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Dringlichkeit nach § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Umsetzung des Bevölkerungsschutzkonzeptes innerhalb der Stadt Nettetal im Rahmen der Dringlichkeit nach § 60 Absatz 1 GO NRW

Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1003/2020-25 vom 29.11.2022

Stand: Am 29.11.2022 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 29.11.2022

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 4. Ergebnis: Einstimmig beschlossen

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