V/0196/2016
Landesprogramm "KOMM-AN NRW" Stärkung der Kommunen zum Thema Zuwanderung und Flucht
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Beschlussvorlage
13322 Zeichen
V/0196/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Landesprogramm "KOMM-AN NRW" Stärkung der Kommunen zum Thema Zuwanderung und
Flucht
Beratungsfolge
27.04.2016 Integrationsrat Anhörung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.05.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) einen Antrag
beim Land Nordrhein-Westfalen für das Förderprogramm KOMM-AN zu stellen.
2. Unter der Bedingung einer erfolgreichen Antragstellung werden vss. ab dem 01.07.2016 und
befristet für 18 Monate die Personalressourcen des Kommunalen Integrationszentrums
(Teilergebnisplan PG 0116) um 0,5 Vollzeitäqui valent (VZÄ) EGr.9 (Sachbearbeiter/ -in Ver-
waltung, Verwaltungsfachkraft) und 1,00 VZÄ EGr. S 12 (sozialpädagog i-
sche/sozialwissenschaftliche Fachkraft) ausgeweitet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0116 Migrations- und Integration s-
management
Erträge
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2016
2017
52.500
90.000
Personal- und
Sachkostenzu-
schuss
Vorlagen-Nr.:
V/0196/2016
Auskunft erteilt:
Frau Reckfort
Ruf:
492-7059
E-Mail:
Reckfort@stadt-muenster.de
Datum:
26.04.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0196/2016
Aufwendungen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016
2017
37.500
75.000
Gem. des Per-
sonalkostenzu-
schusses des
Landes NRW Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2016
2017
15.000
15.000
Summe d. Aufwe n-
dungen
2016
2017
52.500
90.000
Saldo: Erträge -
Aufwendungen
2016
2017
+/- 0
+/- 0
Für das Jahr 2016 werden voraussichtlich nur ca. 50% der Jahreswerte beantragt, da das Förde r-
konzept voraussichtlich ab Mitte 2016 bewilligt wird.
Ergänzende Hinweise:
1. Die hier zugrundeliegende Förderrichtlinie ist voraussichtlich bis zum 31.12.2017 befristet.
Bei der Weiterführung der Förderung soll der Teilergebnisplan auf der Grundlage von 2017
weiterausgeführt werden.
2. Die Gewährung der Zuwendung hängt von der jeweiligen Haushaltssituation des Landes ab.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
3. Sachaufwand, der die Erstattung seitens des Landes überschreitet, wird aus dem Budget
von V/MIA aufgefangen.
Begründung:
Das Land NRW hat am 18.04.2016 die Förderrichtlinien des Landesprogrammes KOMM -AN veröf-
fentlicht. In den Förderrichtlinien ist festgelegt, dass für das Förderjahr 2016 die Anträge bis zu vier
Wochen nach Veröffentlichung der Richtlinien vom KI gestellt werden können. Aufgrund der Kurzfri s-
tigkeit zur Antragstellung werden die beiden Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Stiftu ngen,
Gesundheit, V erbraucherschutz und Arbeitsförderung und Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien) als auch der Integrationsrat im Nachgang informiert.
Ziel ist die Stärkung der Kommunen im Themenfeld „Zuwanderung und Flucht“ und die Stärkung und
Begleitung des eh renamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe. Die Umsetzung soll durch die
bewährten Strukturen der landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren und der landesgefö r-
derten Integrationsagenturen der freien Wohlfahrtspflege erfolgen. Die Umsetzung von KOMM-AN
soll sich an den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshilfe orientieren.
Durch die bekannten Entwicklungen in den letzten Monaten leben immer mehr Menschen mit Fluch t-
geschichte in Münster. Entsprechend steht die Stadt Münster in der Integrations arbeit für Flüchtlinge
und Menschen mit Migrationsvorgeschichte aktuell und in den kommenden Jahren vor großen He r-
ausforderungen.
Das Aktionsprogramm ‚KOMM -AN NRW‘ hat eine schnelle Integration der schutzsuchenden Flüch t-
linge zum Ziel. Denn es geht nicht mehr nur um die große Herausforderung von Land und Komm u-
nen, die Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Sie sollen auch eine bestmögl iche Integration
erfahren.
