V/0233/2008
11. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0233-2008-Anlage-2-Begründung
58696 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 2
zur Vorlage Nr. 233/2008
BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 15
B e g r ü n d u n g
zur 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf,
Bereich Nieberdingstraße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ............................................................................................ 2
2. Änderungsbereich ....................................................................................................................... 4
3. Änderungsinhalte ........................................................................................................................ 4
3.1 Sondergebiet Stadion.................................................................................................................. 4
3.2 Öffentliche Parkplatzfläche ......................................................................................................... 5
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB............................................ 5
4.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5
4.2 Kurzdarstellung der Planung....................................................................................................... 5
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 6
4.4.1 Menschen.................................................................................................................................... 6
4.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt..................................................................................... 8
4.4.3 Boden / Altlasten ....................................................................................................................... 10
4.4.4 Wasser ...................................................................................................................................... 10
4.4.5 Klima / Luft ................................................................................................................................ 10
4.4.6 Landschaft / Siedlungsbild ........................................................................................................ 10
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter................................................................................................. 11
4.5 Wechselwirkungen .................................................................................................................... 11
4.6 Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................ 11
4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 11
4.8 Überwachung (Monitoring)........................................................................................................ 12
4.9 Zusammenfassung.................................................................................................................... 12
5. Gesamtabwägung ..................................................................................................................... 13
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen ..................................................................... 13
5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich ............................................................................... 14
5.3 Altlasten..................................................................................................................................... 14
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................................................ 15
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit................................................................................................ 15
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1. Planungsanlass und Planungsziele
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Ver fahren gemäß Ratsbeschluss vom
11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauftragt, das fö rmliche Verfahren zur Änderung des Flä-
chennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel einzuleite n, den Bereich Nieberdingstraße als „Son-
dergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO darzustel len und nachfolgend Voruntersuchun-
gen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen.
1
Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen in tensiver und umfassender Standorteig-
nungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschlüss e zu den jeweiligen Zwischenergeb-
nissen des Prüfverfahrens: 2
Im Rahmen einer Bewertung von zunächst 34 Standort en im Stadtgebiet wurden sechs Al-
ternativstandorte für weitere, differenzierte Unter suchungen und Bewertungen ausgewählt
(Ratsvorlage Nr. 360/2001).
Da fünf der sechs untersuchten Standorte unter den vorgegebenen Prämissen (u. a. einer
kurz- bis mittelfristigen Realisierungsfähigkeit) a ls „nicht zu realisieren“ bewertet wurden,
wurden weitere vier Standorte unter veränderten Prä missen erneut in die Bewertung einbe-
zogen; als Ergebnis wurden die beiden Standortoptio nen Hessenweg und Haus Uhlenkot-
ten für weitere vertiefende Untersuchungen ausgewählt (Ratsvorlage Nr. 423/2002).
Neben den beiden Standorten Hessenweg und Haus Uhlenkotten wurden noch vier Stand-
orte im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Südost / Loddenheide in die weiteren Prü-
fungen einbezogen. Im Ergebnis der Prüfungen schied en die vier Standorte Haus Uh-
lenkotten , Theodor-Scheiwe-Straße , Loddenheide und Stadthafen 2 aus dem Standortfin-
dungsverfahren aus (Ratsvorlage Nr. 1018/2002).
Als Ergebnis der anschließenden vertiefenden Bewer tungen wurde der Standortbereich
Hessenweg aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. In einer erneuten vergleichenden
Bewertung der Standorte Nieberdingstraße und Stadthafen 2 wurde der Standort Nieber-
dingstraße als der einzige, langfristig realisierbare Standort ermittelt (Ratsvorlage Nr.
412/2003).
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort aktuell
noch vorhandener Nutzungen, um eine planungsrechtli ch umsetzbare, städtebaulich geordnete
und an übergeordneten gesamtstädtischen Zielen orie ntierte bauliche Entwicklung ermöglichen
zu können.
Ein modernes Fußballstadion, das die Möglichkeit un d Voraussetzung dafür bietet, perspekti-
visch gesehen auch Veranstaltungsort von Fußballspi elen im Profibereich sein zu können, ist
nach übergeordneter städtischer Zielsetzung eine Ei nrichtung mit oberzentraler Bedeutung und
überregionaler Ausstrahlung, für die es auch innerh alb der Stadt Münster einen zukunftsfähigen
Standort geben sollte.
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 16. 07.2003 (Ratsvorlage Nr. 520/2003) für
den Bereich Nieberdingstraße gemäß § 2 (1) BauGB daher auch die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 419 zur Festsetzung von Art und Maß d er baulichen Nutzung, der überbaubaren
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen beschlos sen. Dieser Beschluss war notwendig,
1 Mit der Ratsvorlage Nr. 325/2003 “Fortschreibung d es Flächennutzungsplans für den Bereich der Stadt M ünster“
wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die stadtstrukturell wichtige Standortsicherung eines neuen Münster-
landstadions im Bereich der Nieberdingstraße ein Änderungsverfahren zum FNP einzuleiten.
2 Siehe hierzu insbesondere die Ratsvorlagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/ 2002.
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damit die Umsetzung der oben genannten Planungsziel e nicht behindert oder durch zwischen-
zeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Die Durchführung der 11. Änderung des FNP der Stadt Münster ist im Sinne einer vorsorglichen
Standortsicherung die planungsrechtliche Voraussetz ung dafür, auch die Aufstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 419 als Voraussetzung für einen S tadionneubau im Bereich der Nieber-
dingstraße bei einem konkreten Realisierungsanlass abschließen zu können.
Der Änderungsbereich der 11. FNP-Änderung wird zurz eit überwiegend noch durch gewerbli-
che und gemischte Nutzungen, wie z.B. das Kreiswehr ersatzamt, das Eichamt und Gebäude
der Telekom, geprägt. In Randbereichen gibt es Wohn nutzungen sowie eine Einrichtung des
Vereins „Marine-Jugend-Münster“.
Diese vorhandenen Nutzungen entsprechen nicht der s tädtebaulichen Lagegunst des Standor-
tes, die durch die unmittelbare Lage an der B 51 (U mgehungsstraße) und am Albersloher Weg
sowie durch die Nähe zum Messe- und Kongresszentrum „Halle Münsterland“ und zu den vor-
handenen bzw. geplanten Freizeit- und Kultureinrich tungen im Umfeld der Stadthäfen 1 und 2
gegeben ist.
Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt si ch mit seinen sowohl gesamtstädtischen als
auch regionalen bzw. überregionalen Freizeitfunktio nen im Makrobereich „Südschiene“ funktio-
nal gut in die dort vorhandenen und geplanten städt ebaulichen Strukturen und Nutzungen, wie
z.B. Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Stadthäfen 1 und 2 etc., ein.
3
Der Mikrobereich bietet einer Stadionnutzung ausrei chend Potenziale für ergänzende, kleintei-
lige, komplementäre Nutzungen im Stadion selbst ode r im unmittelbaren Umfeld, z.B. für Büros,
Dienstleistungen, Gastronomie und untergeordneten, kleinteiligen Einzelhandel.
Multifunktionale Nutzungen des Stadions erscheinen möglich.
Mit einer langfristig geplanten Rad- und Fußwegbrüc ke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK)
stellt das Stadion den sinnvollen Endpunkt eines at traktiven, multifunktionalen Kultur- und Frei-
zeitbereichs dar, der vom Stadthafen 1 über den Haf enplatz und die „Halle Münsterland“ bis
zum neuen Stadion mit ergänzenden Einrichtungen rei cht. Synergieeffekte – nicht nur bei der
Stellplatzlösung – sind hierbei zu erwarten.
Das Plangebiet ist für den überregionalen sowie inn erstädtischen Kfz-Verkehr über die Umge-
hungsstraße B 51 mit Anbindung an die A 43 und das Autobahnkreuz Münster-Süd sowie über
den Albersloher Weg, der innerstädtischen Hauptverk ehrsstraße im südöstlichen Stadtgebiet
von Münster, sehr gut erreichbar.
Zur optimierten Erschließung des Stadionstandortes Nieberdingstraße ist - spätestens für einen
Ausbau des Stadions auf ca. 30.000 Zuschauer - darü ber hinaus eine zusätzliche, südliche
Straßenanbindung über die Eulerstraße vorgesehen. Z udem ist damit das Ziel der Schaffung
von ca. 1.300 neuen Stellplätzen im unmittelbar ang renzenden Bereich südlich der WLE- Stre-
cke, östlich des DEK, nördlich der B 51, verbunden, weshalb dieser Bereich ebenfalls mit in das
Plangebiet der 11. FNP-Änderung einbezogen wird. Üb er die Eulerstraße kann der Verkehr
dann günstig nach Süden über die Straße „Loddenheid e“ zur Straße „An den Loddenbüschen“
(K 10) geführt werden. Von dort ist eine Verkehrsve rteilung zum Albersloher Weg und zur
Hammer Straße gegeben.
Die Erreichbarkeit auf dem Schienenweg ist zum eine n durch die gegebene fußläufige Entfer-
nung des Hauptbahnhofs (ca. 15 Geh-Minuten) und zum anderen durch den nördlich des DEK
geplanten Haltepunkt auf der für den öffentlichen P ersonennahverkehr zu reaktivierenden Stre-
cke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) möglich.
3 Vgl. hierzu auch die konzeptionellen Zielsetzungen gem. Masterplan für den Bereich Stadthäfen Münster (Vorlage
Nr. 1067/03).
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Bereits heute wird der Albersloher Weg als eine der wichtigsten ÖPNV- Achsen im Stadtgebiet
von den Stadtbuslinien 6 und 8 im 10-Minuten-Takt b edient. Über die Haltestelle P+R Nieber-
dingstraße wird das geplante Stadion im 300 m- Radius erschlossen.
Durch die innenstadtnahe Lage des geplanten Stadion s besteht zudem die Möglichkeit, den
Standort gut mit dem Fahrrad erreichen zu können.
