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V/0270/2014

Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen, hier: Zeitlich befristete Maßnahmen zum Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise und zur Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung

Vorlagen 12.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 55.1

Beschlussvorlage

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Vorlage V/0270/2014 - Anlagen/Lagepläne

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Ansehen

Beschlussvorlage

30907 Zeichen

V/0270/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen; 
hier: Zeitlich befristete Maßnahmen zum Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise 
und zur Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung und perspektivische 
Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
26.03.2014 Integrationsrat Vorberatung 
26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf folgenden Standorten werden für die Dauer von voraussichtlich drei Jahren befristet Flücht-
lingseinrichtungen in Containerbauweise mit jeweils 50 Plätzen errichtet und betrieben: 
 Nieberdingstraße für alleinstehende männliche Flüchtlinge - neben dem Gebäude des Am-
tes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, Nieberdingstraße 30a 
(Anlage 1), 
 Sprakel, Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich), für Flüchtlingsfamilien - neben der ge-
planten neuen Flüchtlingseinrichtung (Anlage 2) und 
 Handorf für Flüchtlingsfamilien - neben dem Bürgerbad und der interimsweise dort betrie-
benen Kindertageseinrichtung in Containerbauweise (ehemalige Liegewiese des Freiba-
des, Anlage 3). 
 
2. Die Containergebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch einen von ihr 
beauftragten Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Sie werden durch die Stadt Müns-
ter angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Ein-
richtungsgegenständen ausgestattet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0270/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0270/2014 
3. Ein Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne (Anlage 4) wird vorübergehend 
als städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 150 Flüchtlinge hergerichtet und betrieben, 
um von dort nach Münster zuziehende Flüchtlinge in einem geordneten und an festzulegenden 
Standards orientierten Verfahren auf die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und Unterbrin-
gungsquartiere zu verteilen. 
 
4. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden zusätzliche 
Mitarbeiter/-innen im Umfang von 3,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 3,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jah-
re ab Inbetriebnahme eingesetzt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei weiter anhalten-
dem unverändertem Flüchtlingszustrom auch eine befristete Personalkapazitätserhöhung im 
Amt für Immobilienmanagement geprüft und ggf. kurzfristig umgesetzt werden muss. Zum Stel-
lenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden 
Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
5. Die Wohn + Stadtbau GmbH wird in Zukunft die festen Flüchtlingseinrichtungen für die Stadt 
Münster errichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es konnten noch nicht sämtliche finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen ermittelt werden. Die 
Mietkonditionen für die durch Investoren zu errichtenden Containergebäude und die Nutzung des 
ehemaligen Kasernengebäudes sowie die Kosten für Umbau, Erschließung und Herrichtung von 
Gebäude und Außenanlagen im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne sind noch zu berechnen. 
Sie werden in einer gesonderten Vorlage oder für eine Dringlichkeitsentscheidung dargestellt, 
wenn eine entsprechende Eilbedürftigkeit besteht und die Wertgrenzen für Entscheidungen durch 
die Verwaltung überschritten werden. 
 
Der Berechnung der Aufwendungen für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen und der Trans-
feraufwendungen, die zur laufenden Betreuung der Einrichtungen und für Integrationshilfen in Ko-
operation mit freien Trägern erforderlich werden, liegt die Annahme zugrunde, dass die Einrichtun-
gen in Containerbauweise und die Erstaufnahmeeinrichtung zum August 2014 in Betrieb genom-
men werden können. Diese Aufwendungen werden als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben. 
 
Für die Ausstattung mit notwendigem Mobiliar und den erforderlichen beweglichen Einrichtungs-
gegenständen werden einmalig investive Mittel in Höhe von 234.900 € benötigt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 112.340  
   2015 ff. 269.610  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2014 22.880  
   2015 ff. 54.900  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 5.000 Integrations-
hilfen 
   2015 ff. 12.000 
Insgesamt:   2015 ff. 336.510 2014: 
140.220 €

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V/0270/2014 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen      
Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2014 234.900  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  234.900  
 
Es wird angestrebt, die in 2014 zu diesem Zweck anfallenden zusätzlichen Aufwendungen und 
investiven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erfor-
derlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittel-
bereitstellung nach § 83 GO NW zu. Sollte sich eine derartige Deckungsmöglichkeit nicht ergeben, 
muss eine Nachtragssatzung erlassen werden. 
 
