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V/0830/2015

Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster

Vorlagen 12.10.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 09.12.2015, TOP 51.1

830-Anlage

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Beschlussvorlage

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Ansehen

830-Anlage

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Weg
Weg
Shotokan
Dortmund-Ems-Kanal
Wettbewerbsgebiet
Gesamtschule Münster II
M 1:2000        02.11.2015
Sportanlage Münster 08
Klara-Stift
Albert-Schweitzer-Schule
Stadtbad Ost
Hans-Böckler-Schule
Oberfinanzdirektion
Fürstenbergschule
Fürstin-von-
Gallitzin-Schule
Andreas-Hofer-Straße
Manfred-von-Richthofen-Straße
Anlage zur Vorlage V/0830/2015

Beschlussvorlage

12105 Zeichen

V/0830/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster 
Beschluss zur Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2015 Sportausschuss Vorberatung 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der 2. Städtischen Gesamtschu-
le in  Münster im Bereich der Manfred-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. wird ein nicht 
offener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) 
durchgeführt. 
 
2. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit 
Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten, die nachweislich fundierte Kenntnis-
se im Bereich Schulaußen- und Sportanlagen haben. 
 
3. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
 Wirtschaftlichkeit (auch bezogen auf Nachhaltigkeit) 
 Funktionalität 
 Städtebauliche und architektonische Qualität 
 Freiraumqualität 
 
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0830/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Kremer 
Ruf: 
492-2415 
E-Mail: 
KremerIngrid@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0830/2015 
4. Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich wie folgt zusammen: 
 
stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter: 
 
 Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln/Kassel  
 Dr. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt (Experte für DGNB Zertifizierung) 
 Martin Halfmann, Architekt, Köln 
 Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen  
 Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster 
 Hartwig Schultheiß, Architekt, Stadtdirektor, Dezernent für Planung, Bau, Wirtschaft 
und Marketing, Stadt Münster 
 Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster 
 Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster 
 
  Sachpreisrichter: 
 
 Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster 
 Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit, 
Stadt Münster 
 
 N.N. CDU 
 N.N. SPD 
 N.N. Bündnis 90/Die Grünen  
 N.N. FDP     
 N.N. Die Linke 
 
  Stellvertretende Preisrichter: 
 
 Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen 
 Bernd Schirwitz, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster 
 Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Nina Söhlke, Architektin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Siegfried Thielen, Architekt, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt 
Münster 
 N.N. , Landschaftsarchitekt 
 
 Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht 
 
 Birgit Wennighoff  Arbeitskreis päd. Konzept für 2. Gesamtschule 
 Thomas Werner   Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles  
    Gebäudemanagement, Stadt Münster 
 Gregor Determann Landschaftsarchitekt, Amt für Grünflächen, Umwelt und  
    Nachhaltigkeit 
    Stadt Münster

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V/0830/2015 
 Vorprüfung 
 
 Christine Dern, Architektin, assmann GmbH 
 Detlef Nitsch, Architekt, assmann GmbH 
 Ingrid Kremer, Architektin, Projektleiterin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster 
 Ludger Watermann, Abteilungsleiter, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Müns-
ter 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Michael Willnath, Verwaltungsleiter, Sportamt, Stadt Münster 
 Barbara Jany, Sportamt, Stadt Münster 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an 
einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen der Architekten und Landschafts-
architekten entsprechend der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) aufgefordert 
werden. 
 
6. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende 
Vergabeverfahren  wird zur Kenntnis genommen. 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und 
des VOF-Verfahrens Kosten in Höhe von  insgesamt 325.000,00 € (Wettbewerbssumme und 
Nebenkosten) entstehen. 
 
Die vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in der  Sitzung des 
Rates am 11.11.2015 zu den folgenden Vorlagen: 
Vorlage V/0807/2015, Vorlage V/0755/2015 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung HH Jahr Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
4490 Zweite städtische Gesam t-
schule 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2015 500.000  
   2016 1.000.000  
   VE (4.000.000)  
   2017 15.500.000  
   2018 20.600.000  
   2019 15.400.000  
   sp. Jahre 1.200.000  
   gesamt 54.200.000

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V/0830/2015 
 
Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlageve r-
mögen 
2015 150.000  
   2016 200.000  
   2017 700.000  
   2018 1.000.000  
   2019 600.000  
   gesamt 2.650.000  
  Maßnahme insgesamt  56.850.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0778/2014 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.10.2014 
ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung der 2. Städt. Gesamtschule vorgelegt. Anhand einer 
beigefügten Massenstudie des Amtes für Immobilienmanagement wurde dargelegt, dass das für 
eine 6-zügige Gesamtschule erforderliche Raumprogramm unter Einbeziehung der Gebäude der 
Fürstin-von-Gallitzin Schule sowie des Grundstücks der Oberfinanzdirektion und weiterer dazwi-
schen liegender städtischer Flächen (Karateschule Shotokan) realisierbar ist. 
    
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 (Vorlage V/016/2015) in Grundzü-
gen die Errichtung einer zweiten städtischen Gesamtschule mit sechs Zügen am Standort Manf-
red-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen und die Ver-
waltung u. a. beauftragt, die Auslobung eines Architektenwettbewerbes im 1. Quartal 2016 vorzu-
bereiten. 
 
