V/0215/2017
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 - 2025
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Anlage 1_Kurz-Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016
2296 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0215/2017 Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 - Übersicht Stand 01.01.2017 Wohnungsbau-Fertigstellungen im Jahr 2016: rund 1.700 Wohneinheiten In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit" Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mitte - Nördlich Bohlweg (Winkhaus) 157 0 157 0 Privat Brüningheide / Killingstraße 83 0 83 83 Privat Mitte - Berliner Platz (Metropolis) 130 0 130 0 Privat Corrensstraße 84-88 (Studenten) 68 0 68 68 W+S Hiltrup - Meesenstiege 85 9 94 28 W+S Hafenweg 17 55 0 55 0 Privat Sprakel - Nördlich Landwehr 2 32 34 10 Stadt Hammer Str. / Kurze Str. 34 0 34 0 Privat Mitte - Jahnstraße 32 25 57 0 Privat Von-Esmarch-Straße 32-34 29 0 29 0 Privat … und weitere 140 96 236 41 … und weitere 598 133 731 11 Summe 546 162 708 79 WE Summe 867 133 1000 162 WE Genehmigte Wohnbauvorhaben Fertigstellung voraussichtlich 2017/2018: rund 2.550 genehmigte Wohnbauvorhaben In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit" Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mitte - Steinfurter Str. / südl. Yorkring 191 0 191 95 W+S Mecklenbecker Str. 235a / 237a 114 0 114 0 Privat Mitte - Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring 150 0 150 0 Privat Scheibenstraße 52 39 0 39 0 Privat Mitte - Nördlich Bohlweg (Winkhaus) 90 0 90 0 Privat Salzmannstr. 138 / 138a 30 0 30 0 Privat Mitte - Piusallee 84 0 84 0 Privat Hensenstr. 192-198 29 0 29 29 W+S Gievenbeck - Arnheimweg 65 0 65 23 W+S Steinfurter Str. 68 27 0 27 0 Privat … und weitere 379 173 552 89 … und weitere 950 232 1.182 13 Summe 959 173 1132 207 WE Summe 1.189 232 1.421 42 WE Baulandreserven Fertigstellung ab 2018 Restkapazitäten in Baugebieten ohne genehmigte Wohnbauvorhaben Mefa Efa Summe Entw. Mefa Efa Summe Entw. Mecklenbeck-Mitte 180 0 180 Stadt Kinderhaus - Südl. Westhoffstraße* 0 39 39 Stadt Wolbeck-Nord* 8 133 141 Stadt Mecklenbeck - Südl. Meyerbeerstr. 15 18 33 Stadt Kinderh.-Westl. Regina-Prothmann-Str. 160 0 160 Privat … und weitere 295 514 809 Hiltrup - Albertsheide* 39 66 105 Stadt Sprakel - Nördlich Landwehr 20 37 57 Stadt Summe 767 807 1.574 Wohneinheiten Rudolfstr. / Oststraße 50 0 50 Privat * = Vermarktung (tlw.) unbekannt Baulandprogramm bis 2025 Mittelfristige Perspektive mit Baureife 2016 - 2021 ca. 8.500 WE Langfristige Perspektive mit Baureife 2022 - 2025 ca. 10.500 WE
Anlage_2_Karte_Baulandprogramm
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k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k 814-04C 562-07 814-04B 871-09 515-04B 981-04 464-05 862-03 541-03 983-04 712-02 515-04D 774-06 431-02 681-07 515-04C 681-05 562-10 814-04A 874-02D 634-02 462-01 344-03 971-07 681-04C 515-04A 981-06 824-02 333-03 614-03 573-07A 572-08 622-02 966-05 861-07 623-05 333-04 262-06 441-02 331-01 Wohnbauflächenmonitoring Kartografie und Entwurf: Annemarie Harjans 2017 Stufe 2 (Flächensicherung)k Baulandprogramm 2017 - 2025 Stand:10.04.2017 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 2 zur Vorlage V/0215/2017
Anlage_4_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe_2
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Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 2 (Flächensicherung) Stadtbezirk Mitte Kinderhaus Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - südl. Helgolandweg Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem.BW-Standort) Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia Mitte - östl. Gartenstr. Mitte - westl.Hammerstr. / Umgehungsstr. Sprakel Mitte - Mauritzheide Sprakel Nord Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstr. Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr Gievenbeck Mauritz-Ost Gievenbeck - südl. Laxenburg Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide Gievenbeck - Borghorstweg Gievenbeck - nördl. Toppheide (ehem. Institut) Gelmer-Dyckburg Gievenbeck - westl. Technologiepark Gelmer Nord Mecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) Angelmodde Mecklenbeck - Hafkhorst Angelmodde - Nördl. Homannstr. Angelmodde - Westfalen AG Albachten Albachten - nördl./östl./südl. Erweiterung Wolbeck Albachten - Lindenallee / nördl. freie Flur Wolbeck - südl. Petersheide Roxel Wolbeck - Westl. Brandhoveweg Wolbeck Nord, Berdel Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2 Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach Hiltrup Roxel - Nordwest, Teil 1 Hiltrup - südl. Pfarrer-Ensink-Weg Hiltrup - Tulpenweg Nienberge Hiltrup - Westfalenstr.(ehem.Baumschule Eschweiler) Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil Häger - nördl. DB Amelsbüren Amelsbüren - östl. Erweiterung Amelsbüren - westl. Böckenhorst Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017
Beschlussvorlage
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V/0215/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 -
2025
Beratungsfolge
27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
10.05.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächen management
Vorberatung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.05.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 wird zur Kenntnis genommen (vgl. auch den
Kurz-Bericht in Anlage 1).
