Sanierung Theater
Antrag 200485 vom 22.04.2020
Stand: Am 12.08.2020 im Kulturausschuss beraten. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sammeldokument öffentlich
PDF 70.7 KB
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Antrag öffentlich 200485 —— Antragsteller/in: Reinhard-Friedemann Schulz Hans Friedrich Rosendahl Allianz für Bonn Sanierung Theater Beratungsfolge Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Oberbürgermeister nimmt unverzüglich die Planungen zur Sanierung bzw. Neuerrichtung eines Opern- oder Opern- und Schauspielhauses wieder auf. 2. Der Oberbürgermeister erklärt sich zu der Frage, inwieweit der Rat in die Entscheidung eingebunden war, die da nach seinen Worten lautet: „Die Oper setzen wir erst wieder auf unsere Agenda, wenn wir alle Fragen zur Verteuerung der Beethovenhalle beantwortet bekommen haben. …“ (zitiert aus dem Gespräch des Oberbürgermeisters mit dem „General Anzeiger“ - GA vom 18.11.2019 -) 3. Der Rat revidiert seinen Beschluss, zu der vorbezeichneten Angelegenheit eine Bürgerbefragung/-beteiligung durchzuführen. Begründung Der Antrag gründet sich auf das oben bezeichnete Gespräch des General-Anzeigers mit dem Oberbürgermeister, insoweit der Oberbürgermeister auf die Frage der Gesprächspartner: „Was ist dann mit der Bürgerbeteiligung?“ die Antwort gibt: „Ich habe Ihnen meine persönliche Auffassung zur Oper gesagt. Der Rat hat beschlossen, dazu auch die Bürger zu befragen. Das werden wir natürlich auch machen. Aber: Die Oper setzen wir erst wieder auf unsere Agenda, wenn wir alle Fragen zur Verteuerung der Beethovenhalle beantwortet bekommen haben. Auch die Fragen, warum und was alles schiefgelaufen ist.“ Seite 1 von 3 Seite 2 —— Zu 1.: Am Gebäude der Oper mussten Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Teile ergriffen werden. Es erscheint daher mehr denn je fraglich, wie lange die Oper noch bespielt werden kann. Deshalb ist die Planung für die Entscheidung über Sanierung oder Neubau zügig voranzutreiben. Die Einlassung des Oberbürgermeisters, er und Rat („wir“!) müssten erst „alle Fragen zur Verteuerung der Beethovenhalle beantwortet bekommen haben. Auch die Fragen, warum und was alles schiefgelaufen ist“, ist nicht nachvollziehbar. Es darf erwartet werden, dass der Oberbürgermeister – die Baumaßnahmen begleitend – keine Schwierigkeit haben dürfte, selbst die Mängel des Verlaufs der Sanierungs-/Erweiterungsarbeiten - zumindest unter Beratung mit seinen Fachleuten - zu erkennen und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Nachdem außerdem im letzten Jahr zwei Büros beauftragt wurden, sich einen Überblick über den Stand der Arbeiten an der Beethovenhalle zu verschaffen und Problem-Lösungen aufzuzeigen und nachdem die Projektleitung in der Verwaltung gewechselt hat, müssten nun die Erfahrungen über die Ursachen der dortigen Verzögerungen und Verteuerungen vorliegen. Ein weiteres Abwarten, wie es der Oberbürgermeister in dem Interview erwähnt, sollte daher nicht nötig sein, zumal die Gefahr besteht, dass die Gutachten zum Theater ihre Aktualität verlieren. Zu 2.: Das „wir“ in der Einlassung des Oberbürgermeisters impliziert aufgrund des vorausgegangenen Satzes „Der Rat hat beschlossen …“, dass der Rat involviert war. Der Oberbürgermeister möge den entsprechenden Beschluss des Rates benennen, der beinhaltet, dass die Befassung mit der Frage der Sanierung bzw. eines Neubaus von Oper- / Schauspielhaus ausgesetzt wird. Sofern der Oberbürgermeister das „wir“ nicht im oben bezeichneten Sinne verstanden wissen will, stellt sich die Frage, ob es angemessen war, nachdem der Rat und einzelne Gremien bereits mit der Angelegenheit befasst waren, die Planungen seitens der Verwaltung ohne Rückkoppelung mit dem Rat und den befassten Ratsgremien aus „auf Eis“ zu legen. Zu 3.: Eine Bürgerbefragung/-beteiligung setzt eine konkret bestehende Wahlmöglichkeit voraus. Diese besteht im vorliegenden Fall nicht. Denn Seite 2 von 3 Seite 3 —— nach der Haushaltssituation der Stadt hat die zu treffende Entscheidung im Wesentlichen unter haushälterischen Gesichtspunkten und denen des technisch Erforderlichen zu erfolgen. Hierzu eine Bürgerbefragung durchzuführen, stellt eine Überforderung des Instruments der Bürgerbefragung/-beteiligung dar. Im Übrigen ist aufgrund der bisher schon eingetretenen Verzögerung eine weitere Verzögerung durch eine Bürgerbefragung/-beteiligung in dieser sehr fachlichen Frage nicht zielführend. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf
-
12.08.2020 zuletzt
TOP 6.3, Empfehlung. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz