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Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022

Mitteilung Ausschuss 4025/2022 vom 02.03.2023

Stand: Am 20.03.2023 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) im Kontext der Agenda 2030 N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 2 I MP R E S S U M Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln / Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit In Zusammenarbeit mit: Amt der Oberbürgermeisterin Referat für strategische Steuerung Kämmerei Koordinationsstelle Klimaschutz Umwelt- und Verbraucherschutzamt Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Amt für Weiterbildung / Volkshochschule Stabsstelle Sozialplanung/ Sozialberichterstattung Amt für Wohnungswesen Gesundheitsamt KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Mit Unterstützung von: Global Nachhaltige Kommune Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Engagement Global gGmbH www.engagement-global.de und www.service-eine-welt.de Nach einer Vorlage und mit Unterstützung des: Rat für Nachhaltige Entwicklung c/o Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH www.nachhaltigkeitsrat.de In Kooperation mit: Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. www.lag21.de N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 3 Umsetzung und Beratung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Layoutvorlage Bert Odenthal, Odenthal Design, Stadt Köln Stand: 2022 Dieser Bericht wurde mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und in Kooperation mit der LAG 21 NRW entwickelt. Im Rahmen einer bundesweiten Erprobungsphase des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) wurden bundesweit Kommunen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten begleitet. Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich. N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 4 INHALTE Vorwort ...................................................................................................................... 6 Einführung ................................................................................................................ 7 Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze ..................................................... 11 01 BIS 09 STEUERUNG ................................ ................................ ............. 11 10 K LIMASCHUTZ UND ENERG IE ................................ ............................... 12 11 RESSOURCENSCHUTZ UND KLIMAFOLGENANPAS SUNG ....................... 13 12 NACHHALTIGE MOBIL ITÄT ................................ ................................ ... 13 13 LEBENSLANGES LERN EN ................................ ................................ ..... 14 14 SOZIALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄH IGE GESELLSCHAFT ..... 15 15 W OHNEN UND NACHHALTIGE QUAR TIERE ................................ ............ 16 16 GUTE ARBEIT UND N ACHHALTIGES W IRTSCHA FTEN ............................ 17 17 NACHHALTIGER KONS UM UND GESUNDES LEBE N ............................... 18 18 GLOBALE VERANTWOR TUNG UND EINE W ELT ................................ ...... 19 Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) ................................................................................ 20 KRITERIEN 01 BIS 09: STEUERUNG ................................ ......... 22 01 STRATEGIE ................................ ................................ .......................... 24 02 SCHW ERPUNKTE ................................ ................................ ................. 27 03 ZIELE UND EVALUAT ION ................................ ................................ ...... 30 04 ÖFFENTLICHE BETEI LIGUNG ................................ ................................ 33 05 VER ANTW ORTUNG ................................ ................................ ............... 35 06 NACHHALTIGE VERW A LTUNG ................................ .............................. 36 07 VERGABE UND BESCH AFFUNG ................................ ............................ 37 08 FINANZEN ................................ ................................ ............................ 39 09 INNOVATION FÜR NA CHHALTIGKEIT ................................ .................... 45 ÜBERSICHT DER BEITRÄ GE - STEUERUNGSKRITERIEN ............................ 49 N A C H H A L T I G K E I T S B E R I CH T S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 5 KRITERIEN 10 BIS 18: HANDLUNGSFELDER ............................. 50 10 KLIMASCHUTZ UND E NERGIE ................................ ............................... 50 11 RESSOURCENSCHUT Z UND KLIMAFOLGENANP ASSUNG ....................... 59 12 NACHHALTIGE MOBIL ITÄT ................................ ................................ ... 73 13 LEBENSLANGES LERN EN ................................ ................................ ..... 81 14 SOZIALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄH IGE GESELLSCHAFT ..... 93 15 W OHNEN UND NACHHA LTIGE QUARTIERE ................................ .......... 111 16 GUTE ARBEI T UND NACHHALTIGES W IRTSCHAFTEN .......................... 123 17 NACHHALTIGER KONS UM UND GESUNDES LEBE N ............................. 133 18 GLOBALE VERANTWOR TUNG UND EINE W ELT ................................ .... 147 Ausblick................................................................................................................. 155 N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 6 Vorwort Liebe Leser*innen, es freut mich sehr, Ihnen heute den ersten Kölner Nachhaltigkeitsbericht präsentieren zu können. Nachhaltigkeit ist das entscheidende Querschnittsthema unserer Zeit. Als Oberbürgermeisterin ist es mir ein großes Anliegen, unsere Stadt durch eine nachhaltige Entwicklung als attraktive Metropole voranzubringen. Köln betreibt bereits heute eine nachhaltige Stadtentwicklung. Mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ haben wir seit Dezember 2021 einen vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kompass, der uns als Nachhaltigkeitsstrategie durch die bestehenden und anstehenden Herausforderungen navigiert. Im April 2021 haben wir uns für die dritte Projektlaufzeit des Programms „Global Nachhaltige Kommune NRW“ beworben und wurden gemeinsam mit neun weiteren Kommunen und Kreisen darin unterstützt, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Hierfür gilt mein herzlicher Dan k allen beteiligten Ämtern und Dienststellen, der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) 21 NRW sowie der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von ENGAGEMENT GLOBAL. Der Kölner Nachhaltigkeitsbericht wurde in einem zügigen und kooperativen Prozess ausg earbeitet. Dazu hat beigetragen, dass der Berichtsrahmen durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung, der seit 2001 alle drei Jahre von der Bundesregierung berufen wird, als einheitliche Grundlage vorgegeben war. Der Bericht orientiert sich eng an den Nachha ltigkeitszielen der Vereinten Nationen, zu denen sich auch die Stadt Köln bekennt und die unsere Richtschnur für die städtische Entwicklung sind. Er zeigt anhand von neun thematischen Handlungsfeldern und dem Oberthema Steuerung, wo wir in unseren Nachhaltigkeitsbemühungen stehen. So ist jederzeit klar, in welchen Themen und Bereichen wir uns bereits auf einem guten nachhaltigen Weg befinden und wo wir uns noch stärker engagieren müssen.Der erste Kölner Nachhaltigkeitsbericht bildet den Anfang für eine regelmäßige Berichterstattung zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt. Der Start ist also gemacht und mit vereinten Kräften von Verwaltung, Stadtgesellschaft und Politik werden wir Köln auch weiterhin durch vorausschauende Konzepte und Projekte nachhaltig entwickeln und gestalten. Halten Sie sich auf dem Laufenden und unterstützen Sie die Nachhaltigkeit unserer Stadt! Mit freundlichen Grüßen Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 7 Einführung A G E N D A 2 0 3 0 F Ü R N A C HH A L T I G E E N T W I C K L U N G Dieser Bericht stellt den Status Quo im Jahr 2022 mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung in der Stadt Köln dar. Ausgangspunkt des Berichts ist die Agenda 2030 , die von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossen wurde, um eine weltweite Transformation in Richtung Nachhaltigkeit anzustoßen. Diese enthält 17 global gültige Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs, siehe Abbildung 1). Als universeller Bezugsrahmen ist die Agenda 2030 auch für Deutschland auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen handlungsleitend. Kommunen kommt bei der Umsetzung der SDGs eine zentrale Rolle zu, da sich auf der lokalen Umsetzungsebene vor Ort die Zielerreichung eines Großteils der insgesamt 169 Unterziele der Agenda 2030 entscheidet. Abbildung 1: Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele / © United Nations G L O B A L N A C H H A L T I G E KO M M U N E N R W Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in Nordrhein-Westfalen“ (GNK NRW) erarbeitet. Im Rahmen des Projekts entwickelten zehn Kommunen (die Städte Arnsberg, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Lemgo, Lüdenscheid und Soest, der Kreis Euskirchen und die Gemeinde Kalletal) einen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK). Bundesweit haben insgesamt mehr als 20 Kommunen den Berichtsrahmen in den Jahren 2021 und 2022 erstmals angewendet. So konnte ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf kommunaler Ebene sowie zur Vereinheitlichung der kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung geleistet werden. Das Projekt GNK NRW wurde in den Jahren 2021 bis 2022 von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 8 NRW (LAG 21 NRW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt. D E R B E R I C H T S R A H M E N NA C H H A L T I G E K O M M U N E (B N K ) Der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK) wurde im Jahr 2021 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) veröffentlicht (der RNE wurde 2001 erstmals von der Bundesregierung berufen, um diese im Bereich Nachhaltigkeitspolitik zu beraten). Vor dem Hintergrund eines fehlenden Berichtsstandards in der k ommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die RNE-Geschäftsstelle im Jahr 2020 einen „ Multi- Stakeholder-Dialog“ mit Vertreter*innen aus kommunalen Spitzen -verbänden, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft initiiert, um den BNK zu entwickeln. Die Grundlage hierfür bildete der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der sich seit 2011 als freiwilliges Instrument zur Darlegung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen etabliert hat. Übergeordnetes Ziel des BNK ist die Förderung einer einheitlicheren und tr ansparenteren Nachhaltigkeits - berichterstattung in Kommunen. Der BNK kombiniert die Vorteile aus einheitlicher Struktur und Flexibilität und ist grundsätzlich für Kommunen aller Größenklassen geeignet. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird grundsätzlich als Prozess verstanden und folgt einem „Comply-or-explain-Prinzip“. Dies bedeutet, dass Informationen entweder offengelegt werden oder eine Begründung geliefert wird, warum diese (noch) nicht berichtet werden. So können Kommunen unabhängig vom momentanen Stand mit der Berichterstattung beginnen und daran arbeiten, in zukünftigen Fortschreibungen über zusätzliche Bereiche zu berichten. Die Berichterstattung kann dabei zum gesamten „Konzern Stadt“ unter Einbezug der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen erfolgen. Insgesamt steht das gegenseitige Lernen der Kommunen im Vordergrund. Der BNK setzt sich aus neun Steuerungskriterien und neun Handlungsfeldern zusammen (siehe Abbildung 2) . Während die Steuerungskriterien strategische und organisatorische Ansätze sowie übergreifende Berichtsaspekte mit Blick auf Nachhaltigkeit umfassen, adressieren die Handlungsfelder spezifische Bereiche einer nachhaltigen Kommunalentwicklung. Um an Bestehendes anzuknüpfen, folgt die Struktur der Handlungsfelder den etablierten Themenfeldern im Projekt Global Nachhaltige Kommune NRW. Die Steuerungskriterien und Handlungsfelder gliedern sich in insgesamt 79 inhaltliche Aspekte, die im Sinne einer Checkliste beschreiben, welche Informationen offengelegt werden sollen. Ausgewählte Praxisbeispiele (vornehmlich zu den Handlungsfeldern) können dabei die Nachhaltigkeitsaktivitäten veranschaulichen. Die qualitative Berichterstattung über die Aspekte wird durch eine quantitative Berichterstattung über Indikatoren komplettiert. Diese Indikatoren setzen sich aus einem vorgegebenen Indikatoren-Set („SDG-Indikatoren für Kommunen“) sowie optional von der Kommune selbst gewählten, ergänzenden Indikatoren zusammen. Indikatoren werden dabei für alle Handlungsfelder und für einige Steuerungskriterien dargestellt. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 9 Abbildung 2: Struktur des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune (BNK) © Rat für Nachhaltige Entwicklung Das vorgegebene Indikatoren -Set wurde im Rahmen des Projekts „SDG-Indikatoren für Kommunen“ entwickelt. Das Projekt zielt darauf ab, ge eignete Indikatoren zur Abbildung der SDG-Umsetzung auf kommunaler Ebene in Deutschland zu identifizieren. Über ein Online - Portal (SDG -Portal) werden für alle deutschen Kommunen mit mindestens 5.000 Einwohner*innen Daten bereitgestellt, die aus zentralen Q uellen flächendeckend verfügbar sind. Insbesondere Bereiche mit mangelnder Datenverfügbarkeit können im BNK mit den von der Kommune selbstgewählten Indikatoren ergänzt werden - und so den kommunenspezifischen Kontext berücksichtigen. Die Daten werden dann von der Kommune selbst bereitgestellt. P R O Z E S S Z U R E R A R B E I TU N G D E S B E R I C H T S Für die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsberichte im Projekt GNK NRW werden in den Kommunen Arbeitsgremien gebildet und eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt, um die Informationen zu den vielfältigen Berichtsinhalten zu sammeln. Der Prozess umfasst zunächst die Bildung eines verwaltungsinternen Kernteams, das sich aus Vertreter*innen aller relevanten Abteilungen der Stadtverwaltung (z. B. Planung, Umwelt, Verkehr, Soziales , Gesundheit und Wirtschaftsförderung) zusammensetzt. Das Kernteam wird von ein bis zwei Koordinator*innen gesteuert, welche die Organisation des Prozesses vor Ort übernehmen. Mit Hilfe der Bereitstellung von Informationen der Kernteam -Mitglieder wird eine systematische Bestandsaufnahme vorgenommen, die qualitative und quantitative Bestandteile umfasst. Im Rahmen der qualitativen Analyse werden alle Kernaktivitäten in der Kommune, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, zusammengetragen. Dies umfass t handlungsleitende Strategien und Konzepte, Maßnahmen, Projekte, politische B eschlüsse, spezifische Ziele, Kooperationen und Netzwerke sowie Organisationsstrukturen. Darüber hinaus w erden zentrale Erfolge und Ergebnisse der letzten Jahre in den verschiede nen Themenbereichen gesammelt. Ergänzt wird die Sammlung durch einen begleitenden Fragebogen, der durch die N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 10 Koordinator*innen ausgefüllt wird und die benötigten Informationen für die Steuerungskriterien zusammenträgt. Im Rahmen der quantitativen Analyse werden zunächst die Daten zum feststehenden SDG -Indikatoren-Set für die Kommune ausgewertet. Daran anschließend werden kommunenspezifische Add -On-Indikatoren ausgewählt und analysiert. Schließlich werden die Berichtsinhalte im Kernteam umfassend abgestimmt. Insgesamt ermöglicht das Vorgehen, klassische Verwaltungsstrukturen zu überwinden und abteilungsübergreifende Informationen zusammenzutragen. Angesichts der thematischen Breite und Verflechtung der SDGs ist diese „horizontale Integration“ von entscheidender Bedeutung. S T R U K T U R D E S B E R I C H TS Die Darstellung der Inhalte in diesem Bericht folgt den neun Steuerungskriterien und neun Handlungsfeldern des BNK. Pro Kapitel werden zunächst jeweils die qualitativen Aspekte vorgestellt, die zusätzlich mit Praxisbei spielen veranschaulicht werden. Die gesammelten Aktivitäten werden im Text zur besseren Orientierung kursiv hervorgehoben. Anschließend werden einschlägige Indikatoren dargestellt, über den Zeitraum der letzten Dekade analysiert und dabei im Kontext eingeb ettet ( z. B. im bundesdeutschen Vergleich, inklusive Zielsetzungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie). Insgesamt werden zu den Berichtsinhalten an geeigneten Stellen die Kernbezüge zu den SDGs aufgeführt, um die Berichterstattung in den Kontext der Agenda 2030 zu setzen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 11 Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze Die Zusammenfassung enthält die zentralen Aussagen aus dem Indikatorenset und zeigt Tendenzen im Zeitverlauf oder im Vergleich zu anderen NRW -Kommunen zwischen den Jahren 2010 und 2020 auf. Dies wird durch e inzelne Praxisbeispiele ergänzt, um auf passende Aktivitäten der Stadt Köln hinzuweisen. Das gesamte Handlungsspektrum der Stadt Köln und die einzelnen Indikatoren sind in den jeweiligen Kapiteln des Berichts nachzulesen. Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ beschlossen. Mit der Stadtstrategie verfügt Köln über einen Kompass für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Ziele der Stadtstrategie sind in dieser Z usammenfassung den Steuerungskriterien und Handlungsfeldern des Berichts zugeordnet und einleitend vorangestellt. 01 BIS 09 STEUERUNG Mit de m Beschluss der Resolution zur „ Agenda Nach haltige Entwicklung in Kommunen“ im Jahr 2017 wurden die Globalen Nachhaltigkeitsziele als zentrale Leitlinien für das kommunalpolitische Handeln der Stadt Köln festgelegt. Der Stadtverwaltung kommt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem Hintergrund wurde das Ziel ausgerufen, nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe über alle Ämter hinweg in der Verwaltung zu integrieren und so zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene beizutragen. Im Jahr 2016 hat die Stadtverwaltung Köln mit der „Verwaltungsreform #wirfürdiestadt“ ein bundesweit einzigartiges Reformvorhaben einer Großstadtverwaltung gestartet. Mit der Verwaltungsreform soll eine ganzheitliche Verbesserung der Stadtverwaltung und der Wandel zu einer nachhaltig „innovativ -lernenden“ Organisation gefördert werden. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils Transparenzberichte veröffentlicht, die über den Sachstand der Reform und der einzelnen Projekte berichteten. Die Fertigstellungsquote der Projekte ist seit Beginn kontinuierlich hoch. Um die formulierten Ziele im Bereich einer nach haltigen Entwicklung zu erreichen, wurde auch die Haushaltsplanung wirkungsorientiert ausgerichtet. Ein wichtiger Baustein für die systemische Fortentwicklung der Betrachtungsweise im gesamtstädtischen Haushalt ist es, Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Vor diesem Hintergrund nahm die Stadt Köln auch am Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW teil. Der Finanzmittelsaldo gibt Aufschluss über die allgemeine finanzie lle Leistungsfähigkeit einer Kommune. In der Stadt Köln weist der Indikator zeitweise ein Defizit auf. Kurzfristige Liquiditätskredite im Kernhaushalt können auf Finanzierungsengpässe in einer Kommune hin weisen. In der Stadt Köln sind die N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 12 Liquiditätskredite je Einwohner*in von 2010 bis 2019 gestiegen und in 2020 wieder deutlich gesunken, was jedoch auf einen Einmaleffekt zurückzuführen ist. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf zugleich eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen, die deutlich über dem Durchschnitt in NRW liegt. Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln per Ratsbeschluss die Einführung eines fairen Beschaffungswesens bei der Stadt Köln festgelegt. Ziel der Einführung ist es, verschiedene Produkte aus fairem Hand el in den elektronischen Handelsplatz der Stadtverwaltung aufzunehmen und Pilotbeschaffungsvorgänge zu begleiten. Zwischen 2012 und 2020 wurden daher verschiedene Projekte im Bereich sozial - nachhaltiger Beschaffung realisiert. 10 KLIM ASC HUTZ UND E NERGIE Das Klima zu schützen ist eine gemeinsame globale Aufgabe – jede Kommune kann und muss ihren Beitrag leisten. Insbesondere die Reduzierung der CO₂ - Emissionen bildet eine wichtige Stellschraube (aus Leitsatz 5 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S . 185). Die Stadt Köln bekennt sich zu den auf der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 vereinbarten Klimaschutzzielen und hat per Ratsbeschluss im Jahr 2021 als zentrales Ziel die gesamtstädtische Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erklärt. Die Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) gilt als wichtiger Indikator für das Monitoring der Treibhausgasemissionen. Für Köln existieren seit 1990 Zeitreihen mit einem Ausgangswert von 12 Mio. Tonnen THG -Emissionen pro Jahr. Die im Jahr 2021 aufgestellte vorläufige THG-Bilanz für 2019 weist einen Wert von 9,5 Mio. Tonnen aus. Für die Klimaneutralität Kölns bis 2035 wird ein Zielwert von < 1 Mio. Tonnen angestrebt. Die Entwicklung des Energieverbrauchs in 2019 im Vergleich zu 2015 zeigt einen abfallenden Wert für private Haushalte und einen Anstieg für die Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie. Die Stadt Köln könnte laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 55 % ihres Energiebedarfs durch lokal verfügbare erneuerbare Energien , insbesondere Photovoltaik decken. Im Jahr 2022 hat die Stadt Köln eine breit angelegte „Solaroffensive“ gestartet, deren Kern die Bündelung der Kräfte und Kompetenzen aller Beteiligten bildet. Flankierend setzt die Stadt Köln mit attraktiver PV-Förderung ein Zeichen der Unterstützung derer, die in den Ausbau der Photovoltaik investieren. Ziel ist, bis 2030 mindestens die Hälfte des PV-Potentials zu nutzen. Dies entspricht der Installation von PV-Anlagen auf etwa 15.000 Dächern pro Jahr. In der Stadt Köln lag der Anteil fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie im Jahr 2020 bei 44 % und wies damit eine steigende Tendenz auf. Dieser Anteil liegt leicht unter dem NRW -Durchschnittswert von 50 % (2020). Im Rahmen des 2021 durchgeführten Mediationsverfahrens zwischen dem lokalen Energieversorger RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative Klimawende Köln ist die RheinEnergie AG eine Selbstverpflichtung eingegangen, ihren Kund*innen bis 2035 ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu liefern. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 13 11 RESSOURCENSCHUTZ UND KLIM AFOLGEN ANP ASSUNG Um dem Klimawandel zu begegnen, den Arten - und Naturschutz auch in der Stadt zu stärken und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen, stärkt Köln zusammen mit der Region sein grünes Freiraum netz. In Siedlungsbereichen erhält die Bereitstellung von attraktiven öffentlichen Räumen eine immer größere Rolle und ist somit ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge (aus Leitsatz 4 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S. 105). Die Stadt Köln hat im Zeitverlauf 2010 bis 2020 rund 61 % Siedlungs- und Verkehrsfläche in Anspruch genommen. Zugleich lag die Flächennutzungsintensität in 2020 mit 0,02 ha Siedlungs - und Verkehrsfläche je Einwohner *in deutlich über dem NRW Durchschnitt von 0,05 ha je Ei nwohner*in. Zur Steuerung der Flächenentwicklungen und zur Bewältigung der Flächenkonkurrenzen soll zukünftig ein transparentes Flächenmanagement eingeführt werden. Das Maß des menschlichen Eingriffs in den Naturhaushalt der Stadt Köln ist , wie in anderen Großstädten auch, hoch und der Anteil an Naturschutzgebieten relativ gering, was vor allem auf die hohe Siedlungsdichte zurückzuführen ist. Aktuell wird in der Stadt Köln für drei qualifizierte Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Köln vorbereitet. Um unter Berücksichtigung der vielfältigen Flächennutzungskonkurrenzen in einer wachsenden Stadt die verschiedenen Möglichkeiten der Artenerhaltung aufzuzeigen, wird derzeit eine Biodiversitätsstrategie erstellt. Um Erkenntnisse zu den zukünftigen Auswirkungen des Klimawandel s in der Stadt Köln zu sammeln und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln, hat die Stadt zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben und dem Deutschen Wetterdienst seit 2013 das Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ durchgeführt. Die Klimasimulation wurde 2020 fortgeschrieben. Im Hinblick auf den demographischen Wandel legt das Projekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter" seit 2019 einen besonderen Fokus auf ältere Menschen. Zur Verbesserung des Stadtklimas unterstützt die Stadt Köln mit dem Programm „ GRÜN hoch 3“ seit 2019 Begrünungsmaßnahmen von Bürger*innen mit Fördergeldern. 12 NACHH AL TIGE MOBILITÄT Um die alltägliche Mobilität der Kölner *innen zu verbessern, setzt Köln gezielt auf die Mobilitätsangebote des Umweltverbunds. Der ÖPNV wird weiter ausgebaut und die verschiedenen Angebote werden besser miteinander vernetzt. Rad - und Fußverkehr werden gefördert und auch innovative neue Ansätze, wie zum Beispiel Sharing, also die geteilte Nutzung von Fortbewegungsmitteln im Individualverkehr, oder moderne Logistikinfrastruktur werden berücksichtigt (aus Leitsatz 4 der Stadtstrategie „Kö lner Perspektiven 2030+“, S. 105). N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 14 Die Anzahl der PKW je 1.000 Einwohner*innen steigt bundesweit seit Jahren – dies hat weitreichende soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen. Auch in der Stadt Köln ist die PKW-Dichte zwischen 2015 und 2020 von 42 3 auf 447 je 1 .000 Einwohner*innen gestiegen. Um das politisch definierte Ziel, die gasförmigen Emissionen des Kfz -Verkehrs zu senken, erreichen zu können, ist es u. a. erforderlich, den Anteil der rein elektrischen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand signifik ant zu erhöhen. In den Jahren 2016 bis 2020 hat die Anzahl der in Köln gemeldeten batterieelektrischen PKW absolut zwar stark zugenommen, der Anteil dieser Fahrzeugart liegt jedoch immer noch unter 1 %. Der Indikator „Verunglückte im Verkehr“ unterstützt die Beurteilung der allgemeinen Verkehrssicherheit, ohne dabei jedoch zwischen den unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln zu unterscheiden. In der Stadt Köln liegt die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen im Verkehr je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant sowohl über dem bundesweiten Trend als auch über den Entwicklungen in anderen Großstädten in NRW. Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ veröffentlicht, in dem für den Zeitraum 2025/2030 ein A nteil des Umweltverbunds von 2/3 am Gesamtaufkommen als Zielgröße definiert wurde. Im Jahr 2017 war dieser Wert schon nahezu erreicht. Das Leistungsangebot der Kölner Verkehrs -Betriebe AG in Wagenkilometern wurde gesteigert. Bei Betrachtung der Radverkehrs-Aufkommensentwicklung zeigen sich mit Ausnahme des Jahr es 2019 jährliche Steigerungen. Die Anstrengungen zur Förderung des Radverkehrs wurden intensiviert. So hat die Stadt Köln z um Beispiel in den vergangenen Jahren auf mehr als 72 Straßenkilometern im S tadtgebiet Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt. 13 LEBENSLAN GES LERNEN Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt Köln gehört es, ein verlässliches, breit gefächertes und hochwertiges Bildungsangebot zu gewährleisten, das allen Bürger*innen einen chanc engerechten Zugang zu Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht (aus Leitsatz 3 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S. 102). In der Stadt Köln lag der Anteil der Schulabbrecher*innen im Jahr 2020 mit sinkender Tendenz im Durchschnitt von NRW. Di e Schulabbrecher*innenquote ist bei Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit allerdings 2,5 -mal höher. Die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen ist in Köln im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2020 bei rund 35 ,9 %. Der Anteil der integrativen Kindertageseinrichtungen hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt. Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln den aktuellen Kinder- und Jugendförderplan beschlossen, der die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder - und Jugendförderung darlegt und eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aufstellt. Hinsichtlich der Kindertagesbetreuung wird N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 15 regelmäßig ein Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln veröffentlicht, welcher den Ausbaustand der Kindertagesstätten sowie die geplante Versorgungssituation darstellt. Innerhalb der Stadt Köln gibt es diverse Maßnahmen und Angebote zur Vermittlung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Vor diesem Hintergrund nimmt d ie Stadt seit 2021 als Modellkommune im bundesweiten Verbundprojekt „Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune“ teil. Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe beschlossen. Ziel des Förderkonzeptes ist es, allen Bürger*innen der Stad t Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen – bessere Teilhabe am kulturellen Angebot der Stadt zu ermöglichen. 14 SOZI ALE GERECHTIGKEI T UND ZUKUNFTSFÄHIGE GES ELLSCH AFT Zu einer langfristig nachhaltigen Entwicklung Kölns zählt die Ermöglichung der Teilhabe eines jeden Menschen in allen Leben slagenbereichen: Gesundheit, Bildung, Einkommen, Erwebstätigkeit, Wohnen sowie soziale, kulturelle und politische Einbindung. Erst dann kann von sozialer Inklusion sowie Chancen - und Generationengerechtigkeit gesprochen werden (aus Leitsatz 3 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S. 97). Der Bevölkerungsanteil, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) in Anspruch nimmt, liegt seit dem Jahr 2010 zwischen 13 % und 14 %. Der Anteil der unter 15-Jährigen (21,5%) sowie der 16-17-Jährigen (20,5%), die selbst oder indirekt Sozialgeld erhalten, ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen überdurchschnittlich hoch. Der Anteil der über 65 -jährigen Bezieher*innen von Grundsicherung ist zwar unterdurchschnittlich, allerdings ist er im Zeitverlauf kontinuierlich angestiegen (von 6 % auf 8 %). Alle Quoten liegen über dem NRW - Durchschnitt, sind aber mit den Quoten anderer größerer Kommunen vergleichbar. Im 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 wird soziale Ausgrenzung nicht nur als mo netäre Armut, sondern auch als Mehrfachbelastung in nicht-monetären Bereichen untersucht und Hinweise auf Mehrfachbelastungen bzw. prekäre Lebenslagen herausarbeitet. Auf Basis der Erkenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 strebt die Stadt Köln zukünftig die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung an. Das zentrale damit verbundene Ziel ist es, die Teilhabechancen insbesondere für mehrfachbelastete Zielgruppen zu verbessern und insgesamt die Integration zu fördern. Nach wie vor bestehen signifikante Einkommensunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmer*innen. Die Frauenbeschäftigungsquote in der Stadt Köln beträgt im Jahr 2020 fast 90 % der Männerbeschäftigungsquote. In der Stadt Köln ist das Medianeinkommen von Frauen in den Jahren 2015 bis 2017 minimal gestiegen, lag aber weiterhin mehr als 10 % unter dem von Männern. Die Stadt Köln hat als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region im Jahr 2020 das Zertifikat N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 16 „Familienfreundliches Unternehmen“ erhalten. Seit dem Jahr 2018 ist die Stadt Köln als erste Millionenstadt in Deutschland Trägerin des Siegels „Kinderfreun dliche Kommune“. Damit verpflichtet sich die Stadt in besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung. Mit dem „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ (2018) verankert Köln die UN -Kinderrechtskonvention in der Kommunalverfassung. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sind damit verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu beachten und umzusetzen. Die Anzahl der registrierten Straftaten in der Stadt Köln ist im betrachteten Zeitverlauf zwar rückläufig und betrug im Jahr 2020 104 je 1.0 00 Einwohner*innen. Sie ist im Vergleich zur ebenfalls rückläufigen Entwicklung in NRW mit 67 Straftaten je 1.000 Einwohner*innen (2020) jedoch höher als im Landesdurchschnitt. Die Beteiligung an Kommunalwahlen bedeutet die Möglichkeit, die politischen Lebensverhältnisse mitzugestalten. Sie stieg in den letzten Kommunalwahlen in Köln leicht an und liegt bei etwas über 50 %. Die Spannbreite der Wahlbeteiligung über die 86 Kölner Stadtteile war bei der letzten Kommunalwahl groß und reichte von 22,5 bis 69,2 Prozent. 15 WOHNEN UND N ACHHA LTIGE QU ARTIERE Kölns schon vorhandene Qualitäten der urbanen Strukturen und attraktiven Freiräume sollen auch in Zukunft – vor dem Hintergrund des Stadtwachstums und weiterer Herausforderungen – weiterentwickelt werden, damit die Stadt attraktiver Wohn - und Arbeitsort bleibt. Für die stadtspezifische Umsetzung dieser zentralen Qualitäten gilt es, insbesondere Ziele wie eine stadtverträgliche und leistungsfähige Mobilität, ein ausgewogenes Flächenmanagement und eine nachhaltige Quartiersentwicklung zu verfolgen. Gleichzeitig muss die Entwicklung attraktiver öffentlicher Räume sowie eine bedarfsgerechte Infrastrukturentwicklung berücksichtigt werden (aus Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 1, S. 81). Das Thema „Woh nen“ spielt eine zentrale Rolle im Leben aller Menschen und hat massive Auswirkungen auf die Lebensqualität. Die Wohnfläche pro Person blieb in den letzten Jahren relativ konstant und betrug 38,5 m² pro Person im Jahr 2020. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf ein Anstieg der Nettokaltmieten je Quadratmeter von 8,40 Euro (2010) auf 12,50 Euro im Jahr 2020 zu beobachten. Der Bestand an geförderten Mietwohnungen (Einkommensgruppe A/1. Förderweg) ist seit dem Jahr 2016 relativ stabil geblieben. Er lag zum Jahresende 2020 bei insgesamt 38.381 Wohnungen (6,8 %). Zwei der bedeutendsten Einflussfaktoren für die Erhaltung des Bestands sind die Auswirkungen des kooperativen Baulandmodells und die neu eingeführte n Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Modernisierungsm aßnahmen ab dem Jahr 2018. Die Förderzahlen des preisgebundenen Mietwohnungsbestands bewegen sich seit dem Jahr 2018 kontinuierlich nach oben. Der Anteil der Erholungsfläche an der Bodenfläche war in der Stadt Köln zuletzt zwar statistisch leicht rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 4,2 ha je 1.000 Einwohner*innen. Die Flächenreduktion muss jedoch im Kontext der veränderten Zuordnung einiger N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 17 Erholungsflächen als Vegetationsflächen betrachtet werden , die ebenfalls der Erholung dienen. Im Stadtgebiet wurden un terschiedliche straßenverkehrliche Maßnahmen ( z. B . Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen, Straßenraumgestaltung, LKW-Fahrverbote) durchgeführt, die zu einer Lärmminderung und damit gleichzeitig zu leicht geringeren Belastungszahlen (Vergleich der Daten von 2013 und 2017) führten. 16 GUTE AR BEIT UND N AC HH ALTIGES WIRTSCH AFTEN Ganz Köln kann profitieren, wenn es gelingt, innovative und kreative Köpfe dauerhaft an die Stadt zu binden. Hierzu bedarf es neuer Möglichkeiten und Raum für Startups und Gründer*innen, aber auch für kreative und kulturelle Akteur*innen. Prämisse muss sein, Innovationen zuzulassen und flexibel auf neue Ideen zu reagieren (aus Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 2, S. 89). Die Zahl der Existenzgründungen ist ein Ausdruck einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur. In der Stadt Köln lag die Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf deutlich über dem NRW - Durchschnitt. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in stieg in der Stadt Köln im Zeitverlauf leicht, aber kontinuierlich und lag mit rund 59.000€ (2018) auf einem hohen Niveau. Die Langzeitarbeitslosenquote beschreibt den Anteil der Nicht-Beschäftigten, die ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind. In der Stadt Köln ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Zeitverlauf kontinuierlich auf 5 % (2020) gesunken, der NRW -Durchschnitt lag im Jahr 2020 mit 4 % noch leicht darunter. In Köln ist zugleich der Anteil der 15 - bis 64 -jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung im betrachteten Zeitverlauf kontinuierlich auf 56 % gestiegen, er bildet mit dieser Tendenz in etwa den Anteil in NRW ab. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, eine Toch tergesellschaft der Stadt Köln, fördert die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft vor Ort, indem sie Unternehmen auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt, das Kölner Nachhaltigkeitsökosystem vernetzt und dazu beiträgt, ein nachhaltiges Standortp rofil zu entwickeln. Der „KölnBusiness Förderkompass“ bietet Unternehmen eine Übersicht ausgewählter öffentlicher Fördermaßnahmen und -programme zu Nachhaltigkeits -themen wie Digitalisierung, Innovation, Klimaschutz und Mobilität. Erstmalig fördert KölnBus iness 2022 mit dem eigenen Förderprogramm „Kölner Rahmen“ nachhaltige Innovationen in Unternehmen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 18 17 N ACHH AL TIGER KONS UM UND GESUNDES LEBEN Nachhaltige Stoffkreisläufe bringen Produktion und Wertschöpfung, Weiterverarbeitung, Konsum und Wiederverwertung v or Ort zusammen. Zur Etablierung nachhaltiger Stoffkreisläufe gehört es auch, Abfälle zu vermeiden (aus: Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ Leitsatz 5, S. 119). Gesundheit betrifft alle: Daher gilt es, die Qualität der gesundheitlichen Angebote in de r Breite im Blick zu behalten und im Sinne der sozialen Gerechtigkeit an allen Orten der Stadt eine gute und ausreichende Versorgung sicherzustellen (aus: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 5, S.116). Trinkwasser ist vor allem in Anbetrach t zunehmender Dürreperioden und Hitzesommern eine der kostbarsten Ressourcen. In der Stadt Köln ist der Trinkwasserverbrauch durch Haushalte und Kleingewerbe seit 2015 wieder leicht gestiegen und liegt mit 186 l je Einwohner*in und Tag über dem NRW -Durchschnitt von 162 l. Die Reduktion der Abfallmenge ist der essenzielle Schritt, um alle weiteren Schritte der Abfallhierarchie zu vermeiden oder zumindest im Ausmaß zu reduz ieren.Die entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in der Stadt Köln lag im Zeitverlauf mit l eicht sinkender Tendenz bei 2 Tonnen. Allerdings lässt sich auf Basis der Gesamtmenge des in der Kommune entsorgten Abfalls keine direkte Aussage darüber treffen, ob dieser auch vor Ort entstanden ist. Der Rat der Stadt hat 2021 beschlossen, dass bis Ende 2022 ein „Zero-Waste-Konzept“ für Köln entwickelt werden soll. In der Stadt Köln lag die mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10) im Jahr 2019 bei 15 µg / m³ in der Luft. Um die Luftbelastung dauerhaft zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten, liegt seit 2021 die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit zahlreichen Maßnahmenpaketen vor. Die vorzeitige Sterblichkeit , abgebildet durch die Anzahl der Todesfälle von Einwohner*innen unter 70 Jahren je 1.000 Einwohner*innen gibt Aufschluss üb er Gesundheitsrisiken und Probleme im Gesundheitswesen. In der Stadt Köln ist die Entwicklung des Indikators bei Frauen mit 0,8 zuletzt leicht rückläufig und bei Männern mit 1,3 relativ konstant (2020). Der NRW-Durchschnitt der vorzeitigen Sterblichkeit lag jeweils leicht darüber. Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden und Diabetes. Zwischen 2015 und 2019 lag das 3-Jahresmittel des Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen untersuchten Kindern de r Schuleingangsuntersuchung bei 11 %, was in etwa dem Durchschnitt in Nordrhein - Westfalen entspricht. Je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der Anteil der Kinder mit Gewichtsproblemen. Die Anzahl des Personals in Pflegeheimen in der Stadt Köln ist leicht auf 995 je 10.000 pflegebedürftiger Menschen (2020) gesunken, liegt damit aber noch über dem NRW- Durchschnitt von 920. Seit 2015 war eine leichte Abnahme von 44,9 auf 42,5 Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre festzustel len. Im Jahr 2020 N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 19 waren 0,11 Beschäftigte (Vollzeitstellen) je pflegebedürftige Person in ambulanten Pflegediensten beschäftigt, die Entwicklung ist ebenfalls rückläufig . Der demographische Wandel erfordert erhebliche Anstrengungen, um den Herausforderungen zur Sicherstellung der ambulanten und pflegerischen Versorgung der Senior*innen in Köln wirkungsvoll zu begegnen. Vor diesem Hintergrund wurde 2019 ein Projekt zur „Zukunft der Pflege“ gestartet. 18 GLOB ALE VER ANTWOR TUNG UND EINE WELT Die Welt wächst zu sammen: Köln ist durch internationale Firmen, Handelsbeziehungen, Wissenschaft, Kultur und eine multikulturelle und vielfältige Gesellschaft global vernetzt. Auch Städtenetzwerke und - partnerschaften oder gemeinsame Projekte bieten großes Potenzial für wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklungen sowie Wissenstransfer (aus: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 4, S. 111). Um die Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) weltweit umsetzen zu können, sind internationale Partner*innen zur Erreichung der Ziele wichtig. Darum ist Köln seit vielen Jahren intensiv im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit engagiert, besonders in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten im Globalen Süden: Bethlehem, Rio de Janeiro, Corinto und Tunis. Der Beitrag zu den 17 SDGs mit ihren Unterzielen wurde über einen regen partnerschaftlichen Austausch von Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie Schulen und Universitäten, sowie über wirtschaftliche Verbindungen geleistet. Die kommunalen Ausgaben für entwicklungspolitische Inlandsarbeit und für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland sind in den letzten drei Jahren deutlich gestiegen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 20 Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) E C K D A T E N Name der Kommune Stadt Köln Website https://www.stadt-koeln.de/ Anzahl Einwohner*innen 1.079.301 (Stand 31. Dezember 2021) Jahr der Veröffentlichung 2022 Kontaktperson Dr. Katja Veil Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15/1 Strategische Stadtentwicklung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221-30191 E-Mail: katja.veil@stadt-koeln.de Verwendung der Standard- oder Kompaktversion des BNK Standardversion Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen, die in den Bericht einbezogen wurden, inkl. Verweis auf bestehende Nachhaltigkeitsberichte Stadtwerke Köln Konzern:  Stadtwerke Köln GmbH  RheinEnergie AG  Kölner Verkehrs-Betriebe AG  KölnBäder GmbH  NetCologne GmbH  AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  AVG Köln Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH  Häfen und Güterverkehr Köln AG  Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH  moderne stadt GmbH  BRUNATA-METRONA GmbH Im Jahr 2015 wurde der erste Nachhaltigkeits-bericht des Stadtwerke Köln Konzerns veröffentlicht. Seitdem werden in jährlichen Veröffentlichungen über di e jeweiligen Nachhaltigkeitsaktivitäten der Gesellschaften berichtet. In jedem Jahr werden ausgewählte Themen und Projekte der Unternehmen beschrieben. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 21 Die Berichterstattung orientiert sich an den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Seit vielen Jahren engagieren sich auch die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln zum Thema Nachhaltigkeit und veröffentlichen ihre Fortschritte über verschiedene Kanäle. Im Nachhaltigkeitsbericht 2019, der sich ebenfalls an den Nachhaltigkeitskriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert, führt das Unternehmen sein Engagement für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zusammen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 22 KRITERIEN 01 BIS 09: STEUERUNG Aspekte 1.1 Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie 1.2 Zentrale Handlungsfelder 1.3 Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen 1.4 Bezüge der Nachhaltigkeitsstrategie zu übergeordneten Zielsetzungen 2.1 Kommunenspezifische Besonderheiten 2.2 Kommunenspezifische Transformationshebel und Herausforderungen 2.3 Bezüge zwischen Handlungsfeldern und Chancen / Herausforderungen 3.1 Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune 3.2 Vereinbarte Nachhaltigkeitsziele mit Eigen- und Beteiligungsunternehmen 3.3 Nachhaltigkeitsmonitoring 3.4 Steuerungsmechanismen bei Zielverfehlungen 4.1 Dialogprozesse zur Nachhaltigkeit 4.2 Zentrale Beiträge und Forderungen lokaler Stakeholder 4.3 Unterstützung von und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen 5.1 Relevante Gremien zur Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen 5.2 Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung 6.1 Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln 6.2 Nachhaltigkeit in der Personalentwicklung 6.3 Personelle und finanzielle Kapazitäten für Nachhaltigkeit 6.4 Nachhaltigkeit im Personalmanagement 7.1 Nachhaltigkeit in der Beschaffung 7.2 Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe 8.1 Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsplanung 8.2 Nachhaltigkeitsziele im wirkungsorientierten Haushalt 8.3 Maßnahmen gegen Verschuldung 8.4 Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen 8.5 Nachhaltige Finanzierungsinstrumente 9.1 Förderung von Innovation in der kommunalen Verwaltung 9.2 Zusammenarbeit mit Dritten für innovative Nachhaltigkeitslösungen 9.3 Förderung von Treibern der Innovation N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 23 SDG- Indikatoren • Finanzmittelsaldo • Steuereinnahmen • Liquiditätskredite • Existenzgründungen • Breitbandversorgung – private Haushalte Add-On- Indikatoren • Faire Beschaffung N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 24 K R I T E R I U M 01 STR ATEGIE Die Komm une legt offen, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt, und erläutert, welches ihre zentralen Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit sind. Aspekt 1.1: Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie Der Rat der Stadt Köln hat Ende 2021 die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ beschlossen. Mit der Stadtstrategie verfügt Köln über einen Kompass für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung . Die integrierte Strategie adressiert die zukünftigen Herausforderungen Kölns und identifiziert zentrale Handlungserfordernisse der Stadtentwicklung. Gleichzeitig zeigt sie Möglichkeiten auf, wo und wie Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft in den kommenden Jahren ihre Kräfte bündeln können und sollen, um die Stadt Köln als lebenswerte Metropole weiterzuentwickeln. Im Vorfeld der Strategi eentwicklung wurde die Entscheidung getroffen , keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie für Köln zu erarbeiten, sondern die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“, kurz SDGs) als Richtschnur für die Erarbeitung der „Kölner Perspektiven 2030+“ zu verwenden. Die Stadtstrategie stützt sich auf eine Vielzahl von Grundlagen und Vorarbeiten. Sie baut auf den Ratsbeschlüssen zur „Strategischen Stadtentwicklung“, zum „Leitbild 2020“, zur „nachhaltigen Stadtentwicklung“ sowie zur „wachsenden Stadt“ auf und entwickelt diese weiter. Die Stadtstrategie bietet damit ein übergeordnetes, handlungsleitendes Instrument für Verwaltung und Politik sowie Akteur*innen der Stadtentwicklung und der Stadtgesellschaft. Zur Umsetzung der Strategie werden entlang zentraler Handlungsempfehlungen (siehe Aspekt 1.2) verschiedene Schlüsselprojekte entwickelt und die formulierten Ziele so schrittweise in die Praxis übersetzt. Aspekt 1.2: Zentrale Handlungsfelder Die Kernaussagen der Stadtstrategie gliedern s ich in ein gesamtstädtisch wirksames Zielgerüst („360­Grad­Perspektive“) sowie fünf Zielkarten mit strategischen Empfehlungen und einem abstrahierten Leitbild zur räumlichen Entwicklung Kölns („Stadträumliche Perspektive“), deren Zusammenspiel die Besonder heit der „Kölner Perspektiven 2030+“ ausmacht. In den zehn Vorschlägen für Handlungsempfehlungen werden die beiden Perspektiven verbunden und strategische Aufgaben für die nächsten Jahre formuliert. Die zehn Handlungsempfehlungen lauten: 1. Klimagerecht leben: Das Klima ist durch aktives Handeln und konkrete Zielsetzungen, bei gleichzeitiger Anpassung an den Klimawandel, zu schützen. Dafür bedarf es eines klaren Plans zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und zur Dekarbonisierung mit dem Ziel, bis 2035 klimaneutral zu sein. Konkrete Maßnahmen müssen die Reduktion der Emissionen durch Industrie, Haushalte und Verkehr bewirken (die Handlungsempfehlung wird gemäß Ratsbeschluss zur Stadtstrategie vom 14.12.2021 aktuell überarbeitet) N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 25 2. Innere Werte: Die bestehenden Flächenpotenziale sind nachhaltig zu nutzen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Dafür ist auf eine aktive Liegenschaftspolitik zurückzugreifen, bestehende Instrumente der Grundstücksvergabe sind anzuwenden und durch kölnspezifische Ansätze zu ergänzen. Dies muss zusammen mit einer Erhöhung der baulichen Dichten und dem Aufbau eines digitalen strategischen Flächenmanagements erfolgen. 3. Kölner Mischung: Der Bau von bezahlbarem Wohnraum ist erheblich zu steigern. Hierfür muss eine „Kölner Mischung“ als neue Baukultur mit einem starken Fokus auf Verdichtung und Mischnutzung etabliert werden. Diese umfasst die sozialen Infrastrukturen, Angebote der Versorgung, Kultur und Bildung sowie attraktive Freiräume und Arbeitsplatzangebote. 4. Frei-Raum: Die urbanen Freiräume de r Stadt sind zukünftig als Teil eines Systems multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung, Naturschutz und Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion zu behandeln. Unterschiedliche Funktionen und Ansprüche müssen koordiniert werden, um Nutzungskonflikte zu lösen und Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Freiräume zu nutzen. 5. Verkehrswende: Die Verkehrswende ist konsequent zu verfolgen , dabei ist prioritär auf nachhaltige Mobilitätsangebote sowie eine deutliche Verringerung des motorisierten Individualverkehrs zu setzen. Integraler Teil der Verkehrswende ist die Neubewertung und Reorganisation des Straßenraums. 6. Wirtschaft hoch 3 : Die Gewerbe-, Dienstleistungs-, Kreativ- und Industriestandorte sind differenziert zu entwickeln, zu qualifizieren, zu verdichten und mit unterstützenden Funktionen zu ergänzen. Die Integration urbaner Produktion in bestehenden innenstadtnahen Quartieren ist zu erhalten und weiter auszubauen. 7. Vorfahrt Bildung : Die Bildung ist als Schlüssel für Chancengerechtigkei t, gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe sowie Umwelt - und Klimaschutz weiter zu stärken. Dafür bedarf es neuer Wege, um den Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu beleben. 8. Stadt-Leben: Die Teilhabe, Solidarität und Chancengerechtigkeit ist aktiv zu fördern, um ein tolerantes Klima innerhalb einer vielfältigen Stadtgesellschaft zu schaffen und die Kölner Veedel als Orte des Zusammenlebens zu stärken. 9. Smarte Stadt: Die digitale Infrastruktur ist weiter auszubauen und für die Entwicklung smarter und digitaler Angebote zu nutzen. Dies erhöht die Effizienz von Infrastrukturen, städtischen Diensten und der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtbevölkerung. 10. RegioCoop: Die interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Kreisen und Städten ist zu intensivieren und verbindliche Formate und Strukturen der Kooperation zu vereinbaren. Dies beinhaltet die Öffnung für neue Modelle der Kompetenzteilung und die Förderung einer integrierten, regionalen Entwicklung. Aspekt 1.3: Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen Die Stadtwerke Köln (SWK)-Unternehmen sind in ihren Märkten und Branchen sehr vielfältig und gemäß eines subsidiären Organisationsansatzes für ihr jeweiliges Geschäftsfeld selbst verantwortlich. Demzufolge ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung zunächst Angelegenheit der einzelnen Unternehmen, wodurch jedes Unternehmen grundsätzlich auch für sein Nachhaltigkeitsmanagement selbst verantwortlich ist. Darüber hin aus arbeiten die SWK-Unternehmen seit einigen Jahren an gemeinsamen Nachhaltigkeitsthemen und haben erste konzernweit verbindliche Nachhaltigkeitsziele N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 26 beschlossen. Ihr Verständnis von Nachhaltigkeit orientiert sich dabei ebenfalls an den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Allein die drei UN -Ziele „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, „Bezahlbare und saubere Energie“ und „Klimaschutz“ veranschaulichen, dass gerade die Stadtwerke in ihrer Tradition der Daseinsvor sorge in einer besonderen Verantwortung stehen, wenn es um die Weiterentwicklung Kölns zu einer nachhaltigen Stadt geht. Die Globalen Nachhaltigkeitsziele konkret mit Leben zu füllen und der Motor für eine nachhaltige Entwicklung Kölns zu sein ist die Miss ion der Stadtwerke Köln und ihren Unternehmen. Die Koordination der Prozesse und Maßnahmen als auch die Begleitung der übergeordneten konzernweiten Ziele erfolgt dabei durch die Koordinationsstelle Nachhaltigkeit bei der SWK in enger Zusammenarbeit mit den Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die jeweiligen fachzuständigen Austauschgremien und weitere Expert*innen aus den Unternehmen in die Umsetzung der Ziele einbezogen. Seit vielen Jahren engagieren sich auch die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln zum Thema Nachhaltigkeit und veröffentlichen ihre Fortschritte über verschiedene Kanäle. Ziel ist es, einen positiven Fußabdruck zu hinterlassen und zur Klimawandelanpassung beizutragen. Aspekt 1.4: Bezüge der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie zu übergeordneten Nachhaltigkeitszielsetzungen (Land, Bund, UN) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 die Resolution zur „Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen“ beschlossen. Die von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele, die sich an die Mitglieder der Vereinten Nationen richten und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollen, werden damit als Leitlinie für kommunalpolitisches Handeln übernommen. Seit dem Jahr 2017 nimmt die Stadt Köln am bundesweiten Dialog „Nachhaltige Stadt“ teil. Der Oberbürgermeisterdialog „Nachhaltige Stadt“ verbindet mehr als 30 Oberbürgermeister*innen, die sich in ein em regelmäßigen Turnus zu Maßnahmen und Strategien einer nachhaltigen Entwicklung austauschen und diskutieren. Mit gemeinsamen Stellungnahmen und Positionspapieren geben sie bundespolitisch wichtige Impulse zur kommunalen Nachhaltigkeitspolitik und nachhaltigen Stadtentwicklung. Darüber hinaus ist die Stadt Köln Mitglied im Klima -Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 27 K R I T E R I U M 02 SCHWERPUNKTE Die Kommune beschreibt ihre individuellen Besonderheiten sowie die Chancen und Herausforderungen, die sich aus diesen Besonderheiten für die künftige Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben. Aspekt 2.1: Kommunenspezifische Besonderheiten Wie viele andere Städte muss sich Köln den Herausforderungen aktueller Trend s und Entwicklungen wie Bevölkerungswachstum, demogra phischer Wandel, Klimawandel, ökonomischer Strukturwandel und den Folgen der Globalisierung und Digitalisierung stellen. Anspruch und Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die spezifischen Gegebenheiten u nd Aufgaben Kölns zu identifizieren und dabei die Stärken der Stadt bei ihrer zukünftigen Entwicklung gezielt einzusetzen. Dabei spielt das Leitprinzip der Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber Herausforderungen und Krisen unterschiedlichster Art, eine besondere Rolle. Aspekt 2.2: Kommunenspezifische Transformationshebel und Herausforderungen Mit einer Bevölkerungszahl von rund 1,1 Mio. Einwohner*innen ist Köln die bevölkerungsreichste Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen und die viertgrößte Deutschlands. Aktuelle Prognosen sagen für Köln ein weiteres Bevölkerungswachstum voraus. Neben zahlreichen positiven Aspekten , wie einem größeren und vielfältigeren Arbeitsmarkt, einer höheren kulturellen Dichte und effizienteren Möglichkeiten der Mobilitätsinfrastruktur bringt das Stadtwachstum auch Reibungspunkte: Der steigende Bedarf an Wohnungen führt zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt, zu einem wachsenden Flächenverbrauch durch Neubauten und zunehmenden Nutzungskonkurrenzen. Diese können b eispielsweise zwischen den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Kultur, Bildung und Soziales, Grün­ und Freiflächen sowie Verkehr auftreten. Ein ungesteuertes Wachstum ist in der Regel nicht mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar. Welche Richtung diese Entwicklung für die Stadt Köln nimmt, hängt also besonders davon ab, wie das Wachstum gesteuert und gestaltet wird. Schon heute sind die Folgen des Klimawandels spürbar. Die Auswirkungen des globalen Klimawandels werden sich besonders in den Städten de utlich zeigen. Hierzu gehören eine Zunahme von Wetterextremen mit Starkregenereignissen und deutlich längere sommerliche Hitzeperioden mit Tagen über 30 Grad, vor allem in dicht bebauten Stadtteilen. Auch Köln trägt durch seinen Ausstoß von CO₂ zum globalen Klimawandel bei. Das Klima zu schützen ist eine gemeinsame globale Aufgabe – jede Kommune kann und muss ihren Beitrag leisten. Insbesondere die Reduzierung der CO₂ -Emissionen bildet eine wichtige Stellschraube. Der motorisierte Individualverkehr ist nicht nur für rund ein Viertel der gesamten städtischen Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich, sondern belegt mit dem fließenden und N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 28 ruhenden Verkehr einen großen Teil des öffentlichen Raums in der Stadt. Alle Verkehrsflächen Kölns nehmen zusammen rund 16 % des gesamten Kölner Stadtgebiets ein. Die Verkehrswende und damit verbunden auch eine Reduktion von Flächen für den motorisierten Verkehr bieten zugleich eine Chance für die nachhaltige Entwicklung der Stadt. Neben dem Bevölkerungswachs tum verändert sich auch die demogra phische Struktur der Kölner Gesellschaft stetig. Gleichzeitig wird es voraussichtlich, trotz einer im Schnitt alternden Gesellschaft, zukünftig wieder mehr Kinder und Jugendliche geben. Trotz eines hohen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf bezieht ein relativ hoher Anteil der Kölner Gesellschaft Leistungen aus der Grundsicherung. Die s betrifft insbesondere Haushalte mit Kindern . Vor diesem Hintergrund soll der Zusammenhalt zwischen den unterschiedlichen Generationen und den verschiedenen ethnischen und sozialen Gruppen weiter verbessert werden, um sozial gemischte und sichere Stadtquartiere mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Denn besonders die „Veedel“ übernehmen in Köln eine wichtige integrative Rolle - hier wird auf lokaler Ebene die Gesellschaft zusammengehalten. Aspekt 2.3: Bezüge zwischen zentralen Handlungsfeldern und Transformationshebeln / Herausforderungen Eine Grundlage für die „Kölner Perspektiven 2030+“ waren die Erkenntnisse aus vorgelagerten Diskussionen zu Köl ner Zukunftsthemen mit den Bürger *innen sowie eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Die identifizierten Chancen und Herausforderungen wurden in einem schrittweisen Arbeitsprozess verdichtet und in die zehn zentralen themenübergreifenden Handlungsempfehlungen zusammengeführt (siehe Aspekt 1.2). Die Frage, wie sich die Stadt Köln zukünftig entwickeln kann, um die knappe Ressource Fläche bestmöglich zu nutzen, ist für die nachhaltige Gestaltung de r Stadt von zentraler Bedeutung. Die Handlungsempfehlung „Innere Werte“ zeigt, wie die Erhöhung der baulichen Dichte in der Siedlungsstruktur als Basis einer flächenschonenden und sozialverträglichen Stadtentwicklung genutzt werden kann. Die nachhaltige Mobilitätsentwicklung und die Verkehrsvermeidung werden in der Handlungsempfehlung „Verkehrswende“ zu einem zentralen Pfeiler der Stadtentwicklung. Flächen für den fließenden und ruhenden MIV sollen begrenzt werden. Der so gewonnene Straßenraum kann durch umweltfreundliche Verkehrsmittel oder für Aufenthaltszwecke genutzt werden. Durch Stadtwachstum und Klimawandel verändern sich gleichzeitig Funktionen der grün - blauen Infrastrukturen und die Ansprüche an Grün und Freiflächen. Die urbanen Freiräume der Stadt werden in der Handlungsempfehlung „Frei Raum“ als Teil eines Systems multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung (Kühlung und Frischluft), Naturschutz und Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion behandelt. Städte sind die „Leidtragenden“ der Umweltveränderungen und zugleich Treiber und Verursacher der Umweltprobleme. Wichtige Aspekte beim Klimaschutz sind zum Beispiel die Energieversorgung, die Wirtschaft und Industrie, der Mobilitäts- und der Gebäudesektor, aber auch SmartCity -Technologien, in denen der Stadt Köln vielfältig e Handlungsansätze zur Verfügung stehen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 29 Stadtteile und Stadtquartiere sind nach der Handlungsempfehlung „Kölner Mischung“ so zu entwickeln, dass neben heterogenen Wohnangeboten weitere Nutzungen bedarfsgerecht gesichert und ergänzt werden. Dies umfasst di e sozialen Infrastrukturen, Angebote der Versorgung, Kultur und Bildung sowie attraktive Freiräume und Arbeitsplatzangebote. Die soziale Teilhabe, Solidarität und Chancengerechtigkeit in der Stadt Köln wird durch die Handlungsempfehlung „Stadt -Leben“ gestä rkt. Dabei geht es nicht nur um materielle Absicherung, sondern auch um eine umfassende Teilhabe an den gesellschaftlich wichtigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Erwerbsbeteiligung, Wohnen sowie um die soziale, kulturelle und politische Einbindung. Bildun g als Schlüssel für Chancengerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe sowie Umwelt­ und Klimaschutz erhält in der Handlungsempfehlung „Vorfahrt Bildung“ hohe Priorität. Die Herausforderungen als Metropole in einer Wachstumsregion kann die Stadt Köln nur mit der Region gemeinsam meistern. In der Handlungsempfehlung „Regio­Coop“ werden Formate und Strukturen der Kooperation zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Region und darüber hinaus für den nationalen und internationalen Au stausch aufgezeigt. Köln hat sich das Ziel gesetzt, durch sein aktives Handeln das globale Klima zu schützen. Um den Verbrauch fossiler Energien, als maßgeblichen Treiber der globalen Klimaerwärmung, zu drosseln, sind nahezu alle Bereiche der Stadtentwickl ung in der Pflicht. Der Klimaschutz soll im Sinne des Grundsatzes „Vermeiden, Vermindern und Kompensieren“ durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 30 K R I T E R I U M 03 ZIELE UND EV ALU AT I ON Die Kommune legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat. Sie zeigt auf, welche Informationen über die Weiterentwicklung der Kommune zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden und wie diese für politische Entscheidungen genutzt werden. Aspekt 3.1: Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune Das Zielgerüst der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ enthält fünf Leitsätze, welche die zukünftigen Schwerpunkte städtischen Handelns definieren. Damit bildet es den Kompass, an dem sich die unterschiedlichen Aktivitäten, Planungen und Maßnahmen der Stadtverwaltung und weiterer Akteursgruppen zukünftig orientieren müssen bzw. können. Die Leitsätze sind fachübergreifend formuliert. Jeder der fünf Leitsätze enthält jeweils fünf bis sechs konkrete Ziele, die das Themenspektrum des jeweiligen Leitsatzes aufzeigen und konkretisieren: Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. Ziel 1.1: Köln steuert seine Entwicklung aktiv im Einkl ang mit leistungsfähigen Mobilitätsangeboten und starken Zentren. Ziel 1.2: Köln geht mit der knappen Ressource „Fläche“ sorgfältig um. Ziel 1.3: Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen Lebens. Ziel 1.4: Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume. Ziel 1.5: Köln entwickelt seine Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen bedarfsgerecht. Leitsatz 2: Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten. Ziel 2.1: Köln stärkt seinen breiten Wirtschafts-Mix. Ziel 2.2: Köln baut seine Position als führende Wissenschaftsstadt aus. Ziel 2.3: Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltlichen Profil. Ziel 2.4: Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Ziel 2.5: Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie- und Gewerbegebiete und verbessert ihre Erreichbarkeit. Ziel 2.6: Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. Leitsatz 3: Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Ziel 3.1: Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen. Ziel 3.2: Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen. Ziel 3.3: Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. Ziel 3.4: Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. Ziel 3.5: Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur Teilhabe. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 31 Ziel 3.6: Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung. Leitsatz 4: Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole. Ziel 4.1: Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region innovativ und umweltverträglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr. Ziel 4.2: Köln schafft mehr Raum für Rad- und Fußverkehr. Ziel 4.3: Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. Ziel 4.4: Köln stärkt seine Rolle als Vorreiter in der Digitalisierung. Ziel 4.5: Köln stärkt die regionale Kooperation und die internationale Zusammenarbeit. Leitsatz 5: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensverhältnisse. Ziel 5.1: Köln fördert Bewegung und Sport. Ziel 5.2: Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. Ziel 5.3: Köln betreibt eine konsequente Klimawandelanpassung. Ziel 5.4: Köln betreibt aktiv Klimaschutz und reduziert seine CO₂ -Emissionen (das Ziel wird gemäß Ratsbeschluss aktuell überarbeitet). Ziel 5.5: Köln stärkt regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Stoffkreisläufe. Aspekt 3.2: Nachhaltigkeitsziele in den Zielvereinbarungen mit Eigen- und Beteiligungsunternehmen Als kommunale Unternehmen übernehmen die Stadtwerke Köln Verantwortung für sichere, stabile, werthaltige und langlebige Infrastrukturen sowie für attraktive und zukunftsorientierte Angebote und Dienstleistungen für die Menschen und die Wirtschaft in Köln und in der Region. Die Geschäftsfelder umfassen u.a. die Energie- und Trinkwasserversorgung, den Öffentlichen Personennahverkehr, die vernetzte Güterlogistik auf Schienen und Wasserstraßen, den Ausbau der Digitalinfrastruktur, die Abfallentsorgung, das A bfallrecycling, die Stadtreinigung, die Bereitstellung moderner Bäder und Sporteinrichtungen sowie die Entwicklung von Brachflächen zu attraktiven Wohn- und Arbeitsquartieren. In enger Zusammenarbeit haben die Unternehmen der Stadtwerke Köln ihre wesentlic hen Themen und Handlungsfelder mit Nachhaltigkeitsbezug identifiziert und daraus im Winter 2019/2020 die erste konzernübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie „SWK 2030“ formuliert. Den Kern von „SWK 2030“ bilden die vier Handlungsfelder „Umwelt - und Klimasc hutz“, „Mitarbeiterverantwortung“, „Nachhaltiges Wirtschaften“ und „Stakeholderdialog“. In jedem dieser Handlungsfelder sind spezifische Ziele festgelegt worden, die für alle Unternehmen im Konzernverbund gelten.Dabei orientieren sich die Ziele im Handlun gsfeld „Umwelt- und Klimaschutz“ in erster Linie an den (Klimaschutz-)Zielen der Stadt Köln. So wird die Stadt mit entsprechend ausgewählten Maßnahmen bestmöglich bei der Erreichung der angestrebten gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 durch die SWK -Unternehmen unterstützt. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 32 Aspekt 3.3: Nachhaltigkeitsmonitoring Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende Maßnahme Auswirkungen auf den Klimaschut z hat. Ergänzend wurde in 2021 beschlossen, eine einjährige Testphase durchzuführen, in der die Relevanz von Beschlüssen für das Erreichen der Ziele der „Kölner Perspektiven 2030+“ dargestellt wird. Der „Zielgerüst -Check“ bei Verwaltungsvorlagen soll damit die Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (Zielgerüst) im Verwaltungshandeln und -denken verstetigen. Er soll damit motivieren , zum gemeinsamen Kurs der Stadt Köln, der durch die Stadtstrategie vorgegeben ist, beizutragen. Aspekt 3.4: Steuerungsmechanismen bei Zielverfehlungen Bislang hat die Stadt Köln keine spezifischen Steuerungsmechanismen definiert, die ausgelöst werden, wenn bestimmte Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht wurden oder voraussichtlich nicht erreicht werden. Eine fortlaufende Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren bietet grundsätzlich das Potential, solche Mechanismen zukünftig festzulegen – und im Zuge dessen auch in die Stadtstrategie zu integrieren, um die Zielerreichung sicherzustellen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 33 K R I T E R I U M 04 ÖFFENTLICHE BETEI LIGUNG Die Kommune legt offen, wie die Bandbreite der kommunalen Anspruchsgruppen in den Prozess der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und in die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen einbezogen wird. Aspekt 4.1: Dialogprozesse zur Nachhaltigkeit Die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene ist ohne die Unterstützung der Zivilgesellschaft nicht möglich. In der Kölner Bürgerschaft besteht in dieser Hinsicht eine breite ehrenamtlich tätige Akteurslandschaft. Insbesondere durch die Förderung des Kölner Agenda-Prozesses durch die Stadt wird die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Initiativen, Rat und Verwaltung seit vielen Jahren unterstützt. Seit dem Jahr 2020 wird im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Titel „Meinung für Köln. Beteiligung für alle“ sukzessive ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot zur Öffentlichkeitsbeteiligung aufgebaut. Der Rat hat 2020 die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt K öln“ beschlosse n, die verbindliche Qualitätsstandards umfassen und Kölner*innen insbesondere das Recht ein räumen, zu jeder Beschlussvorlage der Verwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung anzuregen. Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung werden die Leitlinien bereits für drei Bezirksvertretungen sowie für den Ausschuss für Umwelt, Klima und Grün und den Verkehrsausschuss angewendet. In 2022 werden weitere Beteiligungsformate (wie die Einrichtung eines projektbezogenen Bürgerrates im Bereich Mobilität) erprobt und die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Gremien im Handlungsfeld Mobilität auf alle Beschlussvorlagen ausgeweitet. Ab dem Jahr 2025 sollen die Leitlinien schließlich für alle städtischen Gremien umgesetzt werden. Bei der Erarbeitung von städtischen Strategien und Konzepten legt Köln ebenfalls großen Wert auf Beteiligungsformate. So wurde bei der Entwicklung der „Kölner Perspektiven 2030+“ i m Rahmen der „Stadtgespräche“ auf Bezirksebene und drei gesamtstädtischer Zukunftsforen die Stadtgesellschaft intensiv beteiligt. Auch bei der Entwicklung der Smart-City-Strategie spielt der Einbezug von Unternehmen und Institutionen im Rahmen von Dialogprozessen und der Realisierung von Modellprojekten eine zentrale Rolle. Im Rahmen des Förderprojekts ‚un:box cologne‘ werden diesbezüglich Plattformen geschaffen , in de nen sich Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft unter dem Dach der Stadt Köln zusammenfinden, um Digitalisierung und Innovationen erlebbar zu gestalten . Unter dem Arbeitstitel „Köln - Deine Stadt, Deine Ideen (1.000.000 Einwohner, 1.000 Impulsgeber, 100 Dialoge, 50 Projekte, 100 % Verbindlichkeit)“ soll die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden. Als weiteres Beispiel kann die Entwicklung des „Zero-Waste-Konzepts“ genannt werden. Über ein breites Beteiligungsverfahren werden Bürger*innen, lokale Unternehmen, der Handel, Bildungseinrichtungen, Veranstalter*innen, Vereine und Verbände einbezogen, um gemeinsam konkrete Maßnahmen zu entwickeln. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 34 Aspekt 4.2: Zentrale Beiträge und Forderungen lokaler Stakeholder Lokale Initiativen und Akteur*innen trugen in den vergangenen Jahren an vielen Stellen dazu bei, den Nachhaltigkeitsdiskurs in der Stadt weiter voranzubringen. Insbesondere das „Bündnis kommunale Nachhaltigkeit Kö ln“ hat sich in der Vergangenheit intensiv in die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Stadt Köln eingebracht. Ein weiteres Beispiel in dieser Hinsicht ist das Vermittlungsverfahren zwischen der Initiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG (siehe auch Aspekt 10.2). In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten darauf verständigt, die Umstellung der RheinEnergie auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Zielsetzung ist eine vollständige Dekarbonisierung der gesamten Strom - und Wärmeversorgung bis spätestens 2035. Bislang sah die „Klimaschutz -Roadmap“ der RheinEnergie dafür das Jahr 2040 vor. Die Verwaltung der Stadt Köln hat den Vermittlungsprozess zwischen Klimawende und RheinEnergie organisiert und aktiv begleitet. Aspekt 4.3: Unterstützung von und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen Die Stadt Köln unterstützt verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke und arbeitet mit vielfältigen Akteur*innen zusammen, die sich in Köln für die Förderung von Nachhaltigkeit engagieren. Hierzu gehört zum Beispiel die Koordination des Netzwerks Eine- Welt Stadt Köln sowie die aktive Mitarbeit in der Fairtrade Town Köln Steuerungsgruppe (siehe ausführlich im Aspekt 18.2). Von zentraler Bedeutung war diesbezüglich die Anschubunterstützung und weitere Defizitfinanzierung des Vereins Köln Agenda e.V. Der gemeinnützige Verein wurde mit Unterstützung des Rates und der Verwaltung der Stadt Köln im Jahr 1999 gegründet – mit dem Ziel lokale Nachhaltigkeitsprozesse zu fördern. Der Verein bildet eine Schnittstelle im Dialog zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik zu Fragen einer nachhaltigen Entwicklung in Köln. Ein weiteres Beispiel ist die finanzielle Förderung des zivilgesellschaftlich organisierten Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V. zur dauerhaften Etablierung und Umsetzung seiner vielfältigen Tätigkeiten (siehe auch Aspekt 17.1). Dies trägt zur Verstetigung der strategischen Partnerschaft zwischen der Stadt und dem Verein bei, der 2016 als erster Ernährungsrat in Deutschland gegründet wurde. Die arbeitsteilige Umsetzung ernährungspolitischer Vorhaben sowie von Projekten aus der Ernährungsstrategie ermöglicht eine weitere zentrale Schnittstelle zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft. Seit 2012 unterstützt die Stadt ferner den Kölner OK Lab. In sogenannten „Open Knowledge Labs“, die von dem gemeinnützigen Verein „Open Knowledge Foundation Deutschland“ gefördert werden. Hier vernetzen sich deutschlandweit Menschen, um auf der Basis Offener Daten an analogen und digitale n Lösungen für mehr demokratische Teilhabe und Offenes Wissen zu arbeiten. Die „Labs“ bilde n somit Experimentierräume für eine digitale Stadtgesellschaft. Die Stadt Köln trägt vor Ort zur Vernetzung und Ideenfindung bei und fördert die Aktivitäten mit entsprechender Expertise. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 35 K R I T E R I U M 05 VER AN TWORTUNG Die Kommune legt die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene offen. Aspekt 5.1: Relevante Gremien zur Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen Generell sind alle offiziellen Gremien der Stadt Köln auch an der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beteiligt: der Rat der Stadt Köln einschließlich seiner Fachausschüsse, Bezirksvertretungen, Betriebsausschüsse und weitere Gremien (wie z. B. der Integrationsrat, die Seniorenvertretung, die jeweiligen Stadtarbeitsgemeinschaften für die Bereiche „Behindertenpolitik“, „Lesben, Schwule und Transgender“ und „Seniorenpolitik“ sowie der Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde). Als weiteres inf ormelles Gremium arbeitet der Klimarat Köln als Impulsgeber für die Erreichung der Klimaneutralität und damit auch generell für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen. Der Klimarat wurde im Jahr 2020 als beratendes Expertengremium mit dem Ziel gegründet, die Stadt Köln bei der Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität zu unterstützen (siehe Aspekt 10.1). Aspekt 5.2: Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung Den handlungsleitenden Fokus zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen bildet d ie Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ als zentrale übergeordnete Strategie. Mit Blick auf die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung sind dabei verschiedene Ebenen zu unterscheiden: 1. Diskussions- und Empfehlungsebene - Stadtentwicklungsteam: Zur Steuerung der Umsetzung der „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde ein Stadtentwicklungsteam eingerichtet. Dieses wird durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales geleitet. Das Stadtentwicklungsteam setzt sich aus den Leitungen derjenigen Ämter bzw. Dienststellen zusammen, die eine hohe strategische Bedeutung für die Stadtentwicklung Kölns haben. Die Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung (15/1) im Amt für Stadtentwicklung und Statistik übernimmt die Geschäftsführung für das Stadtentwicklungsteam. 2. Arbeitsebene - Dezernate und Dienststellen: Die fachlichen Kompetenzen und damit die Ebene der Bearbeitung liegen bei den Dezernaten und Dienststellen. Insbesondere bei der Konkretisierung der Handlungsempfehlungen und Schlüsselprojekte werden im Stadtentwicklungsteam Zusammenarbeit, Zuständigkeit und integrierte Projektperspektive zwischen den Ämtern und Dienststellen vereinbart. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 36 3. Exekutivebene - Verwaltungsvorstand: Der Verwaltungsvorstand bildet die Exekutivebene. Er wird einmal jährlich über die vom Stadtentwicklungsteam empfohlenen Schlüsselprojekte informiert und unterstützt die Fachämter und Dienststellen bei deren Umsetzung. Zudem kann der Verwaltungsvorstand bei Bedarf weitere Vorschläge für Schlüsselprojekte, Themen oder Aufgaben in die Diskussion des Stadtentwicklungsteams geben. K R I T E R I U M 06 N ACHH AL TIGE VERW A LTUNG Die Kommune legt offen, wie das Thema Nachhaltigkeit in das Verwaltungshandeln und die Personalentwicklung integriert wird. Aspekt 6.1: Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln durch Regeln, Prozesse und Instrumente Mit dem Beschluss der Resolution zur „ Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen “ im Jahr 2017 wurden die Globalen Nachhaltigkeitsziele als zentrale Leitlinien für das kommunalpolitische Handeln der Stadt Köln festgelegt. Der Stadtverwaltung kommt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem Hintergrund wurde das Ziel ausgerufen, nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe über alle Ämter hinweg in der Verwaltung zu integriere n und so zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene beizutragen. Aspekte 6.2, 6.3 und 6.4: Nachhaltigkeit in Personalentwicklung und Personalmanagement Um das Leitbild Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in der Kölner Stadtverwa ltung zu integrieren, werden verschiedene Schulungen und Fortbildungen angeboten. So können sich die Mitarbeitenden mit den unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsaspekten, die für das kommunale Handeln relevant sind, vertraut machen, um Nachhaltigkeit als handlungsleitendes Prinzip in die täglichen Aktivitäten zu integrieren. Ein Beispiel in dieser Hinsicht sind Schulungen zu fairer Beschaffung . Als Beitrag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einführung eines fairen Beschaffungswesens (2008, siehe Aspekt 7.1 ) wurden verschiedene Fortbildungen für Beschaffer*innen der Stadt Köln ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. So wurden die Mitarbeitenden für die Notwendigkeit einer fairen Beschaffung sensibilisiert und es wurden konkrete Hilfestellungen für entspreche nde Ausschreibungen gegeben. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Unterstützung der Globalen Nachhaltigkeitsziele wurde im Jahr 2018 ebenfalls eine Fortbildung zu den 17 SDGs auf Führungsebene organisiert, um diese für die Bedeutung der Nachhaltigke itsziele zu sensibilisieren. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 37 K R I T E R I U M 07 VERGABE UND BESCH AFFUN G Die Kommune legt offen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung und in der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden. Aspekte 7.1 und 7.2: Nachhaltigkeit in der Beschaffung und in der Auftragsvergabe Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln per Ratsbeschluss die Einführung eines fairen Beschaffungswesens bei der Stadt Köln festgelegt. Ziel der Einführung ist es, verschiedene Produkte aus fairem Handel in die elektronische Bestellpl attform der Stadtverwaltung aufzunehmen und Pilotbeschaffungsvorgänge zu begleiten. Damit soll sich die faire Beschaffung in Köln etablieren und die Beschäftigten diese als normales „Alltagsgeschäft“ verinnerlichen. Ein Pilotprojekt wurde in den Jahren 201 7 und 2018 im Bereich „ Faire Beschaffung von Schuhen und Dienstkleidung im Grünflächenamt“ durchgeführt. Das Projekt setzte sich aus verschiedenen Umsetzungsschritten zusammen (Auftakttreffen, Entwicklung eines Fragebogens, Bieterdialog, Veröffentlichung d er Ausschreibung, Workshop mit den Bedarfsträger*innen, Probetragen, Projektabschluss) und schloss mit einem Rahmenvertrag zur Schutz- und Arbeitskleidung für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (340.000 Euro, 3 Jahre). Weitere Pilotprojekte wurd en in den Bereichen „Faire Beschaffung von Spielwaren“ sowie „Faire Beschaffung von Bällen“ umgesetzt. Ab 2012 wurden zudem bei der Ausschreibung der großen Kölner Weihnachtsmärkte für den Heinzelmarkt in der Altstadt sowie den Markt der Engel auf dem Neumarkt dauerhaft Kriterien des fairen Handels berücksichtigt. 2013 folgte n analog die Ausschreibungen für den Weihnachtsmarkt Rudolfplatz und 2014 für den Roncalliplatz. Somit berücksichtigen alle derzeit aufgrund einer Ausschreibung betrieben en Märkte die A nforderungen des fairen Handels. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 38 I N D I K A T O R E N S E L B S T G E W Ä H L T E R Z U S ÄT Z L I C H E R I N D I K A T O R F a i r e B e s c h a f f u n g Anzahl der laufenden Beschaffungsprojekte /Auftragsvergaben pro Jahr, die unter Einbezug der Kriterien des fairen Handels durchgeführt werden 2012 2016 2020 2 4 10 Quelle: Stadt Köln - Amt der Oberbürgermeisterin Die kommunale Beschaffung ist durch das große Einkaufsvolumen von wesentlicher Bedeutung für die Förderung von Märkten, die den nachhaltigen Konsum und die nachhaltige Produktion steigern . Zwischen 2012 und 2020 wurden daher verschiedene Projekte im Bereich sozial-nachhaltiger Beschaffung realisiert. Ab 2012 wurden bei der Ausschreibung von zwei Kölner Weihnachtsmärkten dauerhaft Kriterien des fairen Handels berücksichtigt, 2016 kamen zwei weitere Weihnachtsmärkte dazu. In der Folge gab es folgende Pilotprojekte in der fairen Beschaffung: „2018 – Sicherheitsschuhe für die Friedhofsgärtner“, „2019 – Arbeits- und Schutzkleidung für die Mitarbeiter des Grünflächenamtes“, „2019 – Spielwaren für die städtischen Kitas“, „2019 – fair gehandelte und saisonale Lebensmittel im Rahmenvertrag zum Catering für Empfänge der Oberbürgermeisterin“ und „2020 – faire Fußbälle für die Schulen“. Es wurden jeweils Kriterien des fairen Handels in den entsprechenden mehrjährigen Rahmenverträgen verankert. Die faire Beschaffung ist jedoch nur ein Aspekt der nachhaltigen Beschaffung. Auch die ökologische Nachhaltigkeit muss systematisch integriert werden. Zudem muss das Ziel sein, von einzelnen Projekten hin zu einer systematischen Integration von Nachhaltigkeit in der kommunalen Beschaffung zu kommen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 39 K R I T E R I U M 08 FIN ANZE N Die Kommune berichtet über ihre finanzielle Selbstständigkeit und legt Kennzahlen zu ihrer Liquidität offen. Weiterhin wird sowohl über die Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzanlage als auch in der Finanzierung berichtet. Aspekt 8.1: Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsplanung Zur Erreichung formulierter Ziele im Bereich einer nachhaltigen Entwicklung integriert die Stadt Köln die zur Zielerreichung erforderlichen finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung , dargestellt im Anlagenband zum Haushaltsplan 2022 . So sind zum Beispiel Klimaschutzaktivitäten in vielen Produktbereichen des Kernhaushalts der Stadt im Haushaltsplan 2022 ablesbar. Für unmittelbar klimaschützende, d.h. Treibhausgasemissionen reduzierende Maßnahmen des Kernhaushalts wurden Investitionsmittel in Höhe von rund 41,1 Mio. Euro veranschlagt, für entsprechende konsumtive Aufwände stehen Ermächtigungen von ca. 5,7 Mio. Euro zur Verfügung, so dass für 2022 im Kernhaushalt auf ein Volumen von ca. 46,8 Mio. Euro für unmittelbare Klimaschutzmaßnahmen zurückgegriffen werden kann. Das für Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen eines unterjährig durch den Rat zu konkretisierende Programmbudget vorgesehene Volumen von 20 Mio. Euro pro Jahr wurde in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben, um langfristige und nachhaltig wirkende Maßnahmenprogramme des Klimaschutzes ( z. B. im Rahmen der Förderung einer Photovoltaik-Offensive oder für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz) sicherstellen zu können. Über den Planungszeitraum 2022 –2025 stehen so derzeit 80 Mio. Euro in diesem Programmbudget zur Verfügung. Daneben sind eine ganze Reihe von Maßnahmen im Haushal t veranschlagt, die – ohne selbst eine Reduzierung von Treibhausgasen zu bewirken – die Folgen des Klimawandels abschwächen und zum Beispiel der Klimaanpassung und/oder der Förderung der Biodiversität zuzuordnen sind. Aspekt 8.2: Nachhaltigkeitsziele im wirkungsorientierten Haushalt Der wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus auf die kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das erforderlich ist, um die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. Der gesetzlichen Vorgabe, entsprechende Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung festzulegen, trägt die Stadt Köln mit dem Wirkungsorientierten Haushalt in Band 3 des Haushaltsplanes Rechnung. Seit 2015 werden dazu Ziele, Kennzahlen und Indikatoren auf Produktgruppen - und Produktebene mit den dazugehörigen aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Ein wichtiger Baustein für die systemische Forte ntwicklung der wirkungsorientierten Betrachtungsweise im gesamtstädtischen Haushalt ist es, Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Vor diesem Hintergrund nahm die S tadt N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 40 Köln am Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW teil. Ziel des Projekts ist es, Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen Haushalt zu integrieren, sodass Nachhaltigkeit integraler Bestandteil aller kommunalen Tätigkeiten wird. Dazu werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Natione n, des Bundes und des Landes Nordrhein -Westfalen mit Finanzressourcen und ersten, vorhandenen Indikatoren in einzelnen Produktgruppen und Produkten verknüpft. So findet im Haushalt 2022 mittlerweile in fünf ausgewählten Bereichen ( dies sind die Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte aus den Pilotämtern „Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“, „Sportamt“, „Berufsfeuerwehr Köln“, „Gesundheitsamt“ und „Stadtbibliothek“) eine direkte Verknüpfung von Finanzressourcen und Wirkungszielen mit Nachhaltigkeitszielen statt . Der Nachhaltigkeitshaushalt verknüpft den wirkungsorientierten Haushalt mit den 17 SDGs. Insgesamt ist der Nachhaltigkeitshaushalt somit eine Erweiterung des Wirkungsorientierten Haushalts der Stadt Köln um Nachhaltigkeitsaspekte. Aspekt 8.3: Maßnahmen gegen Verschuldung Stabile Finanzen sind notwendig, um eine verlässliche und stetige kommunale Entwicklung sicherzustellen. Dabei gilt es, über einen langen Zeitraum und entsprechend s trategischer Schwerpunktsetzung die Entwicklung und Funktionalität des Gemeinwesens der Stadt, zu gewährleisten. Datenanalyse, Anpassung von Daten und die Darstellung eines wirkungsorientierten und an Nachhaltigkeitskriterien orientierten Budgets bilden in der Systematik der Doppik die Grundlage für die Neuausrichtung des kommunalen Finanzwesens auf eine intergenerative Finanzperspektive. In dieser Perspektive werden Finanzstrategie, Finanzplanung und Projektion zu finanzpolitisch und finanztechnisch hinter legten Szenarien der Budget- und Vermögensentwicklung zusammengeführt. Methodisch unterfüttert ist dieses Vorgehen mit dem Ziel der Entwicklung einer materiell nachhaltigen kommunalen Finanzpolitik durch eine konzeptionell fortentwickelte Tragfähigkeitsana lyse („Kölner Modell“), die die langfristigen Ziele und Wirkungen der strategischen Stadtentwicklung abbilden und in Szenarien zur Diskussion stellen kann. Die Finanzperspektive spiegelt somit die finanzpolitischen, finanzwirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen wider und dient der Konturierung intergenerativer Handlungsfähigkeit. Sie steht in einer Wechselbeziehung zu der konkret für den Haushalts - und Finanzplanungszeitraum entwickelten Finanzstrategie. Insgesamt berücksichtigt die Finanzperspektive stetig das Ziel einer verlässlichen und generationengerechten und damit materiell nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt 2020/2021 und den Haushalt 2022 genehmigt. Der Doppelhaushalt 20 23/2024 soll in Kürze zur Genehmigung angezeigt werden. Die Rahmenbedingungen zur Vermeidung eines Haushaltssicherungs - konzeptes werden eingehalten. In den Jahren 2021 und 2022 erwartet die Verwaltung einen leichten Überschuss (2021) bzw. ein geringes Defi zit (2022). Der angestrebte Haushaltsausgleich kann in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der aus der COVID -19 Pandemie und dem Ukraine -Krieg resultierenden Belastungen in der Ergebnis - und Finanzplanung nicht vollständig erreicht werden. In den darauf folg enden Jahren 2025-2027 ist die Haushaltsplanung nahezu ausgeglichen. In 2023 kann die im NKF-CIG und NKF-CUIG N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 41 festgelegte Bilanzierungshilfe in Anspruch genommen und eine ausgeglichene Ergebnisplanung dargestellt werden. Die Finanzplanung wird durch die Bi lanzierungshilfe jedoch nicht entlastet. Anzumerken ist, dass die Stadt Köln ihre Verschuldung in den vergangenen Jahren deutlich zurückgeführt hat. So konnte im Zeitraum von 2015 bis 2021 eine absolute Verringerung der Gesamtverschuldung aus Investition s- und Liquiditätskrediten von 3.016,0 Mio. Euro um 822,9 Mio. Euro auf 2.193,1 Mio. Euro erzielt werden. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich von 2.162,9 Mio. Euro in 2015 auf 1.457,9 Mio. Euro in 2021 verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von 853,1 Mio. € auf 735,2 Mio. Euro ebenfalls verringert. Die Verschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 31.12.2021 insgesamt 2.193,1 Mio. Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung aus den Investitionskrediten liegt damit bei etwa 1.351 Euro. Damit bewegt sich die Stadt Köln im Mittelfeld der deutschen Kommunen. Der Bestand der Liquiditätskredite wird in den Jahren 2023/2024 aufgrund der oben dargestellten Belastungen aus der COVID -19 Pandemie sowie dem Ukraine -Krieg wieder anwachsen Ein Abbau der Liquiditätskredite ist aufgrund der zusätzlichen Belastungen erst in Folgejahren darstellbar. Hinsichtlich der Investitionen führt die Stadt Köln derzeit ein Bauinvestitionscontrolling ei n. Nach der aktuellen Planung sollen in den kommenden 5 Jahren jährlich Investitionen von 700- 800 Mio. Euro getätigt werden. Die Summe der Investitionskredite, aber auch das Anlagevolumen werden hierdurch steigen. Bei den Investitionen haben Nachhaltigkeit und die Realisierung der Klimaziele eine hohe Priorität. Aspekt 8.4: Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen Das städtische Finanzdezernat hat im Jahr 2020 seine Anlagerichtlinie und damit die spezifischen Vorgaben für Kapitalanla gen des Kernhaushalts und der Stiftungen aktualisiert und dabei das Leitbild Nachhaltigkeit miteinbezogen. Vor diesem Hintergrund legen die Kämmerei der Stadt Köln und die städtische Zusatzversorgungskasse bei den Anlagen einen besonderen Fokus auf Nachhal tigkeit. Die Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie wurde als Teil des bundesgeförderten Projektes „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Re -Investment“ realisiert. Mit der neuen Anlagerichtlinie schafft die Stadt Köln ambitionierte ESG -Kriterien („Environmental“, „Social“ und „Governance“), die mit Anforderungen an Sicherheit und Rendite der Anlagen in Einklang gebracht werden. So sollen zukünftig alle Kapitalanlagen des Kölner Kernhaushaltes nach diesen nachhaltigen Kriterien getätigt werden. Im Ergebnis wurden konkrete Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten und die seitens der Stadt mandatierte Vermögensverwaltung formuliert. Im Rahmen der Investitionen werden (1.) Anlagen in unternehmerische Tätigkeiten rund um fossile Energieträger und die Atomindustrie weitgehend ausgeschlossen, (2.) Investitionen in Handel und Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern konsequent ausgeschlossen , (3.) konkrete Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich des Schutzes von Menschen - und Arbeitnehmerrechten gestellt sowie (4.) beim Erwerb von Staatsanleihen u. a. vorausgesetzt, dass die Staaten das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet haben. Die Stadt Köln wird die N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 42 Nachhaltigkeitsgrundsätze stetig überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen und Standards entsprechend anpassen. Aspekt 8.5: Nachhaltige Finanzierungsinstrumente Die Verwaltung setzt sich derzeit mit alternativen Finanzierungsinstrumenten - insbesondere Green Bonds - auseinander, die speziell für die grüne und nachhaltige Transformation genutzt werden können. In dem Zusammenhang werden die Voraussetzungen grüner Finanzierungen sowie die damit verbundenen Vor-und Nachteile für Köln analysiert. Darauf aufbauend, soll in diesem Jahr eine ergebnisoffene Entscheidungsgrundlage, auch unter E inbeziehung der Überlegungen zur EU-Taxonomie, geschaffen werden. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 43 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N F i n a n z m i t t e l s a l d o Haushaltsüberschuss bzw. -defizit je Einwohner*in in Euro 2010 2015 2020 -108 -232 282,00 Quelle: SDG-Portal Der Finanzmittelsaldo gibt Aufschluss über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune, mit der die ökonomischen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen vor Ort autonom gestaltet werden können. Der Finanzmittelsaldo bildet das Ergebnis der Finanzrechnung des kommunalen Handelns eines Jahres im Kernhaushalt ab. In der Stadt Köln weist der Indikator im betrachteten Zeitverlauf seit 2010 zunächst eine negative Entwicklung auf. Seit dem Jahr 2016 konnte die Stadt teilweise wieder einen Haushaltsüberschuss verzeichn en. Im Jahr 2020 beträgt der vorläufig ermittelte Finanzmittelsaldo 282 Euro je Einwohner*in wurde der Haushalt mit einem Defizit von -75 Euro je Einwohner*in abgeschlossen, der Durchschnitt der NRW-Kommunen betrug 119 Euro je Einwohner*in (2020). Eine Ver besserung kann diese Tendenz zum Erreichen des Ziels 8.2.c „Schuldenstandsquote max. 60 % des BIP - Beibehaltung bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen. S t e u e r e i n n a h m e n Steuereinnahmen je Einwohner*in in Euro 2010 2015 2020 1.591 1.636 2.061 Quelle: SDG-Portal Die Steuerkraft bestimmt maßgeblich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune und gibt Auskunft über ihre Wirtschaftsstärke bzw. Strukturschwäche. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Steuereinnahmen keine weite ren Einnahmen, wie z. B. aus Gebühren, Abgaben, Investitionszuweisungen von Bund und Ländern sowie allgemeinen Schlüsselzuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme berücksichtigen. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf eine positive Entwick lung der Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen. So ist die Einnahmekraft von 1.591 Euro je Einwohner*in im Jahr 2010 auf 2.061 Euro je Einwohner*in im Jahr 2020 angestiegen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen in Köln liegt im gesamten Zeitverlauf rund 600 Euro über dem Durchschnitt in NRW. In den Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes - und NRW - Landesebene sind keine konkreten Zielsetzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen definiert. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 44 S t e u e r e i n n a h m e n Steuereinnahmen je Einwohner*in in Euro 2010 2015 2020 1.591 1.636 2.061 Quelle: SDG-Portal Die Steuerkraft bestimmt maßgeblich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune und gibt Auskunft über ihre Wirtschaftsstärke bzw. Strukturschwäche. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Steuere innahmen keine weiteren Einnahmen, wie z. B. aus Gebühren, Abgaben, Investitionszuweisungen von Bund und Ländern sowie allgemeinen Schlüsselzuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme berücksichtigen. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf e ine positive Entwicklung der Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen. So ist die Einnahmekraft von 1.591 Euro je Einwohner*in im Jahr 2010 auf 2.061 Euro je Einwohner*in im Jahr 2020 angestiegen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen in Köln liegt im gesamten Zeitverlauf rund 600 Euro über dem Durchschnitt in NRW. In den Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes - und NRW - Landesebene sind keine konkreten Zielsetzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen definiert. L i q u i d i t ä t s k r e d i t e Liquiditäts-/Kassenkredite im Kernhaushalt je Einwohner*in in Euro 2010 2015 2020 225 781 662 Quelle: SDG-Portal Kurzfristige Liquiditätskredite im Kernhaushalt, weisen auf Finanzierungsengpässe der Kommunen hin, die durch eine Überziehung der Konten („Überziehungskredit e“) überbrückt werden. Hohe und langfristige Liquiditätskredite deuten auf eine grundlegende Schieflage in der Haushaltstruktur einer Kommune hin, welche im Sinne der Generationengerechtigkeit problematisch ist. In der Stadt Köln sind die Liquiditätskredite je Einwohner*in im Zeitverlauf bis 2019 gestiegen und im Jahr 2020 auf 662 Euro je Einwohner*in gesunken. Diese Entwicklung liegt seit dem Jahr 2015 zwar über dem Wert des Bundesdurchschnitts, jedoch unter dem NRW-Durchschnitt, der im Jahr 2020 bei 1.264 Euro je Einwohner*in lag. In den Jahren 2020 und 2021 begründen Einmaleffekte den Rückgang. Mittelfristig wird mit einem Anstieg der Liquiditätskredite gerechnet – eine Folge der zusätzlichen Belastungen durch den Ukraine-Krieg sowie Haushaltsdefiziten in der mittelfristigen Finanzplanung. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 45 K R I T E R I U M 09 INNOV ATI ON FÜR N A C HH ALTIGKEI T Die Kommune beschreibt die Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen, um innovative Nachhaltigkeitslösungen zu entwickeln und umzusetzen. Sie erläutert, wie sie Treiber von Innovation (z. B. Möglichkeiten der Digitalisierung) zur Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele nutzt. Aspekt 9.1: Förderung von Innovation in der kommunalen Verwaltung Im Jahr 2016 hat die Stadtverwaltung Köln mit der „ Verwaltungsreform #wirfürdiestadt“ ein bundesweit einzigartiges Reformvorhaben einer Großstadtverwaltung gestartet. Ein intensiver Beteiligungsprozess mit Verwaltungsmitarbeitenden, Politik und Stadtgesellschaft verdeutlichte im Vorfeld Handlungsbedarf auf allen Ebenen de s Verwaltungshandelns. 2017 stellte der Stadtrat einstimmig die für die Unterstützung des fünfjährigen Projekts (2017 bis 2022) benötigten Ressourcen bereit . Mit der Verwaltungsreform soll eine g anzheitliche Verbesserung der Stadtverwaltung und der Wandel zu einer nachhaltig „innovativ-lernenden“ Organisation gefördert werden. Die Reform wirkt insgesamt als Katalysator und Beschleuniger für Digitalisierung und Innovation und unterstützt eine ganzheitliche Innovationsbewegung mit dem Ziel, eine professionelle Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin und geschätzte Partnerin für Politik und Stadtgesellschaft zu sein. Seit 2019 ergänzen agile Formate das Vorgehen, die im Rahmen von sogenannten Veränderungswerkstätten Innovation und Veränderung fördern. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils Transparenzberichte veröffentlicht, die über den Sachstand der Reform und de r einzelnen Projekte berichtete. Die Fertigstellungsquote der Projekte ist seit Beginn kontinuierlich hoch . Insgesamt wird die Reform zunehmend breiter, verschiedene Modernisierungsmaßnahmen werden mehr und mehr verzahnt. Als Anschlussmaßnahme ist eine nachhaltige Innovation sförderung in Form eines Kompetenzzentrums Innovation im Referat für Strategische Steuerung der Oberbürgermeisterin geplant. Für die Verwaltungsreform und die Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030 +“ wurde die Digitalisierung als Querschnittsaufgabe für die Themen der gesamten Stadtverwaltung erkannt. Sie umfasst mehr als digitale Informationsangebote und die Digitalisierung einzelner Fachverfahren. Als bedeutender Standortfaktor versteht sie die Digitale Daseinsvorsorge als kommunale Aufgabe mit attraktiven digitalen Bildungsangeboten , offenen Daten und Echtzeitdaten, digitaler Infrastruktur und Breitbandabdeckung sowie digitalen Kommunikationsangeboten. Die steuernde strategische Koordinierung der einzelnen Digitalisierungsprojekte und -initiativen als Querschnittsthemen erfolgt im Rahmen des Digitalisierungsprogramms. Dieses fördert und koordiniert die städtischen Initiativen, Maßnahmen und Projekte in den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Im Sinne einer sparsamen Mittelverwendung und eines achtsamen Ressourceneinsatzes wirkt es auf die Entwicklung von Blaupausen und nachhaltigen Projektergebnissen hin. Beispielhaft für das aktuelle städtische Digitalisierungsprogramm sind zum Beispiel die O ptimierung von N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 46 Geschäftsprozessen, die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals oder die Digitalisierung in den Fachdienststellen. Aspekt 9.2: Zusammenarbeit mit Dritten für innovative Nachhaltigkeitslösungen Um die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln und dem Stadtwerke Köln Konzern zu verbessern, wird im Rahmen der Digitalen Zukunftsstadt der Aufbau eines gemeinsamen, übergreifenden urbanen Datenökosystems unter Berücksichtigun g des städtischen Datenwertschöpfungskreislaufs vorangetrieben. Anhand von Anwendungsfällen („Use - Cases“) wird der prototypische Aufbau des Ökosystems angegangen und eine Strategieempfehlung für die politische Beschlussfassung vorbereitet. Die Stadt Köln u nd die KölnBusiness Wirtschaftsförderung arbeiten zudem eng mit der Kölner Wissenschaftslandschaft zusammen. So ist die Geschäftsstelle der Kölner Wissenschaftsrunde, einem Netzwerk aus 24 Kölner Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bei KölnBusiness angesiedelt. Aspekt 9.3: Förderung von Treibern der Innovation Informations- und Kommunikationstechnologien haben Eingang in nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens gefunden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den digitalen Wandel vor Ort zu ge stalten. Die Stadt Köln hat 2012 mit dem Ratsbeschluss zum Konzept „Internetstadt Köln, Ziele - Strukturen - Zusammenarbeit - Unterstützung“ (Internetstadt Köln) die erste Digitale Agenda einer deutschen Großstadt verabschiedet. Damit soll das Profil der Stadt im Bereich Internet wirksam optimiert und Köln als nationaler und internationaler Standort für Internettechnologie und Internetinfrastruktur weiterentwickelt werden (Köln belegt als Vorreiter beim Thema Digitalisierung in unterschiedlichen bundesweiten Rankings bereits stetig die vorderen Plätze ). Das Konzept Internetstadt umfasst ganzheitlich alle zentralen digitalen Handlungsfelder: von der Förderung des „Bildungsnetzwerkes Internetkompetenz“ und „ Open Government “ (Digitale Bürgerdienste und Angebote zur Partizipation ), der Unterstützung von Internetwirtschaft und -struktur bis hin zu neuen Arbeits - und Lebensmodellen, der Verbesserung von Arbeitsabläufen innerhalb der Stadtverwaltung und einem Multi-Stakeholder-Ansatz. Zahlreiche Initiativen und Projekte wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Entsprechende Beispiele reichen von Arbeitsmodellen (mobiles, dezentrales Arbeiten, Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit, gemeinsame Kfz -Zulassung) über Geschäftsoptimierungs- und verwaltungsweite Prozesse (elektro nischer Vergabeprozess, mobile ämterübergreifende Ermittlungsdienste) und Maßnahmen der ganzheitlichen technischen Schul -IT an Kölner Schulen bis hin zur Modernisierung städtische r Onlineplattformen. Im Jahr 2015 hat die Geschäftsstelle „Umsetzung Konzept Internetstadt Köln – Digitale Agenda“ die Digitalstrategie Köln entwickelt. Die Digitale Stadt zeichnet sich durch eine starke Vernetzung der Akteur*innen in der Stadtgesellschaft und innerhalb der Verwaltung aus. 2016 wurde vor diesem Hintergrund das Modell der digitalen Lots *innen zur verwaltungsinternen Vernetzung etabliert. Diese sind Ansprechpartner*innen in die jeweiligen Dezernate und deren Dienststellen. Im Rahmen der Digitalstrategie Köln finden regelmäßige Veranstaltungen zur Beteiligung statt, di e zur Weiterentwicklung der Strategie genutzt werden. Die Stabstelle Digitalisierung führt die vielfältigen innerstädtischen Aktivitäten strategisch zusammen. Im N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 47 Rahmen der jährlichen Veranstaltungstage KölnDigital, werden die Kölner Bürger*innen zu den Aktivitäten der Stadt im Bereich Digitalisierung informiert und beteiligt. Aufbauend auf den etablierten und modernen Kommunikationskanälen wie der mobilen städtischen Onlineplattform, den etablierten Social-Media-Kanälen und der Kölner ServiceApp ist Transparenz und Offenheit ein wichtiger Faktor der Digitalisierung. Entsprechend des Ratsbeschlusses zum Konzept Internetstadt sind die Daten der Stadtverwaltung grundsätzlich „offen“ („Open Data“). Offene Verwaltungsdaten können durch alle Menschen für jegliche Zwecke genutzt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden. Diese freie Verwendbarkeit schafft die Möglichkeit, sich aus offenen Quellen selb st zu informieren und aktiv Gesellschaft und Politik mitzugestalten. Im Rahmen von „Big Data“ und der Entwicklung neuer kommunaler Geschäftsmodelle werden Echtzeitdaten zusätzlich nicht nur für die interne Steuerungsverbesserung genutzt, sondern über eine Datenplattform auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt – um die Entwicklung neuer Anwendungen zu ermöglichen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 48 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N E x i s t e n z g r ü n d u n g e n Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen 2010 2015 2020 10,7 9,3 7,7 Quelle: SDG-Portal Existenzgründungen können dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen so wie den Wettbewerb zu fördern und können darüber hinaus Ausdruck einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur sein. Der Indikator gibt Aufschluss über die Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen, ohne dabei Auskunft über den Innovationsgehalt der jeweiligen Neugründung zu geben und kann somit den tatsächlichen Innovationsgrad einer Kommune nur eingeschränkt abbilden. In der Stadt Köln lag die Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant bei ca. 9 bis 10 Neuerrichtungen, im Jahr 2020 sank der Wert auf 7,7. Die Anzahl lag im Jahr 2020 weiterhin über dem NRW-Durchschnitt von 6,5 Neuerrichtungen. Die Bundesregierung hat in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel 9.1 „Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigern - Jährlich mindestens 3,5 % des BIP bis 2025“ verankert. Visionäre Gründer*innen mit zukunftsfähiger Ausrichtung werden beispielsweise durch Steuererleichterungen oder Konjunkturpakete un terstützt und können den Innovationsgrad in einer Kommune steigern. B r e i t b a n d v e r s o r g u n g – p r i v a t e H a u s h a l t e Anteil der privaten Haushalte, die eine Bandbreite von 50 Mbit/s nutzen können , In Prozent 2015 2017 2019 96,7 99,2 99,0 Quelle: SDG-Portal Die flächendeckende Breitbandversorgung privater Haushalte hat einen indirekten Nachhaltigkeitsbezug, da der Zugang zu Informationen und elektronischen Diensten (z. B. e -Medizin, e -Government) oder das Arbeiten im „mobile office“ private Haushalte durch zeitliche und monetäre Einsparungen entlasten kann. Die digitale Zugangsmöglichkeit zu vielfältigen Bildungs- und Informationsangeboten trägt zudem zu Generationengerechtigkeit bei. In der Stadt Köln liegt der Anteil der privaten Haushalte, die eine Bandb reite von 50 Mbit/s nutzen können, zuletzt (2019) bei 99,0 % und somit über dem NRW-Durchschnitt von 93,2 %. Damit trägt die Stadt Köln zum Erreichen des Ziels 9.1.b „Flächendeckender Aufbau von Gigabitnetzen bis 2025“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 49 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E - S T E U E R U N G S K R I T E R I E N Strategische und organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit • Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Öffentliche Beteiligung • Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung • Beteiligungsformate bei der Erarbeitung von städtischen Konzepten (Beispiele: Smart-City-Strategie / Förderprojekt „un:box cologne“ / Zero-Waste-Konzept) • Förderung des Vereins Köln Agenda e.V. • Förderung des zivilgesellschaftlich organisierten Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V. • Unterstützung des „Kölner OK Labs“ Nachhaltige Verwaltung, Vergabe und Beschaffung • Faire Beschaffung bei der Stadt Köln (z. B. Pilotprojekt „Faire Beschaffung von Schuhen und Dienstkleidung im Grünflächenamt“, „Faire Beschaffung Spielzeug“ sowie „Faire Beschaffung von Bällen“) • Schulungen zu fairer Beschaffung • Fortbildung zu den 17 SDGs auf Führungsebene Finanzen • Anlagenband zum Haushaltsplan 2022 • Wirkungsorientierter Haushalt (Band 3 des Haushaltsplanes) • Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ • Evaluation des im wirkungsorientierten Haushalt integrierten Nachhaltigkeitshaushalts • Maßnahmen gegen Verschuldung: Intergenerative Finanzperspektive / Finanzstrategie / Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln / Haushaltssatzung / Steuer- und Hebesätze • Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen: Weiterentwicklung Anlagerichtlinie - Berücksichtigung von ESG Kriterien Innovation • Verwaltungsreform #wirfürdiestadt • Digitalisierungsprogramm • Digitale Zukunftsstadt • Konzept „Internetstadt Köln“, inkl. Geschäftsstelle • Digitalstrategie Köln • Modell der digitalen Lots*innen • Stabstelle Digitalisierung • Veranstaltungstage KölnDigital • Maßnahmen bzgl. „Open Data“ N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 50 KRITERIEN 10 BIS 18: HANDLUNGSFELDER H A N D L U N G S F E L D 10 KLIM ASC HUTZ UND ENERGIE Die Kommune legt offen, wie sie sich für den Klimaschutz einsetzt, und berichtet über ihre Leistungen zum Gelingen der Energiewende. Sie berichtet über ihr Klimaschutzkonzept und über die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen. Aspekte 10.1 Kommunaler Klimaschutz 10.2 Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 10.3 Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und Entwicklung Praxisbeispiele • Klimaneutrales Köln / Klimarat • Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen“ SDG- Indikatoren • Strom aus Windkraft • Fertiggestellte Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie Add-On- Indikatoren • Treibhausgasemissionen • Energieverbrauch • Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energ ien am Bruttostromverbrauch • Strom aus Photovoltaik N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 51 Aspekt 10.1: Kommunaler Klimaschutz Die Stadt Köln bekennt sich zu den auf der UN -Klimakonferenz in Paris 2015 vereinbarten Klimaschutzzielen und hat per Ratsbeschluss im Jahr 2021 als zentrales Ziel die gesamtstädtische Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erklärt. Um die Entwicklung und Umsetzung einer Gesamtstrategie voranzubringen, wurde 2020 ein Klimarat als beratendes Expertengremium mit Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsb au, Zivilgesellschaft und Stadtverwaltung eingerichtet (siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Der Klimarat hat sich hinter das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gestellt und sich dazu bekannt, den Umsetzungsprozess aktiv zu befördern. Im Rahmen der Gesamtstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität werden in den nächsten Jahren diverse Umsetzungsstrukturen und Maßnahmen realisiert werden, welche die bisherigen Klimaschutzaktivitäten (wie z. B. Beschluss zum Klimanotstand , Integriertes Klimaschutzkonzept, Klimaschutzteilkonzepte Energie und Verkehr , Mitgliedschaften im Klima-Bündnis und im Bürgermeisterkonvent, Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 ) ergänzen. Ein großes Potential zur Senkung von Emissionen bieten i nnovative Technologien u nd die Digitalisierung. Dies wird als strategisches Querschnittsziel im Rahmen von „SmartCity Cologne“ – eine Initiative der Stadt Köln und der RheinEnergie AG für Kölner Unternehmen, Privatleute, Verbände, Behörden und Hochschulen – gezielt unterstützt. Die Initiative bietet eine Plattform für unterschiedliche Projekte zum Klimaschutz und zur Energiewende. Urbane Innovationen können so erprobt und sichtbar gemacht werden (ein Beispiel ist das Modellprojekt „Klimastraße Neusser Straße“). Als Koordinierungs - und Kommunikationsplattform trägt die Initiative außerdem dazu bei, Akteur*innen in den Bereichen Klimaschutz und Innovation in Köln gezielt zu vernetzen. Durch die Mitgliedschaft in europäischen Städtenetzwerken wie Eurocities, Klimabündnis e.V. oder dem Beitritt zum europäischen Konvent der Bürgermeister*innen, gestaltet Köln Klimaschutz auf europäischer Ebene mit und bringt Impulse in die lokale Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten ein. Aspekt 10.2: Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Vor dem Hintergrund der Kölner Klimaschutzziele fungieren die Stadtverwaltung sowie die Eigen - und Beteiligungsunternehmen als Vorbild. So ist die RheinEnergie AG als regionaler Energieversorger 2021 die Selbstverpflichtung einer vollständigen Dekarbonisierung ihrer Strom- und Wärmeversorgung eingegangen, mit dem Ziel diesen Transformationsprozess spätestens bis 2035 abzuschließen und so die klimaneutrale Energieversorgung in Köln voranzutreiben. Diese Selbstverpflichtung geht auf ein Mediationsverfahren zwischen der Bürger*inneninitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zurück, das die Stadt Köln als Antwort auf ein durch Klimawende Köln angestrebtes Bürgerbegehren organisiert hat. In diesem Rahmen wurde u. a. festgehalten, dass die Rhe inEnergie AG ihren bundesweiten Anlagenpark Erneuerbarer Energien ausbauen und die Solaroffensive in Köln vorantreiben wird. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 52 Auch die weiteren Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns tragen mit diversen Maßnahmen zu Emissionsreduktionen bei (siehe ausfüh rlich im Nachhaltigkeitsbericht des Stadtwerke Köln Konzerns). Als Beispiel können die Maßnahmen der Kölner Verkehrs - Betriebe genannt werden, die im Rahmen einer Umwelterklärung festgehalten werden. So nutzen die Verkehrs-Betriebe seit 2016 ausschließlich zertifizierten Ökostrom und stellen die Busflotte auf E-Mobilität um. Der CO₂ -Ausstoß konnte damit seit 2013 von 65 g auf 20 g je Personen -Kilometer gesenkt werden, bis 2030 wird eine Senkung auf 10 g angestrebt. Ein weiteres Beispiel ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der verschiedenen Einrichtungen des Stadtwerke Köln Konzerns (z. B. Abfallwirtschaftsbetriebe Köln). Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veröffentlicht jährlich einen Energiebericht zu den öffentlichen Gebäuden (Verwal tungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Aufbauten auf Grünflächen sowie Kulturbauten). Im Rahmen des Energiemanagements konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden, wie z um Beispiel Sanierungsmaßnahmen oder die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen (derzeit sind rund 30 eigene Anlagen im Betrieb). Der Rat der Stadt Köln hat 2021 beschlossen, dass das Potential für Photovoltaik auf allen städtisch genutzten Gebäuden sowie Gebäuden im Konzern Stadt Köln ermittelt und ausgeschöpft werden soll. Für alle städtischen Neubau - und Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand bestehen bereits bindende Energieleitlinien mit dem Ziel einer effizienten Energienutzung. Die zukünftig größte Photovoltaikanlage der Stadt Köln (ca. 1 ha) wird im Rahmen des Umbaus des Radstadions zu einem Bundesleistungszentrums auf dessen Dach entstehen. Aspekt 10.3: Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und Entwicklung Der Bereich Planen und Bauen stellt in der wachsenden Stadt Köln einen wichtigen He bel zum Klimaschutz dar. Gebäuden wird in Deutschland grundsätzlich ein Anteil von etwa 35 % am Endenergieverbrauch und etwa 30 % der CO₂ -Emissionen zugeschrieben. Um Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, hat die Stadt Anfang 2022 entsprechende Klimaschutzleitlinien beschlossen (Leitlinien zum Klim aschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben ). Die Kernanforderung ist hier ein hoher baulicher Standard von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (KFW 40EE) in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung (jedoch mindestens zu 55%) mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von Photovoltaik. Klimaschutzaspekte werden in den Qualifizierungsverfahren, in der verbindlichen Bauleitplanung bei Neuaufstellung sowie bei der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung von kommunalen Flächen berücksichtigt. Die Klimaschutzleitlinien werden regelmäßig an die aktuell geltenden Rahmenbedingungen angepasst. Sie sind ein Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 sowie Teil der Sofortmaßnahmen aus dem Klim arat - Projektgruppe Gebäude. Übergeordnet sollen die Klimaschutzleitlinien dafür sorgen, dass Neubauvorhaben nur noch in einem Standard realisiert werden, der die Erreichung der Klimaneutralität 2035 ermöglicht. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 53 Ein Beispiel für ein konkretes Projekt zur Förderung von Energieeffizienz in bestehenden Quartieren ist das Projekt „GrowSmarter“, im Rahmen dessen die RheinEnergie AG ein integriertes Quartierskonzept umgesetzt hat. Zur Einsparung von Energie bei der öffentlichen Stadtbeleuchtung wird diese grunds ätzlich auf LED -Technik umgestellt. Mit dem Lichtmasterplan wurde insgesamt ein Orientierungsrahmen bzgl. Realisierung, Sanierung und Neubau von Anlagen zur Stadtbeleuchtung geschaffen, der die Aspekte der Energieeffizienz, des Umwelt - und Naturschutzes so wie der Verkehrssicherheit und öffentlichen Sicherheit beinhaltet. Auch die Anzeige - und Informationstafeln des Verkehrsleit - und Informationssystems (Variotafeln zur Verkehrsinformation) wurden im Jahr 2019 erneuert und mit energieeffizienten Systemen in LED-Technologie ausgestattet. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 54 P R A X I S B E I S P I E L E Praxisbeispiel 1 - Klimaneutrales Köln / Klimarat Mit dem Ziel, die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität in Köln zu steuern und zu unterstützen, wurde im April 20 20 der Klimarat als beratendes Expertengremium gegründet. Der Klimarat versteht sich als Impulsgeber und Organisator für ein klimaneutrales Köln und verleiht so dem Klimaschutz Schlagkraft. Die Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilges ellschaft und Verwaltung decken die Themenfelder der großen Emissionsquellen ab. Sie fungieren als Multiplikator*innen, wirken in ihren Netzwerken und werben um Mitwirkung. Der Klimarat wird durch sechs Projektgruppen (zu den Themen Energie, Gebäude, Arbeit-Wirtschaft-Produktion, Mobilität und Logistik, Ernährung und Konsum sowie Kommunikation und Partizipation) bei der inhaltlichen Arbeit unterstützt. In den jeweiligen Projektgruppen wirken Persönlichkeiten aus Stadtverwaltung, Nichtregierungsorganisatione n, wissenschaftlichen Organisationen, Verbandsorganisationen und große Akteur*innen Kölns zusammen. Der Klimarat wirkt insgesamt darauf hin, dass für die Maßnahmenumsetzung erforderliche Entscheidungen in den jeweils eigenen Organisationen und Netzwerken r ealisiert sowie benötigte Ressourcen bereitgestellt werden – und gibt Impulse zu erforde rlichen Anreizinstrumenten (z. B. Förderungen). Die Geschäftsführung bildet das Bindeglied für die Kommunikation mit Politik und Stadtgesellschaft. Praxisbeispiel 2 - Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen“ Das Anfang April 2022 in Kraft getretene Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen“ ist ein wesentlicher Baustein zum gesetzten Ziel der Stadt Köln, bis 2035 klimaneutral zu werden. Die Fördermittel wurden dazu von einer Mio. Euro auf bis zu 20 Mio. Euro aufgestockt. Das Programm löst das bereits seit über drei Jahren laufende Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ ab, um insbesondere den Ausbau von Photovoltaik in Köln weiter voranzubringen. Mit dem neuen Förderprogramm werden auch durch den Bund unterstützte Maßnahmen einfacher und transparenter zusätzlich finanziert. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Zuschussförderung in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten zum bestehenden Bundesprogramm zu erhalten. Zudem werden eigene kommunale Schwerpunkte gesetzt, die nicht durch Maßnahmen anderer Förderprogramme abgedeckt sind. Einer der Förderschwerpunkte bei den kölnspezifischen Maßnahmen ist die Solaroffensive mit deutlich attraktiveren Fördergeldern. Die Förderhöhen für Photovoltaikanlagen wurden hierbei von 150 Euro auf 250 Euro pro Kilowatt-Peak angehoben. Auch Batteriespeicher werden nun mit einer Förderhöhe von 150 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität gefördert. Neu ist ebenfalls, dass Mieter*innen Anträge auf Förderung von Steckersolargeräten in Höhe von bis zu 200 Euro stellen und hiermit ihren Stromverbrauch aus dem Netz senken können. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 55 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – K L I M A S C H U T Z U N D E N E RG I E Kommunaler Klimaschutz • Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 • Klimarat • SmartCity Cologne • Weitere: o Beschluss zum Klimanotstand o Integriertes Klimaschutzkonzept o Klimaschutzteilkonzepte Energie und Verkehr o Mitgliedschaften im Klima-Bündnis und im Bürgermeisterkonvent o Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • Mediationsverfahren zwischen der Initiative Klimawende und der RheinEnergie AG • Maßnahmen des Stadtwerke Köln Konzerns o Kölner Verkehrs-Betriebe o Gebäudewirtschaft Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und Entwicklung • Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht- städtischer Neubauvorhaben • Projekt „GrowSmarter“ • Energiesparende Maßnahmen: öffentliche Stadtbeleuchtung / Lichtmasterplan / Variotafeln zur Verkehrsinformation N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 56 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N S t r o m a u s W i n d k r a f t Installierte Windenergieleistung je Einwohner*in, in Watt 2010 2015 2020 k.A. k.A. k.A. Quelle: SDG-Portal Der Strom aus Windkraft hat einen erheblichen Anteil am deutschen Energiemix und ist, gemessen an der eingespeisten Energie, der wichtigste erneuerbare Energieträger. Der Indikator gibt Aufschluss über die installierte Leistung alle r Windkraftanlagen im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl einer Kommune. Die Gewinnung von Strom aus Windkraft ist in Großstädten jedoch nur sehr begrenzt möglich und gesetzlich stark reglementiert. Für die Stadt Köln liegen vor diesem Hintergrund keine Da ten von Standorten in Betrieb vor. Es besteht eine Windkonzentrationszone, deren Aufrechterhaltung derzeit durch die Stadt Köln geprüft wird. Die Daten auf NRW -Ebene weisen eine leicht steigende installierte Windenergieleistung bis 2020 auf. Die Ausweitung von Strom aus Windkraft trägt insgesamt zum Erreichen des Ziels 7.2.b. „Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch auf mindestens 65 % bis 2030 steigern“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. F e r t i g g e s t e l l t e W o h n g eb ä u d e m i t e r n e u e r b a r e r H e i z e n e r g i e Anteil fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie in Prozent 2010 2015 2020 16,1 32,7 43,8 Quelle: SDG-Portal Der Einsatz erneuerbarer Heizenergie im Gebäudesektor kann erheblich dazu beitragen die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus hat der Einsatz erneuerbarer Heizenergie positive ökonomische Effekte auf die energetischen Fixkosten (z. B. geringere Anlagekosten oder Wegfall der CO₂-Bepreisung) in den privaten Haushalten. In der Stadt Köln lag der Anteil fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie im Jahr 2020 bei 43,8 % und wies damit eine steigende Tendenz auf. Dieser Anteil liegt leicht unter dem NRW - Durchschnittswert von 50,2 % (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie v erfolgt grundsätzlich das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto - Endenergieverbrauch auf 30 % bis 2030, auf 45 % bis 2040 und auf 60 % bis 2050 zu steigern (Ziel 7.2.a). Die Stadt Köln trägt durch die Aktivitäten im Wohngebäudesektor indirekt dazu bei, das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 57 S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä TZ L I C H E I N D I K A T O REN T r e i b h a u s g a s e m i s s i o n e n Treibhausgasemissionen pro Jahr nach Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) in Tonnen 2015 2019 Hinweis witterungs- korrigiert nicht witterungs- korrigiert Private Haushalte 2.060.205 1.834.000 Industrie und verarbeitendes Gewerbe 3.863.037 3.879.000 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Sonstiges 1.543.224 1.218.000 Kommunale Einrichtungen 82.618 81.000 Quelle: Stadt Köln - CO₂ Bilanz IFEU Die Treibhausgasbilanz (THG -Bilanz) gilt als wichtiger Indikator für das Monitoring der Treibhausgasemissionen. Diese wird regelmäßig alle drei bis fünf Jahre nach der Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) aufge stellt. Für Köln existieren Zeitreihen seit 1990 mit einem Ausgangswert von 12 Mio. Tonnen THG Emissionen pro Jahr. Die im Jahr 2021 aufgestellte, vorläufige, noch nicht witterungskorrigierte, THG -Bilanz für 2019 weist einen Wert von 9,5 Mio. Tonnen aus. Für die Klimaneutralität Kölns bis 2035 wird ein Zielwert von < 1 Mio. Tonnen angestrebt. In die THG -Bilanz fließen etwa 300 Datensätze ein. Diese setzen sich zusammen aus Hochrechnungen über bundeweite Energieverbrauchskennwerte, Hochrechnungen mit lokalen Statistikdaten und regionalen Kennwerten, Hochrechnungen mit lokalen Primärdaten aus dem Energiebereich sowie Berechnungen mit lokalen Primärverbrauchsdaten. E n e r g i e v e r b r a u c h Energieverbrauch private Haushalte und GHDI in GWh 2015 2019 Private Haushalte 6.681 6.483 Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 15.358 16.290 Quelle: Stadt Köln - CO₂ Bilanz IFEU Die Entwicklung des Energieverbrauchs 2015 im Vergleich zu 2019 zeigt einen abfallenden Wert für private Haushalte und einen Anstieg für die Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie. Im noch nicht vorliegenden Bilanzjahr 202 0 dürfte dieser Trend aufgrund der pandemiebedingten Rahmenbedingungen (verstärktes Arbeiten im Homeoffice, verstärkte Nutzung der Wohnung, Kurzarbeit in Unternehmen) umgekehrt ausfallen. Im Kontext der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ste igt der Druck, Energieverbräuche massiv zu reduzieren, um die noch ausstehende grundlegende Transformation des Energiesystems (die eine Unabhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland erlauben würde) abzupuffern. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 58 A n t e i l d e s S t r o m s a u s e r n e u e r b a r e n En e r g i e n a m B r u t t o s t r o m v e r b r a u c h Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Prozent 2015 2020 0,9 1,6 Quelle: Energieatlas NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) ste llt über den „Energieatlas.NRW“ Daten zu Potentialen und installierten Leistungen erneuerbarer Energien zur Verfügung. Als erneuerbare Energien werden Windenergie, Photovoltaik auf Freiflächen sowie auf Dachflächen, Bioenergie und Wasserkraft berücksichtigt. Laut LANUV könnte Köln 55 % seines Energiebedarfs durch lokal verfügbare erneuerbare Energien (insbesondere Photovoltaik) decken. Derzeit (2020) installiert sind 1,6 %. Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll in den kommenden Jahren massiv erhöht werden. Im Rahmen des 2021 durchgeführten Mediationsverfahrens zwischen dem lokalen Energieversorger RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative ist die RheinEnergie AG eine Selbstverpflichtung eingegangen, ab 2035 ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu liefern. Bereits ab Januar 2022 werden alle Bestands - und Neukunden im Privat - und Gewerbesegment ausschließlich mit Ökostrom versorgt, ab 2035 sollen 100% der Groß- und Sonderkunden ebenfalls ausschließlich mit Ökostrom beliefert werden. Des Weiteren soll die Gasversorgung bis 2035 auf grünen Wasserstoff umgestellt sein. S t r o m a u s P h o t o v o l t a i k Strom aus Photovoltaik in MWh 2015 2020 35.669 60.700 Quelle: Energieatlas NRW Auch der Photovoltaik (PV) -Ausbau soll in den kommenden Jahren verstärkt angegangen werden. Wie bereits erwähnt, könnte die Stadt Köln laut LANUV 55 % ihres Energiebedarfs durch lokal verfügbare erneuerbare Energien – insbesondere Photovoltaik – decken. Im Jahr 2022 hat die Stadt Köln eine breit angelegte „Solaroffensive“ gestartet, deren Kern die Bündelung der Kräfte und Kompetenzen aller Umsetzenden und Zielgruppen aktivierenden Akteur*innen bildet. Flankierend setzt die Stadt Köln mit attraktiver PV-Förderung ein Zeichen der Unterstützung derer, die in den Ausbau der Photovoltaik investieren. Ziel ist, bis 2030 mindestens die Hälfte des PV-Potentials zu nutzen. Dies entspricht der Installation von PV - Anlagen auf etwa 15.000 Dächern pro Jahr. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 59 H A N D L U N G S F E L D 11 RESSOURCENSCHUTZ UND KLIM AFOLGEN ANP ASSUNG Die Kommune legt offen, wie sie natürliche Ressourcen einschließlich der biologischen Vielfalt schützt und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft vorantreibt. Sie berichtet über nachhaltigkeitsorientierte Konzepte in den Bereichen Versiegelung und Flächeninanspruchnahme und ihren Einsatz zur Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft. Aspekte 11.1 Schutz der Biodiversität 11.2 Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächen 11.3 Risiken durch Biodiversitätsverlust 11.4 Nachhaltige Ver- und Entsorgung 11.5 Ressourcenverbrauch in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 11.6 Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft 11.7 Risiken durch Umweltbelastungen und Klimawandel 11.8 Klimaanpassung in der Kommune 11.9 Klimaanpassung in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Praxisbeispiele • Masterplan Stadtgrün • Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln SDG- Indikatoren • Flächeninanspruchnahme • Flächenneuinanspruchnahme • Flächennutzungsintensität • Naturschutzflächen • Landschaftsqualität • Unzerschnittene Freiraumflächen • Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft • Fließgewässerqualität • Abwasserbehandlung Add-On- Indikatoren • Erhebung der Grundwasserschäden N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 60 Aspekt 11.1: Schutz der Biodiversität Kommunen kommt beim Schutz der Biodiversität aufgrund ihrer Planungshoheit eine besondere Verantwortung zu. Mit der Unterzeichnung der Deklaration "Biodiversität in Kommunen" (2010) hat sich die Stadt Köln zu der Notwendigkeit des intensiven Handelns bekannt. Durch den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." (2017) wurde dieses Anliegen weiter bekräftigt. Das Bündnis eröffnet den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, durch Erfahrungsaustausch und Kooperation den Erhalt der Artenvielfalt zu fördern. Um unter Berücksichtigung der vielfältigen Flächennutzungskonkurrenzen verschiedene Möglichkeiten der stetig wachsenden Stadt für den Arterhalt aufzuzeigen, wird aktuell eine Biodiversitätsstrategie erstellt (Arbeitsti tel: „Biodiversitätsstrategie Köln - bunt, vielseitig, respektvoll, tolerant – für Mensch und Natur: Eine Strategie zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Köln“). Sie soll dazu beitragen, ein artenreiches Umfeld zu schaffen, die Ökosystemleitungen zu sichern und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Die Realisierung der ermittelten Ziele soll über einen politischen Beschluss und einen darauf folgenden Umsetzungsfahrplan sichergestellt werden. Die Strategie ist ein Instrument, in dem die Aktivitäten zum Beschluss „Bienenfreundliches Köln“ (2018) eingebettet und in einen gesamtstädtischen Kontext gestellt werden. In den letzten Jahren wurden bereits diverse Projekte zum Arterhalt durchgeführt. So fand von 2019 bis 2021 eine Bestandserfassung d er Insektenvielfalt statt ( "Insektenmonitoring – Untersuchungen zur Insektenvielfalt der Großstadt Köln – Bestandsentwicklungen, Bestäuber, Nützlinge, Handlungs -empfehlungen"). Auf dieser Grundlage wurden erste allgemeine Handlungsempfehlungen gegen den Rü ckgang der Insektenvielfalt für das Stadtgebiet konzipiert und erste Felderhebungen ausgewertet. Weitere aktuelle Aktivitäten sind das Projekt „Ökologische Wohnumfeldverbesserung“ zur Gestaltung ökologischer Freiflächen in Wohngebieten und das Projekt „Bunte Gärten und Balkone - damit Tiere nicht nur Zaungäste bleiben“, das auf den Wert naturnaher Gärten aufmerksam macht. Zum Schutz der Habitate von Wildbienen werden verschiedene Ansätze in Verbindung mit Umweltbi ldungsarbeit umgesetzt (wie z. B. ein Wildbienen-Erlebnispfad, die Anlage von Wildbienenflächen und der Aufbau von Nisthilfen). Auch zum Erhalt von Leitarten in der Stadtnatur bestehen diverse Projekte ( u.a. Spatzenprojekt „Ganz Köln im Spatzenfieber “ – Auszeichnung zum Naturschutzprojekt des Jahres und UN -Dekadeprojekt; Gartenschläfer- und Heckenprojekt sowie „Der Sperber - Kleiner Jäger in großer Stadt“). Aspekt 11.2: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächen Mit dem Beschluss zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen („Urbane Landwirtschaft in Köln“) wurde im Jahr 2019 ein entscheidender Schritt gegangen, um die Bewirtschaftung der im Eigentum der Stadt Köln stehenden Agrarflächen nachhaltig auszurichten. Die Bewirtschaftung soll sich somit an folgenden Zielen orientieren: Erhöhung der Biodiversität, Förderung einer naturnahen und ökologischen Landwirtschaft, Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden, Verbot von N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 61 Glyphosat, kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen, Förderung lokaler Vermarktungskonzepte (Direktvermarktung) sowie Unterstützung von gemeinschaftlichen Initiativen, die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen. Für das Engagement zu einer naturnahen Grünflächenpflege und -gestaltung wurde Köln 2019 mit dem Label „StadtGrün naturnah“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wurde ein Gesamtkonzept für eine naturnahe Grünpflege der Grünanlagen erarbeitet. Das Konzept umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung unter Einbezug der Bürger*innen. Wesentlicher Bestandteil ist die Anlage und das Monitoring von artenreichen Wiesen in öffentlichen Grünflächen. Zusätzlich wurde in jedem Stadtbezirk ein StadtnaturPark ausgewiesen, welche die Naherholung für die Stadtbevölkerung und gleichzeitig ausreichend Lebensräume für Tiere und Pflanzen ermöglichen. Das integrative Konzept „Essbare Stadt“ ergänzt diesen Ansatz für mehr Ökologie in der Grünflächenpflege und -gestaltung. Die Bewirtschaftung des Kölner Waldes erfolgt seit vielen Jahren nach dem FSC -Standard. Von d en insgesamt 4.000 ha Erholungswald könnten mittlerweile 500 ha als Naturwaldentwicklungsgebiete festgesetzt werden. Zur Grünflächengestaltung wurden in den letzten Jahren diverse weitere Aktivitäten umgesetzt (siehe hierzu auch das Praxisbeispiel). Mit de m Projekt „Masterplan Stadtgrün“ wird ein strategisches Gesamtkonzept für „Grüne Infrastruktur“ erarbeitet, das besonders in strukturschwachen Gebieten geeignet ist , Grün- und Erholungsflächen zu schaffen, zu vernetzen und aufzuwerten. Vor allem Menschen, die in sozial benachteiligten und belasteten Stadtquartieren leben, sollen neue Zugänge zur Natur erhalten. Aufbauend auf dem regionalen „Masterplan:grün“ wurde 2010 das Projekt RegioGrün gemeinsam mit den Nachbarkreisen erarbeitet – mit dem Ziel , die Grün - und Freiräume über das eigentliche Stadtgebiet hinaus zu vernetzen. Unter dem Arbeitstitel „Grüngürtel: Impuls 2012“ wurde bereits 2012 ein Entwicklungsplan für den gesamten Äußeren Grüngürtel entwickelt. Aktuelle Grün- und Freiraumkonzepte (Grünzug Nipp es, Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd) sind wesentliche Bausteine zur Weiterentwicklung der Grünen Infrastruktur. Zur Steuerung der Flächenentwicklungen und zur Bewältigung der Flächenkonkurrenzen soll zukünftig insgesamt ein transparentes Flächenmanagement eingeführt werden. Aspekt 11.3: Risiken durch Biodiversitätsverlust Der Verlust von Biodiversität wurde in den vergangenen Jahrzehnten zum Beispiel durch Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und den Klimawandel stark beschleunigt. Biologische Vielfalt – also die Vielfalt von Arten, deren genetischer Variationen sowie der Lebensräume – stellt eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für den Menschen dar. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Nutzung sind zentral für die Regulations- und Leistungsfähigkeit sowie die Produktivität von Ökosystemen und des Naturhaushalts. Sauberes Wasser und saubere Luft, Stoffkreisläufe, die Nahrungsmittelproduktion, die menschliche Erholung in der Natur – all diese Aspekte beruhen auf dem Erhalt der Vielfalt. Da lebende Org anismen in dynamischen Ökosystemen interagieren, kann das Verschwinden einer Art weitreichende Auswirkungen auf die Nahrungskette haben. Auch die ökonomischen Folgen durch den Verlust von Biodiversität sind N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 62 immens, wie zum Beispiel der wirtschaftliche Schaden durch den Rückgang der natürlichen Bestäubung durch Insekten zeigt. Städte tragen mit der Vielgestaltigkeit ihrer Lebensräume insgesamt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität, sowohl im innerstädtischen als auch im landwirtschaftlichen Bereich des städtischen Umfelds. Aspekt 11.4: Nachhaltige Ver- und Entsorgung Zur Unterstützung einer nachhaltigen Ver- und Entsorgung bzw. der Förderung einer Kreislaufwirtschaft werden in der Stadt Köln aktuell diverse Aktivitäten durchgeführt. Der Rat der Stadt hat 2021 beschlossen, dass bis Ende 2022 ein „Zero- Waste-Konzept“ für Köln entwickelt werden soll. So sollen Abfallmengen reduziert, Wertstoffe noch besser getrennt und das Recycling gefördert werden. Im Zuge der Konzeptera rbeitung wird ebenfalls geprüft, inwieweit die Zertifizierungsanforderungen des europäischen „Zero - Waste-Programms“ erfüllt werden können, um Köln als „Zero-Waste-Stadt“ zu positionieren. Mit Hilfe der Plattform „coffee-to-go.koeln“, einer gemeinsamen Initiative der Stadt und der Abfallwirtschaftsbetriebe, soll gezielt die Menge der weggeworfenen Einwegbecher reduziert werden. Die Plattform ruft zum Gebrauch von Mehrwegsystemen auf und bietet eine Standortsuche nach Unternehmen mit Mehrwegangebot an. Ziel der stadtweiten Abfall- Sammel-Aktion „Kölle Putzmunter“ für Freiwillige ist es hingegen, das Thema Sauberkeit öffentlicher Flächen stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern und aufzuzeigen, dass alle Bürger*innen mitverantwortlich sind, ihr Lebensumfeld sauber zu halten. Eine zentrale Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entsorgung nehmen die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) sowie die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG Köln) der Stadt Köln ein. Beispiele für Maßnahmen durch die AVG Köln sind der im Jahr 2023 in Betrieb gehende Einsatz einer Kunststoffsortieranlage zur stofflichen und thermischen Nutzung von Kunststoffabfällen im Resthausmüll, das Recycling von Gipskartonplatten zur Schonung natürlicher Gipsvorkommen, das Nahwärmenetz der AVG Ressourcen – betrieben mit Holzhackschnitzel aus der Altholzverwertung sowie die Altholzaufbereitungsanlage zur Nutzung von Altholz für die stoffliche und thermische Verwertung. Aspekt 11.5: Verringerung des Ressourcenverbrauchs in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Der Konzern Stadt Köln unterstützt über verschiedene Prozesse und Aktivitäten die Verringerung des Ressourcenverbrauchs. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Idee einer Kreislaufwirtschaft bei der Abfallentsorgung s- und Verwertungsgesellschaft (AVG Köln bzw. der Tochtergesellschaft AVG Kompostierung) und den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) durch den Betrieb von Verwertungs -/ und Kompostierungsanlagen und einer eigenen Biogastankstelle. Dabei wird Bioabfall in der Vergärungsanlage der AVG Kompostierung zu Biomethan oder in der Kompostierungsanlage zu Kompost verarbeitet. Das Biomethan wird in der Biogastankstelle von Sammelfahrzeugen der AWB getankt, die dann wiederum den Bioabfall einsammeln und zur Kompostierung-/ Vergärungsanlage fahren . So entsteht ein in sich geschlossenes Kreislaufsystem. Der Treibhausgasausstoß der Biogas-Fahrzeuge ist bis zu 90 % geringer als bei bisher gängigen N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 63 Dieselmotoren - Feinstaub und Stickoxidemissionen liegen deutlich unter den Anforderungen der „Euro-6-Abgasnorm“. Aspekt 11.6: Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft Die Minderung der Umweltbelastung der Ressourcen Boden, Wasser und Luft stellt eine zentrale Aufgabe für die Stadt Köln dar. Mit Blick auf das Umweltmedium Luft betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW auf dem Kölner Stadtgebiet im Jahr 2022 insgesamt 20 Messstellen zur Erfassung der Luftschadstoffbelastung. Je nach Messort wird die industrielle, verkehrliche sowie die Hintergrundbelastung erhoben, demnach unterscheiden sich auch die Schadstoffkomponenten. Um die Luftbelastung dauerhaft zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten, liegt seit 2021 die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit zahlreichen Ma ßnahmenpaketen vor. Zuletzt wurden im Jahr 2019 an zwei Messstellen die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) überschritten, seitdem werden die Grenzwerte an allen Stationen eingehalten. Hinsichtlich der Ressource Boden hat die Stadt Köln bereits im Jahr 1986 ein Konzept zum Bodenschutz mit Themen wie Altlasten und Landschaftsverbrauch erstellt. Seit 1998 ist der Boden mit seinen Funktionen durch die Bodenschutzgesetzgebung von Bund und Land auch gesetzlich vor schädlichen Beeinträchtigungen gesch ützt. Zurzeit wird das kommunale Bodenschutzkonzept an die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich des vorsorgenden Bodenschutzes angepasst. Seit dem Jahr 2018 werden die natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen einer Bodenfunktionskarte dargestellt, diese wird derzeit validiert. Mit Blick auf die Ressource Wasser werden in der Stadt Köln übergeordnet die im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Ziele verfolgt. Demnach ist bei oberirdischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Z ustand sowie beim Grundwasser ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand sicherzustellen. Entsprechend wird in Köln seit 2010 ein stadtweites Grundwassermonitoring (Überwachung des chemischen Zustands des oberen Grundwasserleiters) durchgeführt. Hierbe i wird die Grundwassersituation untersucht und Grundwasserschäden werden beseitigt. Aspekt 11.7: Risiken durch Umweltbelastungen und Klimawandel Die natürlichen Ressourcen, wie Wasser, Boden und Luft sind die wesentlichen Grundlagen menschlichen Lebens. Dennoch übersteigt die Nutzung der Ressourcen vielerorts ihre Regenerationsfähigkeit. So führt die Beeinträchtigung natürlicher Bodenfunktionen im Zuge der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs - und Verkehrsflächen zu einer reduzierten Regenwasserversick erung und Grundwasserneubildung. Wasser - und Bodenverschmutzung, z um Beispiel durch die Ablagerung von Chemikalien und Abfällen bedrohen das ökologische Gleichgewicht. Luftverunreinigung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid führen zu gesundheitlichen Risik en, während freigesetzte Treibhausgase den Klimawandel beschleunigen. Die Folgen des Klimawandels sind bereits heute in Köln wahrnehmbar. Extremereignisse, die zunehmend N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 64 häufiger und intensiver auftreten, haben nicht nur negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und kommunale Infrastrukturen, sondern auch auf Wasser -, Land - oder Forstwirtschaft. Starkregen und Hochwasser gefährden Bürger*innen und verursachen Schäden an Gebäuden, verbunden mit hohen Kosten für die Beseitigung der Schäden. Hitzewellen beeinträchtigen vor allem in dicht bebauten Siedlungsgebieten die Lebensqualität der Bevölkerung. Langanhaltende Trockenheit führ t zur Verknappung der Wasserverfügbarkeit und zu Trockenstress bzw. Schäden an der Vegetation. Auch schwere Stürme können Baumbestände schädigen und zu Gefahrenquellen werden. Aspekt 11.8: Klimaanpassung in der Kommune Das Thema Klimawandelanpassung hat seit Erstellung der Studie im Jahr 2013 eine zunehmende Bedeutung erhalten. Dies zeigt sich durch eine Vielzahl von Förderprogrammen auf Bundesebene im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS), aber auch auf Landesebene mit dem seit dem 1. Juli 2021 beschlossenen Klimawandelanpassungsgesetz NRW und der 15 -Punke-Offensive. Das Klimaanpassungsgesetz NRW bestärkt die Ak tivitäten zur Klimawandelanpassung und versteht diese als Querschnittsaufgabe in den planerischen, gesundheitlichen und sozialen Handlungsfeldern der Kommunen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. Um Erkenntnisse zu den zukünftigen Auswirkungen des Klimawandel s in der Stadt Köln zu sammeln und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln, hat die Stadt zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben und dem Deutschen Wetterdienst seit 2013 das Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ durchgeführt. Für Köln stehen insbesondere die künftige Wärmebelastung im Sommer und die Zunahme von Starkregenereignissen im Vordergrund. Im Projekt wurde u.a. eine Planungshinweiskarte Hitze erarbeitet – eine synthetische Klimaanalyse, welche die zukünftig zu erwartenden lokalklimatischen Gegebenheiten auf dem Stadtgebiet als flächenhafte Übersicht darstellt ( z. B. zu erwartende Wärmebelastung für die Periode 2021 bis 2050, Verteilung der Grünzüge, Kaltluftflüsse und Windrose). Die Klimasimulation wurde 2020 fortgeschrieben. Im Hinblick auf den demographischen Wandel legt das Projekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter“ seit 2019 einen besonderen Fokus auf ältere Menschen (siehe Praxisbeispiel). Zur Verbesserung des Stadtklimas unterstützt die Stadt Köln mit dem Programm „GRÜN hoch 3“ seit 2019 Begrünungsmaßnahmen von Bürger*innen mit Fördergeldern. Gefördert werden die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung von versiegelten Flächen. Das städtische Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Mio. Euro und ist zunächst bis 2023 angelegt (s. Aspekt 15.2). Der Leitfaden für eine wassersensible Stad t- und Freiraumgestaltung in Köln , der von den Fachplaner*innen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetriebe n Köln gemeinsam erarbeitet wurde, zeigt Standards der Starkregenvorsorge auf, die bei der Planung von neuen Baugebieten berücksichtigt werden. Durch die Bereitstellung praxisorientierter Hinweise soll der Leitfaden zur Berücksichtigung von Belangen des Überflutungsschutzes sensibilisieren. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 65 Weitere Aktivitäten zum Themenfeld Klimaanpassung sind die Einführung eines Arbeitskreises Klimafolgeanpassung und die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Um den Erhalt und die Sicherung des Straßenbaumbestandes zu gewährleisten, ist seit vielen Jahren die Teilnahme am GALK - Straßenbaumtest vereinbart und eine Versuchsreihe „Wasser muss zum Baum“ (Baumrigolen) kurz vor der Umsetzung. Aspekt 11.9: Klimaanpassung in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ziele und Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Stadt Köln setz ten auch die Stadtverwaltung und die Eigen- und Beteiligungsunternehmen entsprechende Aktivitäten um. Auch die Eigen- und Beteiligungsunternehmen führen Maßnahmen zur Anpassung an das Klima durch. So wurde beispielsweise beim Bau der neuen Abstellanlage der Kölner Verkehrs- Betriebe in Weidenpesch ein umweltfreundlicher Betrieb mitgedacht: Bei Regen versickert das Wasser auf den versiegelten Flächen über unterirdische Rigolen und fließt nicht in die öffentliche Kanalisation. Mit einem unterirdischen, vom Reg enwasser befüllten Wasserreservoir wird die Waschanlage in der Abstellhalle betrieben, sodass diese planmäßig ohne Frischwasser auskommt. Zudem wurden Photovoltaik -Anlagen auf einem Teil des Daches der Abstellhalle angebracht. Die nicht mit Photovoltaik belegten Dachflächen wurden begrünt, sodass das dort auftreffende Regenwasser gepuffert wird. In den Randbereichen der neuen Abstellanlage hat die KVB durch Aufforstung von traditionellen Obstbaumsorten, Laubwald und vielfältigen Sträuchern den Naturraum au fgewertet. Dabei ersetzen die Pflanzungen nicht allein zuvor entferntes Gebüsch und Niederwald, sondern erweitern den Grünbereich und werten das im Umfeld der neuen Abstellanlage befindliche Landschaftsschutzgebiet auf. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 66 P R A X I S B E I S P I E L E Praxisbeispiel 1 - „Masterplan Stadtgrün“ In Köln existieren diverse Planungen und unterschiedliche Konzepte für Sicherung und Entwicklung der Grün - und Freiflächen. Der Masterplan Stadtgrün soll zukünftig diese Planungen zusammenführen, aber auch Defizite aufzeigen und diesen entgegenwirken. Über die systematische Erfassung der Grün- und Freiflächen in Hinblick auf Funktion, Qualität sowie deren planungsrechtliche Absicherungen wird dieses Konzept zu einem wichtigen Instrument der Stadtentwicklung. Der Masterplan Stad tgrün dient der Herausarbeitung der „grünen Infrastruktur“ als strategisches Leitbild und somit der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel und Grünzüge, der Komplettierung der Grün - und Freiflächen in Köln (und einer damit einhergehenden Verbesserung des Sta dtklimas) sowie der Aufenthalts - und Erholungsfunktion für die Kölner Bevölkerung. Für den Masterplan werden alle bisherigen einschlägigen Konzepte (Landschaftsplan, Kölner Perspektiven 2030 +, Masterplan für die Kölner Innenstadt, Impuls Grüngürtel und Agg lomerationskonzept) überprüft und bei der Entwicklung miteinbezogen. Praxisbeispiel 2 - Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartiere bei sommerlichen Hitzeereignissen trifft besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere oder erkrankte Menschen. Das wärmere Stadtklima im Zuge des Klimawandels führt zu vermehrten gesundheitlichen Belastungen und Risiken. Das Verbundprojekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ vereint seit 2019 Forschung mit kommunaler Verwaltung und d em Kölner Trinkwasserversorger. Ziel ist es, die Hitzebetroffenheit von Menschen im Alter zu ermitteln, aber auch die eigene Wahrnehmung abzufragen. Hierdurch soll eine Sensibilisierung der Zielgruppe erreich t werden sowie eine Minimierung von gesundheitliche n Risiken durch Hitzeperioden und die Erhöhung der Gesundheitskompetenz , insbesondere bei alleinlebenden Menschen über 65 Jahren. Umgesetzt werden soll dies durch den Aufbau eines Aktionsplanes und eines Informationssystems. Das dreijährige Projekt wird als bundesweites Leuchtturmprojekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Eine Verstetigung der Ergebnisse ist im Rahmen der Klimawandelanpassung nach Projektende (Juni 2022) für die Stadt Köln geplant. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 67 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – R E S S O U R C E N S C H U T Z U N D K L I M A F O L G E N A N P A S S U N G Schutz der Biodiversität • Deklaration „Biodiversität in Kommunen“ • Beitritt Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ • Erarbeitung Biodiversitätsstrategie Köln • Projekte: o Insektenmonitoring o Ökologische Wohnumfeldverbesserung o Bunte Gärten und Balkone o Schutz der Habitate von Wildbienen o Erhalt von Leitarten in der Stadtnatur Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft • Beschluss zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen • Label "StadtGrün naturnah“ • Anlage und Monitoring von artenreichen Wiesen • StadtnaturPark • Projekt Grüne Infrastruktur • Projekt RegioGrün • Entwicklungsplan Grüngürtel: Impuls 2012 • Transparentes Flächenmanagement Nachhaltige Ver- und Entsorgung • Zero-Waste-Konzept • Plattform „coffee-to-go.koeln“ • Abfall-Sammel-Aktion „Kölle Putzmunter“ • Maßnahmen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG): Kunststoffsortieranlage / Recycling von Gipskartonplatten / Nahwärmenetz der AVG Ressourcen / Altholzaufbereitungsanlage Verringerung des Ressourcenverbrauchs in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • Umsetzung Kreislaufwirtschaft bei AVG und AWB: Betrieb von Verwertungs-/ und Kompostierungsanlagen und einer eigenen Biogastankstelle Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft • Luftreinhalteplan • Bodenfunktionskarte • Grundwassermonitoring Klimaanpassung in der Kommune o Klimawandelgerechte Metropole Köln o Planungshinweiskarte Hitze o Klimawandelvorsorgestrategie für die Region Köln/Bonn o Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter o Programm GRÜN hoch 3 o Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung o Weitere: o Arbeitskreis Klimafolgeanpassung o Starkregengefahrenkarten N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 68 I N D I K A T OR E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N F l ä c h e n i n a n s p r u c h n a h m e Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche in Prozent 2010 2015 2020 61,2 61,3 60,5 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Der Anteil der Siedlungs - und Ver kehrsfläche setzt sich aus Gebäude - und Freifläche, Betriebsfläche, Verkehrsfläche, Erholungsfläche sowie Friedhofsfläche zusammen und kann sowohl versiegelte als auch unversiegelte Fläche beinhalten. Der Indikator misst den Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche und ist im Zusammenhang mit dem Ziel zu sehen, im Rahmen der fortschreitenden Urbanisierung weniger auf Expansion und Außenentwicklung und mehr auf Effizienz und Innenentwicklung zu setzen. Die Stadt Köln hat im Zeitverlauf 20 10 bis 2020 rund 61 % Siedlungs - und Verkehrsfläche in Anspruch genommen mit zuletzt leicht sinkender Tendenz. Diese muss im Kontext der veränderten statistischen Zuordnung einiger Flächen im Jahr 2020 betrachtet werden. Der statische Anteil liegt über dem Anteil des bundesdeutschen Durchschnitts und ist im Kontext der dichten Besiedelung und unter Berücksichtigung einer stetig steigenden Bevölkerungsanzahl der Stadt Köln zu betrachten. Ähnlich wie Köln zeigen sich die Entwicklungen in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. Die Stadt Köln trägt durch die stabile Entwicklung dennoch zum Erreichen des Ziels 11.1.a „Senkung der neuen Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. F l ä c h e n n e u i n a n s p r u c h n a h m e Änderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr anhand der Gesamtfläche in Prozent 2010 2015 2020 0,04 0,22 -1,15 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die Flächenneuinanspruchnahme führt oftmals zu einem unwiederbringlichen Verlust an natürlichen Böden und Freiflächen, wenngleich der Indikator allein wenig über inklusive oder nachhaltige Stadtentwicklung aussagen kann. Darüber hinaus ist die Interpretation der Daten im Zeitverlauf durch eine Umstellung der Flächenerhebungsmethodik des ALKIS ab dem Jahr 2016 beeinträchtigt. Im Jahr 2020 wurde eine Änderungsrate der Siedlungs - und Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr von -1,15 Prozent erzielt, wa s bedeutet, dass weniger Flächen in Anspruch genommen wurden als im Vorjahr. Dieser Rückgang resultiert allerdings aus einer Neuzuordnung einiger Flächen durch die sukzessive Umstellung der Erhebungsmethodik. Die Flächenneuinanspruchnahme wurde im NRW -Durchschnitt nach Angaben der Landesstatistik mit +0,06 Prozent angegeben (2020). Übergeordnet lässt sich diese Entwicklung dem Ziel 11.1.a „Senkung der neuen Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag bis 2030“ d er Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zuordnen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 69 F l ä c h e n n u t z u n g s i n t e n s i t ä t Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner*in in Hektar 2010 2015 2020 0,02 0,02 0,02 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die in der Kommune begrenzt zur Verfügung stehende Fläche ist eine nicht erneuerbare Ressource, die auch kommenden Generationen zur Verfügung stehen soll. Häufig stehen unterschiedliche Bedarfe in Konkurrenz zueinander und es gilt, die Ansprüche und Zielkonflikte abzuwägen und in Einklang zu bringen. Eine effiziente Flächennutzung kann den ökonomischen und sozialen Nutzen positiv beeinflussen, ohne dabei den Flächeneinsatz auszuweiten. Der Indikator setzt jedoch lediglich die Siedlungs - und Verkehrsfläche in Relation zur Einwohnendenzahl und trifft keine Aussagen über die qualitative Gestaltung der Fläche. In der Stadt Köln fanden im Zeitverlauf leichte Schwankungen außerhalb der beiden Nachkommastellen statt, die Zahlen sind somit konstant bei 0,02 Hektar Siedlungs - und Verkehrsfläche je Einwohner*in. Diese Intensität spiegelt sich auch in weiteren Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl wider. Die Flächennutzung im NRW -Durchschnitt ist weniger intensiv und lag zuletzt bei 0,05 Hektar je Einwohner*in (2020). Die Stadt Köln ist somit durch eine sehr hohe Siedlungs - und Verkehrsdichte geprägt und trägt damit indirekt zum Erreichen des Ziels 11.1.b „Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. N a t u r s c h u t z f l ä c h e n Anteil der Naturschutzflächen mit hohem Schutzstatus (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete und Nationalparks) an der Gesamtfläche in Prozent 2010 2015 2019 9,0 8,3 9,0 Quelle: SDG-Portal Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung bedarf es ausreichend gro ßer Naturschutzflächen in den Kommunen, auf denen sich die Natur ohne belastende Eingriffe des Menschen entfalten kann. Diese tragen erheblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei und gelten als wichtige Rückzugs - und Erholungsgebiete für den Menschen. Ein wichtiger Bestandteil ist zudem die Vernetzung von länderübergreifenden und zusammenhängenden Schutzgebieten (wie der europaweite Verbund der Natura -2000-Gebiete) mit dem Ziel, die Resilienz der einzelnen Gebiete zu steigern. In der Stadt Köln liegt d er Anteil an Naturschutzgebieten zuletzt (2019) bei 9 %. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Anteil im Zeitverlauf stetig bei rund 16 %) ist der Anteil an Naturschutzflächen in Köln niedriger, was z. B. auf die hohe Siedlungsdichte zurückzuführen ist und damit der Entwicklung in Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl entspricht. Aktuell wird für drei weitere qualifizierte Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Köln vorbereitet. In der Deutschen Nachhaltigke itsstrategie wird die „Erhöhung der Artenvielfalt und der Landschaftsqualität – Erreichen des Indexwertes 100 bis 2030“ (Ziel 15.1.) angestrebt. Die Nachhaltigkeitsstrategie NRW zielt konkret auf die „Steigerung des landesweiten Biotopverbundes bis 2030 auf 15%“ (Ziel 15.1.c). N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 70 L a n d s c h a f t s q u a l i t ä t Gesamtheit aller Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt (Hemerobieindex) 2012 2015 2018 5,1 5,1 5,1 Quelle: SDG-Portal Die Bestimmung der Landschaftsqualität wird mit Hilfe von Parametern, wie z. B. Nähe der Vegetation zur potenziellen natürlichen Vegetation (pnV), Grad der Bodenversiegelung und - verdichtung, Grad der Veränderung der Humusform und des Mikroklimas, Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Wasserqualität und Verbauung von Gew ässern bemessen. Das Maß des menschlichen Eingriffs in den Naturhaushalt der Stadt Köln wird im Zeitverlauf stetig mit Stufe 5,1 des Hemerobieindex bewertet (1=nicht kulturbeeinflusst, 7=übermäßig stark kulturbeeinflusst). Im bundesdeutschen Vergleich (Stufe 4,2) finden in der Stadt Köln somit mehr schädliche Eingriffe in den Naturhaushalt statt. Die Landschaftsqualität in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl deckt sich jedoch mit der Werten in der Stadt Köln. Dies kann insgesamt das Erreichen des Ziels 15.1. „Erhöhung der Artenvielfalt und der Landschaftsqualität“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie negativ beeinflussen. U n z e r s c h n i t t e n e F r e i r a u m f l ä c h e n Anteil unzerschnittener Freiraumflächen > 50 km², die nicht durch Trassen des überörtlichen Verkehrs-netzes zerschnitten sind, an der Gesamtfläche in Prozent 2010 2012 2020 k.A. 1,6 1,5 Quelle: SDG-Portal Die Zerschneidung von Habitaten hat großen Einfluss auf den Verlust der biologischen Vielfalt. Tier- und Pflanzenarten werden voneinander getrennt und die verbleibenden Flächen sind häufig zu klein für den Fortbestand einer Art. Regionen mit geringer Landschaftszerschneidung weisen demnach generell die höchste biologische Vielfalt auf. Die Datenlage für diesen Indikator ist lediglich für zwei Jahre vorhanden. Die Stadt Köln liegt dort mit einem Anteil von 1,5 % unzerschnittener Freiraumfläche (2020) unter dem Durchschnitt in NRW (2020: 6,1 %). Der Anteil in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl spiegelt die Entwicklung in Köln jedoch in etwa wider und ist u. a. durch eine hohe Siedlungs- und Verkehrsdichte begründet. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW weisen keine explizite Zielsetzung zur Zerschneidung von Freiraumflächen aus, jedoch Ziele z ur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zur Steigerung der Landschaftsqualität und Artenvielfalt. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 71 S t i c k s t o f f ü b e r s c h u s s d e r L a n d w i r t s c h a f t Stickstoffüberschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche in kg/ha 2010 2015 2018 52,8 70,5 94,3 Quelle: SDG-Portal Insbesondere durch den übermäßigen Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft entstehen vielfältige Umweltprobleme – in dieser Hinsicht wurde die globale planetare Belastungsgrenze bereits überschritten. Darüber hinaus führen Stickstof füberschüsse zu einer Versauerung von Oberflächengewässern, Meeren und diversen Landökosystemen sowie Nitratbelastungen im Grundwasser. In der Stadt Köln ist der Stickstoffüberschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und betrug zuletzt 94,3 kg / ha. Die Daten auf Bundesebene weisen im Zeitverlauf ebenfalls ähnliche, stetig steigende Werte auf: Zuletzt (2018) lag der Wert bei 92,1 kg / ha (2010: 65,4 kg / ha). Diese Entwicklung verhält sich konträr zu dem in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie formulierten Ziel 2.1.a („Verringerung der Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz für Deutschland auf 70 Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahresmittel 2028–2032“). F l i e ß g e w ä s s e r q u a l i t ä t Anteil der Fließgewässerlänge mit den ökologischen Zustandsbewertungen „sehr gut“ und „gut“ an der gesamten Fließgewässerlänge in Prozent 2016 2017 2019 k.A. k.A. k.A. Quelle: SDG-Portal Der ökologische Zustand von Fließgewässern wird durch Eingriffe des Menschen, z. B. durch übermäßige Einträge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, durch bauliche Eingriffe wie Begradigungen oder durch die Einleitung von belastetem Abwasser, beeinflusst. Die Bewertung der Fließgewässerqualität erfolgt auf Grundlage der W asserrahmenrichtlinie (WRRL) nach fünf Stufen von „sehr gut“ bis „schlecht“. Die Datenlage in Köln lässt jedoch keine Aussagen zu, Vergleichswerte auf Bundes - oder Landesebene NRW sind ebenfalls nicht verfügbar. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie hat im Rahmen des Ziels 6.1.a die „Einhaltung oder Unterschreitung der gewässertypischen Orientierungswerte an allen Messstellen bis 2030“ verankert. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 72 S E L B S T G E W Ä H L T E R Z U S ÄT Z L I C H E R I N D I K A T O R A b w a s s e r b e h a n d l u n g Anteil des Abwassers, der durch Denitrifikation und Phosphorelimination behandel t wird in Prozent 2010 2015 2018 100,0 100,0 100,0 Quelle: SDG-Portal Abwasser bezeichnet vom häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verunreinigtes Wasser und kann bei mangelhafter Reinigung zu signifikanten Schäden bei Menschen, Tieren und Natur führen. Durch Denitrifikation und Phosphorelimination können überschüssige Mengen an Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser entfernt werden, wodurch die Qualität der Abwasserreinigung verbessert wird. In der Stadt Köln liegt der Anteil des beh andelten Abwassers bereits seit dem Jahr 2006 bei 100 %. Auch im NRW - Durchschnitt ist mit 96,6 % (2018) ein sehr hoher Anteil des Abwassers behandelt (Daten auf Bundesebene liegen nur bis 2015 vor: Anteil von 91,0 %). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW greifen die Abwasserbehandlung nicht explizit auf. E r h e b u n g d e r G r u n d w a s s e r s c h ä d e n Gewässerverunreinigung in der Stadt Köln, Summe der projizierten Einzelfläche in m² 2017 2018 2019 2020 38.740 38.537 34.780 35.087 Quelle: Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Stadtweites Grundwassermonitoring Der (Flächen-)Anteil der Gewässerverunreinigung der Stadt Köln ist in den letzten Jahren tendenziell rückläufig. Infolge einer Intensivierung d er Erfassung oder durch Verschärfung der Beurteilungskriterien von Grundwasserschäden kann die Flächengröße jedoch auch steigen. Anhand der erhobenen Analysedaten können Grundwasserschadensbereiche ausgewiesen werden. Mit zunehmender Sanierung von Grundwasserschäden ist eine stetige Reduzierung der Fläche zu erwarten. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 73 H A N D L U N G S F E L D 12 N ACHH AL TIGE MOBILITÄT Die Kommune legt offen, wie sie kommunale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilität und Infrastruktur fördert, insbesondere bezogen auf die Planung der räumlichen Verteilung von Wohnraum, Arbeitsplätzen und Versorgung sowie ihrer Verbindung. Weiterhin wird berichtet, welche Anreize für nachhaltiges Mobilitätsverhalten gesetzt werden. Aspekte 12.1 Nachhaltige Mobilität in der Kommune 12.2 Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 12.3 Risiken der aktuellen Verkehrssituation Praxisbeispiele • Projekt Sustainable Urban Mobility Plan • Straßenraumumgestaltungen SDG- Indikatoren • PKW-Dichte • Verunglückte im Verkehr Add-On- Indikatoren • Modal Split • Anteil der E-PKW am Gesamt PKW-Bestand • Angebotene Wagenkilometer im ÖPNV pro Jahr • Veränderung des Radverkehrsaufkommens pro Jahr N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 74 Aspekt 12.1: Nachhaltige Mobilität in der Kommune Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (siehe Aspekt 1.1) formuliert als ein zentrales Ziel die Förderung der Mobilitätswende. Die diesbezgügliche Leitplanke für die Stadt Köln bildet das Strategiepapier „Köln mobil 2025“, welches Rahmenbedingungen und Leitziele für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung aufstellt. Die Ziele umfassen alle Aspekte städtischer Mobilität (wie z. B. Förderung des umweltverträglichen Verkehrs, Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Infrastrukturausbau, Entwicklung regionaler Lösungsansätze oder die Stärkung Kölns als Logistikknoten). Geeignete Maßnahmen sollen den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis 2025/2030 auf ein Drittel reduzieren bzw. den Anteil des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV) auf zwei Drittel erhöhen. Vor diesem Hintergrund setzt der 2017 beschlossene Nahverkehrsplan den Rahmen für die verkehrliche Entwicklung des ÖPNV und alle damit verbundenen Planungen. Aus der Analyse der Angebots- und Verbindungsqualität sowie d er Auslastung von Bussen und Stadtbahnen in verschiedenen Nachfragesituationen wurden Erkenntnisse für die Planung des kurz-, mittel- und langfristigen Ausbaus des Schienennetzes und die Weiterentwicklung des Busnetzes abgeleitet. Um die strategische Weite rentwicklung des Stadtbahnnetzes vornehmen zu können, wurde die „ÖPNV-Roadmap“ in Zusammenarbeit zwischen Stadt und den Kölner Verkehrs-Betrieben erarbeitet. Das Strategiepapier beschreibt die wichtigsten mittelfristig zu realisierenden Stadtbahn Neu - bzw. Ausbaumaßnahmen und deren Priorisierung. Radverkehrskonzepte für alle Stadtbezirke mit entsprechenden Maßnahmenpaketen dienen ergänzend dazu, die Attraktivität der Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende weiter zu steigern. Dies umfasst z um Beispiel die Ent wicklung qualifizierter Radrouten, die Sanierung von Radwegen, die Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs bei Straßenumbaumaßnahmen oder den Ausbau von Abstellmöglichkeiten. Eine deutschlandweit vorbildhafte Funktion nimmt ein von der Stadt aufgesetz tes Programm zur Förderung von Lastenrädern ein. Dem Kölner Vorbild sind mittlerweile viele andere Kommunen sowie der Bund gefolgt. Im Rahmen der Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen wird der Fokus explizit auf die Förderung der Nahmobilität gelegt (Optimierung der ÖPNV-Bevorrechtigung, Minimierung der Wartezeiten, Förderung des Fuß- und Radverkehrs, Förderung der barrierefreien Nutzung sowie Minderung des Energieverbrauches und der Emissionen). Auch mit Blick auf den ruhenden Verkehr werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So wurde zur Reduzierung des Parksuchverkehrs in der Kölner Innenstadt ein Parkleitsystem installiert sowie eine konsequente Parkraumbewirtschaftung realisiert. In Wohn - und Mischquartieren werden außerdem Bewohnerparkgebiete eingeführt. Schließlich errichtet die Stadt Köln zur Förderung alternativer Antriebe aktuell 200 Ladesäulen mit 400 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum, um ein Grundangebot an Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Der Stadtrat hat beschlossen, dieses Angebot bis zum Jahr 2024 um 500 Ladesäulen mit 1000 Ladepunkten zu erweitern. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 75 Aspekt 12.2: Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Entsprechend der dargestellten Ziele für die Stadt Köln verfolgen auch di e Stadtverwaltung sowie die Eigen - und Beteiligungsunternehmen das Ziel, Emissionen im Bereich Mobilität zu reduzieren. Zu den Maßnahmen zählt z um Beispiel die Förderung einer „Stadt der kurzen Wege“ (Angebot eines vielfältigen Wohnungsangebots für Beschäftigte, das sich durch Arbeitsplatznähe auszeichnet) oder das Angebot eines Jobtickets für Mitarbeitende. Auch die sukzessive Umstellung der Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe stellt eine wichtige Maßnahme dar (so stellen z. B. die Abfallwirtschaftsbetriebe ihre Flotte auf E-Fahrzeuge um und fördern dies zusätzlich mit dem Ausbau von Ladesäulen ). Die Busflotte der Kölner Verkehrs -Betriebe AG soll bis zum Jahr 2030 komplett auf E-Bus-Betrieb umgestellt werden. Mittlerweile fahren schon auf mehreren Linien E-Busse im Regelverkehr. Zur Förderung der E -Mobilität bauen die Kölner Verkehrs - Betriebe, der Energieanbieter RheinEnergie und der Automobilbauer Ford mit dem Projekt „Multimodale Lademodul-Integration“ (MuLI) (2021) die technische Systemarchitektur auf, mit der sich der Strom des Stadtbahnbetriebs unter Verwendung von Hochvolt -Autobatterien in der Zweitverwertung für die straßengebundene E -Mobilität nutzen lässt. Dabei erfolgt der Einsatz von Autobatterien im „Second Life“ zur Speicherung der Bremsener gie von Stadtbahnen, um mit diesem Strom Elektrobusse zu laden. Seit 2020 setzt die Häfen und Güterverkehr Köln AG eine Wasserstoff-Strategie basierend auf drei Säulen um: der großvolumige Transport von Wasserstoff, die Nutzung von Wasserstoff für eigene Mobilitätsanwendungen und die Bereitstellung von Wasserstoff -Tankstellen. Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) treibt wiederum die Verlagerung von LKW-Transporten auf die Schiene stetig voran (jährlich können so rund 7.000 LKW-Transporte eingespart werden). Die AVG Köln stellt für die E-Mobilität den Mitarbeitenden Strom aus der Restmüllverbrennungsanlage zur Verfügung und ermöglicht seit 2021 ihren Mitarbeitenden das Fahrrad-Leasing. Aspekt 12.3: Risiken der aktuellen Verkehrssituation Die Stadt Köln weist ein hohes Maß an verkehrlicher Verflechtung mit dem Umland auf. Der Modal-Split, also die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel, ist nach wie vor stark durch die Pkw-Nutzung geprägt. Der Personen- und Güterverkehr bzw. die ⁠Verkehrsleistung⁠ hat sich deutschlandweit in den vergangenen Jahrzehnten deutlich erhöht. Dabei hat das derzeitige, noch nicht nachhaltige Verkehrssystem vielfältige Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Gesundheit. So führt die Flächeninanspruchnahme für Verkehr zu einer Versiegelung der Böden, der Lärm des motorisierten Verkehrs beeinträchtigt die menschliche Gesundheit und der Ausstoß von Luftschadstoffen bzw. Treibhausgasen haben Luftverschmutzung und eine Verstärkung des Klimawandels z ur Folge. Auch Ressourcen - und hoher Primärenergieverbrauch sind als negative Auswirkungen zu nennen. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität bestehen somit zentrale Herausforderungen im Klimaschutz, der Luftreinhaltung, dem Schutz vor Lärmbelästigung sowie im Schutz von Grünflächen und natürlichen Ressourcen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 76 P R A X I S B E I S P I E LE Praxisbeispiel 1 – Sustainable Urban Mobility Plan Im Jahr 2020 hat der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt, in den kommenden Jahren einen „Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)“ auf Basis des SUMP-Leitfadens der EU zu erstellen. Dabei handelt es sich um einen ganzheitlichen, langfristig angelegte n und strategischen Ansatz der Mobilitätsplanung. Er berücksichtigt die gegenwärtigen und künftigen Mobilitätsbedürfnisse und zielt darauf ab, die Lebensqualität in Stadt und Umland zu verbessern. SUMP-Konzepte zeichnen sich durch folgende Prinzipien aus : Mobilitätsbedarfe der Menschen im Fokus, integrierter Ansatz über alle Verkehrsträger hinweg mit besonderem Augenmerk auf nachhaltige Modi, Kooperation über institutionelle Grenzen hinweg, Einbezug der Öffentlichkeit , Beteiligung von relevanten Stakeholdern , Definition eine r langfristigen Vision und eines Umsetzungsplans sowie Evaluation und Qualitätssicherung. Die Erarbeitung des Kölner SUMP soll voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. Zunächst werden hierzu ein Leitbild bzw. grundlegende Ziel bilder definiert , der aktuelle Zustand analysiert und verschiedene Szenarien inklusive einer Festlegung des Zielszenarios erstellt. Praxisbeispiel 2 – Straßenraumumgestaltungen In den vergangenen Jahren wurden in Köln mehrere zentrale Straßenachsen im Innenstadtbereich umgestaltet, z um Beispiel die Severinstraße, der Eigelstein sowie die Ehrenstraße. Teilweise wurden zunächst provisorische Veränderungen vorgenommen, um die Akzeptanz der Maßnahmen zu testen und weitere Optimierungen vornehmen zu können. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, die Aufenthaltsqualität der Straßenräume zu erhöhen, dem Fuß - und Radverkehr attraktivere Bedingungen zu bieten und somit den Umweltverbund insgesamt zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen wurden bzw. werden die Kfz-Führungen so organisiert, dass Durchgangsverkehr konsequent vermieden oder gar ganz unterbunden wird. Zudem wurde ein Großteil der Kfz-Stellplätze zu anderen Nutzungen umgewidmet. Lieferverkehr mit Kraftfahrzeugen bleibt aber weiterhin möglich. Durch zusätzliche Begrünungen und das Aufstellen von Sitzgelegenheiten wurde bzw. wird der Raum für zu Fuß Gehende attraktiver gestaltet. Weitere solcher Umgestaltungsmaßnahmen sind in Planung, z um Beispiel an der Venloer Straße (Bezirk Ehrenfeld) an der Kalker Hauptstraße (Bezirk Kalk) sowie an der Neusser Straße (Bezirke Innenstadt und Nippes). N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 77 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – N A C H H A L T I G E M O B I L I T ÄT Nachhaltige Mobilität in der Kommune • Verkehrsentwicklung im Rahmen der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ • Strategiepapier Köln mobil 2025 • Nahverkehrsplan • ÖPNV-Roadmap • Radverkehrskonzepte • Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen • Maßnahmen mit Blick auf den ruhenden Verkehr • Alternative Antriebe: Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • Förderung Stadt der kurzen Wege • Angebot Jobticket • Umstellung der Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe • Projekt „Multimodale Lademodul-Integration“ • Häfen und Güterverkehr Köln AG: Wasserstoff- Strategie • Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft: Verlagerung von LKW-Transporten auf die Schiene N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 78 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N V e r un g l ü c k t e i m V e r k e h r Anzahl der verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen je 1.000 Einwohner*innen 2010 2015 2020 5,6 5,5 4,8 Quelle: SDG-Portal Der Indikator „Verunglückte im Verkehr“ unterstützt die Beurteilung der allgemeinen Verkehrssicherheit, ohne dabei jedoch zwischen den unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln zu unterscheiden. Zu Fuß Gehende und Fahrrad Fahrende verunglücken häufiger und schwerer durch die Einwirkung von PKWs, die Wahrscheinlichkeit, dass PKW -Fahrende in diesem Zusa mmenhang schwer verletzt werden, ist hingegen sehr gering. Dieses Ungleichgewicht kann durch den Indikator nicht dargestellt werden. In der Stadt Köln liegt die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant bei durchschnittlich 5,6 verletzten oder getöteten Personen, im Jahr 2020 sank der Wert auf 4,8. Diese Anzahl liegt im Vergleich sowohl über dem durchschnittlichen NRW Trend (2020: 3,7) als auch über den Entwicklungen in andere n Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. In den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW sind diesbezüglich keine expliziten Zielsetzungen verankert. PKW - D i c h t e Anzahl der gemeldeten Privat-PKW je 1.000 Einwohner*innen 2010 2015 2020 355 356 374 Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die Anzahl der PKW je 1.000 Einwohner*innen steigt bundesweit seit Jahren – dies hat weitreichende soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen. Darüber hinaus führt der fortwährende Ausbau der Mobilitätsinfrastruktur zu einer gleichermaßen höheren PKW -Dichte, was zu einem negativ - Kreislauf führt. Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr sind gerade für Menschen im dicht besiedelten Raum e ine gesundheitliche Gefahr. Die ressourcen - und energieintensive Produktion, Unterhaltung und Entsorgung führen zu hohen Umweltbelastungen. In der Stadt Köln ist die Anzahl der privat zugelassenen PKW je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf von 355 (2010) leicht, aber kontinuierlich auf 374 (2020) gestiegen. Würden alle gemeldeten PKW (also auch solche, die als Firmenwagen gemeldet sind) mit einbezogen, wäre die PKW-Dichte deutlich höher, im NRW -Vergleich jedoch unterdurchschnittlich hoch. Bei der gewählten Betrachtung ist es sinnvoll, nur Privat -PKW zu berücksichtigen, da es keine direkte Abhängigkeit der Anzahl der Firmenfahrzeuge zur Einwohnendenzahl gibt. Der generelle Trend verhält sich dennoch konträr zu folgenden Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsst rategie: „3.2.a. Emissionen von Luftschadstoffen reduzieren“, „3.2.b. Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM10-Feinstaubexposition reduzieren“ und „11.2.b. Senkung des Endenergieverbrauchs im Personenverkehr“ N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 79 S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä TZ L I C H E I N D I K A T O R E N M o d al S p l i t Anteile der Wege, die jeweils mit einem bestimmten Verkehrsmittel unternommen werden in Prozent 1982 2006 2017 PKW 48 43 35 Fahrrad 9 12 18 zu Fuß 25 24 26 ÖPNV 18 21 21 Quelle: Stadt Köln . Befragung Mobilität in Deutschland 2017 Der Modal Split beschreibt die Anteile der Wege, die jeweils mit einem bestimmten Verkehrsmittel unternommen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Wege, die in Köln gemeldete Personen zurücklegen. Einpendel- oder Transitverkehre werden durch de n Modal Split nicht abgebildet. Die Ergebnisse der bundesweiten Befragung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) aus dem Jahr 2017 für die Stadt Köln zeigen, dass sich das Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen im zurückliegenden Jahrzehnt geändert hat: Nur noch 35 % der Wege wurden mit dem privaten PKW zurückgelegt, gegenüber 43 % im Jahr 2006 und 48 % im Jahr 1982. Die Verkehrsträger des Umweltverbundes (zu Fuß, Fahrrad, ÖPNV) haben im gleichen Zeitraum an Bedeutung zugenommen. Insbesondere konnte der Radverkehr seinen Anteil zwischen 1982 und 2017 von 9 % auf 18 % verdoppeln. Es ist zu beachten, dass über den Betrachtungszeitraum das Verkehrsaufkommen, also die Anzahl der Wege, insgesamt gestiegen ist. Deshalb kann es sein, dass der PKW -Verkehr zugenommen hat, obwohl sein Anteil am Gesamtaufkommen gesunken ist. Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ veröffentlicht, in dem für den Zeitraum 2025/2030 ein Anteil des Umweltverbunds von 2/3 am Gesamtaufkommen als Zielgröße definiert wurde. Im Jahr 2017 war dieser Wert bereits nahezu erreicht. A n t e i l d e r E- P K W a m G e s a m t- P K W- B e s t a n d E-PKW / Gesamtbestand PKW*100 in Prozent 2016 2018 2020 0,11 0,17 0,66 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Um das politisch definierte Z iel, die gasförmigen Emissionen des Kfz -Verkehrs zu senken, erreichen zu können, ist es u. a. erforderlich, den Anteil der rein elektrischen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand signifikant zu erhöhen. In den Jahren 2016 bis 2020 hat die Anzahl der in Köln gemeldeten batterieelektrischen PKW absolut zwar stark zugenommen, nämlich von knapp 500 im Jahr 2016 auf 3.200 im Jahr 2020, dies entspricht einer Steigerung auf das über 6-fache des Ausgangswerts. Wird die Anzahl der batterieelektrischen PKW jedoch ins Verhältnis zum Gesamt-PKW-Bestand gesetzt, zeigt sich, dass der Anteil dieser Fahrzeugart relativ gering ausfällt. Im Jahr 2020 verfügten gerade einmal 0,66 % der in Köln gemeldeten PKW über einen rein elektrischen Antrieb. Es ist allerdings zu erwarten, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren deutlich steigen wird N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 80 A n g e b o t e n e W a g e n k i l o m e t e r i m Ö P N V p r o J a h r Millionen Wagenkilometer des Bus- und Stadtbahnverkehrs 2014 2017 2020 53,7 54,2 56,0 Quelle: Leistungsstatistiken der KVB. Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß VO 1370/2007 (EG) Das Rückgrat des Umweltverbunds bildet der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung ist es deshalb, den ÖPNV zu stärken und seinen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen auszubauen. Als Indi kator für die Entwicklung des ÖPNV wurden die im Bericht der Stadt Köln zum ÖPNV veröffentlichten Daten zu den angebotenen Wagenkilometern der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) ausgewählt. Die angebotenen Wagenkilometer umfassen dabei sowohl Stadtbahn - als auch Busleistungen. In den Jahren 2014 bis 2020 wurde das Leistungsangebot der KVB von 53,7 Mio. Wagenkilometern auf 56,0 Mio. Wagenkilometern um 4,3 % leicht ausgebaut. Diese Veränderung spiegelt in erster Linie Optimierungen des Angebots auf einzelnen Linien wider. Dabei ist zu beachten, dass es im Jahr 2020 durch die vorherrschende Pandemie zeitweilige Einschränkungen des ÖPNV-Angebots gab. V e r ä n d e r u n g d e s R a d v e r k e h r s a u f k o m m e n s p r o J a h r Veränderung des Radverkehrsaufkommens an ausgewählten Zählstellen im Vergleich zum Vorjahr in Prozent 2018 2019 2020 12,9 -0,2 9,7 Quelle: Stadt Köln - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Die Radverkehrsförderung ist ein wesentlicher Strategiebaustein für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem und für die Minder ung der Luftschadstoffemissionen des Verkehrs. Durch eine gezielte Radverkehrsförderung besteht die Möglichkeit, auch kurzfristig eine Steigerung des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen zu erzielen. Die Anstrengungen zur Förderung des Radverkehrs wurden deshalb in den vergangenen Jahren intensiviert. So hat die Stadt Köln z. B. in den vergangenen Jahren auf mehr als 72 Straßenkilometern im Stadtgebiet Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt. Bei Betrachtung der Radverkehrs-Aufkommensentwicklung zeigt sich, dass es im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um ca. 13 % gegeben hat. Im Jahr 2020 war diese Steigerung mit 10 % im Verglich zum Vorjahr ähnlich hoch. Lediglich im Jahr 2019 war eine Stagnation des Radsaufkommens zu verzeichnen. Dies dürfte mit der im Jahr 2019 radverkehrsunfreundlichen Witterung zusammengehangen haben. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 81 H A N D L U N G S F E L D 13 LEBENSLAN GES LERN EN Die Kommune berichtet, wie sie lebenslanges Lernen unterstützt, insbesondere zu den Themenfeldern ökologische Trag fähigkeit und sozialer Zusammenhalt. Sie erläutert außerdem, wie Bildungs- und Kulturangebote die Nachhaltigkeit in der Kommune fördern. Aspekte 13.1 Lebenslanges Lernen in der Kommune 13.2 Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft 13.3 Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren Bildungseinrichtungen 13.4 Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 13.5 Kulturförderung 13.6 Alltagskultur der Nachhaltigkeit Praxisbeispiele • BNE Modellkommune Köln • Volkshochschule Köln: Bildung für Nachhaltigkeit • Projekt BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen SDG- Indikatoren • Wohnungsnahe Grundversorgung – Grundschule • Schulabbrecherquote • Schulabbrecherquote – Ausländer*innen • Betreuung von Kindern (unter 3-Jährige) • Integrative Kindertageseinrichtungen Add-On- Indikatoren • 30- bis 34-Jährige mit tertiärem oder postsekundärem nicht tertiären Abschluss N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 82 Aspekt 13.1: Lebenslanges Lernen in der Kommune Köln ist eine Stadt der Bildung – hierzu tragen zahlreiche Angebote verschiedener Einrichtungen bei. Mit Blick auf den schulischen Bereich schreibt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025 fest. Daneben besteht außerdem ein Schulentwicklungsplan für die Weiterbildungs- und Berufskollegs, für beide Bereiche findet ebenfalls ein regelmäßiges Monitoring statt. Ein wesentliches Produkt des allgemeinen Bildungsmonitorings ist der Kölner Bildungsbericht 2012, der das Bildungsgeschehen vom frühkindlichen Bildungsbereich bis hin zur Weiterbildung im Erwachsenenalter analysiert. Viele Kölner Schulen beteiligen sich außerdem an dem Projekt LESEMENTOR Köln, das seit 2010 die Lese - und Sprachkompetenz von Kindern und Jugendlichen fördert. Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln den aktuellen Kinder- und Jugendförderplan beschlossen, der die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung d er Kinder- und Jugendförderung darlegt und eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aufstellt. Hinsichtlich der Kindertagesbetreuung wird regelmäßig ein Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln veröffentlicht, welcher den Ausbaustand der Kindertagesstätten sowie die g eplante Versorgungssituation darstellt. Mit Blick auf den außerschulischen Bereich eröffnen insbesondere die Angebote der Volkshochschule verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung. Die Angebote gliedern sich in die Bereiche Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, Sprachenbildung sowie Berufliche Bildung . Auch die Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist ein zentrales Anliegen der Volkshochschule (siehe Aspekt 13.2) . Das Kölner Bildungsmodell des Amts für Soziales, Arbeit und Senioren, getragen vom Kölner Bündnis für Arbeit, bietet Menschen ab 25 Jahren zusätzlich die Chance, auf Basis modularer Qualifizierung, Schritt für Schritt einen Berufsabschluss zu erwerben. Die systematische Vernetzung der schulischen und außerschulischen Akteur *innen ist Aufgabe des Regionalen Bildungsbüros als Koordinierungsstelle für Bildung. Im Rahmen eines Kooperationsvertrags zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln ermöglicht das Bildungsbüro als gemeinsame Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Köln eine systematische Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land. Die folgenden vier Handlungsfelder wurden hierfür identifiziert: (1) Durchlässigkeit im Bildungssystem / Zugänge und Übergänge erleichtern, (2) Ausbau der Zusammenarbeit / Vernetzung der Akteur*innen, (3) Integration und Inklusion sowie (4) Qualitative Bildungsentwicklung – Unterstützung der Qualitätsentwicklung. Aspekt 13.2: Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft Innerhalb der Stadt Köln gibt es diverse Maßnahmen und Angebote zur Vermittlung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadt seit 2021 als Modellkommune im bundesweiten Verbundprojek t „Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune“ teil (siehe Praxisbeispiel). N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 83 Das Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept , das 2018 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, stellt ein Rahmenkonzept dar, innerhalb dessen sich auch BNE in Köln kontinuierlich weit erentwickeln soll. So bildet es einen zentralen Baustein in der Nachhaltigkeitsarbeit der Stadt. Das Konzept soll dazu beitragen, dass sich die Kölner Umweltbildungsakteur*innen miteinander vernetzen, gemeinsame Aktivitäten durchführen und Synergien nutzen . Dafür wurde das BNE-Netzwerk Köln von der Stadt und dem BNE -Regionalzentrum Querwaldein e.V. gegründet. Es ist ein Zusammenschluss der Netzwerke Umweltbildung und BNE, in Rahmen dessen sich die Kölner Bildungsakteur*innen zu Themen der Nachhaltigkeit austauschen und vernetzen. Zur weiteren Unterstützung der Umweltbildungsziele wurde im Oktober 2020 ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte eingerichtet (bis April 2022 wurden Fördergelder in Höhe von ca. 100.000 € bewilligt). Ziel ist es, Bildungs maßnahmen in den Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima, Lebensstil und Konsum “ und „Ressourcen » zu fördern. Insbesondere Kinder und Juge ndliche sollen handlungsorientiert an die Natur herangeführt und für die wichtigen ökologischen Zusammenhänge, wie zum Beispiel den Klimawandel und seine Auswirkungen , sensibilisiert werden. Um die Umweltbildungsangebote an einem Ort zu bündeln, hat der St adtrat 2017 außerdem die Gründung des Umweltbildungszentrums Gut Leidenhausen beschlossen. Beispiele für aktuelle Angebote des Zentrums sind ein Wildbienenlehrpfad oder eine Waldschule. Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Angebote. Eine zentrale Rolle im Bereich BNE in Köln nimmt die Volkshochschule ein (siehe Praxisbeispiel). Im Rahmen des jährlichen MINTköln-Festivals der Stadtbibliothek Köln, das jungen Menschen über Praxiserfahrungen den Zugang zu Naturwissenschaft und Technik ermöglicht, werde n verschiedene Nachhaltigkeitsthemen (wie z. B. „Upcycling“ oder „Zero Waste“) adressiert. Ergänzend bietet die Stadtbibliothek die Veranstaltungsreihe „Maker Kids“ an, um Kinder im Bereich Technik weiterzubilden. Für Schulen führt die Stadt Köln seit vie len Jahren ein Projekt zum Energiesparen unter dem Titel „KLASSE - KlimaAktion: Schulen sparen Energie“ durch. Im Rahmen des Kölner Schulgarten-Netzwerk (Pilotprojekte „Gärtnern mit Pänz“), das durch eine Informationsstelle für schulische Umweltbildung koo rdiniert wird, können sich außerdem Kölner Schulgärtner*innen austauschen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen bietet das Fortbildungsprogramm städtischer Kindertagesstätten den Mitarbeiter*innen Fortbildungen zu Themen wie „Macht mit! Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Praxis“ an. Mit Hilfe des seit 2014 durchgeführten Projekts „Naturforscherkiste“ (Material und Newsletter für Kitas) wird den Kindern die Bedeutung der biologischen Vielfalt nähergebracht. Weitere BNE -Bildungsangebote werden zu den Themen Diversität und Inklusion vom Museumsdienst Köln (der das Bildungsangebot in den neun Museen der Stadt Köln verantwortet) und zu den Themen Rassismus und Diskriminierung vom NS - Dokumentationszentrum der Stadt Köln angeboten. Die AVG Köln ist im Bereich BNE über Bildungsangebote für Kölner Bürger *innen (werktägliches Führungsangebot, Vertreten im Kölner Bildungsportal, Unterstützung sozialer Einrichtungen im Kölner Norden, Förderung der Stadtteilkultur „Kultur im Veedel“, Forum für Kölner Künstler, Treff am Ofen) sowie für Schulen (Lehrerfortbildung, altersgerechte Führung für Kinder und Jugendliche, AVG Standort Geestemünder Straße als umweltpädagogischer Lernort, Unterstützung der Initiative „Out of School“ für Jugendliche aus sozialen Brennpunkten) aktiv. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 84 Aspekt 13.3: Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren Bildungs- und Kultureinrichtungen Mit Blick auf Kooperationen und BNE in Einrichtungen, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befinden, sind das gemeinsam vom Umweltamt und dem Verein Querwaldein e.V. (BNE-Regionalzentrum) geleitete BNE-Netzwerk Köln und eine Vielzahl von außerschulischen Lernorten zu nennen. Insbesondere Schulklassen und Kindertagesstätten-Gruppen können diese umweltpädagogischen Lernorte und Einrichtungen in Köln und der Region besuchen. Hier erleben Kinder, Jugendliche und Erwachsene Natur unter dem Motto „anfassen, erfahren und mitmachen“. Beispiele sind ein Biobauernhof, ein Entsorgungszentrum, ein Bodenlehrpfad, ein Abenteuermuseum oder ein Naturpar k. Um wissenschaftliche Arbeiten zum globalen Süden für die Bevölkerung zugänglich zu machen, kooperiert die Stadt Köln in verschiedenen Projekten mit der Universität zu Köln (z. B. Fair Trade University, Global South Studies Center). Verschiedene jährlich stattfindende Veranstaltungen vermitteln ebenfalls Wissen im Bereich Nachhaltigkeit. Das Saatgutfestival wird gemeinsam veranstaltet vom Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt, den Gemeinschaftsgärten Köln, der Volkshochschule Köln sowie dem Ernährungsrat Köln & Umgebung – Essbare Stadt. Über Infostände, Workshops und Saatgut- Tauschbörsen wird die Vermittlung und Förderung von biologischer Vielfalt adressiert. Das Menschenrechtsforum wird seit 2015 gemeinsam organisiert durch Amnesty International Köln, d ie AWO Bezirk Mittelrhein und die Volkshochschule Köln. Es informiert zum Internationalen Tag der Menschenrechte zu jährlich wechselnden Themen ( z. B. „Menschenrechte in der Stadt – Vielfalt leben, Ungleichheiten abbauen“). Darüber hinaus sind weit ere Netzwerke zu nennen, in denen Kooperationen stattfinden. Beispiele sind Stadtteilkonferenzen und thematische Arbeitskreise in den Bezirken Kölns, das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, der Arbeitskreis Behindertenpolitik, der Arbeitskreis Diversity , der Steuerungskreis LESEMENTOR Köln (siehe Aspekt 13.1), das Aktionsbündnis Kinderfreundliche Kommune (siehe Aspekt 16.1), der Koordinationskreis NRWeltoffen, das Anti-Bias-Netzwerke gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, der AK zum Internationalen Tag der Menschenrechte, das Netzwerk Eine -Welt Stadt Köln oder das Alphanetz NRW, Region Süd. Aspekt 13.4: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bestehen verschiedene individuelle Formate der Personalentwicklung . Im Rahmen von Mentoring -Projekten, der „Entwicklungsberatung LebensLangesLernen “, (Team-)Coachings, Ideen-Werkstätten, Führungskräftenetzwerken oder Supervisionen finden die Mitarbeitenden individuelle Hilfe und Beratung zu aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 85 Daneben können diverse Seminare der Personalentwicklung besucht werden (z. B. „Führung 4.0“, „Online -Moderation in Video konferenzen“, „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“, „Foresight für Führungskräfte – ein Ansatz aus der Zukunftsforschung“, „Älter werden im Beruf – aktiv und souverän“, „Zwischen gestern und morgen – den digitalen Wandel verstehen und gestalten“). Das KölnerKompetenzModell gibt Antworten auf die Frage, welche Kompetenzen Mitarbeitende und Führungskräfte der Stadtverwaltung benötigen, um die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Das Modell findet seit 2021 in bestehenden Personalinstrumenten Anwendung und bietet eine Arbeitshilfe für die individuelle Auseinandersetzung mit Anforderungen, Leistung und Weiterentwicklung. Darüber hinaus ist d ie Stadt Köln mit mehreren Dienststellen zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten am Projekt „Qualifica Digitalis“ des IT -Planungsrates beteiligt. Die Koordination erfolgt stadtintern durch das städtische Personal- und Verwaltungsmanagement. Die Stabsstelle Digitalisierung und das Amt für Informationsverarbeitung sind themenspezifisch eingebunden. Verschiedene Ämter der Stadtverwaltung kooperieren außerdem in dem gemeinsamen Pilotprojekt „Qualifizierung zur Online-Beratung (Verwaltungsreform)“. Weitere Angebote sind das Mentoring-Programm „Di(re)vers(e) Mentoring“ zum Thema Vielfalt , Maßnahmen der Beschäftigungsförderung des Amtes für Informationsverarbeitung mit dem Fokus auf Information, Kommunikation und Wissensmanagement , interne Angebote bzgl. Fortbildung und Personalentwicklung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie das Projekt digiTOP (Digitale Transformationen von Organisationen in der Praxis ) der Volkshochschule zur Qualifizierung der Mitarbeitenden mit Blick auf das Thema Digitalisierung. Aspekt 13.5: Kulturförderung In der Kulturstadt Köln spielt die Unterstützung von Kulturschaffenden, Kulturbetrieben, -vereinen und -einrichtungen eine zentrale Rolle. Der Kulturentwicklungsplan ist ein kulturpolitisches Steuerungsinstrument , das Potenziale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolit ik für Köln sowie Perspektiven und Ziele aufzeigt. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan verabschiedet, dieser wurde durch die 2019 beschlossene Kulturentwicklungs -planung, die in einem mehrjährigen partizipativen Prozess erarbeitet wurde, aktualisie rt. Gemeinsam mit den Vertreter*innen der Kulturinstitutionen, der freien Szene, der Fördervereine und -institutionen des Kulturbereichs sowie von Politik und Verwaltung soll die bisherige Kulturentwicklungsplanung fortgesetzt werden. Eine Maßnahme aus dem Kulturentwicklungsplan -Prozess sind d ie Förderkonzepte des Kulturamtes. Sie legen konkret die Ziele und Instrumente der Förderung sowie eine Priorisierung ihrer Umsetzung durch die Referate des Kulturamtes fest. Folglich wurden diese Konzepte als Maßgabe auch in der Politik und der Szene akzeptiert, in Kommunikation mit der Szene werden sie laufend aktualisiert. Grundlage der Konzepte sind neben den Ergebnissen von „Runden Tischen“ auch Interviews mit Szenevertreter *innen, Gespräche mit Branchenverbänden aus Köln und NRW zur aktuellen Situation und zu potenziellen Entwicklungen sowie, etwa im freien Theater, Besucherstudien in Köln. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 86 Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe beschlossen. Ziel des Förderkonzeptes ist es, allen Bürger*innen der Stadt Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen – bessere Teilhabe am kulturellen Angebot der Stadt zu ermöglichen. Aspekt 13.6: Alltagskultur der Nachhaltigkeit Die unter Aspekt 13.2 und 13.3 genannten Angebote im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung fördern durchweg eine Alltagskultur der Nachhaltigkeit in der Bevölkerung. Insbesondere d as Programmangebot der Volkshochschule im Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bietet vielfältige Veranstaltungen, die explizit auf die Förderung einer solchen Alltagskultur abzielen (wie z. B. Seminare zu den Themen „Nachhaltigkeit im Alltag“, „Nachhaltiger Konsum für Eltern“, „Klimaschutz vor deiner Haustür“, „Radverkehr als Treiber der Verkehrswende“ oder „Nachhaltige Finanzen“ ). Auch die Angebote der Stadtbibliothek (siehe Aspekt 13.2) sind diesbezüglich besonders relevant. Weitere Beispiele in Köln sind zum Beispiel „Urban Gardening“ Projekte sowie Gartenlabore (Angebote für Gärtnern in der Stadt, gerichtet an Menschen in Sozialräumen). P R A X I S B E I S P I E L E Praxisbeispiel 1 - BNE Modellkommune Köln Als eine von insgesamt 50 Kommunen beteiligt sich Köln am P rogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune – BiNaKom“. Ziel in Köln ist es, Bildung für Nachhaltige Entwicklung als verbindliche Querschnittaufgabe in den Strukturen der Regionalen Bildungsnetzwerke zu verankern: BNE soll ein gemeinsames und verbindliches Bildungsanliegen der Stadtgesellschaft sein. Im Kölner Arbeitskreis sind das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, das Amt für Weiterbildung – Volkshochschule Köln, das Jugendamt, das Umweltamt, d ie Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung sowie die Regionalkoordination der Schulaufsicht vertreten. Nachdem die Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Zielvereinbarung zur Modellkommune unterzeichnet hat, werden in ersten Schritten der BNE -Auftritt a uf den städtischen Internetseiten überarbeitet und die kommende Bildungskonferenz 2022/2023 zum Thema BNE im Sozialraum geplant. Das Regionale Bildungsbüro koordinierte die Zielvereinbarung und ist an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der b eiden Vorhaben, Internetseite und Bildungskonferenz, beteiligt – im Falle der Bildungskonferenz federführend. Praxisbeispiel 2 - Volkshochschule Köln: Bildung für Nachhaltigkeit Die Volkshochschule (VHS) Köln hat in ihrem Programm für das Jahr 2022 das Jahresthema „Nachhaltigkeit“ verankert. Unter dem Motto „Heute nachhaltig für morgen lernen“ ist das Jahresthema ganzheitlich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen angelehnt und soll N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 87 verdeutlichen, wie die Volkshochschule mit ihrem Programmangebot zur Erfüllung der Ziele beitragen kann. Entsprechend des Modells der „Lernorientierten Qualitätstestierung in der Weiterbildung“ wird Nachhaltigkeit bei der VHS als strategisches Entwicklungsziel integriert. Ein wichtiges Projekt der VHS im Bereich BNE ist der Biogarten Thurner Hof. Im Rahmen des ältesten Gemeinschaftsgarten mit Imkerei, dessen Mitglieder nach ökologischen Prinzipien gärtnern und imkern, werden r egelmäßig Umweltbildungskurse angeboten (Umweltpreis: 30 Jahre Umweltbildung am Thurner Hof ). Ab dem Jahr 2022 wurde außerdem der Fortbildungskurs „klimafit“ in das Programm der VHS aufgenommen. Dieses Angebot des „World Wide Fund For Nature Deutschland“ sowie des Helmholtz - Forschungsverbunds „Regionale Klimaänderungen und Mensch“ vermittelt d en Teilnehmenden Fakten und Handlungsoptionen zum Klimaschutz vor Ort. Praxisbeispiel 3 - BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen Unter Federführung der Volkshochschule Köln richten die Projektpartner (TH Köln, Lernende Region-Netzwerk Köln, Veedel e.V., GAG Immo bilien AG, Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V., VHS Viersen, VHS Minden, VHS Krefeld, VHS Köln) das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW geförderte Projekt zu BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen aus. Es zielt darauf ab, Na chhaltigkeit für alle Mitglieder der Gesellschaft alltagspraktisch zu übersetzen und Menschen in Sozialräumen an einer Umsetzung von Nachhaltigkeit im Einklang mit ihrer Lebenswelt zu beteiligen. Vorbereitend wird eine Fachtagung mit dem Titel „BNE ganz pr aktisch – für alle!“ durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse einer vorangehenden Bedarfsanalyse und gemeinsam mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft werden während der Tagung inhaltliche und methodisch -didaktische Konzepte erarbeitet, mit denen BNE passgenau in verschiedenen Kontexten vermittelt werden kann. Anschließend wird ein Pilotprojekt mit dem Titel „BNE als Bildungsthema in den Sozialräumen“ in Köln umgesetzt. Die Vermittlung von Selbstwirksamkeit und die „Aneignung“ des Themas Nachhaltigkeit durch die Menschen vor Ort stehen dabei im Vordergrund. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 88 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – L E B E N S L A N G E S L E R N E N Lebenslanges Lernen in der Kommune • Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 / Schulentwicklungsplan für die Weiterbildungs- und Berufskollegs • Kölner Bildungsbericht • Projekt LESEMENTOR Köln • Kinder- und Jugendförderplan • Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln • Angebote der Volkshochschule • Kölner Bildungsmodell • Aktivitäten des regionalen Bildungsbüros Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft • Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept • Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen • MINTköln-Festival • Veranstaltungsreihe „Maker Kids“ • „KLASSE - KlimaAktion: Schulen sparen Energie“ • Kölner Schulgarten-Netzwerk • Fortbildungsprogramm städtischer Kindertagesstätten • Projekt „Naturforscherkiste“ Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren Bildungseinrichtungen • BNE-Netzwerk Köln • Umweltpädagogische Lernorte • Kooperationen mit der Universität zu Köln • Saatgutfestival • Menschenrechtsforum • Kooperationen in Netzwerken: Stadtteilkonferenzen und thematische Arbeitskreise / Forum gegen Rassismus und Diskriminierung / Arbeitskreis Behindertenpolitik / Arbeitskreis Diversity / Steuerungskreis LESEMENTOR Köln / Aktionsbündnis Kinderfreundliche Kommune / Koordinationskreis NRWeltoffen / Anti-Bias- Netzwerke gegen Diskriminierung und Ausgrenzung / AK zum Internationalen Tag der Menschenrechte / Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln / Alphanetz NRW, Region Süd Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • Individuelle Formate der Personalentwicklung • Seminare der Personalentwicklung • KölnerKompetenzModell • Projekt „Qualifica Digitalis“ • Pilotprojekt „Qualifizierung zur Online-Beratung (Verwaltungsreform)“ • Weitere: o Mentoring-Programm „Di(re)vers(e) Mentoring“ o Maßnahmen der Beschäftigungsförderung des Amtes für Informationsverarbeitung o Angebote des Amts für Soziales, Arbeit und Senioren o Projekt digiTOP der Volkshochschule N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 89 Kulturförderung • Kulturentwicklungsplan • Förderkonzepte des Kulturamtes • Förderkonzept Kulturelle Teilhabe Alltagskultur der Nachhaltigkeit o Programmangebot der Volkshochschule im Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit o Angebote der Stadtbibliothek o „Urban Gardening“ Projekte / Gartenlabore N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 90 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – G r u n d s c h u l e Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Grundschule 2010 2017 2020 k.A. 496,0 k.A. Quelle: SDG-Portal Die Anzahl der Grundschulen in einer Kommune hat wesentlichen Einfluss auf den Alltag junger Familien. Die Schließung von Grundschulen kann durch den Wegfall des Schulverkehrs zur Folge haben, dass Angebote des ÖPNV weniger in Anspruch genommen werden und entfallen, was den motorisierten Individualverkehr wiederum begünstigt. Für Familien bedeutet dies, mehr organisatorischer Aufwand und längere Wege im Alltag. Ein mangelndes Angebot von wohnortnahen Grundschulen kann folglich Abwanderung begünstigen. Für die Stadt Köln stehen nicht ausreichend statistische Daten zur Verfügung, um eine Aussage zur Entwicklung treffen zu können. Im Jahr 2017 betrug die Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Grundschule 496,0 Meter. Im NRW-Durchschnitt waren es 2017 833,0 Meter. Durchschnittswerte auf Bundesebene sind nicht vorhanden, auch konnten keine Zielsetzungen in den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund oder Land NRW identifiziert werden. S c h u l a b b r e c h e r q u o t e Anteil der Schulabgänger*innen ohne Schulabschluss an allen Schulabgänger*innen 2010 2015 2020 2,3 1,9 1,6 Quelle: SDG-Portal Die Schulabbrecherquote gibt Auskunft über den Anteil der Personen, die ihre Pflichtschulzeit beenden, ohne mindestens einen Hauptschul - oder einen sond erpädagogischen Schulabschluss erworben zu haben. Der Eintritt in das Berufsleben in Deutschland ist für Personen ohne Schulabschluss deutlich erschwert. Die Schulträgerschaft ist eine kommunale Pflichtaufgabe, Bildung ist für die Zukunftsfähigkeit einer K ommune ein weitreichendes Schlüsselthema. Die Unterrichtsinhalte und deren Umsetzung sind Aufgabe des Landes. In der Stadt Köln lag der Anteil der Schulabbrecher*innen mit sinkender Tendenz bei 1,6 % im Jahr 2020, dies entspricht dem Durchschnitt für NRW Kommunen (2020: 1,6%). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie strebt durch die Zielsetzung 4.1.a. die „kontinuierliche Reduktion des prozentualen Anteils der frühen Schulabgänger*innen (18 - bis 24 -Jährige ohne Abschluss)“ an. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 91 S c h u l a b b r e c h e r q u o t e – Au s l ä n d e r * i n n e n Verhältnis der Schulabbrecherquote von Ausländer-*innen zur Schulabbrecherquote in der Gesamtbevölkerung 2010 2015 2020 151,9 159,9 250,6 Quelle: SDG-Portal Für Jugendliche mit Migrationshintergrund spielt Bildung eine zentrale Rolle. Di e schulische Grundausbildung ist der Schlüssel zur Arbeitswelt und somit Voraussetzung für wirtschaftliche Integration. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind häufig mit Problemen im Bildungssystem konfrontiert (z. B. durch unsichere Aufenthaltsverhältnisse). Im Jahr 2020 betrug das Verhältnis der Schulabbrecherquote von Ausländer*innen zur Schulabbrecherquote innerhalb der Gesamtbevölkerung 250,6 %, das bedeutet, dass von den Schulabrechenden in der Stadt Köln ca. 2,5- mal so viele Schüler*innen Ausl änder*innen sind. Im Jahr 2020 lag der Durchschnitt für NRW Kommunen bei 375,3 % und damit deutlich höher. Es bedarf insgesamt weiterer Anstrengungen, um das Ziel 10.1 „Erhöhung des Anteils der ausländischen Schulabgänger mit mindestens Hauptschulabschluss und Angleichung an die Quote deutscher Schulabgänger bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. B e t r e u u n g v o n K i n d e r n ( u n t e r 3- J ä h r i g e ) Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die in Tageseinrichtungen (KiTa/Tagespflege) betreut werden in Prozent 2013 2018 2020 27,4 33,6 35,9 Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Tagespflege ermöglicht frühkindliche Bildung und eine gemeinsame Vorbereitung auf den Eintritt in die Grundschule. Darüber hinaus wird den Eltern der Wiedereintritt in die Beschäftigung ermöglicht. Der Indikator lässt allerdings keine Rückschlüsse auf die Qualität der frühkindlichen Erziehung zu und die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen ist zudem keine zwingende Voraussetzung für die Vorbereitung auf den Eintritt in die Grundschule. In der Stadt Köln ist der Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die in Tageseinrichtungen betreut werden, im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2020 bei 35,9 %. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde in Ziel 4.2.a. definiert, den Anteil der Ganztagsbetreuung für Kinder bis 2 Jahren auf 35 % bis 2030 zu steigern. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 92 S E L B S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T OR I n t e g r a t i v e K i n d e r t a g e s e i n r i c h t u n g e n Anzahl der integrativen Kindertageseinrichtungen) / (Anzahl der Kindertageseinrichtungen) * 100 2011 2015 2020 17,6 26,2 39,5 Quelle: Stadt Köln - Bildungsmonitoring Statistisches Bundesamt In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln ist Inklusion seit vielen Jahr en selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit. Eine uneingeschränkte Teilhabe ist das Ziel für alle Kinder in Köln. Der Anteil der integrativen Kindertageseinrichtungen hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt. Im Zuge der Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention soll für alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder ein wohnortnahes Angebot geschaffen werden, möglichst in der nächstgelegenen, fußläufig erreichbaren Einrichtung. 30 - b i s 3 4- Jäh r i g e m i t t e r t i ä r e m o d e r p o s t s e k u n d ä r e m n i c h t- t e r t i ä r e n A b s c h l u s (Anzahl der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem oder postsekundärem nicht-tertiären Abschluss) / (Anzahl der Einwohner*innen im Alter von 30 bis 34 Jahren) * 100 2017 2018 2019 68,2 65,0 68,0 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. IT.NRW 2022 Die zentralen biografischen Übergänge im jungen Erwachsenenalter sind der Einstieg ins Berufsleben nach Abschluss der beruflichen Ausbildung bzw. die Phase der tertiären Ausbildung und der daran anschließende Berufseinstieg. Etwas mehr als zwei Drittel der 30- bis 34 -Jährigen in Köln hatte im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen tertiären oder postsekundärem nicht -tertiären Abschluss. Dieser Wert liegt deutlich über dem NRW Durchschnitt mit einem Anteil von ca. der Hälfte der 30- bis 34-Jährigen. Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt Köln gehört es, ein verlässliches, breit gefächertes und hochwertiges Bildungsangebot zu gewährleisten und Bildungsangebote und ­zugänge für alle Lebenslagen anzubieten und weiterzuentwickeln. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 93 H A N D L U N G S F E L D 14 SOZI ALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄHIGE GESEL LSCH AFT Die Kommune berichtet über die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion aller Menschen sowie über die gezielte Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Sie erläutert, wie Kooperationen, Netzwerke und soziales Engagement für eine zukunftsfähige, nachhaltige Gesellschaft unterstützt werden. Aspekte 14.1 Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit 14.2 Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen 14.3 Gestaltung des demographischen Wandels 14.4 Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung 14.5 Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen Menschen 14.6 Prävention von Kinder-, Jugend- und Altersarmut 14.7 Förderung von sozialem Engagement 14.8 Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und Netzwerke Praxisbeispiele • Masterplan des Dezernats V – Soziales, Gesundheit und Wohnen • Verstetigung der Sozialplanung auf Basis des 1. Kölner Lebenslagenberichts • Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung SDG- Indikatoren • Armut: SGB XII / SGB II • Kinderarmut / Jugendarmut / Altersarmut • Verhältnis der Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern • Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern • Frauenanteil im Stadtrat • Einbürgerungen • Straftaten Add-On- Indikatoren • Wahlbeteiligung: Kommunalwahl N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 94 Aspekt 14.1: Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit Köln ist bekannt dafür, dass sich die Stadt in besonderem Maße für Anti- Diskriminierung und Vielfalt einsetzt. Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus hat sich Köln verpflichtet, den Zehn- Punkte-Aktionsplan der Koalition umzusetzen , der konkrete Handlungsfelder gegen Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene definiert. Die Umsetzung wird regelmäßig durch Sachstandsberichte dokumentiert, die von einem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat der Städtekoalition und Vertreter*innen der UNESCO evaluiert werden. Im aktuellen Evaluierungsbericht wird das große Engagement der Stadt Köln hervorgehoben. Die Stadt ist ebenfalls Mitglied im „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ , das 2009 von Nichtregierungsorganisationen, städtischen Dienststellen und weiteren Organisationen gegründet wurde. Im Jahr 2020 beschloss der Rat der Stadt ergänzend die „Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz“ . Gefördert werden dabei sowohl antirassistische als auch rassismuskritische Projekte. Die Themen Alltagsrassismus und Alltagsdiskriminierung werden auch im Rahmen des 2021 gestarteten Prozesses zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln adressiert. Dieser adressiert die Auswirkungen des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben und beinhaltet verschiedene offene Veranstaltungs - und Beteiligungsformate. Als erste deutsche Kommune unterzeichnete Köln 2007 die Charta der Vielfalt. Um Vielfalt in öffentlichen Verwaltungen zu fördern, hat die Stadt 2015 in Kooperation mit weiteren Partnern ein Diversity-Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen gegründet. 2016 hat der Rat für die Stadtverwaltung Köln das Diversity Konzept - 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt beschlossen. Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, Ausgrenzung und Diskriminierung abzubauen sowie die Teilhabe- und Chancengerechtigkeit innerhalb wie außerhalb der Verwaltung zu fördern. Das Konzept wird durch ein Controlling begleitet, kürzlich wurde ein Sachstandsbericht zur Umsetzung (2018-2021) veröffentlicht. Zum Abbau von D iskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans - und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wurde 2021 der LSBTI Aktionsplan: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ beschlossen. Das umfassende kommunale Handlungskonzept bündelt erstmals alle Maßnahmen der Stadt mit LSBTI-Bezug. Unter dem Motto „Sister Cities Stand Together“ setzt sich Köln seit 2017 für die Rechte der LSBTI-Communites in Kölns Partnerstädten ein. Im Rahmen eines Austauschprogramms werden dazu regelmäßig Menschenrechtsaktivist*innen aus den Partnerstädten zum „Cologne Pride / Christopher Street Day“ eingeladen. Ebenfalls besteht seit 2006 die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender , ein beratendes kommunalpolitisches Gremium der Kölner Stadtpolitik. 