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3159/2020

Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 9.2.6

Anlage 7, Auszug NS des Ausschusses SoSeSe vom 15.04.2021 - Änderungsantrag der FDP zur Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik

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Anlage 9 Auszug Beschlussprotokoll TOP 4.1 SoSeSe 27.05.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5, Auszug aus Beschlussprot. TOP 3.1 StadtAG SP

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Anlage 4.1 Änderungsantrag der FDP AN/0788/2021

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Anlage 8 Beratungsverlauf Geschäftsordnung der Seniorenpolitik

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Anlage 2 Vergleich Änderungen in GOGrSP mit Zusatzkommentaren

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Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 03.05.2021 3159-2020

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Anlage 1 Geschäftsordnung_GOGrSP_gültig ab 2021

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Anlage 6 , Auszug BV 1 Innenstadt 22.04.2021

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Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 22.04.2021

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Anlage 7, Auszug NS des Ausschusses SoSeSe vom 15.04.2021 - Änderungsantrag der FDP zur Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik

890 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:  Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum: 19.05.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 15.04.2021 
öffentlich 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
AN/0788/2021 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt: 
 
§ 6 Absatz 1 „Zusammensetzung“ Punkt 5 lautet in der vorgelegten Beschlussfas-
sung: 
5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Ratsperio-
de, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion 
 
Dieser Punkt soll wie folgt geändert werden: 
 
5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die 
Dauer der Ratsperiode. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 9 Auszug Beschlussprotokoll TOP 4.1 SoSeSe 27.05.2021

1244 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  28.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Soziales, 
Seniorinnen und Senioren vom 27.05.2021 
öffentlich 
4.1 Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
3159/2020 
 
Beschluss in der Fassung des geänderten Beschlusses des Ausschusses für Sozia-
les, Seniorinnen und Senioren vom 15.04.2021: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 19 Absatz 1.8 der Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung der „Geschäftsord-
nung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln – GOGrSP“. 
 
Änderung/Ergänzung:  
§ 6 Absatz 1 „Zusammensetzung“ Punkt 5 lautet in der vorgelegten Beschlussfassung: 
5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Ratsperiode, 
längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion 
Dieser Punkt soll wie folgt geändert werden: 
5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die Dauer 
der Ratsperiode. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

4489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 3159/2020 
Freigabedatum 18.05.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 19 Absatz 1.8 der Zuständigkeitsordnung 
der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung der „Geschäftsordnung für die Gremien der 
Seniorenpolitik der Stadt Köln – GOGrSP“ 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 25.03.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.02.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.02.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.02.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
27.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Seniorenvertretung der Stadt Köln (SVK) und die Verwaltung haben Änderungsvorschläge zur 
„Geschäftsordnung für die Gremien der Stadt Köln – GOGrSP“ erarbeitet (vgl. Anlage 2 – Spalte „Neu 
zu beschließen/Änderung in Fett“).  
 
Eine Anpassung an bestehende Regelungen findet sich in  
- § 1 Absatz 2, der die Formulierungen aus § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung übernimmt, 
- § 11 Absatz 3.  
 
Die Stellvertretung für die Sprecher/innen der bezirklichen Seniorenvertretungen, die zugleich Mitglied 
in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik sind, wird auf Wunsch der Seniorenvertretung künftig 
von zwei Personen wahrgenommen – eine für die Sprecherfunktion und eine für die Mitgliedschaft in 
der Stadtarbeitsgemeinschaft (§ 1 Absatz 3, letzte beide Sätze). 
 
Für die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik  
- ist präzisiert, dass die Benennung der beiden Vertreter/innen der Verbände der freien Wohlfahrts-
pflege durch diese Verbände erfolgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2), 
- ist die für den Bezirk zuständige Seniorenkoordination als beratendes Mitglied neu vertreten (§ 2 
Absatz 1 Ziffer 5),  
- können Sachverständige auch als ständige beratende Mitglieder eingeladen werden (§ 2 Absatz 1 
Ziffer 6). Diese Regelung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Beratungen in nicht öffentlicher 
Sitzung stattfinden (§ 4 Absatz 7). 
 
Ausdrücklich genannt wird nun die übliche Praxis, dass Stellvertretungen von Mitgliedern nur im Ver-
tretungsfall stimmberechtigt in der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik (§ 2 Absatz 4) und in 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik (§ 6 Absatz 3) sind. 
 
Hinsichtlich der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
- ist zur Zusammensetzung präzisiert, dass von den bezirklichen Seniorenvertretungen jeweils die 
Sprecher/innen vertreten sind (§ 6 Absatz 1 Ziffer 1), 
- ist zur Zusammensetzung die Mitgliedschaft einer/eines Vertreterin/Vertreters der Sozial-Betriebe-
Köln hinzugefügt (§ 6 Absatz 1 Ziffer 4), 
- ist neu, dass die Einladungen möglichst digital erfolgen sollen (§ 8 Absatz 2), 
- wird unter Bezug auf die „Geschäftsordnung der Seniorenvertretung der Stadt Köln (GO SVK)“ prä-
zisiert, dass Vorschläge, Anträge und Anfragen der Seniorenvertretung über die SVK-Stadtkonferenz 
oder SVK-Gesamtkonferenz einzureichen sind (§ 8 Absatz 2), 
- ist deren Tagen in öffentlicher Sitzung festgehalten (§ 8 Absatz 4), 
-ist ergänzt, dass das Fehlen des Mitglieds nach § 6 Absatz 1 Ziffer 4 GOGrSP nicht zur Beschluss-
unfähigkeit des Gremiums führt (§ 9 Absatz 3). 
 
Die dargestellten Veränderungen sind zwischen Verwaltung und SVK abgestimmt und in Anlage 2 
dieser Beschlussvorlage zusammengefasst.

3 
Gleichzeitig wurden die Änderungen in die Geschäftsordnung eingearbeitet und als Anlage 1 dieser 
Vorlage zum Beschluss beigefügt.  
 
Die ausstehende Änderung der „Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln“ 
wird in einer gesonderten Vorlage dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Vorberatung für 
einen Ratsbeschluss vorgelegt.  
 