Bereits im Rahmen der Bürgeranhörung zur 11. Änderu ng des Flächennutzungsplans am
18.05.2005 wurde von Seiten der heutigen Anwohner i m Bereich des geplanten Stadionstand-
ortes an der Nieberdingstraße die Frage gestellt, o b und wo in vergleichbarer Innenstadtlage
ein Ersatz für den im Plangebiet heute vorhandenen preisgünstigen Wohnraum geschaffen
werden könne. Die Vertreter der Verwaltung haben hi erzu seinerzeit ausgeführt, dass im Falle
der konkreten Aufgabe der heute im Plangebiet vorha ndenen Wohnungen städtische Dienst-
stellen bei der Vermittlung von Ersatzwohnungen unt erstützend tätig sein werden. Die Vertreter
der Verwaltung haben jedoch auch deutlich darauf hi ngewiesen, dass sich diese Frage noch
nicht im Zusammenhang mit der anstehenden 11. Änder ung des Flächennutzungsplans stellt,
da die heutigen Nutzungen und dabei insbesondere au ch die vorhandenen Wohnungen bei ei-
ner Überplanung durch die 11. FNP-Änderung weiterhin Bestandsschutz genießen würden. Erst
nach Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Fall eines - zurzeit allerdings noch
nicht absehbaren - konkreten Stadionprojektes ändert sich diese Rechtslage.
4
2. Änderungsbereich
Das Plangebiet wird begrenzt durch den Albersloher Weg im Osten, die Umgehungsstraße (B
51) im Süden und den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im Norden und Westen.
Der Änderungsbereich ist damit identisch mit der Ab grenzung des Gebietes zum Aufstellungs-
beschluss für den Bebauungsplan Nr. 419 „Nieberding straße“ (vgl. Anlage zur Ratsvorlage Nr.
520/2003).
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 11 ha.
3. Änderungsinhalte
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das P langebiet als gemischte Baufläche, als
Gewerbegebiet und als Fläche für den Gemeinbedarf ( Zweckbestimmung Post sowie ohne
Zweckbestimmung) dar. Innerhalb der gemischten Bauf läche ist noch eine bestehende Jugend-
einrichtung durch das Planzeichen Jugendheim gekennzeichnet. Südlich des Dortmund-Ems-
Kanals ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt, die ein Teilstück
einer durchgängigen Grünverbindung entlang des DEK bildet.
3.1 Sondergebiet Stadion
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wer den Flächen, die im wirksamen FNP
bisher als gemischte Baufläche, Gewerbegebiet und a ls Gemeinbedarfsfläche dargestellt sind,
zum „Sondergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO u mgewidmet. Innerhalb des Stadion-
bauwerks sollen auch sportaffine, kleinteilige und untergeordnete kommerzielle Einrichtungen,
wie z.B. Büros, Läden und Gastronomie, untergebrach t werden können. Näheres hierzu wird im
bereits oben angeführten, noch aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 419 geregelt werden.
4 Siehe hierzu die Niederschrift über die Bürgeranhö rung nach § 3 (1) BauGB zur 11. Änderung des Fläche nnut-
zungsplanes am 18.05.2005, Seiten 3, 4 und 8, in der Anlage 3 zur Vorlage V/0591/2007.
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3.2 Öffentliche Parkplatzfläche
Für den ruhenden Verkehr werden für eine zunächst g eplante 1. Stadionausbaustufe von ca.
15.000 Zuschauern im Rahmen der 11. FNP-Änderung zu nächst zwei zusätzliche Stellplatzan-
lagen im unmittelbaren Umfeld des Stadions, im nord östlichen und im südwestlichen Randbe-
reich des Plangebietes, vorgesehen, deren konkrete Größenordnung allerdings erst im weiteren
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 9 im Zusammenhang mit einer konkreten
Stadion-Bauwerksplanung zu dimensionieren sein wird.
Darüber hinaus wird davon ausgegangenen, dass die i m benachbarten Umfeld des geplanten
Stadions vorhandenen Stellplatzanlagen des Cineplex -Kinos, der Halle Münsterland, des Stadt-
hauses 3 und des Park & Ride- Platzes im Bereich de r Feuerwache II mit insgesamt ca. 2.500
Stellplätzen
5 bei Veranstaltungen im Stadion grundsätzlich mitgenutzt werden können.
Außerhalb des Plangebietes der 11. FNP-Änderung sin d im „Masterplan / Integriertes Hand-
lungskonzept Stadthäfen Münster“ (vgl. Vorlage Nr. 1067/2003) darüber hinaus zwei weitere
Stellplatzanlagen nördlich und südlich des Stadthaf ens 2 vorgesehen. 6 Für eine Umsetzung
dieses Planungsziels ist zu einem späteren Zeitpunk t im Rahmen einer weiteren bauleitplaneri-
schen Konkretisierung dieser Zielsetzung eine weite re FNP-Änderung für den Gesamtbereich
der beiden Entwicklungsschwerpunkte „Stadthafen 2“ und „Hawerkamp“ erforderlich, die dann
ggf. auch die Stellplatzerfordernisse eines möglich en Ausbaus des Stadions auf ca. 30.000 Zu-
schauer mit berücksichtigen wird.
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
4.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der An-
lage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches ers tellt worden. Umfang und Detaillie-
rungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene d es Flächennutzungsplans (FNP). Die
Ergebnisse resultieren aus vorhandenen Daten und Fa chplanungen wie Umweltkataster, Alt-
lastenkataster, Grünordnung sowie Untersuchungen zu m Lärm sowie zu Tierarten, die im Rah-
men der FNP-Änderung durchgeführt wurden.
Im Rahmen der nachfolgenden Aufstellung des Bebauun gsplans Nr. 419 werden die Belange
des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege der konkrete-
ren Planebene entsprechend ermittelt und berücksichtigt.
4.2 Kurzdarstellung der Planung
Die 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzu ngsplans umfasst den Bereich Nieber-
dingstraße zwischen Dortmund-Ems-Kanal, Umgehungsst raße und Albersloher Weg. Das Ziel
ist, die bisherigen Darstellungen des FNP als gemis chte Bauflächen, als Gewerbegebiet sowie
als Gemeinbedarfsflächen in „Sondergebiet (SO) Stadion“ zu ändern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden di e planungsrechtlichen Voraussetzungen
für ein Fußballstadion mit einer Kapazität von mind estens ca. 15.000 Zuschauern (im Endaus-
bau bis zu ca. 30.000 Zuschauern) geschaffen. Für d en ruhenden Verkehr sind im Änderungs-
bereich langfristig zwei öffentliche Parkplatzfläch en vorgesehen. Die Darstellung der parallel
zum DEK verlaufenden Grünfläche im wirksamen FNP is t von der 11. Änderung nicht betroffen.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 11 ha.
5 Vgl. Masterplan Stadthäfen Münster - Blatt 3 „Verkehrs- und Parkkonzept“
6 Vgl. Masterplan Stadthäfen Münster - Blatt 3 „Verkehrs- und Parkkonzept“
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4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
Von den in § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umwelt schutzzielen in Fachgesetzen und -plä-
nen sind für die 11. Änderung des Flächennutzungspl ans neben den Vorschriften des Bauge-
setzbuches im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen:
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: Berücksichtigung der Lärmim-
missionen, Lufthygiene (s. Kap. 4.4.1);
• Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NRW , Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) und
79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie): Berücksichtigu ng des Eingriffs in Natur und Land-
schaft, Berücksichtigung von Schutzobjekten sowie v on geschützten Tierarten (s. Kap.
4.4.2);
• Bundes- und Landesbodenschutzgesetz: hier u. a. Be rücksichtigung der Altlastensituation
(s. Kap. 4.4.3).
Schutzausweisungen
Im Bereich des geplanten Stadionstandortes an der N ieberdingstraße befindet sich eine als Na-
turdenkmal festgesetzte Silberweide (ND 401). Anson sten befinden sich im Änderungsbereich
des FNP keine Schutzausweisungen des Natur- und Umw eltschutzes (Wasserschutzgebiete
etc.). Von der Planung sind keine Gebiete von gemei nschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)
oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
4.4.1 Menschen
Der Standort Nieberdingstraße wird überwiegend durc h gewerbliche und gemischte Nutzungen,
wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eichamt und Ge bäude der Telekom geprägt. Teilweise
bestehen Wohnnutzungen. In den Bereichen am DEK sow ie an der WLE-Strecke, in denen der
Gehölzaufwuchs waldartigen Charakter angenommen hat , zeigen Trampelpfade und Müllein-
trag eine Freizeitnutzung an. Diese vorhandenen Nut zungen werden mit der Stadionplanung
voraussichtlich vollständig überplant.
Im Hinblick auf mögliche umweltbezogene Auswirkunge n auf den Menschen sind insbesondere
die Lärmemissionen relevant. Für die lärmtechnische Beurteilung des Standorts ist der Stadi-
onlärm auf Grund seiner weitreichenden Wirksamkeit besond ers zu berücksichtigen. Die Ent-
fernung zum nächstgelegenen „Reinen Wohngebiet“ (WR) im Bereich Boelckeweg / Torminweg
als zu berücksichtigender immissionsempfindlicher N utzung beträgt ca. 540 m ab angenomme-
ner künftiger Spielfeldmitte. Bei den Untersuchunge n zum Lärm (s. Vorlage 1018/2002 „Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung Münsterlandstadion “) wurden Zuschauerzahlen von 15.000
bzw. 24.000 zu Grunde gelegt. Bei einem Stadionausb au auf Kapazitäten für 30.000 Zuschauer
sind die Schallemissionswerte dementsprechend anzup assen. Dies ist im weiteren Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 in einer schalltechnischen Untersuchung in Ab-
hängigkeit der geplanten Nutzungen und auf Grundlag e einer konkreten Stadionplanung zu be-
rücksichtigen.
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zu Lärmem issionen
7 zeigt sich, dass am Standort
an der Nieberdingstraße ein Fußballstadion unter Be achtung folgender Voraussetzungen
grundsätzlich möglich ist:
- Spiele an Werktagen in der Ruhezeit (20 bis 22 Uh r) können lediglich als seltene Ereig-
nisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) stattfinden 8 bzw.
7 Vergleiche Kapitel „Schalltechnische Beurteilung“ der Anlage 2 zur Vorlage 1018/2002, Seiten 3 – 6.
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- am Stadion sind schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die bei hohem Zu-
schaueraufkommen (24.000 Zuschauer und mehr) ggf. b is zur Notwendigkeit eines ge-
schlossenen Stadiondaches führen können. 9
Das Staatliche Umweltamt (StUA - inzwischen Bezirks regierung Münster) hat jedoch in seinem
Schreiben vom 22.04.03 erklärt, dass aufgrund dort vorliegender Erfahrungen „… für den
Standort Nieberdingstraße sicherlich eine Planung m öglich sein wird, die keine Immissions-
richtwertüberschreitungen in der Nachbarschaft zur Folge hat.