2015 beschloss der Rat zusätzlich den Beitritt Köln s zum „Rainbow-Cities- Network“, dessen beteiligte Kommunen sich für die Interessen der LSBTI-Communities einsetzen. Köln setzt sich ferner intensiv gegen Gewalt an Frauen ein. So beteiligt sie sich mit Aktionen an der landesweiten Aktionswoche „Orange Days “ und wirkt an der „Konzeptarbeit zum Powerhaus“ (NRW Pakt gegen Gewalt) mit. Damit sollen Angebote von Schutzeinrichtungen N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 95 und Beratungsstellen in NRW bekannter gemacht werden – in sogenannten „Powerhäusern“ sollen Hilfen möglichst unter einem Dach gebündelt werden. Aspekt 14.2: Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen Zu den Menschen mit eingeschränkten Teilhabechancen zählen zum einen überdurchschnittliche Anteile der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und der Menschen mit Behinderungen. Auch kinderreiche Familien gehören dazu. Deren Lage ist in allen Lebensphasen schlechter als im Durchschnitt der Bevölkerung . Die Teilhabechancen dieser Menschen zu verbessern wird als eine wesentliche Herausforderung angesehen, die sich in mehreren Handlungsschwerpunkten niederschlägt: - Bildung (vgl. 13. Lebenslanges Lernen) - Einkommen (16. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften) - Beschäftigung (16. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften) - soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung (14.7. Förderung von sozialem Engagement; 14.4. Inklusive Daseinsvorsorge, Demokratieförderung). Zur Unterstützung der Gruppe der Menschen mit Behinderu ngen verfügt die Stadt seit 2009 über ein Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“. Die 2016 beschlossene 2. Fortschreibung definiert 105 Einzelmaßnahmen in zwölf Handlungsfeldern. Die Maßnahmen, die vom Büro der Behindertenbeauftragten koordiniert werden, verfolgen insgesamt das Ziel, Barrieren abzubauen, die ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderung verhindern oder erschweren . Ein Beispiel für umgesetzte Aktivitäten in Köln ist die Einrichtung bezirklicher Lernräume mit Technikausstattung und begleiteter Hilfestellung zur Stärkung der Medienkompetenz benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Mit dem seit 2008 alle zwei Jahre ve rliehenen Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, an denen Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Zudem wurde bereits 2 004 die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Gremium der Kölner Stadtpolitik eingerichtet. Die Geschäftsstelle ist bei der Fachstelle Behindertenpolitik angesiedelt, 2006 beschloss der Rat die Einrichtung einer Stelle einer oder eines Behindertenbeauftragten . Im Jahr 2021 beschloss der Rat ebenfalls die Verwendung von einfacher Sprache als Verwaltungsstandard. Die Verwaltung ist damit beauftragt, ihre Außenkommunikation – soweit wie möglich –auf einfache Sprache umzustellen. Mit Blick auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen verfügt die Stadt seit 2010 über einen Inklusionsplan für Kölner Schulen, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Der Plan zielt auf die Entwicklung inklusiver Bildungslandschaften in Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und Land ab – vor dem Hintergrund der UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung. Demnach beinhaltet das Recht auf Teilhabe als Menschenrecht auch, dass alle Kinder in einer wohnortnahen Regelschule die für sie individuell notwendige Förderung bekommen können. Auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist Inklusion seit vielen Jahren selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbe it. Im Jahr 2013 wurde das erste Inklusionskonzept für städtische Kindertageseinrichtungen entwickelt, 2016 wurde es in einem partizipatorischen Prozess in enger Verzahnung mit der Praxis fortgeschrieben, um allen Kindern eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 96 Zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen wurde der Köln-Pass entwickelt. Der in der heutigen Form seit 2007 bestehende Pass bietet eine Vielzahl von Vergünstigungen und damit Teilhabemöglichkeiten, etwa in den Bereichen Kultur und Sport sowie Bildung und Mobilität. Über 153.000 Menschen profitierten 2020 vom Köln-Pass, davon waren ca. 78.000 SGB-II-Leistungsberechtigte und Senior*innen (Zielwert: 2021 = 153.133). Im Jahr 2017 wurde per Ratsbeschluss eine Ausweitung des Gültigkeitsz eitraumes des Köln -Passes für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und Senior*innen mit geringem Rentenbezug auf die Dauer von 2 Jahren vereinbart. 2006 startete das Programm Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln in sechs ausgewies enen Sozialraumgebieten. Es wurde stetig fortentwickelt und auf Gebiete mit entsprechenden Bedarfslagen ausgeweitet. Seit Anfang 2020 gibt es in Köln insgesamt 15 Sozialraumgebiete. Dort beschäftigen Kölner Träger der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Stadt Sozialraumkoordinator*innen vor Ort. Diese arbeiten in kontinuierlicher Abstimmung mit der Stadtverwaltung über die Geschäftsstelle Lebenswerte Veedel. Ein wichtiges Ziel dabei ist es, die Akteur*innen in dem jeweiligen Stadtteil zu vernetzen: zum Beispiel Bürger*innen, Politik, soziale - und Bildungseinrichtungen, Vereine, Ehrenamtliche und Polizei. So werden Wege gefunden, wie sich vor Ort bedarfsgerechter zusammenarbeiten lässt. Dabei entstehen neue, sinnvolle Angebote für Bürger*innen jeden Alters. Das Spektrum reicht von Bürger*innensprechstunden, Bürger*innenfesten, Bildungsangeboten, Sportkursen, Kinder- und Jugendfreizeiten bis hin zu Gewaltpräventionskursen und Aufklärungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen. In den vergangenen beiden Jahren wurde das Programm im Auftrag des Rates der Stadt Köln mit externer Unterstützung weiterentwickelt. Daran haben Mitarbeitende der Verwaltung, die Sozialraumkoordinator*innen, Vertreter*innen der Politik und der Wohlfahrtsverbände mitgewirkt. Im Erg ebnis sollen zukünftig die gesamtstädtische Sozialplanung und die sozialraumgebietsspezifische Planungen besser verzahnt werden. Außerdem sollen damit die Zielsetzungen und die Ergebnisse des Programms nachvollziehbarer werden. Die Festlegungen zu den Stru kturen und Vorgehensweisen sind im Handbuch „Lebenswerte Veedel – Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung in Köln“ dokumentiert (s. Aspekt 14: Praxisbeispiel 2). Aspekt 14.3: Gestaltung des demographischen Wandels Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis zum Jahr 2040 weiter wachsen. Die verschiedenen (Bevölkerungs - und Alters-)Gruppen wachsen jedoch nicht gleich stark. Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich, sie wird jünger, älter und zugleich bunter. Die demografisc hen Veränderungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen gesellschaftlichen Teilsysteme wie den Arbeitsmarkt, das Betreuungs - und Bildungssystem, das Gesundheitssystem und die Versorgung und Pflege älterer Menschen. Damit auch in Zukunft für möglichst vi ele Menschen Teilhabe gesichert und der Zusammenhalt der Stadtgesellschaft gewährleistet wird, ist es wichtig, den demografischen Wandel der Stadtgesellschaft proaktiv zu gestalten. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 97 Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen stellt ein zentrales gesellschaftliches Problem dar, das sich in Zukunft aufgrund des zunehmenden demographischen Wandels noch verschärfen wird. Mit der Seniorenberatung in den Stadtbezirken steht älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf seit 2002 ein professionelles Team für alle Fragen des Alters zur Verfügung. Ziel ist es, die Senior*innen so zu beraten, dass sie mit passgenauem und integriertem Angebot (individuellem Unterstützungsnetzwerk) weiterhin selbstständig in der eigenen Wohnung leben können. Die Senior enberatungen sind im Schnitt mit 3,5 Beratungsstellen in jedem Stadtbezirk präsent. Im Jahr 2019 wurden 11.980 Senior*innen beraten. Es fanden 4.717 Hausbesuche statt, 4.341 Beratungen im Bürgeramt und 7.648 Beratungen in den bezirklichen Beratungsstellen. Die SeniorenNetzwerke Köln unterstützen seit 2002 Senior*innen dabei, in Selbsthilfe ein persönliches Netzwerk im Stadtteil aufzubauen. Zielgruppe sind Menschen, die bereits über eigene Selbsthilfefähigkeiten verfügen. Das Programm wurde gemeinsam von der Stadt Köln, den Wohlfahrtsverbänden und der Seniorenvertretung entworfen und wird laufend weiterentwickelt. Die Ziele wurden in einem begleitenden Konzept (2020) formuliert. Hierzu gehören u.a. die Begegnung älterer Menschen und Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten, die gegenseitige Unterstützung mit jüngeren Menschen, die Förderung von ehrenamtlichem Engagement sowie die Stärkung der allgemeinen Seniorenfreundlichkeit der Stadtteile. Die Anzahl der Netzwerke steigt in den letzten Jahren stetig an, z urzeit nutzen ru nd 6.000 Menschen in über 60 Stadtteilen die Angebote. Haushaltsnahe Dienste richten sich an Menschen, die auf Unterstützung in ihrem Haushalt angewiesen sind, über geringe finanzielle Ressourcen verfügen und deren Bedarfe nicht über die Pflegeversicherun g abgedeckt sind. Die Dienste sollen diese Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen und auch dabei, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben zu können. Präventive Hausbesuche richten sich dabei an Menschen ab 75 Jahre, die weder über soziale Dienstleistungen informiert sind, noch an der Kommunikation im öffentlichen Raum teilnehmen. Ihr Zweck ist es, die Bedürfnisse der älteren Menschen zu identifizieren, Risikofaktoren rechtzeitig zu erkennen und den Zugang zu vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie sozialen Netzwerken im Stadtbezirk zu erleichtern. Im Jahr 2020 gab es im Rahmen der Präventiven Hausbesuche in 417 Fällen die Vermittlung an haushaltsnahe Dienstleistungen. Seit dem Jahr 2006 sind in Köln ferner Entlastungsdienste von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen etabliert. Ziel der Dienste ist die Erhaltung und Stärkung der Pflegebereitschaft in der Familie sowie der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Die hauptamtlichen Mitarbeitenden haben die Aufgabe, ehrenamtliche Helfer*innen zur Entlastung der betroffenen Familien zu gewinnen, zu schulen, einzusetzen und zu begleiten. So soll die Selbstständigkeit der an Demenz erkrankten Menschen so lange wie möglich erhalten werden. In jedem Stadtbezirk ist ein/e Koordinator*in in Vollzeit tätig. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 98 Aspekt 14.4: Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung Um die Leistungen der kommunalen Verwaltung allen Bürger*innen unabhängig von Alter, Beeinträchtigungen oder Migrationshi ntergrund zugänglich zu machen, setzt die Stadt Köln verschiedene Maßnahmen um. Das Kommunale Integrationszentrum setzt sich für die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Diese zielt auf Partizipation, Chancengleichheit und Teilhabe aller Menschen in Köln ab, unabhängig von Herkunft und kultureller Identität. Indem sich die Stadtverwaltung stärker auf die Herausforderungen und Bedingungen der Einwanderungsgesellschaft einstellt, werden Barrieren beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen abgebaut un d Möglichkeiten der Einflussnahme und Teilhabe gerechter verteilt. Der Prozess der Interkulturellen Öffnung wird mit einer rassismuskritischen Perspektive angegangen. Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtverwaltung mehrsprachige Informationen und Anträge für Bürger*innen zur Verfügung. In allen Ämtern der Daseinsfürsorge erfolgt außerdem ein Einsatz von Videodolmetscher*innen , s tadtweit werden Sprach- und Kulturmittler*innen eingesetzt. Darüber hinaus finden r egelmäßig Schulungen der Mitarbeitenden statt, um bei diesen Kompetenzen bezüglich Vielfalt und rassismuskritischem Denken zu stärken. Unterschiedliche Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden werden als wertvolle Ressource erkannt und gefördert. Seit 2015 gibt es das Bündnis der „Partnerschaften für Demokratie Köln“, das sich mit jährlich wechselnden Schwerpunkten gegen Rechtsextremismus und für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander in Köln einsetzt. Aspekt 14.5: Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen Menschen Köln ist eine weltoffene und tolerante Stadt, deren kulturelle Vielfalt zugleich Charakteristikum und Stärke ist. Die Integrationsarbeit wird maßgeblich vom Amt für Integration und Vielfalt sowie dem daran angegliederten Kommunalen Integrationszentrum getragen. Das Zentrum besteht seit 2013 und ist tätig in den Bereichen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ (hierzu gehören z. B. die Koordination und Unterstützung der anerkannten Interkulturellen Zentren Kölns). Die übergreifende Dachstrategie und zentrale Leitlinie für die kommunale Integrationsarbeit stellt das Kölner Konzept Stärkung integrative Stadtgesellschaft (2012) dar. Es zielt a uf die gleichberechtigte Teilnahme von Migrant*innen am öffentlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ab und benennt hierfür Grundvoraussetzungen, Ziele und zentrale Handlungsfelder. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Konferenz interkulturelles Köln zur Vernetzung von Fachpersonen aus den Bereichen Migration und Integration erfolgt jeweils eine Anpassung und Fortschreibung. Das Konzept wird durch begleitende Maßnahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms (2014) zur Förderung der Integration, der Vielfalt und des interkulturellen Zusammenlebens ergänzt. Seit 2021 nimmt Köln ferner am NRW -Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ teil, das vernetzte Beratungsangebote insbesondere für junge zugewanderte Menschen ermöglicht. Der Integrationsrat der Stadt Köln vertritt insgesamt die Interessen der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte und bringt ihre Belange in N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 99 den kommunalpolitischen Diskurs ein. Seit 2016 unterstützen fünf Facharbeitskreise des Integrationsrates die politische Arbeit. Mit Blick auf die Förderung von Integration im Bereich Bildu ng unterstützt das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (eine Kooperation der Bezirksregierung Köln, der Stadt Köln und der Universität zu Köln) Bildungseinrichtungen dabei, die Förderung von Deutschkenntnissen und eine mehrsprachige Bildung system atisch zu implementieren. Um den gleichberechtigten Zugang von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Bildungssysteme zu unterstützen, hat das Zentrum ein Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schul en (2018) entwickelt. Im Rahmen des Ferienprojekts talentCAMPus (ein Projekt der Volkshochschule Köln , des Kommunalen Integrationszentrums und der Lernenden Region – Netzwerk Köln) werden zugewanderte Kinder und Jugendliche ebenfalls unterstützt. Auch der Ausbau niederschwelliger Angebote interkultureller Familienbildung ist eine wichtige Aufgabe in diesem Bereich. Zur sprachlichen Integration für Menschen mit Migrationshintergrund bietet insgesamt das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule als größter Sprachanbieter in Köln ein umfassendes Angebot. Zur Unterstützung von Obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen bietet die Stadt Köln verschiedene Hilfen an. Hierzu zählen zunächst finanzielle Hilfen sowie die Beratung und Begleitung bei drohen dem Wohnungsverlust . E inen Schwerpunkt stellt diesbezüglich die Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB II und des SGB XII durch die Fachstelle Wohnen dar . Per Ratsbeschluss wurde hierzu die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines W ohnungsverlustes beschlossen. Des Weiteren bestehen Hilfen bei akuter Wohnungslosigkeit durch die Vermittlung von Notschlafstellen sowie die Wohnungsvermittlung im Rahmen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft. Die Stadt Köln hat ein Förderprogramm für das Projekt „Housing First“ entwickelt. Mit den Projekten Housing First und „Selbstverwaltete Wohn - und Arbeitsprojekte für wohnungslose Menschen“ werden zwei neue Ansätze erprobt. Aspekt 14.6: Prävention von Kinder-, Jugend-, Familien- und Altersarmut Kinder-, Jugend- und Familienarmut in Köln zu begegnen, stellt eine zunehmend große Herausforderung dar. Nicht alle jungen Menschen haben die gleichen Startchancen, j e nach Stadtgebiet ergeben sich unterschiedlich günstige oder prekäre Bedingungen. Vor diesem Hintergrund nimmt Köln seit 2017 an der Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ teil. Um allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen zu eröffnen, hat die Stadt 2019 zur Umsetzung der Landesinitiative die Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken“ beschlossen. Als „Kinderfreundliche Kommune“ ist für die Stadt Köln die Schaffung eines positiven Umfelds für junge Menschen inklusive gerechter Beteiligung ein zentrales Anliegen. Die Gesamtstrategie bildet die Grundlage zur Prävention bzw. Bekämpfung von Benachteiligungslagen in Köln und fokussiert auf die Handlungsfelder „Gerechte Bildungs - und Teilhabechancen schaffen“ sowie „Gesundheits - und Entwicklungschancen eröffnen“. Sie setzt strategische Ziele fest, mit Schwerpunkten auf Einrichtungen wie Kita und Schule, auf Bildungs - und Gesundheitsangeboten, Netzwerken und auf Qualitätsentwicklung. Zudem gibt die Strategie eine Orientierung für die Prävention N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 100 und d ie Bekämpfung von Benachteiligen junger Menschen und ihrer Familien in Köln. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen für die Struktur- und für die Praxisebene formuliert. Um langzeitarbeitslose Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen , wurde ein eigenes kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit aufge legt, das vorhandene Bundes - und Landesprogramme ergänzen und erweitern soll : Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit verfolgt das Ziel, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für alle langzeitarbeitslosen Kölner *innen über dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen , unabhängig davon, ob sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Rahmen des Programms werden folgende Maßnahmen umgesetzt: (1.) Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung , (2.) Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt , (3.) Stabilisierung von Beschäftigung Langzeitarbeitsloser , (4.) Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Qualifizierungen sowie (5.) Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und (6.) Maßnahmen zur beruflichen Orientierung. Aspekt 14.7: Förderung von sozialem Engagement Die Stadt Köln engagiert sich intensiv in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Da es sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe handelt, ist es erforderlich, das Engagement von zentraler Stelle zu fördern. Zu diesem Zweck wurde per Ratsbeschluss bereits im Jahr 2 001 die Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements im Büro der Oberbürgermeisterin eingerichtet. Die Kommunalstelle ist Ansprechpartnerin für alle Ehrenamtlichen, Organisationen, Verbände und sonstigen Initiativen und vermittelt Kontakte zu den entsprechenden Beratungsstellen und Institutionen. Ihre Ziele sind die Förderung der öffentlichen Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit, die Stärkung des Bewusstseins für das Thema Ehrenamt sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche. Das Kölner Netzwerk Bürgerengagement ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Organisationen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und gemeinwohlorientierten Einrichtungen sowie aktiven Bürger *innen. Alle Beteiligten arbeiten gleichberechtigt und bringen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Erfahrungen ein. Die Aufgaben des Netzwerks sind: (1.) die impulsgebende Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in all seinen Formen und gesellschaftlichen Bereichen, (2.) die Umsetzung des „Kölner Konzeptes zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements“, (3.) die Bündelung der Aktivitäten rund um die Förderung des Ehrenamts und der Bürgerbeteiligung , (4.) die Intensivierung der Kommunikation zwischen Akteur*innen sowie (5.) die eigene kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung. Die Arbeitsgrundlage des Kölner Netz werks Bürgerengagement bildet das „Kölner Konzept zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements“ , das 2005 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Es besteht aus 44 Handlungsempfehlungen zur Förderung des Bürgerengagements in Köln. Beispiele für umgesetzte Maßnah men sind die Erarbeitung von Leitlinien des bürgerschaftlichen Engagements, die Bereitstellung von Informationen und einer Datenbank auf der Website „www.engagiert-in-koeln.de“, eine Broschüre zu ehrenamtlichen Projekten an N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 101 Kölner Schulen, die Arbeitsgruppe „Bürgerengagement und Migration“, ein „Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung“ oder eine Arbeitsgruppe zum gemeinnützigen Unternehmensengagement. Derzeit wird an einer Aktualisierung des Konzeptes und an einer Fortschreibung der Handlungsempfehlungen gearbeitet. Weitere Aktivitäten zur Unterstützung des Bürgerengagements sind der jährlich verliehene Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“, die Bekanntmachung des Themas über jährlich berufene Ehrenamtspat*innen, die Ausrichtung des Kölner Ehrenamtstags, die Einführung der NRW Ehrenamtskarte in Köln , der Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement , die Etablierung einer digitaler Ehrenamtsbörse oder das Angebot zur politischen Bildung durch das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule. Aspekt 14.8: Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und Netzwerke Die Stadt Köln nimmt als Kooperationspartnerin am Forschungsprojekt, „iResilience – Soziale Innovation und intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt der Zukunft“ (2018-2022) teil, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. In drei Pilotquartieren in Köln und Dortmund werden neue Vorgehensweisen und Kooperationen zur lokalen Klimavorsorge erprobt. In dem Beteiligungsprozess bringt das Projekt Bürger*innen, lokale Unternehmen, Arbeitende, Stadtverwaltung, Politik sowie Initiativen in unterschiedlichen Veranstaltungen und neuen Formaten zusammen. Die Akteur*innen sollen für klimatische Veränderungen und die Folgen vor Ort sensibilisiert und aktiviert werden, um geme insam Maßnahmen zur Starkregen- und Hitzevorsorge sowie der Klimafunktion des Stadtgrüns zu entwickeln (Ideen sind z .B. privater Gebäudeschutz vor Starkregen in Abstimmung mit der Nachbarschaft, die Nutzung von schattigen Wegen an heißen Tagen oder die Zus ammenarbeit mit Eigentümer*innen und Mieter*innen für mehr Grün in Hinterhöfen). Wichtig sind dabei digitale und soziale Innovationen zur Klimaresilienz. Alle Ideen werden in „Fahrplänen“ für eine klimarobuste Entwicklung der Pilotgebiete zusammengeführt. Die Ergebnisse und Prozesse der Pilotquartiere sollen nachfolgend auch auf weitere Stadtteile der Partnerstädte und andere Städte übertragbar sein. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 102 Im Rahmen der Mitgliedschaft bei Region Köln Bonn e.V. vernetzt sich die Stadt Köln darüber hinaus mit der Region Köln/Bonn. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Metropolregionen im europäischen Wirtschaftsraum verfolgt die Region aktiv eine nachhaltige, vernetzte Entwicklung in landes -, bundes- und europaweiter Dimension. In diesem Rahmen werden gezielt erforderliche Konzepte erstellt, wie die „Regionale Klimawandelvorsorgestrategie“ (siehe Aspekt 11.8) oder ein Agglomerationskonzept (siehe Aspekt 18.1). Köln ist ebenfalls Mitglied in einer Reihe von europäischen und internationalen Netzwerken, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Städten, Gemeinden und Regionen auf der praktischen Ebene unterstützen. Die Arbeit in diesen Netzwerken ermöglicht den Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Entwicklung von Strategien und Maßnahmen. Ein Beispiel ist die Mitgliedschaft im Netzwerk EUROCITIES – dem größten unabhängigen europäischen Netzwerk von Großstädten, bestehend aus über 200 Städten aus 38 Ländern, das den Austausch zur zukunftsgerechten Stadtentwicklung fördert. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 103 P R A X I S B E I S P I E L E Praxisbeispiel 1 - Masterplan des Dezernats V – Soziales, Gesundheit und Wohnen Der Masterplan des Dezernats V gliedert sich in die Gesamtstrategie der Stadt strategie „Kölner Perspektiven 2030+ “ ein und konkretisiert diese. Er wurde erstmals im Jahr 2020 vorgelegt und umfasst ein strategisches Zielsystem , inklusive anzustrebender Zielwerte (Kennzahlen) für die fünf Handlungsfelder Einkommen, Beschäftigung, Gesundheit, soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung sowie Wohnen. Die Zielsetzungen wurden mit den Globalen Nachhaltigkeitszielen abgeglichen und vor diesem Hintergrund zum Teil angepasst. Dem Masterplan vorangestellt ist die übergreifende Vision des Dezernats mit den handlungsleitenden Prinzipien „Lebensqualität der Menschen “, „ Quartiere de r Vielfalt “, „Gemeinwohlverpflichtung“, „ Stärkung der Selbsthilfe “ sowie „ transparente Darstellung der Ergebnisse und Wirkungen“. Im Masterplan sind die Ziele und Strategien beschrieben, die im kontinuierlichen Verbesserungsprozess verfolgt werden und die stetig beobachtet und weiterentwickelt werden. Es sind darin Indikatoren benannt, deren Entwicklung stetig beobachtet wird und deren Auswahl kontinuierlich weiterentwickelt wird. Praxisbeispiel 2 - Verstetigung der Sozialplanung auf Basis des 1. Kölner Lebenslagen-berichts Auf Basis der Erkenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 strebt die Stadt Köln zukünftig die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung an. Das zentrale damit verbundene Ziel ist es , die Teilhabechancen insbesondere für mehrfachbelastete Zielgruppen zu verbessern und insgesamt die Integration zu fördern. Auf der Basis der Analyse der Lebenslagenbereiche sollen in einem integrierten Prozess gesamtstädtisch die wesentlichen Handlungserfordernisse abgestimmt und priorisiert werden. Darüber hinaus sollen Ziele festgelegt , Bedarfe vor dem Hintergrund der vorhandenen sozialen Infrastruktur ermittelt und schließlich Strategien zur Erreichung der Ziele erarbeite t und umgesetzt werden. Praxisbeispiel 3 - Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung Zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen in benachteiligten Quartieren soll das Handbuch Bürger*innen - und Sozialraumorientierung in Köln eine Verschränkung der integrierten, strategischen Sozialplanung mit der kleinräumigen Planung für die Sozialraumgebiete im Rahmen des Projekts Lebenswerte Veedel ermöglichen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 104 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – S O Z I A L E G E R E C H T I G K E IT U N D Z U K U N F T S F Ä H I G E GE S E L L S C H A F T Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit • Mitgliedschaft Europäische Städtekoalition gegen Rassismus • Mitgliedschaft „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ • Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz • Prozess zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln • Unterzeichnung Charta der Vielfalt • Diversity-Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen • Diversity Konzept - 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt • Unterstützung LSBTI Community: LSBTI Aktionsplan zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt / Sister Cities Stand Together / Cologne Pride / Christopher Street Day / Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender / Rainbow-Cities- Network • Konzeptarbeit zum „Powerhaus“ (NRW Pakt gegen Gewalt) Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen • Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik • Einrichtung bezirklicher Lernräume • Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik • Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik • Verwendung von einfacher Sprache als Verwaltungsstandard • Inklusionsplan für Kölner Schulen • Inklusionskonzept für städtische Kindertageseinrichtungen Gestaltung des demographischen Wandels • Seniorenberatung • SeniorenNetzwerke Köln • Haushaltsnahe Dienste • Präventive Hausbesuche • Entlastungdienste von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung • Interkulturelle Öffnung der Verwaltung • Mehrsprachige Informationen und Anträge für Bürger*innen / Einsatz von Videodolmetscher*innen / Sprach- und Kulturmittler*innen / Kompetenzen bezüglich Vielfalt und rassismuskritischem Denken / Sprachkompetenzen N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 105 Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen Menschen • Kommunales Integrationszentrum • Kölner Konzept: Stärkung integrative Stadtgesellschaft • Konferenz interkulturelles Köln • Interkulturelles Maßnahmenprogramm • Integrationsrat, inkl. Facharbeitskreise • Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration • Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen • Ferienprojekt talentCAMPus • Niederschwellige Angebote interkultureller Familienbildung • Angebote Amt für Weiterbildung/Volkshochschule • Unterstützung von Obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen / Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes Prävention von Kinder-, Jugend- und Altersarmut • Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ • Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken“ • Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit Förderung von sozialem Engagement • Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements • Kölner Netzwerk Bürgerengagement • Kölner Konzept zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements • Weitere: o KölnEngagiert o Ehrenamtspat*innen o Einführung der NRW Ehrenamtskarte o Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement o Digitale Ehrenamtsbörse o Angebote Amt für Weiterbildung o Volkshochschule Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und Netzwerke • Forschungsprojekt iResilience – Soziale Innovation und intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt der Zukunft • Vernetzung im Rahmen der Mitgliedschaft Region Köln/Bonn e.V. • Mitgliedschaft im Netzwerk EUROCITIES N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 106 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N A r m u t - S G B- II - / S G B- X I I- Q u o t e Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII (unter 65 Jahre) an der Bevölkerung (unter 65 Jahre) in Prozent 2010 2015 2020 14,6 14,3 14,2 Quelle: SDG-Portal Die SGB II / SGB XII - Quote gibt an, wie hoch der Anteil der Bevölkerung ist, der Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) hat und damit, wie hoch die Hilfebedürftigkeit der Menschen in einer Kommune ist. In der Stadt Köln ist der Anteil im Zeitverlauf leicht von 14,6 % auf 13,3 % im Jahr 2019 gesunken, was den Anteilen in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl nahekommt. Im Jahr 2020 stieg der Wert wieder auf 14,2%. Der tendenziell sinkende Trend ist auch im NRW -weiten Vergleich zu sehen, hier liegt der Anteil im Jahr 2020 bei 12 % und somit leicht unter dem Anteil der Stadt Köln. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW nehmen in ihren Zielsetzungen keinen expliziten Bezug zu diesem Indikator. A r m u t – K i n d e r a r m u t Anteil der unter 15-Jährigen, die selbst oder indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld nach SGB II erhalten in Prozent 2010 2015 2020 23,5 22,9 21,5 Quelle: SDG-Portal Kinderarmut ist oftmals bedingt durch die Arbeitslosigkeit und Armut der Eltern. Mögliche Konsequenzen können die Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen, wi e Wohnen oder Ernährung und ungleiche Bildungs - und Teilhabechancen sein. In der Stadt Köln ist der Anteil der unter 15-Jährigen, die von Armut betroffen sind, bis 2020 stieg auf 21,5 % gesunken. Diese Tendenz ist auch in anderen Großstädten in NRW mit äh nlicher Einwohnendenzahl zutreffend, der NRW - Durchschnitt betrug 2020 17,8 %. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine altersspezifischen Zielsetzungen zu Armut. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt in Ziel 1.1.a. jedoch das generelle Ziel, den „Anteil der Personen, die materiell depriviert sind (Mangel an bestimmten Gebrauchsgütern, unfreiwilliger Verzicht auf bestimmten Konsum aus finanziellen Gründen), bis 2030 deutlich unter dem EU­28­Wert (28 Staaten der Europäischen Union bis 31. Januar 2020) zu halten“. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 107 A r m u t – J u g e n d a r m u t Anteil der 15- bis 17-Jährigen, die selbst oder indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld erhalten in Prozent 2010 2015 2020 19,9 20,6 20,5 Quelle: SDG-Portal Jugendarmut kann eine unmittelbare Folge von Kinderarmut sein. Erschwerend zu den nicht hinreichenden Mitteln zur Grundversorgung kommt hinzu, dass sich Jugendliche im Übergang zur Selbstständigkeit befinden. Konnten sie jedoch bereits zuvor wegen Armut nur unterdurchschnittlich an Bildung teilhaben, so schränkt das ihre Wahlmöglichkeiten mit Blick auf beispielsweise die Berufswahl enorm ein. In der Stadt Köln lag der Anteil der 15- bis 17- Jährigen, die von Armut betroffen sind, im Zeitverlauf zwischen 19,9 % und 20,5 %, ähnliche Anteile sind auch in anderen Großstädten in NRW zu sehen. Im NRW -weiten Vergleich lag der Anteil im Jahr 2020 mit 14,1 % unter dem Anteil in der Stadt Köln. Wie oben erwähnt, beinhalten die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW keine alt ersspezifischen Zielsetzungen zu Armut. A r m u t – A l t e r s a r m u t Anteil der Bezieher*innen von Grundsicherung an der Bevölkerung ab 65 Jahren in Prozent 2010 2015 2020 5,9 7,6 8,0 Quelle: SDG-Portal Altersarmut beschreibt die Problematik, unabhängig von der Länge der Erwerbstätigkeit, zum Erreichen des Renteneintritts über einen Rentenanspruch zu verfügen, der unter dem Existenzminimum liegt. In den nächsten Jahren wird sich diese Problematik voraussichtlich aufgrund von demographischem Wandel, Renten reformen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt noch verschärfen. Die Möglichkeiten für ältere Menschen diese Situation aktiv zu ändern sind häufig eingeschränkt, was zusätzlich zu Isolation führen kann. In der Stadt Köln ist der Anteil der über 65 -Jährigen, die von Armut betroffen sind, im Zeitverlauf kontinuierlich angestiegen. Diese Entwicklung ist auch im NRW-Durchschnitt zu verzeichnen, hier lag der Anteil im Jahr 2020 allerdings nur bei 4,0 % und somit unter dem Anteil der Stadt Köln mit 8,0 %. Die Na chhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine altersspezifischen Zielsetzungen zu Armut. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 108 V e r h ä l t n i s d e r B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e n v o n F r a u e n u n d M ä n n e r n Verhältnis der Beschäftigungsquote von Frauen zur Beschäftigungsquote von Männern in Prozent 2010 2015 2020 87,4 89,2 89,2 Quelle: SDG-Portal Die Beschäftigungsquoten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männern liefern wichtige Hinweise hinsichtlich möglicher Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung auf d em Arbeitsmarkt, wobei Beamt*innen, Selbstständige und geringfügig Beschäftigte nicht Teil der Berechnungsgrundlage sind. Ebenfalls wird nicht unterschieden, ob sich die Beschäftigten in Voll- oder Teilzeitarbeit befinden, so dass das Arbeitszeitvolumen keinen Einfluss auf den Indikator hat. Die Frauenbeschäftigungsquote in der Stadt Köln beträgt im Jahr 2020 89,2 % der Männerbeschäftigungsquote und blieb in den letzten Jahren relativ konstant (sind mehr Frauen als Männer sozialversicherungspflichtig beschä ftigt, liegt der Wert bei über 100 % - bei einem Wert von unter 100 % sind mehr Männer als Frauen in den Arbeitsmarkt integriert). Der NRW -Vergleich weist eine geringere Quote auf: Im Jahr 2020 betrug die Frauenbeschäftigungsquote 85,3 % der Männerbeschäftigungsquote. In den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW werden die Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern nicht explizit adressiert. V e r d i e n s t a b s t a n d z w i s c h e n F r a u e n u n d M ä n n e r n Medianeinkommen weiblicher Arbeitnehmerinnen im Verhältnis zum Medianeinkommen männlicher Arbeitnehmer in Prozent 2015 2017 2019 83,4 84,4 85,1 Quelle: SDG-Portal Nach wie vor bestehen signifikante Einkommensunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmer*innen. Dies ist u. a. auf unterschied liche Berufswahlen, Hierarchieebenen und Berufserfahrungen zurückzuführen. Ein familienbedingter befristeter Ausstieg wirkt sich negativ auf das Einkommen aus. Trotz des Diskriminierungsverbotes werden Frauen schlechter entlohnt als Männer, was sich langfristig auch auf die Rentenhöhe auswirkt. Der Indikator spiegelt das (Brutto -)Medianeinkommen vollzeitbeschäftigter Frauen wider und setzt es in das Verhältnis zum (Brutto -)Medianeinkommen vollzeitbeschäftigter Männer. In der Stadt Köln ist das Medianeinkomm en in den Jahren 2015 bis 2019 minimal gestiegen, aktuellere Daten liegen nicht vor. Der NRW-Durchschnitt zeigt eine sehr ähnliche Entwicklung (2019: 85,8 %), welche nur minimal über der Kölner Entwicklung liegt und die geringere Entlohnung von Frauen im V ergleich zu Männern bestätigt. Es bedarf folglich weiterer Anstrengungen, um das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 5.1.a. „Verringerung des Abstandes auf 10 % bis 2020, Beibehaltung bis 2030“ noch zu erreichen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 109 F r a u e n a n t e i l i m S t a d t r a t Anteil der Mandate im Stadtrat, die von Frauen besetzt sind in Prozent 2013 2015 2019 34,1 40,0 41,1 Quelle: SDG-Portal Der Frauenanteil im Stadtrat, Gemeinderat bzw. Kreistag ist trotz intensiver Bestrebungen bundesweit seit Jahren unverändert niedrig. Die Möglichkeit einer Zuteilung von Listenplätzen durch die politischen Parteien trägt zwar zu einer Erhöhung des Frauenanteils bei, dies hat jedoch bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die Datengrundlage für die Stadt Köln lässt lediglich eine Au ssage über die Jahre 2013 bis 2019 zu. In Köln lag der Anteil der Mandate im Stadtrat, die von Frauen besetzt sind, zuletzt (2019) bei 41,1 %. Im selben Jahr lag der Frauenanteil im NRW-Durchschnitt bei nur 35 %. In den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW wird der Frauenanteil in Räten nicht explizit adressiert. Grundsätzlich bedarf es für die Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit aber intensiverer Anstrengungen. E i n b ü r g e r u n g e n Anzahl der in dem jeweiligen Jahr eingebürgerten Personen an der Anzahl aller ausländischen Einwohner*innen in Prozent 2010 2015 2020 1,6 1,4 1,3 Quelle: SDG-Portal Die Anzahl der Einbürgerungen pro Jahr gilt als ein wichtiger Indikator, um Aussagen zur Integration treffen zu können, denn die Einbürgerung trägt im Allgemeinen zu einer stärkeren Identifikation mit der Gesellschaft des Einwanderungslandes bei. In der Stadt Köln haben im Jahr 2020 1,3 % der ausländischen Bevölkerung innerhalb eines Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Der Anteil lag da mit über dem durchschnittlichen NRW - Anteil an Einbürgerungen, welcher im Jahr 2020 1,0 % betrug. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW nehmen in ihren Zielsetzungen keinen expliziten Bezug zu Einbürgerungen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 110 S E LB S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T O R S t r a f t a t e n Anzahl der registrierten Straftaten je 1.000 Einwohner*innen 2013 2016 2020 148,7 135,5 104,4 Quelle: SDG-Portal Der betrachtete Indikator setzt die Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten innerhalb der Kommune ins Verhältnis zur Einwohnendenzahl und gibt somit Auskunft über die öffentliche und allgemeine Sicherheitslage. Da keine Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Straftatbeständen erfolgt, lassen sich kaum Aussagen zu einer erfolgreichen Bekämpfung organisierter Kriminalität ableiten. Die Anzahl der registrierten Straftaten in der Stadt Köln ist im betrachteten Zeitverlauf zwar rückläufig, zuletzt (2020) 104,4 erfasste Straftaten je 1.000 Einwohner*innen, im Vergleich zur ebenfalls rückläufigen Entwicklung in NRW (2020: 67,8 Straftaten je 1.000 Einwohner*innen) jedoch höher. Die sinkende Tendenz trägt dennoch zur Erreichung des Ziels 16.1 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei („Rückgang der Zahl der erfassten Straftaten je 100.000 Einwohner/­innen auf unter 6.500 bis 2030.“). W a h l b e t e i l i g u n g : K o m m u n a l w a h l Anteil der Wähler*innen an Wahlberechtigten 2009 2014 2020 49,1 49,7 51,4 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die Beteiligung an einer Kommunalwahl bedeutet di e Möglichkeit, die politischen Lebensverhältnisse mitzugestalten. Sie stieg in den letzten Kommunalwahlen in Köln leicht an. Die Wahlbeteiligung in NRW lag 2020 mit 51,9 % etwas höher als in Köln. Die Spannbreite der Wahlbeteiligung über die 86 Kölner Stadtteile war bei der Kommunalwahl groß und reichte von 22,5 bis 69,2 %. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 111 H A N D L U N G S F E L D 15 WOHNEN UND N ACHHA LTIGE QU ARTIERE Die Kommune berichtet, wie ihr Gesamtbild Grundlagen für das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger schafft, und geht dabei insb esondere auf Wohnraum und Orte für sozialen Kontakt und Erholung ein. Aspekte 15.1 Bezahlbarer Wohnraum 15.2 Nachhaltige Quartiersentwicklung 15.3 Beteiligung in der Quartiersentwicklung 15.4 Lärmschutz 15.5 Orte für Naherholung und soziale Kontakte 15.6 Vermeidung sozialer Segregation Praxisbeispiele • Generationsgerechtes Wohnen im Quartier • Nachhaltiges Bauen: Deutzer Hafen SDG- Indikatoren • Mietpreise • Wohnfläche • Naherholungsflächen • Wohnungsnahe Grundversorgung – Supermarkt Add-On- Indikatoren • Förderzahlen preisgebundener Mietwohnungsbestand • Bestand an geförderten Mietwohnungen • Tag-Abend-Nacht und Nacht Lärmindex N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 112 Aspekt 15.1: Bezahlbarer Wohnraum Köln zählt zu den wachsenden deutschen Großstädten und steht vor der Herausforderung, das Angeb ot an Wohnraum in allen Segmenten, insbesondere aber im preiswerten Bereich, zu steigern. Den Gesamtrahmen hierfür bildet das 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen . Das Konzept verfolgt einen integrierten Ansatz aller bedeutenden Handlungsfelde r der Wohnungspolitik und ist gemeinsam mit den wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Akteur*innen erarbeitet worden. Es formuliert folgende Leitlinien: (1.) Wachstumschancen nutzen – Attraktivität steigern, ( 2.) Innenentwicklung vor Außenentwic klung, ( 3.) Sozialen Ausgleich unterstützen – soziale Schieflagen verringern , ( 4.) Partnerschaftliche Quartiersentwicklung fördern , ( 5.) Bestandsentwicklung unterstützen und sichern, (6.) Flexibilität und Nachsteuerbarkeit erhöhen sowie ( 7.) Dialog und Koo peration mit allen Akteur *innen intensivieren. Das Konzept ist bewusst als offener Prozess angelegt , mit dem Anspruch einer regelmäßigen Überprüfung und Modifikation von Zielen und Maßnahmen. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Ziele ist das Kooperative Baulandmodell, das seit dem Jahr 2017 Bauverantwortliche verpflichtet, einen Anteil öffentlich geförderten Wohnraums zu realisieren. So müssen Bauherr*innen, Investor*innen und Vorhabenträger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung auslösen, 30 % der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment errichten , vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten (aktueller Stand Verfahren insgesamt: 59 / 16.549 WE / 5.213 ö.g. WE). Gleichzeitig werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Vorhaben zu beteiligen. Dies gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Grünflächen und Spielplätze. In 2022 wurde eine Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells beschlossen. Bei kleineren Vorhaben ab 44 Wohneinheiten ist nun die Herstellung einer Grünfläche/Spielplatzfläche als Kombifläche verpflichtend. Als weitere Maßnahme des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen wird seit 2016 die Vergabe städtischer Grundstücke „nach Konzeptqualität“ erprobt. So stel lt die Stadt sicher, dass auf den veräußerten, ehemals städtischen Grundstücken quartiersbezogene Nutzungsqualitäten entstehen. Zugleich kann bestimmten Zielgruppen privilegierter Zugang zu geeigneten Flächen gewährt werden. Der Rat hat in 2022 seinen Grun dsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke bestätigt und ergänzend beschlossen, bei Veräußerungen für den Geschosswohnungsbau das Erbbaurecht vorrangig zu nutzen. Hiermit verbunden wird die Schaffung von mindestens 30 % öffentlich gefördertem und 2 0 % preisgedämpftem Wohnraum mit einer Zweckbindung von 80 Jahren. Bereits seit 2014 gilt in Köln das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch für den freifinanzierten Wohnungsbau. 2019 wurde die Geltungsdauer der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wo hnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) verlängert und inhaltlich um Eigenheime und Eigentumswohnungen erweitert. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in NRW werden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum (Kurzzeitvermietung) erweitert. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 113 Die Stadt Köln hat eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen, die ebenfalls 2021 in Kraft getreten ist und die Satzung aus dem Jahre 2019 ablöst. Aspekt 15.2: Nachhaltige Quartiersentwicklung Um die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen zu verbessern , werden seit 2006 mit dem städtischen Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln “ in 15 Sozialraumgebieten die Koordination und Vernetzung gefördert (siehe Aspekt 14.2). Ein engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die Versorgung der Kölner*innen mit Waren und Dienstleistungen aller Bedarfsstufen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel , wie auch der Gesamtstadt Köln als Wohn- und Arbeitsort. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage für die räumliche Steuerung des Einzelhandels (s. Aspekt 16.4). Zur stadtklimatischen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den Stadtvierteln trägt die städtische Förderung von Begrünungsmaßnahmen für Bürger*innen „GRÜN hoch 3“ bei (siehe Aspekt 11.8). Zur Förderung des Klimaschutzes durch die energetische Sanierung von Gebäuden und der Nutzung von Erneuerbaren Energien in Köln, hat der Rat der Stadt im Jahr 2022 das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen beschlossen (dieses löste das Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ ab). Das Programm ist ein Beitrag zur CO ₂ - Minderung und Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen der Stadt und stellt einen Baustein im Rahmen der Strategie Klimaneutrales Köln 2035 dar (siehe Aspekt 10.1). Die Antragszahlen sind steigend. In 2018/2019 wurden 489, in 2020 890 und bis Mitte November 2021 969 Anträge gestellt. Insgesamt wurde bereits eine Fördersumme von über 1 Mio. Euro ausgezahlt. Aspekt 15.3: Beteiligung in der Quartiersentwicklung Um die Beteiligung in der Quartiersentwicklung zu fördern, hat der Stadtrat „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“ beschlossen und so die Grundlage für eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt (siehe Aspekt 4.1). Diese wird seit 2019 sukzessive auf immer mehr Kölner Projekte ausgeweitet – Beispiele sind die Beteiligung bei der Entwicklung neuer Parks oder Fahrradstraßen. Dabei sind alle Bürger*innen eingeladen, sich an der Planung und Verwirklichung neuer Projekte zu beteiligen und so aktiv an Entscheidungen mitzuwirken. Darüber hinaus wird in konkreten Projekten der Quartiersentwicklung die Beteiligung der Bürger*innen gezielt gefördert. Teil des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen und Sozialraumorientierung in Köln“ (siehe Aspekt 15.2) ist das Projekt Bürger*innenbeteiligung und Aktivierung in Sozialraumgebieten der Stadt Köln . Mit dem Projekt sollen zunächst pilothaft Methoden zur Beteiligung und Aktivierung untersucht werden. Nach einer Evaluation sollen die empfohlenen Maßnahmen in allen 15 Sozialraumgebieten umgesetzt werden. Im Rahmen des Programms „Starke Veedel - Starkes Köln“ (siehe Aspekt 15.6) werden mehrere Verfügungsfonds in Sozialräumen zur Förderung lokaler Projekte und Initiativen N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 114 umgesetzt. Engagierte Bürger*innen, aber auch Initiativen, Einrichtungen und Bewohner*innengruppen, die mit guten Ideen das Miteinander im Stadtviertel stärken möchten, haben die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Möglich sind u.a. Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport. Für die großen Entwicklungsgebiete werden generell Qualifizierungsverfahren mit Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ein Beispiel dafür ist die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des „Wettbewerblichen Dialogs“ im Stadtteil Köln-Kreuzfeld im Jahr 2021. Sechs interdisziplinäre Planungsteams haben in einem städtebaulichen Entwurf den neuen Stadtteil Kreuzfeld entwickelt und geplant, interessierte Bürger*innen konnten alle städtebaulichen Entwürfe begutachten und ihren Favoriten bestimmen. Aspekt 15.4: Lärmschutz Eine hohe Lärmbelastung stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Vor diesem Hintergrund zielt die EU -Umgebungslärmrichtlinie darauf ab, den Umgebungslärm zu reduzieren. Die europäische Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt, was Kommunen zur Erstellung von Lärmkarten sowie darauf aufbauenden Lärmaktionsplänen verpflichtet. Die Stadt Köln setzt entsprechend eine Lärmminderungsplanung mit Lärmaktionsplan und Lärmkartierung um. Im Jahr 2016 hat der Stadtrat einen Handlungs - und Maßnahmenkatalog für den Lärmaktionsplan sowie die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans beschlossen. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich die Konzeptstudie Luft/Lärm zur Priorisierung von mehrfachbelasteten Straßen sowie der Zusammenführung von Lärmminderung und Luftreinhalteplanung in Auftrag gegeben. Aspekt 15.5: Orte für Naherholung und soziale Kontakte Die Bereitstellung von Orten der Naherholung und des sozialen Kontakts im Stadtgebiet stellt eine wichtige Aufgabe zur Ges undheitsförderung der Bürger*innen dar. Einen wichtigen Baustein bildet diesbezüglich die Sportentwicklungsplanung. Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2019 verabschiedete Gutachten für Sport und Bewegung fordert u. a. die Schaffung von Freiräumen zur sportlichen Betätigung im gesamten Stadtgebiet für alle Menschen, nicht nur für Vereinssportler*innen. In enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und dem Stadtsportbund Köln wurden vor diesem Hintergrund diverse Projekte realisiert, wie zum Beispiel die Umsetzung des Konzept „Bewegungs -Parcours im Kölner Grün“ , die Öffnung von mindestens einem Schulhof in jedem Stadtbezirk als Spiel-, Sport- und Bewegungsfläche für alle Bürger*innen, das Mitmachprogramm „Kölle Aktiv “, der Bau von Trainingsanlagen ( Calisthenics) in den Grünflächen, die Umgestaltung und teilweise Öffnung verschiedener Bezirkssportanlagen oder die Planung öffentliche r Sportbereiche im Deutzer Hafen . Auch Großprojekte wie der Umbau des Radstadion Köln und der Aufbau eines Sportmanagementsy stems befinden sich in der Umsetzung . Die 2018 fortgeschriebene Spielplatzbedarfsplanung, welche die bedarfsgerechte Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum sicherstellt, steigert die Lebensqualität der Bürger*innen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 115 Die Attraktivität einer Stadt wird maßgeblich durch die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes beeinflusst. Mit dem Gestaltungshandbuch für die ganze Stadt wurden Anforderungen an den öffentlichen Raum beschlos sen. Der Stadtraum soll geordnet und beruhigt sowie dessen Stärken bewahrt bleiben. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Straßenabschnitte und Platzräume neu gestaltet. Die Stadt Köln hat beispielsweise im September 2021 die Maßnahmen zur Verkehrsbe ruhigung am Eigelstein umgesetzt. Zwischen der Eisenbahnunterführung und der Eigelsteintorburg wurden autofreie Abschnitte eingerichtet und mit Baum- und Beetkübeln aufgewertet. Darüber hinaus werden im Rahmen des geförderten Programms „Starke Veedel - Starkes Köln“ (siehe Aspekt 15.6) verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung von öffentlichen Räumen und der Naherholung umgesetzt, wie z um Beispiel das Projekt „Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße“, mit dem auf über fünf Hektar Aufenthaltsbereiche mit vielfältigen Nutzungsangeboten entstanden. Zur Minderung der Umweltbelastungen und Förderung der Biodiversität wurden über 200 Bäume gepflanzt und Wiesenflächen mit Regio-Saatgut angelegt. Die Aktivitäten der Bürgerhäuser und Bürgerzentren zielen schließlich darauf ab, Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, die der Bewohner*innenschaft ermöglichen, auf niedrigschwellige Weise soziale Kontakte zu knüpfen, Menschen aus dem Quartier kennenzulernen, gemeinsam Freizeit zu gestalten oder Angebote aus einem bunten Ku ltur- und Bildungsprogramm zu nutzen. Aspekt 15.6: Vermeidung sozialer Segregation In Köln sind, wie auch in anderen Städten, Segregationsprozesse festzustellen, die zu einem Ungleichgewicht zwischen den Quartieren führen. Menschen mit niedrigem Einkommen konzentrieren sich häufig in Quartieren, die besonders von strukturellen Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen betroffen sind. Daher stellt sich die Aufgabe, geeignete Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner*innenschaft zu entwickeln. Mit dem Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ sollen die Lebensbedingungen von Kölner Bürger*innen in Sozialräumen durch geeignete Maßnahmen gezielt verbessert und soziale Ausgrenzung vermieden werden. Mit dem Programm werden zwischen 2016 und 2022 insgesamt elf Kölner Sozialräume in den Blick genommen, die besondere Unterstützungsbedarfe zeigen. Es baut auf dem erfolgreichen Projekt „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung“ (siehe Aspekt 15.2) auf. Das Programm nutzt unterschiedliche Förderzugänge : den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und die Städtebauförderung. Um die Lebensbedingungen der Bewohner *innen nachhaltig zu verbessern, wurde ein integrierter Ansatz ausgewählt, der die parallele Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpaketes in den elf Sozialräumen vorsieht. Mit den Maßnahmen werden u .a. neue Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Beratungs - und Unterstützungsleistungen geschaffen, die den Bewohner*innen dabei helfen, sich für ihren Sozialraum zu engagieren und an Bildungs- und Kulturangeboten teilzuhaben. Auch Verbesserungen des Wohnumfelds, z um Beispiel durch die Verschönerung von Außenflächen und die Neugestaltung von Kinderspielplätzen, werden gefördert. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 116 Das Baugesetzbuch eröffnet mit § 172 den Kommunen die Möglichkeit, zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Soziale Erhaltungssatzungen zu beschließen. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es u. a. möglich, Einfluss auf die grundsätzli che Erhaltung des Wohnungsbestandes, der Wohnungsgrößen und Nutzungen der Wohnungen zu nehmen. Aufwertungsprozesse können in den Gebieten sozial verträglicher und behutsamer gesteuert werden, um so die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen. In zwei Kölner Stadtvierteln (Severinsviertel in der Innenstadt und Gebiet Mülheim- Süd) ist in den letzten Jahren eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen worden, weitere Erhaltungssatzungen werden geprüft. Wesentliche Ziele sind hier die Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts - und Einkommenstypen und die Begrenzung auf sozial verträgliche Modernisierungsvorhaben. Auch das Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln zielt auf die Stärkung von Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen ab. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit werden die Bewohner *innen der festgelegten Quartiere aktiviert und befähigt, ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu stabilisieren. P R A X I S B E I S P I E LE Praxisbeispiel 1 – Generationengerechtes Wohnen im Quartier Im Jahr 2021 erhielt das „Integrierte Quartierskonzept Wohnen – Quartier Bilderstöckchen” das Zertifikat „Generationengerechtes Wohnen im Quartier”. Das Zertifikat bestätigt qualitative Standards bei der Erarbeitung des Konzepts, das die GAG Immobilien AG und Stadt Köln unter Einbindung zahlreicher lokaler Akteur*innen gemeinsam für das Quartier Bilderstöckchen erarbeitet haben. Vorangegangen war ein Auditierungsprozess, der vom Verein Familiengerechte Kommune entwickelt wurde. In diesem Prozess wurden das Quartier analysiert sowie Handlungsbedarfe ermittelt. Zu den vier Handlungsfeldern, die im Prozess identifiziert und im Quartierskonzept mit Maßnahmen hinterlegt wurden, gehören die Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit, die Wohnungsqualität, das Wohnumfeld und die Gestaltung des sozialen Miteinanders . Diese Handlungsfelder werden in den kommenden Jahren durch eine Reihe von Maßnahmen und Projekten bearbeitet. Dazu zählen die Modernisierung der Wohnungsbestände, der barrierearme Umbau der Seniorenwohnanlage und ein Neubau mit zusätzlichem, zeitgemäße m Wohnraum. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, die Aufwertung der Versorgungslage sowie Projekte zur Vernetzung verschiedener Akteur*innen vor Ort sind weitere Maßnahmen. Praxisbeispiel 2 – Nachhaltiges Bauen: Deutzer Hafen Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) zeichnete das künftige Stadtquartier Deutzer Hafen Köln mit einem Vorzertifikat in PLATIN aus. Das neue Qua rtier wird von der Kölner „Stadtentwicklungsgesellschaft moderne stadt GmbH“ und der Stadt Köln realisiert. Mit einem Ergebnis von 83,3 % Gesamterfüllung wird das Quartier bereits vor der N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 117 Realisierung besser beurteilt als für das Erreichen der Spitzenkategorie erforderlich. Unter den fünf Hauptkriterien des Zertifikats hat der Deutzer Hafen insbesondere in den Disziplinen „Soziokulturelle und Funktionale Qualität“, „Ökologische Qualität“ sowie „Prozessqualität“ überdurchschnittlich abgeschnitten. Der Hafen soll sich zu einem Quartier mit hohem Wohnanteil entwickeln , in dem die Themen Hochwasserschutz, Ökologie und Freiraumnutzung eine zentrale Rolle spielen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 118 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – W O H N E N U N D N A C H H A L T IG E Q U A R T I E R E Bezahlbarer Wohnraum • Stadtentwicklungskonzept Wohnen • Kooperatives Baulandmodell • Vergabe städtischer Grundstücke „nach Konzeptqualität“ • Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) Nachhaltige Quartiersentwicklung • Programm Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln • GRÜN hoch 3 • Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen Beteiligung in der Quartiersentwicklung • Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung • Projekt Bürger*innenbeteiligung und Aktivierung in Sozialraumgebieten der Stadt Köln • Verfügungsfonds in Sozialräumen • Beteiligung im Rahmen des „Wettbewerblichen Dialogs“ Lärmschutz • Lärmminderungsplanung inkl. Lärmaktionsplan und Lärmkartierung • Konzeptstudie Luft/Lärm Orte für Naherholung und soziale Kontakte • Sportentwicklungsplanung • Spielplatzbedarfsplanung • Neugestaltung von Straßenabschnitten und Plätzen (Verkehrsberuhigung am Eigelstein) • Maßnahmen im Rahmen des Programms „Stake Veedel – Starkes Köln“: z. B. Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße • Bürgerhäuser und Bürgerzentren Vermeidung sozialer Segregation • Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ • Soziale Erhaltungssatzungen • Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 119 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N M i e t p r e i s e Durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter in Euro 2010 2015 2020 8,40 10,00 12,50 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (F+B Forschung und Beratung) Das Thema „Wohnen“ spielt eine zentrale Rolle im Leben aller Menschen und h at massive Auswirkungen auf die Lebensqualität. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in vielen deutschen Städten: Engpässe in der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum als Folge von Privatisierung und Kapitalisierung des Wohnungsmarktes einerseits , Abwanderungstendenzen und die einhergehende Abnahme der Wohnqualität anderseits. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf ein Anstieg der Nettokaltmieten je Quadratmeter von 8,40 Euro (2010) auf 12,50 Euro (2020) zu erkennen, was mit Herausforderungen bei de r Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum verbunden sein kann. Die Entwicklung ist in den meisten größeren Kommunen bundesweit ähnlich. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung formuliert diesbezüglich das Ziel 11.3. („Senkung des Anteils der überlasteten Personen an der Bevölkerung auf 13 % bis 2030“) und sendet damit ein Signal an die deutschen Groß- und Universitätsstädte. W o h n f l ä c h e Verfügbare Wohnfläche je Person in m² 2010 2015 2020 37,6 38,4 38,5 Quelle: SDG-Portal Die Wohnfläche je Per son hat in Deutschland im Laufe der Jahre u. a. aufgrund von Haushalten mit durchschnittlich weniger Personen kontinuierlich zugenommen. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, wird nicht differenziert, wie die Wohnfläche verteilt ist. In der Stadt Köln war die verfügbare Wohnfläche in den letzten Jahren relativ konstant mit 38,4 m2 je Person im Jahr 2015 und 38,5 m2 im Jahr 2020. Der Wert im NRW-Durchschnitt lag bei 44,3 m2 je Person (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist keine expliziten Zielbezüge zur Wohnfläche auf, adressiert aber in Ziel 11.1.b die „Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ und damit das wertvolle Gut der Freiflächen, welches auch in Verbindung mit dem Wohnungsbau von großer Bedeutung ist. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 120 W o hn f l ä c h e Verfügbare Wohnfläche je Person in m² 2010 2015 2020 37,6 38,4 38,5 Quelle: SDG-Portal Die Wohnfläche je Person hat in Deutschland im Laufe der Jahre u. a. aufgrund von Haushalten mit durchschnittlich weniger Personen kontinuierlich zugenomme n. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, wird nicht differenziert, wie die Wohnfläche verteilt ist. In der Stadt Köln war die verfügbare Wohnfläche in den letzten Jahren relativ konstant mit 38,4 m2 je Person im Jahr 2015 und 38,5 m2 im Jahr 2020. Der Wert im NRW-Durchschnitt lag bei 44,3 m2 je Person (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist keine expliziten Zielbezüge zur Wohnfläche auf, adressiert aber in Ziel 11.1.b die „Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ und d amit das wertvolle Gut der Freiflächen, welches auch in Verbindung mit dem Wohnungsbau von großer Bedeutung ist. N a h e r h o l u n g s f l ä c h e n Naherholungsflächen je 1.000 Einwohner*innen in Hektar 2010 2015 2020 4,7 4,6 4,2 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zu den Naherholungsflächen in einer Kommune zählen überwiegend unbebaute Flächen (u. a. Grünanlagen, Parks, Schrebergärten sowie Sportflächen und Campingplätze), die dem Sport, der Freizeit und der Erholung dienen, gleichzeitig Tiere oder Pflanzen beheimaten und somit einen sozialen und ökologischen Wert haben. In der Stadt Köln war der Anteil der Erholungsfläche an der Bodenfläche zuletzt leicht rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 4,2 Hektar je 1.000 Einwohner*innen, muss jed och im Kontext der veränderten Zuordnung einiger Erholungsflächen als Vegetationsflächen betrachtet werden, die ebenfalls der Erholung dienen. Ein Vergleich zum NRW -Durchschnitt ist aufgrund von unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen nicht möglich. In den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW sind keine Ziele zur Entwicklung von Naherholungsflächen definiert. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 121 S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä TZ L I C H E I N D I K A T O REN W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – S u p e r m a r k t Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder Discounter in m² 2010 2015 2017 k.A. k.A. 409,0 Quelle: SDG-Portal Die Versorgung mit Lebensmitteln ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein wichtiger Aspekt der regionalen Entwicklung. Die Distanz zum nächsten Supermarkt sollte folglich ohne großen zeitlichen oder logistischen Aufwand zurückgelegt werden können. Dennoch hat der Trend zu relativ abgelegenen, flächenmäßig großen Supermärkten zugenommen, was vor allen Dingen in ländlichen Räumen die fußläufige Erreichbarkeit erschwert. Die statistische Datenlage (Kommune, Bundesebene) zur einwohner*innengewichteten Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder Discounter lässt keine validen Aussagen über eine langfristige Entwicklung zu. Lediglich im Jahr 2017 gibt es einen vergleichbaren NRW-Durchschnittswert von 735,0 m Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder Discounter. Auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW greifen dieses Thema nicht auf. F ö r d e r z a h l e n p r e i s g e b u n d e n e r M i e t w o h n u n g s b e s t a n d Anzahl geförderter Wohneinheiten (Einkommensgruppen A und B), die unter Bereitstellung von Fördermitteln aus staatlichen Haushalten oder von Förderbanken (ohne KfW Bank) geschaffen oder modernisiert worden und deren Belegung und Miethöhe über eine bestimmte Zeit reglementiert sind (Sozialbindung). 2011 2015 2020 663 1016 1073 Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen Die Förderzahlen des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes bewegen sich ab dem Jahr 2018 kontinuierlich nach oben. Diese Entwicklung begründet sich aus vielen einzelnen Faktoren. Zwei der bedeutendsten Umstände sind die Auswirkungen des kooperativen Baulandmodells und die neu eingeführten Mietpreis - und Belegungsbindungen bei Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2018 (Zielsetzung der Stadt Köln: Ratsbeschluss Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau 2010: Schaffung von 1.000 Wohnungen / Jahr mit Mietpreis- und Belegungsbindung). N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 122 B e s t a n d a n g e f ö r d e r t e n M i e t w o h n u n g e n Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 2016 2018 2020 37.609 38.619 38.381 Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen Der Bestand an geförderten Mietwohnungen (Einkommensgruppe A/1. Förderweg) ist im Betrachtungszeitraum stabil geblieben. Er lag zum Jahresende 2020 bei insgesamt 38.381 Wohnungen (6,8 %). Die preisgünstigen geförderten Mietwohnungen sind ungleich über das Stadtgebiet Kölns verteilt, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach dem Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk bzw. im Stadtteil. Besonders viele geförderte Wohnungen liegen in den Stadtteilen Chorweiler, Volkhoven / Weiler und Ossendorf. T a g- A b e n d- N a c h t u n d N a c h t L ä r m i n d e x Anteile der durch den jeweiligen Lärmpegelbereich des Straßenverkehrs belasteten Menschen an der Gesamtbevölkerung in Prozent x 2013 2017 Tag -Abend- Nacht (LDEN) > 55 dB(A) 31,5 % > 65 dB(A) - 12,7 % > 70 dB(A) - 6,1 % > 55 dB(A) 28,7 % > 65 dB(A) 9,5 % > 70 dB(A) 2,3 % Nacht (LNight) > 50 dB(A) 22,4 % > 55 dB(A) 13 % > 60 dB(A) 5,8 % > 50 dB(A) 20,8 % > 55 dB(A) 11,3 % > 60 dB(A) 3,7 % Quelle: Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Im Stadtgebiet werden unterschiedliche straßenverkehrliche Maßnahmen (z. B. Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen, Straßenraumgestaltung, LKW-Fahrverbote) durchgeführt, die zu einer Lärmminderung und damit gleichzeitig zu leicht geringeren Belastetenzahlen (Vergleich der Daten von 2013 und 2017) und auch zur Veränderung des Modal-Split führen. Da die Datengrundlagen stetig verbessert werden, kann dies ebenfalls entsprechende Auswirkungen auf d ie Entwicklung der Belastetenzahlen haben. Seit 2019 gibt es mit EU -CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods) eine geänderte Berechnungsgrundlage für den Lärm, weshalb für die kommende Ermittlung der Belastetenzahlen mit einer bis zu 50% -igen Zunahme diese r zurechnen ist. Ziel ist grundsätzlich die Reduzierung der Anzahl der Belasteten für den Tag-Abend-Nacht- und den Nacht-Lärmindex, die entsprechend vom Straßenverkehrslärm betroffen sind. Im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt schaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (2008) zur Lärmaktionsplanung wurden Auslösewerte von 70 dB(A) für LDEN und 60 dB(A) für LNight festgelegt, wonach der Straßenverkehrslärm an diesen Straßenabschnitten vorrangig gemindert werden soll. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 123 H A N D L U N G SF E L D 16 GUTE AR BEIT UND N AC HH ALTIGES WIRTSCH AFTEN Die Kommune berichtet, wie sie ein familien - und arbeitnehmer*innenfreundliches Umfeld schafft und sich als nachhaltigen Wirtschaftsstandort aufstellt. Aspekte 16.1 Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote 16.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 16.3 Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 16.4 Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune 16.5 Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung Praxisbeispiele • ÖKOPROFIT in Köln SDG- Indikatoren • Bruttoinlandsprodukt • Langzeitarbeitslosenquote • Beschäftigungsquote – 15- bis 64-Jährige • Beschäftigungsquote – 55- bis 64-Jährige • Beschäftigungsquote – Ausländer*innen • Aufstocker*innen (Ergänzer*innen) • Hochqualifizierte am Arbeitsort Add-On- Indikatoren • Anzahl der EMAS-zertifizierten Standorte in Köln N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 124 Aspekt 16.1: Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote Seit dem Jahr 2018 ist die Stadt Köln als erste Millionenstadt in Deutschland Trägerin des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“. Damit verpflichtet sich die Stadt in besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung. Mit dem „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ (2018) verankert Köln die UN- Kinderrechtskonvention in der Kommunalverfassung. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sind damit verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu beachten und umzusetzen . Ziel ist es, dass alle jungen Menschen – unabhängig von ihren persönlichen Lebenssituationen – die Zuwendung, Unterstützung und Förderung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Zukunft selbst zu gestalten . Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. hat auf Grundlage der UN -Kinderrechtskonvention vier Schwerpunkte einer kinderfreundlichen Kommune entwickelt : Vorrang des Kindeswohls , kinderfreundliche Rahmenbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie Recht auf Information und Monitoring. Diese bilden auch die Grundlage für den Aktionsplan. Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind Kommunen verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder - und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung jeweils für die Daue r der laufenden Wahlperiode festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen. Mit dem „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ kommt die Verwaltung dieser Verpflichtung nach und legt eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 vor. Der Rat der Stadt Köln hat 2005 erstmals das fachübergreifende sozialraumorientierte Handlungskonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ beschlossen, das von Politik, Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Köln entwickelt wurde. Das Handlungskonzept zielt u. a. auf die Aufgabenfelder Kinder- und Familienförderung, Tagesbetreuung für Kinder und Erziehungshilfen sowie Kinder und Jugendarbeit ab. Vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen in Köln steht die Stadt vor der Herausforderung, ein quantitativ bedarfsgerechtes Platzangebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Mit dem Ratsbeschluss Ausbau Kindertagesbetreuung U3/Ü3 (2016) wird der Kitaausbau für Kinder unter wie über dem dritten Lebensjahr bestimmt. Aspekt 16.2: Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Die Stadt Köln hat als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region im Jahr 2020 das Zerti fikat „Familienfreundliches Unternehmen“ erhalten. Nach einem umfassenden Auditierungsprozess durch die berufundfamilie GmbH wurde das Prädikat durch ein unabhängiges, mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden besetztes Kuratorium erteilt. Unter Beteiligung von städtischen Mitarbeitenden aus allen Dezernaten wurden innovative Zukunftsperspektiven entwickelt. Orientierungspunkte waren hierbei Handlungsfelder wie Führung, Arbeitsorganisation oder auch Personalentwicklung. Die Sta dt Köln ermöglicht zur Vereinbarkeit von Familien - und Berufspflichten diverse Modelle (Teilzeitbeschäftigung in allen Laufbahnen und auf allen N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 125 Führungspositionen, Gleitzeit, Arbeitszeitkonto sowie Home -Office Modelle ). Seit 2020 kooperieren das Amt für Gl eichstellung von Frauen und Männern und d as Personal- und Verwaltungsmanagement im Rahmen des „Bündnis BerufLeben“, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Stadtverwaltung weiter zu fördern. So wurde z um Beispiel ein Strategiepapier „Führen in Te ilzeit“ veröffentlicht und ein betriebliches Angebot für die Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeitenden umgesetzt. Auch die Eigen- und Beteiligungsunternehmen legen großen Wert auf die Förderung von familienfreundlichen Strukturen. So beteiligen sich u. a. RheinEnergie, die Kölner Verkehrs- Betriebe sowie KölnBäder ebenfalls am Audit berufundfamilie. Die gesamte Stadtwerke Köln GmbH ermöglicht im Rahmen des Diversity-Managements zahlreiche Angebote wie Homeoffice, Jobsharing, Familien -, Ferien oder No tfallbetreuung, „Homecare/Elderly Care“, eine betriebliche Kindertagesstätte (U3) sowie Eltern-Kind Büros und Teilzeit-Modelle. Aspekt 16.3: Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Das intensive Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in der Stadtverwaltung Köln Tradition, wie fünf umgesetzte Frauenförderpläne seit 2001 belegen. Bei der Förderung von Frauen hat die Verwaltung in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. So verteilt sich das städtische Stammpersonal mittlerweile zu 62,8 % auf Frauen – und in Führungspositionen finden sich inzwischen 46 % Frauen. Nach den fünf Frauenförderplänen wurde 2019 der erste Kölner Gleichstellungsplan für die Jahre 2019 – 2023 vorgelegt. Verankerte Maßnahmen sind die geschlechterorientierte Quotensteigerung, die Ausschreibung von Beförderungsstellen, die Flexibilisierung von Arbeit , der Ausbau der Kinderbetreuung sowie Angebote im Bereich Wiedereinstieg und Bindung bzw. zur Steigerung der finanziel len Sicherheit und Unabhängigkeit. Damit trägt der Gleichstellungsplan zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei (siehe Aspekt 16.2). Vor dem Hintergrund des Kölner Diversity-Konzeptes „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ (siehe Aspekt 14.1) werden auch in der Stadtverwaltung Köln zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt umgesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Personalmarketingaktivitäten, bei denen Vielfalt als Mehrwert beworben und als gelebter Standard der Stadtverwaltung hervorgehoben wird oder die E rstellung von Standards für eine diskriminierungsfreie Sprache innerhalb und außerhalb der Verwaltung . Um die „ Diversity Kompetenzen “ für Mitarbeitende weiter zu fördern, werden s eit 2015 zweimal jährlich entsprechende Schulungen für Mitarbeitende angeboten. Ebenfalls werden viermal pro Jahr Schulungen für Führungskräfte durchgeführt, die das Potential von Vielfalt als Ressource verdeutlichen und aufzeigen, wie dies e bestmöglich im Arbeitskontext genutzt werden kann. Schwerpunktthemen sind „Diversity als Führungsaufgabe“ sowie das Thema „Unbewusste Voreingenommenheit“. Von 2018 bis 2021 haben insgesamt 68 Führungskräfte der Stadt Köln teilgenommen. Aspekt 16.4: Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune Zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft wird in Köln seit 2011 das Projekt Ökoprofit angeboten (siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Der Stadtrat hat im Jahr 2021 beschlossen, ein Pilotprojekt zur Gemeinwohlbilanzierung umzusetzen, in N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 126 dessen Rahmen insgesamt 1 3 Unternehmen im Sinne der Gemeinwohlökonomie zertifiziert werden. Um die Energie- und Verkehrswende durch die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wasserstoff voranzubringen, hat sich die Stadt Köln mit den Städten Hürth, Brühl und Wesseling sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen der Initiative „H2R – Wasserstoff Rheinland“ zusammengeschlossen. Über die Bündelung der Wasserstoffkompetenzen der Region soll der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft aktiv gefördert werden. Hierzu wurde ein detailliertes Feinkon zept entwickelt, das die Weiterentwicklung bestehender Strukturen sowie die Planung neuer Elemente der Wasserstoffmobilität und der Sektorenkopplung untersucht. Diesbezüglich wird die optimale Nutzung der technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Pote nziale in der Region sowie der Weg zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffregion in den Zeithorizonten 2023, 2030 und 2035 beschrieben. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, eine Tochtergesellschaft der Stadt Köln , fördert die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft vor Ort, indem sie Unternehmen auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt, das Kölner Nachhaltigkeitsökosystem vernetzt und dazu beiträgt, ein nachhaltiges Standortprofil zu entwickeln. I n Bereichen wie der Wasserstoffwirtschaft, der Ressourceneffizienz oder der nachhaltigen Logistik initiiert KölnBusiness eigene Veranstaltungs - und Informationsformate. Der „KölnBusiness Förderkompass“ bietet Unternehmen eine Übersicht ausgewählter öffentlicher Fördermaßnahmen und -programme zu Nachhal tigkeitsthemen wie Digitalisierung, Innovation, Klimaschutz und Mobilität. Erstmalig hat KölnBusiness 2022 mit dem eigenen Förderprogramm „Kölner Rahmen“ nachhaltige Innovationen in Unternehmen gefördert. Unternehmen werden außerdem über die Social -Media-Kanäle von KölnBusiness, einen Newsletter und einen Veranstaltungskalender über aktuelle Angebote und Entwicklungen zu klimagerechtem Wirtschaften informiert. 2013 hat der Stadtrat das aktuell gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen, das auf den Erhalt der polyzentrischen Einzelhandelsstruktur abzielt und so die Attraktivität der Einkaufsstadt Köln erhalten und stärken soll – dieses wird aktuell fortgeschrieben (siehe auch Aspekt 15.2). Um den örtlichen Initiativen bei den Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der jeweiligen Geschäftszentren zu helfen, steht das sogenannte „Zentrenbudget“ zur Verfügung. Aspekt 16.5: Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung Die Stadt Köln ist in den letzten Jahren zum Startup-Standort Nummer Eins in NRW geworden. Einen Überblick über das Startup -Ökosystem in Köln bietet seit 2020 die Startup-Map Cologne der KölnBusiness Wirtschaftsförderung mit detaillierten Informationen u. a. zu Startups und Finanzierungsberater*innen. Nachhaltige Gründer*innen werden von KölnBusiness durch vielfältige Vernetzungs - und Veranstaltungsformate in Bereichen wie GreenTech, Mobilität und Female Entrepreneurship gezielt unterstützt. Im Rahmen der SmartCity Cologne Konferenz findet jährlich der Startup- Pitch-Wettbewerb „Kölns KlimaStar“ statt, bei dem E xistenzgründer*innen die Möglichkeit bekommen, das Publikum in Kurzvorträgen von ihren Geschäftsideen zu begeistern. Anschließend können a lle Zuschauer*innen abstimmen, welches Unternehmen Kölns KlimaStar wird. Gemeinsam mit den Städten Hamburg, München und Berlin veranstaltet die KölnBusiness Wirtschaftsförderung außerdem den jährlichen Startup-Pitch-Wettbewerb N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 127 „Startup-Champs“, bei dem im Jahr 2021 junge Unternehmen aus dem Bereich GreenTech und im Jahr 2022 aus dem Bereich Mobility&Logistics im Mittelpunkt standen. Junge Gründer*innen aus Köln erhalten so eine nationale Bühne, um innovative und technologiebasierte Lösungen für eine nachhaltige Zukunft zu präsentieren . Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus im Auftrag von KölnBusiness eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Kölner „Hubs“ im Bereich Nachhaltigkeit durchgeführt, d er speziell Startups mit Geschäftsmodellen unterstützen soll, die auf die Globalen Nachhaltigkeitsziele einzahlen. Als zertifiziertes Starter center NRW begleitet KölnBusiness Gründer*innen kostenlos und individuell auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Bereich Social Entrepreneurship durch eine Mitgliedschaft im „Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V.“ und eine Weiterbildung aller Mitarbeitenden in diesem Bereich. Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln erhielt 2018 und 2021 das Audit „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit verliehen wird. Das Bundesministerium zertifiziert Ansätze, die zukunftsfähige Lösungen für die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt von Morgen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz entwickeln. P R A X I S B E I S P I E L Praxisbeispiel 1 – ÖKOPROFIT in Köln Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln einen politischen Beschluss zur Durchführung des Projektes ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik ) in Köln verabschiedet. Durch ein Berat ungs- und Qualifizierungsprogramm werden teilnehmende Unternehmen bei der Einführung und Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements unterstützt, um die Ressourceneffizienz bzgl. Energie, Wasser und Abfall zu erhöhen und gleichzeitig die Betriebskosten zu senken. Das Projekt bildet zugleich ein lokales Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Betriebe das ÖKOPROFIT-Zertifikat, welches vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überreicht wird. In Köln wird ÖKOPROFIT als Kooperationsprojekt zwischen der Stadt, der lokalen Wirtschaft und weiteren Partner*innen wie der IHK (Industrie - und Handelskammer) zu Köln, der Handwerkskammer zu Köln, der RheinEnergie A G, der Effizienz -Agentur NRW und der KölnBusiness Wirtschaftsförderung organisiert. Seit dem Jahr 2011 wurden vier Projektrunden abgeschlossen und insgesamt 49 Unternehmen als ÖKOPROFIT-Betrieb Köln ausgezeichnet. Zurzeit wird die 5. Projektrunde vorbereitet. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 128 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – G U T E A R B E I T U N D N A C H H A L T I G E S W I R T S C HA F T E N Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote • Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune • Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025 • Sozialraumorientiertes Handlungskonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ • Ratsbeschluss Ausbau Kindertagesbetreuung U3/Ü3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • Stadt Köln - Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“ • „Bündnis BerufLeben“ • „Audit berufundfamilie“ • Diversity-Management Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • „Kölner Gleichstellungsplan“ für die Jahre 2019-2023 • Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt in der Stadtverwaltung Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune • Projekt Ökoprofit • Initiative „H2R – Wasserstoff Rheinland“ • Aktivitäten der KölnBusiness Wirtschaftsförderung • Einzelhandels- und Zentrenkonzept • „Zentrenbudget“ Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung • „Startup-Map Cologne“ der KölnBusiness Wirtschaftsförderung • Kölns KlimaStar • Startup-Pitch-Wettbewerb „Startup-Champs“ • Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Kölner „Hubs“ im Bereich Nachhaltigkeit • Initiative Neue Qualität der Arbeit N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 129 IN D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N B r u t t o i n l a n d s p r o d u k t Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in in Euro 2010 2015 2018 49.296 58.508 59.443 Quelle: SDG-Portal Das Bruttoinlandsprodukt definiert den Gesamtwert der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft. Auf kommunaler Ebene bildet es die Summe aller formell produzierten Waren und dokumentierten Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen und Importe (Bruttowertschöpfung). Mit dem Bruttoinlandsprodukt allein lassen sich allerdings keine Aussagen über kommunale Besonderheiten, wie z. B. Ansässigkeit von Unternehmen oder Pendelsituation von Arbeitnehmer*innen, treffen. Zudem kann keine Aussage zum Verhältnis der Wertschöpfung zum Mitteleinsatz (durch Indikatoren wie Rohstoff - oder Energieproduktivität) getätigt werden. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in in der Stadt Köln steigt im Zeitverlauf leicht, aber kontinuierlich und zeigt ein hohes Niveau. Auch die durchschnittliche Entwicklung in Deutschland ist tendenziell steigend (zuletzt 2017: 39.585 € je Einwohner*in), liegt aber deutlich unter dem Wert der Stadt Köln. L a n g z e i t a r b e i t s l o s e n q u o t e Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Erwerbspersonen in Prozent 2010 2015 2020 6,3 5,5 4,6 Quelle: SDG-Portal Die Langzeitarbeitslosenquote beschreibt den Anteil der nicht Beschäftigten, die ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind. Andauernde Arbeitslosigkeit wirkt sich in hohem Maße auf die finanzielle, soziale und gesundheitliche Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen aus und kann auch die finanzielle Situation der Kommune beeinträchtigen. Der Indikator berücksichtigt allerdings weder das Geschlecht noch das Alter der nicht beschäftigten Personen, Aussagen zu geschlechtergerechten Verbesserungen der Arbeitssituation einschließlich junger Menschen können folglich nicht getroffen werden. In der Stadt Köln ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Zeitverlauf kontinuierlich auf 4,6 % (2020) gesunken, der NRW -Durchschnitt lag im Jahr 2020 mit 3,6 % noch leicht darunter. Diese Entwicklung wirkt positiv auf Ziel 8.5.a. „Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 130 B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e – 15 - b i s 6 4- J ä h r i g e Anteil der 15- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an allen 15- bis 64-jährigen Einwohner*innen in Prozent 2010 2015 2020 48,2 51,7 56,2 Quelle: SDG-Portal Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der 15- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung an. Beamte, Selbstständige und geringfügig Beschäftigte fließen nicht in die Statistik ein, was die Aussagekraft des Indikators in Bezug auf die ges amte Erwerbstätigkeit der Bevölkerung einschränkt. Die Quote lässt allerdings Rückschlüsse auf die Entwicklung der sozialen Situation der Bevölkerung zu. In der Stadt Köln ist der Anteil der Beschäftigten im betrachteten Zeitverlauf kontinuierlich von 48,2 % auf 56,2 % gestiegen, er bildet mit dieser Tendenz in etwa den Anteil in NRW ab, der im Jahr 2020 bei 58,7 % lag. Diese Entwicklung trägt ebenfalls zum Erreichen des Ziels 8.5.a. „Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e – 55 - b i s 6 4- J ä h r i g e Anteil der 55- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an allen 55- bis 64-jährigen Einwohner*innen in Prozent 2010 2015 2020 35,1 42,8 49,7 Quelle: SDG-Portal Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der 55- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung an und ergänzt den oben genannten Indikator (siehe „Beschäftigungsquote – 15- bis 64 -Jährige“). Ei ne hohe Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe deutet neben finanzieller Unabhängigkeit auch auf soziale Inklusion hin, auch wenn der demographische Wandel langfristig zu einem Ungleichgewicht zwischen Rentner*innen und Beitragszahler*innen führt. In K öln ist der Anteil der Beschäftigten im Zeitverlauf von 35,1 % auf 49,7 % gestiegen, er bildet mit dieser Entwicklung ebenfalls den NRW-Anteil ab, der im Jahr 2020 bei 52,1 % nur leicht über dem Kölner Anteil lag. Diese Entwicklung trägt zum Erreichen des Ziels 8.5.b. „Steigerung der Erwerbstätigenquote bei Älteren (von 60 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter) auf 60 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 131 B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e – A u s l ä n d e r * i n n e n Verhältnis der Beschäftigungsquote von Ausländer*innen zur Beschäftigungsquote in der Gesamtbevölkerung in Prozent 2010 2015 2020 74,4 69,6 80,1 Quelle: SDG-Portal Die Beschäftigungsquote der Menschen mit Migrationshintergrund lässt Rückschlüsse auf die Integration in den Arb eitsmarkt zu. Eine hohe Beschäftigungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund deutet sowohl auf wirtschaftliche als auch auf soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe hin und sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Menschen. Es kann jedoch keine Aussage über die Diskriminierungsfreiheit von Menschen mit Migrationshintergrund getroffen werden, ferner können Gründe wie z. B. rechtliche Restriktionen bei der Arbeitsaufnahme auf die Beschäftigungsquote einwirken. In der Stadt Köln liegt die Bes chäftigungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund im Verhältnis zur Beschäftigungsquote in der Gesamtbevölkerung zuletzt bei 80,1 % und damit über der NRW-Quote von 74,0 % (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator, die NRW Nachhaltigkeitsstrategie strebt in Ziel 10.4 die „Senkung der Armutsrisikoquote der Menschen mit Migrationshintergrund“ an. A u f s t o c k e r * i n n e n ( E r g ä n z e r * i n n e n ) Anteil der erwerbstätigen ALG-II-Bezieher*innen an allen erwerbsfähigen Leistungsbezieher*innen in Prozent 2010 2015 2020 24,7 27,3 23,0 Quelle: SDG-Portal Erwerbstätige, die Arbeitslosegeld II (ALG II) beziehen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, werden als Aufstocker*i nnen oder auch als „Ergänzer*innen“ bezeichnet. Ebenfalls gelten ALG-II-Bezieher*innen, die ihre Leistungen im rechtlich zulässigen Rahmen durch Erwerbsarbeit ergänzen, als Aufstocker*innen. Wenn trotz Erwerbstätigkeit Unterstützung in Anspruch genommen we rden muss, kann dies auf strukturelle Defizite im Wirtschaftssektor hindeuten, die eine Entwicklung nicht im Sinne menschenwürdiger Arbeit zur Folge hat. Komplexe Anspruchsregelungen und die aufwändige Antragstellung sowie Scham lassen eine hohe Dunkelziff er vermuten. In der Stadt Köln ist der Anteil der Aufstocker*innen leicht rückläufig und lag zuletzt bei 23,0 % (2020), was der Tendenz in NRW sehr nahe kommt (2020: 22,4 %). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 132 S E L B S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T O R H o c h q u a l i f i z i e r t e Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit akademischem Berufsabschluss an allen sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in Prozent 2010 2015 2020 20,4 21,3 26,5 Quelle: SDG-Portal Der Anteil an Hochqualifizierten in einer Kommune hat unterschiedliche positive Auswirkungen. Neben der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungs - und somit Zukunftsfähigkeit von (kommunalen) Unternehmen hat das Qualifikationsniveau auch ökonomische Effekte, z. B. durch Gewerbesteuereinnahmen für die Kommune. Der Anteil sagt allerdings nichts über den tatsächlichen Bedarf an Hochqualifizierten oder den benötigten Spezialisierungsgrad an einem Standort aus. In der Stadt Köln ist der An teil im Zeitverlauf gestiegen und liegt mit zuletzt 26,5 % deutlich über dem Durchschnitt in NRW von 16,2 % (2020). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. A n z a h l d e r E M A S- z e r t i f i z i e r t e n S t a n d o r t e i n K ö l n Anzahl der zertifizierten Standorte (Organisationen) auf Kölner Stadtgebiet im EMAS-Register mit Filterfunktion „Ort Köln“ und dem entsprechenden Jahreszeitraum 2011 2015 2020 Stand- orte 25 27 28 Organis- ationen 9 11 12 Quelle: EMAS-Register Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesseru ng der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS -Registrierung werden auch immer die Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. Sowohl die Zahl der zertifizierten Organisationen also auch die Zahl der Standorte ist in Köln seit 2011 gestiegen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 133 H A N D L U N G S F E L D 17 N ACHH AL TIGER KONS UM UND GESUNDES LEBEN Die Kommune berichtet über die Förderung und den Schutz der Gesundheit sowie über die Fö rderung von nachhaltigen Lebensstilen und nachhaltigem Konsum. Aspekte 17.1 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung 17.2 Nachhaltiger Tourismus 17.3 Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung 17.4 Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen 17.5 Gesundheitsrisiken für Bürger*innen 17.6 Pflege und Betreuung Praxisbeispiele • Drogenhilfeangebot SDG- Indikatoren • Trinkwasserverbrauch • Abfallmenge • Vorzeitige Sterblichkeit – Frauen • Vorzeitige Sterblichkeit – Männer • Krankenhausversorgung • Wohnungsnahe Grundversorgung – Hausarzt • Wohnungsnahe Grundversorgung – Apotheke • Personal in Pflegeheimen • Personal in Pflegediensten • Pflegeheimplätze • Immission von Luftschadstoffen Add-On- Indikatoren • Einschüler*innen mit Übergewicht/Adipositas N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 134 Aspekt 17.1: Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung Verschiedene Aktivitäten unterstützen in der Stadt Köln die Verbreitung von nachhaltigem Konsum und nachhaltigen Lebensstilen. Seit dem Jahr 2020 ist Köln Mitglied im bundesweiten Bio-Städte-Netzwerk. Das stetig wachsende Netzwerk ist ein Zusammenschluss von inzwischen mehr als 20 Städten, Landkreisen und Gemeinden, das auf die Förderung der ökologischen Landwirtschaft und des Bio - Lebensmittelangebots vor Ort abzielt. Im Vordergrund der interkommunalen Zusammenarbeit stehen der Wissens - und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Projekte, die Akquise von Fördermitteln und öffentlichkeitswirksame Aktionen. Gefördert wird das Netzwerk durch das Bundesministerium fü r Ernährung und Landwirtschaft über das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung zur regionalen Erzeugung und Distribution landwirtschaftlicher Nahrungsmittel in Kö ln und Umgebung werden aktuell zusätzlich Anbaustrukturen, Wertschöpfungsketten und Konsumpotentiale für Bio-Produkte analysiert. Seit 2019 verfügt Köln über eine Ernährungsstrategie. Dieser Handlungsleitfaden für die kommunale Ernährungspolitik ist in Zu sammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Stadtverwaltung entstanden. Nach einer Erarbeitungsphase von rund anderthalb Jahren hat der zivilgesellschaftlich organisierte Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. die Strategie, welche die gesamte Produktionskette vom Feld bis zum Teller in den Blick nimmt, an die Stadt übergeben. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat die Verwaltung 2020 beauftragt, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm zu entwickeln. Ziele im kommunalen Wirkungskreis sind ein nachhaltigeres Beschaffungswesen in der Außer -Haus-Verpflegung, die Sicherung und nachha ltigere Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzfläche n sowie Ernährungsbildung zur Wertschätzung von Lebensmitteln . So enthält etwa die aktuelle Ausschreibung der Kita-Mittagessen eine allgemeine Bio -Quote von 20% des mengenmäßigen Anteils. Fleisch (Schwein, Rind, Geflügel), Fleischerzeugnisse und Eier müssen ab dem Kita -Jahr 2022/2023 zu 100% Bio sein. Im Rahmen der bundesweiten Initiative Städte gegen Food Waste geht Köln gemeinsam mit anderen engagierten Kommunen gegen die Verschwendung von Lebensmit teln vor, wobei der Fokus auf dem praxisbezogenen Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Abfallverringerung und -vermeidung liegt. Die Projektgruppe Ernährung und Konsum des Klim arates, die sich aus städtischen und externen Expert*innen zusammensetzt, befasst sich seit 2020 mit der sektorspezifischen Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zur Erreichung einer klimaneutralen Stadt Köln. Die Projektgruppe hat ein Maßnahmenportfolio zur Umsetzung durch Verwaltung und städtische Tochtergesellschaften ab 2023 entwickelt und in Aktivitäten-Steckbriefen ausformuliert. Um den urbanen Raum zum Anbau von Lebensmitteln zu nutzen, hat die Stadt gemeinsam mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess das Konzept „Essbare Stadt Köln “ entwickelt. Das gesamtstädtische Konzept zum Gärtnern im urbanen Raum verfolgt das Ziel, bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflächen die Anpflanzung von essb aren Pflanzen für Mensch und Tier zu berücksichtigen und die Stadtgesellschaft für das Thema zu sensibilisieren . Dies sorgt nicht nur für mehr N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 135 Lebensqualität, sondern wirkt sich auch positiv auf die Artenvielfalt und das Klima aus. Zur Unterhaltung städtis cher Obstwiesen wurde ebenfalls eine Obstwiesenkommission aus Vertreter*innen der Naturschutzverbände, der Verwaltung und weiterer Vereine gegründet. Mit Blick auf eine nachhaltige Grundversorgung im Energiebereich haben sich die Stadtwerke Köln und der regionale Energieversorger RheinEnergie AG entsprechend einer Selbstverpflichtung (siehe Aspekt 10.2) zur vollständigen Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung bis spätestens bis 2035 verpflichtet. Ab dem Jahr 2022 wird an die Privat- und Gewerbekund en ausschließlich Ökostrom geliefert. Die Umstellung erfolgt dabei automatisch und ohne Aufpreis . Über eine strategische Partnerschaft bezuschusst die Stadt Köln darüber hinaus die Energieberatungsleistungen der Verbraucherzentrale , um Bürger*innen nieders chwellig und kostenfrei Beratung zu Themen wie Photovoltaik oder Gebäudesanierung zugänglich zu machen. Aspekt 17.2: Nachhaltiger Tourismus Eine zentrale Rolle zur Förderung von nachhaltigem Tourismus in Köln nimmt die KölnTourismus GmbH als Destinations-Management-Organisation der Stadt ein. Sie ist erste Ansprechpartnerin für internationale Reise - und Kongressveranstalter*innen sowie für Geschäftsreisende und Freizeitgäste. Die KölnTourismus Gesellschaft setzt diverse Ansätze für ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltiges Handeln um – sowohl mit Blick auf eigene Maßstäbe „nach innen“ sowie „nach außen“ hinsichtlich der Produkte und Angebote (auch Dritter) für Kund *innen und Endverbraucher*innen. Beispiele für die Umsetzung von Nachhaltigkeit im eig enen Betrieb sind die energetische Sanierung der Tourismus Information bis 2024 bei Erhalt der historischen Bausubstanz sowie die Verwendung von Ökostrom . „Nach außen“ bündelt und kommuniziert die Ges ellschaft die zahlreichen nachhaltigen Angebote der Dienstleister vor Ort, vor allem aus Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft. Zukünftig setzt die Gesellschaft verstärkt auf die Anreise der Gäste per Bahn und forciert dies durch eine starke Bearbeitung des deutschen Marktes und der angrenzenden Nachbarländer . Insgesamt werden verschiedene gesellschaftliche Zielgruppen (sogenannte Sinusmilieus) gezielt mit Blick auf die Förderung von Nachhaltigkeit analysiert und entsprechend zielgruppenspezifisch angesprochen. Aspekt 17.3: Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss in allen Kliniken einmal pro Jahr eine infektionshygienische Begehung durchgeführt werden. Im Anschluss an die Begehungstermine bekommen die Kliniken Berichte und Zeit-Maßnahmen-Pläne, in denen vorgefundene Mängel und die zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt sind, zugesandt. Im Idealfall führen diese Begehungen dazu, dass durch präventive Maßnahmen Infektionserkrankungen in den Krankenhäusern verringert werden. Alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW sollen eine gleichmäßige Durchführung der Apothekenüberwachung und eine vergleichbare Belastung der Rechtsunterworfenen sicherstellen. Hierfür wird in der Regel alle drei Jahre eine angemeldete vollständige Apothekenrevision vor Ort durchgeführt. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 136 Diverse städtische Aktivitäten fördern in Köln eine hochwertige Gesundheitsversorgung. So unterstützen die Sozialpsychiatrischen Zentren psychisch kranke Menschen bei der Organisation ihres täglichen Lebens und bieten fachärztliche und psychosoziale Beratung, Kontakt- und Freizeitangebote, Betreuung im Wohnbereich sowie Hilfe zur Arbeit und Beschäftigung an. Mehrmals jährlich finden die Kölner Gesundheitsgespräche statt. Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsamt und der Volkshochschule werden Bildungsveranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen mit unterschiedlichen Referent*innen angeboten. Im Jahr 2020 wurde das Kölner Drogenhilfekonzept veröffentlicht, welches die aktuellen Drogenhilfeangebote in Köln beschreibt und erläutert. Das Konzept wurde partizipativ mit allen an der Versorgung beteiligten Akteur *innen entwickelt. Darin sind für die Meilensteine „Überleben sichern“, „Veränderungsmotivation fördern“ „Veränderung begleiten“ sowie „Änderungen sichern“ jeweils Bedarfe, Ziele und Maßnahmen formuliert. Das Konzept wird aktuell evaluiert und durch eine Steuerungs- und Lenkungsgruppe begleitet . Diverse niedrigschwellige Drogenhilfeangebote sind bereits in Köln etabliert. Beispiele sind das aufsuchende Suchtclearing (im Rahmen dessen eine aufsuchende Sozialarbeit in den Kölner Straßenszenen stattfindet), ein Beratungsbus für Jugendliche und junge Erwachsene sowie Kontaktcafés und Drogenkonsumräume. Zur Sensibilisierung der Kölner Stadtgesellschaft im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer wurde 2020 unter Beteiligung des Gesundheitsamtes das Netzwerk Caring Community Köln gegründet. Die Ziele des integrierenden Sorgenetzwerks unter Beteiligung professioneller Akteur*innen und der Zivilgesellschaft sind die Realisierung von Modellprojekten, die Schaffung von Informationsplattformen und eines partizipativen Runden Tisches sowie die wissenschaftliche Evaluation, um Wissen und Erfahrungen weiterzugeben. Im Rahmen von Youthwork und der Sexuellen Bildung des Gesundheitsamts werden schließlich s exualpädagogische Gruppenveranstaltungen und Workshops im Bereich der sexuellen Bildung für junge Menschen angeboten (in Haupt- Förder- und Gesamtschulen, internationalen Förderklassen sowie berufsbildend und in Flüchtlingsunterkünften). Ebenfalls werden Fortbildungen und Schulungen im Bereich der sexuellen Bildung für Multiplikator*innen durchgeführt. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderte Netzwerk Frühe Hilfen soll durch die Vernetzung von Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialwesen von Anfang an ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Lokale Akteur*innen der Frühen Hilfen verknüpfen sich und ihre Angebote in jedem Stadtbezirk. Hierfür koordinieren die Bezirksjugendamtsleitungen e twa halbjährlich stattfindende bezirkliche Netzwerktreffen. Aspekt 17.4: Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen Vor dem Hintergrund steigender privater und beruflicher Anforderungen gewinnt ein strategisches betriebliches Gesundheitsmanagement zunehmend an Bedeutung. Die Stadtverwaltung sowie die städtischen Töchter und Beteiligungen haben verschiedene Ansätze zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden etabliert. Das N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 137 Betriebliche Gesundheitsmanagem ent bei der Stadt Köln umfasst insbesondere drei Handlungsfelder. Hierzu gehört zunächst die arbeitsplatzorientierte Prävention, die vor allem den Arbeitsschutz berücksichtigt. Bei der beschäftigungsorientierten Gesundheitsförderung mit Blick auf die klassische Fürsorgepflicht liegt der Fokus zum Beispiel auf dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, das darauf abzielt, den Arbeitsplatz zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Die dritte Säule beinhaltet die freiwillige Prävention, die das Gesundheitsbewusstsein der Beschäftigten durch individuelle Gesundheitsangebote fördert. Auch die Stadtwerke Köln GmbH setzt verschiedene Ansätze zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bereich des Betriebsärztlichen Dienstes im Stadtwerke Köln Konzern um. Im jährlichen „aktiv gesund“- Programm, an dem alle Mitarbeitenden kostenlos teilnehmen können, wird ein umfangreiches Angebot verschiedener Kurse, Workshops, Seminare und Vorträge von externen und internen Referenten*innen (Präsenz und digital) zu den klassischen Handlungsfelder n Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention geboten. Darüber hinaus koordiniert das Team Gesundheitsmanagement weitere Maßnahmen wie Gesundheitsaktionen und Schwerpunktwochen und unterstützt den Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes bei der Konzeptionierung der Gesundheitsseminare für Obere Führungskräfte. Die Kernleistungen des betriebsärztlichen Dienstes reichen von Einstellungsuntersuchungen, arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzbegehungen, Notfallbehandlung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Erste Hilfe, betriebsärztlicher Sprechstunde bis hin zur Beratung bei psychosomatischen und psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus bieten die Betriebsärzte*innen u. a. Ernährungssprechstunden, individuelle Rückentherapie, Reiseberatung, Impfungen, Konfliktberatung und Mediation an. Aspekt 17.5: Gesundheitsrisiken für Bürger*innen Kommunen haben durch ihre Nähe zu den Bürger*innen eine besond ere Verantwortung für die Gesundheitsförderung. Die Grundlagen für ein gesundes Aufwachsen, Leben und Arbeiten sowie für ein selbstbestimmtes Leben werden in der Kommune gelegt. Diverse Gesundheitsrisiken für Bürger*innen entstehen dabei aus negativen Ausw irkungen einer nicht -nachhaltigen Entwicklung mit vielfältigen komplexen Wechselwirkungen. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsfragen sind eng miteinander verknüpft. So spielen beispielsweise die Zerstörung intakter Ökosysteme und der Klimawandel eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung neuartiger Viruserkrankungen. Der Klimawandel selbst stellt mit diversen Auswirkungen, – wie Hitzewellen, Extremwetterereignissen oder dem Anstieg allergieauslösender Substanzen – eine der größten zukünftigen Gesundheitsrisik en dar. Als weitere zentrale Gesundheitsrisiken sind zum Beispiel Luftverschmutzung, nicht übertragbare Krankheiten (wie Krebs, Diabetes und Herzleiden) oder die Gefahr durch multiresistente Keime zu nennen. Angesichts dieser Vielschichtigkeit stellt die Gesundheitsförderung für die Stadt Köln in Verbindung mit ganzheitlicher Krisenprävention bzw. dem Management von Krisen eine zentrale Querschnittsaufgabe dar. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 138 Aspekt 17.6: Pflege und Betreuung Der demographische Wandel erfordert erhebliche Anstrengun gen, um den Herausforderungen zur Sicherstellung der ambulanten und pflegerischen Versorgung der Senior*innen in Köln wirkungsvoll zu begegnen. Vor diesem Hintergrund wurde 2019 ein Projekt zur Zukunft der Pflege gestartet, das bis Ende 2024 folgende Ziele verfolgt: (1.) Sicherung städtischer Grundstücke für den Bau von Pflegeeinrichtungen sowie für den Pflegeheimbau bei neuen Flächenentwicklungen , (2.) Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren für aktuelle Projekte , (3.) Durchführung einer quartiersbezog enen Bedarfsanalyse , (4.) Gewinnung von Fachkräften durch die Bereitstellung weicher Standortfaktoren , (5.) Initiierung eines Modellprojekts zur Zusammenarbeit in der Ambulanten Pflege , (6.) Forcierung und Entwicklung von Wohngemeinschaften für ältere Mens chen und neue Angebotsformen der Pflege . Im Jahr 2021 hat die Projektgruppe „Fachkräftesicherung“ spezifische Handlungsempfehlungen erstellt. Beispiele für aktuelle Aktivitäten sind e in Kick-Off-Expert*innenworkshop mit den maßgeblichen Akteur*innen der Pf lege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie einer Vertretung der Bürger*innen, um den Prozess zur Erreichung der Vision „CareCityCologne“ voranzubringen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit potentiellen Investor *innen für den Bau von Pflegeeinrichtungen geführt. Seit 2021 nimmt die Stadt Köln am Modellprojekt Guter Lebensabend NRW teil. Ziel des Projekts ist es, die Teilhabechancen der in Köln lebenden alten Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu verbessern. Zugangsbarrieren zu Hilfs - und Pflegeangeboten für Senior*innen sollen abgebaut, die Angebote interkulturell geöffnet und bedarfsgerecht erweitert werden. Eingewanderte Menschen sollen den gleichen Zugang zu Leistungen der Altersversorgung erhalten wie Menschen der Mehrheitsgesellschaft. Entsprechend erarbeitet Köln ein Handlungskonzept zur interkulturellen Öffnung der Anbieter*innen bzw. Angebote der Altenhilfe und Pflege. Im Projekt arbeitet die Stadt Köln von Beginn an eng mit Partner*innen aus der Kölner Stadtgesellschaft zusammen, die über wei treichende Erfahrungen mit der Zielgruppe verfügen und die seit Jahrzehnten in der Kölner Träger -Landschaft etabliert sind. Neben der Stadt Köln hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes weitere 21 Kommunen ausgewählt, die sich am Projekt beteiligen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 139 P R A X I S B E I S P I E L Praxisbeispiel 1 – Drogenhilfeangebot Das Gesundheitsamt hat in den letzten Jahren das Drogenhilfeangebot mit der Einrichtung diverser Drogenkonsumräume und einem m obilen Drogenhilfeangebot (Konsumbus ) ausgebaut. Damit erhalten die Konsument*innen illegaler Drogen ein Angebot von Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen. Die beiden Säulen des Drogenhilfeangebots, die aus sozialarbeiterischer Beratung und medizinischer Hilfe bestehen, werden so um eine dritte Säule ergänzt. Zudem kommt es zu einer Entlastung des öffentlichen Raums durch die Reduzierung konsumbezogenen Verhaltens. Das Team des Drogenhilfeangebots (medizinische und sozialpädagogische Fachkräfte ) informiert über Infektionen, Wundversorgung, Safer-Use und risikoärmere Konsumformen. Über die Erstberatung hinaus wird über weitergehende ausstiegsorientierte Beratungs - und Behandlungsangebote informiert. Übergeordnetes Z iel ist die Vermittlung in weiterführende Hilfen, etwa in die Substitutionsbehandlung. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 140 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – N A C H H A L T I G E R K O N S U M U N D G E S U N D E S L E B E N Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung • Mitgliedschaft im Bio-Städte-Netzwerk • Wissenschaftliche Untersuchung zur regionalen Erzeugung und Distribution landwirtschaftlicher Nahrungsmittel • Ernährungsstrategie • Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V • Kita-Mittagessen • Initiative Städte gegen Food Waste • Projektgruppe Ernährung und Konsum des Klimarates / Maßnahmenportfolio / Aktivitäten-Steckbriefe • Konzept „Essbare Stadt Köln“ • Obstwiesenkommission • Ökostrom der RheinEnergie AG • Energieberatungsleistungen der Verbraucherzentrale Nachhaltiger Tourismus • Förderung von Nachhaltigkeit durch Aktivitäten der KölnTourismus GmbH Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung • Sozialpsychiatrischen Zentren • Kölner Gesundheitsgespräche • Kölner Drogenhilfekonzept • Niedrigschwellige Drogenhilfeangebote • Aufsuchendes Suchtclearing • Netzwerk Caring Community Köln • Youthwork / Sexuelle Bildung des Gesundheitsamts Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen • Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Stadt Köln • Ansätze zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung bei der Stadtwerke Köln GmbH Pflege und Betreuung • Projekt zur Zukunft der Pflege • Modellprojekt Guter Lebensabend NRW N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 141 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A T O R E N T r i n k w a s s e r v e r b r a u c h – p r i v a t e H a u s h a l t e Trinkwasserverbrauch (Haushalte und Kleingewerbe) je Einwohner*in und Tag in Litern 2010 2015 2020 157,3 150,2 185,9 Quelle: SDG-Portal Trinkwasser ist vor allem in Anbetracht zunehmender Dürreperioden und Hitzesommern eine der kostbarsten Ressourcen. Grundsätzlich ist Deutschland ein wasserreiches Land und der direkte Verbrauch blieb über die letzten Jahre überwiegend konstant. Allerdings gibt der Indikator keine Auskunft über den indirekten Verbrauch von „virtuellem Wasser“ (globaler Wasserverbrauch im Zuge von Ernährungsweisen oder Konsumentscheidungen). In der Stadt Köln ist der Trinkwasserverbrauch je Einwohner*in und Tag seit 2015 leicht gestiegen und liegt mit 185,9 über dem NRW-Durchschnitt (2020: 162,3 Liter je Einwohner*in und Tag). Verbrauch und Tendenz in der Stadt Köln entsprechen allerdings den Werten anderer Großstädte in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. Auf Bundesebene sind lediglich Daten für den Zeitraum 2010 bis 2018 verfügbar – diese weisen zuletzt einen konstanten Verbrauch von rund 125 Litern je Einwohner*in und Tag auf. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Trinkwasserverbrauch privater Haushalte. A b f a l l m e n g e Entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in in Tonnen (t) 2010 2015 2019 2,1 2,1 2,0 Quelle: SDG-Portal Die Reduktion der Abfallmenge ist der essenzielle Schritt, um alle weiteren Schritte der Abfallhierarchie zu vermeiden oder zumindest im Ausmaß zu reduzieren. Allerdings lässt sich auf Basis der Menge des entsorgten Abfalls keine direkte Aussage darüber treffen, wie erfolgreich das Abfallaufkommen vermieden wurde und ob die entsorgten Abfälle auch vor Ort entstanden sind. Über die entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in lässt sich allerdings im Zeitverlauf ein Rückschluss auf die Dringlichkeit und den nötigen Umfang der Abfallvermeidung ziehen. Die Abfallmenge in der Stadt Köln lag im Zeitverlauf konstant unter dem NRW -Durchschnitt (2019: 3,3 Tonnen je Einwohner*in). Diese zuletzt geringere Abfallmenge in der Stadt Köln deutet auf die Einhaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie aus Vermeidung (laut Kreislaufwirtschaftsgesetz am höchsten priorisiert), Vor bereitung zur Wiederverwertung, Recycling, energetischer Verwertung und Beseitigung hin. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird in Ziel 12.1.ba die „kontinuierliche Reduzierung der globalen Umweltinanspruchnahme durch den Konsum privater Haushalte“ angestrebt. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 142 V o r z e i t i g e S t e r b l i c h k e i t – F r a u e n Anzahl der Todesfälle bei Frauen im Alter von unter 70 Jahren je 1.000 Einwohner*innen 2010 2015 2020 0,9 0,9 0,8 Quelle: SDG-Portal Die Anzahl der vorzeitigen Todesfälle bei Frauen von unter 70 Jah ren je 1.000 Einwohner*innen kann Aufschluss über Gesundheitsrisiken und Probleme im Gesundheitswesen geben. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen im Alter von unter 70 Jahren sterben, signifikant geringer als für Männer. Gründe können u. a . in der Berufswahl, einer gesünderen Lebensweise oder der Bereitschaft, zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen liegen. In der Stadt Köln ist die Entwicklung des Indikators zuletzt leicht rückläufig: Von 1.000 Frauen unter 70 Jahren sind 0,8 Frauen vorzeitig gestorben. Im NRW-Vergleich lag der Wert zuletzt (2020) bei 1,0 Todesfällen je 1.000 Einwohner*innen. Diese Entwicklung entspricht bereits dem Ziel 3.1.a „Senkung auf 100 Todesfälle je 100.000 Einwohner (Frauen) bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. V o r z e i t i g e S t e r b l i c h k e i t – M ä n n e r Anzahl der Todesfälle bei Männern im Alter von unter 70 Jahren je 1.000 Einwohner*innen 2010 2015 2020 1,5 1,3 1,3 Quelle: SDG-Portal Der Indikator zur Anzahl der vorzeitigen Todesfälle bei Männern von unter 70 Jahren je 1.000 Einwohner*innen ist das männliche Pendant zum Indikator „Vorzeitige Sterblichkeit – Frauen“ (s. o.). In der Stadt Köln liegen die Werte seit dem Jahr 2015 konstant bei 1,3 vorzeitig Verstorbenen Männern je 1.000 Einwohnenden. Im NRW-Vergleich lag der Wert zuletzt (2020) bei 1,6 Todesfällen je 1.000 Einwohner*innen. Diese Entwicklung entspricht bereits dem Ziel 3.1.a „Senkung auf 190 Todesfälle je 100.000 Einwohner (Männer) bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 143 K r a n k e n h a u s v e r s o r g u n g Anzahl der aufgestellten Betten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner*innen 2010 2015 2019 722,9 689,5 654,4 Quelle: SDG-Portal Eine flächendeckende Krankenhausversorgung ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen nach strengen wirtschaftlichen Parametern handeln und gleichzeitig eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung garantieren. Das kann zu einer Verknappung des Angebots führen. Die wohnungsnahe Krankenhausversorgung zeigt aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen ein zunehmendes Stadt-Land-Gefälle. In der Stadt Köln ist die Anzahl an aufgestellten Betten je 100.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf leicht gesunken (2019: 654,4 Betten). Im NRW-Durchschnitt lag die Anzahl zuletzt bei einem ähnlichen Wert mit 656,8 Betten je 100.000 Einwohner*innen (2019). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – H a u s a r z t Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Hausarzt in Metern 2011 2015 2019 327,0 325,0 k.A. Quelle: SDG-Portal Bei akuter Erkrankung ist die schnelle und unmittelbare Erreichbarkeit des Hausarztes unabdingbar. Grundsätzlich profitieren Berufstätige, Familien mit Kindern und ältere Menschen besonders von einer wohnungsnahen, kostengünstig erreichbaren Gesundheitsgrundversorgung. Neben den genannten sozialen Faktoren spielen v.a. demographische und wirtschaftliche Strukturen (Stadt -Land-Gefälle) bei der Versorgungsdichte m it Hausärzt*innen eine wichtige Rolle. Mit zunehmender Einwohner*innendichte steigt die wohnungsnahe Gesundheitsgrundversorgung. In der Stadt Köln betrug die einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Hausarzt im Jahr 2015 325,0 Meter, zwei M eter weniger als noch im Jahr 2011. Vergleichbare Bundes - oder Landeswerte liegen nicht vor. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten ebenfalls keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 144 W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – A p ot h e k e Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Apotheke in Metern 2010 2015 2017 k.A. k.A. 459,0 Quelle: SDG-Portal Kurze Wege zu Apotheken sind ebenso wichtig wie die Nähe zum Hausarzt oder Krankenhaus. Die Anzahl der Apotheken ist ebenfalls von demographischen Strukturen einer Region, dem Stadt-/Land-Gefälle und dem Wettbewerb der freien Marktwirtschaft (inkl. neuer digitaler Handelsplätze) geprägt. Aussagen zur Entwicklung der wohnungsnahen Grundversorgung in der Stadt Köln sind aufgrund von fehlenden Daten nicht möglich. Es ist lediglich ein Wert aus dem Jahr 2017 vorhanden, welcher eine einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz von 459,0 Metern zur nächsten Apotheke angibt. Dieser Wert liegt deutlich unter dem NRW -Durchschnitt vo n 884,0 Metern (2017) bis zur nächsten Apotheke. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten ebenfalls keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. P e r s o n a l i n P f l e g e h e i m e n Personal in Pflegeheimen je 10.000 stationär Pflegebedürftige 2010 2015 2020 846,3 1009,9 995,2 Quelle: SDG-Portal Angesichts der demographischen Entwicklung erhöht sich die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig, die steigende Lebenserwartung der Menschen führt zudem zu einer längeren durchschnittlichen Pfleged auer. Beide Entwicklungen stellen das deutsche Gesundheitssystem in seiner heutigen Form vor beträchtliche personelle und finanzielle Herausforderungen. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente je 10.000 pflegebedürftiger Menschen in der Stadt Köln ist seit dem Jahr 2015 leicht auf 995,2 (2020) gesunken, liegt damit aber nach wie vor deutlich über dem NRW-Durchschnitt von 919,7 Vollzeitäquivalenten (2020). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten Zielsetzungen zu Personal in Pflegeheimen. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 145 P e r s o n a l i n P f l e g e d i e n s t e n Personal in ambulanten Pflegediensten je Pflegebedürftigen 2010 2015 2020 0,20 0,17 0,11 Quelle: SDG-Portal Aufgrund des demographischen Wandels steigt die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen kontinuierlich an, die steigende Lebenserwartung der Menschen führt zudem zu einer längeren durchschnittlichen Pflegedauer. Dies schlägt sich vor allem in der Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen nieder. Um eine menschenwürdige ambulante Pflege in De utschland und die Aufrechterhaltung des Pflegesystems gewährleisten zu können, müssen bessere Arbeitsbedingungen durch geringere personelle Belastungen herbeigeführt werden. In der Stadt Köln ist die Entwicklung rückläufig. Im Jahr 2020 waren 0,11 Beschäftigte (Vollzeitstellen) je pflegebedürftige Person beschäftigt. Im Jahr 2015 waren es noch 0,17 Beschäftigte. Diese Entwicklung liegt zuletzt leicht unter der Entwicklung in NRW (2020: 0,12 Beschäftigte je pflegebedürftige Person). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten allerdings keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. P f l e g e h e i m p l ä t z e Anzahl der verfügbaren stationären Plätze in Pflegeheimen je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre 2010 2015 2020 43,5 44,9 42,5 Quelle: SDG-Portal Die Anzahl der verfügbaren stationären Plätze in Pflegeheimen spielt angesichts der großen personellen und finanziellen Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem eine wesentliche Rolle - der demographische Wandel führt zu veränderten Bedarf en an Pflegeheimplätzen. Hinzu kommen soziale Bedürfnisse, die auf eine wohnortnahe Versorgung mit Pflegeheimplätzen abzielen, auch um regelmäßige Besuche und soziale Kontakte aus dem gewohnten Lebensmittelpunkt ermöglichen zu können. In der Stadt Köln ist zuletzt eine leichte Abnahme auf 42,5 Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre zu entnehmen (2020), im NRW -Vergleich stehen etwas mehr Plätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre zur Verfügung (2020: 50,4). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten allerdings keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 146 S E L B S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T O R I m m i s s i o n v o n L u f t s c h a d s t o f f e n Mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10) -Partikeln mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer in der Luft 2010 2015 2019 k.A. k.A. 14,9 Quelle: SDG-Portal Der Indikator „Immission von Luftschadstoffen“ beschreibt die Einwirkung von Störfaktoren auf die Menschen oder die natürliche Umwelt. Besonders hohe Werte entstehen bei der Energieerzeugung, im Straßenverkehr, in der Landwirtschaft und in der Industrie. Feinstaub (particulate matter, PM) gilt dabei als besonders gesundheitsschädigend und ist vornehmlich in dicht besiedelten Gebieten eine Belastung. Grenzwerte werden durch die Europäische Union und die Weltgesundheitsorg anisation vorgegeben. In der Stadt Köln lag die mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10) -Partikeln mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer im Jahr 2019 bei 14,9 µg / m³ in der Luft. Darüber hinaus sind keine Vergleichswerte vorhanden (Bund / Land NRW). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie formuliert in Ziel 3.2.b die „Erreichung des WHO­Richtwerts für Feinstaub von 20 Mikrogramm/Kubikmeter für PM10 im Jahresmittel möglichst flächendeckend bis 2030“. Die Stadt Köln hat diesen Grenzwert im Jahr 2019 bereits unterschritten. E i n s c h ü l e r * i n n e n m i t Ü b e r g e w i c h t / A d i p o s i t a s 3-Jahresmittel des Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen untersuchten Kindern der Schuleingangsuntersuchung in Prozent (Gewichts-Kategorien nach Kromeyer-Hauschild) 2015 2017 2019 10,8 10,6 10,7 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden und Diabetes. Gerade bei Kind ern hat Übergewicht nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige und zukünftige körperliche Gesundheit, sondern verstärkt auch das Risiko psychischer Belastungen aufgrund sozialer Ausgrenzung durch Gleichaltrige. Zwischen 2015 und 2019 lag das 3 -Jahresmittel d es Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen untersuchten Kindern der Schuleingangsuntersuchung zwischen 10,6 % und 10,8 %. Mehr als jedes zehnte Kind ist damit von Übergewicht betroffen, was in etwa dem Durchschnitt in NRW entspricht. Je niedr iger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der Anteil der Kinder mit Gewichtsproblemen. In Familien mit einem niedrigen Bildungsniveau der Eltern ist etwa jedes fünfte Kind bereits vor dem Schuleintritt übergewichtig. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 147 H A N D L U N G S F E L D 18 GLOB ALE V ER ANTWORTUNG UND EINE WELT Die Kommune berichtet über ihre Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und Institutionen – auch außerhalb ihres eigenen Geltungsbereichs – zu Nachhaltigkeitsthemen. Aspekte 18.1 Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit 18.2 Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit 18.3 Internationale Kooperationen und kommunale Entwicklungszusammenarbeit Praxisbeispiele • Kommunale Klimapartnerschaften SDG- Indikatoren • Fairtrade-Town • Fairtrade-Schools Add-On- Indikatoren • Kommunale Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit • Städtepartnerschaften und Nachhaltigkeit N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 14 8 Aspekt 18.1: Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit im Sinne globaler Verantwortung Die Stadt Köln kooperiert in mehreren Netzwerken, um die regionale und nationale interkommunale Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit voranzubringen. Im Jahr 2020 hat der Verein Region Köln/Bonn, in dem die Stadt Köln Mitglied ist, das Agglomerationsprogramm gestartet. Dieses baut auf den 2019 vorgelegten Dachstrat egien „Agglomerationskonzept“ und „Regionale Klimawandelvorsorgestrategie“ (siehe Aspekt 11.8) auf, die zur Sicherung der räumlichen Entwicklungsfähigkeit der Region beitragen sollen. Gemeinsam mit den (kommunalen) Akteur *innen wird mit dem Agglomerationsp rogramm ein strategischer Handlungsrahmen mit programmatischen Aussagen erarbeitet, der Leitlinien und Anforderungen für beispielhafte Projekte definiert. Das Agglomerationsprogramm wird über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Aufrufs Regio.NRW 2018 – Innovation und Transfer gefördert. Um sich den Chancen und den Herausforderungen des dynamischen Wachstums der Stadtregion Köln zu stellen, kooperiert d ie Stadt in zwei interkommunalen Stadt -Umland-Kooperationen: in der „Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ (K&RN) und dem „linksrheinischen Stadt Umland Netzwerk“ (S.U.N.). Beide Netzwerke wurden im Rahmen des von der Landesregierung 2016 initiierten Projektaufrufs „Stadt Umland.NRW“ gegründet. Im Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) hat sich die Stadt Köln mit anderen Kommunen in der linksrheinischen Stadtregion zusammengeschlossen . Die Kernstadt Köln mit ihrem Umland steht mit steigenden Zuwanderungszahlen, großen Pendlerströmen und zunehmendem Nutzungsdruck auf Siedlungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Freiflächen vor großen Herausforderungen. Ziel des Netzwerks ist es, diese Aufgaben kooperativ, vorausschauend und grenzübergreifend anzugehen. Ein Beispiel für eine konkrete Aktivität ist das Projekt „NACHWUCHS – Nachhaltiges Agri-Urbanes zusammenWACHSEN“, in dessen Rahmen innovative, flächensparende Raumstrukturen und zugleich attraktive Siedlungsformen für das 21. Jahrhundert entwickelt werden. Im Rahmen de s Stadtumland-Verbunds K&RN kooperiert die Stadt Köln wiederum mit ihren rechtsrheinischen Nachbarn und weiteren Partnern . Im Jahr 2018 hat der Verbund das „Regiebuch Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn – Raumperspektive 2035“ veröffentlicht. In einem interkommunalen Werkstattprozess wurden mit dem Regiebuch integrierte Raumperspektiven und ein strategischer Handlungsrahmen im Zeithorizont bis 2035 entwickelt. Ein Projektbeispiel ist der „Metro KLIMA-LAB“, mit dem für den Landschaftsraum zwischen Niederkassel, Troisdorf und Köln ein Stadt- und Freiraumkonzept zur Klimawandelanpassung entwickelt werden soll. Aspekt 18.2: Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit Die Stadt Köln ist seit 2011 durchgehend als „Fair Trade Town“ zertifiziert und hat sich damit verpflichtet, den Fairen Handel zu stützen und diesbezüglic he Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Sensibilisierung voranzutreiben. Im Jahr 2017 wurde Köln zudem als „Hauptstadt des Fairen Handels“ ausgezeichnet. 2021 belegte sie den zweiten Platz in dem bundesweiten Wettbewerb, der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Die Auszeichnungen verdeutlichen das große zivilgesellschaftliche Engagement in Köln. Sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in der Zivilgesellschaft wird das Bewusstsein für faire Handelsstrukturen und einen gerechten und nachhaltigen Konsum stetig gestärkt. Zur N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 149 Koordination der Aktivitäten hat sich eine Steuerungsgruppe Fair Trade Town Köln gebildet, in der zivilgesellschaftliche und städtische Akteur*innen zusammenarbeiten. In den vergangenen Jahren haben Stadtverwaltung und verschiedene zivilgesellschaftliche Kooperationspartner vielfältige Aktivitäten umgesetzt. Besonders in den Bereichen Informationsarbeit, Marketing und Verkauf sowie Globales Lernen wurden viele Projekte unterstützt und gefördert. Ein Beispiel ist die Kölner Fair Trade Night, die jährlich seit 2016 stattfindet, vielfältige Facetten des Fairen Handels vorstellt und so zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beiträgt. Vorträge und Diskussionsrunden informieren zu verschied enen Themen, innovative Unternehmer*innen aus der Region präsentieren nachhaltige Alternativen zu konventionellen Produkten, und Initiativen aus Köln berichten über ihre Projekte. Die Stadt Köln pflegt intensive städtepartnerschaftliche Beziehungen (siehe Aspekt 18.3). Neben den Kontakten auf der Verwaltungsebene sind es insbesondere die vielfältigen Bürgerbegegnungen, die Städtepartnerschaften ihre prägende Gestalt geben. Mit dem jährlichen Förderprogramm „Städtepartnerschaften gestalten!“ werden deshalb Projekte der Zivilgesellschaft unterstützt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen, Bildungseinrichtungen sowie Kirchengemeinden mit Sitz in Köln. Im Rahmen der jährlichen Projektförderung Entwicklungszusammenarbei t werden gezielt Projekte und Aktivitäten zur Bildungs - und Öffentlichkeitsarbeit zu den internationalen Aspekten der Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt. Förderfähige Projekte sind aktuell insbesondere Vorhaben, die SDG 13 „Maßnahmen zum Klim aschutz“ und die UN- Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen. Seit 2011 koordiniert die Stadt Köln das Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln, ein Netzwerk aus rund 400 Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen, die sich entwicklungspolitisch engagieren. Durch g egenseitige Unterstützung und gemeinsame Aktionen werden Synergieeffekte genutzt und so die Eine -Welt-Arbeit mit Blick auf Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung gestärkt. Die Stadt unterstützt die Mitglieder des Netzwerks u. a. mit der Organisation von Vernetzungstreffen, der Vermittlung von Kontakten und Kooperationspartner*innen und dem gegenseitigen Informationsaustausch. Im Jahr 2021 feierte das Netzwerk zehnjähriges Jubiläum. Aspekt 18.3: Internationale Kooperationen und kommunale Entwicklungszusammenarbeit Köln ist eine international stark vernetzte Stadt und Kooperationen mit Kommunen in anderen Ländern besitzen eine besondere Bedeutung. So pflegt Köln 22 Städtepartnerschaften mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung spielen die kommunalen Klimapartnerschaften mit Rio de Janeiro (Brasilien), Corinto/El Realejo (Nicaragua) sowie Yarinacocha (Peru) eine wichtige Rolle (siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Bezogen auf die Anzahl kommunaler Klimapartnerschaften nimmt Köln im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein. Insgesamt hat die entwicklungspolitische Arbeit Kölns in den Partnerstädten im Ausland (insbesondere z. B. mit Rio de Janeiro, Corinto/El Realejo, Tunis und Bethlehem) in den vergangenen Jahren mehr und mehr zugenommen. Im Rahmen der Partnerschaft mit Rio de Janeiro wird seit 2021 mit Hilfe des „Förderprogramms für Kommunale Klimaschutz - und N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 150 Klimaanpassungsprojekte“ von Engagement Global ein Projekt zur Einführung der Kreislaufwirtschaft für Lebensmittel und organische Abfälle umgesetzt. Vor dem Hintergrund, dass mit 54 % der organische Anteil am Siedlungsabfall extrem hoch ist, soll mit dem Projekt zur Vermeidung von „ Foodwaste“ beigetragen werden. Zugleich wird eine deutliche Steigerung der Kompostierungsquote von Lebensmittelabfällen angestrebt. So soll das Thema „Vermeidung von Foodwaste“ sowohl in Rio als auch in Köln in die Öffentlichkeit getragen und die Zivilgesellschaft für einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln sensibilisiert werden. Ebenfalls mit Rio wird seit 2013 das Sportprojekt „Mehr als ein Ball – Straßenfussball Köln Chorweiler und Rio de Janeiro“ umgesetzt. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der interkulturellen Verständigung und der Persönlichkeits entwicklung von Jugendlichen aus benachteiligten Stadtteilen. Über Unterrichtsreihen und Arbeitsgruppen nähern sich die Jugendlichen von der eigenen Lebenswelt der jeweils anderen und fremden Kultur an. Regelmäßig finden gegenseitige Besuche statt, um den direkten Austausch unter den Jugendlichen zu ermöglichen. Weitere konkrete Beispiele der Auslandsarbeit, welche die Stadt Köln mit Bundes - und eigenen Mitteln durchführt, sind Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales Corona-Solidarpaket“ von Eng agement Global (u. a. Entwicklung einer Anwendung zur Verbesserung der Kommunikation mit Bürger*innen in Krisenlagen und Notsituationen, Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung), ein Projekt zur Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes in d er Partnerstadt Tunis zum Thema Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft, eine Sportpartnerschaft mit einer NGO in Nairobi, (die für Mädchen über den Fußball Zugang zu nachhaltiger Bildung ermöglicht ) sowie themenspezifische Fachaustausche mit Partnerstädt en ( z. B. zum Thema „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“ im Rahmen von „Sister Cities stand together“). N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 151 P R A X I S B E I S P I E L Praxisbeispiel 1 – Kommunale Klimapartnerschaften 2011 startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit der entsprechenden finanziellen Förderung das Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“, das von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt und der Landesarbeitsgemeinschaft 21 NRW durchgeführt wird. Die Stadt Köln ist mit dr ei intensiven Klimapartnerschaften Teil dieser stetig wachsenden Bewegung: Köln – Rio de Janeiro (Brasilien, seit 2012), Köln – Corinto/El Realejo (Nicaragua, seit 2012) sowie Köln – Yarinacocha (Peru, seit 2017). Mit allen Partnerstädten hat Köln gemeinsa me Handlungsprogramme mit entsprechenden Oberzielen erarbeitet, die nach und nach umgesetzt und ca. alle zwei Jahre weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben werden. Die Handlungsprogramme umfassen Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Umwelt- bzw. Ressourcenschutz. Beispiele für aktuell umgesetzte Maßnahmen sind Unterstützungen bei der Trinkwasserversorgung und der Katastrophenvorsorge, im Küsten - und Mangrovenschutz sowie in der Abfallwirtschaft. So wurden zum Beispiel im Rahmen der Partnerschaft mit Corinto/El Realejo in den vergangenen Jahren verschiedene Großprojekte durchgeführt, für die rund 1,3 Mio. Euro durch erfolgreiche Akquise von Fördermitteln beim Bund und beim Land sowie durch Eigenmittel der beiden Städte eingesetzt wurden. Die erfolgreichen Aktivitäten dieser Klimapartnerschaft führten zu einer zweimaligen Nominierung für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 152 Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – G L O B A L E V E R A N T W O R T U NG U N D E I N E W E L T Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit • Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) • Stadtumland-Verbund K&RN • Agglomerationsprogramm Region Köln/Bonn e.V. Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit • „Fair Trade Town“ Zertifizierung • Hauptstadt des Fairen Handels • Steuerungsgruppe Fair Trade Town Köln • Kölner Fair Trade Night • Förderprogramm „Städtepartnerschaften gestalten!“ • Projektförderung Entwicklungszusammenarbeit • Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln Internationale Kooperationen und kommunale Entwicklungszusammenarbeit • Kommunale Klimapartnerschaften: Rio de Janeiro (Brasilien), Corinto/El Realejo (Nicaragua) sowie Yarinacocha (Peru) • Entwicklungspolitische Arbeit und Projekte Kölns in den Partnerstädten; z. B. Rio de Janeiro (Einführung der Kreislaufwirtschaft für Lebensmittel und organische Abfälle / Mehr als ein Ball – Straßenfussball Köln Chorweiler und Rio de Janeiro) • Weitere Projekte mit Partnerstädten N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 153 I N D I K A T O R E N E I N G E B E T T E T E I N D I K A T O R E N F a i r t r a d e- T o w n Anzahl der Auszeichnungen der Kommune als Fairtrade-Town 2011 2015 2019 1 2 4 Quelle: SDG-Portal Die Auszeichnung „Fairtrade Town“ beschreibt eine Zertifizierung von Fairtrade Deutschland e.V., die das kommunale Engagement für fair gehandelte Produkte (zu fairen Mindestpreisen für den/die Erzeuger*in) auszeichnet. Kommunen, Kreise oder Regionen müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen (bestehender Ratsbeschluss, Einrichtung einer Steuerungsgruppe, Fairtrade-Produkte im Sortiment des lokalen Einzelhandels, Einbindung der Zivilgesellschaft sowie bestehende Öffentlichkeitsarbeit). Alle zwe i Jahre muss die Auszeichnung rezertifiziert werden. Die Stadt Köln hat bisher vier Auszeichnungen als Fairtrade-Town erhalten (2019). Auf Bundes - und Landesebene NRW sind keine vergleichbaren Daten verfügbar, auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Stand der Auszeichnungen. F a i r t r a d e- S c h o o l s Anzahl der als Fairtrade-School ausgezeichneten Schulen 2013 2017 2021 1 6 12 Quelle: SDG-Portal Die Auszeichnung „Fairtrade School“ beschreibt eine Zertif izierung von Fairtrade Deutschland e.V., die das schulische Engagement für fair gehandelte Produkte (zu fairen Mindestpreisen für den/die Erzeuger*in) auszeichnet. Die Auszeichnung kann von jeder Schulform in Deutschland erlangt werden, zu erfüllen sind dabei folgende Kriterien: Gründung eines Schulteams, Erstellung eines „Fairtrade-Kompass“, Angebot von Produkten aus fairem Handel, fairer Handel als fester Bestandteil des Unterrichts, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairtrade. Alle zwei Jahre muss die Auszeichnung rezertifiziert werden. In der Stadt Köln hat sich die Anzahl der Fairtrade-Schools im Zeitverlauf von einer Schule im Jahr 2013 auf zwölf Schulen im Jahr 2021 gesteigert. Auf Bundes - und Landesebene NRW sind keine Daten verfügbar, auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Stand der Auszeichnung. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 154 S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä T Z L I C H E I N D I K A T OR EN K o m m u n a l e A u s g a b e n f ü r E n t w i c k l u n g s z u s a m m e n a r b e i t Summe der kommunalen Ausgaben für entwicklungspolitische Inlandsarbeit und für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland inklusive Personalkosten in Euro 2014 2017 2020 132.617 131.608 297.797 Quelle: Stadt Köln - Amt der Oberbürgermeisterin Um die SDGs weltweit umsetzen zu können, sind internationale Partner*innen zur Erreichung der Ziele wichtig. Darum ist Köln seit ca. 2011 intensiv im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit engagiert, besonders in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten im Globalen Süden: Bethlehem, Rio de Janeiro, Corinto und Tunis. Zudem ist es wichtig, Lobby -Arbeit, Bildungsarbeit und Vernetzungsarbeit vor Ort in Köln zu den Themen der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Der Indikator beschreibt die Ressourcen, die die Stadt Köln eingesetzt hat, um die Entwicklungszusammenarbeit durch Inlandsarbeit und Auslandsarbeit zu fördern. S t ä d t e p a r t n e r s c h a f t e n u n d N a c h h a l t i g k e i t Städtepartnerschaftliche Projekte pro Jahr mit SDG-Bezug (mit Partnerstädten im globalen Norden) 2016 2017 2018 2019 2020 35 26 39 43 16 Quelle: Stadt Köln-Amt der Oberbürgermeisterin Der Beitrag zu den 17 SDGs mit ihren Unterzielen wurde über einen regen partnerschaftlichen Austausch von Kultur - und Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten, sowie über wirtschaftliche Verbindungen geleistet. Auch die Stadtverwaltungen haben eng miteinander gearbeitet, innovative Ansätze mit SDG -Bezug untereinander ausgetauscht und dabei ihre Verbindung gestärkt. Dabei haben sich Städtepartnerschaftsvereine und Stadtverwaltung gegenseitig unterstützt. Die besondere Bedeutung der SDGs für die weitere Zusammenarbeit sollte noch weiter fokussiert und bewusst gemacht werden. N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 155 Ausblick Mit Hilfe dieses Nachhaltigkeitsberichts konnte der Status Quo einer nachhaltigen Entwicklung in der Stadt Köln sowohl in qualitativer Hinsicht (Erfassung der kommunalen Nachhaltigkeitsaktivitäten) als auch in quantitativer Hinsicht (Analyse von Indikatoren) umfassend dargestellt werden. Grundsätzlich erfüllt der Bericht damit d rei Funktionen. Zunächst dient er der Reflexion der Umsetzungsfortschritte mit Blick auf Nachhaltigkeit. Zentrale Aktivitäten der Stadt (handlungsleitende Strategien und Konzepte, Maßnahmen, Projekte, politische B eschlüsse, spezifische Ziele, Kooperationen und Netzwerke sowie Organisationsstrukturen) konnten gebündelt aufgezeigt, Fortschritte konnten über Kennzahlen messbar gemacht und Handlungsbedarfe offengelegt werden. Daneben erfüllt die Berichterstattung eine Kommunikationsfunktion gegenüber Entscheidu ngsträger*innen und Interessierten, um über Nachhaltigkeit in der Stadt zu informieren, diesbezüglich Transparenz herzustellen und die Aufmerksamkeit zu erhöhen. S chließlich dient die Berichterstattung als ein zentrales Steuerungselement im stetigen Zyklus des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements und für die zukünftige Ausrichtung der kommunalen Planung – indem Zielerreichungen reflektiert, Mechanismen bei der Verfehlung von Zielen ausgelöst und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses neue P rioritäten gesetzt werden können. Als eine von bundesweit ca. 20 Kommunen hat die Stadt Köln den Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK) erstmals angewendet. Der BNK erwies sich als hilfreiches Instrument zur Strukturierung der Inhalte. Während die bish erige deutsche und internationale Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig einen quantitativen Fokus auf Indikatoren legte, so ermöglicht der BNK zusätzlich eine umfassende qualitative Analyse lokaler Nachhaltigkeit in Planung und Umsetzung. Die neun Handlungsfelder bilden dabei alle zentralen Bereiche einer nachhaltigen Kommunalentwicklung ab. Über die neun Steuerungskriterien können zusätzlich die strategische und organisatorische Ausrichtung sowie übergreifende Aspekte mit Blick auf Nachhaltigkeit analysiert werden. Mit Hilfe der Bezüge zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen wird der Bericht anschlussfähig eingebettet (und kann so als Grundlage für die internationale Berichterstattung im Rahmen eines „Voluntary Local Reviews“ dienen, der über den Umsetzungsstand der SDGs vor Ort berichtet). Innerhalb der Stadtverwaltung hat der Erarbeitungsprozess zum Bericht den ämterübergreifenden Austausch verstärkt. Auch die Vernetzung mit den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen konnte so unterstützt werden. Der Prozess verdeutlichte die Bandbreite der relevanten Themenbereiche und die Bedeutung von Zusammenarbeit, um das „Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ voranzubringen. Mit der Anwendung des BNK trägt die Stadt Köln zur Vereinheitlichung der kommunalen Nachhalt igkeitsberichterstattung und zum gegenseitigen Lernen (z. B. über innovative Pilotprojekte) im gesamten Bundesgebiet bei. Im Rahmen des Projekts GNK NRW fanden kommunenübergreifende Austausche statt, Erkenntnisse durch projektbegleitende Evaluationen werden der Weiterentwicklung des BNKs dienen. Für die Stadt Köln bietet der Bericht eine zentrale Grundlage für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gleichzeitig soll er andere Kommunen ermutigen, ebenfalls über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu be richten. Die jüngsten Fortschrittsberichte der Vereinten Nationen zur Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele zeigen dringenden N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2 S E I T E 156 Handlungsbedarf auf, um die 17 SDGs zu erreichen. Mit der Umsetzung vor Ort tragen Kommunen eine besondere Verantwortung, um in der von der UN ausgerufenen „Dekade des Handelns“ (2020-2030) eine nachhaltige Entwicklung weiter voranzubringen.
  • Anlage 4_FA 06-02-23 Stellungnahme

