V/0636/2013
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013 - 2015
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Abschlussbericht Aktionsplan 11- 13
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- 1 - Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011 - 2013 Der Aktionsplan 2011 bis 2013 wurde vom Rat am 19.10.2011 beschlossen. Von den rund 50 Maßnahmen und Zielen sind nach Ablau f des Zweijahreszeitraums nahezu alle abge- schlossen bzw. als Teil der laufenden Arbeit verankert worden. In Verbindung mit der im Vorfeld des Aktionsplans b ereits erstellten Bestandsaufnahme zahlreicher glei ch- stellungsrelevanter Leistungen, Angebote und Standa rds der Stadtverwaltung hat sich mit der Umsetzung des ersten Aktionsplans die gesamtstädtische Verant wortung für die Verwirklichung der Gleichstellung v er- stetigt. An vielen Stellen ist zudem deutlich gewor den, dass es sich bei der gleichstellungsorientiert en Aus- richtung der Arbeit in der Stadtverwaltung um einen manchmal kontroversen, immer vielgestaltigen und v or allem laufenden Prozess handelt, der regelmäßig im R ahmen der Zusammenarbeit der Ämter und im Zu- sammenhang mit der Erstellung von Berichts- und Beschlussvorlagen erörtert werden muss. Zum Abschluss dieses ersten Aktionsplans legt die Ve rwaltung deshalb jetzt eine Übersicht zu den umge- setzten Maßnahmen vor und kennzeichnet die Bereiche, die auch künftig als Daueraufgabe „Gleichstellung“ in der Verwaltung verfolgt und damit auch Bestandteil des zweiten Aktionsplans werden. Gleichstellung kann nur erfolgreich sein, wenn sie gemeinsam mit Engagement getragen, transparent dar- gestellt wird und an den auch damit verbundenen Diskussionen wächst. In diesem Sinne bedanke ich mich für das Engagement der verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen so- wie der Kooperationspartner und -partnerinnen in den Einrichtungen und Netzwerken Münsters. Markus Lewe Oberbürgermeister - 2 - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011 bis 2013 Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kom- mune 1.1 Förderung der Partizipation von Frauen Amt für Bürger- und Ratsservice: Maßnahme 1 : Anschreiben an die Parteien, mit dem Appell, bei de n nächsten Wahlen und bei der Besetzung von Gremien ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen herzustellen Alle im Rat vertretenen Parteien sowie die Fraktion en, Gruppen und Einzelmitglieder wurden im Sommer 2013 angeschrieben, mit der Bitte bei der Aufstellung de r Listen und der nach der Kommunalwahl im Mai 2014 anstehen- den Besetzung der Ausschüsse und weiterer durch den Rat zu besetzenden Gremien für ein ausgewogenes Ge- schlechterverhältnis zu sorgen. Maßnahme 2 : Abfrage bei allen Mandatsträgern und –trägerinnen i m Rat, in den Be- zirksvertretungen, in den Ausschüssen und Kommissionen nach optima- len Sitzungszeiten zur Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf. Die Abfrage wurde durchgeführt. Sie war an die Mitg lie- der des Rates, der Bezirksvertretungen und der Aus- schüsse und Kommissionen (insgesamt ca. 550 Perso- nen) gerichtet. Sie enthielt offene und geschlossen e Fra- gen. Die Rücklaufquote betrug ca. 39%. Die Auswertu ng der Befragung ergibt kein einheitliches Bild. Im Er gebnis ist festzuhalten, dass als bevorzugte Sitzungstage, die bereits jetzt für Gremientermine vorgesehenen Woche ntage Dienstag, Mittwoch, Donnerstag gewünscht werden. Bei den Anfa ngs- und End- zeiten der Sitzungen ergab sich ebenfalls eine brei te Spanne unter- schiedlicher Präferenzen. Im Ergebnis ist festzuhal ten, dass die zeitli- chen Wünsche so unterschiedlich sind, wie die persö nliche und berufli- che Lebenssituation der Mandatsträger und -trägerin nen. Um die Ver- einbarkeit von Familie und Politik konkret zu förder n, ist es deshalb sinnvoll die vorhandenen individuell nutzbaren Unte rstützungsangebote noch besser bekannt zu machen (s. Maßnahme 3). Maßnahme 3 : Die Stadt stellt ein individuelles Kinderbetreuungs angebot (vergleichbar dem Familienservice der Fachhochschule Münster) für die Mitglieder der politischen Gremien während der Gremiensitzunge n und der dazu- gehörigen Vorbereitungstermine sicher, um Frauen und Männern mit Kindern eine politische Arbeit zu ermöglichen. Die Auswertung der Umfrage macht deutlich, dass das Angebot einer einheitlichen, generellen Kinderbetre uung während der Sitzungen des Rates und anderer Gremien nicht den Betreuungsbedarfen der Ratsmitglieder ent - spricht bzw. diese nicht hinreichend abdecken würde . Das Angebot des Familienservice an der Fachhochschule (F H) deckt indivi- duelle Betreuungsbedarfe im Wesentlichen am Tag, ab er nicht entspre- chende gezielte Bedarfe in den Abendstunden ab, ist also für die - 3 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 Betreuung während der Gremiensitzungen nicht in gle icher Weise ge- eignet und nutzbar. Es geht beim Angebot der FH nich t um die Abde- ckung eines grundsätzlichen planbaren Bedarfs, sond ern darum die Betreuung in Sondersituationen sicherstellen zu kön nen. Es erscheint dagegen sinnvoll, die gesetzlich geregelten finanzi ellen Unterstüt- zungsmöglichkeiten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (für Kinderbetreuung aber auch für die Betreuung zu pflegender Angehörige) besser bekannt zu machen. Den Mandatsträger/innen wird jeweils zu Beginn der Ratsperiode und unterjährig bei Mandatswechseln hierzu ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt, das die finanziellen Regelungen enthält, aber auch auf weitere in Münster vorhanden e Unterstützungs- leistungen hinweist (z. B Di.no, Dienst im Notfall, Kinderbetreungspro- jekt des VAMV; Babysitterkartei,etc). Ziel: Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der V orbereitung der Be- setzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- un d Aufsichtsräten und sonstigen Gremien die vorschlagenden Institutio nen frühzeitig dar- auf hinzuweisen, dass nach § 12 des Gesetzes zur Gl eichstellung von Frauen und Männer für das Land Nordrhein-Westfalen ( Landesgleich- stellungsgesetz) auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten ist. Entsendende Institutionen werden aufgefordert, eine ausgewogene Besetzung vorzunehmen, ggf. mehrere Personen (einen Mann und eine Frau) zu benennen. In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gre - mienbesetzungen vorgenommen werden, wird § 12 LGG benannt und werden die Ratsmitglieder sowie die ent sen- denden Einrichtungen bzw. Gremien auf die Vorgaben aufmerksam gemacht. Wenn Vorschlagslisten dennoch kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, wird die „Entsendestelle“ nochmals erinnert. Sankti - onsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln bestehen jedoch nicht. Die Landesregierung ist derzeit bestrebt das Thema Gremienbesetzungen im Rahmen der Novellie- rung des LGG neu zu strukturieren. Interfraktioneller Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstellung Ziel 1 : Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen und in allen politischen Gremien. Ziel 2 : Selbstverpflichtung aller politischen Parteien im R at zur Erhöhung des Frauenanteils in den Fraktionen. Das Frauenbüro hat im Auftrag des AGL die Vorsitzenden der Parteien der im Rat vertretenen Fraktionen angeschrieben und folgende Antworten erhalten: FDP : “… Für die FDP Münster ist die nach Möglichkeit aus gewogene Beset- zung von Parteigremien und Ratsfraktionen ein wicht iges Anliegen…. In der FDP-Ratsfraktion sind vier von sieben Ratsmitgli edern weiblich. - 4 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 Gleichzeitig stellt die FDP die einzige weibliche F raktionsvorsitzende. Innerhalb der Partei würden wir uns … einen höheren Anteil an weibli- chen Mitgliedern wünschen. Regelmäßig werden die Mitgliederzahlen, sowie das Al ter und das Ge- schlecht erhoben und im Kreisvorstand thematisiert. Innerhalb des Kreisvorstands ist ein Mann mit der Mitgliederbetre uung beauftragt. Damit aber Frauen auch eine weibliche Ansprechpartn erin haben, wur- de ihm zu diesem Zweck eine Frau zur Seite gestellt. Des Weiteren hat der Kreisvorstand eine neue Broschüre entwickelt, d ie sich speziell an Neumitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bür ger wendet. Darin werden … insbesondere weibliche Mitglieder mit ihre r Motivation für einen Eintritt in die FDP vorgestellt. Mit Blick auf die Kommunalwahl und die dazugehörigen Listen, …, wird die FDP in einem d emokratischen Prozess kluge Personalentscheidungen treffen, die i m Rahmen der Möglichkeit ausgewogen sein werden – nicht nur zwis chen Männern und Frauen, sondern auch zwischen älteren und jünge ren Parteimitglie- dern. Aus den positiven Erfahrungen der letzten Lis tenaufstellungen lehnt die FDP eine Quotierung von Listenplätzen ab!“ Bündnis 90/ Die Grünen/GAL Münster : „1. Der Vorstand, die Plätze der ständigen Mitglied er des Kreisschieds- gerichts, die Vertretung des KV im Landesparteirat, die Liste der Kandi- datInnen zur Kommunalwahl sowie die Delegiertenlist en für Landes- und Bundesversammlungen sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. 2. Finden sich nicht genug Kandidatinnen, um die Frau enplätze zu be- setzen, bzw. werden nicht genug Frauen gewählt, so s ind die betreffen- den Plätze bis zur späteren Nachwahl frei zu halten . Die Entscheidung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Fr auen. Das Nähere regelt das Frauenstatut des Landesverbandes, das entspre- chend Anwendung findet.“ CDU „Selbstverständlich bemüht sich die CDU, insbesonde re die Frauen Union, um eine gute Präsenz von Frauen in Rat und BV. Es liegt uns am Herzen, auch gerade junge Frauen zu motivieren s ich in unseren Vorständen und Mandaten zu engagieren. Um eine Umse tzung zu ge- währleisten, sind entsprechende Paragraphen in unse rer Satzung ver- ankert … Auszüge aus der Satzung des Kreisverbandes Münster e. V. im Lan- desverband Nordrhein-Westfalen der Christlich-Demok ratischen Union Deutschlands § 14 Gleichstellung von Frauen und Männern (1) Der Kreisvorstand, die Vorstände der Ortsunionen sowie der entsprechenden Organisationsstufen aller Vereinigungen und Sonderorganisationen der CDU sind verpflichtet, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern i n der CDU in ih- rem jeweiligen Verantwortungsbereich durchzusetzen. (2) Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an öffentlichen Man- daten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein. … “ SPD Münsters SPD berücksichtigt seit vielen Jahren ihre 40%-Geschlechter- Quote auch bei der Aufstellung ihrer Listen für Rat und Bezirksvertre- tungen. Auch bei den sachkundigen Bürgerinnen und B ürgern achten wir auf eine entsprechende Beteiligung beider Gesch lechter. Derzeit sind wir im Rat der Stadt mit 9 Frauen und 11 Männer n vertreten. Der Vorstand der Ratsfraktion besteht derzeit aus drei Frauen und zwei Männern. Für die kommenden Kommunalwahlen hat die SP D Münster - 5 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 jetzt ein sog. Reißverschlusssystem bei den Reservel isten für Rat und Bezirksvertretungen beschlossen. Wörtlich heißt es i n unserer Satzung: "Für die Wahl zum Rat und zu den Bezirksvertretungen wird die ange- messene Vertretung von Frauen und Männern insbesond ere durch die Aufstellung der Reserveliste gesichert. Die Aufstel lung der Reserveliste erfolgt alternierend, eine Frau, ein Mann, beginnend mit der Spitzen- kandidatin oder dem Spitzenkandidaten." Wir haben parallel zu dieser formalen Beschlusslage mit einer Kommu- nalakademie für Frauen erfolgreich qualifizierte Fra uen für ein kommu- nalpolitisches Engagement gewinnen können. Derzeit diskutieren wir, wie wir eine angemessene B eteiligung von Frauen künftig auch in denjenigen Ratsausschüssen, A ufsichtsräten und Beiräten erreichen, in denen bislang - auch von Seiten der SPD - überwiegend Männer vertreten sind.