Anlagen:  
Anlage 1 - Neu zu beschließende „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt 
Köln – GOGrSP“.  
Anlage 2 - Vergleich der Änderungen mit der bisher gültigen Fassung

Anlage 5, Auszug aus Beschlussprot. TOP 3.1 StadtAG SP

715 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
Herr Holtmann 
Telefon:  (0221) 221-27408  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  rainer.holtmann@stadt-koeln.de 
Datum: 19.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik  vom 25.03.2021  
öffentlich 
3.1 Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
3159/2020 
 
 
§ 6 (1) Nr. 5 soll wie folgt geändert werden: „5. je ein von den Fraktionen des 
Rates der Stadt Köln für die jeweilige Ratsperiode entsandtes Mitglied, längs-
tens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion,“ 
Abstimmungsergebnis: 
 
Beschlussvorlage bei einer Enthaltung mit Änderung einstimmig beschlossen

Anlage 4.1 Änderungsantrag der FDP AN/0788/2021

2142 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Ausschuss für Soziales und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.04.2021 
AN/0788/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Änderungsantrag Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt 
Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 
4.1 – Geschäftsordnung für die Gremien Seniorenpolitik der Stadt Köln (Vorlage 3159/2020) 
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu 
setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt: 
 
§ 6 Absatz 1 „Zusammensetzung“ Punkt 5 lautet in der vorgelegten Beschlussfassung: 
5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Ratsperiode, 
längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion 
 
Dieser Punkt soll wie folgt geändert werden: 
 
5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die Dauer der 
Ratsperiode. 
 
Begründung: 
 
Diese Formulierung entspricht der bisherigen bewährten Praxis, dass Fraktionen Mitglieder 
in die Stadtarbeitsgemeinschaften entsenden können, die keine Ratsmitglieder sind. Diese 
Regelung ist auch in andere Stadtarbeitsgemeinschaften das übliche Verfahren. Außerdem 
wird in der Geschäftsordnung an anderer Stelle (§ 11 Absatz 3) auf „... von den Fraktionen 
entsandten Mitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Köln angehören…“ hingewiesen. Die vor-
geschlagene Änderung hebt diesen Widerspruch in der vorgelegten Geschäftsordnung auf. 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite      Katja Hoyer 
Fraktionsgeschäftsführer     Sozialpolitische Sprecherin

Anlage 8 Beratungsverlauf Geschäftsordnung der Seniorenpolitik

1323 Zeichen

Anlage 8 zu 3159/2020  
Beratungsverlauf der Beschlussvorlage 3159/2020, Geschäftsordnung für die 
Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (Quelle: Ratsinformationssystem 
der Stadt Köln) 
 
Gremium  Datum  TOP  Ergebnis  
BV 1 (Innenstadt) 21.01.2021 3.4 zurückgestellt 
11.03.2021 3.2 zurückgestellt 
22.04.2021 3.2 vertagt bis nach der Neuwahl der 
Seniorenvertretung 
BV 2 (Rodenkirchen) 01.02.2021 9.2.2 Sitzung ausgef allen 
15.03.2021 9.2.3 zurückgestellt 
03.05.2021 9.2.1 ungeändert empfohlen 
BV 3 (Lindenthal) 15.03.2021 9.2.3 ungeändert besch lossen 
BV 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 10.8 Sitzung ausgefalle n 
15.03.2021 10.8 ungeändert beschlossen 
BV 5 (Nippes) 28.01.2021 9.2.2 Sitzung ausgefallen 
25.02.2021 9.2.2 Sitzung ausgefallen 
18.03.2021 9.2.2 ungeändert beschlossen 
BV 6 (Chorweiler) 15.04.2021 9.2.6 ungeändert besch lossen 
BV 7 (Porz) 11.02.2021 7.14 ungeändert empfohlen 
BV 8 (Kalk) 04.03.2021 8.2.4 ungeändert beschlossen  
BV 9 (Mülheim) 01.02.2021 9.2.3 Sitzung abgesagt 
15.03.2021 9.2.3 ungeändert beschlossen 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
25.03.2021 3.1 geändert beschlossen 
(s. Anlage 5 zu 3159/2020) 
Ausschuss Soziales und 
Senioren, 
Beschlussorgan 
25.02.2021 4.1 Sitzung ausgefallen 
15.04.2021 4.1 geändert beschlossen  
(s. Anlage 4 zu 3159/2020) 
27.05.2021  4.1

Anlage 2 Vergleich Änderungen in GOGrSP mit Zusatzkommentaren

13550 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3159/2020 
 
 
Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln  - GOGrSP  
   
Bisherige Rechtslage  Neu zu beschließen  
(Änderung in Fett) 
Anmerkungen  
   
I. Allgemeines  
 
I. Allgemeines   
§ 1 Aufgaben und 
Selbstverständnis 
§ 1 Aufgaben und 
Selbstverständnis 
 
 
Absatz 2 
 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben 
sind die Arbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik auf Bezirks- und 
Stadtebene tätig und können 
Anregungen und Stellungnahmen 
an die in § 23 Abs. 4 der 
Hauptsatzung der Stadt Köln 
genannten Gremien vorlegen.  
Die Gremien können die 
Arbeitsgemeinschaften um 
Stellungnahmen bitten. 
 
Absatz 2 
 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben 
sind die Arbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik auf Bezirks- und 
Stadtebene tätig.  
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik hat das Recht, 
gemäß § 23 Abs. 2 der 
Hauptsatzung der Stadt Köln 
Anregungen und 
Stellungnahmen dem Rat oder 
einem Ausschuss vorzulegen.  
 
Die Bezirksarbeitsge-
meinschaften Seniorenpolitik 
haben das Recht, gemäß § 23 
Abs. 2 der Hauptsatzung der 
Stadt Köln Anregungen und 
Stellungnahmen der jeweiligen 
Bezirksvertretung vorzulegen.  
 
Die Gremien können die 
Arbeitsgemeinschaften um 
Stellungnahmen bitten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die GOGrSP 
übernimmt die 
Regelungen aus  
§ 23 Abs. 2 der 
Hauptsatzung. 
 
Absatz 3 
 
Die Seniorenvertretungen in den 
jeweiligen Stadtbezirken wählen 
mit Stimmenmehrheit 
 
1. jeweils eine 
Sprecherin/einen 
Sprecher. Sie/er ist 
gleichzeitig Mitglied in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik. 
 
