V/0268/2024
Lärmaktionsplan - 4. Runde
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Anlage A
1474 Zeichen
Anlage A zur V/0268/2024 Kurzüberblick Fortschreibung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 2021 Es werden aus lärmtechnischer Sicht Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung im Straßenraum und Ruhige Gebiete systematisch bestimmt und Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen festge- legt. Das Verfahren ist EU-weit einheitlich und findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt: Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnis- qualität weiterzuentwickeln: mit hoher Umweltqualität mit hohem Wohnwert Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen be- schlossen.
Beschlussvorlage
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V/0268/2024
V/0268/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Lärmaktionsplan - 4. Runde
Beratungsfolge
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der 4. Runde zur strategischen Ausrichtung und
Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom April 2024
(Anlage V/6).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan geprüft
wurden (Anlage V/1). Die Anregungen und Bedenken sind somit erledigt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Tempo-30-Maßnahmen aus
dem Lärmaktionsplan der 3. Stufe gemäß Anlage V/2.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen des Lärmak-
tionsplanes der 4. Stufe gemäß Anlage V/3 vorzubereiten. Hierzu hat die Verwaltung für die
Prüfempfehlungen zur Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßenabschnitten eine stra-
ßenverkehrsrechtliche Prüfung durchzuführen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Fortschreibung des Förderprogramms zum p assiven
Schallschutz für Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die keine Kurzfristmaßnahmen vor-
gesehen sind, umzusetzen.
Amt für Grünflächen, Umw elt
und Nachhaltigkeit
27.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Besler
Telefon: 492-6798
Besler@stadt-muenster.de
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6. Der Rat beschließt die Fortschreibung der Ruhigen Gebiete und der lärmtechnischen Krite-
rien für Ruhige Gebiete gemäß Anlage V/4.
7. Der Rat nimmt die Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr zu Kenntnis
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umwelt-
schutz, Klima, Immission,
Boden, Abfall
2025 Lärmkartierung
/ Lärmaktions-
planung
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2025 10.000 Lärmberech-
nung für die
straßenver-
kehrsrechtliche
Prüfung
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem
Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 die Ermächtigungen bereitstellt.
Für die Fortführung des Förderprogramms für passive Schallschutzmaßnahmen sind weitere haus-
haltswirksame Mittel erforderlich (siehe 3.3.1), für die eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt wird.
Hinweis: Die Maßnahmen verfolgen keinen lokalen sondern einen stadtweiten Ansatz. Die straßen-
verkehrsbehördliche Maßnahmen werden auf Grundlage des §45(1) StVO angeordnet und die stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden aus vorhandenen Planungen einbezogen.
Begründung:
1. Die Lärmaktionsplanung – ein Überblick
Die Lärmaktionsplanung zielt darauf ab, die Lärmbelastung in den Kommunen systematisch zu redu-
zieren. Die Aufstellung der Pläne ist in der Europäischen Union verplichtend. Lärmkonflikte werden
einheitlich ermittelt, der Öffentlichkeit kommuniziert und deren Stellungnahmen bei der Entscheidung
über Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz erreicht und
ein breiter Konsens für den Plan angestrebt.
Die Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in der EU -Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie
2002/49/EG „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“) festgelegt. Im deutschen Recht ist
die Lärmaktionsplanung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in den §§ 47a bis 47f BIm-
SchG geregelt. Das Verfahren zur Erfassung der Lärmbelastung ist vorgegeben, für die Ausgestal-
tung des Maßnahmenplans gibt es keine Vorschriften, sondern Richtlinien und Hinweise, die Hand-
lungsempfehlungen enthalten. Die Lärmaktionspläne sind spätestens nach fünf Jahren fristgerecht
fortzuschreiben. Die Pläne sind dem Land Nordrhein-Westfalen vorzulegen.
Die Lärmaktionspläne setzen Prioritäten bei der Minderung des Verkehrslärms und die Sicherung
„ruhiger Gebieten“, d.h. wenig verlärmte Naherholungsgebiete und Parkanlagen. Die Festlegungen
dieser Pläne sind bei Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Ab-
wägung einzustellen.
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Die Kommunen sind in der Wahl der Maßnahmen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung frei, solange sie
den gesetzlichen Vorgaben und den Zielen der Lärmaktionsplanung entsprechen. Für Lärmminde-
rungsmaßnahmen an übergeordneten Verkehrswegen wie Autobahnen, Bundesstraßen und Schie-
nenwegen sind in Münster die Autobahn AG, Straßen NRW oder das Eisenbahnbundesamt zustän-
dig.
Die Lärmaktionsplanung hat keine eigene Rechtsgrundlage für die Anordnung bestimmter Maßnah-
men, sondern greift auf bestehende Rechtsgrundlagen (z.B. Straßenverkehrsordnung) zurück. Maß-
nahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr aus anderen strategischen Planungen oder Konzep-
ten der Stadt werden systematisch erfasst und in die Aktionsplanung einbezogen. Der Lärmaktions-
plan kann aber bei der Anordnung von Maßnahmen ein Ermessen hinsichtlich der Reihenfolge, des
Umfangs und der zeitlichen Abfolge ausüben.
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde (April 2024) mit sämtlichen Anhängen steht aufgrund seines Um-
fangs unter dem folgenden Link zum Download bereit https://www.stadt-
muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplan ). Den Fraktionen wird auf Anfrage ein
Lärmaktionsplan mit den Anlagen in Papierform zur Verfügung gestellt.
2. Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplan der 4. Runde
Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Zunächst sind auf der Grundlage der 34. BImSchV „Verordnung über die Lärmkartierung“ Lärm-
karten zu erstellen, eine Betroffenheitsanalyse für stark befahrene Verkehrsweg e und für IED -
Industrieanlagen durchzuführen und darauf aufbauend Maßnahmenbereiche zu priorisieren. Hier-
zu ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Im Lärmaktionsplan werden dann die kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt. Dieser
Plan wird in einem weiteren Beteiligungsverfahren öffentlich zur Diskussion gestellt . Der Maß-
nahmenplan ist Gegenstand der Beschlussfassung durch die Gemeinden im Rahmen der kom-
munalen Selbstverwaltung.
Die vorliegende Fortschreibung ist der Lärmaktionsplan der - bundesweit - 4. Runde. Die Verfahren
zur Planaufstellung laufen in den Kommunen zeitlich parallel. Die Fortschreibung der Lärmaktionsplä-
ne im Regierungsbezirk Münster soll der Bezirksregierung bis zum 18.07.2024 vorgelegt werden.
2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 2022
Die Ermittlung der Lärmpegel ist europaweit harmonisiert und mit den nationalen Ermittlungsverfah-
ren nicht ohne weiteres vergleichbar. Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionspla-
nung sind nicht vorgegeben. In de r Stadt Münster gelten für diese Runde der Lärmaktionsplanung
folgende Beurteilungspegel als Grundlage der Lärmanalyse:
Auslösewert der Lärmaktionsplanung: LDEN1 = 70 dB(A) und LNight2 = 60 dB(A)
Gesundheitlicher Schwellenwert3: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
Kurzfristige Umwelthandlungsziele4:: LDEN = 60 dB(A) und LNight = 50 dB(A)
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei niedrigeren Pegeln gesundheitliche Auswirkungen auf-
treten können5, und das Umweltbundesamt empfiehlt daher mittelfrist ig die Pegel der Umwelthand-
lungsziele zu senken.
Die strategische Lärmkartierung der 4. Runde für die Stadt Münster für das Jahr 2022 umfasst die
Kartierung des Straßenverkehrslärms, des Schienenverkehrslärms und des Gewerbe - und Indust-
rielärms. Die Lärmkartierung für Straßenverkehrs- sowie Gewerbe- und Industrielärm wurde im Auf-
trag der Stadt Münster erstellt und für den Schienenverkehrslärm wurden die Kartierungen des Ei-
1 gewichteten Ganztages -Lärmpegel Day-Evening-Night
2 Lärmpegel für die Nacht von 22 bis 6 Uhr
3 LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, 2022
4 Umweltbundesamt 2022
5 Leitlinie für Umgebungslärm, WHO 2018
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senbahn-Bundesamtes übernommen. Der untersuchte gewerbliche Lärm führt zu keiner relev anten
Lärmbelastung und wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht weiter betrachtet.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung der 4. Runde, de-
ren Bewertung in einer Analyse der Lärmbelastungssituation sowie zum Sachstand der Maßnahmen
der Lärmaktionsplanung der 3. Runde erfolgte im Rahmen eines Lärmforums im November 2023. Die
Ergebnisse der Kartierung sind im Lärmaktionsplan 4. Runde im Kapitel 2 „Analyse der Lärmbelas-
tungssituation 2022“ dargestellt und e ine gute Zusammenfassung zum Lärmforum befindet sich in
Anlage 3 zum Lärmaktionsplan.