“ Frauenbüro Maßnahme: Die Stadt initiiert eine Kampagne „Frauen in die Po litik“, mit der Frauen und Mädchen aus allen sozialen Gruppen motiviert we rden sollen, politisch aktiv zu werden. Ein Inhalt dieser Kampagne ist zusätzlich, dass Fra uen und Männer informiert werden, wie politische Arbeit und Famili enarbeit durch Unterstützung vereinbart werden können . Projekt „Mehr Frauen für Münster“ Von Frauenbüro, VHS und Koordinierungsstelle Migrati on und Interkulturelle Angelegenheiten wurde gemeinsam das Konzept für eine aus verschiedenen Bausteinen b e- stehende Veranstaltungsreihe „Mehr Frauen für Münste r“ entworfen. Die Auftaktveranstaltung gab zum einen Einblicke in projektorientiertes, vereinsorientiertes und politisches Engagement. Durch die persönlichen Berichte von politisch und bürgerschaftlich aktiven Frauen mit und ohne MVG, sowie einen Überblick über die Module des VHS- Programms. Insgesamt nahmen an der Auftaktveranstaltung 45 Fra uen teil. Für den ersten Baustein interessierten sich c.a. 10 Frauen. Zum VHS Programm meldeten sich zehn Frauen an, die über die allgemein e ÖA erreicht wurden. Die Interessierten des ersten Bausteins - ausschließlich Frauen mit MVG - wurden zu einem weiteren Treffen eingelade n. Die erschie- nenen zwei Teilnehmerinnen konnten weiter vermittelt werden. Der VHS-Kurs wurde im Herbst 2012 erneut angeboten konnte aber wegen zu geringer Nachfrage nicht stattfinden. Die VHS wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Angebote erneut prüfen. Projekt Broschüre zur Kommunalwahl „Wenn Frauen die Wahl haben“ Als weiterer Baustein war mit der AG Charta des AGL die Herausgabe einer Broschüre zur Förderung der politischen Partiz ipation in Münster mit Blick auf die Kommunalwahl in 2014 angedacht worden. Erste Über- legungen ergaben erheblichen Klärungsbedarf hinsich tlich Finanzie- rung, Beteiligung der Politik und möglicher interko mmunaler Lösungen. Zwischenzeitlich wurde das Informationsportal www.fr auen-macht- politik.de für politisch engagierte Frauen des Helen e-Weber-Kolleg ins Netz gestellt. Die parteiübergreifende Plattform wi rd vom Bundesminis- terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geför dert und bietet Informationen, Vernetzung, Mentoring und Fortbildung für Frauen in der Politik. Ziel des Informationsportals ist es, mehr F rauen für die Politik zu gewinnen und zur Übernahme politischer Mandate zu e rmutigen. Das - 6 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 Portal wurde vom Frauenbüro über den Newsletter bewo rben. Die Her- ausgabe einer eigenständigen münsterschen Publikati on wird deshalb nicht für erforderlich gehalten. S.a.unten Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenhei- ten: Ziel : Mit den beteiligten Gremien (Ausschuss für Gleichst ellung, Integrations- rat) wird ein Verfahren erarbeitet, wie mehr Frauen und Männer mit Migrationsvorgeschichte einbezogen werden können, u m so eine aus- gewogene Partizipation von Frauen und Männer mit Mi grationsvorge- schichte zu gewährleisten. Ressourcen: Personaleinsatz für die Organisation der Zusammenarb eit beider Gre- mien sowie Sachkosten im Rahmen von Bewirtung und Dokumentation. Die Koordinierungsstelle war am Projekt „Mehr Frauen für Münster“ beteiligt. Darüber hinaus arbeitet die Koo rdinie- rungsstelle an einem Konzept für eine Kampagne zur Steige- rung der Wahlbeteiligung zum Integrationsrat. (Beschlussvor- lage an den Rat V/0395/2013). Dabei wird im Sinne d er Geschlechter- differenzierung auch die Partizipation von Frauen mi t MVG in den Blick genommen. Hierbei ist die Koordinierungsstelle auf die fachliche Unter- stützung des Frauenbüros angewiesen. 1.2 Ausgewogene Beteiligung als Handlungsgrundlage für alle Frauenbüro Maßnahme: Veröffentlichung einer Zwischenbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans in 2012. Mit Bericht am 25. 10.12. erledigt. 1.3 Zusammenarbeit mit Partnern zur Förderung der Gleichstellung Sportamt Maßnahme : In Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund in Münster wird die Einbe- ziehung von Genderaspekten bei der Sportförderung v ereinbart, um vermehrt Mädchen wie Jungen für den Sport zu gewinn en und um ste- reotype Bilder von Mädchen und Jungen zu hinterfragen. Der Stadtsportbund hat in den vergangenen Jahren au s Mitteln des Verfügungsfonds (Teilübertragung der Spo rt- fördermittel der Stadt Münster ) z. B. die nachfolg end auf- gelisteten neuen Angebote seiner rd. 200 Mitgliedsv ereine speziell für Mädchen und Frauen finanziell gefördert , um mehr Mädchen und Frauen für den Sport zu begeistern . Viele dieser Angebote haben sich etabliert und werden heute noch regelmäßig an- geboten. Manche waren "Modeerscheinungen", die sich nicht durchge- setzt haben. Einige Beispiele der Frauenförderung aus dem Verfüg ungsfonds von 1996 bis heute: Thai Bo & Core Workout Orientalischer Tanz - 7 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 Vorbereitung auf Sportabzeichenabnahme für Mädchen und Frauen Lauftreff für Frauen - Fitness für Einsteigerinnen Walking für Frauen - sanfte Power Walking für Frauen - sanfte Power Sport für Mädchen und Frauen; Selbstverteidigung fü r Mädchen und Frauen ab 14 Jahre Aktionstag: Frauen - Sport - Kulturwochen Taekwondo für Mädchen, 10-14 Jahre Moderner Tanz für Mädchen ab 14 Jahre Aerobic für Mädchen von 14 bis 18 Jahren Bodyforming für Mädchen und Frauen Sommercamp für 10-14 Jährige Mädchen mit Selbstvert eidigungstrai- ning, Schiermonnikoog Aufbau einer Mädchen- & Frauenfußballabteilung Lauftreff für 10-14 jährige Mädchen Leichter geht's leichter - Gymnastik für Übergewichtige Babymassage - Förderung des achtsamen Umgangs miteinander Unihockey/Floorball für Frauen Magic Millenia - Tanzgruppe jugoslawische Mädchen 9-14 Jahre Tenniskurs für Frauen Show Dance für Mädchen Tai Bo für Frauen Stretch und Relax für Frauen Tai Chi für Frauen Sport für Frauen und Mädchen: Badminton Sportförderung für Frauen und Mädchen; Schwimmspaß 1.4. Kampf gegen Stereotype Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Maßnahme : Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit wird eine (je Person mindestens einmalige, ganztägi ge) Fortbildung für mehr Genderkompetenz sowie mehr interkulturelle Kom petenz – insbe- sondere im Sinne des Kampfes gegen Stereotype - angeregt. Das Thema ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, s o dass alternierend vor 2011 bereits Veranstaltungen durchgeführt wurden: 2006 Pädagogische Konferenz „Von Multikulti zur int er- kulturellen Kompetenz“; 2008 Pädagogische Klausurtagung/Fortbildung für alle Träger der offe- nen Kinder- und Jugendarbeit zum Thema: „Migration /Interkulturelle Kompetenz in der Kinder - und Jugendarbeit. 2012 wurde von den Arbeitsgemeinschaften gem. §78 SGB VII, AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ und der AG 1 “Mädchen und Jungen- Gender“ eine gemeinsa- me Fachtagung zu dem Thema „Starke Mädchen – starke J ungen“ für Fachkräfte in Münster durchgeführt. - 8 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 2.1 Abbau von Geschlechter- stereotypen Amt für Bürger- und Ratsservice: Ziel : Gleiche Ansprache von Frauen und Männern – Abbau vo n Geschlech- terstereotypen. Maßnahme : Anwenden einer geschlechtergerechten Sprache in all en Publikationen, Formularen, Anschreiben sowie im Internetauftritt de s Amtes für Bür- gerangelegenheiten. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans hat das Am t kon- sequent alle Veröffentlichungen sowohl im Internet als auch in Druckform, alle Formulare und formalisierten Ans chreiben auf ihre geschlechtergerechte Sprache hin überprüft und, wenn nötig, entsprechend geändert und angepasst. Presseamt: Ziel : Geschlechtergerechte Sprache in Publikationen der Stadt Münster. Maßnahme 1 : Erarbeiten und Veröffentlichen einer praxisorientie rten Handreichung, Werben für deren Ziele und Umsetzung in der Stadtverwaltung. Maßnahme 2 : Die Handreichung wird in einer erhöhten Auflage gedruckt und öffentlich ausgelegt sowie an Unternehmen und Einrichtungen verschickt. Das Presseamt hat in Kooperation mit dem Frauenbüro eine Broschüre „fair formuliert“ herausgegeben. Die Broschüre „Der Mörder ist immer …“ wurde den örtlichen Presseorga- nen, den Pressebeauftragten der örtlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Kenntnis gegeben und als link auf der homepage des Presseamts zugänglich gemacht: http://www.muenster.de/stadt/medien/fair-formuliert.html Die Broschüre stieß vor allem bei zahlreichen Multip likatoren (Behör- den, Kammern etc.) auf gute Resonanz, einige Kommun en (Kreis Bor- ken, Stadt Mülheim, Stadt Duisburg) planen eigene Nachdrucke. 2.2 Informations- und Anhörungs- rechte 2.3 Gender assessment Amt für Finanzen und Beteiligungen: Ziel : Die Implementierung von Grundlagenwissen über das V erfahren Gen- der Assessment und Gender Budgeting im Bereich der Haushaltsauf- stellung und des Bürgerhaushaltes. Maßnahme : Schulung für Führungskräfte des Finanzdezernats und f ür Mandatsträ- gerinnen und Mandatsträger aller Ausschüsse. Im Zusammenhang mit der Einführung des Gender Budgeting zum Haushalt 2013 wurden in einer Fach- veranstaltung die interessierten Mitglieder der Fach - ausschüsse, die Amtsleitungen sowie die Haushalts- sachbearbeiter/innen über Grundlagen des Gender Budgeting informiert. Weiteres s.u - 9 - Inhalte der Europäischen Charta in Stichworten Aktionsplan 2011 – 2013 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Maßnahme : Sämtliche Daten, die von der Stadt Münster bearbeit et werden, werden, soweit möglich, geschlechter- differenziert erfasst und weiterverarbeitet. Die Statistikdienststelle erfasst alle Daten – sowe it mög- lich - geschlechterdifferenziert und bereitet diese unter Berücksichtigung des Datenschutzes in ihren Publikationen entsprechend auf. Amt für Bürger- und Ratsservice Maßnahme : In die Beschlussvorlagen des Rates und der Ausschüsse wird der Punkt „Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folg en“ verpflichtend mit aufgenommen. Die Verwaltung bearbeitet aktuell mehrere Vorschläg e, die das Ziel ha- ben, inhaltliche Aspekte aus unterschiedlichen Them enfeldern (z. B. Inklusion, Klima, Demographie, Finanzen) vor der Ers tellung der Vorla- gen zu prüfen und die Ergebnisse in den Vorlagen da rzustellen. Daher erscheint es notwendig, in einer Gesamtschau den In halt, Umfang und Aufbau von Vorlagen zu überprüfen und den politisch en Gremien einen Vorschlag zu unterbreiten. Amt für Finanzen und Beteiligungen Maßnahme : Spätestens im Haushaltsjahr 2013 wird mit der Strat egie „Gender Bud- geting“ begonnen. In den darauf folgenden Haushalts jahren wird die Strategie konzeptionell ausgebaut und auf alle Haus haltsbereiche aus- geweitet. Der Einstieg in das Gender Budgeting zum Haushaltsjahr 2013 wurde im Rahmen einer Fachveranstaltung, in Zusammenar- beit mit einer verwaltungsinternen Arbeits- gruppe und interfraktionellen Meilenstein- gesprächen vorbereitet. Mit der Beschlussvorlage V/0674/2012 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2013 wurde dem Rat am 19.09.2012 der Einstieg in das Gender Budgeting zur Kenntnis gegeben. Der Einstieg erfolgt zunächst über die Darstellung geschlechterdifferenzierter Da ten zu ausgewählten Haushaltspositionen und möglichst in jedem Fachaussc huss. Weitere Schritte sind für die folgenden Jahre unter Federfü hrung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen vorgesehen. 2.4 Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen - 10 - 3. Handlungsfeld: Die Kommune als Arbeitgebe- rin 3.