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V/0636/2013

Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013 - 2015

Vorlagen 21.11.2013

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Abschlussbericht Aktionsplan 11- 13

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Aktionsplan 13-15

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Beschlussvorlage

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Abschlussbericht Aktionsplan 11- 13

61685 Zeichen

- 1 - 
Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf 
lokaler Ebene 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011 - 2013  
 
 
 
 
 
Der Aktionsplan 2011 bis 2013 wurde vom Rat am 19.10.2011 beschlossen.  
 
Von den rund 50 Maßnahmen und Zielen sind nach Ablau f des Zweijahreszeitraums nahezu alle abge- 
schlossen bzw. als Teil der laufenden Arbeit verankert worden.  
 
In Verbindung mit der im Vorfeld des Aktionsplans b ereits erstellten Bestandsaufnahme zahlreicher glei ch- 
stellungsrelevanter Leistungen, Angebote und Standa rds der Stadtverwaltung hat sich mit der Umsetzung 
des ersten Aktionsplans die gesamtstädtische Verant wortung für die Verwirklichung der Gleichstellung v er- 
stetigt. An vielen Stellen ist zudem deutlich gewor den, dass es sich bei der gleichstellungsorientiert en Aus- 
richtung der Arbeit in der Stadtverwaltung um einen  manchmal kontroversen, immer vielgestaltigen und v or 
allem laufenden Prozess handelt, der regelmäßig im R ahmen der Zusammenarbeit der Ämter und im Zu- 
sammenhang mit der Erstellung von Berichts- und Beschlussvorlagen erörtert werden muss. 
 
Zum Abschluss dieses ersten Aktionsplans legt die Ve rwaltung deshalb jetzt eine Übersicht zu den umge- 
setzten Maßnahmen vor und kennzeichnet die Bereiche,  die auch künftig als Daueraufgabe „Gleichstellung“ 
in der Verwaltung verfolgt und damit auch Bestandteil des zweiten Aktionsplans werden.  
 
Gleichstellung kann nur erfolgreich sein, wenn sie gemeinsam mit Engagement getragen, transparent dar-
gestellt wird und an den auch damit verbundenen Diskussionen wächst. 
 
In diesem Sinne bedanke ich mich für das Engagement  der verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen so- 
wie der Kooperationspartner und -partnerinnen in den Einrichtungen und Netzwerken Münsters. 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

- 2 - 
 
Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011 bis 2013 
  
 
Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
 
1. Handlungsfeld: 
Die politische Rolle der Kom- 
mune 
 
1.1 Förderung der Partizipation 
von Frauen 
Amt für Bürger- und Ratsservice: 
 
Maßnahme 1 :  
Anschreiben an die Parteien, mit dem Appell, bei de n nächsten Wahlen 
und bei der Besetzung von Gremien ein ausgewogenes Verhältnis von 
Männern und Frauen herzustellen 
 
Alle im Rat vertretenen Parteien sowie die Fraktion en, 
Gruppen und Einzelmitglieder wurden im Sommer 2013 
angeschrieben, mit der Bitte bei der Aufstellung de r Listen 
und der nach der Kommunalwahl im Mai 2014 anstehen-
den Besetzung der Ausschüsse und weiterer durch den  
Rat zu besetzenden Gremien für ein ausgewogenes Ge-
schlechterverhältnis zu sorgen. 
 
 
Maßnahme 2 : 
 
Abfrage bei allen Mandatsträgern und –trägerinnen i m Rat, in den Be- 
zirksvertretungen, in den Ausschüssen und Kommissionen nach optima- 
len Sitzungszeiten zur Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf. 
 
Die Abfrage wurde durchgeführt. Sie war an die Mitg lie- 
der des Rates, der Bezirksvertretungen und der Aus-
schüsse und Kommissionen (insgesamt ca. 550 Perso- 
nen) gerichtet. Sie enthielt offene und geschlossen e Fra- 
gen. Die Rücklaufquote betrug ca. 39%. Die Auswertu ng 
der Befragung ergibt kein einheitliches Bild. Im Er gebnis 
ist festzuhalten, dass als bevorzugte Sitzungstage,  die 
bereits jetzt für Gremientermine vorgesehenen Woche ntage Dienstag, 
Mittwoch, Donnerstag gewünscht werden. Bei den Anfa ngs- und End- 
zeiten der Sitzungen ergab sich ebenfalls eine brei te Spanne unter- 
schiedlicher Präferenzen. Im Ergebnis ist festzuhal ten, dass die zeitli- 
chen Wünsche so unterschiedlich sind, wie die persö nliche und berufli- 
che Lebenssituation der Mandatsträger und -trägerin nen. Um die Ver- 
einbarkeit von Familie und Politik konkret zu förder n, ist es deshalb 
sinnvoll die vorhandenen individuell nutzbaren Unte rstützungsangebote 
noch besser bekannt zu machen (s. Maßnahme 3). 
 
 
Maßnahme 3 : 
Die Stadt stellt ein individuelles Kinderbetreuungs angebot (vergleichbar 
dem Familienservice der Fachhochschule Münster) für die Mitglieder 
der politischen Gremien während der Gremiensitzunge n und der dazu- 
gehörigen Vorbereitungstermine sicher, um Frauen und  Männern mit 
Kindern eine politische Arbeit zu ermöglichen. 
 
Die Auswertung der Umfrage macht deutlich, dass das  
Angebot einer einheitlichen, generellen Kinderbetre uung 
während der Sitzungen des Rates und anderer Gremien  
nicht den Betreuungsbedarfen der Ratsmitglieder ent - 
spricht bzw. diese nicht hinreichend abdecken würde . Das 
Angebot des Familienservice an der Fachhochschule (F H) deckt indivi- 
duelle Betreuungsbedarfe im Wesentlichen am Tag, ab er nicht entspre- 
chende gezielte Bedarfe in den Abendstunden ab, ist  also für die

- 3 - 
 
Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
Betreuung während der Gremiensitzungen nicht in gle icher Weise ge- 
eignet und nutzbar. Es geht beim Angebot der FH nich t um die Abde- 
ckung eines grundsätzlichen planbaren Bedarfs, sond ern darum die 
Betreuung in Sondersituationen sicherstellen zu kön nen. Es erscheint 
dagegen sinnvoll, die gesetzlich geregelten finanzi ellen Unterstüt- 
zungsmöglichkeiten für die Mandatsträgerinnen und 
Mandatsträger (für Kinderbetreuung aber auch für 
die Betreuung zu pflegender Angehörige) besser 
bekannt zu machen. Den Mandatsträger/innen wird 
jeweils zu Beginn der Ratsperiode und unterjährig 
bei Mandatswechseln hierzu ein Informationsblatt zur 
Verfügung gestellt, das die finanziellen Regelungen  
enthält, aber auch auf weitere in Münster vorhanden e Unterstützungs- 
leistungen hinweist (z. B Di.no, Dienst im Notfall,  Kinderbetreungspro- 
jekt des VAMV; Babysitterkartei,etc).   
 
 
Ziel: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der V orbereitung der Be- 
setzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- un d Aufsichtsräten 
und sonstigen Gremien die vorschlagenden Institutio nen frühzeitig dar- 
auf hinzuweisen, dass nach § 12 des Gesetzes zur Gl eichstellung von 
Frauen und Männer für das Land Nordrhein-Westfalen ( Landesgleich- 
stellungsgesetz) auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten 
ist. Entsendende Institutionen werden aufgefordert,  eine ausgewogene 
Besetzung vorzunehmen, ggf. mehrere Personen (einen Mann und eine 
Frau) zu benennen.  
 
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gre - 
mienbesetzungen vorgenommen werden, wird § 12 LGG 
benannt und werden die Ratsmitglieder sowie die ent sen- 
denden Einrichtungen bzw. Gremien auf die Vorgaben 
aufmerksam gemacht. Wenn Vorschlagslisten dennoch 
kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, 
wird die „Entsendestelle“ nochmals erinnert. Sankti - 
onsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln bestehen jedoch 
nicht. Die Landesregierung ist derzeit bestrebt das  
Thema Gremienbesetzungen im Rahmen der Novellie- 
rung des LGG neu zu strukturieren. 
 
Interfraktioneller Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstellung 
 
Ziel 1 :  
Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen politischen 
Ebenen und in allen politischen Gremien. 
Ziel 2 :  
Selbstverpflichtung aller politischen Parteien im R at zur Erhöhung des 
Frauenanteils in den Fraktionen. 
 
Das Frauenbüro hat im Auftrag des AGL die Vorsitzenden 
der Parteien der im Rat vertretenen Fraktionen 
angeschrieben und folgende Antworten erhalten: 
 
 
FDP : 
“… Für die FDP Münster ist die nach Möglichkeit aus gewogene Beset- 
zung von Parteigremien und Ratsfraktionen ein wicht iges Anliegen…. In 
der FDP-Ratsfraktion sind vier von sieben Ratsmitgli edern weiblich.

- 4 - 
 
Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
Gleichzeitig stellt die FDP die einzige weibliche F raktionsvorsitzende. 
Innerhalb der Partei würden wir uns … einen höheren  Anteil an weibli- 
chen Mitgliedern wünschen.  
Regelmäßig werden die Mitgliederzahlen, sowie das Al ter und das Ge- 
schlecht erhoben und im Kreisvorstand thematisiert.  Innerhalb des 
Kreisvorstands ist ein Mann mit der Mitgliederbetre uung beauftragt. 
Damit aber Frauen auch eine weibliche Ansprechpartn erin haben, wur- 
de ihm zu diesem Zweck eine Frau zur Seite gestellt.  Des Weiteren hat 
der Kreisvorstand eine neue Broschüre entwickelt, d ie sich speziell an 
Neumitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bür ger wendet. Darin 
werden … insbesondere weibliche Mitglieder mit ihre r Motivation für 
einen Eintritt in die FDP vorgestellt. Mit Blick auf die Kommunalwahl und 
die dazugehörigen Listen, …, wird die FDP in einem d emokratischen 
Prozess kluge Personalentscheidungen treffen, die i m Rahmen der 
Möglichkeit ausgewogen sein werden – nicht nur zwis chen Männern 
und Frauen, sondern auch zwischen älteren und jünge ren Parteimitglie- 
dern. Aus den positiven Erfahrungen der letzten Lis tenaufstellungen 
lehnt die FDP eine Quotierung von Listenplätzen ab!“ 
 
Bündnis 90/ Die Grünen/GAL Münster : 
„1. Der Vorstand, die Plätze der ständigen Mitglied er des Kreisschieds- 
gerichts, die Vertretung des KV im Landesparteirat,  die Liste der Kandi- 
datInnen zur Kommunalwahl sowie die Delegiertenlist en für Landes- 
und Bundesversammlungen sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu 
besetzen. 
2. Finden sich nicht genug Kandidatinnen, um die Frau enplätze zu be- 
setzen, bzw. werden nicht genug Frauen gewählt, so s ind die betreffen- 
den Plätze bis zur späteren Nachwahl frei zu halten . Die Entscheidung 
bedarf der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Fr auen. Das 
Nähere regelt das Frauenstatut des Landesverbandes, das entspre- 
chend Anwendung findet.“ 
 
CDU  
„Selbstverständlich bemüht sich die CDU, insbesonde re die Frauen 
Union, um eine gute Präsenz von Frauen in  Rat und BV. Es liegt uns 
am Herzen, auch gerade junge Frauen zu motivieren s ich in unseren 
Vorständen und Mandaten zu engagieren. Um eine Umse tzung zu ge- 
währleisten, sind entsprechende Paragraphen in unse rer Satzung ver- 
ankert …  
Auszüge aus der Satzung des Kreisverbandes Münster e. V. im Lan- 
desverband Nordrhein-Westfalen der Christlich-Demok ratischen Union 
Deutschlands 
§ 14 Gleichstellung von Frauen und Männern 
(1) Der Kreisvorstand, die Vorstände der Ortsunionen sowie der 
entsprechenden Organisationsstufen aller Vereinigungen und 
Sonderorganisationen der CDU sind verpflichtet, die rechtliche und 
tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern i n der CDU in ih- 
rem jeweiligen Verantwortungsbereich durchzusetzen. 
(2) Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an  öffentlichen Man- 
daten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein. … “ 
 
SPD 
Münsters SPD berücksichtigt seit vielen Jahren ihre  40%-Geschlechter-
Quote auch bei der Aufstellung ihrer Listen für Rat  und Bezirksvertre- 
tungen. Auch bei den sachkundigen Bürgerinnen und B ürgern achten 
wir auf eine entsprechende Beteiligung beider Gesch lechter. Derzeit 
sind wir im Rat der Stadt mit 9 Frauen und 11 Männer n vertreten. Der 
Vorstand der Ratsfraktion besteht derzeit aus drei Frauen und zwei 
Männern. Für die kommenden Kommunalwahlen hat die SP D Münster

- 5 - 
 
Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
jetzt ein sog. Reißverschlusssystem bei den Reservel isten für Rat und 
Bezirksvertretungen beschlossen. Wörtlich heißt es i n unserer Satzung: 
"Für die Wahl zum Rat und zu den Bezirksvertretungen  wird die ange- 
messene Vertretung von Frauen und Männern insbesond ere durch die 
Aufstellung der Reserveliste gesichert. Die Aufstel lung der Reserveliste 
erfolgt alternierend, eine Frau, ein Mann, beginnend  mit der Spitzen- 
kandidatin oder dem Spitzenkandidaten."  
Wir haben parallel zu dieser formalen Beschlusslage  mit einer Kommu- 
nalakademie für Frauen erfolgreich qualifizierte Fra uen für ein kommu- 
nalpolitisches Engagement gewinnen können. 
Derzeit diskutieren wir, wie wir eine angemessene B eteiligung von 
Frauen künftig auch in denjenigen Ratsausschüssen, A ufsichtsräten 
und Beiräten erreichen, in denen bislang - auch von  Seiten der SPD -
überwiegend Männer vertreten sind.“ 
 
Frauenbüro 
 
Maßnahme:  
Die Stadt initiiert eine Kampagne „Frauen in die Po litik“, mit der Frauen 
und Mädchen aus allen sozialen Gruppen motiviert we rden sollen, 
politisch aktiv zu werden. 
Ein Inhalt dieser Kampagne ist zusätzlich, dass Fra uen und Männer 
informiert werden, wie politische Arbeit und Famili enarbeit durch 
Unterstützung vereinbart werden können 
. 
 