Münster schaut hier auf ein hohes ehrenamtliches Engagement in der Bürgerschaft zurück. Dieses ist
für die Integration von neu Zugewanderten unerlässlich, findet doch die Integration dort statt, wo die
Menschen leben. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) wurde 2015 bereits durch 2 Förderpr o-
gramme des Landes NRW bezuschusst ( Ehrenamt und Zusammenkommen und Verst ehen). Damit
wurde die ehrenamtliche Arbeit bei den Wohlfahrtsverbänden, in Kirchengemeinden, von Flüchtling s-
initiativen, von Migrantenorganisationen, den Religionsgemeinschaften u. w. unte rstützt und finanziell
gefördert. Zudem organisieren KI und FreiwilligenAgentur seit 2015 in bewährter Kooperation mit dem
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Sozialamt, der GGUA e.V., den Integrationsagenturen und weiteren Par tner*innen Qualifizierungen
im Rahmen der FreiwilligenAkademie. Dabei wird die bestehende Infrastruktureinrichtun g Freiwill i-
genAkademie genutzt; das bezieht sich auf Know How, Personal, Räume, Buchungssystem, Evalu a-
tionsinstrumente etc.
Im gesamten Münsteraner Stadtgebiet haben sich neben den etablierten Vereinen und Trägern der
freien Wohlfahrtspflege zahlreiche ne ue Flüchtlingsinitiativen gegründet. Diese leisten im Rahmen
von bürgerschaftlichem, ehrenamtlichem Engagement einen unverzichtbaren Anteil an der Integration
von Flüchtlingen vor Ort.
Grundlage für die Aktivitäten ist in Münster immer, den Ehrenamtlichen , die den Flüchtlingen bei der
Integration vor Ort helfen wollen, hier Unterstützung anzubieten, ihre Arbeit gut und erfolgreich tun zu
können.
Das Programm KOMM-AN NRW besteht aus insgesamt 4 Programmteilen. Das KI ist Zuwendung s-
empfänger für die Progra mmteile I („Stärkung der Kommunalen Integrationszentren“) und II („B e-
darfsorientierte Maßnahmen vor Ort“). Im Programmteil I werden pauschal Personalkosten mit einem
Sachkostenzuschuss für die Arbeit im KI gefördert. Der Programmteil II ist als Förderpr ogramm für
Flüchtlingsinitiativen, Träger, Vereine und Verbände, die im Ehrenamt engagiert sind, konzipiert.
Der Programmteil III sieht die Stärkung der Integrationsagenturen, deren Träger die Freie Wohlfahrts-
pflege ist, und der Teil IV die Erstellung einer W ertebroschüre durch die Landeszentrale für politische
Bildung und das MAIS vor.
Ziel des Landesprogramms „KOMM -AN NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshi lfe
Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfäng er. Gleich-
zeitig bieten die im Programmteil II vorgesehenen Pauschalen eine verwaltungsvereinfachende Pr o-
grammabwicklung.
Im Rahmen von KOMM -AN NRW kann die Stadt Münster das überwältigende bürgerschaftliche E n-
gagement in der Flüchtlingshilfe unterstützen und trägt durch die Möglichkeit einer besseren Koord i-
nierung der unterschiedlichen Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusamme nhalt und
zur gesellschaftlichen Teilhabe der zu uns nach NRW geflüchteten Menschen bei.
Der Teil des Landesprogramms, der auf die Förderung des Ehrenamtes abzielt, wird in Münster in
Partnerschaft und enger inhaltlicher Abstimmung mit dem bestehenden Kompetenzzentrum Freiwilli-
genAgentur und dem Sozialamt umgesetzt. Damit soll die vorhandene Struktur gestärkt und unter-
stützt werden, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen und temporäre Doppelstrukturen zu vermeiden
(vgl. dazu Punkt 2).
Umsetzung des Programmteil I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
1. Steuerungsgruppe zum Thema „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“
Hierzu gehört die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten Menschen vor
Ort, insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen, ergeben. Eine Steuerungsgruppe
soll die Organisation der Verbindung zu den Flüchtlingsinitiativen in den St adtteilen überneh-
men und klären, ob darüber hinaus dezentrale Netzwerkstrukturen erforderlich sind und ggfs.
wie diese auszugestalten sind. Zudem soll das Internetportal „Flüchtlingsportal“ in Zusa m-
menarbeit mit dem Sozialamt und Bürgernetz e.V. erweitert werden.
Mitglieder/Beteiligte der Steuerungsgruppe sind:
o der Integrationsrat,
o die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen, die Vereine, die Verbände, die Kommunalen Stiftu n-
gen, die Vertreter*innen der Flüchtlingsinitiativen, die Betreiber von Einrichtungen etc. u nd
weitere Träger und Initiativen in der Flüchtlingshilfe/ Flüchtlingsarbeit und
o das Sozialamt, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, das Amt für Schule und
Weiterbildung, das Frauenbüro, die FreiwilligenAgentur der Stiftung Siverdes, das Jobcen-
ter.
