V/0346/2012
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:Ausbau der Kindertagesbetreuung-Errichtungsbeschluss Kindertageseinrichtung Wiedeiken, Amelsbüren
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Raumprogramm
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4-Gruppen-Kindertageseinrichtung in Amelsbüren Süd, Münster RAUM PROJEKT Architekten +Bengraiplangr Hinweis: ü Flächenermittlung auf Grundlage des Vorentwurfs vom 13.04.2012 Kindertageseinrichtung . i Raum Nr. Bezeichnung Größe m? „Größe m? oo ‚Soll Ist Mi. Gruppenraum 1 Gllc=10Ki.0-3J 45 m? j 45,0 m? A1,2, Gruppenraum 2 Gll!b=25Ki.3-6J 45. m? 45,0 m? A1.3 Gruppenraum 3 . Glc=20Ki.2-6J 45 m? 45,0 m? A1.4 Gruppenraum 4 Glic=20Ki.2-6J 45 m? 45,0 m? A2.1 Nebenraum 1 “48 ma 18,0 m? -A2.2 - Nebenraum 2 18 m? 18,0° m? A2.3 ‘Nebenraum 3 18m? . 18,0 m? " A2.4 Nebenraum 4 . 18 m? . 18,0 m? A341 Wasch-AWc 1 12 m? "45,5 m? A3.2 Wasch-/WC 2 ‚12 m? 14,5 m? A3.3 - Wasch-/WC 3 " 12 m? 16,0 m? A3:4 Wasch-WC4 12. m? , 14,5 m? A3a Duschbereich “ 3m? 2x . in A11 Per, WC AA. Garderoben . in B3 Verk-fl. A5.1 Abstellraum 1 . 6 m? “6,0 m? AS.2 Abstellraum 2 6 m? 6,0 m? AS5.3 Abstellraum 3 . 6 m? 6,0 m? A5.4 Abstellraum 4 . . 6 m? 6,0 m? A6.1 Schlafraum 1 Glllb .. .20 m? 20,0 m? A6:2 Schlafraum 2, Glc 20 m? 20,0 m? A7.1 Schlafraum 1 u3 :Glic 18 m? \ 20,0 m? A7.2 Schlafraum 2 u3 Glic 18 m? . 19,0 m? A7,3 Schlafraum-3 u3 Glc 18° m? \ 20,0 m? A8 Mehrzweckraum‘ H.i.L. ca.4m 55 m 55,0 m? A9 ‚Abstellraum MZR : 10 m? . . 10,0 m? 486 m? 513,5 m nn Allgemeinräume . .A10 » Personalraum 20 m? variabel 23,0 m? A11.1 Per.WC (D 0.H,beh.gerecht) 6 m? mit Dusche 5,0: m? A11.1 . Per,WC (D 0.H,beh.gerecht) 6 m? mit Dusche 5,0 m? A12 - Küche . 15 m? 15,0 .m? . Al2a ARKüche 5 m? 5,0 m? A13 Büro Leitung " - 12. m? 12,8. m? A14 Beratungsraum | 15 m? variabel 12,0 m? TE A. NF Kindertageseinrichtung gesamt 565 m? 591,3 . m? B Sonstige entwurfsabhängige Räume B1 Hausanschluss- Heizungs- und . - Putzmittelraum . 2 FF . 13,0 m? B2 ‚Abstellfläche für temporär genutzte Gegeristd. in 2.Ebene v.A9 |, 10,0 m? B3 Windf.-Kinderwagenabsteiffl. . 9,5 m? B4 Flure mit Essbereich und Garderoben . . . 125,5 m? B5 Aufzug (als Plattformaufzug) . "50 m? ni B VF und FF Kindertageseinrichtung gesamt 2. 163,0- m? 784% m’ 2 17% m? . 19,9% m? c Freiflächen c1 Spielflächen (umzäunt) . \ 1121,0 m? -C2 “Stellplätze für 4 PKW. . . 50,0 m? c3 Vorfahrt, Wendeplatz - 30,0 m? :C4 Vorplatz‘mit Fahrradständern u. 2 Bäumen 199,0 m? c “Summe Freiflächen . = 1400,0 . m? GRUNDSTÜCK ° ca. 1955,0 m? .
