem Stadtgebiet als flächenhafte Übersicht darstellt ( z. 
B. zu erwartende Wärmebelastung für die Periode 2021 bis 2050, Verteilung der Grünzüge, 
Kaltluftflüsse und Windrose). Die Klimasimulation wurde 2020 fortgeschrieben. 
Im Hinblick auf den demographischen Wandel legt das Projekt „Hitzeaktionsplan für Menschen 
im Alter“ seit 2019 einen besonderen Fokus auf ältere Menschen (siehe Praxisbeispiel). Zur 
Verbesserung des Stadtklimas unterstützt die Stadt Köln mit dem Programm „GRÜN hoch 3“ 
seit 2019 Begrünungsmaßnahmen von Bürger*innen mit Fördergeldern. Gefördert werden die 
Begrünung von  Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung von versiegelten 
Flächen. Das städtische Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Mio. Euro und ist 
zunächst bis 2023 angelegt (s. Aspekt 15.2). 
Der Leitfaden für eine wassersensible Stad t- und Freiraumgestaltung in Köln , der von den 
Fachplaner*innen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetriebe n Köln gemeinsam 
erarbeitet wurde, zeigt Standards der Starkregenvorsorge auf, die bei der Planung von neuen 
Baugebieten berücksichtigt werden. Durch die Bereitstellung praxisorientierter Hinweise soll 
der Leitfaden zur Berücksichtigung von Belangen des Überflutungsschutzes sensibilisieren.

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 S E I T E 65  
 
Weitere Aktivitäten zum Themenfeld Klimaanpassung sind die Einführung eines Arbeitskreises 
Klimafolgeanpassung und die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten durch die 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Um den Erhalt und die Sicherung des 
Straßenbaumbestandes zu gewährleisten, ist seit vielen Jahren die Teilnahme am GALK -
Straßenbaumtest vereinbart und eine Versuchsreihe „Wasser muss zum Baum“ (Baumrigolen) 
kurz vor der Umsetzung. 
 
Aspekt 11.9: Klimaanpassung in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ziele und Maßnahmen zur Klimaanpassung 
in der Stadt Köln setz ten auch die Stadtverwaltung und die Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen entsprechende Aktivitäten um. 
Auch die Eigen- und Beteiligungsunternehmen führen Maßnahmen zur Anpassung an das 
Klima durch. So wurde beispielsweise beim Bau der neuen Abstellanlage der Kölner Verkehrs-
Betriebe in Weidenpesch ein umweltfreundlicher Betrieb mitgedacht: Bei Regen versickert das 
Wasser auf den versiegelten Flächen über unterirdische Rigolen und fließt nicht in die 
öffentliche Kanalisation. Mit einem unterirdischen, vom Reg enwasser befüllten 
Wasserreservoir wird die Waschanlage in der Abstellhalle betrieben, sodass diese planmäßig 
ohne Frischwasser auskommt. Zudem wurden Photovoltaik -Anlagen auf einem Teil des 
Daches der Abstellhalle angebracht. Die nicht mit Photovoltaik belegten Dachflächen wurden 
begrünt, sodass das dort auftreffende Regenwasser gepuffert wird.  In den Randbereichen der 
neuen Abstellanlage hat die KVB durch Aufforstung von traditionellen Obstbaumsorten, 
Laubwald und vielfältigen Sträuchern den Naturraum au fgewertet. Dabei ersetzen die 
Pflanzungen nicht allein zuvor entferntes Gebüsch und Niederwald, sondern erweitern den 
Grünbereich und werten das im Umfeld der neuen Abstellanlage befindliche 
Landschaftsschutzgebiet auf.

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P R A X I S B E I S P I E L E  
 
Praxisbeispiel 1 - „Masterplan Stadtgrün“ 
In Köln existieren diverse Planungen und unterschiedliche Konzepte für Sicherung und 
Entwicklung der Grün - und Freiflächen.  Der Masterplan Stadtgrün soll zukünftig diese 
Planungen zusammenführen, aber auch Defizite aufzeigen und diesen entgegenwirken. Über 
die systematische Erfassung der Grün- und Freiflächen in Hinblick auf Funktion, Qualität sowie 
deren planungsrechtliche Absicherungen wird dieses Konzept zu einem wichtigen Instrument 
der Stadtentwicklung. Der Masterplan Stad tgrün dient der Herausarbeitung der „grünen 
Infrastruktur“ als strategisches Leitbild und somit der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel 
und Grünzüge, der Komplettierung der Grün - und Freiflächen in Köln (und einer damit 
einhergehenden Verbesserung des Sta dtklimas) sowie der Aufenthalts - und 
Erholungsfunktion für die Kölner Bevölkerung. Für den Masterplan werden alle bisherigen 
einschlägigen Konzepte (Landschaftsplan, Kölner Perspektiven 2030 +, Masterplan für die 
Kölner Innenstadt, Impuls Grüngürtel und Agg lomerationskonzept) überprüft und bei der 
Entwicklung miteinbezogen.  
 
Praxisbeispiel 2 - Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln 
Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartiere bei sommerlichen Hitzeereignissen trifft 
besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere oder erkrankte Menschen. Das 
wärmere Stadtklima im Zuge des Klimawandels führt zu vermehrten gesundheitlichen 
Belastungen und Risiken. Das Verbundprojekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die 
Stadt Köln“ vereint  seit 2019  Forschung mit kommunaler Verwaltung und d em Kölner 
Trinkwasserversorger. 
Ziel ist es, die Hitzebetroffenheit von Menschen im Alter zu ermitteln, aber auch die eigene 
Wahrnehmung abzufragen. Hierdurch soll eine Sensibilisierung der Zielgruppe erreich t 
werden sowie eine Minimierung von gesundheitliche n Risiken durch Hitzeperioden und die 
Erhöhung der Gesundheitskompetenz , insbesondere bei alleinlebenden Menschen über 65 
Jahren. Umgesetzt werden soll dies durch den Aufbau eines Aktionsplanes und eines 
Informationssystems. Das dreijährige Projekt wird als bundesweites Leuchtturmprojekt vom 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Eine 
Verstetigung der Ergebnisse ist im Rahmen der Klimawandelanpassung nach Projektende 
(Juni 2022) für die Stadt Köln geplant.

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 S E I T E 67  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  R E S S O U R C E N S C H U T Z  U N D 
K L I M A F O L G E N A N P A S S U N G 
 
Schutz der Biodiversität • Deklaration „Biodiversität in Kommunen“ 
• Beitritt Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“  
• Erarbeitung Biodiversitätsstrategie Köln 
• Projekte:  
o Insektenmonitoring 
o Ökologische Wohnumfeldverbesserung 
o Bunte Gärten und Balkone  
o Schutz der Habitate von Wildbienen 
o Erhalt von Leitarten in der Stadtnatur   
 
Nachhaltige Land- und 
Forstwirtschaft 
 
• Beschluss zur Verpachtung landwirtschaftlicher 
Nutzflächen  
• Label "StadtGrün naturnah“ 
• Anlage und Monitoring von artenreichen Wiesen 
• StadtnaturPark 
• Projekt Grüne Infrastruktur 
• Projekt RegioGrün 
• Entwicklungsplan Grüngürtel: Impuls 2012 
• Transparentes Flächenmanagement  
 
Nachhaltige Ver- und 
Entsorgung 
 
• Zero-Waste-Konzept 
• Plattform „coffee-to-go.koeln“ 
• Abfall-Sammel-Aktion „Kölle Putzmunter“  
• Maßnahmen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und 
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft 
(AVG): Kunststoffsortieranlage / Recycling von 
Gipskartonplatten / Nahwärmenetz der AVG 
Ressourcen / Altholzaufbereitungsanlage 
  
Verringerung des 
Ressourcenverbrauchs in 
Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
• Umsetzung Kreislaufwirtschaft bei AVG und AWB: 
Betrieb von Verwertungs-/ und 
Kompostierungsanlagen und einer eigenen 
Biogastankstelle 
 
Minderung der 
Umweltbelastung von 
Boden, Wasser und Luft 
• Luftreinhalteplan 
• Bodenfunktionskarte 
• Grundwassermonitoring 
  
Klimaanpassung in der 
Kommune 
o Klimawandelgerechte Metropole Köln 
o Planungshinweiskarte Hitze  
o Klimawandelvorsorgestrategie für die Region 
Köln/Bonn  
o Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter 
o Programm GRÜN hoch 3 
o Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und 
Freiraumgestaltung 
o Weitere: 
o Arbeitskreis Klimafolgeanpassung 
o Starkregengefahrenkarten

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I N D I K A T OR E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 
 
F l ä c h e n i n a n s p r u c h n a h m e   
Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche in Prozent 
2010 2015 2020 
61,2 61,3 60,5 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik   
Der Anteil der Siedlungs - und Ver kehrsfläche setzt sich aus Gebäude - und Freifläche, 
Betriebsfläche, Verkehrsfläche, Erholungsfläche sowie Friedhofsfläche zusammen und kann 
sowohl versiegelte als auch unversiegelte Fläche beinhalten. Der Indikator misst den Anteil 
der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche und ist im Zusammenhang mit dem 
Ziel zu sehen, im Rahmen der fortschreitenden Urbanisierung weniger auf Expansion und 
Außenentwicklung und mehr auf Effizienz und Innenentwicklung zu setzen. Die Stadt Köln 
hat im Zeitverlauf 20 10 bis 2020 rund 61 % Siedlungs - und Verkehrsfläche in Anspruch 
genommen mit zuletzt leicht sinkender Tendenz. Diese muss im Kontext der veränderten 
statistischen Zuordnung einiger Flächen im Jahr 2020 betrachtet werden. Der statische Anteil 
liegt über dem  Anteil des bundesdeutschen Durchschnitts und ist im Kontext der dichten 
Besiedelung und unter Berücksichtigung einer stetig steigenden Bevölkerungsanzahl der 
Stadt Köln zu betrachten. Ähnlich wie Köln zeigen sich die Entwicklungen in anderen 
Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. Die Stadt Köln trägt durch die stabile 
Entwicklung dennoch zum Erreichen des Ziels 11.1.a „Senkung der neuen 
Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag 
bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. 
 
F l ä c h e n n e u i n a n s p r u c h n a h m e 
Änderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr anhand der 
Gesamtfläche in Prozent 
2010 2015 2020 
0,04 0,22 -1,15 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
 
Die Flächenneuinanspruchnahme führt oftmals zu einem unwiederbringlichen Verlust an 
natürlichen Böden und Freiflächen, wenngleich der Indikator allein wenig über inklusive oder 
nachhaltige Stadtentwicklung aussagen kann. Darüber hinaus ist die Interpretation der Daten 
im Zeitverlauf durch eine Umstellung der Flächenerhebungsmethodik des ALKIS ab dem Jahr 
2016 beeinträchtigt. Im Jahr 2020 wurde eine Änderungsrate der Siedlungs - und 
Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr von -1,15 Prozent erzielt, wa s bedeutet, dass 
weniger Flächen in Anspruch genommen wurden als im Vorjahr. Dieser Rückgang  resultiert 
allerdings aus einer Neuzuordnung einiger Flächen durch die sukzessive Umstellung der 
Erhebungsmethodik. Die Flächenneuinanspruchnahme wurde im NRW -Durchschnitt nach 
Angaben der Landesstatistik mit +0,06 Prozent angegeben (2020). Übergeordnet lässt sich 
diese Entwicklung dem Ziel 11.1.a „Senkung der neuen Flächeninanspruchnahme für 
Siedlung und Verkehr auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag bis 2030“ d er Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie zuordnen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 69  
 
 
 
 
F l ä c h e n n u t z u n g s i n t e n s i t ä t 
Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner*in in Hektar 
2010 2015 2020 
0,02 0,02 0,02 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
Die in der Kommune begrenzt  zur Verfügung stehende Fläche ist eine nicht erneuerbare 
Ressource, die auch kommenden Generationen zur Verfügung stehen soll. Häufig stehen 
unterschiedliche Bedarfe in Konkurrenz zueinander und es gilt, die Ansprüche und 
Zielkonflikte abzuwägen und in Einklang zu bringen. Eine effiziente Flächennutzung kann den 
ökonomischen und sozialen Nutzen positiv beeinflussen, ohne dabei den Flächeneinsatz 
auszuweiten. Der Indikator setzt jedoch lediglich die Siedlungs - und Verkehrsfläche in 
Relation zur Einwohnendenzahl und trifft keine Aussagen über die qualitative Gestaltung der 
Fläche. In der Stadt Köln fanden im Zeitverlauf leichte Schwankungen außerhalb der beiden 
Nachkommastellen statt, die Zahlen sind somit konstant bei 0,02 Hektar Siedlungs - und 
Verkehrsfläche je Einwohner*in. Diese Intensität spiegelt sich auch in weiteren Großstädten 
in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl wider. Die Flächennutzung im NRW -Durchschnitt 
ist weniger intensiv und lag zuletzt bei 0,05 Hektar je Einwohner*in (2020). Die Stadt Köln ist 
somit durch eine sehr hohe Siedlungs - und Verkehrsdichte geprägt und trägt damit indirekt 
zum Erreichen des Ziels 11.1.b „Verringerung des einwohnerbezogenen 
Freiflächenverlustes“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. 
 
N a t u r s c h u t z f l ä c h e n 
Anteil der Naturschutzflächen mit hohem Schutzstatus (Natura 2000-Gebiete, 
Naturschutzgebiete und Nationalparks) an der Gesamtfläche in Prozent 
2010 2015 2019 
9,0 8,3 9,0 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung bedarf es ausreichend gro ßer 
Naturschutzflächen in den Kommunen, auf denen sich die Natur ohne belastende Eingriffe 
des Menschen entfalten kann. Diese tragen erheblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei 
und gelten als wichtige Rückzugs - und Erholungsgebiete für den Menschen.  Ein wichtiger 
Bestandteil ist zudem die Vernetzung von länderübergreifenden und zusammenhängenden 
Schutzgebieten (wie der europaweite Verbund der Natura -2000-Gebiete) mit dem Ziel, die 
Resilienz der einzelnen Gebiete zu steigern. In der Stadt Köln liegt d er Anteil an 
Naturschutzgebieten zuletzt (2019) bei 9 %. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Anteil im 
Zeitverlauf stetig bei rund 16 %) ist der Anteil an Naturschutzflächen in Köln niedriger, was z. 
B. auf die hohe Siedlungsdichte zurückzuführen ist und damit der Entwicklung in Großstädten 
in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl entspricht. Aktuell wird für drei weitere qualifizierte 
Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Köln 
vorbereitet. In der Deutschen Nachhaltigke itsstrategie wird die „Erhöhung der Artenvielfalt 
und der Landschaftsqualität – Erreichen des Indexwertes 100 bis 2030“ (Ziel 15.1.) 
angestrebt. Die Nachhaltigkeitsstrategie NRW zielt konkret auf die „Steigerung des 
landesweiten Biotopverbundes bis 2030 auf 15%“ (Ziel 15.1.c).

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 70  
 
 
 
 
 
 
 
 
L a n d s c h a f t s q u a l i t ä t 
Gesamtheit aller Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt (Hemerobieindex) 
2012 2015 2018 
5,1 5,1 5,1 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Bestimmung der Landschaftsqualität wird mit Hilfe von Parametern, wie z. B.  Nähe der 
Vegetation zur potenziellen natürlichen Vegetation (pnV), Grad der Bodenversiegelung und -
verdichtung, Grad der Veränderung der Humusform und des Mikroklimas, Einsatz von 
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Wasserqualität und Verbauung von Gew ässern 
bemessen. Das Maß des menschlichen Eingriffs in den Naturhaushalt der Stadt Köln wird im 
Zeitverlauf stetig mit Stufe 5,1 des Hemerobieindex bewertet (1=nicht kulturbeeinflusst, 
7=übermäßig stark kulturbeeinflusst). Im bundesdeutschen Vergleich (Stufe 4,2) finden in der 
Stadt Köln somit mehr schädliche Eingriffe in den Naturhaushalt statt. Die Landschaftsqualität 
in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl deckt sich jedoch mit der 
Werten in der Stadt Köln. Dies kann insgesamt das Erreichen des Ziels 15.1. „Erhöhung der 
Artenvielfalt und der Landschaftsqualität“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie negativ 
beeinflussen. 
 
U n z e r s c h n i t t e n e  F r e i r a u m f l ä c h e n 
Anteil unzerschnittener Freiraumflächen > 50 km², die nicht durch Trassen des 
überörtlichen Verkehrs-netzes zerschnitten sind, an der Gesamtfläche in Prozent 
2010 2012 2020 
k.A. 1,6 1,5 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Zerschneidung von Habitaten hat großen Einfluss auf den Verlust der biologischen 
Vielfalt. Tier- und Pflanzenarten werden voneinander getrennt und die verbleibenden Flächen 
sind häufig zu klein für den Fortbestand einer Art. Regionen mit geringer 
Landschaftszerschneidung weisen demnach generell die höchste biologische Vielfalt auf. Die 
Datenlage für diesen Indikator ist lediglich für zwei Jahre vorhanden. Die Stadt Köln liegt dort 
mit einem Anteil von 1,5 % unzerschnittener Freiraumfläche (2020) unter dem Durchschnitt 
in NRW (2020: 6,1 %). Der Anteil in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher 
Einwohnendenzahl spiegelt die Entwicklung in Köln jedoch in etwa wider und ist u. a. durch 
eine hohe Siedlungs- und Verkehrsdichte begründet. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund 
und Land NRW weisen keine explizite Zielsetzung zur Zerschneidung von Freiraumflächen 
aus, jedoch Ziele z ur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zur Steigerung der 
Landschaftsqualität und Artenvielfalt.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 71  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
S t i c k s t o f f ü b e r s c h u s s  d e r  L a n d w i r t s c h a f t 
Stickstoffüberschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche in kg/ha 
2010 2015 2018 
52,8 70,5 94,3 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Insbesondere durch den übermäßigen Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft entstehen 
vielfältige Umweltprobleme – in dieser Hinsicht wurde die globale planetare 
Belastungsgrenze bereits überschritten. Darüber hinaus führen Stickstof füberschüsse zu 
einer Versauerung von Oberflächengewässern, Meeren und diversen Landökosystemen 
sowie Nitratbelastungen im Grundwasser. In der Stadt Köln ist der Stickstoffüberschuss der 
landwirtschaftlich genutzten Fläche im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und betrug zuletzt 
94,3 kg / ha. Die Daten auf Bundesebene weisen im Zeitverlauf ebenfalls ähnliche, stetig 
steigende Werte auf: Zuletzt (2018) lag der Wert bei 92,1 kg / ha (2010: 65,4 kg / ha). Diese 
Entwicklung verhält sich konträr zu dem in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 
formulierten Ziel 2.1.a („Verringerung der Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz für 
Deutschland auf 70 Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahresmittel 
2028–2032“). 
 F l i e ß g e w ä s s e r q u a l i t ä t 
Anteil der Fließgewässerlänge mit den ökologischen Zustandsbewertungen „sehr 
gut“ und „gut“ an der gesamten Fließgewässerlänge in Prozent 
2016 2017 2019 
k.A. k.A. k.A. 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der ökologische Zustand von Fließgewässern wird durch Eingriffe des Menschen, z. B. durch 
übermäßige Einträge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, durch bauliche Eingriffe wie 
Begradigungen oder durch die Einleitung von belastetem Abwasser, beeinflusst. Die 
Bewertung der Fließgewässerqualität erfolgt auf Grundlage der W asserrahmenrichtlinie 
(WRRL) nach fünf Stufen  von  „sehr gut“ bis „schlecht“. Die Datenlage in Köln lässt jedoch 
keine Aussagen zu, Vergleichswerte auf Bundes - oder Landesebene NRW sind ebenfalls 
nicht verfügbar. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie hat im Rahmen des Ziels 6.1.a die 
„Einhaltung oder Unterschreitung der gewässertypischen Orientierungswerte an allen 
Messstellen bis 2030“ verankert.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 72  
 
 
 
S E L B S T G E W Ä H L T E R  Z U S ÄT Z L I C H E R  I N D I K A T O R 
 
 
  
 
A b w a s s e r b e h a n d l u n g 
Anteil des Abwassers, der durch Denitrifikation und Phosphorelimination behandel t 
wird in Prozent 
2010 2015 2018 
100,0 100,0 100,0 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Abwasser bezeichnet vom häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch 
verunreinigtes Wasser und kann bei mangelhafter Reinigung zu signifikanten Schäden bei 
Menschen, Tieren und Natur führen. Durch Denitrifikation und Phosphorelimination können 
überschüssige Mengen an Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser entfernt werden, 
wodurch die Qualität der Abwasserreinigung verbessert wird. In der Stadt Köln liegt der Anteil 
des beh andelten Abwassers bereits seit dem Jahr 2006 bei 100 %. Auch im NRW -
Durchschnitt ist mit 96,6 % (2018) ein sehr hoher Anteil des Abwassers behandelt (Daten auf 
Bundesebene liegen nur bis 2015 vor: Anteil von 91,0 %). Die Nachhaltigkeitsstrategien von 
Bund und Land NRW greifen die Abwasserbehandlung nicht explizit auf. 
 
E r h e b u n g  d e r  G r u n d w a s s e r s c h ä d e n 
Gewässerverunreinigung in der Stadt Köln,  
Summe der projizierten Einzelfläche in m² 
2017 2018 2019 2020 
38.740 38.537 34.780 35.087 
Quelle:  Stadt Köln - Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt.  
Stadtweites Grundwassermonitoring 
 
Der (Flächen-)Anteil der Gewässerverunreinigung der Stadt Köln ist in den letzten Jahren 
tendenziell rückläufig. Infolge einer Intensivierung d er Erfassung oder durch Verschärfung 
der Beurteilungskriterien von Grundwasserschäden kann die Flächengröße jedoch auch 
steigen. Anhand der erhobenen Analysedaten können Grundwasserschadensbereiche 
ausgewiesen werden. Mit zunehmender Sanierung von Grundwasserschäden ist eine stetige 
Reduzierung der Fläche zu erwarten.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 73  
 
H A N D L U N G S F E L D 
12 N ACHH AL TIGE  MOBILITÄT  
Die Kommune legt offen, wie sie kommunale Rahmenbedingungen für eine 
nachhaltige Mobilität und Infrastruktur fördert, insbesondere bezogen auf die 
Planung der räumlichen Verteilung von Wohnraum, Arbeitsplätzen und 
Versorgung sowie ihrer Verbindung. Weiterhin wird berichtet, welche Anreize 
für nachhaltiges Mobilitätsverhalten gesetzt werden. 
 
 
 
  
Aspekte 
 
12.1 Nachhaltige Mobilität in der Kommune 
12.2 Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und  
Beteiligungsunternehmen 
12.3 Risiken der aktuellen Verkehrssituation 
 
Praxisbeispiele • Projekt Sustainable Urban Mobility Plan 
•  Straßenraumumgestaltungen 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• PKW-Dichte  
• Verunglückte im Verkehr  
 
Add-On-
Indikatoren 
• Modal Split 
• Anteil der E-PKW am Gesamt PKW-Bestand 
• Angebotene Wagenkilometer im ÖPNV pro Jahr 
• Veränderung des Radverkehrsaufkommens pro Jahr

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 74  
 
Aspekt 12.1: Nachhaltige Mobilität in der Kommune 
Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (siehe Aspekt 1.1) formuliert 
als ein zentrales Ziel die Förderung der Mobilitätswende. Die diesbezgügliche 
Leitplanke für die Stadt Köln bildet das Strategiepapier „Köln mobil 2025“, welches 
Rahmenbedingungen und Leitziele für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung aufstellt. Die 
Ziele umfassen alle Aspekte städtischer Mobilität (wie z. B. Förderung des umweltverträglichen 
Verkehrs, Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Infrastrukturausbau, Entwicklung regionaler 
Lösungsansätze oder die Stärkung Kölns als Logistikknoten). Geeignete Maßnahmen sollen 
den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis 
2025/2030 auf ein Drittel reduzieren  bzw. den Anteil des Umweltverbunds (Fuß- und 
Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV) auf zwei Drittel erhöhen.   
Vor diesem Hintergrund setzt der 2017 beschlossene Nahverkehrsplan den Rahmen für die 
verkehrliche Entwicklung des ÖPNV und alle damit verbundenen Planungen. Aus der Analyse 
der Angebots- und Verbindungsqualität sowie d er Auslastung von Bussen und Stadtbahnen 
in verschiedenen Nachfragesituationen wurden Erkenntnisse für die Planung des kurz-, mittel- 
und langfristigen Ausbaus des Schienennetzes und die Weiterentwicklung des Busnetzes 
abgeleitet. Um die strategische Weite rentwicklung des Stadtbahnnetzes vornehmen zu 
können, wurde die „ÖPNV-Roadmap“ in Zusammenarbeit zwischen Stadt und den Kölner 
Verkehrs-Betrieben erarbeitet. Das Strategiepapier beschreibt die wichtigsten mittelfristig zu 
realisierenden Stadtbahn Neu - bzw. Ausbaumaßnahmen und deren Priorisierung. 
Radverkehrskonzepte für alle Stadtbezirke mit entsprechenden Maßnahmenpaketen  dienen 
ergänzend dazu, die Attraktivität der Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende weiter zu steigern. 
Dies umfasst z um Beispiel die Ent wicklung qualifizierter Radrouten, die Sanierung von 
Radwegen, die Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs bei 
Straßenumbaumaßnahmen oder den Ausbau von Abstellmöglichkeiten. Eine deutschlandweit 
vorbildhafte Funktion nimmt ein von der Stadt aufgesetz tes Programm zur Förderung von 
Lastenrädern ein. Dem Kölner Vorbild sind mittlerweile viele andere Kommunen sowie der 
Bund gefolgt. 
Im Rahmen der Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen wird der Fokus explizit auf 
die Förderung der Nahmobilität gelegt (Optimierung der ÖPNV-Bevorrechtigung, Minimierung 
der Wartezeiten, Förderung des Fuß- und Radverkehrs, Förderung der barrierefreien Nutzung 
sowie Minderung des Energieverbrauches  und der Emissionen). Auch mit Blick auf den 
ruhenden Verkehr werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So wurde zur Reduzierung 
des Parksuchverkehrs in der Kölner Innenstadt ein Parkleitsystem installiert  sowie eine 
konsequente Parkraumbewirtschaftung realisiert. In Wohn - und Mischquartieren  werden 
außerdem Bewohnerparkgebiete eingeführt.   
Schließlich errichtet die Stadt Köln zur Förderung alternativer Antriebe aktuell 200 Ladesäulen 
mit 400 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum, um ein Grundangebot an 
Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum  zu schaffen. Der Stadtrat hat beschlossen, dieses 
Angebot bis zum Jahr 2024 um 500 Ladesäulen mit 1000 Ladepunkten zu erweitern.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 75  
 
Aspekt 12.2: Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
Entsprechend der dargestellten Ziele für die Stadt Köln verfolgen auch di e 
Stadtverwaltung sowie die Eigen - und Beteiligungsunternehmen das Ziel, 
Emissionen im Bereich Mobilität zu reduzieren. Zu den Maßnahmen zählt z um 
Beispiel die Förderung einer „Stadt der kurzen Wege“ (Angebot eines vielfältigen 
Wohnungsangebots für Beschäftigte, das sich durch Arbeitsplatznähe auszeichnet) oder das 
Angebot eines Jobtickets für Mitarbeitende. Auch die sukzessive Umstellung der 
Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe stellt eine wichtige Maßnahme dar (so stellen z. B. die 
Abfallwirtschaftsbetriebe ihre Flotte auf E-Fahrzeuge um und fördern dies zusätzlich mit dem 
Ausbau von Ladesäulen ). Die Busflotte der Kölner Verkehrs -Betriebe AG soll bis zum Jahr 
2030 komplett auf E-Bus-Betrieb umgestellt werden. Mittlerweile fahren schon auf mehreren 
Linien E-Busse im Regelverkehr. Zur Förderung der E -Mobilität bauen die Kölner Verkehrs -
Betriebe, der Energieanbieter RheinEnergie und der Automobilbauer Ford mit dem Projekt 
„Multimodale Lademodul-Integration“ (MuLI) (2021) die technische Systemarchitektur auf, mit 
der sich der Strom des Stadtbahnbetriebs unter Verwendung von Hochvolt -Autobatterien in 
der Zweitverwertung für die straßengebundene E -Mobilität nutzen lässt. Dabei erfolgt der 
Einsatz von Autobatterien im „Second Life“ zur Speicherung der Bremsener gie von 
Stadtbahnen, um mit diesem Strom Elektrobusse zu laden. Seit 2020 setzt die Häfen und 
Güterverkehr Köln AG eine  Wasserstoff-Strategie basierend auf drei Säulen um: der 
großvolumige Transport von Wasserstoff, die Nutzung von Wasserstoff für eigene 
Mobilitätsanwendungen und die Bereitstellung von Wasserstoff -Tankstellen. Die 
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) treibt wiederum die Verlagerung von 
LKW-Transporten auf die Schiene stetig voran (jährlich können so rund 7.000 LKW-Transporte 
eingespart werden). Die AVG Köln stellt für die E-Mobilität den Mitarbeitenden Strom aus der 
Restmüllverbrennungsanlage zur Verfügung und ermöglicht seit 2021 ihren Mitarbeitenden 
das Fahrrad-Leasing. 
 
Aspekt 12.3: Risiken der aktuellen Verkehrssituation 
Die Stadt Köln weist ein hohes Maß an verkehrlicher Verflechtung mit dem Umland 
auf. Der Modal-Split, also die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf verschiedene 
Verkehrsmittel, ist nach wie vor stark durch die Pkw-Nutzung geprägt. Der Personen- 
und Güterverkehr bzw. die ⁠Verkehrsleistung⁠ hat sich deutschlandweit in den vergangenen 
Jahrzehnten deutlich erhöht. Dabei hat das derzeitige, noch nicht nachhaltige Verkehrssystem 
vielfältige Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Gesundheit. So führt die 
Flächeninanspruchnahme für Verkehr zu einer Versiegelung der Böden, der Lärm des 
motorisierten Verkehrs beeinträchtigt die menschliche Gesundheit und der Ausstoß von 
Luftschadstoffen bzw. Treibhausgasen haben Luftverschmutzung und eine Verstärkung des 
Klimawandels z ur Folge. Auch Ressourcen - und hoher Primärenergieverbrauch sind als 
negative Auswirkungen zu nennen. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität bestehen 
somit zentrale Herausforderungen im Klimaschutz, der Luftreinhaltung, dem Schutz vor 
Lärmbelästigung sowie im Schutz von Grünflächen und natürlichen Ressourcen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 76  
 
P R A X I S B E I S P I E LE  
 
Praxisbeispiel 1 – Sustainable Urban Mobility Plan 
Im Jahr 2020 hat der  Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt, in den kommenden Jahren 
einen „Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)“ auf Basis des SUMP-Leitfadens der EU zu 
erstellen. Dabei handelt es sich um einen ganzheitlichen, langfristig angelegte n und 
strategischen Ansatz der Mobilitätsplanung. Er berücksichtigt die gegenwärtigen und künftigen 
Mobilitätsbedürfnisse und zielt darauf ab,  die Lebensqualität in Stadt und Umland zu 
verbessern. SUMP-Konzepte zeichnen sich durch folgende Prinzipien aus : Mobilitätsbedarfe 
der Menschen im Fokus, integrierter Ansatz über alle Verkehrsträger hinweg mit besonderem 
Augenmerk auf nachhaltige Modi, Kooperation über institutionelle Grenzen hinweg, Einbezug 
der Öffentlichkeit , Beteiligung von relevanten Stakeholdern , Definition eine r langfristigen 
Vision und eines Umsetzungsplans sowie Evaluation und Qualitätssicherung. Die Erarbeitung 
des Kölner SUMP soll voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. Zunächst werden hierzu 
ein Leitbild bzw. grundlegende Ziel bilder definiert , der aktuelle Zustand analysiert und 
verschiedene Szenarien inklusive einer Festlegung des Zielszenarios erstellt. 
 
Praxisbeispiel 2 – Straßenraumumgestaltungen 
In den vergangenen Jahren wurden in Köln mehrere zentrale Straßenachsen im 
Innenstadtbereich umgestaltet, z um Beispiel  die Severinstraße, der Eigelstein sowie die 
Ehrenstraße. Teilweise wurden zunächst provisorische Veränderungen vorgenommen, um die 
Akzeptanz der Maßnahmen zu testen und weitere Optimierungen vornehmen zu können. Das 
Ziel dieser Maßnahmen ist, die Aufenthaltsqualität der Straßenräume zu erhöhen, dem Fuß - 
und Radverkehr attraktivere Bedingungen zu bieten und somit den Umweltverbund insgesamt 
zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen wurden bzw. werden die Kfz-Führungen so organisiert, 
dass Durchgangsverkehr konsequent vermieden oder gar ganz unterbunden wird. Zudem 
wurde ein Großteil der Kfz-Stellplätze zu anderen Nutzungen umgewidmet. Lieferverkehr mit 
Kraftfahrzeugen bleibt aber weiterhin möglich. Durch zusätzliche Begrünungen und das 
Aufstellen von Sitzgelegenheiten wurde bzw. wird der Raum für zu Fuß Gehende attraktiver 
gestaltet. Weitere solcher  Umgestaltungsmaßnahmen sind in Planung, z um Beispiel an der 
Venloer Straße (Bezirk Ehrenfeld) an der Kalker Hauptstraße (Bezirk Kalk) sowie an der 
Neusser Straße (Bezirke Innenstadt und Nippes).

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 77  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  N A C H H A L T I G E  M O B I L I T ÄT  
 
 
Nachhaltige Mobilität in 
der Kommune 
 
 
• Verkehrsentwicklung im Rahmen der Stadtstrategie 
Kölner Perspektiven 2030+  
• Strategiepapier Köln mobil 2025 
• Nahverkehrsplan 
• ÖPNV-Roadmap 
• Radverkehrskonzepte 
• Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen 
• Maßnahmen mit Blick auf den ruhenden Verkehr  
• Alternative Antriebe: Lademöglichkeiten im 
öffentlichen Raum 
 
Nachhaltige Mobilität in 
Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
 
• Förderung Stadt der kurzen Wege 
• Angebot Jobticket 
• Umstellung der Fahrzeugflotten auf alternative 
Antriebe  
• Projekt „Multimodale Lademodul-Integration“ 
• Häfen und Güterverkehr Köln AG: Wasserstoff-
Strategie  
• Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft: 
Verlagerung von LKW-Transporten auf die Schiene

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 78  
 
I N D I K A T O R E N 
 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 V e r un g l ü c k t e  i m  V e r k e h r 
Anzahl der verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen je 1.000 
Einwohner*innen 
2010 2015 2020 
5,6 5,5 4,8 
 
Quelle: SDG-Portal 
Der Indikator „Verunglückte im Verkehr“ unterstützt die Beurteilung der allgemeinen 
Verkehrssicherheit, ohne dabei jedoch zwischen den unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln zu 
unterscheiden. Zu Fuß Gehende und Fahrrad Fahrende verunglücken häufiger und schwerer durch 
die Einwirkung von PKWs, die Wahrscheinlichkeit, dass PKW -Fahrende in diesem Zusa mmenhang 
schwer verletzt werden, ist hingegen sehr gering. Dieses Ungleichgewicht kann durch den Indikator 
nicht dargestellt werden. In der Stadt Köln liegt die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen 
bei Verkehrsunfällen je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant bei durchschnittlich 
5,6 verletzten oder getöteten Personen, im Jahr 2020 sank der Wert auf 4,8. Diese Anzahl liegt im 
Vergleich sowohl über dem durchschnittlichen NRW Trend (2020: 3,7) als auch über den 
Entwicklungen in andere n Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. In den 
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW sind diesbezüglich keine expliziten Zielsetzungen 
verankert. 
 
PKW - D i c h t e 
Anzahl der gemeldeten Privat-PKW je 1.000 Einwohner*innen 
2010 2015 2020 
355 356 374 
 
Quelle: Stadt Köln – Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
 
Die Anzahl der PKW je 1.000 Einwohner*innen steigt bundesweit seit Jahren – dies hat weitreichende 
soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen. Darüber hinaus führt der fortwährende Ausbau 
der Mobilitätsinfrastruktur zu einer gleichermaßen höheren PKW -Dichte, was zu einem negativ -
Kreislauf führt. Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr sind 
gerade für Menschen im dicht besiedelten Raum e ine gesundheitliche Gefahr. Die ressourcen - und 
energieintensive Produktion, Unterhaltung und Entsorgung führen zu hohen Umweltbelastungen. In 
der Stadt Köln ist die Anzahl der privat zugelassenen PKW je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf 
von 355 (2010) leicht, aber kontinuierlich auf 374 (2020) gestiegen. Würden alle gemeldeten PKW 
(also auch solche, die als Firmenwagen gemeldet sind) mit einbezogen, wäre die PKW-Dichte deutlich 
höher, im NRW -Vergleich jedoch unterdurchschnittlich hoch. Bei der gewählten  Betrachtung ist es 
sinnvoll, nur Privat -PKW zu berücksichtigen, da es keine direkte Abhängigkeit der Anzahl der 
Firmenfahrzeuge zur Einwohnendenzahl gibt. Der generelle Trend verhält sich dennoch konträr zu 
folgenden Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsst rategie: „3.2.a. Emissionen von Luftschadstoffen 
reduzieren“, „3.2.b. Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM10-Feinstaubexposition reduzieren“ und 
„11.2.b. Senkung des Endenergieverbrauchs im Personenverkehr“

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 S E I T E 79  
 
S E L B S T G E W Ä H L T E  Z U S Ä TZ L I C H E  I N D I K A T O R E N   
 
 
M o d al  S p l i t 
Anteile der Wege, die jeweils mit einem bestimmten Verkehrsmittel unternommen 
werden in Prozent 
 1982 2006 2017 
PKW 48  43 35 
Fahrrad 9  12 18 
zu Fuß 25  24 26 
ÖPNV 18  21 21 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln .  
Befragung Mobilität in 
Deutschland 2017 
 
Der Modal Split beschreibt die Anteile der Wege, die jeweils mit einem bestimmten 
Verkehrsmittel unternommen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Wege, die in 
Köln gemeldete Personen zurücklegen. Einpendel- oder Transitverkehre werden durch de n 
Modal Split nicht abgebildet. Die Ergebnisse der bundesweiten Befragung „Mobilität in 
Deutschland“ (MiD) aus dem Jahr 2017 für die Stadt Köln zeigen, dass sich das 
Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen im zurückliegenden Jahrzehnt geändert hat: Nur 
noch 35 % der Wege wurden mit dem privaten PKW zurückgelegt, gegenüber 43 % im Jahr 
2006 und 48 % im Jahr 1982. Die Verkehrsträger des Umweltverbundes (zu Fuß, Fahrrad, 
ÖPNV) haben im gleichen Zeitraum an Bedeutung zugenommen. Insbesondere konnte der 
Radverkehr seinen Anteil zwischen 1982 und 2017 von 9 % auf 18 % verdoppeln. Es ist zu 
beachten, dass über den Betrachtungszeitraum das Verkehrsaufkommen, also die Anzahl 
der Wege, insgesamt gestiegen ist. Deshalb kann es sein, dass der PKW -Verkehr 
zugenommen hat, obwohl sein Anteil am Gesamtaufkommen gesunken ist. Im Jahr 2014 
wurde das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ veröffentlicht, in dem für den Zeitraum 
2025/2030 ein Anteil des Umweltverbunds von 2/3 am Gesamtaufkommen als Zielgröße 
definiert wurde. Im Jahr 2017 war dieser Wert bereits nahezu erreicht. 
 A n t e i l  d e r  E- P K W  a m  G e s a m t- P K W- B e s t a n d 
E-PKW / Gesamtbestand PKW*100 in Prozent 
2016 2018 2020 
0,11  0,17  0,66  
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
Um das politisch definierte Z iel, die gasförmigen Emissionen des Kfz -Verkehrs zu senken, 
erreichen zu können, ist es u. a. erforderlich, den Anteil der rein elektrischen Kraftfahrzeuge 
am Gesamtbestand signifikant zu erhöhen. In den Jahren 2016 bis 2020 hat die Anzahl der 
in Köln gemeldeten batterieelektrischen PKW absolut zwar stark zugenommen, nämlich von 
knapp 500 im Jahr 2016 auf 3.200 im Jahr 2020,  dies entspricht einer Steigerung auf das 
über 6-fache des Ausgangswerts. Wird die Anzahl der batterieelektrischen PKW jedoch ins 
Verhältnis zum Gesamt-PKW-Bestand gesetzt, zeigt sich, dass der Anteil dieser Fahrzeugart 
relativ gering ausfällt. Im Jahr 2020 verfügten gerade einmal 0,66 % der in Köln gemeldeten 
PKW über einen rein elektrischen Antrieb. Es ist allerdings zu erwarten, dass dieser Anteil in 
den kommenden Jahren deutlich steigen wird

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 S E I T E 80  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
A n g e b o t e n e  W a g e n k i l o m e t e r  i m  Ö P N V  p r o  J a h r 
Millionen Wagenkilometer des Bus- und Stadtbahnverkehrs 
2014 2017 2020 
53,7 54,2 56,0 
Quelle: Leistungsstatistiken der KVB. 
Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß 
VO 1370/2007 (EG) 
Das Rückgrat des Umweltverbunds bildet der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel 
einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung ist es deshalb, den ÖPNV zu stärken und seinen 
Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen auszubauen. Als Indi kator für die Entwicklung des 
ÖPNV wurden die im Bericht der Stadt Köln zum ÖPNV veröffentlichten Daten zu den 
angebotenen Wagenkilometern der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) ausgewählt. Die 
angebotenen Wagenkilometer umfassen dabei sowohl Stadtbahn - als auch Busleistungen. 
In den Jahren 2014 bis 2020 wurde das Leistungsangebot der KVB von 53,7 Mio. 
Wagenkilometern auf 56,0 Mio. Wagenkilometern um 4,3 % leicht ausgebaut. Diese 
Veränderung spiegelt in erster Linie Optimierungen des Angebots auf einzelnen Linien wider. 
Dabei ist zu beachten, dass es im Jahr 2020 durch die vorherrschende Pandemie zeitweilige 
Einschränkungen des ÖPNV-Angebots gab. 
 V e r ä n d e r u n g  d e s  R a d v e r k e h r s a u f k o m m e n s  p r o  J a h r 
Veränderung des Radverkehrsaufkommens an ausgewählten Zählstellen im 
Vergleich zum Vorjahr in Prozent 
2018 2019 2020 
12,9 -0,2 9,7 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Die Radverkehrsförderung ist ein wesentlicher Strategiebaustein für ein zukunftsfähiges 
Verkehrssystem und für die Minder ung der Luftschadstoffemissionen des Verkehrs. Durch 
eine gezielte Radverkehrsförderung besteht die Möglichkeit, auch kurzfristig eine Steigerung 
des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen zu erzielen. Die Anstrengungen zur 
Förderung des Radverkehrs wurden deshalb in den vergangenen Jahren intensiviert. So hat 
die Stadt Köln z. B. in den vergangenen Jahren auf mehr als 72 Straßenkilometern im 
Stadtgebiet Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt. Bei Betrachtung der 
Radverkehrs-Aufkommensentwicklung zeigt sich, dass es im Jahr 2018 im Vergleich zum 
Vorjahr eine Steigerung um ca. 13 % gegeben hat. Im Jahr 2020 war diese Steigerung mit 
10 % im Verglich zum Vorjahr ähnlich hoch. Lediglich im Jahr 2019 war eine Stagnation des 
Radsaufkommens zu verzeichnen.  Dies dürfte mit der im Jahr 2019 
radverkehrsunfreundlichen Witterung zusammengehangen haben.

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 S E I T E 81  
 
H A N D L U N G S F E L D 
13 LEBENSLAN GES LERN EN  
Die Kommune berichtet, wie sie lebenslanges Lernen unterstützt, insbesondere 
zu den Themenfeldern ökologische Trag fähigkeit und sozialer Zusammenhalt. 
Sie erläutert außerdem, wie Bildungs- und Kulturangebote die Nachhaltigkeit in 
der Kommune fördern. 
 
  
Aspekte 
 
13.1 Lebenslanges Lernen in der Kommune 
13.2 Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in 
Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft 
13.3 Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren 
Bildungseinrichtungen 
13.4 Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in 
Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 
13.5 Kulturförderung 
13.6 Alltagskultur der Nachhaltigkeit 
 
Praxisbeispiele • BNE Modellkommune Köln 
•  Volkshochschule Köln: Bildung für Nachhaltigkeit 
•  Projekt BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen 
 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Grundschule 
• Schulabbrecherquote 
• Schulabbrecherquote – Ausländer*innen 
• Betreuung von Kindern (unter 3-Jährige) 
• Integrative Kindertageseinrichtungen  
 
Add-On-
Indikatoren 
•  30- bis 34-Jährige mit tertiärem oder postsekundärem nicht tertiären 
Abschluss

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 82  
 
 
Aspekt 13.1: Lebenslanges Lernen in der Kommune 
Köln ist eine Stadt der Bildung – hierzu tragen zahlreiche Angebote verschiedener 
Einrichtungen bei. Mit Blick auf den schulischen Bereich schreibt die Fortschreibung 
der Schulentwicklungsplanung Köln 2020  Maßnahmen zur bedarfsgerechten  
Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025  fest. 
Daneben besteht außerdem ein Schulentwicklungsplan für die Weiterbildungs- und 
Berufskollegs, für beide  Bereiche findet ebenfalls ein regelmäßiges Monitoring statt.  Ein 
wesentliches Produkt des  allgemeinen Bildungsmonitorings ist der Kölner Bildungsbericht  
2012, der das Bildungsgeschehen vom frühkindlichen Bildungsbereich bis hin zur 
Weiterbildung im Erwachsenenalter analysiert. Viele Kölner Schulen beteiligen sich außerdem 
an dem Projekt LESEMENTOR Köln, das seit 2010 die Lese - und Sprachkompetenz von 
Kindern und Jugendlichen fördert. Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln den aktuellen Kinder- 
und Jugendförderplan  beschlossen, der die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung d er 
Kinder- und Jugendförderung  darlegt und eine Maßnahmen- und Finanzplanung für  den 
Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aufstellt. Hinsichtlich der Kindertagesbetreuung 
wird regelmäßig ein Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln  
veröffentlicht, welcher den  Ausbaustand der Kindertagesstätten sowie die g eplante 
Versorgungssituation darstellt. 
Mit Blick auf den außerschulischen Bereich  eröffnen insbesondere  die Angebote der  
Volkshochschule verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung. Die Angebote gliedern sich 
in die Bereiche Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, Sprachenbildung  
sowie Berufliche Bildung . Auch die Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist ein zentrales 
Anliegen der Volkshochschule (siehe Aspekt 13.2) . Das Kölner Bildungsmodell des Amts für 
Soziales, Arbeit und Senioren,  getragen vom Kölner Bündnis für Arbeit, bietet Menschen ab 
25 Jahren zusätzlich die Chance, auf Basis modularer Qualifizierung, Schritt für Schritt einen 
Berufsabschluss zu erwerben.  
Die systematische Vernetzung der  schulischen und außerschulischen Akteur *innen ist 
Aufgabe des Regionalen Bildungsbüros als Koordinierungsstelle für Bildung. Im Rahmen 
eines Kooperationsvertrags zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln ermöglicht das 
Bildungsbüro als gemeinsame Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Köln  eine 
systematische Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land. Die folgenden vier Handlungsfelder 
wurden hierfür identifiziert: (1) Durchlässigkeit im Bildungssystem / Zugänge und Übergänge 
erleichtern, (2) Ausbau der Zusammenarbeit / Vernetzung der Akteur*innen, (3) Integration 
und Inklusion  sowie (4) Qualitative Bildungsentwicklung – Unterstützung der 
Qualitätsentwicklung.  
 
Aspekt 13.2: Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Einrichtungen in 
kommunaler Trägerschaft 
Innerhalb der Stadt Köln gibt es diverse Maßnahmen und Angebote zur Vermittlung 
von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Vor diesem Hintergrund nimmt die 
Stadt seit 2021 als Modellkommune im bundesweiten Verbundprojek t „Bildung – 
Nachhaltigkeit – Kommune“ teil (siehe Praxisbeispiel).

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 S E I T E 83  
 
Das Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept , das 2018 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossen wurde, stellt ein Rahmenkonzept dar, innerhalb dessen sich auch BNE in Köln 
kontinuierlich weit erentwickeln soll. So bildet es einen zentralen Baustein in der 
Nachhaltigkeitsarbeit der Stadt. 
Das Konzept soll dazu beitragen, dass sich die Kölner Umweltbildungsakteur*innen 
miteinander vernetzen, gemeinsame Aktivitäten durchführen und Synergien nutzen . Dafür 
wurde das BNE-Netzwerk Köln von der Stadt und dem BNE -Regionalzentrum Querwaldein 
e.V. gegründet. Es ist ein Zusammenschluss der Netzwerke Umweltbildung und BNE, in 
Rahmen dessen sich die Kölner Bildungsakteur*innen zu Themen der Nachhaltigkeit 
austauschen und vernetzen. Zur weiteren Unterstützung der Umweltbildungsziele wurde im 
Oktober 2020 ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte  eingerichtet (bis April 2022 
wurden Fördergelder in Höhe von ca. 100.000 € bewilligt). 
Ziel ist es, Bildungs maßnahmen in den Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima, Lebensstil 
und Konsum “ und „Ressourcen » zu fördern.  Insbesondere Kinder und Juge ndliche sollen 
handlungsorientiert an die Natur herangeführt und für die wichtigen ökologischen 
Zusammenhänge, wie zum Beispiel den Klimawandel und seine Auswirkungen , sensibilisiert 
werden. Um die Umweltbildungsangebote an einem Ort zu bündeln, hat der St adtrat 2017 
außerdem die Gründung des Umweltbildungszentrums Gut Leidenhausen  beschlossen. 
Beispiele für aktuelle Angebote des Zentrums sind ein Wildbienenlehrpfad oder eine 
Waldschule.   
Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Angebote. Eine zentrale Rolle im Bereich BNE in 
Köln nimmt die Volkshochschule ein (siehe Praxisbeispiel). Im Rahmen des jährlichen 
MINTköln-Festivals der Stadtbibliothek Köln, das jungen Menschen über Praxiserfahrungen 
den Zugang zu Naturwissenschaft und Technik ermöglicht, werde n verschiedene 
Nachhaltigkeitsthemen (wie z. B.  „Upcycling“ oder „Zero Waste“) adressiert. Ergänzend bietet 
die Stadtbibliothek die Veranstaltungsreihe „Maker Kids“ an, um Kinder im Bereich Technik 
weiterzubilden. Für Schulen führt die Stadt Köln seit vie len Jahren ein Projekt zum 
Energiesparen unter dem Titel „KLASSE - KlimaAktion: Schulen sparen Energie“  durch. Im 
Rahmen des Kölner Schulgarten-Netzwerk (Pilotprojekte „Gärtnern mit Pänz“), das durch eine 
Informationsstelle für schulische Umweltbildung koo rdiniert wird, können sich außerdem 
Kölner Schulgärtner*innen austauschen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen bietet 
das Fortbildungsprogramm städtischer Kindertagesstätten den Mitarbeiter*innen 
Fortbildungen zu Themen wie „Macht mit! Bildung für  Nachhaltige Entwicklung in der Praxis“ 
an. Mit Hilfe des seit 2014 durchgeführten Projekts „Naturforscherkiste“ (Material und 
Newsletter für Kitas) wird den Kindern die Bedeutung der biologischen Vielfalt nähergebracht. 
Weitere BNE -Bildungsangebote werden  zu den Themen Diversität und Inklusion vom 
Museumsdienst Köln (der das Bildungsangebot in den neun Museen der Stadt Köln 
verantwortet) und zu den Themen Rassismus und Diskriminierung vom NS -
Dokumentationszentrum der Stadt Köln angeboten. Die AVG Köln ist im Bereich BNE über 
Bildungsangebote für Kölner Bürger *innen (werktägliches Führungsangebot, Vertreten im 
Kölner Bildungsportal, Unterstützung sozialer Einrichtungen im Kölner Norden, Förderung der 
Stadtteilkultur „Kultur im Veedel“, Forum für Kölner Künstler, Treff am Ofen) sowie für Schulen 
(Lehrerfortbildung, altersgerechte Führung für Kinder und Jugendliche, AVG Standort 
Geestemünder Straße als umweltpädagogischer Lernort, Unterstützung der Initiative „Out of 
School“ für Jugendliche aus sozialen Brennpunkten) aktiv.

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 S E I T E 84  
 
 
Aspekt 13.3: Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren Bildungs- 
und Kultureinrichtungen 
Mit Blick auf Kooperationen und BNE in Einrichtungen, die sich nicht in 
kommunaler Trägerschaft befinden, sind das gemeinsam vom Umweltamt und 
dem Verein Querwaldein e.V. (BNE-Regionalzentrum) geleitete BNE-Netzwerk Köln 
und eine Vielzahl von außerschulischen Lernorten zu nennen. Insbesondere Schulklassen und 
Kindertagesstätten-Gruppen können diese umweltpädagogischen Lernorte und Einrichtungen 
in Köln und der Region besuchen. Hier erleben Kinder, Jugendliche und Erwachsene Natur 
unter dem Motto „anfassen, erfahren und mitmachen“. Beispiele sind ein Biobauernhof, ein 
Entsorgungszentrum, ein Bodenlehrpfad, ein Abenteuermuseum oder ein Naturpar k. Um 
wissenschaftliche Arbeiten zum globalen Süden für die Bevölkerung zugänglich zu machen, 
kooperiert die Stadt Köln in verschiedenen Projekten mit der Universität zu Köln  (z. B. Fair 
Trade University, Global South Studies Center).  
Verschiedene jährlich stattfindende Veranstaltungen vermitteln ebenfalls Wissen im Bereich 
Nachhaltigkeit. Das Saatgutfestival wird gemeinsam veranstaltet vom Verein zur Erhaltung der 
Nutzpflanzenvielfalt, den Gemeinschaftsgärten Köln, der Volkshochschule Köln sowie dem 
Ernährungsrat Köln & Umgebung – Essbare Stadt. Über Infostände, Workshops und Saatgut-
Tauschbörsen wird die Vermittlung und Förderung von biologischer Vielfalt adressiert. Das 
Menschenrechtsforum wird seit 2015 gemeinsam organisiert durch Amnesty International 
Köln, d ie AWO Bezirk Mittelrhein und die Volkshochschule Köln. Es informiert zum 
Internationalen Tag der Menschenrechte zu jährlich wechselnden Themen ( z. B. 
„Menschenrechte in der Stadt – Vielfalt leben, Ungleichheiten abbauen“).  
Darüber hinaus sind weit ere Netzwerke zu nennen, in denen Kooperationen stattfinden. 
Beispiele sind Stadtteilkonferenzen und thematische Arbeitskreise in den Bezirken Kölns, das 
Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, der Arbeitskreis Behindertenpolitik, der 
Arbeitskreis Diversity , der Steuerungskreis LESEMENTOR Köln  (siehe Aspekt 13.1), das 
Aktionsbündnis Kinderfreundliche Kommune  (siehe Aspekt 16.1), der Koordinationskreis 
NRWeltoffen, das Anti-Bias-Netzwerke gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, der AK zum 
Internationalen Tag der Menschenrechte, das Netzwerk Eine -Welt Stadt Köln  oder das  
Alphanetz NRW, Region Süd.  
 
Aspekt 13.4: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in 
Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 
Zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung 
bestehen verschiedene individuelle Formate der Personalentwicklung . Im Rahmen 
von Mentoring -Projekten, der „Entwicklungsberatung LebensLangesLernen “, 
(Team-)Coachings, Ideen-Werkstätten, Führungskräftenetzwerken oder Supervisionen finden 
die Mitarbeitenden individuelle Hilfe und Beratung zu aktuellen Fragestellungen und 
Herausforderungen.

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 S E I T E 85  
 
Daneben können diverse Seminare der Personalentwicklung besucht werden (z. B. „Führung 
4.0“, „Online -Moderation in Video konferenzen“, „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“, 
„Foresight für Führungskräfte – ein Ansatz aus der Zukunftsforschung“, „Älter werden im Beruf 
– aktiv und souverän“, „Zwischen gestern und morgen – den digitalen Wandel verstehen und 
gestalten“). 
Das KölnerKompetenzModell gibt Antworten auf die Frage, welche Kompetenzen 
Mitarbeitende und Führungskräfte der Stadtverwaltung benötigen, um die zukünftigen 
Aufgaben und Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Das Modell findet seit 2021 
in bestehenden Personalinstrumenten Anwendung und bietet eine Arbeitshilfe für die 
individuelle Auseinandersetzung mit Anforderungen, Leistung und Weiterentwicklung. Darüber 
hinaus ist d ie Stadt Köln mit mehreren Dienststellen zu unterschiedlichen thematischen 
Schwerpunkten am Projekt „Qualifica Digitalis“  des IT -Planungsrates beteiligt. Die 
Koordination erfolgt stadtintern durch das städtische Personal- und Verwaltungsmanagement. 
Die Stabsstelle Digitalisierung und das Amt für Informationsverarbeitung sind 
themenspezifisch eingebunden.  
Verschiedene Ämter der Stadtverwaltung kooperieren außerdem in dem  gemeinsamen 
Pilotprojekt „Qualifizierung zur Online-Beratung (Verwaltungsreform)“. Weitere Angebote sind 
das Mentoring-Programm „Di(re)vers(e) Mentoring“  zum Thema Vielfalt , Maßnahmen der 
Beschäftigungsförderung des Amtes für Informationsverarbeitung  mit dem Fokus auf 
Information, Kommunikation und Wissensmanagement , interne Angebote bzgl. Fortbildung 
und Personalentwicklung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie das Projekt digiTOP 
(Digitale Transformationen von Organisationen in der Praxis ) der Volkshochschule  zur 
Qualifizierung der Mitarbeitenden mit Blick auf das Thema Digitalisierung. 
 
Aspekt 13.5: Kulturförderung 
In der  Kulturstadt Köln  spielt die Unterstützung von Kulturschaffenden, 
Kulturbetrieben,                  -vereinen und -einrichtungen eine zentrale Rolle. Der 
Kulturentwicklungsplan ist ein kulturpolitisches Steuerungsinstrument , das 
Potenziale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolit ik für Köln sowie 
Perspektiven und Ziele aufzeigt. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan verabschiedet, 
dieser wurde durch die  2019 beschlossene Kulturentwicklungs -planung, die in einem 
mehrjährigen partizipativen Prozess erarbeitet  wurde, aktualisie rt. Gemeinsam mit den 
Vertreter*innen der Kulturinstitutionen, der freien Szene, der Fördervereine und                                         
-institutionen des Kulturbereichs sowie von  Politik und Verwaltung soll die bisherige 
Kulturentwicklungsplanung fortgesetzt werden. 
Eine Maßnahme aus dem Kulturentwicklungsplan -Prozess sind d ie Förderkonzepte des 
Kulturamtes. Sie legen konkret die Ziele und Instrumente der Förderung sowie eine 
Priorisierung ihrer Umsetzung durch die Referate des Kulturamtes fest. Folglich wurden diese 
Konzepte als Maßgabe auch in der Politik und der Szene akzeptiert, in Kommunikation mit der 
Szene werden sie laufend aktualisiert. Grundlage der Konzepte sind neben den Ergebnissen 
von „Runden Tischen“  auch Interviews mit Szenevertreter *innen, Gespräche mit 
Branchenverbänden aus Köln und NRW zur aktuellen Situation und zu potenziellen 
Entwicklungen sowie, etwa im freien Theater, Besucherstudien in Köln.

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 S E I T E 86  
 
Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe beschlossen. Ziel 
des Förderkonzeptes ist es, allen Bürger*innen der Stadt Köln – unabhängig von Herkunft, 
sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung 
und Einkommen – bessere Teilhabe am kulturellen Angebot der Stadt zu ermöglichen. 
 
Aspekt 13.6: Alltagskultur der Nachhaltigkeit 
Die unter Aspekt 13.2 und 13.3 genannten  Angebote im Bereich Bildung für 
Nachhaltige Entwicklung fördern  durchweg eine Alltagskultur der Nachhaltigkeit  in 
der Bevölkerung.   Insbesondere d as Programmangebot der Volkshochschule im 
Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit  bietet vielfältige Veranstaltungen, die explizit auf 
die Förderung einer solchen Alltagskultur abzielen  (wie z. B. Seminare zu den Themen 
„Nachhaltigkeit im Alltag“, „Nachhaltiger Konsum für Eltern“, „Klimaschutz vor deiner Haustür“, 
„Radverkehr als Treiber der Verkehrswende“ oder „Nachhaltige Finanzen“ ). Auch die 
Angebote der Stadtbibliothek (siehe Aspekt 13.2) sind diesbezüglich besonders relevant. 
Weitere Beispiele in Köln sind zum Beispiel „Urban Gardening“ Projekte sowie Gartenlabore 
(Angebote für Gärtnern in der Stadt, gerichtet an Menschen in Sozialräumen). 
 