 
Absatz 3 
 
Die Seniorenvertretungen in den 
jeweiligen Stadtbezirken wählen 
mit Stimmenmehrheit 
 
1. jeweils eine 
Sprecherin/einen 
Sprecher. Sie/er ist 
gleichzeitig Mitglied in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik.

2. jeweils eine Person als 
Sachverständige für 
seniorenpolitische Fragen 
in den 
Bezirksvertretungen. 
 
Für den Verhinderungsfall wird für 
diese Personen jeweils eine 
Stellvertretung gewählt. 
 
2. jeweils eine Person als 
Sachverständige/r  für 
seniorenpolitische Fragen 
in den 
Bezirksvertretungen. 
 
Für den Verhinderungsfall wird 
für die Funktion des Mitglieds 
in der StadtAG und für die 
Sprecherfunktion jeweils eine 
Stellvertretung gewählt. Für die 
Person des Sachverständigen 
wird ebenfalls für den 
Verhinderungsfall eine 
Stellvertretung gewählt. 
 
 
 
 
 
 
 
Die 
Stellvertretungen 
der/des 
bezirklichen 
Sprecherin/Sprech 
ers werden durch 
Verteilung auf zwei 
Personen entlastet.
 
   
II. 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik 
II. 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik 
 
§ 2 Zusammensetzung § 2 Zusammensetzung  
   
 
Absatz 1 
 
Den 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik gehören in jedem 
Stadtbezirk an: 
 
1. die im Stadtbezirk nach 
der Wahlordnung für die 
Wahl der 
Seniorenvertretung der 
Stadt Köln (im folgenden 
„WahlO“) gewählten 
Mitglieder der 
Seniorenvertretung der 
Stadt Köln, 
 
2. mindestens zwei 
Vertreterinnen/Vertreter 
der im jeweiligen 
Stadtbezirk tätigen 
Spitzenverbände der 
freien Wohlfahrtspflege, 
im Bereich der 
Seniorenarbeit 
sachkundig und für die 
Dauer der Wahlperiode 
benannt, 
 
 
 
 
3. je ein Mitglied der 
Fraktionen in den 
 
Absatz 1 
 
Den 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik gehören in jedem 
Stadtbezirk an: 
 
1. die im Stadtbezirk nach 
der Wahlordnung für die 
Wahl der 
Seniorenvertretung der 
Stadt Köln (im folgenden 
„WahlO“) gewählten 
Mitglieder der 
Seniorenvertretung der 
Stadt Köln, 
 
2. mindestens zwei 
Vertreterinnen/Vertreter 
der im jeweiligen 
Stadtbezirk tätigen 
Spitzenverbände der 
freien Wohlfahrtspflege, 
die im Bereich der 
Seniorenarbeit 
sachkundig sind und für 
die Dauer der 
Wahlperiode von den 
Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege 
benannt werden , 
 
3. je ein Mitglied der 
Fraktionen in den 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Präzisierung: 
Benennung durch 
die 
Spitzenverbände 
selber.

jeweiligen 
Bezirksvertretungen. Die 
Mitgliedschaft besteht für 
die jeweilige Ratsperiode, 
längstens jedoch für die 
Dauer ihrer Zugehörigkeit 
zur Fraktion in der 
Bezirksvertretung und 
 
4. die Bürgeramtsleitung. 
 
 
jeweiligen 
Bezirksvertretungen. Die 
Mitgliedschaft besteht für 
die jeweilige Ratsperiode, 
längstens jedoch für die 
Dauer ihrer Zugehörigkeit 
zur Fraktion in der 
Bezirksvertretung, 
 
4. die Bürgeramtsleitung und 
 
 
5. die für den Bezirk 
zuständige 
Seniorenkoordination 
als beratendes Mitglied. 
 
6. Die Bezirks-
arbeitsgemeinschaft 
kann Sachverständige 
auch als ständige 
beratende Mitglieder 
einladen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbesserung des 
Informationsaus-
tausches. 
 
 
Sachverständige 
können trotz Nicht-
Öffentlichkeit der 
Sitzungen 
teilnehmen. 
  
Absatz 4 
 
Die unter § 2 Abs. 1 Ziffer 1 – 4 
genannten Mitglieder sind in 
den jeweiligen 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik stimm- und 
antragsberechtigt. Die unter § 2 
Abs. 2 genannten Mitglieder 
nur im Vertretungsfall. 
 
 
Neu 
 
 
Die übliche Praxis 
wird fixiert. 
   
§ 4 Ablauf der Sitzungen § 4 Ablauf der Sitzungen  
 Absatz 7 
Die 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik tagen in nicht 
öffentlicher Sitzung. 
 
Die übliche Praxis 
wird fixiert. 
   
III Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
III Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
 
§ 6 Zusammensetzung § 6 Zusammensetzung   
 
Absatz 1 
 
 
Absatz 1

Der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik gehören als 
Mitglieder an: 
 
1. die in der konstituierenden 
Sitzung der 
Seniorenvertretung auf 
Bezirksebene gewählten 
Seniorenvertreterinnen/Se 
niorenvertreter, 
 
2. zwei von den 
Seniorenvertreterinnen/Se 
niorenvertretern mit 
ausländischer 
Staatsangehörigkeit aus 
ihrer Mitte nach § 20 Abs. 
2 WahlO gewählte 
Mitglieder, 
 
3. je eine/ein von den Kölner 
Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege für 
die Dauer der 
Wahlperiode 
benannte/benannter, im 
Bereich der 
Seniorenarbeit 
sachkundige 
Vertreterin/sachkundiger 
Vertreter, 
 
4. je ein Mitglied der 
Fraktionen des Rates der 
Stadt Köln für die jeweilige 
Ratsperiode, längstens 
jedoch für die Dauer der 
Zugehörigkeit zur 
Fraktion, 
 
5. die/der für 
Seniorenangelegenheiten 
zuständige 
Fachbeigeordnete der 
Stadt Köln. 
Der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik gehören als 
Mitglieder an: 
 
1. die in der konstituierenden 
Sitzung der 
Seniorenvertretung auf 
Bezirksebene als 
Sprecherin/Sprecher 
gewählten  
Seniorenvertreterinnen/Se 
niorenvertreter, 
 
