V/0830/2015
Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster
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830-Anlage
437 Zeichen
P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P R adw eg R adw eg Weg Weg Shotokan Dortmund-Ems-Kanal Wettbewerbsgebiet Gesamtschule Münster II M 1:2000 02.11.2015 Sportanlage Münster 08 Klara-Stift Albert-Schweitzer-Schule Stadtbad Ost Hans-Böckler-Schule Oberfinanzdirektion Fürstenbergschule Fürstin-von- Gallitzin-Schule Andreas-Hofer-Straße Manfred-von-Richthofen-Straße Anlage zur Vorlage V/0830/2015
Beschlussvorlage
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V/0830/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Neubau der 2. Städtischen Gesamtschule Münster
Beschluss zur Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs
Beratungsfolge
24.11.2015 Sportausschuss Vorberatung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der 2. Städtischen Gesamtschu-
le in Münster im Bereich der Manfred-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. wird ein nicht
offener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
durchgeführt.
2. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit
Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten, die nachweislich fundierte Kenntnis-
se im Bereich Schulaußen- und Sportanlagen haben.
3. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen:
Wirtschaftlichkeit (auch bezogen auf Nachhaltigkeit)
Funktionalität
Städtebauliche und architektonische Qualität
Freiraumqualität
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Vorlagen-Nr.:
V/0830/2015
Auskunft erteilt:
Frau Kremer
Ruf:
492-2415
E-Mail:
KremerIngrid@stadt-muenster.de
Datum:
12.10.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich wie folgt zusammen:
stimmberechtigte Mitglieder:
Fachpreisrichter:
Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln/Kassel
Dr. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt (Experte für DGNB Zertifizierung)
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster
Hartwig Schultheiß, Architekt, Stadtdirektor, Dezernent für Planung, Bau, Wirtschaft
und Marketing, Stadt Münster
Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster
Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster
Sachpreisrichter:
Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster
Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit,
Stadt Münster
N.N. CDU
N.N. SPD
N.N. Bündnis 90/Die Grünen
N.N. FDP
N.N. Die Linke
Stellvertretende Preisrichter:
Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Bernd Schirwitz, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster
Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Nina Söhlke, Architektin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Siegfried Thielen, Architekt, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt
Münster
N.N. , Landschaftsarchitekt
Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht
Birgit Wennighoff Arbeitskreis päd. Konzept für 2. Gesamtschule
Thomas Werner Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles
Gebäudemanagement, Stadt Münster
Gregor Determann Landschaftsarchitekt, Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit
Stadt Münster
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Vorprüfung
Christine Dern, Architektin, assmann GmbH
Detlef Nitsch, Architekt, assmann GmbH
Ingrid Kremer, Architektin, Projektleiterin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster
Ludger Watermann, Abteilungsleiter, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Müns-
ter
Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Michael Willnath, Verwaltungsleiter, Sportamt, Stadt Münster
Barbara Jany, Sportamt, Stadt Münster
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an
einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen der Architekten und Landschafts-
architekten entsprechend der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) aufgefordert
werden.
6. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende
Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und
des VOF-Verfahrens Kosten in Höhe von insgesamt 325.000,00 € (Wettbewerbssumme und
Nebenkosten) entstehen.
Die vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in der Sitzung des
Rates am 11.11.2015 zu den folgenden Vorlagen:
Vorlage V/0807/2015, Vorlage V/0755/2015
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HH Jahr Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4490 Zweite städtische Gesam t-
schule
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
2015 500.000
2016 1.000.000
VE (4.000.000)
2017 15.500.000
2018 20.600.000
2019 15.400.000
sp. Jahre 1.200.000
gesamt 54.200.000
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Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem Anlageve r-
mögen
2015 150.000
2016 200.000
2017 700.000
2018 1.000.000
2019 600.000
gesamt 2.650.000
Maßnahme insgesamt 56.850.000
Begründung:
Mit der Vorlage V/0778/2014 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.10.2014
ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung der 2. Städt. Gesamtschule vorgelegt. Anhand einer
beigefügten Massenstudie des Amtes für Immobilienmanagement wurde dargelegt, dass das für
eine 6-zügige Gesamtschule erforderliche Raumprogramm unter Einbeziehung der Gebäude der
Fürstin-von-Gallitzin Schule sowie des Grundstücks der Oberfinanzdirektion und weiterer dazwi-
schen liegender städtischer Flächen (Karateschule Shotokan) realisierbar ist.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 (Vorlage V/016/2015) in Grundzü-
gen die Errichtung einer zweiten städtischen Gesamtschule mit sechs Zügen am Standort Manf-
red-von-Richthofen Str. / Andreas-Hofer Str. zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen und die Ver-
waltung u. a. beauftragt, die Auslobung eines Architektenwettbewerbes im 1. Quartal 2016 vorzu-
bereiten.
