Zusammenführung der Aufgaben-und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe; hier: Abschluss eines Vertrages nach § 6 Abs. 2 AG-BSHG NRW zwischen dem Kreis Herford als örtlichem Träger der Sozialhilfe und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen, Spenge und Vlotho über die Regelung der Finanzverantwortung für Hilfen, zu deren Durchführung die Kommunen per Satzung nach § 3 AG-BSHG NRW herangezogen sind, und eines Interkomm...
Vorlage RA/166/2002 vom 06.12.2002
Stand: Am 06.12.2002 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig bei 0 Enthaltung(en).
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Vorlage (Zusammenführung der Aufgaben-und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe; hier: Abschluss eines Vertrages nach § 6 Abs. 2 AG-BSHG NRW zwischen dem Kreis Herford als örtlichem Träger der Sozialhilfe und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen, Spenge und Vlotho über die Regelung der Finanzverantwortung für Hilfen, zu deren Durchführung die Kommunen per Satzung nach § 3 AG-BSHG NRW herangezogen sind, und eines ...
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