V/0092/2024
133. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener B-Plan 648 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0092/2024 V/0092/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachten im Bereich des Autobahnkreuzes Münster-Süd - Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648: Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster- Süd - Beschluss zur Aufstellung [Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen] Beratungsfolge 14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachten im Bereich nordwestlich des Autobahnkreu- zes Münster-Süd zu ändern (133. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich nordwestlich des Autobahnkreuzes Münster-Süd ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzu- stellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648). Innerhalb dieses Gebietes liegt folgendes Flurstück: Gemarkung Albachten, Flur 16, Teile des Flurstücks 58. II. Finanzielle Auswirkungen: Stadtplanungsamt 06.03.2024 Ihre Ansprechpartner: Herr Völlmecke Telefon: 492-6154 Voellmecke@stadt- muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt- muenster.de - 2 - V/0092/2024 Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Mit den jeweiligen Vorhabenträgern werden Rahmenvereinbarungen zur Kostenübernahme geschlossen. Begründung: Das Unternehmen Wind2B GmbH (Tochterunternehmen der BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH) plant gemeinsam mit den Stadtwerken Münster die Errichtung einer Windenergieanlage sowie von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer rund 19 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche am Autobahnkreuz Münster-Süd. Beide Firmen haben einen Kooperationsvertrag für dieses kombi- nierte Wind - und Freiflächen-PV-Projekt geschlossen. Im Rahmen der Kooperation werden die Stadtwerke Münster Pr ojektentwickler, Eigentümer und Betreiber der Freiflächen -PV-Anlage sein. Das Unternehmen Wind2B fungiert als Projektentwickler und Betreiber der geplanten Windenergiean- lage. Zwischen dem privaten Eigentümer der Fläche und den Vorhabenträgern bestehen seit den Realisierungsbestrebungen privatrechtliche Nutzungsverträge. Das Projekt trägt zum Ziel der Stadt Münster bei, bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energien zu nutzen. Die Solar - und Windenergie spielen in Münster eine Schlüsselrolle beim Umstieg auf e ine nachhaltige umwelt- und klimaschonende Stromversorgung. Wind - und Solarkraftwerke haben eine hervorragende Ökobilanz und produzieren günstigeren Strom als fossile Kraftwerksneubauten. Der geplante „Energiepark MS-Süd“ kann einen relevanten Beitrag zur lokalen Energiewende in Münster leisten. Mit der von den zukünftigen Betreibern prognostizierten Stromerzeugung können jährlich etwa 7.300 Münsteraner Privathaushalte zuverlässig mit sauberen Strom versorgt werden. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich Im Rahmen der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (wirksam seit 23.12.2016) sind sogenann- te Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt worden. Diese bewirken, dass die Errich- tung von Windenergieanlagen in anderen Teilen des Außenbereichs grundsätzlich ausgeschlossen ist. Auf der Grundlage dieser Planung sind in der Folge mehrere Genehmigungen für neue Windener- gieanlagen erteilt worden. Der Planung zu grunde lag eine Potenzialflächenuntersuchung, die mögli- che Standorte für neue Windenergieanlagen anhand von „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien (z.B. Ausschluss von Schutzgebieten, Abstand zur Wohnbebauung etc.) ermittelt hat. Die dabei im Ergebnis identifizierten Potenzialflächen wurden im Rahmen einer abwägenden Entscheidung größ- tenteils für die Darstellung als Konzentrationszonen vorgeschlagen und vom Rat beschlossen. Auch die dem Antrag auf Bauleitplanung zugrundeliegende Fläche am Autobahnkreuz Münster-Süd ist Teil der Potenzialflächenuntersuchung gewesen, allerdings hat der Rat der Stadt Münster von einer Dar- stellung als Konzentrationszone zum damaligen Zeitpunkt abgesehen. Dies geschah u.a. mit der Be- gründung, dass im Sinne des Schutzes des Landschaftsbildes die Sichtachse vom Nordufer des Aa- sees über den See hinweg Richtung Südwesten freigehalten werden sollte. Darüber hinaus liegt die Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet (vgl. dazu die Begründung der 65. FNP-Änderung, S. 60f). Diese Abwägungsentscheidung des Rates aus dem Jahr 2016 wird vor dem Hintergrund der Klima- krise und der noch stärkeren Notwendigkeit der möglichst schnellen Dekarbonisierung der Energieer- zeugung durch den Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. FNP-Änderungsbeschluss dieser Vorlage in- haltlich aufgehoben. Auf Basis der hier vorgeschlagenen Bauleitplanung wird nur eine einzelne Windenergieanlage mit einer maximalen Höhe von 146 Metern Nabenhöhe und einem Rotordurchmesser von maximal - 3 - V/0092/2024 175 Metern, d.h. eine Anlage mit einer maximalen Gesamthöhe von 234 Metern realisierbar sein. Die optische Wahrnehmbarkeit einer solchen Windenergieanlage wurde in der anliegenden Visualisierung aus mehreren Blickwinkeln simuliert (Anlage 3). Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine größere Fläche als der Gel- tungsbereich des Bebauungsplans. Die ergänzenden Teilbereiche sind diejenigen, auf denen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, für die bereits Baurecht nach § 35 Abs. 1 BauGB besteht. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um ein partnerschaftliches Projekt eines Energieparks handelt, bestehend aus den Komponenten Windenergieanlage und Freiflächen - Photovoltaikanlage, soll das Gesamtprojekt mit einer entsprechenden Darstellung zukünftig im FNP abgebildet werden. Analog zu anderen technischen Anlagen, die der Ver - und Entsorgung der Stadt dienen (bspw. Kläranlagen, Mülldeponie, Umspannwerke etc.), soll im Flächennutzungsplan eine Flä- che für die Ver - und Entsorgung mit der Spezifizierung als Anlage für die Erz eugung erneuerbarer Energien – Windenergieanlage und Freiflächensolaranlage – dargestellt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Windenergieanlage Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans soll auf Grundlage des Antrags vom Vorhabenträ- ger Wind2B vom 31.01.2024 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB für den Bereich der Windenergieanlage aufgestellt werden (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Dies ermöglicht eine intensive Begleitung des Projekts in der verbindlichen Bauleitplan ung seitens der Stadtverwaltung. Zugleich kann die Windenergieanlage standortscharf und in ihrem Dimensions - Spielraum klar begrenzt werden. Es sind die formellen Beteiligungsschritte nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und der Rat der Stadt Münster hat di e Entscheidungsbefugnis über die Bebauungs- planung inne. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans parallel zur benötigten Flä- chennutzungsplanänderung ermöglicht zudem eine effiziente und zügige zeitliche Abwicklung der Planverfahren. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Die jeweiligen Bereiche der Bauleitpläne sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich der 133. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 648 Anlage 3: Visualisierungen der Windenergieanlage
V-0092-2024-Anlage-3-Visualisierungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0092/2024 Visualisierungen der geplanten Windenergieanlage am Autobahnkreuz MS-Süd Ansicht von der Sendener Stiege Ansicht vom ehemaligen Bahnübergang Heroldstraße Ansicht vom Aasee
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0092/2024 Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 648
Anlage A
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Anlage A zur V/0092/2024 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster planen gemeinsam mit der Wind2B GmbH (Tochterunternehmen der BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH) die Errichtung einer Windenergieanlage sowie von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer rd. 19 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche am Autobahnkreuz Münster-Süd. Beide Firmen haben einen Kooperationsvertrag für dieses kom- binierte Wind- und Freiflächen PV-Projekt geschlossen. Für die Realisierung des Projekts „Ener- giepark MS – Süd“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Parallel dazu soll für die Steuerung der Windkraftanlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den betroffenen Teil der o.g. Fläche aufgestellt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Errichtung einer kombinierten PV- und Windenergieanlage im Stadtgebiet Münster mit einer prognostizierten Stromerzeugung von ca. 12 GWh/a aus Solarstrom und ca, 13,5 GWh/a aus Windstrom. Finanzierung Durch die Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Mit den Vorha- benträgern werden Rahmenvereinbarungen bezüglich der Kostenübernahme geschlossen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Auf dem Weg zur Klimaneutralität genießt der Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stadt Münster hohe Priorität. Ziel ist es, bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energien zu nutzen. Die Realisierung der kombinierten PV- und Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster – Süd leistet einen relevanten Beitrag zur Erreichung des Ziels.
V-0092-2024-Anlage-1-Geltungsbereich-FNP
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0092/2024 Maßstab 1:5000Geltungsbereich der 133. Änderung des Flächennutzungsplans
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sendener Stiege
- Heroldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0092/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2024
- Erstellt
- 31.01.2024 14:53