Projekt „Mehr Frauen für Münster“ 
Von Frauenbüro, VHS und Koordinierungsstelle Migrati on 
und Interkulturelle Angelegenheiten wurde gemeinsam  
das Konzept für eine aus verschiedenen Bausteinen b e- 
stehende Veranstaltungsreihe „Mehr Frauen für Münste r“ 
entworfen. 
Die Auftaktveranstaltung gab zum einen Einblicke in  projektorientiertes, 
vereinsorientiertes und politisches Engagement. Durch die persönlichen 
Berichte von politisch und bürgerschaftlich aktiven  Frauen mit und ohne 
MVG, sowie einen Überblick über die Module des VHS- Programms. 
Insgesamt nahmen an der Auftaktveranstaltung 45 Fra uen teil. Für den 
ersten Baustein interessierten sich c.a. 10 Frauen. Zum VHS Programm 
meldeten sich zehn Frauen an, die über die allgemein e ÖA erreicht 
wurden. Die Interessierten des ersten Bausteins - ausschließlich Frauen 
mit MVG - wurden zu einem weiteren Treffen eingelade n. Die erschie- 
nenen zwei Teilnehmerinnen konnten weiter vermittelt werden.  
Der VHS-Kurs wurde im Herbst 2012 erneut angeboten konnte aber 
wegen zu geringer Nachfrage nicht stattfinden. Die VHS wird zu einem 
späteren Zeitpunkt entsprechende Angebote erneut prüfen.  
 
Projekt Broschüre zur Kommunalwahl „Wenn Frauen die Wahl haben“ 
Als weiterer Baustein war mit der AG Charta des AGL  die Herausgabe 
einer Broschüre zur Förderung der politischen Partiz ipation in Münster 
mit Blick auf die Kommunalwahl in 2014 angedacht worden. Erste Über- 
legungen ergaben erheblichen Klärungsbedarf hinsich tlich Finanzie- 
rung, Beteiligung der Politik und möglicher interko mmunaler Lösungen. 
Zwischenzeitlich wurde das Informationsportal www.fr auen-macht-
politik.de für politisch engagierte Frauen des Helen e-Weber-Kolleg ins 
Netz gestellt. Die parteiübergreifende Plattform wi rd vom Bundesminis- 
terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geför dert und  bietet 
Informationen, Vernetzung, Mentoring und Fortbildung  für Frauen in der 
Politik. Ziel des Informationsportals ist es, mehr F rauen für die Politik zu 
gewinnen und zur Übernahme politischer Mandate zu e rmutigen. Das 

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Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
Portal wurde vom Frauenbüro über den Newsletter bewo rben. Die Her- 
ausgabe einer eigenständigen münsterschen Publikati on wird deshalb 
nicht für erforderlich gehalten. S.a.unten 

Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Angelegenhei- 
ten: 
 
Ziel :  
Mit den beteiligten Gremien (Ausschuss für Gleichst ellung, Integrations- 
rat) wird ein Verfahren erarbeitet, wie mehr Frauen  und Männer mit 
Migrationsvorgeschichte einbezogen werden können, u m so eine aus- 
gewogene Partizipation von Frauen und Männer mit Mi grationsvorge- 
schichte zu gewährleisten. 
Ressourcen:  
Personaleinsatz für die Organisation der Zusammenarb eit beider Gre- 
mien sowie Sachkosten im Rahmen von Bewirtung und Dokumentation. 
 
Die Koordinierungsstelle war am Projekt „Mehr Frauen  für 
Münster“ beteiligt. Darüber hinaus arbeitet die Koo rdinie- 
rungsstelle an einem Konzept für eine Kampagne zur Steige- 
rung der Wahlbeteiligung zum Integrationsrat. (Beschlussvor- 
lage an den Rat V/0395/2013). Dabei wird im Sinne d er Geschlechter- 
differenzierung auch die Partizipation von Frauen mi t MVG in den Blick 
genommen. Hierbei ist die Koordinierungsstelle auf die fachliche Unter- 
stützung des Frauenbüros angewiesen. 
 
 
1.2 Ausgewogene Beteiligung als 
Handlungsgrundlage für alle 
 
Frauenbüro 
 
Maßnahme: 
Veröffentlichung einer Zwischenbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans 
in 2012. 
 
 
Mit Bericht am 25. 10.12. erledigt. 
 
 
1.3 
Zusammenarbeit mit Partnern zur 
Förderung der Gleichstellung 
Sportamt 
 
Maßnahme :  
In Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund in Münster wird die Einbe- 
ziehung von Genderaspekten bei der Sportförderung v ereinbart, um 
vermehrt Mädchen wie Jungen für den Sport zu gewinn en und um ste- 
reotype Bilder von Mädchen und Jungen zu hinterfragen. 
 
Der Stadtsportbund hat in den vergangenen Jahren au s 
Mitteln des Verfügungsfonds (Teilübertragung der Spo rt- 
fördermittel der Stadt Münster ) z. B. die nachfolg end auf- 
gelisteten neuen Angebote seiner rd. 200 Mitgliedsv ereine 
speziell für Mädchen und Frauen finanziell gefördert , um 
mehr Mädchen und Frauen für den Sport zu begeistern .  Viele dieser 
Angebote haben sich etabliert und werden heute noch  regelmäßig an- 
geboten. Manche waren "Modeerscheinungen", die sich  nicht durchge- 
setzt haben.  
Einige Beispiele der Frauenförderung aus dem Verfüg ungsfonds von 
1996 bis heute:  
Thai Bo & Core Workout 
Orientalischer Tanz

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Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
Vorbereitung auf Sportabzeichenabnahme für Mädchen und Frauen 
Lauftreff für Frauen - Fitness für Einsteigerinnen 
Walking für Frauen - sanfte Power 
Walking für Frauen - sanfte Power 
Sport für Mädchen und Frauen; Selbstverteidigung fü r Mädchen und 
Frauen ab 14 Jahre 
Aktionstag: Frauen - Sport - Kulturwochen 
Taekwondo für Mädchen, 10-14 Jahre 
Moderner Tanz für Mädchen ab 14 Jahre 
Aerobic für Mädchen von 14 bis 18 Jahren 
Bodyforming für Mädchen und Frauen 
Sommercamp für 10-14 Jährige Mädchen mit Selbstvert eidigungstrai- 
ning, Schiermonnikoog 
Aufbau einer Mädchen- & Frauenfußballabteilung  
Lauftreff für 10-14 jährige Mädchen 
Leichter geht's leichter - Gymnastik für Übergewichtige  
Babymassage - Förderung des achtsamen Umgangs miteinander 
Unihockey/Floorball für Frauen 
Magic Millenia - Tanzgruppe jugoslawische Mädchen 9-14 Jahre  
Tenniskurs für Frauen 
Show Dance für Mädchen 
Tai Bo für Frauen 
Stretch und Relax für Frauen 
Tai Chi für Frauen 
Sport für Frauen und Mädchen: Badminton 
Sportförderung für Frauen und Mädchen; Schwimmspaß 
 
1.4.  
Kampf gegen Stereotype 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Maßnahme : 
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit 
wird eine (je Person mindestens einmalige, ganztägi ge) Fortbildung für 
mehr Genderkompetenz sowie mehr interkulturelle Kom petenz – insbe- 
sondere im Sinne des Kampfes gegen Stereotype - angeregt. 
 
Das Thema ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, s o 
dass alternierend vor 2011 bereits Veranstaltungen 
durchgeführt wurden: 
2006 Pädagogische Konferenz „Von Multikulti zur int er- 
kulturellen Kompetenz“; 
2008 Pädagogische Klausurtagung/Fortbildung für alle  Träger der offe- 
nen Kinder- und Jugendarbeit zum Thema: 
„Migration /Interkulturelle Kompetenz in der Kinder - 
und Jugendarbeit. 
2012 wurde von den Arbeitsgemeinschaften gem. §78 
SGB VII, AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ und der 
AG 1 “Mädchen und Jungen- Gender“ eine gemeinsa- 
me Fachtagung zu dem Thema „Starke Mädchen – starke J ungen“ für 
Fachkräfte in Münster durchgeführt.

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Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
 
2. Handlungsfeld: 
Allgemeiner Rahmen für die 
Gleichstellung 
 
2.1 Abbau von Geschlechter-
stereotypen 
 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice: 
 
Ziel :  
Gleiche Ansprache von Frauen und Männern – Abbau vo n Geschlech- 
terstereotypen. 
Maßnahme :  
Anwenden einer geschlechtergerechten Sprache in all en Publikationen, 
Formularen, Anschreiben sowie im Internetauftritt de s Amtes für Bür- 
gerangelegenheiten. 
 
Seit der Verabschiedung des Aktionsplans hat das Am t kon- 
sequent alle Veröffentlichungen sowohl im Internet als auch 
in Druckform, alle Formulare und formalisierten Ans chreiben 
auf ihre geschlechtergerechte Sprache hin überprüft  und, 
wenn nötig, entsprechend geändert und angepasst. 
 
Presseamt:  
 
Ziel :  
Geschlechtergerechte Sprache in Publikationen der Stadt Münster. 
Maßnahme 1 :  
Erarbeiten und Veröffentlichen einer praxisorientie rten Handreichung, 
Werben für deren Ziele und Umsetzung in der Stadtverwaltung. 
Maßnahme 2 : 
Die Handreichung wird in einer erhöhten Auflage gedruckt und öffentlich 
ausgelegt sowie an Unternehmen und Einrichtungen verschickt. 
 
Das Presseamt hat in Kooperation mit dem Frauenbüro eine 
Broschüre „fair formuliert“ herausgegeben. Die Broschüre 
„Der Mörder ist immer …“ wurde den örtlichen Presseorga- 
nen, den Pressebeauftragten der örtlichen Unternehmen und 
öffentlichen Einrichtungen zur Kenntnis gegeben und als link auf der 
homepage des Presseamts zugänglich gemacht: 
http://www.muenster.de/stadt/medien/fair-formuliert.html 
 
Die Broschüre stieß vor allem bei zahlreichen Multip likatoren (Behör- 
den, Kammern etc.) auf gute Resonanz, einige Kommun en (Kreis Bor- 
ken, Stadt Mülheim, Stadt Duisburg) planen eigene Nachdrucke.  
2.2 Informations- und Anhörungs- 
rechte 
 
 
2.3 Gender assessment 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen: 
 
Ziel :  
Die Implementierung von Grundlagenwissen über das V erfahren Gen- 
der Assessment und Gender Budgeting im Bereich der Haushaltsauf- 
stellung und des Bürgerhaushaltes. 
Maßnahme :  
Schulung für Führungskräfte des Finanzdezernats und f ür Mandatsträ- 
gerinnen und Mandatsträger aller Ausschüsse. 
 
Im Zusammenhang mit der Einführung des Gender 
Budgeting zum Haushalt 2013 wurden in einer Fach- 
veranstaltung die interessierten Mitglieder der Fach - 
ausschüsse, die Amtsleitungen sowie die Haushalts- 
sachbearbeiter/innen über Grundlagen des Gender 
Budgeting informiert. 
Weiteres s.u

- 9 - 
 
Inhalte der Europäischen 
Charta in Stichworten 
 
 
Aktionsplan 2011 – 2013  
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
Maßnahme :  
Sämtliche Daten, die von der Stadt Münster bearbeit et 
werden, werden, soweit möglich, geschlechter-
differenziert erfasst und weiterverarbeitet. 

Die Statistikdienststelle erfasst alle Daten – sowe it mög-
lich - geschlechterdifferenziert und bereitet diese unter Berücksichtigung 
des Datenschutzes in ihren Publikationen entsprechend auf.  
 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
Maßnahme :  
In die Beschlussvorlagen des Rates und der Ausschüsse wird der Punkt 
„Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folg en“ verpflichtend 
mit aufgenommen. 
 
Die Verwaltung bearbeitet aktuell mehrere Vorschläg e, die das Ziel ha- 
ben, inhaltliche Aspekte aus unterschiedlichen Them enfeldern (z. B. 
Inklusion, Klima, Demographie, Finanzen) vor der Ers tellung der Vorla- 
gen zu prüfen und die Ergebnisse in den Vorlagen da rzustellen. Daher 
erscheint es notwendig, in einer Gesamtschau den In halt, Umfang und 
Aufbau von Vorlagen zu überprüfen und den politisch en Gremien einen 
Vorschlag zu unterbreiten. 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
Maßnahme :  
Spätestens im Haushaltsjahr 2013 wird mit der Strat egie „Gender Bud- 
geting“ begonnen. In den darauf folgenden Haushalts jahren wird die 
Strategie konzeptionell ausgebaut und auf alle Haus haltsbereiche aus- 
geweitet. 
 
Der Einstieg in das Gender Budgeting zum 
Haushaltsjahr 2013 wurde im Rahmen 
einer Fachveranstaltung, in Zusammenar- 
beit mit einer verwaltungsinternen Arbeits- 
gruppe und interfraktionellen Meilenstein- 
gesprächen vorbereitet. Mit der Beschlussvorlage 
V/0674/2012 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das 
Haushaltsjahr 2013 wurde dem Rat am 19.09.2012 der Einstieg in das 
Gender Budgeting zur Kenntnis gegeben. Der Einstieg  erfolgt zunächst 
über die Darstellung geschlechterdifferenzierter Da ten zu ausgewählten 
Haushaltspositionen und möglichst in jedem Fachaussc huss. Weitere 
Schritte sind für die folgenden Jahre unter Federfü hrung des Amtes für 
Finanzen und Beteiligungen vorgesehen. 
 
2.4 Vielfältige Diskriminierungen 
und Benachteiligungen

- 10 - 
 
 
3. Handlungsfeld:  
Die Kommune als Arbeitgebe- 
rin  
 
3.1 Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf 
 
Personal- und Organisationsamt : 
 
Ziel :  
Das Personal- und Organisationsamt wird in den anst ehenden drei Jah- 
ren verschiedene Maßnahmen umsetzen, die im Rahmen d es Zertifizie- 
rungsverfahrens durch das audit ‚berufundfamilie’ v ereinbart wurden. 
Dazu gehören insbesondere: 
 
• Ausweitung der flexiblen Arbeitszeitlösungen – ins besondere für 
Väter und Pflegende - und der Arbeitszeitkonten 
• Bedarfsgerechte Entwicklung von Telearbeit  
• (Vereinfachter) Zugang zu sämtlichen vereinbarkeits bezogenen 
Informationen 
• Prüfung: Möglichkeiten der verbesserten Einbindung  spezieller 
Mitarbeiterzielgruppen in die betriebliche Information und Kom- 
munikation 
• Unterstützung und Förderung familienbewussten Führun gsver- 
haltens 
• Anpassung des Fortbildungsangebotes, insbesondere f ür Be- 
rufsrückkehrer/innen 
• Prüfziel: Ausweitung des Kriterienkatalogs für Vor schüsse 
• Gezielte Informationen zu Münsteraner Betreuungsan geboten 
in den Ferien 
• Optimierung des Angebotes zur Kinderbetreuungsunte rstützung 
• Für die Kinder der Bediensteten der Stadt Münster w ird die 
Möglichkeit einer „akuten Kinderbetreuung“ in Notfällen (z.B. 
wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt) angeboten. 
 
