4025/2022
Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022
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Anlage 3_FA 06-02-2023 Auszug zu 4025-2022
778 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 02.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 öffentlich 2.3 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 4025/2022 RM Richter bittet, diese Mitteilung auch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales zur Kenntnis zu geben. RM Joisten bemängelt die fehlende Aktualität der Daten zum preisgebundenen Woh- nungsbau. Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert sagt für die Verwaltung eine Prüfung zu, ob hier eine Aktualisierung der Daten möglich ist. Der Finanzausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
Anlage 5 GFM_06-02-23 Stellungnahme
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15 09.03.2023 15/1 Beantwortung einer mündlichen Frage aus der der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 06.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der NS zum TOP 4.3 Nachhaltigkeitsbericht (4025/2022) Alexandra Herzog (Sachkundige Einwohnerin) spricht den Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) an, der im Nachhaltigkeitsbericht gar nicht auftaucht und fragt, ob dies zur Verstetigung in Zukunft aufgenommen werden soll. Stellungnahme der Verwaltung Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 ist im Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ erstellt worden. Dabei wurde gemeinsam mit neun weiteren Kom- munen aus Nordrhein-Westfalen ein Nachhaltigkeitsbericht anhand eines einheitli- chen Berichtsrahmens erarbeitet. Der Aspekt „Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe“ (SDG 16) ist in dem verwendeten Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) nicht enthalten und kann aufgrund der Standardisierung aktuell darin nicht platziert werden. Der Hinweis auf diesen Aspekt wird für die künftige Kölner Nachhaltigkeitsberichterstattung ge- prüft. Außerdem wird diese Anregung dem Projektträger SKEW - Servicestelle Kommunen in der Einen Welt übermittelt, um diesen Hinweis auch in die Weiterentwicklung des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) aufzunehmen.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 30.11.2022 4025/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 Verkehrsausschuss 24.01.2023 Gesundheitsausschuss 24.01.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.02.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.03.2023 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in Nordrhein-Westfalen“ (Projekt GNK NRW) erarbeitet. Der Bericht wird auf der Website der Stadt Köln digital veröffentlicht. Die Stadt Köln hat sich für die Umsetzung dieses ersten Kölner Nachhaltigkeitsberichts im April 2021 erfolgreich für die Teilnahme am landesweiten Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung beworben (Vor- lagen-Nr. 2587/2021). Köln war im Projekt GNK eine von zehn ausgewählten Modellkommunen in NRW, die bei der Entwicklung von kommunalen Nachhaltigkeitsberichten nach dem „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ (BNK) begleitet wurden. Weitere teilnehmende Städte waren u.a. Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) hat das Projekt mit der LAG 21 NRW im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt. „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ Mit dem Ziel, die Berichterstattung deutschlandweit zu vereinheitlichen, hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) einen standardisierten „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ (BNK) entwickelt. Dieser Berichtsrahmen wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW“ erstma- lig angewendet und erprobt. Mit Hilfe des BNK wird der Status Quo einer nachhaltigen Entwicklung in der Stadt Köln sowohl in qualitativer Hinsicht (Erfassung der kommunalen Nachhaltigkeitsaktivitäten) als auch in quantitativer 2 Hinsicht (Analyse von Indikatoren) umfassend dargestellt. Mit Hilfe von Bezügen zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen wird der Bericht an- schlussfähig eingebettet. Die Darstellung der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts folgt neun Steue- rungskriterien und neun Handlungsfeldern, die über den Berichtsrahmen vorgegeben sind. Pro Kapitel werden zunächst jeweils die zentralen Beiträge der Stadt Köln, d.h. Konzepte, Strategien, Projekte und Beschlüsse zu den vorgegebenen Berichtsaspekten vorgestellt, die zusätzlich mit Pra- xisbeispielen veranschaulicht werden. Anschließend werden Indikatoren dargest ellt, über den Zeit- raum der letzten Dekade analysiert und dabei in den landesweiten Kontext eingebettet. Die Daten für das eingebundene Indikatorenset wurden durch das SDG -Portal für alle teilnehmenden Kommunen vergleichbar zur Verfügung gestellt (www.sdg -portal.de). Ergänzend wurden auch die Ergebnisse eigener Datenerhebungen als selbstgewählte Kölner Indikatoren für die Berichterstattung genutzt. Die wichtigsten Aussagen sind in einer Zusammenfassung dargestellt. Diese bezieht sich insbeson- dere auf die zentralen Tendenzen der quantitativen Analyse und die Schnittstellen zur Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Der Bericht schafft so Transparenz bezüglich des aktuellen Stands der Nachhaltigkeitsentwicklung in der Stadt Köln. Ausblick: Voluntary Local Review der Stadt Köln Die Stadt Köln hat sich zur Weiterführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Teilnahme am Folgeprojekt „Kommunale Begleitung und Beratung bei der Erstellung von Voluntary Local Reviews“ (VLR) erfolgreich beworben. Das Projekt „VLR Köln“ wird, wie das Vorgängerprojekt, gemeinsam von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt in Kooperation mit der LAG 21 NRW e.V. begleitet. Die Berichtsinhalte des Kölner Nachhaltigkeitsberichts 2022 nach dem BNK werden hierfür in deut- scher und englischer Sprache nach den Sustainable Development Goals strukturiert. Der Voluntary Local Review ermöglicht einen internationalen Vergleich mit anderen Kommunen im Rahmen internationaler Austauschplattformen. Ein wesentlicher Nutzen der VLRs sind die Einsatz- möglichkeiten zur besseren Sichtbarkeit des kommunalen Beitrags zu den 17 Nachhaltigkeitszielen und deren Umsetzungsstand. Die Fertigstellung und Veröffentlichung des VLRs ist für Juni 2023 be- absichtigt, so dass die Ergebnisse beim High Level Policy Forum der Vereinten Nationen in 2023 vor- gestellt werden können. Parallel dazu wird ein Vorschlag zur Verstetigung der Köln Nachhaltigkeitsrichterstattung entwickelt. Ziel ist es, eine dauerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Stadt Köln zu etablieren. Anlage: - Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Bericht nicht gedruckt, sondern ist als Datei im Internet ab- rufbar . gez. Haack
Anlage 1_Nachhaltigkeitsbericht_2022_web
382243 Zeichen
Nachhaltigkeitsbericht
der Stadt Köln 2022
nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK)
im Kontext der Agenda 2030
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S E I T E 2
I MP R E S S U M
Herausgeber:
Die Oberbürgermeisterin
Stadt Köln / Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
In Zusammenarbeit mit:
Amt der Oberbürgermeisterin
Referat für strategische Steuerung
Kämmerei
Koordinationsstelle Klimaschutz
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Amt für Weiterbildung / Volkshochschule
Stabsstelle Sozialplanung/ Sozialberichterstattung
Amt für Wohnungswesen
Gesundheitsamt
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Mit Unterstützung von:
Global Nachhaltige Kommune
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
Engagement Global gGmbH
www.engagement-global.de und www.service-eine-welt.de
Nach einer Vorlage und mit Unterstützung des:
Rat für Nachhaltige Entwicklung
c/o Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
www.nachhaltigkeitsrat.de
In Kooperation mit:
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.
www.lag21.de
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S E I T E 3
Umsetzung und Beratung
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.
Layoutvorlage
Bert Odenthal, Odenthal Design, Stadt Köln
Stand: 2022
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement
Global in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und in Kooperation mit der LAG 21 NRW
entwickelt. Im Rahmen einer bundesweiten Erprobungsphase des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK)
wurden bundesweit Kommunen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten begleitet. Der Herausgeber ist für
den Inhalt allein verantwortlich.
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INHALTE
Vorwort ...................................................................................................................... 6
Einführung ................................................................................................................ 7
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze ..................................................... 11
01 BIS 09 STEUERUNG ................................ ................................ ............. 11
10 K LIMASCHUTZ UND ENERG IE ................................ ............................... 12
11 RESSOURCENSCHUTZ UND KLIMAFOLGENANPAS SUNG ....................... 13
12 NACHHALTIGE MOBIL ITÄT ................................ ................................ ... 13
13 LEBENSLANGES LERN EN ................................ ................................ ..... 14
14 SOZIALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄH IGE GESELLSCHAFT ..... 15
15 W OHNEN UND NACHHALTIGE QUAR TIERE ................................ ............ 16
16 GUTE ARBEIT UND N ACHHALTIGES W IRTSCHA FTEN ............................ 17
17 NACHHALTIGER KONS UM UND GESUNDES LEBE N ............................... 18
18 GLOBALE VERANTWOR TUNG UND EINE W ELT ................................ ...... 19
Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Berichtsrahmen
Nachhaltige Kommune (BNK) ................................................................................ 20
KRITERIEN 01 BIS 09: STEUERUNG ................................ ......... 22
01 STRATEGIE ................................ ................................ .......................... 24
02 SCHW ERPUNKTE ................................ ................................ ................. 27
03 ZIELE UND EVALUAT ION ................................ ................................ ...... 30
04 ÖFFENTLICHE BETEI LIGUNG ................................ ................................ 33
05 VER ANTW ORTUNG ................................ ................................ ............... 35
06 NACHHALTIGE VERW A LTUNG ................................ .............................. 36
07 VERGABE UND BESCH AFFUNG ................................ ............................ 37
08 FINANZEN ................................ ................................ ............................ 39
09 INNOVATION FÜR NA CHHALTIGKEIT ................................ .................... 45
ÜBERSICHT DER BEITRÄ GE - STEUERUNGSKRITERIEN ............................ 49
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S E I T E 5
KRITERIEN 10 BIS 18: HANDLUNGSFELDER ............................. 50
10 KLIMASCHUTZ UND E NERGIE ................................ ............................... 50
11 RESSOURCENSCHUT Z UND KLIMAFOLGENANP ASSUNG ....................... 59
12 NACHHALTIGE MOBIL ITÄT ................................ ................................ ... 73
13 LEBENSLANGES LERN EN ................................ ................................ ..... 81
14 SOZIALE GERECHTIG KEIT UND ZUKUNFTSFÄH IGE GESELLSCHAFT ..... 93
15 W OHNEN UND NACHHA LTIGE QUARTIERE ................................ .......... 111
16 GUTE ARBEI T UND NACHHALTIGES W IRTSCHAFTEN .......................... 123
17 NACHHALTIGER KONS UM UND GESUNDES LEBE N ............................. 133
18 GLOBALE VERANTWOR TUNG UND EINE W ELT ................................ .... 147
Ausblick................................................................................................................. 155
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S E I T E 6
Vorwort
Liebe Leser*innen,
es freut mich sehr, Ihnen heute den ersten Kölner
Nachhaltigkeitsbericht präsentieren zu können.
Nachhaltigkeit ist das entscheidende Querschnittsthema
unserer Zeit. Als Oberbürgermeisterin ist es mir ein
großes Anliegen, unsere Stadt durch eine nachhaltige
Entwicklung als attraktive Metropole voranzubringen.
Köln betreibt bereits heute eine nachhaltige
Stadtentwicklung. Mit der Stadtstrategie „Kölner
Perspektiven 2030+“ haben wir seit Dezember 2021
einen vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kompass,
der uns als Nachhaltigkeitsstrategie durch die
bestehenden und anstehenden Herausforderungen
navigiert. Im April 2021 haben wir uns für die dritte Projektlaufzeit des Programms „Global
Nachhaltige Kommune NRW“ beworben und wurden gemeinsam mit neun weiteren
Kommunen und Kreisen darin unterstützt, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln.
Hierfür gilt mein herzlicher Dan k allen beteiligten Ämtern und Dienststellen, der
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) 21 NRW sowie der Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt (SKEW) von ENGAGEMENT GLOBAL. Der Kölner Nachhaltigkeitsbericht wurde in einem
zügigen und kooperativen Prozess ausg earbeitet. Dazu hat beigetragen, dass der
Berichtsrahmen durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung, der seit 2001 alle drei Jahre von
der Bundesregierung berufen wird, als einheitliche Grundlage vorgegeben war. Der Bericht
orientiert sich eng an den Nachha ltigkeitszielen der Vereinten Nationen, zu denen sich auch
die Stadt Köln bekennt und die unsere Richtschnur für die städtische Entwicklung sind. Er zeigt
anhand von neun thematischen Handlungsfeldern und dem Oberthema Steuerung, wo wir in
unseren Nachhaltigkeitsbemühungen stehen. So ist jederzeit klar, in welchen Themen und
Bereichen wir uns bereits auf einem guten nachhaltigen Weg befinden und wo wir uns noch
stärker engagieren müssen.Der erste Kölner Nachhaltigkeitsbericht bildet den Anfang für eine
regelmäßige Berichterstattung zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt. Der Start ist also
gemacht und mit vereinten Kräften von Verwaltung, Stadtgesellschaft und Politik werden wir
Köln auch weiterhin durch vorausschauende Konzepte und Projekte nachhaltig entwickeln und
gestalten. Halten Sie sich auf dem Laufenden und unterstützen Sie die Nachhaltigkeit unserer
Stadt!
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
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S E I T E 7
Einführung
A G E N D A 2 0 3 0 F Ü R N A C HH A L T I G E E N T W I C K L U N G
Dieser Bericht stellt den Status Quo im Jahr 2022 mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung
in der Stadt Köln dar. Ausgangspunkt des Berichts ist die Agenda 2030 , die von den
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossen wurde, um eine weltweite
Transformation in Richtung Nachhaltigkeit anzustoßen. Diese enthält 17 global gültige
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs, siehe Abbildung 1). Als
universeller Bezugsrahmen ist die Agenda 2030 auch für Deutschland auf Ebene des Bundes,
der Länder und der Kommunen handlungsleitend. Kommunen kommt bei der Umsetzung der
SDGs eine zentrale Rolle zu, da sich auf der lokalen Umsetzungsebene vor Ort die
Zielerreichung eines Großteils der insgesamt 169 Unterziele der Agenda 2030 entscheidet.
Abbildung 1: Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele / © United Nations
G L O B A L N A C H H A L T I G E KO M M U N E N R W
Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in
Nordrhein-Westfalen“ (GNK NRW) erarbeitet. Im Rahmen des Projekts entwickelten zehn
Kommunen (die Städte Arnsberg, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Lemgo, Lüdenscheid
und Soest, der Kreis Euskirchen und die Gemeinde Kalletal) einen Nachhaltigkeitsbericht auf
Basis des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK). Bundesweit haben insgesamt mehr
als 20 Kommunen den Berichtsrahmen in den Jahren 2021 und 2022 erstmals angewendet.
So konnte ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf
kommunaler Ebene sowie zur Vereinheitlichung der kommunalen
Nachhaltigkeitsberichterstattung geleistet werden.
Das Projekt GNK NRW wurde in den Jahren 2021 bis 2022 von der Servicestelle Kommunen
in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige
Entwicklung (RNE) und in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21
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S E I T E 8
NRW (LAG 21 NRW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) umgesetzt.
D E R B E R I C H T S R A H M E N NA C H H A L T I G E K O M M U N E (B N K )
Der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK) wurde im Jahr 2021 vom Rat für
Nachhaltige Entwicklung (RNE) veröffentlicht (der RNE wurde 2001 erstmals von der
Bundesregierung berufen, um diese im Bereich Nachhaltigkeitspolitik zu beraten). Vor dem
Hintergrund eines fehlenden Berichtsstandards in der k ommunalen
Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die RNE-Geschäftsstelle im Jahr 2020 einen „ Multi-
Stakeholder-Dialog“ mit Vertreter*innen aus kommunalen Spitzen -verbänden, Kommunen,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft initiiert, um den BNK zu entwickeln. Die Grundlage hierfür
bildete der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der sich seit 2011 als freiwilliges Instrument zur
Darlegung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen etabliert hat. Übergeordnetes Ziel
des BNK ist die Förderung einer einheitlicheren und tr ansparenteren Nachhaltigkeits -
berichterstattung in Kommunen. Der BNK kombiniert die Vorteile aus einheitlicher Struktur und
Flexibilität und ist grundsätzlich für Kommunen aller Größenklassen geeignet. Die
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird grundsätzlich als Prozess verstanden und folgt einem
„Comply-or-explain-Prinzip“. Dies bedeutet, dass Informationen entweder offengelegt werden
oder eine Begründung geliefert wird, warum diese (noch) nicht berichtet werden. So können
Kommunen unabhängig vom momentanen Stand mit der Berichterstattung beginnen und
daran arbeiten, in zukünftigen Fortschreibungen über zusätzliche Bereiche zu berichten. Die
Berichterstattung kann dabei zum gesamten „Konzern Stadt“ unter Einbezug der
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen erfolgen. Insgesamt steht das gegenseitige
Lernen der Kommunen im Vordergrund.
Der BNK setzt sich aus neun Steuerungskriterien und neun Handlungsfeldern zusammen
(siehe Abbildung 2) . Während die Steuerungskriterien strategische und organisatorische
Ansätze sowie übergreifende Berichtsaspekte mit Blick auf Nachhaltigkeit umfassen,
adressieren die Handlungsfelder spezifische Bereiche einer nachhaltigen
Kommunalentwicklung. Um an Bestehendes anzuknüpfen, folgt die Struktur der
Handlungsfelder den etablierten Themenfeldern im Projekt Global Nachhaltige Kommune
NRW. Die Steuerungskriterien und Handlungsfelder gliedern sich in insgesamt 79 inhaltliche
Aspekte, die im Sinne einer Checkliste beschreiben, welche Informationen offengelegt werden
sollen. Ausgewählte Praxisbeispiele (vornehmlich zu den Handlungsfeldern) können dabei die
Nachhaltigkeitsaktivitäten veranschaulichen. Die qualitative Berichterstattung über die
Aspekte wird durch eine quantitative Berichterstattung über Indikatoren komplettiert. Diese
Indikatoren setzen sich aus einem vorgegebenen Indikatoren-Set („SDG-Indikatoren für
Kommunen“) sowie optional von der Kommune selbst gewählten, ergänzenden Indikatoren
zusammen. Indikatoren werden dabei für alle Handlungsfelder und für einige
Steuerungskriterien dargestellt.
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S E I T E 9
Abbildung 2: Struktur des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune (BNK)
© Rat für Nachhaltige Entwicklung
Das vorgegebene Indikatoren -Set wurde im Rahmen des Projekts „SDG-Indikatoren für
Kommunen“ entwickelt. Das Projekt zielt darauf ab, ge eignete Indikatoren zur Abbildung der
SDG-Umsetzung auf kommunaler Ebene in Deutschland zu identifizieren. Über ein Online -
Portal (SDG -Portal) werden für alle deutschen Kommunen mit mindestens 5.000
Einwohner*innen Daten bereitgestellt, die aus zentralen Q uellen flächendeckend verfügbar
sind. Insbesondere Bereiche mit mangelnder Datenverfügbarkeit können im BNK mit den von
der Kommune selbstgewählten Indikatoren ergänzt werden - und so den
kommunenspezifischen Kontext berücksichtigen. Die Daten werden dann von der Kommune
selbst bereitgestellt.
P R O Z E S S Z U R E R A R B E I TU N G D E S B E R I C H T S
Für die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsberichte im Projekt GNK NRW werden in den
Kommunen Arbeitsgremien gebildet und eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt,
um die Informationen zu den vielfältigen Berichtsinhalten zu sammeln. Der Prozess umfasst
zunächst die Bildung eines verwaltungsinternen Kernteams, das sich aus Vertreter*innen aller
relevanten Abteilungen der Stadtverwaltung (z. B. Planung, Umwelt, Verkehr, Soziales ,
Gesundheit und Wirtschaftsförderung) zusammensetzt. Das Kernteam wird von ein bis zwei
Koordinator*innen gesteuert, welche die Organisation des Prozesses vor Ort übernehmen. Mit
Hilfe der Bereitstellung von Informationen der Kernteam -Mitglieder wird eine systematische
Bestandsaufnahme vorgenommen, die qualitative und quantitative Bestandteile umfasst. Im
Rahmen der qualitativen Analyse werden alle Kernaktivitäten in der Kommune, die zu einer
nachhaltigen Entwicklung beitragen, zusammengetragen. Dies umfass t handlungsleitende
Strategien und Konzepte, Maßnahmen, Projekte, politische B eschlüsse, spezifische Ziele,
Kooperationen und Netzwerke sowie Organisationsstrukturen. Darüber hinaus w erden
zentrale Erfolge und Ergebnisse der letzten Jahre in den verschiede nen Themenbereichen
gesammelt. Ergänzt wird die Sammlung durch einen begleitenden Fragebogen, der durch die
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S E I T E 10
Koordinator*innen ausgefüllt wird und die benötigten Informationen für die Steuerungskriterien
zusammenträgt. Im Rahmen der quantitativen Analyse werden zunächst die Daten zum
feststehenden SDG -Indikatoren-Set für die Kommune ausgewertet. Daran anschließend
werden kommunenspezifische Add -On-Indikatoren ausgewählt und analysiert. Schließlich
werden die Berichtsinhalte im Kernteam umfassend abgestimmt. Insgesamt ermöglicht das
Vorgehen, klassische Verwaltungsstrukturen zu überwinden und abteilungsübergreifende
Informationen zusammenzutragen. Angesichts der thematischen Breite und Verflechtung der
SDGs ist diese „horizontale Integration“ von entscheidender Bedeutung.
S T R U K T U R D E S B E R I C H TS
Die Darstellung der Inhalte in diesem Bericht folgt den neun Steuerungskriterien und neun
Handlungsfeldern des BNK. Pro Kapitel werden zunächst jeweils die qualitativen Aspekte
vorgestellt, die zusätzlich mit Praxisbei spielen veranschaulicht werden. Die gesammelten
Aktivitäten werden im Text zur besseren Orientierung kursiv hervorgehoben. Anschließend
werden einschlägige Indikatoren dargestellt, über den Zeitraum der letzten Dekade analysiert
und dabei im Kontext eingeb ettet ( z. B. im bundesdeutschen Vergleich, inklusive
Zielsetzungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie). Insgesamt werden zu den
Berichtsinhalten an geeigneten Stellen die Kernbezüge zu den SDGs aufgeführt, um die
Berichterstattung in den Kontext der Agenda 2030 zu setzen.
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S E I T E 11
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze
Die Zusammenfassung enthält die zentralen Aussagen aus dem Indikatorenset und
zeigt Tendenzen im Zeitverlauf oder im Vergleich zu anderen NRW -Kommunen
zwischen den Jahren 2010 und 2020 auf. Dies wird durch e inzelne Praxisbeispiele
ergänzt, um auf passende Aktivitäten der Stadt Köln hinzuweisen. Das gesamte
Handlungsspektrum der Stadt Köln und die einzelnen Indikatoren sind in den
jeweiligen Kapiteln des Berichts nachzulesen.
Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
beschlossen. Mit der Stadtstrategie verfügt Köln über einen Kompass für eine
zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Ziele der
Stadtstrategie sind in dieser Z usammenfassung den Steuerungskriterien und
Handlungsfeldern des Berichts zugeordnet und einleitend vorangestellt.
01 BIS 09 STEUERUNG
Mit de m Beschluss der Resolution zur „ Agenda Nach haltige Entwicklung in
Kommunen“ im Jahr 2017 wurden die Globalen Nachhaltigkeitsziele als zentrale
Leitlinien für das kommunalpolitische Handeln der Stadt Köln festgelegt. Der
Stadtverwaltung kommt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem
Hintergrund wurde das Ziel ausgerufen, nachhaltige Entwicklung als
Querschnittsaufgabe über alle Ämter hinweg in der Verwaltung zu integrieren
und so zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene
beizutragen.
Im Jahr 2016 hat die Stadtverwaltung Köln mit der „Verwaltungsreform #wirfürdiestadt“
ein bundesweit einzigartiges Reformvorhaben einer Großstadtverwaltung gestartet.
Mit der Verwaltungsreform soll eine ganzheitliche Verbesserung der Stadtverwaltung
und der Wandel zu einer nachhaltig „innovativ -lernenden“ Organisation gefördert
werden. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils Transparenzberichte
veröffentlicht, die über den Sachstand der Reform und der einzelnen Projekte
berichteten. Die Fertigstellungsquote der Projekte ist seit Beginn kontinuierlich hoch.
Um die formulierten Ziele im Bereich einer nach haltigen Entwicklung zu erreichen,
wurde auch die Haushaltsplanung wirkungsorientiert ausgerichtet. Ein wichtiger
Baustein für die systemische Fortentwicklung der Betrachtungsweise im
gesamtstädtischen Haushalt ist es, Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten
Haushalt zu implementieren. Vor diesem Hintergrund nahm die Stadt Köln auch am
Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft
Agenda 21 NRW teil.
Der Finanzmittelsaldo gibt Aufschluss über die allgemeine finanzie lle
Leistungsfähigkeit einer Kommune. In der Stadt Köln weist der Indikator zeitweise ein
Defizit auf. Kurzfristige Liquiditätskredite im Kernhaushalt können auf
Finanzierungsengpässe in einer Kommune hin weisen. In der Stadt Köln sind die
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S E I T E 12
Liquiditätskredite je Einwohner*in von 2010 bis 2019 gestiegen und in 2020 wieder
deutlich gesunken, was jedoch auf einen Einmaleffekt zurückzuführen ist. In der Stadt
Köln ist im Zeitverlauf zugleich eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen je
Einwohner*in zu verzeichnen, die deutlich über dem Durchschnitt in NRW liegt.
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln per Ratsbeschluss die Einführung eines fairen
Beschaffungswesens bei der Stadt Köln festgelegt. Ziel der Einführung ist es,
verschiedene Produkte aus fairem Hand el in den elektronischen Handelsplatz der
Stadtverwaltung aufzunehmen und Pilotbeschaffungsvorgänge zu begleiten.
Zwischen 2012 und 2020 wurden daher verschiedene Projekte im Bereich sozial -
nachhaltiger Beschaffung realisiert.
10 KLIM ASC HUTZ UND E NERGIE
Das Klima zu schützen ist eine gemeinsame globale Aufgabe – jede Kommune
kann und muss ihren Beitrag leisten. Insbesondere die Reduzierung der CO₂ -
Emissionen bildet eine wichtige Stellschraube (aus Leitsatz 5 der Stadtstrategie
„Kölner Perspektiven 2030+“, S . 185). Die Stadt Köln bekennt sich zu den auf
der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 vereinbarten Klimaschutzzielen und hat
per Ratsbeschluss im Jahr 2021 als zentrales Ziel die gesamtstädtische
Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erklärt.
Die Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) gilt als wichtiger Indikator für das Monitoring der
Treibhausgasemissionen. Für Köln existieren seit 1990 Zeitreihen mit einem
Ausgangswert von 12 Mio. Tonnen THG -Emissionen pro Jahr. Die im Jahr 2021
aufgestellte vorläufige THG-Bilanz für 2019 weist einen Wert von 9,5 Mio. Tonnen aus.
Für die Klimaneutralität Kölns bis 2035 wird ein Zielwert von < 1 Mio. Tonnen
angestrebt. Die Entwicklung des Energieverbrauchs in 2019 im Vergleich zu 2015 zeigt
einen abfallenden Wert für private Haushalte und einen Anstieg für die Sektoren
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie. Die Stadt Köln könnte laut dem
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 55 % ihres
Energiebedarfs durch lokal verfügbare erneuerbare Energien , insbesondere
Photovoltaik decken.
Im Jahr 2022 hat die Stadt Köln eine breit angelegte „Solaroffensive“ gestartet, deren
Kern die Bündelung der Kräfte und Kompetenzen aller Beteiligten bildet. Flankierend
setzt die Stadt Köln mit attraktiver PV-Förderung ein Zeichen der Unterstützung derer,
die in den Ausbau der Photovoltaik investieren. Ziel ist, bis 2030 mindestens die Hälfte
des PV-Potentials zu nutzen. Dies entspricht der Installation von PV-Anlagen auf etwa
15.000 Dächern pro Jahr. In der Stadt Köln lag der Anteil fertiggestellter Wohngebäude
mit erneuerbarer Heizenergie im Jahr 2020 bei 44 % und wies damit eine steigende
Tendenz auf. Dieser Anteil liegt leicht unter dem NRW -Durchschnittswert von 50 %
(2020).
Im Rahmen des 2021 durchgeführten Mediationsverfahrens zwischen dem lokalen
Energieversorger RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative Klimawende Köln ist die
RheinEnergie AG eine Selbstverpflichtung eingegangen, ihren Kund*innen bis 2035
ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu liefern.
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S E I T E 13
11 RESSOURCENSCHUTZ UND
KLIM AFOLGEN ANP ASSUNG
Um dem Klimawandel zu begegnen, den Arten - und Naturschutz auch in der
Stadt zu stärken und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen,
stärkt Köln zusammen mit der Region sein grünes Freiraum netz. In
Siedlungsbereichen erhält die Bereitstellung von attraktiven öffentlichen
Räumen eine immer größere Rolle und ist somit ein wichtiger Teil der
Daseinsvorsorge (aus Leitsatz 4 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven
2030+“, S. 105).
Die Stadt Köln hat im Zeitverlauf 2010 bis 2020 rund 61 % Siedlungs- und
Verkehrsfläche in Anspruch genommen. Zugleich lag die Flächennutzungsintensität in
2020 mit 0,02 ha Siedlungs - und Verkehrsfläche je Einwohner *in deutlich über dem
NRW Durchschnitt von 0,05 ha je Ei nwohner*in. Zur Steuerung der
Flächenentwicklungen und zur Bewältigung der Flächenkonkurrenzen soll zukünftig
ein transparentes Flächenmanagement eingeführt werden. Das Maß des
menschlichen Eingriffs in den Naturhaushalt der Stadt Köln ist , wie in anderen
Großstädten auch, hoch und der Anteil an Naturschutzgebieten relativ gering, was vor
allem auf die hohe Siedlungsdichte zurückzuführen ist. Aktuell wird in der Stadt Köln
für drei qualifizierte Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet im
Landschaftsplan Köln vorbereitet. Um unter Berücksichtigung der vielfältigen
Flächennutzungskonkurrenzen in einer wachsenden Stadt die verschiedenen
Möglichkeiten der Artenerhaltung aufzuzeigen, wird derzeit eine Biodiversitätsstrategie
erstellt.
Um Erkenntnisse zu den zukünftigen Auswirkungen des Klimawandel s in der Stadt
Köln zu sammeln und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln, hat die
Stadt zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben und
dem Deutschen Wetterdienst seit 2013 das Projekt „Klimawandelgerechte Metropole
Köln“ durchgeführt. Die Klimasimulation wurde 2020 fortgeschrieben. Im Hinblick auf
den demographischen Wandel legt das Projekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im
Alter" seit 2019 einen besonderen Fokus auf ältere Menschen. Zur Verbesserung des
Stadtklimas unterstützt die Stadt Köln mit dem Programm „ GRÜN hoch 3“ seit 2019
Begrünungsmaßnahmen von Bürger*innen mit Fördergeldern.
12 NACHH AL TIGE MOBILITÄT
Um die alltägliche Mobilität der Kölner *innen zu verbessern, setzt Köln gezielt
auf die Mobilitätsangebote des Umweltverbunds. Der ÖPNV wird weiter
ausgebaut und die verschiedenen Angebote werden besser miteinander
vernetzt. Rad - und Fußverkehr werden gefördert und auch innovative neue
Ansätze, wie zum Beispiel Sharing, also die geteilte Nutzung von
Fortbewegungsmitteln im Individualverkehr, oder moderne Logistikinfrastruktur
werden berücksichtigt (aus Leitsatz 4 der Stadtstrategie „Kö lner Perspektiven
2030+“, S. 105).
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 14
Die Anzahl der PKW je 1.000 Einwohner*innen steigt bundesweit seit Jahren – dies
hat weitreichende soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen. Auch in der
Stadt Köln ist die PKW-Dichte zwischen 2015 und 2020 von 42 3 auf 447 je 1 .000
Einwohner*innen gestiegen.
Um das politisch definierte Ziel, die gasförmigen Emissionen des Kfz -Verkehrs zu
senken, erreichen zu können, ist es u. a. erforderlich, den Anteil der rein elektrischen
Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand signifik ant zu erhöhen. In den Jahren 2016 bis
2020 hat die Anzahl der in Köln gemeldeten batterieelektrischen PKW absolut zwar
stark zugenommen, der Anteil dieser Fahrzeugart liegt jedoch immer noch unter 1 %.
Der Indikator „Verunglückte im Verkehr“ unterstützt die Beurteilung der allgemeinen
Verkehrssicherheit, ohne dabei jedoch zwischen den unterschiedlichen
Fortbewegungsmitteln zu unterscheiden. In der Stadt Köln liegt die Anzahl der
verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen im Verkehr je 1.000
Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant sowohl über dem bundesweiten Trend
als auch über den Entwicklungen in anderen Großstädten in NRW.
Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ veröffentlicht, in dem für
den Zeitraum 2025/2030 ein A nteil des Umweltverbunds von 2/3 am
Gesamtaufkommen als Zielgröße definiert wurde. Im Jahr 2017 war dieser Wert schon
nahezu erreicht. Das Leistungsangebot der Kölner Verkehrs -Betriebe AG in
Wagenkilometern wurde gesteigert.
Bei Betrachtung der Radverkehrs-Aufkommensentwicklung zeigen sich mit Ausnahme
des Jahr es 2019 jährliche Steigerungen. Die Anstrengungen zur Förderung des
Radverkehrs wurden intensiviert. So hat die Stadt Köln z um Beispiel in den
vergangenen Jahren auf mehr als 72 Straßenkilometern im S tadtgebiet Maßnahmen
zur Radverkehrsförderung umgesetzt.
13 LEBENSLAN GES LERNEN
Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt Köln gehört es, ein verlässliches, breit
gefächertes und hochwertiges Bildungsangebot zu gewährleisten, das allen
Bürger*innen einen chanc engerechten Zugang zu Selbstbestimmung und
Teilhabe ermöglicht (aus Leitsatz 3 der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven
2030+“, S. 102).
In der Stadt Köln lag der Anteil der Schulabbrecher*innen im Jahr 2020 mit sinkender
Tendenz im Durchschnitt von NRW. Di e Schulabbrecher*innenquote ist bei
Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit allerdings 2,5 -mal höher. Die
Betreuung der Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen ist in Köln im Zeitverlauf
kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2020 bei rund 35 ,9 %. Der Anteil der
integrativen Kindertageseinrichtungen hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt.
Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln den aktuellen Kinder- und Jugendförderplan
beschlossen, der die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder - und
Jugendförderung darlegt und eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum
von 2021 bis einschließlich 2025 aufstellt. Hinsichtlich der Kindertagesbetreuung wird
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 15
regelmäßig ein Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln
veröffentlicht, welcher den Ausbaustand der Kindertagesstätten sowie die geplante
Versorgungssituation darstellt.
Innerhalb der Stadt Köln gibt es diverse Maßnahmen und Angebote zur Vermittlung
von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Vor diesem Hintergrund nimmt d ie
Stadt seit 2021 als Modellkommune im bundesweiten Verbundprojekt „Bildung –
Nachhaltigkeit – Kommune“ teil. Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe beschlossen.
Ziel des Förderkonzeptes ist es, allen Bürger*innen der Stad t Köln – unabhängig von
Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter
oder Behinderung und Einkommen – bessere Teilhabe am kulturellen Angebot der
Stadt zu ermöglichen.
14 SOZI ALE GERECHTIGKEI T UND
ZUKUNFTSFÄHIGE GES ELLSCH AFT
Zu einer langfristig nachhaltigen Entwicklung Kölns zählt die Ermöglichung der
Teilhabe eines jeden Menschen in allen Leben slagenbereichen: Gesundheit,
Bildung, Einkommen, Erwebstätigkeit, Wohnen sowie soziale, kulturelle und
politische Einbindung. Erst dann kann von sozialer Inklusion sowie Chancen -
und Generationengerechtigkeit gesprochen werden (aus Leitsatz 3 der
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S. 97).
Der Bevölkerungsanteil, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder
Sozialhilfe (SGB XII) in Anspruch nimmt, liegt seit dem Jahr 2010 zwischen 13 % und
14 %. Der Anteil der unter 15-Jährigen (21,5%) sowie der 16-17-Jährigen (20,5%), die
selbst oder indirekt Sozialgeld erhalten, ist im Vergleich zu anderen Altersgruppen
überdurchschnittlich hoch. Der Anteil der über 65 -jährigen Bezieher*innen von
Grundsicherung ist zwar unterdurchschnittlich, allerdings ist er im Zeitverlauf
kontinuierlich angestiegen (von 6 % auf 8 %). Alle Quoten liegen über dem NRW -
Durchschnitt, sind aber mit den Quoten anderer größerer Kommunen vergleichbar. Im
1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 wird soziale Ausgrenzung nicht nur als mo netäre
Armut, sondern auch als Mehrfachbelastung in nicht-monetären Bereichen untersucht
und Hinweise auf Mehrfachbelastungen bzw. prekäre Lebenslagen herausarbeitet. Auf
Basis der Erkenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 strebt die Stadt Köln
zukünftig die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten, strategischen
Sozialplanung an. Das zentrale damit verbundene Ziel ist es, die Teilhabechancen
insbesondere für mehrfachbelastete Zielgruppen zu verbessern und insgesamt die
Integration zu fördern.
Nach wie vor bestehen signifikante Einkommensunterschiede zwischen weiblichen
und männlichen Arbeitnehmer*innen. Die Frauenbeschäftigungsquote in der Stadt
Köln beträgt im Jahr 2020 fast 90 % der Männerbeschäftigungsquote. In der Stadt Köln
ist das Medianeinkommen von Frauen in den Jahren 2015 bis 2017 minimal gestiegen,
lag aber weiterhin mehr als 10 % unter dem von Männern. Die Stadt Köln hat als eine
der größten Arbeitgeberinnen der Region im Jahr 2020 das Zertifikat
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 16
„Familienfreundliches Unternehmen“ erhalten. Seit dem Jahr 2018 ist die Stadt Köln
als erste Millionenstadt in Deutschland Trägerin des Siegels „Kinderfreun dliche
Kommune“. Damit verpflichtet sich die Stadt in besonderem Maße den Kinderrechten
und ihrer Umsetzung. Mit dem „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ (2018)
verankert Köln die UN -Kinderrechtskonvention in der Kommunalverfassung. Politik,
Verwaltung und Zivilgesellschaft sind damit verpflichtet, die Rechte von Kindern und
Jugendlichen zu beachten und umzusetzen.
Die Anzahl der registrierten Straftaten in der Stadt Köln ist im betrachteten Zeitverlauf
zwar rückläufig und betrug im Jahr 2020 104 je 1.0 00 Einwohner*innen. Sie ist im
Vergleich zur ebenfalls rückläufigen Entwicklung in NRW mit 67 Straftaten je 1.000
Einwohner*innen (2020) jedoch höher als im Landesdurchschnitt.
Die Beteiligung an Kommunalwahlen bedeutet die Möglichkeit, die politischen
Lebensverhältnisse mitzugestalten. Sie stieg in den letzten Kommunalwahlen in Köln
leicht an und liegt bei etwas über 50 %. Die Spannbreite der Wahlbeteiligung über die
86 Kölner Stadtteile war bei der letzten Kommunalwahl groß und reichte von 22,5 bis
69,2 Prozent.
15 WOHNEN UND N ACHHA LTIGE QU ARTIERE
Kölns schon vorhandene Qualitäten der urbanen Strukturen und attraktiven
Freiräume sollen auch in Zukunft – vor dem Hintergrund des Stadtwachstums
und weiterer Herausforderungen – weiterentwickelt werden, damit die Stadt
attraktiver Wohn - und Arbeitsort bleibt. Für die stadtspezifische Umsetzung
dieser zentralen Qualitäten gilt es, insbesondere Ziele wie eine stadtverträgliche
und leistungsfähige Mobilität, ein ausgewogenes Flächenmanagement und eine
nachhaltige Quartiersentwicklung zu verfolgen. Gleichzeitig muss die
Entwicklung attraktiver öffentlicher Räume sowie eine bedarfsgerechte
Infrastrukturentwicklung berücksichtigt werden (aus Stadtstrategie „Kölner
Perspektiven 2030+“ Leitsatz 1, S. 81).
Das Thema „Woh nen“ spielt eine zentrale Rolle im Leben aller Menschen und hat
massive Auswirkungen auf die Lebensqualität. Die Wohnfläche pro Person blieb in
den letzten Jahren relativ konstant und betrug 38,5 m² pro Person im Jahr 2020. In der
Stadt Köln ist im Zeitverlauf ein Anstieg der Nettokaltmieten je Quadratmeter von 8,40
Euro (2010) auf 12,50 Euro im Jahr 2020 zu beobachten. Der Bestand an geförderten
Mietwohnungen (Einkommensgruppe A/1. Förderweg) ist seit dem Jahr 2016 relativ
stabil geblieben. Er lag zum Jahresende 2020 bei insgesamt 38.381 Wohnungen (6,8
%). Zwei der bedeutendsten Einflussfaktoren für die Erhaltung des Bestands sind die
Auswirkungen des kooperativen Baulandmodells und die neu eingeführte n Mietpreis-
und Belegungsbindungen bei Modernisierungsm aßnahmen ab dem Jahr 2018. Die
Förderzahlen des preisgebundenen Mietwohnungsbestands bewegen sich seit dem
Jahr 2018 kontinuierlich nach oben.
Der Anteil der Erholungsfläche an der Bodenfläche war in der Stadt Köln zuletzt zwar
statistisch leicht rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 4,2 ha je 1.000 Einwohner*innen.
Die Flächenreduktion muss jedoch im Kontext der veränderten Zuordnung einiger
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 17
Erholungsflächen als Vegetationsflächen betrachtet werden , die ebenfalls der
Erholung dienen.
Im Stadtgebiet wurden un terschiedliche straßenverkehrliche Maßnahmen ( z. B .
Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen,
Straßenraumgestaltung, LKW-Fahrverbote) durchgeführt, die zu einer Lärmminderung
und damit gleichzeitig zu leicht geringeren Belastungszahlen (Vergleich der Daten von
2013 und 2017) führten.
16 GUTE AR BEIT UND N AC HH ALTIGES
WIRTSCH AFTEN
Ganz Köln kann profitieren, wenn es gelingt, innovative und kreative Köpfe
dauerhaft an die Stadt zu binden. Hierzu bedarf es neuer Möglichkeiten und
Raum für Startups und Gründer*innen, aber auch für kreative und kulturelle
Akteur*innen. Prämisse muss sein, Innovationen zuzulassen und flexibel auf
neue Ideen zu reagieren (aus Stadtstrategie „Kölner Perspektiven
2030+“ Leitsatz 2, S. 89).
Die Zahl der Existenzgründungen ist ein Ausdruck einer innovativen, zukunftsfähigen
Wirtschaftsstruktur. In der Stadt Köln lag die Anzahl der neu errichteten
Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf deutlich über dem NRW -
Durchschnitt. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in stieg in der Stadt Köln im
Zeitverlauf leicht, aber kontinuierlich und lag mit rund 59.000€ (2018) auf einem hohen
Niveau. Die Langzeitarbeitslosenquote beschreibt den Anteil der Nicht-Beschäftigten,
die ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind. In der
Stadt Köln ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Zeitverlauf kontinuierlich auf 5 %
(2020) gesunken, der NRW -Durchschnitt lag im Jahr 2020 mit 4 % noch leicht
darunter. In Köln ist zugleich der Anteil der 15 - bis 64 -jährigen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung
im betrachteten Zeitverlauf kontinuierlich auf 56 % gestiegen, er bildet mit dieser
Tendenz in etwa den Anteil in NRW ab.
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, eine Toch tergesellschaft der Stadt Köln,
fördert die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft vor Ort, indem sie Unternehmen
auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt, das Kölner Nachhaltigkeitsökosystem
vernetzt und dazu beiträgt, ein nachhaltiges Standortp rofil zu entwickeln. Der
„KölnBusiness Förderkompass“ bietet Unternehmen eine Übersicht ausgewählter
öffentlicher Fördermaßnahmen und -programme zu Nachhaltigkeits -themen wie
Digitalisierung, Innovation, Klimaschutz und Mobilität. Erstmalig fördert KölnBus iness
2022 mit dem eigenen Förderprogramm „Kölner Rahmen“ nachhaltige Innovationen in
Unternehmen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 18
17 N ACHH AL TIGER KONS UM UND GESUNDES
LEBEN
Nachhaltige Stoffkreisläufe bringen Produktion und Wertschöpfung,
Weiterverarbeitung, Konsum und Wiederverwertung v or Ort zusammen. Zur
Etablierung nachhaltiger Stoffkreisläufe gehört es auch, Abfälle zu vermeiden
(aus: Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ Leitsatz 5, S. 119). Gesundheit
betrifft alle: Daher gilt es, die Qualität der gesundheitlichen Angebote in de r
Breite im Blick zu behalten und im Sinne der sozialen Gerechtigkeit an allen
Orten der Stadt eine gute und ausreichende Versorgung sicherzustellen (aus:
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 5, S.116).
Trinkwasser ist vor allem in Anbetrach t zunehmender Dürreperioden und
Hitzesommern eine der kostbarsten Ressourcen. In der Stadt Köln ist der
Trinkwasserverbrauch durch Haushalte und Kleingewerbe seit 2015 wieder leicht
gestiegen und liegt mit 186 l je Einwohner*in und Tag über dem NRW -Durchschnitt
von 162 l.
Die Reduktion der Abfallmenge ist der essenzielle Schritt, um alle weiteren Schritte
der Abfallhierarchie zu vermeiden oder zumindest im Ausmaß zu reduz ieren.Die
entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in der Stadt Köln lag im Zeitverlauf mit l eicht
sinkender Tendenz bei 2 Tonnen. Allerdings lässt sich auf Basis der Gesamtmenge
des in der Kommune entsorgten Abfalls keine direkte Aussage darüber treffen, ob
dieser auch vor Ort entstanden ist. Der Rat der Stadt hat 2021 beschlossen, dass bis
Ende 2022 ein „Zero-Waste-Konzept“ für Köln entwickelt werden soll.
In der Stadt Köln lag die mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10) im Jahr 2019
bei 15 µg / m³ in der Luft. Um die Luftbelastung dauerhaft zu senken und die
Immissionsgrenzwerte einzuhalten, liegt seit 2021 die dritte Fortschreibung des
Luftreinhalteplans mit zahlreichen Maßnahmenpaketen vor.
Die vorzeitige Sterblichkeit , abgebildet durch die Anzahl der Todesfälle von
Einwohner*innen unter 70 Jahren je 1.000 Einwohner*innen gibt Aufschluss üb er
Gesundheitsrisiken und Probleme im Gesundheitswesen. In der Stadt Köln ist die
Entwicklung des Indikators bei Frauen mit 0,8 zuletzt leicht rückläufig und bei Männern
mit 1,3 relativ konstant (2020). Der NRW-Durchschnitt der vorzeitigen Sterblichkeit lag
jeweils leicht darüber.
Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck,
Herzleiden und Diabetes. Zwischen 2015 und 2019 lag das 3-Jahresmittel des Anteils
der übergewichtigen Einschüler*innen an allen untersuchten Kindern de r
Schuleingangsuntersuchung bei 11 %, was in etwa dem Durchschnitt in Nordrhein -
Westfalen entspricht. Je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der
Anteil der Kinder mit Gewichtsproblemen.
Die Anzahl des Personals in Pflegeheimen in der Stadt Köln ist leicht auf 995 je 10.000
pflegebedürftiger Menschen (2020) gesunken, liegt damit aber noch über dem NRW-
Durchschnitt von 920. Seit 2015 war eine leichte Abnahme von 44,9 auf 42,5
Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre festzustel len. Im Jahr 2020
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 19
waren 0,11 Beschäftigte (Vollzeitstellen) je pflegebedürftige Person in ambulanten
Pflegediensten beschäftigt, die Entwicklung ist ebenfalls rückläufig . Der
demographische Wandel erfordert erhebliche Anstrengungen, um den
Herausforderungen zur Sicherstellung der ambulanten und pflegerischen Versorgung
der Senior*innen in Köln wirkungsvoll zu begegnen. Vor diesem Hintergrund wurde
2019 ein Projekt zur „Zukunft der Pflege“ gestartet.
18 GLOB ALE VER ANTWOR TUNG UND EINE
WELT
Die Welt wächst zu sammen: Köln ist durch internationale Firmen,
Handelsbeziehungen, Wissenschaft, Kultur und eine multikulturelle und
vielfältige Gesellschaft global vernetzt. Auch Städtenetzwerke und -
partnerschaften oder gemeinsame Projekte bieten großes Potenzial für
wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklungen sowie Wissenstransfer (aus:
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Leitsatz 4, S. 111).
