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V/0104/2009

Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen

Vorlagen 02.02.2009

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Beschlussvorlage

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PTA_Satzung 2009

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PTA_Vorlage_2009_Anlage 2

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Beschlussvorlage

8843 Zeichen

V/0104/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische 
Assistenten/innen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu-
tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Für das Haushaltsjahr 2009 wurden im Etatentwurf Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 
2.500,00 € (5,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 125 Lehr-
gangsteilnehmer/innen) berücksichtigt. Insgesamt werden an Lehrgangsgebühren 272.440,00 € für 
2009 einkalkuliert (siehe Zeile 04 „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ des Teilergebnisplanes 
der Produktgruppe 0301 - Seite 262 des Etatentwurfs 2009). Für die Folgejahre wurde die Gebüh-
renerhöhung entsprechend fortgeschrieben.  
 
Begründung: 
 
1.  Vorbemerkungen
 
 
 Seit 1997 erfolgt die Erhöhung der Lehrgangsbeiträge jeweils zum Lehrgangsbeginn 01.09. 
eines Jahres und nicht, wie in vielen anderen Bereichen, zum Kalenderjahresbeginn. Erhö-
hungen treffen Lehrgangsteilnehmer/innen nicht unvorbereitet, da sie bereits bei der Auf-
nahme schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass sich die Stadt Münster als Trägerin der 
Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungszeit zu erhöhen (siehe 
auch § 13 der Gebührensatzung). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0104/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Beuckmann / Herr Müller 
Ruf: 
492 40 32 / 40 33 
E-Mail: 
BeuckmannE@stadt-muenster.de  
muellerht@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0104/2009 
2.  Zum Beschlussvorschlag  
 
 Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 178,00 € ab dem 
01.09.2009 auf insgesamt monatlich 183,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung 
des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2009 um ca. 2.500,00 € und in den Folgejahren 
um ca. 7.500,00 € jährlich (bei durchschnittlich 125 Lehrgangsteilnehmer/innen).  
 
 Eine Anhebung um 5,00 € ist aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen notwendig; in 
dieser Höhe wurde der Sachkostenbeitrag auch in den letzten Jahren jeweils erhöht, in 2006 
aufgrund der Konsolidierungsvorgaben einmalig um 15,00 €. Die Erhöhung ist im Entwurf 
des Haushaltsplanes 2009 berücksichtigt.   
 
 Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 5,00 € (2,9 %) ist vertretbar 
und erscheint noch sozialverträglich (siehe Anlage 2 „Vergleich mit anderen PTA-
Lehranstalten“). Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Stadt Münster den - auch auf 
den gesamten Lehrgang bezogen - höchsten Lehrgangsbeitrag aller öffentlich getragenen 
PTA-Lehranstalten in Nordrhein-Westfalen erhebt.    
 
3.  Mittelbereitstellung / Finanzierung
 
 
 Die im Etatentwurf ausgewiesenen Einnahmen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des 
Zuschussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den mit dieser Vorlage 
vorgeschlagenen Einnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, müssen die entfallenden 
Teileinnahmen i.H.v. 2.500,00 € in 2009 und 7.500,00 € ab 2010 aus einem anderen Bereich 
erzielt oder bei Ausgabepositionen eingespart werden, um das Zuschussbudget einhalten zu 
können.  
 
4.  Finanzierung
 
 
 Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden rechnerisch in 2009 Einnahmen in Höhe von ins-
gesamt 266,23 € (bis einschließlich August 2009 = 261,23 €) je Monat erzielt, die sich zu-
sammensetzen aus: 
 
 - Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von derzeit 73,00 €, 
 - Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €, 
 - Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/innen in Höhe von derzeit 183,00 €  
  (bis einschließlich August 2009 = 178,00 €). 
 
 Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 126.050,00 € (Etatent-
wurf 2009 - ohne kalkulatorische Zinsen -) werden von der Stadt Münster finanziert. Dies be-
deutet, dass jeder bereitgestellte Platz mit etwa ca. 875,00 € und jeder belegte Platz mit ca. 
1.008,00 € bezuschusst wird. Insoweit liegt der Zuschuss unter dem als Ziel 2 definierten 
Zuschussbetrag für die Produktgruppe 0301 (siehe Seite 251 des Haushaltsplanes / Band 2).  
 
5.  Weitere Entwicklung
 
 
 Im Lehrgang 2007/2009
 stehen 72 Plätze zur Verfügung; diese waren zu Beginn mit 76  
Schülern/innen belegt. Die Informationsbriefe wurden 216 Interessenten/innen zugesandt. 
Daraus ergaben sich 203 Bewerbungen; am Testverfahren teilgenommen haben 83 Interes-
senten/innen. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle zum Test Eingeladen an diesem teil-
nehmen, zum Teil während des Bewerbungs- und Aufnahmeverfahrens Bewerbungen zu-
rückgezogen werden oder - ggf. nach Beratung durch die PTA-Lehranstalt - wegen fehlender 
Erfolgschancen auf einen erfolgreichen Lehrgangsabschluss nicht weiter verfolgt wird.

- 3 - 
V/0104/2009 
 Im Lehrgang 2008/2010  Münster stehen 72 Plätze zur Verfügung; diese waren zu Beginn nur 
mit 68 Schülern/innen belegt. Die Informationsbriefe wurden 48 Interessenten/innen zuge-
sandt. Seit 2007 besteht die Möglichkeit, Informationen über die Homepage der PTA-
Lehranstalt abzurufen. Insoweit werden die Informationsunterlagen in wesentlich geringerem 
Umfang versandt, da viele Interessenten/innen sich diese direkt aus dem Internet herunter-
laden. Insgesamt erfolgten für diesen Lehrgang 179 Bewerbungen (gegenüber 2007 sind 
das 37 Bewerbungen und damit 17 % weniger) und 75 Testteilnahmen.  
 
 Das Aufnahme- und Bewerbungsverfahren für den Lehrgang 2009/2011
 läuft derzeit noch. 
Per 30.01.2009 liegen 102 Bewerbungen vor; an einem ersten Testverfahren haben 53  Per-
sonen teilgenommen; ein weiterer Test ist für Mitte März 2009 vorgesehen. 
 
 Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule unter den besetzbaren 
144 Plätzen, da im Laufe des zweijährigen Lehrgangs immer wieder Teilnehmer/innen aus-
scheiden. So war im 2008 nur eine durchschnittliche Belegung von ca. 122 Plätzen (gegen-
über ca. 125 im Vorjahr) gegeben, was durch die geringe Anzahl der Lehrgangsteilneh-
mer/innen zum Lehrgangsbeginn 01.09.2008 bedingt ist.  
 
 Soweit ein Lehrgangsplatz nicht besetzt ist, entfallen hierfür monatlich 266,23 € an Erträgen. 
Für 2009 beläuft sich diese Summe auf ca. 60.700,00 €. Nennenswerte Minderausgaben 
entstehen trotz der geringeren Belegung nicht, da Gebäude, Ausstattung und Personal je-
weils vollständig vorgehalten werden müssen. Lediglich im Bereich der Verbrauchsmateria-
lien ergeben sich geringfügig geringere Ausgaben als bei einer Vollbelegung.  
 
6.  Dauerhafte Reduzierung des Zuschussbedarfs für den Betrieb der PTA-Lehranstalt
 
 
 Die Verwaltung war vom Rat am 05.04.2006 beauftragt worden, Verhandlungen aufzuneh-
men, mit dem Ziel die PTA-Lehranstalt aus städtischer Trägerschaft zu entlassen . Diesem 
Auftrag ist die Verwaltung gefolgt. Über die grundsätzliche Entwicklungssituation ist der Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung am 21.11.2006 und am 14.02.2007 informiert worden. 
Hierbei wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt.  
  