P R A X I S B E I S P I E L E  
 
Praxisbeispiel 1 - BNE Modellkommune Köln 
Als eine von insgesamt 50 Kommunen beteiligt sich Köln am P rogramm des 
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune 
– BiNaKom“. Ziel in Köln ist es, Bildung für Nachhaltige Entwicklung als verbindliche 
Querschnittaufgabe in den Strukturen der Regionalen Bildungsnetzwerke zu verankern: BNE 
soll ein gemeinsames und verbindliches Bildungsanliegen der Stadtgesellschaft sein. Im 
Kölner Arbeitskreis sind das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, das Amt für Weiterbildung 
– Volkshochschule  Köln, das Jugendamt, das Umweltamt, d ie Jugendhilfe - und 
Schulentwicklungsplanung sowie die Regionalkoordination der Schulaufsicht vertreten. 
Nachdem die Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Zielvereinbarung zur Modellkommune 
unterzeichnet hat, werden in ersten Schritten der BNE -Auftritt a uf den städtischen 
Internetseiten überarbeitet und die kommende Bildungskonferenz 2022/2023 zum Thema 
BNE im Sozialraum geplant. Das Regionale Bildungsbüro koordinierte die Zielvereinbarung 
und ist an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der b eiden Vorhaben, 
Internetseite und Bildungskonferenz, beteiligt – im Falle der Bildungskonferenz federführend. 
 
Praxisbeispiel 2 - Volkshochschule Köln: Bildung für Nachhaltigkeit 
Die Volkshochschule (VHS) Köln hat in ihrem Programm für das Jahr 2022 das Jahresthema 
„Nachhaltigkeit“ verankert. Unter dem Motto „Heute nachhaltig für morgen lernen“ ist das 
Jahresthema ganzheitlich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen angelehnt  und soll

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 S E I T E 87  
 
verdeutlichen, wie die Volkshochschule mit ihrem Programmangebot zur Erfüllung der Ziele 
beitragen kann. Entsprechend des Modells der „Lernorientierten Qualitätstestierung in der 
Weiterbildung“ wird Nachhaltigkeit bei der VHS als strategisches Entwicklungsziel integriert. 
Ein wichtiges Projekt der VHS im Bereich BNE ist der Biogarten Thurner Hof. Im Rahmen des 
ältesten Gemeinschaftsgarten mit Imkerei, dessen Mitglieder nach ökologischen Prinzipien 
gärtnern und imkern, werden r egelmäßig Umweltbildungskurse angeboten (Umweltpreis: 30 
Jahre Umweltbildung am Thurner Hof ). Ab dem Jahr  2022 wurde außerdem der 
Fortbildungskurs „klimafit“ in das Programm der VHS aufgenommen. 
Dieses Angebot des „World Wide Fund For Nature Deutschland“ sowie des Helmholtz -
Forschungsverbunds „Regionale Klimaänderungen und Mensch“ vermittelt d en 
Teilnehmenden Fakten und Handlungsoptionen zum Klimaschutz vor Ort. 
 
Praxisbeispiel 3 - BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen 
Unter Federführung der Volkshochschule Köln richten die Projektpartner (TH Köln, Lernende 
Region-Netzwerk Köln, Veedel e.V., GAG Immo bilien AG, Landesverband der 
Volkshochschulen von NRW e.V., VHS Viersen, VHS Minden, VHS Krefeld, VHS Köln) das 
vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW geförderte Projekt zu BNE in städtischen 
und ländlichen Sozialräumen  aus. Es zielt darauf ab, Na chhaltigkeit für alle Mitglieder der 
Gesellschaft alltagspraktisch zu übersetzen und Menschen in Sozialräumen an einer 
Umsetzung von Nachhaltigkeit im Einklang mit ihrer Lebenswelt zu beteiligen. Vorbereitend 
wird eine Fachtagung mit dem Titel „BNE ganz pr aktisch – für alle!“ durchgeführt. Auf Basis 
der Ergebnisse einer vorangehenden Bedarfsanalyse und gemeinsam mit Akteur*innen der 
Zivilgesellschaft werden während der Tagung inhaltliche und methodisch -didaktische 
Konzepte erarbeitet, mit denen BNE passgenau in verschiedenen Kontexten vermittelt werden 
kann. Anschließend wird ein Pilotprojekt mit dem Titel „BNE als Bildungsthema in den 
Sozialräumen“ in Köln umgesetzt. Die Vermittlung von Selbstwirksamkeit und die „Aneignung“ 
des Themas Nachhaltigkeit durch die Menschen vor Ort stehen dabei im Vordergrund.

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Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  L E B E N S L A N G E S  L E R N E N 
 
Lebenslanges Lernen in 
der Kommune 
• Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 
2020 / Schulentwicklungsplan für die Weiterbildungs- 
und Berufskollegs 
• Kölner Bildungsbericht  
• Projekt LESEMENTOR Köln 
• Kinder- und Jugendförderplan  
• Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 
in Köln 
• Angebote der Volkshochschule 
• Kölner Bildungsmodell  
• Aktivitäten des regionalen Bildungsbüros  
 
Bildung für Nachhaltige 
Entwicklung (BNE) in 
Bildungseinrichtungen in 
kommunaler Trägerschaft 
 
• Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept 
• Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen  
• MINTköln-Festival 
• Veranstaltungsreihe „Maker Kids“  
• „KLASSE - KlimaAktion: Schulen sparen Energie“  
• Kölner Schulgarten-Netzwerk  
• Fortbildungsprogramm städtischer Kindertagesstätten  
• Projekt „Naturforscherkiste“  
 
Kooperationen zu 
Nachhaltigkeitsthemen 
mit weiteren 
Bildungseinrichtungen 
 
• BNE-Netzwerk Köln  
• Umweltpädagogische Lernorte 
• Kooperationen mit der Universität zu Köln  
• Saatgutfestival 
• Menschenrechtsforum 
• Kooperationen in Netzwerken: Stadtteilkonferenzen 
und thematische Arbeitskreise / Forum gegen 
Rassismus und Diskriminierung / Arbeitskreis 
Behindertenpolitik / Arbeitskreis Diversity / 
Steuerungskreis LESEMENTOR Köln / 
Aktionsbündnis Kinderfreundliche Kommune / 
Koordinationskreis NRWeltoffen / Anti-Bias-
Netzwerke gegen Diskriminierung und Ausgrenzung / 
AK zum Internationalen Tag der Menschenrechte / 
Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln / Alphanetz NRW, 
Region Süd 
 
Förderung der 
Beschäftigungsfähigkeit 
von Mitarbeitenden in 
Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
• Individuelle Formate der Personalentwicklung 
• Seminare der Personalentwicklung  
• KölnerKompetenzModell 
• Projekt „Qualifica Digitalis“  
• Pilotprojekt „Qualifizierung zur Online-Beratung 
(Verwaltungsreform)“ 
• Weitere: 
o Mentoring-Programm „Di(re)vers(e) Mentoring“  
o Maßnahmen der Beschäftigungsförderung des 
Amtes für Informationsverarbeitung  
o Angebote des Amts für Soziales, Arbeit und 
Senioren  
o Projekt digiTOP der Volkshochschule

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 S E I T E 89  
 
Kulturförderung 
 
 
• Kulturentwicklungsplan 
• Förderkonzepte des Kulturamtes 
• Förderkonzept Kulturelle Teilhabe  
 
Alltagskultur der 
Nachhaltigkeit 
o Programmangebot der Volkshochschule im Bereich 
Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit 
o Angebote der Stadtbibliothek 
o „Urban Gardening“ Projekte / Gartenlabore

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 S E I T E 90  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 
 
 
 
 
 W o h n u n g s n a h e  G r u n d v e r s o r g u n g  –  G r u n d s c h u l e 
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Grundschule 
2010 2017 2020 
k.A. 496,0 k.A. 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Anzahl der Grundschulen in einer Kommune hat wesentlichen Einfluss auf den Alltag 
junger Familien. Die Schließung von Grundschulen kann durch den Wegfall des 
Schulverkehrs zur Folge haben, dass Angebote des ÖPNV weniger in Anspruch genommen 
werden und entfallen, was den motorisierten Individualverkehr wiederum begünstigt. Für 
Familien bedeutet dies, mehr organisatorischer Aufwand und längere Wege im Alltag. Ein 
mangelndes Angebot von wohnortnahen Grundschulen kann folglich Abwanderung 
begünstigen. Für die Stadt Köln stehen nicht ausreichend statistische Daten zur Verfügung, 
um eine Aussage zur Entwicklung treffen zu können. Im Jahr 2017 betrug die 
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Grundschule 496,0 Meter. Im 
NRW-Durchschnitt waren es 2017 833,0 Meter. Durchschnittswerte auf Bundesebene sind 
nicht vorhanden, auch konnten keine Zielsetzungen in den Nachhaltigkeitsstrategien von 
Bund oder Land NRW identifiziert werden. 
 
S c h u l a b b r e c h e r q u o t e 
Anteil der Schulabgänger*innen ohne Schulabschluss an allen Schulabgänger*innen  
2010 2015 2020 
2,3 1,9 1,6 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Schulabbrecherquote gibt Auskunft über den Anteil der Personen, die ihre Pflichtschulzeit 
beenden, ohne mindestens einen Hauptschul - oder einen sond erpädagogischen 
Schulabschluss erworben zu haben. Der Eintritt in das Berufsleben in Deutschland ist für 
Personen ohne Schulabschluss deutlich erschwert. Die Schulträgerschaft ist eine kommunale 
Pflichtaufgabe, Bildung ist für die Zukunftsfähigkeit einer K ommune ein weitreichendes 
Schlüsselthema. Die Unterrichtsinhalte und deren Umsetzung sind Aufgabe des Landes. In 
der Stadt Köln lag der Anteil der Schulabbrecher*innen mit sinkender Tendenz bei 1,6 % im 
Jahr 2020, dies entspricht dem Durchschnitt für NRW Kommunen (2020: 1,6%). Die Deutsche 
Nachhaltigkeitsstrategie strebt durch die Zielsetzung 4.1.a. die „kontinuierliche Reduktion des 
prozentualen Anteils der frühen Schulabgänger*innen (18 - bis 24 -Jährige ohne 
Abschluss)“ an.

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 S E I T E 91  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
S c h u l a b b r e c h e r q u o t e  –  Au s l ä n d e r * i n n e n 
Verhältnis der Schulabbrecherquote von Ausländer-*innen zur Schulabbrecherquote 
in der Gesamtbevölkerung 
2010 2015 2020 
151,9 159,9 250,6 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund spielt Bildung eine zentrale Rolle. Di e schulische 
Grundausbildung ist der Schlüssel zur Arbeitswelt und somit Voraussetzung für wirtschaftliche 
Integration. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind häufig mit Problemen im 
Bildungssystem konfrontiert (z. B. durch unsichere Aufenthaltsverhältnisse). Im Jahr 2020 betrug das 
Verhältnis der Schulabbrecherquote von Ausländer*innen zur Schulabbrecherquote innerhalb der 
Gesamtbevölkerung 250,6 %, das bedeutet, dass von den Schulabrechenden in der Stadt Köln ca. 2,5-
mal so viele Schüler*innen Ausl änder*innen sind.  Im Jahr 2020 lag der Durchschnitt für NRW 
Kommunen bei 375,3 % und damit deutlich höher. Es bedarf insgesamt weiterer Anstrengungen, um 
das Ziel 10.1 „Erhöhung des Anteils der ausländischen Schulabgänger mit mindestens 
Hauptschulabschluss und Angleichung an die Quote deutscher Schulabgänger bis 2030“ der 
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. 
 
B e t r e u u n g  v o n  K i n d e r n  ( u n t e r  3- J ä h r i g e ) 
Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die in Tageseinrichtungen (KiTa/Tagespflege) 
betreut werden in Prozent 
2013 2018 2020 
27,4 33,6 35,9 
 
Quelle: Stadt Köln – Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Tagespflege ermöglicht frühkindliche 
Bildung und eine gemeinsame Vorbereitung auf den Eintritt in die Grundschule. Darüber hinaus wird 
den Eltern der Wiedereintritt in die Beschäftigung ermöglicht. Der Indikator lässt allerdings keine 
Rückschlüsse auf die Qualität der frühkindlichen Erziehung zu und die Betreuung von Kindern in 
Tageseinrichtungen ist zudem keine zwingende Voraussetzung für die Vorbereitung auf den Eintritt 
in die Grundschule. In der Stadt Köln ist der Anteil  der Kinder unter 3 Jahren, die in 
Tageseinrichtungen betreut werden, im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2020 bei 
35,9 %.  In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde in Ziel 4.2.a. definiert, den Anteil der 
Ganztagsbetreuung für Kinder bis 2 Jahren auf 35 % bis 2030 zu steigern.

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 S E I T E 92  
 
 
S E L B S T G E W Ä H L T ER  Z U S Ä T Z L I C H ER  I N D I K A T OR  
 
 
 
  
 
I n t e g r a t i v e  K i n d e r t a g e s e i n r i c h t u n g e n 
Anzahl der integrativen Kindertageseinrichtungen) / (Anzahl der 
Kindertageseinrichtungen) * 100 
2011 2015 2020 
17,6 26,2 39,5 
 
Quelle: Stadt Köln - Bildungsmonitoring 
Statistisches Bundesamt 
In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln ist Inklusion seit vielen Jahr en 
selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit. Eine uneingeschränkte Teilhabe ist das Ziel für 
alle Kinder in Köln. Der Anteil der integrativen Kindertageseinrichtungen hat sich seit 2011 mehr als 
verdoppelt. Im Zuge der Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention soll für alle behinderten 
oder von Behinderung bedrohten Kinder ein wohnortnahes Angebot geschaffen werden, möglichst 
in der nächstgelegenen, fußläufig erreichbaren Einrichtung. 
 30 -  b i s  3 4- Jäh r i g e  m i t  t e r t i ä r e m  o d e r  
p o s t s e k u n d ä r e m  n i c h t- t e r t i ä r e n  A b s c h l u s 
(Anzahl der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem oder postsekundärem nicht-tertiären 
Abschluss) / (Anzahl der Einwohner*innen im Alter von 30 bis 34 Jahren) * 100  
2017 2018 2019 
68,2 65,0 68,0 
 
Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. 
IT.NRW 2022 
 
Die zentralen biografischen Übergänge im jungen Erwachsenenalter sind der Einstieg ins 
Berufsleben nach Abschluss der beruflichen Ausbildung bzw. die Phase der tertiären 
Ausbildung und der daran anschließende Berufseinstieg. Etwas mehr als zwei Drittel der 30- 
bis 34 -Jährigen in Köln hatte im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen tertiären oder 
postsekundärem nicht -tertiären Abschluss. Dieser Wert liegt deutlich über dem NRW 
Durchschnitt mit einem Anteil von ca. der Hälfte der 30- bis 34-Jährigen. Zu den wichtigsten 
Aufgaben der Stadt Köln gehört es, ein verlässliches, breit gefächertes und hochwertiges 
Bildungsangebot zu gewährleisten und Bildungsangebote und ­zugänge für alle Lebenslagen 
anzubieten und weiterzuentwickeln.

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 S E I T E 93  
 
H A N D L U N G S F E L D 
14 SOZI ALE GERECHTIG KEIT UND  
ZUKUNFTSFÄHIGE GESEL LSCH AFT  
Die Kommune berichtet über die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion 
aller Menschen sowie über die gezielte Förderung benachteiligter 
Bevölkerungsgruppen. Sie erläutert, wie Kooperationen, Netzwerke und 
soziales Engagement für eine zukunftsfähige, nachhaltige Gesellschaft 
unterstützt werden. 
 
 
  
Aspekte 
 
14.1 Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit 
14.2 Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen 
14.3 Gestaltung des demographischen Wandels 
14.4 Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung 
14.5 Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen  
Menschen 
14.6 Prävention von Kinder-, Jugend- und Altersarmut 
14.7 Förderung von sozialem Engagement 
14.8 Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und 
Netzwerke 
 
Praxisbeispiele •  Masterplan des Dezernats V – Soziales, Gesundheit und Wohnen 
•  Verstetigung der Sozialplanung auf Basis des 1. Kölner  
 Lebenslagenberichts 
•  Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung 
 
SDG-
Indikatoren 
 
 
•  Armut: SGB XII / SGB II  
•  Kinderarmut / Jugendarmut / Altersarmut 
•  Verhältnis der Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern 
•  Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern 
•  Frauenanteil im Stadtrat  
•  Einbürgerungen 
•  Straftaten  
 
Add-On-
Indikatoren 
•      Wahlbeteiligung: Kommunalwahl

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 S E I T E 94  
 
 
Aspekt 14.1: Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit 
Köln ist  bekannt dafür, dass sich die Stadt in besonderem Maße für Anti-
Diskriminierung und Vielfalt einsetzt. Im Rahmen der Mitgliedschaft in der 
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus hat sich Köln verpflichtet, den Zehn-
Punkte-Aktionsplan der Koalition umzusetzen , der konkrete Handlungsfelder gegen 
Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene definiert. Die Umsetzung wird regelmäßig 
durch Sachstandsberichte dokumentiert, die von einem unabhängigen wissenschaftlichen 
Beirat der Städtekoalition  und Vertreter*innen der UNESCO  evaluiert werden. Im aktuellen 
Evaluierungsbericht wird das große Engagement der Stadt Köln hervorgehoben. Die Stadt ist 
ebenfalls Mitglied im „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ , das 2009 von 
Nichtregierungsorganisationen, städtischen Dienststellen und weiteren Organisationen 
gegründet wurde. Im Jahr 2020 beschloss der Rat der Stadt ergänzend die „Richtlinie zur 
Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz“ . 
Gefördert werden dabei sowohl antirassistische als auch rassismuskritische Projekte. Die 
Themen Alltagsrassismus und Alltagsdiskriminierung  werden auch im Rahmen des 2021 
gestarteten Prozesses zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln adressiert. Dieser 
adressiert die Auswirkungen des  Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche 
Zusammenleben und beinhaltet  verschiedene offene Veranstaltungs - und 
Beteiligungsformate. 
Als erste deutsche Kommune unterzeichnete Köln 2007 die Charta der Vielfalt. Um Vielfalt in 
öffentlichen Verwaltungen zu fördern, hat die Stadt 2015 in Kooperation mit weiteren Partnern 
ein Diversity-Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen gegründet. 2016 hat der Rat 
für die Stadtverwaltung Köln das Diversity Konzept - 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt beschlossen. 
Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, Ausgrenzung und Diskriminierung abzubauen sowie die 
Teilhabe- und Chancengerechtigkeit innerhalb wie außerhalb der Verwaltung zu fördern. Das 
Konzept wird durch ein Controlling begleitet, kürzlich wurde ein Sachstandsbericht zur 
Umsetzung (2018-2021) veröffentlicht. 
Zum Abbau von D iskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans - und 
intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wurde 2021 der LSBTI Aktionsplan: 
„Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller 
und geschlechtlicher Vielfalt“ beschlossen. Das umfassende kommunale Handlungskonzept 
bündelt erstmals alle Maßnahmen der Stadt mit LSBTI-Bezug. Unter dem Motto „Sister Cities 
Stand Together“ setzt sich Köln seit 2017 für die Rechte der LSBTI-Communites in Kölns 
Partnerstädten ein.  Im Rahmen eines  Austauschprogramms werden dazu regelmäßig 
Menschenrechtsaktivist*innen aus den Partnerstädten zum „Cologne Pride  / Christopher 
Street Day“ eingeladen. Ebenfalls besteht seit 2006 die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender , ein beratendes kommunalpolitisches Gremium der Kölner  
Stadtpolitik. 2015 beschloss der Rat zusätzlich den Beitritt Köln s zum „Rainbow-Cities-
Network“, dessen beteiligte Kommunen sich für die Interessen der LSBTI-Communities 
einsetzen. 
Köln setzt sich ferner intensiv gegen Gewalt an Frauen ein. So beteiligt sie sich mit Aktionen 
an der  landesweiten Aktionswoche „Orange Days “ und wirkt an der „Konzeptarbeit zum 
Powerhaus“ (NRW Pakt gegen Gewalt) mit. Damit sollen Angebote von Schutzeinrichtungen

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 S E I T E 95  
 
und Beratungsstellen in NRW bekannter gemacht werden – in sogenannten „Powerhäusern“ 
sollen Hilfen möglichst unter einem Dach gebündelt werden. 
 
Aspekt 14.2: Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen 
 Zu den Menschen mit eingeschränkten Teilhabechancen zählen zum einen 
überdurchschnittliche Anteile der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und 
der Menschen mit Behinderungen. Auch kinderreiche Familien gehören dazu. Deren 
Lage ist in allen Lebensphasen schlechter als im Durchschnitt der Bevölkerung . Die 
Teilhabechancen dieser Menschen zu verbessern wird als eine wesentliche Herausforderung 
angesehen, die sich in mehreren Handlungsschwerpunkten niederschlägt: 
- Bildung (vgl. 13. Lebenslanges Lernen) 
- Einkommen (16. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften) 
- Beschäftigung (16. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften) 
- soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung (14.7. Förderung von sozialem 
Engagement; 14.4. Inklusive Daseinsvorsorge, Demokratieförderung). 
Zur Unterstützung der Gruppe der Menschen mit Behinderu ngen verfügt die Stadt seit 2009 
über ein Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik  „Köln überwindet Barrieren – eine 
Stadt für alle“. Die 2016 beschlossene 2. Fortschreibung definiert 105 Einzelmaßnahmen in  
zwölf Handlungsfeldern.  Die Maßnahmen, die vom Büro der Behindertenbeauftragten 
koordiniert werden, verfolgen insgesamt das Ziel, Barrieren  abzubauen, die ein 
gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderung verhindern oder erschweren . Ein 
Beispiel für umgesetzte Aktivitäten in Köln ist die Einrichtung bezirklicher Lernräume  mit 
Technikausstattung und begleiteter Hilfestellung  zur Stärkung der Medienkompetenz 
benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Mit dem seit 2008 alle zwei Jahre ve rliehenen Kölner 
Innovationspreis Behindertenpolitik werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, an denen 
Menschen mit Behinderung beteiligt sind.  Zudem wurde  bereits 2 004 die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Gremium der Kölner Stadtpolitik eingerichtet. 
Die Geschäftsstelle ist bei der Fachstelle Behindertenpolitik angesiedelt, 2006 beschloss der 
Rat die Einrichtung einer Stelle einer oder eines Behindertenbeauftragten . Im Jahr 2021 
beschloss der Rat ebenfalls die Verwendung von einfacher Sprache als Verwaltungsstandard. 
Die Verwaltung ist damit beauftragt, ihre  Außenkommunikation – soweit wie möglich –auf 
einfache Sprache umzustellen. 
Mit Blick auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen verfügt die Stadt seit 2010 über einen 
Inklusionsplan für Kölner Schulen, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Der Plan zielt auf die 
Entwicklung inklusiver Bildungslandschaften in Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und 
Land ab – vor dem Hintergrund der UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit 
Behinderung. Demnach beinhaltet das Recht auf Teilhabe als Menschenrecht auch, dass alle 
Kinder in einer wohnortnahen Regelschule die für sie individuell notwendige Förderung 
bekommen können. Auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist Inklusion seit vielen 
Jahren selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbe it. Im Jahr 2013 wurde das erste 
Inklusionskonzept für städtische Kindertageseinrichtungen entwickelt, 2016 wurde es in einem 
partizipatorischen Prozess in enger Verzahnung mit der Praxis fortgeschrieben, um allen 
Kindern eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.

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 S E I T E 96  
 
Zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen wurde der Köln-Pass entwickelt. 
Der in der heutigen Form seit 2007 bestehende Pass bietet eine Vielzahl von Vergünstigungen 
und damit Teilhabemöglichkeiten, etwa in den Bereichen Kultur und Sport sowie Bildung und 
Mobilität. Über 153.000 Menschen profitierten 2020 vom Köln-Pass, davon waren ca. 78.000 
SGB-II-Leistungsberechtigte und Senior*innen (Zielwert: 2021 = 153.133). Im Jahr 2017 wurde 
per Ratsbeschluss eine Ausweitung des Gültigkeitsz eitraumes des Köln -Passes für 
Leistungsbeziehende nach dem SGB II und Senior*innen mit geringem Rentenbezug auf die 
Dauer von 2 Jahren vereinbart. 
2006 startete das Programm Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in 
Köln in sechs ausgewies enen Sozialraumgebieten. Es wurde stetig fortentwickelt und auf 
Gebiete mit entsprechenden Bedarfslagen ausgeweitet. Seit Anfang 2020 gibt es in Köln 
insgesamt 15 Sozialraumgebiete. Dort beschäftigen Kölner Träger der freien Wohlfahrtspflege 
im Auftrag der  Stadt Sozialraumkoordinator*innen vor Ort. Diese arbeiten in kontinuierlicher 
Abstimmung mit der Stadtverwaltung über die Geschäftsstelle Lebenswerte Veedel. Ein 
wichtiges Ziel dabei ist es, die Akteur*innen in dem jeweiligen Stadtteil zu vernetzen: zum 
Beispiel Bürger*innen, Politik, soziale - und Bildungseinrichtungen, Vereine, Ehrenamtliche 
und Polizei. So werden Wege gefunden, wie sich vor Ort bedarfsgerechter zusammenarbeiten 
lässt. Dabei entstehen neue, sinnvolle Angebote für Bürger*innen jeden Alters. Das Spektrum 
reicht von Bürger*innensprechstunden, Bürger*innenfesten, Bildungsangeboten, Sportkursen, 
Kinder- und Jugendfreizeiten bis hin zu Gewaltpräventionskursen und 
Aufklärungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen.  
In den vergangenen beiden Jahren wurde das Programm im Auftrag des Rates der Stadt Köln 
mit externer Unterstützung weiterentwickelt. Daran haben Mitarbeitende der Verwaltung, die 
Sozialraumkoordinator*innen, Vertreter*innen der Politik und der Wohlfahrtsverbände 
mitgewirkt.  
Im Erg ebnis sollen zukünftig die gesamtstädtische Sozialplanung und die 
sozialraumgebietsspezifische Planungen besser verzahnt werden. Außerdem sollen damit die 
Zielsetzungen und die Ergebnisse des Programms nachvollziehbarer werden. Die 
Festlegungen zu den Stru kturen und Vorgehensweisen sind im Handbuch „Lebenswerte 
Veedel – Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung in Köln“ dokumentiert (s. Aspekt 
14: Praxisbeispiel 2). 
 
Aspekt 14.3: Gestaltung des demographischen Wandels 
Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis zum Jahr 2040 
weiter wachsen. Die verschiedenen (Bevölkerungs - und Alters-)Gruppen wachsen 
jedoch nicht gleich stark. Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich, sie wird jünger, 
älter und zugleich bunter.  
Die demografisc hen Veränderungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen 
gesellschaftlichen Teilsysteme wie den Arbeitsmarkt, das Betreuungs - und Bildungssystem, 
das Gesundheitssystem und die Versorgung und Pflege älterer Menschen. Damit auch in 
Zukunft für möglichst vi ele Menschen Teilhabe gesichert und der Zusammenhalt der 
Stadtgesellschaft gewährleistet wird, ist es wichtig, den demografischen Wandel der 
Stadtgesellschaft proaktiv zu gestalten.

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 S E I T E 97  
 
Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen stellt ein zentrales gesellschaftliches 
Problem dar, das sich in Zukunft aufgrund des zunehmenden demographischen Wandels noch 
verschärfen wird. Mit der Seniorenberatung in den Stadtbezirken steht älteren Menschen mit 
Unterstützungsbedarf seit 2002 ein professionelles Team für alle Fragen des Alters zur 
Verfügung. Ziel ist es, die Senior*innen so zu beraten, dass sie mit passgenauem und 
integriertem Angebot (individuellem Unterstützungsnetzwerk) weiterhin selbstständig in der 
eigenen Wohnung leben können.  Die Senior enberatungen sind im Schnitt mit 3,5 
Beratungsstellen in jedem Stadtbezirk präsent. Im Jahr  2019 wurden 11.980 Senior*innen 
beraten. Es fanden 4.717 Hausbesuche statt, 4.341 Beratungen im Bürgeramt und 7.648 
Beratungen in den bezirklichen Beratungsstellen. 
Die SeniorenNetzwerke Köln  unterstützen seit 2002 Senior*innen dabei, in Selbsthilfe ein 
persönliches Netzwerk im Stadtteil aufzubauen.  Zielgruppe sind Menschen, die bereits über 
eigene Selbsthilfefähigkeiten verfügen. Das Programm wurde gemeinsam von der Stadt Köln, 
den Wohlfahrtsverbänden und der Seniorenvertretung entworfen und wird laufend 
weiterentwickelt. Die Ziele wurden in einem begleitenden Konzept (2020) formuliert. Hierzu 
gehören u.a. die Begegnung älterer Menschen und Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten, die 
gegenseitige Unterstützung mit jüngeren Menschen, die Förderung von ehrenamtlichem 
Engagement sowie die Stärkung der  allgemeinen Seniorenfreundlichkeit der Stadtteile. Die 
Anzahl der Netzwerke steigt in den letzten Jahren stetig an, z urzeit nutzen ru nd 6.000 
Menschen in über 60 Stadtteilen die Angebote.  
Haushaltsnahe Dienste richten sich an Menschen, die auf Unterstützung in ihrem Haushalt 
angewiesen sind, über geringe finanzielle Ressourcen verfügen und deren Bedarfe nicht über 
die Pflegeversicherun g abgedeckt sind. Die Dienste  sollen diese Menschen bei der 
Bewältigung ihres Alltags unterstützen und auch dabei, so lange wie möglich in ihrer eigenen 
Wohnung bleiben zu können. Präventive Hausbesuche richten sich dabei an Menschen ab 75 
Jahre, die weder über soziale Dienstleistungen informiert sind, noch an der Kommunikation im 
öffentlichen Raum teilnehmen. Ihr Zweck ist es, die Bedürfnisse der älteren  Menschen zu 
identifizieren, Risikofaktoren rechtzeitig zu erkennen und den Zugang zu vorhandenen 
Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie sozialen Netzwerken im Stadtbezirk zu 
erleichtern. Im Jahr 2020 gab es im Rahmen der Präventiven Hausbesuche in 417 Fällen die 
Vermittlung an haushaltsnahe Dienstleistungen. 
Seit dem Jahr 2006 sind in Köln ferner Entlastungsdienste von Menschen mit Demenz und 
ihren Angehörigen etabliert. Ziel der Dienste  ist die Erhaltung  und Stärkung  der 
Pflegebereitschaft in der Familie sowie der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Demenz 
und ihren Angehörigen. Die hauptamtlichen Mitarbeitenden haben die Aufgabe, ehrenamtliche 
Helfer*innen zur Entlastung der betroffenen Familien zu gewinnen, zu schulen, einzusetzen 
und zu begleiten. So soll die Selbstständigkeit der an Demenz erkrankten Menschen so lange 
wie möglich erhalten werden. In jedem Stadtbezirk ist ein/e Koordinator*in in Vollzeit tätig.