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    15 27.02.2023 15/1 Beantwortung einer mündlichen Frage aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 (4025/2022) Auszug aus dem Entwurf der NS zum TOP Nachhaltigkeitsbericht (4025/2022) RM Joisten bemängelt die fehlende Aktualität der Daten zum preisgebundenen Woh- nungsbau. Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert sagt eine Prüfung zu, ob hier eine Aktua- lisierung der Daten möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung • Datenstand des Nachhaltigkeitsberichts 2022 Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 orientiert sich am aktuellen Daten- stand des Datenportals Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung, der den Großteil der SDG-Indikatoren enthält. Eine Aktualisierung über das Jahr 2020 hinaus ist derzeit nicht möglich. Die nächste Aktualisierung des Portals Wegweiser Kom- mune erfolgt voraussichtlich am 30.03.2023 auf den Gebietsstand in 2022 (Stichtag 31.12.2021). Für einzelne selbstgewählte Indikatoren, wie den Bestand an geförderten Mietwoh- nungen, liegen inzwischen aktuellere Daten der Stadt Köln vor. Diese wurden im ak- tuellen Statistischen Jahrbuch Köln 2021 veröffentlicht (s. Kölner Statistische Nach- richten 3/2022 – Statistisches Jahrbuch 2021 S. 166) . • Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 2016 2018 2020 2021 37.609 38.619 38.381 37.916 Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen Der Nachhaltigkeitsbericht ersetzt die themenspezifischen Monitorings der Stadt Köln nicht, sondern ergänzt diese um eine nationale Einordnung von Nachhaltigkeitsent- wicklungen. Das verwendetet eingebettete Indikatoren-Set wurde im Rahmen des Projekts „SDG-Indikatoren für Kommunen“ entwickelt und ist in Deutschland flächen- deckend verfügbar. Da der Fokus auf der nationalen Vergleichbarkeit der Indikatoren liegt, verbleibt der Nachhaltigkeitsbericht 2022 auf dem gemeinsamen letzten Daten- stand des Portals Wegweiser Kommune (https://www.wegweiser-kommune.de).
  • Anlage 2_WA 19-01-2023 - Auszug zu 4025-2022

