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V/0110/2008

Umwandlung der Hauptschule Wolbeck in eine erweiterte Ganztagsschule mit einem Ganztagszug zum Schul

Vorlagen 06.02.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12284 Zeichen

V/0110/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung der Hauptschule Wolbeck in eine erweiterte Ganztagsschule mit einem 
Ganztagszug zum Schuljahr 2008/2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat stimmt nachträglich dem Antrag vom 30.01.2008 an die Bezirksregierung Münster 
zu, die Hauptschule Wolbeck zum Schuljahr 2008/2009 (01.08.2008) in eine erweiterte 
Ganztagsschule mit einem Ganztagszug umzuwandeln. 
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster      
der erweiterte Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2008/2009 schrittweise aufgebaut wird und 
im Jahr 2008 an der Hauptschule Wolbeck je eine Klasse der Jahrgangsstufen 5 und 6 um-
fasst. 
 
3. Der Rat stimmt zu, dass mit Aufnahme des Betriebes der erweiterten Ganztagsschule begin-
nend mit dem Schuljahr 2008/2009 in Relation zu den betreuten Schülerinnen und Schülern 
das notwendige städtische Personal für den Bereich Hauswirtschaft sowie Sachmittel zur 
Verfügung gestellt werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0110/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0110/2008 
 
 Dafür wird in den kommenden Stellenplänen in der Produktgruppe 0301 in der EGr. 4 TVöD 
(LGr. 3/4a BZT-G) eingerichtet:  
   
Zeitpunkt Stelle Vermehrung 
01.08.2008 0,38 0,38 
01.08.2009 0,46 0,08 
01.08.2010 0,54 0,08 
01.08.2011 0,69 0,15 
01.08.2012 0,77 0,08 
 
 Sofern sich aus der Überarbeitung der Personalbedarfsbemessungsgrundlagen für die 
hauswirtschaftlichen Gehilfinnen Änderungen ergeben, wird die Verwaltung berichten und 
ggf. Änderungen vornehmen. 
 
4. Im Rahmen der Überarbeitung der Bemessungsgrundlage für die Sekretariatsstunden wird 
auch die Ausstattung für die Hauptschule Wolbeck mit Bezug auf ihren Status als erweiterte 
Ganztagsschule geprüft. 
 
Finanzierung: 
 
5. Für den laufenden Betrieb sind nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster 
durch den stufenweisen Ausbau der Ganztagsbetreuung folgende Kosten zu finanzieren: 
    
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Aufwendungen
pro Jahr 
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten 
Gesamt 
pro Jahr 
2008 
(01.08.) 44 14,45 Std.    5.800 € 1.320 €    7.120 € 
2009 66 17,69 Std. 15.130 € 1.980 € 17.110 € 
2010 88 20,94 Std. 18.060 € 2.640 € 20.700 € 
2011 110 26,39 Std. 22.050 € 3.300 € 25.350 € 
2012 132 29,63 Std. 26.470 € 3.960 € 30.430 € 
2013 ff. 132 29,63 Std. 28.180 € 3.960 € 32.140 € 
 
Im Haushaltsjahr 2013 (Endausbaustufe) fallen somit bei diesen voraussichtlichen Teilneh-
merzahlen Gesamtkosten i. H. v. voraussichtlich 32.140 € an. 
 
Der für die Personal- und Sachkosten ab dem Haushaltsjahr 2008 anfallende Mehrbedarf ist 
im städtischen Haushalt 2008 und im Finanz- und Investitionsplan 2007 bis 2011 über ent-
sprechende Veränderungsblätter zusätzlich bereitzustellen.

- 3 - 
V/0110/2008 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
In der ersten Phase der „Qualitätsoffensive Hauptschule – Ausbau des Ganztagsangebotes 
an Hauptschulen“ hat das Land im Mai bzw. Juni 2006 die Umwandlung der Droste-
Hauptschule Roxel und der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel in erweiterte Ganztagsschulen 
genehmigt (Beschlussvorlage an den Rat V/0186/2006). Zu diesem Zeitpunkt wurden in-
vestive Maßnahmen für die Ganztagsbetreuung mit 90 % bezuschusst.  
 
In der zweiten Phase hat das Land die finanzielle Zuwendung auf den sog. Lehrerstellenzu-
schlag in Höhe von 30 % beschränkt. Die Bewilligung der Fürstenbergschule vom 
20.12.2007 für das Schuljahr 2008/2009 ist bereits unter dieser Prämisse erfolgt. 
 
Mit Schreiben vom 13.12.2007 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung das An-
tragsverfahren für erweiterte Ganztagshauptschulen zum Schuljahr 2008/2009 neu geöffnet.  
 
