Einführung eines Feierabendtarifes im Waldfreibad Steinbachtalsperre für den Rest der Badesaison 2003 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 5 Abs. 6 Satz 2 EigVO i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO
Dringlichkeitsentscheidung 233/2003 vom 16.10.2003
Stand: Am 16.10.2003 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.
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Dringlichkeitsentscheidung (Einführung eines Feierabendtarifes im Waldfreibad Steinbachtalsperre für den Rest der Badesaison 2003 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 5 Abs. 6 Satz 2 EigVO i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO)
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