Grundriss EG
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Amelsbüren Süd - Bansherr. Pa a Fe . Stohfurlar Strado ED At Mnstar. - Taası mon ohren Bro x ARCHITEKTEN. GENERAUPLANER ] KB155Mker Tal GSUBNIBO.E Fix aostinit-ie oma Poststr pro Vorentwurf Grundriss Erdgeschoss
Lageplan
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Grundriss OG
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B-Plan
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D-0010-2012
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Dringlichkeitsentscheidung Betreff: Ausbau der Kindertagesbetreuung-Errichtungsbeschlus s Kindertageseinrichtung Wiedeiken, Amelsbüren Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: 1. Der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung Wiedeiken in Münster Amelsbüren- Süd zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderta gesbetreuungsangebote wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Rahmenst ruktur der künftigen Einrichtung mit • 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) • 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) • 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2013 vorgesehen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- un d Stadtbau GmbH als Investor errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem fre ien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Tr äger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorsc hlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in ei nem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Kosten für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 240.000 € notwendig. Ab Herbst 2013 fallen Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung an. 2013 anteilig rd. 262.000 €; ab 2014 p. a. rd. 630.000 €. Diesen Aufwendungen stehen 2013 Erträge aus Landesmitteln von rd. 99.000 € und ab 2014 p. a. rund 238.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.(freier Träger) 2013 240.000 Im geplanten Budget vorgesehen Summe aller Auszahlungen/Saldo 240.000 Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da nach Ablauf der abschließenden Antragsfrist zum 30.06.2012 keine Mittel mehr aus dem u3- Ausbauprogramm für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen. Einnahmen können möglicherweise maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. Durch die Maßnahme entstehen ab 2013ff. jährlich we itere Aufwendungen und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen sind. Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlic her Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von d er Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 2014ff. 99.000 238.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 2014ff. 262.000 630.000 Betriebskos- ten für Kitas freier Träger Begründung: 1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidu ng Eine Beschlussfassung ist jetzt erforderlich, da es sich um eine Investorenlösung handelt und jetzt die entsprechenden Vertragsvereinbarungen getroffen werden müssen, um zeitnah mit der Baumaßnahme zu beginnen Zur sofortigen Umsetzung der Maßnahme ist daher jet zt eine Entscheidung herbeizuführen, da sonst die Versorgung der Kinder trotz Rechtsanspruch nicht sichergestellt ist. Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch a uf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kin der unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Recht sanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des d ritten Lebensjahres besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Im Bereich Amelsbüren beträgt die u3- Versorgungsqu ote derzeit 20,8 % (41 Plätze für 197 Kinder). Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derze it bei 92,4 %. Damit liegt die Versorgungsquote deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3- und d er ü3- Kinder bereits jetzt in Amelsbüren weiter angestiegen. Die für Amelsbüren-Süd geplanten Neubaugebiete lass en einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen erwarten. Daher sind sowohl für die u3- als auch für die ü3- Kinder weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demograph ischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich (siehe V/0137/2012). Der Neubau dieser Einrichtung in Amelsbüren-Süd die nt damit sowohl dem notwendigen u3- Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. Durch diesen Neubau sind in Amelsbüren-Süd so schne ll wie möglich dringend benötigte Plätze zu schaffen, damit bereits heute bestehende Versorgungsengpässe beseitigt werden und der Rechtsanspruch u3 sichergestellt werden kann. 2. Maßnahmeplanung Die neue Kindertageseinrichtung in Amelsbüren-Süd w ird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plätzen errichtet. Hiervon sind 22 Plätze für Kinde r unter 3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren. Der Neubau wird durch einen Investor entsprechend d er Erfordernisse zur Nutzung als Kindertageseinrichtung errichtet. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liege nschaften hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 u.a. einer Direktvermarktung des Grundst ückes „Wiedeiken“ an die Wohn- und Stadtbau zugestimmt (Vorlage V/0170/2012). Nach Vor liegen des Gutachtens zum Grundstückswert wird die Verwaltung umgehend eine V orlage/ggf. Dringlichkeitsentscheidung zu den Verkaufskonditionen vorlegen. Das erforderliche Raumprogramm und der Lageplan der neuen Einrichtung sind in der Anlage beigefügt. 3. Fazit Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden we itere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder geschaffen. Gez. Gez. Wendela-Beate Vilhjalmsson Heinz-Dieter Sellenr iek 1. Bürgermeisterin Fraktionsvorsitzender Münster, den 17.07.2012
Beschlussvorlage
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V/0346/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:Ausbau der Kindertagesbetreuung- Errichtungsbeschluss Kindertageseinrichtung Wiedeiken, Amelsbüren Beratungsfolge 11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.09.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat genehmigt die am 17.07.2012 getroffene Dringlichkeitsentscheidung. 2. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gestaltung der Außenspielfl ä- che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013. II. Finanzielle Auswirkungen: s. Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2012 Begründung: Die Darstellung der Maßnahme und der Anlass der Planung ist in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt worden (s. Anlage). Eine Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da die entspr e- chenden Vertragsvereinbarungen getroffen werden mussten. Zur sofortigen Umsetzung der Ma ß- nahme war daher eine Entscheidung herbeizuführen, d a sonst die Versorgung der Kinder trotz Rechtsanspruch nicht sichergestellt ist. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlage: Dringlichkeitsentscheidung Vorlagen-Nr.: V/0346/2012 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5151 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 19.07.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0346/2012
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiedeiken
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0346/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.07.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37