Um die Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) weltweit umsetzen zu können, sind
internationale Partner*innen zur Erreichung der Ziele wichtig. Darum ist Köln seit
vielen Jahren intensiv im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit engagiert,
besonders in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten im Globalen Süden:
Bethlehem, Rio de Janeiro, Corinto und Tunis. Der Beitrag zu den 17 SDGs mit ihren
Unterzielen wurde über einen regen partnerschaftlichen Austausch von Kultur- und
Bildungseinrichtungen, wie Schulen und Universitäten, sowie über wirtschaftliche
Verbindungen geleistet. Die kommunalen Ausgaben für entwicklungspolitische
Inlandsarbeit und für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland sind in
den letzten drei Jahren deutlich gestiegen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 20
Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung
nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige
Kommune (BNK)
E C K D A T E N
Name der Kommune Stadt Köln
Website https://www.stadt-koeln.de/
Anzahl Einwohner*innen 1.079.301 (Stand 31. Dezember 2021)
Jahr der Veröffentlichung 2022
Kontaktperson Dr. Katja Veil
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
15/1 Strategische Stadtentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-30191
E-Mail: katja.veil@stadt-koeln.de
Verwendung der Standard- oder
Kompaktversion des BNK
Standardversion
Eigenbetriebe und
Beteiligungsunternehmen, die in den
Bericht einbezogen wurden, inkl. Verweis
auf bestehende Nachhaltigkeitsberichte
Stadtwerke Köln Konzern:
Stadtwerke Köln GmbH
RheinEnergie AG
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
KölnBäder GmbH
NetCologne GmbH
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH
AVG Köln Abfallentsorgungs- und
Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Häfen und Güterverkehr Köln AG
Wohnungsgesellschaft der
Stadtwerke Köln mbH
moderne stadt GmbH
BRUNATA-METRONA GmbH
Im Jahr 2015 wurde der erste
Nachhaltigkeits-bericht des Stadtwerke Köln
Konzerns veröffentlicht. Seitdem werden in
jährlichen Veröffentlichungen über di e
jeweiligen Nachhaltigkeitsaktivitäten der
Gesellschaften berichtet. In jedem Jahr
werden ausgewählte Themen und Projekte
der Unternehmen beschrieben.
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S E I T E 21
Die Berichterstattung orientiert sich an den
Kriterien des Deutschen
Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Seit vielen Jahren engagieren sich auch die
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln
zum Thema Nachhaltigkeit und
veröffentlichen ihre Fortschritte über
verschiedene Kanäle. Im
Nachhaltigkeitsbericht 2019, der sich
ebenfalls an den Nachhaltigkeitskriterien des
Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
orientiert, führt das Unternehmen sein
Engagement für Umwelt, Gesellschaft und
Wirtschaft zusammen.
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S E I T E 22
KRITERIEN 01 BIS 09: STEUERUNG
Aspekte
1.1 Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie
1.2 Zentrale Handlungsfelder
1.3 Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen
1.4 Bezüge der Nachhaltigkeitsstrategie zu übergeordneten
Zielsetzungen
2.1 Kommunenspezifische Besonderheiten
2.2 Kommunenspezifische Transformationshebel und
Herausforderungen
2.3 Bezüge zwischen Handlungsfeldern und Chancen /
Herausforderungen
3.1 Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune
3.2 Vereinbarte Nachhaltigkeitsziele mit Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
3.3 Nachhaltigkeitsmonitoring
3.4 Steuerungsmechanismen bei Zielverfehlungen
4.1 Dialogprozesse zur Nachhaltigkeit
4.2 Zentrale Beiträge und Forderungen lokaler Stakeholder
4.3 Unterstützung von und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Akteur*innen
5.1 Relevante Gremien zur Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen
Maßnahmen
5.2 Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
6.1 Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln
6.2 Nachhaltigkeit in der Personalentwicklung
6.3 Personelle und finanzielle Kapazitäten für Nachhaltigkeit
6.4 Nachhaltigkeit im Personalmanagement
7.1 Nachhaltigkeit in der Beschaffung
7.2 Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe
8.1 Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsplanung
8.2 Nachhaltigkeitsziele im wirkungsorientierten Haushalt
8.3 Maßnahmen gegen Verschuldung
8.4 Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen
8.5 Nachhaltige Finanzierungsinstrumente
9.1 Förderung von Innovation in der kommunalen Verwaltung
9.2 Zusammenarbeit mit Dritten für innovative Nachhaltigkeitslösungen
9.3 Förderung von Treibern der Innovation
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S E I T E 23
SDG-
Indikatoren
• Finanzmittelsaldo
• Steuereinnahmen
• Liquiditätskredite
• Existenzgründungen
• Breitbandversorgung – private Haushalte
Add-On-
Indikatoren
• Faire Beschaffung
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S E I T E 24
K R I T E R I U M
01 STR ATEGIE
Die Komm une legt offen, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt, und
erläutert, welches ihre zentralen Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit
sind.
Aspekt 1.1: Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie
Der Rat der Stadt Köln hat Ende 2021 die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
beschlossen. Mit der Stadtstrategie verfügt Köln über einen Kompass für eine
zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung . Die integrierte Strategie
adressiert die zukünftigen Herausforderungen Kölns und identifiziert zentrale
Handlungserfordernisse der Stadtentwicklung. Gleichzeitig zeigt sie Möglichkeiten auf, wo und
wie Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft in den kommenden Jahren ihre
Kräfte bündeln können und sollen, um die Stadt Köln als lebenswerte Metropole
weiterzuentwickeln. Im Vorfeld der Strategi eentwicklung wurde die Entscheidung getroffen ,
keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie für Köln zu erarbeiten, sondern die 17 Globalen
Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“, kurz SDGs) als Richtschnur für die
Erarbeitung der „Kölner Perspektiven 2030+“ zu verwenden. Die Stadtstrategie stützt sich auf
eine Vielzahl von Grundlagen und Vorarbeiten. Sie baut auf den Ratsbeschlüssen zur
„Strategischen Stadtentwicklung“, zum „Leitbild 2020“, zur „nachhaltigen Stadtentwicklung“
sowie zur „wachsenden Stadt“ auf und entwickelt diese weiter. Die Stadtstrategie bietet damit
ein übergeordnetes, handlungsleitendes Instrument für Verwaltung und Politik sowie
Akteur*innen der Stadtentwicklung und der Stadtgesellschaft. Zur Umsetzung der Strategie
werden entlang zentraler Handlungsempfehlungen (siehe Aspekt 1.2) verschiedene
Schlüsselprojekte entwickelt und die formulierten Ziele so schrittweise in die Praxis übersetzt.
Aspekt 1.2: Zentrale Handlungsfelder
Die Kernaussagen der Stadtstrategie gliedern s ich in ein gesamtstädtisch wirksames
Zielgerüst („360GradPerspektive“) sowie fünf Zielkarten mit strategischen Empfehlungen und
einem abstrahierten Leitbild zur räumlichen Entwicklung Kölns („Stadträumliche Perspektive“),
deren Zusammenspiel die Besonder heit der „Kölner Perspektiven 2030+“ ausmacht. In den
zehn Vorschlägen für Handlungsempfehlungen werden die beiden Perspektiven verbunden
und strategische Aufgaben für die nächsten Jahre formuliert. Die zehn
Handlungsempfehlungen lauten:
1. Klimagerecht leben: Das Klima ist durch aktives Handeln und konkrete Zielsetzungen,
bei gleichzeitiger Anpassung an den Klimawandel, zu schützen. Dafür bedarf es eines
klaren Plans zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und zur Dekarbonisierung mit dem
Ziel, bis 2035 klimaneutral zu sein. Konkrete Maßnahmen müssen die Reduktion der
Emissionen durch Industrie, Haushalte und Verkehr bewirken (die
Handlungsempfehlung wird gemäß Ratsbeschluss zur Stadtstrategie vom 14.12.2021
aktuell überarbeitet)
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S E I T E 25
2. Innere Werte: Die bestehenden Flächenpotenziale sind nachhaltig zu nutzen, um den
Flächenverbrauch zu reduzieren. Dafür ist auf eine aktive Liegenschaftspolitik
zurückzugreifen, bestehende Instrumente der Grundstücksvergabe sind anzuwenden
und durch kölnspezifische Ansätze zu ergänzen. Dies muss zusammen mit einer
Erhöhung der baulichen Dichten und dem Aufbau eines digitalen strategischen
Flächenmanagements erfolgen.
3. Kölner Mischung: Der Bau von bezahlbarem Wohnraum ist erheblich zu steigern.
Hierfür muss eine „Kölner Mischung“ als neue Baukultur mit einem starken Fokus auf
Verdichtung und Mischnutzung etabliert werden. Diese umfasst die sozialen
Infrastrukturen, Angebote der Versorgung, Kultur und Bildung sowie attraktive
Freiräume und Arbeitsplatzangebote.
4. Frei-Raum: Die urbanen Freiräume de r Stadt sind zukünftig als Teil eines Systems
multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung, Naturschutz und
Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion zu behandeln. Unterschiedliche
Funktionen und Ansprüche müssen koordiniert werden, um Nutzungskonflikte zu lösen
und Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Freiräume zu nutzen.
5. Verkehrswende: Die Verkehrswende ist konsequent zu verfolgen , dabei ist prioritär
auf nachhaltige Mobilitätsangebote sowie eine deutliche Verringerung des
motorisierten Individualverkehrs zu setzen. Integraler Teil der Verkehrswende ist die
Neubewertung und Reorganisation des Straßenraums.
6. Wirtschaft hoch 3 : Die Gewerbe-, Dienstleistungs-, Kreativ- und Industriestandorte
sind differenziert zu entwickeln, zu qualifizieren, zu verdichten und mit unterstützenden
Funktionen zu ergänzen. Die Integration urbaner Produktion in bestehenden
innenstadtnahen Quartieren ist zu erhalten und weiter auszubauen.
7. Vorfahrt Bildung : Die Bildung ist als Schlüssel für Chancengerechtigkei t,
gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe sowie Umwelt - und
Klimaschutz weiter zu stärken. Dafür bedarf es neuer Wege, um den Austausch von
Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu beleben.
8. Stadt-Leben: Die Teilhabe, Solidarität und Chancengerechtigkeit ist aktiv zu fördern,
um ein tolerantes Klima innerhalb einer vielfältigen Stadtgesellschaft zu schaffen und
die Kölner Veedel als Orte des Zusammenlebens zu stärken.
9. Smarte Stadt: Die digitale Infrastruktur ist weiter auszubauen und für die Entwicklung
smarter und digitaler Angebote zu nutzen. Dies erhöht die Effizienz von Infrastrukturen,
städtischen Diensten und der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft,
Wissenschaft und Stadtbevölkerung.
10. RegioCoop: Die interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Kreisen und
Städten ist zu intensivieren und verbindliche Formate und Strukturen der Kooperation
zu vereinbaren. Dies beinhaltet die Öffnung für neue Modelle der Kompetenzteilung
und die Förderung einer integrierten, regionalen Entwicklung.
Aspekt 1.3: Nachhaltigkeit in Eigen- und Beteiligungsunternehmen
Die Stadtwerke Köln (SWK)-Unternehmen sind in ihren Märkten und Branchen sehr vielfältig
und gemäß eines subsidiären Organisationsansatzes für ihr jeweiliges Geschäftsfeld selbst
verantwortlich. Demzufolge ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung zunächst
Angelegenheit der einzelnen Unternehmen, wodurch jedes Unternehmen grundsätzlich auch
für sein Nachhaltigkeitsmanagement selbst verantwortlich ist.
Darüber hin aus arbeiten die SWK-Unternehmen seit einigen Jahren an gemeinsamen
Nachhaltigkeitsthemen und haben erste konzernweit verbindliche Nachhaltigkeitsziele
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beschlossen. Ihr Verständnis von Nachhaltigkeit orientiert sich dabei ebenfalls an den
Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Allein die drei UN -Ziele „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, „Bezahlbare und saubere
Energie“ und „Klimaschutz“ veranschaulichen, dass gerade die Stadtwerke in ihrer Tradition
der Daseinsvor sorge in einer besonderen Verantwortung stehen, wenn es um die
Weiterentwicklung Kölns zu einer nachhaltigen Stadt geht.
Die Globalen Nachhaltigkeitsziele konkret mit Leben zu füllen und der Motor für eine
nachhaltige Entwicklung Kölns zu sein ist die Miss ion der Stadtwerke Köln und ihren
Unternehmen. Die Koordination der Prozesse und Maßnahmen als auch die Begleitung der
übergeordneten konzernweiten Ziele erfolgt dabei durch die Koordinationsstelle Nachhaltigkeit
bei der SWK in enger Zusammenarbeit mit den Konzerngesellschaften. Darüber hinaus
werden die jeweiligen fachzuständigen Austauschgremien und weitere Expert*innen aus den
Unternehmen in die Umsetzung der Ziele einbezogen.
Seit vielen Jahren engagieren sich auch die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln zum
Thema Nachhaltigkeit und veröffentlichen ihre Fortschritte über verschiedene Kanäle. Ziel ist
es, einen positiven Fußabdruck zu hinterlassen und zur Klimawandelanpassung beizutragen.
Aspekt 1.4: Bezüge der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie zu
übergeordneten Nachhaltigkeitszielsetzungen (Land, Bund, UN)
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 die Resolution zur
„Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen“ beschlossen. Die von den Vereinten
Nationen im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Globalen
Nachhaltigkeitsziele, die sich an die Mitglieder der Vereinten Nationen richten und
insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden
sollen, werden damit als Leitlinie für kommunalpolitisches Handeln übernommen.
Seit dem Jahr 2017 nimmt die Stadt Köln am bundesweiten Dialog „Nachhaltige Stadt“ teil.
Der Oberbürgermeisterdialog „Nachhaltige Stadt“ verbindet mehr als 30
Oberbürgermeister*innen, die sich in ein em regelmäßigen Turnus zu Maßnahmen und
Strategien einer nachhaltigen Entwicklung austauschen und diskutieren. Mit gemeinsamen
Stellungnahmen und Positionspapieren geben sie bundespolitisch wichtige Impulse zur
kommunalen Nachhaltigkeitspolitik und nachhaltigen Stadtentwicklung. Darüber hinaus ist die
Stadt Köln Mitglied im Klima -Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der
Regenwälder.
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K R I T E R I U M
02 SCHWERPUNKTE
Die Kommune beschreibt ihre individuellen Besonderheiten sowie die Chancen
und Herausforderungen, die sich aus diesen Besonderheiten für die künftige
Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben.
Aspekt 2.1: Kommunenspezifische Besonderheiten
Wie viele andere Städte muss sich Köln den Herausforderungen aktueller Trend s und
Entwicklungen wie Bevölkerungswachstum, demogra phischer Wandel, Klimawandel,
ökonomischer Strukturwandel und den Folgen der Globalisierung und Digitalisierung stellen.
Anspruch und Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die spezifischen Gegebenheiten u nd
Aufgaben Kölns zu identifizieren und dabei die Stärken der Stadt bei ihrer zukünftigen
Entwicklung gezielt einzusetzen. Dabei spielt das Leitprinzip der Resilienz, also die
Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber Herausforderungen und Krisen unterschiedlichster
Art, eine besondere Rolle.
Aspekt 2.2: Kommunenspezifische Transformationshebel und
Herausforderungen
Mit einer Bevölkerungszahl von rund 1,1 Mio. Einwohner*innen ist Köln die
bevölkerungsreichste Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen und die viertgrößte
Deutschlands. Aktuelle Prognosen sagen für Köln ein weiteres Bevölkerungswachstum
voraus. Neben zahlreichen positiven Aspekten , wie einem größeren und vielfältigeren
Arbeitsmarkt, einer höheren kulturellen Dichte und effizienteren Möglichkeiten der
Mobilitätsinfrastruktur bringt das Stadtwachstum auch Reibungspunkte: Der steigende Bedarf
an Wohnungen führt zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt, zu einem wachsenden
Flächenverbrauch durch Neubauten und zunehmenden Nutzungskonkurrenzen. Diese
können b eispielsweise zwischen den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Kultur, Bildung und
Soziales, Grün und Freiflächen sowie Verkehr auftreten. Ein ungesteuertes Wachstum ist in
der Regel nicht mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar. Welche Richtung
diese Entwicklung für die Stadt Köln nimmt, hängt also besonders davon ab, wie das
Wachstum gesteuert und gestaltet wird.
Schon heute sind die Folgen des Klimawandels spürbar. Die Auswirkungen des globalen
Klimawandels werden sich besonders in den Städten de utlich zeigen. Hierzu gehören eine
Zunahme von Wetterextremen mit Starkregenereignissen und deutlich längere sommerliche
Hitzeperioden mit Tagen über 30 Grad, vor allem in dicht bebauten Stadtteilen. Auch Köln trägt
durch seinen Ausstoß von CO₂ zum globalen Klimawandel bei. Das Klima zu schützen ist
eine gemeinsame globale Aufgabe – jede Kommune kann und muss ihren Beitrag leisten.
Insbesondere die Reduzierung der CO₂ -Emissionen bildet eine wichtige Stellschraube.
Der motorisierte Individualverkehr ist nicht nur für rund ein Viertel der gesamten städtischen
Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich, sondern belegt mit dem fließenden und
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ruhenden Verkehr einen großen Teil des öffentlichen Raums in der Stadt. Alle Verkehrsflächen
Kölns nehmen zusammen rund 16 % des gesamten Kölner Stadtgebiets ein. Die
Verkehrswende und damit verbunden auch eine Reduktion von Flächen für den motorisierten
Verkehr bieten zugleich eine Chance für die nachhaltige Entwicklung der Stadt.
Neben dem Bevölkerungswachs tum verändert sich auch die demogra phische Struktur der
Kölner Gesellschaft stetig. Gleichzeitig wird es voraussichtlich, trotz einer im Schnitt alternden
Gesellschaft, zukünftig wieder mehr Kinder und Jugendliche geben. Trotz eines hohen
Bruttoinlandsprodukts pro Kopf bezieht ein relativ hoher Anteil der Kölner Gesellschaft
Leistungen aus der Grundsicherung. Die s betrifft insbesondere Haushalte mit Kindern . Vor
diesem Hintergrund soll der Zusammenhalt zwischen den unterschiedlichen Generationen und
den verschiedenen ethnischen und sozialen Gruppen weiter verbessert werden, um sozial
gemischte und sichere Stadtquartiere mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Denn besonders
die „Veedel“ übernehmen in Köln eine wichtige integrative Rolle - hier wird auf lokaler Ebene
die Gesellschaft zusammengehalten.
Aspekt 2.3: Bezüge zwischen zentralen Handlungsfeldern und
Transformationshebeln / Herausforderungen
Eine Grundlage für die „Kölner Perspektiven 2030+“ waren die Erkenntnisse aus vorgelagerten
Diskussionen zu Köl ner Zukunftsthemen mit den Bürger *innen sowie eine Analyse der
Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Die identifizierten Chancen und
Herausforderungen wurden in einem schrittweisen Arbeitsprozess verdichtet und in die zehn
zentralen themenübergreifenden Handlungsempfehlungen zusammengeführt (siehe Aspekt
1.2).
Die Frage, wie sich die Stadt Köln zukünftig entwickeln kann, um die knappe Ressource Fläche
bestmöglich zu nutzen, ist für die nachhaltige Gestaltung de r Stadt von zentraler Bedeutung.
Die Handlungsempfehlung „Innere Werte“ zeigt, wie die Erhöhung der baulichen Dichte in der
Siedlungsstruktur als Basis einer flächenschonenden und sozialverträglichen
Stadtentwicklung genutzt werden kann. Die nachhaltige Mobilitätsentwicklung und die
Verkehrsvermeidung werden in der Handlungsempfehlung „Verkehrswende“ zu einem
zentralen Pfeiler der Stadtentwicklung. Flächen für den fließenden und ruhenden MIV sollen
begrenzt werden. Der so gewonnene Straßenraum kann durch umweltfreundliche
Verkehrsmittel oder für Aufenthaltszwecke genutzt werden.
Durch Stadtwachstum und Klimawandel verändern sich gleichzeitig Funktionen der grün -
blauen Infrastrukturen und die Ansprüche an Grün und Freiflächen. Die urbanen Freiräume
der Stadt werden in der Handlungsempfehlung „Frei Raum“ als Teil eines Systems
multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung (Kühlung und Frischluft),
Naturschutz und Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion behandelt. Städte sind die
„Leidtragenden“ der Umweltveränderungen und zugleich Treiber und Verursacher der
Umweltprobleme. Wichtige Aspekte beim Klimaschutz sind zum Beispiel die
Energieversorgung, die Wirtschaft und Industrie, der Mobilitäts- und der Gebäudesektor, aber
auch SmartCity -Technologien, in denen der Stadt Köln vielfältig e Handlungsansätze zur
Verfügung stehen.
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Stadtteile und Stadtquartiere sind nach der Handlungsempfehlung „Kölner Mischung“ so zu
entwickeln, dass neben heterogenen Wohnangeboten weitere Nutzungen bedarfsgerecht
gesichert und ergänzt werden. Dies umfasst di e sozialen Infrastrukturen, Angebote der
Versorgung, Kultur und Bildung sowie attraktive Freiräume und Arbeitsplatzangebote. Die
soziale Teilhabe, Solidarität und Chancengerechtigkeit in der Stadt Köln wird durch die
Handlungsempfehlung „Stadt -Leben“ gestä rkt. Dabei geht es nicht nur um materielle
Absicherung, sondern auch um eine umfassende Teilhabe an den gesellschaftlich wichtigen
Lebensbereichen wie Gesundheit, Erwerbsbeteiligung, Wohnen sowie um die soziale,
kulturelle und politische Einbindung. Bildun g als Schlüssel für Chancengerechtigkeit,
gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe sowie Umwelt und Klimaschutz
erhält in der Handlungsempfehlung „Vorfahrt Bildung“ hohe Priorität.
Die Herausforderungen als Metropole in einer Wachstumsregion kann die Stadt Köln nur mit
der Region gemeinsam meistern. In der Handlungsempfehlung „RegioCoop“ werden Formate
und Strukturen der Kooperation zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Region und darüber
hinaus für den nationalen und internationalen Au stausch aufgezeigt. Köln hat sich das Ziel
gesetzt, durch sein aktives Handeln das globale Klima zu schützen. Um den Verbrauch fossiler
Energien, als maßgeblichen Treiber der globalen Klimaerwärmung, zu drosseln, sind nahezu
alle Bereiche der Stadtentwickl ung in der Pflicht. Der Klimaschutz soll im Sinne des
Grundsatzes „Vermeiden, Vermindern und Kompensieren“ durch konkrete Maßnahmen
umgesetzt werden.
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K R I T E R I U M
03 ZIELE UND EV ALU AT I ON
Die Kommune legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie
zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat. Sie zeigt auf,
welche Informationen über die Weiterentwicklung der Kommune zur
Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt
werden und wie diese für politische Entscheidungen genutzt werden.
Aspekt 3.1: Mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele der Kommune
Das Zielgerüst der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ enthält fünf Leitsätze, welche
die zukünftigen Schwerpunkte städtischen Handelns definieren. Damit bildet es den Kompass,
an dem sich die unterschiedlichen Aktivitäten, Planungen und Maßnahmen der
Stadtverwaltung und weiterer Akteursgruppen zukünftig orientieren müssen bzw. können. Die
Leitsätze sind fachübergreifend formuliert. Jeder der fünf Leitsätze enthält jeweils fünf bis
sechs konkrete Ziele, die das Themenspektrum des jeweiligen Leitsatzes aufzeigen und
konkretisieren:
Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere.
Ziel 1.1: Köln steuert seine Entwicklung aktiv im Einkl ang mit leistungsfähigen
Mobilitätsangeboten und starken Zentren.
Ziel 1.2: Köln geht mit der knappen Ressource „Fläche“ sorgfältig um.
Ziel 1.3: Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen Lebens.
Ziel 1.4: Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume.
Ziel 1.5: Köln entwickelt seine Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen bedarfsgerecht.
Leitsatz 2: Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft
und für vielfältige Arbeitswelten.
Ziel 2.1: Köln stärkt seinen breiten Wirtschafts-Mix.
Ziel 2.2: Köln baut seine Position als führende Wissenschaftsstadt aus.
Ziel 2.3: Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltlichen Profil.
Ziel 2.4: Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Ziel 2.5: Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie- und Gewerbegebiete und verbessert
ihre Erreichbarkeit.
Ziel 2.6: Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
Leitsatz 3: Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
Ziel 3.1: Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen.
Ziel 3.2: Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen.
Ziel 3.3: Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
Ziel 3.4: Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.
Ziel 3.5: Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur Teilhabe.
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Ziel 3.6: Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite Einbeziehung
der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung.
Leitsatz 4: Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole.
Ziel 4.1: Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region innovativ und
umweltverträglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr.
Ziel 4.2: Köln schafft mehr Raum für Rad- und Fußverkehr.
Ziel 4.3: Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter.
Ziel 4.4: Köln stärkt seine Rolle als Vorreiter in der Digitalisierung.
Ziel 4.5: Köln stärkt die regionale Kooperation und die internationale Zusammenarbeit.
Leitsatz 5: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für
gesunde Lebensverhältnisse.
Ziel 5.1: Köln fördert Bewegung und Sport.
Ziel 5.2: Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Gesundheitsförderung und
Prävention für alle Lebenslagen.
Ziel 5.3: Köln betreibt eine konsequente Klimawandelanpassung.
Ziel 5.4: Köln betreibt aktiv Klimaschutz und reduziert seine CO₂ -Emissionen (das Ziel wird
gemäß Ratsbeschluss aktuell überarbeitet).
Ziel 5.5: Köln stärkt regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Stoffkreisläufe.
Aspekt 3.2: Nachhaltigkeitsziele in den Zielvereinbarungen mit Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
Als kommunale Unternehmen übernehmen die Stadtwerke Köln Verantwortung für sichere,
stabile, werthaltige und langlebige Infrastrukturen sowie für attraktive und zukunftsorientierte
Angebote und Dienstleistungen für die Menschen und die Wirtschaft in Köln und in der Region.
Die Geschäftsfelder umfassen u.a. die Energie- und Trinkwasserversorgung, den Öffentlichen
Personennahverkehr, die vernetzte Güterlogistik auf Schienen und Wasserstraßen, den
Ausbau der Digitalinfrastruktur, die Abfallentsorgung, das A bfallrecycling, die Stadtreinigung,
die Bereitstellung moderner Bäder und Sporteinrichtungen sowie die Entwicklung von
Brachflächen zu attraktiven Wohn- und Arbeitsquartieren.
In enger Zusammenarbeit haben die Unternehmen der Stadtwerke Köln ihre wesentlic hen
Themen und Handlungsfelder mit Nachhaltigkeitsbezug identifiziert und daraus im Winter
2019/2020 die erste konzernübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie „SWK 2030“ formuliert.
Den Kern von „SWK 2030“ bilden die vier Handlungsfelder „Umwelt - und Klimasc hutz“,
„Mitarbeiterverantwortung“, „Nachhaltiges Wirtschaften“ und „Stakeholderdialog“.
In jedem dieser Handlungsfelder sind spezifische Ziele festgelegt worden, die für alle
Unternehmen im Konzernverbund gelten.Dabei orientieren sich die Ziele im Handlun gsfeld
„Umwelt- und Klimaschutz“ in erster Linie an den (Klimaschutz-)Zielen der Stadt Köln. So wird
die Stadt mit entsprechend ausgewählten Maßnahmen bestmöglich bei der Erreichung der
angestrebten gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 durch die SWK -Unternehmen
unterstützt.
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Aspekt 3.3: Nachhaltigkeitsmonitoring
Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen
mit einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende Maßnahme Auswirkungen auf
den Klimaschut z hat. Ergänzend wurde in 2021 beschlossen, eine einjährige Testphase
durchzuführen, in der die Relevanz von Beschlüssen für das Erreichen der Ziele der „Kölner
Perspektiven 2030+“ dargestellt wird. Der „Zielgerüst -Check“ bei Verwaltungsvorlagen soll
damit die Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (Zielgerüst) im
Verwaltungshandeln und -denken verstetigen. Er soll damit motivieren , zum gemeinsamen
Kurs der Stadt Köln, der durch die Stadtstrategie vorgegeben ist, beizutragen.
Aspekt 3.4: Steuerungsmechanismen bei Zielverfehlungen
Bislang hat die Stadt Köln keine spezifischen Steuerungsmechanismen definiert, die ausgelöst
werden, wenn bestimmte Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht wurden oder voraussichtlich nicht
erreicht werden. Eine fortlaufende Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren
bietet grundsätzlich das Potential, solche Mechanismen zukünftig festzulegen – und im Zuge
dessen auch in die Stadtstrategie zu integrieren, um die Zielerreichung sicherzustellen.
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04 ÖFFENTLICHE BETEI LIGUNG
Die Kommune legt offen, wie die Bandbreite der kommunalen
Anspruchsgruppen in den Prozess der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
und in die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen einbezogen wird.
Aspekt 4.1: Dialogprozesse zur Nachhaltigkeit
Die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene ist ohne die
Unterstützung der Zivilgesellschaft nicht möglich. In der Kölner Bürgerschaft besteht in dieser
Hinsicht eine breite ehrenamtlich tätige Akteurslandschaft. Insbesondere durch die Förderung
des Kölner Agenda-Prozesses durch die Stadt wird die Kommunikation zwischen Bürgerschaft
und Initiativen, Rat und Verwaltung seit vielen Jahren unterstützt. Seit dem Jahr 2020 wird im
Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Titel „Meinung für Köln.
Beteiligung für alle“ sukzessive ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot zur
Öffentlichkeitsbeteiligung aufgebaut. Der Rat hat 2020 die „Leitlinien für
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt K öln“ beschlosse n, die verbindliche Qualitätsstandards
umfassen und Kölner*innen insbesondere das Recht ein räumen, zu jeder Beschlussvorlage
der Verwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung anzuregen. Im Rahmen der schrittweisen
Umsetzung werden die Leitlinien bereits für drei Bezirksvertretungen sowie für den Ausschuss
für Umwelt, Klima und Grün und den Verkehrsausschuss angewendet. In 2022 werden weitere
Beteiligungsformate (wie die Einrichtung eines projektbezogenen Bürgerrates im Bereich
Mobilität) erprobt und die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Gremien im
Handlungsfeld Mobilität auf alle Beschlussvorlagen ausgeweitet. Ab dem Jahr 2025 sollen die
Leitlinien schließlich für alle städtischen Gremien umgesetzt werden.
Bei der Erarbeitung von städtischen Strategien und Konzepten legt Köln ebenfalls großen Wert
auf Beteiligungsformate. So wurde bei der Entwicklung der „Kölner Perspektiven 2030+“ i m
Rahmen der „Stadtgespräche“ auf Bezirksebene und drei gesamtstädtischer Zukunftsforen die
Stadtgesellschaft intensiv beteiligt. Auch bei der Entwicklung der Smart-City-Strategie spielt
der Einbezug von Unternehmen und Institutionen im Rahmen von Dialogprozessen und der
Realisierung von Modellprojekten eine zentrale Rolle. Im Rahmen des Förderprojekts ‚un:box
cologne‘ werden diesbezüglich Plattformen geschaffen , in de nen sich Wirtschaft,
Wissenschaft und Gesellschaft unter dem Dach der Stadt Köln zusammenfinden, um
Digitalisierung und Innovationen erlebbar zu gestalten . Unter dem Arbeitstitel „Köln - Deine
Stadt, Deine Ideen (1.000.000 Einwohner, 1.000 Impulsgeber, 100 Dialoge, 50 Projekte, 100
% Verbindlichkeit)“ soll die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden.
Als weiteres Beispiel kann die Entwicklung des „Zero-Waste-Konzepts“ genannt werden. Über
ein breites Beteiligungsverfahren werden Bürger*innen, lokale Unternehmen, der Handel,
Bildungseinrichtungen, Veranstalter*innen, Vereine und Verbände einbezogen, um
gemeinsam konkrete Maßnahmen zu entwickeln.
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Aspekt 4.2: Zentrale Beiträge und Forderungen lokaler Stakeholder
Lokale Initiativen und Akteur*innen trugen in den vergangenen Jahren an vielen Stellen dazu
bei, den Nachhaltigkeitsdiskurs in der Stadt weiter voranzubringen. Insbesondere das
„Bündnis kommunale Nachhaltigkeit Kö ln“ hat sich in der Vergangenheit intensiv in die
Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Stadt Köln eingebracht. Ein weiteres Beispiel
in dieser Hinsicht ist das Vermittlungsverfahren zwischen der Initiative Klimawende Köln und
der RheinEnergie AG (siehe auch Aspekt 10.2). In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten
darauf verständigt, die Umstellung der RheinEnergie auf erneuerbare Energien zu
beschleunigen. Zielsetzung ist eine vollständige Dekarbonisierung der gesamten Strom - und
Wärmeversorgung bis spätestens 2035. Bislang sah die „Klimaschutz -Roadmap“ der
RheinEnergie dafür das Jahr 2040 vor. Die Verwaltung der Stadt Köln hat den
Vermittlungsprozess zwischen Klimawende und RheinEnergie organisiert und aktiv begleitet.
Aspekt 4.3: Unterstützung von und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Akteur*innen
Die Stadt Köln unterstützt verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke und
arbeitet mit vielfältigen Akteur*innen zusammen, die sich in Köln für die Förderung von
Nachhaltigkeit engagieren. Hierzu gehört zum Beispiel die Koordination des Netzwerks Eine-
Welt Stadt Köln sowie die aktive Mitarbeit in der Fairtrade Town Köln Steuerungsgruppe (siehe
ausführlich im Aspekt 18.2). Von zentraler Bedeutung war diesbezüglich die
Anschubunterstützung und weitere Defizitfinanzierung des Vereins Köln Agenda e.V. Der
gemeinnützige Verein wurde mit Unterstützung des Rates und der Verwaltung der Stadt Köln
im Jahr 1999 gegründet – mit dem Ziel lokale Nachhaltigkeitsprozesse zu fördern. Der Verein
bildet eine Schnittstelle im Dialog zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik zu Fragen
einer nachhaltigen Entwicklung in Köln. Ein weiteres Beispiel ist die finanzielle Förderung des
zivilgesellschaftlich organisierten Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V. zur dauerhaften
Etablierung und Umsetzung seiner vielfältigen Tätigkeiten (siehe auch Aspekt 17.1). Dies trägt
zur Verstetigung der strategischen Partnerschaft zwischen der Stadt und dem Verein bei, der
2016 als erster Ernährungsrat in Deutschland gegründet wurde. Die arbeitsteilige Umsetzung
ernährungspolitischer Vorhaben sowie von Projekten aus der Ernährungsstrategie ermöglicht
eine weitere zentrale Schnittstelle zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft.
Seit 2012 unterstützt die Stadt ferner den Kölner OK Lab. In sogenannten „Open Knowledge
Labs“, die von dem gemeinnützigen Verein „Open Knowledge Foundation Deutschland“
gefördert werden. Hier vernetzen sich deutschlandweit Menschen, um auf der Basis Offener
Daten an analogen und digitale n Lösungen für mehr demokratische Teilhabe und Offenes
Wissen zu arbeiten. Die „Labs“ bilde n somit Experimentierräume für eine digitale
Stadtgesellschaft. Die Stadt Köln trägt vor Ort zur Vernetzung und Ideenfindung bei und fördert
die Aktivitäten mit entsprechender Expertise.
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05 VER AN TWORTUNG
Die Kommune legt die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit sowohl auf
politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene offen.
Aspekt 5.1: Relevante Gremien zur Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen
Maßnahmen
Generell sind alle offiziellen Gremien der Stadt Köln auch an der Umsetzung von
Nachhaltigkeitszielen beteiligt: der Rat der Stadt Köln einschließlich seiner Fachausschüsse,
Bezirksvertretungen, Betriebsausschüsse und weitere Gremien (wie z. B. der Integrationsrat,
die Seniorenvertretung, die jeweiligen Stadtarbeitsgemeinschaften für die Bereiche
„Behindertenpolitik“, „Lesben, Schwule und Transgender“ und „Seniorenpolitik“ sowie der
Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde). Als weiteres inf ormelles Gremium
arbeitet der Klimarat Köln als Impulsgeber für die Erreichung der Klimaneutralität und damit
auch generell für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen. Der Klimarat wurde im Jahr 2020
als beratendes Expertengremium mit dem Ziel gegründet, die Stadt Köln bei der Entwicklung
einer Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität zu unterstützen (siehe Aspekt 10.1).
Aspekt 5.2: Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
Den handlungsleitenden Fokus zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen bildet d ie
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ als zentrale übergeordnete Strategie. Mit Blick auf
die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung sind dabei verschiedene Ebenen zu
unterscheiden:
1. Diskussions- und Empfehlungsebene - Stadtentwicklungsteam: Zur Steuerung der
Umsetzung der „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde ein Stadtentwicklungsteam
eingerichtet. Dieses wird durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft,
Digitalisierung und Regionales geleitet. Das Stadtentwicklungsteam setzt sich aus den
Leitungen derjenigen Ämter bzw. Dienststellen zusammen, die eine hohe strategische
Bedeutung für die Stadtentwicklung Kölns haben. Die Stabsstelle Strategische
Stadtentwicklung (15/1) im Amt für Stadtentwicklung und Statistik übernimmt die
Geschäftsführung für das Stadtentwicklungsteam.
2. Arbeitsebene - Dezernate und Dienststellen: Die fachlichen Kompetenzen und damit
die Ebene der Bearbeitung liegen bei den Dezernaten und Dienststellen. Insbesondere
bei der Konkretisierung der Handlungsempfehlungen und Schlüsselprojekte werden im
Stadtentwicklungsteam Zusammenarbeit, Zuständigkeit und integrierte
Projektperspektive zwischen den Ämtern und Dienststellen vereinbart.
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3. Exekutivebene - Verwaltungsvorstand: Der Verwaltungsvorstand bildet die
Exekutivebene. Er wird einmal jährlich über die vom Stadtentwicklungsteam
empfohlenen Schlüsselprojekte informiert und unterstützt die Fachämter und
Dienststellen bei deren Umsetzung. Zudem kann der Verwaltungsvorstand bei Bedarf
weitere Vorschläge für Schlüsselprojekte, Themen oder Aufgaben in die Diskussion
des Stadtentwicklungsteams geben.
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06 N ACHH AL TIGE VERW A LTUNG
Die Kommune legt offen, wie das Thema Nachhaltigkeit in das
Verwaltungshandeln und die Personalentwicklung integriert wird.
Aspekt 6.1: Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln durch Regeln, Prozesse und
Instrumente
Mit dem Beschluss der Resolution zur „ Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen “ im
Jahr 2017 wurden die Globalen Nachhaltigkeitsziele als zentrale Leitlinien für das
kommunalpolitische Handeln der Stadt Köln festgelegt. Der Stadtverwaltung kommt bei der
Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem Hintergrund wurde das Ziel ausgerufen,
nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe über alle Ämter hinweg in der Verwaltung
zu integriere n und so zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene
beizutragen.
Aspekte 6.2, 6.3 und 6.4: Nachhaltigkeit in Personalentwicklung und
Personalmanagement
Um das Leitbild Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in der Kölner Stadtverwa ltung zu
integrieren, werden verschiedene Schulungen und Fortbildungen angeboten. So können sich
die Mitarbeitenden mit den unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsaspekten, die für das
kommunale Handeln relevant sind, vertraut machen, um Nachhaltigkeit als
handlungsleitendes Prinzip in die täglichen Aktivitäten zu integrieren. Ein Beispiel in dieser
Hinsicht sind Schulungen zu fairer Beschaffung . Als Beitrag zur Umsetzung des
Ratsbeschlusses zur Einführung eines fairen Beschaffungswesens (2008, siehe Aspekt 7.1 )
wurden verschiedene Fortbildungen für Beschaffer*innen der Stadt Köln ein- bis zweimal
jährlich durchgeführt. So wurden die Mitarbeitenden für die Notwendigkeit einer fairen
Beschaffung sensibilisiert und es wurden konkrete Hilfestellungen für entspreche nde
Ausschreibungen gegeben. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Unterstützung der
Globalen Nachhaltigkeitsziele wurde im Jahr 2018 ebenfalls eine Fortbildung zu den 17 SDGs
auf Führungsebene organisiert, um diese für die Bedeutung der Nachhaltigke itsziele zu
sensibilisieren.
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07 VERGABE UND BESCH AFFUN G
Die Kommune legt offen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung und in
der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden.
Aspekte 7.1 und 7.2: Nachhaltigkeit in der Beschaffung und in der
Auftragsvergabe
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln per Ratsbeschluss die Einführung eines fairen
Beschaffungswesens bei der Stadt Köln festgelegt. Ziel der Einführung ist es, verschiedene
Produkte aus fairem Handel in die elektronische Bestellpl attform der Stadtverwaltung
aufzunehmen und Pilotbeschaffungsvorgänge zu begleiten. Damit soll sich die faire
Beschaffung in Köln etablieren und die Beschäftigten diese als normales „Alltagsgeschäft“
verinnerlichen. Ein Pilotprojekt wurde in den Jahren 201 7 und 2018 im Bereich „ Faire
Beschaffung von Schuhen und Dienstkleidung im Grünflächenamt“ durchgeführt. Das Projekt
setzte sich aus verschiedenen Umsetzungsschritten zusammen (Auftakttreffen, Entwicklung
eines Fragebogens, Bieterdialog, Veröffentlichung d er Ausschreibung, Workshop mit den
Bedarfsträger*innen, Probetragen, Projektabschluss) und schloss mit einem Rahmenvertrag
zur Schutz- und Arbeitskleidung für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (340.000
Euro, 3 Jahre). Weitere Pilotprojekte wurd en in den Bereichen „Faire Beschaffung von
Spielwaren“ sowie „Faire Beschaffung von Bällen“ umgesetzt.
Ab 2012 wurden zudem bei der Ausschreibung der großen Kölner Weihnachtsmärkte für den
Heinzelmarkt in der Altstadt sowie den Markt der Engel auf dem Neumarkt dauerhaft Kriterien
des fairen Handels berücksichtigt. 2013 folgte n analog die Ausschreibungen für den
Weihnachtsmarkt Rudolfplatz und 2014 für den Roncalliplatz. Somit berücksichtigen alle
derzeit aufgrund einer Ausschreibung betrieben en Märkte die A nforderungen des fairen
Handels.
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I N D I K A T O R E N
S E L B S T G E W Ä H L T E R Z U S ÄT Z L I C H E R I N D I K A T O R
F a i r e B e s c h a f f u n g
Anzahl der laufenden Beschaffungsprojekte /Auftragsvergaben pro Jahr, die unter
Einbezug der Kriterien des fairen Handels durchgeführt werden
2012 2016 2020
2 4 10
Quelle: Stadt Köln - Amt der
Oberbürgermeisterin
Die kommunale Beschaffung ist durch das große Einkaufsvolumen von wesentlicher
Bedeutung für die Förderung von Märkten, die den nachhaltigen Konsum und die nachhaltige
Produktion steigern . Zwischen 2012 und 2020 wurden daher verschiedene Projekte im
Bereich sozial-nachhaltiger Beschaffung realisiert. Ab 2012 wurden bei der Ausschreibung
von zwei Kölner Weihnachtsmärkten dauerhaft Kriterien des fairen Handels berücksichtigt,
2016 kamen zwei weitere Weihnachtsmärkte dazu. In der Folge gab es folgende Pilotprojekte
in der fairen Beschaffung: „2018 – Sicherheitsschuhe für die Friedhofsgärtner“, „2019 –
Arbeits- und Schutzkleidung für die Mitarbeiter des Grünflächenamtes“, „2019 – Spielwaren
für die städtischen Kitas“, „2019 – fair gehandelte und saisonale Lebensmittel im
Rahmenvertrag zum Catering für Empfänge der Oberbürgermeisterin“ und „2020 – faire
Fußbälle für die Schulen“. Es wurden jeweils Kriterien des fairen Handels in den
entsprechenden mehrjährigen Rahmenverträgen verankert. Die faire Beschaffung ist jedoch
nur ein Aspekt der nachhaltigen Beschaffung. Auch die ökologische Nachhaltigkeit muss
systematisch integriert werden. Zudem muss das Ziel sein, von einzelnen Projekten hin zu
einer systematischen Integration von Nachhaltigkeit in der kommunalen Beschaffung zu
kommen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 39
K R I T E R I U M
08 FIN ANZE N
Die Kommune berichtet über ihre finanzielle Selbstständigkeit und legt
Kennzahlen zu ihrer Liquidität offen. Weiterhin wird sowohl über die Einbindung
von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzanlage als auch in der Finanzierung
berichtet.
Aspekt 8.1: Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsplanung
Zur Erreichung formulierter Ziele im Bereich einer nachhaltigen Entwicklung integriert die Stadt
Köln die zur Zielerreichung erforderlichen finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung ,
dargestellt im Anlagenband zum Haushaltsplan 2022 . So sind zum Beispiel
Klimaschutzaktivitäten in vielen Produktbereichen des Kernhaushalts der Stadt im
Haushaltsplan 2022 ablesbar. Für unmittelbar klimaschützende, d.h. Treibhausgasemissionen
reduzierende Maßnahmen des Kernhaushalts wurden Investitionsmittel in Höhe von rund 41,1
Mio. Euro veranschlagt, für entsprechende konsumtive Aufwände stehen Ermächtigungen von
ca. 5,7 Mio. Euro zur Verfügung, so dass für 2022 im Kernhaushalt auf ein Volumen von ca.
46,8 Mio. Euro für unmittelbare Klimaschutzmaßnahmen zurückgegriffen werden kann. Das
für Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen eines unterjährig durch den Rat zu konkretisierende
Programmbudget vorgesehene Volumen von 20 Mio. Euro pro Jahr wurde in den Jahren der
mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben, um langfristige und nachhaltig wirkende
Maßnahmenprogramme des Klimaschutzes ( z. B. im Rahmen der Förderung einer
Photovoltaik-Offensive oder für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz)
sicherstellen zu können. Über den Planungszeitraum 2022 –2025 stehen so derzeit 80 Mio.
Euro in diesem Programmbudget zur Verfügung. Daneben sind eine ganze Reihe von
Maßnahmen im Haushal t veranschlagt, die – ohne selbst eine Reduzierung von
Treibhausgasen zu bewirken – die Folgen des Klimawandels abschwächen und zum Beispiel
der Klimaanpassung und/oder der Förderung der Biodiversität zuzuordnen sind.
Aspekt 8.2: Nachhaltigkeitsziele im wirkungsorientierten Haushalt
Der wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für einen
wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus auf die
kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das erforderlich ist, um
die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. Der gesetzlichen Vorgabe,
entsprechende Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung festzulegen, trägt die
Stadt Köln mit dem Wirkungsorientierten Haushalt in Band 3 des Haushaltsplanes Rechnung.
Seit 2015 werden dazu Ziele, Kennzahlen und Indikatoren auf Produktgruppen - und
Produktebene mit den dazugehörigen aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Ein
wichtiger Baustein für die systemische Forte ntwicklung der wirkungsorientierten
Betrachtungsweise im gesamtstädtischen Haushalt ist es, Nachhaltigkeitsaspekte im
wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Vor diesem Hintergrund nahm die S tadt
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S E I T E 40
Köln am Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“ der Landesarbeitsgemeinschaft
Agenda 21 NRW teil. Ziel des Projekts ist es, Nachhaltigkeitszielsetzungen in den
kommunalen Haushalt zu integrieren, sodass Nachhaltigkeit integraler Bestandteil aller
kommunalen Tätigkeiten wird.
Dazu werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Natione n, des Bundes
und des Landes Nordrhein -Westfalen mit Finanzressourcen und ersten, vorhandenen
Indikatoren in einzelnen Produktgruppen und Produkten verknüpft. So findet im Haushalt 2022
mittlerweile in fünf ausgewählten Bereichen ( dies sind die Produktbereiche, Produktgruppen
und Produkte aus den Pilotämtern „Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“, „Sportamt“,
„Berufsfeuerwehr Köln“, „Gesundheitsamt“ und „Stadtbibliothek“) eine direkte Verknüpfung
von Finanzressourcen und Wirkungszielen mit Nachhaltigkeitszielen statt . Der
Nachhaltigkeitshaushalt verknüpft den wirkungsorientierten Haushalt mit den 17 SDGs.
Insgesamt ist der Nachhaltigkeitshaushalt somit eine Erweiterung des Wirkungsorientierten
Haushalts der Stadt Köln um Nachhaltigkeitsaspekte.
Aspekt 8.3: Maßnahmen gegen Verschuldung
Stabile Finanzen sind notwendig, um eine verlässliche und stetige kommunale Entwicklung
sicherzustellen. Dabei gilt es, über einen langen Zeitraum und entsprechend s trategischer
Schwerpunktsetzung die Entwicklung und Funktionalität des Gemeinwesens der Stadt, zu
gewährleisten. Datenanalyse, Anpassung von Daten und die Darstellung eines
wirkungsorientierten und an Nachhaltigkeitskriterien orientierten Budgets bilden in der
Systematik der Doppik die Grundlage für die Neuausrichtung des kommunalen Finanzwesens
auf eine intergenerative Finanzperspektive. In dieser Perspektive werden Finanzstrategie,
Finanzplanung und Projektion zu finanzpolitisch und finanztechnisch hinter legten Szenarien
der Budget- und Vermögensentwicklung zusammengeführt. Methodisch unterfüttert ist dieses
Vorgehen mit dem Ziel der Entwicklung einer materiell nachhaltigen kommunalen Finanzpolitik
durch eine konzeptionell fortentwickelte Tragfähigkeitsana lyse („Kölner Modell“), die die
langfristigen Ziele und Wirkungen der strategischen Stadtentwicklung abbilden und in
Szenarien zur Diskussion stellen kann. Die Finanzperspektive spiegelt somit die
finanzpolitischen, finanzwirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen wider und
dient der Konturierung intergenerativer Handlungsfähigkeit. Sie steht in einer
Wechselbeziehung zu der konkret für den Haushalts - und Finanzplanungszeitraum
entwickelten Finanzstrategie. Insgesamt berücksichtigt die Finanzperspektive stetig das Ziel
einer verlässlichen und generationengerechten und damit materiell nachhaltigen
Haushaltswirtschaft.
