Dringlichkeit nach § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Umsetzung des Bevölkerungsschutzkonzeptes innerhalb der Stadt Nettetal im Rahmen der Dringlichkeit nach § 60 Absatz 1 GO NRW
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1003/2020-25 vom 29.11.2022
Stand: Am 29.11.2022 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
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Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen (Dringlichkeit nach § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Umsetzung des Bevölkerungsschutzkonzeptes innerhalb der Stadt Nettetal im Rahmen der Dringlichkeit nach § 60 Absatz 1 GO NRW)
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