V/0972/2019
Stadion an der Hammer Straße: Zwischenstand Stadionausbau und Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0972/2019 Kurzüberblick In der Vorlage wird ein Zwischenbericht zum Stadionausbau gegeben. Ebenso wird die Gewäh- rung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster vorgeschlagen, die sich aus der Umstellung der Verträge von einem Überlassungsvertrag in einen Pacht- und einen Zuschussvertrag zum Stadi- on an der Hammer Straße ergibt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ Dies soll durch die Unterstützung des SC Preußen Münster im Betrieb des Stadions an der Hammer Straße erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Es handelt sich um eine geänderte Veranschlagung der Unterstützung des SC Preußen Münster, die Veränderungen sind belastungsneutral.. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständig freiwillige Leistung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0972/2019
V/0972/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Stadion an der Hammer Straße: Zwischenstand Stadionausbau und Gewährung einer Beihilfe an
den SC Preußen Münster
Beratungsfolge
26.11.2019 Sportausschuss Vorberatung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.12.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Zwischenstand Stadionausbau
a. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadionausbau zur Kenntnis.
b. Der Rat nimmt die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen des Stadionau s-
baus zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen
gemeinsam mit dem SC Preußen Münster den Stadionausbau weiter zu konkretisi e-
ren:
Die gemäß aktueller DFB- bzw. DFL-Vorgaben notwendigen Bedarfe für ein Zweit-
liga-taugliches Stadion einschl. Nachwuchsleistungszentrum sind abzudecken.
Darüber hinausgehende Bedarfe, in sb. vermarktbare Flächen, werden dann au f-
genommen, wenn durch die Investition ein nennenswert positiver Deckungsbeitrag
erwirtschaftet werden kann. Dieser Deckungsbeitrag muss im Sinne eines Fina n-
zierungsbeitrags des SCP zum Gesamtprojekt anteilig auch der Stadt in der la u-
fenden Begleitung des Regelbetriebes zugutekommen.
Weitere zusätzliche Bedarfe können auch dann aufgenommen werden, wenn es
sich um Sport- und Funktionsflächen handelt, die im Rahmen des Bebauungsplans
und innerhalb des Investitionsbudget s als sinnvolle Entwicklungsoption für eine
Nutzung durch den SC Preußen Münster und/oder andere Sportflächennutzer
(einschl. der Stadt selbst) gesehen werden können.
Aus Stellplatzablösemitteln können maximal 5 Mio. Euro für die Errichtung der
Parkpaletten/Mobilitätsstation eingeplant werden.
Dezernat II
18.11.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Cappenberg
Telefon: 492-7022
CappenbergC@stadt-
muenster.de
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c. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit die Abwicklung des
Baus und ggf. auch die späteren Abläufe im Betrieb durch eine städtische Gesellschaft
sinnvoll sind. Dabei sind ggf. die bestehenden Gesellschaften im Konzern Stadt Müns-
ter zu berücksichtigen. Die beihilferechtlichen, steuerlichen und kommunalrechtlichen
Voraussetzungen für eine solche Stadiongesellschaft sind dem Rat vorzulegen.
2. Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster
a. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur EU -beihilferechtskonformen Um-
stellung der Verträge und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der SC Preußen
Münster GmbH & Co. KGaA zur Kenntnis.
b. Der Rat nimmt den Zuschussantrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA (An-
lage 1) zur Kenntnis und gewährt der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA gemäß
Art. 55 AGVO eine Beihilfe zum Betrieb der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer
Straße“ in Höhe von 916.020 Euro. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dies der Betr ag
ist, bei dem es sich um eine sowohl für den SC Preußen Münster als auch für den
städtischen Haushalt belastungsneutralen Umsetzung der bisherigen Unterstützung
des SC Preußen Münster e.V. durch die Stadt Münster handelt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n-
lagen und -stätten
2020
Zeile 15 Transferaufwendungen 916.020 bislang vera n-
schlagt:
150.470 Euro
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g.