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 S E I T E 98  
 
Aspekt 14.4: Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung 
Um die Leistungen der kommunalen Verwaltung allen Bürger*innen unabhängig von 
Alter, Beeinträchtigungen oder Migrationshi ntergrund zugänglich zu machen,  setzt 
die Stadt Köln verschiedene Maßnahmen um. Das Kommunale Integrationszentrum 
setzt sich für die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung  ein. Diese zielt auf Partizipation, 
Chancengleichheit und Teilhabe aller Menschen in  Köln ab, unabhängig von Herkunft und 
kultureller Identität. Indem sich die Stadtverwaltung stärker auf die Herausforderungen und 
Bedingungen der Einwanderungsgesellschaft einstellt, werden Barrieren beim Zugang zu 
öffentlichen Dienstleistungen abgebaut un d Möglichkeiten der Einflussnahme und Teilhabe 
gerechter verteilt. Der Prozess der Interkulturellen Öffnung wird mit einer rassismuskritischen 
Perspektive angegangen.  
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtverwaltung mehrsprachige Informationen und Anträge 
für Bürger*innen zur Verfügung. In allen Ämtern der Daseinsfürsorge  erfolgt außerdem ein 
Einsatz von Videodolmetscher*innen , s tadtweit werden Sprach- und Kulturmittler*innen  
eingesetzt. Darüber hinaus finden r egelmäßig Schulungen der Mitarbeitenden statt, um bei 
diesen Kompetenzen bezüglich Vielfalt und rassismuskritischem Denken zu stärken.  
Unterschiedliche Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden  werden als wertvolle Ressource 
erkannt und gefördert. 
Seit 2015 gibt es das Bündnis der „Partnerschaften für Demokratie Köln“, das sich mit jährlich 
wechselnden Schwerpunkten gegen Rechtsextremismus und für ein vielfältiges, gewaltfreies 
und demokratisches Miteinander in Köln einsetzt. 
 
Aspekt 14.5: Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen 
Menschen 
Köln ist eine weltoffene und tolerante Stadt, deren kulturelle Vielfalt zugleich 
Charakteristikum und Stärke ist.  Die Integrationsarbeit wird maßgeblich vom 
Amt für Integration und Vielfalt sowie dem daran angegliederten Kommunalen 
Integrationszentrum getragen. Das Zentrum besteht seit 2013 und ist tätig in 
den Bereichen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ (hierzu 
gehören z. B. die Koordination und Unterstützung  der anerkannten Interkulturellen Zentren 
Kölns). Die übergreifende Dachstrategie und zentrale Leitlinie für die kommunale 
Integrationsarbeit stellt das Kölner Konzept Stärkung integrative Stadtgesellschaft (2012) dar. 
Es zielt a uf die gleichberechtigte Teilnahme von Migrant*innen am öffentlichen, 
wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ab und benennt hierfür 
Grundvoraussetzungen, Ziele  und zentrale Handlungsfelder. Im Rahmen der jährlich 
stattfindenden Konferenz interkulturelles Köln  zur Vernetzung von Fachpersonen aus den 
Bereichen Migration und Integration erfolgt jeweils eine Anpassung und Fortschreibung. Das 
Konzept wird durch begleitende Maßnahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms 
(2014) zur Förderung der Integration, der Vielfalt und des interkulturellen Zusammenlebens 
ergänzt. Seit 2021 nimmt Köln ferner am NRW -Landesprogramm „Kommunales 
Integrationsmanagement“ teil, das vernetzte Beratungsangebote insbesondere für junge 
zugewanderte Menschen ermöglicht. Der Integrationsrat der Stadt Köln vertritt insgesamt die 
Interessen der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte und bringt ihre Belange in

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 S E I T E 99  
 
den kommunalpolitischen Diskurs ein. Seit 2016 unterstützen fünf  Facharbeitskreise des 
Integrationsrates die politische Arbeit.  
Mit Blick auf die  Förderung von Integration im Bereich Bildu ng unterstützt das Zentrum für 
Mehrsprachigkeit und Integration (eine Kooperation der Bezirksregierung Köln, der Stadt Köln 
und der Universität zu Köln)  Bildungseinrichtungen dabei, die Förderung von 
Deutschkenntnissen und eine mehrsprachige Bildung system atisch zu implementieren. Um 
den gleichberechtigten Zugang  von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die 
Bildungssysteme zu unterstützen, hat das Zentrum ein Eckpunktepapier zur Integration von 
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schul en (2018) entwickelt. Im 
Rahmen des Ferienprojekts talentCAMPus (ein Projekt der Volkshochschule Köln , des 
Kommunalen Integrationszentrums und der Lernenden Region – Netzwerk  Köln) werden 
zugewanderte Kinder und Jugendliche ebenfalls unterstützt. Auch der  Ausbau 
niederschwelliger Angebote interkultureller Familienbildung  ist eine wichtige Aufgabe in 
diesem Bereich. Zur sprachlichen Integration für Menschen mit Migrationshintergrund bietet 
insgesamt das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule als größter Sprachanbieter in Köln ein 
umfassendes Angebot.  
Zur Unterstützung von Obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen bietet 
die Stadt Köln verschiedene Hilfen an. Hierzu zählen zunächst finanzielle Hilfen sowie die 
Beratung und Begleitung bei drohen dem Wohnungsverlust . E inen Schwerpunkt stellt 
diesbezüglich die Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB II und des SGB XII 
durch die Fachstelle Wohnen dar . Per Ratsbeschluss wurde hierzu die Ausweitung der 
präventiven Hilfen zur Vermeidung eines W ohnungsverlustes beschlossen. Des Weiteren 
bestehen Hilfen bei akuter Wohnungslosigkeit durch die Vermittlung von Notschlafstellen sowie die 
Wohnungsvermittlung im Rahmen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft. 
Die Stadt Köln hat ein Förderprogramm für  das Projekt „Housing First“ entwickelt. Mit den 
Projekten Housing First und „Selbstverwaltete Wohn - und Arbeitsprojekte für wohnungslose 
Menschen“ werden zwei neue Ansätze erprobt. 
 
Aspekt 14.6: Prävention von Kinder-, Jugend-, Familien- und Altersarmut 
Kinder-, Jugend- und Familienarmut in Köln zu begegnen, stellt eine zunehmend 
große Herausforderung  dar. Nicht alle jungen Menschen haben die gleichen 
Startchancen, j e nach Stadtgebiet ergeben sich unterschiedlich günstige oder 
prekäre Bedingungen. Vor diesem Hintergrund nimmt Köln seit 2017 an der Landesinitiative 
„Kommunale Präventionsketten“ teil. Um allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen 
Chancen zu eröffnen, hat die Stadt 2019 zur Umsetzung der Landesinitiative die 
Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken“ beschlossen. Als „Kinderfreundliche Kommune“ ist 
für die Stadt Köln die Schaffung eines positiven Umfelds für junge Menschen  inklusive 
gerechter Beteiligung ein zentrales Anliegen. Die Gesamtstrategie bildet die Grundlage zur 
Prävention bzw. Bekämpfung von Benachteiligungslagen in Köln  und fokussiert auf die 
Handlungsfelder „Gerechte Bildungs - und Teilhabechancen schaffen“ sowie „Gesundheits - 
und Entwicklungschancen eröffnen“. Sie setzt strategische Ziele fest, mit Schwerpunkten auf 
Einrichtungen wie Kita und Schule, auf Bildungs - und Gesundheitsangeboten, Netzwerken 
und auf Qualitätsentwicklung. Zudem gibt die Strategie eine Orientierung für die Prävention

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 100  
 
und d ie Bekämpfung von Benachteiligen junger Menschen und ihrer Familien in Köln. Auf 
dieser Grundlage werden Maßnahmen für die Struktur- und für die Praxisebene formuliert. 
Um langzeitarbeitslose Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen , 
wurde ein eigenes kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit aufge legt, 
das vorhandene Bundes - und Landesprogramme ergänzen und erweitern soll : Das 
Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit  verfolgt das  Ziel, soziale 
Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für alle langzeitarbeitslosen Kölner *innen über 
dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen , unabhängig davon, ob 
sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Rahmen des Programms werden folgende 
Maßnahmen umgesetzt: (1.) Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung , (2.) 
Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt , (3.) 
Stabilisierung von Beschäftigung Langzeitarbeitsloser , (4.) Verbesserung der 
Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Qualifizierungen  sowie (5.) 
Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung  und (6.) Maßnahmen zur beruflichen 
Orientierung. 
 
Aspekt 14.7: Förderung von sozialem Engagement 
Die Stadt Köln engagiert sich intensiv in der Förderung des bürgerschaftlichen 
Engagements. Da es sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe handelt, ist es 
erforderlich, das Engagement von zentraler Stelle zu fördern. Zu diesem  Zweck 
wurde per Ratsbeschluss bereits im Jahr 2 001 die Kommunalstelle zur Förderung und 
Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements im Büro der Oberbürgermeisterin eingerichtet. 
Die Kommunalstelle ist Ansprechpartnerin für alle Ehrenamtlichen, Organisationen, Verbände 
und sonstigen Initiativen und vermittelt Kontakte zu den entsprechenden Beratungsstellen und 
Institutionen. Ihre Ziele sind die Förderung der öffentlichen Anerkennung von ehrenamtlicher 
Arbeit, die Stärkung des Bewusstseins für das Thema Ehrenamt sowie die Verbesserung der 
Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche. 
Das Kölner Netzwerk Bürgerengagement  ist ein freiwilliger Zusammenschluss von  
Organisationen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und gemeinwohlorientierten 
Einrichtungen sowie aktiven Bürger *innen. Alle Beteiligten arbeiten gleichberechtigt und 
bringen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Erfahrungen ein.  Die Aufgaben des  Netzwerks 
sind: (1.) die impulsgebende Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in all seinen 
Formen und gesellschaftlichen  Bereichen, (2.) die Umsetzung des „Kölner Konzeptes zur 
Förderung bürgerschaftlichen Engagements“, (3.) die Bündelung der Aktivitäten rund um die 
Förderung des Ehrenamts und der Bürgerbeteiligung , (4.) die Intensivierung der 
Kommunikation zwischen Akteur*innen sowie (5.) die eigene kontinuierliche qualitative und 
quantitative Weiterentwicklung. 
Die Arbeitsgrundlage des Kölner Netz werks Bürgerengagement bildet das „Kölner Konzept 
zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements“ , das 2005 vom Stadtrat verabschiedet  
wurde. Es besteht aus 44 Handlungsempfehlungen zur Förderung des Bürgerengagements in 
Köln. Beispiele für umgesetzte Maßnah men sind die Erarbeitung von Leitlinien des 
bürgerschaftlichen Engagements, die Bereitstellung von Informationen und einer Datenbank 
auf der Website „www.engagiert-in-koeln.de“, eine Broschüre zu ehrenamtlichen Projekten an

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 S E I T E 101  
 
Kölner Schulen, die Arbeitsgruppe „Bürgerengagement und Migration“, ein „Leitlinienprozess 
Bürgerbeteiligung“ oder eine Arbeitsgruppe zum gemeinnützigen Unternehmensengagement. 
Derzeit wird an einer Aktualisierung des Konzeptes und an einer Fortschreibung  der 
Handlungsempfehlungen gearbeitet. 
Weitere Aktivitäten zur Unterstützung des Bürgerengagements sind der jährlich verliehene 
Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“, die Bekanntmachung des Themas über jährlich berufene 
Ehrenamtspat*innen, die Ausrichtung des Kölner Ehrenamtstags, die Einführung der NRW 
Ehrenamtskarte in Köln , der Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement , die 
Etablierung einer digitaler Ehrenamtsbörse oder das Angebot zur politischen Bildung durch 
das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule. 
 
Aspekt 14.8: Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und 
Netzwerke 
Die Stadt Köln nimmt als Kooperationspartnerin am Forschungsprojekt, „iResilience 
– Soziale Innovation und intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt der 
Zukunft“ (2018-2022) teil, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 
gefördert wird. In drei Pilotquartieren in Köln und Dortmund werden neue Vorgehensweisen 
und Kooperationen zur lokalen Klimavorsorge erprobt. In dem Beteiligungsprozess bringt das 
Projekt Bürger*innen, lokale  Unternehmen, Arbeitende, Stadtverwaltung, Politik sowie 
Initiativen in unterschiedlichen Veranstaltungen und neuen Formaten zusammen. Die 
Akteur*innen sollen für klimatische Veränderungen und die Folgen vor Ort sensibilisiert und 
aktiviert werden, um geme insam Maßnahmen zur Starkregen- und Hitzevorsorge sowie der 
Klimafunktion des Stadtgrüns zu entwickeln  (Ideen sind z .B. privater Gebäudeschutz vor 
Starkregen in Abstimmung mit der Nachbarschaft, die Nutzung von schattigen Wegen an 
heißen Tagen oder die Zus ammenarbeit mit Eigentümer*innen und Mieter*innen für mehr 
Grün in Hinterhöfen). Wichtig sind dabei digitale und soziale Innovationen zur Klimaresilienz. 
Alle Ideen werden in „Fahrplänen“ für eine klimarobuste Entwicklung der Pilotgebiete  
zusammengeführt. Die Ergebnisse und Prozesse der Pilotquartiere sollen nachfolgend auch 
auf weitere Stadtteile der Partnerstädte und andere Städte übertragbar sein.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 102  
 
Im Rahmen der Mitgliedschaft bei Region Köln Bonn e.V. vernetzt sich die Stadt Köln darüber 
hinaus mit der  Region Köln/Bonn. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von 
Metropolregionen im europäischen Wirtschaftsraum verfolgt die Region aktiv eine nachhaltige, 
vernetzte Entwicklung in landes -, bundes- und europaweiter Dimension. In diesem Rahmen 
werden gezielt erforderliche Konzepte erstellt, wie die „Regionale 
Klimawandelvorsorgestrategie“ (siehe Aspekt 11.8) oder ein Agglomerationskonzept (siehe 
Aspekt 18.1). 
Köln ist ebenfalls Mitglied in einer Reihe von europäischen und internationalen Netzwerken, 
die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Städten, Gemeinden und 
Regionen auf der praktischen Ebene unterstützen. Die Arbeit in diesen Netzwerken ermöglicht 
den Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Entwicklung von Strategien und Maßnahmen. 
Ein Beispiel ist die  Mitgliedschaft im Netzwerk EUROCITIES – dem größten unabhängigen 
europäischen Netzwerk von Großstädten, bestehend aus über 200 Städten aus 38 Ländern, 
das den Austausch zur zukunftsgerechten Stadtentwicklung fördert.

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 S E I T E 103  
 
P R A X I S B E I S P I E L E 
 
Praxisbeispiel 1 - Masterplan des Dezernats V – Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Der Masterplan des Dezernats V gliedert sich in die Gesamtstrategie der Stadt strategie 
„Kölner Perspektiven 2030+ “ ein und konkretisiert diese. Er wurde erstmals im Jahr 2020  
vorgelegt und umfasst ein strategisches Zielsystem , inklusive anzustrebender Zielwerte 
(Kennzahlen) für die fünf Handlungsfelder Einkommen, Beschäftigung, Gesundheit, soziale, 
gesellschaftliche und politische Einbindung sowie Wohnen. Die Zielsetzungen wurden mit den 
Globalen Nachhaltigkeitszielen abgeglichen und vor diesem Hintergrund zum Teil angepasst. 
Dem Masterplan vorangestellt ist die übergreifende Vision des Dezernats mit den  
handlungsleitenden Prinzipien „Lebensqualität der Menschen “, „ Quartiere de r Vielfalt “, 
„Gemeinwohlverpflichtung“, „ Stärkung der Selbsthilfe “ sowie „ transparente Darstellung der 
Ergebnisse und Wirkungen“. Im Masterplan sind die Ziele und Strategien beschrieben, die im 
kontinuierlichen Verbesserungsprozess verfolgt werden und die stetig beobachtet und 
weiterentwickelt werden. Es sind darin Indikatoren benannt, deren Entwicklung stetig 
beobachtet wird und deren Auswahl kontinuierlich weiterentwickelt wird. 
 
Praxisbeispiel 2 - Verstetigung der Sozialplanung auf Basis des 1. Kölner 
Lebenslagen-berichts 
Auf Basis der Erkenntnisse  des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020  strebt die Stadt Köln 
zukünftig die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung an. 
Das zentrale damit verbundene Ziel ist es , die Teilhabechancen insbesondere für 
mehrfachbelastete Zielgruppen zu verbessern und insgesamt die Integration zu fördern. Auf 
der Basis der Analyse der Lebenslagenbereiche sollen in einem integrierten Prozess 
gesamtstädtisch die wesentlichen Handlungserfordernisse abgestimmt und priorisiert werden. 
Darüber hinaus  sollen Ziele festgelegt , Bedarfe vor dem Hintergrund der vorhandenen 
sozialen Infrastruktur ermittelt und schließlich Strategien zur Erreichung der Ziele erarbeite t 
und umgesetzt werden. 
 
Praxisbeispiel 3 - Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung 
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen in benachteiligten 
Quartieren soll das  Handbuch Bürger*innen - und Sozialraumorientierung in Köln  eine 
Verschränkung der integrierten, strategischen  Sozialplanung mit der kleinräumigen Planung 
für die Sozialraumgebiete im Rahmen des Projekts Lebenswerte Veedel ermöglichen.

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 S E I T E 104  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  S O Z I A L E  G E R E C H T I G K E IT 
U N D  Z U K U N F T S F Ä H I G E  GE S E L L S C H A F T 
 
Anti-Diskriminierung, 
Gewaltprävention und 
Chancengleichheit 
• Mitgliedschaft Europäische Städtekoalition gegen 
Rassismus 
• Mitgliedschaft „Kölner Forum gegen Rassismus und 
Diskriminierung“ 
• Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur 
Stärkung von Demokratie und Akzeptanz 
• Prozess zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt 
Köln  
• Unterzeichnung Charta der Vielfalt 
• Diversity-Netzwerk der Kommunal- und 
Landesverwaltungen  
• Diversity Konzept - 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt  
• Unterstützung LSBTI Community: LSBTI Aktionsplan zur 
Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt / 
Sister Cities Stand Together / Cologne Pride / 
Christopher Street Day / Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und Transgender / Rainbow-Cities-
Network 
• Konzeptarbeit zum „Powerhaus“ (NRW Pakt gegen 
Gewalt) 
 
 
Förderung 
benachteiligter 
Bevölkerungsgruppen 
• Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik 
• Einrichtung bezirklicher Lernräume  
• Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik  
• Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
• Verwendung von einfacher Sprache als 
Verwaltungsstandard 
• Inklusionsplan für Kölner Schulen 
• Inklusionskonzept für städtische 
Kindertageseinrichtungen  
 
Gestaltung des 
demographischen 
Wandels 
• Seniorenberatung 
• SeniorenNetzwerke Köln 
• Haushaltsnahe Dienste 
• Präventive Hausbesuche  
• Entlastungdienste von Menschen mit Demenz und ihren 
Angehörigen 
 
 
Inklusive 
Daseinsvorsorge und 
Demokratieförderung 
• Interkulturelle Öffnung der Verwaltung 
• Mehrsprachige Informationen und Anträge für 
Bürger*innen / Einsatz von Videodolmetscher*innen / 
Sprach- und Kulturmittler*innen / Kompetenzen 
bezüglich Vielfalt und rassismuskritischem Denken / 
Sprachkompetenzen

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 S E I T E 105  
 
Versorgung und 
Integration von 
geflüchteten und 
obdachlosen 
Menschen 
• Kommunales Integrationszentrum 
• Kölner Konzept: Stärkung integrative Stadtgesellschaft 
• Konferenz interkulturelles Köln 
• Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
• Integrationsrat, inkl. Facharbeitskreise 
• Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration 
• Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen 
• Ferienprojekt talentCAMPus  
• Niederschwellige Angebote interkultureller 
Familienbildung  
• Angebote Amt für Weiterbildung/Volkshochschule 
• Unterstützung von Obdachlosen und von 
Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen / Ausweitung 
der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines 
Wohnungsverlustes 
 
Prävention von 
Kinder-, Jugend- und 
Altersarmut 
• Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ 
• Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken“  
• Kommunales Programm für Arbeit und 
Beschäftigungsfähigkeit 
Förderung von 
sozialem Engagement  
• Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung 
Bürgerschaftlichen Engagements 
• Kölner Netzwerk Bürgerengagement 
• Kölner Konzept zur Förderung Bürgerschaftlichen 
Engagements 
• Weitere: 
o KölnEngagiert 
o Ehrenamtspat*innen 
o Einführung der NRW Ehrenamtskarte 
o Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches 
Engagement 
o Digitale Ehrenamtsbörse 
o Angebote Amt für Weiterbildung 
o Volkshochschule 
 
Förderung der 
Resilienz der 
Kommune durch 
Kooperationen und 
Netzwerke 
• Forschungsprojekt iResilience – Soziale Innovation und 
intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt 
der Zukunft 
• Vernetzung im Rahmen der Mitgliedschaft Region 
Köln/Bonn e.V. 
• Mitgliedschaft im Netzwerk EUROCITIES

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 106  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 
 
 
 
 A r m u t  - S G B- II - / S G B- X I I- Q u o t e 
Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII (unter 65 Jahre) an 
der Bevölkerung (unter 65 Jahre) in Prozent 
2010 2015 2020 
14,6 14,3 14,2 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die SGB II / SGB XII - Quote gibt an, wie hoch der Anteil der Bevölkerung ist, der Anspruch 
auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) hat und damit, 
wie hoch die Hilfebedürftigkeit der Menschen in einer Kommune ist. In der Stadt Köln ist der 
Anteil im Zeitverlauf leicht von 14,6 % auf 13,3 % im Jahr 2019 gesunken, was den Anteilen 
in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl nahekommt. Im Jahr 2020 
stieg der Wert wieder auf 14,2%. Der tendenziell sinkende Trend ist auch im NRW -weiten 
Vergleich zu sehen, hier liegt der Anteil im Jahr 2020 bei 12 % und somit leicht unter dem 
Anteil der Stadt Köln. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW nehmen in 
ihren Zielsetzungen keinen expliziten Bezug zu diesem Indikator. 
 A r m u t  –  K i n d e r a r m u t 
Anteil der unter 15-Jährigen, die selbst oder indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft 
Sozialgeld nach SGB II erhalten in Prozent 
2010 2015 2020 
23,5 22,9 21,5 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
Kinderarmut ist oftmals bedingt durch die Arbeitslosigkeit und Armut der Eltern. Mögliche 
Konsequenzen können die Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen, wi e Wohnen oder 
Ernährung und ungleiche Bildungs - und Teilhabechancen sein. In der Stadt Köln ist der Anteil der 
unter 15-Jährigen, die von Armut betroffen sind, bis 2020 stieg auf 21,5 % gesunken.  Diese Tendenz 
ist auch in anderen Großstädten in NRW mit äh nlicher Einwohnendenzahl zutreffend, der NRW -
Durchschnitt betrug 2020 17,8 %. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten 
keine altersspezifischen Zielsetzungen zu Armut. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt in 
Ziel 1.1.a. jedoch das generelle Ziel, den „Anteil der Personen, die materiell depriviert sind (Mangel 
an bestimmten Gebrauchsgütern, unfreiwilliger Verzicht auf bestimmten Konsum aus finanziellen 
Gründen), bis 2030 deutlich unter dem EU­28­Wert (28 Staaten der Europäischen Union bis 31. Januar 
2020) zu halten“.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 107  
 
 
 
 
 
 
 
 A r m u t  –  J u g e n d a r m u t 
Anteil der 15- bis 17-Jährigen, die selbst oder indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft 
Sozialgeld erhalten in Prozent 
2010 2015 2020 
19,9 20,6 20,5 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Jugendarmut kann eine unmittelbare Folge von Kinderarmut sein. Erschwerend zu den nicht 
hinreichenden Mitteln zur Grundversorgung kommt hinzu, dass sich Jugendliche im 
Übergang zur Selbstständigkeit befinden. Konnten sie jedoch bereits zuvor wegen Armut nur 
unterdurchschnittlich an Bildung teilhaben, so schränkt das ihre Wahlmöglichkeiten mit Blick 
auf beispielsweise die Berufswahl enorm ein. In der Stadt Köln lag der Anteil der 15- bis 17-
Jährigen, die von Armut betroffen sind, im Zeitverlauf zwischen 19,9 % und 20,5 %, ähnliche 
Anteile sind auch in anderen Großstädten in NRW zu sehen. Im NRW -weiten Vergleich lag 
der Anteil im Jahr 2020 mit 14,1 % unter dem Anteil in der Stadt Köln. Wie oben erwähnt, 
beinhalten die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW keine alt ersspezifischen 
Zielsetzungen zu Armut. 
 A r m u t  –  A l t e r s a r m u t 
Anteil der Bezieher*innen von Grundsicherung an der Bevölkerung ab 65 Jahren in 
Prozent 
2010 2015 2020 
5,9 7,6 8,0 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Altersarmut beschreibt die Problematik, unabhängig von der Länge der Erwerbstätigkeit, zum 
Erreichen des Renteneintritts über einen Rentenanspruch zu verfügen, der unter dem 
Existenzminimum liegt. In den nächsten Jahren wird sich diese Problematik voraussichtlich 
aufgrund von demographischem Wandel, Renten reformen und Entwicklungen auf dem 
Arbeitsmarkt noch verschärfen. Die Möglichkeiten für ältere Menschen diese Situation aktiv 
zu ändern sind häufig eingeschränkt, was zusätzlich zu Isolation führen kann. In der Stadt 
Köln ist der Anteil der über 65 -Jährigen, die von Armut betroffen sind, im Zeitverlauf 
kontinuierlich angestiegen. Diese Entwicklung ist auch im NRW-Durchschnitt zu verzeichnen, 
hier lag der Anteil im Jahr 2020 allerdings nur bei 4,0 % und somit unter dem Anteil der Stadt 
Köln mit 8,0 %. Die Na chhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine 
altersspezifischen Zielsetzungen zu Armut.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 108  
 
 
 
 
 
 V e r h ä l t n i s  d e r  B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e n  v o n  F r a u e n  
u n d  M ä n n e r n 
Verhältnis der Beschäftigungsquote von Frauen zur Beschäftigungsquote von 
Männern in Prozent 
2010 2015 2020 
87,4 89,2 89,2 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Beschäftigungsquoten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und 
Männern liefern wichtige Hinweise hinsichtlich möglicher Formen geschlechtsspezifischer 
Diskriminierung auf d em Arbeitsmarkt, wobei Beamt*innen, Selbstständige und geringfügig 
Beschäftigte nicht Teil der Berechnungsgrundlage sind. Ebenfalls wird nicht unterschieden, 
ob sich die Beschäftigten in Voll- oder Teilzeitarbeit befinden, so dass das Arbeitszeitvolumen 
keinen Einfluss auf den Indikator hat. Die Frauenbeschäftigungsquote in der Stadt Köln 
beträgt im Jahr 2020 89,2 % der Männerbeschäftigungsquote und blieb in den letzten Jahren 
relativ konstant (sind mehr Frauen als Männer sozialversicherungspflichtig beschä ftigt, liegt 
der Wert bei über 100 % - bei einem Wert von unter 100 % sind mehr Männer als Frauen in 
den Arbeitsmarkt integriert). Der NRW -Vergleich weist eine geringere Quote auf: Im Jahr 
2020 betrug die Frauenbeschäftigungsquote 85,3 % der Männerbeschäftigungsquote. In den 
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW werden die Beschäftigungsquoten von 
Frauen und Männern nicht explizit adressiert. 
 V e r d i e n s t a b s t a n d  z w i s c h e n  F r a u e n  u n d  M ä n n e r n 
Medianeinkommen weiblicher Arbeitnehmerinnen im Verhältnis zum 
Medianeinkommen männlicher Arbeitnehmer in Prozent 
2015 2017 2019 
83,4 84,4 85,1 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Nach wie vor bestehen signifikante Einkommensunterschiede zwischen weiblichen und 
männlichen Arbeitnehmer*innen. Dies ist u. a. auf unterschied liche Berufswahlen, 
Hierarchieebenen und Berufserfahrungen zurückzuführen. Ein familienbedingter befristeter 
Ausstieg wirkt sich negativ auf das Einkommen aus. Trotz des Diskriminierungsverbotes 
werden Frauen schlechter entlohnt als Männer, was sich langfristig auch auf die Rentenhöhe 
auswirkt. Der Indikator spiegelt das (Brutto -)Medianeinkommen vollzeitbeschäftigter Frauen 
wider und setzt es in das Verhältnis zum (Brutto -)Medianeinkommen vollzeitbeschäftigter 
Männer. In der Stadt Köln ist das Medianeinkomm en in den Jahren 2015 bis 2019 minimal 
gestiegen, aktuellere Daten liegen nicht vor. Der NRW-Durchschnitt zeigt eine sehr ähnliche 
Entwicklung (2019: 85,8 %), welche nur minimal über der Kölner Entwicklung liegt und die 
geringere Entlohnung von Frauen im V ergleich zu Männern bestätigt. Es bedarf folglich 
weiterer Anstrengungen, um das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 5.1.a. 
„Verringerung des Abstandes auf 10 % bis 2020, Beibehaltung bis 2030“ noch zu erreichen.

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 S E I T E 109  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F r a u e n a n t e i l  i m  S t a d t r a t   
Anteil der Mandate im Stadtrat, die von Frauen besetzt sind in Prozent 
2013 2015 2019 
34,1 40,0 41,1 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der Frauenanteil im Stadtrat, Gemeinderat bzw. Kreistag ist trotz intensiver Bestrebungen 
bundesweit seit Jahren unverändert niedrig. Die Möglichkeit einer Zuteilung von Listenplätzen 
durch die politischen Parteien trägt zwar zu einer Erhöhung des Frauenanteils bei, dies hat 
jedoch bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die Datengrundlage für die Stadt Köln 
lässt lediglich eine Au ssage über die Jahre 2013 bis 2019 zu. In Köln lag der Anteil der 
Mandate im Stadtrat, die von Frauen besetzt sind, zuletzt (2019) bei 41,1 %. Im selben Jahr 
lag der Frauenanteil im NRW-Durchschnitt bei nur 35 %. In den Nachhaltigkeitsstrategien von 
Bund und Land NRW wird der Frauenanteil in Räten nicht explizit adressiert. Grundsätzlich 
bedarf es für die Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit aber intensiverer Anstrengungen. 
 