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Personal- und Organisationsamt : Ziel : Das Personal- und Organisationsamt wird in den anst ehenden drei Jah- ren verschiedene Maßnahmen umsetzen, die im Rahmen d es Zertifizie- rungsverfahrens durch das audit ‚berufundfamilie’ v ereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere: • Ausweitung der flexiblen Arbeitszeitlösungen – ins besondere für Väter und Pflegende - und der Arbeitszeitkonten • Bedarfsgerechte Entwicklung von Telearbeit • (Vereinfachter) Zugang zu sämtlichen vereinbarkeits bezogenen Informationen • Prüfung: Möglichkeiten der verbesserten Einbindung spezieller Mitarbeiterzielgruppen in die betriebliche Information und Kom- munikation • Unterstützung und Förderung familienbewussten Führun gsver- haltens • Anpassung des Fortbildungsangebotes, insbesondere f ür Be- rufsrückkehrer/innen • Prüfziel: Ausweitung des Kriterienkatalogs für Vor schüsse • Gezielte Informationen zu Münsteraner Betreuungsan geboten in den Ferien • Optimierung des Angebotes zur Kinderbetreuungsunte rstützung • Für die Kinder der Bediensteten der Stadt Münster w ird die Möglichkeit einer „akuten Kinderbetreuung“ in Notfällen (z.B. wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt) angeboten. Arbeitszeit: Teilzeitanträge werden in den meisten Fällen antragsge- mäß genehmigt. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es auf Grund der dienstlichen Erfordernisse nicht möglich, die Wünsche der Mitarbeiter/-innen im vollen Umfang zu erfüllen. Die – konkrete – Arbeitszeitverteilung wird zwischen Füh- rungskräften und Mitarbeiter/-innen vereinbart und ggf. im Verlauf geänderten persönlichen bzw. dienstlichen Erfor- dernissen angepasst. • Notfallbetreuung Eine sogen. Notfallbetreuung von Kindern im Vorschulalter bei einer kurzfristigen Erkrankung z. B. der regulären Betreuungsperson ist durch die Aufnahme in städt. Kitas wegen der vorhandenen hohen Bele- gungszahlen nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Betriebskita. Nach Hinweis des Amtes 51 scheidet auch die kurzfristige Betreuung durch Tagesmütter aus, da Kinder in diesem Alter eine längere Einge- wöhnungszeit benötigen. Das Personal- und Organisationsamt wird die Mitarbeiter/innen auf die verschiedenen Freistellungs - und Unterstützungsmöglichkeiten hinwei- sen. Entsprechende Informationen werden über das intranet zugänglich gemacht. • Prüfung: Möglichkeiten der verbesserten Einbindung spezieller Mitarbeiterzielgruppen in die betriebliche Information und Kom- munikation) Ein Workshop für männliche Mitarbeiter in Eltern- und/oder Teilzeit fand im Oktober 2012 statt, um die Erfahrungen und Probleme dieser Män- - 11 - ner zu reflektieren und ggf. Handlungsempfehlungen zur Förderung der Akzeptanz von familienorientierten Vätern zu entwickeln • Unterstützung und Förderung familienbewussten Führungsver- haltens Das Thema wird in Fortbildungen und Zirkel für Führungskräfte einge- bunden. • Anpassung des Fortbildungsangebotes, insbesondere für Be- rufsrückkehrer/innen Beratungsangebot und Fortbildung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden neu konzipiert und in 2012 erfolgreich durchgeführt. • Telearbeit Die Einführung der alternierenden Telearbeit hat sich als wichtiger Bau- stein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewährt. Eine in 2013 durchgeführte Ämterabfrage, wird ggf. neue Inputs geben, um vorhandene Rahmenbedingungen anzupassen. Von Beschäftigten wird in individuellen Notlagen (z.B. die unvorherseh- bare Erkrankung eines Kindes) der Wunsch geäußert, durch Verände- rung der Präsenzzeiten am Arbeitsplatz, flexibler reagieren zu können. Bislang gibt es jedoch keine Regelung bei der Stadt Münster, die ein vorübergehendes Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen, wird im Rahmen der Evaluation von Telear- beit, die Gelegenheit genutzt, auch diesen Bereich zu beleuchten. s. auch Vorlage V/0702/2012 Nachhaltige Kommunale Haushaltspolitik Handlungsprogramm 2012 bis 2017 Amt für Finanzen und Beteiligungen Ziel : Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, der Beteiligungsverwaltung regelmäßig über die Personalentwicklung hin- sichtlich der Frauenförderung (insbesondere Frauen in Führungspositi- onen) zu berichten. Darüber hinaus werden sie gebeten, über ihre Maß- nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Männer und Frauen) zu berichten. Mit Beschluss HFA vom 25.05. Vorlage A- R/0012/2012 „Frauenförderpläne in städti- schen Gesellschaften“ wurden die städti- schen Gesellschaften aufgefordert das LGG anzuwenden und Frauenförderpläne mit ent- sprechender Berichtspflicht zu erstellen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der künftigen Frauenförderpläne regelmäßig dargestellt. 3.2 Interkulturelle Personalent- wicklung Personal- und Organisationsamt Maßnahme 1 : Die Stadt Münster betreibt aktiv eine interkulturelle Personalpolitik. Ziel ist: Als Einstieg erhöht sie den Anteil der weiblichen und männlichen Auszubildenden mit Migrationsvorgeschichte im öffentlichen Dienst auf den Anteil, den die Jugendlichen an der Stadtbevölkerung haben. Maßnahme 2 : In einem Projekt mit einer städtischen Tochtergesellschaft (z.B. Stadt- werke oder AWM) werden Frauen und Männer – insbesondere auch aus Minderheiten - gezielt aufgefordert sich in den Bereichen zu bewer- ben, in denen ihr Geschlecht jeweils unterrepräsentiert ist. - 12 - • Ausbildung: Problematisch ist die Gleichsetzung der Begriffe Auszu- bildende und Jugendliche. Die Erfahrung zeigt, dass der weitaus überwiegende Teil der an einer Ausbildung Inte- ressierten bereits volljährig ist. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Einstellungen wider (Beispiel 2012: insge- samt 45 neue Auszubildende, davon sind sechs jünger als 18 Jahre. Selbst wenn sich diese Zahl in den nächsten Jahren durch frühere Ein- schulung und Einführung G8 erhöhen wird, wird sie sich voraussichtlich bei maximal 20 % einpendeln. Unter der Federführung des Personal- und Organisati onsamtes wurde 2011 zusammen mit den Städten Bielefeld und Hamm ei n Projekt zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung aufgelegt. Ziel des Konzeptes ist es, dass mehr Menschen mit Migrationsvorgeschic hte sich für eine Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster inter essieren und sich bewerben. Durch dieses Konzept sind insbesondere Ju gendliche mit Migrationsvorgeschichte angesprochen. Der neue Internetauftritt des Amtes soll u.a. auch gezielt Menschen mit Migrationsvorgeschichte ansprechen. Auch werden die Migrantenorga- nisationen bei externen Stellenausschreibungen geso ndert angeschrie- ben. 4. Handlungsfeld: Die Kommu- ne als Auftraggeberin 4.1 Förderung der Gleichberech- tigung bei Vergabeentscheidun- gen und Verträgen Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Maßnahme : In die Vergabekriterien der Stadt Münster werden di e Aspekte Gleich- stellung der Geschlechter (insbesondere Lohngerechtigkeit und Frauen- förderung) und Gleichstellung der Menschen mit Migrationsvorgeschich- te aufgenommen. Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ist am 1.05. 2012 in Kraft getreten. Die Verwaltung passt ihre Rahmenbedingungen den aktuellen ge- setzlichen Vorschriften an und beobachtet die weitere Entwicklung auf dem Gebiet des Vergaberechts. Die neuen Bedingun- gen werden entsprechend den Vorgaben bei jeder Verg a- beentscheidung berücksichtigt. Hierzu gehört auch d ie nachhaltige Beachtung der Anwendung des §19 TVgG NRW. 5. Handlungsfeld: Die Kommu- ne als Dienstleisterin 5.1 Keine Stereotype im Schul- und Bildungsbereich Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Maßnahme : Die Stadt entwickelt Kriterien und Leitlinien für die Beschaffung von Büchern und Materialien in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit dem Ziel der Qualifizierung und Bewusstseinsbildung auch des Betreuungs- personals, um sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken . Kriterien und Leitlinien wurden nicht entwickelt. Mit der in 2012 durchgeführten Fachtagung „Starke Mädchen – starke Jungen“ wurde 120 Fachkräfte, überwiegend aus den Kindertagesein- richtungen, geschult, mit dem Ziel der Bewusstseinsbildung hinsichtlich persönlicher Haltungen und Praktiken im Kita-Alltag. - 13 - 5.2 Berufswahl Frauenbüro: Ziel: Erweiterung geschlechtsdifferenzierter Angebote für Jungen und Mädchen im Bereich Berufswahl und Lebensplanung, um sie zu ermutigen, nicht nur traditionell „männliche“ oder „weibliche“ Berufe und Ausbildungen anzustreben: Maßnahme: Gemeinsam mit der AG 1 Gender werden differenzierte jungenspezifi- sche Bedarfe für Münster in den Bereichen Berufswah l und Lebenspla- nung formuliert und mit ersten Einschätzungen zu fi nanziellen und per- sonellen Ressourcen den politischen Gremien vorgestellt. (Grundlage für beide Ziele: Beschluss V/0665/2010) AG 1 Empfehlung: Zentrale Anlaufstelle "Boys' Day" Die AG 1 Gender Mädchen und Jungen empfiehlt die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für den Boys’ Day in Münster. Eine Ansprechperson sollte für Schüler, Unternehmen und Einrichtungen, Eltern und Schulen koordinierend, steuernd und unterstützend tätig sein. Jungen und Mädchen brauchen unterschiedliche Hilfestellungen, um in der eigenen persönlichen Entwicklung und beruflichen Lebensplanung Geschlechterstereotype zu überwinden und eigene, von gesellschaftli- chen Rollenzuweisungen unabhängige Entscheidungen zu treffen. Der Münsteraner Jungentag, den die AWO seit 2005 im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für die 6 . Klassen der wei- terführenden Schulen anbietet, hat sich mit guter R esonanz fest etab- liert und ist ein Erfolgsmodell. Rund 800 Schüler beteiligen sich jährlich und besch äftigen sich mit den Themen Identität, Sexualität, Rollenbilder und Leben splanung. Der in- haltliche Schwerpunkt des Jungentages wurde vom Arb eitskreis ‚Jun- gen und Männer Münster’ entwickelt, der als ein vor dringliches Thema für Jungen zu Beginn der Pubertät die Auseinanderse tzung mit dem eigenen Rollenbild identifiziert hat. Das ursprüngl iche Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Katholischen Fachhochschule unter dem Motto ‚Jungentag für Jedermann’ erweitert und für die verschiedenen Förder- schulformen ausgebaut. Für Mädchen wurde und wird vor allem die Überwindung der beruflichen Einseitigkeit als wichtig eingeschätzt. Der Girls’D ay als berufsorientie- render Mädchenzukunftstag wird seit 2002 in Koopera tion mit dem Akti- onsbündnis Münster unter Federführung des Frauenbüros angeboten. Neben den bundesweit einheitlichen Konzepten werden jeweils spezifi- sche Angebote für Münster erarbeitet. Sie entsprech en dem münster- schen Arbeitsmarkt (z.B. Führungsaufgaben in weiblic h dominierten Berufen) und nehmen besondere Zielgruppen wie Mädche n mit MVG oder Mädchen mit Handicaps in den Fokus. Darüber hinaus werden den Schulen, den beteiligten Unternehmen, den Eltern un d den Mädchen bedarfsgerechte Informationen in Beratungsgespräche n, Informations- veranstaltungen und in Form von Publikationen an di e Hand gegeben. Rund 1.500 Mädchen und 100 Unternehmen beteiligen sich jährlich. Im Jahr 2011 wurde bundesweit parallel zum Girls’ Day der Boys’ Day eingeführt. An diesem Tag lernen Jungen typische Frauenberufe wie zum Beispiel Erzieher, Grundschulpädagoge oder Altenpfleger kennen. Für den Boys’ Day gibt es keinen Ansprechpartner in Münster. Die AG 1 sieht neben den beiden in Münster von Stadt und Trägern unterstützten erfolgreichen Projekten Münsteraner Jungentag und Girls’ Day ebenfalls Bedarf bei der Begleitung und fachlichen Unterstützung - 14 - des jeweils anderen Aspekts für beide Geschlechter: Die geschlechterrollenuntypische berufliche Orientierung bei den Jun- gen im Rahmen des Boys’ Day und die Lebensplanorientierung für Mäd- chen. Der Wunsch nach einer Koordinierung dieser Angebote in Müns- ter wurde auch von Elternvertretungen und Schulen an das Frauenbüro und die AWO herangetragen. Für den Boys’ Day ist eine zentrale Koordination für Münster wichtig, die allen Beteiligten (Schülern, Schulen, Unternehmen, Eltern) Hilfen an die Hand gibt, den jungenspezifischen und rollenwandelb ezogenen Aspekt des Boys’ Day nahe bringt, ihn bewirbt und die Abwi cklung unterstützt. Die Erfahrungen, welche die Schüler in der 6. Klass e am Jungentag machen, bilden eine wichtige Grundlage, um daran ab der 7. Klasse mit dem Boys’ Day als einem nachhaltigen und pädagogisc h begleiteten Angebot anzuknüpfen. Jungenpädagogisches Know-How ist dafür ebenso wicht ig wie Res- sourcen für koordinierende und werbende Aufgaben. G irls’Day und Boys’ Day sind keine allgemeinen beruflichen Schnup pertage. Eine einfache Aufgabenerweiterung im Rahmen der Girls’Da y-Koordination durch das Frauenbüro schließt sich auch vor diesem Hintergrund aus. Die AG 1 empfiehlt daher, auf den guten Ergebnissen des Jungentages in der Klasse 6 aufbauend und damit verzahnt eine z entrale Koordinati- on für Jungen ab Klasse 7 für den Boys’ Day in Münster einzurichten. Ebenfalls plant die AG 1, Formen der weiteren Förder ung mädchenspe- zifischer Angebote zum Thema Identität, Rollenbilde r und Sexualität abzustimmen und anschließend im Verbund verschiedene r Träger den Schulen anzubieten. Der Finanz-/Personalbedarf wird von der AG 1 wie folgt eingeschätzt: Für die Entwicklung zum begleitenden Programm zum Boys Day und die weitere Umsetzung wird ein Pädagoge im Umfang von 10 Stun- den/Woche benötigt. Die Konzeptentwicklung sollte bei einem freien Träger im Auftrag der Stadt Münster oder einem städtischen Amt in Zusammenarbeit mit dem städtischen Frauenbüro, der AG 1 Gender, dem Arbeitskreis Jungen und Männer Münster, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung erfolgen. Die Personal- und Sachkosten belaufen sich voraussichtlich auf: Pädagogische Fachkraft, S 10, 0,25 Stelle plus Sachkosten (ca.14.000 €/ Jahr plus Sachkosten ca. 2.500 €/Jahr) Die AG 1 Gender wird den zuständigen Gremien, dem Ausschuss für Gleichstellung, dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Empfehlung vorlegen. 