Da noch begrenzte Bewilligungsmöglichkeiten bestehen, können die Schulträger auch für 
Hauptschulen, für die bisher kein Antrag gestellt wurde, Anträge stellen. In begründeten Fäl-
len können auch Ganztagszweige an Hauptschulen eingerichtet werden. 
 
Als Rahmenbedingung gilt weiterhin, dass über das Land ein Lehrerstellenzuschlag von 
30 % bereitgestellt wird, aber keine zusätzlichen investiven Mittel. Kommunal stehen eben-
falls keine investiven Finanzmittel für den Ausbau erweiterter Ganztagsschulen zur Verfü-
gung. 
 
Alle städtischen Hauptschulen, die bislang keine erweiterte Ganztagsschule sind, wurden 
Anfang Januar 2008 um Rückmeldung gebeten, ob sie unter diesen Rahmenbedingungen 
(30 %iger Lehrerstellenzuschlag, keine Zusage zu baulichen Investitionen)  einen Antrag für 
das Schuljahr 2008/2009 stellen möchten.  
 
Bis zum heutigen Tag liegt nur von der Hauptschule Wolbeck eine positive Rückmeldung zur 
Einrichtung eines Ganztagszweiges beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 für das 
nächste Schuljahr vor.  
 
Die Hauptschule Wolbeck kann lt. festgelegter Z ügigkeit bis zu 2 Eingangsklassen bilden. Im 
laufenden Schuljahr 2007/2008 verfügt sie in den Jahrgangsstufen 5 – 7 über 2 Parallelklas-
sen, in den Jahrgangsstufen 8 – 10 über 3 Parallelklassen. 
 
Für den räumlichen Einzugsbereich der Hauptschule Wolbeck bietet sich laut Aussage der 
Schule die Einführung eines Ganztagszuges wegen der sehr unterschiedlichen Struktur der 
Stadtteile Wolbeck / Angelmodde-Dorf und Angelmodde-Waldsiedlung einschl. Osthueshei-
de / Gremmendorf an. Bei der im Vergleich eher dörflichen Struktur der Bereiche Wolbeck 
und Angelmodde-Dorf ist der Bedarf an Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler 
aus Angelmodde-Waldsiedlung / Gremmendorf größer. Von den Bedarfszahlen her spricht 
dies für einen Ganztagszug, d. h. eine Klasse pro Jahrgangsstufe. 
 
Mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten erscheint dies auch umsetzbar. 
 
 
2. Verfahren 
 
Sowohl zum Verfahren als auch zu den Finanzierungsfragen ist im Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung am 29.01.2008 berichtet worden. Es wurde angekündigt, eine Vorlage als 
Entscheidungsgrundlage in der Etatsitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
vorzulegen.

- 4 - 
V/0110/2008 
 
Laut Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 13.12.2007 muss der 
Antrag für Schulen, die den Ganztagsbetrieb ab dem 01.08.2008 aufnehmen wollen, bis zum 
01.02.2008 bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Dieser Termin ist zwingend einzu-
halten. Antragsteller ist der jeweilige Schulträger. 
 
Der Antrag erfordert einen Beschluss des Schulträgers nach § 81 II des Schulgesetzes Nord-
rhein-Westfalen (SchulG NW). 
 
In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war dieser fachliche Klärungsprozess mit 
dem formalen parlamentarischen Beratungsverfahren bis zum Antragstermin 01.02.2008 
nicht umzusetzen. 
 
Zum 01.02.2008 hat daher die Stadt Münster nach vorheriger Information im Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung am 29.01.2008 den Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganz-
tagsbetriebes für die Hauptschule Wolbeck mit einem Ganztagszweig ab dem Schuljahr 
2008/2009 bei der Bezirksregierung Münster gestellt.  
 
Da die nächste Beratungskette der zuständigen parlamentarischen Gremien erst mit der Sit-
zung des Rates am 12.03.2008 endet, steht dieser Antrag an die Bezirksregierung unter dem 
Vorbehalt der (späteren) parlamentarischen Zustimmung.  
 
 
2.1 Beteiligung der Schulkonferenz im Rahmen der Mitwirkung in der Schule nach § 65 
SchulG NW 
 
 Die Schulkonferenz der Hauptschule Wolbeck war beteiligt und hat der Einrichtung des 
Ganztagsbetriebs ab dem 01.08.2008 zugestimmt.  
 
 
2.2 Genehmigungspflicht nach § 81 III SchulG NW 
 
 Als Änderungen bestehender Schulen im Sinne des § 81 II SchulG NW bedarf die Entschei-
dung des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (hier: Be-
zirksregierung Münster). 
 
 
2.3 Zuständigkeit des Rates  
 
 Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 I der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NW). 
 