E i n b ü r g e r u n g e n 
Anzahl der in dem jeweiligen Jahr eingebürgerten Personen an der Anzahl aller 
ausländischen Einwohner*innen in Prozent 
2010 2015 2020 
1,6 1,4 1,3 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Anzahl der Einbürgerungen pro Jahr gilt als ein wichtiger Indikator, um Aussagen zur 
Integration treffen zu können, denn die Einbürgerung trägt im Allgemeinen zu einer stärkeren 
Identifikation mit der Gesellschaft des Einwanderungslandes bei. In der Stadt Köln haben im 
Jahr 2020 1,3 % der ausländischen Bevölkerung innerhalb eines Jahres die deutsche 
Staatsbürgerschaft erhalten. Der Anteil lag da mit über dem durchschnittlichen NRW - Anteil 
an Einbürgerungen, welcher im Jahr 2020 1,0 % betrug. Die Nachhaltigkeitsstrategien von 
Bund und Land NRW nehmen in ihren Zielsetzungen keinen expliziten Bezug zu 
Einbürgerungen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 110  
 
 
S E LB S T G E W Ä H L T ER  Z U S Ä T Z L I C H ER  I N D I K A T O R 
 
 
  
 
S t r a f t a t e n 
Anzahl der registrierten Straftaten je 1.000 Einwohner*innen 
2013 2016 2020 
148,7 135,5 104,4 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der betrachtete Indikator setzt die Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten 
innerhalb der Kommune ins Verhältnis zur Einwohnendenzahl und gibt somit Auskunft über 
die öffentliche und allgemeine Sicherheitslage. Da keine Unterscheidung zwischen den 
unterschiedlichen Straftatbeständen erfolgt, lassen sich kaum Aussagen zu einer 
erfolgreichen Bekämpfung organisierter Kriminalität ableiten. Die Anzahl der registrierten 
Straftaten in der Stadt Köln ist im betrachteten Zeitverlauf zwar rückläufig, zuletzt (2020) 
104,4 erfasste Straftaten je 1.000 Einwohner*innen, im Vergleich zur ebenfalls rückläufigen 
Entwicklung in NRW (2020: 67,8 Straftaten je 1.000 Einwohner*innen) jedoch höher. Die 
sinkende Tendenz trägt dennoch zur Erreichung des Ziels 16.1 der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie bei („Rückgang der Zahl der erfassten Straftaten je 100.000 
Einwohner/­innen auf unter 6.500 bis 2030.“). 
 W a h l b e t e i l i g u n g :  K o m m u n a l w a h l 
Anteil der Wähler*innen an Wahlberechtigten 
2009 2014 2020 
49,1 49,7 51,4 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik   
Die Beteiligung an einer Kommunalwahl bedeutet di e Möglichkeit, die politischen 
Lebensverhältnisse mitzugestalten. Sie stieg in den letzten Kommunalwahlen in Köln leicht 
an. Die Wahlbeteiligung in NRW lag 2020 mit 51,9 % etwas höher als in Köln. Die Spannbreite 
der Wahlbeteiligung über die 86 Kölner Stadtteile war bei der Kommunalwahl groß und reichte 
von 22,5 bis 69,2 %.

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 S E I T E 111  
 
H A N D L U N G S F E L D 
15 WOHNEN UND N ACHHA LTIGE  QU ARTIERE  
Die Kommune berichtet, wie ihr Gesamtbild Grundlagen für das Wohlbefinden 
aller Bürgerinnen und Bürger schafft, und geht dabei insb esondere auf 
Wohnraum und Orte für sozialen Kontakt und Erholung ein. 
 
 
  
Aspekte 
 
15.1 Bezahlbarer Wohnraum 
15.2 Nachhaltige Quartiersentwicklung 
15.3 Beteiligung in der Quartiersentwicklung 
15.4 Lärmschutz  
15.5 Orte für Naherholung und soziale Kontakte 
15.6 Vermeidung sozialer Segregation 
 
 
Praxisbeispiele • Generationsgerechtes Wohnen im Quartier 
• Nachhaltiges Bauen: Deutzer Hafen 
 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Mietpreise 
• Wohnfläche 
• Naherholungsflächen 
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Supermarkt 
 
 
Add-On-
Indikatoren 
• Förderzahlen preisgebundener Mietwohnungsbestand 
• Bestand an geförderten Mietwohnungen 
• Tag-Abend-Nacht und Nacht Lärmindex

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 S E I T E 112  
 
 
Aspekt 15.1: Bezahlbarer Wohnraum 
Köln zählt zu den wachsenden deutschen Großstädten  und steht vor der 
Herausforderung, das Angeb ot an Wohnraum  in allen Segmenten, insbesondere 
aber im preiswerten Bereich, zu steigern. Den Gesamtrahmen hierfür bildet das 2014 
beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen . Das Konzept verfolgt einen integrierten 
Ansatz aller bedeutenden Handlungsfelde r der Wohnungspolitik und ist gemeinsam mit den 
wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Akteur*innen erarbeitet worden. Es 
formuliert folgende Leitlinien: (1.) Wachstumschancen nutzen – Attraktivität steigern, ( 2.) 
Innenentwicklung vor Außenentwic klung, ( 3.) Sozialen Ausgleich unterstützen  – soziale 
Schieflagen verringern , ( 4.) Partnerschaftliche Quartiersentwicklung fördern , ( 5.) 
Bestandsentwicklung unterstützen und sichern, (6.) Flexibilität und Nachsteuerbarkeit erhöhen 
sowie ( 7.) Dialog und Koo peration mit allen Akteur *innen intensivieren. Das Konzept ist 
bewusst als offener Prozess angelegt , mit dem Anspruch einer regelmäßigen Überprüfung 
und Modifikation von Zielen und Maßnahmen. 
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Ziele ist das Kooperative Baulandmodell, das seit 
dem Jahr 2017 Bauverantwortliche verpflichtet, einen Anteil öffentlich geförderten Wohnraums 
zu realisieren. So müssen  Bauherr*innen, Investor*innen und Vorhabenträger*innen bei 
Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung auslösen, 30 % der Wohnungen im öffentlich 
geförderten Segment errichten , vorausgesetzt es entstehen mehr als 20  Wohneinheiten 
(aktueller Stand Verfahren insgesamt: 59 / 16.549 WE / 5.213 ö.g. WE). Gleichzeitig werden 
sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Vorhaben zu 
beteiligen. Dies gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Grünflächen und Spielplätze. In 2022 
wurde eine Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells 
beschlossen. Bei kleineren Vorhaben ab  44 Wohneinheiten ist nun die Herstellung einer 
Grünfläche/Spielplatzfläche als Kombifläche verpflichtend.  
Als weitere Maßnahme des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen wird seit 2016 die Vergabe 
städtischer Grundstücke „nach Konzeptqualität“ erprobt. So stel lt die Stadt sicher, dass auf 
den veräußerten, ehemals städtischen Grundstücken quartiersbezogene Nutzungsqualitäten 
entstehen. Zugleich kann bestimmten Zielgruppen privilegierter Zugang zu geeigneten 
Flächen gewährt werden. 
Der Rat hat in 2022 seinen Grun dsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke 
bestätigt und ergänzend beschlossen, bei Veräußerungen für den Geschosswohnungsbau 
das Erbbaurecht vorrangig zu nutzen. Hiermit verbunden wird die Schaffung von mindestens 
30 % öffentlich gefördertem und 2 0 % preisgedämpftem Wohnraum mit einer Zweckbindung 
von 80 Jahren.  
Bereits seit 2014 gilt in Köln das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch für den 
freifinanzierten Wohnungsbau. 2019 wurde die Geltungsdauer der Satzung zum Schutz und 
Erhalt von Wo hnraum in Köln  (Wohnraumschutzsatzung) verlängert und inhaltlich um 
Eigenheime und Eigentumswohnungen erweitert. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur 
Stärkung des Wohnungswesens in NRW werden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt 
auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum (Kurzzeitvermietung) erweitert.

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 S E I T E 113  
 
Die Stadt Köln hat eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen, 
die ebenfalls 2021 in Kraft getreten ist und die Satzung aus dem Jahre 2019 ablöst. 
 
Aspekt 15.2: Nachhaltige Quartiersentwicklung 
Um die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen zu verbessern , 
werden seit 2006 mit dem städtischen Programm „Lebenswerte Veedel  – 
Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln “ in 15 Sozialraumgebieten die 
Koordination und Vernetzung gefördert (siehe Aspekt 14.2).  
Ein engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die 
Versorgung der Kölner*innen mit Waren und Dienstleistungen aller Bedarfsstufen und leistet 
damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel , wie auch der Gesamtstadt 
Köln als Wohn- und Arbeitsort. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage für 
die räumliche Steuerung des Einzelhandels (s. Aspekt 16.4).  
Zur stadtklimatischen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den Stadtvierteln trägt 
die städtische Förderung von Begrünungsmaßnahmen für Bürger*innen  „GRÜN hoch 3“ bei 
(siehe Aspekt 11.8). Zur Förderung des Klimaschutzes durch die energetische Sanierung von 
Gebäuden und der Nutzung von Erneuerbaren Energien in Köln, hat der Rat der Stadt im Jahr 
2022 das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches 
Wohnen beschlossen (dieses löste das Förderprogramm „Altbausanierung und 
Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ ab). Das Programm ist ein Beitrag zur CO ₂ -
Minderung und Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen der Stadt und stellt einen Baustein 
im Rahmen der Strategie Klimaneutrales Köln 2035 dar (siehe Aspekt 10.1). Die 
Antragszahlen sind steigend. In 2018/2019 wurden 489, in 2020 890 und bis Mitte November 
2021 969 Anträge gestellt. Insgesamt wurde bereits eine Fördersumme von über 1 Mio. Euro 
ausgezahlt.  
 
Aspekt 15.3: Beteiligung in der Quartiersentwicklung 
Um die Beteiligung in der Quartiersentwicklung zu fördern, hat der Stadtrat „Leitlinien 
für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“ beschlossen und so die Grundlage für 
eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt (siehe Aspekt 4.1). Diese wird  
seit 2019  sukzessive auf immer mehr Kölner Projekte ausgeweitet – Beispiele sind die 
Beteiligung bei der Entwicklung neuer Parks  oder Fahrradstraßen. Dabei sind alle 
Bürger*innen eingeladen, sich an der Planung und Verwirklichung neuer Projekte zu beteiligen 
und so aktiv an Entscheidungen mitzuwirken. 
Darüber hinaus wird in konkreten Projekten der Quartiersentwicklung die Beteiligung der 
Bürger*innen gezielt gefördert. Teil des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen und 
Sozialraumorientierung in Köln“  (siehe Aspekt 15.2) ist das  Projekt Bürger*innenbeteiligung 
und Aktivierung  in Sozialraumgebieten der Stadt Köln . Mit dem Projekt sollen zunächst 
pilothaft Methoden zur Beteiligung und Aktivierung untersucht werden. Nach einer Evaluation 
sollen die empfohlenen Maßnahmen in allen 15 Sozialraumgebieten umgesetzt werden.  
Im Rahmen des Programms  „Starke Veedel - Starkes Köln“ (siehe Aspekt 15.6) werden 
mehrere Verfügungsfonds in Sozialräumen zur Förderung lokaler Projekte und Initiativen

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 S E I T E 114  
 
umgesetzt. Engagierte Bürger*innen, aber auch Initiativen, Einrichtungen und 
Bewohner*innengruppen, die mit guten Ideen das Miteinander im Stadtviertel stärken 
möchten, haben die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.  
Möglich sind u.a. Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.  
Für die großen Entwicklungsgebiete werden generell Qualifizierungsverfahren mit 
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ein Beispiel dafür ist die intensive Beteiligung der 
Öffentlichkeit im Rahmen des „Wettbewerblichen Dialogs“ im Stadtteil Köln-Kreuzfeld im Jahr 
2021. Sechs interdisziplinäre Planungsteams haben in einem städtebaulichen Entwurf den 
neuen Stadtteil Kreuzfeld entwickelt und geplant, interessierte Bürger*innen konnten alle 
städtebaulichen Entwürfe begutachten und ihren Favoriten bestimmen.  
 
Aspekt 15.4: Lärmschutz  
Eine hohe Lärmbelastung stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die menschliche 
Gesundheit dar. Vor diesem Hintergrund zielt die EU -Umgebungslärmrichtlinie 
darauf ab, den Umgebungslärm zu reduzieren. Die europäische Richtlinie wurde in 
deutsches Recht umgesetzt, was Kommunen zur Erstellung von Lärmkarten sowie darauf 
aufbauenden Lärmaktionsplänen verpflichtet. Die Stadt Köln setzt entsprechend eine 
Lärmminderungsplanung mit Lärmaktionsplan und Lärmkartierung um. Im Jahr 2016 hat der 
Stadtrat einen Handlungs - und Maßnahmenkatalog für den Lärmaktionsplan sowie die 
öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans beschlossen. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich die 
Konzeptstudie Luft/Lärm  zur Priorisierung von mehrfachbelasteten Straßen sowie der 
Zusammenführung von Lärmminderung und Luftreinhalteplanung in Auftrag gegeben. 
 
Aspekt 15.5: Orte für Naherholung und soziale Kontakte 
Die Bereitstellung von Orten der Naherholung und des sozialen Kontakts im 
Stadtgebiet stellt eine wichtige Aufgabe zur Ges undheitsförderung der 
Bürger*innen dar. Einen wichtigen Baustein bildet diesbezüglich die 
Sportentwicklungsplanung. Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr  2019 verabschiedete 
Gutachten für Sport und Bewegung fordert u. a. die Schaffung von Freiräumen zur sportlichen 
Betätigung im gesamten Stadtgebiet für alle Menschen, nicht nur für Vereinssportler*innen. In 
enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern  und dem Stadtsportbund Köln 
wurden vor diesem Hintergrund diverse  Projekte realisiert, wie zum Beispiel die Umsetzung 
des Konzept „Bewegungs -Parcours im Kölner Grün“ , die Öffnung von mindestens einem 
Schulhof in jedem Stadtbezirk als Spiel-, Sport- und Bewegungsfläche für alle Bürger*innen, 
das Mitmachprogramm „Kölle Aktiv “, der Bau von Trainingsanlagen ( Calisthenics) in den 
Grünflächen, die Umgestaltung und teilweise Öffnung verschiedener Bezirkssportanlagen 
oder die Planung öffentliche r Sportbereiche im Deutzer Hafen . Auch Großprojekte wie der 
Umbau des Radstadion Köln und der Aufbau eines Sportmanagementsy stems befinden sich 
in der Umsetzung . Die 2018 fortgeschriebene Spielplatzbedarfsplanung, welche die 
bedarfsgerechte Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum sicherstellt, steigert die Lebensqualität der Bürger*innen.

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 S E I T E 115  
 
Die Attraktivität einer Stadt wird maßgeblich durch die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität des 
öffentlichen Raumes beeinflusst. Mit dem Gestaltungshandbuch für die ganze Stadt wurden 
Anforderungen an den öffentlichen Raum beschlos sen. Der Stadtraum soll geordnet und 
beruhigt sowie dessen Stärken bewahrt bleiben.  In den vergangenen Jahren wurden 
zahlreiche Straßenabschnitte und Platzräume neu gestaltet. Die Stadt Köln hat beispielsweise 
im September 2021 die Maßnahmen zur Verkehrsbe ruhigung am Eigelstein  umgesetzt. 
Zwischen der Eisenbahnunterführung und der Eigelsteintorburg wurden autofreie Abschnitte 
eingerichtet und mit Baum- und Beetkübeln aufgewertet. 
Darüber hinaus werden im Rahmen des geförderten Programms „Starke Veedel - Starkes 
Köln“ (siehe Aspekt 15.6) verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung von öffentlichen Räumen 
und der Naherholung umgesetzt, wie z um Beispiel das Projekt „Ökologische Revitalisierung 
Westerwaldstraße“, mit dem auf über fünf Hektar Aufenthaltsbereiche mit vielfältigen 
Nutzungsangeboten entstanden. Zur Minderung der Umweltbelastungen und Förderung der 
Biodiversität wurden über  200 Bäume gepflanzt und Wiesenflächen mit Regio-Saatgut 
angelegt.  
Die Aktivitäten der Bürgerhäuser und Bürgerzentren  zielen schließlich darauf ab, 
Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, die der Bewohner*innenschaft ermöglichen, auf 
niedrigschwellige Weise soziale Kontakte zu knüpfen, Menschen aus dem Quartier 
kennenzulernen, gemeinsam Freizeit zu gestalten oder Angebote aus einem bunten Ku ltur- 
und Bildungsprogramm zu nutzen.  
 
Aspekt 15.6: Vermeidung sozialer Segregation 
In Köln sind, wie auch in anderen Städten, Segregationsprozesse festzustellen, die 
zu einem Ungleichgewicht zwischen den Quartieren führen. Menschen mit niedrigem 
Einkommen konzentrieren sich häufig in Quartieren, die besonders von strukturellen 
Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen betroffen sind. Daher stellt sich die Aufgabe, 
geeignete Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen der 
Bewohner*innenschaft zu entwickeln. Mit dem Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ 
sollen die Lebensbedingungen von Kölner Bürger*innen in Sozialräumen durch geeignete 
Maßnahmen gezielt verbessert und soziale Ausgrenzung vermieden werden. Mit dem 
Programm werden zwischen 2016 und 2022 insgesamt elf Kölner Sozialräume in den Blick 
genommen, die besondere Unterstützungsbedarfe zeigen. Es baut auf dem erfolgreichen 
Projekt „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung“ (siehe Aspekt 15.2) auf. 
Das Programm nutzt unterschiedliche Förderzugänge : den Europäischen Sozialfonds, den  
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und die Städtebauförderung. Um die 
Lebensbedingungen der Bewohner *innen nachhaltig zu verbessern, wurde ein integrierter 
Ansatz ausgewählt, der die parallele Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpaketes in 
den elf Sozialräumen vorsieht. Mit den Maßnahmen werden u .a. neue Angebote für Kinder, 
Jugendliche und Familien sowie Beratungs - und Unterstützungsleistungen geschaffen, die 
den Bewohner*innen dabei helfen, sich für ihren Sozialraum zu engagieren und an Bildungs- 
und Kulturangeboten teilzuhaben. Auch Verbesserungen des Wohnumfelds, z um Beispiel  
durch die Verschönerung von Außenflächen und die Neugestaltung von Kinderspielplätzen, 
werden gefördert.

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 S E I T E 116  
 
Das Baugesetzbuch eröffnet mit § 172 den Kommunen die Möglichkeit, zum Erhalt der 
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Soziale Erhaltungssatzungen zu beschließen. Mit 
diesem städtebaulichen Instrument ist es u. a. möglich, Einfluss auf die grundsätzli che 
Erhaltung des Wohnungsbestandes, der Wohnungsgrößen und Nutzungen der Wohnungen 
zu nehmen. Aufwertungsprozesse können in den Gebieten sozial verträglicher und 
behutsamer gesteuert werden, um so die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu 
schützen. In zwei Kölner Stadtvierteln (Severinsviertel in der Innenstadt und Gebiet Mülheim-
Süd) ist in den letzten Jahren eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen worden, weitere 
Erhaltungssatzungen werden geprüft. Wesentliche Ziele sind hier die Erhaltung der 
gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts - und 
Einkommenstypen und die Begrenzung auf sozial verträgliche Modernisierungsvorhaben. 
Auch das Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln zielt auf die Stärkung von 
Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen  ab. Durch Maßnahmen der 
Gemeinwesenarbeit werden die Bewohner *innen der festgelegten Quartiere aktiviert und 
befähigt, ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu stabilisieren. 
 
P R A X I S B E I S P I E LE  
 
Praxisbeispiel 1 – Generationengerechtes Wohnen im Quartier 
Im Jahr 2021 erhielt das  „Integrierte Quartierskonzept Wohnen – Quartier Bilderstöckchen” 
das Zertifikat „Generationengerechtes Wohnen im Quartier”. Das Zertifikat bestätigt qualitative 
Standards bei der Erarbeitung des Konzepts, das die GAG Immobilien AG und Stadt Köln 
unter Einbindung zahlreicher lokaler Akteur*innen gemeinsam für das Quartier 
Bilderstöckchen erarbeitet haben. Vorangegangen war ein Auditierungsprozess, der vom 
Verein Familiengerechte Kommune entwickelt wurde. In diesem Prozess wurden das Quartier 
analysiert sowie Handlungsbedarfe ermittelt. Zu den vier Handlungsfeldern, die im Prozess 
identifiziert und im Quartierskonzept mit Maßnahmen hinterlegt wurden, gehören die 
Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit, die Wohnungsqualität, das Wohnumfeld und die 
Gestaltung des sozialen Miteinanders . Diese Handlungsfelder werden in den kommenden 
Jahren durch eine Reihe von Maßnahmen und Projekten bearbeitet. Dazu zählen die 
Modernisierung der Wohnungsbestände, der barrierearme Umbau der Seniorenwohnanlage 
und ein Neubau mit zusätzlichem, zeitgemäße m Wohnraum. Die Verbesserung der 
Verkehrsinfrastruktur, die Aufwertung der Versorgungslage  sowie Projekte zur Vernetzung 
verschiedener Akteur*innen vor Ort sind weitere Maßnahmen. 
 
Praxisbeispiel 2 – Nachhaltiges Bauen: Deutzer Hafen 
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) zeichnete das künftige 
Stadtquartier Deutzer Hafen Köln mit einem Vorzertifikat in PLATIN aus. Das neue Qua rtier 
wird von der Kölner „Stadtentwicklungsgesellschaft moderne stadt GmbH“ und der Stadt Köln 
realisiert. Mit einem Ergebnis von 83,3 % Gesamterfüllung wird das Quartier bereits vor der

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Realisierung besser beurteilt als für das Erreichen der Spitzenkategorie erforderlich. Unter den 
fünf Hauptkriterien des Zertifikats hat der Deutzer Hafen insbesondere in den Disziplinen 
„Soziokulturelle und Funktionale Qualität“, „Ökologische Qualität“ sowie „Prozessqualität“ 
überdurchschnittlich abgeschnitten.  Der Hafen  soll sich zu einem Quartier mit hohem 
Wohnanteil entwickeln , in dem die Themen Hochwasserschutz, Ökologie und 
Freiraumnutzung eine zentrale Rolle spielen.

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 S E I T E 118  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  W O H N E N  U N D  N A C H H A L T IG E  
Q U A R T I E R E 
 
Bezahlbarer 
Wohnraum 
 
 
• Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
• Kooperatives Baulandmodell 
• Vergabe städtischer Grundstücke „nach Konzeptqualität“ 
• Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln 
(Wohnraumschutzsatzung) 
 
Nachhaltige 
Quartiersentwicklung 
 
• Programm Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und 
Sozialraumorientierung in Köln 
• GRÜN hoch 3 
• Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare 
Energien - klimafreundliches Wohnen  
 
Beteiligung in der 
Quartiersentwicklung 
 
• Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
• Projekt Bürger*innenbeteiligung und Aktivierung in 
Sozialraumgebieten der Stadt Köln 
• Verfügungsfonds in Sozialräumen  
• Beteiligung im Rahmen des „Wettbewerblichen Dialogs“ 
 
Lärmschutz 
 
• Lärmminderungsplanung inkl. Lärmaktionsplan und 
Lärmkartierung 
• Konzeptstudie Luft/Lärm  
 
Orte für Naherholung 
und soziale Kontakte 
 
• Sportentwicklungsplanung 
• Spielplatzbedarfsplanung 
• Neugestaltung von Straßenabschnitten und Plätzen 
(Verkehrsberuhigung am Eigelstein) 
• Maßnahmen im Rahmen des Programms „Stake Veedel 
– Starkes Köln“: z. B. Ökologische Revitalisierung 
Westerwaldstraße  
• Bürgerhäuser und Bürgerzentren 
 
Vermeidung sozialer 
Segregation 
• Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“  
• Soziale Erhaltungssatzungen  
• Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln

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 S E I T E 119  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 
 
 
 
 M i e t p r e i s e 
Durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter in Euro 
2010 2015 2020 
8,40 10,00 12,50 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik  
(F+B Forschung und Beratung) 
Das Thema „Wohnen“ spielt eine zentrale Rolle im Leben aller Menschen und h at massive 
Auswirkungen auf die Lebensqualität. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in 
vielen deutschen Städten: Engpässe in der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum als 
Folge von Privatisierung und Kapitalisierung des Wohnungsmarktes einerseits , 
Abwanderungstendenzen und die einhergehende Abnahme der Wohnqualität anderseits. In 
der Stadt Köln ist im Zeitverlauf ein Anstieg der Nettokaltmieten je Quadratmeter von 8,40 
Euro (2010) auf 12,50 Euro (2020) zu erkennen, was mit Herausforderungen bei de r 
Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum verbunden sein kann. Die Entwicklung ist in den 
meisten größeren Kommunen bundesweit ähnlich. Die Nachhaltigkeitsstrategie der 
Bundesregierung formuliert diesbezüglich das Ziel 11.3. („Senkung des Anteils der 
überlasteten Personen an der Bevölkerung auf 13 % bis 2030“) und sendet damit ein Signal 
an die deutschen Groß- und Universitätsstädte. 
 
W o h n f l ä c h e 
Verfügbare Wohnfläche je Person in m² 
2010 2015 2020 
37,6 38,4 38,5 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Wohnfläche je Per son hat in Deutschland im Laufe der Jahre u. a. aufgrund von 
Haushalten mit durchschnittlich weniger Personen kontinuierlich zugenommen. Da es sich 
um einen Durchschnittswert handelt, wird nicht differenziert, wie die Wohnfläche verteilt ist. 
In der Stadt Köln war die verfügbare Wohnfläche in den letzten Jahren relativ konstant mit 
38,4 m2 je Person im Jahr 2015 und 38,5 m2 im Jahr 2020.  Der Wert im NRW-Durchschnitt 
lag bei 44,3 m2 je Person (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist keine 
expliziten Zielbezüge zur Wohnfläche auf, adressiert aber in Ziel 11.1.b die „Verringerung des 
einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ und damit das wertvolle Gut der Freiflächen, 
welches auch in Verbindung mit dem Wohnungsbau von großer Bedeutung ist.

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 S E I T E 120  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 W o hn f l ä c h e   
Verfügbare Wohnfläche je Person in m² 
2010 2015 2020 
37,6 38,4 38,5 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Wohnfläche je Person hat in Deutschland im Laufe der Jahre u. a. aufgrund von 
Haushalten mit durchschnittlich weniger Personen kontinuierlich zugenomme n. Da es sich 
um einen Durchschnittswert handelt, wird nicht differenziert, wie die Wohnfläche verteilt ist. 
In der Stadt Köln war die verfügbare Wohnfläche in den letzten Jahren relativ konstant mit 
38,4 m2 je Person im Jahr 2015 und 38,5 m2 im Jahr 2020.  Der Wert im NRW-Durchschnitt 
lag bei 44,3 m2 je Person (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist keine 
expliziten Zielbezüge zur Wohnfläche auf, adressiert aber in Ziel 11.1.b die „Verringerung des 
einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ und d amit das wertvolle Gut der Freiflächen, 
welches auch in Verbindung mit dem Wohnungsbau von großer Bedeutung ist. 
 N a h e r h o l u n g s f l ä c h e n 
Naherholungsflächen je 1.000 Einwohner*innen in Hektar 
2010 2015 2020 
4,7 4,6 4,2 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
Zu den Naherholungsflächen in einer Kommune zählen überwiegend unbebaute Flächen (u. 
a. Grünanlagen, Parks, Schrebergärten sowie Sportflächen und Campingplätze), die dem 
Sport, der Freizeit und der Erholung dienen, gleichzeitig Tiere oder Pflanzen beheimaten und 
somit einen sozialen und ökologischen Wert haben. In der Stadt Köln war der Anteil der 
Erholungsfläche an der Bodenfläche zuletzt leicht rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 4,2 
Hektar je 1.000 Einwohner*innen,   muss jed och im Kontext der veränderten Zuordnung 
einiger Erholungsflächen als Vegetationsflächen betrachtet werden, die ebenfalls der 
Erholung dienen. Ein Vergleich zum NRW -Durchschnitt ist aufgrund von unterschiedlichen 
Berechnungsgrundlagen nicht möglich. In den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land 
NRW sind keine Ziele zur Entwicklung von Naherholungsflächen definiert.

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 S E I T E 121  
 
S E L B S T G E W Ä H L T E  Z U S Ä TZ L I C H E  I N D I K A T O REN  
 
 
 
 
 
 W o h n u n g s n a h e  G r u n d v e r s o r g u n g  –  S u p e r m a r k t 
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder 
Discounter in m² 
2010 2015 2017 
k.A. k.A. 409,0 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Versorgung mit Lebensmitteln ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein wichtiger 
Aspekt der regionalen Entwicklung. Die Distanz zum nächsten Supermarkt sollte folglich ohne 
großen zeitlichen oder logistischen Aufwand zurückgelegt werden können. Dennoch hat der 
Trend zu relativ abgelegenen, flächenmäßig großen Supermärkten zugenommen, was vor 
allen Dingen in ländlichen Räumen die fußläufige Erreichbarkeit erschwert. Die statistische 
Datenlage (Kommune, Bundesebene) zur einwohner*innengewichteten Luftliniendistanz zum 
nächsten Supermarkt oder Discounter lässt keine validen Aussagen über eine langfristige 
Entwicklung zu. Lediglich im Jahr 2017 gibt es einen vergleichbaren NRW-Durchschnittswert 
von 735,0 m Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder Discounter. Auch die 
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW greifen dieses Thema nicht auf. 
 
F ö r d e r z a h l e n  p r e i s g e b u n d e n e r  
M i e t w o h n u n g s b e s t a n d   
Anzahl geförderter Wohneinheiten (Einkommensgruppen A und B), die unter 
Bereitstellung von Fördermitteln aus staatlichen Haushalten oder von Förderbanken 
(ohne KfW Bank) geschaffen oder modernisiert worden und deren Belegung und 
Miethöhe über eine bestimmte Zeit reglementiert sind (Sozialbindung). 
2011 2015 2020 
663 1016 1073 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
Wohnungswesen 
Die Förderzahlen des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes bewegen sich ab dem Jahr 
2018 kontinuierlich nach oben. Diese Entwicklung begründet sich aus vielen einzelnen 
Faktoren. Zwei der bedeutendsten Umstände sind die Auswirkungen des kooperativen 
Baulandmodells und die neu eingeführten Mietpreis - und Belegungsbindungen bei 
Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2018 (Zielsetzung der Stadt Köln: Ratsbeschluss 
Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau 2010: Schaffung von 1.000 Wohnungen / Jahr 
mit Mietpreis- und Belegungsbindung).