 
Arbeitszeit:  
Teilzeitanträge werden in den meisten Fällen antragsge- 
mäß genehmigt. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es 
auf Grund der dienstlichen Erfordernisse nicht möglich, 
die Wünsche der Mitarbeiter/-innen im vollen Umfang zu 
erfüllen. 
Die – konkrete – Arbeitszeitverteilung wird zwischen Füh- 
rungskräften und Mitarbeiter/-innen vereinbart und ggf. im 
Verlauf geänderten persönlichen bzw. dienstlichen Erfor- 
dernissen angepasst.  
 
• Notfallbetreuung 
Eine sogen. Notfallbetreuung von Kindern im Vorschulalter bei einer 
kurzfristigen Erkrankung z. B. der regulären Betreuungsperson ist durch 
die Aufnahme in städt. Kitas wegen der vorhandenen hohen Bele- 
gungszahlen nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Betriebskita. 
 
Nach Hinweis des Amtes 51 scheidet auch die kurzfristige Betreuung 
durch Tagesmütter aus, da Kinder in diesem Alter eine längere Einge- 
wöhnungszeit benötigen. 
 
Das Personal- und Organisationsamt wird die Mitarbeiter/innen auf die 
verschiedenen Freistellungs - und Unterstützungsmöglichkeiten hinwei- 
sen. Entsprechende Informationen werden über das intranet zugänglich 
gemacht.  
 
• Prüfung: Möglichkeiten der verbesserten Einbindung spezieller 
Mitarbeiterzielgruppen in die betriebliche Information und Kom- 
munikation)
 
Ein Workshop für männliche Mitarbeiter in Eltern- und/oder Teilzeit fand 
im Oktober 2012 statt, um die Erfahrungen und Probleme dieser Män-

- 11 - 
ner zu reflektieren und ggf. Handlungsempfehlungen zur Förderung der 
Akzeptanz von familienorientierten Vätern zu entwickeln 
• Unterstützung und Förderung familienbewussten Führungsver- 
haltens 
 
Das Thema wird in Fortbildungen und Zirkel für Führungskräfte einge- 
bunden.  
• Anpassung des Fortbildungsangebotes, insbesondere für Be- 
rufsrückkehrer/innen 
Beratungsangebot und Fortbildung zur Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf wurden neu konzipiert und in 2012 erfolgreich durchgeführt. 
• Telearbeit 
Die Einführung der alternierenden Telearbeit hat sich als wichtiger Bau- 
stein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewährt. Eine in 
2013 durchgeführte Ämterabfrage, wird ggf. neue Inputs geben, um 
vorhandene Rahmenbedingungen anzupassen.  
 
Von Beschäftigten wird in individuellen Notlagen (z.B. die unvorherseh- 
bare Erkrankung eines Kindes) der Wunsch geäußert, durch Verände- 
rung der Präsenzzeiten am Arbeitsplatz, flexibler reagieren zu können. 
Bislang gibt es jedoch keine Regelung bei der Stadt Münster, die ein 
vorübergehendes Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht. Mit Blick auf 
zukünftige Entwicklungen, wird im Rahmen der Evaluation von Telear- 
beit, die Gelegenheit genutzt, auch diesen Bereich zu beleuchten. 
s. auch Vorlage V/0702/2012 Nachhaltige Kommunale 
 Haushaltspolitik 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017  
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
Ziel :  
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, der 
Beteiligungsverwaltung regelmäßig über die Personalentwicklung hin- 
sichtlich der Frauenförderung (insbesondere Frauen in Führungspositi- 
onen) zu berichten. Darüber hinaus werden sie gebeten, über ihre Maß- 
nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Männer 
und Frauen) zu berichten. 
 
 
Mit Beschluss HFA vom 25.05. Vorlage A-
R/0012/2012 „Frauenförderpläne in städti- 
schen Gesellschaften“ wurden die städti- 
schen Gesellschaften aufgefordert das LGG 
anzuwenden und Frauenförderpläne mit ent- 
sprechender Berichtspflicht zu erstellen. 
Die Ergebnisse werden im Rahmen der künftigen Frauenförderpläne 
regelmäßig dargestellt. 
 
 
3.2 Interkulturelle Personalent- 
wicklung 
Personal- und Organisationsamt 
 
Maßnahme 1 :
  
Die Stadt Münster betreibt aktiv eine interkulturelle Personalpolitik. Ziel 
ist: Als Einstieg erhöht sie den Anteil der weiblichen und männlichen 
Auszubildenden mit Migrationsvorgeschichte im öffentlichen Dienst auf 
den Anteil, den die Jugendlichen an der Stadtbevölkerung haben. 
Maßnahme 2 :  
In einem Projekt mit einer städtischen Tochtergesellschaft (z.B. Stadt- 
werke oder AWM) werden Frauen und Männer – insbesondere auch 
aus Minderheiten - gezielt aufgefordert sich in den Bereichen zu bewer- 
ben, in denen ihr Geschlecht jeweils unterrepräsentiert ist.

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• Ausbildung: 
Problematisch ist die Gleichsetzung der Begriffe Auszu- 
bildende und Jugendliche. Die Erfahrung zeigt, dass der 
weitaus überwiegende Teil der an einer Ausbildung Inte- 
ressierten bereits volljährig ist. Dies spiegelt sich auch in 
der Zahl der Einstellungen wider (Beispiel 2012: insge- 
samt 45 neue Auszubildende, davon sind sechs jünger als 18 Jahre. 
Selbst wenn sich diese Zahl in den nächsten Jahren durch frühere Ein- 
schulung und Einführung G8 erhöhen wird, wird sie sich voraussichtlich 
bei maximal 20 % einpendeln.  
Unter der Federführung des Personal- und Organisati onsamtes wurde 
2011 zusammen mit den Städten Bielefeld und Hamm ei n Projekt zur 
interkulturellen Öffnung der Verwaltung aufgelegt. Ziel des Konzeptes 
ist es, dass mehr Menschen mit Migrationsvorgeschic hte sich für eine 
Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster inter essieren und sich 
bewerben. Durch dieses Konzept sind insbesondere Ju gendliche mit 
Migrationsvorgeschichte angesprochen.  
 
Der neue Internetauftritt des Amtes soll u.a. auch gezielt Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte ansprechen. Auch werden die  Migrantenorga- 
nisationen bei externen Stellenausschreibungen geso ndert angeschrie- 
ben.  
 
 
4. Handlungsfeld: Die Kommu- 
ne als Auftraggeberin 
4.1 Förderung der Gleichberech- 
tigung bei Vergabeentscheidun- 
gen und Verträgen 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
Maßnahme : 
In die Vergabekriterien der Stadt Münster werden di e Aspekte Gleich- 
stellung der Geschlechter (insbesondere Lohngerechtigkeit und Frauen- 
förderung) und Gleichstellung der Menschen mit Migrationsvorgeschich- 
te aufgenommen. 
 
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ist am 
1.05. 2012 in Kraft getreten. Die Verwaltung passt ihre 
Rahmenbedingungen den aktuellen ge- 
setzlichen Vorschriften an und beobachtet 
die weitere Entwicklung auf dem Gebiet 
des Vergaberechts. Die neuen Bedingun- 
gen werden entsprechend den Vorgaben bei jeder Verg a- 
beentscheidung berücksichtigt. Hierzu gehört auch d ie 
nachhaltige Beachtung der Anwendung des §19 TVgG NRW. 
 
 
 
5. Handlungsfeld: Die Kommu- 
ne als Dienstleisterin 
 
5.1 Keine Stereotype im Schul- 
und Bildungsbereich 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Maßnahme : 
Die Stadt entwickelt Kriterien und Leitlinien für die Beschaffung von 
Büchern und Materialien in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit dem 
Ziel der Qualifizierung und Bewusstseinsbildung auch des Betreuungs- 
personals, um sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen und 
Praktiken entgegenwirken 
. 
 
Kriterien und Leitlinien wurden nicht entwickelt. 
 
Mit der in 2012 durchgeführten Fachtagung „Starke Mädchen – starke 
Jungen“ wurde 120 Fachkräfte, überwiegend aus den Kindertagesein- 
richtungen, geschult, mit dem Ziel der Bewusstseinsbildung hinsichtlich 
persönlicher Haltungen und Praktiken im Kita-Alltag.

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5.2 Berufswahl 
 
Frauenbüro: 
 
Ziel:   
Erweiterung geschlechtsdifferenzierter Angebote für Jungen und 
Mädchen im Bereich Berufswahl und Lebensplanung, um sie zu 
ermutigen, nicht nur traditionell „männliche“ oder „weibliche“ Berufe und 
Ausbildungen anzustreben: 
Maßnahme:   
Gemeinsam mit der AG 1 Gender werden differenzierte  jungenspezifi- 
sche Bedarfe für Münster in den Bereichen Berufswah l und Lebenspla- 
nung formuliert und mit ersten Einschätzungen zu fi nanziellen und per- 
sonellen Ressourcen den politischen Gremien vorgestellt.  
(Grundlage für beide Ziele: Beschluss V/0665/2010) 
 
AG 1 Empfehlung: Zentrale Anlaufstelle "Boys' Day"  
 
Die AG 1 Gender Mädchen und Jungen empfiehlt die 
Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für den Boys’ 
Day in Münster. Eine Ansprechperson sollte für Schüler, 
Unternehmen und Einrichtungen, Eltern und Schulen 
koordinierend, steuernd und unterstützend tätig sein.  
 
Jungen und Mädchen brauchen unterschiedliche Hilfestellungen, um in 
der eigenen persönlichen Entwicklung und beruflichen Lebensplanung 
Geschlechterstereotype zu überwinden und eigene, von gesellschaftli- 
chen Rollenzuweisungen unabhängige Entscheidungen zu treffen. 
 
Der Münsteraner Jungentag, den die AWO seit 2005 im  Auftrag des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für die 6 . Klassen der wei- 
terführenden Schulen anbietet, hat sich mit guter R esonanz fest etab- 
liert und ist ein Erfolgsmodell.  
Rund 800 Schüler beteiligen sich jährlich und besch äftigen sich mit den 
Themen Identität, Sexualität, Rollenbilder und Leben splanung. Der in- 
haltliche Schwerpunkt des Jungentages wurde vom Arb eitskreis ‚Jun- 
gen und Männer Münster’ entwickelt, der als ein vor dringliches Thema 
für Jungen zu Beginn der Pubertät die Auseinanderse tzung mit dem 
eigenen Rollenbild identifiziert hat. Das ursprüngl iche Konzept wurde in 
Zusammenarbeit mit der Katholischen Fachhochschule unter dem Motto 
‚Jungentag für Jedermann’ erweitert und für die verschiedenen Förder- 
schulformen ausgebaut. 
 
Für Mädchen wurde und wird vor allem die Überwindung der beruflichen 
Einseitigkeit als wichtig eingeschätzt. Der Girls’D ay als berufsorientie- 
render Mädchenzukunftstag wird seit 2002 in Koopera tion mit dem Akti- 
onsbündnis Münster unter Federführung des Frauenbüros  angeboten. 
Neben den bundesweit einheitlichen Konzepten werden  jeweils spezifi- 
sche Angebote für Münster erarbeitet. Sie entsprech en dem münster- 
schen Arbeitsmarkt (z.B. Führungsaufgaben in weiblic h dominierten 
Berufen) und nehmen besondere Zielgruppen wie Mädche n mit MVG 
oder Mädchen mit Handicaps in den Fokus. Darüber hinaus werden den 
Schulen, den beteiligten Unternehmen, den Eltern un d den Mädchen 
bedarfsgerechte Informationen in Beratungsgespräche n, Informations- 
veranstaltungen und in Form von Publikationen an di e Hand gegeben. 
Rund 1.500 Mädchen und 100 Unternehmen beteiligen sich jährlich. 
 
Im Jahr 2011 wurde bundesweit parallel zum Girls’ Day der Boys’ Day 
eingeführt. An diesem Tag lernen Jungen typische Frauenberufe wie 
zum Beispiel Erzieher, Grundschulpädagoge oder Altenpfleger kennen. 
Für den Boys’ Day gibt es keinen Ansprechpartner in Münster. 
 
Die AG 1 sieht neben den beiden in Münster von Stadt und Trägern 
unterstützten erfolgreichen Projekten Münsteraner Jungentag und Girls’ 
Day ebenfalls Bedarf bei der Begleitung und fachlichen Unterstützung

- 14 - 
des jeweils anderen Aspekts für beide Geschlechter:  
Die geschlechterrollenuntypische berufliche Orientierung bei den Jun- 
gen im Rahmen des Boys’ Day und die Lebensplanorientierung für Mäd- 
chen. Der Wunsch nach einer Koordinierung dieser Angebote in Müns- 
ter wurde auch von Elternvertretungen und Schulen an das Frauenbüro 
und die AWO herangetragen. 
 
Für den Boys’ Day ist eine zentrale Koordination für Münster wichtig, die 
allen Beteiligten (Schülern, Schulen, Unternehmen, Eltern) Hilfen an die 
Hand gibt, den jungenspezifischen und rollenwandelb ezogenen Aspekt 
des Boys’ Day nahe bringt, ihn bewirbt und die Abwi cklung unterstützt. 
Die Erfahrungen, welche die Schüler in der 6. Klass e am Jungentag 
machen, bilden eine wichtige  Grundlage, um daran ab der 7. Klasse mit 
dem Boys’ Day als einem nachhaltigen und pädagogisc h begleiteten 
Angebot anzuknüpfen.  
 
Jungenpädagogisches Know-How ist dafür ebenso wicht ig wie Res- 
sourcen für koordinierende und werbende Aufgaben. G irls’Day und 
Boys’ Day sind keine allgemeinen beruflichen Schnup pertage. Eine 
einfache Aufgabenerweiterung im Rahmen der Girls’Da y-Koordination 
durch das Frauenbüro schließt sich auch vor diesem Hintergrund aus. 
 
Die AG 1 empfiehlt daher, auf den guten Ergebnissen  des Jungentages 
in der Klasse 6 aufbauend und damit verzahnt eine z entrale Koordinati- 
on für Jungen ab Klasse 7 für den Boys’ Day in Münster einzurichten.  
 