2. zwei von den 
Seniorenvertreterinnen/Se 
niorenvertretern mit 
ausländischer 
Staatsangehörigkeit aus 
ihrer Mitte nach § 20 Abs. 
2 WahlO gewählte 
Mitglieder, 
 
3. je eine/ein von den Kölner 
Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege für 
die Dauer der 
Wahlperiode 
benannte/benannter, im 
Bereich der 
Seniorenarbeit 
sachkundige 
Vertreterin/sachkundiger 
Vertreter, 
 
4. eine/ein 
Vertreterin/Vertreter der 
Sozial-Betriebe-Köln, 
 
5. je ein Mitglied der 
Fraktionen des Rates der 
Stadt Köln für die jeweilige 
Ratsperiode, längstens 
jedoch für die Dauer der 
Zugehörigkeit zur 
Fraktion, 
 
6. die/der für 
Seniorenangelegenheiten 
zuständige 
Fachbeigeordnete der 
Stadt Köln. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Präzisierung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Sozial-
betriebe-Köln sind 
wichtiger Erbringer 
von Angeboten für 
Senior/innen. 
 
Absatz 2 
 
Für die Mitglieder nach § 6 Abs. 1 
Nr. 1 – 4 GOGrSP wird jeweils 
eine Stellvertretung im 
Verhinderungsfall bestellt. 
 
Absatz 2 
 
Für die Mitglieder nach § 6 Abs. 1 
Nr. 1 – 5 GOGrSP wird jeweils 
eine Stellvertretung im 
Verhinderungsfall bestellt.

Absatz 3 
 
Die unter § 6 Abs. 1 GOGrSP 
genannten Mitglieder sind 
stimmberechtigt. Die unter § 6 
Abs. 2 GOGrSP genannten 
Mitglieder sind nur im 
Vertretungsfall 
stimmberechtigt. 
 
 
Neu 
 
 
Die übliche Praxis 
wird fixiert. 
§ 8 Ablauf der Sitzungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
§ 8 Ablauf der Sitzungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
„Seniorenpolitik“ 
ergänzt. 
 
Absatz 1 
 
Die/der für die 
Seniorenangelegenheiten 
zuständige Fachbeigeordnete der 
Stadt Köln leitet die Sitzungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik. Diese Aufgaben 
können auf die Leitung des 
Amtes für Soziales und Senioren 
oder auf die für 
Seniorenangelegenheiten 
zuständige Abteilungsleitung 
delegiert werden. 
 
 
Absatz 1 
 
Die/der für die 
Seniorenangelegenheiten 
zuständige Fachbeigeordnete der 
Stadt Köln leitet die Sitzungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik. Diese Aufgabe 
kann  auf die Leitung des Amtes 
für Soziales , Arbeit  und Senioren 
oder auf die für 
Seniorenangelegenheiten 
zuständige Abteilungsleitung 
delegiert werden. 
 
 
 
Absatz 2 
 
Die Sitzungsleitung 
 
• stellt die Tagesordnung 
aus Vorschlägen der 
Mitglieder zusammen, 
 
• lädt die Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik schriftlich 
mit einer Frist von zwei 
Wochen unter 
Bekanntgabe der 
Tagesordnung zur Sitzung 
 
• stellt die technischen 
Voraussetzungen für den 
Sitzungsablauf bereit 
 
• gewährleistet die 
Einhaltung dieser 
Geschäftsordnung und 
 
 
Absatz 2 
 
Die Sitzungsleitung 
 
• stellt die Tagesordnung 
aus Vorschlägen der 
Mitglieder zusammen, 
 
• lädt die Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik möglichst 
digital  mit einer Frist von 
zwei Wochen unter 
Bekanntgabe der 
Tagesordnung zur Sitzung 
 
• stellt die technischen 
Voraussetzungen für den 
Sitzungsablauf bereit 
 
• gewährleistet die 
Einhaltung dieser 
Geschäftsordnung und 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„schriftlich“ ersetzt.

• erstellt/verschickt die 
Niederschriften. 
 
• erstellt/verschickt die 
Niederschriften. 
 
Vorschläge, Anträge und 
Anfragen der 
Seniorenvertretung sind über 
die SVK-Stadtkonferenz oder 
die SVK-Gesamtkonferenz 
einzureichen. Das Nähere 
regelt die „Geschäftsordnung 
der Seniorenvertretung der 
Stadt Köln (GO SVK)“. 
 
 
Dadurch soll 
verhindert werden, 
wie zuletzt 
mehrfach 
geschehen, dass 
ein Antrag einer 
einzelnen 
Bezirksseniorenver 
tretung in die 
nächste Sitzung 
vertagt wird, da die 
übrige 
Seniorenvertretung 
noch weiteren 
Beratungsbedarf 
sieht. 
 
  
Absatz 4 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik tagt in 
öffentlicher Sitzung. 
 
 
 
§ 9 Beratungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
 
 
§ 9 Beratungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
 
 
 
Absatz 3 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik beschließt 
Anregungen nach § 1 Abs. 2 
GOGrSP mit Mehrheit der 
abgegebenen Stimmen. Die 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik ist beschlussfähig, 
wenn mindestens die Hälfte der 
stimmberechtigten Mitglieder 
anwesend ist und jede 
Gruppierung nach § 6 GOGrSP 
vertreten ist. 
 
 
 
Absatz 3 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik beschließt 
Anregungen nach § 1 Abs. 2 
GOGrSP in Verbindung mit § 23 
Abs. 2 der Hauptsatzung der 
Stadt Köln mit Mehrheit der 
abgegebenen Stimmen. Die 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik ist beschlussfähig, 
wenn mindestens die Hälfte der 
stimmberechtigten Mitglieder 
anwesend ist und jede 
Gruppierung nach § 6 GOGrSP 
vertreten ist. Das Fehlen des 
Mitglieds § 6 Abs. 1 Ziffer 4 
GOGrSP führt nicht zur 
Beschlussunfähigkeit des 
Gremiums.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diese Regelung 
wurde zusätzlich 
aufgenommen, da 
die Sozial-
Betriebe-Köln nur 
mit einem Mitglied 
vertreten sind und 
das Fehlen einer 
einzelnen Person 
nicht zur 
Beschlussunfähigk 
eit des Gremiums 
führen soll.