Zum Stellenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorlie-
genden Flüchtlingszahlen Stellenvermehrungen vorschlagen, wozu auch die aus einer steigenden 
Zahl unterzubringender und zu betreuender Menschen resultierenden personellen Bedarfe in den 
Bereichen Wirtschaftliche Hilfen und Verwaltung gehören. Die zusätzlichen Aufwendungen 2014 
werden über einen eventuellen Nachtragshaushalt 2014 bzw. im Jahresabschluss 2014 bereitzu-
stellen sein. 
 
Zu den investiven Maßnahmen im Rahmen der Pflichtaufgabe der Unterbringung und Betreuung 
von Flüchtlingen kann die Stadt Münster weder Bundes- noch Landesmittel beantragen. Das Land 
Nordrhein-Westfalen gewährt den Gemeinden für die Aufgabe „Aufnahme und Unterbringung“ des 
in § 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz beschriebenen Personenkreises der ausländischen Flüchtlinge 
jährliche pauschale Landeszuweisungen. Die Finanzzuweisung im Jahr 2014 beträgt für Münster 
1.809.186 €. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
In der letzten Vorlage zur Unterbringungssituation und den Perspektiven für die Wohnraumversor-
gung von Flüchtlingen (V/0956/2013) wurde die Situation der Aufnahme, Unterbringung und Be-
treuung der nach Münster zuziehenden Menschen bilanziert. Im Jahr 2013 kamen insgesamt 703 
Flüchtlinge nach Münster, nach 426 im Jahr 2012 und 212 im Jahr 2011. 
 
In den ersten zwei Monaten des Jahres 2014 waren es bereits 125 Menschen, die in Münster auf-
genommen wurden. Die Stadt hat ihre Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen des Landes 
derzeit zu weniger als 90 % erfüllt. Daraus ergibt sich allein eine Quote von ca. 70 Menschen, die 
zeitnah aufzunehmen sind. 
 
Nachdem die bundesweiten Asylantragszahlen zu Beginn des laufenden Jahres erneut deutlich 
stiegen, ist mit einer nachhaltigen Entspannung der Unterbringungssituation in absehbarer Zeit 
nicht zu rechnen. Diese Aussage wird dadurch verstärkt, dass auf der anderen Seite die erhebli-

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chen Engpässe auf dem münsterschen Wohnungsmarkt eine Entzerrung der Belegung in den Un-
terbringungseinrichtungen verhindern. 
 
Die Bilanz in der Vorlage V/0956/2013 enthielt die bis zu dem Zeitpunkt realisierten Maßnahmen 
und die sich perspektivisch bietenden Alternativen. Dazu gehörten vorübergehende Unterbrin-
gungsangebote, die bestehenden Containerstandorte und die Anmietung oder der Ankauf von Ob-
jekten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). 
 
Aktuell verhandelt die Verwaltung mit der BImA über die Anmietung weiterer Kapazitäten im Be-
reich des Konversionsstandorts Ostpreußenstraße, konkret an der Schlesienstraße. Das dort zu-
nächst realisierte Wohnen von Studentinnen und Studenten wird offenbar nicht im ursprünglich 
erwarteten Ausmaß angenommen, so dass frei werdende Kapazitäten eventuell für die zeitlich 
befristete Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Wegen der Befristung wird die 
Nähe zum geplanten Standort der dauerhaften Flüchtlingseinrichtung an der Heidestraße als ver-
tretbar angesehen. 
 
Darüber hinaus hat die BImA die befristete Anmietung eines Gebäudes einer ehemaligen Trup-
penunterkunft an der Warendorfer Straße 263 - in Nachbarschaft zum früheren Standort der 
Flüchtlingseinrichtung Am Pulverschuppen - angeboten. Hier kann die Nutzung zur Unterbringung 
von Flüchtlingen wohl mit vertretbarem Aufwand realisiert werden. Können beide Projekte umge-
setzt werden, würden vorübergehende zusätzliche Kapazitäten von in der Summe voraussichtlich 
zwischen 80 und 100 Plätzen gewonnen, gerade ausreichend, um die absehbare Aufnahmever-
pflichtung der nächsten Wochen abzudecken. 
 