Ebenfalls plant die AG 1, Formen der weiteren Förder ung mädchenspe- 
zifischer Angebote zum Thema Identität, Rollenbilde r und Sexualität 
abzustimmen und anschließend im Verbund verschiedene r Träger den 
Schulen anzubieten.  
 
Der Finanz-/Personalbedarf wird von der AG 1 wie folgt eingeschätzt: 
Für die Entwicklung zum begleitenden Programm zum Boys Day und 
die weitere Umsetzung wird ein Pädagoge im Umfang von 10 Stun- 
den/Woche benötigt. 
Die Konzeptentwicklung sollte bei einem freien Träger im Auftrag der 
Stadt Münster oder einem städtischen Amt in Zusammenarbeit mit dem 
städtischen Frauenbüro, der AG 1 Gender, dem Arbeitskreis Jungen 
und Männer Münster, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
und dem Amt für Schule und Weiterbildung erfolgen. 
Die Personal- und Sachkosten belaufen sich voraussichtlich auf: 
Pädagogische Fachkraft, S 10, 0,25 Stelle plus Sachkosten  
(ca.14.000 €/ Jahr plus Sachkosten ca. 2.500 €/Jahr) 
 
Die AG 1 Gender wird den zuständigen Gremien, dem Ausschuss für 
Gleichstellung, dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Empfehlung 
vorlegen. 
 
5.3 Politische Bildung/ Neubürge- 
rInnen 
 
5.4 Schulorganisation

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5.5 Gesundheit 
 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten: 
 
Ziel 1 : 
Männergesundheit – Bestandsaufnahme und Maßnahmeentwicklung. 
Ziel 2 : 
Aufsuchende frühe Hilfen durch Familienhebamme: 
Hier die Betreuung der Zielgruppe alleinerziehende Frauen mit Migrati- 
onsvorgeschichte, Angebote spezifizieren bzw. konkretisieren. 
 
Zu Ziel 1  
Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten hat dem Ausschuss für 
Gesundheit und Soziales und dem Ausschuss für 
Gleichstellung einen Bericht zur „Männergesundheit“ 
vorgelegt (Berichtsvorlage V/0108/2013). Ergänzt mit den 
empirischen Ergebnissen der Studie des Robert-Koch-Instituts „Män- 
nergesundheitsbericht“, die in 2013 vorgelegt wird, werden auf dieser 
Grundlage konkrete Maßnahmen für Münster geprüft.  
 
Das vom Frauenbüro initiierte und begleitete MännerNetzwerk Münster 
wird ebenfalls eingebunden. Die Erkenntnisse können so in die Arbeit 
der Fachgruppe aufgenommen werden. 
 
Zu Ziel 2  
Das Thema wurde in der Berichtsvorlage „Hebammen“ 
aufgegriffen. Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte in 
der Sitzung des AGL am 04.09.2012. 
 
Feuerwehr/Rettungsdienst 
 
Maßnahme :  
Im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit einschlägigen medizini- 
schen Einrichtungen in Münster werden Aspekte gendersensibler Arbeit 
und Verfahren im Rettungsdienst zusammengetragen und erörtert. Auf- 
bauend auf den Ergebnissen werden ggf. notwendige Fortbildungsbe- 
darfe entwickelt. 
 
Der Leiter des Rettungsdienstes hat die 
„geschlechtsspezifischen Aspekte bei der Versorgung 
von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst der Stadt 
Münster“ untersucht und dem AGL einen Bericht 
vorgelegt. Die vorliegenden Daten haben keine Hinweise 
auf geschlechtsspezifische Beeinträchtigungen der 
Versorgung im Rettungsdienst ergeben. Dagegen ist 
deutlich geworden, dass zu den Notfallbereichen Schlaganfall und Herz- 
infarkt keine geschlechtsspezifischen Daten vorliegen. Aus diesem 
Grund werden die von der Stadt geführten Datenbanken um die Katego- 
rie „Geschlecht“ ergänzt. 
 
5.6 Soziale Arbeit  
 
5.7 Kinderbetreuung 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Ziel:   
Bedarfsgerechter Ausbau der U3 Kindertagesbetreuung. 
  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- 
en hat zum Kindergartenjahr 2012/2013 
stadtweit eine Betreuungsquote von 34,1 % 
für unter dreijährige Kinder erreicht  
(vgl. hierzu die Vorlage zum Kindertagesbetreuungsbericht in Münster – 
V/0124/2012). 
Zum Vergleich: Im Jahr 2010/2011 lag die Versorgungsquote bei 29,8% 
.

- 16 - 
 
5.8 Pflege 
 
 
Sozialamt: 
 
Ziel :   
Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflegeaufgaben in der Fami- 
lie verbessern. 
Maßnahme 1 :  
Frauen & Beruf (FrauenForum e.V.) beraten bereits zum Thema "Beruf 
und häusliche Pflege". Bis Ende 2011 sollen Strukturen geschaffen 
werden, um Kooperation zwischen den Pflegestützpunkten und dem 
Träger Frauen & Beruf zu verbessern.  
Maßnahme 2 :
  
Es ist der Vorstellung entgegenzuwirken, nach der d ie Betreuung von 
Familienmitgliedern vor allem eine weibliche Verantw ortung darstellt. 
Alle (Informations-)Materialien der Stadt sind unter diesem Gesichtpunkt 
zu überprüfen. 
 
Maßnahme 1:  
Der kommunale Pflegestützpunkt im Informationsbüro 
Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster hat mit Frauen 
& Beruf (FrauenForum e.V.) Strukturen für die 
Zusammenarbeit abgesprochen.  
Die bekannten familiären Hilfesysteme in der Pflege 
begegnen vermehrt den steigenden beruflichen 
Anforderungen, insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit, den Le- 
bensunterhalt zu sichern. Dabei ist eine große Unsicherheit bei den 
Beschäftigten in pflegerischen Belastungssituationen zu beobachten. 
Der Wunsch, innovative Arbeitszeitmodelle mit dem Arbeitgeber zu ver- 
einbaren bestehe zwar, werde aber, aus Angst, den Arbeitsplatz zu 
verlieren, zu selten thematisiert. In den Betrieben ist allerdings durchaus 
ein großes Verständnis für die Notwendigkeit familiärer Pflegesituatio- 
nen vorhanden. Für stark belastete berufstätige pflegende Angehörige 
sind die Hürden ein Beratungsangebot in einer Institution, wie Frauen & 
Beruf anzunehmen, hoch, weil andere Fragen im Vordergrund stehen. 
Die Belastung und die Suche nach Entlastung wird aber häufig im In- 
formationsbüro Pflege thematisiert. Hier wird durch die Beraterinnen des 
Informationsbüro Pflege auf das Angebot von Frauen & Beruf aufmerk- 
sam gemacht und für die Inanspruchnahme des Angebotes geworben. 
Ebenso wird bei der Kontaktaufnahme zu Frauen & Beruf Unterstützung 
angeboten. Auf der anderen Seite weist Frauen & Beruf auf die Bera- 
tungskompetenz und die Inhalte des Informationsbüros Pflege hin und 
vermittelt bei Bedarf den Kontakt.  
 
Maßnahme 2: 
 
Die wesentlichen Informationsmaterialien zum Thema Pflege/Betreuung 
werden im Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster 
gesammelt und an Bürgerinnen und Bürger weiter gegeben. Dabei han- 
delt es sich zu 95 % um Flyer oder Broschüren die von gewerblichen 
pflegerischen Diensten oder öffentlichen Institutionen und Einrichtungen 
(z.B. Bund und Land) erstellt und heraus gegeben werden.  
Eine Bewertung von Bildern und schriftlichen Inhalten kann hier nicht 
vorgenommen werden, da auf mögliche Veränderungen im Sinne der 
Europäischen Charta Gleichstellung von Männer und Frauen von hier 
kein Einfluss genommen werden kann. 
Alle vom Sozialamt zum Thema Pflege heraus gegebene n Materialien 
sind auf die Vorstellung hin überprüft worden, ob B etreuung und Pflege 
eine weibliche Verantwortung darstellt. Einige Layo uts könnten den 
Eindruck erwecken, dass Betreuung und Pflege eine w eibliche Verant- 
wortung ist. Bei einer Neuauflage dieser Materialie n wird eine erneute 
Prüfung erfolgen und die Gestaltung sowie die Inhal te der Flyer und 
Broschüren ggf. verändert.

- 17 - 
 
5.9 Armut 
 
 
Koordinierungsstelle Migration und interkulturelle Zusammenar- 
beit: 
 
Ziel:  
Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbildes - Die Integrationskurse 
des Bundes werden nur für dauerhaft in Münster lebende Personen 
finanziert. Aber auch Menschen mit einem unsicheren Status bleiben oft 
länger in der Stadt. Auch sie sollen sich verständigen können. Dafür 
bietet die Koordinierungsstelle Sprach- und Orientierungskurse für 
Männer, Frauen und in gemischten Gruppen an. Die Kurse werden für 
je 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten. Sie dauern 3 Mona- 
ten und bestehen aus 180 Unterrichtsstunden.  
Ressourcen : Personalkosten für die Organisation der Kurse und Sach- 
kosten für Kursmaterial. 
Auf der Basis der Mediationsprozesse, die das 
Flüchtlingsaufnahmekonzept sowie das Flüchtlings- 
betreuungskonzept vorbereitet haben, und der Vorlagen 
731 /2000, 167/2001, 817/2001 und 426/2002 wurde 
vereinbart, dass der wichtigste Fokus in der 
Integrationsarbeit auf den Bereich Sprache und 
Orientierung zu legen sei. Die Flüchtlinge sollen sich in den Stadtteilen 
verständigen können.  
Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus können nicht an den 
Integrationskursen des Bundes teilnehmen, da der Gesetzgeber diese 
Personengruppe nicht in die Fördermaßnahmen einbezogen hat, bzw. 
sie müssen die Kosten für die Kurse selber tragen. Die Kosten selber zu 
tragen ist ihnen jedoch, insbesondere beim Hilfebezug von Asylbewer- 
berleistungen, nicht möglich. Auf kommunaler Ebene wurde seitens der 
Ortspolitik gefordert, dass alle Personengruppen die Möglichkeit haben 
sollen, basale Sprachkompetenz zu erwerben   
Ziel des kommunalen Angebotes, welches 2005 initiier t wurde, war die 
Vermittlung von Grundkenntnissen in der deutschen S prache, die eine 
Verständigung ermöglicht. 
An den angebotenen Sprach- und Alphabetisierungskur sen in wech- 
selnden Einrichtungen haben von 2005 bis 2012 c. a.  230 Personen  
zum Teil in geschlechtergetrennten Kursen teilgenommen 
Die kostenlosen Deutschkurse des Projektes MAMBA de r GGUA, die 
seit Mitte/Ende 2011 initiiert wurden, sind nicht a usreichend, um den 
Bedarf aller Sprachkursinteressenten zu decken. Es wird jedoch in Ko- 
operation mit der GGUA möglichst passgenau, sowohl in die städti- 
schen als auch in die Angebote der GEBA (beauftragt durch die GGUA), 
vermittelt.  
Aufgrund der Flüchtlingszunahme hat sich das Konzept zur Umsetzung 
der Sprachkurse verändert.  
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Ziel  : Vorlage „Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmen- 
programm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. 
 
Im Mai 2011 wurde das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster“ beschlossen. Die zur Um- 
setzung beschlossenen Maßnahmen wurden mit einem 
finanziellen Gesamtvolumen von jährlich 152.000 Euro 
ausgestattet. Ziel aller Bemühungen ist ein positives Auf- 
wachsen von Kindern in dieser Stadt.Das Maßnahmen- 
programm beinhaltet u. a. im Rahmen der „Frühen Hilfen“ 
Elterntrainingsprogramme, die sich gezielt nur an junge Frauen wenden. 
Zu nennen ist z. B. die „Präventionsgruppe für minderjährige Schwange- 
re, junge Mütter und deren Kinder“. Ein „niedrigschwelliges Beratungs- 
angebot für Alleinerziehende mit Klein(st)kindern“ ist nicht zustande 
gekommen.

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5.10 Menschen mit Migrations- 
vorgeschichte 
 
 
5.11 Wohnen 
 
Amt für Wohnungswesen: 
 
Ziel :  
Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und Frauen, 
die vorübergehend in Frauenhäusern leben. 
Maßnahme :  
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden schwangere Frauen 
und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden 
haben, bei der Wohnungssuche vorrangig berücksichtigt. Dies bezieht 
sich auf alle öffentlich geförderten Mietwohnungen, die noch mit einem 
städtischen Besetzungs- und Benennungsrecht versehen sind.  
 
Das Amt für Wohnungswesen setzt die Maßnahmen zur Erreichung des 
Zieles "Verbesserung der Wohnsituation von schwangeren Frauen und 
Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern leben" 
bereits vollständig um. Schwangere 
Frauen und Frauen, die vorübergehend 
in Frauenhäusern Unterkunft gefunden 
haben, werden bei der Wohnungssuche 
vorrangig berücksichtigt und haben eine hohe 
Dringlichkeitsstufe. 
 
 
5.12 Zugang zu Sport, Freizeit, 
Kultur 
 
Stadtarchiv: 
 
Ziel :  
Projekte zur wissenschaftlichen Aufbereitung der Frauen- und Ge- 
schlechtergeschichte. 
 
Das Stadtarchiv hat im Rahmen der Themenabende im Jahr 2012 
mehrfach die Ergebnisse wissenschaftlicher 
Untersuchungen zu unterschiedlichen Themenfeldern 
der Frauen- und Geschlechtergeschichte der Stadt 
Münster vorgestellt. Insbesondere ging es dabei um 
die Hexenprozesse im 17. Jahrhundert in Münster 
und um die Geschichte der Hebammen in Münster 
seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit.  
Mit dem zweiten Themenschwerpunkt konnte der Kontakt zum Verein 
"Zeitenlauf", einer neugegründeten Initiative zur Erforschung der Frau- 
en- und Geschlechtergeschichte aufgenommen werden, da die Referen- 
tin zu den Mitgründerinnen des Vereins gehört. 
Es ist auch weiterhin geplant, regelmäßig Themen aus 
dem Bereich der Frauen- und Geschlechtergeschichte 
in dieser Veranstaltungsreihe vorzustellen. Mit dem 
Veranstaltungsformat "Themenabend" ist es möglich, 
wissenschaftliche Forschungsergebnisse an ein 
breites, wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich 
ausgebildetes, in jedem Fall aber stadtgeschichtlich interessiertes Pub- 
likum zu vermitteln. 
 