Die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt 2020/2021 und den
Haushalt 2022 genehmigt. Der Doppelhaushalt 20 23/2024 soll in Kürze zur Genehmigung
angezeigt werden. Die Rahmenbedingungen zur Vermeidung eines Haushaltssicherungs -
konzeptes werden eingehalten. In den Jahren 2021 und 2022 erwartet die Verwaltung einen
leichten Überschuss (2021) bzw. ein geringes Defi zit (2022). Der angestrebte
Haushaltsausgleich kann in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der aus der COVID -19
Pandemie und dem Ukraine -Krieg resultierenden Belastungen in der Ergebnis - und
Finanzplanung nicht vollständig erreicht werden. In den darauf folg enden Jahren 2025-2027
ist die Haushaltsplanung nahezu ausgeglichen. In 2023 kann die im NKF-CIG und NKF-CUIG
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S E I T E 41
festgelegte Bilanzierungshilfe in Anspruch genommen und eine ausgeglichene
Ergebnisplanung dargestellt werden. Die Finanzplanung wird durch die Bi lanzierungshilfe
jedoch nicht entlastet.
Anzumerken ist, dass die Stadt Köln ihre Verschuldung in den vergangenen Jahren deutlich
zurückgeführt hat. So konnte im Zeitraum von 2015 bis 2021 eine absolute Verringerung der
Gesamtverschuldung aus Investition s- und Liquiditätskrediten von 3.016,0 Mio. Euro um
822,9 Mio. Euro auf 2.193,1 Mio. Euro erzielt werden. Der Bestand an Investitionskrediten hat
sich von 2.162,9 Mio. Euro in 2015 auf 1.457,9 Mio. Euro in 2021 verringert. Im gleichen
Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von 853,1 Mio. € auf
735,2 Mio. Euro ebenfalls verringert. Die Verschuldung aus Investitions - und
Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 31.12.2021 insgesamt 2.193,1 Mio. Euro. Die
Pro-Kopf-Verschuldung aus den Investitionskrediten liegt damit bei etwa 1.351 Euro. Damit
bewegt sich die Stadt Köln im Mittelfeld der deutschen Kommunen.
Der Bestand der Liquiditätskredite wird in den Jahren 2023/2024 aufgrund der oben
dargestellten Belastungen aus der COVID -19 Pandemie sowie dem Ukraine -Krieg wieder
anwachsen Ein Abbau der Liquiditätskredite ist aufgrund der zusätzlichen Belastungen erst in
Folgejahren darstellbar.
Hinsichtlich der Investitionen führt die Stadt Köln derzeit ein Bauinvestitionscontrolling ei n.
Nach der aktuellen Planung sollen in den kommenden 5 Jahren jährlich Investitionen von 700-
800 Mio. Euro getätigt werden. Die Summe der Investitionskredite, aber auch das
Anlagevolumen werden hierdurch steigen. Bei den Investitionen haben Nachhaltigkeit und die
Realisierung der Klimaziele eine hohe Priorität.
Aspekt 8.4: Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei Finanzanlagen
Das städtische Finanzdezernat hat im Jahr 2020 seine Anlagerichtlinie und damit die
spezifischen Vorgaben für Kapitalanla gen des Kernhaushalts und der Stiftungen aktualisiert
und dabei das Leitbild Nachhaltigkeit miteinbezogen. Vor diesem Hintergrund legen die
Kämmerei der Stadt Köln und die städtische Zusatzversorgungskasse bei den Anlagen einen
besonderen Fokus auf Nachhal tigkeit. Die Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie wurde als
Teil des bundesgeförderten Projektes „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment
und Re -Investment“ realisiert. Mit der neuen Anlagerichtlinie schafft die Stadt Köln
ambitionierte ESG -Kriterien („Environmental“, „Social“ und „Governance“), die mit
Anforderungen an Sicherheit und Rendite der Anlagen in Einklang gebracht werden. So sollen
zukünftig alle Kapitalanlagen des Kölner Kernhaushaltes nach diesen nachhaltigen Kriterien
getätigt werden. Im Ergebnis wurden konkrete Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten
und die seitens der Stadt mandatierte Vermögensverwaltung formuliert. Im Rahmen der
Investitionen werden (1.) Anlagen in unternehmerische Tätigkeiten rund um fossile
Energieträger und die Atomindustrie weitgehend ausgeschlossen, (2.) Investitionen in Handel
und Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern konsequent ausgeschlossen , (3.) konkrete
Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich des Schutzes von Menschen - und
Arbeitnehmerrechten gestellt sowie (4.) beim Erwerb von Staatsanleihen u. a. vorausgesetzt,
dass die Staaten das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet haben. Die Stadt Köln wird die
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S E I T E 42
Nachhaltigkeitsgrundsätze stetig überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen und
Standards entsprechend anpassen.
Aspekt 8.5: Nachhaltige Finanzierungsinstrumente
Die Verwaltung setzt sich derzeit mit alternativen Finanzierungsinstrumenten - insbesondere
Green Bonds - auseinander, die speziell für die grüne und nachhaltige Transformation genutzt
werden können. In dem Zusammenhang werden die Voraussetzungen grüner Finanzierungen
sowie die damit verbundenen Vor-und Nachteile für Köln analysiert. Darauf aufbauend, soll in
diesem Jahr eine ergebnisoffene Entscheidungsgrundlage, auch unter E inbeziehung der
Überlegungen zur EU-Taxonomie, geschaffen werden.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 43
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
F i n a n z m i t t e l s a l d o
Haushaltsüberschuss bzw. -defizit je Einwohner*in in Euro
2010 2015 2020
-108 -232 282,00
Quelle: SDG-Portal
Der Finanzmittelsaldo gibt Aufschluss über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune,
mit der die ökonomischen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen vor Ort autonom
gestaltet werden können. Der Finanzmittelsaldo bildet das Ergebnis der Finanzrechnung des
kommunalen Handelns eines Jahres im Kernhaushalt ab. In der Stadt Köln weist der Indikator
im betrachteten Zeitverlauf seit 2010 zunächst eine negative Entwicklung auf. Seit dem Jahr
2016 konnte die Stadt teilweise wieder einen Haushaltsüberschuss verzeichn en. Im Jahr
2020 beträgt der vorläufig ermittelte Finanzmittelsaldo 282 Euro je Einwohner*in wurde der
Haushalt mit einem Defizit von -75 Euro je Einwohner*in abgeschlossen, der Durchschnitt der
NRW-Kommunen betrug 119 Euro je Einwohner*in (2020). Eine Ver besserung kann diese
Tendenz zum Erreichen des Ziels 8.2.c „Schuldenstandsquote max. 60 % des BIP -
Beibehaltung bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.
S t e u e r e i n n a h m e n
Steuereinnahmen je Einwohner*in in Euro
2010 2015 2020
1.591 1.636 2.061
Quelle: SDG-Portal
Die Steuerkraft bestimmt maßgeblich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune
und gibt Auskunft über ihre Wirtschaftsstärke bzw. Strukturschwäche. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass die Steuereinnahmen keine weite ren Einnahmen, wie z. B. aus Gebühren,
Abgaben, Investitionszuweisungen von Bund und Ländern sowie allgemeinen
Schlüsselzuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme
berücksichtigen. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf eine positive Entwick lung der
Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen. So ist die Einnahmekraft von 1.591 Euro
je Einwohner*in im Jahr 2010 auf 2.061 Euro je Einwohner*in im Jahr 2020 angestiegen. Die
Entwicklung der Steuereinnahmen in Köln liegt im gesamten Zeitverlauf rund 600 Euro über
dem Durchschnitt in NRW. In den Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes - und NRW -
Landesebene sind keine konkreten Zielsetzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen
definiert.
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S t e u e r e i n n a h m e n
Steuereinnahmen je Einwohner*in in Euro
2010 2015 2020
1.591 1.636 2.061
Quelle: SDG-Portal
Die Steuerkraft bestimmt maßgeblich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune
und gibt Auskunft über ihre Wirtschaftsstärke bzw. Strukturschwäche. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass die Steuere innahmen keine weiteren Einnahmen, wie z. B. aus Gebühren,
Abgaben, Investitionszuweisungen von Bund und Ländern sowie allgemeinen
Schlüsselzuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme
berücksichtigen. In der Stadt Köln ist im Zeitverlauf e ine positive Entwicklung der
Steuereinnahmen je Einwohner*in zu verzeichnen. So ist die Einnahmekraft von 1.591 Euro
je Einwohner*in im Jahr 2010 auf 2.061 Euro je Einwohner*in im Jahr 2020 angestiegen. Die
Entwicklung der Steuereinnahmen in Köln liegt im gesamten Zeitverlauf rund 600 Euro über
dem Durchschnitt in NRW. In den Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes - und NRW -
Landesebene sind keine konkreten Zielsetzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen
definiert.
L i q u i d i t ä t s k r e d i t e
Liquiditäts-/Kassenkredite im Kernhaushalt je Einwohner*in in Euro
2010 2015 2020
225 781 662
Quelle: SDG-Portal
Kurzfristige Liquiditätskredite im Kernhaushalt, weisen auf Finanzierungsengpässe der
Kommunen hin, die durch eine Überziehung der Konten („Überziehungskredit e“) überbrückt
werden. Hohe und langfristige Liquiditätskredite deuten auf eine grundlegende Schieflage in
der Haushaltstruktur einer Kommune hin, welche im Sinne der Generationengerechtigkeit
problematisch ist. In der Stadt Köln sind die Liquiditätskredite je Einwohner*in im Zeitverlauf
bis 2019 gestiegen und im Jahr 2020 auf 662 Euro je Einwohner*in gesunken. Diese
Entwicklung liegt seit dem Jahr 2015 zwar über dem Wert des Bundesdurchschnitts, jedoch
unter dem NRW-Durchschnitt, der im Jahr 2020 bei 1.264 Euro je Einwohner*in lag. In den
Jahren 2020 und 2021 begründen Einmaleffekte den Rückgang. Mittelfristig wird mit einem
Anstieg der Liquiditätskredite gerechnet – eine Folge der zusätzlichen Belastungen durch den
Ukraine-Krieg sowie Haushaltsdefiziten in der mittelfristigen Finanzplanung.
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S E I T E 45
K R I T E R I U M
09 INNOV ATI ON FÜR N A C HH ALTIGKEI T
Die Kommune beschreibt die Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben und
Beteiligungsunternehmen, um innovative Nachhaltigkeitslösungen zu
entwickeln und umzusetzen. Sie erläutert, wie sie Treiber von Innovation (z. B.
Möglichkeiten der Digitalisierung) zur Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele
nutzt.
Aspekt 9.1: Förderung von Innovation in der kommunalen Verwaltung
Im Jahr 2016 hat die Stadtverwaltung Köln mit der „ Verwaltungsreform #wirfürdiestadt“ ein
bundesweit einzigartiges Reformvorhaben einer Großstadtverwaltung gestartet. Ein intensiver
Beteiligungsprozess mit Verwaltungsmitarbeitenden, Politik und Stadtgesellschaft
verdeutlichte im Vorfeld Handlungsbedarf auf allen Ebenen de s Verwaltungshandelns. 2017
stellte der Stadtrat einstimmig die für die Unterstützung des fünfjährigen Projekts (2017 bis
2022) benötigten Ressourcen bereit . Mit der Verwaltungsreform soll eine g anzheitliche
Verbesserung der Stadtverwaltung und der Wandel zu einer nachhaltig „innovativ-lernenden“
Organisation gefördert werden. Die Reform wirkt insgesamt als Katalysator und Beschleuniger
für Digitalisierung und Innovation und unterstützt eine ganzheitliche Innovationsbewegung mit
dem Ziel, eine professionelle Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin und geschätzte Partnerin
für Politik und Stadtgesellschaft zu sein. Seit 2019 ergänzen agile Formate das Vorgehen, die
im Rahmen von sogenannten Veränderungswerkstätten Innovation und Veränderung fördern.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils Transparenzberichte veröffentlicht, die über den
Sachstand der Reform und de r einzelnen Projekte berichtete. Die Fertigstellungsquote der
Projekte ist seit Beginn kontinuierlich hoch . Insgesamt wird die Reform zunehmend breiter,
verschiedene Modernisierungsmaßnahmen werden mehr und mehr verzahnt. Als
Anschlussmaßnahme ist eine nachhaltige Innovation sförderung in Form eines
Kompetenzzentrums Innovation im Referat für Strategische Steuerung der
Oberbürgermeisterin geplant.
Für die Verwaltungsreform und die Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030 +“ wurde die
Digitalisierung als Querschnittsaufgabe für die Themen der gesamten Stadtverwaltung
erkannt. Sie umfasst mehr als digitale Informationsangebote und die Digitalisierung einzelner
Fachverfahren. Als bedeutender Standortfaktor versteht sie die Digitale Daseinsvorsorge als
kommunale Aufgabe mit attraktiven digitalen Bildungsangeboten , offenen Daten und
Echtzeitdaten, digitaler Infrastruktur und Breitbandabdeckung sowie digitalen
Kommunikationsangeboten. Die steuernde strategische Koordinierung der einzelnen
Digitalisierungsprojekte und -initiativen als Querschnittsthemen erfolgt im Rahmen des
Digitalisierungsprogramms. Dieses fördert und koordiniert die städtischen Initiativen,
Maßnahmen und Projekte in den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Im Sinne einer
sparsamen Mittelverwendung und eines achtsamen Ressourceneinsatzes wirkt es auf die
Entwicklung von Blaupausen und nachhaltigen Projektergebnissen hin. Beispielhaft für das
aktuelle städtische Digitalisierungsprogramm sind zum Beispiel die O ptimierung von
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S E I T E 46
Geschäftsprozessen, die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals oder die
Digitalisierung in den Fachdienststellen.
Aspekt 9.2: Zusammenarbeit mit Dritten für innovative Nachhaltigkeitslösungen
Um die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln und dem Stadtwerke Köln Konzern zu
verbessern, wird im Rahmen der Digitalen Zukunftsstadt der Aufbau eines gemeinsamen,
übergreifenden urbanen Datenökosystems unter Berücksichtigun g des städtischen
Datenwertschöpfungskreislaufs vorangetrieben. Anhand von Anwendungsfällen („Use -
Cases“) wird der prototypische Aufbau des Ökosystems angegangen und eine
Strategieempfehlung für die politische Beschlussfassung vorbereitet. Die Stadt Köln u nd die
KölnBusiness Wirtschaftsförderung arbeiten zudem eng mit der Kölner
Wissenschaftslandschaft zusammen. So ist die Geschäftsstelle der Kölner
Wissenschaftsrunde, einem Netzwerk aus 24 Kölner Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, bei KölnBusiness angesiedelt.
Aspekt 9.3: Förderung von Treibern der Innovation
Informations- und Kommunikationstechnologien haben Eingang in nahezu alle Bereiche des
täglichen Lebens gefunden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den digitalen Wandel
vor Ort zu ge stalten. Die Stadt Köln hat 2012 mit dem Ratsbeschluss zum Konzept
„Internetstadt Köln, Ziele - Strukturen - Zusammenarbeit - Unterstützung“ (Internetstadt Köln)
die erste Digitale Agenda einer deutschen Großstadt verabschiedet. Damit soll das Profil der
Stadt im Bereich Internet wirksam optimiert und Köln als nationaler und internationaler
Standort für Internettechnologie und Internetinfrastruktur weiterentwickelt werden (Köln belegt
als Vorreiter beim Thema Digitalisierung in unterschiedlichen bundesweiten Rankings bereits
stetig die vorderen Plätze ). Das Konzept Internetstadt umfasst ganzheitlich alle zentralen
digitalen Handlungsfelder: von der Förderung des „Bildungsnetzwerkes Internetkompetenz“
und „ Open Government “ (Digitale Bürgerdienste und Angebote zur Partizipation ), der
Unterstützung von Internetwirtschaft und -struktur bis hin zu neuen Arbeits - und
Lebensmodellen, der Verbesserung von Arbeitsabläufen innerhalb der Stadtverwaltung und
einem Multi-Stakeholder-Ansatz. Zahlreiche Initiativen und Projekte wurden bereits erfolgreich
umgesetzt. Entsprechende Beispiele reichen von Arbeitsmodellen (mobiles, dezentrales
Arbeiten, Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit, gemeinsame Kfz -Zulassung) über
Geschäftsoptimierungs- und verwaltungsweite Prozesse (elektro nischer Vergabeprozess,
mobile ämterübergreifende Ermittlungsdienste) und Maßnahmen der ganzheitlichen
technischen Schul -IT an Kölner Schulen bis hin zur Modernisierung städtische r
Onlineplattformen.
Im Jahr 2015 hat die Geschäftsstelle „Umsetzung Konzept Internetstadt Köln – Digitale
Agenda“ die Digitalstrategie Köln entwickelt. Die Digitale Stadt zeichnet sich durch eine starke
Vernetzung der Akteur*innen in der Stadtgesellschaft und innerhalb der Verwaltung aus. 2016
wurde vor diesem Hintergrund das Modell der digitalen Lots *innen zur verwaltungsinternen
Vernetzung etabliert. Diese sind Ansprechpartner*innen in die jeweiligen Dezernate und deren
Dienststellen. Im Rahmen der Digitalstrategie Köln finden regelmäßige Veranstaltungen zur
Beteiligung statt, di e zur Weiterentwicklung der Strategie genutzt werden. Die Stabstelle
Digitalisierung führt die vielfältigen innerstädtischen Aktivitäten strategisch zusammen. Im
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Rahmen der jährlichen Veranstaltungstage KölnDigital, werden die Kölner Bürger*innen zu
den Aktivitäten der Stadt im Bereich Digitalisierung informiert und beteiligt.
Aufbauend auf den etablierten und modernen Kommunikationskanälen wie der mobilen
städtischen Onlineplattform, den etablierten Social-Media-Kanälen und der Kölner ServiceApp
ist Transparenz und Offenheit ein wichtiger Faktor der Digitalisierung.
Entsprechend des Ratsbeschlusses zum Konzept Internetstadt sind die Daten der
Stadtverwaltung grundsätzlich „offen“ („Open Data“). Offene Verwaltungsdaten können durch
alle Menschen für jegliche Zwecke genutzt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden.
Diese freie Verwendbarkeit schafft die Möglichkeit, sich aus offenen Quellen selb st zu
informieren und aktiv Gesellschaft und Politik mitzugestalten. Im Rahmen von „Big Data“ und
der Entwicklung neuer kommunaler Geschäftsmodelle werden Echtzeitdaten zusätzlich nicht
nur für die interne Steuerungsverbesserung genutzt, sondern über eine Datenplattform auch
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt – um die Entwicklung neuer Anwendungen zu
ermöglichen.
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I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
E x i s t e n z g r ü n d u n g e n
Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen
2010 2015 2020
10,7 9,3 7,7
Quelle: SDG-Portal
Existenzgründungen können dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen so wie den
Wettbewerb zu fördern und können darüber hinaus Ausdruck einer innovativen,
zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur sein. Der Indikator gibt Aufschluss über die
Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000 Einwohner*innen, ohne dabei
Auskunft über den Innovationsgehalt der jeweiligen Neugründung zu geben und kann
somit den tatsächlichen Innovationsgrad einer Kommune nur eingeschränkt abbilden.
In der Stadt Köln lag die Anzahl der neu errichteten Gewerbebetriebe je 1.000
Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant bei ca. 9 bis 10 Neuerrichtungen, im
Jahr 2020 sank der Wert auf 7,7. Die Anzahl lag im Jahr 2020 weiterhin über dem
NRW-Durchschnitt von 6,5 Neuerrichtungen. Die Bundesregierung hat in ihrer
Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel 9.1 „Private und öffentliche Ausgaben für Forschung
und Entwicklung steigern - Jährlich mindestens 3,5 % des BIP bis 2025“ verankert.
Visionäre Gründer*innen mit zukunftsfähiger Ausrichtung werden beispielsweise
durch Steuererleichterungen oder Konjunkturpakete un terstützt und können den
Innovationsgrad in einer Kommune steigern.
B r e i t b a n d v e r s o r g u n g – p r i v a t e H a u s h a l t e
Anteil der privaten Haushalte, die eine Bandbreite von 50 Mbit/s nutzen können ,
In Prozent
2015 2017 2019
96,7 99,2 99,0
Quelle: SDG-Portal
Die flächendeckende Breitbandversorgung privater Haushalte hat einen indirekten
Nachhaltigkeitsbezug, da der Zugang zu Informationen und elektronischen Diensten
(z. B. e -Medizin, e -Government) oder das Arbeiten im „mobile office“ private
Haushalte durch zeitliche und monetäre Einsparungen entlasten kann. Die digitale
Zugangsmöglichkeit zu vielfältigen Bildungs- und Informationsangeboten trägt zudem
zu Generationengerechtigkeit bei. In der Stadt Köln liegt der Anteil der privaten
Haushalte, die eine Bandb reite von 50 Mbit/s nutzen können, zuletzt (2019) bei
99,0 % und somit über dem NRW-Durchschnitt von 93,2 %. Damit trägt die Stadt Köln
zum Erreichen des Ziels 9.1.b „Flächendeckender Aufbau von Gigabitnetzen bis
2025“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
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Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E - S T E U E R U N G S K R I T E R I E N
Strategische und
organisatorische
Verankerung von
Nachhaltigkeit
• Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
Öffentliche Beteiligung • Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
• Beteiligungsformate bei der Erarbeitung von städtischen
Konzepten (Beispiele: Smart-City-Strategie /
Förderprojekt „un:box cologne“ / Zero-Waste-Konzept)
• Förderung des Vereins Köln Agenda e.V.
• Förderung des zivilgesellschaftlich organisierten
Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V.
• Unterstützung des „Kölner OK Labs“
Nachhaltige
Verwaltung, Vergabe
und Beschaffung
• Faire Beschaffung bei der Stadt Köln (z. B. Pilotprojekt
„Faire Beschaffung von Schuhen und Dienstkleidung im
Grünflächenamt“, „Faire Beschaffung Spielzeug“ sowie
„Faire Beschaffung von Bällen“)
• Schulungen zu fairer Beschaffung
• Fortbildung zu den 17 SDGs auf Führungsebene
Finanzen
• Anlagenband zum Haushaltsplan 2022
• Wirkungsorientierter Haushalt (Band 3 des
Haushaltsplanes)
• Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt“
• Evaluation des im wirkungsorientierten Haushalt
integrierten Nachhaltigkeitshaushalts
• Maßnahmen gegen Verschuldung: Intergenerative
Finanzperspektive / Finanzstrategie /
Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt
Köln / Haushaltssatzung / Steuer- und Hebesätze
• Nachhaltigkeitsorientierte Anlagestrategien bei
Finanzanlagen: Weiterentwicklung Anlagerichtlinie -
Berücksichtigung von ESG Kriterien
Innovation • Verwaltungsreform #wirfürdiestadt
• Digitalisierungsprogramm
• Digitale Zukunftsstadt
• Konzept „Internetstadt Köln“, inkl. Geschäftsstelle
• Digitalstrategie Köln
• Modell der digitalen Lots*innen
• Stabstelle Digitalisierung
• Veranstaltungstage KölnDigital
• Maßnahmen bzgl. „Open Data“
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KRITERIEN 10 BIS 18: HANDLUNGSFELDER
H A N D L U N G S F E L D
10 KLIM ASC HUTZ UND ENERGIE
Die Kommune legt offen, wie sie sich für den Klimaschutz einsetzt, und berichtet
über ihre Leistungen zum Gelingen der Energiewende. Sie berichtet über ihr
Klimaschutzkonzept und über die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen.
Aspekte
10.1 Kommunaler Klimaschutz
10.2 Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen
10.3 Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und
Entwicklung
Praxisbeispiele • Klimaneutrales Köln / Klimarat
• Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien -
klimafreundliches Wohnen“
SDG-
Indikatoren
• Strom aus Windkraft
• Fertiggestellte Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie
Add-On-
Indikatoren
• Treibhausgasemissionen
• Energieverbrauch
• Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energ ien am
Bruttostromverbrauch
• Strom aus Photovoltaik
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 51
Aspekt 10.1: Kommunaler Klimaschutz
Die Stadt Köln bekennt sich zu den auf der UN -Klimakonferenz in Paris 2015
vereinbarten Klimaschutzzielen und hat per Ratsbeschluss im Jahr 2021 als
zentrales Ziel die gesamtstädtische Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erklärt.
Um die Entwicklung und Umsetzung einer Gesamtstrategie voranzubringen,
wurde 2020 ein Klimarat als beratendes Expertengremium mit Persönlichkeiten aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsb au, Zivilgesellschaft und Stadtverwaltung eingerichtet
(siehe ausführlich im Praxisbeispiel).
Der Klimarat hat sich hinter das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gestellt
und sich dazu bekannt, den Umsetzungsprozess aktiv zu befördern. Im Rahmen der
Gesamtstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität werden in den nächsten Jahren diverse
Umsetzungsstrukturen und Maßnahmen realisiert werden, welche die bisherigen
Klimaschutzaktivitäten (wie z. B. Beschluss zum Klimanotstand , Integriertes
Klimaschutzkonzept, Klimaschutzteilkonzepte Energie und Verkehr , Mitgliedschaften im
Klima-Bündnis und im Bürgermeisterkonvent, Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 )
ergänzen.
Ein großes Potential zur Senkung von Emissionen bieten i nnovative Technologien u nd die
Digitalisierung. Dies wird als strategisches Querschnittsziel im Rahmen von „SmartCity
Cologne“ – eine Initiative der Stadt Köln und der RheinEnergie AG für Kölner Unternehmen,
Privatleute, Verbände, Behörden und Hochschulen – gezielt unterstützt. Die Initiative bietet
eine Plattform für unterschiedliche Projekte zum Klimaschutz und zur Energiewende. Urbane
Innovationen können so erprobt und sichtbar gemacht werden (ein Beispiel ist das
Modellprojekt „Klimastraße Neusser Straße“). Als Koordinierungs - und
Kommunikationsplattform trägt die Initiative außerdem dazu bei, Akteur*innen in den
Bereichen Klimaschutz und Innovation in Köln gezielt zu vernetzen. Durch die Mitgliedschaft
in europäischen Städtenetzwerken wie Eurocities, Klimabündnis e.V. oder dem Beitritt zum
europäischen Konvent der Bürgermeister*innen, gestaltet Köln Klimaschutz auf europäischer
Ebene mit und bringt Impulse in die lokale Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten ein.
Aspekt 10.2: Klimaschutz in Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen
Vor dem Hintergrund der Kölner Klimaschutzziele fungieren die
Stadtverwaltung sowie die Eigen - und Beteiligungsunternehmen als Vorbild.
So ist die RheinEnergie AG als regionaler Energieversorger 2021 die
Selbstverpflichtung einer vollständigen Dekarbonisierung ihrer Strom- und Wärmeversorgung
eingegangen, mit dem Ziel diesen Transformationsprozess spätestens bis 2035
abzuschließen und so die klimaneutrale Energieversorgung in Köln voranzutreiben. Diese
Selbstverpflichtung geht auf ein Mediationsverfahren zwischen der Bürger*inneninitiative
Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zurück, das die Stadt Köln als Antwort auf ein
durch Klimawende Köln angestrebtes Bürgerbegehren organisiert hat. In diesem Rahmen
wurde u. a. festgehalten, dass die Rhe inEnergie AG ihren bundesweiten Anlagenpark
Erneuerbarer Energien ausbauen und die Solaroffensive in Köln vorantreiben wird.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 52
Auch die weiteren Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns tragen mit diversen
Maßnahmen zu Emissionsreduktionen bei (siehe ausfüh rlich im Nachhaltigkeitsbericht des
Stadtwerke Köln Konzerns). Als Beispiel können die Maßnahmen der Kölner Verkehrs -
Betriebe genannt werden, die im Rahmen einer Umwelterklärung festgehalten werden.
So nutzen die Verkehrs-Betriebe seit 2016 ausschließlich zertifizierten Ökostrom und stellen
die Busflotte auf E-Mobilität um. Der CO₂ -Ausstoß konnte damit seit 2013 von 65 g auf 20 g
je Personen -Kilometer gesenkt werden, bis 2030 wird eine Senkung auf
10 g angestrebt. Ein weiteres Beispiel ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den
Dächern der verschiedenen Einrichtungen des Stadtwerke Köln Konzerns (z. B.
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln).
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veröffentlicht jährlich einen Energiebericht zu den
öffentlichen Gebäuden (Verwal tungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Aufbauten auf
Grünflächen sowie Kulturbauten). Im Rahmen des Energiemanagements konnten in den
vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden, wie z um Beispiel
Sanierungsmaßnahmen oder die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen (derzeit sind rund 30
eigene Anlagen im Betrieb). Der Rat der Stadt Köln hat 2021 beschlossen, dass das Potential
für Photovoltaik auf allen städtisch genutzten Gebäuden sowie Gebäuden im Konzern Stadt
Köln ermittelt und ausgeschöpft werden soll. Für alle städtischen Neubau - und
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand bestehen bereits bindende Energieleitlinien mit dem
Ziel einer effizienten Energienutzung. Die zukünftig größte Photovoltaikanlage der Stadt Köln
(ca. 1 ha) wird im Rahmen des Umbaus des Radstadions zu einem Bundesleistungszentrums
auf dessen Dach entstehen.
Aspekt 10.3: Einbettung von Klimaschutz in die räumliche Planung und
Entwicklung
Der Bereich Planen und Bauen stellt in der wachsenden Stadt Köln einen
wichtigen He bel zum Klimaschutz dar. Gebäuden wird in Deutschland
grundsätzlich ein Anteil von etwa 35 % am Endenergieverbrauch und etwa 30
% der CO₂ -Emissionen zugeschrieben. Um Klimaschutz frühzeitig in den
verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln zu
berücksichtigen, hat die Stadt Anfang 2022 entsprechende Klimaschutzleitlinien beschlossen
(Leitlinien zum Klim aschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben ). Die
Kernanforderung ist hier ein hoher baulicher Standard von Wohngebäuden und
Nichtwohngebäuden (KFW 40EE) in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung
(jedoch mindestens zu 55%) mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter
Nutzung von Photovoltaik. Klimaschutzaspekte werden in den Qualifizierungsverfahren, in der
verbindlichen Bauleitplanung bei Neuaufstellung sowie bei der Veräußerung und
Erbbaurechtsbestellung von kommunalen Flächen berücksichtigt. Die Klimaschutzleitlinien
werden regelmäßig an die aktuell geltenden Rahmenbedingungen angepasst. Sie sind ein
Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 sowie Teil der
Sofortmaßnahmen aus dem Klim arat - Projektgruppe Gebäude. Übergeordnet sollen die
Klimaschutzleitlinien dafür sorgen, dass Neubauvorhaben nur noch in einem Standard
realisiert werden, der die Erreichung der Klimaneutralität 2035 ermöglicht.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 53
Ein Beispiel für ein konkretes Projekt zur Förderung von Energieeffizienz in bestehenden
Quartieren ist das Projekt „GrowSmarter“, im Rahmen dessen die RheinEnergie AG ein
integriertes Quartierskonzept umgesetzt hat. Zur Einsparung von Energie bei der öffentlichen
Stadtbeleuchtung wird diese grunds ätzlich auf LED -Technik umgestellt. Mit dem
Lichtmasterplan wurde insgesamt ein Orientierungsrahmen bzgl. Realisierung, Sanierung und
Neubau von Anlagen zur Stadtbeleuchtung geschaffen, der die Aspekte der Energieeffizienz,
des Umwelt - und Naturschutzes so wie der Verkehrssicherheit und öffentlichen Sicherheit
beinhaltet. Auch die Anzeige - und Informationstafeln des Verkehrsleit - und
Informationssystems (Variotafeln zur Verkehrsinformation) wurden im Jahr 2019 erneuert und
mit energieeffizienten Systemen in LED-Technologie ausgestattet.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 54
P R A X I S B E I S P I E L E
Praxisbeispiel 1 - Klimaneutrales Köln / Klimarat
Mit dem Ziel, die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Erreichung der
Klimaneutralität in Köln zu steuern und zu unterstützen, wurde im April 20 20 der Klimarat als
beratendes Expertengremium gegründet. Der Klimarat versteht sich als Impulsgeber und
Organisator für ein klimaneutrales Köln und verleiht so dem Klimaschutz Schlagkraft. Die
Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilges ellschaft und Verwaltung
decken die Themenfelder der großen Emissionsquellen ab. Sie fungieren als
Multiplikator*innen, wirken in ihren Netzwerken und werben um Mitwirkung. Der Klimarat wird
durch sechs Projektgruppen (zu den Themen Energie, Gebäude, Arbeit-Wirtschaft-Produktion,
Mobilität und Logistik, Ernährung und Konsum sowie Kommunikation und Partizipation) bei
der inhaltlichen Arbeit unterstützt. In den jeweiligen Projektgruppen wirken Persönlichkeiten
aus Stadtverwaltung, Nichtregierungsorganisatione n, wissenschaftlichen Organisationen,
Verbandsorganisationen und große Akteur*innen Kölns zusammen. Der Klimarat wirkt
insgesamt darauf hin, dass für die Maßnahmenumsetzung erforderliche Entscheidungen in
den jeweils eigenen Organisationen und Netzwerken r ealisiert sowie benötigte Ressourcen
bereitgestellt werden – und gibt Impulse zu erforde rlichen Anreizinstrumenten (z. B.
Förderungen). Die Geschäftsführung bildet das Bindeglied für die Kommunikation mit Politik
und Stadtgesellschaft.
Praxisbeispiel 2 - Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare
Energien - klimafreundliches Wohnen“
Das Anfang April 2022 in Kraft getretene Förderprogramm „Gebäudesanierung und
Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen“ ist ein wesentlicher Baustein zum
gesetzten Ziel der Stadt Köln, bis 2035 klimaneutral zu werden. Die Fördermittel wurden dazu
von einer Mio. Euro auf bis zu 20 Mio. Euro aufgestockt.
Das Programm löst das bereits seit über drei Jahren laufende Förderprogramm
„Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ ab, um insbesondere den
Ausbau von Photovoltaik in Köln weiter voranzubringen.
Mit dem neuen Förderprogramm werden auch durch den Bund unterstützte Maßnahmen
einfacher und transparenter zusätzlich finanziert. Es besteht nun die Möglichkeit, eine
Zuschussförderung in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten zum bestehenden
Bundesprogramm zu erhalten. Zudem werden eigene kommunale Schwerpunkte gesetzt, die
nicht durch Maßnahmen anderer Förderprogramme abgedeckt sind. Einer der
Förderschwerpunkte bei den kölnspezifischen Maßnahmen ist die Solaroffensive mit deutlich
attraktiveren Fördergeldern. Die Förderhöhen für Photovoltaikanlagen wurden hierbei von 150
Euro auf 250 Euro pro Kilowatt-Peak angehoben. Auch Batteriespeicher werden nun mit einer
Förderhöhe von 150 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität gefördert. Neu ist
ebenfalls, dass Mieter*innen Anträge auf Förderung von Steckersolargeräten in Höhe von bis
zu 200 Euro stellen und hiermit ihren Stromverbrauch aus dem Netz senken können.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
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Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – K L I M A S C H U T Z U N D E N E RG I E
Kommunaler Klimaschutz
• Klimaneutralität bis zum Jahr 2035
• Klimarat
• SmartCity Cologne
• Weitere:
o Beschluss zum Klimanotstand
o Integriertes Klimaschutzkonzept
o Klimaschutzteilkonzepte Energie und Verkehr
o Mitgliedschaften im Klima-Bündnis und im
Bürgermeisterkonvent
o Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022
Klimaschutz in
Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• Mediationsverfahren zwischen der Initiative
Klimawende und der RheinEnergie AG
• Maßnahmen des Stadtwerke Köln Konzerns
o Kölner Verkehrs-Betriebe
o Gebäudewirtschaft
Einbettung von
Klimaschutz in die
räumliche Planung und
Entwicklung
• Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben
• Projekt „GrowSmarter“
• Energiesparende Maßnahmen: öffentliche
Stadtbeleuchtung / Lichtmasterplan / Variotafeln zur
Verkehrsinformation
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 56
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
S t r o m a u s W i n d k r a f t
Installierte Windenergieleistung je Einwohner*in, in Watt
2010 2015 2020
k.A. k.A. k.A.
Quelle: SDG-Portal
Der Strom aus Windkraft hat einen erheblichen Anteil am deutschen Energiemix und ist,
gemessen an der eingespeisten Energie, der wichtigste erneuerbare Energieträger. Der
Indikator gibt Aufschluss über die installierte Leistung alle r Windkraftanlagen im Verhältnis
zur Einwohner*innenzahl einer Kommune. Die Gewinnung von Strom aus Windkraft ist in
Großstädten jedoch nur sehr begrenzt möglich und gesetzlich stark reglementiert. Für die
Stadt Köln liegen vor diesem Hintergrund keine Da ten von Standorten in Betrieb vor. Es
besteht eine Windkonzentrationszone, deren Aufrechterhaltung derzeit durch die Stadt Köln
geprüft wird. Die Daten auf NRW -Ebene weisen eine leicht steigende installierte
Windenergieleistung bis 2020 auf. Die Ausweitung von Strom aus Windkraft trägt insgesamt
zum Erreichen des Ziels 7.2.b. „Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am
Bruttostromverbrauch auf mindestens 65 % bis 2030 steigern“ der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie bei.
F e r t i g g e s t e l l t e W o h n g eb ä u d e m i t e r n e u e r b a r e r
H e i z e n e r g i e
Anteil fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie in Prozent
2010 2015 2020
16,1 32,7 43,8
Quelle: SDG-Portal
Der Einsatz erneuerbarer Heizenergie im Gebäudesektor kann erheblich dazu beitragen die
CO₂-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus hat der Einsatz erneuerbarer Heizenergie
positive ökonomische Effekte auf die energetischen Fixkosten (z. B. geringere Anlagekosten
oder Wegfall der CO₂-Bepreisung) in den privaten Haushalten. In der Stadt Köln lag der Anteil
fertiggestellter Wohngebäude mit erneuerbarer Heizenergie im Jahr 2020 bei 43,8 % und
wies damit eine steigende Tendenz auf. Dieser Anteil liegt leicht unter dem NRW -
Durchschnittswert von 50,2 % (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie v erfolgt
grundsätzlich das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto -
Endenergieverbrauch auf 30 % bis 2030, auf 45 % bis 2040 und auf 60 % bis 2050 zu steigern
(Ziel 7.2.a). Die Stadt Köln trägt durch die Aktivitäten im Wohngebäudesektor indirekt dazu
bei, das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
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S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä TZ L I C H E I N D I K A T O REN
T r e i b h a u s g a s e m i s s i o n e n
Treibhausgasemissionen pro Jahr nach Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO)
in Tonnen
2015 2019
Hinweis witterungs-
korrigiert
nicht
witterungs-
korrigiert
Private Haushalte 2.060.205 1.834.000
Industrie und
verarbeitendes Gewerbe 3.863.037 3.879.000
Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen, Sonstiges 1.543.224 1.218.000
Kommunale Einrichtungen 82.618 81.000
Quelle:
Stadt Köln - CO₂
Bilanz IFEU
Die Treibhausgasbilanz (THG -Bilanz) gilt als wichtiger Indikator für das Monitoring der
Treibhausgasemissionen. Diese wird regelmäßig alle drei bis fünf Jahre nach der
Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) aufge stellt. Für Köln existieren Zeitreihen seit
1990 mit einem Ausgangswert von 12 Mio. Tonnen THG Emissionen pro Jahr. Die im Jahr
2021 aufgestellte, vorläufige, noch nicht witterungskorrigierte, THG -Bilanz für 2019 weist
einen Wert von 9,5 Mio. Tonnen aus. Für die Klimaneutralität Kölns bis 2035 wird ein Zielwert
von < 1 Mio. Tonnen angestrebt. In die THG -Bilanz fließen etwa 300 Datensätze ein. Diese
setzen sich zusammen aus Hochrechnungen über bundeweite Energieverbrauchskennwerte,
Hochrechnungen mit lokalen Statistikdaten und regionalen Kennwerten, Hochrechnungen mit
lokalen Primärdaten aus dem Energiebereich sowie Berechnungen mit lokalen
Primärverbrauchsdaten.
E n e r g i e v e r b r a u c h
Energieverbrauch private Haushalte und GHDI in GWh
2015 2019
Private Haushalte 6.681 6.483
Industrie, Gewerbe,
Handel, Dienstleistungen 15.358 16.290
Quelle:
Stadt Köln - CO₂
Bilanz IFEU
Die Entwicklung des Energieverbrauchs 2015 im Vergleich zu 2019 zeigt einen abfallenden
Wert für private Haushalte und einen Anstieg für die Sektoren Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen und Industrie. Im noch nicht vorliegenden Bilanzjahr 202 0 dürfte dieser
Trend aufgrund der pandemiebedingten Rahmenbedingungen (verstärktes Arbeiten im
Homeoffice, verstärkte Nutzung der Wohnung, Kurzarbeit in Unternehmen) umgekehrt
ausfallen. Im Kontext der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ste igt der
Druck, Energieverbräuche massiv zu reduzieren, um die noch ausstehende grundlegende
Transformation des Energiesystems (die eine Unabhängigkeit von Energieimporten aus dem
Ausland erlauben würde) abzupuffern.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 58
A n t e i l d e s S t r o m s a u s e r n e u e r b a r e n En e r g i e n a m
B r u t t o s t r o m v e r b r a u c h
Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Prozent
2015 2020
0,9 1,6
Quelle: Energieatlas NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(LANUV) ste llt über den „Energieatlas.NRW“ Daten zu Potentialen und installierten
Leistungen erneuerbarer Energien zur Verfügung. Als erneuerbare Energien werden
Windenergie, Photovoltaik auf Freiflächen sowie auf Dachflächen, Bioenergie und
Wasserkraft berücksichtigt. Laut LANUV könnte Köln 55 % seines Energiebedarfs durch lokal
verfügbare erneuerbare Energien (insbesondere Photovoltaik) decken. Derzeit (2020)
installiert sind 1,6 %. Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am
Bruttostromverbrauch soll in den kommenden Jahren massiv erhöht werden. Im Rahmen des
2021 durchgeführten Mediationsverfahrens zwischen dem lokalen Energieversorger
RheinEnergie AG und der Bürgerinitiative ist die RheinEnergie AG eine Selbstverpflichtung
eingegangen, ab 2035 ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu liefern.
Bereits ab Januar 2022 werden alle Bestands - und Neukunden im Privat - und
Gewerbesegment ausschließlich mit Ökostrom versorgt, ab 2035 sollen 100% der Groß- und
Sonderkunden ebenfalls ausschließlich mit Ökostrom beliefert werden. Des Weiteren soll die
Gasversorgung bis 2035 auf grünen Wasserstoff umgestellt sein.
S t r o m a u s P h o t o v o l t a i k
Strom aus Photovoltaik in MWh
2015 2020
35.669 60.700
Quelle: Energieatlas NRW
Auch der Photovoltaik (PV) -Ausbau soll in den kommenden Jahren verstärkt angegangen
werden. Wie bereits erwähnt, könnte die Stadt Köln laut LANUV 55 % ihres Energiebedarfs
durch lokal verfügbare erneuerbare Energien – insbesondere Photovoltaik – decken. Im Jahr
2022 hat die Stadt Köln eine breit angelegte „Solaroffensive“ gestartet, deren Kern die
Bündelung der Kräfte und Kompetenzen aller Umsetzenden und Zielgruppen aktivierenden
Akteur*innen bildet. Flankierend setzt die Stadt Köln mit attraktiver PV-Förderung ein Zeichen
der Unterstützung derer, die in den Ausbau der Photovoltaik investieren. Ziel ist, bis 2030
mindestens die Hälfte des PV-Potentials zu nutzen. Dies entspricht der Installation von PV -
Anlagen auf etwa 15.000 Dächern pro Jahr.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 59
H A N D L U N G S F E L D
11 RESSOURCENSCHUTZ UND
KLIM AFOLGEN ANP ASSUNG
Die Kommune legt offen, wie sie natürliche Ressourcen einschließlich der
biologischen Vielfalt schützt und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft
vorantreibt. Sie berichtet über nachhaltigkeitsorientierte Konzepte in den
Bereichen Versiegelung und Flächeninanspruchnahme und ihren Einsatz zur
Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft.
Aspekte
11.1 Schutz der Biodiversität
11.2 Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächen
11.3 Risiken durch Biodiversitätsverlust
11.4 Nachhaltige Ver- und Entsorgung
11.5 Ressourcenverbrauch in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
11.6 Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft
11.7 Risiken durch Umweltbelastungen und Klimawandel
11.8 Klimaanpassung in der Kommune
11.9 Klimaanpassung in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
Praxisbeispiele • Masterplan Stadtgrün
• Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln
SDG-
Indikatoren
• Flächeninanspruchnahme
• Flächenneuinanspruchnahme
• Flächennutzungsintensität
• Naturschutzflächen
• Landschaftsqualität
• Unzerschnittene Freiraumflächen
• Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft
• Fließgewässerqualität
• Abwasserbehandlung
Add-On-
Indikatoren
• Erhebung der Grundwasserschäden
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 60
Aspekt 11.1: Schutz der Biodiversität
Kommunen kommt beim Schutz der Biodiversität aufgrund ihrer
Planungshoheit eine besondere Verantwortung zu. Mit der Unterzeichnung der
Deklaration "Biodiversität in Kommunen" (2010) hat sich die Stadt Köln zu der
Notwendigkeit des intensiven Handelns bekannt. Durch den Beitritt zum Bündnis "Kommunen
für biologische Vielfalt e. V." (2017) wurde dieses Anliegen weiter bekräftigt. Das Bündnis
eröffnet den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, durch Erfahrungsaustausch und
Kooperation den Erhalt der Artenvielfalt zu fördern.
Um unter Berücksichtigung der vielfältigen Flächennutzungskonkurrenzen verschiedene
Möglichkeiten der stetig wachsenden Stadt für den Arterhalt aufzuzeigen, wird aktuell eine
Biodiversitätsstrategie erstellt (Arbeitsti tel: „Biodiversitätsstrategie Köln - bunt, vielseitig,
respektvoll, tolerant – für Mensch und Natur: Eine Strategie zum Erhalt und zur Förderung der
biologischen Vielfalt in Köln“). Sie soll dazu beitragen, ein artenreiches Umfeld zu schaffen,
die Ökosystemleitungen zu sichern und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Die Realisierung
der ermittelten Ziele soll über einen politischen Beschluss und einen darauf folgenden
Umsetzungsfahrplan sichergestellt werden. Die Strategie ist ein Instrument, in dem die
Aktivitäten zum Beschluss „Bienenfreundliches Köln“ (2018) eingebettet und in einen
gesamtstädtischen Kontext gestellt werden.
In den letzten Jahren wurden bereits diverse Projekte zum Arterhalt durchgeführt. So fand von
2019 bis 2021 eine Bestandserfassung d er Insektenvielfalt statt ( "Insektenmonitoring –
Untersuchungen zur Insektenvielfalt der Großstadt Köln – Bestandsentwicklungen, Bestäuber,
Nützlinge, Handlungs -empfehlungen"). Auf dieser Grundlage wurden erste allgemeine
Handlungsempfehlungen gegen den Rü ckgang der Insektenvielfalt für das Stadtgebiet
konzipiert und erste Felderhebungen ausgewertet. Weitere aktuelle Aktivitäten sind das
Projekt „Ökologische Wohnumfeldverbesserung“ zur Gestaltung ökologischer Freiflächen in
Wohngebieten und das Projekt „Bunte Gärten und Balkone - damit Tiere nicht nur Zaungäste
bleiben“, das auf den Wert naturnaher Gärten aufmerksam macht. Zum Schutz der Habitate
von Wildbienen werden verschiedene Ansätze in Verbindung mit Umweltbi ldungsarbeit
umgesetzt (wie z. B. ein Wildbienen-Erlebnispfad, die Anlage von Wildbienenflächen und der
Aufbau von Nisthilfen). Auch zum Erhalt von Leitarten in der Stadtnatur bestehen diverse
Projekte ( u.a. Spatzenprojekt „Ganz Köln im Spatzenfieber “ – Auszeichnung zum
Naturschutzprojekt des Jahres und UN -Dekadeprojekt; Gartenschläfer- und Heckenprojekt
sowie „Der Sperber - Kleiner Jäger in großer Stadt“).
Aspekt 11.2: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächen
Mit dem Beschluss zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen („Urbane
Landwirtschaft in Köln“) wurde im Jahr 2019 ein entscheidender Schritt
gegangen, um die Bewirtschaftung der im Eigentum der Stadt Köln stehenden
Agrarflächen nachhaltig auszurichten. Die Bewirtschaftung soll sich somit an folgenden Zielen
orientieren: Erhöhung der Biodiversität, Förderung einer naturnahen und ökologischen
Landwirtschaft, Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden, Verbot von
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 61
Glyphosat, kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen, Förderung lokaler
Vermarktungskonzepte (Direktvermarktung) sowie Unterstützung von gemeinschaftlichen
Initiativen, die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen.
Für das Engagement zu einer naturnahen Grünflächenpflege und -gestaltung wurde Köln 2019
mit dem Label „StadtGrün naturnah“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens
wurde ein Gesamtkonzept für eine naturnahe Grünpflege der Grünanlagen erarbeitet. Das
Konzept umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung unter Einbezug
der Bürger*innen. Wesentlicher Bestandteil ist die Anlage und das Monitoring von artenreichen
Wiesen in öffentlichen Grünflächen. Zusätzlich wurde in jedem Stadtbezirk ein StadtnaturPark
ausgewiesen, welche die Naherholung für die Stadtbevölkerung und gleichzeitig ausreichend
Lebensräume für Tiere und Pflanzen ermöglichen.
Das integrative Konzept „Essbare Stadt“ ergänzt diesen Ansatz für mehr Ökologie in der
Grünflächenpflege und -gestaltung.