2.1.1 Auswirkungen der neuen Berechnungsmethoden
Der aktuellen Lärmkartierung liegen neue Verfahren zur Berechnung der Lärmpegel und der Anzahl
der Betroffenen zugrunde, die zu deutlichen Veränderungen bei der Bewertung der Verkehrswege
geführt haben.
Bei der Berechnung der Lärmpegel ergeben sich insbesondere an Autobahnen und Hauptverkehrs-
straßen außerhalb geschlossener Ortschaften je nach Verkehrszusammensetzung erheblich höhere
Lärmpegel und fast eine Verdoppelung der Lärmbelastung in der Fläche. Im innerstädtischen Bereich
ist die Änderung weniger eindeutig: Bei enger Bebauung kann es durch den Wegfall des Mehrfachre-
flexionszuschlages zu einer Reduzierung der Immissionen kommen, während an Kreuzungen und
Kreisverkehren durch den neu eingeführten Kreuzungszuschlag auch höhere Immissionen auftreten
können.
Eine weitere Änderung bei der Ermittlung der Betroffenenzahlen führt zu einer deutlichen Erhöhung
der Anzahl der durch Verkehrslärm belasteten Menschen. Bei den Fassadenpegeln an Wohngebäu-
den wird die Einwohnerzahl nur noch auf die lärmbelastete Hälfte der Fassadenpegel am Wohnge-
bäude verteilt und nicht wie bisher auf alle, auch die lärmabgewandten Fassaden.
Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm ist bei der Lärmkartierung an Schienenwegen ein deutlicher
Rückgang der Lärmpegel und auch der Zahl der Betroffenen zu verzeichnen. Diese Änderung ist vor
allem darauf zurück zu führen, dass seit 2021 Verbundstoffbremssohlen für alle Güterwaggons ver-
pflichtend sind. Diese Bremssohlen reduzieren das Rollgeräusch um bis zu 10 dB(A), was zu einer
spürbaren Entlastung der Wohnbevölkerung entlang der Schienenstrecken führt.
Aufgrund dieser Änderungen sind die Ergebnisse der aktuellen Kart ierung nicht mit denen der
3. Runde vergleichbar. Über die Lärmkartierung wurde dem Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 14. März 2023 berichtet6.
2.2 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen zur 4. Runde
Die Maßnahmen im Lärmaktionsplan müssen nachvollziehbar und öffentlich zugänglich sein. Die
Öffentlichkeit soll nicht nur informiert, sondern auch in den Prozess einbezogen werden.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes fand eine 2. Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der
Träger öffentlicher Belange statt. D er Entwurf wurde im Zeitraum vom 07. März bis 07. April 2024
ausgelegt (Online sowie nach T erminvereinbarung zur Einsichtnahme im Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit) und im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Postalisch, per E-Mail oder
mündlich konnte zu den umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde sowie die
aktuellen Maßnahmenvorschläge des Entwurfs zur Fortschreibung bewerten und kommentier t
werden.
Während der Auslegungsfrist gingen 11 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, weitere 10
Personen nutzten die Online -Beteiligungsplattform. Aus den Online -Beiträgen ergaben sich 6
ergänzende Beiträge zu Lärmkonflikten und Maßnahmenvorschlägen. Es wurden 20 Träger
öffentlicher Belange und 6 Ämter beteiligt, von denen 6 Stellungnahmen abgegeben haben. Alle
Eingaben wurden ausgewertet und fließen in die Endfassung des Lärmaktionsplans ein. Die
6 AUKB-Vorlage V/0026/2023 „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“; die Änderungen bei den Berech-
nungsverfahren wurde dort erörtert
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Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Aktionsplan sind ausführlicher in Kapitel 9 d es
Lärmaktionsplanes der 4. Runde dargestellt (Anlage V/1).
Das Angebot wurde wenig genutzt. Es konnten nur vereinzelt Lärmbetroffene erreicht werden.