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 – 2025 (Anlagen 2 bis 4) wird beschlos-
sen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Bau-
landprogramm 2017 – 2025 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und er-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen
Fachämter zu verankern.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Personalressourcen der an der Umsetzung des Bau-
landprogramms beteiligten Ämter nicht ausreichen, um das angehängte Baulandprogramm
zeitgerecht unter Berücksichtigung der Zielwerte für die Baulandentwicklung umsetzen zu
können.
Vorlagen-Nr.:
V/0215/2017
Auskunft erteilt:
Herr Bartmann
Ruf:
492-6115
E-Mail:
Bartmann@stadt-muenster.de
Datum:
12.04.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0215/2017
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für zusätzliches
Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in
gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1.) Bericht zur Wohnbaulandentwicklung
1.1 Rahmenbedingungen
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamischer Wohnungsmarkt mit großem Nachfrag e-
druck. Eine in den letzten Jahren zunehmende Wohnungsknappheit und eine hohe Nachfrage insb e-
sondere im innerstädtischen Bereich führen in vielen Quartieren zu (z.T. deutlich) steigenden Mieten
und Bodenpreisen.
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen:
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau in
Münster lagen im Jahr 2015 bei 400 €/m² in mittleren Wohnlagen, und damit um mehr als 14 %
höher als im Jahr zuvor. Damit liegt Müns ter in der Spitzengruppe der NRW -Großstädte hinter
Düsseldorf und Köln und noch vor Bonn.1
- Die durchschnittlichen Angebotsmieten stiegen von 2014 zu 2015 um 2,2 Prozent auf 9,23 €, z u-
dem ist mit einer Rate von 0,6 im Prinzip kein Wohnungsleerstand mehr in der Stadt vorhanden.2
- Eigentumswohnungen kosteten im Frühjahr 2016 zwischen ca. 3.000 €/m² und ca. 6.500 €/m²,
der häufigste Wert lag bei 4.500 €/m².3
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwicklung auf etwa 321.000 Einwohner (Basisvar iante)
bis zum Jahr 20 25 (vgl. Vorlage zur Kleinräumigen Bevölkerungsprognose V/0979/2016) und einem
weiteren deutlichen Wachstum bis 2030 wird die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster auch
in den kommenden Jahren weiter anhalten. Bei wieder deutlich ansteigenden Flüchtlingszahlen kann
sich die Einwohnerzahl entsprechend weiter erhöhen. Daher ist trotz vieler Ne ubauwohnungen der
vergangenen Jahre4 weiter mit einem hohen Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Familien, Men-
schen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende – haben unter diesen Rahmenbedi ngungen
eine erhöhte Schwierigkeit, ein passendes Wohnangebot zu finden. Auch als Standortfaktor für a n-
siedlungsbereite bzw. bereits ansä ssige Unternehmen gewinnt der Faktor Wohnkosten in Münster
zunehmend an Bedeutung.
Die Suburbanisierung nimmt wieder zu, im Durchschnitt der Jahre 2013 – 2015 sind jährlich ca. 500
Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als aus ihr in die Stadt Münster gezogen sind.
Insbesondere betrifft dieses negative Wanderungssaldo in der Stadtregion die Altersgruppen der F a-
milien (unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige).
1 Vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2016
2 Vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2016
3 LBS-Studie „Markt für Wohnimmobilien 2016“
4 In Bezug auf den relativen Wohnungszuwachs lag Münster im Zeitraum 2000-2014 unter allen Großstädten in
Deutschland an erster Position, vgl. Postbank-Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“
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V/0215/2017
Abb. 1: Wohnungsbau-Fertigstellungen 1985 - 2016
1.2 Wohnungsbau-Fertigstellungen
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca. 1. 700 WE im Jahr 2016 auf einem sehr h ohen
Niveau. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl deutlich gestiegen, verfehlt allerdings nach wie vor die
(erhöhte) Zielzahl von jährlich 2.000 Neubauwohnungen. Das hohe Niveau ist weiterhin Ausdruck der
derzeit günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Einkommen, Zinsniveau, Arbeitsplatzen t-
wicklung) und der Attraktivität der Stadt als Wohnstandort und bekräftigt die Notwendigkeit, die Ba u-
landentwicklung weiter zu forcieren. Mehr als 80 % der fertig gestellten Wohnungen befanden sich in
Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein Fünftel entfiel auf den Einfamilienhausbau.
Im Jahr 2015 wurden 165 Wohnungen als Abriss registriert. Diese Zahl liegt im üblichen Rahmen der
letzten Jahre.