Die Bewirtschaftung des Kölner Waldes erfolgt seit vielen Jahren nach dem FSC -Standard.
Von d en insgesamt 4.000 ha Erholungswald könnten mittlerweile 500 ha als
Naturwaldentwicklungsgebiete festgesetzt werden.
Zur Grünflächengestaltung wurden in den letzten Jahren diverse weitere Aktivitäten umgesetzt
(siehe hierzu auch das Praxisbeispiel). Mit de m Projekt „Masterplan Stadtgrün“ wird ein
strategisches Gesamtkonzept für „Grüne Infrastruktur“ erarbeitet, das besonders in
strukturschwachen Gebieten geeignet ist , Grün- und Erholungsflächen zu schaffen, zu
vernetzen und aufzuwerten. Vor allem Menschen, die in sozial benachteiligten und belasteten
Stadtquartieren leben, sollen neue Zugänge zur Natur erhalten. Aufbauend auf dem
regionalen „Masterplan:grün“ wurde 2010 das Projekt RegioGrün gemeinsam mit den
Nachbarkreisen erarbeitet – mit dem Ziel , die Grün - und Freiräume über das eigentliche
Stadtgebiet hinaus zu vernetzen. Unter dem Arbeitstitel „Grüngürtel: Impuls 2012“ wurde
bereits 2012 ein Entwicklungsplan für den gesamten Äußeren Grüngürtel entwickelt. Aktuelle
Grün- und Freiraumkonzepte (Grünzug Nipp es, Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd) sind
wesentliche Bausteine zur Weiterentwicklung der Grünen Infrastruktur. Zur Steuerung der
Flächenentwicklungen und zur Bewältigung der Flächenkonkurrenzen soll zukünftig insgesamt
ein transparentes Flächenmanagement eingeführt werden.
Aspekt 11.3: Risiken durch Biodiversitätsverlust
Der Verlust von Biodiversität wurde in den vergangenen Jahrzehnten zum
Beispiel durch Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und den
Klimawandel stark beschleunigt. Biologische Vielfalt – also die Vielfalt von Arten,
deren genetischer Variationen sowie der Lebensräume – stellt eine der wichtigsten
Lebensgrundlagen für den Menschen dar. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Nutzung sind zentral
für die Regulations- und Leistungsfähigkeit sowie die Produktivität von Ökosystemen und des
Naturhaushalts. Sauberes Wasser und saubere Luft, Stoffkreisläufe, die
Nahrungsmittelproduktion, die menschliche Erholung in der Natur – all diese Aspekte beruhen
auf dem Erhalt der Vielfalt. Da lebende Org anismen in dynamischen Ökosystemen
interagieren, kann das Verschwinden einer Art weitreichende Auswirkungen auf die
Nahrungskette haben. Auch die ökonomischen Folgen durch den Verlust von Biodiversität sind
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 62
immens, wie zum Beispiel der wirtschaftliche Schaden durch den Rückgang der natürlichen
Bestäubung durch Insekten zeigt. Städte tragen mit der Vielgestaltigkeit ihrer Lebensräume
insgesamt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität, sowohl
im innerstädtischen als auch im landwirtschaftlichen Bereich des städtischen Umfelds.
Aspekt 11.4: Nachhaltige Ver- und Entsorgung
Zur Unterstützung einer nachhaltigen Ver- und Entsorgung bzw. der Förderung
einer Kreislaufwirtschaft werden in der Stadt Köln aktuell diverse Aktivitäten
durchgeführt. Der Rat der Stadt hat 2021 beschlossen, dass bis Ende 2022 ein „Zero-
Waste-Konzept“ für Köln entwickelt werden soll. So sollen Abfallmengen reduziert, Wertstoffe
noch besser getrennt und das Recycling gefördert werden. Im Zuge der Konzeptera rbeitung
wird ebenfalls geprüft, inwieweit die Zertifizierungsanforderungen des europäischen „Zero -
Waste-Programms“ erfüllt werden können, um Köln als „Zero-Waste-Stadt“ zu positionieren.
Mit Hilfe der Plattform „coffee-to-go.koeln“, einer gemeinsamen Initiative der Stadt und der
Abfallwirtschaftsbetriebe, soll gezielt die Menge der weggeworfenen Einwegbecher reduziert
werden. Die Plattform ruft zum Gebrauch von Mehrwegsystemen auf und bietet eine
Standortsuche nach Unternehmen mit Mehrwegangebot an. Ziel der stadtweiten Abfall-
Sammel-Aktion „Kölle Putzmunter“ für Freiwillige ist es hingegen, das Thema Sauberkeit
öffentlicher Flächen stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern und aufzuzeigen,
dass alle Bürger*innen mitverantwortlich sind, ihr Lebensumfeld sauber zu halten.
Eine zentrale Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entsorgung nehmen die
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) sowie die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft
(AVG Köln) der Stadt Köln ein. Beispiele für Maßnahmen durch die AVG Köln sind der im Jahr
2023 in Betrieb gehende Einsatz einer Kunststoffsortieranlage zur stofflichen und thermischen
Nutzung von Kunststoffabfällen im Resthausmüll, das Recycling von Gipskartonplatten zur
Schonung natürlicher Gipsvorkommen, das Nahwärmenetz der AVG Ressourcen – betrieben
mit Holzhackschnitzel aus der Altholzverwertung sowie die Altholzaufbereitungsanlage zur
Nutzung von Altholz für die stoffliche und thermische Verwertung.
Aspekt 11.5: Verringerung des Ressourcenverbrauchs in Verwaltung, Eigen-
und Beteiligungsunternehmen
Der Konzern Stadt Köln unterstützt über verschiedene Prozesse und Aktivitäten
die Verringerung des Ressourcenverbrauchs. Ein Beispiel ist die Umsetzung
der Idee einer Kreislaufwirtschaft bei der Abfallentsorgung s- und
Verwertungsgesellschaft (AVG Köln bzw. der Tochtergesellschaft AVG Kompostierung) und
den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) durch den Betrieb von Verwertungs -/ und
Kompostierungsanlagen und einer eigenen Biogastankstelle. Dabei wird Bioabfall in der
Vergärungsanlage der AVG Kompostierung zu Biomethan oder in der Kompostierungsanlage
zu Kompost verarbeitet. Das Biomethan wird in der Biogastankstelle von Sammelfahrzeugen
der AWB getankt, die dann wiederum den Bioabfall einsammeln und zur Kompostierung-/
Vergärungsanlage fahren . So entsteht ein in sich geschlossenes Kreislaufsystem. Der
Treibhausgasausstoß der Biogas-Fahrzeuge ist bis zu 90 % geringer als bei bisher gängigen
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 63
Dieselmotoren - Feinstaub und Stickoxidemissionen liegen deutlich unter den Anforderungen
der „Euro-6-Abgasnorm“.
Aspekt 11.6: Minderung der Umweltbelastung von Boden, Wasser und Luft
Die Minderung der Umweltbelastung der Ressourcen Boden, Wasser und Luft
stellt eine zentrale Aufgabe für die Stadt Köln dar. Mit Blick auf das
Umweltmedium Luft betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) NRW auf dem Kölner Stadtgebiet im Jahr 2022
insgesamt 20 Messstellen zur Erfassung der Luftschadstoffbelastung. Je nach
Messort wird die industrielle, verkehrliche sowie die Hintergrundbelastung
erhoben, demnach unterscheiden sich auch die Schadstoffkomponenten. Um die
Luftbelastung dauerhaft zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten, liegt seit 2021
die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit zahlreichen Ma ßnahmenpaketen vor.
Zuletzt wurden im Jahr 2019 an zwei Messstellen die Immissionsgrenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO 2) überschritten, seitdem werden die Grenzwerte an allen Stationen
eingehalten.
Hinsichtlich der Ressource Boden hat die Stadt Köln bereits im Jahr 1986 ein Konzept zum
Bodenschutz mit Themen wie Altlasten und Landschaftsverbrauch erstellt. Seit 1998 ist der
Boden mit seinen Funktionen durch die Bodenschutzgesetzgebung von Bund und Land auch
gesetzlich vor schädlichen Beeinträchtigungen gesch ützt. Zurzeit wird das kommunale
Bodenschutzkonzept an die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich des vorsorgenden
Bodenschutzes angepasst. Seit dem Jahr 2018 werden die natürlichen Bodenfunktionen im
Rahmen einer Bodenfunktionskarte dargestellt, diese wird derzeit validiert.
Mit Blick auf die Ressource Wasser werden in der Stadt Köln übergeordnet die im Rahmen
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Ziele verfolgt. Demnach ist bei
oberirdischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Z ustand sowie beim
Grundwasser ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand sicherzustellen.
Entsprechend wird in Köln seit 2010 ein stadtweites Grundwassermonitoring (Überwachung
des chemischen Zustands des oberen Grundwasserleiters) durchgeführt. Hierbe i wird die
Grundwassersituation untersucht und Grundwasserschäden werden beseitigt.
Aspekt 11.7: Risiken durch Umweltbelastungen und Klimawandel
Die natürlichen Ressourcen, wie Wasser, Boden und Luft sind die wesentlichen
Grundlagen menschlichen Lebens. Dennoch übersteigt die Nutzung der Ressourcen
vielerorts ihre Regenerationsfähigkeit. So führt die Beeinträchtigung natürlicher
Bodenfunktionen im Zuge der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs - und
Verkehrsflächen zu einer reduzierten Regenwasserversick erung und
Grundwasserneubildung. Wasser - und Bodenverschmutzung, z um Beispiel durch die
Ablagerung von Chemikalien und Abfällen bedrohen das ökologische Gleichgewicht.
Luftverunreinigung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid führen zu gesundheitlichen Risik en,
während freigesetzte Treibhausgase den Klimawandel beschleunigen. Die Folgen des
Klimawandels sind bereits heute in Köln wahrnehmbar. Extremereignisse, die zunehmend
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 64
häufiger und intensiver auftreten, haben nicht nur negative Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und kommunale Infrastrukturen, sondern auch auf Wasser -, Land - oder
Forstwirtschaft. Starkregen und Hochwasser gefährden Bürger*innen und verursachen
Schäden an Gebäuden, verbunden mit hohen Kosten für die Beseitigung der Schäden.
Hitzewellen beeinträchtigen vor allem in dicht bebauten Siedlungsgebieten die Lebensqualität
der Bevölkerung.
Langanhaltende Trockenheit führ t zur Verknappung der Wasserverfügbarkeit und zu
Trockenstress bzw. Schäden an der Vegetation. Auch schwere Stürme können
Baumbestände schädigen und zu Gefahrenquellen werden.
Aspekt 11.8: Klimaanpassung in der Kommune
Das Thema Klimawandelanpassung hat seit Erstellung der Studie im Jahr 2013
eine zunehmende Bedeutung erhalten. Dies zeigt sich durch eine Vielzahl von
Förderprogrammen auf Bundesebene im Rahmen der Deutschen
Anpassungsstrategie (DAS), aber auch auf Landesebene mit dem seit dem 1. Juli 2021
beschlossenen Klimawandelanpassungsgesetz NRW und der 15 -Punke-Offensive. Das
Klimaanpassungsgesetz NRW bestärkt die Ak tivitäten zur Klimawandelanpassung und
versteht diese als Querschnittsaufgabe in den planerischen, gesundheitlichen und sozialen
Handlungsfeldern der Kommunen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine gesetzliche
Grundlage auf Bundesebene.
Um Erkenntnisse zu den zukünftigen Auswirkungen des Klimawandel s in der Stadt Köln zu
sammeln und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln, hat die Stadt zusammen
mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz
des Landes NRW, den Stadtentwässerungsbetrieben und dem Deutschen Wetterdienst seit
2013 das Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ durchgeführt. Für Köln stehen
insbesondere die künftige Wärmebelastung im Sommer und die Zunahme von
Starkregenereignissen im Vordergrund. Im Projekt wurde u.a. eine Planungshinweiskarte
Hitze erarbeitet – eine synthetische Klimaanalyse, welche die zukünftig zu erwartenden
lokalklimatischen Gegebenheiten auf dem Stadtgebiet als flächenhafte Übersicht darstellt ( z.
B. zu erwartende Wärmebelastung für die Periode 2021 bis 2050, Verteilung der Grünzüge,
Kaltluftflüsse und Windrose). Die Klimasimulation wurde 2020 fortgeschrieben.
Im Hinblick auf den demographischen Wandel legt das Projekt „Hitzeaktionsplan für Menschen
im Alter“ seit 2019 einen besonderen Fokus auf ältere Menschen (siehe Praxisbeispiel). Zur
Verbesserung des Stadtklimas unterstützt die Stadt Köln mit dem Programm „GRÜN hoch 3“
seit 2019 Begrünungsmaßnahmen von Bürger*innen mit Fördergeldern. Gefördert werden die
Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung von versiegelten
Flächen. Das städtische Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Mio. Euro und ist
zunächst bis 2023 angelegt (s. Aspekt 15.2).
Der Leitfaden für eine wassersensible Stad t- und Freiraumgestaltung in Köln , der von den
Fachplaner*innen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetriebe n Köln gemeinsam
erarbeitet wurde, zeigt Standards der Starkregenvorsorge auf, die bei der Planung von neuen
Baugebieten berücksichtigt werden. Durch die Bereitstellung praxisorientierter Hinweise soll
der Leitfaden zur Berücksichtigung von Belangen des Überflutungsschutzes sensibilisieren.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 65
Weitere Aktivitäten zum Themenfeld Klimaanpassung sind die Einführung eines Arbeitskreises
Klimafolgeanpassung und die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten durch die
Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Um den Erhalt und die Sicherung des
Straßenbaumbestandes zu gewährleisten, ist seit vielen Jahren die Teilnahme am GALK -
Straßenbaumtest vereinbart und eine Versuchsreihe „Wasser muss zum Baum“ (Baumrigolen)
kurz vor der Umsetzung.
Aspekt 11.9: Klimaanpassung in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ziele und Maßnahmen zur Klimaanpassung
in der Stadt Köln setz ten auch die Stadtverwaltung und die Eigen- und
Beteiligungsunternehmen entsprechende Aktivitäten um.
Auch die Eigen- und Beteiligungsunternehmen führen Maßnahmen zur Anpassung an das
Klima durch. So wurde beispielsweise beim Bau der neuen Abstellanlage der Kölner Verkehrs-
Betriebe in Weidenpesch ein umweltfreundlicher Betrieb mitgedacht: Bei Regen versickert das
Wasser auf den versiegelten Flächen über unterirdische Rigolen und fließt nicht in die
öffentliche Kanalisation. Mit einem unterirdischen, vom Reg enwasser befüllten
Wasserreservoir wird die Waschanlage in der Abstellhalle betrieben, sodass diese planmäßig
ohne Frischwasser auskommt. Zudem wurden Photovoltaik -Anlagen auf einem Teil des
Daches der Abstellhalle angebracht. Die nicht mit Photovoltaik belegten Dachflächen wurden
begrünt, sodass das dort auftreffende Regenwasser gepuffert wird. In den Randbereichen der
neuen Abstellanlage hat die KVB durch Aufforstung von traditionellen Obstbaumsorten,
Laubwald und vielfältigen Sträuchern den Naturraum au fgewertet. Dabei ersetzen die
Pflanzungen nicht allein zuvor entferntes Gebüsch und Niederwald, sondern erweitern den
Grünbereich und werten das im Umfeld der neuen Abstellanlage befindliche
Landschaftsschutzgebiet auf.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 66
P R A X I S B E I S P I E L E
Praxisbeispiel 1 - „Masterplan Stadtgrün“
In Köln existieren diverse Planungen und unterschiedliche Konzepte für Sicherung und
Entwicklung der Grün - und Freiflächen. Der Masterplan Stadtgrün soll zukünftig diese
Planungen zusammenführen, aber auch Defizite aufzeigen und diesen entgegenwirken. Über
die systematische Erfassung der Grün- und Freiflächen in Hinblick auf Funktion, Qualität sowie
deren planungsrechtliche Absicherungen wird dieses Konzept zu einem wichtigen Instrument
der Stadtentwicklung. Der Masterplan Stad tgrün dient der Herausarbeitung der „grünen
Infrastruktur“ als strategisches Leitbild und somit der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel
und Grünzüge, der Komplettierung der Grün - und Freiflächen in Köln (und einer damit
einhergehenden Verbesserung des Sta dtklimas) sowie der Aufenthalts - und
Erholungsfunktion für die Kölner Bevölkerung. Für den Masterplan werden alle bisherigen
einschlägigen Konzepte (Landschaftsplan, Kölner Perspektiven 2030 +, Masterplan für die
Kölner Innenstadt, Impuls Grüngürtel und Agg lomerationskonzept) überprüft und bei der
Entwicklung miteinbezogen.
Praxisbeispiel 2 - Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln
Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartiere bei sommerlichen Hitzeereignissen trifft
besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere oder erkrankte Menschen. Das
wärmere Stadtklima im Zuge des Klimawandels führt zu vermehrten gesundheitlichen
Belastungen und Risiken. Das Verbundprojekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die
Stadt Köln“ vereint seit 2019 Forschung mit kommunaler Verwaltung und d em Kölner
Trinkwasserversorger.
Ziel ist es, die Hitzebetroffenheit von Menschen im Alter zu ermitteln, aber auch die eigene
Wahrnehmung abzufragen. Hierdurch soll eine Sensibilisierung der Zielgruppe erreich t
werden sowie eine Minimierung von gesundheitliche n Risiken durch Hitzeperioden und die
Erhöhung der Gesundheitskompetenz , insbesondere bei alleinlebenden Menschen über 65
Jahren. Umgesetzt werden soll dies durch den Aufbau eines Aktionsplanes und eines
Informationssystems. Das dreijährige Projekt wird als bundesweites Leuchtturmprojekt vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Eine
Verstetigung der Ergebnisse ist im Rahmen der Klimawandelanpassung nach Projektende
(Juni 2022) für die Stadt Köln geplant.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 67
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – R E S S O U R C E N S C H U T Z U N D
K L I M A F O L G E N A N P A S S U N G
Schutz der Biodiversität • Deklaration „Biodiversität in Kommunen“
• Beitritt Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“
• Erarbeitung Biodiversitätsstrategie Köln
• Projekte:
o Insektenmonitoring
o Ökologische Wohnumfeldverbesserung
o Bunte Gärten und Balkone
o Schutz der Habitate von Wildbienen
o Erhalt von Leitarten in der Stadtnatur
Nachhaltige Land- und
Forstwirtschaft
• Beschluss zur Verpachtung landwirtschaftlicher
Nutzflächen
• Label "StadtGrün naturnah“
• Anlage und Monitoring von artenreichen Wiesen
• StadtnaturPark
• Projekt Grüne Infrastruktur
• Projekt RegioGrün
• Entwicklungsplan Grüngürtel: Impuls 2012
• Transparentes Flächenmanagement
Nachhaltige Ver- und
Entsorgung
• Zero-Waste-Konzept
• Plattform „coffee-to-go.koeln“
• Abfall-Sammel-Aktion „Kölle Putzmunter“
• Maßnahmen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft
(AVG): Kunststoffsortieranlage / Recycling von
Gipskartonplatten / Nahwärmenetz der AVG
Ressourcen / Altholzaufbereitungsanlage
Verringerung des
Ressourcenverbrauchs in
Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• Umsetzung Kreislaufwirtschaft bei AVG und AWB:
Betrieb von Verwertungs-/ und
Kompostierungsanlagen und einer eigenen
Biogastankstelle
Minderung der
Umweltbelastung von
Boden, Wasser und Luft
• Luftreinhalteplan
• Bodenfunktionskarte
• Grundwassermonitoring
Klimaanpassung in der
Kommune
o Klimawandelgerechte Metropole Köln
o Planungshinweiskarte Hitze
o Klimawandelvorsorgestrategie für die Region
Köln/Bonn
o Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter
o Programm GRÜN hoch 3
o Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und
Freiraumgestaltung
o Weitere:
o Arbeitskreis Klimafolgeanpassung
o Starkregengefahrenkarten
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 68
I N D I K A T OR E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
F l ä c h e n i n a n s p r u c h n a h m e
Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche in Prozent
2010 2015 2020
61,2 61,3 60,5
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Der Anteil der Siedlungs - und Ver kehrsfläche setzt sich aus Gebäude - und Freifläche,
Betriebsfläche, Verkehrsfläche, Erholungsfläche sowie Friedhofsfläche zusammen und kann
sowohl versiegelte als auch unversiegelte Fläche beinhalten. Der Indikator misst den Anteil
der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche und ist im Zusammenhang mit dem
Ziel zu sehen, im Rahmen der fortschreitenden Urbanisierung weniger auf Expansion und
Außenentwicklung und mehr auf Effizienz und Innenentwicklung zu setzen. Die Stadt Köln
hat im Zeitverlauf 20 10 bis 2020 rund 61 % Siedlungs - und Verkehrsfläche in Anspruch
genommen mit zuletzt leicht sinkender Tendenz. Diese muss im Kontext der veränderten
statistischen Zuordnung einiger Flächen im Jahr 2020 betrachtet werden. Der statische Anteil
liegt über dem Anteil des bundesdeutschen Durchschnitts und ist im Kontext der dichten
Besiedelung und unter Berücksichtigung einer stetig steigenden Bevölkerungsanzahl der
Stadt Köln zu betrachten. Ähnlich wie Köln zeigen sich die Entwicklungen in anderen
Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. Die Stadt Köln trägt durch die stabile
Entwicklung dennoch zum Erreichen des Ziels 11.1.a „Senkung der neuen
Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag
bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
F l ä c h e n n e u i n a n s p r u c h n a h m e
Änderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr anhand der
Gesamtfläche in Prozent
2010 2015 2020
0,04 0,22 -1,15
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Die Flächenneuinanspruchnahme führt oftmals zu einem unwiederbringlichen Verlust an
natürlichen Böden und Freiflächen, wenngleich der Indikator allein wenig über inklusive oder
nachhaltige Stadtentwicklung aussagen kann. Darüber hinaus ist die Interpretation der Daten
im Zeitverlauf durch eine Umstellung der Flächenerhebungsmethodik des ALKIS ab dem Jahr
2016 beeinträchtigt. Im Jahr 2020 wurde eine Änderungsrate der Siedlungs - und
Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr von -1,15 Prozent erzielt, wa s bedeutet, dass
weniger Flächen in Anspruch genommen wurden als im Vorjahr. Dieser Rückgang resultiert
allerdings aus einer Neuzuordnung einiger Flächen durch die sukzessive Umstellung der
Erhebungsmethodik. Die Flächenneuinanspruchnahme wurde im NRW -Durchschnitt nach
Angaben der Landesstatistik mit +0,06 Prozent angegeben (2020). Übergeordnet lässt sich
diese Entwicklung dem Ziel 11.1.a „Senkung der neuen Flächeninanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag bis 2030“ d er Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie zuordnen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 69
F l ä c h e n n u t z u n g s i n t e n s i t ä t
Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner*in in Hektar
2010 2015 2020
0,02 0,02 0,02
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Die in der Kommune begrenzt zur Verfügung stehende Fläche ist eine nicht erneuerbare
Ressource, die auch kommenden Generationen zur Verfügung stehen soll. Häufig stehen
unterschiedliche Bedarfe in Konkurrenz zueinander und es gilt, die Ansprüche und
Zielkonflikte abzuwägen und in Einklang zu bringen. Eine effiziente Flächennutzung kann den
ökonomischen und sozialen Nutzen positiv beeinflussen, ohne dabei den Flächeneinsatz
auszuweiten. Der Indikator setzt jedoch lediglich die Siedlungs - und Verkehrsfläche in
Relation zur Einwohnendenzahl und trifft keine Aussagen über die qualitative Gestaltung der
Fläche. In der Stadt Köln fanden im Zeitverlauf leichte Schwankungen außerhalb der beiden
Nachkommastellen statt, die Zahlen sind somit konstant bei 0,02 Hektar Siedlungs - und
Verkehrsfläche je Einwohner*in. Diese Intensität spiegelt sich auch in weiteren Großstädten
in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl wider. Die Flächennutzung im NRW -Durchschnitt
ist weniger intensiv und lag zuletzt bei 0,05 Hektar je Einwohner*in (2020). Die Stadt Köln ist
somit durch eine sehr hohe Siedlungs - und Verkehrsdichte geprägt und trägt damit indirekt
zum Erreichen des Ziels 11.1.b „Verringerung des einwohnerbezogenen
Freiflächenverlustes“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
N a t u r s c h u t z f l ä c h e n
Anteil der Naturschutzflächen mit hohem Schutzstatus (Natura 2000-Gebiete,
Naturschutzgebiete und Nationalparks) an der Gesamtfläche in Prozent
2010 2015 2019
9,0 8,3 9,0
Quelle: SDG-Portal
Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung bedarf es ausreichend gro ßer
Naturschutzflächen in den Kommunen, auf denen sich die Natur ohne belastende Eingriffe
des Menschen entfalten kann. Diese tragen erheblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei
und gelten als wichtige Rückzugs - und Erholungsgebiete für den Menschen. Ein wichtiger
Bestandteil ist zudem die Vernetzung von länderübergreifenden und zusammenhängenden
Schutzgebieten (wie der europaweite Verbund der Natura -2000-Gebiete) mit dem Ziel, die
Resilienz der einzelnen Gebiete zu steigern. In der Stadt Köln liegt d er Anteil an
Naturschutzgebieten zuletzt (2019) bei 9 %. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Anteil im
Zeitverlauf stetig bei rund 16 %) ist der Anteil an Naturschutzflächen in Köln niedriger, was z.
B. auf die hohe Siedlungsdichte zurückzuführen ist und damit der Entwicklung in Großstädten
in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl entspricht. Aktuell wird für drei weitere qualifizierte
Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Köln
vorbereitet. In der Deutschen Nachhaltigke itsstrategie wird die „Erhöhung der Artenvielfalt
und der Landschaftsqualität – Erreichen des Indexwertes 100 bis 2030“ (Ziel 15.1.)
angestrebt. Die Nachhaltigkeitsstrategie NRW zielt konkret auf die „Steigerung des
landesweiten Biotopverbundes bis 2030 auf 15%“ (Ziel 15.1.c).
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 70
L a n d s c h a f t s q u a l i t ä t
Gesamtheit aller Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt (Hemerobieindex)
2012 2015 2018
5,1 5,1 5,1
Quelle: SDG-Portal
Die Bestimmung der Landschaftsqualität wird mit Hilfe von Parametern, wie z. B. Nähe der
Vegetation zur potenziellen natürlichen Vegetation (pnV), Grad der Bodenversiegelung und -
verdichtung, Grad der Veränderung der Humusform und des Mikroklimas, Einsatz von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Wasserqualität und Verbauung von Gew ässern
bemessen. Das Maß des menschlichen Eingriffs in den Naturhaushalt der Stadt Köln wird im
Zeitverlauf stetig mit Stufe 5,1 des Hemerobieindex bewertet (1=nicht kulturbeeinflusst,
7=übermäßig stark kulturbeeinflusst). Im bundesdeutschen Vergleich (Stufe 4,2) finden in der
Stadt Köln somit mehr schädliche Eingriffe in den Naturhaushalt statt. Die Landschaftsqualität
in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl deckt sich jedoch mit der
Werten in der Stadt Köln. Dies kann insgesamt das Erreichen des Ziels 15.1. „Erhöhung der
Artenvielfalt und der Landschaftsqualität“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie negativ
beeinflussen.
U n z e r s c h n i t t e n e F r e i r a u m f l ä c h e n
Anteil unzerschnittener Freiraumflächen > 50 km², die nicht durch Trassen des
überörtlichen Verkehrs-netzes zerschnitten sind, an der Gesamtfläche in Prozent
2010 2012 2020
k.A. 1,6 1,5
Quelle: SDG-Portal
Die Zerschneidung von Habitaten hat großen Einfluss auf den Verlust der biologischen
Vielfalt. Tier- und Pflanzenarten werden voneinander getrennt und die verbleibenden Flächen
sind häufig zu klein für den Fortbestand einer Art. Regionen mit geringer
Landschaftszerschneidung weisen demnach generell die höchste biologische Vielfalt auf. Die
Datenlage für diesen Indikator ist lediglich für zwei Jahre vorhanden. Die Stadt Köln liegt dort
mit einem Anteil von 1,5 % unzerschnittener Freiraumfläche (2020) unter dem Durchschnitt
in NRW (2020: 6,1 %). Der Anteil in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher
Einwohnendenzahl spiegelt die Entwicklung in Köln jedoch in etwa wider und ist u. a. durch
eine hohe Siedlungs- und Verkehrsdichte begründet. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund
und Land NRW weisen keine explizite Zielsetzung zur Zerschneidung von Freiraumflächen
aus, jedoch Ziele z ur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zur Steigerung der
Landschaftsqualität und Artenvielfalt.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 71
S t i c k s t o f f ü b e r s c h u s s d e r L a n d w i r t s c h a f t
Stickstoffüberschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche in kg/ha
2010 2015 2018
52,8 70,5 94,3
Quelle: SDG-Portal
Insbesondere durch den übermäßigen Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft entstehen
vielfältige Umweltprobleme – in dieser Hinsicht wurde die globale planetare
Belastungsgrenze bereits überschritten. Darüber hinaus führen Stickstof füberschüsse zu
einer Versauerung von Oberflächengewässern, Meeren und diversen Landökosystemen
sowie Nitratbelastungen im Grundwasser. In der Stadt Köln ist der Stickstoffüberschuss der
landwirtschaftlich genutzten Fläche im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und betrug zuletzt
94,3 kg / ha. Die Daten auf Bundesebene weisen im Zeitverlauf ebenfalls ähnliche, stetig
steigende Werte auf: Zuletzt (2018) lag der Wert bei 92,1 kg / ha (2010: 65,4 kg / ha). Diese
Entwicklung verhält sich konträr zu dem in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
formulierten Ziel 2.1.a („Verringerung der Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz für
Deutschland auf 70 Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahresmittel
2028–2032“).
F l i e ß g e w ä s s e r q u a l i t ä t
Anteil der Fließgewässerlänge mit den ökologischen Zustandsbewertungen „sehr
gut“ und „gut“ an der gesamten Fließgewässerlänge in Prozent
2016 2017 2019
k.A. k.A. k.A.
Quelle: SDG-Portal
Der ökologische Zustand von Fließgewässern wird durch Eingriffe des Menschen, z. B. durch
übermäßige Einträge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, durch bauliche Eingriffe wie
Begradigungen oder durch die Einleitung von belastetem Abwasser, beeinflusst. Die
Bewertung der Fließgewässerqualität erfolgt auf Grundlage der W asserrahmenrichtlinie
(WRRL) nach fünf Stufen von „sehr gut“ bis „schlecht“. Die Datenlage in Köln lässt jedoch
keine Aussagen zu, Vergleichswerte auf Bundes - oder Landesebene NRW sind ebenfalls
nicht verfügbar. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie hat im Rahmen des Ziels 6.1.a die
„Einhaltung oder Unterschreitung der gewässertypischen Orientierungswerte an allen
Messstellen bis 2030“ verankert.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 72
S E L B S T G E W Ä H L T E R Z U S ÄT Z L I C H E R I N D I K A T O R
A b w a s s e r b e h a n d l u n g
Anteil des Abwassers, der durch Denitrifikation und Phosphorelimination behandel t
wird in Prozent
2010 2015 2018
100,0 100,0 100,0
Quelle: SDG-Portal
Abwasser bezeichnet vom häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch
verunreinigtes Wasser und kann bei mangelhafter Reinigung zu signifikanten Schäden bei
Menschen, Tieren und Natur führen. Durch Denitrifikation und Phosphorelimination können
überschüssige Mengen an Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser entfernt werden,
wodurch die Qualität der Abwasserreinigung verbessert wird. In der Stadt Köln liegt der Anteil
des beh andelten Abwassers bereits seit dem Jahr 2006 bei 100 %. Auch im NRW -
Durchschnitt ist mit 96,6 % (2018) ein sehr hoher Anteil des Abwassers behandelt (Daten auf
Bundesebene liegen nur bis 2015 vor: Anteil von 91,0 %). Die Nachhaltigkeitsstrategien von
Bund und Land NRW greifen die Abwasserbehandlung nicht explizit auf.
E r h e b u n g d e r G r u n d w a s s e r s c h ä d e n
Gewässerverunreinigung in der Stadt Köln,
Summe der projizierten Einzelfläche in m²
2017 2018 2019 2020
38.740 38.537 34.780 35.087
Quelle: Stadt Köln - Umwelt- und
Verbraucherschutzamt.
Stadtweites Grundwassermonitoring
Der (Flächen-)Anteil der Gewässerverunreinigung der Stadt Köln ist in den letzten Jahren
tendenziell rückläufig. Infolge einer Intensivierung d er Erfassung oder durch Verschärfung
der Beurteilungskriterien von Grundwasserschäden kann die Flächengröße jedoch auch
steigen. Anhand der erhobenen Analysedaten können Grundwasserschadensbereiche
ausgewiesen werden. Mit zunehmender Sanierung von Grundwasserschäden ist eine stetige
Reduzierung der Fläche zu erwarten.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 73
H A N D L U N G S F E L D
12 N ACHH AL TIGE MOBILITÄT
Die Kommune legt offen, wie sie kommunale Rahmenbedingungen für eine
nachhaltige Mobilität und Infrastruktur fördert, insbesondere bezogen auf die
Planung der räumlichen Verteilung von Wohnraum, Arbeitsplätzen und
Versorgung sowie ihrer Verbindung. Weiterhin wird berichtet, welche Anreize
für nachhaltiges Mobilitätsverhalten gesetzt werden.
Aspekte
12.1 Nachhaltige Mobilität in der Kommune
12.2 Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
12.3 Risiken der aktuellen Verkehrssituation
Praxisbeispiele • Projekt Sustainable Urban Mobility Plan
• Straßenraumumgestaltungen
SDG-
Indikatoren
• PKW-Dichte
• Verunglückte im Verkehr
Add-On-
Indikatoren
• Modal Split
• Anteil der E-PKW am Gesamt PKW-Bestand
• Angebotene Wagenkilometer im ÖPNV pro Jahr
• Veränderung des Radverkehrsaufkommens pro Jahr
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 74
Aspekt 12.1: Nachhaltige Mobilität in der Kommune
Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (siehe Aspekt 1.1) formuliert
als ein zentrales Ziel die Förderung der Mobilitätswende. Die diesbezgügliche
Leitplanke für die Stadt Köln bildet das Strategiepapier „Köln mobil 2025“, welches
Rahmenbedingungen und Leitziele für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung aufstellt. Die
Ziele umfassen alle Aspekte städtischer Mobilität (wie z. B. Förderung des umweltverträglichen
Verkehrs, Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Infrastrukturausbau, Entwicklung regionaler
Lösungsansätze oder die Stärkung Kölns als Logistikknoten). Geeignete Maßnahmen sollen
den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis
2025/2030 auf ein Drittel reduzieren bzw. den Anteil des Umweltverbunds (Fuß- und
Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV) auf zwei Drittel erhöhen.
Vor diesem Hintergrund setzt der 2017 beschlossene Nahverkehrsplan den Rahmen für die
verkehrliche Entwicklung des ÖPNV und alle damit verbundenen Planungen. Aus der Analyse
der Angebots- und Verbindungsqualität sowie d er Auslastung von Bussen und Stadtbahnen
in verschiedenen Nachfragesituationen wurden Erkenntnisse für die Planung des kurz-, mittel-
und langfristigen Ausbaus des Schienennetzes und die Weiterentwicklung des Busnetzes
abgeleitet. Um die strategische Weite rentwicklung des Stadtbahnnetzes vornehmen zu
können, wurde die „ÖPNV-Roadmap“ in Zusammenarbeit zwischen Stadt und den Kölner
Verkehrs-Betrieben erarbeitet. Das Strategiepapier beschreibt die wichtigsten mittelfristig zu
realisierenden Stadtbahn Neu - bzw. Ausbaumaßnahmen und deren Priorisierung.
Radverkehrskonzepte für alle Stadtbezirke mit entsprechenden Maßnahmenpaketen dienen
ergänzend dazu, die Attraktivität der Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende weiter zu steigern.
Dies umfasst z um Beispiel die Ent wicklung qualifizierter Radrouten, die Sanierung von
Radwegen, die Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs bei
Straßenumbaumaßnahmen oder den Ausbau von Abstellmöglichkeiten. Eine deutschlandweit
vorbildhafte Funktion nimmt ein von der Stadt aufgesetz tes Programm zur Förderung von
Lastenrädern ein. Dem Kölner Vorbild sind mittlerweile viele andere Kommunen sowie der
Bund gefolgt.
Im Rahmen der Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen wird der Fokus explizit auf
die Förderung der Nahmobilität gelegt (Optimierung der ÖPNV-Bevorrechtigung, Minimierung
der Wartezeiten, Förderung des Fuß- und Radverkehrs, Förderung der barrierefreien Nutzung
sowie Minderung des Energieverbrauches und der Emissionen). Auch mit Blick auf den
ruhenden Verkehr werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So wurde zur Reduzierung
des Parksuchverkehrs in der Kölner Innenstadt ein Parkleitsystem installiert sowie eine
konsequente Parkraumbewirtschaftung realisiert. In Wohn - und Mischquartieren werden
außerdem Bewohnerparkgebiete eingeführt.
Schließlich errichtet die Stadt Köln zur Förderung alternativer Antriebe aktuell 200 Ladesäulen
mit 400 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum, um ein Grundangebot an
Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Der Stadtrat hat beschlossen, dieses
Angebot bis zum Jahr 2024 um 500 Ladesäulen mit 1000 Ladepunkten zu erweitern.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 75
Aspekt 12.2: Nachhaltige Mobilität in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
Entsprechend der dargestellten Ziele für die Stadt Köln verfolgen auch di e
Stadtverwaltung sowie die Eigen - und Beteiligungsunternehmen das Ziel,
Emissionen im Bereich Mobilität zu reduzieren. Zu den Maßnahmen zählt z um
Beispiel die Förderung einer „Stadt der kurzen Wege“ (Angebot eines vielfältigen
Wohnungsangebots für Beschäftigte, das sich durch Arbeitsplatznähe auszeichnet) oder das
Angebot eines Jobtickets für Mitarbeitende. Auch die sukzessive Umstellung der
Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe stellt eine wichtige Maßnahme dar (so stellen z. B. die
Abfallwirtschaftsbetriebe ihre Flotte auf E-Fahrzeuge um und fördern dies zusätzlich mit dem
Ausbau von Ladesäulen ). Die Busflotte der Kölner Verkehrs -Betriebe AG soll bis zum Jahr
2030 komplett auf E-Bus-Betrieb umgestellt werden. Mittlerweile fahren schon auf mehreren
Linien E-Busse im Regelverkehr. Zur Förderung der E -Mobilität bauen die Kölner Verkehrs -
Betriebe, der Energieanbieter RheinEnergie und der Automobilbauer Ford mit dem Projekt
„Multimodale Lademodul-Integration“ (MuLI) (2021) die technische Systemarchitektur auf, mit
der sich der Strom des Stadtbahnbetriebs unter Verwendung von Hochvolt -Autobatterien in
der Zweitverwertung für die straßengebundene E -Mobilität nutzen lässt. Dabei erfolgt der
Einsatz von Autobatterien im „Second Life“ zur Speicherung der Bremsener gie von
Stadtbahnen, um mit diesem Strom Elektrobusse zu laden. Seit 2020 setzt die Häfen und
Güterverkehr Köln AG eine Wasserstoff-Strategie basierend auf drei Säulen um: der
großvolumige Transport von Wasserstoff, die Nutzung von Wasserstoff für eigene
Mobilitätsanwendungen und die Bereitstellung von Wasserstoff -Tankstellen. Die
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) treibt wiederum die Verlagerung von
LKW-Transporten auf die Schiene stetig voran (jährlich können so rund 7.000 LKW-Transporte
eingespart werden). Die AVG Köln stellt für die E-Mobilität den Mitarbeitenden Strom aus der
Restmüllverbrennungsanlage zur Verfügung und ermöglicht seit 2021 ihren Mitarbeitenden
das Fahrrad-Leasing.
Aspekt 12.3: Risiken der aktuellen Verkehrssituation
Die Stadt Köln weist ein hohes Maß an verkehrlicher Verflechtung mit dem Umland
auf. Der Modal-Split, also die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf verschiedene
Verkehrsmittel, ist nach wie vor stark durch die Pkw-Nutzung geprägt. Der Personen-
und Güterverkehr bzw. die Verkehrsleistung hat sich deutschlandweit in den vergangenen
Jahrzehnten deutlich erhöht. Dabei hat das derzeitige, noch nicht nachhaltige Verkehrssystem
vielfältige Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Gesundheit. So führt die
Flächeninanspruchnahme für Verkehr zu einer Versiegelung der Böden, der Lärm des
motorisierten Verkehrs beeinträchtigt die menschliche Gesundheit und der Ausstoß von
Luftschadstoffen bzw. Treibhausgasen haben Luftverschmutzung und eine Verstärkung des
Klimawandels z ur Folge. Auch Ressourcen - und hoher Primärenergieverbrauch sind als
negative Auswirkungen zu nennen. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität bestehen
somit zentrale Herausforderungen im Klimaschutz, der Luftreinhaltung, dem Schutz vor
Lärmbelästigung sowie im Schutz von Grünflächen und natürlichen Ressourcen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 76
P R A X I S B E I S P I E LE
Praxisbeispiel 1 – Sustainable Urban Mobility Plan
Im Jahr 2020 hat der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt, in den kommenden Jahren
einen „Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)“ auf Basis des SUMP-Leitfadens der EU zu
erstellen. Dabei handelt es sich um einen ganzheitlichen, langfristig angelegte n und
strategischen Ansatz der Mobilitätsplanung. Er berücksichtigt die gegenwärtigen und künftigen
Mobilitätsbedürfnisse und zielt darauf ab, die Lebensqualität in Stadt und Umland zu
verbessern. SUMP-Konzepte zeichnen sich durch folgende Prinzipien aus : Mobilitätsbedarfe
der Menschen im Fokus, integrierter Ansatz über alle Verkehrsträger hinweg mit besonderem
Augenmerk auf nachhaltige Modi, Kooperation über institutionelle Grenzen hinweg, Einbezug
der Öffentlichkeit , Beteiligung von relevanten Stakeholdern , Definition eine r langfristigen
Vision und eines Umsetzungsplans sowie Evaluation und Qualitätssicherung. Die Erarbeitung
des Kölner SUMP soll voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. Zunächst werden hierzu
ein Leitbild bzw. grundlegende Ziel bilder definiert , der aktuelle Zustand analysiert und
verschiedene Szenarien inklusive einer Festlegung des Zielszenarios erstellt.
Praxisbeispiel 2 – Straßenraumumgestaltungen
In den vergangenen Jahren wurden in Köln mehrere zentrale Straßenachsen im
Innenstadtbereich umgestaltet, z um Beispiel die Severinstraße, der Eigelstein sowie die
Ehrenstraße. Teilweise wurden zunächst provisorische Veränderungen vorgenommen, um die
Akzeptanz der Maßnahmen zu testen und weitere Optimierungen vornehmen zu können. Das
Ziel dieser Maßnahmen ist, die Aufenthaltsqualität der Straßenräume zu erhöhen, dem Fuß -
und Radverkehr attraktivere Bedingungen zu bieten und somit den Umweltverbund insgesamt
zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen wurden bzw. werden die Kfz-Führungen so organisiert,
dass Durchgangsverkehr konsequent vermieden oder gar ganz unterbunden wird. Zudem
wurde ein Großteil der Kfz-Stellplätze zu anderen Nutzungen umgewidmet. Lieferverkehr mit
Kraftfahrzeugen bleibt aber weiterhin möglich. Durch zusätzliche Begrünungen und das
Aufstellen von Sitzgelegenheiten wurde bzw. wird der Raum für zu Fuß Gehende attraktiver
gestaltet. Weitere solcher Umgestaltungsmaßnahmen sind in Planung, z um Beispiel an der
Venloer Straße (Bezirk Ehrenfeld) an der Kalker Hauptstraße (Bezirk Kalk) sowie an der
Neusser Straße (Bezirke Innenstadt und Nippes).
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 77
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – N A C H H A L T I G E M O B I L I T ÄT
Nachhaltige Mobilität in
der Kommune
• Verkehrsentwicklung im Rahmen der Stadtstrategie
Kölner Perspektiven 2030+
• Strategiepapier Köln mobil 2025
• Nahverkehrsplan
• ÖPNV-Roadmap
• Radverkehrskonzepte
• Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen
• Maßnahmen mit Blick auf den ruhenden Verkehr
• Alternative Antriebe: Lademöglichkeiten im
öffentlichen Raum
Nachhaltige Mobilität in
Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• Förderung Stadt der kurzen Wege
• Angebot Jobticket
• Umstellung der Fahrzeugflotten auf alternative
Antriebe
• Projekt „Multimodale Lademodul-Integration“
• Häfen und Güterverkehr Köln AG: Wasserstoff-
Strategie
• Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft:
Verlagerung von LKW-Transporten auf die Schiene
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 78
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
V e r un g l ü c k t e i m V e r k e h r
Anzahl der verletzten oder getöteten Personen bei Verkehrsunfällen je 1.000
Einwohner*innen
2010 2015 2020
5,6 5,5 4,8
Quelle: SDG-Portal
Der Indikator „Verunglückte im Verkehr“ unterstützt die Beurteilung der allgemeinen
Verkehrssicherheit, ohne dabei jedoch zwischen den unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln zu
unterscheiden. Zu Fuß Gehende und Fahrrad Fahrende verunglücken häufiger und schwerer durch
die Einwirkung von PKWs, die Wahrscheinlichkeit, dass PKW -Fahrende in diesem Zusa mmenhang
schwer verletzt werden, ist hingegen sehr gering. Dieses Ungleichgewicht kann durch den Indikator
nicht dargestellt werden. In der Stadt Köln liegt die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen
bei Verkehrsunfällen je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf relativ konstant bei durchschnittlich
5,6 verletzten oder getöteten Personen, im Jahr 2020 sank der Wert auf 4,8. Diese Anzahl liegt im
Vergleich sowohl über dem durchschnittlichen NRW Trend (2020: 3,7) als auch über den
Entwicklungen in andere n Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. In den
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW sind diesbezüglich keine expliziten Zielsetzungen
verankert.
PKW - D i c h t e
Anzahl der gemeldeten Privat-PKW je 1.000 Einwohner*innen
2010 2015 2020
355 356 374
Quelle: Stadt Köln – Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Die Anzahl der PKW je 1.000 Einwohner*innen steigt bundesweit seit Jahren – dies hat weitreichende
soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen. Darüber hinaus führt der fortwährende Ausbau
der Mobilitätsinfrastruktur zu einer gleichermaßen höheren PKW -Dichte, was zu einem negativ -
Kreislauf führt. Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr sind
gerade für Menschen im dicht besiedelten Raum e ine gesundheitliche Gefahr. Die ressourcen - und
energieintensive Produktion, Unterhaltung und Entsorgung führen zu hohen Umweltbelastungen. In
der Stadt Köln ist die Anzahl der privat zugelassenen PKW je 1.000 Einwohner*innen im Zeitverlauf
von 355 (2010) leicht, aber kontinuierlich auf 374 (2020) gestiegen. Würden alle gemeldeten PKW
(also auch solche, die als Firmenwagen gemeldet sind) mit einbezogen, wäre die PKW-Dichte deutlich
höher, im NRW -Vergleich jedoch unterdurchschnittlich hoch. Bei der gewählten Betrachtung ist es
sinnvoll, nur Privat -PKW zu berücksichtigen, da es keine direkte Abhängigkeit der Anzahl der
Firmenfahrzeuge zur Einwohnendenzahl gibt. Der generelle Trend verhält sich dennoch konträr zu
folgenden Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsst rategie: „3.2.a. Emissionen von Luftschadstoffen
reduzieren“, „3.2.b. Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM10-Feinstaubexposition reduzieren“ und
„11.2.b. Senkung des Endenergieverbrauchs im Personenverkehr“
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 79
S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä TZ L I C H E I N D I K A T O R E N
M o d al S p l i t
Anteile der Wege, die jeweils mit einem bestimmten Verkehrsmittel unternommen
werden in Prozent
1982 2006 2017
PKW 48 43 35
Fahrrad 9 12 18
zu Fuß 25 24 26
ÖPNV 18 21 21
Quelle: Stadt Köln .
Befragung Mobilität in
Deutschland 2017
Der Modal Split beschreibt die Anteile der Wege, die jeweils mit einem bestimmten
Verkehrsmittel unternommen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Wege, die in
Köln gemeldete Personen zurücklegen. Einpendel- oder Transitverkehre werden durch de n
Modal Split nicht abgebildet. Die Ergebnisse der bundesweiten Befragung „Mobilität in
Deutschland“ (MiD) aus dem Jahr 2017 für die Stadt Köln zeigen, dass sich das
Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen im zurückliegenden Jahrzehnt geändert hat: Nur
noch 35 % der Wege wurden mit dem privaten PKW zurückgelegt, gegenüber 43 % im Jahr
2006 und 48 % im Jahr 1982. Die Verkehrsträger des Umweltverbundes (zu Fuß, Fahrrad,
ÖPNV) haben im gleichen Zeitraum an Bedeutung zugenommen. Insbesondere konnte der
Radverkehr seinen Anteil zwischen 1982 und 2017 von 9 % auf 18 % verdoppeln. Es ist zu
beachten, dass über den Betrachtungszeitraum das Verkehrsaufkommen, also die Anzahl
der Wege, insgesamt gestiegen ist. Deshalb kann es sein, dass der PKW -Verkehr
zugenommen hat, obwohl sein Anteil am Gesamtaufkommen gesunken ist. Im Jahr 2014
wurde das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ veröffentlicht, in dem für den Zeitraum
2025/2030 ein Anteil des Umweltverbunds von 2/3 am Gesamtaufkommen als Zielgröße
definiert wurde. Im Jahr 2017 war dieser Wert bereits nahezu erreicht.