Aufgrund der geringen Beteiligung lassen sich aus den ausgewerteten Stellungnahmen und
Hinweisen keine verallgemeinerbaren Aussagen ableiten.
3. Inhalte und Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der 4. Runde
Der Lärmaktionsplan 2024 beinhaltet als Maßnahmenkonzept:
3.1 die straßenverkehrlichen Maßnahmen aus anderen Strategie- oder Erhaltungsplanungen,
3.2 die Fortschreibung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 3. Runde,
3.3 das integrierte Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplan 2024 der 4. Runde,
3.4 die Fortschreibung der Ruhigen Gebiete und
3.5 Informationen zu den Sanierungsprogrammen der Baulastträger von über geordneten
V erkehrswegen
3.1 Fortschreibung der strategischen Ansätze
Die Lärmaktionsplanung weist Bezüge zu zahlreichen städtischen Strategie und Konzept-planungen
auf. Maßnahmen dieser Planungen werden, soweit sie lärmmindernd wirken, in die
Lärmaktionsplanung integriert. Die wichtigsten Bezüge und Planungen werden im Folgenden
dargestellt:
Den Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung gibt die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030
vor. Für die Umsetzung und Fortschreibung des Lärmaktionspl ans ist als Ziel definiert: Bis 2030
soll niemand mehr durch Lärm gefährdet sein (nachts unter 55 dB(A)).
Der Masterplan 100% Klimaschutz und die Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030 betonen die
Notwendigkeit von V erkehrsvermeidung zur Reduzierung von Treibhausgasen. Maßnahmen sind
die Realisierung autofreier Zonen, der Ausbau des Rad - und ÖPNV , Sharing-Konzepte und die
Umstellung auf Elektromobilität.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 betont die Bedeutung umweltverträglicher
Siedlungsstrukturen und des Umweltverbundes. Im INSEK Münster -Innenstadt 2030 steht die
Reduzierung des innerstädtischen Kfz -V erkehrs zugunsten des Fuß - und Radverkehrs im
V ordergrund.
Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird ein stadtverträglicher V erkehr mit einer
deutlichen Reduzierung des Kfz -V erkehrs und einer stärkeren Nutzung des Umweltverbundes
angestrebt. Prognoseszenarien zeigen, dass dies nur durch eine deutliche V erlagerung der
V erkehrsmittelwahl, unterstützt durch eine V eränderung des Antriebsmixes und durch
ordnungspolitische Eingriffe in das V erkehrsgeschehen zu erreichen ist. Sektorale
Mobilitätskonzepte wie das Radverkehrskonzept Münster 2035, das Radverkehrsnetz 2.0 und das
Projekt S-Bahn Münsterland 2035 liefern hierzu Beiträge.
Die Aufzählung unterstreicht die strategische Bedeutung, die der Mobilitätswende für die
Stadtentwicklung insgesamt zukommt.
Die verkehrlichen und baulichen Maßnahmen aus diesen strategischen Ansätze, die in die
Maßnahmenkonzepte der Lärmaktionsplanungen eingebunden wurden, sind in den T abellen zur
Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplanes 3. Stufe (Anlage V/2) bzw. zum integrierten
Gesamtkonzept des Lärmaktionsplanes 4. Stufe (Anlage V/3) aufgeführt.
3.2 Fortschreibung Maßnahmenkonzepte des Lärmaktionsplans der 3. Runde
Die aktuelle Umsetzungsbilanz der Lärmaktionsplanung 2021 für alle Maßnahmen des Konzeptes ist
in Anlage V/2 tabellarisch dargestellt. Für die 63 Maßnahmenbereiche kommen die vier
Maßnahmenarten Geschwindigkeitsreduzierung, V erbesserung des V erkehrsflusses, Umgestaltung
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von Straßenräumen und Fahrbahnsanierung in Frage. Im Folgenden sollen einige Hinweise zu den
Maßnahmentypen gegeben werden:
Für 15 Maßnahmenbereiche, die für Geschwindigkeitsreduzierungen in Frage kommen, wurden
im 4. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2023 die erforderlichen Prüfungen und Abwägungen
durchgeführt. Im Ergebnis soll in sechs der geprüften Abschnitte, in denen keine
feuerwehrtechnischen Belange gegen T empo 30 sprechen, eine Geschwindigkeitsreduzierung
umgesetzt werden. In der Straße Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße wurde
T empo 30 aus Gründen der V erkehrssicherheit zwischenzeitlich umgesetzt. Für die übrigen 5
Maßnahmenbereichen soll die Anordnung von T empo 30 aus Lärmschutzgründen weiterverfolgt
und fortgeschrieben werden.