In der Vorlage V/0956/2013 wurde gleichzeitig für die Gremien deutlich gemacht, dass 
die Verwaltung als „weitere Optionen“ bei weiterhin steigenden Zuzugszahlen Standorte zur Be-
bauung mit Containern vorschlagen wird. Zudem heißt es im Beschluss unter anderem, dass es 
zunehmend wahrscheinlich wird, dass im Rahmen der Notfallversorgung Maßnahmen zur Unter-
bringung einer deutlich größeren Anzahl von Menschen ergriffen werden müssen. Hier war zu-
nächst an die Nutzung von Turnhallen zu denken; durch Ratsbeschluss (V/0956/2013/1) wurde der 
Verwaltung aufgegeben, dies möglichst zu vermeiden, sodass weitere Lösungen nicht ausge-
schlossen sind. 
 
Die Verwaltung schlägt nun vor, diese Optionen zu nutzen und weitere Unterbringungskapazitäten 
zeitlich befristet zu realisieren, weil absehbar ist, dass die verfügbaren Lösungen nicht ausreichen 
werden, um die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen, dem Flüchtlingskonzept entsprechenden 
Flüchtlingseinrichtungen zu überbrücken. 
 
 
2. Vorgeschlagene Maßnahmen 
 
2.1. Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise 
 
Mit dem unerwarteten und deutlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen hat die Verwaltung Überlegun-
gen zu Maßnahmen angestoßen, um ausreichende Unterbringungskapazitäten für die Zuzüge 
schaffen zu können. Dazu gehörten auch Überlegungen, für befristete Zeiträume Gebäude in Con-
tainerbauweise zu errichten. Diese versprechen größere, zusammenhängende Kapazitäten und 
damit erhebliche Vorteile gegenüber kleineren Lösungen z. B. in angemieteten Wohngebäuden. 
Hier kann bei guten Raumzuschnitten vor allem eine funktionierende soziale Betreuung der dort 
lebenden Menschen organisiert werden. 
 
Am 17.04.2013 hat der Rat den Bau von drei Containergebäuden an den vorhandenen Flücht-
lingseinrichtungen Nordkirchenweg und Hoppengarten sowie am Standort Hof Buddenbäumer, 
Brandhoveweg, beschlossen, die inzwischen realisiert sind (vgl. Vorlage V/0088/2013). Letztlich 
hat die Aufstellung der Gebäude deutlich längere Zeit in Anspruch genommen, als zunächst ge-
plant. Dennoch bietet diese Bauweise die Möglichkeit, Kapazitäten deutlich schneller bereitzustel-

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len als in konventioneller Bauweise, zumal die inzwischen gewonnenen Erfahrungen künftige Pro-
jekte beschleunigen sollten. Zudem entspricht es ihrer Konzeption, dass sie nach Ablauf eines 
befristeten Bedarfs am Standort zügig wieder entfernt werden können. 
 
Die schon beim Beschluss zu den ersten drei städtischen Flüchtlingseinrichtungen in Container-
bauweise aufgeführten Aspekte gelten auch für weitere vergleichbare Maßnahmen. Sie entspre-
chen den fachlichen Standards, die an eine angemessene Unterbringung der Menschen zu stellen 
sind. Bauökologische Kriterien und Gebäudeleitlinien werden nur bedingt zu erfüllen sein. Ebenso 
werden Belange von Menschen mit Behinderungen nur zu berücksichtigen sein, wie dies die ein-
gesetzte Bauweise zulässt. Mit Blick auf die begrenzte Nutzungszeit wird dies als vertretbar ange-
sehen. Bei der Betreuung von Einrichtungen wird hierauf bei Bedarf durch organisatorische Maß-
nahme reagiert. 
 
Wegen des großen und weiterhin steigenden Bedarfs an Unterbringungskapazitäten und der Zeit-
räume, die bis zur Fertigstellung der beschlossenen festen Flüchtlingseinrichtungen zu überbrü-
cken sind, hat die Verwaltung weitere Standorte innerhalb des Stadtgebiets gesucht, die für die 
Aufstellung von Containergebäuden geeignet sind. 
 