Produktgruppe teilweise veranschlagt. Es entstehen Mehrbelastungen in Höhe von 765.550 Euro, die
durch Mehrerträge in Höhe von 531.380 Euro und Minderaufwendungen in Höhe von 234.170 Euro in
der Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement gedeckt werden können. Diese werden von der
Verwaltung über ein Veränderungsblatt in die Etatberatungen eingebracht. Es wird zur Kenntnis g e-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Haushaltssatzung 2020 die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1 a)
Mit der Vorlage V/0609/2019 am 03.07.2019 hat der Rat eine Berichtspflicht beschlossen, mit der die
Verwaltung aufgefordert wird, zum Sachstand des Projekts zum Ausbau des Stadions an der Ham-
mer Straße quartalsweise an den Sportausschuss zu berichten. Dem kommt die Verwaltung hiermit
nach:
Nachdem die Rahmenbedingungen des Projekts für die weitere Planung, die Finanzierung und die
Umsetzung mit der Vorlage V/0609/2019 konkretisiert worden waren, hat die Verwaltung kurzfristig
zwei Ausschreibungen gestartet, um eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und Projektsteuerungs-
leistungen zur Ermittlung des Planungsrahmen beauftragen zu können. Anfang September nahmen
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die Firmen Albert Speer + Partner (Frankfurt) und Drees & Sommer (Köln/Hamburg) die Arbeiten für
die Machbarkeitsstudie und die Projektsteuerung auf. Der Fokus der Machbarkeitsstudie liegt auf dem
Abgleich der Nutzerbedarfe mit dem durch den Bebauungsplan und das Investitionsbudget vorgege-
benen Rahmen. Inzwischen liegen erste Überlegungen und Ideen des Büros Albert Speer + Partner
vor, die sich derzeit in Abstimmung mit dem SCP befinden. Eine Präsentation der Zwischenergebnis-
se ist in Vorbereitung. Anschließend werden die Überlegungen überarbeitet und mit einer ersten gro-
ben Abschätzung des Kostenrahmens versehen, um auch einen Abgleich mit dem Investitionsbudget
zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden zur weiteren Entscheidung dem Rat vorgelegt werden.
Zu Beschlusspunkt 1 b)
Mit Beschluss der Vorlage V/0609/2019 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Rah-
menbedingungen für den Ausbau des Stadions zu konkretisieren. Als Orientierungsrahmen dienen
die Investitionsmittel in Höhe von 40 Mio. Euro, die der Rat mit dem Haushaltsplan 2019 für den Aus-
bau des Stadions einschl. zugehöriger Infrastruktur bereitgestellt hat. Der Finanzrahmen kann durch
Investitionsmittel des SCP erweitert werden, dabei sind die Auswirkungen auf die Pachtzahlungen zu
prüfen. Hierzu ist Folgendes festzustellen: Städtische Investitionen in die Stadioninfrastruktur werden
über 60 Jahre linear abgeschrieben. Da im Pachtvertrag grundsätzlich eine Kostenpacht vereinbart
ist, erhöht beispielsweise eine städtische Investition in Höhe von 30 Mio. Euro auf denjenigen Flä-
chen, die der SCP pachtet, die Abschreibungen und somit die Pacht um 500.000 Euro p.a. Die Auf-
wendungen im städtischen Haushalt für die Abschreibungen würden durch die Pachterträge aufge-
fangen. Abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des SCP kann eine erhöhte Pacht je-
doch einen erhöhten Zuschussbedarf des SCP nach sich ziehen, über den dann der Rat vor dem
Hintergrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Münster entscheiden muss. Insofern ist
das Investitionsbudget immer auch im Hinblick auf seine Folgewirkungen zu betrachten, sowohl auf
Seiten der Stadt als auch auf Seiten des SCP. Die Verwaltung schlägt vor, die verschiedenen Investi-
tionsmöglichkeiten zum Ausbau des Stadions im Rahmen der nächsten Planungsschritte zunächst
wie folgt zu bewerten:
Ziel des Projektes ist es, mindestens ein Zweitliga-taugliches Stadion bereitzustellen. Daher
sind die gemäß aktueller DFB- bzw. DFL-Vorgaben notwendigen Bedarfe für ein Zweitliga-
taugliches Stadion einschl. Nachwuchsleistungszentrum durch das Investitionsbudget in jedem
Fall abzudecken.
Eine wichtige Einnahmemöglichkeit für Drittliga-, aber auch Zweitliga-Clubs ist die Vermarktung
von Logen, Business-Flächen etc. In der Haupttribüne sind bereits solche Flächen enthalten.
Weitere vermarktbare Flächen sollen in die weiteren Planungen dann aufgenommen werden,
wenn durch die Investition ein nennenswert positiver Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden
kann. Dieser positive Deckungsbeitrag soll dafür durch ein Vermarktungskonzept plausibel
nachgewiesen werden. Im Sinne eines Finanzierungsbeitrags des SCP zum Gesamtprojekt soll
dieser Deckungsbeitrag aus dem laufenden Betrieb des Stadions zumindest anteilig auch der
Stadt zugutekommen.