Die nach der Zahl der fertig gestellten W ohnungen wichtigsten Baugebiete und Wohnungsbauprojek-
te im vergangenen Jahr sind in Anlage 1 aufgelistet. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zw i-
schen „Baugebieten“5 und sogenannter „spontaner Bautätigkeit“, bei der die Stadt zwar begle itend in
unterschiedlichem Umfang tätig wird (nicht zuletzt zur Erteilung der Baugenehmigung), bei d enen die
Kriterien zur Annahme eines Baugebietes aber nicht erfüllt sind.
5 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und des Baulandprogramms definiert als Wohnbaulan dent-
wicklungen von einem gewissen Gewicht, bei denen einer oder mehrere der folgenden Schritte zur Erre ichung
der Baureife erforderlich ist und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegenschaftliche Sicherung (in sbesondere
im Rahmen von SoBoMü), Städtebauliche Qualifizierung (auch im Rahmen von größeren G enehmigungen nach
§ 34 BauGB), Schaffung von Planungsrecht (auch im Rahmen von umfangreichen Befreiungen), Bau öffentl i-
cher Erschließungsanlagen.
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V/0215/2017
Abb. 2: Lage der Wohnungsneubauten
Die Steigerung der Wohnungs-Fertigstellungszahlen im Jahr 2016, verglichen mit den beiden Ja hren
2014 und 2015 (vgl. Abb. 1), ist insbesondere auf die wieder gestiegene Zahl an Wohnungs -
Fertigstellungen im Mehrfamilienhausbereich und hier insbesondere auf die Appartements (1 -2 Räu-
me) zurückzuführen.
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er -Jahren auf einem
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009,
konnte danach aber wieder zulegen. Ein kontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt zusa m-
men mit einem geringen Angebot an wenigen neu erschlossenen Einfamilienhausgebieten und ist
voraussichtlich dadurch begründet. Dies drückt sich auch in einem geringen Überhang an genehmi g-
ten, aber noch nicht fertig gestellten Einfamilienhäusern aus (s. unter 1.3) Trotz dieser ungünstigen
Voraussetzungen verbleibt im Jahr 2015 ein stabiles Sockelniveau von ca. 300 Wohneinheiten.
Seit den 90er -Jahren wurden traditionell die meisten neuen W ohnungen in von der Stadt g eplanten
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestellt. Seitdem ist der Anteil der Bautäti gkeit, der auf die
Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Während zu Beginn der 90er -Jahre noch über 80 % der
neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig gestellt wurden, sank dieser Wert im Zei traum
zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich liegt der
Anteil z.T. deutlich unter 50 %, konnte im letzten Jahr aber – auf Grundlage der Ausweitung des Bau-
landprogramms ab dem Jahr 2014 – gesteigert werden. Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten
insbesondere im Siedlungsbestand hat damit nach wie vor eine sehr hohe Bedeutung. Dies kann zum
einen Ausdruck zu geringer baureifer Baulandrese rven sein, zum and eren kommt darin vermutlich
auch die besondere Attraktivität der inneren Stadt und der dortige Nac hfragedruck zum Tragen, denn
die große Mehrzahl der Baugebiete befindet sich außerhalb des Innenstadtrings.
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen im
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dieser Wert wurde in den letzten zehn Jahren r e-
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V/0215/2017
Abb. 3: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch
gelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 2). Etwa 80 % der neuerrichteten Wohnungen befa nden
sich sowohl in den Jahren 2014 und 2015 wie auch 2016 im Innenbereich. Der Siedlungsbestand hat
damit gegenüber den klassischen Neubaugebieten in ehemaligen Außenbereichslagen eine besonde-
re Bedeutung.
1.3 Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau
Eine Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit im Bau. Die Höhe der im Jahr 2017 fertig gestell-
ten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß noch nicht prognostiziert werden, de n-
noch gibt die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht fertig ges tellten Wohnbauvorhaben
einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen Wohnungsbaugeschehen g e-
rechnet werden kann. Die Genehmigungen wurden in der Mehrzahl im Jahr 2016, teilweise aber auch
bereits im Jahr 2015 oder sogar 2014 ertei lt. Die Bauvorhaben werden in der Regel zu rzeit realisiert6
und damit im Jahr 2017 oder aber 2018 voraussichtlich fertig gestellt.
Zum Ende des Jahres 2016 waren Baugenehmigungen für rund 2.550 Wohneinheiten noch nicht a b-
schließend umgesetzt. Diese Zahl hat sich seit dem letzten Jahr noch einmal leicht erhöht. Etwa 60 %
davon befindet sich außerhalb von Baugebieten, allerdings hat die Bedeutung der Baugebiete im
Vergleich in den letzten Jahren insgesamt wieder zugenommen.
Die nach der Zahl der fertigzus tellenden Wohnungen wichtigsten Baugebiete und Wohnungsbaupr o-
jekte dieser genehmigten Bauanträge sind in der Anlage 1 aufgelistet.