 Durch verschiedene Maßnahmen (u. a. befristete Einstellung von Personal nach Verlagerung 
einer Stelle) und Entwicklungen (Reduzierung der Miet- und Mietnebenkosten durch das Amt 
23) konnte der Eigenanteil der Stadt Münster in 2009 (ca. 126.050,00 €) gegenüber 2008 
(ca. 143.600,00 €) um ca. 17.500,00 € reduziert werden (Differenz Planwerte). Weitere Ein-
sparpotentiale - außer einer nennenswerten zusätzlichen Anhebung der Lehrgangsgebühren 
- sind derzeit nicht erkennbar. Eine Weiterentwicklung mit Blick auf die Privatisierung muss 
insbesondere räumliche und personelle Konsequenzen berücksichtigen, die bisher nicht ab-
schließend geklärt sind.  
 
 Das Amt für Schule und Weiterbildung befindet sich derzeit in konkreten Verhandlungen mit 
den verbliebenen potenziellen Interessenten mit dem Ziel, noch im laufenden Jahr 2009 eine 
Lösung zu entwickeln. Bereits jetzt ist allerdings absehbar, dass auch bei einer Privatisierung 
weiterhin ein nennenswerter nicht refinanzierter Aufwand bei der Stadt Münster verbleiben 
dürfte. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

- 4 - 
V/0104/2009 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische 
Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt 
Münster vom 19.06.1998 in der gültigen Fassung. 
Anlage 2: Vergleich der Lehrgangsgebühren mit anderen PTA-Lehranstalten

PTA_Satzung 2009

1431 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
S a t z u n g  
 
 
 
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung fü r die städt. Lehranstalt für pharma- 
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Sta dt Münster vom 19.06.1998 in der Fas- 
sung vom 12.03.2008.  
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land NRW in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 20 23), zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 24.06.2008 (GV NRW  S. 514) und der §§ 1, 2 und  4 des Kommunalabgabengesetzes für das 
Land NRW vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW  610),  zuletzt geändert durch Gesetz vom 
11.12.2007 (GV NRW 2008 S. 8), hat der Rat der Stad t Münster die nachstehende Satzung am 
25.03.2009 beschlossen: 
 
 
 
Art. 1  
 
 
§ 13  der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-techni- 
         sche Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:  
   
Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in 
Höhe von 183,00 € gezahlt und kann während des Lehrgangs durch Ratsbeschluss an- 
gepasst werden.“ 
 
Absatz 2:  „Die Gebühr wird in monatlichen Raten ab dem 01.09.2008 in Höhe von 183,00 € ge- 
zahlt.“ 
 
 
 
          Art. 3 
 
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebüh rensatzung der Lehranstalt für pharma- 
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2009 in Kraft.“

PTA_Vorlage_2009_Anlage 2

1069 Zeichen

ANLAGE 2  
 
 
 
 
 
 
 
 
Gebührenübersicht PTA-Lehranstalten in NRW 
 
PTA-
Lehranstalt Träger 
Gebühr 
2003 
Gebühr 
2004 
Gebühr 
2005 
Gebühr 
2006 
Gebühr 
2007 
Gebühr 
2008 
Gebühr 
2009 
Castrop-Rauxel Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Gelsenkirchen Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Hamm Stadt Hamm 138,05 €  138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 € 
Minden Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Münster Stadt Münster 143,00 €  148,00 € 153,00 € 168,00 € 173,00 € 178,00 € 183,00 € 
Olsberg Hochsauerlandkreis  95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 95,00 € 
Paderborn Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
Siegen Apothekerverband 160,00 €  160,00 € 160,00 € 160,00 € 175,00 € 175,00 € 175,00 € 
 
Dortmund Blindow-Schulen nicht ermittelt 295,00 €  295,00 € 295,00 € 295,00 € 
Osnabrück Völker-Schule nicht ermittelt 142,00 €  145,00 € 145,00 € 149,00 €

Beratungsverlauf (4)

10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 8.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0104/2009
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37