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    Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 30.01.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 19.01.2023 öffentlich 15.3 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 4025/2022 Frau Schneeloch bittet, den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern in die Beratungsfolge aufzunehmen. Sie habe zudem festgestellt, dass die posi- tive Darstellung im Bericht nicht immer mit der gefühlten Lebenswirklichkeit überein- stimme. Herr Bucher fragt nach dem vorgesehenen Berichtsturnus und regt für die folgenden Berichte an, die Kennzahlen zu verdichten und Zielwerte festzulegen. Er fragt zudem, ob eine Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen nach EU- Richtlinie (CSRD) vorgesehen sei. Frau Blümel verweist auf ein Städteranking zur Nachhaltigkeit in der Wirtschaftswo- che, in dem Köln leider nur Platz 49 von 71 belegt habe. Herr Beigeordneter Haack weist darauf hin, dass die Verwaltung diesen Bericht nicht selbst strukturiert habe. Er sei im Rahmen einer bundesweiten Initiative entstanden. Es sollen Erfahrungen gesammelt werden, aber Schlüsse ließen sich daraus noch nicht ableiten, weil eine Bewertung der gesammelten Fakten fehle. Der vorliegende erste Bericht werde turnusgemäß fortgeschrieben und weiterentwickelt. Herr Dr. Höhmann sagt zu, den Turnus zur Niederschrift nachzuliefern. Ergänzung: Der Berichtsturnus der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde noch nicht festgelegt. Die Verwaltung stimmt sich dazu im Laufe des Jahres 2023 intern ab. Der Wirtschaftsausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 30.11.2022 4025/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 Verkehrsausschuss 24.01.2023 Gesundheitsausschuss 24.01.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.02.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.03.2023 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in Nordrhein-Westfalen“ (Projekt GNK NRW) erarbeitet. Der Bericht wird auf der Website der Stadt Köln digital veröffentlicht. Die Stadt Köln hat sich für die Umsetzung dieses ersten Kölner Nachhaltigkeitsberichts im April 2021 erfolgreich für die Teilnahme am landesweiten Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung beworben (Vor- lagen-Nr. 2587/2021). Köln war im Projekt GNK eine von zehn ausgewählten Modellkommunen in NRW, die bei der Entwicklung von kommunalen Nachhaltigkeitsberichten nach dem „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ (BNK) begleitet wurden. Weitere teilnehmende Städte waren u.a. Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) hat das Projekt mit der LAG 21 NRW im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt. „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ Mit dem Ziel, die Berichterstattung deutschlandweit zu vereinheitlichen, hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) einen standardisierten „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ (BNK) entwickelt. Dieser Berichtsrahmen wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW“ erstma- lig angewendet und erprobt. Mit Hilfe des BNK wird der Status Quo einer nachhaltigen Entwicklung in der Stadt Köln sowohl in qualitativer Hinsicht (Erfassung der kommunalen Nachhaltigkeitsaktivitäten) als auch in quantitativer 2 Hinsicht (Analyse von Indikatoren) umfassend dargestellt. Mit Hilfe von Bezügen zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen wird der Bericht an- schlussfähig eingebettet. Die Darstellung der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts folgt neun Steue- rungskriterien und neun Handlungsfeldern, die über den Berichtsrahmen vorgegeben sind. Pro Kapitel werden zunächst jeweils die zentralen Beiträge der Stadt Köln, d.h. Konzepte, Strategien, Projekte und Beschlüsse zu den vorgegebenen Berichtsaspekten vorgestellt, die zusätzlich mit Pra- xisbeispielen veranschaulicht werden. Anschließend werden Indikatoren dargest ellt, über den Zeit- raum der letzten Dekade analysiert und dabei in den landesweiten Kontext eingebettet. Die Daten für das eingebundene Indikatorenset wurden durch das SDG -Portal für alle teilnehmenden Kommunen vergleichbar zur Verfügung gestellt (www.sdg -portal.de). Ergänzend wurden auch die Ergebnisse eigener Datenerhebungen als selbstgewählte Kölner Indikatoren für die Berichterstattung genutzt. Die wichtigsten Aussagen sind in einer Zusammenfassung dargestellt. Diese bezieht sich insbeson- dere auf die zentralen Tendenzen der quantitativen Analyse und die Schnittstellen zur Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Der Bericht schafft so Transparenz bezüglich des aktuellen Stands der Nachhaltigkeitsentwicklung in der Stadt Köln. Ausblick: Voluntary Local Review der Stadt Köln Die Stadt Köln hat sich zur Weiterführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Teilnahme am Folgeprojekt „Kommunale Begleitung und Beratung bei der Erstellung von Voluntary Local Reviews“ (VLR) erfolgreich beworben. Das Projekt „VLR Köln“ wird, wie das Vorgängerprojekt, gemeinsam von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt in Kooperation mit der LAG 21 NRW e.V. begleitet. Die Berichtsinhalte des Kölner Nachhaltigkeitsberichts 2022 nach dem BNK werden hierfür in deut- scher und englischer Sprache nach den Sustainable Development Goals strukturiert. Der Voluntary Local Review ermöglicht einen internationalen Vergleich mit anderen Kommunen im Rahmen internationaler Austauschplattformen. Ein wesentlicher Nutzen der VLRs sind die Einsatz- möglichkeiten zur besseren Sichtbarkeit des kommunalen Beitrags zu den 17 Nachhaltigkeitszielen und deren Umsetzungsstand. Die Fertigstellung und Veröffentlichung des VLRs ist für Juni 2023 be- absichtigt, so dass die Ergebnisse beim High Level Policy Forum der Vereinten Nationen in 2023 vor- gestellt werden können. Parallel dazu wird ein Vorschlag zur Verstetigung der Köln Nachhaltigkeitsrichterstattung entwickelt. Ziel ist es, eine dauerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Stadt Köln zu etablieren. Anlage: - Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Bericht nicht gedruckt, sondern ist als Datei im Internet ab- rufbar . gez. Haack
  • Anlage 3_FA 06-02-2023 Auszug zu 4025-2022