Dabei wird bei dieser Einschätzung davon ausgegange n, dass sich in den unmittelbar angren-
zenden Bereichen der Kern-, Sonder-, Gewerbe- und I ndustriegebiete keine Wohnnutzungen
befinden.“
Im Falle genehmigter Wohnnutzungen hält das StUA ei ne lärmtechnische Untersuchung - in
Ergänzung zu den bereits durchgeführten lärmtechnis chen Untersuchungen - allerdings bereits
im Rahmen der 11. FNP-Änderung für erforderlich.
Demgegenüber steht die Auffassung der Verwaltung, d ass für betriebsbezogene Wohnungen
grundsätzlich dieselben Immissionsrichtwerte gelten , die für das betreffende Gebiet (Kern-,
Sonder-, Gewerbe- oder Industriegebiet) zulässig si nd. Denn der Gesetzgeber hat ausnahms-
weise zugelassen, dass Betriebsinhaber und Betriebs leiter in einem Gewerbe- oder Industrie-
gebiet wohnen dürfen, obwohl in einem Gewerbe- und Industriegebiet auch belästigende Be-
triebe untergebracht werden können. Selbst für eine n belästigenden Betrieb kann eine Be-
triebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnung zugelasse n werden. Hieraus folgt nach Auffassung
der Verwaltung, dass die Betriebsinhaber- bzw. Betr iebsleiterwohnung nicht
den Schutzan-
spruch beanspruchen kann, wie eine Wohnung in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet
(WR oder WA).
Für genehmigte Betriebsinhaber- oder Betriebsleiter wohnungen in den an den geplanten Stadi-
onstandort angrenzenden Gewerbe- oder Industriegebi eten ist insoweit nicht von besonderen
Immissionsschutzproblemen auszugehen.
Hinsichtlich einer betriebsunabhängigen Wohnnutzung hat eine von der Verwaltung durchge-
führte Überprüfung innerhalb eines rund 500 m große n Radius um eine zukünftige Spielfeld-
mitte ergeben, dass innerhalb dieses Radius keine G enehmigungen für Wohnnutzungen erteilt
worden sind.
Die heute im Änderungsbereich noch vorhandene Wohnn utzung wird entsprechend der Zielpla-
nung zur Sicherung des Stadionstandortes vollständi g überplant, so dass diesbezüglich keine
Lärmimmissionsprobleme gegeben sein werden.
8 Das damalige Staatliche Umweltamt (StUA; inzwische n Bezirksregierung Münster, Dezernate 52, 53 u. 56) hat in
seinen Stellungnahmen vom 22.04.03 und 21.06.05 sei ne Position dargelegt, wonach die Werktagsspiele ni cht als
seltene Ereignisse im Sinne der 18. BImSchV zu werten seien.
Die Fragestellung, ob die Notwendigkeit und die Mög lichkeit besteht, Werktagsspiele als seltene Ereignisse im Sin-
ne der 18. BImSchV geltend zu machen, wird jedoch n icht auf Ebene des Flächennutzungsplans abschließen d ge-
prüft. Diese Fragestellung soll auf Basis einer im konkreten Realisierungsfall noch vorzunehmenden konkreten Sta-
dionplanung mit entsprechender Lärmuntersuchung im Rahmen des dann noch erforderlichen Bebauungsplanverfah-
rens abschließend behandelt werden.
9 Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr.
419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst hatte (Vorlage 520/2003),
als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt wer den. Auf der Grundlage des dann vorliegenden Hochba uent-
wurfs für das Stadion wird dann im Rahmen dieses Au fstellungsverfahrens durch ein entsprechendes Lärmsc hutz-
gutachten zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemiss ionen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immis sions-
richtwerte im Bereich der Wohnbebauung Boelckeweg / Torminweg eingehalten werden können bzw. welche zu-
sätzlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret be stehender
Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellend en Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schallschutztechn ische Maß-
nahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den potenzie llen, erheblichen negativen Umweltaus-
wirkungen durch den Stadionlärm im - der 11. FNP-Än derung noch nachfolgenden - Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Grun dlage einer dann vorliegenden konkreten
Stadion-Bauwerksplanung mit geeigneten Maßnahmen en tgegenzuwirken ist. Gemäß der bis-
herigen lärmtechnischen Untersuchung könnte sich - in Abhängigkeit von den geplanten Zu-
schauerzahlen - im Falle der Nicht-Anwendbarkeit vo n Regelungen hinsichtlich seltener Ereig-
nisse unter Umständen auch die Notwendigkeit eines geschlossenen Stadiondaches ergeben.
Für die mit der 11. FNP-Änderung verbundenen Planun gsstufe der vorbereitenden Bauleitpla-
nung wird insbesondere auf die seinerzeit abgegeben e, maßgebliche Kernaussage des damali-
gen StUA Bezug genommen, dass aufgrund dort vorlieg ender Erfahrungen „…für den Standort
Nieberdingstraße sicherlich eine Planung möglich se in wird, die keine Immissionsrichtwertüber-
schreitungen in der Nachbarschaft zur Folge hat.“
Der durch die Stadionplanung induzierte Verkehrslär m
wirkt im Allgemeinen nicht großräumig,
sondern im Umfeld der Lärmquellen (Kfz-Stellflächen mit Zu- und Abfahrten sowie angrenzende
Straßenabschnitte). Bei diesen eher punktuell auftr etenden Konflikten ist davon auszugehen,
dass sie mit einem tragbaren Aufwand lösbar sind. D iese Einschätzung gründet sich darauf,
dass im direkten Umfeld des Änderungsbereichs keine besonders schützenswerten Nutzungen
liegen bzw. diese überplant werden.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 419 ist der Verkehrslärm mit
seinen spezifischen Ausbreitungsbedingungen auf Gru nd der Gebäudestruktur vor Ort, der ge-
nauen Lage der Zu- und Abfahrten und der Parkplätze etc. sowie der Frage, ob und welche
baulichen Änderungen an Straßen zur Projektverwirkl ichung erforderlich sind, zu berücksichti-
gen.
Bezüglich der Lufthygiene
bestehen Vorbelastungen, insbesondere durch den Kf z-Verkehr und
siedlungstypische Emissionen (z.B. Hausbrand, Produktionsprozesse) entsprechend der für das
Stadtgebiet auftretenden siedlungsraumtypischen Hin tergrundbelastung. Die im Änderungsbe-
reich zu erwartende Erhöhung der Luftbelastung hins ichtlich der beiden Schadstoffkomponen-
ten Feinstaub und Stickstoffdioxid durch die Parkpl atznutzung führt im Vergleich mit Referenz-
angaben zur überschlägigen Ermittlung (APUG NRW, 20 04) voraussichtlich nicht zu einer Ü-
berschreitung von Grenzwerten.
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist die Plan ung des Stadions im zentralen Bereich
der südöstlichen Innenstadt eine Maßnahme zur Verri ngerung der zu erwartenden Emissionen
durch zuschauerbedingten Kfz-Verkehr. Durch Nutzung smöglichkeiten des ÖPNV und die Er-
reichbarkeit des Standortes zu Fuß oder mit dem Fah rrad sind weniger Kfz-Fahrten gegenüber
einem Standort an der Peripherie, der ansonsten übe rwiegend durch motorisierten Individual-
verkehr angesteuert würde, zu erwarten.
4.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Auf Teilflächen im Westen und Süden des Änderungsbe reiches, welche im wirksamen Flä-
chennutzungsplan als Gemeinbedarfs- und gemischte B auflächen dargestellt, jedoch unbebaut
geblieben sind, hat sich Gehölzaufwuchs mit Waldcha rakter überwiegend aus heimischen
Laubbaum- und Straucharten (Hybridpappeln, Weiden, Hainbuchen, Birken etc.) entwickelt. Der
Boden ist stellenweise stark durch alte Steinschott er- und Geröllschuttablagerungen beein-
trächtigt. Ergänzt werden die Flächen durch untersc hiedlich strukturierte Brachflächen. Diese
Flächen sind als lokal bedeutsame Biotopstrukturen (Trittsteinbiotope) für Tiere und Pflanzen
innerhalb des ansonsten stark verdichteten Siedlung sbereiches einzustufen. Sie sind als
schutzwürdige Biotope (Nr. 97 und 107) im Rahmen de r Stadtbiotopkartierung sowie im Biotop-
kataster der LÖBF (BK 4011-597/607) erfasst.
Im östlichen Gehölzrandbereich dieser Sukzessionsfl ächen stockt eine Silberweide, die als Na-
turdenkmal (ND 401) ausgewiesen wurde und gemäß der „Ordnungsbehördlichen Verordnung
zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusa mmenhang bebauten Ortsteile und des
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Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der S tadt Münster vom 03.04.2001“ (Natur-
denkmalverordnung) geschützt ist. In diesen Teilber eichen des geplanten Stadionstandortes
sind die ökologischen Funktionen und die biologisch e Vielfalt als höherwertig einzustufen. Die
darüber hinaus vorhandenen Grünstrukturen und -fläc hen im Änderungsbereich übernehmen
ergänzende Funktionen zu den schutzwürdigen Bereichen.
Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Aspekte wurde n Beobachtungen des Umweltforums und
des Naturschutzbundes (NABU Münster e.V., Stellungn ahme vom 24.06.05) zum Vorkommen
von streng geschützten Fledermaus- und Vogelarten b erücksichtigt und eine gutachterliche Un-
tersuchung durchgeführt. Als Ergebnis des Gutachten s ist festzuhalten, dass insgesamt sechs
Fledermausarten die an den Änderungsbereich angrenz enden Wasser- und Uferflächen des
Dortmund-Ems-Kanals nutzen. Im Änderungsbereich sel ber war mit Ausnahme der Was-
serfledermaus, die in unmittelbarer Nähe des DEK an getroffen wurde, lediglich die Zwergfle-
dermaus festzustellen. Die Zwergfledermaus nutzt di e Flächen des Änderungsbereichs zur
Jagd auf Insekten und es ist davon auszugehen, dass sie in den Gebäuden Ritzen und Spalten
als Unterschlupf nutzt. Bei der Zwergfledermaus han delt es sich um einen sogenannten Kultur-
folger, eine Art, welche im Bereich menschlicher Si edlungen lebt. Die Zwergfledermaus kommt
flächendeckend im gesamten Stadtgebiet vor und gilt als häufigste Fledermausart in Münster.
