V/0594/2025
Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates
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Beschlussvorlage
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V/0594/2025 V/0594/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 1 genannten Ausschüsse und sonstigen Gremien werden mit den durch die Fraktionen und Gruppen benannten stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. (Die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen werden nachgereicht.) 2. Die in der Anlage 1 genannten beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Sätze 7 -10 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden in die jeweiligen Aus- schüsse entsandt. (Die Vorschläge der Fraktionen werden nachgereicht.) 3. Die in der Anlage 1 genannten beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden in die jeweiligen Ausschüsse entsandt. (Die Vorschläge werden nachgereicht.) 4. Über die Entsendung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 5. Der Rat nimmt die Benennung der Mitglieder und der Stellvertretungen der in der Anlage 2 aufgeführten Gremien zur Kenntnis. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 folgende Ausschüsse und Gremien gebildet und die Größe entsprechend festgesetzt: 1. Hauptausschuss 26 Mitglieder 2. Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digi- talisierung 21 Mitglieder Amt für Bürger - und Ratsservice 26.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0594/2025 3. Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung 21 Mitglieder 4. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration 21 Mitglieder 5. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 21 Mitglieder 6. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung 15 Mitglieder 7. Ausschuss für Verkehr und Mobilität 15 Mitglieder 8. Kulturausschuss 15 Mitglieder 9. Sportausschuss 15 Mitglieder 10. Ausschuss für Gleichstellung 15 Mitglieder 11. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 15 Mitglieder 12. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 15 Mitglieder 13. Ausschuss für Einwohner*innen-Beteilung 11 Mitglieder 14. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 11 Mitglieder 15. Betriebsausschuss der citeq 11 Mitglieder 16. Betriebsausschuss Münster Marketing 11 Mitglieder 17. Rechnungsprüfung 11 Mitglieder 18. Wahlprüfungsausschuss 11 Mitglieder 19. Wahlausschuss 10 Mitglieder 20. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung 25 Mitglieder 21. Schulbaukommission 16 Mitglieder 22. Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 17 Mitglieder 23. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses 21 Mitglieder In der Sitzung des Rates am 05.11.2025 ist bereits die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses im Rahmen der Vorlage V/0554/2025 „Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses“ erfolgt. Die Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien wird mit der Vorlage V/0625/2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu Beschlusspunkt 1: Bei der Besetzung der Ausschüsse ist Folgendes zu berücksichtigen: I. Wahlverfahren: Haben sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu besetzende Gremium geeinigt, beschließt der Rat gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags. Kommt ein einheitli- cher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahl- vorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Erst wenn die Abstimmung über die einzelnen Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen und die Berechnung der Sitzzuteilung aufgrund der tatsächlich auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahl, die abweichend von der Anzahl der Sitze der Fraktionen und Gruppen sein kann, zu gleichen Zahlenbruchteilen führt, ist ein Losentscheid durchzuführen. II. Hinweis zur Spiegelbildlichkeit Bei der Besetzung der Ausschüsse ist der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, der aus dem Demokra- tieprinzip entwickelt ist, zu beachten. Bei dem oben beschriebenen Abstimmungsverfahren zur Be- setzung der Ausschüsse nach Wahlvorschlägen bedarf es zunächst keiner Berücksichtigung, dass - 3 - V/0594/2025 auch bei Wahlen nach Wahlvorschlägen der einzelnen Fraktionen und Gruppen grundsätzlich denk- bar ist, dass Mitglieder einer Fraktion, Gruppe oder fraktionslose Einzelmitglieder Wahlvorschläge anderer Fraktionen oder Gruppen wählen mit der Folge, dass sich die Fraktions-/Gruppenstärken im Rat nicht in den Ausschüssen widerspiegeln. In einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwal- tungsgerichts aus dem Jahr 2003 hat es dies als mit einer Wahl naturgemäß einhergehende Un- wägbarkeit angesehen. Insoweit ist es ausreichend, dass jede Fraktion/Gruppe aufgrund der einzel- nen Wahlvorschläge die gleiche Chance hat, entsprechend ihrer Stärke im Rat in die Ausschüsse gewählt zu werden. Daraus abgeleitet sind Listenverbindungen von Fraktionen und Gruppen, die bewusst oder unbewusst das Verdrängen einer anderen Fraktion oder Gruppe bewirken, unzuläs- sig, da sie dem aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen entwickelten Grundsatz der Spiegelbild- lichkeit widersprechen. Zu Beschlusspunkt 2: Entsprechend § 58 Abs. 1 Sätze 7-10 GO NRW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht ver- treten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger oder eine sachkundige Bürgerin, der oder die dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürger oder die benannte sachkundige Bürgerin wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt und wirkt in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wer- den diese Mitglieder nicht mitgezählt. Die Regelung gilt nicht für den Wahlausschuss (s. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz). Zu Beschlusspunkt 3: Ein Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW das Recht, mindestens einem der Aus- schüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Das Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Zu Beschlusspunkt 5: Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 im Rahmen der Vorlage V0 567/2025 auch den in der Anlage 2 aufgeführten Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit, die Schulbaukommission sowie die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung gebildet. Abwei- chend von den bisherigen Besetzungsmodalitäten können für die Kommission zur Förderung der In- tegration von Menschen mit Behinderung auch Gruppen je einen Vertreter bzw. eine Vertreterin ent- senden. Im Übrigen wurden die Besetzungsmodalitäten nicht geändert. Entsprechend darf jede Frak- tion für den Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit je einen Vertreter oder eine Vertrete- rin sowie jeweils einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin benennen. Für die Schulbaukommissi- on dürfen von jeder Fraktion und jeder Ratsgruppe je zwei Vertreter oder Vertreterinnen als ordentli- che Mitglieder benannt werden. Die Fraktionen und Gruppen sind berechtigt, für die ordentlichen Mit- glieder jeweils im Vertretungsfall Vertretungen gegenüber der Verwaltung zu benennen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Vorlage V/0567/2025 auch der Fachbeirat für den Kulturaus- schuss neu gebildet. Die Vorlagen V/0828/2011 und V/0828/2011/1 „Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss“ bilden die Grundlage für die Struktur des Beirates. Entspre- chend darf jede im Rat vertretene Fraktion je ein Mitglied sowie einen Stellvertreter oder eine Stellver- treterin als Mitglied ohne Stimmrecht benennen. Hinweis: Gemäß § 50 Abs. 3 GO N RW i. V. m. § 40 Abs. 2 S. 6 GO N RW können an der Abstimmung über diese Vorlage nur die Ratsmitglieder teilnehmen. Der Oberbürgermeister hat kein Stimmrecht. - 4 - V/0594/2025 Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rathaus´ - Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungs- gesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitä- tisch besetzen werden.“ gez. Tilman Fuchs Anlagen: Anlage 1 – Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien Anlage 2 – Benennung der Vertreter und Vertreterinnen für die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung, die Schulbaukommission, den Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit und den Künstlerischen Fachbeirat für den Kulturausschuss
Anlage 1 - Besetzung Ausschüsse und Gremien
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Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 1 Hauptausschuss Stimmberechtigte Mitglieder: 26 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. … 52. … Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 2 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung Stimmberechtigte Mitglieder: 21 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. … 42. … Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 3 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Stimmberechtigte Mitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. … 30. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 4 Rechnungsprüfungsausschuss Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 1 1 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. … 22. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 5 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. … 30. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 6 Ausschuss für Gleichstellung Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. … 30. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 7 Kulturausschuss Stimmberechtigte Mitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. … 30. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 8 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Stimmberechtigte Mitglieder: 21 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. … 42. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 9 Sportausschuss Stimmberechtigte Mitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. … 30. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 10 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Stimmberechtigte Mitglieder: 21 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. … 42. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 11 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Stimmberechtigte Mitglieder: 21 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. … 42. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 12 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Stimmberechtigte Mitglieder: 15 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. … 30. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 13 Wahlausschuss Vorsitzender ist der Wahlleiter Stimmberechtigte Mitglieder: 10 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. … 20. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 14 Betriebsausschuss AWM Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 1 1 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. … 22. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 15 Betriebsausschuss Münster Marketing Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 1 1 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. … 22. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 16 Betriebsausschuss citeq Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 1 1 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. … 22. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2025 17 Ausschuss für Einwohner*innen-Beteiligung Stimmberechtigte Ratsmitglieder: 1 1 Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. … 22.
Anlage 2 - Besetzung KIB_BKE_SBAK_KF-KA
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Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
1. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
Mitglieder Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE:
1. 1.
2.
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
2. 1.
2.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
2.
auf Vorschlag der Fraktion Die Linke:
4. 1.
2.
auf Vorschlag der Fraktion Volt:
5. 1.
2.
auf Vorschlag der Ratsgruppe AfD:
6. 1.
2.
auf Vorschlag der Ratsgruppe FDP:
7. 1.
2.
auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:
8. 1.
2.
…
Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
In der Versammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der
Menschen mit Behinderung und der Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen
der KIB sowie ihrer Stellvertretungen am 18.11.2025 wurden folgende Personen
gewählt:
Vertreter Stellvertretung
Gruppe der Menschen mit Körperbehinderung:
9. Dr. Gerhard Bonn 1. Bettina Merschieve
Gruppe der Menschen mit seelischer Behinderung / psychischer Behinderung:
10. Karsten Kirschke 1. Klaus Figge
2. Maximilian Kiffe
Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernbehinderung :
11. Thomas Wendt 1. Anke Thier
Gruppe der blinden Menschen und sehbehinderten Menschen:
12. Petra Töns 1. Hartmut Brasch
2. Joachim Töns
Gruppe der schwerhörigen Menschen:
13. Thomas Förster 1. Joachim Bless
2. Christiane Bless
Gruppe der gehörlosen Menschen:
14. Gabriele Dröge 1. NN
Gruppe der chronisch kranken Menschen:
15. Sabine Gebbert 1. Heike Vennewald
Gruppe der Frauen und Mädchen mit Behinderung:
16. Ursula Roßmöller 1. Marion Nierstegge
…
Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
Sprecher und Sprecherinnen der Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (AG 1):
17. Michael Geuckler 1. Sebastian Große-Wöstmann
Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2):
18. Josef Huesmann 1. Bärbel Wiethaus-Thrän
Arbeitsgruppe Arbeit (AG 3):
19. Maria Pinke 1. Peter de Beyer
2. Werner Pamme
Arbeitsgruppe Freizeit, Kultur, Weiterbildung (AG 4):
20. Clara Lenkeit 1. Andreas Neugebauer
2. Sebastian Sekula
Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (AG 5):
21. Stefan Burkötter 1. Ludwig Lübbers
2. Maria Hähn
Darüber hinaus werden entsandt
von der Kommunalen Seniorenvertretung:
22. Klaus Stoppe 1. Eric Sircar
von der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände:
23. NN 1. NN
2. NN
Beratende Mitglieder
von der Gruppe der Menschen mit Behinderung/Lernbehinderung:
24. Jeannette Thier-Dreiucker 1. NN
vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration:
25. NN 1. NN
Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
2. Beirat für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit
Mitglieder Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE:
1. 1.
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
2. 1.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Die Linke:
4. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Volt:
5. 1.
Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
3. Schulbaukommission
Vorsitz: Stadtdirektor Thomas Paal
Stellvertreter: Stadtrat Arno Minas
(Vorsitz und Stellvertretung wurden entsprechend des Beschlusses der Vorlage V/0567/2025 „Bildung und
Festlegung der Größe der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates“ von der Verwaltung bestimmt)
Mitglieder
(die Vertretungen werden entsprechend des Beschlusses der Vorlage V/0567/2025 „Bildung und Festlegung
der Größe der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates“ im Vertretungsfall von den Fraktionen und
Gruppen gegenüber der Verwaltung benannt)
Vertreter der Fraktionen:
auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE:
1.
2.
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
3.
4.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
5.
6.
auf Vorschlag der Fraktion Die Linke:
7.
8.
auf Vorschlag der Fraktion Volt:
9.
10.
auf Vorschlag der Ratsgruppe AfD:
11.
12.
…
Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
auf Vorschlag der Ratsgruppe FDP:
13.
14.
auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:
15.
16.
Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2025
4. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses
Mitglieder Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE:
1. 1.
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
2. 1.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Die Linke:
4. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Volt:
5. 1.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0594/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 23.10.2025 08:31