Stadtbücherei: 
 
Ziel:  
 
Die Stadtbücherei hat das Ziel, im Rahmen ihres Informationsauftrages 
in besonderem Maße die Öffentlichkeit auf Gleichstellungsthemen auf- 
merksam zu machen. 
 
Maßnahme : Die Stadtbücherei setzt in den betroffenen Sachgruppen 
(Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Psychologie) ein beson- 
deres Augenmerk auf ein entsprechendes Literatur- und Informations-

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angebot und gibt im 3. Quartal 2011 eine Medienempfehlungsliste zu 
dem Thema heraus. 
 
Die Stadtbücherei hat  im September 2011 einen Flyer 
„Gleichstellung von Frauen und Männern in Geschichte 
und Gegenwart - Literaturauswahl“ herausgegeben. 
 
Stadtmuseum: 
 
Ziel :  
Das Stadtmuseum wird weiterhin im Rahmen der Aufarbeitung der 
Stadtgeschichte in Ausstellungen Fragen der Frauen- und Geschlech- 
tergeschichte berücksichtigen. 
 
Bei der Berücksichtigung der Fragen der 
Geschlechterforschung im 
Stadtmuseum handelt sich um einen 
Prozess. Dies kann nur in einzelnen 
Forschungsprojekten geschehen und 
dann Umsetzung in einzelnen Ausstellungen erhalten.  
 
Sportamt 
 
Ziel 1 : Stärkung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mäd- 
chen und Frauen in den Sportvereinen, gerade auch in Führungspositi- 
onen. 
Ziel 2 :  
Unterstützung der Sportvereine bei speziellen Projekten und Einzelver- 
anstaltungen für Mädchen und Frauen. 

Zur Erreichung der Ziele wurden vom Sportamt und dem Stadtsport- 
bund folgende Informationen und Planungen übermittelt: 
 
Zu Ziel 1 
 
Anteil der Frauen in Führungspositionen 
 
Im Stadtsportbund sind 196 Mitgliedsvereine vertreten. Von 145 Verei- 
nen wurde (über die vorhandene Internetpräsenz) die Verteilung der 
Führungspositionen erfasst. Von diesen 145 Vereinen haben 114 (79 
%) einen männlichen ersten Vorsitzenden und 31 (21 %) eine weibliche 
1. Vorsitzende Der Anteil der Geschäftsführer/in beträgt bei den Män- 
nern 37 (25 %) und bei den Frauen 23 (15,8%).  
Insgesamt bekleiden 74 Frauen herausgehobene Führungspositionen:  
 
31 x 1. Vorsitzende  
17 x 2. Vorsitzende  
  2 x 3. Vorsitzende  
24 x Geschäftsführerin  
23 x Schriftführerin , 
26 x Schatzmeisterin/Kassiererin/Kassenwartin  
 
Der Sport in Münster ist vor allem durch die Mitgliedsvereine des Stadt- 
sportbundes und ihrer großen Vielfalt von Angeboten von A wie angeln 
bis Y wie Yoga gut aufgestellt. Die Vereinsangebote stellen dabei ein 
gut funktionierendes System dar, dass in der Praxis auch gut ange- 
nommen wird. Der Anteil der Mädchen und Frauen hält sich mit rd. 34 
000 Mädchen und Frauen (rd. 52 000 Jungen und Männer) auf hohen 
Niveau. Wünschenswert wäre sicherlich ein weiterer Anstieg der Zahlen 
der Mädchen und Frauen. Darüber hinaus  wäre eine höhere Beteili- 
gung der Mädchen und Frauen in Führungsgremien und -positionen 
wünschenswert. Aber oft trauen Frauen sich das leider nicht zu und

- 20 - 
sagen - obwohl sie gebeten werden - nein. Trotzdem beträgt der Anteil 
von Mädchen und Frauen in Führungspositionen rd. 15 % und der An- 
teil der weiblichen Vorsitzenden ist deutlich gestiegen.  
 
Maßnahmen :  
Der SSB plant Rundtischgespräche zwischen Frauen, die Vereinvorsit- 
zende sind und Frauen, die sich für Führungsaufgaben interessieren. 
Hier sollen Ideen, Vorschläge und Maßnahmen entwickelt werden zur 
Gewinnung von Frauen für die Übernahme von Führungspositionen. 
 
Auf der Mitgliederversammlung des SSB (wahrscheinlich am 5. Mai 
2014)  soll es zu diesem Thema ein Kurzreferat mit Diskussion geben, 
um die Sportvereine stärker dafür zu sensibilisieren. 
 
Zu Ziel 2. s. 1.3. 
 
 
5.13 Sicherheit  
 
 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz: 
 
Ziel:  
Systematische Beachtung und Integration von Sicherheitsbedürfnissen 
aller Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Grünanlagen der Stadt 
Münster bei Neuplanung, baulichen Veränderungen und bei der Unterha 
l- 
tung aller Grünanlagen. 
 
Maßnahme :  
Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung 
aller Grünanlagen werden Sicherheitsbedürfnisse der Nutzer ermittelt, 
beurteilt und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu berücksich- 
tigenden Kriterien - für die Arbeit. 
  
 
 
Das Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz berücksichtigt die Rah- 
menbedingungen, die sich aus der Umsetzung der 
Charta (in unserem Fall im Schwerpunkt der Aspekt 
Sicherheit) ergeben bei allen anstehenden Planungen für 
Grünanlagen. Bei bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum bemüht 
notwendige Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten 
vorzunehmen 


- 21 - 
 
5.14 Geschlechterspezifische 
Gewalt 
 
. 
AK Gewaltschutzgesetz, Sozialamt, Frauenbüro, Zugvogel e.V. : 
 
Ziel :  
Erweiterung der vorhandenen Informationen zum Thema „Gegen Ge- 
walt an Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-muenster.de 
) um Infor- 
mationen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. 
 
Die wesentlichen Informationen der website wurden i n 
Leichte Sprache übersetzt und werden in die Interne tseite 
eingestellt. Diese Darstellung der Inhalte ist nich t nur für 
Menschen mit Lernschwierigkeiten und gehörlose 
Menschen, sondern auch für Menschen mit anderen 
Muttersprachen hilfreich. Finanziert wurde die Übers etzung mit Mitteln 
aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost.  
 
Maßnahme 1 :  
Ermittlung von Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Bera- 
tungsstellen im Rahmen von KOMM Münster und Ergänzung der Infos 
auf der Internetseite zum Gewaltschutzgesetz um diesen Aspekt.  
 
Die Ermittlung der Informationen ist 
abgeschlossen. Die Informationen werden 
auf die Internetseite eingestellt und der  
Aktualisierungsbedarf wird laufend geprüft.  
 
 
Maßnahme 2 :  
Prüfung, um welche Informationen die Internetseite für Frauen mit Be- 
hinderungen ergänzt werden sollte und Bereitstellung dieser Informatio- 
nen auf der Internetseite. 
 
Aus fachlicher Sicht ist eine explizite Hervorhebun g von 
Hilfen zur häuslichen Gewalt für Frauen mit Handica ps 
nicht angezeigt. Als wichtig erscheint vielmehr die  
Erreichbarkeit der Hilfeangebote. Dies wird auf der  
Website durch die Übersetzungen in Leichte Sprache 
auf der Website erleichtert. 
 
 
Maßnahme 3 :  
Gezielte Weiterleitung der Informationen zum Thema „Gewalt gegen 
Frauen“ an Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie 
Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in Münster . 
 
 
Frauen-Notruf hat die Broschüre „Hilfe für 
Frauen und Mädchen bei sexueller 
Gewalt“ in leichter Sprache 
herausgegeben. Diese Broschüre wurde 
an die Einrichtungen und Dienste der 
Behindertenhilfe weitergegeben. Die Organisationen der 
Behindertenhilfe werden über Veranstaltungen des Ak Gegen Gewalt an 
Frauen informiert. Ferner erfolgt die Weiterleitung v on Informationen im 
Rahmen der Zusammenarbeit der Organisationen und Einrichtungen.  
 
 
 
 
 
5.15 Menschenhandel

- 22 - 
 
6. Handlungsfeld : Planung und 
nachhaltige Entwicklung 
6.1 Stadt- und Wirtschaftsent- 
wicklung / Nachhaltigkeit  
Alle Ämter des Dezernat III Planung, Bau und Marketing  
 
Ziel :  
Revision und ggf. Überarbeitung des Leitfadens frauenspezifische Be- 
lange in der Stadtplanung. 
 
Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung indivi- 
dueller Lebenslagen des Menschen. Dies bedeutet, dass 
genderspezifische Belange von Frauen und Männern 
ebenso wie spezifische Belange von beispielsweise Kin- 
dern, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen 
oder mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In 
der städtebaulichen Planung sind diese 
Betrachtungsweisen integraler Bestandteil. Insofern ist die "Revision" 
frauenspezifischer Belange und ihre Beachtung eine dynamische Dau- 
eraufgabe. 
 
 
Relevanz für frauenspezifische Belange hat auch das allgemeine The- 
ma "Sicherheit im öffentlichen Raum". Im April 2012 wurde aufgrund 
Beschluss des Kriminalpräventiven Rates ein Projekt zwischen Polizei 
Münster und Stadt Münster zum Thema "Kriminalprävention im Städte- 
bau" unter Federführung der Polizei ins Leben gerufen wurde. Exempla- 
risch sollen Delikt-auffällige Lagebilder unter dem Aspekt der städtebau- 
lichen Rahmenbedingungen ausgewertet werden, um daraus ggfs. Er- 
kenntnisse für die Planung des öffentlichen Raumes ziehen zu können. 
Auch dieses Projekt hat eine Relevanz für frauenspezifische Belange. 
Das Projekt ist angelaufen; derzeit laufen die Auswertungen für ein be- 
stehendes Quartier sowie für aktuelle Planungen.
 
6.2 Mobilität  
6.3 Arbeitsmarkt  
6.4 Umwelt  
 
6.5 Städtepartnerschaften 
Städtepartnerschaften und euro- 
päische wie internationalen Ko- 
operationen 
Amt für Bürger- und Ratsservice: 
 
Maßnahme 1 : Erhebung zum Thema Gleichstellung/zur Gleichstel- 
lungsarbeit in den Partnerstädten. 
 
Nach den ersten Kontakten ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild in 
den Partnerstädten. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf. 
Erste Anfragen haben ergeben, dass aufgrund der religiösen und kultu- 
rellen Vielfalt der Partnerstädte ein extrem unterschiedlicher Umgang 
mit dem Thema „Gleichstellung, Partizipation von Frauen“ gepflegt wird. 
Die Stabstelle „Europaangelegenheiten und Städtepartnerschaften“ hat 
in einigen Städten erneut nachgefragt und um weitere Informationen 
gebeten. Erwartungsgemäß wurde jedoch bestätigt, dass keine generel- 
le Zusammenfassung oder Einschätzung zum Thema möglich ist. Als 
Beispiel seien genannt:  
Monastir 
 – islamischer Hintergrund, Rolle der Frau teilweise über die 
Religion definiert, Frauenprojekte werden hier ganz anders verstanden 
als bei uns. 
York 
 – die Gleichbehandlung aller Bevölkerungsgruppen wird bis ins 
Detail gesetzlich geregelt. Laut Aussage des nicht-städtischen Büros, 
das sich um Genderfragen kümmert, hapert es aber an der Umsetzung 
der Gleichbehandlung im Alltag.  
Rishon LeZion 
 – laut Aussage mehrer Mitarbeiterinnen der Stadtverwal- 
tung Rishon LeZion hat sich das Thema überlebt. Das Frauenbüro der 
Stadt hat an Einfluss in den letzten Jahren verloren.

- 23 - 
 
Maßnahme 2 : Fachaustausch zwischen den Partnerstädten Münsters 
zum Thema „Gleichstellung“.   
 
Ein Fachaustausch mit ausgewählten Partnerstädten (z.B. York, Or- 
léans, Kristiansand, Lublin, Mühlhausen), in denen das Thema „Gleich- 
stellung“ ähnlich gewertet wird, wäre sehr interessant und könnte durch 
EU-Mittel wahrscheinlich gefördert werden, da dies für einige Program- 
me Förderschwerpunkt ist.  
 
Maßnahme 3 : Förderung von Praktika unter diesem Gesichtspunkt in 
den Partnerstädten. 
  
 
Eine Vermittlung erfolgt aktuell nur auf direkte Nachfrage von Interes- 
sierten, die fast ausschließlich weiblich sind. Eine Förderung ist daher 
nicht erforderlich – es muss vielmehr gezielt auf männliche Bewerber 
geachtet werden. 
 
Maßnahme 4 : Klärung der Frage, ob es für die Maßnahmen 1-3 EU-
Projekte zu diesem Thema gab bzw. aktuell gibt oder im 
Aktionszeitraum geben wird. Die anderen Maßnahmen – z.B. 
Schüler/innenaustausch – sollen weiterhin durchgeführt werden.   
 
Es gab und gibt verschiedene Programme auf EU-Ebene u. a. das 
Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ s. auch einschlägige 
Internetangebote (z. B. Gunda-Werner Institut der Heinrich-Böll-
Stiftung). Dabei geht der Fokus (mal mehr und mal weniger) über die 
reine Gleichstellungsfrage hinaus. 
In der neuen Förderperiode beginnend in 2014 wurde erneut in vielen 
der Aktionsprogramme die Förderung von Projekten zu dem Thema 
„Gleichstellung“ aufgenommen.  
 
Ressourcen:  
Für Maßnahme 2: Sachkosten für die Durchführung; eine Umsetzung 
aus dem laufenden Budget führt dazu, dass andere Maßnahmen auf 
dem Gebiet der Städtepartnerschaften nicht durchgeführt/gefördert 
werden können. Die anderen Maßnahmen werden durch eine 
Priorisierung im Rahmen der laufenden Arbeit berücksichtigt.

Aktionsplan 13-15

33929 Zeichen

- 1 - 
Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und 
Frauen auf lokaler Ebene 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zweiter Aktionsplan 2013 - 2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Am 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäi schen Charta zur 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler E bene“ beigetreten. 
Kurz darauf wurde er vom Rat der Stadt Münster beschlossen.  
 
Das Ergebnis des ersten Aktionsplanes belegt: Wir s ind in punkto 
Gleichstellung richtig gut. Sowohl die bereits vorh anden Maßnahmen und 
Strukturen wie auch der Prozess rund um den ersten Aktionsplan mit 
seiner Umsetzung unterstreichen, dass die Stadt Mün ster in den meisten 
der gleichstellungsrelevanten Handlungsfelder unser em Zeitgeist gerecht 
wird.    
 