V. Schlussbestimmungen V. Schlussbestimmungen  
§ 11 Rechte und Pflichten § 11 Rechte und Pflichten   
 
Absatz 3 
 
Die von den Fraktionen 
entsandten Mitglieder, die nicht 
dem Rat der Stadt Köln 
angehören und die in die 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik gewählten 
Seniorenvertreterinnen und 
Seniorenvertreter erhalten eine 
pauschale Entschädigung pro 
Sitzung, die dem Sitzungsgeld 
gemäß § 25 der Hauptsatzung 
der Stadt Köln entspricht. Dies gilt 
entsprechend für die 
Sachverständigen nach § 20 Abs. 
2 Nr. 2 WahlO. 
 
 
Absatz 3 
 
Die von den Fraktionen 
entsandten Mitglieder, die nicht 
dem Rat der Stadt Köln 
angehören und die in die 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik gewählten 
Seniorenvertreterinnen und 
Seniorenvertreter erhalten eine 
pauschale Entschädigung pro 
Sitzung, die dem Sitzungsgeld 
gemäß § 25 der Hauptsatzung 
der Stadt Köln entspricht. Dies gilt 
entsprechend für die 
Sachverständigen nach § 1 Abs. 
3 Nr. 2 GOGrSP.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die 
Rechtsgrundlage 
hat sich nach der 
letzten Änderung 
der Wahlordnung 
am 15.03.2016 
geändert. 
 
  
Absatz 5 
 
Der Rücktritt einer 
Seniorenvertreterin oder eines 
Seniorenvertreters ist 
unverzüglich von 
dieser/diesem in Schriftform an 
die Wahlleitung bekannt zu 
geben. 
 
 
 
 
Zeitnahe 
Nachbesetzung 
soll ermöglicht 
werden. 
 
§ 13 Inkrafttreten 
 
 
§ 13 Inkrafttreten 
 
 
 
Diese Geschäftsordnung tritt am 
Tag der Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
Die bisherige „Geschäftsordnung 
für die 
Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik und die 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik der Stadt Köln“ gilt 
vom gleichen Zeitpunkt an als 
aufgehoben. 
 
 
Diese Geschäftsordnung tritt am 
Tag der Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
Die bisherige Fassung der 
„Geschäftsordnung für die 
Gremien der Seniorenpolitik 
der Stadt Köln (GOGrSP)“ vom 
25.02.2016 gilt vom gleichen 
Zeitpunkt an als aufgehoben.

Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 03.05.2021 3159-2020

2080 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
  
vom 03.05.2021 
öffentlich 
9.2.1 Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
3159/2020 
Die Seniorenvertretung gibt zu Protokoll: 
 
„Die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt 
Köln enthält nur minimale Änderungen zur Stärkung der Rechte der gewählten Seni-
orenvertretung seitens der Bevölkerung. Bezug: § 1, Abs. 1 das Recht (neu) zur Ab-
gabe von Stellungnahmen der Seniorenvertretung gegenüber der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen, dem Rat und den Ausschüssen. Somit ist die vorliegende Fassung 
eine Anpassung an bisherige Regelungen (Siehe Gegenüberstellung in Anlage 2), 
und im eigentlichen Sinne Makulatur.-  
Den Konkretisierungen und Ergänzungen in der „Neufassung“ kann zugestimmt wer-
den. 
Ein demokratischer Fortschritt ist, dass in dieser Wahlperiode Verwaltung und die 
Seniorenvertretung erstmals „gemeinsam“ die betr. Geschäftsordnung für die Gremi-
en der Seniorenpolitik der Stadt Köln und Überarbeitung abgestimmt haben. 
Noch zu lösen ist die Ungleichbehandlung einer gewählten Satzungseinrichtung 
durch Plebiszit im Verhältnis zu ihrem derzeitigen Status einer Beratungsfunktion 
gegenüber den städtischen Gremien, und die Änderung der Kölner Hauptsatzung 
diesbezüglich (Vorliegendes Schreiben des Kölner Regierungspräsidenten April 
2020).“ 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die Vorlage abstimmen:

Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Soziales und  
Senioren folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 19 Absatz 1.8 der Zu-
ständigkeitsordnung der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung der  
„Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln – GOGrSP“ 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Geschäftsordnung_GOGrSP_gültig ab 2021

19233 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3159/2020 
 
 
Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik  der Stadt Köln  (GOGrSP)  – be- 
schlossen vom Ausschuss für Soziales und Senioren der Stadt Köln am 14.01.2021 
Inhaltsverzeichnis 
I. Allgemeines 
§ 1 Aufgaben und Selbstverständnis 
II. Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik 
§ 2 Zusammensetzung 
§ 3 Konstituierung 
§ 4 Ablauf der Sitzungen 
§ 5 Beratungen der Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik 
III. Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
§ 6 Zusammensetzung 
§ 7 Konstituierung 
§ 8 Ablauf der Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik 
§ 9 Beratungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
IV. SVK-Stadtkonferenz 
§ 10 Zusammensetzung und Zuständigkeit 
V. Schlussbestimmungen 
§ 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder 
§ 12 Ergänzende Bestimmungen 
§ 13 Inkrafttreten 
 
I. Allgemeines  
§ 1 Aufgaben und Selbstve rständnis  
(1) Die Arbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik sind auf Bezirks- und Stadtebene im Vorfeld von Entscheidungen des 
Rates und seiner Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen sowie der Verwaltung als Beratungs- und Konsultationsgremien 
für seniorenspezifische Fragen tätig.  
 