Inzwischen sind die Prüfungen für drei städtische Grundstücke abgeschlossen, für die nun eine 
Bebauung vorgeschlagen wird. Diese Flüchtlingseinrichtungen sollen befristet für die Dauer von 
voraussichtlich drei Jahren an den vorgeschlagenen Standorten betrieben werden. Nach den Er-
fahrungen mit der Realisierung der vorgenannten drei Standorte stellt sich eine kürzere Befristung 
wegen der nicht unerheblichen Aufwendungen zur Erstellung der Gebäude als unwirtschaftlich dar. 
Der vorgeschlagene Dreijahreszeitraum gleicht dies aus. Eine längere Befristung birgt die Gefahr 
einer Verfestigung eines Provisoriums und wird daher von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 
Sollte der Bedarf für diese Einrichtungen zu einem früheren Zeitpunkt entsprechend zurückgehen, 
sollen sie vorzeitig aufgegeben und zurückgebaut werden. 
 
 
2.1.1. Standort Nieberdingstraße 
 
Auf der befestigten Fläche neben dem Gebäude des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Le-
bensmittelangelegenheiten, Nieberdingstraße 30a, soll eine Einrichtung in Containerbauweise für 
bis zu 50 alleinstehende männliche Flüchtlinge entstehen (Anlage 1). Der genaue Standort auf der 
befestigten Fläche soll im Zuge der konkreten Gebäudeplanung festgelegt werden. Die räumliche 
Struktur des Gebäudes soll auf die erwartete Bewohnerstruktur bezogen entwickelt werden und 
grundsätzlich eher kleinere Raumeinheiten vorsehen, in denen nicht zu viele Personen in jeweils 
einem Raum zusammen leben werden. 
 
Die Unterbringung dieser Gruppe Flüchtlinge stellt sich derzeit als besonders schwierig dar. Ledig-
lich eine dem Flüchtlingskonzept entsprechende Einrichtung mit aktuell 40 Plätzen steht an der 
Grevener Straße 217 zur Verfügung. Temporäre Ausweichquartiere werden am Alexianerweg (auf 
dem Gelände der Alexianer Münster GmbH) mit 20 Plätzen, an der Lippstädter Straße mit 25 Plät-
zen sowie in sehr kleinen Einheiten an der Nieberdingstraße sowie an der Grevener Straße 43 
genutzt. Sie sind bis an die Belastungsgrenze belegt. Dennoch können dort nicht alle alleinstehen-
den männlichen Flüchtlinge versorgt werden. 15 Männer wurden in Hotels untergebracht. 
 
Mit der Vorlage V/0221/2012 wurden Ersatzbauten und eine Ergänzung der Gebäude der Flücht-
lingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Grevener Straße 217 beschlossen. Die Erweite-
rung um 15 Plätze kann voraussichtlich im April 2014 fertiggestellt und in Betrieb genommen wer-
den. Die Kapazitäten reichen dann aber lediglich aus, um den akut nicht gedeckten Bedarf aufzu-
nehmen. 
 
Für die zu erwartenden weiteren Zuzüge stehen keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung, so 
dass auch die Maßnahmen für die noch ausstehende und dringend notwendige Sanierung von 
zwei weiteren Doppelhäusern der Anlage Grevener Straße zunächst zurückgestellt werden müs-

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sen. Ein Freizug zur Organisation der Ersatzbauten ist derzeit nicht machbar. Auch andere Lösun-
gen, siehe hierzu insbesondere die Vorlagen (V/0872/2013 und V/0872/2013/1) zur Nutzung des 
ehemaligen HUK-Gebäudes, scheiden aus. 
 
Grundsätzlich wird mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Münster ein dezentraler auf Integrati-
on in den Stadteilen ausgelegter Ansatz verfolgt. Für die Gruppe der alleinstehenden männlichen 
Flüchtlinge wird hingegen eine Unterbringung angestrebt, die mehr zur Innenstadt orientiert ist. 
Diesem Kriterium trägt der Standort an der Nieberdingstraße Rechnung, wenngleich er wegen der 
im Umfeld nur begrenzt vorhandenen Wohnnutzungen bezogen auf das Ziel einer gelingenden 
Integration in das Wohnumfeld weniger gut geeignet ist. Er ist dem Stadtbezirk Südost zuzurech-
nen, jedoch im äußersten Nordwesten innerhalb des Rings angeordnet, den die Umgehungsstraße 
in diesem Bereich bildet. Über den nahegelegenen Albersloher Weg besteht mit dem öffentlichen 
Personennahverkehr eine sehr gute Anbindung an die Innenstadt. 
 