A n t e i l d e r E- P K W a m G e s a m t- P K W- B e s t a n d
E-PKW / Gesamtbestand PKW*100 in Prozent
2016 2018 2020
0,11 0,17 0,66
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Um das politisch definierte Z iel, die gasförmigen Emissionen des Kfz -Verkehrs zu senken,
erreichen zu können, ist es u. a. erforderlich, den Anteil der rein elektrischen Kraftfahrzeuge
am Gesamtbestand signifikant zu erhöhen. In den Jahren 2016 bis 2020 hat die Anzahl der
in Köln gemeldeten batterieelektrischen PKW absolut zwar stark zugenommen, nämlich von
knapp 500 im Jahr 2016 auf 3.200 im Jahr 2020, dies entspricht einer Steigerung auf das
über 6-fache des Ausgangswerts. Wird die Anzahl der batterieelektrischen PKW jedoch ins
Verhältnis zum Gesamt-PKW-Bestand gesetzt, zeigt sich, dass der Anteil dieser Fahrzeugart
relativ gering ausfällt. Im Jahr 2020 verfügten gerade einmal 0,66 % der in Köln gemeldeten
PKW über einen rein elektrischen Antrieb. Es ist allerdings zu erwarten, dass dieser Anteil in
den kommenden Jahren deutlich steigen wird
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 80
A n g e b o t e n e W a g e n k i l o m e t e r i m Ö P N V p r o J a h r
Millionen Wagenkilometer des Bus- und Stadtbahnverkehrs
2014 2017 2020
53,7 54,2 56,0
Quelle: Leistungsstatistiken der KVB.
Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß
VO 1370/2007 (EG)
Das Rückgrat des Umweltverbunds bildet der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel
einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung ist es deshalb, den ÖPNV zu stärken und seinen
Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen auszubauen. Als Indi kator für die Entwicklung des
ÖPNV wurden die im Bericht der Stadt Köln zum ÖPNV veröffentlichten Daten zu den
angebotenen Wagenkilometern der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) ausgewählt. Die
angebotenen Wagenkilometer umfassen dabei sowohl Stadtbahn - als auch Busleistungen.
In den Jahren 2014 bis 2020 wurde das Leistungsangebot der KVB von 53,7 Mio.
Wagenkilometern auf 56,0 Mio. Wagenkilometern um 4,3 % leicht ausgebaut. Diese
Veränderung spiegelt in erster Linie Optimierungen des Angebots auf einzelnen Linien wider.
Dabei ist zu beachten, dass es im Jahr 2020 durch die vorherrschende Pandemie zeitweilige
Einschränkungen des ÖPNV-Angebots gab.
V e r ä n d e r u n g d e s R a d v e r k e h r s a u f k o m m e n s p r o J a h r
Veränderung des Radverkehrsaufkommens an ausgewählten Zählstellen im
Vergleich zum Vorjahr in Prozent
2018 2019 2020
12,9 -0,2 9,7
Quelle: Stadt Köln - Amt für
nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Die Radverkehrsförderung ist ein wesentlicher Strategiebaustein für ein zukunftsfähiges
Verkehrssystem und für die Minder ung der Luftschadstoffemissionen des Verkehrs. Durch
eine gezielte Radverkehrsförderung besteht die Möglichkeit, auch kurzfristig eine Steigerung
des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen zu erzielen. Die Anstrengungen zur
Förderung des Radverkehrs wurden deshalb in den vergangenen Jahren intensiviert. So hat
die Stadt Köln z. B. in den vergangenen Jahren auf mehr als 72 Straßenkilometern im
Stadtgebiet Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt. Bei Betrachtung der
Radverkehrs-Aufkommensentwicklung zeigt sich, dass es im Jahr 2018 im Vergleich zum
Vorjahr eine Steigerung um ca. 13 % gegeben hat. Im Jahr 2020 war diese Steigerung mit
10 % im Verglich zum Vorjahr ähnlich hoch. Lediglich im Jahr 2019 war eine Stagnation des
Radsaufkommens zu verzeichnen. Dies dürfte mit der im Jahr 2019
radverkehrsunfreundlichen Witterung zusammengehangen haben.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 81
H A N D L U N G S F E L D
13 LEBENSLAN GES LERN EN
Die Kommune berichtet, wie sie lebenslanges Lernen unterstützt, insbesondere
zu den Themenfeldern ökologische Trag fähigkeit und sozialer Zusammenhalt.
Sie erläutert außerdem, wie Bildungs- und Kulturangebote die Nachhaltigkeit in
der Kommune fördern.
Aspekte
13.1 Lebenslanges Lernen in der Kommune
13.2 Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in
Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft
13.3 Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren
Bildungseinrichtungen
13.4 Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in
Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen
13.5 Kulturförderung
13.6 Alltagskultur der Nachhaltigkeit
Praxisbeispiele • BNE Modellkommune Köln
• Volkshochschule Köln: Bildung für Nachhaltigkeit
• Projekt BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen
SDG-
Indikatoren
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Grundschule
• Schulabbrecherquote
• Schulabbrecherquote – Ausländer*innen
• Betreuung von Kindern (unter 3-Jährige)
• Integrative Kindertageseinrichtungen
Add-On-
Indikatoren
• 30- bis 34-Jährige mit tertiärem oder postsekundärem nicht tertiären
Abschluss
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 82
Aspekt 13.1: Lebenslanges Lernen in der Kommune
Köln ist eine Stadt der Bildung – hierzu tragen zahlreiche Angebote verschiedener
Einrichtungen bei. Mit Blick auf den schulischen Bereich schreibt die Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Maßnahmen zur bedarfsgerechten
Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025 fest.
Daneben besteht außerdem ein Schulentwicklungsplan für die Weiterbildungs- und
Berufskollegs, für beide Bereiche findet ebenfalls ein regelmäßiges Monitoring statt. Ein
wesentliches Produkt des allgemeinen Bildungsmonitorings ist der Kölner Bildungsbericht
2012, der das Bildungsgeschehen vom frühkindlichen Bildungsbereich bis hin zur
Weiterbildung im Erwachsenenalter analysiert. Viele Kölner Schulen beteiligen sich außerdem
an dem Projekt LESEMENTOR Köln, das seit 2010 die Lese - und Sprachkompetenz von
Kindern und Jugendlichen fördert. Ende 2021 hat der Rat der Stadt Köln den aktuellen Kinder-
und Jugendförderplan beschlossen, der die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung d er
Kinder- und Jugendförderung darlegt und eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den
Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aufstellt. Hinsichtlich der Kindertagesbetreuung
wird regelmäßig ein Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln
veröffentlicht, welcher den Ausbaustand der Kindertagesstätten sowie die g eplante
Versorgungssituation darstellt.
Mit Blick auf den außerschulischen Bereich eröffnen insbesondere die Angebote der
Volkshochschule verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung. Die Angebote gliedern sich
in die Bereiche Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, Sprachenbildung
sowie Berufliche Bildung . Auch die Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist ein zentrales
Anliegen der Volkshochschule (siehe Aspekt 13.2) . Das Kölner Bildungsmodell des Amts für
Soziales, Arbeit und Senioren, getragen vom Kölner Bündnis für Arbeit, bietet Menschen ab
25 Jahren zusätzlich die Chance, auf Basis modularer Qualifizierung, Schritt für Schritt einen
Berufsabschluss zu erwerben.
Die systematische Vernetzung der schulischen und außerschulischen Akteur *innen ist
Aufgabe des Regionalen Bildungsbüros als Koordinierungsstelle für Bildung. Im Rahmen
eines Kooperationsvertrags zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln ermöglicht das
Bildungsbüro als gemeinsame Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Köln eine
systematische Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land. Die folgenden vier Handlungsfelder
wurden hierfür identifiziert: (1) Durchlässigkeit im Bildungssystem / Zugänge und Übergänge
erleichtern, (2) Ausbau der Zusammenarbeit / Vernetzung der Akteur*innen, (3) Integration
und Inklusion sowie (4) Qualitative Bildungsentwicklung – Unterstützung der
Qualitätsentwicklung.
Aspekt 13.2: Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Einrichtungen in
kommunaler Trägerschaft
Innerhalb der Stadt Köln gibt es diverse Maßnahmen und Angebote zur Vermittlung
von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Vor diesem Hintergrund nimmt die
Stadt seit 2021 als Modellkommune im bundesweiten Verbundprojek t „Bildung –
Nachhaltigkeit – Kommune“ teil (siehe Praxisbeispiel).
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 83
Das Ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept , das 2018 vom Rat der Stadt Köln
beschlossen wurde, stellt ein Rahmenkonzept dar, innerhalb dessen sich auch BNE in Köln
kontinuierlich weit erentwickeln soll. So bildet es einen zentralen Baustein in der
Nachhaltigkeitsarbeit der Stadt.
Das Konzept soll dazu beitragen, dass sich die Kölner Umweltbildungsakteur*innen
miteinander vernetzen, gemeinsame Aktivitäten durchführen und Synergien nutzen . Dafür
wurde das BNE-Netzwerk Köln von der Stadt und dem BNE -Regionalzentrum Querwaldein
e.V. gegründet. Es ist ein Zusammenschluss der Netzwerke Umweltbildung und BNE, in
Rahmen dessen sich die Kölner Bildungsakteur*innen zu Themen der Nachhaltigkeit
austauschen und vernetzen. Zur weiteren Unterstützung der Umweltbildungsziele wurde im
Oktober 2020 ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte eingerichtet (bis April 2022
wurden Fördergelder in Höhe von ca. 100.000 € bewilligt).
Ziel ist es, Bildungs maßnahmen in den Handlungsfeldern „Natur/Biodiversität“, „Klima, Lebensstil
und Konsum “ und „Ressourcen » zu fördern. Insbesondere Kinder und Juge ndliche sollen
handlungsorientiert an die Natur herangeführt und für die wichtigen ökologischen
Zusammenhänge, wie zum Beispiel den Klimawandel und seine Auswirkungen , sensibilisiert
werden. Um die Umweltbildungsangebote an einem Ort zu bündeln, hat der St adtrat 2017
außerdem die Gründung des Umweltbildungszentrums Gut Leidenhausen beschlossen.
Beispiele für aktuelle Angebote des Zentrums sind ein Wildbienenlehrpfad oder eine
Waldschule.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Angebote. Eine zentrale Rolle im Bereich BNE in
Köln nimmt die Volkshochschule ein (siehe Praxisbeispiel). Im Rahmen des jährlichen
MINTköln-Festivals der Stadtbibliothek Köln, das jungen Menschen über Praxiserfahrungen
den Zugang zu Naturwissenschaft und Technik ermöglicht, werde n verschiedene
Nachhaltigkeitsthemen (wie z. B. „Upcycling“ oder „Zero Waste“) adressiert. Ergänzend bietet
die Stadtbibliothek die Veranstaltungsreihe „Maker Kids“ an, um Kinder im Bereich Technik
weiterzubilden. Für Schulen führt die Stadt Köln seit vie len Jahren ein Projekt zum
Energiesparen unter dem Titel „KLASSE - KlimaAktion: Schulen sparen Energie“ durch. Im
Rahmen des Kölner Schulgarten-Netzwerk (Pilotprojekte „Gärtnern mit Pänz“), das durch eine
Informationsstelle für schulische Umweltbildung koo rdiniert wird, können sich außerdem
Kölner Schulgärtner*innen austauschen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen bietet
das Fortbildungsprogramm städtischer Kindertagesstätten den Mitarbeiter*innen
Fortbildungen zu Themen wie „Macht mit! Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Praxis“
an. Mit Hilfe des seit 2014 durchgeführten Projekts „Naturforscherkiste“ (Material und
Newsletter für Kitas) wird den Kindern die Bedeutung der biologischen Vielfalt nähergebracht.
Weitere BNE -Bildungsangebote werden zu den Themen Diversität und Inklusion vom
Museumsdienst Köln (der das Bildungsangebot in den neun Museen der Stadt Köln
verantwortet) und zu den Themen Rassismus und Diskriminierung vom NS -
Dokumentationszentrum der Stadt Köln angeboten. Die AVG Köln ist im Bereich BNE über
Bildungsangebote für Kölner Bürger *innen (werktägliches Führungsangebot, Vertreten im
Kölner Bildungsportal, Unterstützung sozialer Einrichtungen im Kölner Norden, Förderung der
Stadtteilkultur „Kultur im Veedel“, Forum für Kölner Künstler, Treff am Ofen) sowie für Schulen
(Lehrerfortbildung, altersgerechte Führung für Kinder und Jugendliche, AVG Standort
Geestemünder Straße als umweltpädagogischer Lernort, Unterstützung der Initiative „Out of
School“ für Jugendliche aus sozialen Brennpunkten) aktiv.
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S E I T E 84
Aspekt 13.3: Kooperationen zu Nachhaltigkeitsthemen mit weiteren Bildungs-
und Kultureinrichtungen
Mit Blick auf Kooperationen und BNE in Einrichtungen, die sich nicht in
kommunaler Trägerschaft befinden, sind das gemeinsam vom Umweltamt und
dem Verein Querwaldein e.V. (BNE-Regionalzentrum) geleitete BNE-Netzwerk Köln
und eine Vielzahl von außerschulischen Lernorten zu nennen. Insbesondere Schulklassen und
Kindertagesstätten-Gruppen können diese umweltpädagogischen Lernorte und Einrichtungen
in Köln und der Region besuchen. Hier erleben Kinder, Jugendliche und Erwachsene Natur
unter dem Motto „anfassen, erfahren und mitmachen“. Beispiele sind ein Biobauernhof, ein
Entsorgungszentrum, ein Bodenlehrpfad, ein Abenteuermuseum oder ein Naturpar k. Um
wissenschaftliche Arbeiten zum globalen Süden für die Bevölkerung zugänglich zu machen,
kooperiert die Stadt Köln in verschiedenen Projekten mit der Universität zu Köln (z. B. Fair
Trade University, Global South Studies Center).
Verschiedene jährlich stattfindende Veranstaltungen vermitteln ebenfalls Wissen im Bereich
Nachhaltigkeit. Das Saatgutfestival wird gemeinsam veranstaltet vom Verein zur Erhaltung der
Nutzpflanzenvielfalt, den Gemeinschaftsgärten Köln, der Volkshochschule Köln sowie dem
Ernährungsrat Köln & Umgebung – Essbare Stadt. Über Infostände, Workshops und Saatgut-
Tauschbörsen wird die Vermittlung und Förderung von biologischer Vielfalt adressiert. Das
Menschenrechtsforum wird seit 2015 gemeinsam organisiert durch Amnesty International
Köln, d ie AWO Bezirk Mittelrhein und die Volkshochschule Köln. Es informiert zum
Internationalen Tag der Menschenrechte zu jährlich wechselnden Themen ( z. B.
„Menschenrechte in der Stadt – Vielfalt leben, Ungleichheiten abbauen“).
Darüber hinaus sind weit ere Netzwerke zu nennen, in denen Kooperationen stattfinden.
Beispiele sind Stadtteilkonferenzen und thematische Arbeitskreise in den Bezirken Kölns, das
Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, der Arbeitskreis Behindertenpolitik, der
Arbeitskreis Diversity , der Steuerungskreis LESEMENTOR Köln (siehe Aspekt 13.1), das
Aktionsbündnis Kinderfreundliche Kommune (siehe Aspekt 16.1), der Koordinationskreis
NRWeltoffen, das Anti-Bias-Netzwerke gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, der AK zum
Internationalen Tag der Menschenrechte, das Netzwerk Eine -Welt Stadt Köln oder das
Alphanetz NRW, Region Süd.
Aspekt 13.4: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden in
Verwaltung, Eigen- und Beteiligungsunternehmen
Zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
bestehen verschiedene individuelle Formate der Personalentwicklung . Im Rahmen
von Mentoring -Projekten, der „Entwicklungsberatung LebensLangesLernen “,
(Team-)Coachings, Ideen-Werkstätten, Führungskräftenetzwerken oder Supervisionen finden
die Mitarbeitenden individuelle Hilfe und Beratung zu aktuellen Fragestellungen und
Herausforderungen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 85
Daneben können diverse Seminare der Personalentwicklung besucht werden (z. B. „Führung
4.0“, „Online -Moderation in Video konferenzen“, „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“,
„Foresight für Führungskräfte – ein Ansatz aus der Zukunftsforschung“, „Älter werden im Beruf
– aktiv und souverän“, „Zwischen gestern und morgen – den digitalen Wandel verstehen und
gestalten“).
Das KölnerKompetenzModell gibt Antworten auf die Frage, welche Kompetenzen
Mitarbeitende und Führungskräfte der Stadtverwaltung benötigen, um die zukünftigen
Aufgaben und Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Das Modell findet seit 2021
in bestehenden Personalinstrumenten Anwendung und bietet eine Arbeitshilfe für die
individuelle Auseinandersetzung mit Anforderungen, Leistung und Weiterentwicklung. Darüber
hinaus ist d ie Stadt Köln mit mehreren Dienststellen zu unterschiedlichen thematischen
Schwerpunkten am Projekt „Qualifica Digitalis“ des IT -Planungsrates beteiligt. Die
Koordination erfolgt stadtintern durch das städtische Personal- und Verwaltungsmanagement.
Die Stabsstelle Digitalisierung und das Amt für Informationsverarbeitung sind
themenspezifisch eingebunden.
Verschiedene Ämter der Stadtverwaltung kooperieren außerdem in dem gemeinsamen
Pilotprojekt „Qualifizierung zur Online-Beratung (Verwaltungsreform)“. Weitere Angebote sind
das Mentoring-Programm „Di(re)vers(e) Mentoring“ zum Thema Vielfalt , Maßnahmen der
Beschäftigungsförderung des Amtes für Informationsverarbeitung mit dem Fokus auf
Information, Kommunikation und Wissensmanagement , interne Angebote bzgl. Fortbildung
und Personalentwicklung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie das Projekt digiTOP
(Digitale Transformationen von Organisationen in der Praxis ) der Volkshochschule zur
Qualifizierung der Mitarbeitenden mit Blick auf das Thema Digitalisierung.
Aspekt 13.5: Kulturförderung
In der Kulturstadt Köln spielt die Unterstützung von Kulturschaffenden,
Kulturbetrieben, -vereinen und -einrichtungen eine zentrale Rolle. Der
Kulturentwicklungsplan ist ein kulturpolitisches Steuerungsinstrument , das
Potenziale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolit ik für Köln sowie
Perspektiven und Ziele aufzeigt. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan verabschiedet,
dieser wurde durch die 2019 beschlossene Kulturentwicklungs -planung, die in einem
mehrjährigen partizipativen Prozess erarbeitet wurde, aktualisie rt. Gemeinsam mit den
Vertreter*innen der Kulturinstitutionen, der freien Szene, der Fördervereine und
-institutionen des Kulturbereichs sowie von Politik und Verwaltung soll die bisherige
Kulturentwicklungsplanung fortgesetzt werden.
Eine Maßnahme aus dem Kulturentwicklungsplan -Prozess sind d ie Förderkonzepte des
Kulturamtes. Sie legen konkret die Ziele und Instrumente der Förderung sowie eine
Priorisierung ihrer Umsetzung durch die Referate des Kulturamtes fest. Folglich wurden diese
Konzepte als Maßgabe auch in der Politik und der Szene akzeptiert, in Kommunikation mit der
Szene werden sie laufend aktualisiert. Grundlage der Konzepte sind neben den Ergebnissen
von „Runden Tischen“ auch Interviews mit Szenevertreter *innen, Gespräche mit
Branchenverbänden aus Köln und NRW zur aktuellen Situation und zu potenziellen
Entwicklungen sowie, etwa im freien Theater, Besucherstudien in Köln.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 86
Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe beschlossen. Ziel
des Förderkonzeptes ist es, allen Bürger*innen der Stadt Köln – unabhängig von Herkunft,
sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung
und Einkommen – bessere Teilhabe am kulturellen Angebot der Stadt zu ermöglichen.
Aspekt 13.6: Alltagskultur der Nachhaltigkeit
Die unter Aspekt 13.2 und 13.3 genannten Angebote im Bereich Bildung für
Nachhaltige Entwicklung fördern durchweg eine Alltagskultur der Nachhaltigkeit in
der Bevölkerung. Insbesondere d as Programmangebot der Volkshochschule im
Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bietet vielfältige Veranstaltungen, die explizit auf
die Förderung einer solchen Alltagskultur abzielen (wie z. B. Seminare zu den Themen
„Nachhaltigkeit im Alltag“, „Nachhaltiger Konsum für Eltern“, „Klimaschutz vor deiner Haustür“,
„Radverkehr als Treiber der Verkehrswende“ oder „Nachhaltige Finanzen“ ). Auch die
Angebote der Stadtbibliothek (siehe Aspekt 13.2) sind diesbezüglich besonders relevant.
Weitere Beispiele in Köln sind zum Beispiel „Urban Gardening“ Projekte sowie Gartenlabore
(Angebote für Gärtnern in der Stadt, gerichtet an Menschen in Sozialräumen).
P R A X I S B E I S P I E L E
Praxisbeispiel 1 - BNE Modellkommune Köln
Als eine von insgesamt 50 Kommunen beteiligt sich Köln am P rogramm des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune
– BiNaKom“. Ziel in Köln ist es, Bildung für Nachhaltige Entwicklung als verbindliche
Querschnittaufgabe in den Strukturen der Regionalen Bildungsnetzwerke zu verankern: BNE
soll ein gemeinsames und verbindliches Bildungsanliegen der Stadtgesellschaft sein. Im
Kölner Arbeitskreis sind das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, das Amt für Weiterbildung
– Volkshochschule Köln, das Jugendamt, das Umweltamt, d ie Jugendhilfe - und
Schulentwicklungsplanung sowie die Regionalkoordination der Schulaufsicht vertreten.
Nachdem die Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Zielvereinbarung zur Modellkommune
unterzeichnet hat, werden in ersten Schritten der BNE -Auftritt a uf den städtischen
Internetseiten überarbeitet und die kommende Bildungskonferenz 2022/2023 zum Thema
BNE im Sozialraum geplant. Das Regionale Bildungsbüro koordinierte die Zielvereinbarung
und ist an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der b eiden Vorhaben,
Internetseite und Bildungskonferenz, beteiligt – im Falle der Bildungskonferenz federführend.
Praxisbeispiel 2 - Volkshochschule Köln: Bildung für Nachhaltigkeit
Die Volkshochschule (VHS) Köln hat in ihrem Programm für das Jahr 2022 das Jahresthema
„Nachhaltigkeit“ verankert. Unter dem Motto „Heute nachhaltig für morgen lernen“ ist das
Jahresthema ganzheitlich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen angelehnt und soll
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 87
verdeutlichen, wie die Volkshochschule mit ihrem Programmangebot zur Erfüllung der Ziele
beitragen kann. Entsprechend des Modells der „Lernorientierten Qualitätstestierung in der
Weiterbildung“ wird Nachhaltigkeit bei der VHS als strategisches Entwicklungsziel integriert.
Ein wichtiges Projekt der VHS im Bereich BNE ist der Biogarten Thurner Hof. Im Rahmen des
ältesten Gemeinschaftsgarten mit Imkerei, dessen Mitglieder nach ökologischen Prinzipien
gärtnern und imkern, werden r egelmäßig Umweltbildungskurse angeboten (Umweltpreis: 30
Jahre Umweltbildung am Thurner Hof ). Ab dem Jahr 2022 wurde außerdem der
Fortbildungskurs „klimafit“ in das Programm der VHS aufgenommen.
Dieses Angebot des „World Wide Fund For Nature Deutschland“ sowie des Helmholtz -
Forschungsverbunds „Regionale Klimaänderungen und Mensch“ vermittelt d en
Teilnehmenden Fakten und Handlungsoptionen zum Klimaschutz vor Ort.
Praxisbeispiel 3 - BNE in städtischen und ländlichen Sozialräumen
Unter Federführung der Volkshochschule Köln richten die Projektpartner (TH Köln, Lernende
Region-Netzwerk Köln, Veedel e.V., GAG Immo bilien AG, Landesverband der
Volkshochschulen von NRW e.V., VHS Viersen, VHS Minden, VHS Krefeld, VHS Köln) das
vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW geförderte Projekt zu BNE in städtischen
und ländlichen Sozialräumen aus. Es zielt darauf ab, Na chhaltigkeit für alle Mitglieder der
Gesellschaft alltagspraktisch zu übersetzen und Menschen in Sozialräumen an einer
Umsetzung von Nachhaltigkeit im Einklang mit ihrer Lebenswelt zu beteiligen. Vorbereitend
wird eine Fachtagung mit dem Titel „BNE ganz pr aktisch – für alle!“ durchgeführt. Auf Basis
der Ergebnisse einer vorangehenden Bedarfsanalyse und gemeinsam mit Akteur*innen der
Zivilgesellschaft werden während der Tagung inhaltliche und methodisch -didaktische
Konzepte erarbeitet, mit denen BNE passgenau in verschiedenen Kontexten vermittelt werden
kann. Anschließend wird ein Pilotprojekt mit dem Titel „BNE als Bildungsthema in den
Sozialräumen“ in Köln umgesetzt. Die Vermittlung von Selbstwirksamkeit und die „Aneignung“
des Themas Nachhaltigkeit durch die Menschen vor Ort stehen dabei im Vordergrund.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 88
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – L E B E N S L A N G E S L E R N E N
Lebenslanges Lernen in
der Kommune
• Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln
2020 / Schulentwicklungsplan für die Weiterbildungs-
und Berufskollegs
• Kölner Bildungsbericht
• Projekt LESEMENTOR Köln
• Kinder- und Jugendförderplan
• Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
in Köln
• Angebote der Volkshochschule
• Kölner Bildungsmodell
• Aktivitäten des regionalen Bildungsbüros
Bildung für Nachhaltige
Entwicklung (BNE) in
Bildungseinrichtungen in
kommunaler Trägerschaft
• Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept
• Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen
• MINTköln-Festival
• Veranstaltungsreihe „Maker Kids“
• „KLASSE - KlimaAktion: Schulen sparen Energie“
• Kölner Schulgarten-Netzwerk
• Fortbildungsprogramm städtischer Kindertagesstätten
• Projekt „Naturforscherkiste“
Kooperationen zu
Nachhaltigkeitsthemen
mit weiteren
Bildungseinrichtungen
• BNE-Netzwerk Köln
• Umweltpädagogische Lernorte
• Kooperationen mit der Universität zu Köln
• Saatgutfestival
• Menschenrechtsforum
• Kooperationen in Netzwerken: Stadtteilkonferenzen
und thematische Arbeitskreise / Forum gegen
Rassismus und Diskriminierung / Arbeitskreis
Behindertenpolitik / Arbeitskreis Diversity /
Steuerungskreis LESEMENTOR Köln /
Aktionsbündnis Kinderfreundliche Kommune /
Koordinationskreis NRWeltoffen / Anti-Bias-
Netzwerke gegen Diskriminierung und Ausgrenzung /
AK zum Internationalen Tag der Menschenrechte /
Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln / Alphanetz NRW,
Region Süd
Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit
von Mitarbeitenden in
Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• Individuelle Formate der Personalentwicklung
• Seminare der Personalentwicklung
• KölnerKompetenzModell
• Projekt „Qualifica Digitalis“
• Pilotprojekt „Qualifizierung zur Online-Beratung
(Verwaltungsreform)“
• Weitere:
o Mentoring-Programm „Di(re)vers(e) Mentoring“
o Maßnahmen der Beschäftigungsförderung des
Amtes für Informationsverarbeitung
o Angebote des Amts für Soziales, Arbeit und
Senioren
o Projekt digiTOP der Volkshochschule
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S E I T E 89
Kulturförderung
• Kulturentwicklungsplan
• Förderkonzepte des Kulturamtes
• Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
Alltagskultur der
Nachhaltigkeit
o Programmangebot der Volkshochschule im Bereich
Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit
o Angebote der Stadtbibliothek
o „Urban Gardening“ Projekte / Gartenlabore
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 90
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – G r u n d s c h u l e
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Grundschule
2010 2017 2020
k.A. 496,0 k.A.
Quelle: SDG-Portal
Die Anzahl der Grundschulen in einer Kommune hat wesentlichen Einfluss auf den Alltag
junger Familien. Die Schließung von Grundschulen kann durch den Wegfall des
Schulverkehrs zur Folge haben, dass Angebote des ÖPNV weniger in Anspruch genommen
werden und entfallen, was den motorisierten Individualverkehr wiederum begünstigt. Für
Familien bedeutet dies, mehr organisatorischer Aufwand und längere Wege im Alltag. Ein
mangelndes Angebot von wohnortnahen Grundschulen kann folglich Abwanderung
begünstigen. Für die Stadt Köln stehen nicht ausreichend statistische Daten zur Verfügung,
um eine Aussage zur Entwicklung treffen zu können. Im Jahr 2017 betrug die
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Grundschule 496,0 Meter. Im
NRW-Durchschnitt waren es 2017 833,0 Meter. Durchschnittswerte auf Bundesebene sind
nicht vorhanden, auch konnten keine Zielsetzungen in den Nachhaltigkeitsstrategien von
Bund oder Land NRW identifiziert werden.
S c h u l a b b r e c h e r q u o t e
Anteil der Schulabgänger*innen ohne Schulabschluss an allen Schulabgänger*innen
2010 2015 2020
2,3 1,9 1,6
Quelle: SDG-Portal
Die Schulabbrecherquote gibt Auskunft über den Anteil der Personen, die ihre Pflichtschulzeit
beenden, ohne mindestens einen Hauptschul - oder einen sond erpädagogischen
Schulabschluss erworben zu haben. Der Eintritt in das Berufsleben in Deutschland ist für
Personen ohne Schulabschluss deutlich erschwert. Die Schulträgerschaft ist eine kommunale
Pflichtaufgabe, Bildung ist für die Zukunftsfähigkeit einer K ommune ein weitreichendes
Schlüsselthema. Die Unterrichtsinhalte und deren Umsetzung sind Aufgabe des Landes. In
der Stadt Köln lag der Anteil der Schulabbrecher*innen mit sinkender Tendenz bei 1,6 % im
Jahr 2020, dies entspricht dem Durchschnitt für NRW Kommunen (2020: 1,6%). Die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie strebt durch die Zielsetzung 4.1.a. die „kontinuierliche Reduktion des
prozentualen Anteils der frühen Schulabgänger*innen (18 - bis 24 -Jährige ohne
Abschluss)“ an.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 91
S c h u l a b b r e c h e r q u o t e – Au s l ä n d e r * i n n e n
Verhältnis der Schulabbrecherquote von Ausländer-*innen zur Schulabbrecherquote
in der Gesamtbevölkerung
2010 2015 2020
151,9 159,9 250,6
Quelle: SDG-Portal
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund spielt Bildung eine zentrale Rolle. Di e schulische
Grundausbildung ist der Schlüssel zur Arbeitswelt und somit Voraussetzung für wirtschaftliche
Integration. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind häufig mit Problemen im
Bildungssystem konfrontiert (z. B. durch unsichere Aufenthaltsverhältnisse). Im Jahr 2020 betrug das
Verhältnis der Schulabbrecherquote von Ausländer*innen zur Schulabbrecherquote innerhalb der
Gesamtbevölkerung 250,6 %, das bedeutet, dass von den Schulabrechenden in der Stadt Köln ca. 2,5-
mal so viele Schüler*innen Ausl änder*innen sind. Im Jahr 2020 lag der Durchschnitt für NRW
Kommunen bei 375,3 % und damit deutlich höher. Es bedarf insgesamt weiterer Anstrengungen, um
das Ziel 10.1 „Erhöhung des Anteils der ausländischen Schulabgänger mit mindestens
Hauptschulabschluss und Angleichung an die Quote deutscher Schulabgänger bis 2030“ der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.
B e t r e u u n g v o n K i n d e r n ( u n t e r 3- J ä h r i g e )
Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die in Tageseinrichtungen (KiTa/Tagespflege)
betreut werden in Prozent
2013 2018 2020
27,4 33,6 35,9
Quelle: Stadt Köln – Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Tagespflege ermöglicht frühkindliche
Bildung und eine gemeinsame Vorbereitung auf den Eintritt in die Grundschule. Darüber hinaus wird
den Eltern der Wiedereintritt in die Beschäftigung ermöglicht. Der Indikator lässt allerdings keine
Rückschlüsse auf die Qualität der frühkindlichen Erziehung zu und die Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen ist zudem keine zwingende Voraussetzung für die Vorbereitung auf den Eintritt
in die Grundschule. In der Stadt Köln ist der Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die in
Tageseinrichtungen betreut werden, im Zeitverlauf kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2020 bei
35,9 %. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde in Ziel 4.2.a. definiert, den Anteil der
Ganztagsbetreuung für Kinder bis 2 Jahren auf 35 % bis 2030 zu steigern.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 92
S E L B S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T OR
I n t e g r a t i v e K i n d e r t a g e s e i n r i c h t u n g e n
Anzahl der integrativen Kindertageseinrichtungen) / (Anzahl der
Kindertageseinrichtungen) * 100
2011 2015 2020
17,6 26,2 39,5
Quelle: Stadt Köln - Bildungsmonitoring
Statistisches Bundesamt
In den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln ist Inklusion seit vielen Jahr en
selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit. Eine uneingeschränkte Teilhabe ist das Ziel für
alle Kinder in Köln. Der Anteil der integrativen Kindertageseinrichtungen hat sich seit 2011 mehr als
verdoppelt. Im Zuge der Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention soll für alle behinderten
oder von Behinderung bedrohten Kinder ein wohnortnahes Angebot geschaffen werden, möglichst
in der nächstgelegenen, fußläufig erreichbaren Einrichtung.
30 - b i s 3 4- Jäh r i g e m i t t e r t i ä r e m o d e r
p o s t s e k u n d ä r e m n i c h t- t e r t i ä r e n A b s c h l u s
(Anzahl der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem oder postsekundärem nicht-tertiären
Abschluss) / (Anzahl der Einwohner*innen im Alter von 30 bis 34 Jahren) * 100
2017 2018 2019
68,2 65,0 68,0
Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus.
IT.NRW 2022
Die zentralen biografischen Übergänge im jungen Erwachsenenalter sind der Einstieg ins
Berufsleben nach Abschluss der beruflichen Ausbildung bzw. die Phase der tertiären
Ausbildung und der daran anschließende Berufseinstieg. Etwas mehr als zwei Drittel der 30-
bis 34 -Jährigen in Köln hatte im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen tertiären oder
postsekundärem nicht -tertiären Abschluss. Dieser Wert liegt deutlich über dem NRW
Durchschnitt mit einem Anteil von ca. der Hälfte der 30- bis 34-Jährigen. Zu den wichtigsten
Aufgaben der Stadt Köln gehört es, ein verlässliches, breit gefächertes und hochwertiges
Bildungsangebot zu gewährleisten und Bildungsangebote und zugänge für alle Lebenslagen
anzubieten und weiterzuentwickeln.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 93
H A N D L U N G S F E L D
14 SOZI ALE GERECHTIG KEIT UND
ZUKUNFTSFÄHIGE GESEL LSCH AFT
Die Kommune berichtet über die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion
aller Menschen sowie über die gezielte Förderung benachteiligter
Bevölkerungsgruppen. Sie erläutert, wie Kooperationen, Netzwerke und
soziales Engagement für eine zukunftsfähige, nachhaltige Gesellschaft
unterstützt werden.
Aspekte
14.1 Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit
14.2 Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen
14.3 Gestaltung des demographischen Wandels
14.4 Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung
14.5 Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen
Menschen
14.6 Prävention von Kinder-, Jugend- und Altersarmut
14.7 Förderung von sozialem Engagement
14.8 Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und
Netzwerke
Praxisbeispiele • Masterplan des Dezernats V – Soziales, Gesundheit und Wohnen
• Verstetigung der Sozialplanung auf Basis des 1. Kölner
Lebenslagenberichts
• Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung
SDG-
Indikatoren
• Armut: SGB XII / SGB II
• Kinderarmut / Jugendarmut / Altersarmut
• Verhältnis der Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern
• Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern
• Frauenanteil im Stadtrat
• Einbürgerungen
• Straftaten
Add-On-
Indikatoren
• Wahlbeteiligung: Kommunalwahl
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S E I T E 94
Aspekt 14.1: Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Chancengleichheit
Köln ist bekannt dafür, dass sich die Stadt in besonderem Maße für Anti-
Diskriminierung und Vielfalt einsetzt. Im Rahmen der Mitgliedschaft in der
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus hat sich Köln verpflichtet, den Zehn-
Punkte-Aktionsplan der Koalition umzusetzen , der konkrete Handlungsfelder gegen
Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene definiert. Die Umsetzung wird regelmäßig
durch Sachstandsberichte dokumentiert, die von einem unabhängigen wissenschaftlichen
Beirat der Städtekoalition und Vertreter*innen der UNESCO evaluiert werden. Im aktuellen
Evaluierungsbericht wird das große Engagement der Stadt Köln hervorgehoben. Die Stadt ist
ebenfalls Mitglied im „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ , das 2009 von
Nichtregierungsorganisationen, städtischen Dienststellen und weiteren Organisationen
gegründet wurde. Im Jahr 2020 beschloss der Rat der Stadt ergänzend die „Richtlinie zur
Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz“ .
Gefördert werden dabei sowohl antirassistische als auch rassismuskritische Projekte. Die
Themen Alltagsrassismus und Alltagsdiskriminierung werden auch im Rahmen des 2021
gestarteten Prozesses zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln adressiert. Dieser
adressiert die Auswirkungen des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche
Zusammenleben und beinhaltet verschiedene offene Veranstaltungs - und
Beteiligungsformate.
Als erste deutsche Kommune unterzeichnete Köln 2007 die Charta der Vielfalt. Um Vielfalt in
öffentlichen Verwaltungen zu fördern, hat die Stadt 2015 in Kooperation mit weiteren Partnern
ein Diversity-Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen gegründet. 2016 hat der Rat
für die Stadtverwaltung Köln das Diversity Konzept - 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt beschlossen.
Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, Ausgrenzung und Diskriminierung abzubauen sowie die
Teilhabe- und Chancengerechtigkeit innerhalb wie außerhalb der Verwaltung zu fördern. Das
Konzept wird durch ein Controlling begleitet, kürzlich wurde ein Sachstandsbericht zur
Umsetzung (2018-2021) veröffentlicht.
Zum Abbau von D iskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans - und
intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wurde 2021 der LSBTI Aktionsplan:
„Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt“ beschlossen. Das umfassende kommunale Handlungskonzept
bündelt erstmals alle Maßnahmen der Stadt mit LSBTI-Bezug. Unter dem Motto „Sister Cities
Stand Together“ setzt sich Köln seit 2017 für die Rechte der LSBTI-Communites in Kölns
Partnerstädten ein. Im Rahmen eines Austauschprogramms werden dazu regelmäßig
Menschenrechtsaktivist*innen aus den Partnerstädten zum „Cologne Pride / Christopher
Street Day“ eingeladen. Ebenfalls besteht seit 2006 die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben,
Schwule und Transgender , ein beratendes kommunalpolitisches Gremium der Kölner
Stadtpolitik. 2015 beschloss der Rat zusätzlich den Beitritt Köln s zum „Rainbow-Cities-
Network“, dessen beteiligte Kommunen sich für die Interessen der LSBTI-Communities
einsetzen.
Köln setzt sich ferner intensiv gegen Gewalt an Frauen ein. So beteiligt sie sich mit Aktionen
an der landesweiten Aktionswoche „Orange Days “ und wirkt an der „Konzeptarbeit zum
Powerhaus“ (NRW Pakt gegen Gewalt) mit. Damit sollen Angebote von Schutzeinrichtungen
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S E I T E 95
und Beratungsstellen in NRW bekannter gemacht werden – in sogenannten „Powerhäusern“
sollen Hilfen möglichst unter einem Dach gebündelt werden.
Aspekt 14.2: Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen
Zu den Menschen mit eingeschränkten Teilhabechancen zählen zum einen
überdurchschnittliche Anteile der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und
der Menschen mit Behinderungen. Auch kinderreiche Familien gehören dazu. Deren
Lage ist in allen Lebensphasen schlechter als im Durchschnitt der Bevölkerung . Die
Teilhabechancen dieser Menschen zu verbessern wird als eine wesentliche Herausforderung
angesehen, die sich in mehreren Handlungsschwerpunkten niederschlägt:
- Bildung (vgl. 13. Lebenslanges Lernen)
- Einkommen (16. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften)
- Beschäftigung (16. Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften)
- soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung (14.7. Förderung von sozialem
Engagement; 14.4. Inklusive Daseinsvorsorge, Demokratieförderung).
Zur Unterstützung der Gruppe der Menschen mit Behinderu ngen verfügt die Stadt seit 2009
über ein Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine
Stadt für alle“. Die 2016 beschlossene 2. Fortschreibung definiert 105 Einzelmaßnahmen in
zwölf Handlungsfeldern. Die Maßnahmen, die vom Büro der Behindertenbeauftragten
koordiniert werden, verfolgen insgesamt das Ziel, Barrieren abzubauen, die ein
gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderung verhindern oder erschweren . Ein
Beispiel für umgesetzte Aktivitäten in Köln ist die Einrichtung bezirklicher Lernräume mit
Technikausstattung und begleiteter Hilfestellung zur Stärkung der Medienkompetenz
benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Mit dem seit 2008 alle zwei Jahre ve rliehenen Kölner
Innovationspreis Behindertenpolitik werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, an denen
Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Zudem wurde bereits 2 004 die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Gremium der Kölner Stadtpolitik eingerichtet.
Die Geschäftsstelle ist bei der Fachstelle Behindertenpolitik angesiedelt, 2006 beschloss der
Rat die Einrichtung einer Stelle einer oder eines Behindertenbeauftragten . Im Jahr 2021
beschloss der Rat ebenfalls die Verwendung von einfacher Sprache als Verwaltungsstandard.
Die Verwaltung ist damit beauftragt, ihre Außenkommunikation – soweit wie möglich –auf
einfache Sprache umzustellen.
Mit Blick auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen verfügt die Stadt seit 2010 über einen
Inklusionsplan für Kölner Schulen, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Der Plan zielt auf die
Entwicklung inklusiver Bildungslandschaften in Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und
Land ab – vor dem Hintergrund der UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit
Behinderung. Demnach beinhaltet das Recht auf Teilhabe als Menschenrecht auch, dass alle
Kinder in einer wohnortnahen Regelschule die für sie individuell notwendige Förderung
bekommen können. Auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist Inklusion seit vielen
Jahren selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbe it. Im Jahr 2013 wurde das erste
Inklusionskonzept für städtische Kindertageseinrichtungen entwickelt, 2016 wurde es in einem
partizipatorischen Prozess in enger Verzahnung mit der Praxis fortgeschrieben, um allen
Kindern eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.
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S E I T E 96
Zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen wurde der Köln-Pass entwickelt.
Der in der heutigen Form seit 2007 bestehende Pass bietet eine Vielzahl von Vergünstigungen
und damit Teilhabemöglichkeiten, etwa in den Bereichen Kultur und Sport sowie Bildung und
Mobilität. Über 153.000 Menschen profitierten 2020 vom Köln-Pass, davon waren ca. 78.000
SGB-II-Leistungsberechtigte und Senior*innen (Zielwert: 2021 = 153.133). Im Jahr 2017 wurde
per Ratsbeschluss eine Ausweitung des Gültigkeitsz eitraumes des Köln -Passes für
Leistungsbeziehende nach dem SGB II und Senior*innen mit geringem Rentenbezug auf die
Dauer von 2 Jahren vereinbart.
2006 startete das Programm Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in
Köln in sechs ausgewies enen Sozialraumgebieten. Es wurde stetig fortentwickelt und auf
Gebiete mit entsprechenden Bedarfslagen ausgeweitet. Seit Anfang 2020 gibt es in Köln
insgesamt 15 Sozialraumgebiete. Dort beschäftigen Kölner Träger der freien Wohlfahrtspflege
im Auftrag der Stadt Sozialraumkoordinator*innen vor Ort. Diese arbeiten in kontinuierlicher
Abstimmung mit der Stadtverwaltung über die Geschäftsstelle Lebenswerte Veedel. Ein
wichtiges Ziel dabei ist es, die Akteur*innen in dem jeweiligen Stadtteil zu vernetzen: zum
Beispiel Bürger*innen, Politik, soziale - und Bildungseinrichtungen, Vereine, Ehrenamtliche
und Polizei. So werden Wege gefunden, wie sich vor Ort bedarfsgerechter zusammenarbeiten
lässt. Dabei entstehen neue, sinnvolle Angebote für Bürger*innen jeden Alters. Das Spektrum
reicht von Bürger*innensprechstunden, Bürger*innenfesten, Bildungsangeboten, Sportkursen,
Kinder- und Jugendfreizeiten bis hin zu Gewaltpräventionskursen und
Aufklärungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen.
In den vergangenen beiden Jahren wurde das Programm im Auftrag des Rates der Stadt Köln
mit externer Unterstützung weiterentwickelt. Daran haben Mitarbeitende der Verwaltung, die
Sozialraumkoordinator*innen, Vertreter*innen der Politik und der Wohlfahrtsverbände
mitgewirkt.
Im Erg ebnis sollen zukünftig die gesamtstädtische Sozialplanung und die
sozialraumgebietsspezifische Planungen besser verzahnt werden. Außerdem sollen damit die
Zielsetzungen und die Ergebnisse des Programms nachvollziehbarer werden. Die
Festlegungen zu den Stru kturen und Vorgehensweisen sind im Handbuch „Lebenswerte
Veedel – Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung in Köln“ dokumentiert (s. Aspekt
14: Praxisbeispiel 2).
Aspekt 14.3: Gestaltung des demographischen Wandels
Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis zum Jahr 2040
weiter wachsen. Die verschiedenen (Bevölkerungs - und Alters-)Gruppen wachsen
jedoch nicht gleich stark. Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich, sie wird jünger,
älter und zugleich bunter.
Die demografisc hen Veränderungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen
gesellschaftlichen Teilsysteme wie den Arbeitsmarkt, das Betreuungs - und Bildungssystem,
das Gesundheitssystem und die Versorgung und Pflege älterer Menschen. Damit auch in
Zukunft für möglichst vi ele Menschen Teilhabe gesichert und der Zusammenhalt der
Stadtgesellschaft gewährleistet wird, ist es wichtig, den demografischen Wandel der
Stadtgesellschaft proaktiv zu gestalten.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 97
Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen stellt ein zentrales gesellschaftliches
Problem dar, das sich in Zukunft aufgrund des zunehmenden demographischen Wandels noch
verschärfen wird. Mit der Seniorenberatung in den Stadtbezirken steht älteren Menschen mit
Unterstützungsbedarf seit 2002 ein professionelles Team für alle Fragen des Alters zur
Verfügung. Ziel ist es, die Senior*innen so zu beraten, dass sie mit passgenauem und
integriertem Angebot (individuellem Unterstützungsnetzwerk) weiterhin selbstständig in der
eigenen Wohnung leben können. Die Senior enberatungen sind im Schnitt mit 3,5
Beratungsstellen in jedem Stadtbezirk präsent. Im Jahr 2019 wurden 11.980 Senior*innen
beraten. Es fanden 4.717 Hausbesuche statt, 4.341 Beratungen im Bürgeramt und 7.648
Beratungen in den bezirklichen Beratungsstellen.
Die SeniorenNetzwerke Köln unterstützen seit 2002 Senior*innen dabei, in Selbsthilfe ein
persönliches Netzwerk im Stadtteil aufzubauen. Zielgruppe sind Menschen, die bereits über
eigene Selbsthilfefähigkeiten verfügen. Das Programm wurde gemeinsam von der Stadt Köln,
den Wohlfahrtsverbänden und der Seniorenvertretung entworfen und wird laufend
weiterentwickelt. Die Ziele wurden in einem begleitenden Konzept (2020) formuliert. Hierzu
gehören u.a. die Begegnung älterer Menschen und Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten, die
gegenseitige Unterstützung mit jüngeren Menschen, die Förderung von ehrenamtlichem
Engagement sowie die Stärkung der allgemeinen Seniorenfreundlichkeit der Stadtteile. Die
Anzahl der Netzwerke steigt in den letzten Jahren stetig an, z urzeit nutzen ru nd 6.000
Menschen in über 60 Stadtteilen die Angebote.
Haushaltsnahe Dienste richten sich an Menschen, die auf Unterstützung in ihrem Haushalt
angewiesen sind, über geringe finanzielle Ressourcen verfügen und deren Bedarfe nicht über
die Pflegeversicherun g abgedeckt sind. Die Dienste sollen diese Menschen bei der
Bewältigung ihres Alltags unterstützen und auch dabei, so lange wie möglich in ihrer eigenen
Wohnung bleiben zu können. Präventive Hausbesuche richten sich dabei an Menschen ab 75
Jahre, die weder über soziale Dienstleistungen informiert sind, noch an der Kommunikation im
öffentlichen Raum teilnehmen. Ihr Zweck ist es, die Bedürfnisse der älteren Menschen zu
identifizieren, Risikofaktoren rechtzeitig zu erkennen und den Zugang zu vorhandenen
Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie sozialen Netzwerken im Stadtbezirk zu
erleichtern. Im Jahr 2020 gab es im Rahmen der Präventiven Hausbesuche in 417 Fällen die
Vermittlung an haushaltsnahe Dienstleistungen.