Ein Vorkommen des Grünspechtes ist aufgrund des Vorhandenseins von Bruthöhlen in Bäumen
sowie Sichtbeobachtungen der Art wahrscheinlich. De r Grünspecht gilt als mäßig häufiger Brut-
vogel in Münster und kommt ebenfalls auch in der In nenstadt vor. Der Turmfalke nutzt das Ge-
biet gelegentlich zur Jagd.
Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation
Im Rahmen der Planung wird die gesamte Fläche in An spruch genommen und größtenteils ver-
siegelt bzw. bebaut. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der begrenzten Platzverhält-
nisse am Standort eine Erhaltung der wertvolleren S trukturen nicht bzw. nur in Randbereichen
möglich ist. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 ist die Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung für diese erheblichen Eingr iffe in Natur und Landschaft unter Berück-
sichtigung von bereits vorhandenen bzw. zulässigen Eingriffen durchzuführen. Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster sind in ausreichendem Umfang Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft
(kurz: Ausgleichsmaßnahmen) dargestellt, welche als Kompensationsflächen geeignet sind.
Wegen des großen Umfangs (ca. 6.600 ha) dieser Fläc hen im FNP handelt es sich hierbei um
die Kennzeichnung von geeigneten Suchräumen für Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.
Durch die Überplanung gehen auch die Jagdgebiete de r Zwergfledermaus verloren. Da die
Nutzung der Gebäude als Quartiere für die Zwergfled ermaus seitens des Gutachters vermutet
wird, ist davon auszugehen, dass beim Abriss der Ge bäude Unterschlupfmöglichkeiten verloren
gehen.
Im Rahmen der konkreten Stadionplanung sind auf Bas is einer aktualisierten Bestandserhe-
bung die notwendigen Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen, die im Gutachten
exemplarisch genannt sind, zu prüfen. Unter diesen Voraussetzungen ist mit Beeinträchtigun-
gen der Population in Münster nicht zu rechnen. Hin sichtlich des Grünspechtes ist davon aus-
zugehen, dass die Mindestansprüche dieser Art bei N utzung des Standortes mit einem Stadion
nicht mehr erfüllt sein werden und diese Art dort nicht mehr vorkommen wird. Dieser Verlust des
Standortes an der Nieberdingstraße wird als Fazit d es Gutachtens aber keinen Einfluss auf die
Population im Stadtgebiet Münster haben. Es ist keine Abnahme zu befürchten.
Im Fazit ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltau swirkungen hinsichtlich streng geschützter
Arten nicht zu erwarten sind bzw. Beeinträchtigunge n durch geeignete Maßnahmen, die im Ein-
zelnen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Be bauungsplans Nr. 419 festzulegen sind,
aufgefangen werden können.
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4.4.3 Boden / Altlasten
In den überbauten und versiegelten Flächen des Ände rungsbereiches sind die natürlichen Bo-
denfunktionen nicht mehr erhalten. Auch im Bereich der gehölzbestandenen Flächen sind die
Böden durch Steinschotter- und Geröllschuttablageru ngen beeinträchtigt. Im östlichen Bereich
des Standortes befinden sich Bodenablagerungen.
Im Hinblick auf die Bodenschutzklausel des Baugeset zbuches (BauGB) und einen entspre-
chend sparsamen Umgang mit Grund und Boden, bei Nac hverdichtung und Wiedernutzbarma-
chung von Flächen bzw. Maßnahmen zur Innenentwicklu ng ist zu berücksichtigen, dass ein im
Innenbereich gelegener und auf Grund der bereits vo rhandenen Versiegelungen entsprechend
vorbelasteter Standort für die Stadionplanung ausge wählt wurde. Die Planung steht der Boden-
schutzklausel nicht entgegen. Der mit der Planung v erbundene höhere Bodenversiegelungs-
grad ist bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 419 zu berücksichtigen (s. Punkt 4.4.2).
Im Bereich des Standortes sind drei Altlasten bzw. Altlasten-Verdachtsflächen im Altlastenka-
taster erfasst - eine flächenhafte Kennzeichnung so wie zwei Planzeichen. Es handelt sich um 2
verfüllte Bombentrichter sowie um ein ehemaliges Ka sernengelände, dessen Erdreich mit poly-
zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Min eralölkohlenwasserstoffen belastet ist.
Bei einem Stadionneubau sind entsprechende Sanierun gs- bzw. Entsorgungsmaßnahmen
durchzuführen. Diese sind als planungsbedingte Umweltentlastungen einzustufen.
4.4.4 Wasser
Fließ- oder Stillgewässer sind im Änderungsbereich des FNP nicht vorhanden. Die Grundwas-
serneubildung ist im Ist-Zustand entsprechend der b estehenden Versiegelungssituation bereits
eingeschränkt. Als Minimierungsmaßnahme, die im weiteren Planverfahren zu prüfen ist, kommt
beispielsweise die Versickerung von Niederschlagswa sser in Frage. Die zu erwartende Erheb-
lichkeit der Umweltauswirkungen durch die Flächenin anspruchnahme und -versiegelung ist für
das Schutzgut Wasser auf Ebene des Flächennutzungsplans als eher gering einzustufen.
4.4.5 Klima / Luft
Hinsichtlich des Lokalklimas ist am Standort Nieber dingstraße zu unterscheiden zwischen dem
Klima der stark verdichteten Siedlungsbereiche auf den versiegelten und bebauten Flächen als
Teil der innerstädtischen Wärmeinsel einerseits und dem Mikroklima der gehölzbestandenen
Flächen im Westen und Süden andererseits. Diese wal dartigen Bestände erfüllen positive
Funktionen durch die Filterung von Luftschadstoffen sowie den Schattenwurf der Bäume. Durch
die Flächeninanspruchnahme und -versiegelung im Rah men der Stadionplanung können diese
Funktionen nicht mehr bzw. nur stark eingeschränkt erhalten bleiben. Diese Auswirkungen wer-
den im Rahmen der Ermittlung der Auswirkungen auf N atur und Landschaft im weiteren Verfah-
ren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 mit berücksichtigt (s. Punkt. 4.4.2). Generelle
Restriktionen gegen die 11. FNP-Änderung aufgrund d er klimatischen Situation am Standort
sind nicht erkennbar.
Das Thema Luftschadstoffe wird unter Punkt 4.4.1, Stichwort Lufthygiene,
behandelt.
4.4.6 Landschaft / Siedlungsbild
Der Änderungsbereich ist sowohl durch die vorhanden e gemischte und gewerbliche Nutzung
als Teil des Siedlungsraumes als auch durch den wal dartigen Gehölzaufwuchs als Land-
schaftselement innerhalb des Siedlungsraumes gepräg t. Mit der Stadionplanung ist eine weit-
gehende Inanspruchnahme dieser Strukturen verbunden . Das Stadion wird als herausragendes
Bauwerk zukünftig die Fläche und die Umgebung präge n und bestehende Sichtbeziehungen
verändern. Diesen und weiteren möglichen Umweltausw irkungen, wie z.B. Lichtimmissionen
(Flutlichtanlage) ist im weiteren Verfahren zur Auf stellung des Bebauungsplans Nr. 419 mit ge-
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eigneten Maßnahmen zu begegnen. Generelle Restrikti onen gegen die 11. FNP-Änderung auf-
grund des Landschafts- bzw. Siedlungsbildes sind nicht erkennbar.
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter
Von der Planung sind keine Denkmäler bzw. denkmalwü rdigen Gebäude betroffen. Hinsichtlich
des notwendigen Abrisses der vorhandenen Gebäude im Zusammenhang mit der Stadionpla-
nung sind auf Ebene des FNP keine umweltbezogenen Auswirkungen erkennbar.
4.5 Wechselwirkungen
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den aufge-
führten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und
nicht zu vermuten.
4.6 Nichtdurchführung der Planung
Im Falle der Nichtdurchführung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans wäre davon aus-
zugehen, dass die bisherige Nutzung als gemischte b zw. gewerbliche Flächen sowie als Ge-
meinbedarfsflächen bestehen bliebe und die schutzwü rdigen Biotope mit sukzessiven Verände-
rungen erhalten blieben. Sofern anderweitige Planun gen für den Standort an der Nieber-
dingstraße in Frage kämen, wären die umweltbezogene n Auswirkungen der jeweiligen Planung
im erforderlichen Bauleitplanverfahren ebenfalls zu berücksichtigen.
4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf der Grundlage der Ergebnisse vorhergehender umf angreicher Standorteignungsbewertun-
gen wurden im Rahmen des vorliegenden Umweltberichtes lediglich noch die beiden Standorte
- Stadthafen 2 (gemischte Baufläche und Gewerbegebiet),
- Theodor-Scheiwe-Straße (gemischte Baufläche, Gewerbe- u. Industriegebiet)
als potenzielle räumliche Alternativen zum Standort Nieberdingstraße betrachtet.
Diese Standorte liegen wie der Bereich Nieberdingst raße im südöstlichen Bereich der Innen-
stadt und weisen eine vergleichbar gute Erreichbarkeit wie der Standort Nieberdingstraße auf.
Der Standort Stadthafen 2 ist hinsichtlich des Stadionlärms bei einem etwas geringer zu erwar-
tenden Konflikt zum nächstgelegenen „Reinen Wohngeb iet“ (Torminweg / Boelckeweg) insge-
samt gesehen ähnlich zu beurteilen wie der Bereich Nieberdingstraße.
Der Standort Theodor-Scheiwe-Straße ist auf Grund seiner Nähe zum „Reinen Wohngebiet“
(Torminweg / Boelckeweg, Abstand ca. 300 m) deutlich ungünstiger zu beurteilen. Konflikte sind
deshalb bereits bei der geringeren Stadionkapazität von 15.000 Zuschauern und auch bei Spie-
len außerhalb der Ruhezeiten zu erwarten. Es würde ein dementsprechend hoher bis sehr ho-
her schallschutztechnischer Aufwand (ggf. geschloss enes Dach) entstehen. Details hierzu sind
der Vorlage Nr. 1018/2002 zu entnehmen.
Hinsichtlich Verkehrslärm und Lufthygiene gelten fü r die beiden Alternativstandorte die Ausfüh-
rungen zum geplanten Standort an der Nieberdingstraße.