Weitere Ausbauoptionen, zusätzliche Nutzerbedarfe und Investitionsmöglichkeiten können dar-
über hinaus dann aufgenommen werden, wenn es sich um Sport- und Funktionsflächen han-
delt, die im Rahmen des Bebauungsplans und innerhalb des Investitionsbudgets umgesetzt
werden können und als sinnvolle Entwicklungs- und Erweiterungsoption für eine Nutzung durch
den SC Preußen Münster und/oder andere Sportflächennutzer (einschl. der Stadt selbst) gese-
hen werden können.
Das Büro Albert Speer + Partner führt im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch einen grundlegenden
Abgleich mit dem Investitionsbudget durch. Die Bewertung der Nutzerbedarfe und den Abgleich mit
dem finanziellen Orientierungsrahmen legt die Verwaltung mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstu-
die dem Rat vor.
Des Weiteren ist die Verwaltung beauftragt, die Akquise von Fördermitteln zu forcieren und den Ein-
satz von Stellplatzablösemitteln zu prüfen. Für die Akquise von Fördermitteln hat die Verwaltung zwi-
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schenzeitlich erste Gespräche geführt. Vor Abschluss der Machbarkeitsstudie sind weitergehende
Gespräche jedoch nicht zielführend. Der Einsatz von Stellplatzablösemitteln ist für die Errichtung der
Parkpaletten im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 568 zum Sportpark Berg Fidel grundsätzlich recht-
lich zulässig. Der Bestand an noch nicht konkreten Investitionsmaßnahmen zugeordneten Mitteln aus
Stellplatzablösebeiträgen beträgt zum 31.12.2018 knapp 20,4 Mio. Euro. Angesichts verschiedener
Bau- und Verkehrsprojekte und einer angemessenen Verteilung im Stadtgebiet schlägt die Verwal-
tung vor, maximal 5 Mio. Euro für eine Verwendung zur Errichtung der Parkpaletten im Plangebiet
Sportpark Berg Fidel vorzusehen.
Zu Beschlusspunkt 1 c)
Zur weiteren Konkretisierung des Bau- und Betriebsmodells ist innerhalb des Konzerns Stadt Münster
zu klären, wie der Bau und die späteren Abläufe im Betrieb optimal abgewickelt werden können. Hier-
für kommen neben der Umsetzung durch die Verwaltung möglicherweise auch eine Umsetzung durch
bestehende Gesellschaften des Stadtkonzerns oder eine neu gegründete „Stadiongesellschaft“ in
Frage. Um diese Entscheidung fundiert zu fällen, ist eine Betrachtung verschiedener Voraussetzun-
gen notwendig: Zunächst sind die gemeindewirtschaftlichen und kommunalrechtlichen Voraussetzun-
gen für eine Betätigung in diesem Bereich zu klären. Hierzu erhält die Verwaltung den Auftrag, in ent-
sprechende Gespräche einzusteigen. Des Weiteren ist in jedem Modell die Einhaltung der beihilfe-
rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Außerdem sollte die Umsetzung des Stadionausbaus
möglichst steuerlich optimal ausgestaltet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Möglichkeiten
auszuloten sowie deren Vor- und Nachteile darzulegen und die sich daraus ergebenden Hand-
lungsoptionen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zu Beschlusspunkt 2 a)
Beihilferechtskonforme Umstellung der Verträge
Die Vertragsumwandlung vom bisherigen Überlassungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem
SC Preußen Münster e.V. über das städtische Stadion an der Hammer Straße in einen Pacht- und
einen Zuschussvertrag mit der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: SCP) war u.
a. aufgrund EU-beihilferechtlicher Anforderungen erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am
03.04.2019 gemäß Vorlage V/0237/2019/1 die Eckpunkte der neuen Verträge (Pachtvertrag und Zu-
schussvertrag) beschlossen. Die neuen Verträge gelten ab dem 01.07.2019.
Der Zuschussvertrag regelt, dass der SCP - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haus-
haltsmittel durch den Rat - zur Sicherstellung seines Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion einen
Betriebskostenzuschuss nach Art. 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhält und
die Voraussetzungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen sind.
Dazu gehört, dass die konkrete Beihilfe vom SCP als Empfänger beantragt werden muss. Nach den
Vorgaben der AGVO muss der Antrag u. a. die Art der Beihilfe (z.B. Zuschuss) und die Höhe der für
das Vorhaben benötigten öffentlichen Förderung enthalten. Für Betriebsbeihilfen für Sportinfrastruktur
– wie hier – gilt nach der AGVO eine Obergrenze von bis zu 2 Mio. Euro je Infrastruktur und Jahr.
