Mandari Insight

V/0215/2017

Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 - 2025

Vorlagen 29.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 16.1

Anlage 1_Kurz-Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016

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Ansehen

Anlage_2_Karte_Baulandprogramm

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Ansehen

Anlage_4_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe_2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Analge 3_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe1

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Ansehen

Anlage 1_Kurz-Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016

2296 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0215/2017
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 - Übersicht
Stand 01.01.2017
Wohnungsbau-Fertigstellungen
im Jahr 2016: rund 1.700 Wohneinheiten
In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit"
Mefa Efa Summe  Förd. Entw. Mefa Efa Summe  Förd. Entw.
Mitte - Nördlich Bohlweg (Winkhaus) 157 0 157 0 Privat Brüningheide / Killingstraße 83 0 83 83 Privat
Mitte - Berliner Platz (Metropolis) 130 0 130 0 Privat Corrensstraße 84-88 (Studenten) 68 0 68 68 W+S
Hiltrup - Meesenstiege 85 9 94 28 W+S Hafenweg 17 55 0 55 0 Privat
Sprakel - Nördlich Landwehr 2 32 34 10 Stadt Hammer Str. / Kurze Str. 34 0 34 0 Privat
Mitte - Jahnstraße 32 25 57 0 Privat Von-Esmarch-Straße 32-34 29 0 29 0 Privat
… und weitere 140 96 236 41 … und weitere 598 133 731 11
Summe 546 162 708 79 WE Summe 867 133 1000 162 WE
Genehmigte Wohnbauvorhaben
Fertigstellung voraussichtlich 2017/2018: rund 2.550 genehmigte Wohnbauvorhaben
In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit"
Mefa Efa Summe  Förd. Entw. Mefa Efa Summe  Förd. Entw.
Mitte - Steinfurter Str. / südl. Yorkring 191 0 191 95 W+S Mecklenbecker Str. 235a / 237a 114 0 114 0 Privat
Mitte - Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring 150 0 150 0 Privat Scheibenstraße 52 39 0 39 0 Privat
Mitte - Nördlich Bohlweg (Winkhaus) 90 0 90 0 Privat Salzmannstr. 138 / 138a 30 0 30 0 Privat
Mitte - Piusallee 84 0 84 0 Privat Hensenstr. 192-198 29 0 29 29 W+S
Gievenbeck - Arnheimweg 65 0 65 23 W+S Steinfurter Str. 68 27 0 27 0 Privat
… und weitere 379 173 552 89 … und weitere 950 232 1.182 13
Summe 959 173 1132 207 WE Summe 1.189 232 1.421 42 WE
Baulandreserven
Fertigstellung ab 2018
Restkapazitäten in Baugebieten ohne genehmigte Wohnbauvorhaben
Mefa Efa Summe Entw. Mefa Efa Summe Entw.
Mecklenbeck-Mitte 180 0 180 Stadt Kinderhaus - Südl. Westhoffstraße* 0 39 39 Stadt
Wolbeck-Nord* 8 133 141 Stadt Mecklenbeck - Südl. Meyerbeerstr. 15 18 33 Stadt
Kinderh.-Westl. Regina-Prothmann-Str. 160 0 160 Privat … und weitere 295 514 809
Hiltrup - Albertsheide* 39 66 105 Stadt
Sprakel - Nördlich Landwehr 20 37 57 Stadt Summe 767 807 1.574 Wohneinheiten
Rudolfstr. / Oststraße 50 0 50 Privat
* = Vermarktung (tlw.) unbekannt
Baulandprogramm bis 2025
Mittelfristige Perspektive mit Baureife 2016 - 2021 ca. 8.500 WE
Langfristige Perspektive mit Baureife 2022 - 2025 ca. 10.500 WE

Anlage_2_Karte_Baulandprogramm

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814-04C
562-07
814-04B
871-09
515-04B
981-04
464-05
862-03
541-03
983-04
712-02
515-04D
774-06
431-02
681-07
515-04C
681-05
562-10
814-04A
874-02D
634-02
462-01
344-03
971-07
681-04C
515-04A
981-06
824-02
333-03
614-03
573-07A
572-08
622-02
966-05
861-07
623-05
333-04
262-06
441-02
331-01
Wohnbauflächenmonitoring
Kartografie
und Entwurf: Annemarie Harjans
2017
Stufe 2 (Flächensicherung)k
Baulandprogramm 2017 - 2025          
Stand:10.04.2017
Stufe 1 (Baulandaktivierung)
Anlage 2 zur Vorlage V/0215/2017

Anlage_4_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe_2

1381 Zeichen

Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 2 (Flächensicherung)
Stadtbezirk Mitte Kinderhaus
Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - südl. Helgolandweg
Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem.BW-Standort) Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia
Mitte - östl. Gartenstr.
Mitte - westl.Hammerstr. / Umgehungsstr. Sprakel
Mitte - Mauritzheide Sprakel Nord
Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstr. Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr
Gievenbeck Mauritz-Ost
Gievenbeck -  südl. Laxenburg Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide
Gievenbeck - Borghorstweg
Gievenbeck - nördl. Toppheide (ehem. Institut) Gelmer-Dyckburg
Gievenbeck - westl. Technologiepark Gelmer Nord
Mecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) Angelmodde
Mecklenbeck - Hafkhorst Angelmodde - Nördl. Homannstr.
Angelmodde - Westfalen AG
Albachten
Albachten - nördl./östl./südl. Erweiterung Wolbeck
Albachten - Lindenallee / nördl. freie Flur
Wolbeck - südl. Petersheide
Roxel Wolbeck - Westl. Brandhoveweg
Wolbeck Nord, Berdel
Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2
Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach Hiltrup
Roxel - Nordwest, Teil 1 Hiltrup - südl. Pfarrer-Ensink-Weg
Hiltrup - Tulpenweg
Nienberge Hiltrup - Westfalenstr.(ehem.Baumschule Eschweiler)
Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil
Häger - nördl. DB Amelsbüren
Amelsbüren - östl. Erweiterung
Amelsbüren - westl. Böckenhorst
Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017

Beschlussvorlage

34262 Zeichen

V/0215/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 - 
2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
10.05.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächen management
                                                                                                                Vorberatung 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 wird zur Kenntnis genommen (vgl. auch den 
Kurz-Bericht in Anlage 1). 
 
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 – 2025 (Anlagen 2 bis 4) wird beschlos-
sen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Bau-
landprogramm 2017 – 2025 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und er-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen 
Fachämter zu verankern. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Personalressourcen der an der Umsetzung des Bau-
landprogramms beteiligten Ämter nicht ausreichen, um das angehängte Baulandprogramm 
zeitgerecht unter Berücksichtigung der Zielwerte für die Baulandentwicklung umsetzen zu 
können. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0215/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0215/2017 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für zusätzliches 
Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in 
gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1.) Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 
1.1 Rahmenbedingungen  
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamischer Wohnungsmarkt mit großem Nachfrag e-
druck. Eine in den letzten Jahren zunehmende Wohnungsknappheit und eine hohe Nachfrage insb e-
sondere im innerstädtischen Bereich führen in vielen Quartieren zu (z.T. deutlich) steigenden Mieten 
und Bodenpreisen.  
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen: 
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau in 
Münster lagen im Jahr 2015 bei 400 €/m² in mittleren Wohnlagen, und damit um mehr als 14 % 
höher als im Jahr zuvor. Damit liegt Müns ter in der Spitzengruppe der NRW -Großstädte hinter 
Düsseldorf und Köln und noch vor Bonn.1  
- Die durchschnittlichen Angebotsmieten stiegen von 2014 zu 2015 um 2,2 Prozent auf 9,23 €, z u-
dem ist mit einer Rate von 0,6 im Prinzip kein Wohnungsleerstand mehr in der Stadt vorhanden.2 
- Eigentumswohnungen kosteten im Frühjahr 2016 zwischen ca. 3.000 €/m² und ca. 6.500 €/m², 
der häufigste Wert lag bei 4.500 €/m².3 
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwicklung auf etwa 321.000 Einwohner (Basisvar iante) 
bis zum Jahr 20 25 (vgl. Vorlage zur Kleinräumigen Bevölkerungsprognose V/0979/2016) und einem 
weiteren deutlichen Wachstum bis 2030 wird die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster auch 
in den kommenden Jahren weiter anhalten. Bei wieder deutlich ansteigenden Flüchtlingszahlen kann 
sich die Einwohnerzahl entsprechend weiter erhöhen. Daher ist trotz vieler Ne ubauwohnungen der 
vergangenen Jahre4 weiter mit einem hohen Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.  
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Familien, Men-
schen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende – haben unter diesen Rahmenbedi ngungen 
eine erhöhte Schwierigkeit, ein passendes Wohnangebot zu finden. Auch als Standortfaktor für a n-
siedlungsbereite bzw. bereits ansä ssige Unternehmen gewinnt der Faktor Wohnkosten in Münster 
zunehmend an Bedeutung.  
Die Suburbanisierung nimmt wieder zu, im Durchschnitt der Jahre 2013 – 2015 sind jährlich ca. 500 
Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als aus ihr in die Stadt Münster gezogen sind. 
Insbesondere betrifft dieses negative Wanderungssaldo in der Stadtregion die Altersgruppen der F a-
milien (unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige). 
                                                
1 Vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2016 
2 Vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2016 
3 LBS-Studie „Markt für Wohnimmobilien 2016“ 
4 In Bezug auf den relativen Wohnungszuwachs lag Münster im Zeitraum 2000-2014 unter allen Großstädten in 
Deutschland an erster Position, vgl. Postbank-Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“

- 3 - 
V/0215/2017 
 
      Abb. 1: Wohnungsbau-Fertigstellungen 1985 - 2016 
 
 
1.2 Wohnungsbau-Fertigstellungen 
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca. 1. 700 WE im Jahr 2016 auf einem sehr h ohen 
Niveau. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl deutlich gestiegen, verfehlt allerdings nach wie vor die 
(erhöhte) Zielzahl von jährlich 2.000 Neubauwohnungen. Das hohe Niveau ist weiterhin Ausdruck der 
derzeit günstigen  wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Einkommen, Zinsniveau, Arbeitsplatzen t-
wicklung) und der Attraktivität der Stadt als Wohnstandort und bekräftigt die Notwendigkeit, die Ba u-
landentwicklung weiter zu forcieren. Mehr als 80 % der fertig gestellten Wohnungen befanden sich in 
Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein Fünftel entfiel auf den Einfamilienhausbau. 
 
Im Jahr 2015 wurden 165 Wohnungen als Abriss registriert. Diese Zahl liegt im üblichen Rahmen der 
letzten Jahre.  
 
Die nach der Zahl der fertig gestellten W ohnungen wichtigsten Baugebiete und Wohnungsbauprojek-
te im vergangenen Jahr sind in Anlage 1 aufgelistet. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zw i-
schen „Baugebieten“5 und sogenannter „spontaner Bautätigkeit“, bei der die Stadt zwar begle itend in 
unterschiedlichem Umfang tätig wird (nicht zuletzt zur Erteilung der Baugenehmigung), bei d enen die 
Kriterien zur Annahme eines Baugebietes aber nicht erfüllt sind.  
 
                                                
5 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und des Baulandprogramms definiert als Wohnbaulan dent-
wicklungen von einem gewissen Gewicht, bei denen einer oder mehrere der folgenden Schritte zur Erre ichung 
der Baureife erforderlich ist und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegenschaftliche Sicherung (in sbesondere 
im Rahmen von SoBoMü), Städtebauliche Qualifizierung (auch im Rahmen von größeren G enehmigungen nach 
§ 34 BauGB), Schaffung von Planungsrecht (auch im Rahmen von umfangreichen Befreiungen), Bau öffentl i-
cher Erschließungsanlagen.

- 4 - 
V/0215/2017 
 
      Abb. 2: Lage der Wohnungsneubauten 
 
 
Die Steigerung der Wohnungs-Fertigstellungszahlen im Jahr 2016, verglichen mit den beiden Ja hren 
2014 und 2015 (vgl. Abb. 1), ist insbesondere auf die wieder gestiegene Zahl an Wohnungs -
Fertigstellungen im Mehrfamilienhausbereich und hier insbesondere auf die Appartements (1 -2 Räu-
me) zurückzuführen.  
 
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich  in Münster seit den 90er -Jahren auf einem 
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert 
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009, 
konnte danach aber wieder  zulegen. Ein kontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt zusa m-
men mit einem geringen Angebot an wenigen neu erschlossenen Einfamilienhausgebieten und ist 
voraussichtlich dadurch begründet. Dies drückt sich auch in einem geringen Überhang an genehmi g-
ten, aber noch nicht fertig gestellten Einfamilienhäusern aus (s. unter 1.3) Trotz dieser ungünstigen 
Voraussetzungen verbleibt im Jahr 2015 ein stabiles Sockelniveau von ca. 300 Wohneinheiten. 
 
Seit den 90er -Jahren wurden traditionell die meisten neuen W ohnungen in von der Stadt g eplanten 
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestellt. Seitdem ist der Anteil der Bautäti gkeit, der auf die 
Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Während zu Beginn der 90er -Jahre noch über 80 % der 
neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig gestellt wurden, sank dieser Wert im Zei traum 
zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich liegt der 
Anteil z.T. deutlich unter 50 %, konnte im letzten Jahr aber – auf Grundlage der Ausweitung des Bau-
landprogramms ab dem Jahr 2014 – gesteigert werden. Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten 
insbesondere im Siedlungsbestand hat damit nach wie vor eine sehr hohe Bedeutung. Dies kann zum 
einen Ausdruck zu geringer baureifer Baulandrese rven sein, zum and eren kommt darin vermutlich 
auch die besondere Attraktivität der inneren Stadt und der dortige Nac hfragedruck zum Tragen, denn 
die große Mehrzahl der Baugebiete befindet sich außerhalb des Innenstadtrings.  
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen im 
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dieser Wert wurde in den letzten zehn Jahren r e-

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V/0215/2017 
Abb. 3: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch 
 
gelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 2). Etwa 80 % der neuerrichteten Wohnungen befa nden 
sich sowohl in den Jahren 2014 und 2015 wie auch 2016 im Innenbereich. Der Siedlungsbestand hat 
damit gegenüber den klassischen Neubaugebieten in ehemaligen Außenbereichslagen eine besonde-
re Bedeutung. 
 
1.3 Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau 
Eine Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit im Bau. Die Höhe der im Jahr 2017 fertig gestell-
ten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß noch nicht prognostiziert werden, de n-
noch gibt die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht fertig ges tellten Wohnbauvorhaben 
einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen Wohnungsbaugeschehen g e-
rechnet werden kann. Die Genehmigungen wurden in der Mehrzahl im Jahr 2016, teilweise aber auch 
bereits im Jahr 2015 oder sogar 2014 ertei lt. Die Bauvorhaben werden in der Regel zu rzeit realisiert6 
und damit im Jahr 2017 oder aber 2018 voraussichtlich fertig gestellt.  
 
Zum Ende des Jahres 2016 waren Baugenehmigungen für rund 2.550 Wohneinheiten noch nicht a b-
schließend umgesetzt. Diese Zahl hat sich seit dem letzten Jahr noch einmal leicht erhöht. Etwa 60 % 
davon befindet sich außerhalb von Baugebieten, allerdings hat die Bedeutung der Baugebiete im 
Vergleich in den letzten Jahren insgesamt wieder zugenommen.  
 
Die nach der Zahl der fertigzus tellenden Wohnungen wichtigsten Baugebiete und Wohnungsbaupr o-
jekte dieser genehmigten Bauanträge sind in der Anlage 1 aufgelistet.  
 
1.4  Baulandreserven  
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wo hnungsbau ist 
eine zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der Kommunalen Wohnungspolitik. Nur damit kann vo r-
gesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig die Möglichkeit bekommt, ausreichend neue Wo h-
nungen zu bauen. Da das kurzfristig realisierbare Potenzial der „spontanen Bautä tigkeit“ außerhalb 
von Baugebieten nicht genau ermittelt werden kann, werden unter den Baulandr eserven diejenigen 
Flächen und Baugebiete behandelt, bei denen die Stadt die Baureife aktiv b egleitet hat und die somit 
für eine Bebauung sofort 
zur Verfügung stehen. 
 
Im Rahmen des Baulan d-
monitorings werden daher 
seit Langem Baulandberei t-
stellung und Baulandve r-
brauch bilanziert. Dadurch 
kann überprüft we rden, ob 
das Angebot an baureifen 
Baulandreserven noch den 
qualitativen und quantitat i-
ven Anforderungen en t-
spricht. In den Ja hren 2009 
- 2013 war der Baulandve r-
brauch stets, z.T. deutlich, 
höher als die Baulandb e-
reitstellung mittels Baulan d-
programm (vgl. Abb. 3).  
                                                
6 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmigungen a us verschiedenen Gründen nicht umg esetzt 
werden.

- 6 - 
V/0215/2017 
 
    Abb. 4: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich 
 
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter 
den „Soll“-Wert7 gesunken waren (vgl. Abb. 4). Dieser Trend konnte mit der deutlichen Ausweitung 
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogramm 2014-2020 (vgl. Vorlage V/0115/2014) vor-
erst gestoppt werden.  
So wurden im letzten Jahr zwar nicht alle im  Baulandprogramm 2016 – 2025 für das Jahr 2016 da r-
gestellten Flächen baureif, der zeitliche Verlust beträgt allerdings i.d.R. maximal ein halbes Jahr (im 
Sommer sollen die Erschließungsanlagen für die Baugebiete in Amelsbüren – nördlich Deermann-
straße, Hiltrup – Langestr. / Malteserstr. und Wolbeck – Nord, letzter Bauabschnitt fertiggestellt sein). 
Die noch nicht baureif gewordenen Baugebiete werden in das Baulandproramm 2017 – 2025 überge-
leitet.  
 
Aufgrund der relativ geringen Baureif machung im letzten Jah r lag der Baulandverbrauch 2016 deu t-
lich über der Baulandbereitstellung (vgl. Abb. 3). Damit haben die baureifen Reserven in Baugebieten 
insgesamt zwar abgenommen und haben zum Stichtag 31.12.2016 rund 2.700 WE betragen. Sie lie-
gen aber nach wie vor über d em „Soll“-Wert, der zurzeit bei knapp 2.400 WE liegt (vgl. Abb.  4). Die 
niedrige Zahl der Inanspruc hnahmen baureifer Grundstücke ist allerdings in erster Linie auf das fe h-
lende Angebot der Vorjahre zurückzuführen. 
 
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Baugebiete dieser Baulandreserven sind in der A n-
lage 1 aufgelistet.  
 
Die Restkapazitäten von rund 2.700 WE in baureifen Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die 
tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit dem o.a. Wert säm tliche Restkapazitäten in 
allen im Baulan dmonitoring erfassten Baugebieten berüc ksichtigt. Als Restk apazität werden dabei 
alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung noch nicht fertiggestellt ist.  
 
                                                
7 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandve r-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

- 7 - 
V/0215/2017 
 
 
Abb. 5: Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten  
 
Um zu ermitteln, welches Potenzial diese r 
Reserven bisher noch nicht genutzt wird, 
muss man von dieser Zahl die in Umsetzung 
(erteilte Baugenehmigung) sowie in Vorb e-
reitung (Vermarktung bzw. geplante Beba u-
ung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh a-
ben abziehen. Im Ergebnis ist für weniger als 
ein Dri ttel dieser Reserven eine Umsetzung 
bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb. 
5). Bere inigt um kleinere Einzelgrundstücke 
verschiedener Eigentümer verbleiben im 
Wesentlichen drei Eigentümer, die über bau-
reife Grundstücke für ca. 175 WE verfügen. 
 
Die Reserven mit unbekannter Vermar ktung 
liegen nahezu ausschließlich in älteren Ba u-
gebieten und es ist davon ausz ugehen, dass 
– aufgrund fehlender liegenschaftlicher Ve r-
fügbarkeit – nur ein kleinerer Teil dieser R e-
serven tatsächlich jäh rlich aktiviert werden 
kann.  
 
Zu Beschlusspunkt 2.) Fortschreibung des Baulandprogramms 
 
Mit dem Baulandprogramm 2017 - 2025 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Baure i-
fe8 ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten e rreicht 
werden können. Es werden alle Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen, bei denen die Stadt 
die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet. Auf Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms 
bis zum Jahr 2025 werden die ausgewählten Flächen in zwei Stufen in  das Baulandprogramm einge-
stellt (vgl. Abb. 7). 
 
Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzl ichen 
etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung ang e-
legt. Mit die ser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandpr ogramms 2017 – 
2025 angestrebt.  
 
2.1 Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms  
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs - und Baulandmarktes begegnen zu kö nnen 
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die U msetzung 
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung insbesondere für die o.a. 
Zielgruppen zu verbessern und insgesamt zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen. 
  
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung des Angebots an Wohnungen, um der gewachs e-
nen Nachfrage gerecht werden zu können. Daher liegt ein besonderes Augenmerk darauf, die Anzahl 
der Wohnungsbaufertigstellungen in Münster weiter zu steigern.  
 
Insofern ist das Baulandprogramm als wesentlicher Teil des Prozesses der Baulan dentwicklung ein 
wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungskonzepts Wohnen.  
 
                                                
8 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.

- 8 - 
V/0215/2017 
  
  
Abb. 7: Stufen des Baulandprogramms 
 
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Ba u-
reife ist ein langwieriger und komplexer Pr ozess, 
der durch eine Vielzahl politischer Entscheidu n-
gen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Ph a-
sen eing eteilt werden (vgl. Abb. 6). Die Stadt 
Münster hat für die einzelnen Phasen konzepti o-
nelle Bausteine entwickelt, die systematisch au f-
einander aufbauen u nd eine ganzheitliche Bea r-
beitung der Baulandproblematik erleichtern.  
Die Phase I wird durch das o.a. Kommunale 
Handlungskonzept Wohnen, ergänzt um die E r-
kenntnisse aus dem Prozess der Planungswer k-
statt 2030, abgedeckt.  
Das Baulandprogramm steht für die  Phasen II 
(Flächensicherung) und III (Baulandaktivi erung). 
Im Baulandprogramm werden diejenigen Fl ä-
chen für eine Entwicklung ausgewählt, mit denen 
die wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen 
Ziele am besten erreicht werden können. Um die 
lange Laufzeit  des fortgeschriebenen Baulan d-
programms bis 2025 realistisch abdecken zu 
können, wird das Baulandprogramm in zwei St u-
fen unterteilt (vgl. Abb. 3). 
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen insofern mögl iche K.O.-
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende E r-
schließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhan d-
lungen (sofern erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch  von einer Realisierung im an-
gegebenen Zeitraum (i.d.R. plus minus ein Jahr) ausgegangen werden kann.  Ebenfalls in Stufe 1 
werden konkrete private 
Wohnbau-Entwicklungen, in s-
besondere im Rahmen vorh a-
benbezogener Bebauung s-
pläne, gelistet. 
In Stufe 2 des Baul andpro-
gramms sind alle Flächen 
verzeichnet, die ebenfalls 
grundsätzlich für eine Real i-
sierung anstehen, die aber die 
o.a. Merkmale noch nicht au f-
weisen. Da es in diesen Fällen 
noch offen ist, ob und wenn ja 
wann eine Realisierung übe r-
haupt möglich ist, wer den für 
diese Flächen keine weiteren 
Details angegeben. Im W e-
sentlichen en tsprechen die 
Flächen des Baulandpr o-
gramms Stufe 2 den bereits 
politisch vom HA im Jahr 2013 
beschlossenen Fl ächen des 
sogenannten Wohnsiedlung s-
flächenkonzepts (vgl. Vorlage 
V/0230/2013).  
Flächen-
sicherung
Ziele Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder 
Mengengerüste
Prognosen 
Konzepte
Bodenbevorratung
REP 
FNP
Vertragliche Regelungen 
Wettbewerb 
Bebauungsplan 
Bodenordnung 
Erschließung
Vermarktung 
Baugenehmigung 
Wohnungsbauförderung
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
 
 
Abb. 6: Phasen der Wohnbaulandentwicklung   
(Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993)

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V/0215/2017 
Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Grundstücke. 
2.2 Zielwerte des Baulandprogramms  
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat das Ziel beschlossen, dem Markt in den näch sten 
Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig zu stellen (vgl. 
Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat 
entschieden, dass eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll  (vgl. Beschluss 
zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 wurde die-
ser Zielwert von 2.000 WE / Jahr bestätigt (vgl. Vorlage V/0945/2016).  
 
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag di eser 
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE. Als Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine (reduzie r-
te) Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautätigkeit angenommen. Für das Baulandprogramm ver-
bleibt damit ein Zielwert von 1.250 WE / Jahr. Um diese Zielgröße zu erreichen ist auch die Ina n-
spruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohngebieten erforderlich. 
 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandaktivierung ist dies er Wert für das Jahr 2017 noch 
nicht erreichbar und kann somit voraussichtlich erst ab dem nächsten Jahr erreicht werden. Dieser 
Orientierungswert gilt auch für die Jahre 2021ff, in denen in Stufe 1 des Baulandprogramm noch ke i-
ne (bzw. nicht ausreichende) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 genannten Flächen we rden 
hierfür derzeit sukzessive planerisch vorgeprüft und es werden die liegenschaftlichen Ve rhandlungen 
geführt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen dann in den nächsten Ja hren der Stufe 1 
des Baulandprogramms zuzuordnen. Weitere Flächen, die sich aus den Erkenntnissen der Pl a-
nungswerkstatt 2030 im Laufe dieses Jahres ergeben, können dann ggf. ebenfalls in die Stufe 2 des 
Baulandprogramms aufgenommen werden (bzw. stehen für die Jahre 2026 – 2030 zur Verfügung). 
 
2.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 – 2025 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2016 – 2025 haben sich die nachfolgend aufgelisteten konkr eten 
Änderungen ergeben. 
 
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms: 
 
Coerde – Kiesekampweg 
Kinderhaus – Im Moorhock  
 
Darüber hinaus wurde das Baugebiet Amelsbüren – Böckenhorst vergrößert und weist daher eine um 
100 WE erhöhte Kapazität auf. Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Bauge biete weisen somit eine 
Kapazität von ca. 350 neuen WE auf.  
 
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 2 (Flächensicherung) des Baulandprogramms: 
 
Gremmendorf – Westfalen AG 
Hiltrup – südlich Tulpenweg 
 
Aus Stufe 1 des Baulandprogramms mussten mehre Baugebiete  in Stufe 2 des Baulandpr ogramms 
verschoben werden, da insbesondere ihre zeitliche Realisierung aufgrund noch laufender privatrech t-
lich-liegenschaftlicher Verhandlungen zurzeit nicht genau darstellbar ist. Dies betrifft zum einen die 
BIMA-Flächen Mitte – Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße, Gievenbeck – Borghorstweg, Sentrup – 
Muckermannweg sowie das Baugebiet der Wohn - und Stadtbau in Hiltrup an der Westfalenstraße 
(ehem. Eschweiler).

- 10 - 
V/0215/2017 
Insgesamt umfasst die Stufe 2 (Flächensicherung) damit überschlägig ca.  10.500 WE. Diese werden 
zurzeit planerisch vorgeprüft und es finden erste liegenschaftliche Gespräche statt. Es ist jedoch d a-
von auszugehen, dass nur ein Teil dieser Baugebiete tatsächlich entwickelt werden kann (s. Beme r-
kungen unter 2.1) Von den genannten ca. 10.500 WE sind in diesem Jahr ca. 550 WE neu ins Bau-
landprogramm aufgenommen worden, die restlichen ca. 10.000 WE beziehen sich auf Flächen, die 
bereits Teil des Baulandprogramms 2016 – 2025 waren. 
 
Zeitliche Verschiebungen von Baugebieten 
 
Im Jahr 2016  wurde ein ämterübergreifendes Monitoring / Controlling der Baulandprogramm -
Baugebiete eingeführt. In diesem Zuge wurden erstmals genauere Zeitketten für die notwendigen 
Aktivierungsschritte (Liegenschaftlicher Erwerb, Städtebaulicher Entwurf, Bebauungspla nung, E r-
schließungsplanung, Bau der Erschließungsanlagen, Vermarktung) für jedes einzelne Baugebiet e r-
stellt. Aufgrund der nun detaillierteren Erkenntnisse musste jedoch eine Vielzahl von Baugebi eten 
zeitlich um 1 Jahr nach hinten verschoben werden. Dies gilt insbesondere für folgende Baugebiete: 
 
Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße (Baugebiet ist bereits teilweise erschlossen) 
Roxel – Südlich Nottulner Landweg  
Kinderhaus – Südlich Ermlandweg 
Albachten – Steinbrede 
Handorf – Kirschgarten / Bäder 
 
Neben di esen – durch genauere Erkenntnisse notwendig gewordenen – Verschiebungen sind die 
Gründe für zeitliche Verzögerungen vielfältig und können folgendermaßen zusammengefasst werden: 
 
Gründe, die im Verantwortungsbereich des Vorhabenträgers / Eigentümers liegen: 
 
Mitte – Gartenstraße / Niedersachsenring 
Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege 
Mitte – südlich und nördlich Roddestraße 
Mitte – Neuhafen / Hafenkante 
Sprakel – Östlich Sprakeler Straße / westlich DB 
Gremmendorf - Lilienthalweg 
Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg 
 
Fachliche Gründe bei städtischen und privaten Entwicklungen: 
 
Mitte – Östlich Dahlweg / Südpark (Altlastenproblematik) 
Mitte – Südlich Markweg (zweite öffentliche Auslegung aufgrund Altlastenproblematik) 
Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) (Altlastenproblematik) 
Albachten – Östliche Erweiterung, südlicher Teil (Grunderwerb für Erschließung erforderlich) 
Mauritz-Ost – Maikottenweg (Beginn der Erschließungsarbeit erst nach Neubau Kanalbrücke) 
Wolbeck – Nördlich am Borggarten, nordwestlicher Teil 2 (Umlegung erforderlich) 
Hiltrup – Langestraße / Malteserstraße (Zweite Ausschreibung erforderlich) 
 
Gründe, die der Stadt Münster zuzurechnen sind: 
 
Sprakel – Östlich Bahn (Personalknappheit bei 66) 
Hiltrup – An der Vogelstange (Offenlagebeschluss geschoben) 
 
 
Insgesamt hat das Baulandprogramm somit ein Volumen von knapp 19.000 WE bis zum Jahr 
2025, davon ca. 8.500 WE in Stufe 1. Es  liegt damit insgesamt deutlich über de m unter 2.2 ge-
nannten Zielwert. Lediglich für das Jahr 2017 wird der Wert nicht erreicht.

- 11 - 
V/0215/2017 
 
InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche 
Bauleitplanung
REP / FNP 
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung 
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe 
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm 
Raum, Zeit, Menge
 
 
  
Abb. 3: Koordinationsinstrument Baulandprogramm  
 
Vor dem Hintergrund, dass sich von den ca. 10.500 WE der Stufe 2 des Baulandprogramms erfa h-
rungsgemäß nicht alle Baugebiete werden entwickeln lassen können (aus liegenschaftlichen, immi s-
sionsschutzrechtlichen etc. Gründen), ist es wichtig im Rahmen der Planung swerkstatt 2030 weitere 
Flächenalternativen zu identifizieren und für die Umsetzung vorzubereiten. Im Übrigen kann davon 
ausgegangen werden, dass es zu weiteren Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsb e-
stand kommen wird, die planerisch begleitet Eingang in das Baulandprogramm finden werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 3.)  Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung 
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten in der Ve r-
waltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträume für die Ve r-
handlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren (an den Zielse tzungen 
der Sozialgerechten Bodennutzung, vgl. Vorlage V/0039/2014), die B auleitplanung, die Ausbaupl a-
nung und die Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt. Der Abschluss der Beba u-
ungsplanung ist Voraussetzung für den Bau der öffentlichen Erschließungseinrichtungen. 
 
Um für alle beteiligten Ämter 
und auch die polit ischen Ent-
scheidungsträger eine 
größtmögliche Transparenz 
herzustellen, werden für die 
einzelnen Baugebiete we i-
tergehende Informationen 
zum Stand der Aktivierung 
dargestellt. 
  
