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V/0092/2024

133. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener B-Plan 648 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 20.02.2024

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Beschlussvorlage

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V-0092-2024-Anlage-3-Visualisierungen

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Anlage A

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V-0092-2024-Anlage-1-Geltungsbereich-FNP

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Beschlussvorlage

7974 Zeichen

V/0092/2024 
V/0092/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Albachten im Bereich des Autobahnkreuzes Münster-Süd - Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648: Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster-
Süd - Beschluss zur Aufstellung 
[Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachten im Bereich nordwestlich des Autobahnkreu-
zes Münster-Süd zu ändern (133. Änderung des FNP).  
2.  Für den Bereich nordwestlich des Autobahnkreuzes Münster-Süd ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 
i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzu-
stellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648). 
Innerhalb dieses Gebietes liegt folgendes Flurstück: 
Gemarkung Albachten, Flur 16, Teile des Flurstücks 58. 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Stadtplanungsamt 
 
  06.03.2024 
 
Ihre Ansprechpartner:  
Herr  Völlmecke 
Telefon: 492-6154 
Voellmecke@stadt-
muenster.de 
 
Herr Geitel  
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-
muenster.de

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V/0092/2024 
Durch die Einleitung der  Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Mit den 
jeweiligen Vorhabenträgern werden Rahmenvereinbarungen zur Kostenübernahme geschlossen. 
 
 
Begründung: 
Das Unternehmen Wind2B GmbH (Tochterunternehmen der BBWind Projektberatungsgesellschaft 
mbH) plant gemeinsam mit den Stadtwerken Münster die Errichtung einer Windenergieanlage sowie 
von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer rund 19 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche 
am Autobahnkreuz Münster-Süd. Beide Firmen haben einen Kooperationsvertrag für dieses kombi-
nierte Wind - und Freiflächen-PV-Projekt geschlossen. Im Rahmen der Kooperation werden die 
Stadtwerke Münster Pr ojektentwickler, Eigentümer und Betreiber der Freiflächen -PV-Anlage sein. 
Das Unternehmen Wind2B fungiert als Projektentwickler und Betreiber der geplanten Windenergiean-
lage. Zwischen dem privaten Eigentümer der Fläche und den Vorhabenträgern bestehen seit  den 
Realisierungsbestrebungen privatrechtliche Nutzungsverträge. 
Das Projekt trägt zum Ziel der Stadt Münster bei, bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energien zu 
nutzen. Die Solar - und Windenergie spielen in Münster eine Schlüsselrolle beim Umstieg auf e ine 
nachhaltige umwelt- und klimaschonende Stromversorgung. Wind - und Solarkraftwerke haben eine 
hervorragende Ökobilanz und produzieren günstigeren Strom als fossile Kraftwerksneubauten. Der 
geplante „Energiepark MS-Süd“ kann einen relevanten Beitrag zur lokalen Energiewende in Münster 
leisten. Mit der von den zukünftigen Betreibern prognostizierten Stromerzeugung können jährlich etwa 
7.300 Münsteraner Privathaushalte zuverlässig mit sauberen Strom versorgt werden.   
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich 
Im Rahmen der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (wirksam seit 23.12.2016) sind sogenann-
te Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt worden. Diese bewirken, dass die Errich-
tung von Windenergieanlagen in anderen Teilen des Außenbereichs grundsätzlich ausgeschlossen 
ist. Auf der Grundlage dieser Planung sind in der Folge mehrere Genehmigungen für neue Windener-
gieanlagen erteilt worden. Der Planung zu grunde lag eine Potenzialflächenuntersuchung, die mögli-
che Standorte für neue Windenergieanlagen anhand von „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien 
(z.B. Ausschluss von Schutzgebieten, Abstand zur Wohnbebauung etc.) ermittelt hat. Die dabei im 
Ergebnis identifizierten Potenzialflächen wurden im Rahmen einer abwägenden Entscheidung größ-
tenteils für die Darstellung als Konzentrationszonen vorgeschlagen und vom Rat beschlossen. Auch 
die dem Antrag auf Bauleitplanung zugrundeliegende Fläche am Autobahnkreuz Münster-Süd ist Teil 
der Potenzialflächenuntersuchung gewesen, allerdings hat der Rat der Stadt Münster von einer Dar-
stellung als Konzentrationszone zum damaligen Zeitpunkt abgesehen. Dies geschah u.a. mit der Be-
gründung, dass im Sinne des Schutzes des Landschaftsbildes die Sichtachse vom Nordufer des Aa-
sees über den See hinweg Richtung Südwesten freigehalten werden sollte. Darüber hinaus liegt die 
Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet (vgl. dazu die Begründung der 65. FNP-Änderung, S. 60f). 
Diese Abwägungsentscheidung des Rates aus dem Jahr 2016 wird vor dem Hintergrund der Klima-
krise und der noch stärkeren Notwendigkeit der möglichst schnellen Dekarbonisierung der Energieer-
zeugung durch den Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. FNP-Änderungsbeschluss dieser Vorlage in-
haltlich aufgehoben. 
Auf Basis der hier vorgeschlagenen Bauleitplanung wird nur eine einzelne Windenergieanlage mit 
einer maximalen Höhe von 146  Metern Nabenhöhe und einem Rotordurchmesser von maximal

