V/0748/2014
Unternehmensgruppe Altenzentrum Klarastift: Besetzung der Aufsichtsräte
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Beschlussvorlage
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V/0748/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Unternehmensgruppe Altenzentrum Klarastift: Besetzung der Aufsichtsräte Beratungsfolge 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In die vier Aufsichtsräte der Unternehmensgruppe Altenzentrum Klarastift Aufsichtsrat So- zialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat Kla- rastift Service GmbH und Aufsichtsrat Ambulante Dienste Klarastift GmbH werden gemäß §§ 7 bzw. 8 der jeweiligen Gesellschaftsverträge jeweils folgende 11 Mitglieder gewählt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. 8. 8. 9. 9. 10. 10. 11. 11. Vorlagen-Nr.: V/0748/2014 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 16.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0748/2014 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der für das Stiftungswesen zuständige Beigeordnete, Stadtrat Thomas Paal, Mitglied der Aufsichtsräte ist und seine Vertretung durch die Leiterin der Stiftungsverwaltung, Petra Woldt, wahrgenommen wird. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 die Ge sellschaftsverträge der Un- ternehmensgruppe Altenzentrum Klarastift angepasst (V/0589/2014). In den §§ 7 bzw. 8 wurde die Zusammensetzung und die Amtszeit des Aufsichtsrates neu geregelt. Danach setzen sich die Aufsichtsräte der - Sozialholding Klarastift GmbH - Klarastift Service GmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH nach § 7 der Gesellschaftsverträge aus je 12 Mitgliedern zusammen; davon 11 Mitglieder, die vom Rat gewählt werden und dem bzw. der bei der Stadt Münster für das Stiftungswesen zuständigen Beigeordneten. Der Aufsichtsrat der Altenzentrum Klarastift GmbH setzt sich nach § 8 des Gesellschaftsvertrages aus 13 Mi tgliedern zusammen, davon 11 Mitglieder, die vom Rat gewählt werden, dem bzw. der bei der Stadt Münster für das Stiftungswesen zuständigen Beigeordneten sowie mit beratender Stimme einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Beschäftigten. Der/die Vertreter/in ist selbst B e- schäftigte/r der Gesellschaft. Terminhinweis: Der Termin für die konstituierenden Sitzungen aller Aufsichtsräte der Unte rnehmensgruppe Alten- zentrum Klarastift ist der 14.11.2014. Hinweis zu § 12 LGG: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beirät en, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokale r Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä- tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0748/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37