Die AGVO schreibt vor, dass bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht
höher sein darf als die Betriebsverluste in dem betreffenden Zeitraum. Das ist vertraglich über einen
Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation geregelt. Nach Prüfung der
Verwendungsnachweise würde die Verwaltung ggf. zu hohe Zuschüsse, die zu einer Überkompensa-
tion der Aufwendungen führen würden, zurückfordern. Bei der Berechnung des Zuschussbedarfs hat
die Verwaltung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des SCP zu prüfen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der SCP hat den Jahresabschlussbericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 der Verwaltung zur Prü-
fung und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorgelegt. Die Prüfung des Jahresab-
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schlusses ist mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk ausgestellt worden. Demnach ist der
Jahresabschluss auf der Basis des Rechnungslegungsgrundsatzes Unternehmensfortführung erstellt,
und der Jahresabschlussprüfer hat mit hinreichender Sicherheit festgestellt, dass diesem Grundsatz
keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Insofern wird im Folgenden
davon ausgegangen, dass der SCP sich nicht in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, die rechtlich
einer Unterstützung durch Zuschusszahlungen entgegensteht. Vor Auszahlung einer Zuschusszah-
lung wird sich die Verwaltung jeweils schriftlich durch die Geschäftsführung des SCP bestätigen las-
sen, dass die dann jeweils bestehende wirtschaftliche Lage nicht bestandsbedrohend ist, also keine
Antragsgründe gem. §§ 17 bis 19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegen und auch keine Umstände be-
kannt sind, die diese Situation innerhalb der jeweils nächsten 12 Monate ab Bestätigungszeitpunkt
erwarten lassen.
Dennoch führt die aktuelle Zugehörigkeit des SCP zur Spielklasse der dritten Liga zu einer wirtschaft-
lich nicht unproblematischen Gesamtsituation. Die aufgrund der Ligazugehörigkeit erzielbaren Spon-
soringeinnahmen sind deutlich geringer, als in den beiden Bundesligen. Gleichzeitig ist eine zuneh-
mende sportliche Ausgeglichenheit der Mannschaften festzustellen, die neben dem SCP in der glei-
chen Spielklasse spielen. Die sportliche Leitung reagiert auf diesen Umstand mit einer stärkeren Pro-
fessionalisierung des Scoutingbereiches und nimmt insbesondere die Gewinnung neuer, junger Ta-
lente in den Fokus, um sich mittelfristig die Chance auf einen Aufstieg in die nächsthöhere Spielklas-
se zu erarbeiten.
Kaufmännisch hat der SCP im abgelaufenen Geschäftsjahr den Verlust des bisherigen
Hauptsponsors verkraften müssen. Hierbei ist festzuhalten, dass die hieraus resultierende Reduktion
von ca. 530 T€ bereits durch höhere Umsatzerlöse aus dem Spielbetrieb und Transferentschädigun-
gen aufgefangen werden konnte, sodass bei konstanten Personalaufwendungen zum Vorjahr und nur
leicht gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen zwar ein gegenüber dem Vorjahr um ca.
400 T€ verbessertes Jahresergebnis erreicht wurde, dieses aber dennoch mit -1.419 T€ ein hohes
Defizit aufweist.
Insofern ist offensichtlich, dass der SCP bei Verbleib in der Spielklasse der 3. Liga, absehbar weiter
defizitäre Jahresergebnisse erwirtschaften wird und nicht in die Lage kommt, die für die Bewirtschaf-
tung der von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten sportlichen Infrastruktur notwendigen Kosten
aufzubringen und somit auf die entsprechende Unterstützung seitens der Stadt Münster angewiesen
ist.
Zu Beschlusspunkt 2 b)
Der SCP hat den Zuschussantrag am 01.10.2019 übermittelt und beantragt damit für das Jahr 2020
eine Beihilfe in Höhe von 1.430.164,46 Euro (siehe Anlage 2).1 Die Verwaltung hat den beantragten
Zuschuss anhand der Vorgaben des EU-Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen überprüft.
Der Zuschuss kann danach nicht in der beantragten Höhe gewährt werden.