Bezüglich Natur und Landschaft sowie Boden, Wasser und Klima ist am Stadthafen 2 der Zu-
stand als gewerbliche und gemischte Baufläche mit e inem hohem Versiegelungsgrad zu beur-
teilen; damit sind eine geringe Funktionserfüllung bzw. Wertigkeit sowie Vorbelastungen für die-
se Schutzgüter zu Grunde zu legen.
Der Standort Theodor-Scheiwe-Straße ist gemäß Bebauungsplan Nr. 348 als Gewerbe- und I n-
dustriegebiet sowie Kerngebiet festgesetzt. In den östlichen, bislang nicht bebauten Bereichen
dieses Standortbereiches haben sich Flächen mit Geh ölzaufwuchs und Brachflächen entwi-
ckelt. Im Norden und Osten sind Flächen für Maßnahm en zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Natur und Landschaft entlang des renaturierten Honebaches festgesetzt.
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Schutzwürdige Biotope der Stadtbiotopkartierung bzw . des LÖBF-Katasters sind an beiden Al-
ternativstandorten nicht betroffen. Hinsichtlich ge schützter Tierarten ist bei beiden Standorten
nicht auszuschließen, dass die Zwergfledermaus als Kulturfolger und in Münster flächende-
ckend vorkommende Art Gebäuderitzen und -spalten al s Quartiere und die umgebenden Flä-
chen zur Jagd nutzt. Dies wäre im Falle konkreterer Planung zu berücksichtigen.
Altlasten bzw. Altlasten-Verdachtsflächen, die bei einer Umnutzung erhöhte Entsorgungskosten
nach sich ziehen, sind auf beiden Standorten vorhanden.
Zusammengefasst sind auf Ebene des Flächennutzungsp lans für die Standortalternative Stadt-
hafen 2 keine deutlichen umweltbezogenen Standortnachteile gegenüber dem Standort Nieber-
dingstraße erkennbar, wogegen der Standort Theodor-Scheiwe-Straße durch die zu erwartende
Lärmemissionsproblematik zum benachbarten „Reinen Wohngebiet“ (Torminweg / Boelckeweg)
verstärkt Restriktionen aufweist.
Im Übrigen wäre es für einen Stadionstandort im Ber eich Stadthafen 2 erforderlich, das vorhan-
dene Hafenbecken in die Standortentwicklung mit ein zubeziehen und - zumindest in Teilen - zu
überbauen.
Für einen Teilbereich des untersuchten Standortes Theodor-Scheiwe-Straße besteht inzwi-
schen aktuell eine - gem. rechtskräftigem Bebauungs plan Nr. 348 konforme - konkrete Nut-
zungsabsicht für den Eckbereich Albersloher Weg / B 51.
4.8 Überwachung (Monitoring)
Ggf. werden im weiteren Verfahren zur Aufstellung d es Bebauungsplans Nr. 419 auf Basis der
konkreten Planung Überwachungsmaßnahmen zu benennen sein. Maßnahmen zum Monitoring
werden auf der Planungsebene des FNP nicht erforder lich. Unbenommen ist dabei die regel-
mäßige Überprüfung im Rahmen der Fortschreibung des FNP.
4.9 Zusammenfassung
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans hat zum Z iel, den Bereich Nieberdingstraße zwi-
schen Dortmund-Ems-Kanal, Umgehungsstraße (B 51) un d Albersloher Weg als „Sondergebiet
(SO) Stadion“ darzustellen. Bisher sind die Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als
gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen und als Gewerbegebiet dargestellt. Die Entfer-
nung zum nächstgelegenen (reinen) Wohngebiet als lä rmimmissionsempfindlicher Nutzung be-
trägt ca. 540 m.
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zu Lärmem issionen
10 zeigt sich, dass am Standort
an der Nieberdingstraße ein Fußballstadion unter Be achtung folgender Voraussetzungen
grundsätzlich möglich ist:
- Spiele an Werktagen in der Ruhezeit (20 bis 22 Uh r) können lediglich als seltene Ereig-
nisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) stattfinden 11 bzw.
- am Stadion sind schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die bei hohem Zu-
schaueraufkommen (24.000 Zuschauer und mehr) ggf. b is zur Notwendigkeit eines ge-
schlossenen Stadiondaches führen können. 12
10 Vergleiche Kapitel „Schalltechnische Beurteilung“ der Anlage 2 zur Vorlage 1018/2002, Seiten 3 – 6.
11 Das damalige Staatliche Umweltamt (StUA - inzwisch en Bezirksregierung Münster) hat in seinen Stellung nah-
men vom 22.04.03 und 21.06.05 seine Position dargelegt, wonach die Werktagsspiele nicht als seltene Ereignisse im
Sinne der 18. BImSchV zu werten seien.
Die Fragestellung, ob die Notwendigkeit und die Mög lichkeit besteht, Werktagsspiele als seltene Ereignisse im Sin-
ne der 18. BImSchV geltend zu machen, wird jedoch n icht auf Ebene des Flächennutzungsplans abschließen d ge-
prüft. Diese Fragestellung soll auf Basis einer im konkreten Realisierungsfall noch vorzunehmenden konkreten Sta-
dionplanung mit entsprechender Lärmuntersuchung im Rahmen des dann noch erforderlichen Bebauungsplanverfah-
rens abschließend behandelt werden.
12 Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr.
419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst hatte (Vorlage 520/2003),
als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt wer den. Auf der Grundlage des dann vorliegenden Hochba uent-
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Dies ist im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Basis einer
konkreten Stadion-Bauwerksplanung zu berücksichtigen.
In Teilbereichen im Westen und Süden entspricht die aktuelle Nutzung nicht den Darstellungen
des wirksamen Flächennutzungsplans, so dass sich do rt sukzessive Gehölzaufwuchs entwi-
ckeln konnte, der im Rahmen der Stadtbiotopkartieru ng bzw. des Biotopkatasters der LÖBF als
schutzwürdig eingestuft worden ist.
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird voraussich tlich die gesamte Fläche in Anspruch
genommen und größtenteils versiegelt bzw. bebaut. E s ist davon auszugehen, dass auf Grund
der begrenzten Platzverhältnisse am Standort eine E rhaltung der wertvolleren Strukturen nicht
bzw. nur in Randbereichen möglich ist. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 419 ist die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzi erung für diese erheblichen Eingriffe in Natur
und Landschaft unter Berücksichtigung von bereits v orhandenen bzw. zulässigen Eingriffen
durchzuführen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind in ausreichendem
Umfang Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na-
tur und Landschaft dargestellt, welche als Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
geeignet sind.
Als Ergebnis des Gutachtens zum Vorkommen von stren g geschützten Tierarten (Fledermäuse,
Vögel) ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltausw irkungen nicht zu erwarten sind bzw. Be-
einträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, die im Einzelnen im weiteren Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, aufgefangen werden können.
Die Prüfung von Alternativstandorten ergibt für den Standort Stadthafen 2 keine auf Ebene des
Flächennutzungsplans ersichtlichen umweltbezogenen Standortnachteile gegenüber dem
Standort Nieberdingstraße , wogegen der Standort Theodor-Scheiwe-Straße durch die zu er-
wartenden Lärmemissionen zum benachbarten „Reinen W ohngebiet“ (Torminweg / Boelcke-
weg) verstärkt Restriktionen aufweist.
Im Übrigen wäre es jedoch für einen Stadionstandort im Bereich Stadthafen 2 erforderlich, das
vorhandene Hafenbecken in die Standortentwicklung m it einzubeziehen und - zumindest in Tei-
len - zu überbauen. Für einen Teilbereich des unter suchten Standortes Theodor-Scheiwe-
Straße besteht inzwischen aktuell eine - gem. rechtskräft igem Bebauungsplan Nr. 348 kon-
forme - konkrete Nutzungsabsicht für den Eckbereich Albersloher Weg / B 51.
Unter der Voraussetzung, dass bei einer Konkretisie rung der Planung im weiteren Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 geeignet e Maßnahmen im Hinblick auf die ge-
nannten, absehbaren Umweltauswirkungen getroffen we rden, sind mit der beabsichtigten 11.
Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussicht lichen erheblichen negativen Umwelt-
auswirkungen verbunden.
5. Gesamtabwägung
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen
Gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden und zur Verringe-
rung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen f ür bauliche Nutzungen sind die Möglich-
keiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Na chverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu nutzen. Die vorliegende Pla nung wird diesem Anspruch mit der Um-
wurfs für das Stadion wird dann im Rahmen dieses Au fstellungsverfahrens durch ein entsprechendes Lärmsc hutz-
gutachten zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemiss ionen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immis sions-
richtwerte im Bereich der Wohnbebauung Boelckeweg / Torminweg eingehalten werden können bzw. welche zu-
sätzlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret be stehender
Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellend en Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schallschutztechn ische Maß-
nahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.
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nutzung einer innerstädtischen, bisher bereits weit gehend baulich genutzten Fläche in vollem
Umfang gerecht.
Die Prüfung der drei unmittelbar benachbarten Alter nativstandorte Nieberdingstraße , Stadtha-
fen 2 und Theodor-Scheiwe-Straße im Rahmen des Umweltberichts ergibt, dass die Stan dorte
Nieberdingstraße und Stadthafen 2 unter Umweltgesichtspunkten gleichrangig zu bewert en
sind, während der Standort Theodor-Scheiwe-Straße durch die zu erwartenden Lärmemissio-
nen zum benachbarten „Reinen Wohngebiet“ (Torminweg / Boelckeweg) verstärkt Restriktionen
aufweist.
Da der Bereich Stadthafen 2 jedoch eine zu geringe Flächengröße aufweist (vgl. Vorlage
1018/2002, Begründung zu Beschlusspunkt 3.4 sowie A nlage 2, S. 11 ff. Mikrobereich „Stadt-
hafen 2“ ), erweist sich der Standort Nieberdingstraße hinsichtlich der Realisierungsfähigkeit des
Planungsziels einer vorsorglichen Standortsicherung für ein modernes Fußballstadion, das für
Spiele im Profibereich geeignet ist, als der einzig mögliche und unter Umweltkriterien als
gleichwertiger und nicht nachteiliger Standort.
5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich
In Teilbereichen im Westen und Süden des Plangebiet es entspricht die aktuelle Nutzung nicht
den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans, so dass sich dort sukzessive Gehölz-
aufwuchs entwickeln konnte, der im Rahmen der Stadt biotopkartierung bzw. des Biotopkatas-
ters der LÖBF als schutzwürdig eingestuft worden ist.
