V/0110/2008
Umwandlung der Hauptschule Wolbeck in eine erweiterte Ganztagsschule mit einem Ganztagszug zum Schul
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Beschlussvorlage
12284 Zeichen
V/0110/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Umwandlung der Hauptschule Wolbeck in eine erweiterte Ganztagsschule mit einem
Ganztagszug zum Schuljahr 2008/2009
Beratungsfolge
19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung
12.03.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt nachträglich dem Antrag vom 30.01.2008 an die Bezirksregierung Münster
zu, die Hauptschule Wolbeck zum Schuljahr 2008/2009 (01.08.2008) in eine erweiterte
Ganztagsschule mit einem Ganztagszug umzuwandeln.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
der erweiterte Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2008/2009 schrittweise aufgebaut wird und
im Jahr 2008 an der Hauptschule Wolbeck je eine Klasse der Jahrgangsstufen 5 und 6 um-
fasst.
3. Der Rat stimmt zu, dass mit Aufnahme des Betriebes der erweiterten Ganztagsschule begin-
nend mit dem Schuljahr 2008/2009 in Relation zu den betreuten Schülerinnen und Schülern
das notwendige städtische Personal für den Bereich Hauswirtschaft sowie Sachmittel zur
Verfügung gestellt werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0110/2008
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
07.02.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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Dafür wird in den kommenden Stellenplänen in der Produktgruppe 0301 in der EGr. 4 TVöD
(LGr. 3/4a BZT-G) eingerichtet:
Zeitpunkt Stelle Vermehrung
01.08.2008 0,38 0,38
01.08.2009 0,46 0,08
01.08.2010 0,54 0,08
01.08.2011 0,69 0,15
01.08.2012 0,77 0,08
Sofern sich aus der Überarbeitung der Personalbedarfsbemessungsgrundlagen für die
hauswirtschaftlichen Gehilfinnen Änderungen ergeben, wird die Verwaltung berichten und
ggf. Änderungen vornehmen.
4. Im Rahmen der Überarbeitung der Bemessungsgrundlage für die Sekretariatsstunden wird
auch die Ausstattung für die Hauptschule Wolbeck mit Bezug auf ihren Status als erweiterte
Ganztagsschule geprüft.
Finanzierung:
5. Für den laufenden Betrieb sind nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
durch den stufenweisen Ausbau der Ganztagsbetreuung folgende Kosten zu finanzieren:
Jahr Teil-
nehmer
hausw.
Gehilfin
Stunden
hausw. Gehilfin
Aufwendungen
pro Jahr
Sachkosten
(30€/Kind)
Kosten
Gesamt
pro Jahr
2008
(01.08.) 44 14,45 Std. 5.800 € 1.320 € 7.120 €
2009 66 17,69 Std. 15.130 € 1.980 € 17.110 €
2010 88 20,94 Std. 18.060 € 2.640 € 20.700 €
2011 110 26,39 Std. 22.050 € 3.300 € 25.350 €
2012 132 29,63 Std. 26.470 € 3.960 € 30.430 €
2013 ff. 132 29,63 Std. 28.180 € 3.960 € 32.140 €
Im Haushaltsjahr 2013 (Endausbaustufe) fallen somit bei diesen voraussichtlichen Teilneh-
merzahlen Gesamtkosten i. H. v. voraussichtlich 32.140 € an.
Der für die Personal- und Sachkosten ab dem Haushaltsjahr 2008 anfallende Mehrbedarf ist
im städtischen Haushalt 2008 und im Finanz- und Investitionsplan 2007 bis 2011 über ent-
sprechende Veränderungsblätter zusätzlich bereitzustellen.
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Begründung:
1. Ausgangslage
In der ersten Phase der „Qualitätsoffensive Hauptschule – Ausbau des Ganztagsangebotes
an Hauptschulen“ hat das Land im Mai bzw. Juni 2006 die Umwandlung der Droste-
Hauptschule Roxel und der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel in erweiterte Ganztagsschulen
genehmigt (Beschlussvorlage an den Rat V/0186/2006). Zu diesem Zeitpunkt wurden in-
vestive Maßnahmen für die Ganztagsbetreuung mit 90 % bezuschusst.
In der zweiten Phase hat das Land die finanzielle Zuwendung auf den sog. Lehrerstellenzu-
schlag in Höhe von 30 % beschränkt. Die Bewilligung der Fürstenbergschule vom
20.12.2007 für das Schuljahr 2008/2009 ist bereits unter dieser Prämisse erfolgt.
Mit Schreiben vom 13.12.2007 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung das An-
tragsverfahren für erweiterte Ganztagshauptschulen zum Schuljahr 2008/2009 neu geöffnet.
