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V/0716/2020

Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Verein Indro e.V. aufgrund der räumlichen Erweiterung am Bremer Platz 16

Vorlagen 29.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 45

Antrag_Mietkostenübernahme_2020-07-15

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Antrag_Mietkostenübernahme_2020-07-15

2039 Zeichen

INDRO e.V. Münster / Bremer Platz 18-20 / 48155 Münster
Tel.: 0251-60123 / Fax: 0251-666580 / Email: indroev@t-online.de /
‚Web: https://indro-online.de

An

Stadt Münster

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amtsleitung

Frau Sabine Trockel

Hafenstr. 30

48153 Münster

Münster, 15.07.2020

Antrag auf Übernahme der für den Verein INDRO e.V. entstehenden Miet-
und Mietnebenkosten für das Gebäude Bremer Platz 16 in Münster

Sehr geehrte Frau Trockel,

da eine vom Rat der Stadt Münster am 18.12.2018 beschlossene Aufstockung
des INDRO-Gebäudes am Bremer Platz 18-20 zur räumlichen Ausweitung für
zusätzlich notwendige Beratungs- und Besprechungsräume (V/0692/2018) aus
statischen Gründen nicht möglich ist, erwägt das Amt für Immobilienmanage-
ment zur Umsetzung dieses Beschlusses als Alternative die Anmietung des di-
rekten Nachbargebäudes Bremer Platz 16 und dessen Weitervermietung an un-
seren Verein.

Eine Anmietung des Gebäudes Bremer Platz 16 würde bedeuten, dass die in o.g.
Ratsbeschluss gesetzten Ziele (Ausstattung der Einrichtung mit bedarfsgerech-
ten Räumlichkeiten, Ausweitung und Intensivierung der Beratungsangebote,
Ausweitung und Intensivierung der Konsumraumnutzung) in vollem Umfang
erfüllt werden könnten. Da der Hauseigentümer zudem mit einem Durchbruch
zu unserem Gebäude Bremer Platz 18-20 einverstanden wäre, erachten wir die

erwogene Anmietung des Nachbargebäudes als optimale Alternativlösung. Die
dortigen Räumlichkeiten entsprechen unseren Vorstellungen.

Da der Verein INDRO e.V. nicht in der Lage ist, die bei einer Anmietung des
Gebäudes Bremer Platz 16 entstehenden Kosten für Miete und Mietnebenkosten
in Eigenleistung bestreiten zu können, beantragen wir hiermit eine Erhöhung der
uns bisher von der Stadt bereit gestellten Miet- und Mietnebenkostenzuschüsse
in Höhe der tatsächlich anfallenden zusätzlichen Kosten unter regelmäßiger An-
passung der Summe an steigende Mietnebenkosten.

Mit freundlichen Grüßen

Ras Gerlach
INDRO e.V.

f.0251-601 28
Ralf erlach, Dipl.-Päd.
Leiter INDRO e.V.

Anlage A

1603 Zeichen

Anlage A zur V/0716/2020 
Kurzüberblick 
Für die notwendige Erweiterung der Räumlichkeiten des niedrigschwelligen Drogenhilfezentrums 
INDRO e. V. wird das Nachbargebäude Bremer Platz 16 angemietet. Der Zuschuss an den Ver-
ein wird um die entstehenden Mietkosten erhöht. Dadurch wird die inhaltliche Umsetzung der 
beschlossenen Ratsvorlage V/0692/2018 in vollem Umfang ermöglicht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele/ Zielerreichung: 
 Reduzierung bzw. Vermeidung von Verdrängungseffekten in die anliegenden Wohngebie-
te des Bremer Platz 
 Ausstattung der Einrichtung mit bedarfsgerechten Räumlichkeiten 
 Ausweitung und Intensivierung der Beratungsangebote 
 Ausweitung und Intensivierung der Konsumraumnutzung (neue Nutzergruppen!) 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion/ Migration: 
Es gilt bestehende Angebote der suchtmedizinischen Versorgung bedarfsgerecht auszustatten 
und vorzuhalten, um Wanderbewegungen der Szene und Verdrängungstendenzen in anliegende 
Wohnbezirke weitestgehend zu vermeiden.

Beschlussvorlage

4861 Zeichen

V/0716/2020 
V/0716/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Verein Indro e.V. aufgrund der räumlichen 
Erweiterung am Bremer Platz 16 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat 
 
1. nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung des Gebäudes am Standort Bremer Platz 18  - 20 
unter anderem aus statischen Gründen nicht realisierbar ist und als Ersatz zusätzliche Räume 
in der direkten Nachbarsc haft am Standort Bremer Platz 16 angemietet werden (vgl. 
V/0701/2020 „Anmietung von Räumlichkeiten am Bremer Platz, Münster (Stadtbezirk Mitte), 
und anschließende Vermietung an einen Verein“). 
 