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird voraussich tlich die gesamte Fläche in Anspruch
genommen und größtenteils versiegelt bzw. bebaut we rden. Es ist davon auszugehen, dass auf
Grund der begrenzten Platzverhältnisse am Standort eine Erhaltung der wertvolleren Strukturen
nicht bzw. nur in Randbereichen möglich ist. Im wei teren Verfahren zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 419 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbila nzierung für diese erheblichen Eingriffe in Na-
tur und Landschaft unter Berücksichtigung von berei ts vorhandenen bzw. zulässigen Eingriffen
durchzuführen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind in ausreichendem Umfang Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwic klung von Boden, Natur und Landschaft
dargestellt, welche als Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind.
Als Ergebnis des Gutachtens zum Vorkommen von stren g geschützten Tierarten (Fledermäuse,
Vögel) ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltausw irkungen nicht zu erwarten sind bzw. Be-
einträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, die im Einzelnen im weiteren Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, aufgefangen werden können.
5.3 Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden.
Im Plangebiet befinden sich drei Altlastenverdachts flächen. Bei zwei Altlastenverdachtsflächen
handelt es sich um verfüllte Bombentrichter, die Mi tte der 1990er Jahre untersucht worden sind.
Im Zuge der Baumaßnahmen ist mit erhöhten Sanierung s- und Entsorgungskosten zu rechnen.
Bei der dritten Verdachtsfläche handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände, das an-
schließend durch verschiedene Gewerbebetriebe genut zt worden ist. Untersuchungen zur Ge-
fährdungsabschätzung haben Verunreinigungen des Erd reichs mit polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstoffe n ergeben. Bei einem Stadionbau sind
entsprechende Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
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5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster - Teilabschnitt
Münsterland - stellt den Bereich als Wohnsiedlungsb ereich für standort- und zweckgebundene
Nutzungen dar. Als City-Ergänzungsgebiet ist dieser Standort aufgrund seiner Zentralität und
der verkehrsgünstigen Lage besonders geeignet, über regional bedeutsame, oberzentrale Ein-
richtungen (wie z.B. ein größeres Fußball-Stadion) aufzunehmen. Die geplante 11. Änderung
des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster steht d amit grundsätzlich im Einklang mit den
Zielen der Landes- und Regionalplanung. Mit Schreib en vom 15.07.2005 und vom 24.09.2007
hat die Bezirksregierung Münster den Standort als „ aus landesplanerischer Sicht geeignet“ be-
wertet.
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Ver fahren gemäß Ratsbeschluss vom
11.12.2002“ wurde die Verwaltung unter Beschlussvorschlag 3.2 auch beauftragt, „… sukzessiv
den liegenschaftlichen Erwerb im Rahmen der allgeme inen Flächenvorsorge vorzunehmen .“ An
der Umsetzung dieses Auftrages arbeitet die Verwaltung weiterhin.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht
verändert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ a bschließend be-
schlossenen 11. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
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V/0233/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf, Bereich Nieberdingstraße (Münsterlandstadion) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 29.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf, Bereich Nieberdingstraße wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 In die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ein Hinweis auf das bereits heute schon bestehende Stadtbusangebot aufgenommen (Anlage 1, Punkt 2). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan- der wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplans nicht gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, aus Gründen des Immissionsschutzes schon zum jetzigen Zeit- punkt ein Lärmgutachten in Auftrag zu geben (Anlage 1, Punkt 3). 1.2.2 Der Anregung, einige Flächen im Süden und Westen des Änderungsbereichs im Flächennutzungsplan entsprechend ihrer derzeitigen Beschaffenheit als Wald darzustellen (Anlage 1, Punkt 4). 1.2.3 Der Stellungnahme, dass die Aufgabe der Nutzung durch das Kreiswehrersatz- amt am Standort Nieberdingstraße für die Bundeswehr nicht akzeptabel sei (An- lage 1, Punkt 5). Vorlagen-Nr.: V/0233/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 08.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0233/2008 1.2.4 Der Anregung, den Status Quo im Bereich Nieberdingstraße zu erhalten und das vorhandene Stadion an der Hammer Straße zu sanieren (Anlage 1, Punkt 6). 1.2.5 Den Beanstandungen bezüglich der Lärmschutzproblematik (Anlage 1, Punkt 7). 1.2.6 Dem Einwand, das Plangebiet als Mahnmal für eine ehemalige militärische Nut- zung nicht zu überplanen (Anlage 1, Punkt 8). 1.2.7 Der Anregung, beim Neubau des Fußballstadions auch Nebenplätze anzulegen (Anlage 1, Punkt 9). 2. Der Entwurf der 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns- ter im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf, Bereich Nieberdingstraße wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 29.08.2007 aufgestellte Entwurf zur 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 17.09.2007 bis zum 17.10.2007 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellte Stellungnahmen vorge- tragen. Über die Stellungnahmen soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.7 Beschluss gefasst werden. 2. Da die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Ergänzung der Begründung lediglich einen Hinweis darstellt und die Flächennutzungsplanänderung ansonsten nicht geändert wer- den soll, kann somit der abschließende Beschluss zur 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes erfolgen (Beschlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan
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Anlage 3 zur Vor- Bisherige Darstellung lage Nr. 233/2008 RI Gemischte Baufläche Grünflächen ST || MÜNSTER Parkanlage BR Sondergebiet Stadion — Fläche für Bahnanlagen Amt für —— a oanund Als Gewerbegebiet [D} Öffentliche Parkfläche Verkehrsplanung Altlast- / Verdachts- Plan zur 11. Änderung pn) Flächen für den fläche < 1 ha des fortgeschriebenen Bumunt] Gemeinbedarf Altlast- / Verdachts- ä Flächennutzungsplanes EI Jugendheim fläche > 1ha - EZ Post —£— Richtfunk — Stand: 11.07.2007 M.: 1: 15.000
V-0233-2008-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1
zur Vorlage Nr. 233/2008
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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf,
Bereich Nieberdingstraße
Im Rahmen der Offenlegung des Entwurfes zur 11. Änd erung des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplans vom 17.09. bis zum 17.10.2007 sind di e nachfolgend angeführten Stellungnah-
men vorgetragen worden:
A Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
1. Stadtwerke Münster / Netzgesellschaft mit Schrei ben vom 10.10.2007
Die Stadtwerke Münster geben Hinweise auf wichtige, bestehende Versorgungsleitungen
im Plangebiet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind erst für das spätere Bebauungs-
planverfahren relevant.
Ein Beschluss im Rahmen des FNP- Änderungsverfahrens erübrigt sich.
2. Stadtwerke Münster / ÖPNV mit Schreiben vom 18.0 9.2007
Die Stadtwerke Münster weisen darauf hin, dass die Reaktivierung der Bahnstrecke der
Westfälischen-Landeseisenbahn (WLE) ungewiss ist; d aher soll in der Begründung im Sin-
ne einer realistischen Planung ein stärkerer Hinwei s auf die bereits vorhandene Anbindung
durch das Stadtbusangebot erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Begründung werden am Ende von Kapitel 1 „Planungsanlass und Planungsziele“ die
heutigen und zukünftig vorgesehenen Verkehrsverhält nisse im Bereich des Änderungsge-
bietes beschrieben. Der vorletzte Abschnitt behande lt eine mögliche Reaktivierung der
Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) für den Persone nnahverkehr. Es ist sinnvoll, hier
auch auf das bereits heute schon bestehende Stadtbusangebot hinzuweisen.
Der Anregung sollte gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.1).
3. Bezirksregierung Münster – Dezernat 53 Umweltübe rwachung (ehem. Staatliches Umwelt-
amt StUA) mit Schreiben vom 16.10.2007
Es wird empfohlen, für den Fall, dass Betriebswohnu ngen in unmittelbarer Nachbarschaft
zum Stadionstandort vorhanden sind, aus Gründen des Immissionsschutzes schon zum
jetzigen Zeitpunkt ein Lärmgutachten in Auftrag zu geben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Gegensatz zu Dezernat 53 vertritt die Verwaltung der Stadt Münster die Auffassung,
dass für betriebsbezogene Wohnungen grundsätzlich d ieselben Immissionsrichtwerte gel-
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STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG/ Seite 2 von 8
ten, die für das betreffende Gebiet (Kern-, Sonder- , Gewerbe- oder Industriegebiet) zuläs-
sig sind. Denn der Gesetzgeber hat ausnahmsweise zu gelassen, dass Betriebsinhaber und
Betriebsleiter in einem Gewerbe- oder Industriegebi et wohnen dürfen, obwohl in einem
Gewerbe- und Industriegebiet auch belästigende Betr iebe untergebracht werden können.
Selbst für einen belästigenden Betrieb kann eine Be triebsinhaber- oder Betriebsleiterwoh-
nung zugelassen werden. Hieraus folgt nach Auffassu ng der Verwaltung, dass die Be-
triebsinhaber- bzw. Betriebsleiterwohnung nicht den Schutzanspruch beanspruchen kann,
wie eine Wohnung in einem reinen oder allgemeinen W ohngebiet (WR oder WA). Für ge-
nehmigte Betriebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnun gen in den an den geplanten Stadion-
standort angrenzenden Gewerbe- oder Industriegebiet en ist insoweit nicht von besonderen
Immissionsschutzproblemen auszugehen.
Hinsichtlich einer betriebsunabhängigen Wohnnutzung hat eine von der Verwaltung durch-
geführte Überprüfung innerhalb eines rund 500 m bre iten Radius um eine zukünftige Spiel-
feldmitte ergeben, dass innerhalb dieses Radius kei ne Genehmigungen für Wohnnut-
zungen erteilt worden sind.
Deshalb ist ein entsprechendes Gutachten im Rahmen des Verfahrens zur 11. Änderung
des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans entbehrlich.
Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.1).
4. Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit Schreiben vo m 24.09.2007 und vom 25.01.2008
Aufgrund eines Ortstermins werden einige Flächen im Süden und Westen des Plangebietes
als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes bzw. des L andesforstgesetzes NRW beurteilt.