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 B e s t a n d  a n  g e f ö r d e r t e n  M i e t w o h n u n g e n 
Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 
2016 2018 2020 
37.609 38.619 38.381 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
Wohnungswesen 
Der Bestand an geförderten Mietwohnungen (Einkommensgruppe A/1. Förderweg) ist im 
Betrachtungszeitraum stabil geblieben. Er lag zum Jahresende 2020 bei insgesamt 38.381 
Wohnungen (6,8 %). Die preisgünstigen geförderten Mietwohnungen sind ungleich über das 
Stadtgebiet Kölns verteilt, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach dem Anteil am 
Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk bzw. im Stadtteil. Besonders viele geförderte 
Wohnungen liegen in den Stadtteilen Chorweiler, Volkhoven / Weiler und Ossendorf. 
 
T a g- A b e n d- N a c h t  u n d  N a c h t  L ä r m i n d e x 
Anteile der durch den jeweiligen Lärmpegelbereich des Straßenverkehrs belasteten 
Menschen an der Gesamtbevölkerung in Prozent 
x 2013 2017 
Tag -Abend-
Nacht 
(LDEN) 
> 55 dB(A) 
31,5 % 
> 65 dB(A) - 
12,7 % 
> 70 dB(A) - 
6,1 % 
> 55 dB(A) 
28,7 % 
> 65 dB(A) 
9,5 % 
> 70 dB(A) 
2,3 % 
Nacht 
(LNight) 
> 50 dB(A) 
22,4 % 
> 55 dB(A) 
13 % 
> 60 dB(A) 
5,8 % 
> 50 dB(A) 
20,8 % 
> 55 dB(A)  
11,3 % 
> 60 dB(A) 
3,7 % 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln - Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt 
Im Stadtgebiet werden unterschiedliche straßenverkehrliche Maßnahmen (z. B. Einbau 
lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen, Straßenraumgestaltung, 
LKW-Fahrverbote) durchgeführt, die zu einer Lärmminderung und damit gleichzeitig zu leicht 
geringeren Belastetenzahlen (Vergleich der Daten von 2013 und 2017) und auch zur 
Veränderung des Modal-Split führen. Da die Datengrundlagen stetig verbessert werden, kann 
dies ebenfalls entsprechende Auswirkungen auf d ie Entwicklung der Belastetenzahlen 
haben. Seit 2019 gibt es mit EU -CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods) eine 
geänderte Berechnungsgrundlage für den Lärm, weshalb für die kommende Ermittlung der 
Belastetenzahlen mit einer bis zu 50% -igen Zunahme diese r zurechnen ist. Ziel ist 
grundsätzlich die Reduzierung der Anzahl der Belasteten für den Tag-Abend-Nacht- und den 
Nacht-Lärmindex, die entsprechend vom Straßenverkehrslärm betroffen sind. Im Runderlass 
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt schaft und Verbraucherschutz des 
Landes NRW (2008) zur Lärmaktionsplanung wurden Auslösewerte von 70 dB(A) für LDEN 
und 60 dB(A) für LNight festgelegt, wonach der Straßenverkehrslärm an diesen 
Straßenabschnitten vorrangig gemindert werden soll.

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 S E I T E 123  
 
H A N D L U N G SF E L D 
16 GUTE AR BEIT UND N AC HH ALTIGES  
WIRTSCH AFTEN  
Die Kommune berichtet, wie sie ein familien - und 
arbeitnehmer*innenfreundliches Umfeld schafft und sich als nachhaltigen 
Wirtschaftsstandort aufstellt. 
 
 
  
Aspekte 
 
16.1 Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote 
16.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
16.3 Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
16.4 Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune 
16.5 Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung 
 
Praxisbeispiele • ÖKOPROFIT in Köln 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Bruttoinlandsprodukt 
• Langzeitarbeitslosenquote 
• Beschäftigungsquote – 15- bis 64-Jährige  
• Beschäftigungsquote – 55- bis 64-Jährige 
• Beschäftigungsquote – Ausländer*innen 
• Aufstocker*innen (Ergänzer*innen) 
• Hochqualifizierte am Arbeitsort 
 
Add-On-
Indikatoren 
• Anzahl der EMAS-zertifizierten Standorte in Köln

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 S E I T E 124  
 
 
Aspekt 16.1: Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote 
Seit dem Jahr 2018 ist die Stadt Köln als erste Millionenstadt in Deutschland 
Trägerin des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“. Damit verpflichtet sich die 
Stadt in besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung.  Mit dem 
„Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“  (2018) verankert Köln die UN-
Kinderrechtskonvention in der Kommunalverfassung.  Politik, Verwaltung und 
Zivilgesellschaft sind damit verpflichtet, die Rechte von Kindern  und 
Jugendlichen zu beachten und umzusetzen . Ziel ist es, dass alle jungen Menschen  – 
unabhängig von ihren persönlichen Lebenssituationen  – die Zuwendung, Unterstützung und 
Förderung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Zukunft selbst zu gestalten . Der Verein 
Kinderfreundliche Kommunen e. V. hat auf Grundlage der UN -Kinderrechtskonvention vier 
Schwerpunkte einer kinderfreundlichen Kommune entwickelt : Vorrang des Kindeswohls , 
kinderfreundliche Rahmenbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  sowie 
Recht auf Information und Monitoring. Diese bilden auch die Grundlage für den Aktionsplan. 
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind Kommunen verpflichtet, auf der 
Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder - und Jugendförderplan zu 
erstellen. Dieser soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung jeweils für die Daue r der 
laufenden Wahlperiode festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen.  Mit 
dem „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ kommt die Verwaltung dieser 
Verpflichtung nach und legt eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 
bis einschließlich 2025 vor.  
Der Rat der Stadt Köln hat 2005 erstmals das fachübergreifende sozialraumorientierte 
Handlungskonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ beschlossen, das von Politik, 
Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in 
Köln entwickelt wurde. Das Handlungskonzept zielt u. a. auf die Aufgabenfelder Kinder- und 
Familienförderung, Tagesbetreuung für Kinder und Erziehungshilfen  sowie Kinder und 
Jugendarbeit ab. Vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen in Köln steht die Stadt vor der 
Herausforderung, ein quantitativ bedarfsgerechtes Platzangebot in der Kindertagesbetreuung 
bereitzustellen. Mit dem Ratsbeschluss Ausbau Kindertagesbetreuung U3/Ü3 (2016) wird der 
Kitaausbau für Kinder unter wie über dem dritten Lebensjahr bestimmt. 
 
Aspekt 16.2: Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
Die Stadt Köln hat als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region im Jahr 2020 
das Zerti fikat „Familienfreundliches Unternehmen“  erhalten. Nach einem 
umfassenden Auditierungsprozess durch die berufundfamilie GmbH wurde das 
Prädikat durch ein unabhängiges, mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und 
Verbänden besetztes Kuratorium erteilt. Unter Beteiligung von städtischen Mitarbeitenden aus 
allen Dezernaten wurden innovative Zukunftsperspektiven entwickelt. Orientierungspunkte 
waren hierbei Handlungsfelder wie Führung, Arbeitsorganisation oder auch 
Personalentwicklung. Die Sta dt Köln ermöglicht zur Vereinbarkeit von Familien - und 
Berufspflichten diverse Modelle (Teilzeitbeschäftigung in allen Laufbahnen und auf allen

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 125  
 
Führungspositionen, Gleitzeit, Arbeitszeitkonto sowie Home -Office Modelle ). Seit 2020 
kooperieren das Amt für Gl eichstellung von Frauen und Männern  und d as Personal- und 
Verwaltungsmanagement im Rahmen des „Bündnis BerufLeben“, um die Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie  in der Stadtverwaltung weiter zu fördern. So wurde z um Beispiel  ein 
Strategiepapier „Führen in Te ilzeit“ veröffentlicht und ein betriebliches Angebot für die 
Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeitenden umgesetzt.  
Auch die Eigen- und Beteiligungsunternehmen legen großen Wert auf die Förderung von 
familienfreundlichen Strukturen. So beteiligen sich u. a. RheinEnergie, die Kölner Verkehrs-
Betriebe sowie KölnBäder ebenfalls am Audit berufundfamilie. Die gesamte Stadtwerke Köln 
GmbH ermöglicht im Rahmen des Diversity-Managements zahlreiche Angebote wie 
Homeoffice, Jobsharing, Familien -, Ferien oder No tfallbetreuung, „Homecare/Elderly Care“, 
eine betriebliche Kindertagesstätte (U3) sowie Eltern-Kind Büros und Teilzeit-Modelle.  
 
Aspekt 16.3: Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
Das intensive Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in der 
Stadtverwaltung Köln Tradition, wie fünf umgesetzte Frauenförderpläne seit 2001 
belegen. Bei der Förderung von Frauen hat die Verwaltung in den letzten Jahren  
große Fortschritte erzielt. So verteilt sich das städtische Stammpersonal mittlerweile zu 62,8 
% auf Frauen  – und in Führungspositionen finden sich inzwischen 46 % Frauen.  Nach den 
fünf Frauenförderplänen wurde 2019 der erste Kölner Gleichstellungsplan für die Jahre 2019 
– 2023 vorgelegt. Verankerte Maßnahmen sind die geschlechterorientierte Quotensteigerung, 
die Ausschreibung von Beförderungsstellen, die Flexibilisierung von Arbeit , der Ausbau der 
Kinderbetreuung sowie Angebote im Bereich Wiedereinstieg und Bindung bzw. zur Steigerung 
der finanziel len Sicherheit und Unabhängigkeit. Damit trägt der Gleichstellungsplan  zur 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei (siehe Aspekt 16.2). 
Vor dem Hintergrund des Kölner Diversity-Konzeptes „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ (siehe Aspekt 
14.1) werden auch in der Stadtverwaltung Köln zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von 
Vielfalt umgesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Personalmarketingaktivitäten, bei denen Vielfalt 
als Mehrwert beworben und als gelebter Standard der Stadtverwaltung hervorgehoben wird 
oder die E rstellung von Standards für eine diskriminierungsfreie Sprache innerhalb und 
außerhalb der Verwaltung . Um die „ Diversity Kompetenzen “ für Mitarbeitende  weiter zu 
fördern, werden s eit 2015 zweimal jährlich  entsprechende Schulungen für  Mitarbeitende 
angeboten. Ebenfalls werden viermal pro Jahr Schulungen für Führungskräfte durchgeführt, 
die das Potential von Vielfalt als Ressource verdeutlichen und aufzeigen, wie dies e 
bestmöglich im Arbeitskontext genutzt werden kann. Schwerpunktthemen sind „Diversity als 
Führungsaufgabe“ sowie das Thema „Unbewusste Voreingenommenheit“. Von 2018 bis 2021 
haben insgesamt 68 Führungskräfte der Stadt Köln teilgenommen.  
 
Aspekt 16.4: Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune 
Zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft wird in Köln seit 2011 das Projekt 
Ökoprofit angeboten (siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Der Stadtrat hat im 
Jahr 2021 beschlossen, ein Pilotprojekt zur Gemeinwohlbilanzierung umzusetzen, in

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 126  
 
dessen Rahmen insgesamt 1 3 Unternehmen im Sinne der Gemeinwohlökonomie zertifiziert 
werden. Um die Energie- und Verkehrswende durch die Erzeugung, Verteilung und Nutzung 
von Wasserstoff voranzubringen, hat sich die Stadt Köln mit den Städten Hürth, Brühl und 
Wesseling sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen der 
Initiative „H2R – Wasserstoff Rheinland“  zusammengeschlossen. Über die Bündelung der 
Wasserstoffkompetenzen der Region soll der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft 
aktiv gefördert werden. Hierzu wurde ein detailliertes Feinkon zept entwickelt, das die 
Weiterentwicklung bestehender Strukturen sowie die Planung neuer Elemente der 
Wasserstoffmobilität und der Sektorenkopplung  untersucht. Diesbezüglich wird die  optimale 
Nutzung der technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Pote nziale in der Region  sowie 
der Weg zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffregion in den Zeithorizonten 2023, 2030 
und 2035 beschrieben.  
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, eine Tochtergesellschaft der Stadt Köln , fördert die 
Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft vor Ort, indem sie Unternehmen auf dem Weg in 
die Klimaneutralität unterstützt, das Kölner Nachhaltigkeitsökosystem vernetzt und dazu 
beiträgt, ein nachhaltiges Standortprofil zu entwickeln. I n Bereichen wie der 
Wasserstoffwirtschaft, der Ressourceneffizienz oder der nachhaltigen Logistik initiiert 
KölnBusiness eigene Veranstaltungs - und Informationsformate. Der „KölnBusiness 
Förderkompass“ bietet Unternehmen eine Übersicht ausgewählter öffentlicher 
Fördermaßnahmen und -programme zu Nachhal tigkeitsthemen wie Digitalisierung, 
Innovation, Klimaschutz und Mobilität. Erstmalig hat KölnBusiness 2022 mit dem eigenen 
Förderprogramm „Kölner Rahmen“ nachhaltige Innovationen in Unternehmen gefördert. 
Unternehmen werden außerdem über die Social -Media-Kanäle von KölnBusiness, einen 
Newsletter und einen Veranstaltungskalender über aktuelle Angebote und Entwicklungen zu 
klimagerechtem Wirtschaften informiert.  
2013 hat der Stadtrat das aktuell gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen, das 
auf den Erhalt der polyzentrischen Einzelhandelsstruktur abzielt und so die Attraktivität der 
Einkaufsstadt Köln erhalten und stärken soll – dieses wird aktuell fortgeschrieben (siehe auch 
Aspekt 15.2). Um den örtlichen Initiativen bei den Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der 
jeweiligen Geschäftszentren zu helfen, steht das sogenannte „Zentrenbudget“ zur Verfügung. 
 
Aspekt 16.5: Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung 
Die Stadt Köln ist in den letzten Jahren zum Startup-Standort Nummer Eins in 
NRW geworden. Einen Überblick über das Startup -Ökosystem in Köln bietet 
seit 2020 die Startup-Map Cologne  der KölnBusiness Wirtschaftsförderung mit 
detaillierten Informationen u. a. zu Startups und Finanzierungsberater*innen. Nachhaltige 
Gründer*innen werden von KölnBusiness durch vielfältige Vernetzungs - und 
Veranstaltungsformate in Bereichen wie GreenTech, Mobilität und Female Entrepreneurship 
gezielt unterstützt. Im Rahmen der SmartCity Cologne Konferenz  findet jährlich der Startup-
Pitch-Wettbewerb „Kölns KlimaStar“ statt, bei dem E xistenzgründer*innen die Möglichkeit  
bekommen, das Publikum in Kurzvorträgen von ihren Geschäftsideen zu begeistern. 
Anschließend können a lle Zuschauer*innen  abstimmen, welches Unternehmen Kölns 
KlimaStar wird. Gemeinsam mit den Städten Hamburg, München und Berlin veranstaltet die  
KölnBusiness Wirtschaftsförderung außerdem den jährlichen Startup-Pitch-Wettbewerb

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 127  
 
„Startup-Champs“, bei dem im  Jahr 2021 junge Unternehmen aus dem Bereich GreenTech  
und im Jahr 2022 aus  dem Bereich Mobility&Logistics im Mittelpunkt standen. Junge 
Gründer*innen aus Köln erhalten so eine nationale Bühne, um innovative und 
technologiebasierte Lösungen für eine nachhaltige Zukunft zu präsentieren . Im Jahr 2021 
wurde darüber hinaus im Auftrag  von KölnBusiness eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau 
eines Kölner „Hubs“ im Bereich Nachhaltigkeit durchgeführt, d er speziell Startups mit 
Geschäftsmodellen unterstützen soll, die auf die Globalen Nachhaltigkeitsziele einzahlen.  
Als zertifiziertes Starter center NRW begleitet KölnBusiness Gründer*innen kostenlos und 
individuell auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem 
Bereich Social Entrepreneurship durch eine Mitgliedschaft im „Social Entrepreneurship 
Netzwerk Deutschland e.V.“ und eine Weiterbildung aller Mitarbeitenden in diesem Bereich.  
Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln erhielt 2018 und 2021 das Audit 
„Zukunftsfähige Unternehmenskultur“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im 
Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit  verliehen wird. Das Bundesministerium 
zertifiziert Ansätze, die zukunftsfähige Lösungen für die Herausforderungen der digitalisierten 
Arbeitswelt von Morgen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz entwickeln.  
 
 
P R A X I S B E I S P I E L  
 
Praxisbeispiel 1 – ÖKOPROFIT in Köln 
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln einen politischen Beschluss zur  Durchführung des 
Projektes ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik ) in Köln  
verabschiedet. Durch ein Berat ungs- und Qualifizierungsprogramm werden teilnehmende 
Unternehmen bei der Einführung und Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements 
unterstützt, um die Ressourceneffizienz bzgl. Energie, Wasser und Abfall zu erhöhen und 
gleichzeitig die Betriebskosten zu senken. Das Projekt bildet zugleich ein lokales Netzwerk für 
nachhaltiges Wirtschaften.  Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Betriebe das 
ÖKOPROFIT-Zertifikat, welches vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überreicht wird. In Köln wird ÖKOPROFIT 
als Kooperationsprojekt zwischen der Stadt, der lokalen Wirtschaft und weiteren Partner*innen 
wie der IHK (Industrie - und Handelskammer) zu Köln, der Handwerkskammer zu Köln, der 
RheinEnergie A G, der Effizienz -Agentur NRW und der KölnBusiness Wirtschaftsförderung 
organisiert. Seit dem Jahr 2011 wurden vier Projektrunden abgeschlossen und insgesamt 49 
Unternehmen als ÖKOPROFIT-Betrieb Köln ausgezeichnet. Zurzeit wird die 5. Projektrunde 
vorbereitet.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 128  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  G U T E  A R B E I T  U N D  
N A C H H A L T I G E S  W I R T S C HA F T E N 
 
Familien- und 
kinderfreundliche 
Strukturen und Angebote 
 
• Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 
• Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-
2025 
• Sozialraumorientiertes Handlungskonzept 
„Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ 
• Ratsbeschluss Ausbau Kindertagesbetreuung U3/Ü3  
 
Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf in Verwaltung, 
Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
• Stadt Köln - Zertifikat „Familienfreundliches 
Unternehmen“ 
•  „Bündnis BerufLeben“ 
• „Audit berufundfamilie“ 
• Diversity-Management 
 
Diversität und 
Chancengleichheit in 
Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
• „Kölner Gleichstellungsplan“ für die Jahre 2019-2023  
• Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt in der 
Stadtverwaltung 
 
Nachhaltiges 
Wirtschaften in der 
Kommune 
 
• Projekt Ökoprofit 
• Initiative „H2R – Wasserstoff Rheinland“ 
• Aktivitäten der KölnBusiness Wirtschaftsförderung 
• Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
• „Zentrenbudget“ 
 
Nachhaltigkeitsorientierte 
Gründungs- und 
Wirtschaftsförderung 
 
• „Startup-Map Cologne“ der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung 
• Kölns KlimaStar  
• Startup-Pitch-Wettbewerb „Startup-Champs“ 
• Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Kölner 
„Hubs“ im Bereich Nachhaltigkeit 
• Initiative Neue Qualität der Arbeit

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 129  
 
IN D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A TO R E N 
 
 
 
 B r u t t o i n l a n d s p r o d u k t   
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in in Euro 
2010 2015 2018 
49.296 58.508 59.443 
 
Quelle: SDG-Portal 
Das Bruttoinlandsprodukt definiert den Gesamtwert der wirtschaftlichen Leistung einer 
Volkswirtschaft. Auf kommunaler Ebene bildet es die Summe aller formell produzierten Waren 
und dokumentierten Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen und Importe 
(Bruttowertschöpfung). Mit dem Bruttoinlandsprodukt allein lassen sich allerdings keine 
Aussagen über kommunale Besonderheiten, wie z. B. Ansässigkeit von Unternehmen oder 
Pendelsituation von Arbeitnehmer*innen, treffen. Zudem kann keine Aussage zum Verhältnis 
der Wertschöpfung zum Mitteleinsatz (durch Indikatoren wie Rohstoff - oder 
Energieproduktivität) getätigt werden. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in in der Stadt 
Köln steigt im Zeitverlauf leicht, aber kontinuierlich und zeigt ein hohes Niveau. Auch die 
durchschnittliche Entwicklung in Deutschland ist tendenziell steigend (zuletzt 2017: 39.585 € 
je Einwohner*in), liegt aber deutlich unter dem Wert der Stadt Köln. 
 L a n g z e i t a r b e i t s l o s e n q u o t e 
Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Erwerbspersonen in Prozent 
2010 2015 2020 
6,3 5,5 4,6 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Langzeitarbeitslosenquote beschreibt den Anteil der nicht Beschäftigten, die ein Jahr und 
länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind. Andauernde Arbeitslosigkeit wirkt 
sich in hohem Maße auf die finanzielle, soziale und gesundheitliche Situation der Betroffenen 
und ihrer Angehörigen aus und kann auch die finanzielle Situation der Kommune 
beeinträchtigen. Der Indikator berücksichtigt allerdings weder das Geschlecht noch das Alter 
der nicht beschäftigten Personen, Aussagen zu geschlechtergerechten Verbesserungen der 
Arbeitssituation einschließlich junger Menschen können folglich nicht getroffen werden. In der 
Stadt Köln ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Zeitverlauf kontinuierlich auf 4,6 % (2020) 
gesunken, der NRW -Durchschnitt lag im Jahr 2020 mit 3,6 % noch leicht darunter. Diese 
Entwicklung wirkt positiv auf Ziel 8.5.a. „Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 
2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

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 S E I T E 130  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e –  15 -  b i s  6 4- J ä h r i g e   
Anteil der 15- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort 
an allen 15- bis 64-jährigen Einwohner*innen in Prozent 
2010 2015 2020 
48,2 51,7 56,2 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der 15- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung an. Beamte, Selbstständige und 
geringfügig Beschäftigte fließen nicht in die Statistik ein, was die Aussagekraft des Indikators 
in Bezug auf die ges amte Erwerbstätigkeit der Bevölkerung  einschränkt.  Die Quote lässt 
allerdings Rückschlüsse auf die Entwicklung der sozialen Situation der Bevölkerung zu. In 
der Stadt Köln ist der Anteil der Beschäftigten im betrachteten Zeitverlauf kontinuierlich von 
48,2 % auf 56,2 % gestiegen, er bildet mit dieser Tendenz in etwa den Anteil in NRW ab, der 
im Jahr 2020 bei 58,7 % lag. Diese Entwicklung trägt ebenfalls zum Erreichen des Ziels 8.5.a. 
„Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 2030“ der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie bei. 
 B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e  –  55 -  b i s  6 4- J ä h r i g e   
Anteil der 55- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort 
an allen 55- bis 64-jährigen Einwohner*innen in Prozent 
2010 2015 2020 
35,1 42,8 49,7 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der 55- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung an und ergänzt den oben 
genannten Indikator (siehe „Beschäftigungsquote – 15- bis 64 -Jährige“). Ei ne hohe 
Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe deutet neben finanzieller Unabhängigkeit auch 
auf soziale Inklusion hin, auch wenn der demographische Wandel langfristig zu einem 
Ungleichgewicht zwischen Rentner*innen und Beitragszahler*innen führt. In K öln ist der 
Anteil der Beschäftigten im Zeitverlauf von 35,1 % auf 49,7 % gestiegen, er bildet mit dieser 
Entwicklung ebenfalls den NRW-Anteil ab, der im Jahr 2020 bei 52,1 % nur leicht über dem 
Kölner Anteil lag. Diese Entwicklung trägt zum Erreichen des Ziels 8.5.b. „Steigerung der 
Erwerbstätigenquote bei Älteren (von 60 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter) 
auf 60 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

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 S E I T E 131  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e  –  A u s l ä n d e r * i n n e n 
Verhältnis der Beschäftigungsquote von Ausländer*innen zur Beschäftigungsquote in 
der Gesamtbevölkerung in Prozent 
2010 2015 2020 
74,4 69,6 80,1 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Beschäftigungsquote der Menschen mit Migrationshintergrund lässt Rückschlüsse auf 
die Integration in den Arb eitsmarkt zu. Eine hohe Beschäftigungsquote von Menschen mit 
Migrationshintergrund deutet sowohl auf wirtschaftliche als auch auf soziale Integration und 
gesellschaftliche Teilhabe hin und sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Menschen. Es 
kann jedoch  keine Aussage über die Diskriminierungsfreiheit von Menschen mit 
Migrationshintergrund getroffen werden, ferner können Gründe wie z. B. rechtliche 
Restriktionen bei der Arbeitsaufnahme auf die Beschäftigungsquote einwirken. In der Stadt 
Köln liegt die Bes chäftigungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund im Verhältnis 
zur Beschäftigungsquote in der Gesamtbevölkerung zuletzt bei 80,1 % und damit über der 
NRW-Quote von 74,0 % (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet keine 
expliziten Zielsetzungen zum Indikator, die NRW Nachhaltigkeitsstrategie strebt in Ziel 10.4 
die „Senkung der Armutsrisikoquote der Menschen mit Migrationshintergrund“ an. 
 A u f s t o c k e r * i n n e n  ( E r g ä n z e r * i n n e n ) 
Anteil der erwerbstätigen ALG-II-Bezieher*innen an allen erwerbsfähigen 
Leistungsbezieher*innen in Prozent 
2010 2015 2020 
24,7 27,3 23,0 
 
Quelle: SDG-Portal 
Erwerbstätige, die Arbeitslosegeld II (ALG II) beziehen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht 
ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, werden als Aufstocker*i nnen oder auch als 
„Ergänzer*innen“ bezeichnet. Ebenfalls gelten ALG-II-Bezieher*innen, die ihre Leistungen im 
rechtlich zulässigen Rahmen durch Erwerbsarbeit ergänzen, als Aufstocker*innen. Wenn 
trotz Erwerbstätigkeit Unterstützung in Anspruch genommen we rden muss, kann dies auf 
strukturelle Defizite im Wirtschaftssektor hindeuten, die eine Entwicklung nicht im Sinne 
menschenwürdiger Arbeit zur Folge hat. Komplexe Anspruchsregelungen und die 
aufwändige Antragstellung sowie Scham lassen eine hohe Dunkelziff er vermuten. In der 
Stadt Köln ist der Anteil der Aufstocker*innen leicht rückläufig und lag zuletzt bei 23,0 % 
(2020), was der Tendenz in NRW sehr nahe kommt (2020: 22,4 %). Die 
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten Zielsetzungen 
zum Indikator.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 132  
 
 
S E L B S T G E W Ä H L T ER  Z U S Ä T Z L I C H ER  I N D I K A T O R 
 
 
 
 
 
  
 H o c h q u a l i f i z i e r t e   
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit akademischem 
Berufsabschluss an allen sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort 
in Prozent 
2010 2015 2020 
20,4 21,3 26,5 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Der Anteil an Hochqualifizierten in einer Kommune hat unterschiedliche positive 
Auswirkungen. Neben der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungs - und somit 
Zukunftsfähigkeit von (kommunalen) Unternehmen hat das Qualifikationsniveau auch 
ökonomische Effekte, z. B. durch Gewerbesteuereinnahmen für die Kommune. Der Anteil 
sagt allerdings nichts über den tatsächlichen Bedarf an Hochqualifizierten oder den 
benötigten Spezialisierungsgrad an einem Standort aus. In der Stadt Köln ist der An teil im 
Zeitverlauf gestiegen und liegt mit zuletzt 26,5 % deutlich über dem Durchschnitt in NRW von 
16,2 % (2020). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine 
expliziten Zielsetzungen zum Indikator. 
 A n z a h l  d e r  E M A S- z e r t i f i z i e r t e n  S t a n d o r t e  i n  K ö l n 
Anzahl der zertifizierten Standorte (Organisationen) auf Kölner Stadtgebiet im 
EMAS-Register mit Filterfunktion „Ort Köln“ und dem entsprechenden 
Jahreszeitraum 
 2011 2015 2020 
Stand-
orte 25  27  28  
Organis-
ationen 9 11 12 
 
 
 
Quelle: EMAS-Register 
Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich 
dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der 
kontinuierlichen Verbesseru ng der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie 
veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen 
Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS -Registrierung werden auch immer die 
Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. Sowohl die Zahl der zertifizierten Organisationen also 
auch die Zahl der Standorte ist in Köln seit 2011 gestiegen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 133  
 
H A N D L U N G S F E L D 
17 N ACHH AL TIGER KONS UM UND GESUNDES 
LEBEN  
Die Kommune berichtet über die Förderung und den Schutz der Gesundheit 
sowie über die Fö rderung von nachhaltigen Lebensstilen und nachhaltigem 
Konsum. 
 