Da der Standort zumindest in unmittelbarer Nachbarschaft nur von Gewerbe- bzw. Industriebetrie-
ben sowie Behörden umgeben ist, sollen neben der üblichen sozialarbeiterischen und hausmeiste-
rischen Betreuung von jeweils 0,5 Vollzeitäquivalenten je Einrichtung mit 50 Plätzen in begrenztem 
Umfang und am konkreten Bedarf orientiert weitere Dienste eingesetzt werden. Dies kann der Ein-
satz studentischer Hilfskräfte oder auch eines Sicherheitsdienstes in geringen Randzeiten sein und 
soll von der jeweils bestehenden Belegungssituation abhängig gemacht werden. 
 
 
2.1.2. Standort Sprakel, Nördlich Landwehr 
 
Auf dem Nachbargrundstück nordwestlich der im Neubaugebiet Sprakel, Nördlich Landwehr (östli-
cher Teilbereich), geplanten neuen und dauerhaften Flüchtlingseinrichtung (vgl. Vorlage 
V/0872/2013) soll eine Einrichtung in Containerbauweise für Flüchtlingsfamilien mit bis zu 50 Plät-
zen entstehen (Anlage 2). Die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung der Einrichtung 
soll den Standards der zuletzt eingerichteten Maßnahmen entsprechend mit jeweils 0,5 Vollzeit-
äquivalenten organisiert werden. 
 
Beide Grundstücke liegen im zweiten Bauabschnitt des Neubaugebiets, für den die Wohnbautätig-
keit noch nicht begonnen hat. Wegen des sehr dringenden Bedarfs für die neue Flüchtlingseinrich-
tung wurden die Erschließungsmaßnahmen in diesem Bereich forciert und inzwischen abge-
schlossen. Baurecht besteht und der Anschluss der Gebäude an Ver- und Entsorgung ist gesi-
chert. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, das Nachbargrundstück der dauerhaften Flücht-
lingseinrichtung zügig mit einer zeitlich befristeten Lösung in Containerbauweise zu bebauen. 
 
 
2.1.3. Standort Handorf, Heriburgstraße/Kirschgarten 
 
Auf der Fläche der ehemaligen Liegewiese des Freibades Handorf - neben dem Bürgerbad - soll 
eine Einrichtung in Containerbauweise für Flüchtlingsfamilien mit bis zu 50 Plätzen entstehen (An-
lage 3). Auch für diese Einrichtung soll die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung 
den Standards der zuletzt eingerichteten Maßnahmen entsprechend mit jeweils 0,5 Vollzeitäquiva-
lenten organisiert werden. 
 
Der Stadtteil Handorf ist nach den Entscheidungen des Rates zu den Vorlagen Nr. 731/00 und Nr. 
167/01 zum münsterschen Flüchtlingskonzept als Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrich-
tung vorgesehen. In der Vorlage V/0872/2013 zur weiteren Umsetzung des Unterbringungskon-
zeptes für Flüchtlinge in Münster wird dazu ausgeführt, „für die Standorte Handorf … liegen die 
baurechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor. Im Rahmen der Austarierung des Flüchtlingskon-
zeptes mit einer sozialverträglichen Verteilung der Integrationsaufgaben über das Stadtgebiet wer-
den auch diese Standorte in die anstehenden weiteren Planungen mit eingebunden werden. Ggf. 
sind dort vorübergehend Container zu platzieren“.

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V/0270/2014 
 
Diese Perspektive soll mit dieser Vorlage umgesetzt werden. Gut integriert und erschlossen be-
steht in zentraler Lage von Handorf auf dem vorgeschlagenen Standort die Möglichkeit, zeitlich 
befristet eine Flüchtlingseinrichtung in Containerbauweise zu errichten. Dort wird bereits - aus ei-
ner ähnlich dringenden Bedarfslage heraus - interimsweise eine Kindertageseinrichtung in Contai-
nerbauweise betrieben. Die verfügbare Fläche reicht aus, um dort beide Nutzungen unterzubrin-
gen. 
 