1.4 Baulandreserven
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wo hnungsbau ist
eine zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der Kommunalen Wohnungspolitik. Nur damit kann vo r-
gesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig die Möglichkeit bekommt, ausreichend neue Wo h-
nungen zu bauen. Da das kurzfristig realisierbare Potenzial der „spontanen Bautä tigkeit“ außerhalb
von Baugebieten nicht genau ermittelt werden kann, werden unter den Baulandr eserven diejenigen
Flächen und Baugebiete behandelt, bei denen die Stadt die Baureife aktiv b egleitet hat und die somit
für eine Bebauung sofort
zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Baulan d-
monitorings werden daher
seit Langem Baulandberei t-
stellung und Baulandve r-
brauch bilanziert. Dadurch
kann überprüft we rden, ob
das Angebot an baureifen
Baulandreserven noch den
qualitativen und quantitat i-
ven Anforderungen en t-
spricht. In den Ja hren 2009
- 2013 war der Baulandve r-
brauch stets, z.T. deutlich,
höher als die Baulandb e-
reitstellung mittels Baulan d-
programm (vgl. Abb. 3).
6 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmigungen a us verschiedenen Gründen nicht umg esetzt
werden.
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V/0215/2017
Abb. 4: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter
den „Soll“-Wert7 gesunken waren (vgl. Abb. 4). Dieser Trend konnte mit der deutlichen Ausweitung
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogramm 2014-2020 (vgl. Vorlage V/0115/2014) vor-
erst gestoppt werden.
So wurden im letzten Jahr zwar nicht alle im Baulandprogramm 2016 – 2025 für das Jahr 2016 da r-
gestellten Flächen baureif, der zeitliche Verlust beträgt allerdings i.d.R. maximal ein halbes Jahr (im
Sommer sollen die Erschließungsanlagen für die Baugebiete in Amelsbüren – nördlich Deermann-
straße, Hiltrup – Langestr. / Malteserstr. und Wolbeck – Nord, letzter Bauabschnitt fertiggestellt sein).
Die noch nicht baureif gewordenen Baugebiete werden in das Baulandproramm 2017 – 2025 überge-
leitet.
Aufgrund der relativ geringen Baureif machung im letzten Jah r lag der Baulandverbrauch 2016 deu t-
lich über der Baulandbereitstellung (vgl. Abb. 3). Damit haben die baureifen Reserven in Baugebieten
insgesamt zwar abgenommen und haben zum Stichtag 31.12.2016 rund 2.700 WE betragen. Sie lie-
gen aber nach wie vor über d em „Soll“-Wert, der zurzeit bei knapp 2.400 WE liegt (vgl. Abb. 4). Die
niedrige Zahl der Inanspruc hnahmen baureifer Grundstücke ist allerdings in erster Linie auf das fe h-
lende Angebot der Vorjahre zurückzuführen.
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Baugebiete dieser Baulandreserven sind in der A n-
lage 1 aufgelistet.
Die Restkapazitäten von rund 2.700 WE in baureifen Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die
tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit dem o.a. Wert säm tliche Restkapazitäten in
allen im Baulan dmonitoring erfassten Baugebieten berüc ksichtigt. Als Restk apazität werden dabei
alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung noch nicht fertiggestellt ist.
7 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandve r-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
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V/0215/2017
Abb. 5: Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten
Um zu ermitteln, welches Potenzial diese r
Reserven bisher noch nicht genutzt wird,
muss man von dieser Zahl die in Umsetzung
(erteilte Baugenehmigung) sowie in Vorb e-
reitung (Vermarktung bzw. geplante Beba u-
ung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh a-
ben abziehen. Im Ergebnis ist für weniger als
ein Dri ttel dieser Reserven eine Umsetzung
bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb.
5). Bere inigt um kleinere Einzelgrundstücke
verschiedener Eigentümer verbleiben im
Wesentlichen drei Eigentümer, die über bau-
reife Grundstücke für ca. 175 WE verfügen.
Die Reserven mit unbekannter Vermar ktung
liegen nahezu ausschließlich in älteren Ba u-
gebieten und es ist davon ausz ugehen, dass
– aufgrund fehlender liegenschaftlicher Ve r-
fügbarkeit – nur ein kleinerer Teil dieser R e-
serven tatsächlich jäh rlich aktiviert werden
kann.
Zu Beschlusspunkt 2.) Fortschreibung des Baulandprogramms
Mit dem Baulandprogramm 2017 - 2025 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Baure i-
fe8 ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten e rreicht
werden können. Es werden alle Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen, bei denen die Stadt
die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet. Auf Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms
bis zum Jahr 2025 werden die ausgewählten Flächen in zwei Stufen in das Baulandprogramm einge-
stellt (vgl. Abb. 7).
Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzl ichen
etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung ang e-
legt. Mit die ser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandpr ogramms 2017 –
2025 angestrebt.
2.1 Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs - und Baulandmarktes begegnen zu kö nnen
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die U msetzung
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung insbesondere für die o.a.
Zielgruppen zu verbessern und insgesamt zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen.
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung des Angebots an Wohnungen, um der gewachs e-
nen Nachfrage gerecht werden zu können. Daher liegt ein besonderes Augenmerk darauf, die Anzahl
der Wohnungsbaufertigstellungen in Münster weiter zu steigern.
Insofern ist das Baulandprogramm als wesentlicher Teil des Prozesses der Baulan dentwicklung ein
wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungskonzepts Wohnen.
8 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
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V/0215/2017
Abb. 7: Stufen des Baulandprogramms
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Ba u-
reife ist ein langwieriger und komplexer Pr ozess,
der durch eine Vielzahl politischer Entscheidu n-
gen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Ph a-
sen eing eteilt werden (vgl. Abb. 6). Die Stadt
Münster hat für die einzelnen Phasen konzepti o-
nelle Bausteine entwickelt, die systematisch au f-
einander aufbauen u nd eine ganzheitliche Bea r-
beitung der Baulandproblematik erleichtern.