2. beschließt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zur Anmietung der entsprechenden 
Räume (Vorlage V/0701/2020) den Zuschuss an das Drogenhilfezentrum INDRO e.  V. ab 
Beginn des Mietverhältnisses zwischen der Stadt Münster und dem Verein INDRO  e. V. in 
Höhe von 28.860 € jährlich zu erhöhen. 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
03.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Piepel 
Telefon: 492-5840 
PiepelG@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0716/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von  
benachteiligten jungen 
Menschen 
   
Zeile  15 Transferaufwendungen   2021 
 
 
 
2022ff. 
rd. 
21.645 
 
 
28.860 
 
Anteilig für den 
Zeitraum 04. – 
12.2021 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden auf Grundlage dieser Beschlussvorlage zum Haus-
halt 2021ff. angemeldet. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen 
Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 202 1 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt. 
Die Anmietung des Gebäudes Bremer Platz 16 und der bedarfsgerechte Um - und Ausbau führen zu 
weiteren finanziellen Auswirkungen, die in gesonderten Vorlagen  des Amtes fü r Immobilienmanage-
ment den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Die am 12.12.2018 im Rat entschiedene Beschlussvorlage V/0692/2018 „Räumliche Erweiterung und 
erweitertes Leistungsangebot des Drogenhilfezentrums INDRO e. V.“ sah ursprünglich vor, dass das 
INDRO-Gebäude am Standort Bremer Platz 18 - 20 um eine Büroetage aufgestockt und grundlegend 
saniert werden sollte. Zusätzlich sollten drei Büroräume, ein Besprechungsraum, eine Teeküche s o-
wie Toiletten und ein Waschmaschinenraum in dem Gebäude realisiert werden. 
 
Wie den Ausschüssen im September und Oktober 2019 bereits mitgeteilt wurde, hatte in der Folge 
eine Baugrunduntersuchung ergeben, dass der Baugrund im Bereich vorhandener Streifenfundamen-
te zusätzliche Lasten durch eine Aufstockung um ein weiteres Geschoss nicht aufnehmen kann.  
Stattdessen sollte grundlegend saniert und in unmittelbarer Nähe als Ausgleich Büroräume angemi e-
tet werden.  
 
 
2. Anmietung des Nachbargebäudes  
Das Immobilienmana gement der Stadt M ünster hat nun  die Option, das Nachbargebäude Bremer 
Platz 16 anzumieten und an den Verein INDRO e.  V. weiter zu vermieten. Das Raumangebot dort 
entspricht weitgehend der Fläche der geplanten Aufstockung. Hierzu wird auf die Vorlage 
V/0701/2020 verwiesen, die de m Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement zur Beratung vorliegt.  
 
Der Träger INDRO e.  V. bestätigt die Eignung der avisierten Räumlichkeiten und stellt einen Antrag 
auf Erhöhung des Zuschusses um die tatsächlich anfallenden Miet- und Mietnebenkosten. 
 
Im bestehenden Gebäude Bremer Platz 18 - 20 sollen die geplanten Umbau- und Renovierungsmaß-
nahmen dann weitestgehend wie bereits geplant umgesetzt werden. Für die erforderlichen Umba u-

- 3 - 
V/0716/2020 
maßnahmen im Gebäude Bremer Platz  16 ist noch ein Baubeschluss einzuholen. Der Umbau des 
Objektes ist mit Planungen verbunden, die noch nicht abgeschlossen sind, sodass dieser Baub e-
schluss nicht in der gleichen Beschlusskette eingeholt werden kann.  
 
 
3. Fazit 
Eine Anmietung des Gebäudes Bremer Platz 16 würde die inhaltliche Umsetzung der in der Ratsvo r-
lage V/0692/2018 im Dezember 2018 beschlossenen Maßnahmen und Ziele im vollen Umfang e r-
möglichen. Da der Träger nicht in der Lage ist, den Mietzins aus Eigenmitteln zu bestreiten, ist eine 
Erhöhung des Zuschusses im erforderlichen Umfang notwendig. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Antrag des Trägers INDRO e. V. vom 15.07.2020

Beratungsverlauf (3)

19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 51 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenstraße 30
  • Bremer Platz 16

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Details

Aktenzeichen
V/0716/2020
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37