V/0096/2021
Zentraldeponie Münster II
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Anlage A
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Anlage A zur V/0096/2021 Kurzüberblick Bau und Betrieb eines 4. Bauabschnittes gemäß Deponieklasse I (DK I) auf der Zentraldeponie Münster II (ZDM II). Sicherstellung der Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster für die Ablagerung von gering be- lasteten Boden und Bauschutt als auch für vergleichbare nicht gefährliche mineralische gewerbli- che Abfälle wie Mineralwolle oder asbesthaltige Abfälle für rd. 20 Jahre. Die Baukosten inkl. der späteren Oberflächenabdichtung sowie der unmittelbaren Planungskos- ten zum Bau der Basis/Aufstandsfläche des 4. Bauabschnittes werden auf brutto rd. 6.664.000 EURO geschätzt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mineralische Abfälle wie Bodenaushub und Bauschutt fallen in großen Mengen insbesondere bei Bautätigkeiten an. Bei diesen Massenabfällen wird eine regionale Entsorgung auch aufgrund der mit den Transporten verbundenen hohen Kosten und CO 2-Emissionen angestrebt. Regional ver- fügbare Deponiekapazitäten sind daher ein wichtiges Standbein der regionalen Wirtschaft u nd dienen der Sicherung der Entsorgungssituation. Vorhandene Deponievolumen im Münsterland für die Deponiek lassen 0 und I ohne zusätzliche Deponieplanungen voraussichtlich im Jahr 2030 (DK 0) bzw. 2025 (DK I) weitgehend erschöpft. Durch die Errichtung eines 4. Bauabschnittes soll die Entsorgungssicherheit für DK I Abfälle in der Stadt Münster für die nächsten 20 Jahre sichergestellt werden. Finanzierung Produktgruppe: 1102 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollstän- dig frei- willig Im Abfallwirtschaftskonzept 2016, S. 50 – Nachweis der Entsorgungssicherheit, behalten sich die AWM die Nutzung eines 4. Bauabschnittes für DK I Abfälle vor. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch eine regionale Entsorgung von Boden und Bauschutt wird eine Reduzierung der mit den Transporten verbundenen hohen Kosten und von CO2-Emissionen angestrebt.
Beschlussvorlage
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V/0096/2021 V/0096/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zentraldeponie Münster II - Bau und Betrieb eines 4. Bauabschnittes Beratungsfolge 22.04.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten (Planungs- leistungen, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen) zum Bau und Betrieb eines 4. Bau- abschnittes gemäß Deponieklasse I (DK I) auf der Zentraldeponie Münster II (ZDM II) durchzu- führen. 2. Die Gesamtkosten (einschließlich der späteren Oberflächenabdichtung) für den Bau des 4. Bau- abschnittes (DK I) betragen gemäß Kostenschätzung netto rd. 5.375.000 EURO (brutto rd. 6.396.250 EURO). 3. Die unmittelbaren Planungskosten (Planungsphasen 1-9) für den Bau der Basis/Aufstandsfläche des 4. Bauabschnittes betragen netto rd. 225.000 EURO (brutto rd. 268.000 EURO). II. Finanzielle Auswirkungen: Der aufgrund der o. g. Sachentscheidung entstehende finanzielle Planungsaufwand wird aus nicht verausgabten Restmitteln des Vermögensplanes 2020 getragen. Die Planungsphase selbst wird erst im 3. Quartal 2021 beginnen und im Laufe des Folgejahres abge- schlossen werden. Die Umsetzung des Bauvorhabens kann frühestens im Verlauf des nächsten Jah- res beginnen. Die geschätzten Baukosten in Höhe von brutto rd. 6,4 Mio. Euro werden im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2022 angesetzt und mit dem Wirtschaftsplan verabschiedet. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 09.