Die Phase I wird durch das o.a. Kommunale
Handlungskonzept Wohnen, ergänzt um die E r-
kenntnisse aus dem Prozess der Planungswer k-
statt 2030, abgedeckt.
Das Baulandprogramm steht für die Phasen II
(Flächensicherung) und III (Baulandaktivi erung).
Im Baulandprogramm werden diejenigen Fl ä-
chen für eine Entwicklung ausgewählt, mit denen
die wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen
Ziele am besten erreicht werden können. Um die
lange Laufzeit des fortgeschriebenen Baulan d-
programms bis 2025 realistisch abdecken zu
können, wird das Baulandprogramm in zwei St u-
fen unterteilt (vgl. Abb. 3).
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen insofern mögl iche K.O.-
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende E r-
schließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhan d-
lungen (sofern erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im an-
gegebenen Zeitraum (i.d.R. plus minus ein Jahr) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in Stufe 1
werden konkrete private
Wohnbau-Entwicklungen, in s-
besondere im Rahmen vorh a-
benbezogener Bebauung s-
pläne, gelistet.
In Stufe 2 des Baul andpro-
gramms sind alle Flächen
verzeichnet, die ebenfalls
grundsätzlich für eine Real i-
sierung anstehen, die aber die
o.a. Merkmale noch nicht au f-
weisen. Da es in diesen Fällen
noch offen ist, ob und wenn ja
wann eine Realisierung übe r-
haupt möglich ist, wer den für
diese Flächen keine weiteren
Details angegeben. Im W e-
sentlichen en tsprechen die
Flächen des Baulandpr o-
gramms Stufe 2 den bereits
politisch vom HA im Jahr 2013
beschlossenen Fl ächen des
sogenannten Wohnsiedlung s-
flächenkonzepts (vgl. Vorlage
V/0230/2013).
Flächen-
sicherung
Ziele Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder
Mengengerüste
Prognosen
Konzepte
Bodenbevorratung
REP
FNP
Vertragliche Regelungen
Wettbewerb
Bebauungsplan
Bodenordnung
Erschließung
Vermarktung
Baugenehmigung
Wohnungsbauförderung
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
Abb. 6: Phasen der Wohnbaulandentwicklung
(Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993)
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V/0215/2017
Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Grundstücke.
2.2 Zielwerte des Baulandprogramms
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat das Ziel beschlossen, dem Markt in den näch sten
Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig zu stellen (vgl.
Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat
entschieden, dass eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll (vgl. Beschluss
zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 wurde die-
ser Zielwert von 2.000 WE / Jahr bestätigt (vgl. Vorlage V/0945/2016).
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag di eser
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE. Als Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine (reduzie r-
te) Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautätigkeit angenommen. Für das Baulandprogramm ver-
bleibt damit ein Zielwert von 1.250 WE / Jahr. Um diese Zielgröße zu erreichen ist auch die Ina n-
spruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohngebieten erforderlich.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandaktivierung ist dies er Wert für das Jahr 2017 noch
nicht erreichbar und kann somit voraussichtlich erst ab dem nächsten Jahr erreicht werden. Dieser
Orientierungswert gilt auch für die Jahre 2021ff, in denen in Stufe 1 des Baulandprogramm noch ke i-
ne (bzw. nicht ausreichende) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 genannten Flächen we rden
hierfür derzeit sukzessive planerisch vorgeprüft und es werden die liegenschaftlichen Ve rhandlungen
geführt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen dann in den nächsten Ja hren der Stufe 1
des Baulandprogramms zuzuordnen. Weitere Flächen, die sich aus den Erkenntnissen der Pl a-
nungswerkstatt 2030 im Laufe dieses Jahres ergeben, können dann ggf. ebenfalls in die Stufe 2 des
Baulandprogramms aufgenommen werden (bzw. stehen für die Jahre 2026 – 2030 zur Verfügung).
2.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 – 2025
Gegenüber dem Baulandprogramm 2016 – 2025 haben sich die nachfolgend aufgelisteten konkr eten
Änderungen ergeben.
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms:
Coerde – Kiesekampweg
Kinderhaus – Im Moorhock
Darüber hinaus wurde das Baugebiet Amelsbüren – Böckenhorst vergrößert und weist daher eine um
100 WE erhöhte Kapazität auf. Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Bauge biete weisen somit eine
Kapazität von ca. 350 neuen WE auf.
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 2 (Flächensicherung) des Baulandprogramms:
Gremmendorf – Westfalen AG
Hiltrup – südlich Tulpenweg
Aus Stufe 1 des Baulandprogramms mussten mehre Baugebiete in Stufe 2 des Baulandpr ogramms
verschoben werden, da insbesondere ihre zeitliche Realisierung aufgrund noch laufender privatrech t-
lich-liegenschaftlicher Verhandlungen zurzeit nicht genau darstellbar ist. Dies betrifft zum einen die
BIMA-Flächen Mitte – Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße, Gievenbeck – Borghorstweg, Sentrup –
Muckermannweg sowie das Baugebiet der Wohn - und Stadtbau in Hiltrup an der Westfalenstraße
(ehem. Eschweiler).