5.3 Politische Bildung/ Neubürge- rInnen 5.4 Schulorganisation - 15 - 5.5 Gesundheit Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten: Ziel 1 : Männergesundheit – Bestandsaufnahme und Maßnahmeentwicklung. Ziel 2 : Aufsuchende frühe Hilfen durch Familienhebamme: Hier die Betreuung der Zielgruppe alleinerziehende Frauen mit Migrati- onsvorgeschichte, Angebote spezifizieren bzw. konkretisieren. Zu Ziel 1 Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales und dem Ausschuss für Gleichstellung einen Bericht zur „Männergesundheit“ vorgelegt (Berichtsvorlage V/0108/2013). Ergänzt mit den empirischen Ergebnissen der Studie des Robert-Koch-Instituts „Män- nergesundheitsbericht“, die in 2013 vorgelegt wird, werden auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen für Münster geprüft. Das vom Frauenbüro initiierte und begleitete MännerNetzwerk Münster wird ebenfalls eingebunden. Die Erkenntnisse können so in die Arbeit der Fachgruppe aufgenommen werden. Zu Ziel 2 Das Thema wurde in der Berichtsvorlage „Hebammen“ aufgegriffen. Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte in der Sitzung des AGL am 04.09.2012. Feuerwehr/Rettungsdienst Maßnahme : Im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit einschlägigen medizini- schen Einrichtungen in Münster werden Aspekte gendersensibler Arbeit und Verfahren im Rettungsdienst zusammengetragen und erörtert. Auf- bauend auf den Ergebnissen werden ggf. notwendige Fortbildungsbe- darfe entwickelt. Der Leiter des Rettungsdienstes hat die „geschlechtsspezifischen Aspekte bei der Versorgung von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst der Stadt Münster“ untersucht und dem AGL einen Bericht vorgelegt. Die vorliegenden Daten haben keine Hinweise auf geschlechtsspezifische Beeinträchtigungen der Versorgung im Rettungsdienst ergeben. Dagegen ist deutlich geworden, dass zu den Notfallbereichen Schlaganfall und Herz- infarkt keine geschlechtsspezifischen Daten vorliegen. Aus diesem Grund werden die von der Stadt geführten Datenbanken um die Katego- rie „Geschlecht“ ergänzt. 5.6 Soziale Arbeit 5.7 Kinderbetreuung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau der U3 Kindertagesbetreuung. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- en hat zum Kindergartenjahr 2012/2013 stadtweit eine Betreuungsquote von 34,1 % für unter dreijährige Kinder erreicht (vgl. hierzu die Vorlage zum Kindertagesbetreuungsbericht in Münster – V/0124/2012). Zum Vergleich: Im Jahr 2010/2011 lag die Versorgungsquote bei 29,8% . - 16 - 5.8 Pflege Sozialamt: Ziel : Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflegeaufgaben in der Fami- lie verbessern. Maßnahme 1 : Frauen & Beruf (FrauenForum e.V.) beraten bereits zum Thema "Beruf und häusliche Pflege". Bis Ende 2011 sollen Strukturen geschaffen werden, um Kooperation zwischen den Pflegestützpunkten und dem Träger Frauen & Beruf zu verbessern. Maßnahme 2 : Es ist der Vorstellung entgegenzuwirken, nach der d ie Betreuung von Familienmitgliedern vor allem eine weibliche Verantw ortung darstellt. Alle (Informations-)Materialien der Stadt sind unter diesem Gesichtpunkt zu überprüfen. Maßnahme 1: Der kommunale Pflegestützpunkt im Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster hat mit Frauen & Beruf (FrauenForum e.V.) Strukturen für die Zusammenarbeit abgesprochen. Die bekannten familiären Hilfesysteme in der Pflege begegnen vermehrt den steigenden beruflichen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit, den Le- bensunterhalt zu sichern. Dabei ist eine große Unsicherheit bei den Beschäftigten in pflegerischen Belastungssituationen zu beobachten. Der Wunsch, innovative Arbeitszeitmodelle mit dem Arbeitgeber zu ver- einbaren bestehe zwar, werde aber, aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, zu selten thematisiert. In den Betrieben ist allerdings durchaus ein großes Verständnis für die Notwendigkeit familiärer Pflegesituatio- nen vorhanden. Für stark belastete berufstätige pflegende Angehörige sind die Hürden ein Beratungsangebot in einer Institution, wie Frauen & Beruf anzunehmen, hoch, weil andere Fragen im Vordergrund stehen. Die Belastung und die Suche nach Entlastung wird aber häufig im In- formationsbüro Pflege thematisiert. Hier wird durch die Beraterinnen des Informationsbüro Pflege auf das Angebot von Frauen & Beruf aufmerk- sam gemacht und für die Inanspruchnahme des Angebotes geworben. Ebenso wird bei der Kontaktaufnahme zu Frauen & Beruf Unterstützung angeboten. Auf der anderen Seite weist Frauen & Beruf auf die Bera- tungskompetenz und die Inhalte des Informationsbüros Pflege hin und vermittelt bei Bedarf den Kontakt. Maßnahme 2: Die wesentlichen Informationsmaterialien zum Thema Pflege/Betreuung werden im Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster gesammelt und an Bürgerinnen und Bürger weiter gegeben. Dabei han- delt es sich zu 95 % um Flyer oder Broschüren die von gewerblichen pflegerischen Diensten oder öffentlichen Institutionen und Einrichtungen (z.B. Bund und Land) erstellt und heraus gegeben werden. Eine Bewertung von Bildern und schriftlichen Inhalten kann hier nicht vorgenommen werden, da auf mögliche Veränderungen im Sinne der Europäischen Charta Gleichstellung von Männer und Frauen von hier kein Einfluss genommen werden kann. Alle vom Sozialamt zum Thema Pflege heraus gegebene n Materialien sind auf die Vorstellung hin überprüft worden, ob B etreuung und Pflege eine weibliche Verantwortung darstellt. Einige Layo uts könnten den Eindruck erwecken, dass Betreuung und Pflege eine w eibliche Verant- wortung ist. Bei einer Neuauflage dieser Materialie n wird eine erneute Prüfung erfolgen und die Gestaltung sowie die Inhal te der Flyer und Broschüren ggf. verändert. - 17 - 5.9 Armut Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenar- beit: Ziel: Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbildes - Die Integrationskurse des Bundes werden nur für dauerhaft in Münster lebende Personen finanziert. Aber auch Menschen mit einem unsicheren Status bleiben oft länger in der Stadt. Auch sie sollen sich verständigen können. Dafür bietet die Koordinierungsstelle Sprach- und Orientierungskurse für Männer, Frauen und in gemischten Gruppen an. Die Kurse werden für je 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten. Sie dauern 3 Mona- ten und bestehen aus 180 Unterrichtsstunden. Ressourcen : Personalkosten für die Organisation der Kurse und Sach- kosten für Kursmaterial. Auf der Basis der Mediationsprozesse, die das Flüchtlingsaufnahmekonzept sowie das Flüchtlings- betreuungskonzept vorbereitet haben, und der Vorlagen 731 /2000, 167/2001, 817/2001 und 426/2002 wurde vereinbart, dass der wichtigste Fokus in der Integrationsarbeit auf den Bereich Sprache und Orientierung zu legen sei. Die Flüchtlinge sollen sich in den Stadtteilen verständigen können. Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus können nicht an den Integrationskursen des Bundes teilnehmen, da der Gesetzgeber diese Personengruppe nicht in die Fördermaßnahmen einbezogen hat, bzw. sie müssen die Kosten für die Kurse selber tragen. Die Kosten selber zu tragen ist ihnen jedoch, insbesondere beim Hilfebezug von Asylbewer- berleistungen, nicht möglich. Auf kommunaler Ebene wurde seitens der Ortspolitik gefordert, dass alle Personengruppen die Möglichkeit haben sollen, basale Sprachkompetenz zu erwerben Ziel des kommunalen Angebotes, welches 2005 initiier t wurde, war die Vermittlung von Grundkenntnissen in der deutschen S prache, die eine Verständigung ermöglicht. An den angebotenen Sprach- und Alphabetisierungskur sen in wech- selnden Einrichtungen haben von 2005 bis 2012 c. a. 230 Personen zum Teil in geschlechtergetrennten Kursen teilgenommen Die kostenlosen Deutschkurse des Projektes MAMBA de r GGUA, die seit Mitte/Ende 2011 initiiert wurden, sind nicht a usreichend, um den Bedarf aller Sprachkursinteressenten zu decken. Es wird jedoch in Ko- operation mit der GGUA möglichst passgenau, sowohl in die städti- schen als auch in die Angebote der GEBA (beauftragt durch die GGUA), vermittelt. Aufgrund der Flüchtlingszunahme hat sich das Konzept zur Umsetzung der Sprachkurse verändert. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Ziel : Vorlage „Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmen- programm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. Im Mai 2011 wurde das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ beschlossen. Die zur Um- setzung beschlossenen Maßnahmen wurden mit einem finanziellen Gesamtvolumen von jährlich 152.000 Euro ausgestattet. Ziel aller Bemühungen ist ein positives Auf- wachsen von Kindern in dieser Stadt.Das Maßnahmen- programm beinhaltet u. a. im Rahmen der „Frühen Hilfen“ Elterntrainingsprogramme, die sich gezielt nur an junge Frauen wenden. Zu nennen ist z. B. die „Präventionsgruppe für minderjährige Schwange- re, junge Mütter und deren Kinder“. Ein „niedrigschwelliges Beratungs- angebot für Alleinerziehende mit Klein(st)kindern“ ist nicht zustande gekommen. - 18 - 5.10 Menschen mit Migrations- vorgeschichte 5.11 Wohnen Amt für Wohnungswesen: Ziel : Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern leben. Maßnahme : Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, bei der Wohnungssuche vorrangig berücksichtigt. Dies bezieht sich auf alle öffentlich geförderten Mietwohnungen, die noch mit einem städtischen Besetzungs- und Benennungsrecht versehen sind. Das Amt für Wohnungswesen setzt die Maßnahmen zur Erreichung des Zieles "Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern leben" bereits vollständig um. Schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben, werden bei der Wohnungssuche vorrangig berücksichtigt und haben eine hohe Dringlichkeitsstufe. 