Seit dem Jahr 2006 sind in Köln ferner Entlastungsdienste von Menschen mit Demenz und
ihren Angehörigen etabliert. Ziel der Dienste ist die Erhaltung und Stärkung der
Pflegebereitschaft in der Familie sowie der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Demenz
und ihren Angehörigen. Die hauptamtlichen Mitarbeitenden haben die Aufgabe, ehrenamtliche
Helfer*innen zur Entlastung der betroffenen Familien zu gewinnen, zu schulen, einzusetzen
und zu begleiten. So soll die Selbstständigkeit der an Demenz erkrankten Menschen so lange
wie möglich erhalten werden. In jedem Stadtbezirk ist ein/e Koordinator*in in Vollzeit tätig.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 98
Aspekt 14.4: Inklusive Daseinsvorsorge und Demokratieförderung
Um die Leistungen der kommunalen Verwaltung allen Bürger*innen unabhängig von
Alter, Beeinträchtigungen oder Migrationshi ntergrund zugänglich zu machen, setzt
die Stadt Köln verschiedene Maßnahmen um. Das Kommunale Integrationszentrum
setzt sich für die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Diese zielt auf Partizipation,
Chancengleichheit und Teilhabe aller Menschen in Köln ab, unabhängig von Herkunft und
kultureller Identität. Indem sich die Stadtverwaltung stärker auf die Herausforderungen und
Bedingungen der Einwanderungsgesellschaft einstellt, werden Barrieren beim Zugang zu
öffentlichen Dienstleistungen abgebaut un d Möglichkeiten der Einflussnahme und Teilhabe
gerechter verteilt. Der Prozess der Interkulturellen Öffnung wird mit einer rassismuskritischen
Perspektive angegangen.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtverwaltung mehrsprachige Informationen und Anträge
für Bürger*innen zur Verfügung. In allen Ämtern der Daseinsfürsorge erfolgt außerdem ein
Einsatz von Videodolmetscher*innen , s tadtweit werden Sprach- und Kulturmittler*innen
eingesetzt. Darüber hinaus finden r egelmäßig Schulungen der Mitarbeitenden statt, um bei
diesen Kompetenzen bezüglich Vielfalt und rassismuskritischem Denken zu stärken.
Unterschiedliche Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden werden als wertvolle Ressource
erkannt und gefördert.
Seit 2015 gibt es das Bündnis der „Partnerschaften für Demokratie Köln“, das sich mit jährlich
wechselnden Schwerpunkten gegen Rechtsextremismus und für ein vielfältiges, gewaltfreies
und demokratisches Miteinander in Köln einsetzt.
Aspekt 14.5: Versorgung und Integration von geflüchteten und obdachlosen
Menschen
Köln ist eine weltoffene und tolerante Stadt, deren kulturelle Vielfalt zugleich
Charakteristikum und Stärke ist. Die Integrationsarbeit wird maßgeblich vom
Amt für Integration und Vielfalt sowie dem daran angegliederten Kommunalen
Integrationszentrum getragen. Das Zentrum besteht seit 2013 und ist tätig in
den Bereichen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ (hierzu
gehören z. B. die Koordination und Unterstützung der anerkannten Interkulturellen Zentren
Kölns). Die übergreifende Dachstrategie und zentrale Leitlinie für die kommunale
Integrationsarbeit stellt das Kölner Konzept Stärkung integrative Stadtgesellschaft (2012) dar.
Es zielt a uf die gleichberechtigte Teilnahme von Migrant*innen am öffentlichen,
wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ab und benennt hierfür
Grundvoraussetzungen, Ziele und zentrale Handlungsfelder. Im Rahmen der jährlich
stattfindenden Konferenz interkulturelles Köln zur Vernetzung von Fachpersonen aus den
Bereichen Migration und Integration erfolgt jeweils eine Anpassung und Fortschreibung. Das
Konzept wird durch begleitende Maßnahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms
(2014) zur Förderung der Integration, der Vielfalt und des interkulturellen Zusammenlebens
ergänzt. Seit 2021 nimmt Köln ferner am NRW -Landesprogramm „Kommunales
Integrationsmanagement“ teil, das vernetzte Beratungsangebote insbesondere für junge
zugewanderte Menschen ermöglicht. Der Integrationsrat der Stadt Köln vertritt insgesamt die
Interessen der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte und bringt ihre Belange in
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 99
den kommunalpolitischen Diskurs ein. Seit 2016 unterstützen fünf Facharbeitskreise des
Integrationsrates die politische Arbeit.
Mit Blick auf die Förderung von Integration im Bereich Bildu ng unterstützt das Zentrum für
Mehrsprachigkeit und Integration (eine Kooperation der Bezirksregierung Köln, der Stadt Köln
und der Universität zu Köln) Bildungseinrichtungen dabei, die Förderung von
Deutschkenntnissen und eine mehrsprachige Bildung system atisch zu implementieren. Um
den gleichberechtigten Zugang von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die
Bildungssysteme zu unterstützen, hat das Zentrum ein Eckpunktepapier zur Integration von
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schul en (2018) entwickelt. Im
Rahmen des Ferienprojekts talentCAMPus (ein Projekt der Volkshochschule Köln , des
Kommunalen Integrationszentrums und der Lernenden Region – Netzwerk Köln) werden
zugewanderte Kinder und Jugendliche ebenfalls unterstützt. Auch der Ausbau
niederschwelliger Angebote interkultureller Familienbildung ist eine wichtige Aufgabe in
diesem Bereich. Zur sprachlichen Integration für Menschen mit Migrationshintergrund bietet
insgesamt das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule als größter Sprachanbieter in Köln ein
umfassendes Angebot.
Zur Unterstützung von Obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen bietet
die Stadt Köln verschiedene Hilfen an. Hierzu zählen zunächst finanzielle Hilfen sowie die
Beratung und Begleitung bei drohen dem Wohnungsverlust . E inen Schwerpunkt stellt
diesbezüglich die Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB II und des SGB XII
durch die Fachstelle Wohnen dar . Per Ratsbeschluss wurde hierzu die Ausweitung der
präventiven Hilfen zur Vermeidung eines W ohnungsverlustes beschlossen. Des Weiteren
bestehen Hilfen bei akuter Wohnungslosigkeit durch die Vermittlung von Notschlafstellen sowie die
Wohnungsvermittlung im Rahmen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft.
Die Stadt Köln hat ein Förderprogramm für das Projekt „Housing First“ entwickelt. Mit den
Projekten Housing First und „Selbstverwaltete Wohn - und Arbeitsprojekte für wohnungslose
Menschen“ werden zwei neue Ansätze erprobt.
Aspekt 14.6: Prävention von Kinder-, Jugend-, Familien- und Altersarmut
Kinder-, Jugend- und Familienarmut in Köln zu begegnen, stellt eine zunehmend
große Herausforderung dar. Nicht alle jungen Menschen haben die gleichen
Startchancen, j e nach Stadtgebiet ergeben sich unterschiedlich günstige oder
prekäre Bedingungen. Vor diesem Hintergrund nimmt Köln seit 2017 an der Landesinitiative
„Kommunale Präventionsketten“ teil. Um allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen
Chancen zu eröffnen, hat die Stadt 2019 zur Umsetzung der Landesinitiative die
Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken“ beschlossen. Als „Kinderfreundliche Kommune“ ist
für die Stadt Köln die Schaffung eines positiven Umfelds für junge Menschen inklusive
gerechter Beteiligung ein zentrales Anliegen. Die Gesamtstrategie bildet die Grundlage zur
Prävention bzw. Bekämpfung von Benachteiligungslagen in Köln und fokussiert auf die
Handlungsfelder „Gerechte Bildungs - und Teilhabechancen schaffen“ sowie „Gesundheits -
und Entwicklungschancen eröffnen“. Sie setzt strategische Ziele fest, mit Schwerpunkten auf
Einrichtungen wie Kita und Schule, auf Bildungs - und Gesundheitsangeboten, Netzwerken
und auf Qualitätsentwicklung. Zudem gibt die Strategie eine Orientierung für die Prävention
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 100
und d ie Bekämpfung von Benachteiligen junger Menschen und ihrer Familien in Köln. Auf
dieser Grundlage werden Maßnahmen für die Struktur- und für die Praxisebene formuliert.
Um langzeitarbeitslose Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen ,
wurde ein eigenes kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit aufge legt,
das vorhandene Bundes - und Landesprogramme ergänzen und erweitern soll : Das
Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit verfolgt das Ziel, soziale
Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für alle langzeitarbeitslosen Kölner *innen über
dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen , unabhängig davon, ob
sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Rahmen des Programms werden folgende
Maßnahmen umgesetzt: (1.) Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung , (2.)
Unterstützung der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt , (3.)
Stabilisierung von Beschäftigung Langzeitarbeitsloser , (4.) Verbesserung der
Einstiegsmöglichkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Qualifizierungen sowie (5.)
Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und (6.) Maßnahmen zur beruflichen
Orientierung.
Aspekt 14.7: Förderung von sozialem Engagement
Die Stadt Köln engagiert sich intensiv in der Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements. Da es sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe handelt, ist es
erforderlich, das Engagement von zentraler Stelle zu fördern. Zu diesem Zweck
wurde per Ratsbeschluss bereits im Jahr 2 001 die Kommunalstelle zur Förderung und
Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements im Büro der Oberbürgermeisterin eingerichtet.
Die Kommunalstelle ist Ansprechpartnerin für alle Ehrenamtlichen, Organisationen, Verbände
und sonstigen Initiativen und vermittelt Kontakte zu den entsprechenden Beratungsstellen und
Institutionen. Ihre Ziele sind die Förderung der öffentlichen Anerkennung von ehrenamtlicher
Arbeit, die Stärkung des Bewusstseins für das Thema Ehrenamt sowie die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche.
Das Kölner Netzwerk Bürgerengagement ist ein freiwilliger Zusammenschluss von
Organisationen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und gemeinwohlorientierten
Einrichtungen sowie aktiven Bürger *innen. Alle Beteiligten arbeiten gleichberechtigt und
bringen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Erfahrungen ein. Die Aufgaben des Netzwerks
sind: (1.) die impulsgebende Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in all seinen
Formen und gesellschaftlichen Bereichen, (2.) die Umsetzung des „Kölner Konzeptes zur
Förderung bürgerschaftlichen Engagements“, (3.) die Bündelung der Aktivitäten rund um die
Förderung des Ehrenamts und der Bürgerbeteiligung , (4.) die Intensivierung der
Kommunikation zwischen Akteur*innen sowie (5.) die eigene kontinuierliche qualitative und
quantitative Weiterentwicklung.
Die Arbeitsgrundlage des Kölner Netz werks Bürgerengagement bildet das „Kölner Konzept
zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements“ , das 2005 vom Stadtrat verabschiedet
wurde. Es besteht aus 44 Handlungsempfehlungen zur Förderung des Bürgerengagements in
Köln. Beispiele für umgesetzte Maßnah men sind die Erarbeitung von Leitlinien des
bürgerschaftlichen Engagements, die Bereitstellung von Informationen und einer Datenbank
auf der Website „www.engagiert-in-koeln.de“, eine Broschüre zu ehrenamtlichen Projekten an
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S E I T E 101
Kölner Schulen, die Arbeitsgruppe „Bürgerengagement und Migration“, ein „Leitlinienprozess
Bürgerbeteiligung“ oder eine Arbeitsgruppe zum gemeinnützigen Unternehmensengagement.
Derzeit wird an einer Aktualisierung des Konzeptes und an einer Fortschreibung der
Handlungsempfehlungen gearbeitet.
Weitere Aktivitäten zur Unterstützung des Bürgerengagements sind der jährlich verliehene
Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“, die Bekanntmachung des Themas über jährlich berufene
Ehrenamtspat*innen, die Ausrichtung des Kölner Ehrenamtstags, die Einführung der NRW
Ehrenamtskarte in Köln , der Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement , die
Etablierung einer digitaler Ehrenamtsbörse oder das Angebot zur politischen Bildung durch
das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule.
Aspekt 14.8: Förderung der Resilienz der Kommune durch Kooperationen und
Netzwerke
Die Stadt Köln nimmt als Kooperationspartnerin am Forschungsprojekt, „iResilience
– Soziale Innovation und intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt der
Zukunft“ (2018-2022) teil, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
gefördert wird. In drei Pilotquartieren in Köln und Dortmund werden neue Vorgehensweisen
und Kooperationen zur lokalen Klimavorsorge erprobt. In dem Beteiligungsprozess bringt das
Projekt Bürger*innen, lokale Unternehmen, Arbeitende, Stadtverwaltung, Politik sowie
Initiativen in unterschiedlichen Veranstaltungen und neuen Formaten zusammen. Die
Akteur*innen sollen für klimatische Veränderungen und die Folgen vor Ort sensibilisiert und
aktiviert werden, um geme insam Maßnahmen zur Starkregen- und Hitzevorsorge sowie der
Klimafunktion des Stadtgrüns zu entwickeln (Ideen sind z .B. privater Gebäudeschutz vor
Starkregen in Abstimmung mit der Nachbarschaft, die Nutzung von schattigen Wegen an
heißen Tagen oder die Zus ammenarbeit mit Eigentümer*innen und Mieter*innen für mehr
Grün in Hinterhöfen). Wichtig sind dabei digitale und soziale Innovationen zur Klimaresilienz.
Alle Ideen werden in „Fahrplänen“ für eine klimarobuste Entwicklung der Pilotgebiete
zusammengeführt. Die Ergebnisse und Prozesse der Pilotquartiere sollen nachfolgend auch
auf weitere Stadtteile der Partnerstädte und andere Städte übertragbar sein.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 102
Im Rahmen der Mitgliedschaft bei Region Köln Bonn e.V. vernetzt sich die Stadt Köln darüber
hinaus mit der Region Köln/Bonn. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von
Metropolregionen im europäischen Wirtschaftsraum verfolgt die Region aktiv eine nachhaltige,
vernetzte Entwicklung in landes -, bundes- und europaweiter Dimension. In diesem Rahmen
werden gezielt erforderliche Konzepte erstellt, wie die „Regionale
Klimawandelvorsorgestrategie“ (siehe Aspekt 11.8) oder ein Agglomerationskonzept (siehe
Aspekt 18.1).
Köln ist ebenfalls Mitglied in einer Reihe von europäischen und internationalen Netzwerken,
die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Städten, Gemeinden und
Regionen auf der praktischen Ebene unterstützen. Die Arbeit in diesen Netzwerken ermöglicht
den Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Entwicklung von Strategien und Maßnahmen.
Ein Beispiel ist die Mitgliedschaft im Netzwerk EUROCITIES – dem größten unabhängigen
europäischen Netzwerk von Großstädten, bestehend aus über 200 Städten aus 38 Ländern,
das den Austausch zur zukunftsgerechten Stadtentwicklung fördert.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 103
P R A X I S B E I S P I E L E
Praxisbeispiel 1 - Masterplan des Dezernats V – Soziales, Gesundheit und
Wohnen
Der Masterplan des Dezernats V gliedert sich in die Gesamtstrategie der Stadt strategie
„Kölner Perspektiven 2030+ “ ein und konkretisiert diese. Er wurde erstmals im Jahr 2020
vorgelegt und umfasst ein strategisches Zielsystem , inklusive anzustrebender Zielwerte
(Kennzahlen) für die fünf Handlungsfelder Einkommen, Beschäftigung, Gesundheit, soziale,
gesellschaftliche und politische Einbindung sowie Wohnen. Die Zielsetzungen wurden mit den
Globalen Nachhaltigkeitszielen abgeglichen und vor diesem Hintergrund zum Teil angepasst.
Dem Masterplan vorangestellt ist die übergreifende Vision des Dezernats mit den
handlungsleitenden Prinzipien „Lebensqualität der Menschen “, „ Quartiere de r Vielfalt “,
„Gemeinwohlverpflichtung“, „ Stärkung der Selbsthilfe “ sowie „ transparente Darstellung der
Ergebnisse und Wirkungen“. Im Masterplan sind die Ziele und Strategien beschrieben, die im
kontinuierlichen Verbesserungsprozess verfolgt werden und die stetig beobachtet und
weiterentwickelt werden. Es sind darin Indikatoren benannt, deren Entwicklung stetig
beobachtet wird und deren Auswahl kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Praxisbeispiel 2 - Verstetigung der Sozialplanung auf Basis des 1. Kölner
Lebenslagen-berichts
Auf Basis der Erkenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 strebt die Stadt Köln
zukünftig die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung an.
Das zentrale damit verbundene Ziel ist es , die Teilhabechancen insbesondere für
mehrfachbelastete Zielgruppen zu verbessern und insgesamt die Integration zu fördern. Auf
der Basis der Analyse der Lebenslagenbereiche sollen in einem integrierten Prozess
gesamtstädtisch die wesentlichen Handlungserfordernisse abgestimmt und priorisiert werden.
Darüber hinaus sollen Ziele festgelegt , Bedarfe vor dem Hintergrund der vorhandenen
sozialen Infrastruktur ermittelt und schließlich Strategien zur Erreichung der Ziele erarbeite t
und umgesetzt werden.
Praxisbeispiel 3 - Handbuch Bürger*innen und Sozialraumorientierung
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen in benachteiligten
Quartieren soll das Handbuch Bürger*innen - und Sozialraumorientierung in Köln eine
Verschränkung der integrierten, strategischen Sozialplanung mit der kleinräumigen Planung
für die Sozialraumgebiete im Rahmen des Projekts Lebenswerte Veedel ermöglichen.
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S E I T E 104
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – S O Z I A L E G E R E C H T I G K E IT
U N D Z U K U N F T S F Ä H I G E GE S E L L S C H A F T
Anti-Diskriminierung,
Gewaltprävention und
Chancengleichheit
• Mitgliedschaft Europäische Städtekoalition gegen
Rassismus
• Mitgliedschaft „Kölner Forum gegen Rassismus und
Diskriminierung“
• Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur
Stärkung von Demokratie und Akzeptanz
• Prozess zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt
Köln
• Unterzeichnung Charta der Vielfalt
• Diversity-Netzwerk der Kommunal- und
Landesverwaltungen
• Diversity Konzept - 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt
• Unterstützung LSBTI Community: LSBTI Aktionsplan zur
Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt /
Sister Cities Stand Together / Cologne Pride /
Christopher Street Day / Stadtarbeitsgemeinschaft
Lesben, Schwule und Transgender / Rainbow-Cities-
Network
• Konzeptarbeit zum „Powerhaus“ (NRW Pakt gegen
Gewalt)
Förderung
benachteiligter
Bevölkerungsgruppen
• Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik
• Einrichtung bezirklicher Lernräume
• Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik
• Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
• Verwendung von einfacher Sprache als
Verwaltungsstandard
• Inklusionsplan für Kölner Schulen
• Inklusionskonzept für städtische
Kindertageseinrichtungen
Gestaltung des
demographischen
Wandels
• Seniorenberatung
• SeniorenNetzwerke Köln
• Haushaltsnahe Dienste
• Präventive Hausbesuche
• Entlastungdienste von Menschen mit Demenz und ihren
Angehörigen
Inklusive
Daseinsvorsorge und
Demokratieförderung
• Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
• Mehrsprachige Informationen und Anträge für
Bürger*innen / Einsatz von Videodolmetscher*innen /
Sprach- und Kulturmittler*innen / Kompetenzen
bezüglich Vielfalt und rassismuskritischem Denken /
Sprachkompetenzen
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 105
Versorgung und
Integration von
geflüchteten und
obdachlosen
Menschen
• Kommunales Integrationszentrum
• Kölner Konzept: Stärkung integrative Stadtgesellschaft
• Konferenz interkulturelles Köln
• Interkulturelles Maßnahmenprogramm
• Integrationsrat, inkl. Facharbeitskreise
• Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration
• Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen
• Ferienprojekt talentCAMPus
• Niederschwellige Angebote interkultureller
Familienbildung
• Angebote Amt für Weiterbildung/Volkshochschule
• Unterstützung von Obdachlosen und von
Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen / Ausweitung
der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines
Wohnungsverlustes
Prävention von
Kinder-, Jugend- und
Altersarmut
• Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“
• Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken“
• Kommunales Programm für Arbeit und
Beschäftigungsfähigkeit
Förderung von
sozialem Engagement
• Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung
Bürgerschaftlichen Engagements
• Kölner Netzwerk Bürgerengagement
• Kölner Konzept zur Förderung Bürgerschaftlichen
Engagements
• Weitere:
o KölnEngagiert
o Ehrenamtspat*innen
o Einführung der NRW Ehrenamtskarte
o Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches
Engagement
o Digitale Ehrenamtsbörse
o Angebote Amt für Weiterbildung
o Volkshochschule
Förderung der
Resilienz der
Kommune durch
Kooperationen und
Netzwerke
• Forschungsprojekt iResilience – Soziale Innovation und
intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt
der Zukunft
• Vernetzung im Rahmen der Mitgliedschaft Region
Köln/Bonn e.V.
• Mitgliedschaft im Netzwerk EUROCITIES
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 106
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
A r m u t - S G B- II - / S G B- X I I- Q u o t e
Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII (unter 65 Jahre) an
der Bevölkerung (unter 65 Jahre) in Prozent
2010 2015 2020
14,6 14,3 14,2
Quelle: SDG-Portal
Die SGB II / SGB XII - Quote gibt an, wie hoch der Anteil der Bevölkerung ist, der Anspruch
auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) hat und damit,
wie hoch die Hilfebedürftigkeit der Menschen in einer Kommune ist. In der Stadt Köln ist der
Anteil im Zeitverlauf leicht von 14,6 % auf 13,3 % im Jahr 2019 gesunken, was den Anteilen
in anderen Großstädten in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl nahekommt. Im Jahr 2020
stieg der Wert wieder auf 14,2%. Der tendenziell sinkende Trend ist auch im NRW -weiten
Vergleich zu sehen, hier liegt der Anteil im Jahr 2020 bei 12 % und somit leicht unter dem
Anteil der Stadt Köln. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW nehmen in
ihren Zielsetzungen keinen expliziten Bezug zu diesem Indikator.
A r m u t – K i n d e r a r m u t
Anteil der unter 15-Jährigen, die selbst oder indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft
Sozialgeld nach SGB II erhalten in Prozent
2010 2015 2020
23,5 22,9 21,5
Quelle: SDG-Portal
Kinderarmut ist oftmals bedingt durch die Arbeitslosigkeit und Armut der Eltern. Mögliche
Konsequenzen können die Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen, wi e Wohnen oder
Ernährung und ungleiche Bildungs - und Teilhabechancen sein. In der Stadt Köln ist der Anteil der
unter 15-Jährigen, die von Armut betroffen sind, bis 2020 stieg auf 21,5 % gesunken. Diese Tendenz
ist auch in anderen Großstädten in NRW mit äh nlicher Einwohnendenzahl zutreffend, der NRW -
Durchschnitt betrug 2020 17,8 %. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten
keine altersspezifischen Zielsetzungen zu Armut. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt in
Ziel 1.1.a. jedoch das generelle Ziel, den „Anteil der Personen, die materiell depriviert sind (Mangel
an bestimmten Gebrauchsgütern, unfreiwilliger Verzicht auf bestimmten Konsum aus finanziellen
Gründen), bis 2030 deutlich unter dem EU28Wert (28 Staaten der Europäischen Union bis 31. Januar
2020) zu halten“.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 107
A r m u t – J u g e n d a r m u t
Anteil der 15- bis 17-Jährigen, die selbst oder indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft
Sozialgeld erhalten in Prozent
2010 2015 2020
19,9 20,6 20,5
Quelle: SDG-Portal
Jugendarmut kann eine unmittelbare Folge von Kinderarmut sein. Erschwerend zu den nicht
hinreichenden Mitteln zur Grundversorgung kommt hinzu, dass sich Jugendliche im
Übergang zur Selbstständigkeit befinden. Konnten sie jedoch bereits zuvor wegen Armut nur
unterdurchschnittlich an Bildung teilhaben, so schränkt das ihre Wahlmöglichkeiten mit Blick
auf beispielsweise die Berufswahl enorm ein. In der Stadt Köln lag der Anteil der 15- bis 17-
Jährigen, die von Armut betroffen sind, im Zeitverlauf zwischen 19,9 % und 20,5 %, ähnliche
Anteile sind auch in anderen Großstädten in NRW zu sehen. Im NRW -weiten Vergleich lag
der Anteil im Jahr 2020 mit 14,1 % unter dem Anteil in der Stadt Köln. Wie oben erwähnt,
beinhalten die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW keine alt ersspezifischen
Zielsetzungen zu Armut.
A r m u t – A l t e r s a r m u t
Anteil der Bezieher*innen von Grundsicherung an der Bevölkerung ab 65 Jahren in
Prozent
2010 2015 2020
5,9 7,6 8,0
Quelle: SDG-Portal
Altersarmut beschreibt die Problematik, unabhängig von der Länge der Erwerbstätigkeit, zum
Erreichen des Renteneintritts über einen Rentenanspruch zu verfügen, der unter dem
Existenzminimum liegt. In den nächsten Jahren wird sich diese Problematik voraussichtlich
aufgrund von demographischem Wandel, Renten reformen und Entwicklungen auf dem
Arbeitsmarkt noch verschärfen. Die Möglichkeiten für ältere Menschen diese Situation aktiv
zu ändern sind häufig eingeschränkt, was zusätzlich zu Isolation führen kann. In der Stadt
Köln ist der Anteil der über 65 -Jährigen, die von Armut betroffen sind, im Zeitverlauf
kontinuierlich angestiegen. Diese Entwicklung ist auch im NRW-Durchschnitt zu verzeichnen,
hier lag der Anteil im Jahr 2020 allerdings nur bei 4,0 % und somit unter dem Anteil der Stadt
Köln mit 8,0 %. Die Na chhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine
altersspezifischen Zielsetzungen zu Armut.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 108
V e r h ä l t n i s d e r B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e n v o n F r a u e n
u n d M ä n n e r n
Verhältnis der Beschäftigungsquote von Frauen zur Beschäftigungsquote von
Männern in Prozent
2010 2015 2020
87,4 89,2 89,2
Quelle: SDG-Portal
Die Beschäftigungsquoten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und
Männern liefern wichtige Hinweise hinsichtlich möglicher Formen geschlechtsspezifischer
Diskriminierung auf d em Arbeitsmarkt, wobei Beamt*innen, Selbstständige und geringfügig
Beschäftigte nicht Teil der Berechnungsgrundlage sind. Ebenfalls wird nicht unterschieden,
ob sich die Beschäftigten in Voll- oder Teilzeitarbeit befinden, so dass das Arbeitszeitvolumen
keinen Einfluss auf den Indikator hat. Die Frauenbeschäftigungsquote in der Stadt Köln
beträgt im Jahr 2020 89,2 % der Männerbeschäftigungsquote und blieb in den letzten Jahren
relativ konstant (sind mehr Frauen als Männer sozialversicherungspflichtig beschä ftigt, liegt
der Wert bei über 100 % - bei einem Wert von unter 100 % sind mehr Männer als Frauen in
den Arbeitsmarkt integriert). Der NRW -Vergleich weist eine geringere Quote auf: Im Jahr
2020 betrug die Frauenbeschäftigungsquote 85,3 % der Männerbeschäftigungsquote. In den
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW werden die Beschäftigungsquoten von
Frauen und Männern nicht explizit adressiert.
V e r d i e n s t a b s t a n d z w i s c h e n F r a u e n u n d M ä n n e r n
Medianeinkommen weiblicher Arbeitnehmerinnen im Verhältnis zum
Medianeinkommen männlicher Arbeitnehmer in Prozent
2015 2017 2019
83,4 84,4 85,1
Quelle: SDG-Portal
Nach wie vor bestehen signifikante Einkommensunterschiede zwischen weiblichen und
männlichen Arbeitnehmer*innen. Dies ist u. a. auf unterschied liche Berufswahlen,
Hierarchieebenen und Berufserfahrungen zurückzuführen. Ein familienbedingter befristeter
Ausstieg wirkt sich negativ auf das Einkommen aus. Trotz des Diskriminierungsverbotes
werden Frauen schlechter entlohnt als Männer, was sich langfristig auch auf die Rentenhöhe
auswirkt. Der Indikator spiegelt das (Brutto -)Medianeinkommen vollzeitbeschäftigter Frauen
wider und setzt es in das Verhältnis zum (Brutto -)Medianeinkommen vollzeitbeschäftigter
Männer. In der Stadt Köln ist das Medianeinkomm en in den Jahren 2015 bis 2019 minimal
gestiegen, aktuellere Daten liegen nicht vor. Der NRW-Durchschnitt zeigt eine sehr ähnliche
Entwicklung (2019: 85,8 %), welche nur minimal über der Kölner Entwicklung liegt und die
geringere Entlohnung von Frauen im V ergleich zu Männern bestätigt. Es bedarf folglich
weiterer Anstrengungen, um das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 5.1.a.
„Verringerung des Abstandes auf 10 % bis 2020, Beibehaltung bis 2030“ noch zu erreichen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 109
F r a u e n a n t e i l i m S t a d t r a t
Anteil der Mandate im Stadtrat, die von Frauen besetzt sind in Prozent
2013 2015 2019
34,1 40,0 41,1
Quelle: SDG-Portal
Der Frauenanteil im Stadtrat, Gemeinderat bzw. Kreistag ist trotz intensiver Bestrebungen
bundesweit seit Jahren unverändert niedrig. Die Möglichkeit einer Zuteilung von Listenplätzen
durch die politischen Parteien trägt zwar zu einer Erhöhung des Frauenanteils bei, dies hat
jedoch bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die Datengrundlage für die Stadt Köln
lässt lediglich eine Au ssage über die Jahre 2013 bis 2019 zu. In Köln lag der Anteil der
Mandate im Stadtrat, die von Frauen besetzt sind, zuletzt (2019) bei 41,1 %. Im selben Jahr
lag der Frauenanteil im NRW-Durchschnitt bei nur 35 %. In den Nachhaltigkeitsstrategien von
Bund und Land NRW wird der Frauenanteil in Räten nicht explizit adressiert. Grundsätzlich
bedarf es für die Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit aber intensiverer Anstrengungen.
E i n b ü r g e r u n g e n
Anzahl der in dem jeweiligen Jahr eingebürgerten Personen an der Anzahl aller
ausländischen Einwohner*innen in Prozent
2010 2015 2020
1,6 1,4 1,3
Quelle: SDG-Portal
Die Anzahl der Einbürgerungen pro Jahr gilt als ein wichtiger Indikator, um Aussagen zur
Integration treffen zu können, denn die Einbürgerung trägt im Allgemeinen zu einer stärkeren
Identifikation mit der Gesellschaft des Einwanderungslandes bei. In der Stadt Köln haben im
Jahr 2020 1,3 % der ausländischen Bevölkerung innerhalb eines Jahres die deutsche
Staatsbürgerschaft erhalten. Der Anteil lag da mit über dem durchschnittlichen NRW - Anteil
an Einbürgerungen, welcher im Jahr 2020 1,0 % betrug. Die Nachhaltigkeitsstrategien von
Bund und Land NRW nehmen in ihren Zielsetzungen keinen expliziten Bezug zu
Einbürgerungen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 110
S E LB S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T O R
S t r a f t a t e n
Anzahl der registrierten Straftaten je 1.000 Einwohner*innen
2013 2016 2020
148,7 135,5 104,4
Quelle: SDG-Portal
Der betrachtete Indikator setzt die Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten
innerhalb der Kommune ins Verhältnis zur Einwohnendenzahl und gibt somit Auskunft über
die öffentliche und allgemeine Sicherheitslage. Da keine Unterscheidung zwischen den
unterschiedlichen Straftatbeständen erfolgt, lassen sich kaum Aussagen zu einer
erfolgreichen Bekämpfung organisierter Kriminalität ableiten. Die Anzahl der registrierten
Straftaten in der Stadt Köln ist im betrachteten Zeitverlauf zwar rückläufig, zuletzt (2020)
104,4 erfasste Straftaten je 1.000 Einwohner*innen, im Vergleich zur ebenfalls rückläufigen
Entwicklung in NRW (2020: 67,8 Straftaten je 1.000 Einwohner*innen) jedoch höher. Die
sinkende Tendenz trägt dennoch zur Erreichung des Ziels 16.1 der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie bei („Rückgang der Zahl der erfassten Straftaten je 100.000
Einwohner/innen auf unter 6.500 bis 2030.“).
W a h l b e t e i l i g u n g : K o m m u n a l w a h l
Anteil der Wähler*innen an Wahlberechtigten
2009 2014 2020
49,1 49,7 51,4
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Die Beteiligung an einer Kommunalwahl bedeutet di e Möglichkeit, die politischen
Lebensverhältnisse mitzugestalten. Sie stieg in den letzten Kommunalwahlen in Köln leicht
an. Die Wahlbeteiligung in NRW lag 2020 mit 51,9 % etwas höher als in Köln. Die Spannbreite
der Wahlbeteiligung über die 86 Kölner Stadtteile war bei der Kommunalwahl groß und reichte
von 22,5 bis 69,2 %.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 111
H A N D L U N G S F E L D
15 WOHNEN UND N ACHHA LTIGE QU ARTIERE
Die Kommune berichtet, wie ihr Gesamtbild Grundlagen für das Wohlbefinden
aller Bürgerinnen und Bürger schafft, und geht dabei insb esondere auf
Wohnraum und Orte für sozialen Kontakt und Erholung ein.
Aspekte
15.1 Bezahlbarer Wohnraum
15.2 Nachhaltige Quartiersentwicklung
15.3 Beteiligung in der Quartiersentwicklung
15.4 Lärmschutz
15.5 Orte für Naherholung und soziale Kontakte
15.6 Vermeidung sozialer Segregation
Praxisbeispiele • Generationsgerechtes Wohnen im Quartier
• Nachhaltiges Bauen: Deutzer Hafen
SDG-
Indikatoren
• Mietpreise
• Wohnfläche
• Naherholungsflächen
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Supermarkt
Add-On-
Indikatoren
• Förderzahlen preisgebundener Mietwohnungsbestand
• Bestand an geförderten Mietwohnungen
• Tag-Abend-Nacht und Nacht Lärmindex
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 112
Aspekt 15.1: Bezahlbarer Wohnraum
Köln zählt zu den wachsenden deutschen Großstädten und steht vor der
Herausforderung, das Angeb ot an Wohnraum in allen Segmenten, insbesondere
aber im preiswerten Bereich, zu steigern. Den Gesamtrahmen hierfür bildet das 2014
beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen . Das Konzept verfolgt einen integrierten
Ansatz aller bedeutenden Handlungsfelde r der Wohnungspolitik und ist gemeinsam mit den
wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Akteur*innen erarbeitet worden. Es
formuliert folgende Leitlinien: (1.) Wachstumschancen nutzen – Attraktivität steigern, ( 2.)
Innenentwicklung vor Außenentwic klung, ( 3.) Sozialen Ausgleich unterstützen – soziale
Schieflagen verringern , ( 4.) Partnerschaftliche Quartiersentwicklung fördern , ( 5.)
Bestandsentwicklung unterstützen und sichern, (6.) Flexibilität und Nachsteuerbarkeit erhöhen
sowie ( 7.) Dialog und Koo peration mit allen Akteur *innen intensivieren. Das Konzept ist
bewusst als offener Prozess angelegt , mit dem Anspruch einer regelmäßigen Überprüfung
und Modifikation von Zielen und Maßnahmen.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Ziele ist das Kooperative Baulandmodell, das seit
dem Jahr 2017 Bauverantwortliche verpflichtet, einen Anteil öffentlich geförderten Wohnraums
zu realisieren. So müssen Bauherr*innen, Investor*innen und Vorhabenträger*innen bei
Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung auslösen, 30 % der Wohnungen im öffentlich
geförderten Segment errichten , vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten
(aktueller Stand Verfahren insgesamt: 59 / 16.549 WE / 5.213 ö.g. WE). Gleichzeitig werden
sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Vorhaben zu
beteiligen. Dies gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Grünflächen und Spielplätze. In 2022
wurde eine Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells
beschlossen. Bei kleineren Vorhaben ab 44 Wohneinheiten ist nun die Herstellung einer
Grünfläche/Spielplatzfläche als Kombifläche verpflichtend.
Als weitere Maßnahme des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen wird seit 2016 die Vergabe
städtischer Grundstücke „nach Konzeptqualität“ erprobt. So stel lt die Stadt sicher, dass auf
den veräußerten, ehemals städtischen Grundstücken quartiersbezogene Nutzungsqualitäten
entstehen. Zugleich kann bestimmten Zielgruppen privilegierter Zugang zu geeigneten
Flächen gewährt werden.
Der Rat hat in 2022 seinen Grun dsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke
bestätigt und ergänzend beschlossen, bei Veräußerungen für den Geschosswohnungsbau
das Erbbaurecht vorrangig zu nutzen. Hiermit verbunden wird die Schaffung von mindestens
30 % öffentlich gefördertem und 2 0 % preisgedämpftem Wohnraum mit einer Zweckbindung
von 80 Jahren.
Bereits seit 2014 gilt in Köln das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch für den
freifinanzierten Wohnungsbau. 2019 wurde die Geltungsdauer der Satzung zum Schutz und
Erhalt von Wo hnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) verlängert und inhaltlich um
Eigenheime und Eigentumswohnungen erweitert. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur
Stärkung des Wohnungswesens in NRW werden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt
auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum (Kurzzeitvermietung) erweitert.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 113
Die Stadt Köln hat eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen,
die ebenfalls 2021 in Kraft getreten ist und die Satzung aus dem Jahre 2019 ablöst.
Aspekt 15.2: Nachhaltige Quartiersentwicklung
Um die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen zu verbessern ,
werden seit 2006 mit dem städtischen Programm „Lebenswerte Veedel –
Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln “ in 15 Sozialraumgebieten die
Koordination und Vernetzung gefördert (siehe Aspekt 14.2).
Ein engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die
Versorgung der Kölner*innen mit Waren und Dienstleistungen aller Bedarfsstufen und leistet
damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel , wie auch der Gesamtstadt
Köln als Wohn- und Arbeitsort. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage für
die räumliche Steuerung des Einzelhandels (s. Aspekt 16.4).
Zur stadtklimatischen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den Stadtvierteln trägt
die städtische Förderung von Begrünungsmaßnahmen für Bürger*innen „GRÜN hoch 3“ bei
(siehe Aspekt 11.8). Zur Förderung des Klimaschutzes durch die energetische Sanierung von
Gebäuden und der Nutzung von Erneuerbaren Energien in Köln, hat der Rat der Stadt im Jahr
2022 das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches
Wohnen beschlossen (dieses löste das Förderprogramm „Altbausanierung und
Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ ab). Das Programm ist ein Beitrag zur CO ₂ -
Minderung und Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen der Stadt und stellt einen Baustein
im Rahmen der Strategie Klimaneutrales Köln 2035 dar (siehe Aspekt 10.1). Die
Antragszahlen sind steigend. In 2018/2019 wurden 489, in 2020 890 und bis Mitte November
2021 969 Anträge gestellt. Insgesamt wurde bereits eine Fördersumme von über 1 Mio. Euro
ausgezahlt.
Aspekt 15.3: Beteiligung in der Quartiersentwicklung
Um die Beteiligung in der Quartiersentwicklung zu fördern, hat der Stadtrat „Leitlinien
für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“ beschlossen und so die Grundlage für
eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt (siehe Aspekt 4.1). Diese wird
seit 2019 sukzessive auf immer mehr Kölner Projekte ausgeweitet – Beispiele sind die
Beteiligung bei der Entwicklung neuer Parks oder Fahrradstraßen. Dabei sind alle
Bürger*innen eingeladen, sich an der Planung und Verwirklichung neuer Projekte zu beteiligen
und so aktiv an Entscheidungen mitzuwirken.
Darüber hinaus wird in konkreten Projekten der Quartiersentwicklung die Beteiligung der
Bürger*innen gezielt gefördert. Teil des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen und
Sozialraumorientierung in Köln“ (siehe Aspekt 15.2) ist das Projekt Bürger*innenbeteiligung
und Aktivierung in Sozialraumgebieten der Stadt Köln . Mit dem Projekt sollen zunächst
pilothaft Methoden zur Beteiligung und Aktivierung untersucht werden. Nach einer Evaluation
sollen die empfohlenen Maßnahmen in allen 15 Sozialraumgebieten umgesetzt werden.
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel - Starkes Köln“ (siehe Aspekt 15.6) werden
mehrere Verfügungsfonds in Sozialräumen zur Förderung lokaler Projekte und Initiativen
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 114
umgesetzt. Engagierte Bürger*innen, aber auch Initiativen, Einrichtungen und
Bewohner*innengruppen, die mit guten Ideen das Miteinander im Stadtviertel stärken
möchten, haben die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.
Möglich sind u.a. Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.
Für die großen Entwicklungsgebiete werden generell Qualifizierungsverfahren mit
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ein Beispiel dafür ist die intensive Beteiligung der
Öffentlichkeit im Rahmen des „Wettbewerblichen Dialogs“ im Stadtteil Köln-Kreuzfeld im Jahr
2021. Sechs interdisziplinäre Planungsteams haben in einem städtebaulichen Entwurf den
neuen Stadtteil Kreuzfeld entwickelt und geplant, interessierte Bürger*innen konnten alle
städtebaulichen Entwürfe begutachten und ihren Favoriten bestimmen.
Aspekt 15.4: Lärmschutz
Eine hohe Lärmbelastung stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die menschliche
Gesundheit dar. Vor diesem Hintergrund zielt die EU -Umgebungslärmrichtlinie
darauf ab, den Umgebungslärm zu reduzieren. Die europäische Richtlinie wurde in
deutsches Recht umgesetzt, was Kommunen zur Erstellung von Lärmkarten sowie darauf
aufbauenden Lärmaktionsplänen verpflichtet. Die Stadt Köln setzt entsprechend eine
Lärmminderungsplanung mit Lärmaktionsplan und Lärmkartierung um. Im Jahr 2016 hat der
Stadtrat einen Handlungs - und Maßnahmenkatalog für den Lärmaktionsplan sowie die
öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans beschlossen. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich die
Konzeptstudie Luft/Lärm zur Priorisierung von mehrfachbelasteten Straßen sowie der
Zusammenführung von Lärmminderung und Luftreinhalteplanung in Auftrag gegeben.
Aspekt 15.5: Orte für Naherholung und soziale Kontakte
Die Bereitstellung von Orten der Naherholung und des sozialen Kontakts im
Stadtgebiet stellt eine wichtige Aufgabe zur Ges undheitsförderung der
Bürger*innen dar. Einen wichtigen Baustein bildet diesbezüglich die
Sportentwicklungsplanung. Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2019 verabschiedete
Gutachten für Sport und Bewegung fordert u. a. die Schaffung von Freiräumen zur sportlichen
Betätigung im gesamten Stadtgebiet für alle Menschen, nicht nur für Vereinssportler*innen. In
enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und dem Stadtsportbund Köln
wurden vor diesem Hintergrund diverse Projekte realisiert, wie zum Beispiel die Umsetzung
des Konzept „Bewegungs -Parcours im Kölner Grün“ , die Öffnung von mindestens einem
Schulhof in jedem Stadtbezirk als Spiel-, Sport- und Bewegungsfläche für alle Bürger*innen,
das Mitmachprogramm „Kölle Aktiv “, der Bau von Trainingsanlagen ( Calisthenics) in den
Grünflächen, die Umgestaltung und teilweise Öffnung verschiedener Bezirkssportanlagen
oder die Planung öffentliche r Sportbereiche im Deutzer Hafen . Auch Großprojekte wie der
Umbau des Radstadion Köln und der Aufbau eines Sportmanagementsy stems befinden sich
in der Umsetzung . Die 2018 fortgeschriebene Spielplatzbedarfsplanung, welche die
bedarfsgerechte Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und
Jugendliche im öffentlichen Raum sicherstellt, steigert die Lebensqualität der Bürger*innen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 115
Die Attraktivität einer Stadt wird maßgeblich durch die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raumes beeinflusst. Mit dem Gestaltungshandbuch für die ganze Stadt wurden
Anforderungen an den öffentlichen Raum beschlos sen. Der Stadtraum soll geordnet und
beruhigt sowie dessen Stärken bewahrt bleiben. In den vergangenen Jahren wurden
zahlreiche Straßenabschnitte und Platzräume neu gestaltet. Die Stadt Köln hat beispielsweise
im September 2021 die Maßnahmen zur Verkehrsbe ruhigung am Eigelstein umgesetzt.
Zwischen der Eisenbahnunterführung und der Eigelsteintorburg wurden autofreie Abschnitte
eingerichtet und mit Baum- und Beetkübeln aufgewertet.
Darüber hinaus werden im Rahmen des geförderten Programms „Starke Veedel - Starkes
Köln“ (siehe Aspekt 15.6) verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung von öffentlichen Räumen
und der Naherholung umgesetzt, wie z um Beispiel das Projekt „Ökologische Revitalisierung
Westerwaldstraße“, mit dem auf über fünf Hektar Aufenthaltsbereiche mit vielfältigen
Nutzungsangeboten entstanden. Zur Minderung der Umweltbelastungen und Förderung der
Biodiversität wurden über 200 Bäume gepflanzt und Wiesenflächen mit Regio-Saatgut
angelegt.
Die Aktivitäten der Bürgerhäuser und Bürgerzentren zielen schließlich darauf ab,
Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, die der Bewohner*innenschaft ermöglichen, auf
niedrigschwellige Weise soziale Kontakte zu knüpfen, Menschen aus dem Quartier
kennenzulernen, gemeinsam Freizeit zu gestalten oder Angebote aus einem bunten Ku ltur-
und Bildungsprogramm zu nutzen.
Aspekt 15.6: Vermeidung sozialer Segregation
In Köln sind, wie auch in anderen Städten, Segregationsprozesse festzustellen, die
zu einem Ungleichgewicht zwischen den Quartieren führen. Menschen mit niedrigem
Einkommen konzentrieren sich häufig in Quartieren, die besonders von strukturellen
Mängeln, finanziellen und sozialen Problemlagen betroffen sind. Daher stellt sich die Aufgabe,
geeignete Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen der
Bewohner*innenschaft zu entwickeln. Mit dem Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“
sollen die Lebensbedingungen von Kölner Bürger*innen in Sozialräumen durch geeignete
Maßnahmen gezielt verbessert und soziale Ausgrenzung vermieden werden. Mit dem
Programm werden zwischen 2016 und 2022 insgesamt elf Kölner Sozialräume in den Blick
genommen, die besondere Unterstützungsbedarfe zeigen. Es baut auf dem erfolgreichen
Projekt „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung“ (siehe Aspekt 15.2) auf.
Das Programm nutzt unterschiedliche Förderzugänge : den Europäischen Sozialfonds, den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und die Städtebauförderung. Um die
Lebensbedingungen der Bewohner *innen nachhaltig zu verbessern, wurde ein integrierter
Ansatz ausgewählt, der die parallele Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpaketes in
den elf Sozialräumen vorsieht. Mit den Maßnahmen werden u .a. neue Angebote für Kinder,
Jugendliche und Familien sowie Beratungs - und Unterstützungsleistungen geschaffen, die
den Bewohner*innen dabei helfen, sich für ihren Sozialraum zu engagieren und an Bildungs-
und Kulturangeboten teilzuhaben. Auch Verbesserungen des Wohnumfelds, z um Beispiel
durch die Verschönerung von Außenflächen und die Neugestaltung von Kinderspielplätzen,
werden gefördert.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 116
Das Baugesetzbuch eröffnet mit § 172 den Kommunen die Möglichkeit, zum Erhalt der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Soziale Erhaltungssatzungen zu beschließen. Mit
diesem städtebaulichen Instrument ist es u. a. möglich, Einfluss auf die grundsätzli che
Erhaltung des Wohnungsbestandes, der Wohnungsgrößen und Nutzungen der Wohnungen
zu nehmen. Aufwertungsprozesse können in den Gebieten sozial verträglicher und
behutsamer gesteuert werden, um so die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu
schützen. In zwei Kölner Stadtvierteln (Severinsviertel in der Innenstadt und Gebiet Mülheim-
Süd) ist in den letzten Jahren eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen worden, weitere
Erhaltungssatzungen werden geprüft. Wesentliche Ziele sind hier die Erhaltung der
gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts - und
Einkommenstypen und die Begrenzung auf sozial verträgliche Modernisierungsvorhaben.
Auch das Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln zielt auf die Stärkung von
Kölner Quartieren mit besonderen sozialen Problemlagen ab. Durch Maßnahmen der
Gemeinwesenarbeit werden die Bewohner *innen der festgelegten Quartiere aktiviert und
befähigt, ihre Lebensbedingungen eigenständig zu gestalten und zu stabilisieren.