Die Beiträge zum Aktionsplan veranschaulichen in ih rer Vielfalt, dass Gleichstellung im Tagesge- 
schäft der Stadtverwaltung kein Fremdwort ist, sond ern ganz selbstverständlich gelebt wird. Dass 
es sich dabei natürlich um einen laufenden Prozess handelt, der regelmäßig erneuert und hinter- 
fragt werden muss, versteht sich von selbst. 
 
In diesem Zeichen wird auch der zweite Aktionsplan zur Europäischen Charta stehen. Mit Blick auf 
die farbenfrohe Palette gleichstellungsorientierter  Maßnahmen und Angebote und im Interesse 
einer Profilierung einzelner Gleichstellungsziele k onzentriert sich der neue Aktionsplan auf die zu- 
kunftsorientierte Wirkung ausgewählter Projekte, di e weitere neue Impulse für die Gleichstellung in 
Münster setzen können.  
 
Für die engagierte und ambitionierte Mitarbeit aus der Verwaltung und den Kreisen der münster- 
schen Expertinnen und Experten bedanke ich mich, de nn zu einer erfolgreichen Gleichstellungsar- 
beit gehört: Kommunikation ist der beste Weg zum Er folg. So können gefühlte Unterschiede er- 
kannt und behoben werden. Denn erfolgreich gestalte n können Verwaltung und Politik Gleichstel- 
lungsarbeit nur durch die Bündelung des fachlichen Know-Hows, die richtigen Instrumente, die 
notwendigen Mittel und ein passgenaues Controlling.  
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

- 2 - 
Einführung 
 
Auch der zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Europ äischen Charta 
zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokal er Ebene in 
Münster wurde in einem partizipativen Prozess erarb eitet. Neben der 
Darstellung der für die Gleichstellung dauerhaft no twendigen 
Aufgaben und den in den Dezernaten entwickelten 
Aktionsschwerpunkten wurde erneut der Austausch mit  Vertreterinnen 
der Politik, den aktiven genderrelevanten Netzwerke n und den 
Vertreter/innen der Querschnittsthemen in Münster g esucht. Dies 
entspricht der in Münster geübten Praxis der Beteil igung und sichert 
den partizipativen Anspruch der Europäischen Charta:  
 
 AG Charta im Ausschuss für Gleichstellung, 
 BündnisFrauenArbeit, AK Alleinerziehende, Netzwerk e (häusliche) Gewalt, Arbeitsgemein- 
schaft Münsterscher Frauenorganisationen (AMF), AG 1 Gender - Mädchen und Jungen, 
Stadtweites Netzwerk Migration, MännerNetzWerk Münster,  
 Vertreter/innen der Querschnittsbereiche Integrati on, Inklusion und Demografischer Wandel  
 
In einem Workshop setzten sich diese Fachvertreteri nnen und -vertreter mit den Vorschlägen der 
Verwaltung auseinander, gaben Hinweise zu besondere n gleichstellungs- und frauenrelevanten 
Themen und Maßnahmen und entwickelten Ideen für neu e bzw. vertiefende Aufträge in den Hand- 
lungsfeldern der Chancengleichheit. Die Resultate d ieser Arbeit fließen in einzelne Bausteine des  
Aktionsplans bzw. in die laufende Gleichstellungsarbeit der Verwaltung ein.  
 
Die auf diese Weise von der Verwaltung und im Works hop zusammengetragenen Ziele und Maß- 
nahmen wurden den Handlungsfeldern zugeordnet und mit Vorschlägen für Verantwortlichkeiten in 
der Verwaltung versehen.  
 
Ergebnis dieses Prozesses ist der hier vorgelegte Entwurf für den zweiten Aktionsplan. 
 
Der Aktionsplan ist so strukturiert, dass er  
 
 die in der Charta benannten Handlungsfelder skizzi ert, 
 kurz wesentliche in Münster vorhandene Arbeitsansä tze zu den einzelnen Handlungsfel- 
dern benennt,  
 Leistungen und Daueraufgaben beschreibt, die zu de n Zielen des jeweiligen Handlungs- 
felds beitragen und damit zum Aktionsplan gehören, 
 neue Aktionsschwerpunkte formuliert.  
 
Grundsätzlich sind in diesem Aktionsplan nur solche  Projekte benannt, die im Rahmen des städti- 
schen Haushalts mit „Bordmitteln“ erbracht werden k önnen. Sollten im Rahmen der Umsetzung 
der Maßnahmen weitere Finanzmittel erforderlich wer den, ist jeweils ein gesonderter Ratsbe- 
schluss notwendig. 
 
Der zweite Aktionsplan bietet mit der Fixierung von  Daueraufgaben zum einen Kontinuität im 
gleichstellungspolitischen Handeln, zum anderen nut zt er die Chance mit ausgewählten Projekten 
und Aufträgen, gezielt neue Impulse für Münsters We g zur Chancengleichheit zu setzen. Die Aus- 
wahl der Inhalte, ihre Qualität und die breite Pale tte der einbezogenen Akteure und Akteurinnen 
unterstreichen, dass Verantwortung für Gleichstellu ng eine Querschnittsaufgabe ist, zu der ein 
Anspruch an Selbstverständlichkeit und die Anforderung an fachliche Kompetenz gehören.  
 
 
 
Martina Arndts-Haupt      
Leiterin des Frauenbüros

- 3 - 
 
1. Die politische Rolle der Kommune 
 
Zu diesem Handlungsfeld gehören u. a die Förderung der Partizipation von Frauen, eine ausge- 
wogene Beteiligung von Männern und Frauen, die Zusa mmenarbeit mit Partnerinnen und Partnern 
zur Förderung der Gleichstellung und der Abbau von Geschlechterstereotypen. 
 
Rat und Verwaltung der Stadt Münster nutzen zahlrei che (rechtliche) Möglichkeiten zur Förderung 
der Partizipation: Dazu gehören die Fragestunde des  Rates, der Bürgerhaushalt, der Jugendrat, 
die kommunale Seniorenvertretung, der Integrationsr at sowie entsprechende Kampagnen und Bil- 
dungsangebote im Rahmen der Arbeit des städtischen Frauenbüros, der Koordinierungsstelle für 
Behindertenfragen mit der Arbeitsgruppe ‚Frauen mit Behinderungen’, der Koordinierungsstelle für 
Migration und interkulturelle Zusammenarbeit und der VHS. 
 
 
Die folgenden beiden Aufgaben stellen wichtige Beit räge zur Verbesserung der Partizipationsmög- 
lichkeiten dar und werden deshalb als Daueraufgabe im Sinne der Charta betrachtet. 
 
 
Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/innen 
 
Die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung für Mandatsträger und  
- trägerinnen für Kinderbetreuung und zur Betreuung  zu pflegender Angehöri- 
ger wird jeweils zu Beginn der Ratsperiode und bei Mandatswechseln über 
ein Informationsblatt bekannt gemacht. Das Informat ionsblatt enthält auch 
Hinweise auf weitere in Münster vorhandene Unterstützungsleistungen. 
 
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
Paritätische Besetzung von Gremien 
 
In allen Beschlussvorlagen 
des Rates, mit denen 
Gremienbesetzungen vorge-
nommen werden, wird § 12 
LGG benannt und werden die 
Ratsmitglieder sowie die 
entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien 
auf die Vorgaben aufmerksam gemacht. 
Wenn Vorschlagslisten dennoch kein ausge-
wogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, 
wird die „Entsendestelle“ nochmals erinnert. 
Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln 
bestehen jedoch nicht. Die Landesregierung 
ist derzeit bestrebt das Thema Gremien-
besetzungen im Rahmen der Novellierung des LGG neu zu strukturieren. 
 
Verantwortlich: Amt für Bürger- und Ratsservice

- 4 - 
 
2. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung  
 
In diesem Handlungsfeld geht es u. a. um  den  Abbau von Geschlechterstereotypen, Informations- 
und Anhörungsrechte, Gender Assessment (Bewertung g eschlechtsspezifischer Auswirkungen) 
und das Problem vielfältiger Diskriminierungen und Benachteiligungen 
 
Der Abbau von Geschlechterstereotypen gehört zu den  Aufgaben, denen sich insbesondere das 
Frauenbüro in Kooperation mit den Fach- und Quersch nittsämtern regelmäßig widmet. Die ge- 
schlechterdifferenzierte Darstellung und Ausgestalt ung städtischer Maßnahmen und Projekte im 
Rahmen der Querschnittsaufgabe „Gleichstellung“ und das Ziel der geschlechtersensiblen Ausges- 
taltung des Haushalts gehören ebenso dazu wie entsp rechende Hilfestellungen bei der Anwen- 
dung einer geschlechtergerechten Sprache.   
 
 
Geschlechterdifferenzierte Datenerfassung und –verarbeitung 
 
Die Statistikdienststelle der Stadt Münster erfasst  alle Daten – soweit 
möglich - geschlechterdifferenziert und bereitet di ese unter Berück-
sichtigung des Datenschutzes in ihren Publikationen entsprechend auf.  
 
Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplan ung und Verkehrsplanung und alle Vor- 
lagenersteller/innen 
 
Geschlechtergerechte Sprache 
 
Für Presseinformationen, Print- und Onlinepublikati onen, die vom Pres- 
seamt laufend verfasst oder redigiert werden, gelte n die Maßstäbe einer 
geschlechtergerechten Sprache im Sinne der Publikation „fair formuliert“. 
 
Verantwortlich: Presseamt 
 
Gender Budgeting 
 
Das Gender Budgeting-Verfahren im städtischen Haush alt wird stetig wei- 
terentwickelt. 
 
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Finanzen, Bete iligungs- und Vermögensmanage- 
ment 
 
 
Interkommunaler Austausch Gender Budgeting 
 
Im Aktionszeitraum wird auf der Ebene eines interko mmunalen Austauschs ein 
Workshop zu praktischen Fragen des Gender Budgeting  durchgeführt. Dieser 
Erfahrungsaustausch und die damit verbundene fachli che Vertiefung einzelner 
inhaltlicher Fragestellungen tragen zur Profilierun g des Prozesses, der  
Qualifizierung der Akteurinnen und Akteure sowie zu  einer besseren 
Wirkungsorientierung der angestrebten Ziele bei. 
 
 
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen in Kooperation mit dem Frauenbüro

- 5 - 
 
 
Eine ganzheitliche Bewertung geschlechtsspezifische r Wirkungen von Maßnahmen und Konzep- 
ten braucht auch fachliche Kenntnisse und Informati onen zur Bewertung der gleichstellungsrele- 
vanten Bedürfnisse von Männern und Jungen. Mit diesem Themenfeld befasst sich der  
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats Oberbürgermeister 
 
Männer und Jungen in der Gleichstellung 
 
Die fachliche Notwendigkeit und die strukturellen u nd inhaltlichen 
Möglichkeiten, männer- und jungenbezogene Aufgaben und Ziele 
bedarfsorientiert abgesichert und systematisch in d ie Gleichstellungsarbeit 
einzubinden, werden geprüft.  
Es werden eine Aufgabenbeschreibung und mögliche or ganisatorische und 
personelle Lösungsvorschläge für eine zielgerichtet e Männer- und 
Jungenarbeit im Rahmen der Querschnittsaufgabe Gleichstellung entwickelt. 
 
Verantwortlich: Frauenbüro in Zusammenarbeit mit AG 1 Gender und MännerNetzWerk Münster 
 
 
 
 
 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Expertinn/en-Workshops am 10. September 2013 
 
 
 
 
 
 
 
Workshop-Arbeit

- 6 - 
 
3. Die Kommune als Arbeitgeberin 
 
In diesem Handlungsfeld sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauenförderung und 
die Interkulturelle Personalentwicklung von besonderer Bedeutung. 
 
Die Herstellung von Chancengleichheit, Frauenförder ung und die Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf sind gesetzlich verankerter und mit fachliche r Überzeugung getragener Bestandteil der Leis- 
tungen des Personal- und Organisationsamtes und des  Frauenbüros. Neben den Aufgaben nach 
dem Landesgleichstellungsgesetz gehören dazu zahlre iche Projekte und Konzepte wie die Flexibi- 
lisierung der Arbeitszeit, die Einführung und der A usbau der Telearbeit, das Rückkehrkonzept für 
Beurlaubte, Kinderbetreuungsangebote, Fortbildungen, Mentoring und vieles mehr.  
 
Mit der Zertifizierung des audit berufundfamilie wu rden insbesondere die Regelungen im Bereich 
der Vereinbarkeit gewürdigt. Eine Reauditierung ist vorgesehen.   
Ziele der interkulturellen Personalentwicklung wurd en im Rahmen der Verabschiedung des Migra- 
tionsleitbilds beschrieben und ebenfalls mit Projekten unterlegt.  
Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Rechte v on Menschen mit Behinderungen und Maßnah- 
men zur Inklusion, denen sich die Stadt im Aktionsp lan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat. 
 
 
 
 
Zur Rolle der Kommune als Arbeitgeberin gehören folgende ständige Aufgaben: 
 
Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan 
 
Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes wird alle drei 
Jahre das Programm für Chancengleichheit/Frauenförd erplan mit quantitati- 
ven und qualitativen Zielen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Verantwortlich: Personal- und Organisationsamt 
 
Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen 
 
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften legen je weils zum Programm für 
Chancengleichheit/Frauenförderplan Berichte über ei gene frauenfördernde 
Maßnahmen vor. 
 
Verantwortlich: Amt für Finanzen und Beteiligungen

- 7 - 
 
 
Mehr Chancengleichheit für Frauen wird 
auch durch den besseren Zugang zu män-
nerdominierten Berufsfeldern geschaffen. 
Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr 
Münster sind zurzeit noch keine Frauen 
beschäftigt. Deshalb ist das Vorhaben, 
durch neue zielgruppenorientierte Angebote 
in der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr 
einen verbesserten Zugang für Frauen zu 
schaffen, der 
 
 
 
 
 
 
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bürgerservice,  Personal, Organisation, Ordnung, 
Brandschutz und IT 
 
Frauen in der Feuerwehr 
 
Auf der Homepage der Feuerwehr Münster wird ein eig enes Angebot zum Thema 
"Frauen in der Feuerwehr" installiert.  
 