5.12 Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur Stadtarchiv: Ziel : Projekte zur wissenschaftlichen Aufbereitung der Frauen- und Ge- schlechtergeschichte. Das Stadtarchiv hat im Rahmen der Themenabende im Jahr 2012 mehrfach die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Frauen- und Geschlechtergeschichte der Stadt Münster vorgestellt. Insbesondere ging es dabei um die Hexenprozesse im 17. Jahrhundert in Münster und um die Geschichte der Hebammen in Münster seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit. Mit dem zweiten Themenschwerpunkt konnte der Kontakt zum Verein "Zeitenlauf", einer neugegründeten Initiative zur Erforschung der Frau- en- und Geschlechtergeschichte aufgenommen werden, da die Referen- tin zu den Mitgründerinnen des Vereins gehört. Es ist auch weiterhin geplant, regelmäßig Themen aus dem Bereich der Frauen- und Geschlechtergeschichte in dieser Veranstaltungsreihe vorzustellen. Mit dem Veranstaltungsformat "Themenabend" ist es möglich, wissenschaftliche Forschungsergebnisse an ein breites, wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich ausgebildetes, in jedem Fall aber stadtgeschichtlich interessiertes Pub- likum zu vermitteln. Stadtbücherei: Ziel: Die Stadtbücherei hat das Ziel, im Rahmen ihres Informationsauftrages in besonderem Maße die Öffentlichkeit auf Gleichstellungsthemen auf- merksam zu machen. Maßnahme : Die Stadtbücherei setzt in den betroffenen Sachgruppen (Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Psychologie) ein beson- deres Augenmerk auf ein entsprechendes Literatur- und Informations- - 19 - angebot und gibt im 3. Quartal 2011 eine Medienempfehlungsliste zu dem Thema heraus. Die Stadtbücherei hat im September 2011 einen Flyer „Gleichstellung von Frauen und Männern in Geschichte und Gegenwart - Literaturauswahl“ herausgegeben. Stadtmuseum: Ziel : Das Stadtmuseum wird weiterhin im Rahmen der Aufarbeitung der Stadtgeschichte in Ausstellungen Fragen der Frauen- und Geschlech- tergeschichte berücksichtigen. Bei der Berücksichtigung der Fragen der Geschlechterforschung im Stadtmuseum handelt sich um einen Prozess. Dies kann nur in einzelnen Forschungsprojekten geschehen und dann Umsetzung in einzelnen Ausstellungen erhalten. Sportamt Ziel 1 : Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mäd- chen und Frauen in den Sportvereinen, gerade auch in Führungspositi- onen. Ziel 2 : Unterstützung der Sportvereine bei speziellen Projekten und Einzelver- anstaltungen für Mädchen und Frauen. Zur Erreichung der Ziele wurden vom Sportamt und dem Stadtsport- bund folgende Informationen und Planungen übermittelt: Zu Ziel 1 Anteil der Frauen in Führungspositionen Im Stadtsportbund sind 196 Mitgliedsvereine vertreten. Von 145 Verei- nen wurde (über die vorhandene Internetpräsenz) die Verteilung der Führungspositionen erfasst. Von diesen 145 Vereinen haben 114 (79 %) einen männlichen ersten Vorsitzenden und 31 (21 %) eine weibliche 1. Vorsitzende Der Anteil der Geschäftsführer/in beträgt bei den Män- nern 37 (25 %) und bei den Frauen 23 (15,8%). Insgesamt bekleiden 74 Frauen herausgehobene Führungspositionen: 31 x 1. Vorsitzende 17 x 2. Vorsitzende 2 x 3. Vorsitzende 24 x Geschäftsführerin 23 x Schriftführerin , 26 x Schatzmeisterin/Kassiererin/Kassenwartin Der Sport in Münster ist vor allem durch die Mitgliedsvereine des Stadt- sportbundes und ihrer großen Vielfalt von Angeboten von A wie angeln bis Y wie Yoga gut aufgestellt. Die Vereinsangebote stellen dabei ein gut funktionierendes System dar, dass in der Praxis auch gut ange- nommen wird. Der Anteil der Mädchen und Frauen hält sich mit rd. 34 000 Mädchen und Frauen (rd. 52 000 Jungen und Männer) auf hohen Niveau. Wünschenswert wäre sicherlich ein weiterer Anstieg der Zahlen der Mädchen und Frauen. Darüber hinaus wäre eine höhere Beteili- gung der Mädchen und Frauen in Führungsgremien und -positionen wünschenswert. Aber oft trauen Frauen sich das leider nicht zu und - 20 - sagen - obwohl sie gebeten werden - nein. Trotzdem beträgt der Anteil von Mädchen und Frauen in Führungspositionen rd. 15 % und der An- teil der weiblichen Vorsitzenden ist deutlich gestiegen. Maßnahmen : Der SSB plant Rundtischgespräche zwischen Frauen, die Vereinvorsit- zende sind und Frauen, die sich für Führungsaufgaben interessieren. Hier sollen Ideen, Vorschläge und Maßnahmen entwickelt werden zur Gewinnung von Frauen für die Übernahme von Führungspositionen. Auf der Mitgliederversammlung des SSB (wahrscheinlich am 5. Mai 2014) soll es zu diesem Thema ein Kurzreferat mit Diskussion geben, um die Sportvereine stärker dafür zu sensibilisieren. Zu Ziel 2. s. 1.3. 5.13 Sicherheit Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Ziel: Systematische Beachtung und Integration von Sicherheitsbedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Münster bei Neuplanung, baulichen Veränderungen und bei der Unterha l- tung aller Grünanlagen. Maßnahme : Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu berücksich- tigenden Kriterien - für die Arbeit. Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz berücksichtigt die Rah- menbedingungen, die sich aus der Umsetzung der Charta (in unserem Fall im Schwerpunkt der Aspekt Sicherheit) ergeben bei allen anstehenden Planungen für Grünanlagen. Bei bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum bemüht notwendige Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen - 21 - 5.14 Geschlechterspezifische Gewalt . AK Gewaltschutzgesetz, Sozialamt, Frauenbüro, Zugvogel e.V. : Ziel : Erweiterung der vorhandenen Informationen zum Thema „Gegen Ge- walt an Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-muenster.de ) um Infor- mationen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Die wesentlichen Informationen der website wurden i n Leichte Sprache übersetzt und werden in die Interne tseite eingestellt. Diese Darstellung der Inhalte ist nich t nur für Menschen mit Lernschwierigkeiten und gehörlose Menschen, sondern auch für Menschen mit anderen Muttersprachen hilfreich. Finanziert wurde die Übers etzung mit Mitteln aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost. Maßnahme 1 : Ermittlung von Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Bera- tungsstellen im Rahmen von KOMM Münster und Ergänzung der Infos auf der Internetseite zum Gewaltschutzgesetz um diesen Aspekt. Die Ermittlung der Informationen ist abgeschlossen. Die Informationen werden auf die Internetseite eingestellt und der Aktualisierungsbedarf wird laufend geprüft. Maßnahme 2 : Prüfung, um welche Informationen die Internetseite für Frauen mit Be- hinderungen ergänzt werden sollte und Bereitstellung dieser Informatio- nen auf der Internetseite. Aus fachlicher Sicht ist eine explizite Hervorhebun g von Hilfen zur häuslichen Gewalt für Frauen mit Handica ps nicht angezeigt. Als wichtig erscheint vielmehr die Erreichbarkeit der Hilfeangebote. Dies wird auf der Website durch die Übersetzungen in Leichte Sprache auf der Website erleichtert. Maßnahme 3 : Gezielte Weiterleitung der Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ an Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in Münster . Frauen-Notruf hat die Broschüre „Hilfe für Frauen und Mädchen bei sexueller Gewalt“ in leichter Sprache herausgegeben. Diese Broschüre wurde an die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe weitergegeben. Die Organisationen der Behindertenhilfe werden über Veranstaltungen des Ak Gegen Gewalt an Frauen informiert. Ferner erfolgt die Weiterleitung v on Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit der Organisationen und Einrichtungen. 5.15 Menschenhandel - 22 - 6. Handlungsfeld : Planung und nachhaltige Entwicklung 6.1 Stadt- und Wirtschaftsent- wicklung / Nachhaltigkeit Alle Ämter des Dezernat III Planung, Bau und Marketing Ziel : Revision und ggf. Überarbeitung des Leitfadens frauenspezifische Be- lange in der Stadtplanung. Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung indivi- dueller Lebenslagen des Menschen. Dies bedeutet, dass genderspezifische Belange von Frauen und Männern ebenso wie spezifische Belange von beispielsweise Kin- dern, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In der städtebaulichen Planung sind diese Betrachtungsweisen integraler Bestandteil. Insofern ist die "Revision" frauenspezifischer Belange und ihre Beachtung eine dynamische Dau- eraufgabe. Relevanz für frauenspezifische Belange hat auch das allgemeine The- ma "Sicherheit im öffentlichen Raum". Im April 2012 wurde aufgrund Beschluss des Kriminalpräventiven Rates ein Projekt zwischen Polizei Münster und Stadt Münster zum Thema "Kriminalprävention im Städte- bau" unter Federführung der Polizei ins Leben gerufen wurde. Exempla- risch sollen Delikt-auffällige Lagebilder unter dem Aspekt der städtebau- lichen Rahmenbedingungen ausgewertet werden, um daraus ggfs. Er- kenntnisse für die Planung des öffentlichen Raumes ziehen zu können. Auch dieses Projekt hat eine Relevanz für frauenspezifische Belange. Das Projekt ist angelaufen; derzeit laufen die Auswertungen für ein be- stehendes Quartier sowie für aktuelle Planungen. 6.2 Mobilität 6.3 Arbeitsmarkt 6.4 Umwelt 6.5 Städtepartnerschaften Städtepartnerschaften und euro- päische wie internationalen Ko- operationen Amt für Bürger- und Ratsservice: Maßnahme 1 : Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstel- lungsarbeit in den Partnerstädten. Nach den ersten Kontakten ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild in den Partnerstädten. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf. Erste Anfragen haben ergeben, dass aufgrund der religiösen und kultu- rellen Vielfalt der Partnerstädte ein extrem unterschiedlicher Umgang mit dem Thema „Gleichstellung, Partizipation von Frauen“ gepflegt wird. Die Stabstelle „Europaangelegenheiten und Städtepartnerschaften“ hat in einigen Städten erneut nachgefragt und um weitere Informationen gebeten. Erwartungsgemäß wurde jedoch bestätigt, dass keine generel- le Zusammenfassung oder Einschätzung zum Thema möglich ist. Als Beispiel seien genannt: Monastir – islamischer Hintergrund, Rolle der Frau teilweise über die Religion definiert, Frauenprojekte werden hier ganz anders verstanden als bei uns. York – die Gleichbehandlung aller Bevölkerungsgruppen wird bis ins Detail gesetzlich geregelt. Laut Aussage des nicht-städtischen Büros, das sich um Genderfragen kümmert, hapert es aber an der Umsetzung der Gleichbehandlung im Alltag. Rishon LeZion – laut Aussage mehrer Mitarbeiterinnen der Stadtverwal- tung Rishon LeZion hat sich das Thema überlebt. Das Frauenbüro der Stadt hat an Einfluss in den letzten Jahren verloren. - 23 - Maßnahme 2 : Fachaustausch zwischen den Partnerstädten Münsters zum Thema „Gleichstellung“. Ein Fachaustausch mit ausgewählten Partnerstädten (z.B. York, Or- léans, Kristiansand, Lublin, Mühlhausen), in denen das Thema „Gleich- stellung“ ähnlich gewertet wird, wäre sehr interessant und könnte durch EU-Mittel wahrscheinlich gefördert werden, da dies für einige Program- me Förderschwerpunkt ist. Maßnahme 3 : Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt in den Partnerstädten. Eine Vermittlung erfolgt aktuell nur auf direkte Nachfrage von Interes- sierten, die fast ausschließlich weiblich sind. Eine Förderung ist daher nicht erforderlich – es muss vielmehr gezielt auf männliche Bewerber geachtet werden. Maßnahme 4 : Klärung der Frage, ob es für die Maßnahmen 1-3 EU- Projekte zu diesem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im Aktionszeitraum geben wird. Die anderen Maßnahmen – z.B. Schüler/innenaustausch – sollen weiterhin durchgeführt werden. Es gab und gibt verschiedene Programme auf EU-Ebene u. a. das Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ s. auch einschlägige Internetangebote (z. B. Gunda-Werner Institut der Heinrich-Böll- Stiftung). Dabei geht der Fokus (mal mehr und mal weniger) über die reine Gleichstellungsfrage hinaus. In der neuen Förderperiode beginnend in 2014 wurde erneut in vielen der Aktionsprogramme die Förderung von Projekten zu dem Thema „Gleichstellung“ aufgenommen. Ressourcen: Für Maßnahme 2: Sachkosten für die Durchführung; eine Umsetzung aus dem laufenden Budget führt dazu, dass andere Maßnahmen auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften nicht durchgeführt/gefördert werden können. Die anderen Maßnahmen werden durch eine Priorisierung im Rahmen der laufenden Arbeit berücksichtigt.