 
  
Aspekte 
 
17.1 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung 
17.2 Nachhaltiger Tourismus 
17.3 Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung 
17.4 Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
17.5 Gesundheitsrisiken für Bürger*innen 
17.6 Pflege und Betreuung 
 
Praxisbeispiele • Drogenhilfeangebot 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Trinkwasserverbrauch 
• Abfallmenge 
• Vorzeitige Sterblichkeit – Frauen 
• Vorzeitige Sterblichkeit – Männer 
• Krankenhausversorgung 
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Hausarzt 
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Apotheke 
• Personal in Pflegeheimen 
• Personal in Pflegediensten 
• Pflegeheimplätze 
• Immission von Luftschadstoffen 
 
Add-On-
Indikatoren 
 
• Einschüler*innen mit Übergewicht/Adipositas

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 134  
 
 
Aspekt 17.1: Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung 
Verschiedene Aktivitäten unterstützen in der Stadt Köln die Verbreitung von 
nachhaltigem Konsum und nachhaltigen Lebensstilen. Seit dem Jahr 2020 ist 
Köln Mitglied im bundesweiten Bio-Städte-Netzwerk. Das stetig wachsende 
Netzwerk ist ein Zusammenschluss von  inzwischen mehr als 20 Städten, Landkreisen und 
Gemeinden, das auf die Förderung der ökologischen Landwirtschaft und des Bio -
Lebensmittelangebots vor Ort abzielt. Im Vordergrund der interkommunalen Zusammenarbeit 
stehen der Wissens - und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Projekte, die Akquise von 
Fördermitteln und öffentlichkeitswirksame Aktionen. Gefördert wird das Netzwerk durch das 
Bundesministerium fü r Ernährung und Landwirtschaft über das Bundesprogramm 
„Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“. Im Rahmen einer 
wissenschaftlichen Untersuchung zur  regionalen Erzeugung und Distribution 
landwirtschaftlicher Nahrungsmittel in Kö ln und Umgebung  werden aktuell zusätzlich 
Anbaustrukturen, Wertschöpfungsketten und Konsumpotentiale für Bio-Produkte analysiert. 
Seit 2019 verfügt Köln über eine Ernährungsstrategie.  Dieser Handlungsleitfaden für die 
kommunale Ernährungspolitik ist in Zu sammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und 
Stadtverwaltung entstanden. Nach einer Erarbeitungsphase von rund anderthalb Jahren hat 
der zivilgesellschaftlich organisierte Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. die Strategie, 
welche die gesamte Produktionskette vom Feld bis zum Teller in den Blick nimmt, an die Stadt 
übergeben. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat die Verwaltung 2020 beauftragt, ein 
ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm zu entwickeln. Ziele im kommunalen 
Wirkungskreis sind ein nachhaltigeres Beschaffungswesen in der Außer -Haus-Verpflegung, 
die Sicherung und nachha ltigere Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzfläche n sowie  
Ernährungsbildung zur Wertschätzung von Lebensmitteln . So enthält etwa die aktuelle 
Ausschreibung der Kita-Mittagessen eine allgemeine Bio -Quote von 20% des 
mengenmäßigen Anteils. Fleisch (Schwein, Rind, Geflügel), Fleischerzeugnisse und Eier 
müssen ab dem Kita -Jahr 2022/2023 zu 100% Bio sein. Im Rahmen der  bundesweiten 
Initiative Städte gegen Food Waste  geht Köln gemeinsam mit anderen engagierten 
Kommunen gegen die Verschwendung von Lebensmit teln vor, wobei der Fokus auf dem 
praxisbezogenen Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Abfallverringerung und -vermeidung 
liegt. 
Die Projektgruppe Ernährung und Konsum  des Klim arates, die sich aus städtischen und 
externen Expert*innen zusammensetzt, befasst sich seit 2020 mit der sektorspezifischen 
Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zur Erreichung einer klimaneutralen Stadt Köln. 
Die Projektgruppe hat ein Maßnahmenportfolio zur Umsetzung durch Verwaltung und 
städtische Tochtergesellschaften ab 2023 entwickelt und in Aktivitäten-Steckbriefen 
ausformuliert. 
Um den urbanen Raum zum Anbau von Lebensmitteln  zu nutzen, hat die Stadt gemeinsam 
mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess das 
Konzept „Essbare Stadt Köln “ entwickelt. Das gesamtstädtische Konzept zum Gärtnern im 
urbanen Raum verfolgt das Ziel, bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von 
Freiflächen die Anpflanzung von essb aren Pflanzen für Mensch und Tier  zu berücksichtigen 
und die Stadtgesellschaft für das Thema zu sensibilisieren . Dies sorgt nicht nur für mehr

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 S E I T E 135  
 
Lebensqualität, sondern wirkt sich auch positiv auf die Artenvielfalt und das Klima aus. Zur 
Unterhaltung städtis cher Obstwiesen wurde ebenfalls eine Obstwiesenkommission aus 
Vertreter*innen der Naturschutzverbände, der Verwaltung und weiterer Vereine gegründet. 
Mit Blick auf eine nachhaltige Grundversorgung im Energiebereich haben sich die Stadtwerke 
Köln und der regionale Energieversorger RheinEnergie AG  entsprechend einer 
Selbstverpflichtung (siehe Aspekt 10.2) zur vollständigen Dekarbonisierung der Strom- und 
Wärmeversorgung bis spätestens bis 2035 verpflichtet. Ab dem Jahr 2022 wird an die Privat- 
und Gewerbekund en ausschließlich Ökostrom geliefert. Die Umstellung erfolgt  dabei 
automatisch und ohne Aufpreis . Über eine strategische Partnerschaft bezuschusst die Stadt 
Köln darüber hinaus die Energieberatungsleistungen der Verbraucherzentrale , um 
Bürger*innen nieders chwellig und kostenfrei Beratung zu Themen wie Photovoltaik oder 
Gebäudesanierung zugänglich zu machen. 
 
Aspekt 17.2: Nachhaltiger Tourismus 
Eine zentrale Rolle zur Förderung von nachhaltigem Tourismus in Köln nimmt 
die KölnTourismus GmbH als Destinations-Management-Organisation der Stadt 
ein. Sie ist erste Ansprechpartnerin für internationale Reise - und 
Kongressveranstalter*innen sowie für Geschäftsreisende und Freizeitgäste.  
Die KölnTourismus Gesellschaft setzt diverse Ansätze für ökologisch, sozial und ökonomisch 
nachhaltiges Handeln um – sowohl mit Blick auf eigene Maßstäbe „nach innen“ sowie „nach 
außen“ hinsichtlich der Produkte und Angebote (auch Dritter) für Kund *innen und 
Endverbraucher*innen. Beispiele für die Umsetzung von Nachhaltigkeit im eig enen Betrieb 
sind die energetische Sanierung der Tourismus Information bis 2024 bei Erhalt der 
historischen Bausubstanz sowie die Verwendung von Ökostrom . „Nach außen“ bündelt und 
kommuniziert die Ges ellschaft die zahlreichen nachhaltigen Angebote der Dienstleister vor 
Ort, vor allem aus Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft.  Zukünftig setzt die Gesellschaft  
verstärkt auf die Anreise der Gäste per Bahn und forciert dies durch eine starke Bearbeitung 
des deutschen Marktes und der angrenzenden Nachbarländer . Insgesamt werden 
verschiedene gesellschaftliche Zielgruppen (sogenannte Sinusmilieus) gezielt mit Blick auf die 
Förderung von Nachhaltigkeit analysiert und entsprechend zielgruppenspezifisch 
angesprochen.  
 
Aspekt 17.3: Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung 
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss in allen Kliniken einmal pro Jahr eine 
infektionshygienische Begehung durchgeführt werden. Im Anschluss an die 
Begehungstermine bekommen die Kliniken Berichte und Zeit-Maßnahmen-Pläne, in 
denen vorgefundene Mängel und die zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt sind, zugesandt. 
Im Idealfall führen diese Begehungen dazu, dass durch präventive Maßnahmen 
Infektionserkrankungen in den Krankenhäusern verringert werden. Alle Kreise und kreisfreien 
Städte in NRW sollen eine gleichmäßige Durchführung der Apothekenüberwachung und eine 
vergleichbare Belastung der Rechtsunterworfenen sicherstellen. Hierfür wird in der Regel alle 
drei Jahre eine angemeldete vollständige Apothekenrevision vor Ort durchgeführt.

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 S E I T E 136  
 
Diverse städtische Aktivitäten fördern in Köln eine hochwertige Gesundheitsversorgung. So 
unterstützen die Sozialpsychiatrischen Zentren  psychisch kranke Menschen bei der 
Organisation ihres täglichen Lebens und bieten fachärztliche und psychosoziale Beratung, 
Kontakt- und Freizeitangebote, Betreuung im Wohnbereich sowie Hilfe zur Arbeit und 
Beschäftigung an.  Mehrmals jährlich finden die  Kölner Gesundheitsgespräche  statt. Im 
Rahmen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsamt und der Volkshochschule werden 
Bildungsveranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen mit unterschiedlichen 
Referent*innen angeboten. 
Im Jahr 2020 wurde das Kölner Drogenhilfekonzept  veröffentlicht, welches die aktuellen 
Drogenhilfeangebote in Köln beschreibt und erläutert. Das Konzept wurde partizipativ mit allen 
an der Versorgung beteiligten Akteur *innen entwickelt. Darin sind für die Meilensteine 
„Überleben sichern“, „Veränderungsmotivation fördern“ „Veränderung begleiten“ sowie 
„Änderungen sichern“ jeweils Bedarfe, Ziele und Maßnahmen formuliert. Das Konzept wird 
aktuell evaluiert  und durch eine Steuerungs- und Lenkungsgruppe begleitet . Diverse 
niedrigschwellige Drogenhilfeangebote  sind bereits in Köln etabliert. Beispiele sind das 
aufsuchende Suchtclearing (im Rahmen dessen eine aufsuchende Sozialarbeit in den Kölner 
Straßenszenen stattfindet), ein Beratungsbus für Jugendliche und junge Erwachsene sowie 
Kontaktcafés und Drogenkonsumräume.  
Zur Sensibilisierung der Kölner Stadtgesellschaft im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer 
wurde 2020 unter Beteiligung des Gesundheitsamtes das Netzwerk Caring Community Köln 
gegründet. Die Ziele des  integrierenden Sorgenetzwerks unter Beteiligung professioneller 
Akteur*innen und der Zivilgesellschaft sind die Realisierung von Modellprojekten, die 
Schaffung von Informationsplattformen und eines partizipativen Runden Tisches  sowie die 
wissenschaftliche Evaluation, um Wissen und Erfahrungen weiterzugeben. 
Im Rahmen von Youthwork und der Sexuellen Bildung des Gesundheitsamts  werden 
schließlich s exualpädagogische Gruppenveranstaltungen  und Workshops im Bereich der 
sexuellen Bildung für junge Menschen angeboten (in Haupt- Förder- und Gesamtschulen, 
internationalen Förderklassen sowie berufsbildend und in Flüchtlingsunterkünften). Ebenfalls 
werden Fortbildungen und Schulungen im Bereich der sexuellen Bildung für 
Multiplikator*innen durchgeführt.  
Das vom Bundesministerium  für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der 
Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderte Netzwerk Frühe Hilfen soll durch die Vernetzung von 
Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialwesen von Anfang an ein gesundes 
Aufwachsen ermöglichen. Lokale Akteur*innen der Frühen Hilfen verknüpfen sich und ihre 
Angebote in jedem Stadtbezirk. Hierfür koordinieren die Bezirksjugendamtsleitungen e twa 
halbjährlich stattfindende bezirkliche Netzwerktreffen. 
 
Aspekt 17.4: Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen- 
und Beteiligungsunternehmen 
Vor dem Hintergrund steigender privater und beruflicher Anforderungen gewinnt ein 
strategisches betriebliches Gesundheitsmanagement zunehmend an Bedeutung. 
Die Stadtverwaltung sowie die städtischen Töchter  und Beteiligungen  haben 
verschiedene Ansätze zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden etabliert. Das

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 S E I T E 137  
 
Betriebliche Gesundheitsmanagem ent bei der Stadt Köln  umfasst insbesondere drei  
Handlungsfelder. Hierzu gehört zunächst die arbeitsplatzorientierte Prävention, die vor allem 
den Arbeitsschutz berücksichtigt.  Bei der beschäftigungsorientierten Gesundheitsförderung  
mit Blick auf die klassische Fürsorgepflicht liegt der Fokus zum Beispiel auf dem Betrieblichen 
Eingliederungsmanagement, das darauf abzielt, den Arbeitsplatz zu erhalten und die 
Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Die dritte Säule beinhaltet die freiwillige Prävention, die 
das Gesundheitsbewusstsein der Beschäftigten durch individuelle Gesundheitsangebote 
fördert.  
Auch die Stadtwerke Köln GmbH  setzt verschiedene Ansätze zur ganzheitlichen 
Gesundheitsförderung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bereich 
des Betriebsärztlichen Dienstes im Stadtwerke Köln Konzern um. Im jährlichen „aktiv gesund“-
Programm, an dem alle Mitarbeitenden kostenlos teilnehmen können, wird ein umfangreiches 
Angebot verschiedener Kurse, Workshops, Seminare und Vorträge von externen und internen 
Referenten*innen (Präsenz und digital) zu den klassischen Handlungsfelder n Bewegung, 
Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention geboten. Darüber hinaus koordiniert das 
Team Gesundheitsmanagement weitere Maßnahmen wie Gesundheitsaktionen und 
Schwerpunktwochen und unterstützt den Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes bei der 
Konzeptionierung der Gesundheitsseminare für Obere Führungskräfte.  Die Kernleistungen 
des betriebsärztlichen Dienstes reichen von Einstellungsuntersuchungen, 
arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzbegehungen, Notfallbehandlung, 
Betriebliches Eingliederungsmanagement, Erste Hilfe, betriebsärztlicher Sprechstunde bis hin 
zur Beratung bei psychosomatischen und psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus bieten 
die Betriebsärzte*innen u. a. Ernährungssprechstunden, individuelle Rückentherapie,  
Reiseberatung, Impfungen, Konfliktberatung und Mediation an. 
 
Aspekt 17.5: Gesundheitsrisiken für Bürger*innen 
Kommunen haben durch ihre Nähe zu den Bürger*innen eine besond ere 
Verantwortung für die Gesundheitsförderung. Die Grundlagen für ein gesundes 
Aufwachsen, Leben und Arbeiten sowie für ein selbstbestimmtes Leben werden in 
der Kommune gelegt. Diverse Gesundheitsrisiken für Bürger*innen entstehen dabei aus 
negativen Ausw irkungen einer nicht -nachhaltigen Entwicklung mit vielfältigen komplexen 
Wechselwirkungen. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsfragen sind eng miteinander verknüpft. 
So spielen beispielsweise die Zerstörung intakter Ökosysteme und der Klimawandel eine 
entscheidende Rolle bei der Verbreitung neuartiger Viruserkrankungen. Der Klimawandel 
selbst stellt mit diversen Auswirkungen, – wie Hitzewellen, Extremwetterereignissen oder dem 
Anstieg allergieauslösender Substanzen – eine der größten zukünftigen Gesundheitsrisik en 
dar. Als weitere zentrale Gesundheitsrisiken sind zum Beispiel Luftverschmutzung, nicht 
übertragbare Krankheiten  (wie Krebs, Diabetes und Herzleiden) oder die Gefahr durch 
multiresistente Keime zu nennen. Angesichts dieser Vielschichtigkeit stellt die 
Gesundheitsförderung für die Stadt Köln  in Verbindung mit ganzheitlicher Krisenprävention 
bzw. dem Management von Krisen eine zentrale Querschnittsaufgabe dar.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 138  
 
Aspekt 17.6: Pflege und Betreuung 
Der demographische Wandel erfordert erhebliche Anstrengun gen, um den 
Herausforderungen zur Sicherstellung der ambulanten und pflegerischen 
Versorgung der Senior*innen in Köln wirkungsvoll zu begegnen.  Vor diesem 
Hintergrund wurde 2019 ein Projekt zur Zukunft der Pflege  gestartet, das bis Ende 2024 
folgende Ziele  verfolgt: (1.) Sicherung städtischer Grundstücke für den Bau von 
Pflegeeinrichtungen sowie für den Pflegeheimbau bei neuen Flächenentwicklungen , (2.) 
Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren für aktuelle Projekte , (3.) Durchführung 
einer quartiersbezog enen Bedarfsanalyse , (4.) Gewinnung von Fachkräften durch die 
Bereitstellung weicher Standortfaktoren , (5.) Initiierung eines Modellprojekts zur 
Zusammenarbeit in der Ambulanten Pflege , (6.) Forcierung und Entwicklung von 
Wohngemeinschaften für ältere Mens chen und neue Angebotsformen der Pflege . Im Jahr 
2021 hat die Projektgruppe „Fachkräftesicherung“ spezifische Handlungsempfehlungen 
erstellt. Beispiele für aktuelle Aktivitäten sind e in Kick-Off-Expert*innenworkshop mit den 
maßgeblichen Akteur*innen der Pf lege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie einer 
Vertretung der Bürger*innen, um den Prozess zur Erreichung der Vision „CareCityCologne“ 
voranzubringen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit potentiellen Investor *innen für den 
Bau von Pflegeeinrichtungen geführt.  
Seit 2021 nimmt die Stadt Köln am Modellprojekt Guter Lebensabend NRW  teil. Ziel des 
Projekts ist es, die Teilhabechancen der in Köln lebenden alten Menschen mit 
Einwanderungsgeschichte zu verbessern. Zugangsbarrieren zu Hilfs - und Pflegeangeboten 
für Senior*innen sollen abgebaut, die Angebote interkulturell geöffnet und bedarfsgerecht 
erweitert werden. Eingewanderte Menschen sollen den gleichen Zugang zu Leistungen der 
Altersversorgung erhalten wie Menschen der Mehrheitsgesellschaft. Entsprechend erarbeitet 
Köln ein Handlungskonzept zur interkulturellen Öffnung der Anbieter*innen bzw. Angebote der 
Altenhilfe und Pflege. Im Projekt arbeitet die Stadt Köln von Beginn an eng mit Partner*innen 
aus der Kölner Stadtgesellschaft zusammen, die über wei treichende Erfahrungen mit der 
Zielgruppe verfügen und die seit Jahrzehnten in der Kölner Träger -Landschaft etabliert sind. 
Neben der Stadt Köln hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des 
Landes weitere 21 Kommunen ausgewählt, die sich am Projekt beteiligen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 139  
 
P R A X I S B E I S P I E L 
 
Praxisbeispiel 1 – Drogenhilfeangebot  
Das Gesundheitsamt hat in den letzten Jahren das Drogenhilfeangebot mit der Einrichtung 
diverser Drogenkonsumräume und einem m obilen Drogenhilfeangebot (Konsumbus ) 
ausgebaut. Damit erhalten die Konsument*innen illegaler Drogen ein Angebot von 
Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen. Die beiden Säulen des Drogenhilfeangebots, 
die aus sozialarbeiterischer Beratung und medizinischer Hilfe bestehen, werden so um eine 
dritte Säule ergänzt. Zudem kommt es zu einer Entlastung des öffentlichen Raums durch die 
Reduzierung konsumbezogenen Verhaltens.  Das Team des Drogenhilfeangebots 
(medizinische und sozialpädagogische Fachkräfte ) informiert über Infektionen, 
Wundversorgung, Safer-Use und risikoärmere Konsumformen. Über die Erstberatung hinaus 
wird über weitergehende ausstiegsorientierte Beratungs - und Behandlungsangebote 
informiert. Übergeordnetes Z iel ist die Vermittlung in weiterführende Hilfen, etwa in die 
Substitutionsbehandlung.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 140  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  N A C H H A L T I G E R  K O N S U M  U N D  
G E S U N D E S  L E B E N 
 
Nachhaltiger Konsum 
und nachhaltige 
Grundversorgung 
 
 
• Mitgliedschaft im Bio-Städte-Netzwerk 
• Wissenschaftliche Untersuchung zur regionalen 
Erzeugung und Distribution landwirtschaftlicher 
Nahrungsmittel 
• Ernährungsstrategie 
• Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V 
• Kita-Mittagessen 
• Initiative Städte gegen Food Waste 
• Projektgruppe Ernährung und Konsum des Klimarates 
/ Maßnahmenportfolio / Aktivitäten-Steckbriefe 
• Konzept „Essbare Stadt Köln“ 
• Obstwiesenkommission 
• Ökostrom der RheinEnergie AG 
• Energieberatungsleistungen der Verbraucherzentrale 
 
Nachhaltiger Tourismus 
 
• Förderung von Nachhaltigkeit durch Aktivitäten der 
KölnTourismus GmbH  
 
Gewährleistung 
hochwertiger 
Gesundheitsversorgung 
 
• Sozialpsychiatrischen Zentren 
• Kölner Gesundheitsgespräche 
• Kölner Drogenhilfekonzept  
• Niedrigschwellige Drogenhilfeangebote 
• Aufsuchendes Suchtclearing  
• Netzwerk Caring Community Köln  
• Youthwork / Sexuelle Bildung des Gesundheitsamts  
 
Gesundheitsförderung 
für Mitarbeitende in 
Verwaltung, Eigen- und 
Beteiligungsunternehmen 
 
• Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Stadt 
Köln 
• Ansätze zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung bei 
der Stadtwerke Köln GmbH  
 
Pflege und Betreuung 
 
 
• Projekt zur Zukunft der Pflege 
• Modellprojekt Guter Lebensabend NRW

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 141  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E I N D I K A T O R E N 
 
 
 
 
T r i n k w a s s e r v e r b r a u c h  –  p r i v a t e  H a u s h a l t e   
Trinkwasserverbrauch (Haushalte und Kleingewerbe) je Einwohner*in und Tag  in 
Litern 
2010 2015 2020 
157,3 150,2 185,9 
 
Quelle: SDG-Portal 
Trinkwasser ist vor allem in Anbetracht zunehmender Dürreperioden und Hitzesommern eine 
der kostbarsten Ressourcen. Grundsätzlich ist Deutschland ein wasserreiches Land und der 
direkte Verbrauch blieb über die letzten Jahre überwiegend konstant. Allerdings gibt der 
Indikator keine Auskunft über den indirekten Verbrauch von „virtuellem Wasser“ (globaler 
Wasserverbrauch im Zuge von Ernährungsweisen oder Konsumentscheidungen). In der 
Stadt Köln ist der Trinkwasserverbrauch je Einwohner*in und Tag seit 2015 leicht gestiegen 
und liegt mit 185,9 über dem NRW-Durchschnitt (2020: 162,3 Liter je Einwohner*in und Tag).  
Verbrauch und Tendenz in der Stadt Köln entsprechen allerdings den Werten anderer 
Großstädte in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. Auf Bundesebene sind lediglich Daten 
für den Zeitraum 2010 bis 2018 verfügbar – diese weisen zuletzt einen konstanten Verbrauch 
von rund 125 Litern je Einwohner*in und Tag auf. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und 
Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Trinkwasserverbrauch privater Haushalte. 
 
A b f a l l m e n g e 
Entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in in Tonnen (t) 
2010 2015 2019 
2,1 2,1 2,0 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Reduktion der Abfallmenge ist der essenzielle Schritt, um alle weiteren Schritte der 
Abfallhierarchie zu vermeiden oder zumindest im Ausmaß zu reduzieren. Allerdings lässt sich 
auf Basis der Menge des entsorgten Abfalls keine direkte Aussage darüber treffen, wie 
erfolgreich das Abfallaufkommen vermieden wurde und ob die entsorgten Abfälle auch vor  
Ort entstanden sind. Über die entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in lässt sich allerdings im 
Zeitverlauf ein Rückschluss auf die Dringlichkeit und den nötigen Umfang der 
Abfallvermeidung ziehen. Die Abfallmenge in der Stadt Köln lag im Zeitverlauf konstant unter 
dem NRW -Durchschnitt (2019: 3,3 Tonnen je Einwohner*in). Diese zuletzt geringere 
Abfallmenge in der Stadt Köln deutet auf die Einhaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie aus 
Vermeidung (laut Kreislaufwirtschaftsgesetz am höchsten priorisiert), Vor bereitung zur 
Wiederverwertung, Recycling, energetischer Verwertung und Beseitigung hin. In der 
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird in Ziel 12.1.ba die „kontinuierliche Reduzierung der 
globalen Umweltinanspruchnahme durch den Konsum privater Haushalte“ angestrebt.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 142  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
V o r z e i t i g e  S t e r b l i c h k e i t  –  F r a u e n   
Anzahl der Todesfälle bei Frauen im Alter von unter 70 Jahren je 1.000 
Einwohner*innen  
2010 2015 2020 
0,9 0,9 0,8 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Anzahl der vorzeitigen Todesfälle bei Frauen von unter 70 Jah ren je 1.000 
Einwohner*innen kann Aufschluss über Gesundheitsrisiken und Probleme im 
Gesundheitswesen geben. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen im Alter von 
unter 70 Jahren sterben, signifikant geringer als für Männer. Gründe können u. a . in der 
Berufswahl, einer gesünderen Lebensweise oder der Bereitschaft, zur Durchführung von 
Vorsorgeuntersuchungen liegen. In der Stadt Köln ist die Entwicklung des Indikators zuletzt 
leicht rückläufig: Von 1.000 Frauen unter 70 Jahren sind 0,8 Frauen vorzeitig gestorben.  Im 
NRW-Vergleich lag der Wert zuletzt (2020) bei 1,0 Todesfällen je 1.000 Einwohner*innen.  
Diese Entwicklung entspricht bereits dem Ziel 3.1.a „Senkung auf 100 Todesfälle je 100.000 
Einwohner (Frauen) bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. 
 
V o r z e i t i g e  S t e r b l i c h k e i t  –  M ä n n e r   
Anzahl der Todesfälle bei Männern im Alter von unter 70 Jahren je 1.000 
Einwohner*innen 
2010 2015 2020 
1,5 1,3 1,3 
 
Quelle: SDG-Portal 
Der Indikator zur Anzahl der vorzeitigen Todesfälle bei Männern von unter 70 Jahren je 1.000 
Einwohner*innen ist das männliche Pendant zum Indikator „Vorzeitige Sterblichkeit – 
Frauen“ (s. o.). In der Stadt Köln liegen die Werte seit dem Jahr 2015 konstant bei 1,3 
vorzeitig Verstorbenen Männern je 1.000 Einwohnenden.  Im NRW-Vergleich lag der Wert 
zuletzt (2020) bei 1,6 Todesfällen je 1.000 Einwohner*innen. Diese Entwicklung entspricht 
bereits dem Ziel 3.1.a „Senkung auf 190 Todesfälle je 100.000 Einwohner (Männer) bis 
2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 143  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
K r a n k e n h a u s v e r s o r g u n g 
Anzahl der aufgestellten Betten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner*innen  
2010 2015 2019 
722,9 689,5 654,4 
 
Quelle: SDG-Portal 
Eine flächendeckende Krankenhausversorgung ist ein wesentliches Element der 
Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen nach strengen wirtschaftlichen Parametern 
handeln und gleichzeitig eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung garantieren. 
Das kann zu einer Verknappung des Angebots führen. Die wohnungsnahe 
Krankenhausversorgung zeigt aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen ein zunehmendes 
Stadt-Land-Gefälle. In der Stadt Köln ist die Anzahl an aufgestellten Betten je 100.000 
Einwohner*innen im Zeitverlauf leicht gesunken (2019: 654,4 Betten). Im NRW-Durchschnitt 
lag die Anzahl zuletzt bei einem ähnlichen Wert mit 656,8 Betten je 100.000 Einwohner*innen 
(2019). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten 
Zielsetzungen zum Indikator. 
 W o h n u n g s n a h e  G r u n d v e r s o r g u n g  –  H a u s a r z t 
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Hausarzt in Metern 
2011 2015 2019 
327,0 325,0 k.A. 
 
Quelle: SDG-Portal 
Bei akuter Erkrankung ist die schnelle und unmittelbare Erreichbarkeit des Hausarztes 
unabdingbar. Grundsätzlich profitieren Berufstätige, Familien mit Kindern  und ältere 
Menschen besonders von einer wohnungsnahen, kostengünstig erreichbaren 
Gesundheitsgrundversorgung. Neben den genannten sozialen Faktoren spielen v.a. 
demographische und wirtschaftliche Strukturen (Stadt -Land-Gefälle) bei der 
Versorgungsdichte m it Hausärzt*innen eine wichtige Rolle. Mit zunehmender 
Einwohner*innendichte steigt die wohnungsnahe Gesundheitsgrundversorgung. In der Stadt 
Köln betrug die einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Hausarzt im Jahr 
2015 325,0 Meter, zwei M eter weniger als noch im Jahr 2011. Vergleichbare Bundes - oder 
Landeswerte liegen nicht vor. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW 
beinhalten ebenfalls keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator.

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 S E I T E 144  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W o h n u n g s n a h e  G r u n d v e r s o r g u n g  –  A p ot h e k e 
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Apotheke in Metern 
2010 2015 2017 
k.A. k.A. 459,0 
 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Kurze Wege zu Apotheken sind ebenso wichtig wie die Nähe zum Hausarzt oder 
Krankenhaus. Die Anzahl der Apotheken ist ebenfalls von demographischen Strukturen einer 
Region, dem Stadt-/Land-Gefälle und dem Wettbewerb der freien Marktwirtschaft (inkl. neuer 
digitaler Handelsplätze) geprägt. Aussagen zur Entwicklung der wohnungsnahen 
Grundversorgung in der Stadt Köln sind aufgrund von fehlenden Daten nicht möglich. Es ist 
lediglich ein Wert aus dem Jahr 2017 vorhanden, welcher eine einwohner*innengewichtete 
Luftliniendistanz von 459,0 Metern zur nächsten Apotheke angibt. Dieser Wert liegt deutlich 
unter dem NRW -Durchschnitt vo n 884,0 Metern (2017) bis zur nächsten Apotheke. Die 
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten ebenfalls keine expliziten 
Zielsetzungen zum Indikator. 
 P e r s o n a l  i n  P f l e g e h e i m e n 
Personal in Pflegeheimen je 10.000 stationär Pflegebedürftige  
2010 2015 2020 
846,3 1009,9 995,2 
 
Quelle: SDG-Portal 
Angesichts der demographischen Entwicklung erhöht sich die Anzahl der Pflegebedürftigen 
stetig, die steigende Lebenserwartung der Menschen führt zudem zu einer längeren 
durchschnittlichen Pfleged auer. Beide Entwicklungen stellen das deutsche 
Gesundheitssystem in seiner heutigen Form vor beträchtliche personelle und finanzielle 
Herausforderungen. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente je 10.000 pflegebedürftiger 
Menschen in der Stadt Köln ist seit dem Jahr 2015 leicht auf 995,2 (2020) gesunken, liegt 
damit aber nach wie vor deutlich über dem NRW-Durchschnitt von 919,7 Vollzeitäquivalenten 
(2020). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten 
Zielsetzungen zu Personal in Pflegeheimen.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 145  
 
 
 
 
 
  
 P e r s o n a l  i n  P f l e g e d i e n s t e n 
Personal in ambulanten Pflegediensten je Pflegebedürftigen  
2010 2015 2020 
0,20 0,17 0,11 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Aufgrund des demographischen Wandels steigt die Nachfrage nach 
Gesundheitsdienstleistungen kontinuierlich an, die steigende Lebenserwartung der 
Menschen führt zudem zu einer längeren durchschnittlichen Pflegedauer. Dies schlägt sich 
vor allem in der Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen nieder. Um eine 
menschenwürdige ambulante Pflege in De utschland und die Aufrechterhaltung des 
Pflegesystems gewährleisten zu können, müssen bessere Arbeitsbedingungen durch 
geringere personelle Belastungen herbeigeführt werden. In der Stadt Köln ist die Entwicklung 
rückläufig. Im Jahr 2020 waren 0,11 Beschäftigte (Vollzeitstellen) je pflegebedürftige Person 
beschäftigt. Im Jahr 2015 waren es noch 0,17 Beschäftigte. Diese Entwicklung liegt zuletzt 
leicht unter der Entwicklung in NRW (2020: 0,12 Beschäftigte je pflegebedürftige Person). 
Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten allerdings keine expliziten 
Zielsetzungen zum Indikator. 
 P f l e g e h e i m p l ä t z e 
Anzahl der verfügbaren stationären Plätze in Pflegeheimen je 1.000 
Einwohner*innen ab 65 Jahre 
2010 2015 2020 
43,5 44,9 42,5 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Anzahl der verfügbaren stationären Plätze in Pflegeheimen spielt angesichts der großen 
personellen und finanziellen Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem eine 
wesentliche Rolle - der demographische Wandel führt zu veränderten Bedarf en an 
Pflegeheimplätzen. Hinzu kommen soziale Bedürfnisse, die auf eine wohnortnahe 
Versorgung mit Pflegeheimplätzen abzielen, auch um regelmäßige Besuche und soziale 
Kontakte aus dem gewohnten Lebensmittelpunkt ermöglichen zu können. In der Stadt Köln 
ist zuletzt eine leichte Abnahme auf 42,5 Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 
Jahre zu entnehmen (2020), im NRW -Vergleich stehen etwas mehr Plätze je 1.000 
Einwohner*innen ab 65 Jahre zur Verfügung (2020: 50,4). Die Nachhaltigkeitsstrategien von 
Bund und Land NRW beinhalten allerdings keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 146  
 
S E L B S T G E W Ä H L T ER  Z U S Ä T Z L I C H ER  I N D I K A T O R 
 
 
  
 I m m i s s i o n  v o n  L u f t s c h a d s t o f f e n 
Mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10) -Partikeln mit einem maximalen 
Durchmesser von 10 Mikrometer in der Luft 
2010 2015 2019 
k.A. k.A. 14,9 
 
Quelle: SDG-Portal 
Der Indikator „Immission von Luftschadstoffen“ beschreibt die Einwirkung von Störfaktoren 
auf die Menschen oder die natürliche Umwelt. Besonders hohe Werte entstehen bei der 
Energieerzeugung, im Straßenverkehr, in der Landwirtschaft und in der Industrie. Feinstaub 
(particulate matter, PM) gilt dabei als besonders gesundheitsschädigend und ist vornehmlich 
in dicht besiedelten Gebieten eine Belastung. Grenzwerte werden durch die Europäische 
Union und die Weltgesundheitsorg anisation vorgegeben. In der Stadt Köln lag die mittlere 
Konzentration von Feinstaub (PM10) -Partikeln mit einem maximalen Durchmesser von 10 
Mikrometer im Jahr 2019 bei 14,9 µg / m³ in der Luft. Darüber hinaus sind keine 
Vergleichswerte vorhanden (Bund / Land NRW). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 
formuliert in Ziel 3.2.b die „Erreichung des WHO­Richtwerts für Feinstaub von 20 
Mikrogramm/Kubikmeter für PM10 im Jahresmittel möglichst flächendeckend bis 2030“. Die 
Stadt Köln hat diesen Grenzwert im Jahr 2019 bereits unterschritten. 
 
