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V/0269/2015/1

Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck

Vorlagen 12.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 32

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4496 Zeichen

V/0269/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck 
hier: Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck und Raumprogramm für den Neubau eines 
zweizügigen Grundschulgebäudes in Wolbeck (Errichtungsbeschlüsse für die Baumaßnahmen) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für den Neubau eine s zweizügigen 
Grundschulgebäudes in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./  Grenkuhlenweg 
(Lageplan s. Anlage 2) wird zugestimmt. Das in der Anlage 1 beigefügte 
Raumprogramm wird um einen OGS/ Betreuungsraum ergänzt. Der in der Anlage 3 
vorliegende Grobkostenrahmen soll weiterhin als Grundlage zum Konzeptentwurf 
gelten. Bei den Planungen wird eine multifunk tionale Nutzung der Räumlichkeiten sowohl 
für Unterricht, Offenen Ganztag und Inklusion berücksichtigt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen für den 
Grundschulneubau ein VOF -Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahre n 
vorzubereiten und den Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie 
anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. Bei der Planung soll die Möglichkeit 
bedacht werden, dass die Ausführung alternativ sowohl in konventioneller als auch 
in Systembauweise verwirklicht werden kann. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer multifunktionalen Nutzung des Schulgebäudes 
an der Nikolaischule Wolbeck unter Berücksichtigung der beschlossenen Erweiterung um 2 
Unterrichtsräume in Massivbau sowohl die Raumbedarfe einer vierzügigen Grundschule für 
den Unterricht als auch die Anforderungen für den Offenen Ganztag und die Inklusion erfüllt 
werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0269/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
V/0269/2015/1 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck 
auf der Grundlage des mi t der Vorlage V/0111/2015/1. Erg. „Schülerprognose für die 
städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ beschlossenen 
Raumprogramms zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.  
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steig enden Schülerzahlen und notwendigen 
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für 
Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen 
abzusichern sind. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind Planungsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt 
veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
      
Investitions- 
maßnahme 
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel 
u.a. für 
Erw. Nikolaischule 
Wolbeck und  
Neubau 
Grundschulgebäude 
Wolbeck-Nord 
      
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass voraussichtlich Investitionskosten für d as beabsichtigte neue 
zweizügige Grundschulgebäude in Wolbeck (Ziffer 1) in Höhe von 8.760.000 € (Kostenermittlung s. 
Anlage 3) und für die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in 
Höhe von 710.000 € (Kostenermittlung s. Anlage 4) entstehen werden. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Finanzmittel im Rahme n der Etatplanung für 
das Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich bereitgestellt werden müssen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor der eigentlichen Etatberatung für die Jahre 2016 ff. erfolgt. 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 02.06.2015 einstimmig die 
durch Fettdruck kenntlich gemachte Ergänzung im Beschlusspunkt 1 beschlossen.  
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat diese Ergänzung aufgenommen 
und darüber hinaus die Ergänzung im Beschlusspunkt 2 beschlossen. 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 und die 
Bezirksvertretung Münster-Südost in ihrer Sitzung am 11.06.2015 einstimmig die in den Be-
schlusspunkten 1 und 2 geänderte Vorlage beschlossen. 
Mit dieser Ergänzungsvorlage greift die Verwaltung die geänderte Beschlussempfehlung auf.  
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
V/0269/2015/1

Beschlussvorlage

4470 Zeichen

V/0269/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grundschulentwicklung im Stadtteil Wolbeck 
hier: Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck und Raumprogramm für den Neubau eines 
zweizügigen Grundschulgebäudes in Wolbeck (Errichtungsbeschlüsse für die Baumaßnahmen) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für den Neubau eine s zweizügigen 
Grundschulgebäudes in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./  Grenkuhlenweg 
(Lageplan s. Anlage  2) wird zugestimmt. Das in der Anlage 1 beigefügte 
Raumprogramm wird um einen OGS/ Betreuungsraum ergänzt. Der in der Anlage 3 
vorliegende Grobkostenrahmen soll weiterhin als Grundlage zum Konzeptentwurf 
gelten. Bei den Planungen wird eine multifunktional e Nutzung der Räumlichkeiten sowohl 
für Unterricht, Offenen Ganztag und Inklusion berücksichtigt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen für den 
Grundschulneubau ein VOF -Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren 
vorzubereiten und den Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie 
anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. Bei der Planung soll die Möglichkeit 
bedacht werden, dass die Ausführung alternativ sowohl in konventioneller als auch 
in Systembauweise verwirklicht werden kann. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer multifunktionalen Nutzung des Schulgebäudes 
an der Nikolaischule Wolbeck unter Berücksichtigung der beschlossenen Erweiterung um 2 
Unterrichtsräume in Massivbau sowohl die Raumbedarfe einer vierzügigen Grundschule für 
den Unterricht als auch die Anforderungen für den Offenen Ganztag und die Inklusion erfüllt 
werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0269/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0269/2015/1 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck 
auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0111/2015/1. Erg. „Schülerprognose für die 
städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ beschlossenen 
Raumprogramms zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.  
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen 
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für 
Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen 
abzusichern sind. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der  Sachentscheidung sind Planungsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt 
veranschlagt: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
      
Investitions- 
maßnahme 
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel 
u.a. für 
Erw. Nikolaischule 
Wolbeck und  
Neubau 
Grundschulgebäude 
Wolbeck-Nord 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass voraussichtlich Investitionskosten für d as beabsichtigte neue 
zweizügige Grundschulgebäude in Wolbeck (Ziffer 1) in Höhe von 8.760.000 € (Kostenermittlung s. 
Anlage 3) und für die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in 
Höhe von 710.000 € (Kostenermittlung s. Anlage 4) entstehen werden. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Finanzmittel im Rahme n der Etatplanung für 
das Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich bereitgestellt werden müssen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor der eigentlichen Etatberatung für die Jahre 2016 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 02.06.2015 einstimmig die 
durch Fettdruck kenntlich gemachte Ergänzung im Beschlusspunkt 1 beschlossen. Der Ausschuss 
für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat dieses aufgegriffen und darüber hinaus ei n-
stimmig die Ergänzung im Beschlusspunkt 2 beschlossen. 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 und die 
Bezirksvertretung Münster -Südost in ihrer Sitzung am 11.06.2 015 einstimmig die in den B e-
schlusspunkten 1 und 2 geänderte Vorlage beschlossen. 
Mit dieser Ergänzungsvorlage greift die Verwaltung die geänderte Beschlussempfehlung auf.  
 
I.V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grenkuhlenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0269/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37