Die Lärmaktionsplanung löst keine eigenständigen baulichen Maßnahmen zum Straßenumbau oder
zur Fahrba hnsanierung aus, sondern bezieht vorhandene Planungen ein. Diese Maßnahmentypen
werden kurz erläutert:
Eine Verbesserung des Verkehrsflusses wird durch die sukzessive Erneuerung des
V erkehrsrechners zur Steuerung der Lichtsignalanlagen angestrebt.
Die Umgestaltung von Straßenräumen ist Gegenstand verschiedener strategischer Planungen der
Stadt Münster (siehe strategische Ansätze) . Diese haben das Ziel die Bedingungen für die
V erkehrsarten des Umweltverbundes sowie die Umwelt - und die Aufenthaltsqualität zu
verbessern.
Die Maßnahmen und Planungen für die Fahrbahnerneuerung werden über die Straßendatenbank
des Amtes für Tiefbau und Mobilität dokumentiert und gesteuert. Im Rahmen dieser
Erhaltungsplanung wird standardmäßig lärmreduzierte Asphaltdeckschichten eingebaut.
Ergänzend zu den genannten Maßnahmentypen wird das Förderprogramm Passiver Schallschutz zur
V erbesserung der Lärmsituation in Innenräumen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität7 eingesetzt,
für die kurzfristig8 keine Umsetzung der vier genannten Maßnahmenarten in Frage kommt.
3.3 Integrierten Gesamtkonzeptes des Lärmaktionsplans der 4. Runde
Im Integrierten Gesamtkonzept sind die 55 Maßnahmenbereiche mit den Kurzfristmaßnahmen des
Lärmaktionsplanes 4. Stufe sowohl kartographisch als auch tabellarisch aufgeführt (Anlage V/3). Die
Kurzfristmaßnahmen umfassen Prüfempfehlungen für Geschwindigkeitsreduzierungen,
straßenräumliche Maßnahmen und Fahrbahnerneuerungen mit einem voraussichtlichen
Umsetzungshorizont bis 2029.
3.3.1 Fortschreibung des Förderprogramms Passiver Schallschutz
Die Maßnahmenbereiche (MB) der 1. Priorität für die keine Kurzfristmaßnahmen in Betracht kom-men
sollen in das Förderprogramm zum passive Schallschutz aufgenommen werden. Das sind:
die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (MB 1)
der Y ork-Ring, Grevener Straße - Steinfurter Straße (MB 3)
die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (MB 4)
die Hammer Straße, Düesbergweg – Werlandstraße (T eilbereich des MB 6)
die Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße (MB 7)
die Steinfurter Straße, Orléans-Ring - Höhe Johann-Krane-Weg (Haus Nr. 150) ohne Abschnitt zw.
Haus Nr. 114 und Haus Nr. 132 (T eilbereich des MB 8)
die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51 (MB 9)
die Grevener Straße, Fresnostraße – Friesenring ohne Abschnitt zw.
Dorpatweg und Haus Nr. 105 und Haus Nr. 123 (T eilbereich des MB 10)
die Rothenburg, Aegidiistraße – Königsstraße (MB 11)
die Weseler Straße, Sentmaringer Weg – Weseler Straße 249 (MB 13)
7 Die Maßnahmenbereiche werden in drei Stufen priorisiert. Erste Priorität → höchste Lärmkennziffern.
8 Innerhalb des 5-jährigen Fortschreibungszykus
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Das Förderprogramm soll zum Haushaltsjahr 2025 fortgeschrieben werden. Das Förderprogramm hat
bisher ein Fördervolumen von ca. 142.000 €/a. Die Kostenschätzung im aktuellen Lärmaktionsplan
würde mehr als eine V erdoppelung des Finanzvolumens erfordern. Eine Evaluierung der Ansätze des
Förderprogramms ist für die Fortschreibung des Programms vorgesehen (siehe Ratsvorlage
V/0400/2021). Allerdings ist bereits jetzt festzustellen, dass nur wenige Förderanträge eingegangen
sind. Es ist davon auszugehen, dass trotz einer deutlichen Ausweitung der förderfähigen
Straßenabschnitte der jährliche Förderbedarf nicht wesentlich erhöht werden muss. Die Höhe der
Fördermittel ab dem Haushaltsjahr 2025 ist Gegenstand eines gesonderten Ratsbeschlusses und
steht unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzungen.
