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V/0516/2011

Veränderungssperre Nr. 102 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 532: Östlich der Straße "Am Schlossgarten"

Vorlagen 25.07.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 25.1.1

V-0516-2011-Anlage-1-Satzungstext

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Beschlussvorlage

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V-0516-2011-Anlage-2-Geltungsbereich

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V-0516-2011-Anlage-1-Satzungstext

1977 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0516/2011 
 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 102  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 532:  
Östlich der Straße "Am Schlossgarten" 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung 
beschlossen:  
§ 1  
Diese Satzung umfasst den Bereich zwischen der Straße „Am Schlossgarten“ und dem 
Schlossgraben. Für diesen Bereich hat der Rat der Stadt Münster am 09.12.2009 die 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 532: Östlich der Straße „Am Schlossgarten“ beschlossen.  
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 1, Flurstücke 50, 51, 65-69, 143, 177, 178, 219, 328-330, Teile der Flurstücke 314, 331 
Flur 37, Teil des Flurstücks 581. 
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.  
§ 2  
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,  
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.  
§ 3  
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten 
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre 
nicht berührt.  
§ 4  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
unter Berücksichtigung einer zurückgestellten Bauvoranfrage spätestens am 23.11.2012. 
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

2643 Zeichen

V/0516/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 102 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 532: Östlich der Straße 
"Am Schlossgarten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die anliegende 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 102  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 532:  
Östlich der Straße "Am Schlossgarten" 
wird beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 102 keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hat der Rat am 09.12.2009 die Auf-
stellung des Bebauungsplans Nr. 532: Östlich der Straße „Am Schlossgarten“ beschlossen (Vorla-
ge Nr. V/0626/2009).  
 
Mit dem Bebauungsplan soll eine in Höhe und Baumasse atypische Entwicklung des Bereiches 
verhindert und einer Gefährdung der vorhandenen großzügigen Villenstruktur durch eine in Zukunft 
möglicherweise angestrebte intensivere Grundstücksausnutzung entgegengetreten werden.  
 
Für das Grundstück „Am Schlossgarten 13“ liegt mittlerweile eine Bauvoranfrage für den Neubau 
eines Einfamilienhauses im hinteren Grundstücksbereich vor.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0516/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.07.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0516/2011 
 
Da dieses Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 532 
widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 09.12.2009 die Entscheidung 
über die Zulässigkeit am 23.11.2010 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemac ht werden, ist nach dem Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 532 nun der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 
Baugesetzbuch erforderlich.  
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 102 wird bis zum 23.11.2012 begrenzt, da auf die 
2-Jahresfrist die Dauer der Zurückstellung der Bauvoranfrage anzurechnen ist.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Satzungstext 
2. Geltungsbereich

V-0516-2011-Anlage-2-Geltungsbereich

206 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0516/2011
Veränderungssperre Nr 102Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Östlich der Straße "Am Schlossgarten"
    Geltungsbereich Maßstab 1:2000
ST ADT M T ÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 22.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 25.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bebauungsplan Nr. 532 (amtlicher Umring) amtlich

Bebauungsplan Nr. 532

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich der Straße "Am Schlossgarten"

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0516/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37