Sie verfolgen insbesondere folgende Ziele: 
1. Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Fragen und aktuellen Problemen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, 
2. Kontaktpflege mit der Verwaltung, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Fraktionen des Rates der Stadt Köln 
und der Bezirksvertretungen,  
3. Förderung der Zusammenarbeit zwischen allen Selbsthilfeinitiativen, Einrichtungen und Diensten der Seniorenarbeit, 
4. Mitwirkung bei der Planung der sozialen Infrastruktur und Weiterentwicklung und Anpassung der Angebote für Senio- 
rinnen und Senioren und 
5. Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales und Senioren und den übrigen Dienststellen der Stadtverwaltung in senio- 
renrelevanten Fragen. 
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Arbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik auf Bezirks- und Stadtebene tätig. Die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik hat das Recht, gemäß § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln Anregun- 
gen und Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik 
haben das Recht, gemäß § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln Anregungen und Stellungnahmen der jeweiligen 
Bezirksvertretung vorzulegen. Die Gremien können die Arbeitsgemeinschaften um Stellungnahmen bitten. 
(3) Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehrheit 
1. jeweils eine Sprecherin/einen Sprecher. Sie/er ist gleichzeitig Mitglied in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik.  
2. jeweils eine Person als Sachverständige/r für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksvertretungen. 
Für den Verhinderungsfall wird für die Funktion des Mitglieds in der StadtAG und für die Sprecherfunktion jeweils eine 
Stellvertretung gewählt. Für die Person des Sachverständigen wird ebenfalls für den Verhinderungsfall eine Stellvertre- 
tung gewählt.  
 
 
II. Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniore npolitik  
§ 2 Zusammensetzung  
(1) Den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik gehören in jedem Stadtbezirk an: 
1. die im Stadtbezirk nach der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln (im folgenden „WahlO“) 
gewählten Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln, 
2. mindestens zwei Vertreterinnen/Vertreter der im jeweiligen Stadtbezirk tätigen Spitzenverbände der freien Wohl- 
fahrtspflege, die im Bereich der Seniorenarbeit sachkundig sind und für die Dauer der Wahlperiode von den Spitzenver- 
bänden der freien Wohlfahrtspflege benannt werden, 
3. je ein Mitglied der Fraktionen in den jeweiligen Bezirksvertretungen. Die Mitgliedschaft besteht für die jeweilige Rats- 
periode, längstens jedoch für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Fraktion in der Bezirksvertretung und 
4. die Bürgeramtsleitung 
 und 
5. die für den Bezirk zuständige Seniorenkoordination als beratendes Mitglied. 
6. Die Bezirksarbeitsgemeinschaft kann Sachverständige auch als ständige beratende Mitglieder einladen. 
(2) Für die Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
(im folgenden „GOGrSP“) wird jeweils eine Stellvertretung im Verhinderungsfall bestellt.

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3159/2020 
(3) Das Mandat endet bei Rücktritt oder Tod und bei Mitgliedern nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GOGrSP auch bei Wegzug aus 
dem Stadtbezirk. Bei Rücktritt, Tot oder Wegzug übernimmt die erste Nachrückerin/der erste Nachrücker das Mandat. 
(4) Die unter § 2 Abs. 1 Ziffer 1 – 4 genannten Mitglieder sind in den jeweiligen Bezirksarbeitsgemeinschaften Senioren- 
politik stimm- und antragsberechtigt. Die unter § 2 Abs. 2 genannten Mitglieder nur im Vertretungsfall. 
 
§ 3 Konstituierung  
(1) Die konstituierende Sitzung der Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik findet auf Einladung der Bürgeramts- 
leitung im jeweiligen Stadtbezirk innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zur Senioren- 
vertretung der Stadt Köln statt. 
(2) Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses veranlasst die Bürgeramtsleitung die Benennung der Mitglieder der Be- 
zirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GOGrSP durch Anschreiben an die Wohlfahrts- 
verbände und die Fraktionen der Bezirksvertretungen. Die Benennungen nimmt die Leitung des Bürgeramtes im jeweili- 
gen Stadtbezirk entgegen. 
(3) In der konstituierenden Sitzung der Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik in den jeweiligen Bezirken stellen 
sich die nach § 20 Abs. 2 WahlO gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter für ihre einzelnen Ämter vor. 
 
§ 4 Ablauf der Sitzungen  
(1) Die Bürgeramtsleitung leitet die Sitzungen der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik. An den Sitzungen nimmt 
in Abstimmung mit der jeweiligen Bürgeramtsleitung eine Vertreterin/ein Vertreter des entsprechenden Fachamtes teil. 
(2) Zu Beginn der Sitzung werden die Mitglieder entsprechend § 5 der Hauptsatzung verpflichtet. 
(3) Die Bezirksarbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte ein für die Schriftführung verantwortliches Mitglied. Die schreib- 
technische Ausfertigung und den Versand der Niederschriften übernimmt das Bürgeramt. 
(4) Die Sprecherinnen/Sprecher der Seniorenvertretung auf Bezirksebene nach § 1 Abs. 3 GOGrSP stimmen Tagesord- 
nungsvorschläge in der Seniorenvertretung ab und unterbreiten diese der Sitzungsleitung. Zu Beginn der Sitzung wird 
mehrheitlich über die Tagesordnung und die Niederschrift der vergangenen Sitzung beschlossen. 
(5) Die Sitzungsleitung  
- stellt die Tagesordnung aus Vorschlägen der Mitglieder und der Fachverwaltung zusammen, 
- lädt die Mitglieder der Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen unter Be- 
kanntgabe der Tagesordnung zu den nächsten Sitzungen ein, 
- stellt die technischen Voraussetzungen für den Sitzungsablauf bereit und 
- gewährleistet die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. 
(6) Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik tagt mindestens zweimal im Jahr und kann auf Antrag mittels Mehr- 
heitsbeschluss einer Gruppierung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GOGrSP zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen 
werden. 
(7) Die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik tagen in nicht öffentlicher Sitzung. 
 
