Digitale Kundenwand beziehungsweise Anzeigetafel im Kundenzentrum
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1829/2019 vom 13.06.2019
Stand: Am 08.07.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/342 Vorlagen-Nummer 1829/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 Digitale Kundenwand beziehungsweise Anzeigetafel im Kundenzentrum Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, eine Internet-Abrufbarkeit der Informationstafel in der Meldehalle zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Ziel der Stadtverwaltung ist es, den Service für die Bürgerinnen und Bürger immer weiter zu optimie- ren und unter Nutzung aktueller technischer Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Daher wird schon seit vielen Jahren eine Online-Terminvereinbarung angeboten sowie die Möglichkeit, sich auf der städti- schen Internet-Seite über die aktuellen Wartezeiten in den jeweiligen Kundenzentren zu informieren. Dass die Bürgerinnen und Bürger alle Dienstleistungen, unabhängig von ihrem Wohnort, in jedem der neun Kundenzentren erledigen können, wird im Herbst dieses Jahres noch einmal aktiv beworben. Daneben wird auch eine SMS-Benachrichtigung angeboten. Über diesen Service informieren die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kundenzentren die Bürgerinnen und Bürger insbesondere dann, wenn höhere Wartzeiten nicht zu vermeiden sind. Die Bürgerin oder der Bürger erhält in den meisten Fällen 15 Minuten vor dem Aufruf ihrer/seiner Wartemarke eine SMS-Benachrichtigung, kann mit dem jeweiligen Kundenzentrum natürlich auch einen anderen Zeitraum vereinbaren. Neben diesen Möglichkeiten werden derzeit aktiv Projekte zur Erweiterung von mobilen, barrierefrei- en Lösungen, auch zu einer mobilen Nutzung der Wartemarke, initiiert. Vor diesem Hintergrund wür- de die Übertragung per Webcam keine zusätzlichen Effekte erzielen.
Beratungsverlauf
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08.07.2019 zuletzt
TOP 10.2.10, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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