3.3.2 Fortschreibung der Umsetzung und Prüfung von T empo 30 Straßenabschnitten
Bei der Umwidmung von Hauptverkehrsstraßen zu Fahrradstraßen oder im Bereich von
Kindertagesstätten und Schulen wird regelmäßig T empo 30 auf Hauptverkehrsstraßen angeordnet.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auch eine kostengünstige und wirksame Maßnahme zur
Lärmminderung. Es ist daher notwendig, im Rahmen der Lärmaktionsplanung an hoch belasteten
Straßen die Möglichkeiten von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu nutzen. Inwieweit sich T empo 30
Anordnungen auf die Hilfsfristen auswirken können, wurde bereits im Lärmaktionsplan der 3. Stufe
diskutiert und bewertet9. Eine V ertiefung der Diskussion ist erforderlich.
Als Kriterium für den Ausschluss von T empo 30 als Lärmminderungsmaßnahme in den
Maßnahmenbereichen werden die Ausschlussgründe für die bereits diskutierten T empo 30 -
Empfehlungen herangezogen. Ausschlaggebend sind hier die Belange der Rettungsdienste im
definierten Feuerwehrvorrangnetz, das weitgehend dem Kfz -V orrangnetz entspricht. Ist eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Netz ausgeschlossen, ergeben sich in den
Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung nur geringe Spielräume für die Anordnung von
T empo 30 zur Minderung der Lärmbelastung.
Die unten genannten Maßnahmenbereiche (MB) für T empo-30 MB 19, MB 45 und MB 32 / MB 53
liegen im V orbehaltsstraßennetz der Feuerwehr und werden von dieser mit Blick auf die Einhaltung
der Schutzziele (siehe Brandschutzbedarfsplanung V/0050/2024) kritisch bewertet.
Sieht der politische Beschluss zum Lärmaktionsplan eine weitere Prüfung der straßenverkehrsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Ermöglichung von Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen für die
Maßnahmen MB 19, MB 45 und MB 32/ 53 nach Maßgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007 vor,
ist die verkehrliche Beurteilung und Berücksichtigung alternativer Maßnahmen sowie eine zusammen-
fassende Bewertung unter Einbindung der Feuerwehr, der Straßenverkehrsbehörde und der Stadt-
werke erforderlich.
Auch auf Straßenabschnitten mit Lichtsignalanlage sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nur
eingeschränkt möglich. Da diese auf die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit umgeschaltet werden
müssen, ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden, der kurzfristig nicht zu leisten ist.
Unter den oben genannten Prämissen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie
der vorhandenen Planungen wird - ergänzend zu den bereits in den V orgängerplänen empfohlenen
Straßenabschnitten - T empo 30 in folgenden Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung
empfohlen:
Bahnhofstraße zwischen Berliner Platz und Hafenstraße (MB 5)
Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und Hafenstraße mit (MB 19)
Bremer Platz zw. Wolbecker Straße und Schillerstraße (MB 45):
in der Bremer Straße ist seit mehreren Jahren baustellenbedingt mit T empo 30 befahren; aus
Lärmschutzgründen wird empfohlen, die Geschwindigkeitsreduzierung auch nach Abschluss der
Baumaßnahme beizubehalten.
Friedrich-Ebert-Straße zwischen Leostraße und Theißingstraße (MB 21)
9In der Rat -Vorlage V/0077/2021 „Lärmaktionsplan der 3. Stufe“ wird zum Beschlusspunkt 4 zur Evaluation von
Tempo 30 berichtet.
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Hüfferstraße zwischen Paul -Wulf-Weg und Kardinal - von-Galen-Ring mit MB 53 Hüfferstraße
zwischen Himmelsreicha llee und Hittorfstraße (MB 32). Im gesamten Straßenzug
Hüfferstraße/Gerichtsstraße ist geplant, eine Fahrradstraße einzurichten; damit verbunden ist es,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.
