mandari

Zusammenführung der Aufgaben-und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe; hier: Abschluss eines Vertrages nach § 6 Abs. 2 AG-BSHG NRW zwischen dem Kreis Herford als örtlichem Träger der Sozialhilfe und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen, Spenge und Vlotho über die Regelung der Finanzverantwortung für Hilfen, zu deren Durchführung die Kommunen per Satzung nach § 3 AG-BSHG NRW herangezogen sind, und eines Interkomm...

Vorlage RA/166/2002 vom 06.12.2002

Stand: Am 06.12.2002 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig bei 0 Enthaltung(en).

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2002

    Sozialausschuss

    TOP A.4. Ergebnis: Einstimmig bei 0 Enthaltung(en)
  2. 06.12.2002 zuletzt

    Rat

    TOP A.35. Ergebnis: Einstimmig bei 0 Enthaltung(en)

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz