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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.11.2022 (Vorlagen-Nummer: AN/2036/2022) betreffend Straßenzustand "Verein Niehlfährt"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2217/2024 vom 17.07.2024
Stand: Am 02.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2217/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 30.10.2023 (Vorlagen-Nummer: AN/1876/2023) betreffend Straßenzustand "Verein Niehlfährt" Der Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) bittet um die Beantwortung folgender Fragen aus der Sitzung vom 30.10.2023 (Vorlagen-Nummer AN/1876/2023): Gemeinnütze Vereine haben bestimmte Auflagen, um als gemeinnützig zu gelten. Es gibt auch Fördermöglichkeiten in Form von Geldzuwendungen, um die Vereinsarbeit im Sinne des Nutzens für die Gesellschaft zu stärken. Der Verein „Niehlfährt“ wurde im Mai 2021 gegründet und bereits Ende 2022 aufgelöst. Es hieß in einer Meldung der Kölner Rundschau vom 12.01.2023, dass ein Rest-Kassenbestand einem gemeinnützigen Zweck zukommen solle. Schon am 01.03.2023 – so schrieb der Kölner Stadt Anzeiger – hat sich dieselbe Belegschaft zu einer neuen Vereinsgründung unter dem Namen „FährKultur Köln Nord“ zusammengefun- den. Als Vereinslokal diente der Flittarder Hof in der Everger Str. 25, welches vor kurzem wegen Geschäftsaufgabe geschlossen wurde. Wie ist die aktuelle Situation im Hinblick auf dessen Gemeinnützigkeit: 1. Wurden schon einmal bezirksorientierte Mittel beantragt oder gewährt ? 2. In welcher Weise kann die Gemeinnützigkeit dargestellt werden ? 3. Konnte der Verein die Kassenbestände eventuell für seine eigene Neugründung zwei Monate später selbst wieder einbuchen ? 4. Ist der Verein mit der Stadtverwaltung im ständigen Austausch ? 5. Gibt es finanzielle Zuwendung aus öffentlichen Mitteln, wenn ja in welcher Größenordnung ? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Es wurden keine bezirksorientierten Mittel beantragt oder gewährt. Zu 2 und 3: Bei den Fragen handelt es sich um Privatrecht, eine Antwort durch die Verwaltung ist nicht möglich. Weitere Informationen können gegebenenfalls beim Vereinsregister abge- fragt werden. Zu 4. und 5: Ein Austausch mit der Stadtverwaltung sowie finanzielle Zuwendungen aus öf- fentlichen Mitteln sind nicht bekannt.
Beratungsverlauf
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