V/0210/2016
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße im Bezirk Mitte
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Anlage 2: Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 14.03.2016 Notizen: © Stadt Münster H 5757 281 R 403 770 R 404 778 H 5757 937 0 50 100 Meter
Anlage 1: Raumprogramm
1872 Zeichen
Raumprogramm Kita Hüfferstr.
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2
– 6 Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzun gen:
10,21 € im KiTa-Jahr 2015/2016
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 555 qm (3 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 67.998,60 €
(10,21 x 555 x 12)
A1 Gruppenraum 3 43 129
A2 Nebenraum 3 17 51
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 19 38
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 17 51
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 53 53 Mind.
3,50 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
389
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 450
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 105 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 11.02.2016
Beschlussvorlage
7720 Zeichen
V/0210/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße im Bezirk Mitte Beratungsfolge 08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen an der Hüfferstraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerecht er Kindertagesbetre u- ungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur g e- plant ist 2 Gruppen für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) und insgesamt 50 Plätze umfasst, davon 18 u3- Plätze und 32 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stund en ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2019 erfolgen. 3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen noch zu benennenden Inve stor vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien zur Vermarktung des Grun d- stücks Hüfferstraße 18-21a (aktuelle Vorlage Amt für Immobilienmanagement). Vorlagen-Nr.: V/0210/2016 Auskunft erteilt: Frau Eschert Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 17.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0210/2016 4. Es ist v orgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna hme den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägervergabe prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 180.000 € erforderlich. Für die Au sstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit ents prechende Förde rprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskosten in Höhe von rd. 607.000 € (für 2019 anteilig: 251.000 €) an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festg esetzten Trägeranteil. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 219.000 € (für 2019 anteilig: 90.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 82.000 € (für 2019 anteilig: 34.000 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2019 180.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 2020 ff. 90.000 219.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2019 2020 ff. 34.000 82.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 2020 ff. 251.000 607.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur - 3 - V/0210/2016 Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine ha ushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Bereich Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2016/2017 40,1% (1263 Plätze für 3148 Kinder). Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 101,1 % (2274 Plätze für 2250 Kinder). Damit liegen die V ersorgungsquote unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kö nnen die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Münster Mitte nicht abgedeckt werden. Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3- Kinder in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerung s- prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kinder und im ü3 Bereich 91 Kinder. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Bereits jetzt ist die Zahl der u3 Kinder im Vergleich zum Vorjahr in Mitte um 227 Kinder angestiegen. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Ki ndertagesein- richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder- lich. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kinder- zahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Ki taberichtes 2016, ohne Berücksichtigung we ite- rer Ausbaumaßnahmen auf 40,7% für die u3-Kinder und auf 102,5 % für die ü3-Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. Um den Bedarf in Mitte langfristig abzudecken, sind zusätzlich zum Neubau dieser dreigruppigen Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung erfo r- derlich. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als dreigruppige Einrichtung mit 18 u3-Plätzen und 32 ü3-Plätzen errichtet. Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt. Im Rahmen eines durch das Amt für Immobilienmanagement ausgeführten Investorenauswahlverfah- - 4 - V/0210/2016 rens wird ein Investor ermittelt, welcher das Gesamtgelände überplant. Die Planungen sollen die Rea- lisierung einer dreigruppigen Kita beinhalten. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Mitte geschaffen. Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die Mitte erforderlich. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage 1: Raumprogramm Anlage 2: Lageplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hüfferstraße 18
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Details
- Aktenzeichen
- V/0210/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37