§ 5 Beratungen der Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpol itik  
(1) Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik berät Fragen und aktuelle Probleme in der Seniorenarbeit und Senio- 
renpolitik im Stadtbezirk im Sinne des § 1 GOGrSP. 
(2) Jedes Mitglied der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik verpflichtet sich, seine Planungen und Maßnahmen 
einmal pro Jahr vorzustellen. Die Vorstellung kann auch für die gesamte Gruppierung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 
GOGrSP erfolgen. 
(3) Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt Anregungen nach § 1 Abs. 2 GOGrSP mit Mehrheit der 
abgegebenen Stimmen. Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte 
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 
(4) Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik kann zu ihren Beratungen Dritte durch die Sitzungsleitung hinzuzie- 
hen. 
(5) Verstößt ein Beschluss der Bezirksarbeitsgemeinschaft gegen Gesetzesrecht oder gegen Bestimmungen dieser 
Geschäftsordnung, so kann jedes Mitglied den Verstoß innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Sitzung bei der Sitzungs- 
leitung rügen. Die Sitzungsleitung nimmt die Beanstandung des Beschlusses auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung auf oder beruft eine Sondersitzung ein. Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik berät in der Sitzung über 
den gerügten Verstoß. Falls die Rüge begründet ist, wird der Beschluss aufgehoben. Ist die Rüge unbegründet, so wird  
diese durch Beschluss abgelehnt. Gegen den ablehnenden Beschluss ist eine Beanstandung gegenüber der/dem für 
Seniorenpolitik zuständigen Fachbeigeordneten möglich, die/der eine rechtliche Überprüfung vornimmt.  
(6) Abs. 5 gilt entsprechend bei Wahlen in der Bezirksarbeitsgemeinschaft. 
 
III. Stadtarbeitsgemeinschaft Seni orenpol itik  
§ 6 Zusammensetzung  
(1) Der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gehören als Mitglieder an: 
1. die in der konstituierenden Sitzung der Seniorenvertretung auf Bezirksebene als Sprecherin/Sprecher gewählten 
Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter , 
2. zwei von den Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertretern mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte nach § 
20 Abs. 2 WahlO gewählte Mitglieder, 
3. je eine/ein von den Kölner Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege für die Dauer der Wahlperiode benann- 
te/benannter, im Bereich der Seniorenarbeit sachkundige Vertreterin/sachkundiger Vertreter, 
4. eine/ein Vertreterin/Vertreter der Sozial-Betriebe-Köln,  
5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Ratsperiode, längstens jedoch für die Dauer 
der Zugehörigkeit zur Fraktion, 
6. die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln.

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3159/2020 
(2) Für die Mitglieder nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 - 5 GOGrSP wird jeweils eine Stellvertretung im Verhinderungsfall bestellt. 
(3) Die unter § 6 Abs. 1 GOGrSP genannten Mitglieder sind stimmberechtigt. Die unter § 6 Abs. 2 GOGrSP genannten 
Mitglieder sind nur im Vertretungsfall stimmberechtigt. 
 
§ 7 Konstituierung  
(1) Die in der konstituierenden Sitzung der Seniorenvertretung auf Bezirksebene für die Stadtarbeitsgemeinschaft Senio- 
renpolitik gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter sind der Wahlleitung durch die Bürgeramtsleitung 
mitzuteilen. Die Wahlleitung veranlasst die Benennung der Mitglieder nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GOGrSP durch An- 
schreiben an die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates. Nach deren Benennung lädt die Wahlleitung zur 
konstituierenden Sitzung ein. 
(2) Die konstituierende Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik findet spätestens innerhalb von 3 Monaten 
nach Beginn der Amtszeit der Seniorenvertretung der Stadt Köln gemäß § 2 Abs. 2 WahlO statt. Im Übrigen tritt die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal jährlich. Die Stadtar- 
beitsgemeinschaft Seniorenpolitik kann auf Antrag mittels Mehrheitsbeschluss einer Gruppierung nach § 6 Abs. 1 
GOGrSP zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden. 
(3) Zu Beginn der konstituierenden Sitzung werden die Mitglieder entsprechend § 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln 
verpflichtet. 
(4) Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter und ihre 
Stellvertretungen bilden die SVK-Stadtkonferenz. 
 
§ 8 Ablauf der Sitzu ngen der Stadtarbeitsg emeinschaft  Seniorenpolitik  
(1) Die/der für die Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln leitet die Sitzungen der Stadt- 
arbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik. Diese Aufgabe kann auf die Leitung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
oder auf die für Seniorenangelegenheiten zuständige Abteilungsleitung delegiert werden.  
(2) Die Sitzungsleitung  
- stellt die Tagesordnung aus Vorschlägen der Mitglieder zusammen, 
- lädt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik möglichst digital  mit einer Frist von zwei Wochen unter 
Bekanntgabe der Tagesordnung zur Sitzung, 
- stellt die technischen Voraussetzungen für den Sitzungsablauf bereit, 
- gewährleistet die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und 
- erstellt/verschickt die Niederschriften. 
 
Vorschläge, Anträge und Anfragen der Seniorenvertretung sind über die SVK-Stadtkonferenz oder die SVK-
Gesamtkonferenz einzureichen. Das Nähere regelt die „Geschäftsordnung der Seniorenvertretung der Stadt Köln (GO 
SVK)“. 
(3) Die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik wird von dem für die Seniorenarbeit zuständigen 
Sachgebiet im Amt für Soziales und Senioren wahrgenommen. 
(4) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik tagt in öffentlicher Sitzung.  
 
§ 9 Beratungen der Stadtarbeitsgemei nschaft  Seniorenpolitik  
(1) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik berät Fragen und aktuelle Probleme der Seniorenarbeit und Senioren- 
politik im Sinne des § 1 GOGrSP. 
(2) Zu Beginn der Sitzung wird mehrheitlich über die Tagesordnung und über die Niederschrift der vergangenen Sitzung 
beschlossen. 
(3) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt Anregungen nach § 1 Abs. 2 GOGrSP in Verbindung mit § 
23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln  mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Seniorenpolitik ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und jede 
Gruppierung nach § 6 GOGrSP vertreten ist. Das Fehlen des Mitglieds § 6 Abs. 1 Ziffer 4 GOGrSP führt nicht zur Be- 
schlussunfähigkeit des Gremiums. 
(4) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik kann zu ihren Beratungen Dritte durch die Sitzungsleitung hinzuziehen. 
(5) Verstößt ein Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft gegen Gesetzesrecht oder gegen Bestimmungen dieser Ge- 
schäftsordnung, so kann jedes Mitglied den Verstoß innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Sitzung bei der Sitzungslei- 
tung rügen. Die Sitzungsleitung nimmt die Beanstandung des Beschlusses auf die Tagesordnung der kommenden Sit- 
zung auf oder beruft eine Sondersitzung ein. Die Stadtarbeitsgemeinschaft  berät in der Sitzung über den gerügten Ver- 
stoß. Falls die Rüge begründet ist, wird der Beschluss aufgehoben. Ist die Rüge unbegründet, so wird diese durch Be- 
schluss abgelehnt. Gegen den ablehnenden Beschluss ist eine Beanstandung gegenüber der Oberbürgermeisterin/dem 
Oberbürgermeister möglich, die/der eine rechtliche Überprüfung vornimmt. 
(6) Abs. 5 gilt entsprechend bei Wahlen in der Stadtarbeitsgemeinschaft. 
 
