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V/0210/2016

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße im Bezirk Mitte

Vorlagen 21.04.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 38

Anlage 2: Lageplan

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Anlage 1: Raumprogramm

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Lageplan

128 Zeichen

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Maßstab 1: 4000
Datum: 14.03.2016
Notizen:
© Stadt Münster
H 5757 281
R 403 770
R 404 778
H 5757 937
0 50 100
Meter

Anlage 1: Raumprogramm

1872 Zeichen

Raumprogramm  Kita Hüfferstr.  
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc = je  20 Kinder im Alter von 2 
– 6 Jahren . 
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Mietvoraussetzun gen:  
10,21 € im KiTa-Jahr 2015/2016 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 555 qm  (3 x 185 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 67.998,60 € 
(10,21 x 555 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 3 43 129   
A2 Nebenraum 3 17 51   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 19 38   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 17 51   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 53 53 Mind. 
3,50 m 
 
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    389    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
61    
Kindertageseinrichtung gesamt  450 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 105 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 11.02.2016

Beschlussvorlage

7720 Zeichen

V/0210/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen an der Hüfferstraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerecht er Kindertagesbetre u-
ungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur g e-
plant ist 
 
 2 Gruppen für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
 
und insgesamt 50 Plätze umfasst, davon 18 u3- Plätze und 32 ü3- Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stund en ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2019 erfolgen. 
 
3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen noch zu benennenden Inve stor 
vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien zur Vermarktung des Grun d-
stücks Hüfferstraße 18-21a (aktuelle Vorlage Amt für Immobilienmanagement). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0210/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0210/2016 
4. Es ist v orgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna hme 
den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägervergabe 
prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den 
Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Möblierung und 
Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 180.000 € erforderlich. Für die Au sstattung 
werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit ents prechende Förde rprogramme 
vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskosten in Höhe von rd. 607.000 € (für 2019 anteilig: 251.000  €) 
an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festg esetzten 
Trägeranteil. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 219.000 € (für 
2019 anteilig: 90.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 82.000 € (für 2019 anteilig: 34.000 €) 
gegenüber.  
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 180.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019 
2020 ff. 
90.000 
219.000 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2019 
2020 ff. 
34.000 
82.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2019 
2020 ff. 
251.000 
607.000 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/0210/2016 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine ha ushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung:  
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen  Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Bereich Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2016/2017 40,1% (1263 Plätze für 
3148 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 101,1 % (2274 Plätze für 2250 Kinder).  
Damit liegen die V ersorgungsquote unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kö nnen 
die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Münster Mitte nicht abgedeckt werden. 
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3- Kinder in 
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerung s-
prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kinder und im ü3 Bereich 91 Kinder. 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden 
Einrichtungen abgedeckt werden können. 
Bereits jetzt ist die Zahl der u3 Kinder im Vergleich zum Vorjahr in Mitte um 227 Kinder angestiegen. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Ki ndertagesein-
richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder-
lich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kinder-
zahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Ki taberichtes 2016, ohne Berücksichtigung we ite-
rer Ausbaumaßnahmen auf 40,7% für die u3-Kinder und auf 102,5 % für die ü3-Kinder. 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
Um den Bedarf in Mitte langfristig abzudecken,  sind zusätzlich zum Neubau dieser dreigruppigen 
Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung erfo r-
derlich.  
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als dreigruppige Einrichtung mit 18 u3-Plätzen und 32 
ü3-Plätzen errichtet. 
 
Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt.  
 
Im Rahmen eines durch das Amt für Immobilienmanagement ausgeführten Investorenauswahlverfah-

- 4 - 
V/0210/2016 
rens wird ein Investor ermittelt, welcher das Gesamtgelände überplant. Die Planungen sollen die Rea-
lisierung einer dreigruppigen Kita beinhalten. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- 
Kinder in Mitte geschaffen. 
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die 
Mitte erforderlich. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Raumprogramm 
Anlage 2: Lageplan

Beratungsverlauf (4)

08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hüfferstraße 18

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Details

Aktenzeichen
V/0210/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37