In den Maßnahmenbereichen 5, 19, 21 und 45 sollen Lärmberechnungen nach der Lärmschutz -
Richtlinie-StV 2007 als Grundlage für die weitere Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen
V oraussetzungen für die Anordnung von T empo 30 durchgeführt werden.
3.4 Fortschreibung der „Ruhigen Gebiete“
Die Lärmaktionsplanung sieht nicht nur Lärmschutzmaßnahmen vor, sondern verfolgt auch einen
präventiven Ansatz zum Schutz von Naherholungsgebieten und Parkanlagen vor Lärm. Durch die
Ausweisung als Ruhige Gebiete wird erreicht, dass bei Planungen der Lärmschutz für diese Gebiete
in die Abwägung einzustellen ist.
Es gibt zwei Neuerungen, die Auswirkungen auf die Ruhigen Gebiete haben und in der Fortschrei-
bung Berücksichtigung finden:
Die neuen Berechnungsvorschriften führen beim Straßenverkehrslärm tendenziell zu einer höhe-
ren Lärmbelastung in der Fläche. Dies führt auch in vielen ruhigen Gebieten zu einer höheren
Lärmvorbelastung.
Die potentiellen Wohnbauflächen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept beanspruchen
teilweise Flächen in Ruhigen Gebieten.
Um nicht viele Flächen aufgrund der geänderten Berechnungsvorschrift ausschließen zu müssen, soll
die Anforderung aus dem Jahr 2017 von 75% Flächenanteil mit L DEN ≤ 55 dB(A) für ruhige Gebiete
auf 50% reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung des neuen Kriteriums entfällt die Erholungs-
fläche „Gasselstiege“ und die Erholungsfläche „Gievenbeck“ muss reduziert werden.
Bereiche der Erholungsgebiete „Sentrup“, „Loddenheide“ und „Gremmendorf/Angelmodde“ sind von
den potentiellen Wohnbauflächen betroffen; deren Flächenzuschnitte wurden angepasst.
Dagegen können das Naherholungsgebiet „Vennheide-Jesuiterbrook“ und die Stadtteilparks „Großer
Busch“, „Lerschweg-Park“ und „Waldpark“ durch die Reduzierung des Schienenverkehrslärms als
ruhige Gebiete neu aufgenommen werden.
Die Aktualisierung der Ruhigen Gebiete ist der Karte in Anlage V/4 zu entnehmen.
3.5 Lärmsanierung an übergeordneten V erkehrswegen
3.5.1 Lärmsanierung an der A 1, A 43 und B 51
Die Möglichkeiten eine Lärmsanierung an übergeordneten Straßen (A 1 und A 43 sowie der B 51) bei
den Baulastträgern Autobahn AG oder Straßen NRW zu erreichen, war ein wichtiges Thema der vo-
rangegangenen Lärmaktionspläne. Die Wohngebäude mit Überschreitungen der Auslösewerte ent-
lang dieser Straßen auf Grundlage der neuen Berechnungen sind in Anlage V/5 kartographisch er-
fasst.
Die A1 wurde in den letzten 20 Jahren schrittweise ausgebaut und der Ausbau nördlich des Auto-
bahnkreuzes Münster Nord ist für die nächsten Jahre vorgesehen. In den Ausbauverfahren sind akti-
ve Schallschutzmaßnahmen zur Lärmvorsorge umgesetzt worden, dass ergänzende aktive Maßnah-
men im Rahmen der Lärmsanierung ergriffen werden ist nach derzeitiger rechtlichen Lage nicht zu
erwarten.
An der A 43 und der autobahnähnlich ausgebauten B51 östlich des Autobahnkreuzes Süd sind keine
Ausbaumaßnahmen geplant oder durchgeführt worden. An der Waldwegsiedlung wird in einem zu-
sammenhängenden Siedlungsbereich die Auslösewerte überschritten. Auch eine Überschreitung der
Lärmsanierungswerte nach der VLärmSchR 10 sind dort möglich. Grundsätzlich werden Maßnahmen
bzw. Kostenerstattungen zur Lärmsanierung auf Antrag der betroffenen Gebäudeeigentümer bewilligt.