 
2.2. Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge 
 
Durch den anhaltend hohen Unterbringungsdruck für Flüchtlinge und die inzwischen entstandenen 
zahlreichen kleinteiligen Unterbringungsangebote besteht der dringende Bedarf, in größerem Um-
fang Kapazitäten zu schaffen und vor allem die Belegung der unterschiedlichen Angebote in einem 
geordneten Verfahren, das fachlich-sozialen Standards folgt, zu organisieren. Aus diesen Überle-
gungen resultiert der Vorschlag einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung. Sie soll möglichst alle 
nach Münster zuziehenden Flüchtlinge zunächst aufnehmen, um sie kriteriengeleitet auf die beste-
henden Flüchtlingseinrichtungen und Ausweichquartiere zu verteilen. 
 
Mit dem Freizug der ehemaligen Oxford-Kaserne hat sich die Möglichkeit ergeben, eine solche 
Einrichtung in Münster vorübergehend zu etablieren. Ein Gebäude auf dem Areal der ehemaligen 
Kaserne (Anlage 4), das separat von der Roxeler Straße erschlossen werden kann, ist hierfür gut 
geeignet und kann mit vertretbarem Aufwand als städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 
150 Flüchtlinge hergerichtet werden. 
 
Notwendige Erschließungsmaßnahmen können zum Teil wirtschaftlich mit den notwendigen Maß-
nahmen zur Herrichtung der Interim-Kindertageseinrichtung verbunden werden, die in einem be-
nachbarten Gebäude des Kasernen-Areals entstehen soll (vgl. Vorlage V/0092/2014). Die Dauer 
der Nutzung ist wie bei dem Kindertageseinrichtungsprojekt von der konkreten städtebaulichen 
Planung für das Gesamtareal und der damit verbundenen Wohnbebauung abhängig. 
 
Mit einer solchen Lösung schafft die Stadt ein gegenüber der bisherigen konzeptionellen Ausrich-
tung ihrer Flüchtlingseinrichtungen abweichendes Betreuungssetting. Formal wird das bestehende 
Flüchtlingskonzept in einem Bereich verlassen, indem die stadtweit akzeptierte Grenze von maxi-
mal 50 Menschen pro Einrichtung überschritten wird. 
 
Dies wird durch eine geänderte konzeptionelle Ausrichtung jedoch kompensiert. In der Erstauf-
nahmeeinrichtung sollen gerade noch nicht intensive Betreuungs- und Integrationsprozesse ange-
stoßen werden. Vielmehr soll es darum gehen, mit den Menschen zu Perspektivklärungen zu 
kommen und sie je nach soziokulturellem Bedarf, Vorerfahrungen, ethnischer Zusammengehörig-
keit, aufenthaltsrechtlichem Status usw. einer der Flüchtlingseinrichtungen oder einem Ausweich-
quartier zuzuweisen, wo die eigentliche Integrationsleistung beginnt. 
 
Das bedeutet, dass die jeweilige Verweildauer der Menschen in dieser Einrichtung nur einen kur-
zen Zeitraum umfasst. Hierdurch erwartet die Verwaltung eine qualitativ verbesserte Unterbrin-
gungssituation, die aktuell häufig durch dringende und zeitlich drängende Bedarfe und sich ad hoc 
ergebende räumliche Alternativen bestimmt wird. 
 
Die Kosten für Umbau, Erschließung und Herrichtung von Gebäude und Außenanlagen der Ein-
richtung werden zurzeit ermittelt. Ferner werden Verhandlungen mit der BImA über die Mietkondi-
tionen für die Gebäudenutzung geführt. Die Ergebnisse und die Vorschläge zur Finanzierung wer-
den den Gremien in Abhängigkeit von den Wertgrenzen vorgelegt. Mit Blick auf die dringende Be-
darfssituation und die Zeit bis zur Neukonstituierung der Gremien nach der Kommunalwahl wird 
ggf. der Weg über eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

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V/0270/2014 
 
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung wird eine Unter-
bringungseinrichtung in Gievenbeck, also im Stadtbezirk West initiiert. Dort werden inzwischen 
mehrere Flüchtlingseinrichtungen und -quartiere betrieben. Der Rat hat mit der Vorlage 
V/0956/2013 bereits anerkannt, „dass die hiervon (Anm.: durch die Nutzung der im Rahmen der 
Konversion freigewordenen Wohnstandorte) betroffenen Stadtteile jedenfalls vorübergehend eine 
erhöhte Integrationsaufgabe tragen“. 
 