Es wird angeregt, die betroffenen Flächen entsprech end als Wald im Flächennutzungsplan
darzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Flächen, die im Rahmen der 11. Änderung des FNP zukünftig als Sondergebiete mit
der Zweckbestimmung Stadion dargestellt werden sollen, sind im wirksamen FNP v ollflä-
chig als Siedlungsflächen dargestellt, nämlich als gemischte Bauflächen, als Gewerbege-
biet oder als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post bzw. ohne
Zweckbestimmung.
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort
aktuell noch vorhandener Nutzungen, um eine planung srechtlich umsetzbare, städtebaulich
geordnete und an übergeordneten gesamtstädtischen Z ielen orientierte bauliche Entwick-
lung ermöglichen zu können. Dabei ist Ergebnis der Standortuntersuchung, dass der
Standort mit einer Bruttofläche von ca. 10,5 ha zwa r für ein Stadion mit 24.000 und ggf.
auch 30.000 Zuschauern einschließlich der erforderlichen Stadion-Vorflächen ausreicht, die
Anlage von wünschenswerten zusätzlichen Trainingsplätzen am Standort jedoch nicht mög-
lich ist.
Erst mit Kenntnis eines konkreten Stadion-Neubaupro jektes wird zu einem späteren Zeit-
punkt das Verfahren zur Aufstellung des notwendigen Bebauungsplans fortgeführt werden.
Erst dann ist es möglich, Aussagen darüber zu treff en, dass ggf. Teilflächen des Waldes in
Randbereichen erhalten und im Bebauungsplan gesichert werden können.
An dieser Stelle wird ergänzend darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem ge-
planten Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Stadtstreck e Münster, Ausbau Lose 11 und
12) gem. den Planfeststellungsunterlagen in den vor handenen Waldbestand im Plangebiet
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eingegriffen wird, und zwar im Bereich nördlich des Bahndamms der WLE sowie entlang
des östlichen Kanalufers. Der Maßnahmenplan des zug ehörigen Landschaftspflegerischen
Begleitplans sieht in dem betroffenen Teilbereich u . a. die Maßnahme „Wald wieder her-
stellen“ vor.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.2).
5. Wehrbereichsverwaltung West mit Schreiben vom 08 .11.2007
Die Wehrbereichsverwaltung widerspricht der Planung eines Stadions. Das Gelände des
Kreiswehrersatzamtes (KWEA) Münster ist betroffen. Die Aufgabe der Nutzung durch das
KWEA am Standort Nieberdingstraße ist für die Bunde swehr nicht akzeptabel. Im Falle der
Aufstellung eines Bebauungsplans bittet die Wehrber eichsverwaltung dringend um weitere
Beteiligung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Er-
gebnisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Verfahren gemäß Ratsbeschluss
vom 11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauftragt, da s förmliche Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel ein zuleiten, den Bereich Nieber-
dingstraße als „Sondergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO darzustellen und nach-
folgend Voruntersuchungen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen.
Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen in tensiver und umfassender Standort-
eignungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschl üsse zu den jeweiligen Zwischen-
ergebnissen des Prüfverfahrens. 1
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort
aktuell noch vorhandener Nutzungen, um eine planung srechtlich umsetzbare, städtebaulich
geordnete und an übergeordneten gesamtstädtischen Z ielen orientierte bauliche Entwick-
lung ermöglichen zu können.
Ein modernes Fußballstadion, das die Möglichkeit un d Voraussetzung dafür bietet, per-
spektivisch gesehen auch Veranstaltungsort von Fußb allspielen im Profibereich sein zu
können, ist nach übergeordneter städtischer Zielset zung eine Einrichtung mit oberzentraler
Bedeutung und überregionaler Ausstrahlung, für die es auch innerhalb der Stadt Münster
einen zukunftsfähigen Standort geben sollte.
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 16. 07.2003 (Ratsvorlage Nr. 520/2003)
für den Bereich Nieberdingstraße gemäß § 2 (1) BauGB daher auch die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 419 zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der ü-
berbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsfläc hen beschlossen. Dieser Beschluss
war notwendig, damit die Umsetzung der oben genannt en Planungsziele nicht behindert
oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nut zungsänderungen erschwert oder un-
möglich gemacht wird.
Die Durchführung der 11. Änderung des FNP der Stadt Münster ist im Sinne einer vorsorg-
lichen Standortsicherung die planungsrechtliche Vor aussetzung dafür, auch die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 419 als Voraussetzung für e inen Stadionneubau im Bereich der
Nieberdingstraße bei einem konkreten Realisierungsanlass abschließen zu können.
1 Siehe hierzu insbesondere die Ratsvorlagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/ 2002.
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Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 wurde die Verwaltung un-
ter Beschlussvorschlag 3.2 auch beauftragt, „…sukzessiv den liegenschaftlichen Erwerb im
Rahmen der allgemeinen Flächenvorsorge vorzunehmen .“ An der Umsetzung dieses Auf-
trages arbeitet die Verwaltung weiterhin. In diesem Zusammenhang befindet sich die Ver-
waltung in Gesprächen mit der Bundesanstalt für Imm obilienaufgaben – Außenstelle Dort-
mund – als der zuständigen Grundstücksverwaltung. D ie Unterbringung des Kreis-
wehrersatzamtes ist in Münster nicht standortgebund en an die Nieberdingstraße. Im Zuge
der o. g. Gespräche zum Grunderwerb wird auch die F rage der zukünftigen Unterbringung
des KWEA zu klären sein.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauu ngsplans für ein konkretes Stadi-
onprojekt wird eine erneute Beteiligung der Wehrber eichsverwaltung für den Fall zugesagt,
dass eine räumliche Betroffenheit noch gegeben ist.
Der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung, dass die die Aufgabe der Nutzung durch
das Kreiswehrersatzamt am Standort Nieberdingstraße für die Bundeswehr nicht akzepta-
bel sei, sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.3).
B Privat geäußerte Anregungen und Bedenken
6. Mehrere Eingeber fordern den Erhalt des Status Q uo im Bereich Nieberdingstraße und die
Sanierung des vorhandenen Stadions an der Hammer Straße.
Der Status Quo ist nach Angaben der Eingeber durch folgende Aspekte gekennzeichnet:
- preisgünstige Miete (54 Mietwohnungen),
- vorhandene Waldflächen, Biotope, Naturdenkmal, Gr ünflächen,
- Lebensraum von versch. Arten (u. a. Fledermäuse, Weinbergschnecken, Libellen,
Spechte),
- lebendiges Nachbarschaftsleben („Kiez“ Nieberding straße),
- Die Lebensqualität auf dieser Fläche ist durch di e Nähe zum Kanal (Schwimmmöglich-
keit), die Rad- und Fußwegverbindungen zu anderen Stadtteilen sowie die benachbarten
Wald- und Grünflächen sehr hoch.
- Hier ist ein sozialer Treffpunkt mit Tierhaltung entstanden, der von den Bewohnern
selbst sauber gehalten wird.
- Durch Eigenengagement hat sich ein Verein zum Erh alt ihres Wohnraums und zur Ver-
besserung der Wohnqualität gebildet, der ohne jegli che finanzielle oder personelle Hilfe
der Stadt Münster tätig ist.
- Auch einige kleine Unternehmen konnten sich hier ansiedeln; die gewerblichen Mieten
sind bezahlbar.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau des langjährigen und noch aktuellen Stad ion-Standortes an der Hammer Stra-
ße zu einem modernen Profifußball- tauglichen Stadion mit einer Kapazität von 24.000 bzw.
30.000 Zuschauern ist aufgrund der gegebenen Lärmsc hutzkonflikte nicht realistisch. Da-
her war die Suche nach einem dauerhaft funktionsfähigen Stadionstandort notwendig.
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort
aktuell noch vorhandener Nutzungen, um eine planung srechtlich umsetzbare, städtebaulich
geordnete und an übergeordneten gesamtstädtischen Z ielen orientierte bauliche Entwick-
lung ermöglichen zu können. Daher wurde mit Beschlu ss des Rates vom 16.07.2003 zur
Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergebnisse der vertiefenden Bewertungen und
weiteres Verfahren gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.20 02“ die Verwaltung beauftragt, das
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förmliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzung splans der Stadt mit dem Ziel ein-
zuleiten, den Bereich Nieberdingstraße als „Sonderg ebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11
BauNVO darzustellen und nachfolgend Voruntersuchung en (Projektstudien) für einen Be-
bauungsplan durchzuführen. 2
Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen in tensiver und umfassender Standort-
eignungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschl üsse zu den jeweiligen Zwischen-
ergebnissen des Prüfverfahrens. 3
Als Ergebnis der Bewertungen von 34 Standorten im S tadtgebiet wurde in einer abschlie-
ßenden vergleichenden Bewertung der Standorte Nieberdingstraße und Stadthafen 2 der
Standort Nieberdingstraße als der einzige, langfristig realisierbare Standor t ermittelt (Rats-
vorlage Nr. 412/2003).
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans s ichert zunächst als erster notwendi-
ger Schritt „lediglich“ den Standort für das geplante Fußballstadion. Erst mit Kenntnis eines
konkreten Stadion-Neubauprojektes wird zu einem spä teren Zeitpunkt das Verfahren zur
Aufstellung des notwendigen Bebauungsplans fortgefü hrt werden, in dem auch Aussagen
zum Schallschutz getroffen werden.
Zu den oben aufgeführten Teilaspekten:
- „Erhalt von Fauna und Flora“
Ein eigenständiger Bestandteil der Begründung zur F lächennutzungsplan-Änderung ist
der Umweltbericht. Im Sinne des novellierten Bauges etzbuchs (BauGB) wird für die Än-
derung des Flächennutzungsplans zur Prüfung der Umw eltauswirkungen eine Umwelt-
prüfung einschließlich der Erarbeitung eines Umwelt berichts durchgeführt. Im Zusam-
menhang mit der Erarbeitung dieses Umweltberichts w ird u. a. auch auf die im Plange-
biet heute vorhandenen Stadtbiotope Nr. 97 und 107 sowie auf das Naturdenkmal 401
eingegangen. Die Frage der für die beabsichtige Sta dion-Planung notwendigen Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen wird aber erst im Rahm en der noch erforderlichen Auf-
stellung eines Bebauungsplanes für das Stadion konk ret festgestellt werden können.
Dieses Verfahren wird aber erst dann fortgeführt w erden, wenn ein konkretes Stadion-
Projekt umzusetzen ist.
