2200/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutzmaßnahmen an der Weinsbergstraße“, Aktenzeichen 66/26
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Lösungsfindung sind die gesetzlichen Vorgaben zwingend einzuhalten.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 2200/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutzmaßnahmen an der Weinsbergstraße„, Aktenzeichen 66/26 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Ver- waltung im Rahmen der personellen Ressourcen zu prüfen, ob Lärmschutzmaßnahmen ent- lang der Weinsbergstraße zwischen Oskar-Jäger-Straße und dem Melatengürtel erforderlich sind. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, sollen entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 21.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Derzeit erreicht die Verwaltung eine erhebliche Anzahl lärmschutzbezogener Anträge. Verkehrsberuhigende Maßnahmen bedürfen umfassender Prüfungen und Abstimmungen mit verschiedenen Fachabteilungen und externen Dienstleistern, da ihre Umsetzung an gesetzli- che Vorgaben und Planungsprozesse gebunden ist. Neben diesem aufwendigen und langwierigen Verfahren sowie dem daraus resultierenden ho- hen zeitlichen und personellen Aufwand führt die derzeit angespannte Personalsituation zu zusätzlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung und Beantwortung. Die Verwaltung ist an die verfügbaren Ressourcen gebunden und kann vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Antragsdichte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen zu konkreten Bearbeitungs- bzw. Realisierungszeiträumen treffen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion der Lärmbelastung und des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Anlage 2 Eingabe
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Von: An: Betreff: Datum: Anlagen: Sehr geehrte Vertreter:innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, hiermit stelle ich einen Bürgerantrag auf Prüfung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Weinsbergerstr. im Abschnitt zwischen der Oskar-Jäger-Str. und dem Melatengürtel in Ehrenfeld. Die tief liegende Troglage dieses Straßenabschnitts führt zu ausgeprägten Schallreflexionen an den Stützwänden und verstärkt dadurch die bereits in der Lärmkarte ausgewiesene hohe Belastung. Direkt an der Troglage befindet sich zwei Studierendenwohnhäuser mit rund 350 Bewohnerinnen und Bewohnern; insbesondere in den Morgenstunden und Abendstunden kommt es durch den hohen Anteil an Lkw-Verkehr und Berufsverkehr zu erheblichen Lärmspitzen, die Schlaf, Erholung und Konzentrationsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Besonders auffällig und belastend sind das Anfahren und Bremsen von Lkw, das deutlich lautere Spitzen verursacht als gleichförmiger Verkehr; deshalb bieten Maßnahmen zur Reduktion der Fahrzeuggeschwindigkeit allein nur begrenzte Entlastung, sie können sollen hiermit aber dennoch beantragt und geprüft werden. Die offizielle Lärmkarte (Umgebungs lärm in NRW) weist für diesen Abschnitt bereits den höchsten möglichen Pegel >75 dB aus. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die Kartierung und die verwendeten Modellierungs- und Messverfahren Reflexionseffekte durch Troglagen oder reflektierende Stützwände oft nicht ausreichend abbilden. Vor Ort auftretende Schallreflexionen können die tatsächlich empfundene Belästigung und Spitzenpegel erheblich erhöhen; daher sollten die lärmtechnischen Bewertungen und die Entscheidungsgrundlagen durch spezifische Vor-Ort-Immissionsmessungen und ein Gutachten ergänzt werden, das die Wirkung der Troglage und der reflektierenden Wände explizit untersucht. Ich bitte Sie, die Lage vor Ort zu prüfen und kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner spürbar reduzieren. Als kurzfristig umsetzbare Maßnahmen bitte ich um Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in diesem Abschnitt (wobei dies allein nur begrenzt wirkt), die konsequente Durchsetzung bestehender Lkw-Fahrverbote beziehungsweise die Einführung zeitlich beschränkter Lkw-Verbote in sensiblen Zeitfenstern (z. B. in den Nacht- und Morgenstunden) sowie um verstärkte Verkehrs- und Lärmkontrollen zur Dokumentation der aktuellen Belastung. Außerdem bitte ich um Prüfung technischer Lärmschutzmaßnahmen wie die Errichtung lärmdämpfender Barrieren an den Stützwänden oder die Anbringung schallabsorbierender Verkleidungen zur Reduktion der Reflexionen sowie um Prüfung eines lärmmindernden Fahrbahnaufbaus (z. B. Flüsterasphalt), sofern technisch möglich. Ebenso bitte ich um Prüfung und Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung, etwa Austausch oder Nachrüstung von Fenstern, Abdichtungen und Lüftungslösungen für besonders betroffene Wohnungen, wenn bauliche Maßnahmen an der Straße nicht kurzfristig ausreichend wirken. Zur fundierten Entscheidungsgrundlage ersuche ich zudem um die Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung mit Immissionsmessungen und Modellierung, die die spezifische Wirkung der Troglage und der reflektierenden Stützwände berücksichtigt. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Antrags und führen Sie zeitnah eine schalltechnische Messung durch, idealerweise innerhalb der kommenden drei Monate, und teilen Sie die Ergebnisse mit. Ich bitte um eine transparente Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Priorisierung, Verantwortlichkeiten und eines Zeitplans für die Umsetzung. Sollten bereits Planungen oder Maßnahmen für diesen Abschnitt bestehen, bitte ich um entsprechende Mitteilung und eine Erläuterung des weiteren Vorgehens. Als Anlage füge ich Standortfotos und einen Screenshot der Lärmkarte (Pegel >75 dB) zur Veranschaulichung bei; bei Bedarf stehe ich für Rückfragen oder zur Koordination von Ortsterminen zur Verfügung. Aufgrund der hohen Zahl Betroffener ist eine zügige Prüfung und Umsetzung der geeigneten Lärmschutzmaßnahmen dringend geboten. Ich danke Ihnen im Voraus für die Prüfung dieses Antrags und bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Weinsbergstraße
- Oskar-Jäger-Straße
- Melatengürtel
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2200/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.08.2026
- Erstellt
- 30.07.2026 11:43