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass etliche der zuletzt etablierten Lösungen für die Un-
terbringung von Flüchtlingen - wie konkret auch die geplante städtische Erstaufnahmeeinrichtung - 
nur für einen begrenzten Zeitraum aktiviert werden. Im Übrigen wird an dem Grundsatz einer sozi-
alverträglichen Verteilung der Integrationsaufgaben über das Stadtgebiet festgehalten. 
 
Das besondere Betreuungssetting mit den beschriebenen Arbeitsansätzen erfordert eine ange-
messene Personalausstattung, die sich an den Standards von jeweils 0,5 Vollzeitäquivalenten für 
die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung je 50 Flüchtlinge in den neuen Einrichtun-
gen orientieren soll. Die Verwaltung hält den Einsatz von jeweils 1,50 Vollzeitäquivalenten für bei-
de Bereiche für erforderlich und angemessen. Die eingesetzten Kräfte werden den weit überwie-
genden Teil der Arbeitszeit vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung leisten. 
 
Bei der Größe der Einrichtung und wie es sich bei den Bewohnern in der Regel um Neuankömm-
linge handelt, wird ergänzend der Einsatz weiterer Dienste für notwendig gehalten. Dies soll sich 
an der jeweiligen Belegungs- und Bedarfssituation orientieren und kann der Einsatz studentischer 
Hilfskräfte oder auch eines Sicherheitsdienstes sein. 
 
 
3. Betreuung der Übergangseinrichtungen 
 
Zu den Einzelmaßnahmen wurde ausgeführt, wie die notwendigen personellen Standards für den 
Sozialdienst sowie den Hausmeisterdienst umgesetzt werden sollen. Die Verwaltung geht davon 
aus, dass die Mitarbeiter/-innen zunächst über den Zeitraum von drei Jahren eingesetzt werden, 
der für den Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise vorgesehen ist. 
 
Verschiedene Parameter sind zu berücksichtigen, um den personellen Bedarf im Bereich der Un-
terbringung von Flüchtlingen insgesamt bewerten zu können. Befristete räumliche Lösungen spie-
len dabei ebenso eine Rolle wie die Überlegungen, künftig vermehrt über die Ausschreibung der 
Trägerschaft für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen nachzudenken. Weitere Aspekte, wie 
die Entwicklung der Struktur der Einrichtungen (z. B. weg von temporären und hin zu dauerhaften 
Lösungen) oder die konzeptionelle Ausrichtung der Teams sozialer Dienste, die Betreuungsaufga-
ben übernehmen, werden zu berücksichtigen sein. 
 
Diese Fragen sollen unabhängig von den hier zu beschließenden Einzelmaßnahmen grundsätzlich 
bearbeitet werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Vollzeitäquivalente für die persönliche 
Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen zunächst zu beschließen. Darüber hinaus 
ist beabsichtigt, zu den Stellenplanberatungen Aussagen über den dauerhaften Bedarf auf Basis 
der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen durch die Verwaltung zu treffen. 
 
Zusätzlich ist zu bedenken, dass die alleinige Versorgung mit Wohnraum nur den ersten Schritt 
darstellt. Um eine Integration zu befördern, sind sowohl soziale Beziehungen in den Quartieren als 
auch Zugänge zu Bildung und Arbeit sowie die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften von Bedeu-
tung. In Ergänzung zu den vorgeschlagenen Personalressourcen werden daher mit dieser Vorlage 
auch die Mittel aufgestockt, um die in den und im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen in Zusam-
menarbeit mit freien Trägern oder Ehrenamtlichen organisierten Integrationshilfen anbieten und 
entwickeln zu können.

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V/0270/2014 
4. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Nach einem Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung zügig Verhandlungen mit der Wohn 
+ Stadtbau GmbH aufnehmen, um den Bau der drei Containergebäude so schnell wie möglich zu 
veranlassen. Erfahrungen aus dem Verfahren zum Bau der vorhandenen Gebäude in Container-
bauweise sollen ausgewertet und genutzt werden, um die anstehenden Verfahren zu optimieren 
und zu beschleunigen. Eine Inbetriebnahme der Gebäude zum August 2014 erscheint realistisch. 
 