IV. SVK -Stadtkonferenz  
§ 10 Zusammensetzung und Zuständigkeit  
1) Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreterinnen/Seniorenvertreter und ihre 
Stellvertretungen bilden die SVK-Stadtkonferenz. 
2) Die SVK-Stadtkonferenz wählt aus ihrer Mitte 
1. eine Sprecherin/einen Sprecher der Seniorenvertretung der Stadt Köln und zwei Stellvertretungen, 
2. die Mitglieder und Stellvertretungen für den Verhinderungsfall, die dem Rat der Stadt Köln für die in § 23 Abs. 4 der 
Hauptsatzung genannten Fachausschüsse als sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner gemäß § 58 Abs. 3 und 4 Ge- 
meindeordnung vorgeschlagen werden und 
3. die Mitglieder und Stellvertretungen, die in die weiteren Gremien und Arbeitskreise der Stadt sowie in die Mitglieds-

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3159/2020 
versammlung der Landesseniorenvertretung NRW entsandt werden. 
Alle Mitglieder der SVK-Stadtkonferenz haben für alle Gremien das aktive und passive Wahlrecht. Die SVK-
Stadtkonferenz ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder. 
3) Verstößt eine Wahl nach § 10 Abs. 2 GOGrSP gegen Gesetzesrecht oder gegen Bestimmungen dieser Geschäfts- 
ordnung, so kann jedes Mitglied der SVK-Stadtkonferenz den Verstoß innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Sitzung 
bei der Sitzungsleitung rügen. Die Sitzungsleitung nimmt die Beanstandung des Beschlusses auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung auf oder beruft eine Sondersitzung ein. Die SVK-Stadtkonferenz berät in der Sitzung über den 
gerügten Verstoß. Falls die Rüge begründet ist, wird die Wahl für ungültig erklärt und wiederholt. Ist die Rüge unbegrün- 
det, so wird diese durch Beschluss abgelehnt. Gegen den ablehnenden Beschluss ist eine Beanstandung gegenüber 
der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister möglich, die/der eine rechtliche Überprüfung vornimmt. 
 
V. Schlussbestimmungen  
§ 11 Rechte und Pflichten der Mitgli eder  
(1) Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften und der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist ein 
Ehrenamt. Die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, insbesondere zur Verschwiegenheit und Treu- 
epflicht sind zu beachten. Die/der in ein Ehrenamt Berufene hat insbesondere auch nach Beendigung ihrer/seiner Tätig- 
keit über die ihr/ihm dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten, deren Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrie- 
ben, vom Rat beschlossen oder von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister angeordnet ist, Verschwiegenheit 
zu wahren. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens steht der Verschwiegenheitspflicht nicht entgegen, Dritte über die Er- 
gebnisse der Beratungen in den Bezirks- und Stadtarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik zu informieren, wenn dies der 
Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GOGrSP dient. 
(2) Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten eine Aufwands- 
entschädigung in Höhe von monatlich 70,00 €. Ist das Mitglied der Seniorenvertretung zur Schriftführung gewählt wor- 
den, steht ihm auf Antrag zusätzlich je wahrgenommener Sitzung der Bezirksarbeitsgemeinschaft ein pauschaler Ausla- 
genersatz von 12,78 € zu. 
(3) Die von den Fraktionen entsandten Mitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Köln angehören und die in die Stadtar- 
beitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter erhalten eine pauschale 
Entschädigung pro Sitzung, die dem Sitzungsgeld gemäß § 25 der Hauptsatzung der Stadt Köln entspricht. Dies gilt 
entsprechend für die Sachverständigen nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GOGrSP. 
(4) Die Entschädigungen werden jeweils am Ende des Halbjahres ausgezahlt. 
(5) Der Rücktritt einer Seniorenvertreterin oder eines Seniorenvertreters ist unverzüglich von dieser/diesem in Schrift- 
form an die Wahlleitung bekannt zu geben. 
 
§ 12 Ergänzende Bestimmungen  
Ergänzend gilt die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln in der jeweils aktuellen 
Fassung. 
 
§ 13 Inkrafttreten  
Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Die bisherige 
Fassung der „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP)“ vom 25.02.2016 gilt vom 
gleichen Zeitpunkt an als aufgehoben.

Anlage 6 , Auszug BV 1 Innenstadt 22.04.2021

753 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709   
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 27.04.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 22.04.2021 
öffentlich 
3.2 Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
3159/2020 
Herr Vinçon, Grüne, bittet die Beschlussvorlage entsprechend dem Wunsch der Se-
niorenvertretung Innenstadt bis nach der Neuwahl der Seniorenvertretung zu verta-
gen. 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt vertagt die Beschlussvorlage auf Wunsch der Se-
niorenvertretung Innenstadt bis nach der Neuwahl der Seniorenvertretung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 22.04.2021

1792 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  28.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren vom 15.04.2021 
öffentlich 
4.1 Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
3159/2020 
Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
AN/0788/2021 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag  
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt: 
§ 6 Absatz 1 „Zusammensetzung“ Punkt 5 lautet in der vorgelegten Beschluss-
fassung: 
5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Rats-
periode, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion 
Dieser Punkt soll wie folgt geändert werden: 
5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die 
Dauer der Ratsperiode. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 19 Absatz 1.8 der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung

der „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln – 
GOGrSP“ 
Änderung/Ergänzung:  
§ 6 Absatz 1 „Zusammensetzung“ Punkt 5 lautet in der vorgelegten Beschluss-
fassung: 
5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Rats-
periode, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion 
Dieser Punkt soll wie folgt geändert werden: 
5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die 
Dauer der Ratsperiode. 
Abstimmungsergebnis: 
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen einstimmig zuge-
stimmt.

Beratungsverlauf (11)

21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3159/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
29.10.2020 10:26