- 10 -
V/0215/2017
Insgesamt umfasst die Stufe 2 (Flächensicherung) damit überschlägig ca. 10.500 WE. Diese werden
zurzeit planerisch vorgeprüft und es finden erste liegenschaftliche Gespräche statt. Es ist jedoch d a-
von auszugehen, dass nur ein Teil dieser Baugebiete tatsächlich entwickelt werden kann (s. Beme r-
kungen unter 2.1) Von den genannten ca. 10.500 WE sind in diesem Jahr ca. 550 WE neu ins Bau-
landprogramm aufgenommen worden, die restlichen ca. 10.000 WE beziehen sich auf Flächen, die
bereits Teil des Baulandprogramms 2016 – 2025 waren.
Zeitliche Verschiebungen von Baugebieten
Im Jahr 2016 wurde ein ämterübergreifendes Monitoring / Controlling der Baulandprogramm -
Baugebiete eingeführt. In diesem Zuge wurden erstmals genauere Zeitketten für die notwendigen
Aktivierungsschritte (Liegenschaftlicher Erwerb, Städtebaulicher Entwurf, Bebauungspla nung, E r-
schließungsplanung, Bau der Erschließungsanlagen, Vermarktung) für jedes einzelne Baugebiet e r-
stellt. Aufgrund der nun detaillierteren Erkenntnisse musste jedoch eine Vielzahl von Baugebi eten
zeitlich um 1 Jahr nach hinten verschoben werden. Dies gilt insbesondere für folgende Baugebiete:
Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße (Baugebiet ist bereits teilweise erschlossen)
Roxel – Südlich Nottulner Landweg
Kinderhaus – Südlich Ermlandweg
Albachten – Steinbrede
Handorf – Kirschgarten / Bäder
Neben di esen – durch genauere Erkenntnisse notwendig gewordenen – Verschiebungen sind die
Gründe für zeitliche Verzögerungen vielfältig und können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Gründe, die im Verantwortungsbereich des Vorhabenträgers / Eigentümers liegen:
Mitte – Gartenstraße / Niedersachsenring
Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege
Mitte – südlich und nördlich Roddestraße
Mitte – Neuhafen / Hafenkante
Sprakel – Östlich Sprakeler Straße / westlich DB
Gremmendorf - Lilienthalweg
Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg
Fachliche Gründe bei städtischen und privaten Entwicklungen:
Mitte – Östlich Dahlweg / Südpark (Altlastenproblematik)
Mitte – Südlich Markweg (zweite öffentliche Auslegung aufgrund Altlastenproblematik)
Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) (Altlastenproblematik)
Albachten – Östliche Erweiterung, südlicher Teil (Grunderwerb für Erschließung erforderlich)
Mauritz-Ost – Maikottenweg (Beginn der Erschließungsarbeit erst nach Neubau Kanalbrücke)
Wolbeck – Nördlich am Borggarten, nordwestlicher Teil 2 (Umlegung erforderlich)
Hiltrup – Langestraße / Malteserstraße (Zweite Ausschreibung erforderlich)
Gründe, die der Stadt Münster zuzurechnen sind:
Sprakel – Östlich Bahn (Personalknappheit bei 66)
Hiltrup – An der Vogelstange (Offenlagebeschluss geschoben)
Insgesamt hat das Baulandprogramm somit ein Volumen von knapp 19.000 WE bis zum Jahr
2025, davon ca. 8.500 WE in Stufe 1. Es liegt damit insgesamt deutlich über de m unter 2.2 ge-
nannten Zielwert. Lediglich für das Jahr 2017 wird der Wert nicht erreicht.
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V/0215/2017
InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche
Bauleitplanung
REP / FNP
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm
Raum, Zeit, Menge
Abb. 3: Koordinationsinstrument Baulandprogramm
Vor dem Hintergrund, dass sich von den ca. 10.500 WE der Stufe 2 des Baulandprogramms erfa h-
rungsgemäß nicht alle Baugebiete werden entwickeln lassen können (aus liegenschaftlichen, immi s-
sionsschutzrechtlichen etc. Gründen), ist es wichtig im Rahmen der Planung swerkstatt 2030 weitere
Flächenalternativen zu identifizieren und für die Umsetzung vorzubereiten. Im Übrigen kann davon
ausgegangen werden, dass es zu weiteren Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsb e-
stand kommen wird, die planerisch begleitet Eingang in das Baulandprogramm finden werden.
Zu Beschlusspunkt 3.) Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten in der Ve r-
waltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträume für die Ve r-
handlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren (an den Zielse tzungen
der Sozialgerechten Bodennutzung, vgl. Vorlage V/0039/2014), die B auleitplanung, die Ausbaupl a-
nung und die Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt. Der Abschluss der Beba u-
ungsplanung ist Voraussetzung für den Bau der öffentlichen Erschließungseinrichtungen.
Um für alle beteiligten Ämter
und auch die polit ischen Ent-
scheidungsträger eine
größtmögliche Transparenz
herzustellen, werden für die
einzelnen Baugebiete we i-
tergehende Informationen
zum Stand der Aktivierung
dargestellt.