Die unter Punkte 1. bis 7. vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungsergebnisse 
zu folgenden Vorlagen in der Sitzung des Rates am 11.11.2015: 
 
Vorlage V/0807/2015  
Der Rat bekräftigt den am 25.03.2015 getroffenen Beschluss (siehe oben) und nimmt zur Kenntnis, 
dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architektenwettbewerbes am 09.12.2015 dem 
Hauptausschuss vorgelegt wird. 
 
Vorlage V/0755/2015 
Der Rat stimmt dem Erwerb des mit der Oberfinanzdirektion bebauten Grundstücks Andreas-Hofer 
Str. 48/50 aus dem Eigentum des Landes NRW zu. 
 
Zu 1. - 4.: Architektenwettbewerb 
 
Gegenstand des Wettbewerbs 
 
Gegenstand des Wettbewerbes ist eine 6 - zügige Gesamtschule. Die Vorentwurfsplanung umfasst 
die Gebäude- und die Freiflächenplanung. Der Wettbewerb richtet sich daher an Architekten in 
Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, die nachweislich fundierte Kenntnisse im Bereich 
Schulaußen- und Sportanlagen haben.  
Die Planungen beziehen sich auf einen Neubau im Bereich des Grundstücks der derzeitigen Ober-
finanzdirektion sowie auf die Umnutzung der derzeitigen Fürstin-von-Gallitzin Schule. Einbezogen 
werden weitere angrenzende städtische Flächen (derzeitige Karateschule Shotokan). Das Wett-
bewerbsgebiet ist in Anlage 1 dargestellt.

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V/0830/2015 
Zugrunde gelegt wird die mit der Vorlage V/0778/2014 vorgelegte Massenstudie sowie das mit der 
Vorlage V/0016/2015 beschlossene Raumprogramm für die Gesamtschule inklusive Mensa, Biblio-
thek und Sporthallen sowie Anlagen für den Schulsport im Außenbereich. 
 
 Ausführungen zum Wettbewerbsverfahren 
 
Es wird vorgeschlagen, einen nicht offenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die 
Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewer-
tungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimie-
rung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Als Wettbewerbsart wird ein „nicht offener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird 
auf 35 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 8 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, 
eingeladen (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0831/2015). Um weiteren Teilnahmeinteressenten 
Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der 
örtlichen Presse und in der Fachpresse bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 
27 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt. 
 
Preisgericht 
 
Das Preisgericht setzt sich aus stimmberechtigten FachpreisrichterInnen und SachpreisrichterIn-
nen sowie sachverständigen BeraterInnen zusammen. 
Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten Arbeiten prä-
mieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilnehmen. 
 
Zu 5.: VOF-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungs-
leistungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte gemäß der Verdingungsordnung für freibe-
rufliche Leistungen (VOF) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. 
 
Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem 
vorgenannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger 
des Wettbewerbs. Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der unter Punkt 4. genann-
ten Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. 
 
Abschließend wird das Ergebnis des VOF-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses 
der Bezirksvertretung-Münster-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Umwelt-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.

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V/0830/2015 
Zu 6. Terminübersicht 
 
11.01.2016 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
 
12.02.2016 Bewerbungsschluss 
 
25.02.2015 Auslosung der Teilnehmer 
 
24.02.2015 Preisrichtervorbesprechung 
 
10.03.2016  Versand der Auslobungsunterlagen 
 
  (21.03. – 02.04. Osterferien) 
 
07.04.2016  Einführungskolloquium 
 
31.05.2016  Abgabe der Planunterlagen 
 
07.06.2016    Abgabe der Modelle 
 
   formale und inhaltliche Vorprüfung 
 
  (11.07 – 23.08. Sommerferien) 
 
25.08.2016  Sitzung des Preisgerichts 
 
2. Jahreshälfte: Durchführung des VOF – Verfahrens (siehe Pkt. 5) 
 
Zu 7.: Kosten des Wettbewerbsverfahrens 
 
Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des VOF-Verfahrens entstehen Kosten in 
Höhe von  insgesamt 325.000,00 €. Davon entfallen auf die Wettbewerbssumme (Preise und 
Ankäufe), die nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zu berechnen ist, 
220.000,00 €. Auf die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und des VOF-Verfahrens 
entfallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 105.000,00 €.  
 
Hinweise zum weiteren Beratungsverlauf: 
Die Vorlage „Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. Städt. Gesamtschule“ /V/0807/2015) wird 
am 11.11 2015 im Rat beraten. Prüfaufträge aus der Vorbereitung in de n Fachausschüssen, die 
nicht mit der E1 -Vorlage zur v. g. Ratsvorlage beantwortet werden, werden, soweit möglich, a n-
schließend kurzfristig bearbeitet und die Ergebnisse in den Beratungsgang dieser Vorlage (Durc h-
führung eines Architektenwettbewerbes) über eine E1-Vorlage eingebracht. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: Wettbewerbsgebiet

Beratungsverlauf (5)

26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung
Zur Sitzung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.6.1 Anhörung
Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 51.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (2)

  • Andreas-Hofer-Straße 48
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0830/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37