Zwar ist bereits jetzt ein hoher Ausgleichsbedarf a bsehbar, aber es liegen keine An-
haltspunkte dafür vor, dass die Realisierung eines Stadionprojektes am Standort Nie-
berdingstraße von vornherein ausgeschlossen ist.
- „Erhalt von billigem Wohnraum, Erhalt der gewachs enen Gemeinschaft“
Die Zielsetzungen „Erhalt von Wohnraum“ und „Bau ei nes Stadions“ am Standort Nie-
berdingstraße stehen gegeneinander. Für die Realisi erung des Stadionprojektes müs-
sen voraussichtlich wegen des erforderlichen Fläche nbedarfs alle heute vorhandenen
Nutzungen im Plangebiet aufgegeben werden; auch ist eine Wohnnutzung zukünftig im
unmittelbaren Umfeld des Stadions wegen der Emissionsproblematik nicht möglich.
2 Mit der Ratsvorlage Nr. 325/2003 “Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Stadt
Münster“ wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die stadtstrukturell wichtige Standortsicherun g
eines neuen Münsterlandstadions im Bereich der Nieb erdingstraße ein Änderungsverfahren zum FNP
einzuleiten.
3 Siehe hierzu insbesondere die Ratsvorlagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/ 2002.
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Im Fall der konkreten Aufgabe der vorhandenen Wohnu ngen werden städtische Dienst-
stellen bei der Bereitstellung von Ersatzwohnungen unterstützend tätig werden.
Der faktische Status des Geländes als u. a. zurzeit genutztes Wohnquartier wird sich
durch die anstehende Änderung des Flächennutzungspl ans allein überhaupt noch nicht
ändern, die heutigen Nutzungen und dabei insbesonde re auch die Wohnungen genie-
ßen Bestandsschutz. Erst nach Vorliegen eines recht skräftigen Bebauungsplans im Fall
eines konkreten Stadionprojektes ändert sich die Rechtslage.
- „Erhalt von Gewerbebetrieben“
Der faktische Status des Geländes als u. a. zurzeit genutztes Gewerbequartier wird sich
durch die anstehende Änderung des Flächennutzungspl ans allein überhaupt noch nicht
ändern, die heutigen Nutzungen genießen Bestandssch utz. Erst nach Vorliegen eines
rechtskräftigen Bebauungsplans im Fall eines konkre ten Stadionprojektes ändert sich
die Rechtslage bzw. wird eine Verlagerung der Gewer bebetriebe erforderlich. Die Wirt-
schaftsförderungsgesellschaft Münster (WFM) kann be reits jetzt bzw. wird dann Alterna-
tivstandorte für eine Betriebsverlagerung anbieten bzw. bei der Suche nach geeigneten
Flächen behilflich sein.
Der Anregung, den Status Quo im Bereich Nieberdings traße zu erhalten und das vorhan-
dene Stadion an der Hammer Straße zu sanieren, soll te nicht gefolgt werden (Beschluss-
vorschlag 1.2.4).
7. Es wird befürchtet, das Stadion bewirke eine Ruh estörung für die Kleingartenanlage KGV
Hansa e. V.
Außerdem würde durch das geplante Stadion eine Gerä uschbelästigung entstehen, die je
nach Windrichtung auch Anwohner der Hammer Straße, Wolbecker Straße bis hin zum Be-
reich um den Bahnhof herum treffen wird, da der Kanal die Schallwellen transportiere.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Frage der durch den Stadionbetrieb verursachten Emissionen sowie die Einhaltung der
ausreichenden Abstände gegenüber sensiblen Nutzunge n (u. a. Wohnen, Kleingärten etc.)
waren im Rahmen der Standortbewertung wesentliche Prüfkriterien.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den potenzie llen, erheblichen negativen Umwelt-
auswirkungen durch den Stadionlärm im der 11. FNP-Ä nderung noch nachfolgenden Ver-
fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Grundlage einer dann vorliegenden
konkreten Stadion-Bauwerksplanung mit geeigneten Ma ßnahmen entgegenzuwirken ist.
Gemäß der bisherigen lärmtechnischen Untersuchung k önnte sich - in Abhängigkeit von
den geplanten Zuschauerzahlen - im Falle der Nicht- Anwendbarkeit von Regelungen hin-
sichtlich seltener Ereignisse unter Umständen auch die Notwendigkeit eines geschlossenen
Stadiondaches ergeben. 4
4 Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst
hatte (Vorlage 520/2003), als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt werden. Auf der Grundlage
des dann vorliegenden Hochbauentwurfs für das Stadi on wird dann im Rahmen dieses Aufstellungsver-
fahrens durch ein entsprechendes Lärmschutzgutachte n zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemissio-
nen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immissi onsrichtwerte z.B. im Bereich der Wohnbebauung
Boelckeweg / Torminweg eingehalten werden können bzw . welche zusätzlichen schallschutztechnischen
Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.
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Für die mit der 11. FNP-Änderung verbundene Planung sstufe der vorbereitenden Bauleit-
planung wird insbesondere auf die seinerzeit abgege bene, maßgebliche Kernaussage des
damaligen Staatlichen Umweltamtes (StUA) Bezug geno mmen, dass aufgrund dort vorlie-
gender Erfahrungen „…für den Standort Nieberdingstraße sicherlich eine Planung möglich
sein wird, die keine Immissionsrichtwertüberschreit ungen in der Nachbarschaft zur Folge
hat.“
Den Beanstandungen bezüglich der Lärmschutzproblema tik sollte daher nicht gefolgt wer-
den (Beschlussvorschlag 1.2.5).
8. Ein Eingeber begründet seine Forderung nach dem Erhalt des Status Quo auch damit,
dass das Plangebiet als Teilfläche zu einem ehemali gen Militärkomplex und Flugplatz ge-
höre. Es bilde den nördlichen Eckpfeiler eines Mahn mals, welches sich über den Friedens-
park bis hinter die Bunkeranlagen bei der Prinzenbr ücke erstrecke. Der Bereich Nieber-
dingstraße habe sowohl einen historisch-dokumentari schen als auch einen friedensstiften-
den-gesellschaftlichen Wert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das ehemalige Kasernengelände Nieberdingstraße war ursprünglich ein Teil des Gesamt-
komplexes „Flugplatz Loddenheide“. Das Gelände des Flugplatzes wurde nach Kriegsende
1945 bis 1993 durch die britischen Streitkräfte als Kasernenanlage genutzt. Die Verbindung
zu den Gebäuden an der Nieberdingstraße wurde durch den Bau der Umgehungsstraße (B
51) getrennt und von verschiedenen Institutionen ge nutzt. Im Zuge der Überprüfung des
Denkmalwertes wurde der Gesamtkomplex „Flugplatz Lo ddenheide einschließlich der Ge-
bäude an der Nieberdingstraße“ untersucht. Dem Komp lex wurde kein Denkmalwert bei-
gemessen.
Nach Abzug der britischen Truppen und Abriss der Kasernengebäude wurde der ehemalige
Flughafen in einen Gewerbepark umgewandelt, zu dem auch eine öffentliche Parkanlage
gehört. In Erinnerung an die vormalige militärische Nutzung des Gebietes wurden der Park
Friedenspark und die ehemalige britische Garnisonskirche Friedenskapelle genannt.
Die zeitweise zusammengehörende Nutzung des Gelände s an der Nieberdingstraße mit
dem Flugplatz ist heute räumlich nicht mehr nachzuv ollziehen. Der Mahnmalgedanke ist
durch Park und Kirche auf eindrucksvolle Weise zu e rkennen. Ein weiterer „Friedenspark“
im Bereich der Nieberdingstraße würde das Andenken nicht weiter befördern, sondern dem
Vorhandenen eher seine Ausdrucksstärke entkräften.
Viele der ehemaligen Kasernenanlagen in Münster sin d zudem als Baudenkmale unter
Schutz gestellt und dokumentieren sehr viel deutlic her als die Nieberdingstraße die militä-
risch geprägte Vergangenheit Münsters. Nicht zuletz t weil jedes Mahnmal auch der bestän-
digen Pflege und Aufmerksamkeit bedarf, sollte sich die Auswahl auf solche Objekte be-
schränken, die den Mahnmalgedanken transportieren k önnen. Aus Sicht des Denkmal-
schutzes ist der Bereich Nieberdingstraße kein Denk mal und trägt auch nicht den Mahn-
malcharakter, wie er mit Friedenspark und Friedensk apelle bereits für das Gesamtgebiet
vorhanden ist.
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret
bestehender Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellenden Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schall-
schutztechnischen Maßnahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.
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Dem Einwand, das Plangebiet als Mahnmal für eine eh emalige militärische Nutzung nicht
zu überplanen, sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.6).
9. Ein Eingeber schlägt vor, beim Neubau des Fußbal lstadions sollten ein bzw. mehrere Ne-
benplätze angelegt werden. Diese Plätze könnten ebe nfalls für den Turniersport bzw. Li-
gabetrieb unterschiedlicher Sportarten genutzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Ergebnis der Bewertungen von 34 Standorten im S tadtgebiet wurde in einer abschlie-
ßenden vergleichenden Bewertung der Standorte Nieberdingstraße und Stadthafen 2 der
Standort Nieberdingstraße als der einzige, langfris tig realisierbare Standort ermittelt (Rats-
vorlage Nr. 412/2003). Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans sichert dabei
zunächst als erster notwendiger Schritt „lediglich“ den Standort für das geplante Fußball-
stadion. Erst mit Kenntnis eines konkreten Stadion- Neubauprojektes wird zu einem späte-
ren Zeitpunkt das Verfahren zur Aufstellung des not wendigen Bebauungsplans eingeleitet
werden.
Als Ergebnis der Standortuntersuchung ist der Stand ort mit einer Bruttofläche von ca. 10,5
ha ausreichend für ein Stadion mit 24.000 und ggf. auch 30.000 Zuschauern einschließlich
der erforderlichen Stadion-Vorflächen. Die Anlage v on zusätzlichen Trainingsplätzen ist am
Standort jedoch nicht möglich.
Der Anregung, beim Neubau des Fußballstadions auch Nebenplätze anzulegen, sollte da-
her nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.7).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (14)
- Nieberdingstraße
- Hammer Straße
- Wolbecker Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Eulerstraße
- Boelckeweg
- Torminweg
- Flugplatz
- Hessenweg
- Albersloher Weg
- Umgehungsstraße
- Haus Uhlenkotten
- An den Loddenbüschen
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0233/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37