Hier sollen  
 
Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen un d zum Auswahlverfahren 
der Berufsfeuerwehr gegeben, 
durch Einsatz- und Übungsbilder von Frauen aus dem Bereich der Freiwilligen 
Feuerwehr bzw. der Jugendfeuerwehr Münster positive  bzw. interessante Eindrü- 
cke vermittelt und  
ein Text, der sich zur Mitwirkung von Frauen in der  Feuerwehr Münster äußert, 
platziert werden.  
 
In den Jahren 2014 und 2015 sollen Veranstaltungen für junge Frauen in Hand- 
werksberufen und weibliche Mitglieder der Freiwilli gen Feuerwehren (auch aus der 
Stadtregion) in Kooperation mit den Berufschulen, d en Kammern und Innungen 
angeboten werden. Der Charakter der Veranstaltung sollte in etwa dem "Girls’Day" 
entsprechen, jedoch der Altersgruppe angepasst sein . Bei einem Erfolg der Ver- 
anstaltung soll das Angebot verstetigt und ggf. intensiviert werden.  
 
Verantwortlich: Berufsfeuerwehr und Dezernat I

- 8 - 
 
4. Die Kommune als Auftraggeberin 
 
Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der G leichberechtigung durch Vergabeentschei- 
dungen und Verträge. 
 
Die rechtliche Verpflichtung und damit einhergehend die Möglichkeit soziale und gleichstellungspo- 
litische Aspekte in öffentliche Auftragsvergaben zu berücksichtigen, besteht in NRW seit Mai 2012. 
Die für den dort verankerten §19 „Frauenförderung“ erlassene Rechtsverordnung gilt seit Juni 
2013. Die Stadt Münster hat die daraus resultierend en Verpflichtungen bereits in ihre Geschäfts- 
bedingungen eingearbeitet. 
 
Frauenförderung durch Vergabeentscheidungen 
 
Die Verwaltung passt ihre Rahmenbedingungen den akt uellen gesetzlichen 
Vorschriften an und beobachtet die weitere Entwickl ung auf dem Gebiet des 
Vergaberechts. Die neuen Bedingungen werden entspre chend den Vorgaben 
bei jeder Vergabeentscheidung berücksichtigt. Hierz u gehört auch die nach- 
haltige Beachtung der Anwendung des §19 TVgG NRW. 
 
 
Verantwortlich: alle mit der Durchführung eines Ver gabeverfahren und der Vergabeent- 
scheidung Beauftragten der Stadt, Zentrales Justizi ariat (Rechtsvorschriften, Ausschrei- 
bungen), Personal- und Organisationsamt (organisato rische Umsetzung, Prozessmoderati- 
on, städt. Vergaberichtlinien), Amt für Wirtschaftl ichkeitsprüfung und Revision (im Rahmen 
seiner Beteiligung nach den städt. Vergaberichtlinien bzw. bei Prüfung von Vergaben)

- 9 - 
 
5. Die Kommune als Dienstleisterin 
 
Dieses Handlungsfeld umfasst die breite Aufgabenpal ette der kommunalen Daseinsvorsorge. 
Schul- und Bildungsbereich, Berufswahl, Politische Bildung, NeubürgerInnen, Schulorganisation, 
Gesundheit, Soziale Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege, Armut, Menschen mit Migrationsvorgeschich- 
te, Wohnen, Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur, Sich erheit, Nahverkehrsplanung, Geschlechterspe- 
zifische Gewalt, Menschenhandel. 
 
Ziele und Daueraufgaben zu einer Auswahl gleichstel lungsrelevant wichtiger Aufgaben werden im 
Folgenden dargestellt  
 
Die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist eine wesentliche Grundlage für ein selbstbe- 
stimmtes chancengleiches Leben. Wichtige Weichen we rden dafür bereits bei der Berufswahl ge- 
stellt. Mit dem Girls’Day, dem Mädchenmerker als Sc hülerinnenkalender und dem Jungentag so- 
wie mit weiteren Konzepten steht dieser Aspekt regelmäßig im Fokus.  
 
 
Geschlechtersensibler Übergang Schule - Beruf 
 
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW sieht die Ein führung eines trans- 
parenten, geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule - Beruf in 
NRW“ mit klaren Angebotsstrukturen vor. Im Bereich der Stabsstelle „Über- 
gang Schule - Beruf“ werden die für diesen Auftrag notwendigen, koordinie- 
renden, planerischen und konzeptionellen Arbeiten entsprechend aufbereitet. 
 
Verantwortlich: Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute V ersorgung, Erziehung und Bildung von Kindern 
stellen wesentliche Grundlagen zur Chancengerechtig keit dar. Diese Ziele bilden einen wichtigen 
Baustein der Leistungen der Verwaltung für Familien, Kinder und Jugendliche. 
 
Kinderbetreuung 
 
Der bedarfsgerechte Ausbau der U3-Kindertagesbetreu ung gehört zu den 
vorrangigen Zielen der Stadt 
 
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

- 10 - 
 
Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit 
 
Die Vermittlung von Genderkompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendar- 
beit ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, die i m Rahmen von Fachtagun- 
gen und Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenom- 
men wird. 
 
Verantwortlich: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Wohnungsversorgung ist eine wichtige Grundlage für eine unabhängige und sichere Existenz. 
Deshalb stellt Wohnraum für Frauen in schwierigen L ebenssituationen eine besonders wichtige 
Leistung dar.  
 
Wohnen 
 
Schwangere Frauen und Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Un- 
terkunft gefunden haben, werden bei der Wohnungssuc he vorrangig berück- 
sichtigt und haben eine hohe Dringlichkeitsstufe. 
 
Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen 
 
 
Auch der geschlechtersensible Umgang mit 
dem Zugang zu und den Erwartungen und 
Leistungen im kulturellen Bereich sind ein 
wichtiges Anliegen für die 
Querschnittsaufgabe „Gleichstellung“ in 
Münster. Folgende Daueraufgaben stellen 
dafür Eckpfeiler dar: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frauen- und Geschlechtergeschichte 
 
Es werden regelmäßig Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu un- 
terschiedlichen Themen der Frauen- und Geschlechter geschichte der Stadt 
vorgestellt.   
 
Verantwortlich: Stadtarchiv 
 
 
Geschlechterforschung 
 
Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterforschu ng im Rahmen von 
Ausstellungen und Publikationen berücksichtigt. 
 
Verantwortlich: Stadtmuseum

- 11 - 
 
 
Insbesondere in der Arbeit der Gesundheitskonferenz  hat sich die Stadt Münster mit Aspekten 
geschlechterdifferenzierter Wahrnehmung von Gesundh eit befasst. Hierzu gehörten u.a die Hand- 
lungsempfehlungen zu „Gesundheit und Gewalt“ sowie eine geschlechterdifferenzierte Betrach- 
tung im Rahmen des Bündnisses gegen Depression.
  
 
Mit dem ersten Aktionsplan wurden mögliche Aspekte des Themas Männergesundheit für Münster 
erstmals skizziert. Die Analyse wichtiger Aspekte d er Männergesundheit und die Entwicklung von 
Handlungsempfehlungen werden deshalb  
 
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Recht, Soziale s, Integration, Gesundheit, Umwelt- 
und Verbraucherschutz 
 
Männergesundheit 
 
Der Bericht des Robert-Koch-Instituts zum Thema „Mä nnergesundheit“ wird 
voraussichtlich bis Ende 2013 vom Bundesministerium  für Gesundheit 
veröffentlicht. Grundlage der Berichterstellung ist  es u. a., Gesundheit von 
Männern im Vergleich zu der von Frauen geschlechterdifferenziert darzustellen. 
Themenschwerpunkte sind u. a.: Was beeinflusst die Gesundheit von Männern, 
wie gesund lebt „Mann“? Fragen zu Lebensformen und Gesundheit, Arbeit und 
Gesundheit, Belastungen und Risiken werden im Beric ht mit aufgegriffen. 
Dabei sollen repräsentative Daten und Informationen  zur Männergesundheit al- 
ler Altersgruppen zusammen geführt und Forschungslücken aufgezeigt werden.  
 
Der Bericht wird, soweit es die Datenlage und Infor mationen vor Ort hergeben, 
mit der Fokussierung auf die gesundheitliche Situat ion von Männern in Münster 
gesichtet. Dabei identifizierte Übereinstimmungen, Unterschiede bzw. Abwei- 
chungen werden unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für  die kommunale Ge- 
sundheitsvorsorge bewertet und ggf. Empfehlungen zu r weiteren Aufbereitung 
vorgeschlagen. Konkrete Handlungsempfehlungen und M aßnahmen werden 
dabei in enger Zusammenarbeit mit den jeweils fachl ich beteiligten örtlichen Ak- 
teuren im Rahmen eines Prozesses entwickelt und umgesetzt.  
 
Im Sinne einer geschlechtersensiblen 
Vorgehensweise werden die jeweils 
beschriebenen Handlungsbereiche, 
soweit sie auch für die Frauen-
gesundheit eine besondere Relevanz 
haben, auch aus dieser Sicht betrach-
tet.  
 
Einhergehend mit der inhaltlichen 
Ausgestaltung der Maßnahmepla-
nungen im Rahmen dieses Aktionsplans werden diese a uch in die Kommunale 
Gesundheitskonferenz eingebracht. Dabei soll gemein sam mit Unterstützung 
des Gesunde Städte-Sekretariates, das zu diesem The ma auch überregionale 
Kontakte pflegt, nach geeigneten Fördermitteln für Projektarbeiten gesucht 
werden. Die Stabstelle Europa beim Amt für Bürger- und Ratsservice wird unter 
dem Aspekt der Fördermittelakquise einbezogen. 
 
Verantwortlich: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten

- 12 - 
 
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport  
 
Chancengleichheit und Frauenförderung im und durch Sport in der Stadtgesellschaft voran zu 
bringen, ist eine Aufgabe, der sich sowohl die Spor tverwaltung als auch der Stadtsportbund Müns- 
ter e. V. und viele Sportvereine eigenverantwortlic h in unterschiedlichen Aspekten und mit Projek- 
ten immer wieder stellen. Die Förderung von Frauen-  und Mädcheninteressen im Sport trägt zu 
einem ganzheitlichen Konzept von Frauenförderung be i - wichtige gesellschaftliche Bereiche für 
Frauen werden erschlossen und die Möglichkeit zum s elbst erarbeiteten Erfolg unterstützt die Ent- 
wicklung von Selbstbewusstsein und unabhängigem eig enständigen Handeln. Insofern trägt Frau- 
enförderung im Sport zur positiven Veränderung der Stadtgesellschaft bei.  
 
Chancen für Mädchen im Sport - Breitensport und Tal entförderung, Fußball 
und Boxen 
 
Breitensport und Talentförderung haben bei der Förd erung von Chancengleichheit 
im und durch den Sport jeweils eine eigenständige F unktion. Frauenförderung ist 
dabei sowohl ein Auftrag für den Breitensport, als auch eine Herausforderung für 
den Spitzensport und die Talentförderung auch und g erade in nicht frauen- 
dominierten Sportarten. Deshalb werden im Aktionsze itraum beide Bereiche unter 
dem Aspekt der Mädchenförderung in den Blick genommen.  
 
1. Mädchen an den Ball - Mädchenfußball nach der Grundschule  
Mädchen haben Interesse am aktiven Fußball, nicht nur bei EM und WM. Während 
in der Grundschule zunächst viele Mädchen in gemisc hten Gruppen kicken, wech- 
seln sie häufig in der weiterführenden Schule in an dere Sportarten u.a., weil es 
nicht genügend Mädchenmannschaften gibt oder die Sp ortart zu wenig beworben 
wird. Die Rahmenbedingungen für eine kontinuierlich e und nachhaltige Arbeit im 
Mädchenfußball sollen optimiert werden, damit für Mädchen nach der 4. Klasse die 
Teilnahme in Mädchenmannschaften möglich ist bzw. bleibt. Als Anreiz und um die 
Schulen und Sportvereine für das Thema der Mädchenf örderung im Fußball zu 
sensibilisieren, richtet das Sportamt ein stadtweit es Mädchenfußballturnier für die 
Grundschulen aus. Im Anschluss erhebt es bei den Tr ägern der Münsteraner 
Sportangebote, den Sportvereinen, die Wirkung diese r Aktion auf die Nachfrage 
nach Mädchenfußballangeboten bzw. auf die Vereinsst ruktur. Das Sportamt unter- 
stützt die Sportvereine mit Nachholbedarf, bzw. die  Projektbegleitung zur dauer- 
haften Angebotsinstallierung wünschen.  
Verantwortlich : Sportamt mit ausgewählten Sportvereinen 
2. Nie das Handtuch werfen – weibliche Boxtalente in Münster  
Boxsport für Jugendliche hat in Münster u. a. im Ra hmen der bundesweit bekann- 
ten Projektarbeit von Telekom Post-Sportverein 1930  e. V. und dem mehrfach 
überregional ausgezeichneten Projekt „Farid’s Quali fighting“ wachsenden Zulauf 
und findet zunehmend große Beachtung. Durch die int ernationalen Boxerfolge der 
Münsteranerinnen Schiba Esmailpour und Darlene Jörl ing wird auch die Chance 
auf eine sportliche und evtl. berufliche Zukunft fü r weibliche Talente in den Blick 
gerückt. Die Popularität des Boxsports durch diese Erfolge und die Vorbildfunktion 
der Münsteraner Boxerinnen sollen genutzt werden, u m bei den im Bereich des 
Boxsports tätigen Akteuren den Blick für die Talent suche bei den Mädchen im 
Boxsport zu schärfen. Der Telekom-Post-Sportverein kooperiert dazu mit der 
NRW-Sportschule am Pascal-Gymnasium und dem Sportam t. Im Rahmen von be- 
stehenden Strukturen und mit Veranstaltungen sollen  hier mögliche Maßnahmen 
und Konzeptideen zusammengetragen werden.  
 
Verantwortlich: Sportamt und Telekom-Post-SV 1930 e. V.

- 13 - 
 
Ein sicherer und angstfreier Aufenthalt im öffentli chen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zu 
Selbstbestimmung und Mobilität und damit zur Förder ung von Chancengerechtigkeit. Dieses Ziel 
von Planung ist deshalb eine Daueraufgabe. 
 