Der Zeitpunkt der Baureife
bestimmt den frühest mögl i-
chen Beginn der Wohnung s-
bautätigkeit und liefert damit
wichtige Orienti erungen für
die Planung von Wohnfolg e-
einrichtungen. Letztlich b e-
trifft das Baulandpr ogramm
die Arbeitspr ogramme aller
Dienststellen, die mit ihren
Leistungen entweder zur
Baureife oder zur Funktion s-
fähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeitspr o-
grammen berücksicht igen zu können, ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms erforderlich.
Darüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlic hen Aktualisierung,
die mit dieser Vorlage vorgenommen werden soll.
Zu Beschlusspunkt 4.) Personalressourcen
Mit Beschluss zum Handlungskonzept Wohnen im Jahr 2013 (vgl. Vorlage V/0593/2013) hat der Rat
beschlossen, dass jährlich 1.500 Wohnungen neu geba ut werden sollen, um die erhöhte Nachfrage
insbesondere aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl Münsters bedienen zu können. Mit Beschluss
zum Baulandprogramm 2015 – 2020 im Jahr 2015 (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.)
wurde diese Zielzahl auf 2.000 Wohneinheiten / Jahr erhöht (vgl. dazu auch die Ausführungen unter
2.2).
- 12 -
V/0215/2017
Ein solches Wohnungsbauvolumen ist nur möglich, wenn ausreichend Baulandentwicklung im I nnen-
wie auch im Außenbereich betrieben wird. Demzufolge ist im Jahr 2014 auch ein erwe itertes Bau-
landprogramm beschlossen worden, welches in den Folgejahren nochmals deutlich ausgeweitet wo r-
den ist.
Im gleichen Zeitraum hat der Rat die Einführung der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (vgl.
Vorlage V/0039/2014) beschlossen. Die Regelungen sehen insbesondere vor, dass auch private Vor-
habenträger im Innenbereich bestimmte wohnungspolitische Ziele umsetzen müssen und die Stadt im
Außenbereich vermehrt wieder selbst als Baulandentwickler auftritt, um darüber die Preisentwicklung
steuern und besondere Nachfragegruppen bedienen zu können.
Beides (insgesamt deutlich ausgeweitete Baulandentwicklung sowie vermehrt explizit städtische Bau-
gebiete) führt dazu, dass ein erheblicher Arbeitszuwachs in den an der Umsetzung beteiligten Ämtern
festgestellt werden muss. Dies liegt insbesondere an folgenden Arbeitsprozessen:
Deutlich erhöhtes Ankaufsvolumen für Wohnbaupotenzialflächen, dafür notwendige Au s-
gleichsflächen sowie arrondierende und ergänzende Flächen für soziale und technische Infr a-
struktur. Anka uf der Wohnbaupotenzialflächen unter Berücksichtigung der speziellen Reg e-
lungen der Sozialgerechten Bodennutzung Münster.
Deutlich erhöhtes Planungsvolumen, auch im Hinblick auf die dafür notwendigen Arbeiten zur
Umwelt- und Artenschutzprüfung sowie zur Grünplanung.
Deutlich erhöhte Planungsleistungen für die entwässerungstechnische Erschließung insb e-
sondere durch neue Regelwerke (Wasserbilanz) und im Bereich des Hochwasser - und Über-
flutungsschutzes. Dies gilt für städtische Baugebiete wie auch für Investor enflächen. Intensi-
ver Aufwand entsteht ebenfalls durch Nachverdichtungen im Bestand.
Im Vergleich zu den Vorjahren kommt ein Vielfaches an städtischen Grundstücken aus den
neuen Baugebieten in die Vermarktung. Diese differenzieren sich in Einfamilienhaus -, Mehr-
familienhausgrundstücke (inkl. geförderten Wohnungsbaus), aber auch in Grundstücken für
die notwendige soziale Infrastruktur wie Kindertagesstätten und feste Flüchtlingseinrichtu n-
gen. Der Verkauf richtet sich jeweils nach besonderen städtischen oder r echtlichen Vermark-
tungsverfahren und –vorgaben mit entsprechendem Personalaufwand. Au fgrund der derzeitig
stark erhöhten Nachfrage sind darüber hinaus die einzelnen Vergabeverfahren, auch im Hi n-
blick auf die notwendige Einkommensprüfung, entsprechend zeitaufwändiger.
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung hat im Rahmen der Fortschreibung
des Baulandprogramms 2016 – 2025 (vgl. Vorlage V/0153/2016) bereits mehrere neue Stellen erha l-
ten und kann damit den in diesem Amt anfallenden Aufgabe nzuwachs in Bezug auf das Bau landpro-
gramm abdecken. Dies gilt jedoch nicht für die anderen an der Umsetzung des Baulan dprogramms
beteiligten Ämter (u. a. Amt für Immobilienmanagement, Amt für Wohnungswesen und Quartiersen t-
wicklung, Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ), die die o.a. Aufgaben bea r-
beiten. Deren Personalressourcen reichen dazu nicht aus, so dass sukzessive we itere erforderliche
Stellen, in einem erheblichen Gesamtumfang, der derzeit geprüft wird, in den nächsten Stellenplänen
vorgesehen werden müssen, um das in dieser Vorlage aufgezeigte ambitionierte Baulandprogramm
umsetzen zu können.