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    Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 02.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 öffentlich 2.3 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 4025/2022 RM Richter bittet, diese Mitteilung auch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales zur Kenntnis zu geben. RM Joisten bemängelt die fehlende Aktualität der Daten zum preisgebundenen Woh- nungsbau. Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert sagt für die Verwaltung eine Prüfung zu, ob hier eine Aktualisierung der Daten möglich ist. Der Finanzausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
  • Anlage 5 GFM_06-02-23 Stellungnahme

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    15 09.03.2023 15/1 Beantwortung einer mündlichen Frage aus der der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 06.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der NS zum TOP 4.3 Nachhaltigkeitsbericht (4025/2022) Alexandra Herzog (Sachkundige Einwohnerin) spricht den Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) an, der im Nachhaltigkeitsbericht gar nicht auftaucht und fragt, ob dies zur Verstetigung in Zukunft aufgenommen werden soll. Stellungnahme der Verwaltung  Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 ist im Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ erstellt worden. Dabei wurde gemeinsam mit neun weiteren Kom- munen aus Nordrhein-Westfalen ein Nachhaltigkeitsbericht anhand eines einheitli- chen Berichtsrahmens erarbeitet. Der Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) ist in dem verwendeten Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) nicht enthalten und kann aufgrund der Standardisierung aktuell darin nicht platziert werden. Der Hinweis auf diesen Aspekt wird für die künftige Kölner Nachhaltigkeitsberichterstattung ge- prüft. Außerdem wird diese Anregung dem Projektträger SKEW - Servicestelle Kommunen in der Einen Welt übermittelt, um diesen Hinweis auch in die Weiterentwicklung des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) aufzunehmen.

Beratungsverlauf

  1. 01.12.2022

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.01.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 19.01.2023

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 15.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 23.01.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 8.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 24.01.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 24.01.2023

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 26.01.2023

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  8. 06.02.2023

    Finanzausschuss

    TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  9. 13.03.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  10. 20.03.2023 zuletzt

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 4.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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