2. Vernetzung, Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der K o-
operation mit anderen Behörden, die im Flüchtlingsbereich tätig sind:
In Ergänzung zum Angebot und in Abstimmung mit den Kommunalen Stiftungen wird die seit
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2015 und im Januar 2016 neu gestartete laufende Qualifizierungsreihe mit ca. 20 M odulen für
ehrenamtlich Tätige auch 2017 weitergeführt werden. In den Monaten März/April und April/Mai
findet bereits eine weitere Qualifizierungsreihe zur Unterstützung ehrenamtlicher Sprachl ehr-
kräfte statt. Diese soll bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden und durch Möglichkeiten zum
Erfahrungsaustausch und zur Reflexion weiter begleitet werden. G eplant ist ein regelmäßiger
Erfahrungsaustausch in Form eines Gruppenangebotes als auch eine Inte rnetplattform, auf
der die ehrenamtlichen Sprachlehrkräfte neben Erfahrungen, Fragen, Tipps, etc. auch Mat e-
rialien austauschen können.
Neu eingerichtet werden soll nach Bedarf eine Forumsreihe mit wechselnden Themen aus der
Arbeit der Ehrenamtlichen wie z. B. „Patenschaften in der Flüchtlingsarbeit“.
Die Erfahrungen und Ergebnisse fließen in die Netzwerke und Steuerungsgruppe ein und b e-
reichern so die Koordination und Kooperation.
3. Entwicklung von Koordinierungsstrukturen durch den Aufbau und Ausbau von Net z-
werken und das Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, Ämtern und freien Tr ä-
gern aus der Ehrenamtsarbeit:
Hier wird sowohl auf die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Koordinator*innen als auch
die Unterstützung des Sozialamtes zur Reaktivierung des stadtweiten Netzwerks für Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte in den Fokus gesetzt. Zudem ist die Unterstützung der
Stadtteilarbeitskreise vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in der Integrationsarbeit
ein Schwerpunkt. Diese Strukturen können auch auf Quartiersebene insbesondere durch die
Förderung der Zusammenarbeit von professionellen Fachkräften und Ehrenamtlichen weite r-
entwickelt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung neuer Initiativen und
Projekte.
4. Austausch zu flüchtlings- und ehrenamtsbezogenen Thematiken innerhalb des Verbun-
des der Kommunalen Integrationszentren Nordrhein-Westfalen:
Mit der Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren ist die Teilnahme und Mi t-
arbeit an den regelmäßigen Zusammenkünften als auch an den Qualifizierungsangeboten zu
flüchtlings- und ehrenamtsbezogenen Thematiken sicherzustellen.
Umsetzung des Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Der Programmteil II von KOMM-AN NRW ist im Bausteinprinzip konzipiert, nach denen die zur
Verfügung stehenden Gelder an Dritte weitergeleitet werden. Insgesamt stehen 115.893€ für
Flüchtlingsinitiativen, Vereine und Verbände aus diesem Programmteil zur Verfügung.
Baustein A : Renovierung und/oder Ausstattung von Treffpunkten im Sinne des KOMM -AN
Programmes, Finanzierung des laufenden Betriebs dieser Treffpunkte (Miete, Strom, Heizung,
Nebenkosten).
Baustein B: Begleitung von Flüchtlingen durch ehrenamtliche Personen (Erstattung von Fahr t-
kosten und Auslagen), Angebote des Zusammenkommens und de r Orientierung (Sprach- und
Lesegruppen), Regeln des Zusammenlebens, Freizeitgestaltung und Spielgruppen)
Baustein C: Erstellung von Printmedien, Internetseiten und Übersetzungen
Baustein D : Professionalisierung/Qualifizierung von Ehrenamtlichen, persönlic her Austausch
von Ehrenamtlichen
Finanzen/Personal:
Das Förderprogramm ermöglicht die Finanzierung von 1,5 Stellen in der (sozial)pädagogischen/ soz i-
alwissenschaftlichen Begleitung und/oder Angehörige der allgemeinen inneren kommunalen Verwa l-
tung (Verwaltungsfachkraft). Hinsichtlich der geplanten Aufgaben ist eine Aufteilung wie folgt denkbar:
0,5 EGr. 9 Sachbearbeiter/-in Verwaltung (Verwaltungsfachkraft)
1,0 EGr. S 12 (sozial)pädagogische/sozialwissenschaftliche Fachkraft
Der Einsatz der Stellen dient der Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der I n-
tegration, insbesondere in der Flüchtlingshilfe entlang der Integrationskette. Dabei wird das Ehrenamt
ausdrücklich einbezogen. Weiter heißt es in den Informationen des MAIS NRW: „Die Au fgaben der
Stelleninhaber*innen ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio eines KI, welches sich aus den
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jeweiligen Schwerpunkten der Kommune ergibt. Sie sollen im Sinne einer gemeinsamen Aufgabe n-
wahrnehmung unter Einbindung des gesamten KI-Teams umgesetzt werden“.
In Vertretung
gez.
Wilkens
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0196/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37