Da noch begrenzte Bewilligungsmöglichkeiten bestehen, können die Schulträger auch für
Hauptschulen, für die bisher kein Antrag gestellt wurde, Anträge stellen. In begründeten Fäl-
len können auch Ganztagszweige an Hauptschulen eingerichtet werden.
Als Rahmenbedingung gilt weiterhin, dass über das Land ein Lehrerstellenzuschlag von
30 % bereitgestellt wird, aber keine zusätzlichen investiven Mittel. Kommunal stehen eben-
falls keine investiven Finanzmittel für den Ausbau erweiterter Ganztagsschulen zur Verfü-
gung.
Alle städtischen Hauptschulen, die bislang keine erweiterte Ganztagsschule sind, wurden
Anfang Januar 2008 um Rückmeldung gebeten, ob sie unter diesen Rahmenbedingungen
(30 %iger Lehrerstellenzuschlag, keine Zusage zu baulichen Investitionen) einen Antrag für
das Schuljahr 2008/2009 stellen möchten.
Bis zum heutigen Tag liegt nur von der Hauptschule Wolbeck eine positive Rückmeldung zur
Einrichtung eines Ganztagszweiges beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 für das
nächste Schuljahr vor.
Die Hauptschule Wolbeck kann lt. festgelegter Z ügigkeit bis zu 2 Eingangsklassen bilden. Im
laufenden Schuljahr 2007/2008 verfügt sie in den Jahrgangsstufen 5 – 7 über 2 Parallelklas-
sen, in den Jahrgangsstufen 8 – 10 über 3 Parallelklassen.
Für den räumlichen Einzugsbereich der Hauptschule Wolbeck bietet sich laut Aussage der
Schule die Einführung eines Ganztagszuges wegen der sehr unterschiedlichen Struktur der
Stadtteile Wolbeck / Angelmodde-Dorf und Angelmodde-Waldsiedlung einschl. Osthueshei-
de / Gremmendorf an. Bei der im Vergleich eher dörflichen Struktur der Bereiche Wolbeck
und Angelmodde-Dorf ist der Bedarf an Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler
aus Angelmodde-Waldsiedlung / Gremmendorf größer. Von den Bedarfszahlen her spricht
dies für einen Ganztagszug, d. h. eine Klasse pro Jahrgangsstufe.
Mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten erscheint dies auch umsetzbar.
2. Verfahren
Sowohl zum Verfahren als auch zu den Finanzierungsfragen ist im Ausschuss für Schule
und Weiterbildung am 29.01.2008 berichtet worden. Es wurde angekündigt, eine Vorlage als
Entscheidungsgrundlage in der Etatsitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
vorzulegen.
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Laut Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 13.12.2007 muss der
Antrag für Schulen, die den Ganztagsbetrieb ab dem 01.08.2008 aufnehmen wollen, bis zum
01.02.2008 bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Dieser Termin ist zwingend einzu-
halten. Antragsteller ist der jeweilige Schulträger.
Der Antrag erfordert einen Beschluss des Schulträgers nach § 81 II des Schulgesetzes Nord-
rhein-Westfalen (SchulG NW).
In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war dieser fachliche Klärungsprozess mit
dem formalen parlamentarischen Beratungsverfahren bis zum Antragstermin 01.02.2008
nicht umzusetzen.
Zum 01.02.2008 hat daher die Stadt Münster nach vorheriger Information im Ausschuss für
Schule und Weiterbildung am 29.01.2008 den Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganz-
tagsbetriebes für die Hauptschule Wolbeck mit einem Ganztagszweig ab dem Schuljahr
2008/2009 bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
Da die nächste Beratungskette der zuständigen parlamentarischen Gremien erst mit der Sit-
zung des Rates am 12.03.2008 endet, steht dieser Antrag an die Bezirksregierung unter dem
Vorbehalt der (späteren) parlamentarischen Zustimmung.
2.1 Beteiligung der Schulkonferenz im Rahmen der Mitwirkung in der Schule nach § 65
SchulG NW
Die Schulkonferenz der Hauptschule Wolbeck war beteiligt und hat der Einrichtung des
Ganztagsbetriebs ab dem 01.08.2008 zugestimmt.
2.2 Genehmigungspflicht nach § 81 III SchulG NW
Als Änderungen bestehender Schulen im Sinne des § 81 II SchulG NW bedarf die Entschei-
dung des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (hier: Be-
zirksregierung Münster).
2.3 Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 I der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NW).
3. Rahmenbedingungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb
3.1. Personal im Ganztagsbetrieb
Vom Land wird ein Ganztagszuschlag für zusätzliche Lehrkräfte im Umfang von 30 % der
Grundstellenzahl zur Verfügung gestellt, der bis zu einem Drittel (10 %-Punkte) für freie und
besetzbare Stellen im Gegenwert von 51.000 Euro je Stelle und Jahr “kapitalisiert” werden
kann. Von den kapitalisierten Beträgen können pädagogische Angebote zur Unterstützung
und Ergänzung des Unterrichts finanziert werden.
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3.2. Bauliche Maßnahmen/Sachausstattung
In der ersten Phase für die Umwandlung von Hauptschulen in erweiterte Ganztagsschulen
konnte noch eine Förderung aus den sog. IZBB-Mitteln (Initiative Bildung und Betreuung) in
Höhe von 90 % der Gesamtkosten der in vestiven Maßnahmen unter Berücksichtigung von
Festbeträgen abgerufen werden.
Diese Möglichkeit besteht nach Aussage des Landes für das Antragsverfahren zum Schul-
jahr 2008/2009 definitiv nicht mehr. Auch für eine teilweise Kompensation stehen keine
kommunalen Mittel zur Verfügung.
Der erweiterte Ganztagsbetrieb einschl. der Verpflegung ist daher im vorhandenen Raumbe-
stand zu organisieren. Diese Einschränkung ist der Hauptschule Wolbeck bewusst.
Im Rahmen des kommunalen Sonderprogramms „Optimierung der Verpflegungsangebote an
weiterführenden Schulen“ stehen noch Optionen für das Schulzentrum Wolbeck an, da mit
Blick auf innere Gebäudeoptimierungen im Zu sammenhang mit der Erweiterung um natur-
wissenschaftliche Fachräume zunächst diese Planung abgeschlossen werden musste. Bei
den begrenzten Mitteln können aber nur kleinteilige Lösungen für die Hauptschule Wolbeck
im Vordergrund stehen.
Dies deckt sich aber durchaus mit dem Antr ag auf Einrichtung eines Ganztagszweiges für
die Hauptschule Wolbeck, da bei einer angenommenen Klassenstärke von durchschnittlich
22 Schülerinnen und Schülern sich die Verpflegungszahlen in den nächsten Jahren moderat
entwickeln.
Darüber hinaus bestehen durch Programme wie 13plus schon praktische Erfahrungen vor
Ort.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Sicherstellung der personellen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb im Umfang
eines Stellenzuschlags von 30 % wird ein erheblicher Teil der finanziellen Aufwendung vom
Land Nordrhein-Westfalen getragen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Münster als Schulträger liegen im Bereich der
personellen und sächlichen Voraussetzungen. Es müssen folgende dem Grunde nach er-
kennbare Aufwendungen kalkuliert und finanziert werden:
• zusätzliche Personalkosten (z. B. durch Arbeitszeiten im Bereich Hauswirtschaft),
• zusätzliche Sachkosten.
Im Falle einer Genehmigung wird der erweiterte Ganztagsbetrieb vom 01.08.2008 an mit
mittelfristiger Perspektive jahrgangsweise aufgebaut und umfasst im Jahr 2008 bei der
Hauptschule Wolbeck je eine Klasse der Jahrgangsstufen 5 und 6.
Für die kommunale Finanzierung werden folgende Positionen gerechnet:
• Personalkosten hauswirtschaftliche Gehilfin,
• Sachkosten.
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Nachfolgend ist noch einmal die tabellarische Übersicht aufgeführt, aus der nach Genehmi-
gung durch die Bezirksregierung Münster die jährlichen laufenden Aufwendungen ablesbar
sind:
Jahr Teil-
nehmer
hausw.
Gehilfin
Stunden
hausw. Gehilfin
Aufwendungen
pro Jahr
Sachkosten
(30€/Kind)
Kosten
Gesamt
pro Jahr
2008
(01.08.) 44 14,45 Std. 5.800 € 1.320 € 7.120 €
2009 66 17,69 Std. 15.130 € 1.980 € 17.110 €
2010 88 20,94 Std. 18.060 € 2.640 € 20.700 €
2011 110 26,39 Std. 22.050 € 3.300 € 25.350 €
2012 132 29,63 Std. 26.470 € 3.960 € 30.430 €
2013 ff. 132 29,63 Std. 28.180 € 3.960 € 32.140 €
Im Rahmen der Überarbeitung der Bemessungsgrundlage für die Sekretariatsstunden wird
auch die Ausstattung für die Hauptschule Wolbeck mit Bezug auf ihren Status als erweiterte
Ganztagsschule geprüft.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0110/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37