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Brügmann Telefon: 6052-351 Bruegmann@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0096/2021 Begründung: Die Zentraldeponie Münster II wurde 1980 in Betrieb genommen. Die Ablagerungsflächen sind in die Bauabschnitte 1 bis 3 sowie einen Bauabschnitt für Inertstoffe unterteilt. Alle Bauabschnitte sind mitt- lerweile verfüllt und werden sukzessive rekultiviert. Nach den Rekultivierungsabschnitten I/II und IV/V sowie der Inertstoffdeponie sollen als nächstes die Rekultivierungsabschnitte VI/VII ab 2022 sowie der 3. BA voraussichtlich ab 2024 rekultiviert werden. Aktuell werden Bodenmengen aus größeren Baumaßnahmen zur Verfüllung und Profilierung von Restvolumina in den Übergangsbereichen zwischen dem RKA VI/VII und dem 3. BA angenommen. Spätestens mit der Rekultivierung des RKA VI/VII werden keine Ablagerungsmöglichkeiten mehr für Bodenaushub auf der ZDM II zur Verfügung stehen. Die AWM haben sich in 2020 an einer Deponiebedarfsanalyse Münsterland beteiligt. Neben den AWM waren die jeweiligen Abfallwirtschaftsbetriebe für die Kreise Warendorf (AWG), Gütersloh (GEG), Coesfeld (WBC), Borken (EGW), Osnabrück (AWIGO) an der Studie beteiligt. Mineralische Abfälle wie Bodenaushub und Bauschutt fallen in großen Mengen insbesondere bei Bautätigkeiten an. Bei diesen Massenabfällen wird eine regionale Entsorgung auch aufgrund der mit den Transporten verbundenen hohen Kosten und CO2-Emissionen angestrebt. Regional verfügbare Deponiekapazitäten sind daher ein wichtiges Standbein der regionalen Wirtschaft und dienen der Sicherung der Entsorgungssituation. Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, wie lange die vorhandenen Deponiekapazitäten in der Region noch ausreichen. Die Untersuchungsregion wurde in einem Radius von 50 km um die Gebietskörper- schaften herum ausgedehnt und umfasste insgesamt 23 Städte und Kreise in Nordrhein -Westfalen und Niedersachsen. Die Bedarfsanalyse wurde von der Prognos AG in Zusammenarbeit mit der INFA GmbH erarbeitet. Es wurde zunächst untersucht, welche öffentlich zugänglichen Deponien für mineralische Abfälle in der Untersuchungsregion zur Verfügung stehen und welches Restvolumen (Stand 31.12.2018) diese aufweisen. Dabei lag der Fokus aufgrund der insbesondere betrachteten Bau- und Abbruchabfälle auf Deponien der Klasse 0 (für z. B. unbelasteten Bodenaushub) sowie auf Deponien der Deponieklasse I, auf denen gering belasteter Erdaushub, Bauschutt und vergleichbare nicht gefährliche mineralische gewerbliche Abfälle abgelagert werden. Die Studie ergab, dass das in der Untersuchungsregion vorhandene Deponievolumen für die Depo- nieklassen 0 und I unter den getroffenen Annah men ohne zusätzliche Deponieplanungen bereits im Jahr 2030 (DK 0) bzw. 2025 (DK I) weitgehend erschöpft sein wird. Aufgrund der ungleichen Vertei- lung der Standorte ist dabei der Druck regional sehr unterschiedlich. V erstärkte Recyclingbemühun- gen würden bei den gewählten Ansätzen zu einer geringfügigen Verlängerung der Restlaufzeiten füh- ren. Tritt die viel diskutierte Mantelverordnung in Kürze in Kraft, so ist spätestens a b 2030 mit einer Verlagerung von derzeit in übertägigen Abbaustätten verwertete n Boden- und Bauschuttmengen auf Deponien der Klassen 0 und I zu rechnen, was zu einem Mehrbedarf an Deponiekapazitäten und einer weiteren Verschärfung der Deponiesituation führen würde. Darüber hinaus wurden Interviews mit in der Region tätigen Unternehmen der Bau- und Abbruch- branche geführt. Von vielen Betrieben wurden Daten zum Aufkommen und den Entsorgungswegen zur Verfügung gestellt . Aus diesen Angaben lässt sich schlussfolgern, dass bereits heute minerali- sche Abfälle aufgrund des begrenzten Deponieangebots außerhalb der Untersuchungsregion depo- niert werden, was mit entsprechenden Transportwegen und -kosten verbunden ist. - 3 - V/0096/2021 Die Ergebnisse der Studie haben die AWM in ihren Überlegungen bestärkt, die Planungen für einen 4. Bauabschnitt zur Ablagerung von gering belasteten Boden und Bauschutt sowie vergleichbaren mineralischen Abfällen aufzunehmen. Bereits in 2018 haben die AWM eine Konzeptstudie für die Deponieklassen 0 und I erarbeiten lassen, um das mögliche Verfüllvolumen und die Investitionskosten abschätze n zu können. Der in Rede ste- hende Erweiterungsbereich befindet sich auf einer nordwestlichen Fläche der ZDM II, westlich des 3. BA sowie nördlich der Inertstoffdeponie. Die Aufstandsfläche des geplanten 4. Bauabschnittes umfasst rund 20.000 m². Dabei sol l sich die Abfallverfüllung an den westlichen Böschungsbereich des 3. BA und nördlichen Böschungsbereich der Inertstoffdeponie anlehnen. Entsprechende Zwischenabdichtungen auf den jeweiligen Bö- schungsflanken sind vorzusehen. Die digitale Geländemodellieru ng unter Berücksichtigung unterschiedlicher bautechnischer Anforde- rungen ergab für eine Abfallverfüllung gemäß DK 0 ein Verfüllvolumen von rd. 320.000 m³ und gemäß DK I von rd. 315.000 m³. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung ( Stand 2018) für eine DK0 - Verfüllung auf ca. 3.500.000 EURO netto bzw. für eine DKI-Verfüllung auf 5.375.000 EURO netto und setzen sich wie folgt zusammen: Basis/Aufstandsfläche 4. BA spätere Oberflächenabdichtung Gesamtkosten DK 0: 2.662.000 EURO 838.000 EURO 3.500.000 EURO DK I: 3.606.000 EURO 1.769.000 EURO 5.375.000 EURO Trotz höherer Gesamtkosten, schlagen die AWM vor, den 4. Bauabschnitt für eine DK I -Verfüllung auszubauen. Bei einem geschätzten Verfüllvolumen von jährlich rd. 16.000 cbm (25.000 t) beträgt die Laufzeit des 4. Bauabschnittes rd. 20 Jahre. Damit wäre eine längerfristige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster für die Ablagerung von gering belasteten Bod en und Bauschutt als auch für ver- gleichbare nicht gefährliche mineralische gewerbliche Abfälle wie Mineralwolle oder asbesthaltige Abfälle sichergestellt. Bei einer DK 0 -Verfüllung wäre die Ablagerung vergleichbarer Abfälle nicht zu- lässig. Die unmittelbaren Investitionskosten zum Bau der Basis/Aufstandsfläche des 4. BA betragen netto rd. 3.606.000 EURO (brutto rd. 4.291.000 EURO) zzgl. Planungskosten (Leistungsphasen 1-9) von netto rd. 225.000 EURO (brutto rd. 268.000 EURO). I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Anlage A - Gesamtlageplan ZDM II
Anlage: Gesamtlageplan ZDM II
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P PP Br87 8185 83 Zum Heidehof Weg Weg Weg Regenrückhaltebecken Tor Gasleitung von ZDM I 2 x Kabelschutzrohr DN150StromkastenDrossel- undMeßschacht E 5 E 4 E 3 E 2 E 1 E 18 E 17 E 19 E 20E 21 E 22E 23 E 24E 25 E 26E 27 E 29 E 30 E 31 E 28 E 54 E 53 E 52 E 51 E 50 E 49 E 48 E 47 E 56 E 58 E 60 E 62 E 64E 66 E 68 E 69 E 55 E 57 E 59 E 61 E 63 E 65 E 67 E 70 E 80 E 79 E 78 E 77 E 76E 75 E 122 E 121 E 84 E 83 E 82 E 81 E 85 E 86 E 87 E 88 E 89 E 90 E 91 E 114 E 115 E 116 E 117 E 118 E 119 E 120 E 125 E 124 E 123 E 126 E 7 E 6 E 8 E 9E 11 E 12 E 13 E 14E 15 E 16E 32 E 33 E 34 E 35 E 36 E 10E 42 E 43 E 44 E 45 E 46 E 71 E 72 E 73 E 131 E 130 E 129 E 127 E 128 E 38 E 39 E 37 E 40 E 41 E 74 E 151 E 150 E 149 E 148E 147 E 146 E 145 E 144 E 143 E 132 E 133 E 134 E 135 E 136 E 137 E 138E 139 E 140E 141 E 100 E 101 E 102 E 103E 104 E 105E 106 E 107E 108 E 109E 110 E 111E 112 E 113E 92 E 93 E 94 E 95 E 96 E 97 E 98 E 99 E 142 E 114-A ³ PPPP InertstoffdeponieRKA IIIRKA VI/VII1. BA3. BA RKA I/II RKA IV/V2. BA 4. Bauabschnitt U:\19h\U198114_ZDM_II_RKA_IV_V\04_Pläne\CAD\05_AP\AP_aktuell\2016-11-24_Gestamtlageplan\198114_Gesamtlageplan_20170411.dwgAnlage 1Plandarstellunggeprüft vP/PLBillionWernerbearbeitetgezeichnetgeprüft QS U198114Projekt-NrPlandarstellungLeistungsphase AuftraggeberPlanverfasser ProjektZentraldeponie Münster II BlattMaßstabDatum1 : 1.000Gesamtlageplan E-Mail: awm@stadt-muenster.deTelefax: 0251/6052 - 60Telefon: 0251/6052 - 048155 MünsterRösnerstraße 10 Legende:Begrenzung der Basisabdichtungsbereiche1. BA / 2. BA / 3. BA (ungenau)Begrenzung BaufeldFlurstücksgrenzen IndexNameDatumÄnderung Gasbrunnen 11.03.2021 RKA IRekultivierungsabschnitte UmtecUmtec I Prof. Biener I Sasse I KonertzPartnerschaft Beratender Ingenieure und Geologen mbBE-Mail: info@umtec-partner.deHaferwende 728357 BremenTelefon: 0421 / 20759 - 0www.umtec-partner.de
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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- Zum Heidehof
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Details
- Aktenzeichen
- V/0096/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2021
- Erstellt
- 22.01.2021 09:14