Der Zeitpunkt der Baureife 
bestimmt den frühest mögl i-
chen Beginn der Wohnung s-
bautätigkeit und liefert damit 
wichtige Orienti erungen für 
die Planung von Wohnfolg e-
einrichtungen. Letztlich b e-
trifft das Baulandpr ogramm 
die Arbeitspr ogramme aller 
Dienststellen, die mit ihren 
Leistungen entweder zur 
Baureife oder zur Funktion s-
fähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeitspr o-
grammen berücksicht igen zu können, ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms erforderlich. 
Darüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlic hen Aktualisierung, 
die mit dieser Vorlage vorgenommen werden soll. 
 
Zu Beschlusspunkt 4.)  Personalressourcen 
Mit Beschluss zum Handlungskonzept Wohnen im Jahr 2013 (vgl. Vorlage V/0593/2013) hat der Rat 
beschlossen, dass jährlich 1.500 Wohnungen neu geba ut werden sollen, um die erhöhte Nachfrage 
insbesondere aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl Münsters bedienen zu können. Mit Beschluss 
zum Baulandprogramm 2015 – 2020 im Jahr 2015 (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.) 
wurde diese Zielzahl auf 2.000 Wohneinheiten / Jahr erhöht (vgl. dazu auch die Ausführungen unter 
2.2).

- 12 - 
V/0215/2017 
Ein solches Wohnungsbauvolumen ist nur möglich, wenn ausreichend Baulandentwicklung im I nnen- 
wie auch im Außenbereich betrieben wird. Demzufolge ist im Jahr 2014 auch ein erwe itertes Bau-
landprogramm beschlossen worden, welches in den Folgejahren nochmals deutlich ausgeweitet wo r-
den ist. 
 
Im gleichen Zeitraum hat der Rat die Einführung der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (vgl. 
Vorlage V/0039/2014) beschlossen. Die Regelungen sehen insbesondere vor, dass auch private Vor-
habenträger im Innenbereich bestimmte wohnungspolitische Ziele umsetzen müssen und die Stadt im 
Außenbereich vermehrt wieder selbst als Baulandentwickler auftritt, um darüber die Preisentwicklung 
steuern und besondere Nachfragegruppen bedienen zu können. 
 
Beides (insgesamt deutlich ausgeweitete Baulandentwicklung sowie vermehrt explizit städtische Bau-
gebiete) führt dazu, dass ein erheblicher Arbeitszuwachs in den an der Umsetzung beteiligten Ämtern 
festgestellt werden muss. Dies liegt insbesondere an folgenden Arbeitsprozessen: 
 
 Deutlich erhöhtes Ankaufsvolumen für Wohnbaupotenzialflächen, dafür notwendige Au s-
gleichsflächen sowie arrondierende und ergänzende Flächen für soziale und technische Infr a-
struktur. Anka uf der Wohnbaupotenzialflächen unter Berücksichtigung der speziellen Reg e-
lungen der Sozialgerechten Bodennutzung Münster. 
 Deutlich erhöhtes Planungsvolumen, auch im Hinblick auf die dafür notwendigen Arbeiten zur 
Umwelt- und Artenschutzprüfung sowie zur Grünplanung. 
 Deutlich erhöhte Planungsleistungen für die entwässerungstechnische Erschließung insb e-
sondere durch neue Regelwerke (Wasserbilanz) und im Bereich des Hochwasser - und Über-
flutungsschutzes. Dies gilt für städtische Baugebiete wie auch für Investor enflächen. Intensi-
ver Aufwand entsteht ebenfalls durch Nachverdichtungen im Bestand. 
 Im Vergleich zu den Vorjahren kommt ein Vielfaches an städtischen Grundstücken aus den 
neuen Baugebieten in die Vermarktung. Diese differenzieren sich in Einfamilienhaus -, Mehr-
familienhausgrundstücke (inkl. geförderten Wohnungsbaus), aber auch in Grundstücken für 
die notwendige soziale Infrastruktur wie Kindertagesstätten und feste Flüchtlingseinrichtu n-
gen. Der Verkauf richtet sich jeweils nach besonderen städtischen oder r echtlichen Vermark-
tungsverfahren und –vorgaben mit entsprechendem Personalaufwand. Au fgrund der derzeitig 
stark erhöhten Nachfrage sind darüber hinaus die einzelnen Vergabeverfahren, auch im Hi n-
blick auf die notwendige Einkommensprüfung, entsprechend zeitaufwändiger. 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung hat im Rahmen der Fortschreibung 
des Baulandprogramms 2016 – 2025 (vgl. Vorlage V/0153/2016) bereits mehrere neue Stellen erha l-
ten und kann damit den in diesem Amt anfallenden Aufgabe nzuwachs in Bezug auf das Bau landpro-
gramm abdecken. Dies gilt jedoch nicht für die anderen an der Umsetzung des Baulan dprogramms 
beteiligten Ämter (u. a. Amt für Immobilienmanagement, Amt für Wohnungswesen und Quartiersen t-
wicklung, Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ), die die o.a. Aufgaben bea r-
beiten. Deren Personalressourcen reichen dazu nicht aus, so dass sukzessive we itere erforderliche 
Stellen, in einem erheblichen Gesamtumfang, der derzeit geprüft wird, in den nächsten Stellenplänen 
vorgesehen werden müssen, um das in dieser Vorlage aufgezeigte ambitionierte Baulandprogramm 
umsetzen zu können.  
 
Eine Kompensation dieser erhöhten Bedarfe ist in den Ämtern nicht möglich, da schon durch we itere 
zusätzliche Aufgaben und Programme sowie durch erhöhte gesetzliche Anforderungen die vorhande-
nen Personalkapazitäten nicht ausreichend sind. Im Einzelnen sind hier im Amt 66 u. a. zu nennen: 
 Hochwasser- und Überflutungsschutz (Folgearbeiten durch die Starkregenereignisse) 
 Maßnahmenprogramme im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie  
 Radverkehrskonzept 
 Änderungen des Landeswassergesetzes NRW und der technischen Regelwerke 
 Bau und Erschießung von Kita- und Schulstandorten  
 Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen

- 13 - 
V/0215/2017 
In den anderen o.a . Ämtern werden die personellen  Ressourcen komplett zur Absicherung der vom 
Rat beschlossenen quantitativen und qualitativen Angebotsausweitung im geförderten Wo hnungsbau 
(64) und zur Umsetzung des Steuerungsinstrumentes „Sozialgerechte Bodennutzung Münste r“ bzw. 
anderer vom Rat getroffener Entscheidungen gebunden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:   Kurz-Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 
Anlage 2:   Karte Baulandprogramm 2017 – 2025 
Anlage 3:   Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 1  
Anlage 4:  Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 2

Analge 3_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe1

6113 Zeichen

Stand: 10.04.2017
-
noch nicht abgeschlossen
vorhanden
nicht erforderlich
 abgeschlossen
größtenteils vorhanden



Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2017
Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung)   
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2017
X Privat441-02 088 88Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege  -
X BIMA861-07 13 70 83Angelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg  -
X Stadt874-02D 820 82Wolbeck Nord  nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 X  
Bau der Erschließung noch nicht 
abgeschlossen
X Stadt971-07 30 36 66Hiltrup - Langestr. / Malteserstr X  
Bau der Erschließung noch nicht 
abgeschlossen
Stadt981-06
14 40 54Amelsbüren - nördl. Deermannstr. X  
Bau der Erschließung noch nicht 
abgeschlossen
139234 373insgesamt baureif 2017
Seite 1 von 4
Anlage 3 zur Vorlage V/0215/2017

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2017
Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung)   
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2018
X Privat262-06 060 60Mitte - Gartenstr. /Niedersachsenring   - Bebauungsplanverfahren muss
durchgeführt w
erden
X Privat331-01 035 35Mitte - östl. Dahlweg / Südpark   - Bebauungsplanverfahren muss
durchgeführt w
erden
X Privat333-03 0220 220Mitte - südl. Roddestr.   - Bebauungsplanverfahren muss
durchgeführt w
erden
X Privat333-04 045 45Mitte - nördl. Roddestr.   - Bebauungsplanverfahren muss
durchgeführt w
erden
X Privat462-01 0500 500Mitte - Zentrum Nord   - Bebauungsplanverfahren muss
durchgeführt w
erden
X Privat464-05 105210 315Mitte - südl. Markweg X  - Bau der Erschließung wird vorbereitet
X noch offen515-04A 10100 110Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1, Teil A   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X Privat541-03 80270 350Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
(Beresa)
X  - Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
Stadt572-08 055 55Roxel - südl. Nottulner Landweg X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Stadt/Privat622-02 454 58Kinderhaus - Im Moorhook   Bebauungsplanverfahren muss
durchgeführt w
erden
X Privat681-05 47 87 134Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB  - Bebauungsplanverfahren noch nicht
abgeschlossen
X noch offen814-04A 1100 110Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1   Liegenschaftliche Sicherung in
Vorbereitung
X Privat871-09 115 85 200Wolbeck - Am Steintor / Petersheide  - Bebauungsplanverfahren noch nicht
abgeschlossen
4711721 2192insgesamt baureif 2018
Seite 2 von 4

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2017
Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung)   
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2019
Stadt344-03 2540 65Düesberg  - Nordkirchenweg X 
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat431-02 0650 650Mitte - Neuhafen / Hafenkante  - Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X noch offen515-04B 60350 410Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1, Teil B   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
Stadt573-07A 2060 80Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat614-03 0175 175Coerde - Kiesekampweg  - Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
muss durchgeführt werden
Stadt623-05 045 45Kinderhaus - südl. Ermlandweg X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
Stadt634-02 15180 195Kinderhaus - südl. Langebusch X   Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X noch offen814-04B 10765 775Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X BIMA824-02 050 50Gremmendorf - Lilienthalweg  - Vermarktungskonzept BIMA liegt noch 
nicht vor
Stadt966-05 050 50Hiltrup - an der Vogelstange X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
Stadt981-04 7575 150Amelsbüren - nordwestl. Am Dornbusch X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
2052440 2645insgesamt baureif 2019
Seite 3 von 4

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2017
Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung)   
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2020
X noch offen515-04C 30215 245Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
Stadt562-07 300200 500Albachten - östl.Erw. südl. Teil X 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
in Bearbeitung
Stadt562-10 50100 150Albachten - Steinbrede X  Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt681-04C 500 50Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil X  
Sicherstellung Lärmschutz erforderlich
X noch offen814-04C 15850 865Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X Stadt862-03 125125 250Angelmodde - Südl. Hiltruper Str.   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X Stadt983-04 100100 200Amelsbüren - Böckenhorst  
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
6701590 2260insgesamt baureif 2020
Baureif 2021
X noch offen515-04D 0435 435Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3   Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
Stadt681-07 60140 200Sprakel - östl.Bahn X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Stadt712-02 11065 175Mauritz Ost - Maikottenweg X   Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt774-06 80160 240Handorf - Kirschgarten / Bäder X 
Sportflächen müssen zunächst verlagert 
werden
250800 1050insgesamt baureif 2021
17356785 8520Summe 2017  bis 2021
Seite 4 von 4

Beratungsverlauf (10)

27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

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04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 16.1 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
V/0215/2017
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37