Eine Kompensation dieser erhöhten Bedarfe ist in den Ämtern nicht möglich, da schon durch we itere
zusätzliche Aufgaben und Programme sowie durch erhöhte gesetzliche Anforderungen die vorhande-
nen Personalkapazitäten nicht ausreichend sind. Im Einzelnen sind hier im Amt 66 u. a. zu nennen:
Hochwasser- und Überflutungsschutz (Folgearbeiten durch die Starkregenereignisse)
Maßnahmenprogramme im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Radverkehrskonzept
Änderungen des Landeswassergesetzes NRW und der technischen Regelwerke
Bau und Erschießung von Kita- und Schulstandorten
Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen
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V/0215/2017
In den anderen o.a . Ämtern werden die personellen Ressourcen komplett zur Absicherung der vom
Rat beschlossenen quantitativen und qualitativen Angebotsausweitung im geförderten Wo hnungsbau
(64) und zur Umsetzung des Steuerungsinstrumentes „Sozialgerechte Bodennutzung Münste r“ bzw.
anderer vom Rat getroffener Entscheidungen gebunden.
In Vertretung
gez. Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Kurz-Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016
Anlage 2: Karte Baulandprogramm 2017 – 2025
Anlage 3: Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 1
Anlage 4: Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 2
Analge 3_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe1
6113 Zeichen
Stand: 10.04.2017 - noch nicht abgeschlossen vorhanden nicht erforderlich abgeschlossen größtenteils vorhanden Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2017 Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2017 X Privat441-02 088 88Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege - X BIMA861-07 13 70 83Angelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg - X Stadt874-02D 820 82Wolbeck Nord nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 X Bau der Erschließung noch nicht abgeschlossen X Stadt971-07 30 36 66Hiltrup - Langestr. / Malteserstr X Bau der Erschließung noch nicht abgeschlossen Stadt981-06 14 40 54Amelsbüren - nördl. Deermannstr. X Bau der Erschließung noch nicht abgeschlossen 139234 373insgesamt baureif 2017 Seite 1 von 4 Anlage 3 zur Vorlage V/0215/2017 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2017 Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2018 X Privat262-06 060 60Mitte - Gartenstr. /Niedersachsenring - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt w erden X Privat331-01 035 35Mitte - östl. Dahlweg / Südpark - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt w erden X Privat333-03 0220 220Mitte - südl. Roddestr. - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt w erden X Privat333-04 045 45Mitte - nördl. Roddestr. - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt w erden X Privat462-01 0500 500Mitte - Zentrum Nord - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt w erden X Privat464-05 105210 315Mitte - südl. Markweg X - Bau der Erschließung wird vorbereitet X noch offen515-04A 10100 110Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1, Teil A Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X Privat541-03 80270 350Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) X - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen Stadt572-08 055 55Roxel - südl. Nottulner Landweg X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Stadt/Privat622-02 454 58Kinderhaus - Im Moorhook Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt w erden X Privat681-05 47 87 134Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X noch offen814-04A 1100 110Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X Privat871-09 115 85 200Wolbeck - Am Steintor / Petersheide - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen 4711721 2192insgesamt baureif 2018 Seite 2 von 4 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2017 Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2019 Stadt344-03 2540 65Düesberg - Nordkirchenweg X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat431-02 0650 650Mitte - Neuhafen / Hafenkante - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X noch offen515-04B 60350 410Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1, Teil B Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung Stadt573-07A 2060 80Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat614-03 0175 175Coerde - Kiesekampweg - Städtebauliches Qualifizierungsverfahren muss durchgeführt werden Stadt623-05 045 45Kinderhaus - südl. Ermlandweg X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen Stadt634-02 15180 195Kinderhaus - südl. Langebusch X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X noch offen814-04B 10765 775Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X BIMA824-02 050 50Gremmendorf - Lilienthalweg - Vermarktungskonzept BIMA liegt noch nicht vor Stadt966-05 050 50Hiltrup - an der Vogelstange X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen Stadt981-04 7575 150Amelsbüren - nordwestl. Am Dornbusch X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen 2052440 2645insgesamt baureif 2019 Seite 3 von 4 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2017 Baulandprogramm 2017 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2020 X noch offen515-04C 30215 245Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung Stadt562-07 300200 500Albachten - östl.Erw. südl. Teil X Städtebauliches Qualifizierungsverfahren in Bearbeitung Stadt562-10 50100 150Albachten - Steinbrede X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt681-04C 500 50Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil X Sicherstellung Lärmschutz erforderlich X noch offen814-04C 15850 865Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X Stadt862-03 125125 250Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X Stadt983-04 100100 200Amelsbüren - Böckenhorst Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden 6701590 2260insgesamt baureif 2020 Baureif 2021 X noch offen515-04D 0435 435Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung Stadt681-07 60140 200Sprakel - östl.Bahn X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Stadt712-02 11065 175Mauritz Ost - Maikottenweg X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt774-06 80160 240Handorf - Kirschgarten / Bäder X Sportflächen müssen zunächst verlagert werden 250800 1050insgesamt baureif 2021 17356785 8520Summe 2017 bis 2021 Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (79)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0215/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37