Die unter Punkte 1. bis 7. vorgelegten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Beratungsergebnisse
zu folgenden Vorlagen in der Sitzung des Rates am 11.11.2015:
Vorlage V/0807/2015
Der Rat bekräftigt den am 25.03.2015 getroffenen Beschluss (siehe oben) und nimmt zur Kenntnis,
dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architektenwettbewerbes am 09.12.2015 dem
Hauptausschuss vorgelegt wird.
Vorlage V/0755/2015
Der Rat stimmt dem Erwerb des mit der Oberfinanzdirektion bebauten Grundstücks Andreas-Hofer
Str. 48/50 aus dem Eigentum des Landes NRW zu.
Zu 1. - 4.: Architektenwettbewerb
Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbes ist eine 6 - zügige Gesamtschule. Die Vorentwurfsplanung umfasst
die Gebäude- und die Freiflächenplanung. Der Wettbewerb richtet sich daher an Architekten in
Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, die nachweislich fundierte Kenntnisse im Bereich
Schulaußen- und Sportanlagen haben.
Die Planungen beziehen sich auf einen Neubau im Bereich des Grundstücks der derzeitigen Ober-
finanzdirektion sowie auf die Umnutzung der derzeitigen Fürstin-von-Gallitzin Schule. Einbezogen
werden weitere angrenzende städtische Flächen (derzeitige Karateschule Shotokan). Das Wett-
bewerbsgebiet ist in Anlage 1 dargestellt.
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Zugrunde gelegt wird die mit der Vorlage V/0778/2014 vorgelegte Massenstudie sowie das mit der
Vorlage V/0016/2015 beschlossene Raumprogramm für die Gesamtschule inklusive Mensa, Biblio-
thek und Sporthallen sowie Anlagen für den Schulsport im Außenbereich.
Ausführungen zum Wettbewerbsverfahren
Es wird vorgeschlagen, einen nicht offenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die
Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewer-
tungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimie-
rung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte.
Als Wettbewerbsart wird ein „nicht offener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird
auf 35 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 8 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster,
eingeladen (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0831/2015). Um weiteren Teilnahmeinteressenten
Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der
örtlichen Presse und in der Fachpresse bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere
27 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt.
Preisgericht
Das Preisgericht setzt sich aus stimmberechtigten FachpreisrichterInnen und SachpreisrichterIn-
nen sowie sachverständigen BeraterInnen zusammen.
Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten Arbeiten prä-
mieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilnehmen.
Zu 5.: VOF-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungs-
leistungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte gemäß der Verdingungsordnung für freibe-
rufliche Leistungen (VOF) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben.
Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem
vorgenannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger
des Wettbewerbs. Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der unter Punkt 4. genann-
ten Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt.
Abschließend wird das Ergebnis des VOF-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses
der Bezirksvertretung-Münster-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Umwelt-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
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Zu 6. Terminübersicht
11.01.2016 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
12.02.2016 Bewerbungsschluss
25.02.2015 Auslosung der Teilnehmer
24.02.2015 Preisrichtervorbesprechung
10.03.2016 Versand der Auslobungsunterlagen
(21.03. – 02.04. Osterferien)
07.04.2016 Einführungskolloquium
31.05.2016 Abgabe der Planunterlagen
07.06.2016 Abgabe der Modelle
formale und inhaltliche Vorprüfung
(11.07 – 23.08. Sommerferien)
25.08.2016 Sitzung des Preisgerichts
2. Jahreshälfte: Durchführung des VOF – Verfahrens (siehe Pkt. 5)
Zu 7.: Kosten des Wettbewerbsverfahrens
Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des VOF-Verfahrens entstehen Kosten in
Höhe von insgesamt 325.000,00 €. Davon entfallen auf die Wettbewerbssumme (Preise und
Ankäufe), die nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zu berechnen ist,
220.000,00 €. Auf die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und des VOF-Verfahrens
entfallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 105.000,00 €.
Hinweise zum weiteren Beratungsverlauf:
Die Vorlage „Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. Städt. Gesamtschule“ /V/0807/2015) wird
am 11.11 2015 im Rat beraten. Prüfaufträge aus der Vorbereitung in de n Fachausschüssen, die
nicht mit der E1 -Vorlage zur v. g. Ratsvorlage beantwortet werden, werden, soweit möglich, a n-
schließend kurzfristig bearbeitet und die Ergebnisse in den Beratungsgang dieser Vorlage (Durc h-
führung eines Architektenwettbewerbes) über eine E1-Vorlage eingebracht.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlage: Wettbewerbsgebiet
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Andreas-Hofer-Straße 48
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0830/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37