 
3. Rahmenbedingungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb 
  
 
3.1.  Personal im Ganztagsbetrieb 
 
 Vom Land wird ein Ganztagszuschlag für zusätzliche Lehrkräfte im Umfang von 30 % der 
Grundstellenzahl zur Verfügung gestellt, der bis zu einem Drittel (10 %-Punkte) für freie und 
besetzbare Stellen im Gegenwert von 51.000 Euro je Stelle und Jahr “kapitalisiert” werden 
kann. Von den kapitalisierten Beträgen können pädagogische Angebote zur Unterstützung 
und Ergänzung des Unterrichts finanziert werden.

- 5 - 
V/0110/2008 
3.2. Bauliche Maßnahmen/Sachausstattung 
 
In der ersten Phase für die Umwandlung von Hauptschulen in erweiterte Ganztagsschulen 
konnte noch eine Förderung aus den sog. IZBB-Mitteln (Initiative Bildung und Betreuung) in 
Höhe von 90 % der Gesamtkosten der in vestiven Maßnahmen unter Berücksichtigung von 
Festbeträgen abgerufen werden. 
 
Diese Möglichkeit besteht nach Aussage des Landes für das Antragsverfahren zum Schul-
jahr 2008/2009 definitiv nicht mehr. Auch für eine teilweise Kompensation stehen keine 
kommunalen Mittel zur Verfügung.  
 
Der erweiterte Ganztagsbetrieb einschl. der Verpflegung ist daher im vorhandenen Raumbe-
stand zu organisieren. Diese Einschränkung ist der Hauptschule Wolbeck bewusst.  
 
Im Rahmen des kommunalen Sonderprogramms „Optimierung der Verpflegungsangebote an 
weiterführenden Schulen“ stehen noch Optionen für das Schulzentrum Wolbeck an, da mit 
Blick auf innere Gebäudeoptimierungen im Zu sammenhang mit der Erweiterung um natur-
wissenschaftliche Fachräume zunächst diese Planung abgeschlossen werden musste. Bei 
den begrenzten Mitteln können aber nur kleinteilige Lösungen für die Hauptschule Wolbeck 
im Vordergrund stehen.  
 
Dies deckt sich aber durchaus mit dem Antr ag auf Einrichtung eines Ganztagszweiges für 
die Hauptschule Wolbeck, da bei einer angenommenen Klassenstärke von durchschnittlich 
22 Schülerinnen und Schülern sich die Verpflegungszahlen in den nächsten Jahren moderat 
entwickeln. 
 
Darüber hinaus bestehen durch Programme wie 13plus schon praktische Erfahrungen vor 
Ort. 
 
 
4.  Finanzielle Auswirkungen 
 
 Mit der Sicherstellung der personellen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb im Umfang 
eines Stellenzuschlags von 30 % wird ein erheblicher Teil der finanziellen Aufwendung vom 
Land Nordrhein-Westfalen getragen. 
 
 Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Münster als Schulträger liegen im Bereich der 
personellen und sächlichen Voraussetzungen. Es müssen folgende dem Grunde nach er-
kennbare Aufwendungen kalkuliert und finanziert werden: 
 
• zusätzliche Personalkosten (z. B. durch Arbeitszeiten im Bereich Hauswirtschaft), 
 
• zusätzliche Sachkosten.  
 
 Im Falle einer Genehmigung wird der erweiterte Ganztagsbetrieb vom 01.08.2008 an mit 
mittelfristiger Perspektive jahrgangsweise aufgebaut und umfasst im Jahr 2008 bei der 
Hauptschule Wolbeck je eine Klasse der Jahrgangsstufen 5 und 6.  
 
 Für die kommunale Finanzierung werden folgende Positionen gerechnet: 
 
• Personalkosten hauswirtschaftliche Gehilfin, 
 
• Sachkosten.

- 6 - 
V/0110/2008 
 
 Nachfolgend ist noch einmal die tabellarische Übersicht aufgeführt, aus der nach Genehmi-
gung durch die Bezirksregierung Münster die jährlichen laufenden Aufwendungen ablesbar 
sind: 
 
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Aufwendungen
pro Jahr 
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten 
Gesamt 
pro Jahr 
2008 
(01.08.) 44 14,45 Std.    5.800 € 1.320 €    7.120 € 
2009 66 17,69 Std. 15.130 € 1.980 € 17.110 € 
2010 88 20,94 Std. 18.060 € 2.640 € 20.700 € 
2011 110 26,39 Std. 22.050 € 3.300 € 25.350 € 
2012 132 29,63 Std. 26.470 € 3.960 € 30.430 € 
2013 ff. 132 29,63 Std. 28.180 € 3.960 € 32.140 € 
 
 
 Im Rahmen der Überarbeitung der Bemessungsgrundlage für die Sekretariatsstunden wird 
auch die Ausstattung für die Hauptschule Wolbeck mit Bezug auf ihren Status als erweiterte 
Ganztagsschule geprüft. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0110/2008
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37