Parallel dazu wird die Verwaltung selbst die investiven und laufenden Kosten für die Herrichtung 
einer städtischen Ersteinrichtung für Flüchtlinge in einem Gebäude der ehemaligen Oxford-
Kaserne ermitteln, die Finanzierung auf den Weg bringen und das konkrete Bauvorhaben zügig 
angehen. Wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Maßnahmen im Zusammenhang mit der 
nebenan geplanten Interim-Kindertageseinrichtung sollen dabei genutzt werden. Angestrebt wird 
auch hier ein Betriebsbeginn im August 2014. 
 
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen können für einen befristeten Zeitraum bis zu 300 zusätzli-
che Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen. Neben der Kompensation von Plät-
zen, die durch die Aufgabe früher befristeter Ausweichquartiere erforderlich wird, können voraus-
sichtlich die dringendsten Bedarfe für das Jahres 2014 zunächst gedeckt werden. Diese Aussage 
gilt vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Zuzugszahlen. 
 
Die Verwaltung wird diese Entwicklung beobachten, kurzfristig weiterhin Alternativen für temporäre 
Ausweichquartiere suchen, die beschlossenen Projekte zum Bau dauerhafter Flüchtlingseinrich-
tungen forcieren und Perspektiven für die Erschließung weiterer Standorte im Rahmen eines neu-
en Mediationsprozesses entwickeln. Dazu werden die Gremien regelmäßig über die Entwicklungen 
in diesem Bereich informiert. Bei Bedarf werden weitere Maßnahmen zur Beratung und Beschluss-
fassung vorgelegt. 
 
 
5. Feste Flüchtlingseinrichtungen durch die Wohn + Stadtbau GmbH 
 
Die Ergebnisse der Ausschreibung der festen Einrichtungen in Roxel, Nienberge und Wolbeck 
haben gezeigt, dass die Stadt Münster auch unter Wettbewerbsbedingungen keine zufriedenstel-
lenden Angebote erhält. Der Grund besteht darin, dass seitens der privaten Investoren alle Risiken 
in das Mietangebot eingerechnet werden. Aufgrund der von privater Seite hoch eingeschätzten 
Risiken bei Flüchtlingseinrichtungen ergeben sich dadurch hohe Aufschläge. Die Erfahrung mit 
den bestehenden neueren Flüchtlingseinrichtungen zeigt, dass die Risiken höher sind als im regu-
lären Wohnungsbau. Allerdings werden die Risiken auch nicht so hoch eingeschätzt, dass die be-
kannten hohen Mietangebote gerechtfertigt wären. 
 
Durch eine Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen durch die Wohn + Stadtbau GmbH können 
diese Risiken im Konzern der Stadt Münster abgefangen werden. Bei teilweise erwartetem Nicht-
eintritt der kalkulierten Risiken wird somit auch der Konzern Stadt Münster profitieren und nicht der 
private Investor. 
 
Es wird auf die Diskussion zu diesem Thema im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie-
genschaften am 11.02.2013 und im Rat am 12.02.2013 verwiesen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Vorlage V/0270/2014 - Anlagen/Lagepläne

464 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 2500
Datum: 12.03.2014
Notizen:
Anlage 1, Nieberdingstrasse
© Stadt Münster
H 5757 207
R 3406 541
R 3406 934
H 5757 757
0 50 100
Meter

Druckansicht
Maßstab 1 : 1500
Datum: 07.03.2014
Notizen:
Kita-Container Handorf
DGK 5
© Stadt Münster
R 3410 968
H 5762 231
R 3411 529
H 5762 612

Druckansicht
Maßstab 1 : 2500
Datum: 12.03.2014
Notizen:
Anlage 4, Oxford-Kaserne
© Stadt Münster
H 5759 137
R 3401 958
R 3402 351
H 5759 687
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (11)

18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Integrationsrat
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 1 Anhörung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 57.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 55.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (17)

  • Nieberdingstraße 30a
  • Schlesienstraße
  • Heidestraße
  • Warendorfer Straße 263
  • Grevener Straße 217
  • Lippstädter Straße
  • Heriburgstraße
  • Roxeler Straße
  • Nordkirchenweg
  • Brandhoveweg
  • Alexianerweg
  • Albersloher Weg
  • Am Pulverschuppen
  • Ostpreußenstraße
  • Umgehungsstraße
  • Hoppengarten
  • Kirschgarten

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0270/2014
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37