Aktionsplan 13-15
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- 1 - Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015 Am 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäi schen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler E bene“ beigetreten. Kurz darauf wurde er vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Das Ergebnis des ersten Aktionsplanes belegt: Wir s ind in punkto Gleichstellung richtig gut. Sowohl die bereits vorh anden Maßnahmen und Strukturen wie auch der Prozess rund um den ersten Aktionsplan mit seiner Umsetzung unterstreichen, dass die Stadt Mün ster in den meisten der gleichstellungsrelevanten Handlungsfelder unser em Zeitgeist gerecht wird. Die Beiträge zum Aktionsplan veranschaulichen in ih rer Vielfalt, dass Gleichstellung im Tagesge- schäft der Stadtverwaltung kein Fremdwort ist, sond ern ganz selbstverständlich gelebt wird. Dass es sich dabei natürlich um einen laufenden Prozess handelt, der regelmäßig erneuert und hinter- fragt werden muss, versteht sich von selbst. In diesem Zeichen wird auch der zweite Aktionsplan zur Europäischen Charta stehen. Mit Blick auf die farbenfrohe Palette gleichstellungsorientierter Maßnahmen und Angebote und im Interesse einer Profilierung einzelner Gleichstellungsziele k onzentriert sich der neue Aktionsplan auf die zu- kunftsorientierte Wirkung ausgewählter Projekte, di e weitere neue Impulse für die Gleichstellung in Münster setzen können. Für die engagierte und ambitionierte Mitarbeit aus der Verwaltung und den Kreisen der münster- schen Expertinnen und Experten bedanke ich mich, de nn zu einer erfolgreichen Gleichstellungsar- beit gehört: Kommunikation ist der beste Weg zum Er folg. So können gefühlte Unterschiede er- kannt und behoben werden. Denn erfolgreich gestalte n können Verwaltung und Politik Gleichstel- lungsarbeit nur durch die Bündelung des fachlichen Know-Hows, die richtigen Instrumente, die notwendigen Mittel und ein passgenaues Controlling. Markus Lewe Oberbürgermeister - 2 - Einführung Auch der zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Europ äischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokal er Ebene in Münster wurde in einem partizipativen Prozess erarb eitet. Neben der Darstellung der für die Gleichstellung dauerhaft no twendigen Aufgaben und den in den Dezernaten entwickelten Aktionsschwerpunkten wurde erneut der Austausch mit Vertreterinnen der Politik, den aktiven genderrelevanten Netzwerke n und den Vertreter/innen der Querschnittsthemen in Münster g esucht. Dies entspricht der in Münster geübten Praxis der Beteil igung und sichert den partizipativen Anspruch der Europäischen Charta: AG Charta im Ausschuss für Gleichstellung, BündnisFrauenArbeit, AK Alleinerziehende, Netzwerk e (häusliche) Gewalt, Arbeitsgemein- schaft Münsterscher Frauenorganisationen (AMF), AG 1 Gender - Mädchen und Jungen, Stadtweites Netzwerk Migration, MännerNetzWerk Münster, Vertreter/innen der Querschnittsbereiche Integrati on, Inklusion und Demografischer Wandel In einem Workshop setzten sich diese Fachvertreteri nnen und -vertreter mit den Vorschlägen der Verwaltung auseinander, gaben Hinweise zu besondere n gleichstellungs- und frauenrelevanten Themen und Maßnahmen und entwickelten Ideen für neu e bzw. vertiefende Aufträge in den Hand- lungsfeldern der Chancengleichheit. Die Resultate d ieser Arbeit fließen in einzelne Bausteine des Aktionsplans bzw. in die laufende Gleichstellungsarbeit der Verwaltung ein. Die auf diese Weise von der Verwaltung und im Works hop zusammengetragenen Ziele und Maß- nahmen wurden den Handlungsfeldern zugeordnet und mit Vorschlägen für Verantwortlichkeiten in der Verwaltung versehen. Ergebnis dieses Prozesses ist der hier vorgelegte Entwurf für den zweiten Aktionsplan. Der Aktionsplan ist so strukturiert, dass er die in der Charta benannten Handlungsfelder skizzi ert, kurz wesentliche in Münster vorhandene Arbeitsansä tze zu den einzelnen Handlungsfel- dern benennt, Leistungen und Daueraufgaben beschreibt, die zu de n Zielen des jeweiligen Handlungs- felds beitragen und damit zum Aktionsplan gehören, neue Aktionsschwerpunkte formuliert. Grundsätzlich sind in diesem Aktionsplan nur solche Projekte benannt, die im Rahmen des städti- schen Haushalts mit „Bordmitteln“ erbracht werden k önnen. Sollten im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen weitere Finanzmittel erforderlich wer den, ist jeweils ein gesonderter Ratsbe- schluss notwendig. Der zweite Aktionsplan bietet mit der Fixierung von Daueraufgaben zum einen Kontinuität im gleichstellungspolitischen Handeln, zum anderen nut zt er die Chance mit ausgewählten Projekten und Aufträgen, gezielt neue Impulse für Münsters We g zur Chancengleichheit zu setzen. Die Aus- wahl der Inhalte, ihre Qualität und die breite Pale tte der einbezogenen Akteure und Akteurinnen unterstreichen, dass Verantwortung für Gleichstellu ng eine Querschnittsaufgabe ist, zu der ein Anspruch an Selbstverständlichkeit und die Anforderung an fachliche Kompetenz gehören. Martina Arndts-Haupt Leiterin des Frauenbüros - 3 - 1. Die politische Rolle der Kommune Zu diesem Handlungsfeld gehören u. a die Förderung der Partizipation von Frauen, eine ausge- wogene Beteiligung von Männern und Frauen, die Zusa mmenarbeit mit Partnerinnen und Partnern zur Förderung der Gleichstellung und der Abbau von Geschlechterstereotypen. Rat und Verwaltung der Stadt Münster nutzen zahlrei che (rechtliche) Möglichkeiten zur Förderung der Partizipation: Dazu gehören die Fragestunde des Rates, der Bürgerhaushalt, der Jugendrat, die kommunale Seniorenvertretung, der Integrationsr at sowie entsprechende Kampagnen und Bil- dungsangebote im Rahmen der Arbeit des städtischen Frauenbüros, der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen mit der Arbeitsgruppe ‚Frauen mit Behinderungen’, der Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Zusammenarbeit und der VHS. Die folgenden beiden Aufgaben stellen wichtige Beit räge zur Verbesserung der Partizipationsmög- lichkeiten dar und werden deshalb als Daueraufgabe im Sinne der Charta betrachtet. Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen Die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung für Mandatsträger und - trägerinnen für Kinderbetreuung und zur Betreuung zu pflegender Angehöri- ger wird jeweils zu Beginn der Ratsperiode und bei Mandatswechseln über ein Informationsblatt bekannt gemacht. Das Informat ionsblatt enthält auch Hinweise auf weitere in Münster vorhandene Unterstützungsleistungen. Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice Paritätische Besetzung von Gremien In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gremienbesetzungen vorge- nommen werden, wird § 12 LGG benannt und werden die Ratsmitglieder sowie die entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien auf die Vorgaben aufmerksam gemacht. Wenn Vorschlagslisten dennoch kein ausge- wogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, wird die „Entsendestelle“ nochmals erinnert. Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln bestehen jedoch nicht. Die Landesregierung ist derzeit bestrebt das Thema Gremien- besetzungen im Rahmen der Novellierung des LGG neu zu strukturieren. Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice - 4 - 2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung In diesem Handlungsfeld geht es u. a. um den Abbau von Geschlechterstereotypen, Informations- und Anhörungsrechte, Gender Assessment (Bewertung g eschlechtsspezifischer Auswirkungen) und das Problem vielfältiger Diskriminierungen und Benachteiligungen Der Abbau von Geschlechterstereotypen gehört zu den Aufgaben, denen sich insbesondere das Frauenbüro in Kooperation mit den Fach- und Quersch nittsämtern regelmäßig widmet. Die ge- schlechterdifferenzierte Darstellung und Ausgestalt ung städtischer Maßnahmen und Projekte im Rahmen der Querschnittsaufgabe „Gleichstellung“ und das Ziel der geschlechtersensiblen Ausges- taltung des Haushalts gehören ebenso dazu wie entsp rechende Hilfestellungen bei der Anwen- dung einer geschlechtergerechten Sprache. Geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und –verarbeitung Die Statistikdienststelle der Stadt Münster erfasst alle Daten – soweit möglich - geschlechterdifferenziert und bereitet di ese unter Berück- sichtigung des Datenschutzes in ihren Publikationen entsprechend auf. Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplan ung und Verkehrsplanung und alle Vor- lagenersteller/innen Geschlechtergerechte Sprache Für Presseinformationen, Print- und Onlinepublikati onen, die vom Pres- seamt laufend verfasst oder redigiert werden, gelte n die Maßstäbe einer geschlechtergerechten Sprache im Sinne der Publikation „fair formuliert“. Verantwortlich: Presseamt Gender Budgeting Das Gender Budgeting-Verfahren im städtischen Haush alt wird stetig wei- terentwickelt. Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Finanzen, Bete iligungs- und Vermögensmanage- ment Interkommunaler Austausch Gender Budgeting Im Aktionszeitraum wird auf der Ebene eines interko mmunalen Austauschs ein Workshop zu praktischen Fragen des Gender Budgeting durchgeführt. Dieser Erfahrungsaustausch und die damit verbundene fachli che Vertiefung einzelner inhaltlicher Fragestellungen tragen zur Profilierun g des Prozesses, der Qualifizierung der Akteurinnen und Akteure sowie zu einer besseren Wirkungsorientierung der angestrebten Ziele bei. Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen in Kooperation mit dem Frauenbüro - 5 - Eine ganzheitliche Bewertung geschlechtsspezifische r Wirkungen von Maßnahmen und Konzep- ten braucht auch fachliche Kenntnisse und Informati onen zur Bewertung der gleichstellungsrele- vanten Bedürfnisse von Männern und Jungen. Mit diesem Themenfeld befasst sich der Aktionsschwerpunkt des Dezernats Oberbürgermeister Männer und Jungen in der Gleichstellung Die fachliche Notwendigkeit und die strukturellen u nd inhaltlichen Möglichkeiten, männer- und jungenbezogene Aufgaben und Ziele bedarfsorientiert abgesichert und systematisch in d ie Gleichstellungsarbeit einzubinden, werden geprüft. Es werden eine Aufgabenbeschreibung und mögliche or ganisatorische und personelle Lösungsvorschläge für eine zielgerichtet e Männer- und Jungenarbeit im Rahmen der Querschnittsaufgabe Gleichstellung entwickelt. Verantwortlich: Frauenbüro in Zusammenarbeit mit AG 1 Gender und MännerNetzWerk Münster Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Expertinn/en-Workshops am 10. September 2013 Workshop-Arbeit - 6 - 3. Die Kommune als Arbeitgeberin In diesem Handlungsfeld sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauenförderung und die Interkulturelle Personalentwicklung von besonderer Bedeutung. Die Herstellung von Chancengleichheit, Frauenförder ung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind gesetzlich verankerter und mit fachliche r Überzeugung getragener Bestandteil der Leis- tungen des Personal- und Organisationsamtes und des Frauenbüros. Neben den Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz gehören dazu zahlre iche Projekte und Konzepte wie die Flexibi- lisierung der Arbeitszeit, die Einführung und der A usbau der Telearbeit, das Rückkehrkonzept für Beurlaubte, Kinderbetreuungsangebote, Fortbildungen, Mentoring und vieles mehr. Mit der Zertifizierung des audit berufundfamilie wu rden insbesondere die Regelungen im Bereich der Vereinbarkeit gewürdigt. Eine Reauditierung ist vorgesehen. Ziele der interkulturellen Personalentwicklung wurd en im Rahmen der Verabschiedung des Migra- tionsleitbilds beschrieben und ebenfalls mit Projekten unterlegt. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Rechte v on Menschen mit Behinderungen und Maßnah- men zur Inklusion, denen sich die Stadt im Aktionsp lan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat. Zur Rolle der Kommune als Arbeitgeberin gehören folgende ständige Aufgaben: Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes wird alle drei Jahre das Programm für Chancengleichheit/Frauenförd erplan mit quantitati- ven und qualitativen Zielen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Verantwortlich: Personal- und Organisationsamt Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen Die städtischen Beteiligungsgesellschaften legen je weils zum Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan Berichte über ei gene frauenfördernde Maßnahmen vor. Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen - 7 - Mehr Chancengleichheit für Frauen wird auch durch den besseren Zugang zu män- nerdominierten Berufsfeldern geschaffen. Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster sind zurzeit noch keine Frauen beschäftigt. Deshalb ist das Vorhaben, durch neue zielgruppenorientierte Angebote in der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr einen verbesserten Zugang für Frauen zu schaffen, der Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bürgerservice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT Frauen in der Feuerwehr Auf der Homepage der Feuerwehr Münster wird ein eig enes Angebot zum Thema "Frauen in der Feuerwehr" installiert. Hier sollen Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen un d zum Auswahlverfahren der Berufsfeuerwehr gegeben, durch Einsatz- und Übungsbilder von Frauen aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehr bzw. der Jugendfeuerwehr Münster positive bzw. interessante Eindrü- cke vermittelt und ein Text, der sich zur Mitwirkung von Frauen in der Feuerwehr Münster äußert, platziert werden. In den Jahren 2014 und 2015 sollen Veranstaltungen für junge Frauen in Hand- werksberufen und weibliche Mitglieder der Freiwilli gen Feuerwehren (auch aus der Stadtregion) in Kooperation mit den Berufschulen, d en Kammern und Innungen angeboten werden. Der Charakter der Veranstaltung sollte in etwa dem "Girls’Day" entsprechen, jedoch der Altersgruppe angepasst sein . Bei einem Erfolg der Ver- anstaltung soll das Angebot verstetigt und ggf. intensiviert werden. Verantwortlich: Berufsfeuerwehr und Dezernat I - 8 - 4. Die Kommune als Auftraggeberin Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der G leichberechtigung durch Vergabeentschei- dungen und Verträge. Die rechtliche Verpflichtung und damit einhergehend die Möglichkeit soziale und gleichstellungspo- litische Aspekte in öffentliche Auftragsvergaben zu berücksichtigen, besteht in NRW seit Mai 2012. Die für den dort verankerten §19 „Frauenförderung“ erlassene Rechtsverordnung gilt seit Juni 2013. Die Stadt Münster hat die daraus resultierend en Verpflichtungen bereits in ihre Geschäfts- bedingungen eingearbeitet. Frauenförderung durch Vergabeentscheidungen Die Verwaltung passt ihre Rahmenbedingungen den akt uellen gesetzlichen Vorschriften an und beobachtet die weitere Entwickl ung auf dem Gebiet des Vergaberechts. Die neuen Bedingungen werden entspre chend den Vorgaben bei jeder Vergabeentscheidung berücksichtigt. Hierz u gehört auch die nach- haltige Beachtung der Anwendung des §19 TVgG NRW. Verantwortlich: alle mit der Durchführung eines Ver gabeverfahren und der Vergabeent- scheidung Beauftragten der Stadt, Zentrales Justizi ariat (Rechtsvorschriften, Ausschrei- bungen), Personal- und Organisationsamt (organisato rische Umsetzung, Prozessmoderati- on, städt. Vergaberichtlinien), Amt für Wirtschaftl ichkeitsprüfung und Revision (im Rahmen seiner Beteiligung nach den städt. Vergaberichtlinien bzw. bei Prüfung von Vergaben) - 9 - 5. Die Kommune als Dienstleisterin Dieses Handlungsfeld umfasst die breite Aufgabenpal ette der kommunalen Daseinsvorsorge. Schul- und Bildungsbereich, Berufswahl, Politische Bildung, NeubürgerInnen, Schulorganisation, Gesundheit, Soziale Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege, Armut, Menschen mit Migrationsvorgeschich- te, Wohnen, Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur, Sich erheit, Nahverkehrsplanung, Geschlechterspe- zifische Gewalt, Menschenhandel. Ziele und Daueraufgaben zu einer Auswahl gleichstel lungsrelevant wichtiger Aufgaben werden im Folgenden dargestellt Die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist eine wesentliche Grundlage für ein selbstbe- stimmtes chancengleiches Leben. Wichtige Weichen we rden dafür bereits bei der Berufswahl ge- stellt. Mit dem Girls’Day, dem Mädchenmerker als Sc hülerinnenkalender und dem Jungentag so- wie mit weiteren Konzepten steht dieser Aspekt regelmäßig im Fokus. Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf Der Ausbildungskonsens des Landes NRW sieht die Ein führung eines trans- parenten, geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule - Beruf in NRW“ mit klaren Angebotsstrukturen vor. Im Bereich der Stabsstelle „Über- gang Schule - Beruf“ werden die für diesen Auftrag notwendigen, koordinie- renden, planerischen und konzeptionellen Arbeiten entsprechend aufbereitet. Verantwortlich: Amt für Schule und Weiterbildung Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute V ersorgung, Erziehung und Bildung von Kindern stellen wesentliche Grundlagen zur Chancengerechtig keit dar. Diese Ziele bilden einen wichtigen Baustein der Leistungen der Verwaltung für Familien, Kinder und Jugendliche. Kinderbetreuung Der bedarfsgerechte Ausbau der U3-Kindertagesbetreu ung gehört zu den vorrangigen Zielen der Stadt Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - 10 - Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit Die Vermittlung von Genderkompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendar- beit ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, die i m Rahmen von Fachtagun- gen und Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenom- men wird. Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Wohnungsversorgung ist eine wichtige Grundlage für eine unabhängige und sichere Existenz. Deshalb stellt Wohnraum für Frauen in schwierigen L ebenssituationen eine besonders wichtige Leistung dar. Wohnen Schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Un- terkunft gefunden haben, werden bei der Wohnungssuc he vorrangig berück- sichtigt und haben eine hohe Dringlichkeitsstufe. Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen Auch der geschlechtersensible Umgang mit dem Zugang zu und den Erwartungen und Leistungen im kulturellen Bereich sind ein wichtiges Anliegen für die Querschnittsaufgabe „Gleichstellung“ in Münster. Folgende Daueraufgaben stellen dafür Eckpfeiler dar: Frauen- und Geschlechtergeschichte Es werden regelmäßig Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu un- terschiedlichen Themen der Frauen- und Geschlechter geschichte der Stadt vorgestellt. Verantwortlich: Stadtarchiv Geschlechterforschung Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterforschu ng im Rahmen von Ausstellungen und Publikationen berücksichtigt. Verantwortlich: Stadtmuseum - 11 - Insbesondere in der Arbeit der Gesundheitskonferenz hat sich die Stadt Münster mit Aspekten geschlechterdifferenzierter Wahrnehmung von Gesundh eit befasst. Hierzu gehörten u.a die Hand- lungsempfehlungen zu „Gesundheit und Gewalt“ sowie eine geschlechterdifferenzierte Betrach- tung im Rahmen des Bündnisses gegen Depression. Mit dem ersten Aktionsplan wurden mögliche Aspekte des Themas Männergesundheit für Münster erstmals skizziert. Die Analyse wichtiger Aspekte d er Männergesundheit und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen werden deshalb Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Recht, Soziale s, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz Männergesundheit Der Bericht des Robert-Koch-Instituts zum Thema „Mä nnergesundheit“ wird voraussichtlich bis Ende 2013 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Grundlage der Berichterstellung ist es u. a., Gesundheit von Männern im Vergleich zu der von Frauen geschlechterdifferenziert darzustellen. Themenschwerpunkte sind u. a.: Was beeinflusst die Gesundheit von Männern, wie gesund lebt „Mann“? Fragen zu Lebensformen und Gesundheit, Arbeit und Gesundheit, Belastungen und Risiken werden im Beric ht mit aufgegriffen. Dabei sollen repräsentative Daten und Informationen zur Männergesundheit al- ler Altersgruppen zusammen geführt und Forschungslücken aufgezeigt werden. Der Bericht wird, soweit es die Datenlage und Infor mationen vor Ort hergeben, mit der Fokussierung auf die gesundheitliche Situat ion von Männern in Münster gesichtet. Dabei identifizierte Übereinstimmungen, Unterschiede bzw. Abwei- chungen werden unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die kommunale Ge- sundheitsvorsorge bewertet und ggf. Empfehlungen zu r weiteren Aufbereitung vorgeschlagen. Konkrete Handlungsempfehlungen und M aßnahmen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den jeweils fachl ich beteiligten örtlichen Ak- teuren im Rahmen eines Prozesses entwickelt und umgesetzt. Im Sinne einer geschlechtersensiblen Vorgehensweise werden die jeweils beschriebenen Handlungsbereiche, soweit sie auch für die Frauen- gesundheit eine besondere Relevanz haben, auch aus dieser Sicht betrach- tet. Einhergehend mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahmepla- nungen im Rahmen dieses Aktionsplans werden diese a uch in die Kommunale Gesundheitskonferenz eingebracht. Dabei soll gemein sam mit Unterstützung des Gesunde Städte-Sekretariates, das zu diesem The ma auch überregionale Kontakte pflegt, nach geeigneten Fördermitteln für Projektarbeiten gesucht werden. Die Stabstelle Europa beim Amt für Bürger- und Ratsservice wird unter dem Aspekt der Fördermittelakquise einbezogen. Verantwortlich: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten - 12 - Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Chancengleichheit und Frauenförderung im und durch Sport in der Stadtgesellschaft voran zu bringen, ist eine Aufgabe, der sich sowohl die Spor tverwaltung als auch der Stadtsportbund Müns- ter e. V. und viele Sportvereine eigenverantwortlic h in unterschiedlichen Aspekten und mit Projek- ten immer wieder stellen. Die Förderung von Frauen- und Mädcheninteressen im Sport trägt zu einem ganzheitlichen Konzept von Frauenförderung be i - wichtige gesellschaftliche Bereiche für Frauen werden erschlossen und die Möglichkeit zum s elbst erarbeiteten Erfolg unterstützt die Ent- wicklung von Selbstbewusstsein und unabhängigem eig enständigen Handeln. Insofern trägt Frau- enförderung im Sport zur positiven Veränderung der Stadtgesellschaft bei. Chancen für Mädchen im Sport - Breitensport und Tal entförderung, Fußball und Boxen Breitensport und Talentförderung haben bei der Förd erung von Chancengleichheit im und durch den Sport jeweils eine eigenständige F unktion. Frauenförderung ist dabei sowohl ein Auftrag für den Breitensport, als auch eine Herausforderung für den Spitzensport und die Talentförderung auch und g erade in nicht frauen- dominierten Sportarten. Deshalb werden im Aktionsze itraum beide Bereiche unter dem Aspekt der Mädchenförderung in den Blick genommen. 1. Mädchen an den Ball - Mädchenfußball nach der Grundschule Mädchen haben Interesse am aktiven Fußball, nicht nur bei EM und WM. Während in der Grundschule zunächst viele Mädchen in gemisc hten Gruppen kicken, wech- seln sie häufig in der weiterführenden Schule in an dere Sportarten u.a., weil es nicht genügend Mädchenmannschaften gibt oder die Sp ortart zu wenig beworben wird. Die Rahmenbedingungen für eine kontinuierlich e und nachhaltige Arbeit im Mädchenfußball sollen optimiert werden, damit für Mädchen nach der 4. Klasse die Teilnahme in Mädchenmannschaften möglich ist bzw. bleibt. Als Anreiz und um die Schulen und Sportvereine für das Thema der Mädchenf örderung im Fußball zu sensibilisieren, richtet das Sportamt ein stadtweit es Mädchenfußballturnier für die Grundschulen aus. Im Anschluss erhebt es bei den Tr ägern der Münsteraner Sportangebote, den Sportvereinen, die Wirkung diese r Aktion auf die Nachfrage nach Mädchenfußballangeboten bzw. auf die Vereinsst ruktur. Das Sportamt unter- stützt die Sportvereine mit Nachholbedarf, bzw. die Projektbegleitung zur dauer- haften Angebotsinstallierung wünschen. Verantwortlich : Sportamt mit ausgewählten Sportvereinen 2. Nie das Handtuch werfen – weibliche Boxtalente in Münster Boxsport für Jugendliche hat in Münster u. a. im Ra hmen der bundesweit bekann- ten Projektarbeit von Telekom Post-Sportverein 1930 e. V. und dem mehrfach überregional ausgezeichneten Projekt „Farid’s Quali fighting“ wachsenden Zulauf und findet zunehmend große Beachtung. Durch die int ernationalen Boxerfolge der Münsteranerinnen Schiba Esmailpour und Darlene Jörl ing wird auch die Chance auf eine sportliche und evtl. berufliche Zukunft fü r weibliche Talente in den Blick gerückt. Die Popularität des Boxsports durch diese Erfolge und die Vorbildfunktion der Münsteraner Boxerinnen sollen genutzt werden, u m bei den im Bereich des Boxsports tätigen Akteuren den Blick für die Talent suche bei den Mädchen im Boxsport zu schärfen. Der Telekom-Post-Sportverein kooperiert dazu mit der NRW-Sportschule am Pascal-Gymnasium und dem Sportam t. Im Rahmen von be- stehenden Strukturen und mit Veranstaltungen sollen hier mögliche Maßnahmen und Konzeptideen zusammengetragen werden. Verantwortlich: Sportamt und Telekom-Post-SV 1930 e. V. - 13 - Ein sicherer und angstfreier Aufenthalt im öffentli chen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zu Selbstbestimmung und Mobilität und damit zur Förder ung von Chancengerechtigkeit. Dieses Ziel von Planung ist deshalb eine Daueraufgabe. Sicherheit in Grünanlagen Bei allen anstehenden Planungen für Grünanlagen werden die Rahmen- bedingungen berücksichtigt, die sich aus der Umsetzung der Charta (im Schwerpunkt der Aspekt Sicherheit) ergeben. Bei bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum bemüht, notwendige Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen Verantwortlich: Amt für Grünflächen und Umweltschutz Eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu gleic hen Chancen ist ein