Die Verwaltung schlägt davon abweichend auf Basis der Beschlussfassung des Rates zur Vorlage
V/0237/2019/1 vom 03.04.2019 eine Zuschussgewährung vor, die dem Stand der wirtschaftlichen Be-
bzw. Entlastung des SCP vor der Vertragsumstellung entspricht. Dies führt aus Sicht der Stadt Müns-
ter ebenso zu einer haushaltsneutralen Umsetzung.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zuschuss in Höhe von 916.020 Euro setzt sich zusammen
aus einem Anteil in Höhe von 150.470 Euro, der dem bisherigen Zuschuss zur Instandhaltung des
Stadions entspricht, sowie aus einem Anteil in Höhe von 765.550 Euro als Zuschuss zu den Betriebs-
kosten (zu den zuschussfähigen Betriebskosten zählen Kosten wie Personal-, Material-, Fremdleis-
1 Der Antrag selbst und die zugehörige Kostenaufstellung finden sich in Anlage 1. Die weiteren im Antrag e r-
wähnten Unterlagen liegen der Verwaltung vor, können jedoch dieser öffentlichen Beschlussvorlage n icht beige-
fügt werden, da es sich um wettbewerbsrelevante Daten des Unternehmens SC Preußen Münster GmbH & Co.
KGaA handelt, die dem Schutz unterliegen.
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tungs-, Kommunikations-, Energie-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Miet- bzw. Pacht- oder Verwal-
tungskosten). Die Betriebskosten waren zuvor in weiten Teilen von der Stadt Münster direkt getragen
worden und werden seit der Umstellung der Verträge durch den SCP getragen. Die genaue Höhe
insbesondere der Versorgungskosten (Strom, Wasser, Wärme) kann derzeit nur geschätzt werden,
da bis zur Vertragsumstellung teilweise keine Zwischenzähler zwischen den drei städtischen Abneh-
mern Stadion, Sporthalle Berg Fidel und Lorenz Süd vorhanden waren. Dadurch ist der Anteil des
Stadions und somit des durch diese Kosten ausgelösten Zuschussbedarfs des SCP nicht verlässlich
prognostizierbar.2 Durch den Mechanismus der Überkompensation einschl. Rückforderung ist jedoch
gewährleistet, dass der SCP nach Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung faktisch keinen
überhöhten Zuschuss von der Stadt erhalten kann.
In Vertretung
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe im Jahr
2020
2 Es sind Abweichungen im niedrigen fünfstelligen Bereich denkbar.
Anlage 1 neu
1595 Zeichen
2020 ** Beschreibung Personal -315.057,64 € -346.563,40 € Platzwart, Gebäudemanagement, Sicherheitspersonal gem. Stadionordnung *** Material -10.646,40 € -11.711,04 € Dünger, versch. Verbrauchsmaterialien Fremdleistungen -154.204,03 € -169.624,43 € Maschinen u. Reinigung Kommunikation -28.074,91 € -30.882,40 € IT, Videotechnik, Telekommunikation Energie -157.921,45 € -157.921,45 € Strom, Gas, Wasser, Wärme Wartung -23.384,59 € -25.723,05 € Wartung Instandhaltung -162.371,53 € -178.608,68 € Gebäude u. Aussenanlagen Pacht -439.371,00 € -439.371,00 € lt. Pachtvertrag Verwaltung -69.759,00 € -69.759,00 € Nebenkosten Lt. Angabe Stadtverwaltung -1.360.790,55 € -1.430.164,46 € * Datenbasis ist der zur Prüfung der Mittelverwendung eingereichte zuschussfähige Aufwand der Saison 2017/18. Die Daten liegen dem Sportamt der Stadt Münster vor. ** 10%ige Anpassung aufgrund Inflationsausgleich zu Datenmaterial 2017/18, allgem. Unwägbarkeiten etc. *** Ein Anteil von 244.279,64 € der Personalkosten entfällt auf Sicherheitspersonal und Winterdienst Zuschussfähiger Aufwand gemäß §1 Abs. 2 des Zuschussvertrages * 2. Halbjahr 2019 Zuschuss lt. bestehender Haushaltszusage 75.235,00 € Zuschuss lt. Zuschussvertrag 219.685,50 € ∑ 294.920,50 € Pachtzahlung Juli - Dezember -219.685,50 € Stadtwerke Strom, Gas, Wasser (halbjährig) -56.460,72 € Stadtwerke Wärmeversorgung (halbjährig - lt. Angabe Stadt MS) -22.500,00 € Nebenkosten (halbjährig - lt. Angabe Stadt MS) -34.879,50 € Aufwand für Stadioninstandhaltung (halbjährig) -75.235,00 € ∑ -408.760,72 € ∆ -113.840,22 Liquiditätslücke 2. Hj. 2019
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0972/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37