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175 Metern, d.h. eine Anlage mit einer maximalen Gesamthöhe von 234 Metern realisierbar sein. Die 
optische Wahrnehmbarkeit einer solchen Windenergieanlage wurde in der anliegenden Visualisierung 
aus mehreren Blickwinkeln simuliert (Anlage 3). 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine größere Fläche als der Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans. Die ergänzenden Teilbereiche sind diejenigen, auf denen eine 
Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, für die bereits Baurecht nach §  35 Abs. 1 
BauGB besteht. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um ein partnerschaftliches Projekt eines 
Energieparks handelt, bestehend aus den Komponenten Windenergieanlage und Freiflächen -
Photovoltaikanlage, soll das Gesamtprojekt mit einer entsprechenden Darstellung zukünftig im FNP 
abgebildet werden. Analog zu anderen technischen Anlagen, die der Ver - und Entsorgung der Stadt 
dienen (bspw. Kläranlagen, Mülldeponie, Umspannwerke etc.), soll im Flächennutzungsplan eine Flä-
che für die Ver - und Entsorgung mit der Spezifizierung als Anlage für die Erz eugung erneuerbarer 
Energien – Windenergieanlage und Freiflächensolaranlage – dargestellt werden. 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Windenergieanlage  
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans soll auf Grundlage des Antrags vom Vorhabenträ-
ger Wind2B  vom 31.01.2024 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §  12 BauGB für den 
Bereich der Windenergieanlage aufgestellt werden (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Dies 
ermöglicht eine intensive Begleitung des Projekts in der verbindlichen Bauleitplan ung seitens der 
Stadtverwaltung. Zugleich kann die Windenergieanlage standortscharf und in ihrem Dimensions -
Spielraum klar begrenzt werden. Es sind die formellen Beteiligungsschritte nach dem Baugesetzbuch 
durchzuführen und der Rat der Stadt Münster hat di e Entscheidungsbefugnis über die Bebauungs-
planung inne. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans parallel zur benötigten Flä-
chennutzungsplanänderung ermöglicht zudem eine effiziente und zügige zeitliche Abwicklung der 
Planverfahren.  
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig im Sinne von  § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden. Es wird 
die Möglichkeit bestehen, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern.  
Die jeweiligen Bereiche der Bauleitpläne sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich der 133. Änderung des Flächennutzungsplans 
Anlage 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 648 
Anlage 3: Visualisierungen der Windenergieanlage

V-0092-2024-Anlage-3-Visualisierungen

216 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0092/2024 
Visualisierungen der geplanten Windenergieanlage am Autobahnkreuz MS-Süd 
Ansicht von der Sendener Stiege 
 
Ansicht vom ehemaligen Bahnübergang Heroldstraße 
 
Ansicht vom Aasee

V-0092-2024-Anlage-2-Geltungsbereich-BPL

93 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0092/2024
Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 648

Anlage A

1827 Zeichen

Anlage A zur V/0092/2024 
Kurzüberblick 
Die Stadtwerke Münster planen gemeinsam mit der Wind2B GmbH (Tochterunternehmen der 
BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH) die Errichtung einer Windenergieanlage sowie von 
Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer rd. 19 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche 
am Autobahnkreuz Münster-Süd. Beide Firmen haben einen Kooperationsvertrag für dieses kom-
binierte Wind- und Freiflächen PV-Projekt geschlossen. Für die Realisierung des Projekts „Ener-
giepark MS – Süd“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Parallel dazu soll für 
die Steuerung der Windkraftanlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den betroffenen 
Teil der o.g. Fläche aufgestellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Errichtung einer kombinierten PV- und Windenergieanlage im Stadtgebiet Münster mit einer 
prognostizierten Stromerzeugung von ca. 12 GWh/a aus Solarstrom und ca, 13,5 GWh/a aus 
Windstrom.   
 
 
 
Finanzierung 
Durch die Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Mit den Vorha-
benträgern werden Rahmenvereinbarungen bezüglich der Kostenübernahme geschlossen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Auf dem Weg zur Klimaneutralität genießt der Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stadt 
Münster hohe Priorität. Ziel ist es, bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energien zu nutzen. Die 
Realisierung der kombinierten PV- und Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster – Süd 
leistet einen relevanten Beitrag zur Erreichung des Ziels.

V-0092-2024-Anlage-1-Geltungsbereich-FNP

109 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0092/2024
Maßstab 1:5000Geltungsbereich der 133. Änderung des Flächennutzungsplans

Beratungsverlauf (5)

14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 38.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 44.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sendener Stiege
  • Heroldstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0092/2024
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2024
Erstellt
31.01.2024 14:53