P R A X I S B E I S P I E LE
Praxisbeispiel 1 – Generationengerechtes Wohnen im Quartier
Im Jahr 2021 erhielt das „Integrierte Quartierskonzept Wohnen – Quartier Bilderstöckchen”
das Zertifikat „Generationengerechtes Wohnen im Quartier”. Das Zertifikat bestätigt qualitative
Standards bei der Erarbeitung des Konzepts, das die GAG Immobilien AG und Stadt Köln
unter Einbindung zahlreicher lokaler Akteur*innen gemeinsam für das Quartier
Bilderstöckchen erarbeitet haben. Vorangegangen war ein Auditierungsprozess, der vom
Verein Familiengerechte Kommune entwickelt wurde. In diesem Prozess wurden das Quartier
analysiert sowie Handlungsbedarfe ermittelt. Zu den vier Handlungsfeldern, die im Prozess
identifiziert und im Quartierskonzept mit Maßnahmen hinterlegt wurden, gehören die
Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit, die Wohnungsqualität, das Wohnumfeld und die
Gestaltung des sozialen Miteinanders . Diese Handlungsfelder werden in den kommenden
Jahren durch eine Reihe von Maßnahmen und Projekten bearbeitet. Dazu zählen die
Modernisierung der Wohnungsbestände, der barrierearme Umbau der Seniorenwohnanlage
und ein Neubau mit zusätzlichem, zeitgemäße m Wohnraum. Die Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur, die Aufwertung der Versorgungslage sowie Projekte zur Vernetzung
verschiedener Akteur*innen vor Ort sind weitere Maßnahmen.
Praxisbeispiel 2 – Nachhaltiges Bauen: Deutzer Hafen
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) zeichnete das künftige
Stadtquartier Deutzer Hafen Köln mit einem Vorzertifikat in PLATIN aus. Das neue Qua rtier
wird von der Kölner „Stadtentwicklungsgesellschaft moderne stadt GmbH“ und der Stadt Köln
realisiert. Mit einem Ergebnis von 83,3 % Gesamterfüllung wird das Quartier bereits vor der
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 117
Realisierung besser beurteilt als für das Erreichen der Spitzenkategorie erforderlich. Unter den
fünf Hauptkriterien des Zertifikats hat der Deutzer Hafen insbesondere in den Disziplinen
„Soziokulturelle und Funktionale Qualität“, „Ökologische Qualität“ sowie „Prozessqualität“
überdurchschnittlich abgeschnitten. Der Hafen soll sich zu einem Quartier mit hohem
Wohnanteil entwickeln , in dem die Themen Hochwasserschutz, Ökologie und
Freiraumnutzung eine zentrale Rolle spielen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 118
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – W O H N E N U N D N A C H H A L T IG E
Q U A R T I E R E
Bezahlbarer
Wohnraum
• Stadtentwicklungskonzept Wohnen
• Kooperatives Baulandmodell
• Vergabe städtischer Grundstücke „nach Konzeptqualität“
• Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln
(Wohnraumschutzsatzung)
Nachhaltige
Quartiersentwicklung
• Programm Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und
Sozialraumorientierung in Köln
• GRÜN hoch 3
• Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare
Energien - klimafreundliches Wohnen
Beteiligung in der
Quartiersentwicklung
• Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
• Projekt Bürger*innenbeteiligung und Aktivierung in
Sozialraumgebieten der Stadt Köln
• Verfügungsfonds in Sozialräumen
• Beteiligung im Rahmen des „Wettbewerblichen Dialogs“
Lärmschutz
• Lärmminderungsplanung inkl. Lärmaktionsplan und
Lärmkartierung
• Konzeptstudie Luft/Lärm
Orte für Naherholung
und soziale Kontakte
• Sportentwicklungsplanung
• Spielplatzbedarfsplanung
• Neugestaltung von Straßenabschnitten und Plätzen
(Verkehrsberuhigung am Eigelstein)
• Maßnahmen im Rahmen des Programms „Stake Veedel
– Starkes Köln“: z. B. Ökologische Revitalisierung
Westerwaldstraße
• Bürgerhäuser und Bürgerzentren
Vermeidung sozialer
Segregation
• Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“
• Soziale Erhaltungssatzungen
• Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 119
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
M i e t p r e i s e
Durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter in Euro
2010 2015 2020
8,40 10,00 12,50
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
(F+B Forschung und Beratung)
Das Thema „Wohnen“ spielt eine zentrale Rolle im Leben aller Menschen und h at massive
Auswirkungen auf die Lebensqualität. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in
vielen deutschen Städten: Engpässe in der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum als
Folge von Privatisierung und Kapitalisierung des Wohnungsmarktes einerseits ,
Abwanderungstendenzen und die einhergehende Abnahme der Wohnqualität anderseits. In
der Stadt Köln ist im Zeitverlauf ein Anstieg der Nettokaltmieten je Quadratmeter von 8,40
Euro (2010) auf 12,50 Euro (2020) zu erkennen, was mit Herausforderungen bei de r
Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum verbunden sein kann. Die Entwicklung ist in den
meisten größeren Kommunen bundesweit ähnlich. Die Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung formuliert diesbezüglich das Ziel 11.3. („Senkung des Anteils der
überlasteten Personen an der Bevölkerung auf 13 % bis 2030“) und sendet damit ein Signal
an die deutschen Groß- und Universitätsstädte.
W o h n f l ä c h e
Verfügbare Wohnfläche je Person in m²
2010 2015 2020
37,6 38,4 38,5
Quelle: SDG-Portal
Die Wohnfläche je Per son hat in Deutschland im Laufe der Jahre u. a. aufgrund von
Haushalten mit durchschnittlich weniger Personen kontinuierlich zugenommen. Da es sich
um einen Durchschnittswert handelt, wird nicht differenziert, wie die Wohnfläche verteilt ist.
In der Stadt Köln war die verfügbare Wohnfläche in den letzten Jahren relativ konstant mit
38,4 m2 je Person im Jahr 2015 und 38,5 m2 im Jahr 2020. Der Wert im NRW-Durchschnitt
lag bei 44,3 m2 je Person (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist keine
expliziten Zielbezüge zur Wohnfläche auf, adressiert aber in Ziel 11.1.b die „Verringerung des
einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ und damit das wertvolle Gut der Freiflächen,
welches auch in Verbindung mit dem Wohnungsbau von großer Bedeutung ist.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 120
W o hn f l ä c h e
Verfügbare Wohnfläche je Person in m²
2010 2015 2020
37,6 38,4 38,5
Quelle: SDG-Portal
Die Wohnfläche je Person hat in Deutschland im Laufe der Jahre u. a. aufgrund von
Haushalten mit durchschnittlich weniger Personen kontinuierlich zugenomme n. Da es sich
um einen Durchschnittswert handelt, wird nicht differenziert, wie die Wohnfläche verteilt ist.
In der Stadt Köln war die verfügbare Wohnfläche in den letzten Jahren relativ konstant mit
38,4 m2 je Person im Jahr 2015 und 38,5 m2 im Jahr 2020. Der Wert im NRW-Durchschnitt
lag bei 44,3 m2 je Person (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist keine
expliziten Zielbezüge zur Wohnfläche auf, adressiert aber in Ziel 11.1.b die „Verringerung des
einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ und d amit das wertvolle Gut der Freiflächen,
welches auch in Verbindung mit dem Wohnungsbau von großer Bedeutung ist.
N a h e r h o l u n g s f l ä c h e n
Naherholungsflächen je 1.000 Einwohner*innen in Hektar
2010 2015 2020
4,7 4,6 4,2
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Zu den Naherholungsflächen in einer Kommune zählen überwiegend unbebaute Flächen (u.
a. Grünanlagen, Parks, Schrebergärten sowie Sportflächen und Campingplätze), die dem
Sport, der Freizeit und der Erholung dienen, gleichzeitig Tiere oder Pflanzen beheimaten und
somit einen sozialen und ökologischen Wert haben. In der Stadt Köln war der Anteil der
Erholungsfläche an der Bodenfläche zuletzt leicht rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 4,2
Hektar je 1.000 Einwohner*innen, muss jed och im Kontext der veränderten Zuordnung
einiger Erholungsflächen als Vegetationsflächen betrachtet werden, die ebenfalls der
Erholung dienen. Ein Vergleich zum NRW -Durchschnitt ist aufgrund von unterschiedlichen
Berechnungsgrundlagen nicht möglich. In den Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land
NRW sind keine Ziele zur Entwicklung von Naherholungsflächen definiert.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 121
S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä TZ L I C H E I N D I K A T O REN
W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – S u p e r m a r k t
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder
Discounter in m²
2010 2015 2017
k.A. k.A. 409,0
Quelle: SDG-Portal
Die Versorgung mit Lebensmitteln ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein wichtiger
Aspekt der regionalen Entwicklung. Die Distanz zum nächsten Supermarkt sollte folglich ohne
großen zeitlichen oder logistischen Aufwand zurückgelegt werden können. Dennoch hat der
Trend zu relativ abgelegenen, flächenmäßig großen Supermärkten zugenommen, was vor
allen Dingen in ländlichen Räumen die fußläufige Erreichbarkeit erschwert. Die statistische
Datenlage (Kommune, Bundesebene) zur einwohner*innengewichteten Luftliniendistanz zum
nächsten Supermarkt oder Discounter lässt keine validen Aussagen über eine langfristige
Entwicklung zu. Lediglich im Jahr 2017 gibt es einen vergleichbaren NRW-Durchschnittswert
von 735,0 m Luftliniendistanz zum nächsten Supermarkt oder Discounter. Auch die
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW greifen dieses Thema nicht auf.
F ö r d e r z a h l e n p r e i s g e b u n d e n e r
M i e t w o h n u n g s b e s t a n d
Anzahl geförderter Wohneinheiten (Einkommensgruppen A und B), die unter
Bereitstellung von Fördermitteln aus staatlichen Haushalten oder von Förderbanken
(ohne KfW Bank) geschaffen oder modernisiert worden und deren Belegung und
Miethöhe über eine bestimmte Zeit reglementiert sind (Sozialbindung).
2011 2015 2020
663 1016 1073
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Wohnungswesen
Die Förderzahlen des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes bewegen sich ab dem Jahr
2018 kontinuierlich nach oben. Diese Entwicklung begründet sich aus vielen einzelnen
Faktoren. Zwei der bedeutendsten Umstände sind die Auswirkungen des kooperativen
Baulandmodells und die neu eingeführten Mietpreis - und Belegungsbindungen bei
Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2018 (Zielsetzung der Stadt Köln: Ratsbeschluss
Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau 2010: Schaffung von 1.000 Wohnungen / Jahr
mit Mietpreis- und Belegungsbindung).
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 122
B e s t a n d a n g e f ö r d e r t e n M i e t w o h n u n g e n
Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg)
2016 2018 2020
37.609 38.619 38.381
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Wohnungswesen
Der Bestand an geförderten Mietwohnungen (Einkommensgruppe A/1. Förderweg) ist im
Betrachtungszeitraum stabil geblieben. Er lag zum Jahresende 2020 bei insgesamt 38.381
Wohnungen (6,8 %). Die preisgünstigen geförderten Mietwohnungen sind ungleich über das
Stadtgebiet Kölns verteilt, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach dem Anteil am
Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk bzw. im Stadtteil. Besonders viele geförderte
Wohnungen liegen in den Stadtteilen Chorweiler, Volkhoven / Weiler und Ossendorf.
T a g- A b e n d- N a c h t u n d N a c h t L ä r m i n d e x
Anteile der durch den jeweiligen Lärmpegelbereich des Straßenverkehrs belasteten
Menschen an der Gesamtbevölkerung in Prozent
x 2013 2017
Tag -Abend-
Nacht
(LDEN)
> 55 dB(A)
31,5 %
> 65 dB(A) -
12,7 %
> 70 dB(A) -
6,1 %
> 55 dB(A)
28,7 %
> 65 dB(A)
9,5 %
> 70 dB(A)
2,3 %
Nacht
(LNight)
> 50 dB(A)
22,4 %
> 55 dB(A)
13 %
> 60 dB(A)
5,8 %
> 50 dB(A)
20,8 %
> 55 dB(A)
11,3 %
> 60 dB(A)
3,7 %
Quelle: Stadt Köln - Umwelt- und
Verbraucherschutzamt
Im Stadtgebiet werden unterschiedliche straßenverkehrliche Maßnahmen (z. B. Einbau
lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen, Straßenraumgestaltung,
LKW-Fahrverbote) durchgeführt, die zu einer Lärmminderung und damit gleichzeitig zu leicht
geringeren Belastetenzahlen (Vergleich der Daten von 2013 und 2017) und auch zur
Veränderung des Modal-Split führen. Da die Datengrundlagen stetig verbessert werden, kann
dies ebenfalls entsprechende Auswirkungen auf d ie Entwicklung der Belastetenzahlen
haben. Seit 2019 gibt es mit EU -CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods) eine
geänderte Berechnungsgrundlage für den Lärm, weshalb für die kommende Ermittlung der
Belastetenzahlen mit einer bis zu 50% -igen Zunahme diese r zurechnen ist. Ziel ist
grundsätzlich die Reduzierung der Anzahl der Belasteten für den Tag-Abend-Nacht- und den
Nacht-Lärmindex, die entsprechend vom Straßenverkehrslärm betroffen sind. Im Runderlass
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt schaft und Verbraucherschutz des
Landes NRW (2008) zur Lärmaktionsplanung wurden Auslösewerte von 70 dB(A) für LDEN
und 60 dB(A) für LNight festgelegt, wonach der Straßenverkehrslärm an diesen
Straßenabschnitten vorrangig gemindert werden soll.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 123
H A N D L U N G SF E L D
16 GUTE AR BEIT UND N AC HH ALTIGES
WIRTSCH AFTEN
Die Kommune berichtet, wie sie ein familien - und
arbeitnehmer*innenfreundliches Umfeld schafft und sich als nachhaltigen
Wirtschaftsstandort aufstellt.
Aspekte
16.1 Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote
16.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
16.3 Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
16.4 Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune
16.5 Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung
Praxisbeispiele • ÖKOPROFIT in Köln
SDG-
Indikatoren
• Bruttoinlandsprodukt
• Langzeitarbeitslosenquote
• Beschäftigungsquote – 15- bis 64-Jährige
• Beschäftigungsquote – 55- bis 64-Jährige
• Beschäftigungsquote – Ausländer*innen
• Aufstocker*innen (Ergänzer*innen)
• Hochqualifizierte am Arbeitsort
Add-On-
Indikatoren
• Anzahl der EMAS-zertifizierten Standorte in Köln
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 124
Aspekt 16.1: Familien- und kinderfreundliche Strukturen und Angebote
Seit dem Jahr 2018 ist die Stadt Köln als erste Millionenstadt in Deutschland
Trägerin des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“. Damit verpflichtet sich die
Stadt in besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung. Mit dem
„Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ (2018) verankert Köln die UN-
Kinderrechtskonvention in der Kommunalverfassung. Politik, Verwaltung und
Zivilgesellschaft sind damit verpflichtet, die Rechte von Kindern und
Jugendlichen zu beachten und umzusetzen . Ziel ist es, dass alle jungen Menschen –
unabhängig von ihren persönlichen Lebenssituationen – die Zuwendung, Unterstützung und
Förderung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Zukunft selbst zu gestalten . Der Verein
Kinderfreundliche Kommunen e. V. hat auf Grundlage der UN -Kinderrechtskonvention vier
Schwerpunkte einer kinderfreundlichen Kommune entwickelt : Vorrang des Kindeswohls ,
kinderfreundliche Rahmenbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie
Recht auf Information und Monitoring. Diese bilden auch die Grundlage für den Aktionsplan.
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind Kommunen verpflichtet, auf der
Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder - und Jugendförderplan zu
erstellen. Dieser soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung jeweils für die Daue r der
laufenden Wahlperiode festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen. Mit
dem „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ kommt die Verwaltung dieser
Verpflichtung nach und legt eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2025 vor.
Der Rat der Stadt Köln hat 2005 erstmals das fachübergreifende sozialraumorientierte
Handlungskonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ beschlossen, das von Politik,
Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in
Köln entwickelt wurde. Das Handlungskonzept zielt u. a. auf die Aufgabenfelder Kinder- und
Familienförderung, Tagesbetreuung für Kinder und Erziehungshilfen sowie Kinder und
Jugendarbeit ab. Vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen in Köln steht die Stadt vor der
Herausforderung, ein quantitativ bedarfsgerechtes Platzangebot in der Kindertagesbetreuung
bereitzustellen. Mit dem Ratsbeschluss Ausbau Kindertagesbetreuung U3/Ü3 (2016) wird der
Kitaausbau für Kinder unter wie über dem dritten Lebensjahr bestimmt.
Aspekt 16.2: Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
Die Stadt Köln hat als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region im Jahr 2020
das Zerti fikat „Familienfreundliches Unternehmen“ erhalten. Nach einem
umfassenden Auditierungsprozess durch die berufundfamilie GmbH wurde das
Prädikat durch ein unabhängiges, mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und
Verbänden besetztes Kuratorium erteilt. Unter Beteiligung von städtischen Mitarbeitenden aus
allen Dezernaten wurden innovative Zukunftsperspektiven entwickelt. Orientierungspunkte
waren hierbei Handlungsfelder wie Führung, Arbeitsorganisation oder auch
Personalentwicklung. Die Sta dt Köln ermöglicht zur Vereinbarkeit von Familien - und
Berufspflichten diverse Modelle (Teilzeitbeschäftigung in allen Laufbahnen und auf allen
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 125
Führungspositionen, Gleitzeit, Arbeitszeitkonto sowie Home -Office Modelle ). Seit 2020
kooperieren das Amt für Gl eichstellung von Frauen und Männern und d as Personal- und
Verwaltungsmanagement im Rahmen des „Bündnis BerufLeben“, um die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie in der Stadtverwaltung weiter zu fördern. So wurde z um Beispiel ein
Strategiepapier „Führen in Te ilzeit“ veröffentlicht und ein betriebliches Angebot für die
Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeitenden umgesetzt.
Auch die Eigen- und Beteiligungsunternehmen legen großen Wert auf die Förderung von
familienfreundlichen Strukturen. So beteiligen sich u. a. RheinEnergie, die Kölner Verkehrs-
Betriebe sowie KölnBäder ebenfalls am Audit berufundfamilie. Die gesamte Stadtwerke Köln
GmbH ermöglicht im Rahmen des Diversity-Managements zahlreiche Angebote wie
Homeoffice, Jobsharing, Familien -, Ferien oder No tfallbetreuung, „Homecare/Elderly Care“,
eine betriebliche Kindertagesstätte (U3) sowie Eltern-Kind Büros und Teilzeit-Modelle.
Aspekt 16.3: Diversität und Chancengleichheit in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
Das intensive Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in der
Stadtverwaltung Köln Tradition, wie fünf umgesetzte Frauenförderpläne seit 2001
belegen. Bei der Förderung von Frauen hat die Verwaltung in den letzten Jahren
große Fortschritte erzielt. So verteilt sich das städtische Stammpersonal mittlerweile zu 62,8
% auf Frauen – und in Führungspositionen finden sich inzwischen 46 % Frauen. Nach den
fünf Frauenförderplänen wurde 2019 der erste Kölner Gleichstellungsplan für die Jahre 2019
– 2023 vorgelegt. Verankerte Maßnahmen sind die geschlechterorientierte Quotensteigerung,
die Ausschreibung von Beförderungsstellen, die Flexibilisierung von Arbeit , der Ausbau der
Kinderbetreuung sowie Angebote im Bereich Wiedereinstieg und Bindung bzw. zur Steigerung
der finanziel len Sicherheit und Unabhängigkeit. Damit trägt der Gleichstellungsplan zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei (siehe Aspekt 16.2).
Vor dem Hintergrund des Kölner Diversity-Konzeptes „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ (siehe Aspekt
14.1) werden auch in der Stadtverwaltung Köln zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von
Vielfalt umgesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Personalmarketingaktivitäten, bei denen Vielfalt
als Mehrwert beworben und als gelebter Standard der Stadtverwaltung hervorgehoben wird
oder die E rstellung von Standards für eine diskriminierungsfreie Sprache innerhalb und
außerhalb der Verwaltung . Um die „ Diversity Kompetenzen “ für Mitarbeitende weiter zu
fördern, werden s eit 2015 zweimal jährlich entsprechende Schulungen für Mitarbeitende
angeboten. Ebenfalls werden viermal pro Jahr Schulungen für Führungskräfte durchgeführt,
die das Potential von Vielfalt als Ressource verdeutlichen und aufzeigen, wie dies e
bestmöglich im Arbeitskontext genutzt werden kann. Schwerpunktthemen sind „Diversity als
Führungsaufgabe“ sowie das Thema „Unbewusste Voreingenommenheit“. Von 2018 bis 2021
haben insgesamt 68 Führungskräfte der Stadt Köln teilgenommen.
Aspekt 16.4: Nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune
Zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft wird in Köln seit 2011 das Projekt
Ökoprofit angeboten (siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Der Stadtrat hat im
Jahr 2021 beschlossen, ein Pilotprojekt zur Gemeinwohlbilanzierung umzusetzen, in
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 126
dessen Rahmen insgesamt 1 3 Unternehmen im Sinne der Gemeinwohlökonomie zertifiziert
werden. Um die Energie- und Verkehrswende durch die Erzeugung, Verteilung und Nutzung
von Wasserstoff voranzubringen, hat sich die Stadt Köln mit den Städten Hürth, Brühl und
Wesseling sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen der
Initiative „H2R – Wasserstoff Rheinland“ zusammengeschlossen. Über die Bündelung der
Wasserstoffkompetenzen der Region soll der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft
aktiv gefördert werden. Hierzu wurde ein detailliertes Feinkon zept entwickelt, das die
Weiterentwicklung bestehender Strukturen sowie die Planung neuer Elemente der
Wasserstoffmobilität und der Sektorenkopplung untersucht. Diesbezüglich wird die optimale
Nutzung der technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Pote nziale in der Region sowie
der Weg zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffregion in den Zeithorizonten 2023, 2030
und 2035 beschrieben.
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, eine Tochtergesellschaft der Stadt Köln , fördert die
Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft vor Ort, indem sie Unternehmen auf dem Weg in
die Klimaneutralität unterstützt, das Kölner Nachhaltigkeitsökosystem vernetzt und dazu
beiträgt, ein nachhaltiges Standortprofil zu entwickeln. I n Bereichen wie der
Wasserstoffwirtschaft, der Ressourceneffizienz oder der nachhaltigen Logistik initiiert
KölnBusiness eigene Veranstaltungs - und Informationsformate. Der „KölnBusiness
Förderkompass“ bietet Unternehmen eine Übersicht ausgewählter öffentlicher
Fördermaßnahmen und -programme zu Nachhal tigkeitsthemen wie Digitalisierung,
Innovation, Klimaschutz und Mobilität. Erstmalig hat KölnBusiness 2022 mit dem eigenen
Förderprogramm „Kölner Rahmen“ nachhaltige Innovationen in Unternehmen gefördert.
Unternehmen werden außerdem über die Social -Media-Kanäle von KölnBusiness, einen
Newsletter und einen Veranstaltungskalender über aktuelle Angebote und Entwicklungen zu
klimagerechtem Wirtschaften informiert.
2013 hat der Stadtrat das aktuell gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen, das
auf den Erhalt der polyzentrischen Einzelhandelsstruktur abzielt und so die Attraktivität der
Einkaufsstadt Köln erhalten und stärken soll – dieses wird aktuell fortgeschrieben (siehe auch
Aspekt 15.2). Um den örtlichen Initiativen bei den Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der
jeweiligen Geschäftszentren zu helfen, steht das sogenannte „Zentrenbudget“ zur Verfügung.
Aspekt 16.5: Nachhaltigkeitsorientierte Gründungs- und Wirtschaftsförderung
Die Stadt Köln ist in den letzten Jahren zum Startup-Standort Nummer Eins in
NRW geworden. Einen Überblick über das Startup -Ökosystem in Köln bietet
seit 2020 die Startup-Map Cologne der KölnBusiness Wirtschaftsförderung mit
detaillierten Informationen u. a. zu Startups und Finanzierungsberater*innen. Nachhaltige
Gründer*innen werden von KölnBusiness durch vielfältige Vernetzungs - und
Veranstaltungsformate in Bereichen wie GreenTech, Mobilität und Female Entrepreneurship
gezielt unterstützt. Im Rahmen der SmartCity Cologne Konferenz findet jährlich der Startup-
Pitch-Wettbewerb „Kölns KlimaStar“ statt, bei dem E xistenzgründer*innen die Möglichkeit
bekommen, das Publikum in Kurzvorträgen von ihren Geschäftsideen zu begeistern.
Anschließend können a lle Zuschauer*innen abstimmen, welches Unternehmen Kölns
KlimaStar wird. Gemeinsam mit den Städten Hamburg, München und Berlin veranstaltet die
KölnBusiness Wirtschaftsförderung außerdem den jährlichen Startup-Pitch-Wettbewerb
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 127
„Startup-Champs“, bei dem im Jahr 2021 junge Unternehmen aus dem Bereich GreenTech
und im Jahr 2022 aus dem Bereich Mobility&Logistics im Mittelpunkt standen. Junge
Gründer*innen aus Köln erhalten so eine nationale Bühne, um innovative und
technologiebasierte Lösungen für eine nachhaltige Zukunft zu präsentieren . Im Jahr 2021
wurde darüber hinaus im Auftrag von KölnBusiness eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau
eines Kölner „Hubs“ im Bereich Nachhaltigkeit durchgeführt, d er speziell Startups mit
Geschäftsmodellen unterstützen soll, die auf die Globalen Nachhaltigkeitsziele einzahlen.
Als zertifiziertes Starter center NRW begleitet KölnBusiness Gründer*innen kostenlos und
individuell auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem
Bereich Social Entrepreneurship durch eine Mitgliedschaft im „Social Entrepreneurship
Netzwerk Deutschland e.V.“ und eine Weiterbildung aller Mitarbeitenden in diesem Bereich.
Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln erhielt 2018 und 2021 das Audit
„Zukunftsfähige Unternehmenskultur“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im
Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit verliehen wird. Das Bundesministerium
zertifiziert Ansätze, die zukunftsfähige Lösungen für die Herausforderungen der digitalisierten
Arbeitswelt von Morgen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz entwickeln.
P R A X I S B E I S P I E L
Praxisbeispiel 1 – ÖKOPROFIT in Köln
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln einen politischen Beschluss zur Durchführung des
Projektes ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik ) in Köln
verabschiedet. Durch ein Berat ungs- und Qualifizierungsprogramm werden teilnehmende
Unternehmen bei der Einführung und Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements
unterstützt, um die Ressourceneffizienz bzgl. Energie, Wasser und Abfall zu erhöhen und
gleichzeitig die Betriebskosten zu senken. Das Projekt bildet zugleich ein lokales Netzwerk für
nachhaltiges Wirtschaften. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Betriebe das
ÖKOPROFIT-Zertifikat, welches vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überreicht wird. In Köln wird ÖKOPROFIT
als Kooperationsprojekt zwischen der Stadt, der lokalen Wirtschaft und weiteren Partner*innen
wie der IHK (Industrie - und Handelskammer) zu Köln, der Handwerkskammer zu Köln, der
RheinEnergie A G, der Effizienz -Agentur NRW und der KölnBusiness Wirtschaftsförderung
organisiert. Seit dem Jahr 2011 wurden vier Projektrunden abgeschlossen und insgesamt 49
Unternehmen als ÖKOPROFIT-Betrieb Köln ausgezeichnet. Zurzeit wird die 5. Projektrunde
vorbereitet.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 128
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – G U T E A R B E I T U N D
N A C H H A L T I G E S W I R T S C HA F T E N
Familien- und
kinderfreundliche
Strukturen und Angebote
• Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune
• Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-
2025
• Sozialraumorientiertes Handlungskonzept
„Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“
• Ratsbeschluss Ausbau Kindertagesbetreuung U3/Ü3
Vereinbarkeit von Familie
und Beruf in Verwaltung,
Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• Stadt Köln - Zertifikat „Familienfreundliches
Unternehmen“
• „Bündnis BerufLeben“
• „Audit berufundfamilie“
• Diversity-Management
Diversität und
Chancengleichheit in
Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• „Kölner Gleichstellungsplan“ für die Jahre 2019-2023
• Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt in der
Stadtverwaltung
Nachhaltiges
Wirtschaften in der
Kommune
• Projekt Ökoprofit
• Initiative „H2R – Wasserstoff Rheinland“
• Aktivitäten der KölnBusiness Wirtschaftsförderung
• Einzelhandels- und Zentrenkonzept
• „Zentrenbudget“
Nachhaltigkeitsorientierte
Gründungs- und
Wirtschaftsförderung
• „Startup-Map Cologne“ der KölnBusiness
Wirtschaftsförderung
• Kölns KlimaStar
• Startup-Pitch-Wettbewerb „Startup-Champs“
• Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Kölner
„Hubs“ im Bereich Nachhaltigkeit
• Initiative Neue Qualität der Arbeit
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 129
IN D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A TO R E N
B r u t t o i n l a n d s p r o d u k t
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in in Euro
2010 2015 2018
49.296 58.508 59.443
Quelle: SDG-Portal
Das Bruttoinlandsprodukt definiert den Gesamtwert der wirtschaftlichen Leistung einer
Volkswirtschaft. Auf kommunaler Ebene bildet es die Summe aller formell produzierten Waren
und dokumentierten Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen und Importe
(Bruttowertschöpfung). Mit dem Bruttoinlandsprodukt allein lassen sich allerdings keine
Aussagen über kommunale Besonderheiten, wie z. B. Ansässigkeit von Unternehmen oder
Pendelsituation von Arbeitnehmer*innen, treffen. Zudem kann keine Aussage zum Verhältnis
der Wertschöpfung zum Mitteleinsatz (durch Indikatoren wie Rohstoff - oder
Energieproduktivität) getätigt werden. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in in der Stadt
Köln steigt im Zeitverlauf leicht, aber kontinuierlich und zeigt ein hohes Niveau. Auch die
durchschnittliche Entwicklung in Deutschland ist tendenziell steigend (zuletzt 2017: 39.585 €
je Einwohner*in), liegt aber deutlich unter dem Wert der Stadt Köln.
L a n g z e i t a r b e i t s l o s e n q u o t e
Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Erwerbspersonen in Prozent
2010 2015 2020
6,3 5,5 4,6
Quelle: SDG-Portal
Die Langzeitarbeitslosenquote beschreibt den Anteil der nicht Beschäftigten, die ein Jahr und
länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind. Andauernde Arbeitslosigkeit wirkt
sich in hohem Maße auf die finanzielle, soziale und gesundheitliche Situation der Betroffenen
und ihrer Angehörigen aus und kann auch die finanzielle Situation der Kommune
beeinträchtigen. Der Indikator berücksichtigt allerdings weder das Geschlecht noch das Alter
der nicht beschäftigten Personen, Aussagen zu geschlechtergerechten Verbesserungen der
Arbeitssituation einschließlich junger Menschen können folglich nicht getroffen werden. In der
Stadt Köln ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Zeitverlauf kontinuierlich auf 4,6 % (2020)
gesunken, der NRW -Durchschnitt lag im Jahr 2020 mit 3,6 % noch leicht darunter. Diese
Entwicklung wirkt positiv auf Ziel 8.5.a. „Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis
2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 130
B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e – 15 - b i s 6 4- J ä h r i g e
Anteil der 15- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort
an allen 15- bis 64-jährigen Einwohner*innen in Prozent
2010 2015 2020
48,2 51,7 56,2
Quelle: SDG-Portal
Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der 15- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung an. Beamte, Selbstständige und
geringfügig Beschäftigte fließen nicht in die Statistik ein, was die Aussagekraft des Indikators
in Bezug auf die ges amte Erwerbstätigkeit der Bevölkerung einschränkt. Die Quote lässt
allerdings Rückschlüsse auf die Entwicklung der sozialen Situation der Bevölkerung zu. In
der Stadt Köln ist der Anteil der Beschäftigten im betrachteten Zeitverlauf kontinuierlich von
48,2 % auf 56,2 % gestiegen, er bildet mit dieser Tendenz in etwa den Anteil in NRW ab, der
im Jahr 2020 bei 58,7 % lag. Diese Entwicklung trägt ebenfalls zum Erreichen des Ziels 8.5.a.
„Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 2030“ der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie bei.
B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e – 55 - b i s 6 4- J ä h r i g e
Anteil der 55- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort
an allen 55- bis 64-jährigen Einwohner*innen in Prozent
2010 2015 2020
35,1 42,8 49,7
Quelle: SDG-Portal
Die Beschäftigungsquote gibt den Anteil der 55- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten an der erwerbsfähigen Gesamtbevölkerung an und ergänzt den oben
genannten Indikator (siehe „Beschäftigungsquote – 15- bis 64 -Jährige“). Ei ne hohe
Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe deutet neben finanzieller Unabhängigkeit auch
auf soziale Inklusion hin, auch wenn der demographische Wandel langfristig zu einem
Ungleichgewicht zwischen Rentner*innen und Beitragszahler*innen führt. In K öln ist der
Anteil der Beschäftigten im Zeitverlauf von 35,1 % auf 49,7 % gestiegen, er bildet mit dieser
Entwicklung ebenfalls den NRW-Anteil ab, der im Jahr 2020 bei 52,1 % nur leicht über dem
Kölner Anteil lag. Diese Entwicklung trägt zum Erreichen des Ziels 8.5.b. „Steigerung der
Erwerbstätigenquote bei Älteren (von 60 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter)
auf 60 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 131
B e s c h ä f t i g u n g s q u o t e – A u s l ä n d e r * i n n e n
Verhältnis der Beschäftigungsquote von Ausländer*innen zur Beschäftigungsquote in
der Gesamtbevölkerung in Prozent
2010 2015 2020
74,4 69,6 80,1
Quelle: SDG-Portal
Die Beschäftigungsquote der Menschen mit Migrationshintergrund lässt Rückschlüsse auf
die Integration in den Arb eitsmarkt zu. Eine hohe Beschäftigungsquote von Menschen mit
Migrationshintergrund deutet sowohl auf wirtschaftliche als auch auf soziale Integration und
gesellschaftliche Teilhabe hin und sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Menschen. Es
kann jedoch keine Aussage über die Diskriminierungsfreiheit von Menschen mit
Migrationshintergrund getroffen werden, ferner können Gründe wie z. B. rechtliche
Restriktionen bei der Arbeitsaufnahme auf die Beschäftigungsquote einwirken. In der Stadt
Köln liegt die Bes chäftigungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund im Verhältnis
zur Beschäftigungsquote in der Gesamtbevölkerung zuletzt bei 80,1 % und damit über der
NRW-Quote von 74,0 % (2020). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet keine
expliziten Zielsetzungen zum Indikator, die NRW Nachhaltigkeitsstrategie strebt in Ziel 10.4
die „Senkung der Armutsrisikoquote der Menschen mit Migrationshintergrund“ an.
A u f s t o c k e r * i n n e n ( E r g ä n z e r * i n n e n )
Anteil der erwerbstätigen ALG-II-Bezieher*innen an allen erwerbsfähigen
Leistungsbezieher*innen in Prozent
2010 2015 2020
24,7 27,3 23,0
Quelle: SDG-Portal
Erwerbstätige, die Arbeitslosegeld II (ALG II) beziehen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht
ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, werden als Aufstocker*i nnen oder auch als
„Ergänzer*innen“ bezeichnet. Ebenfalls gelten ALG-II-Bezieher*innen, die ihre Leistungen im
rechtlich zulässigen Rahmen durch Erwerbsarbeit ergänzen, als Aufstocker*innen. Wenn
trotz Erwerbstätigkeit Unterstützung in Anspruch genommen we rden muss, kann dies auf
strukturelle Defizite im Wirtschaftssektor hindeuten, die eine Entwicklung nicht im Sinne
menschenwürdiger Arbeit zur Folge hat. Komplexe Anspruchsregelungen und die
aufwändige Antragstellung sowie Scham lassen eine hohe Dunkelziff er vermuten. In der
Stadt Köln ist der Anteil der Aufstocker*innen leicht rückläufig und lag zuletzt bei 23,0 %
(2020), was der Tendenz in NRW sehr nahe kommt (2020: 22,4 %). Die
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten Zielsetzungen
zum Indikator.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 132
S E L B S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T O R
H o c h q u a l i f i z i e r t e
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit akademischem
Berufsabschluss an allen sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort
in Prozent
2010 2015 2020
20,4 21,3 26,5
Quelle: SDG-Portal
Der Anteil an Hochqualifizierten in einer Kommune hat unterschiedliche positive
Auswirkungen. Neben der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungs - und somit
Zukunftsfähigkeit von (kommunalen) Unternehmen hat das Qualifikationsniveau auch
ökonomische Effekte, z. B. durch Gewerbesteuereinnahmen für die Kommune. Der Anteil
sagt allerdings nichts über den tatsächlichen Bedarf an Hochqualifizierten oder den
benötigten Spezialisierungsgrad an einem Standort aus. In der Stadt Köln ist der An teil im
Zeitverlauf gestiegen und liegt mit zuletzt 26,5 % deutlich über dem Durchschnitt in NRW von
16,2 % (2020). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine
expliziten Zielsetzungen zum Indikator.
A n z a h l d e r E M A S- z e r t i f i z i e r t e n S t a n d o r t e i n K ö l n
Anzahl der zertifizierten Standorte (Organisationen) auf Kölner Stadtgebiet im
EMAS-Register mit Filterfunktion „Ort Köln“ und dem entsprechenden
Jahreszeitraum
2011 2015 2020
Stand-
orte 25 27 28
Organis-
ationen 9 11 12
Quelle: EMAS-Register
Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich
dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der
kontinuierlichen Verbesseru ng der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie
veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen
Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS -Registrierung werden auch immer die
Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. Sowohl die Zahl der zertifizierten Organisationen also
auch die Zahl der Standorte ist in Köln seit 2011 gestiegen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 133
H A N D L U N G S F E L D
17 N ACHH AL TIGER KONS UM UND GESUNDES
LEBEN
Die Kommune berichtet über die Förderung und den Schutz der Gesundheit
sowie über die Fö rderung von nachhaltigen Lebensstilen und nachhaltigem
Konsum.
Aspekte
17.1 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung
17.2 Nachhaltiger Tourismus
17.3 Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung
17.4 Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
17.5 Gesundheitsrisiken für Bürger*innen
17.6 Pflege und Betreuung
Praxisbeispiele • Drogenhilfeangebot
SDG-
Indikatoren
• Trinkwasserverbrauch
• Abfallmenge
• Vorzeitige Sterblichkeit – Frauen
• Vorzeitige Sterblichkeit – Männer
• Krankenhausversorgung
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Hausarzt
• Wohnungsnahe Grundversorgung – Apotheke
• Personal in Pflegeheimen
• Personal in Pflegediensten
• Pflegeheimplätze
• Immission von Luftschadstoffen
Add-On-
Indikatoren
• Einschüler*innen mit Übergewicht/Adipositas
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Aspekt 17.1: Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Grundversorgung
Verschiedene Aktivitäten unterstützen in der Stadt Köln die Verbreitung von
nachhaltigem Konsum und nachhaltigen Lebensstilen. Seit dem Jahr 2020 ist
Köln Mitglied im bundesweiten Bio-Städte-Netzwerk. Das stetig wachsende
Netzwerk ist ein Zusammenschluss von inzwischen mehr als 20 Städten, Landkreisen und
Gemeinden, das auf die Förderung der ökologischen Landwirtschaft und des Bio -
Lebensmittelangebots vor Ort abzielt. Im Vordergrund der interkommunalen Zusammenarbeit
stehen der Wissens - und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Projekte, die Akquise von
Fördermitteln und öffentlichkeitswirksame Aktionen. Gefördert wird das Netzwerk durch das
Bundesministerium fü r Ernährung und Landwirtschaft über das Bundesprogramm
„Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“. Im Rahmen einer
wissenschaftlichen Untersuchung zur regionalen Erzeugung und Distribution
landwirtschaftlicher Nahrungsmittel in Kö ln und Umgebung werden aktuell zusätzlich
Anbaustrukturen, Wertschöpfungsketten und Konsumpotentiale für Bio-Produkte analysiert.
Seit 2019 verfügt Köln über eine Ernährungsstrategie. Dieser Handlungsleitfaden für die
kommunale Ernährungspolitik ist in Zu sammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und
Stadtverwaltung entstanden. Nach einer Erarbeitungsphase von rund anderthalb Jahren hat
der zivilgesellschaftlich organisierte Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. die Strategie,
welche die gesamte Produktionskette vom Feld bis zum Teller in den Blick nimmt, an die Stadt
übergeben. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat die Verwaltung 2020 beauftragt, ein
ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm zu entwickeln. Ziele im kommunalen
Wirkungskreis sind ein nachhaltigeres Beschaffungswesen in der Außer -Haus-Verpflegung,
die Sicherung und nachha ltigere Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzfläche n sowie
Ernährungsbildung zur Wertschätzung von Lebensmitteln . So enthält etwa die aktuelle
Ausschreibung der Kita-Mittagessen eine allgemeine Bio -Quote von 20% des
mengenmäßigen Anteils. Fleisch (Schwein, Rind, Geflügel), Fleischerzeugnisse und Eier
müssen ab dem Kita -Jahr 2022/2023 zu 100% Bio sein. Im Rahmen der bundesweiten
Initiative Städte gegen Food Waste geht Köln gemeinsam mit anderen engagierten
Kommunen gegen die Verschwendung von Lebensmit teln vor, wobei der Fokus auf dem
praxisbezogenen Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Abfallverringerung und -vermeidung
liegt.
Die Projektgruppe Ernährung und Konsum des Klim arates, die sich aus städtischen und
externen Expert*innen zusammensetzt, befasst sich seit 2020 mit der sektorspezifischen
Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zur Erreichung einer klimaneutralen Stadt Köln.
Die Projektgruppe hat ein Maßnahmenportfolio zur Umsetzung durch Verwaltung und
städtische Tochtergesellschaften ab 2023 entwickelt und in Aktivitäten-Steckbriefen
ausformuliert.
Um den urbanen Raum zum Anbau von Lebensmitteln zu nutzen, hat die Stadt gemeinsam
mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess das
Konzept „Essbare Stadt Köln “ entwickelt. Das gesamtstädtische Konzept zum Gärtnern im
urbanen Raum verfolgt das Ziel, bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von
Freiflächen die Anpflanzung von essb aren Pflanzen für Mensch und Tier zu berücksichtigen
und die Stadtgesellschaft für das Thema zu sensibilisieren . Dies sorgt nicht nur für mehr
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Lebensqualität, sondern wirkt sich auch positiv auf die Artenvielfalt und das Klima aus. Zur
Unterhaltung städtis cher Obstwiesen wurde ebenfalls eine Obstwiesenkommission aus
Vertreter*innen der Naturschutzverbände, der Verwaltung und weiterer Vereine gegründet.
Mit Blick auf eine nachhaltige Grundversorgung im Energiebereich haben sich die Stadtwerke
Köln und der regionale Energieversorger RheinEnergie AG entsprechend einer
Selbstverpflichtung (siehe Aspekt 10.2) zur vollständigen Dekarbonisierung der Strom- und
Wärmeversorgung bis spätestens bis 2035 verpflichtet. Ab dem Jahr 2022 wird an die Privat-
und Gewerbekund en ausschließlich Ökostrom geliefert. Die Umstellung erfolgt dabei
automatisch und ohne Aufpreis . Über eine strategische Partnerschaft bezuschusst die Stadt
Köln darüber hinaus die Energieberatungsleistungen der Verbraucherzentrale , um
Bürger*innen nieders chwellig und kostenfrei Beratung zu Themen wie Photovoltaik oder
Gebäudesanierung zugänglich zu machen.
Aspekt 17.2: Nachhaltiger Tourismus
Eine zentrale Rolle zur Förderung von nachhaltigem Tourismus in Köln nimmt
die KölnTourismus GmbH als Destinations-Management-Organisation der Stadt
ein. Sie ist erste Ansprechpartnerin für internationale Reise - und
Kongressveranstalter*innen sowie für Geschäftsreisende und Freizeitgäste.
Die KölnTourismus Gesellschaft setzt diverse Ansätze für ökologisch, sozial und ökonomisch
nachhaltiges Handeln um – sowohl mit Blick auf eigene Maßstäbe „nach innen“ sowie „nach
außen“ hinsichtlich der Produkte und Angebote (auch Dritter) für Kund *innen und
Endverbraucher*innen. Beispiele für die Umsetzung von Nachhaltigkeit im eig enen Betrieb
sind die energetische Sanierung der Tourismus Information bis 2024 bei Erhalt der
historischen Bausubstanz sowie die Verwendung von Ökostrom . „Nach außen“ bündelt und
kommuniziert die Ges ellschaft die zahlreichen nachhaltigen Angebote der Dienstleister vor
Ort, vor allem aus Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft. Zukünftig setzt die Gesellschaft
verstärkt auf die Anreise der Gäste per Bahn und forciert dies durch eine starke Bearbeitung
des deutschen Marktes und der angrenzenden Nachbarländer . Insgesamt werden
verschiedene gesellschaftliche Zielgruppen (sogenannte Sinusmilieus) gezielt mit Blick auf die
Förderung von Nachhaltigkeit analysiert und entsprechend zielgruppenspezifisch
angesprochen.
Aspekt 17.3: Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss in allen Kliniken einmal pro Jahr eine
infektionshygienische Begehung durchgeführt werden. Im Anschluss an die
Begehungstermine bekommen die Kliniken Berichte und Zeit-Maßnahmen-Pläne, in
denen vorgefundene Mängel und die zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt sind, zugesandt.
Im Idealfall führen diese Begehungen dazu, dass durch präventive Maßnahmen
Infektionserkrankungen in den Krankenhäusern verringert werden. Alle Kreise und kreisfreien
Städte in NRW sollen eine gleichmäßige Durchführung der Apothekenüberwachung und eine
vergleichbare Belastung der Rechtsunterworfenen sicherstellen. Hierfür wird in der Regel alle
drei Jahre eine angemeldete vollständige Apothekenrevision vor Ort durchgeführt.
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Diverse städtische Aktivitäten fördern in Köln eine hochwertige Gesundheitsversorgung. So
unterstützen die Sozialpsychiatrischen Zentren psychisch kranke Menschen bei der
Organisation ihres täglichen Lebens und bieten fachärztliche und psychosoziale Beratung,
Kontakt- und Freizeitangebote, Betreuung im Wohnbereich sowie Hilfe zur Arbeit und
Beschäftigung an. Mehrmals jährlich finden die Kölner Gesundheitsgespräche statt. Im
Rahmen der Kooperation zwischen dem Gesundheitsamt und der Volkshochschule werden
Bildungsveranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen mit unterschiedlichen
Referent*innen angeboten.
Im Jahr 2020 wurde das Kölner Drogenhilfekonzept veröffentlicht, welches die aktuellen
Drogenhilfeangebote in Köln beschreibt und erläutert. Das Konzept wurde partizipativ mit allen
an der Versorgung beteiligten Akteur *innen entwickelt. Darin sind für die Meilensteine
„Überleben sichern“, „Veränderungsmotivation fördern“ „Veränderung begleiten“ sowie
„Änderungen sichern“ jeweils Bedarfe, Ziele und Maßnahmen formuliert. Das Konzept wird
aktuell evaluiert und durch eine Steuerungs- und Lenkungsgruppe begleitet . Diverse
niedrigschwellige Drogenhilfeangebote sind bereits in Köln etabliert. Beispiele sind das
aufsuchende Suchtclearing (im Rahmen dessen eine aufsuchende Sozialarbeit in den Kölner
Straßenszenen stattfindet), ein Beratungsbus für Jugendliche und junge Erwachsene sowie
Kontaktcafés und Drogenkonsumräume.
Zur Sensibilisierung der Kölner Stadtgesellschaft im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer
wurde 2020 unter Beteiligung des Gesundheitsamtes das Netzwerk Caring Community Köln
gegründet. Die Ziele des integrierenden Sorgenetzwerks unter Beteiligung professioneller
Akteur*innen und der Zivilgesellschaft sind die Realisierung von Modellprojekten, die
Schaffung von Informationsplattformen und eines partizipativen Runden Tisches sowie die
wissenschaftliche Evaluation, um Wissen und Erfahrungen weiterzugeben.
Im Rahmen von Youthwork und der Sexuellen Bildung des Gesundheitsamts werden
schließlich s exualpädagogische Gruppenveranstaltungen und Workshops im Bereich der
sexuellen Bildung für junge Menschen angeboten (in Haupt- Förder- und Gesamtschulen,
internationalen Förderklassen sowie berufsbildend und in Flüchtlingsunterkünften). Ebenfalls
werden Fortbildungen und Schulungen im Bereich der sexuellen Bildung für
Multiplikator*innen durchgeführt.
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der
Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderte Netzwerk Frühe Hilfen soll durch die Vernetzung von
Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialwesen von Anfang an ein gesundes
Aufwachsen ermöglichen. Lokale Akteur*innen der Frühen Hilfen verknüpfen sich und ihre
Angebote in jedem Stadtbezirk. Hierfür koordinieren die Bezirksjugendamtsleitungen e twa
halbjährlich stattfindende bezirkliche Netzwerktreffen.
Aspekt 17.4: Gesundheitsförderung für Mitarbeitende in Verwaltung, Eigen-
und Beteiligungsunternehmen
Vor dem Hintergrund steigender privater und beruflicher Anforderungen gewinnt ein
strategisches betriebliches Gesundheitsmanagement zunehmend an Bedeutung.
Die Stadtverwaltung sowie die städtischen Töchter und Beteiligungen haben
verschiedene Ansätze zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden etabliert. Das
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Betriebliche Gesundheitsmanagem ent bei der Stadt Köln umfasst insbesondere drei
Handlungsfelder. Hierzu gehört zunächst die arbeitsplatzorientierte Prävention, die vor allem
den Arbeitsschutz berücksichtigt. Bei der beschäftigungsorientierten Gesundheitsförderung
mit Blick auf die klassische Fürsorgepflicht liegt der Fokus zum Beispiel auf dem Betrieblichen
Eingliederungsmanagement, das darauf abzielt, den Arbeitsplatz zu erhalten und die
Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Die dritte Säule beinhaltet die freiwillige Prävention, die
das Gesundheitsbewusstsein der Beschäftigten durch individuelle Gesundheitsangebote
fördert.
Auch die Stadtwerke Köln GmbH setzt verschiedene Ansätze zur ganzheitlichen
Gesundheitsförderung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bereich
des Betriebsärztlichen Dienstes im Stadtwerke Köln Konzern um. Im jährlichen „aktiv gesund“-
Programm, an dem alle Mitarbeitenden kostenlos teilnehmen können, wird ein umfangreiches
Angebot verschiedener Kurse, Workshops, Seminare und Vorträge von externen und internen
Referenten*innen (Präsenz und digital) zu den klassischen Handlungsfelder n Bewegung,
Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention geboten. Darüber hinaus koordiniert das
Team Gesundheitsmanagement weitere Maßnahmen wie Gesundheitsaktionen und
Schwerpunktwochen und unterstützt den Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes bei der
Konzeptionierung der Gesundheitsseminare für Obere Führungskräfte. Die Kernleistungen
des betriebsärztlichen Dienstes reichen von Einstellungsuntersuchungen,
arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzbegehungen, Notfallbehandlung,
Betriebliches Eingliederungsmanagement, Erste Hilfe, betriebsärztlicher Sprechstunde bis hin
zur Beratung bei psychosomatischen und psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus bieten
die Betriebsärzte*innen u. a. Ernährungssprechstunden, individuelle Rückentherapie,
Reiseberatung, Impfungen, Konfliktberatung und Mediation an.
Aspekt 17.5: Gesundheitsrisiken für Bürger*innen
Kommunen haben durch ihre Nähe zu den Bürger*innen eine besond ere
Verantwortung für die Gesundheitsförderung. Die Grundlagen für ein gesundes
Aufwachsen, Leben und Arbeiten sowie für ein selbstbestimmtes Leben werden in
der Kommune gelegt. Diverse Gesundheitsrisiken für Bürger*innen entstehen dabei aus
negativen Ausw irkungen einer nicht -nachhaltigen Entwicklung mit vielfältigen komplexen
Wechselwirkungen. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsfragen sind eng miteinander verknüpft.
So spielen beispielsweise die Zerstörung intakter Ökosysteme und der Klimawandel eine
entscheidende Rolle bei der Verbreitung neuartiger Viruserkrankungen. Der Klimawandel
selbst stellt mit diversen Auswirkungen, – wie Hitzewellen, Extremwetterereignissen oder dem
Anstieg allergieauslösender Substanzen – eine der größten zukünftigen Gesundheitsrisik en
dar. Als weitere zentrale Gesundheitsrisiken sind zum Beispiel Luftverschmutzung, nicht
übertragbare Krankheiten (wie Krebs, Diabetes und Herzleiden) oder die Gefahr durch
multiresistente Keime zu nennen. Angesichts dieser Vielschichtigkeit stellt die
Gesundheitsförderung für die Stadt Köln in Verbindung mit ganzheitlicher Krisenprävention
bzw. dem Management von Krisen eine zentrale Querschnittsaufgabe dar.
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S E I T E 138
Aspekt 17.6: Pflege und Betreuung
Der demographische Wandel erfordert erhebliche Anstrengun gen, um den
Herausforderungen zur Sicherstellung der ambulanten und pflegerischen
Versorgung der Senior*innen in Köln wirkungsvoll zu begegnen. Vor diesem
Hintergrund wurde 2019 ein Projekt zur Zukunft der Pflege gestartet, das bis Ende 2024
folgende Ziele verfolgt: (1.) Sicherung städtischer Grundstücke für den Bau von
Pflegeeinrichtungen sowie für den Pflegeheimbau bei neuen Flächenentwicklungen , (2.)
Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren für aktuelle Projekte , (3.) Durchführung
einer quartiersbezog enen Bedarfsanalyse , (4.) Gewinnung von Fachkräften durch die
Bereitstellung weicher Standortfaktoren , (5.) Initiierung eines Modellprojekts zur
Zusammenarbeit in der Ambulanten Pflege , (6.) Forcierung und Entwicklung von
Wohngemeinschaften für ältere Mens chen und neue Angebotsformen der Pflege . Im Jahr
2021 hat die Projektgruppe „Fachkräftesicherung“ spezifische Handlungsempfehlungen
erstellt. Beispiele für aktuelle Aktivitäten sind e in Kick-Off-Expert*innenworkshop mit den
maßgeblichen Akteur*innen der Pf lege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie einer
Vertretung der Bürger*innen, um den Prozess zur Erreichung der Vision „CareCityCologne“
voranzubringen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit potentiellen Investor *innen für den
Bau von Pflegeeinrichtungen geführt.
Seit 2021 nimmt die Stadt Köln am Modellprojekt Guter Lebensabend NRW teil. Ziel des
Projekts ist es, die Teilhabechancen der in Köln lebenden alten Menschen mit
Einwanderungsgeschichte zu verbessern. Zugangsbarrieren zu Hilfs - und Pflegeangeboten
für Senior*innen sollen abgebaut, die Angebote interkulturell geöffnet und bedarfsgerecht
erweitert werden. Eingewanderte Menschen sollen den gleichen Zugang zu Leistungen der
Altersversorgung erhalten wie Menschen der Mehrheitsgesellschaft. Entsprechend erarbeitet
Köln ein Handlungskonzept zur interkulturellen Öffnung der Anbieter*innen bzw. Angebote der
Altenhilfe und Pflege. Im Projekt arbeitet die Stadt Köln von Beginn an eng mit Partner*innen
aus der Kölner Stadtgesellschaft zusammen, die über wei treichende Erfahrungen mit der
Zielgruppe verfügen und die seit Jahrzehnten in der Kölner Träger -Landschaft etabliert sind.
Neben der Stadt Köln hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes weitere 21 Kommunen ausgewählt, die sich am Projekt beteiligen.
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S E I T E 139
P R A X I S B E I S P I E L
Praxisbeispiel 1 – Drogenhilfeangebot
Das Gesundheitsamt hat in den letzten Jahren das Drogenhilfeangebot mit der Einrichtung
diverser Drogenkonsumräume und einem m obilen Drogenhilfeangebot (Konsumbus )
ausgebaut. Damit erhalten die Konsument*innen illegaler Drogen ein Angebot von
Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen. Die beiden Säulen des Drogenhilfeangebots,
die aus sozialarbeiterischer Beratung und medizinischer Hilfe bestehen, werden so um eine
dritte Säule ergänzt. Zudem kommt es zu einer Entlastung des öffentlichen Raums durch die
Reduzierung konsumbezogenen Verhaltens. Das Team des Drogenhilfeangebots
(medizinische und sozialpädagogische Fachkräfte ) informiert über Infektionen,
Wundversorgung, Safer-Use und risikoärmere Konsumformen. Über die Erstberatung hinaus
wird über weitergehende ausstiegsorientierte Beratungs - und Behandlungsangebote
informiert. Übergeordnetes Z iel ist die Vermittlung in weiterführende Hilfen, etwa in die
Substitutionsbehandlung.
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S E I T E 140
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – N A C H H A L T I G E R K O N S U M U N D
G E S U N D E S L E B E N
Nachhaltiger Konsum
und nachhaltige
Grundversorgung
• Mitgliedschaft im Bio-Städte-Netzwerk
• Wissenschaftliche Untersuchung zur regionalen
Erzeugung und Distribution landwirtschaftlicher
Nahrungsmittel
• Ernährungsstrategie
• Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V
• Kita-Mittagessen
• Initiative Städte gegen Food Waste
• Projektgruppe Ernährung und Konsum des Klimarates
/ Maßnahmenportfolio / Aktivitäten-Steckbriefe
• Konzept „Essbare Stadt Köln“
• Obstwiesenkommission
• Ökostrom der RheinEnergie AG
• Energieberatungsleistungen der Verbraucherzentrale
Nachhaltiger Tourismus
• Förderung von Nachhaltigkeit durch Aktivitäten der
KölnTourismus GmbH
Gewährleistung
hochwertiger
Gesundheitsversorgung
• Sozialpsychiatrischen Zentren
• Kölner Gesundheitsgespräche
• Kölner Drogenhilfekonzept
• Niedrigschwellige Drogenhilfeangebote
• Aufsuchendes Suchtclearing
• Netzwerk Caring Community Köln
• Youthwork / Sexuelle Bildung des Gesundheitsamts
Gesundheitsförderung
für Mitarbeitende in
Verwaltung, Eigen- und
Beteiligungsunternehmen
• Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Stadt
Köln
• Ansätze zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung bei
der Stadtwerke Köln GmbH
Pflege und Betreuung
• Projekt zur Zukunft der Pflege
• Modellprojekt Guter Lebensabend NRW
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 141
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A T O R E N
T r i n k w a s s e r v e r b r a u c h – p r i v a t e H a u s h a l t e
Trinkwasserverbrauch (Haushalte und Kleingewerbe) je Einwohner*in und Tag in
Litern
2010 2015 2020
157,3 150,2 185,9
Quelle: SDG-Portal
Trinkwasser ist vor allem in Anbetracht zunehmender Dürreperioden und Hitzesommern eine
der kostbarsten Ressourcen. Grundsätzlich ist Deutschland ein wasserreiches Land und der
direkte Verbrauch blieb über die letzten Jahre überwiegend konstant. Allerdings gibt der
Indikator keine Auskunft über den indirekten Verbrauch von „virtuellem Wasser“ (globaler
Wasserverbrauch im Zuge von Ernährungsweisen oder Konsumentscheidungen). In der
Stadt Köln ist der Trinkwasserverbrauch je Einwohner*in und Tag seit 2015 leicht gestiegen
und liegt mit 185,9 über dem NRW-Durchschnitt (2020: 162,3 Liter je Einwohner*in und Tag).
Verbrauch und Tendenz in der Stadt Köln entsprechen allerdings den Werten anderer
Großstädte in NRW mit ähnlicher Einwohnendenzahl. Auf Bundesebene sind lediglich Daten
für den Zeitraum 2010 bis 2018 verfügbar – diese weisen zuletzt einen konstanten Verbrauch
von rund 125 Litern je Einwohner*in und Tag auf. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und
Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Trinkwasserverbrauch privater Haushalte.
A b f a l l m e n g e
Entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in in Tonnen (t)
2010 2015 2019
2,1 2,1 2,0
Quelle: SDG-Portal
Die Reduktion der Abfallmenge ist der essenzielle Schritt, um alle weiteren Schritte der
Abfallhierarchie zu vermeiden oder zumindest im Ausmaß zu reduzieren. Allerdings lässt sich
auf Basis der Menge des entsorgten Abfalls keine direkte Aussage darüber treffen, wie
erfolgreich das Abfallaufkommen vermieden wurde und ob die entsorgten Abfälle auch vor
Ort entstanden sind. Über die entsorgte Abfallmenge je Einwohner*in lässt sich allerdings im
Zeitverlauf ein Rückschluss auf die Dringlichkeit und den nötigen Umfang der
Abfallvermeidung ziehen. Die Abfallmenge in der Stadt Köln lag im Zeitverlauf konstant unter
dem NRW -Durchschnitt (2019: 3,3 Tonnen je Einwohner*in). Diese zuletzt geringere
Abfallmenge in der Stadt Köln deutet auf die Einhaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie aus
Vermeidung (laut Kreislaufwirtschaftsgesetz am höchsten priorisiert), Vor bereitung zur
Wiederverwertung, Recycling, energetischer Verwertung und Beseitigung hin. In der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird in Ziel 12.1.ba die „kontinuierliche Reduzierung der
globalen Umweltinanspruchnahme durch den Konsum privater Haushalte“ angestrebt.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 142
V o r z e i t i g e S t e r b l i c h k e i t – F r a u e n
Anzahl der Todesfälle bei Frauen im Alter von unter 70 Jahren je 1.000
Einwohner*innen
2010 2015 2020
0,9 0,9 0,8
Quelle: SDG-Portal
Die Anzahl der vorzeitigen Todesfälle bei Frauen von unter 70 Jah ren je 1.000
Einwohner*innen kann Aufschluss über Gesundheitsrisiken und Probleme im
Gesundheitswesen geben. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen im Alter von
unter 70 Jahren sterben, signifikant geringer als für Männer. Gründe können u. a . in der
Berufswahl, einer gesünderen Lebensweise oder der Bereitschaft, zur Durchführung von
Vorsorgeuntersuchungen liegen. In der Stadt Köln ist die Entwicklung des Indikators zuletzt
leicht rückläufig: Von 1.000 Frauen unter 70 Jahren sind 0,8 Frauen vorzeitig gestorben. Im
NRW-Vergleich lag der Wert zuletzt (2020) bei 1,0 Todesfällen je 1.000 Einwohner*innen.
Diese Entwicklung entspricht bereits dem Ziel 3.1.a „Senkung auf 100 Todesfälle je 100.000
Einwohner (Frauen) bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
V o r z e i t i g e S t e r b l i c h k e i t – M ä n n e r
Anzahl der Todesfälle bei Männern im Alter von unter 70 Jahren je 1.000
Einwohner*innen
2010 2015 2020
1,5 1,3 1,3
Quelle: SDG-Portal
Der Indikator zur Anzahl der vorzeitigen Todesfälle bei Männern von unter 70 Jahren je 1.000
Einwohner*innen ist das männliche Pendant zum Indikator „Vorzeitige Sterblichkeit –
Frauen“ (s. o.). In der Stadt Köln liegen die Werte seit dem Jahr 2015 konstant bei 1,3
vorzeitig Verstorbenen Männern je 1.000 Einwohnenden. Im NRW-Vergleich lag der Wert
zuletzt (2020) bei 1,6 Todesfällen je 1.000 Einwohner*innen. Diese Entwicklung entspricht
bereits dem Ziel 3.1.a „Senkung auf 190 Todesfälle je 100.000 Einwohner (Männer) bis
2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 143
K r a n k e n h a u s v e r s o r g u n g
Anzahl der aufgestellten Betten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner*innen
2010 2015 2019
722,9 689,5 654,4
Quelle: SDG-Portal
Eine flächendeckende Krankenhausversorgung ist ein wesentliches Element der
Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen nach strengen wirtschaftlichen Parametern
handeln und gleichzeitig eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung garantieren.
Das kann zu einer Verknappung des Angebots führen. Die wohnungsnahe
Krankenhausversorgung zeigt aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen ein zunehmendes
Stadt-Land-Gefälle. In der Stadt Köln ist die Anzahl an aufgestellten Betten je 100.000
Einwohner*innen im Zeitverlauf leicht gesunken (2019: 654,4 Betten). Im NRW-Durchschnitt
lag die Anzahl zuletzt bei einem ähnlichen Wert mit 656,8 Betten je 100.000 Einwohner*innen
(2019). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten
Zielsetzungen zum Indikator.
W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – H a u s a r z t
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Hausarzt in Metern
2011 2015 2019
327,0 325,0 k.A.
Quelle: SDG-Portal
Bei akuter Erkrankung ist die schnelle und unmittelbare Erreichbarkeit des Hausarztes
unabdingbar. Grundsätzlich profitieren Berufstätige, Familien mit Kindern und ältere
Menschen besonders von einer wohnungsnahen, kostengünstig erreichbaren
Gesundheitsgrundversorgung. Neben den genannten sozialen Faktoren spielen v.a.
demographische und wirtschaftliche Strukturen (Stadt -Land-Gefälle) bei der
Versorgungsdichte m it Hausärzt*innen eine wichtige Rolle. Mit zunehmender
Einwohner*innendichte steigt die wohnungsnahe Gesundheitsgrundversorgung. In der Stadt
Köln betrug die einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zum nächsten Hausarzt im Jahr
2015 325,0 Meter, zwei M eter weniger als noch im Jahr 2011. Vergleichbare Bundes - oder
Landeswerte liegen nicht vor. Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW
beinhalten ebenfalls keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 144
W o h n u n g s n a h e G r u n d v e r s o r g u n g – A p ot h e k e
Einwohner*innengewichtete Luftliniendistanz zur nächsten Apotheke in Metern
2010 2015 2017
k.A. k.A. 459,0
Quelle: SDG-Portal
Kurze Wege zu Apotheken sind ebenso wichtig wie die Nähe zum Hausarzt oder
Krankenhaus. Die Anzahl der Apotheken ist ebenfalls von demographischen Strukturen einer
Region, dem Stadt-/Land-Gefälle und dem Wettbewerb der freien Marktwirtschaft (inkl. neuer
digitaler Handelsplätze) geprägt. Aussagen zur Entwicklung der wohnungsnahen
Grundversorgung in der Stadt Köln sind aufgrund von fehlenden Daten nicht möglich. Es ist
lediglich ein Wert aus dem Jahr 2017 vorhanden, welcher eine einwohner*innengewichtete
Luftliniendistanz von 459,0 Metern zur nächsten Apotheke angibt. Dieser Wert liegt deutlich
unter dem NRW -Durchschnitt vo n 884,0 Metern (2017) bis zur nächsten Apotheke. Die
Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten ebenfalls keine expliziten
Zielsetzungen zum Indikator.
P e r s o n a l i n P f l e g e h e i m e n
Personal in Pflegeheimen je 10.000 stationär Pflegebedürftige
2010 2015 2020
846,3 1009,9 995,2
Quelle: SDG-Portal
Angesichts der demographischen Entwicklung erhöht sich die Anzahl der Pflegebedürftigen
stetig, die steigende Lebenserwartung der Menschen führt zudem zu einer längeren
durchschnittlichen Pfleged auer. Beide Entwicklungen stellen das deutsche
Gesundheitssystem in seiner heutigen Form vor beträchtliche personelle und finanzielle
Herausforderungen. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente je 10.000 pflegebedürftiger
Menschen in der Stadt Köln ist seit dem Jahr 2015 leicht auf 995,2 (2020) gesunken, liegt
damit aber nach wie vor deutlich über dem NRW-Durchschnitt von 919,7 Vollzeitäquivalenten
(2020). Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten keine expliziten
Zielsetzungen zu Personal in Pflegeheimen.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 145
P e r s o n a l i n P f l e g e d i e n s t e n
Personal in ambulanten Pflegediensten je Pflegebedürftigen
2010 2015 2020
0,20 0,17 0,11
Quelle: SDG-Portal
Aufgrund des demographischen Wandels steigt die Nachfrage nach
Gesundheitsdienstleistungen kontinuierlich an, die steigende Lebenserwartung der
Menschen führt zudem zu einer längeren durchschnittlichen Pflegedauer. Dies schlägt sich
vor allem in der Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen nieder. Um eine
menschenwürdige ambulante Pflege in De utschland und die Aufrechterhaltung des
Pflegesystems gewährleisten zu können, müssen bessere Arbeitsbedingungen durch
geringere personelle Belastungen herbeigeführt werden. In der Stadt Köln ist die Entwicklung
rückläufig. Im Jahr 2020 waren 0,11 Beschäftigte (Vollzeitstellen) je pflegebedürftige Person
beschäftigt. Im Jahr 2015 waren es noch 0,17 Beschäftigte. Diese Entwicklung liegt zuletzt
leicht unter der Entwicklung in NRW (2020: 0,12 Beschäftigte je pflegebedürftige Person).
Die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW beinhalten allerdings keine expliziten
Zielsetzungen zum Indikator.
P f l e g e h e i m p l ä t z e
Anzahl der verfügbaren stationären Plätze in Pflegeheimen je 1.000
Einwohner*innen ab 65 Jahre
2010 2015 2020
43,5 44,9 42,5
Quelle: SDG-Portal
Die Anzahl der verfügbaren stationären Plätze in Pflegeheimen spielt angesichts der großen
personellen und finanziellen Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem eine
wesentliche Rolle - der demographische Wandel führt zu veränderten Bedarf en an
Pflegeheimplätzen. Hinzu kommen soziale Bedürfnisse, die auf eine wohnortnahe
Versorgung mit Pflegeheimplätzen abzielen, auch um regelmäßige Besuche und soziale
Kontakte aus dem gewohnten Lebensmittelpunkt ermöglichen zu können. In der Stadt Köln
ist zuletzt eine leichte Abnahme auf 42,5 Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65
Jahre zu entnehmen (2020), im NRW -Vergleich stehen etwas mehr Plätze je 1.000
Einwohner*innen ab 65 Jahre zur Verfügung (2020: 50,4). Die Nachhaltigkeitsstrategien von
Bund und Land NRW beinhalten allerdings keine expliziten Zielsetzungen zum Indikator.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 146
S E L B S T G E W Ä H L T ER Z U S Ä T Z L I C H ER I N D I K A T O R
I m m i s s i o n v o n L u f t s c h a d s t o f f e n
Mittlere Konzentration von Feinstaub (PM10) -Partikeln mit einem maximalen
Durchmesser von 10 Mikrometer in der Luft
2010 2015 2019
k.A. k.A. 14,9
Quelle: SDG-Portal
Der Indikator „Immission von Luftschadstoffen“ beschreibt die Einwirkung von Störfaktoren
auf die Menschen oder die natürliche Umwelt. Besonders hohe Werte entstehen bei der
Energieerzeugung, im Straßenverkehr, in der Landwirtschaft und in der Industrie. Feinstaub
(particulate matter, PM) gilt dabei als besonders gesundheitsschädigend und ist vornehmlich
in dicht besiedelten Gebieten eine Belastung. Grenzwerte werden durch die Europäische
Union und die Weltgesundheitsorg anisation vorgegeben. In der Stadt Köln lag die mittlere
Konzentration von Feinstaub (PM10) -Partikeln mit einem maximalen Durchmesser von 10
Mikrometer im Jahr 2019 bei 14,9 µg / m³ in der Luft. Darüber hinaus sind keine
Vergleichswerte vorhanden (Bund / Land NRW). Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
formuliert in Ziel 3.2.b die „Erreichung des WHORichtwerts für Feinstaub von 20
Mikrogramm/Kubikmeter für PM10 im Jahresmittel möglichst flächendeckend bis 2030“. Die
Stadt Köln hat diesen Grenzwert im Jahr 2019 bereits unterschritten.
E i n s c h ü l e r * i n n e n m i t Ü b e r g e w i c h t / A d i p o s i t a s
3-Jahresmittel des Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen
untersuchten Kindern der Schuleingangsuntersuchung in Prozent
(Gewichts-Kategorien nach Kromeyer-Hauschild)
2015 2017 2019
10,8 10,6 10,7
Quelle: Stadt Köln - Amt für
Stadtentwicklung und Statistik
Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden
und Diabetes. Gerade bei Kind ern hat Übergewicht nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige
und zukünftige körperliche Gesundheit, sondern verstärkt auch das Risiko psychischer
Belastungen aufgrund sozialer Ausgrenzung durch Gleichaltrige. Zwischen 2015 und 2019
lag das 3 -Jahresmittel d es Anteils der übergewichtigen Einschüler*innen an allen
untersuchten Kindern der Schuleingangsuntersuchung zwischen 10,6 % und 10,8 %. Mehr
als jedes zehnte Kind ist damit von Übergewicht betroffen, was in etwa dem Durchschnitt in
NRW entspricht. Je niedr iger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der Anteil der
Kinder mit Gewichtsproblemen. In Familien mit einem niedrigen Bildungsniveau der Eltern ist
etwa jedes fünfte Kind bereits vor dem Schuleintritt übergewichtig.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 147
H A N D L U N G S F E L D
18 GLOB ALE V ER ANTWORTUNG UND EINE
WELT
Die Kommune berichtet über ihre Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und
Institutionen – auch außerhalb ihres eigenen Geltungsbereichs – zu
Nachhaltigkeitsthemen.
Aspekte
18.1 Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit
18.2 Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit
18.3 Internationale Kooperationen und kommunale
Entwicklungszusammenarbeit
Praxisbeispiele • Kommunale Klimapartnerschaften
SDG-
Indikatoren
• Fairtrade-Town
• Fairtrade-Schools
Add-On-
Indikatoren
• Kommunale Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit
• Städtepartnerschaften und Nachhaltigkeit
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 14 8
Aspekt 18.1: Regionale und nationale Kooperationen für Nachhaltigkeit im
Sinne globaler Verantwortung
Die Stadt Köln kooperiert in mehreren Netzwerken, um die regionale und nationale
interkommunale Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit voranzubringen. Im Jahr 2020
hat der Verein Region Köln/Bonn, in dem die Stadt Köln Mitglied ist, das
Agglomerationsprogramm gestartet. Dieses baut auf den 2019 vorgelegten Dachstrat egien
„Agglomerationskonzept“ und „Regionale Klimawandelvorsorgestrategie“ (siehe Aspekt 11.8) auf, die
zur Sicherung der räumlichen Entwicklungsfähigkeit der Region beitragen sollen. Gemeinsam mit den
(kommunalen) Akteur *innen wird mit dem Agglomerationsp rogramm ein strategischer
Handlungsrahmen mit programmatischen Aussagen erarbeitet, der Leitlinien und Anforderungen für
beispielhafte Projekte definiert. Das Agglomerationsprogramm wird über den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung im Rahmen des Aufrufs Regio.NRW 2018 – Innovation und Transfer gefördert.
Um sich den Chancen und den Herausforderungen des dynamischen Wachstums der Stadtregion Köln
zu stellen, kooperiert d ie Stadt in zwei interkommunalen Stadt -Umland-Kooperationen: in der
„Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ (K&RN) und dem „linksrheinischen Stadt Umland
Netzwerk“ (S.U.N.). Beide Netzwerke wurden im Rahmen des von der Landesregierung 2016 initiierten
Projektaufrufs „Stadt Umland.NRW“ gegründet. Im Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) hat sich die Stadt
Köln mit anderen Kommunen in der linksrheinischen Stadtregion zusammengeschlossen . Die
Kernstadt Köln mit ihrem Umland steht mit steigenden Zuwanderungszahlen, großen Pendlerströmen
und zunehmendem Nutzungsdruck auf Siedlungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Freiflächen vor großen
Herausforderungen. Ziel des Netzwerks ist es, diese Aufgaben kooperativ, vorausschauend und
grenzübergreifend anzugehen. Ein Beispiel für eine konkrete Aktivität ist das Projekt „NACHWUCHS –
Nachhaltiges Agri-Urbanes zusammenWACHSEN“, in dessen Rahmen innovative, flächensparende
Raumstrukturen und zugleich attraktive Siedlungsformen für das 21. Jahrhundert entwickelt werden.
Im Rahmen de s Stadtumland-Verbunds K&RN kooperiert die Stadt Köln wiederum mit ihren
rechtsrheinischen Nachbarn und weiteren Partnern . Im Jahr 2018 hat der Verbund das „Regiebuch
Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn – Raumperspektive 2035“ veröffentlicht. In einem
interkommunalen Werkstattprozess wurden mit dem Regiebuch integrierte Raumperspektiven und
ein strategischer Handlungsrahmen im Zeithorizont bis 2035 entwickelt. Ein Projektbeispiel ist der
„Metro KLIMA-LAB“, mit dem für den Landschaftsraum zwischen Niederkassel, Troisdorf und Köln ein
Stadt- und Freiraumkonzept zur Klimawandelanpassung entwickelt werden soll.
Aspekt 18.2: Lokale Kooperationen für globale Gerechtigkeit
Die Stadt Köln ist seit 2011 durchgehend als „Fair Trade Town“ zertifiziert und
hat sich damit verpflichtet, den Fairen Handel zu stützen und diesbezüglic he
Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Sensibilisierung voranzutreiben. Im Jahr 2017
wurde Köln zudem als „Hauptstadt des Fairen Handels“ ausgezeichnet. 2021 belegte sie den
zweiten Platz in dem bundesweiten Wettbewerb, der vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Die Auszeichnungen
verdeutlichen das große zivilgesellschaftliche Engagement in Köln. Sowohl innerhalb der
Stadtverwaltung als auch in der Zivilgesellschaft wird das Bewusstsein für faire
Handelsstrukturen und einen gerechten und nachhaltigen Konsum stetig gestärkt. Zur
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 149
Koordination der Aktivitäten hat sich eine Steuerungsgruppe Fair Trade Town Köln gebildet,
in der zivilgesellschaftliche und städtische Akteur*innen zusammenarbeiten. In den
vergangenen Jahren haben Stadtverwaltung und verschiedene zivilgesellschaftliche
Kooperationspartner vielfältige Aktivitäten umgesetzt. Besonders in den Bereichen
Informationsarbeit, Marketing und Verkauf sowie Globales Lernen wurden viele Projekte
unterstützt und gefördert. Ein Beispiel ist die Kölner Fair Trade Night, die jährlich seit 2016
stattfindet, vielfältige Facetten des Fairen Handels vorstellt und so zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit beiträgt. Vorträge und Diskussionsrunden informieren zu verschied enen
Themen, innovative Unternehmer*innen aus der Region präsentieren nachhaltige Alternativen
zu konventionellen Produkten, und Initiativen aus Köln berichten über ihre Projekte.
Die Stadt Köln pflegt intensive städtepartnerschaftliche Beziehungen (siehe Aspekt 18.3).
Neben den Kontakten auf der Verwaltungsebene sind es insbesondere die vielfältigen
Bürgerbegegnungen, die Städtepartnerschaften ihre prägende Gestalt geben. Mit dem
jährlichen Förderprogramm „Städtepartnerschaften gestalten!“ werden deshalb Projekte der
Zivilgesellschaft unterstützt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige ehrenamtlich tätige
Vereine und Initiativen, Bildungseinrichtungen sowie Kirchengemeinden mit Sitz in Köln. Im
Rahmen der jährlichen Projektförderung Entwicklungszusammenarbei t werden gezielt
Projekte und Aktivitäten zur Bildungs - und Öffentlichkeitsarbeit zu den internationalen
Aspekten der Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unterstützt. Förderfähige Projekte sind
aktuell insbesondere Vorhaben, die SDG 13 „Maßnahmen zum Klim aschutz“ und die UN-
Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen.
Seit 2011 koordiniert die Stadt Köln das Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln, ein Netzwerk aus
rund 400 Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen, die sich entwicklungspolitisch
engagieren. Durch g egenseitige Unterstützung und gemeinsame Aktionen werden
Synergieeffekte genutzt und so die Eine -Welt-Arbeit mit Blick auf Sensibilisierung,
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung gestärkt. Die Stadt unterstützt die Mitglieder des
Netzwerks u. a. mit der Organisation von Vernetzungstreffen, der Vermittlung von Kontakten
und Kooperationspartner*innen und dem gegenseitigen Informationsaustausch. Im Jahr 2021
feierte das Netzwerk zehnjähriges Jubiläum.
Aspekt 18.3: Internationale Kooperationen und kommunale
Entwicklungszusammenarbeit
Köln ist eine international stark vernetzte Stadt und Kooperationen mit Kommunen
in anderen Ländern besitzen eine besondere Bedeutung. So pflegt Köln 22
Städtepartnerschaften mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Mit Blick auf eine
nachhaltige Entwicklung spielen die kommunalen Klimapartnerschaften mit Rio de Janeiro
(Brasilien), Corinto/El Realejo (Nicaragua) sowie Yarinacocha (Peru) eine wichtige Rolle
(siehe ausführlich im Praxisbeispiel). Bezogen auf die Anzahl kommunaler
Klimapartnerschaften nimmt Köln im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein.
Insgesamt hat die entwicklungspolitische Arbeit Kölns in den Partnerstädten im Ausland
(insbesondere z. B. mit Rio de Janeiro, Corinto/El Realejo, Tunis und Bethlehem) in den
vergangenen Jahren mehr und mehr zugenommen. Im Rahmen der Partnerschaft mit Rio de
Janeiro wird seit 2021 mit Hilfe des „Förderprogramms für Kommunale Klimaschutz - und
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 150
Klimaanpassungsprojekte“ von Engagement Global ein Projekt zur Einführung der
Kreislaufwirtschaft für Lebensmittel und organische Abfälle umgesetzt. Vor dem Hintergrund,
dass mit 54 % der organische Anteil am Siedlungsabfall extrem hoch ist, soll mit dem Projekt
zur Vermeidung von „ Foodwaste“ beigetragen werden. Zugleich wird eine deutliche
Steigerung der Kompostierungsquote von Lebensmittelabfällen angestrebt. So soll das Thema
„Vermeidung von Foodwaste“ sowohl in Rio als auch in Köln in die Öffentlichkeit getragen und
die Zivilgesellschaft für einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln sensibilisiert
werden. Ebenfalls mit Rio wird seit 2013 das Sportprojekt „Mehr als ein Ball – Straßenfussball
Köln Chorweiler und Rio de Janeiro“ umgesetzt. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der
interkulturellen Verständigung und der Persönlichkeits entwicklung von Jugendlichen aus
benachteiligten Stadtteilen. Über Unterrichtsreihen und Arbeitsgruppen nähern sich die
Jugendlichen von der eigenen Lebenswelt der jeweils anderen und fremden Kultur an.
Regelmäßig finden gegenseitige Besuche statt, um den direkten Austausch unter den
Jugendlichen zu ermöglichen.
Weitere konkrete Beispiele der Auslandsarbeit, welche die Stadt Köln mit Bundes - und
eigenen Mitteln durchführt, sind Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales
Corona-Solidarpaket“ von Eng agement Global (u. a. Entwicklung einer Anwendung zur
Verbesserung der Kommunikation mit Bürger*innen in Krisenlagen und Notsituationen,
Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung), ein Projekt zur Entwicklung eines
Weiterbildungsangebotes in d er Partnerstadt Tunis zum Thema Abfallmanagement und
Kreislaufwirtschaft, eine Sportpartnerschaft mit einer NGO in Nairobi, (die für Mädchen über
den Fußball Zugang zu nachhaltiger Bildung ermöglicht ) sowie themenspezifische
Fachaustausche mit Partnerstädt en ( z. B. zum Thema „Sexuelle Orientierung und
geschlechtliche Identität“ im Rahmen von „Sister Cities stand together“).
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 151
P R A X I S B E I S P I E L
Praxisbeispiel 1 – Kommunale Klimapartnerschaften
2011 startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit
der entsprechenden finanziellen Förderung das Programm „Kommunale
Klimapartnerschaften“, das von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt und der
Landesarbeitsgemeinschaft 21 NRW durchgeführt wird. Die Stadt Köln ist mit dr ei intensiven
Klimapartnerschaften Teil dieser stetig wachsenden Bewegung: Köln – Rio de Janeiro
(Brasilien, seit 2012), Köln – Corinto/El Realejo (Nicaragua, seit 2012) sowie Köln –
Yarinacocha (Peru, seit 2017). Mit allen Partnerstädten hat Köln gemeinsa me
Handlungsprogramme mit entsprechenden Oberzielen erarbeitet, die nach und nach
umgesetzt und ca. alle zwei Jahre weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben werden. Die
Handlungsprogramme umfassen Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur
Klimaanpassung und zum Umwelt- bzw. Ressourcenschutz. Beispiele für aktuell umgesetzte
Maßnahmen sind Unterstützungen bei der Trinkwasserversorgung und der
Katastrophenvorsorge, im Küsten - und Mangrovenschutz sowie in der Abfallwirtschaft. So
wurden zum Beispiel im Rahmen der Partnerschaft mit Corinto/El Realejo in den vergangenen
Jahren verschiedene Großprojekte durchgeführt, für die rund 1,3 Mio. Euro durch erfolgreiche
Akquise von Fördermitteln beim Bund und beim Land sowie durch Eigenmittel der beiden
Städte eingesetzt wurden. Die erfolgreichen Aktivitäten dieser Klimapartnerschaft führten zu
einer zweimaligen Nominierung für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 152
Ü B E R S I C H T D E R B E I T R ÄG E – G L O B A L E V E R A N T W O R T U NG
U N D E I N E W E L T
Regionale und nationale
Kooperationen für
Nachhaltigkeit
• Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.)
• Stadtumland-Verbund K&RN
• Agglomerationsprogramm
Region Köln/Bonn e.V.
Lokale Kooperationen für
globale Gerechtigkeit
• „Fair Trade Town“ Zertifizierung
• Hauptstadt des Fairen Handels
• Steuerungsgruppe Fair Trade Town Köln
• Kölner Fair Trade Night
• Förderprogramm „Städtepartnerschaften
gestalten!“
• Projektförderung Entwicklungszusammenarbeit
• Netzwerk Eine-Welt Stadt Köln
Internationale Kooperationen
und kommunale
Entwicklungszusammenarbeit
• Kommunale Klimapartnerschaften: Rio de
Janeiro (Brasilien), Corinto/El Realejo
(Nicaragua) sowie Yarinacocha (Peru)
• Entwicklungspolitische Arbeit und Projekte Kölns
in den Partnerstädten; z. B. Rio de Janeiro
(Einführung der Kreislaufwirtschaft für
Lebensmittel und organische Abfälle / Mehr als
ein Ball – Straßenfussball Köln Chorweiler und
Rio de Janeiro)
• Weitere Projekte mit Partnerstädten
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 153
I N D I K A T O R E N
E I N G E B E T T E T E I N D I K A T O R E N
F a i r t r a d e- T o w n
Anzahl der Auszeichnungen der Kommune als Fairtrade-Town
2011 2015 2019
1 2 4
Quelle: SDG-Portal
Die Auszeichnung „Fairtrade Town“ beschreibt eine Zertifizierung von Fairtrade Deutschland
e.V., die das kommunale Engagement für fair gehandelte Produkte (zu fairen Mindestpreisen
für den/die Erzeuger*in) auszeichnet. Kommunen, Kreise oder Regionen müssen dabei
bestimmte Kriterien erfüllen (bestehender Ratsbeschluss, Einrichtung einer
Steuerungsgruppe, Fairtrade-Produkte im Sortiment des lokalen Einzelhandels, Einbindung
der Zivilgesellschaft sowie bestehende Öffentlichkeitsarbeit). Alle zwe i Jahre muss die
Auszeichnung rezertifiziert werden. Die Stadt Köln hat bisher vier Auszeichnungen als
Fairtrade-Town erhalten (2019). Auf Bundes - und Landesebene NRW sind keine
vergleichbaren Daten verfügbar, auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land NRW
beinhalten keine Zielsetzungen zum Stand der Auszeichnungen.
F a i r t r a d e- S c h o o l s
Anzahl der als Fairtrade-School ausgezeichneten Schulen
2013 2017 2021
1 6 12
Quelle: SDG-Portal
Die Auszeichnung „Fairtrade School“ beschreibt eine Zertif izierung von Fairtrade
Deutschland e.V., die das schulische Engagement für fair gehandelte Produkte (zu fairen
Mindestpreisen für den/die Erzeuger*in) auszeichnet. Die Auszeichnung kann von jeder
Schulform in Deutschland erlangt werden, zu erfüllen sind dabei folgende Kriterien: Gründung
eines Schulteams, Erstellung eines „Fairtrade-Kompass“, Angebot von Produkten aus fairem
Handel, fairer Handel als fester Bestandteil des Unterrichts, Veranstaltungen und
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairtrade. Alle zwei Jahre muss die Auszeichnung
rezertifiziert werden. In der Stadt Köln hat sich die Anzahl der Fairtrade-Schools im Zeitverlauf
von einer Schule im Jahr 2013 auf zwölf Schulen im Jahr 2021 gesteigert. Auf Bundes - und
Landesebene NRW sind keine Daten verfügbar, auch die Nachhaltigkeitsstrategien von Bund
und Land NRW beinhalten keine Zielsetzungen zum Stand der Auszeichnung.
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S E I T E 154
S E L B S T G E W Ä H L T E Z U S Ä T Z L I C H E I N D I K A T OR EN
K o m m u n a l e A u s g a b e n f ü r
E n t w i c k l u n g s z u s a m m e n a r b e i t
Summe der kommunalen Ausgaben für entwicklungspolitische Inlandsarbeit und für
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland inklusive Personalkosten in
Euro
2014 2017 2020
132.617 131.608 297.797
Quelle: Stadt Köln - Amt der
Oberbürgermeisterin
Um die SDGs weltweit umsetzen zu können, sind internationale Partner*innen zur Erreichung
der Ziele wichtig. Darum ist Köln seit ca. 2011 intensiv im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit engagiert, besonders in Zusammenarbeit mit den
Partnerstädten im Globalen Süden: Bethlehem, Rio de Janeiro, Corinto und Tunis. Zudem ist
es wichtig, Lobby -Arbeit, Bildungsarbeit und Vernetzungsarbeit vor Ort in Köln zu den
Themen der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Der Indikator beschreibt die
Ressourcen, die die Stadt Köln eingesetzt hat, um die Entwicklungszusammenarbeit durch
Inlandsarbeit und Auslandsarbeit zu fördern.
S t ä d t e p a r t n e r s c h a f t e n u n d N a c h h a l t i g k e i t
Städtepartnerschaftliche Projekte pro Jahr mit SDG-Bezug (mit Partnerstädten im
globalen Norden)
2016 2017 2018 2019 2020
35 26 39 43 16
Quelle: Stadt Köln-Amt der
Oberbürgermeisterin
Der Beitrag zu den 17 SDGs mit ihren Unterzielen wurde über einen regen
partnerschaftlichen Austausch von Kultur - und Bildungseinrichtungen wie Schulen und
Universitäten, sowie über wirtschaftliche Verbindungen geleistet. Auch die Stadtverwaltungen
haben eng miteinander gearbeitet, innovative Ansätze mit SDG -Bezug untereinander
ausgetauscht und dabei ihre Verbindung gestärkt. Dabei haben sich
Städtepartnerschaftsvereine und Stadtverwaltung gegenseitig unterstützt. Die besondere
Bedeutung der SDGs für die weitere Zusammenarbeit sollte noch weiter fokussiert und
bewusst gemacht werden.
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 155
Ausblick
Mit Hilfe dieses Nachhaltigkeitsberichts konnte der Status Quo einer nachhaltigen Entwicklung
in der Stadt Köln sowohl in qualitativer Hinsicht (Erfassung der kommunalen
Nachhaltigkeitsaktivitäten) als auch in quantitativer Hinsicht (Analyse von Indikatoren)
umfassend dargestellt werden. Grundsätzlich erfüllt der Bericht damit d rei Funktionen.
Zunächst dient er der Reflexion der Umsetzungsfortschritte mit Blick auf Nachhaltigkeit.
Zentrale Aktivitäten der Stadt (handlungsleitende Strategien und Konzepte, Maßnahmen,
Projekte, politische B eschlüsse, spezifische Ziele, Kooperationen und Netzwerke sowie
Organisationsstrukturen) konnten gebündelt aufgezeigt, Fortschritte konnten über Kennzahlen
messbar gemacht und Handlungsbedarfe offengelegt werden. Daneben erfüllt die
Berichterstattung eine Kommunikationsfunktion gegenüber Entscheidu ngsträger*innen und
Interessierten, um über Nachhaltigkeit in der Stadt zu informieren, diesbezüglich Transparenz
herzustellen und die Aufmerksamkeit zu erhöhen. S chließlich dient die Berichterstattung als
ein zentrales Steuerungselement im stetigen Zyklus des kommunalen
Nachhaltigkeitsmanagements und für die zukünftige Ausrichtung der kommunalen Planung –
indem Zielerreichungen reflektiert, Mechanismen bei der Verfehlung von Zielen ausgelöst und
im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses neue P rioritäten gesetzt werden
können.
Als eine von bundesweit ca. 20 Kommunen hat die Stadt Köln den Berichtsrahmen nachhaltige
Kommune (BNK) erstmals angewendet. Der BNK erwies sich als hilfreiches Instrument zur
Strukturierung der Inhalte. Während die bish erige deutsche und internationale
Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig einen quantitativen Fokus auf Indikatoren legte, so
ermöglicht der BNK zusätzlich eine umfassende qualitative Analyse lokaler Nachhaltigkeit in
Planung und Umsetzung. Die neun Handlungsfelder bilden dabei alle zentralen Bereiche einer
nachhaltigen Kommunalentwicklung ab. Über die neun Steuerungskriterien können zusätzlich
die strategische und organisatorische Ausrichtung sowie übergreifende Aspekte mit Blick auf
Nachhaltigkeit analysiert werden. Mit Hilfe der Bezüge zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen
wird der Bericht anschlussfähig eingebettet (und kann so als Grundlage für die internationale
Berichterstattung im Rahmen eines „Voluntary Local Reviews“ dienen, der über den
Umsetzungsstand der SDGs vor Ort berichtet).
Innerhalb der Stadtverwaltung hat der Erarbeitungsprozess zum Bericht den
ämterübergreifenden Austausch verstärkt. Auch die Vernetzung mit den Eigenbetrieben und
Beteiligungsunternehmen konnte so unterstützt werden. Der Prozess verdeutlichte die
Bandbreite der relevanten Themenbereiche und die Bedeutung von Zusammenarbeit, um das
„Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ voranzubringen. Mit der Anwendung des BNK trägt die
Stadt Köln zur Vereinheitlichung der kommunalen Nachhalt igkeitsberichterstattung und zum
gegenseitigen Lernen (z. B. über innovative Pilotprojekte) im gesamten Bundesgebiet bei. Im
Rahmen des Projekts GNK NRW fanden kommunenübergreifende Austausche statt,
Erkenntnisse durch projektbegleitende Evaluationen werden der Weiterentwicklung des BNKs
dienen. Für die Stadt Köln bietet der Bericht eine zentrale Grundlage für die zukünftige
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gleichzeitig soll er andere Kommunen ermutigen, ebenfalls
über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu be richten. Die jüngsten Fortschrittsberichte der
Vereinten Nationen zur Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele zeigen dringenden
N A C H H A L T I K E I T S B E R I C HT S T A D T K Ö L N 2 0 2 2
S E I T E 156
Handlungsbedarf auf, um die 17 SDGs zu erreichen. Mit der Umsetzung vor Ort tragen
Kommunen eine besondere Verantwortung, um in der von der UN ausgerufenen „Dekade des
Handelns“ (2020-2030) eine nachhaltige Entwicklung weiter voranzubringen.
Anlage 4_FA 06-02-23 Stellungnahme
1943 Zeichen
15 27.02.2023 15/1 Beantwortung einer mündlichen Frage aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 (4025/2022) Auszug aus dem Entwurf der NS zum TOP Nachhaltigkeitsbericht (4025/2022) RM Joisten bemängelt die fehlende Aktualität der Daten zum preisgebundenen Woh- nungsbau. Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert sagt eine Prüfung zu, ob hier eine Aktua- lisierung der Daten möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung • Datenstand des Nachhaltigkeitsberichts 2022 Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 orientiert sich am aktuellen Daten- stand des Datenportals Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung, der den Großteil der SDG-Indikatoren enthält. Eine Aktualisierung über das Jahr 2020 hinaus ist derzeit nicht möglich. Die nächste Aktualisierung des Portals Wegweiser Kom- mune erfolgt voraussichtlich am 30.03.2023 auf den Gebietsstand in 2022 (Stichtag 31.12.2021). Für einzelne selbstgewählte Indikatoren, wie den Bestand an geförderten Mietwoh- nungen, liegen inzwischen aktuellere Daten der Stadt Köln vor. Diese wurden im ak- tuellen Statistischen Jahrbuch Köln 2021 veröffentlicht (s. Kölner Statistische Nach- richten 3/2022 – Statistisches Jahrbuch 2021 S. 166) . • Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 2016 2018 2020 2021 37.609 38.619 38.381 37.916 Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen Der Nachhaltigkeitsbericht ersetzt die themenspezifischen Monitorings der Stadt Köln nicht, sondern ergänzt diese um eine nationale Einordnung von Nachhaltigkeitsent- wicklungen. Das verwendetet eingebettete Indikatoren-Set wurde im Rahmen des Projekts „SDG-Indikatoren für Kommunen“ entwickelt und ist in Deutschland flächen- deckend verfügbar. Da der Fokus auf der nationalen Vergleichbarkeit der Indikatoren liegt, verbleibt der Nachhaltigkeitsbericht 2022 auf dem gemeinsamen letzten Daten- stand des Portals Wegweiser Kommune (https://www.wegweiser-kommune.de).
Anlage 2_WA 19-01-2023 - Auszug zu 4025-2022
1762 Zeichen
Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 30.01.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 19.01.2023 öffentlich 15.3 Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 4025/2022 Frau Schneeloch bittet, den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern in die Beratungsfolge aufzunehmen. Sie habe zudem festgestellt, dass die posi- tive Darstellung im Bericht nicht immer mit der gefühlten Lebenswirklichkeit überein- stimme. Herr Bucher fragt nach dem vorgesehenen Berichtsturnus und regt für die folgenden Berichte an, die Kennzahlen zu verdichten und Zielwerte festzulegen. Er fragt zudem, ob eine Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen nach EU- Richtlinie (CSRD) vorgesehen sei. Frau Blümel verweist auf ein Städteranking zur Nachhaltigkeit in der Wirtschaftswo- che, in dem Köln leider nur Platz 49 von 71 belegt habe. Herr Beigeordneter Haack weist darauf hin, dass die Verwaltung diesen Bericht nicht selbst strukturiert habe. Er sei im Rahmen einer bundesweiten Initiative entstanden. Es sollen Erfahrungen gesammelt werden, aber Schlüsse ließen sich daraus noch nicht ableiten, weil eine Bewertung der gesammelten Fakten fehle. Der vorliegende erste Bericht werde turnusgemäß fortgeschrieben und weiterentwickelt. Herr Dr. Höhmann sagt zu, den Turnus zur Niederschrift nachzuliefern. Ergänzung: Der Berichtsturnus der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde noch nicht festgelegt. Die Verwaltung stimmt sich dazu im Laufe des Jahres 2023 intern ab. Der Wirtschaftsausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4025/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.03.2023
- Erstellt
- 23.11.2022 14:49