 
Sicherheit in Grünanlagen 
 
Bei allen anstehenden Planungen für 
Grünanlagen werden die Rahmen-
bedingungen berücksichtigt, die sich 
aus der Umsetzung der Charta (im 
Schwerpunkt der Aspekt Sicherheit) 
ergeben. Bei bestehenden Grünanlagen ist das Amt 
darum bemüht, notwendige Anpassungen im Rahmen 
der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen 
 
Verantwortlich: Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
Eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu gleic hen Chancen ist ein gewaltfreies Leben. In 
Münster werden drei Frauenhäuser, verschiedene Bera tungsstellen für Frauen und weitere Ange- 
bote zur Unterstützung von Gewalt betroffener Fraue n und Kinder sowie Angebote für gewalttätige 
Männer gefördert. Die gemeinsame Arbeit an der Bewu sstseinsbildung für dieses Thema, die ste- 
tige Verbesserung der Zusammenarbeit um die Wirkung  der Hilfen zu erhöhen und den sich än- 
dernden Rahmenbedingungen anzupassen stellt eine Da ueraufgabe für die Verwaltung und alle in 
dem Bereich Tätigen dar. 
 
Gewalt gegen Frauen 
 
Kontinuierliche Weiterführung der Netzwerkarbeit aller beteiligten Institutionen 
und Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Projekt en zur Bekämpfung der 
Ursachen und Folgen häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt 
 
Verantwortlich: Frauenbüro in Kooperation mit den Netzwerken 
 
 
Barrierefreier Zugang zu Hilfen gegen Gewalt 
 
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der  Beratungsstellen im Rah- 
men von Komm Münster und auf der Internetseite zum Gewaltschutzgesetz 
werden regelmäßig aktualisiert. 
 
Verantwortlich: Sozialamt und Frauenbüro 
 
Informationen für Menschen mit Behinderungen 
 
Gezielte Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frau en“ werden regelmä- 
ßig im Rahmen der Netzwerkarbeit an Menschen mit Be hinderungen und Ein- 
richtungen und Dienste der Behindertenhilfe weitervermittelt. 
 
Verantwortlich: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation mit den Netzwerken

- 14 - 
 
6. Handlungsfeld: Planung und nachhaltige Entwicklung 
 
Zu diesem Handlungsfeld gehören die Bereiche Stadt-  und Wirtschaftsentwicklung/Nachhaltigkeit, 
Mobilität, Arbeitsmarkt, Umwelt, Städtepartnerschaf ten und europäische wie internationale Koope- 
rationen. 
 
 
Gleiche Chancen im Beruf und auf dem Arbeitsmarkt h erzustellen sind Ziele, die durch zahlreiche 
Kooperationen und Unterstützungsarbeit im Rahmen de r laufenden Verwaltungsarbeit verfolgt 
werden. Dazu gehören die zielgruppenspezifischen An gebote des Jobcenter wie der Arbeitsver- 
waltung, die finanzielle Förderung der Kontaktstelle Frauen und Beruf sowie spezielle Angebote für 
Existenzgründerinnen bei der Wirtschaftsförderung. Das Netzwerk BündnisFrauenArbeit widmet 
sich besonders der Informationsarbeit und Bewusstse insbildung im Bereich der Unterstützung von 
Berufsrückkehrerinnen und der geringfügig Beschäftigten.  
 
 
 
Der Arbeitsmarkt in Münster weist durch seine Diens tleistungsstruktur traditionell einen hohen An- 
teil weiblicher Beschäftigter auf. Dennoch fällt au f, dass die Präsenz weiblicher Führungskräfte in 
münsterschen Unternehmen gering erscheint. Besorgni serregend - vor allem auch hinsichtlich der 
demographischen Entwicklung, der Chancen auf unabhä ngige Lebensgestaltung von Frauen und 
ihren Kindern sowie der Risiken der Altersarmut für  die Betroffenen wie für die Kommune -  ist der 
hohe Anteil geringfügig beschäftigter Frauen: Fast jede 5. berufstätige Frau in Münster befindet 
sich in prekärer Beschäftigung. Gleichzeitig sind v or allem die mittelständischen Unternehmen und 
Handwerksbetriebe in Sorge wegen des sich abzeichnenden Fachkräftemangels. 
 
Aktions-Vorschlag aus dem Expertinn/en-Workshop:  
 
In den Blick gerückt: Die Ressource weibliche Arbeitskraft 
 
Gemeinsam mit beteiligten und verantwortlichen Akte urinnen und Akteuren am 
münsterschen Arbeitsmarkt (Kammern, Wirtschaftsförd erung Arbeitsagentur, 
Jobcenter, Beratungsinstitutionen etc.) sollen die Ursachen und lokalen 
Rahmenbedingungen (Rollenstereotype, Familienfreund lichkeit, Einbeziehung 
von Frauen mit Migrationsvorgeschichte, betrieblich e Kinderbetreuung u. a.) 
folgender frauenpolitischer Handlungsfelder analysi ert und Vorschläge für 
geeignete Maßnahmen entwickelt werden: 
 
 Wege aus der prekären Beschäftigung 
 
 Frauen in Führung in Münsters Wirtschaft 
 
 Ein Weg zur Verhinderung von Fachkräftemangel - ge schlechterdifferen- 
ziert denken! 
 
Ziel ist es, alle Akteurinnen und Akteure am Arbeit smarkt für die Themen zu 
sensibilisieren, gute Beispiele darzustellen, ggf. modellhafte, aber auch struk- 
turbezogene Lösungsvorschläge zu erarbeiten und zu erproben. 
 
 
Verantwortlich: Das Frauenbüro bereitet gemeinsam m it weiteren Akteurinnen und Akteuren ein 
erstes Rundtischgespräch vor

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Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheitliche Betrachtung individueller 
Lebenslagen des Menschen. Dies bedeutet, dass gende rspezifische Belange 
von Frauen und Männern ebenso wie spezifische Belan ge von beispielsweise 
Kindern, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderu ngen oder mit 
Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In der städtebaulichen Planung 
sind diese Betrachtungsweisen integraler Bestandtei l. Insofern ist die "Revision" 
frauenspezifischer Belange und ihre Beachtung eine dynamische Daueraufgabe. 
 
Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
Stadtentwicklung, stadtteilorientierte und städteba uliche Planungen sind für 
den Lebensalltag der Menschen in unserer Stadt von großer Bedeutung. Mo- 
bilität, Erreichbarkeit, Urbanität und Sicherheit i m eigenen Lebensumfeld sind 
für alle Menschen wichtige Lebensbedingungen. An ge planten Veränderun- 
gen ihres Lebensumfeldes sollen und wollen die Mens chen daher frühzeitig 
beteiligt werden. Es ist jedoch allgemeine Erfahrun g, dass allein mit den 
gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Bürgerbet eiligung nicht alle Men- 
schen erreicht werden. 
 
In Münster wird daher bereits seit vielen Jahren ein sehr breites Spektrum an Beteiligungsformaten 
weit oberhalb der gesetzlichen Anforderungen vom Am t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung praktiziert. Aus dem breiten Spektrum von der klassischen Bürgeranhörung über die 
online-Beteiligung, Ausstellungen, Foren und Worksh ops bis zu Stadtteilveranstaltungen und 
Stadtteilgesprächen im Quartier u.v.m. werden auf d en Einzelfall jeweils zugeschnittene Beteili- 
gungsmethoden angewandt. 
 
Die Ansprache aller Menschen steht dabei im Vorderg rund. Aber es werden auch Verfahren an- 
gewandt, die sich je nach Planungsrelevanz auch an spezifische Zielgruppen wenden. So wurden 
Erfahrungen mit zielgruppenspezifischen vor-Ort-Gesprächen zum Beispiel für Kinder und Jugend- 
liche und für Seniorinnen und Senioren zuletzt aktu ell im Sommer 2013 gemacht. Die besonderen 
zielgruppenspezifischen Methoden und Verfahren gehö ren nicht zum Standardrepertoire, sondern 
werden in begründeten Einzelfällen angewandt. Neben  dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- 
nung, Verkehrsplanung praktiziert insbesondere das Tiefbauamt als weiteres Amt des Dezernates 
III ebenfalls ein breites Beteiligungsspektrum. 
 
Aktionsschwerpunkt des Dezernats für Planung, Bau und Marketing 
 
Beteiligungsmethoden und –formate 
 
Das breite Spektrum an Beteiligungsmethoden und –fo rmaten wird dauerhaft auf hohem Niveau 
beibehalten. Dabei werden unter Beachtung der perso nellen und finanziellen Ressourcen auch 
zielgruppenspezifische Beteiligungsformen angewandt , soweit sich städtebauliche Planungen auf 
spezifische Zielgruppen besonders auswirken können. 
 
Des Weiteren sollen signifikante Erfahrungen aus de m unter Federführung der Polizei Münster in 
Kooperation mit der Stadt Münster laufenden Pilotpr ojekt „Kriminalprävention im Städtebau“ Ein- 
gang in die tägliche Planungspraxis finden (vgl. hierzu Aktionsplan 2011 – 2013, Pkt. 6.1). 
 
Verantwortlich: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Beschlussvorlage

6100 Zeichen

V/0636/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 
Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013 - 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Umsetzung des Aktionsplan 2011 – 2013 zur Kenntnis 
(Anlage 1). 
2. Der Aktionsplan 2013 bis 2015 zur Umsetzung der „Europäischen Charta zur Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ wird beschlossen (Anlage 2).  
3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pro-
jekte bis 2015 zu realisieren. 
4.  Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf des Zeitraums einen Abschlussbericht und 
eine Fortschreibung vorzulegen. 
5.  Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wird über die Beschlussfassung in 
Kenntnis gesetzt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Entsprechend der durch die Haushaltskonsolidierung gesetzten notwendigen finanziellen Vorga-
ben sind die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans im Rahmen der vorhandenen 
Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollte im Laufe des Aktionszeitraums bei der Um-
setzung einzelner Maßnahmen oder Projekte ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, wird dar-
über gesondert entschieden. 
 
 
Begründung: 
Am 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern 
und Frauen auf lokaler Ebene“ beigetreten. Der Aktion splan 2011 bis 2013 wurde vom Rat am 
19.10.2011 beschlossen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0636/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.11.13 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0636/2013 
 
Sowohl die Bestandsaufnahme der gleichstellungspolitisch wirksamen Maßnahmen und Strukturen 
im Vorfeld des ersten Aktionsplans wie auch der Prozess zur Umsetzung belegen, dass die Stadt 
Münster in den meisten der gleichstellungsrelevanten Handlu ngsfelder zahlreiche Leistungen, An-
gebote und Standards aufweist. 
 
In den Aktionsplan 2011 - 2013 wurden von fast allen städtischen Ämtern insgesamt ca. 50 ve r-
schiedene Maßnahmen und Projekte eingebracht, die auf vielfältige Weise zur Verbesserung der 
Chancengleichheit in Münster, zu einer breiteren Wahrnehmung des Aufgabenfelds Gleichberec h-
tigung und praktische Hilfen für besondere Zielgruppen beitr agen und in Einzelaspekten auch wei-
ter verfolgt werden . Der Aktionsplan veranschaulicht gleichzeitig, dass es sich bei der gleichste l-
lungsorientierten Ausrichtung der Arbeit in der Stadtverwaltung um einen laufenden Prozess ha n-
delt, der regelmäßig erneuert werden muss.  
 
Dieses Ziel verfolgt der zweite Aktionsplan. Mit Blick auf die bereits vielgestaltige Palette gleich-
stellungsorientierter Maßnahmen und Angebote und im Interesse einer deutlichen Profilierung ei n-
zelner Gleichstellungsziele sowie einer ressourcenschonenden Wahrnehmung der Aufgaben ko n-
zentriert sich der neue Aktionsplan auf Aufgabenschwerpunkte. In d er Verwaltung haben die ei n-
zelnen Dezernate jeweils in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle die vorgesehenen Ma ß-
nahmen ausgewählt.  
 
In den Prozess eingebunden wurden im Rahmen eines Workshops  
 
die genderrelevanten Netzwerke BündnisFrauenArbeit, A K Alleinerziehende, Netzwerke 
gegen (häusliche) Gewalt,  Arbeitsgemeinschaft Münsterscher Frauenorganisationen 
(AMF), AG 1 Gender - Mädchen und Jungen, Stadtweites Netzwerk Migration, Männe r-
Netzwerk Münster,  
 
die Vertreter/innen der Querschnittsthemen (Koordinierungsstelle für Migration und interkul-
turelle Angelegenheiten, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Arbeitsgruppe D e-
mografie) 
 
sowie die AG Charta im Ausschuss für Gleichstellung.  
 
Der Aktionsplan 2013 – 2015 ist so strukturiert, dass er  
 
die in der Charta benannten Handlungsfelder inhaltlich skizziert, 
kurz wesentliche Maßnahmen und Arbeitsansätze beschreibt wie sie in Münster bereits 
vorhanden sind,  
Daueraufgaben benennt, die zu den Zielen des jeweiligen Handlungsfelds beitragen und 
damit zum Aktionsplan gehören, 
die neuen, Maßnahmen und Ziele beschreibt.  
 
Grundsätzlich sind nur Maßnahmen und Projekte einbezogen worden, die im Rahmen der vorha n-
denen Haushaltsmittel umsetzbar sind. Falls bei der Umsetzung einzelner Vorhaben deutlich wird, 
dass zusätzliche Finanzmittel benötigt werden, sind dazu gesonderte Beschlüsse zu fassen. 
 
Demographierelevanz und Inklusion 
 
Die Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplans trägt auch zur Realisierung der Ziele bei, wie sie 
im „Handlungskonzept Demographis cher Wandel“ beschrieben sind . Insbesondere hat der Akt i-
onsplan Bedeutung für  
 
Einwohner/innen und öffentliche Infrastruktur; 
Die familien- und generationengerechte Stadtentwicklung; 
Die gesellschaftliche Balance und Integration;

- 3 - 
V/0636/2013 
Die Stärkung des Profils „Gesundheitsstadt“; 
Die Förderung geschlechtersensibler Verfahren, Konzepte und Maßnahmen; 
sowie die Kommunikation und Kooperation in der Stadtgesellschaft. 
 
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans sind die Dezernate und Ämter aufgefordert, bei den 
jeweils dafür in Frage kommenden Zielen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für inkl usive 
Verfahren und Ergebnisse zu beachten.  
 
Ausblick 
 
Das Frauenbüro wird die Umsetzung des Aktionsplans 2013 bis 2015 begleiten und zu Zwische n-
ergebnissen dem Ausschuss für Gl eichstellung (ggf. unterjährig) Bericht erstatten. Nach Ablauf 
des vorgegebenen Zeitraums werden ein Abschlussbericht vorgelegt und gleichzeitig die For t-
schreibung erstellt. 
 
 
 
 
 
 
Gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler 
Ebene – Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 
 
Anlage 2 Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler 
Ebene – 2. Aktionsplan 2013 - 2015

Beratungsverlauf (3)

18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0636/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37