E i n s c h ü l e r * i n n e n  m i t  Ü b e r g e w i c h t / A d i p o s i t a s 
3-Jahresmittel des Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen 
untersuchten Kindern der Schuleingangsuntersuchung  in Prozent 
(Gewichts-Kategorien nach Kromeyer-Hauschild)  
2015 2017 2019 
10,8 10,6 10,7 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik 
Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden 
und Diabetes. Gerade bei Kind ern hat Übergewicht nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige 
und zukünftige körperliche Gesundheit, sondern verstärkt auch das Risiko psychischer 
Belastungen aufgrund sozialer Ausgrenzung durch Gleichaltrige.  Zwischen 2015 und 2019 
lag das 3 -Jahresmittel d es Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen 
untersuchten Kindern der Schuleingangsuntersuchung zwischen 10,6 % und 10,8 %. Mehr 
als jedes zehnte Kind ist damit von Übergewicht betroffen, was in etwa dem Durchschnitt in 
NRW entspricht. Je niedr iger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der Anteil der 
Kinder mit Gewichtsproblemen. In Familien mit einem niedrigen Bildungsniveau der Eltern ist 
etwa jedes fünfte Kind bereits vor dem Schuleintritt übergewichtig.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 147  
 
H A N D L U N G S F E L D 
18 GLOB ALE  V ER ANTWORTUNG UND  EINE 
WELT  
Die Kommune berichtet über ihre Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und 
Institutionen – auch außerhalb ihres eigenen Geltungsbereichs – zu 
Nachhaltigkeitsthemen. 
 
 
  
Aspekte 
 
18.1 Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit 
18.2 Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit 
18.3 Internationale Kooperationen und kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
 
Praxisbeispiele • Kommunale Klimapartnerschaften 
SDG-
Indikatoren 
 
 
• Fairtrade-Town 
• Fairtrade-Schools 
 
Add-On-
Indikatoren 
• Kommunale Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit 
• Städtepartnerschaften und Nachhaltigkeit

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 S E I T E 14 8  
 
 
Aspekt 18.1: Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit im 
Sinne globaler Verantwortung 
Die Stadt Köln kooperiert in mehreren Netzwerken, um die regionale und nationale 
interkommunale Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit  voranzubringen. Im Jahr 2020  
hat der Verein Region Köln/Bonn, in dem die Stadt Köln Mitglied ist, das 
Agglomerationsprogramm gestartet. Dieses baut auf den  2019 vorgelegten Dachstrat egien 
„Agglomerationskonzept“ und „Regionale Klimawandelvorsorgestrategie“ (siehe Aspekt 11.8) auf, die 
zur Sicherung der räumlichen Entwicklungsfähigkeit der Region beitragen sollen. Gemeinsam mit den 
(kommunalen) Akteur *innen wird mit dem Agglomerationsp rogramm ein strategischer 
Handlungsrahmen mit programmatischen Aussagen erarbeitet, der Leitlinien und Anforderungen für 
beispielhafte Projekte definiert. Das Agglomerationsprogramm wird über den Europäischen Fonds für 
regionale Entwicklung im Rahmen des Aufrufs Regio.NRW 2018 – Innovation und Transfer gefördert.  
Um sich den Chancen und den Herausforderungen des dynamischen Wachstums der Stadtregion Köln 
zu stellen, kooperiert d ie Stadt in zwei interkommunalen Stadt -Umland-Kooperationen: in der  
„Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ (K&RN) und dem „linksrheinischen Stadt Umland 
Netzwerk“ (S.U.N.). Beide Netzwerke wurden im Rahmen des von der Landesregierung 2016 initiierten 
Projektaufrufs „Stadt Umland.NRW“ gegründet. Im Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) hat sich die Stadt 
Köln mit anderen Kommunen in der linksrheinischen Stadtregion zusammengeschlossen . Die 
Kernstadt Köln mit ihrem Umland steht mit steigenden Zuwanderungszahlen, großen Pendlerströmen 
und zunehmendem Nutzungsdruck auf Siedlungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Freiflächen vor großen 
Herausforderungen. Ziel des Netzwerks ist es, diese Aufgaben kooperativ, vorausschauend und 
grenzübergreifend anzugehen. Ein Beispiel für eine konkrete Aktivität ist das Projekt „NACHWUCHS – 
Nachhaltiges Agri-Urbanes zusammenWACHSEN“, in dessen Rahmen innovative, flächensparende 
Raumstrukturen und zugleich attraktive Siedlungsformen für das 21. Jahrhundert entwickelt werden. 
Im Rahmen de s Stadtumland-Verbunds K&RN kooperiert die Stadt Köln wiederum mit ihren 
rechtsrheinischen Nachbarn und weiteren Partnern . Im Jahr 2018 hat der Verbund das „Regiebuch 
Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn – Raumperspektive 2035“ veröffentlicht. In einem 
interkommunalen Werkstattprozess wurden mit dem Regiebuch integrierte Raumperspektiven und 
ein strategischer Handlungsrahmen im Zeithorizont bis 2035 entwickelt.  Ein Projektbeispiel ist der 
„Metro KLIMA-LAB“, mit dem für den Landschaftsraum zwischen Niederkassel, Troisdorf und Köln ein 
Stadt- und Freiraumkonzept zur Klimawandelanpassung entwickelt werden soll.  
 
Aspekt 18.2: Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit 
Die Stadt Köln ist seit 2011 durchgehend als „Fair Trade Town“ zertifiziert und 
hat sich damit verpflichtet, den Fairen Handel zu stützen und diesbezüglic he 
Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Sensibilisierung voranzutreiben. Im Jahr 2017 
wurde Köln zudem als „Hauptstadt des Fairen Handels“ ausgezeichnet. 2021 belegte sie den 
zweiten Platz in dem bundesweiten Wettbewerb, der vom Bundesministerium für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Die Auszeichnungen 
verdeutlichen das große zivilgesellschaftliche Engagement in Köln. Sowohl innerhalb der 
Stadtverwaltung als auch in der Zivilgesellschaft wird das Bewusstsein für faire 
Handelsstrukturen und einen gerechten und nachhaltigen Konsum stetig gestärkt. Zur

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 S E I T E 149  
 
Koordination der Aktivitäten hat sich eine Steuerungsgruppe Fair Trade Town Köln gebildet, 
in der zivilgesellschaftliche und städtische Akteur*innen zusammenarbeiten.  In den 
vergangenen Jahren haben Stadtverwaltung und verschiedene zivilgesellschaftliche 
Kooperationspartner vielfältige Aktivitäten umgesetzt. Besonders in den Bereichen 
Informationsarbeit, Marketing und Verkauf sowie Globales Lernen wurden viele Projekte 
unterstützt und gefördert. Ein Beispiel ist die Kölner Fair Trade Night, die jährlich seit 2016 
stattfindet, vielfältige Facetten des Fairen Handels vorstellt und so zur Sensibilisierung der 
Öffentlichkeit beiträgt. Vorträge und Diskussionsrunden informieren zu verschied enen 
Themen, innovative Unternehmer*innen aus der Region präsentieren nachhaltige Alternativen 
zu konventionellen Produkten, und Initiativen aus Köln berichten über ihre Projekte.  
Die Stadt Köln pflegt intensive städtepartnerschaftliche Beziehungen (siehe  Aspekt 18.3). 
Neben den Kontakten auf der Verwaltungsebene sind es insbesondere die vielfältigen 
Bürgerbegegnungen, die Städtepartnerschaften ihre prägende Gestalt geben. Mit dem 
jährlichen Förderprogramm „Städtepartnerschaften gestalten!“ werden deshalb Projekte der 
Zivilgesellschaft unterstützt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige ehrenamtlich tätige 
Vereine und Initiativen, Bildungseinrichtungen sowie Kirchengemeinden mit Sitz in Köln. Im 
Rahmen der jährlichen Projektförderung Entwicklungszusammenarbei t werden gezielt 
Projekte und Aktivitäten zur Bildungs - und Öffentlichkeitsarbeit zu den internationalen 
Aspekten der Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt. Förderfähige Projekte sind 
aktuell insbesondere Vorhaben, die SDG 13 „Maßnahmen zum Klim aschutz“ und die UN-
Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen.  
Seit 2011 koordiniert die Stadt Köln das Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln, ein Netzwerk aus 
rund 400 Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen, die sich entwicklungspolitisch 
engagieren. Durch g egenseitige Unterstützung und gemeinsame Aktionen werden 
Synergieeffekte genutzt und so die Eine -Welt-Arbeit mit Blick auf Sensibilisierung, 
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung gestärkt. Die Stadt unterstützt  die Mitglieder des 
Netzwerks u. a. mit der Organisation von Vernetzungstreffen, der Vermittlung von Kontakten 
und Kooperationspartner*innen und dem gegenseitigen Informationsaustausch. Im Jahr 2021 
feierte das Netzwerk zehnjähriges Jubiläum.  
 
Aspekt 18.3: Internationale Kooperationen und kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
Köln ist eine international stark vernetzte Stadt und Kooperationen mit Kommunen 
in anderen Ländern besitzen eine besondere Bedeutung. So pflegt Köln 22 
Städtepartnerschaften mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Mit Blick auf eine 
nachhaltige Entwicklung spielen die kommunalen Klimapartnerschaften mit Rio de Janeiro 
(Brasilien), Corinto/El Realejo (Nicaragua) sowie Yarinacocha (Peru) eine wichtige Rolle 
(siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Bezogen auf die Anzahl kommunaler 
Klimapartnerschaften nimmt Köln im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein. 
Insgesamt hat die entwicklungspolitische Arbeit Kölns in den Partnerstädten im Ausland 
(insbesondere z. B. mit Rio de Janeiro, Corinto/El Realejo, Tunis und Bethlehem) in den  
vergangenen Jahren mehr und mehr zugenommen. Im Rahmen der Partnerschaft mit Rio de 
Janeiro wird seit 2021 mit Hilfe des „Förderprogramms für Kommunale Klimaschutz - und

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 150  
 
Klimaanpassungsprojekte“ von Engagement Global ein Projekt zur Einführung der 
Kreislaufwirtschaft für Lebensmittel und organische Abfälle umgesetzt. Vor dem Hintergrund, 
dass mit 54 % der organische Anteil am Siedlungsabfall extrem hoch ist, soll mit dem Projekt 
zur Vermeidung von „ Foodwaste“ beigetragen werden. Zugleich wird eine deutliche  
Steigerung der Kompostierungsquote von Lebensmittelabfällen angestrebt. So soll das Thema 
„Vermeidung von Foodwaste“ sowohl in Rio als auch in Köln in die Öffentlichkeit getragen und 
die Zivilgesellschaft für einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln  sensibilisiert 
werden. Ebenfalls mit Rio wird seit 2013 das Sportprojekt „Mehr als ein Ball – Straßenfussball 
Köln Chorweiler und Rio de Janeiro“  umgesetzt. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der 
interkulturellen Verständigung und der Persönlichkeits entwicklung von Jugendlichen aus 
benachteiligten Stadtteilen. Über Unterrichtsreihen und Arbeitsgruppen nähern sich die 
Jugendlichen von der eigenen Lebenswelt der jeweils anderen und fremden Kultur an. 
Regelmäßig finden gegenseitige Besuche statt, um den direkten Austausch unter den 
Jugendlichen zu ermöglichen.  
Weitere konkrete Beispiele der Auslandsarbeit, welche die Stadt Köln mit Bundes - und 
eigenen Mitteln durchführt, sind Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales 
Corona-Solidarpaket“ von Eng agement Global (u. a. Entwicklung einer Anwendung zur 
Verbesserung der Kommunikation mit Bürger*innen in Krisenlagen und Notsituationen, 
Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung), ein Projekt zur Entwicklung eines 
Weiterbildungsangebotes in d er Partnerstadt Tunis zum Thema Abfallmanagement und 
Kreislaufwirtschaft, eine Sportpartnerschaft mit einer NGO in Nairobi, (die für Mädchen über 
den Fußball Zugang zu nachhaltiger Bildung ermöglicht ) sowie themenspezifische 
Fachaustausche mit Partnerstädt en ( z. B. zum Thema „Sexuelle Orientierung und 
geschlechtliche Identität“ im Rahmen von „Sister Cities stand together“).

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 151  
 
P R A X I S B E I S P I E L 
 
Praxisbeispiel 1 – Kommunale Klimapartnerschaften 
2011 startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 
der entsprechenden finanziellen Förderung das Programm „Kommunale 
Klimapartnerschaften“, das von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt und der 
Landesarbeitsgemeinschaft 21 NRW durchgeführt wird. Die Stadt Köln ist mit dr ei intensiven 
Klimapartnerschaften Teil dieser stetig wachsenden Bewegung: Köln – Rio de Janeiro 
(Brasilien, seit 2012), Köln – Corinto/El Realejo (Nicaragua, seit 2012) sowie Köln – 
Yarinacocha (Peru, seit 2017). Mit allen Partnerstädten hat Köln gemeinsa me 
Handlungsprogramme mit entsprechenden Oberzielen erarbeitet, die nach und nach 
umgesetzt und ca. alle zwei Jahre weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben werden. Die 
Handlungsprogramme umfassen Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur 
Klimaanpassung und zum Umwelt- bzw. Ressourcenschutz. Beispiele für aktuell umgesetzte 
Maßnahmen sind Unterstützungen bei der Trinkwasserversorgung und der 
Katastrophenvorsorge, im Küsten - und Mangrovenschutz sowie in der Abfallwirtschaft. So 
wurden zum Beispiel im Rahmen der Partnerschaft mit Corinto/El Realejo in den vergangenen 
Jahren verschiedene Großprojekte durchgeführt, für die rund 1,3 Mio. Euro durch erfolgreiche 
Akquise von Fördermitteln beim Bund und beim Land sowie durch Eigenmittel der beiden 
Städte eingesetzt wurden. Die erfolgreichen Aktivitäten dieser Klimapartnerschaft führten zu 
einer zweimaligen Nominierung für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 152  
 
Ü B E R S I C H T  D E R  B E I T R ÄG E  –  G L O B A L E  V E R A N T W O R T U NG 
U N D  E I N E  W E L T 
 
Regionale und nationale 
Kooperationen für 
Nachhaltigkeit 
 
 
• Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.)  
• Stadtumland-Verbund K&RN 
• Agglomerationsprogramm  
Region Köln/Bonn e.V. 
Lokale Kooperationen für 
globale Gerechtigkeit 
 
 
• „Fair Trade Town“ Zertifizierung 
• Hauptstadt des Fairen Handels 
• Steuerungsgruppe Fair Trade Town Köln  
• Kölner Fair Trade Night 
• Förderprogramm „Städtepartnerschaften 
gestalten!“ 
• Projektförderung Entwicklungszusammenarbeit  
• Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln 
 
Internationale Kooperationen 
und kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
 
 
• Kommunale Klimapartnerschaften: Rio de 
Janeiro (Brasilien), Corinto/El Realejo 
(Nicaragua) sowie Yarinacocha (Peru)  
• Entwicklungspolitische Arbeit und Projekte Kölns 
in den Partnerstädten; z. B. Rio de Janeiro 
(Einführung der Kreislaufwirtschaft für 
Lebensmittel und organische Abfälle / Mehr als 
ein Ball – Straßenfussball Köln Chorweiler und 
Rio de Janeiro) 
• Weitere Projekte mit Partnerstädten

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 153  
 
I N D I K A T O R E N 
E I N G E B E T T E T E  I N D I K A T O R E N 
 
 
 
 
  
 
F a i r t r a d e- T o w n   
Anzahl der Auszeichnungen der Kommune als Fairtrade-Town 
2011 2015 2019 
1 2 4 
 
Quelle: SDG-Portal 
Die Auszeichnung „Fairtrade Town“ beschreibt eine Zertifizierung von Fairtrade Deutschland 
e.V., die das kommunale Engagement für fair gehandelte Produkte (zu fairen Mindestpreisen 
für den/die Erzeuger*in) auszeichnet. Kommunen, Kreise oder Regionen müssen dabei 
bestimmte Kriterien erfüllen (bestehender Ratsbeschluss, Einrichtung einer 
Steuerungsgruppe, Fairtrade-Produkte im Sortiment des lokalen Einzelhandels, Einbindung 
der Zivilgesellschaft sowie bestehende Öffentlichkeitsarbeit). Alle zwe i Jahre muss die 
Auszeichnung rezertifiziert werden. Die Stadt Köln hat bisher vier Auszeichnungen als 
Fairtrade-Town erhalten (2019). Auf Bundes - und Landesebene NRW sind keine 
vergleichbaren Daten verfügbar, auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW 
beinhalten keine Zielsetzungen zum Stand der Auszeichnungen. 
 
F a i r t r a d e- S c h o o l s 
Anzahl der als Fairtrade-School ausgezeichneten Schulen  
2013 2017 2021 
1 6 12 
 
Quelle: SDG-Portal 
 
Die Auszeichnung „Fairtrade School“ beschreibt eine Zertif izierung von Fairtrade 
Deutschland e.V., die das schulische Engagement für fair gehandelte Produkte (zu fairen 
Mindestpreisen für den/die Erzeuger*in) auszeichnet. Die Auszeichnung kann von jeder 
Schulform in Deutschland erlangt werden, zu erfüllen sind dabei folgende Kriterien: Gründung 
eines Schulteams, Erstellung eines „Fairtrade-Kompass“, Angebot von Produkten aus fairem 
Handel, fairer Handel als fester Bestandteil des Unterrichts, Veranstaltungen und 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairtrade. Alle zwei  Jahre muss die Auszeichnung 
rezertifiziert werden. In der Stadt Köln hat sich die Anzahl der Fairtrade-Schools im Zeitverlauf 
von einer Schule im Jahr 2013 auf zwölf Schulen im Jahr 2021 gesteigert. Auf Bundes - und 
Landesebene NRW sind keine Daten verfügbar, auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund 
und Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Stand der Auszeichnung.

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 S E I T E 154  
 
S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä T Z L I C H E  I N D I K A T OR EN  
 
 
 
 K o m m u n a l e  A u s g a b e n  f ü r  
E n t w i c k l u n g s z u s a m m e n a r b e i t 
Summe der kommunalen Ausgaben für entwicklungspolitische Inlandsarbeit und für 
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland inklusive Personalkosten in 
Euro 
2014 2017 2020 
132.617  131.608  297.797  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt der 
Oberbürgermeisterin 
Um die SDGs weltweit umsetzen zu können, sind internationale Partner*innen zur Erreichung 
der Ziele wichtig. Darum ist Köln seit ca. 2011 intensiv im Bereich der 
Entwicklungszusammenarbeit engagiert, besonders in Zusammenarbeit mit den 
Partnerstädten im Globalen Süden: Bethlehem, Rio de Janeiro, Corinto und Tunis. Zudem ist 
es wichtig, Lobby -Arbeit, Bildungsarbeit und Vernetzungsarbeit vor Ort in Köln zu den 
Themen der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Der Indikator beschreibt die 
Ressourcen, die die Stadt Köln eingesetzt hat, um die Entwicklungszusammenarbeit durch 
Inlandsarbeit und Auslandsarbeit zu fördern. 
 
S t ä d t e p a r t n e r s c h a f t e n  u n d  N a c h h a l t i g k e i t   
Städtepartnerschaftliche Projekte pro Jahr mit SDG-Bezug (mit Partnerstädten im 
globalen Norden) 
2016 2017 2018 2019 2020 
35 26 39 43 16 
 
Quelle:  Stadt Köln-Amt der 
Oberbürgermeisterin 
Der Beitrag zu den 17 SDGs mit ihren Unterzielen wurde über einen regen 
partnerschaftlichen Austausch von Kultur - und Bildungseinrichtungen wie Schulen und 
Universitäten, sowie über wirtschaftliche Verbindungen geleistet. Auch die Stadtverwaltungen 
haben eng miteinander gearbeitet, innovative Ansätze mit SDG -Bezug untereinander 
ausgetauscht und dabei ihre Verbindung gestärkt. Dabei haben sich 
Städtepartnerschaftsvereine und Stadtverwaltung gegenseitig unterstützt. Die besondere 
Bedeutung der SDGs für die weitere Zusammenarbeit sollte noch weiter fokussiert und 
bewusst gemacht werden.

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 155  
 
Ausblick 
Mit Hilfe dieses Nachhaltigkeitsberichts konnte der Status Quo einer nachhaltigen Entwicklung 
in der Stadt Köln sowohl in qualitativer Hinsicht (Erfassung der kommunalen 
Nachhaltigkeitsaktivitäten) als auch in quantitativer Hinsicht (Analyse von Indikatoren) 
umfassend dargestellt werden. Grundsätzlich erfüllt der Bericht damit d rei Funktionen. 
Zunächst dient er der Reflexion der Umsetzungsfortschritte mit Blick auf Nachhaltigkeit. 
Zentrale Aktivitäten der Stadt (handlungsleitende Strategien und Konzepte, Maßnahmen, 
Projekte, politische B eschlüsse, spezifische Ziele, Kooperationen  und Netzwerke sowie 
Organisationsstrukturen) konnten gebündelt aufgezeigt, Fortschritte konnten über Kennzahlen 
messbar gemacht und Handlungsbedarfe offengelegt werden. Daneben erfüllt die 
Berichterstattung eine Kommunikationsfunktion gegenüber Entscheidu ngsträger*innen und 
Interessierten, um über Nachhaltigkeit in der Stadt zu informieren, diesbezüglich Transparenz 
herzustellen und die Aufmerksamkeit zu erhöhen. S chließlich dient die Berichterstattung als 
ein zentrales Steuerungselement im stetigen Zyklus des kommunalen 
Nachhaltigkeitsmanagements und für die zukünftige Ausrichtung der kommunalen Planung – 
indem Zielerreichungen reflektiert, Mechanismen bei der Verfehlung von Zielen ausgelöst und 
im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses neue P rioritäten gesetzt werden 
können.   
Als eine von bundesweit ca. 20 Kommunen hat die Stadt Köln den Berichtsrahmen nachhaltige 
Kommune (BNK) erstmals angewendet. Der BNK erwies sich als hilfreiches Instrument zur 
Strukturierung der Inhalte. Während die bish erige deutsche und internationale 
Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig einen quantitativen Fokus auf Indikatoren legte, so 
ermöglicht der BNK zusätzlich eine umfassende qualitative Analyse lokaler Nachhaltigkeit in 
Planung und Umsetzung. Die neun Handlungsfelder bilden dabei alle zentralen Bereiche einer 
nachhaltigen Kommunalentwicklung ab. Über die neun Steuerungskriterien können zusätzlich 
die strategische und organisatorische Ausrichtung sowie übergreifende Aspekte mit Blick auf 
Nachhaltigkeit analysiert werden. Mit Hilfe der Bezüge zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen 
wird der Bericht anschlussfähig eingebettet (und kann so als Grundlage für die internationale 
Berichterstattung im Rahmen eines „Voluntary Local Reviews“ dienen, der über den 
Umsetzungsstand der SDGs vor Ort berichtet).  
Innerhalb der Stadtverwaltung  hat der Erarbeitungsprozess zum Bericht den 
ämterübergreifenden Austausch verstärkt. Auch die Vernetzung mit den Eigenbetrieben und 
Beteiligungsunternehmen konnte so unterstützt werden. Der  Prozess verdeutlichte die 
Bandbreite der relevanten Themenbereiche und die Bedeutung von Zusammenarbeit, um das 
„Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ voranzubringen. Mit der Anwendung des BNK trägt die 
Stadt Köln zur Vereinheitlichung der kommunalen Nachhalt igkeitsberichterstattung und zum 
gegenseitigen Lernen (z. B. über innovative Pilotprojekte) im gesamten Bundesgebiet bei. Im 
Rahmen des Projekts GNK NRW fanden  kommunenübergreifende Austausche statt, 
Erkenntnisse durch projektbegleitende Evaluationen werden der Weiterentwicklung des BNKs 
dienen. Für die Stadt Köln bietet der Bericht eine zentrale Grundlage für die zukünftige 
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gleichzeitig soll er andere Kommunen ermutigen, ebenfalls 
über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu be richten. Die jüngsten Fortschrittsberichte der 
Vereinten Nationen zur Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele zeigen dringenden

N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT  S T A D T  K Ö L N  2 0 2 2 
  
 S E I T E 156  
 
Handlungsbedarf auf, um die  17 SDGs  zu erreichen. Mit der Umsetzung vor Ort tragen 
Kommunen eine besondere Verantwortung, um in der von der UN ausgerufenen „Dekade des 
Handelns“ (2020-2030) eine nachhaltige Entwicklung weiter voranzubringen.

Anlage 4_FA 06-02-23 Stellungnahme

1943 Zeichen

15 27.02.2023 
15/1  
  
 
Beantwortung einer mündlichen Frage aus der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 06.02.2023 
(4025/2022) 
Auszug aus dem Entwurf der NS zum TOP Nachhaltigkeitsbericht (4025/2022)  
RM Joisten bemängelt die fehlende Aktualität der Daten zum preisgebundenen Woh- 
nungsbau. 
Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert sagt eine Prüfung zu, ob hier eine Aktua- 
lisierung der Daten möglich ist. 
Stellungnahme der Verwaltung 
• Datenstand des Nachhaltigkeitsberichts 2022 
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 orientiert sich am aktuellen Daten- 
stand des Datenportals Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung, der den 
Großteil der SDG-Indikatoren enthält. Eine Aktualisierung über das Jahr 2020 hinaus 
ist derzeit nicht möglich. Die nächste Aktualisierung des Portals Wegweiser Kom- 
mune erfolgt voraussichtlich am 30.03.2023 auf den Gebietsstand in 2022 (Stichtag 
31.12.2021). 
 
Für einzelne selbstgewählte Indikatoren, wie den Bestand an geförderten Mietwoh- 
nungen, liegen inzwischen aktuellere Daten der Stadt Köln vor. Diese wurden im ak- 
tuellen Statistischen Jahrbuch Köln 2021 veröffentlicht (s. Kölner Statistische Nach- 
richten 3/2022 – Statistisches Jahrbuch 2021 S. 166) . 
• Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 
2016 2018 2020 2021 
37.609 38.619 38.381 37.916 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen 
Der Nachhaltigkeitsbericht ersetzt die themenspezifischen Monitorings der Stadt Köln 
nicht, sondern ergänzt diese um eine nationale Einordnung von Nachhaltigkeitsent- 
wicklungen. Das verwendetet eingebettete Indikatoren-Set wurde im Rahmen des 
Projekts „SDG-Indikatoren für Kommunen“ entwickelt und ist in Deutschland flächen- 
deckend verfügbar. Da der Fokus auf der nationalen Vergleichbarkeit der Indikatoren 
liegt, verbleibt der Nachhaltigkeitsbericht 2022 auf dem gemeinsamen letzten Daten- 
stand des Portals Wegweiser Kommune (https://www.wegweiser-kommune.de).

Anlage 2_WA 19-01-2023 - Auszug zu 4025-2022

1762 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.01.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 19.01.2023 
öffentlich 
15.3 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 
4025/2022 
Frau Schneeloch bittet, den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern in die Beratungsfolge aufzunehmen. Sie habe zudem festgestellt, dass die posi-
tive Darstellung im Bericht nicht immer mit der gefühlten Lebenswirklichkeit überein-
stimme. 
 
Herr Bucher fragt nach dem vorgesehenen Berichtsturnus und regt für die folgenden 
Berichte an, die Kennzahlen zu verdichten und Zielwerte festzulegen. Er fragt zudem, 
ob eine Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen nach EU-
Richtlinie (CSRD) vorgesehen sei. 
 
Frau Blümel verweist auf ein Städteranking zur Nachhaltigkeit in der Wirtschaftswo-
che, in dem Köln leider nur Platz 49 von 71 belegt habe. 
 
Herr Beigeordneter Haack weist darauf hin, dass die Verwaltung diesen Bericht nicht 
selbst strukturiert habe. Er sei im Rahmen einer bundesweiten Initiative entstanden. 
Es sollen Erfahrungen gesammelt werden, aber Schlüsse ließen sich daraus noch 
nicht ableiten, weil eine Bewertung der gesammelten Fakten fehle. Der vorliegende 
erste Bericht werde turnusgemäß fortgeschrieben und weiterentwickelt. 
 
Herr Dr. Höhmann sagt zu, den Turnus zur Niederschrift nachzuliefern. 
Ergänzung: 
Der Berichtsturnus der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde noch nicht festgelegt. 
Die Verwaltung stimmt sich dazu im Laufe des Jahres 2023 intern ab. 
 
 
Der Wirtschaftsausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (10)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4025/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2023
Erstellt
23.11.2022 14:49