gewaltfreies Leben. In Münster werden drei Frauenhäuser, verschiedene Bera tungsstellen für Frauen und weitere Ange- bote zur Unterstützung von Gewalt betroffener Fraue n und Kinder sowie Angebote für gewalttätige Männer gefördert. Die gemeinsame Arbeit an der Bewu sstseinsbildung für dieses Thema, die ste- tige Verbesserung der Zusammenarbeit um die Wirkung der Hilfen zu erhöhen und den sich än- dernden Rahmenbedingungen anzupassen stellt eine Da ueraufgabe für die Verwaltung und alle in dem Bereich Tätigen dar. Gewalt gegen Frauen Kontinuierliche Weiterführung der Netzwerkarbeit aller beteiligten Institutionen und Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Projekt en zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt Verantwortlich: Frauenbüro in Kooperation mit den Netzwerken Barrierefreier Zugang zu Hilfen gegen Gewalt Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Beratungsstellen im Rah- men von Komm Münster und auf der Internetseite zum Gewaltschutzgesetz werden regelmäßig aktualisiert. Verantwortlich: Sozialamt und Frauenbüro Informationen für Menschen mit Behinderungen Gezielte Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frau en“ werden regelmä- ßig im Rahmen der Netzwerkarbeit an Menschen mit Be hinderungen und Ein- richtungen und Dienste der Behindertenhilfe weitervermittelt. Verantwortlich: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation mit den Netzwerken - 14 - 6. Handlungsfeld: Planung und nachhaltige Entwicklung Zu diesem Handlungsfeld gehören die Bereiche Stadt- und Wirtschaftsentwicklung/Nachhaltigkeit, Mobilität, Arbeitsmarkt, Umwelt, Städtepartnerschaf ten und europäische wie internationale Koope- rationen. Gleiche Chancen im Beruf und auf dem Arbeitsmarkt h erzustellen sind Ziele, die durch zahlreiche Kooperationen und Unterstützungsarbeit im Rahmen de r laufenden Verwaltungsarbeit verfolgt werden. Dazu gehören die zielgruppenspezifischen An gebote des Jobcenter wie der Arbeitsver- waltung, die finanzielle Förderung der Kontaktstelle Frauen und Beruf sowie spezielle Angebote für Existenzgründerinnen bei der Wirtschaftsförderung. Das Netzwerk BündnisFrauenArbeit widmet sich besonders der Informationsarbeit und Bewusstse insbildung im Bereich der Unterstützung von Berufsrückkehrerinnen und der geringfügig Beschäftigten. Der Arbeitsmarkt in Münster weist durch seine Diens tleistungsstruktur traditionell einen hohen An- teil weiblicher Beschäftigter auf. Dennoch fällt au f, dass die Präsenz weiblicher Führungskräfte in münsterschen Unternehmen gering erscheint. Besorgni serregend - vor allem auch hinsichtlich der demographischen Entwicklung, der Chancen auf unabhä ngige Lebensgestaltung von Frauen und ihren Kindern sowie der Risiken der Altersarmut für die Betroffenen wie für die Kommune - ist der hohe Anteil geringfügig beschäftigter Frauen: Fast jede 5. berufstätige Frau in Münster befindet sich in prekärer Beschäftigung. Gleichzeitig sind v or allem die mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe in Sorge wegen des sich abzeichnenden Fachkräftemangels. Aktions-Vorschlag aus dem Expertinn/en-Workshop: In den Blick gerückt: Die Ressource weibliche Arbeitskraft Gemeinsam mit beteiligten und verantwortlichen Akte urinnen und Akteuren am münsterschen Arbeitsmarkt (Kammern, Wirtschaftsförd erung Arbeitsagentur, Jobcenter, Beratungsinstitutionen etc.) sollen die Ursachen und lokalen Rahmenbedingungen (Rollenstereotype, Familienfreund lichkeit, Einbeziehung von Frauen mit Migrationsvorgeschichte, betrieblich e Kinderbetreuung u. a.) folgender frauenpolitischer Handlungsfelder analysi ert und Vorschläge für geeignete Maßnahmen entwickelt werden: Wege aus der prekären Beschäftigung Frauen in Führung in Münsters Wirtschaft Ein Weg zur Verhinderung von Fachkräftemangel - ge schlechterdifferen- ziert denken! Ziel ist es, alle Akteurinnen und Akteure am Arbeit smarkt für die Themen zu sensibilisieren, gute Beispiele darzustellen, ggf. modellhafte, aber auch struk- turbezogene Lösungsvorschläge zu erarbeiten und zu erproben. Verantwortlich: Das Frauenbüro bereitet gemeinsam m it weiteren Akteurinnen und Akteuren ein erstes Rundtischgespräch vor - 15 - Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung individueller Lebenslagen des Menschen. Dies bedeutet, dass gende rspezifische Belange von Frauen und Männern ebenso wie spezifische Belan ge von beispielsweise Kindern, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderu ngen oder mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In der städtebaulichen Planung sind diese Betrachtungsweisen integraler Bestandtei l. Insofern ist die "Revision" frauenspezifischer Belange und ihre Beachtung eine dynamische Daueraufgabe. Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stadtentwicklung, stadtteilorientierte und städteba uliche Planungen sind für den Lebensalltag der Menschen in unserer Stadt von großer Bedeutung. Mo- bilität, Erreichbarkeit, Urbanität und Sicherheit i m eigenen Lebensumfeld sind für alle Menschen wichtige Lebensbedingungen. An ge planten Veränderun- gen ihres Lebensumfeldes sollen und wollen die Mens chen daher frühzeitig beteiligt werden. Es ist jedoch allgemeine Erfahrun g, dass allein mit den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Bürgerbet eiligung nicht alle Men- schen erreicht werden. In Münster wird daher bereits seit vielen Jahren ein sehr breites Spektrum an Beteiligungsformaten weit oberhalb der gesetzlichen Anforderungen vom Am t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung praktiziert. Aus dem breiten Spektrum von der klassischen Bürgeranhörung über die online-Beteiligung, Ausstellungen, Foren und Worksh ops bis zu Stadtteilveranstaltungen und Stadtteilgesprächen im Quartier u.v.m. werden auf d en Einzelfall jeweils zugeschnittene Beteili- gungsmethoden angewandt. Die Ansprache aller Menschen steht dabei im Vorderg rund. Aber es werden auch Verfahren an- gewandt, die sich je nach Planungsrelevanz auch an spezifische Zielgruppen wenden. So wurden Erfahrungen mit zielgruppenspezifischen vor-Ort-Gesprächen zum Beispiel für Kinder und Jugend- liche und für Seniorinnen und Senioren zuletzt aktu ell im Sommer 2013 gemacht. Die besonderen zielgruppenspezifischen Methoden und Verfahren gehö ren nicht zum Standardrepertoire, sondern werden in begründeten Einzelfällen angewandt. Neben dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- nung, Verkehrsplanung praktiziert insbesondere das Tiefbauamt als weiteres Amt des Dezernates III ebenfalls ein breites Beteiligungsspektrum. Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Planung, Bau und Marketing Beteiligungsmethoden und –formate Das breite Spektrum an Beteiligungsmethoden und –fo rmaten wird dauerhaft auf hohem Niveau beibehalten. Dabei werden unter Beachtung der perso nellen und finanziellen Ressourcen auch zielgruppenspezifische Beteiligungsformen angewandt , soweit sich städtebauliche Planungen auf spezifische Zielgruppen besonders auswirken können. Des Weiteren sollen signifikante Erfahrungen aus de m unter Federführung der Polizei Münster in Kooperation mit der Stadt Münster laufenden Pilotpr ojekt „Kriminalprävention im Städtebau“ Ein- gang in die tägliche Planungspraxis finden (vgl. hierzu Aktionsplan 2011 – 2013, Pkt. 6.1). Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Beschlussvorlage
6100 Zeichen
V/0636/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013 - 2015 Beratungsfolge 21.01.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht zur Umsetzung des Aktionsplan 2011 – 2013 zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Der Aktionsplan 2013 bis 2015 zur Umsetzung der „Europäischen Charta zur Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ wird beschlossen (Anlage 2). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pro- jekte bis 2015 zu realisieren. 4. Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf des Zeitraums einen Abschlussbericht und eine Fortschreibung vorzulegen. 5. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wird über die Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Entsprechend der durch die Haushaltskonsolidierung gesetzten notwendigen finanziellen Vorga- ben sind die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans im Rahmen der vorhandenen Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollte im Laufe des Aktionszeitraums bei der Um- setzung einzelner Maßnahmen oder Projekte ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, wird dar- über gesondert entschieden. Begründung: Am 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ beigetreten. Der Aktion splan 2011 bis 2013 wurde vom Rat am 19.10.2011 beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0636/2013 Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 21.11.13 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0636/2013 Sowohl die Bestandsaufnahme der gleichstellungspolitisch wirksamen Maßnahmen und Strukturen im Vorfeld des ersten Aktionsplans wie auch der Prozess zur Umsetzung belegen, dass die Stadt Münster in den meisten der gleichstellungsrelevanten Handlu ngsfelder zahlreiche Leistungen, An- gebote und Standards aufweist. In den Aktionsplan 2011 - 2013 wurden von fast allen städtischen Ämtern insgesamt ca. 50 ve r- schiedene Maßnahmen und Projekte eingebracht, die auf vielfältige Weise zur Verbesserung der Chancengleichheit in Münster, zu einer breiteren Wahrnehmung des Aufgabenfelds Gleichberec h- tigung und praktische Hilfen für besondere Zielgruppen beitr agen und in Einzelaspekten auch wei- ter verfolgt werden . Der Aktionsplan veranschaulicht gleichzeitig, dass es sich bei der gleichste l- lungsorientierten Ausrichtung der Arbeit in der Stadtverwaltung um einen laufenden Prozess ha n- delt, der regelmäßig erneuert werden muss. Dieses Ziel verfolgt der zweite Aktionsplan. Mit Blick auf die bereits vielgestaltige Palette gleich- stellungsorientierter Maßnahmen und Angebote und im Interesse einer deutlichen Profilierung ei n- zelner Gleichstellungsziele sowie einer ressourcenschonenden Wahrnehmung der Aufgaben ko n- zentriert sich der neue Aktionsplan auf Aufgabenschwerpunkte. In d er Verwaltung haben die ei n- zelnen Dezernate jeweils in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle die vorgesehenen Ma ß- nahmen ausgewählt. In den Prozess eingebunden wurden im Rahmen eines Workshops die genderrelevanten Netzwerke BündnisFrauenArbeit, A K Alleinerziehende, Netzwerke gegen (häusliche) Gewalt, Arbeitsgemeinschaft Münsterscher Frauenorganisationen (AMF), AG 1 Gender - Mädchen und Jungen, Stadtweites Netzwerk Migration, Männe r- Netzwerk Münster, die Vertreter/innen der Querschnittsthemen (Koordinierungsstelle für Migration und interkul- turelle Angelegenheiten, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Arbeitsgruppe D e- mografie) sowie die AG Charta im Ausschuss für Gleichstellung. Der Aktionsplan 2013 – 2015 ist so strukturiert, dass er die in der Charta benannten Handlungsfelder inhaltlich skizziert, kurz wesentliche Maßnahmen und Arbeitsansätze beschreibt wie sie in Münster bereits vorhanden sind, Daueraufgaben benennt, die zu den Zielen des jeweiligen Handlungsfelds beitragen und damit zum Aktionsplan gehören, die neuen, Maßnahmen und Ziele beschreibt. Grundsätzlich sind nur Maßnahmen und Projekte einbezogen worden, die im Rahmen der vorha n- denen Haushaltsmittel umsetzbar sind. Falls bei der Umsetzung einzelner Vorhaben deutlich wird, dass zusätzliche Finanzmittel benötigt werden, sind dazu gesonderte Beschlüsse zu fassen. Demographierelevanz und Inklusion Die Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplans trägt auch zur Realisierung der Ziele bei, wie sie im „Handlungskonzept Demographis cher Wandel“ beschrieben sind . Insbesondere hat der Akt i- onsplan Bedeutung für Einwohner/innen und öffentliche Infrastruktur; Die familien- und generationengerechte Stadtentwicklung; Die gesellschaftliche Balance und Integration; - 3 - V/0636/2013 Die Stärkung des Profils „Gesundheitsstadt“; Die Förderung geschlechtersensibler Verfahren, Konzepte und Maßnahmen; sowie die Kommunikation und Kooperation in der Stadtgesellschaft. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans sind die Dezernate und Ämter aufgefordert, bei den jeweils dafür in Frage kommenden Zielen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für inkl usive Verfahren und Ergebnisse zu beachten. Ausblick Das Frauenbüro wird die Umsetzung des Aktionsplans 2013 bis 2015 begleiten und zu Zwische n- ergebnissen dem Ausschuss für Gl eichstellung (ggf. unterjährig) Bericht erstatten. Nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums werden ein Abschlussbericht vorgelegt und gleichzeitig die For t- schreibung erstellt. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 Anlage 2 Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 2. Aktionsplan 2013 - 2015
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0636/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37