10 Verkehrslärmschutz-Richtlinie 1997 für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
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Aktive Schutzmaßnahmen werden eher ergriffen, wenn mehrere Eigentümer betroffen sind, so dass
ein gemeinsamer Antrag auf Lärmsanierung sinnvoll sein kann.
3.5.2 Lärmsanierung an Schienenwegen
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Lärmaktions- und Lärmsanierungsplanung an Schienenwegen
verantwortlich. Das Amt veröffentlicht alle 5 Jahre einen nationalen Lärmaktionsplan für Schienenwe-
ge. Der aktuelle Plan stammt aus dem Jahr 2018, die Fortschreibung der 4. Runde wird voraussicht-
lich 2024 veröffentlicht. Das Lärmsanierungskonzept für die Schienenwege ist in der „Richtlinie zur
Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen
des Bundes“ (2018) dargestellt. Dort sind – bundesweit - die Sanierungsabschnitte und die bereits
sanierten Abschnitte aufgelistet.
Zwei Sanierungsabschnitte mit Strecken in Münster sind in der Anlage 3 zum freiwilligen Lärmsanie-
rungsprogramm der Bahn aufgeführt: Münster-Senden-Billerbeck-Telgte (ca. 17 km Sanierungsstre-
cke) und Münster-Altenberge-Ochtrup-Gronau (ca. 0,4 km). Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Prio-
risierung der Sanierungsabschnitte vorgenommen. Der lange Abschnitt mit der Nr. 50006 hat eine
vergleichsweise hohe Prioritätskennziffer (PKZ: 29,45), der kurze Abschnitt Nr. 50008 hat hingegen
eine niedrige Priorität (PKZ: 0,02).
Ausgehend von der Analyse der Lärmbelastungssituation im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist in
Anlage V/6 der Handlungsbedarf für die Lärmsanierung in Münster dargestellt. Überlagert sind die
Sanierungsabschnitte aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm. Die überwiegenden Bereiche
mit Gebäuden, die Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung aufweisen, sind im
Programm des Eisenbahn-Bundesamtes als Sanierungsabschnitte ausgewiesen.
In Vertretung
Gez. Arno Minas
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage V/1 Öffentlichkeitsbeteiligung (LAP 4. Runde Kapitel 9)
Anlage V/2 Umsetzungsbilanz 3. Runde (Tabelle)
Anlage V/3 Integriertes Gesamtkonzept 4. Runde (Karte, Tabelle)
Anlage V/4 Ruhige Gebiete (Karte)
Anlage V/5 Überschreitung Auslösewerte an übergeordneten Straßen (Karte)
Anlage V/6 Lärmaktionsplan
er kann unter https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplan einge-
sehen werden.
Anlage V_6
225732 Zeichen
www.lk-argus-kassel.de
Entwurf
Lärmaktionsplanung Runde 4
für die Stadt Münster
April 2024
LK Argus Kassel GmbH
in Zusammenarbeit mit
konsalt GmbH (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Stadt Münster
Lärmaktionsplanung Runde 4
für die Stadt Münster
Bericht April 2024
Auftraggeber
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Block 12 /14, Albersloher Weg 450
48167 Münster
Auftragnehmer
LK Argus Kassel GmbH
Querallee 36
D-34119 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@lk-argus.de
www.lk-argus-kassel.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Antje Janßen
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer
Michael Roubicek, M. Sc.
In Zusammenarbeit mit
konsalt GmbH
Altonaer Poststraße 13
D-22767 Hamburg
Tel. 040.35 75 27 0
Fax 040.35 75 27 16
E-Mail: info@konsalt.de
www.konsalt.de
Kassel, 24. April 2024
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
April 2024
Inhalt
Einleitung 1
1.1 Aufgabenstellung 1
1.2 Untersuchungsraum 2
1.3 Zuständige Behörde 3
1.4 Rechtliche Grundlagen 3
1.5 Geltende Grenzwerte und Auslösewerte 5
Analyse der Lärmbelastungssituation 2022 7
2.1 Zusammenfassung der Lärmkartierung 7
2.1.1 Strategische Lärmkarten 8
2.1.2 Betroffenenstatistik 13
2.2 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation im
Straßenverkehr 19
2.2.1 Schallpegel nach Schwellenwerten an Wohngebäuden 19
2.2.2 Lärmbetroffenheiten 20
2.2.3 Maßnahmenbereiche 21
2.2.4 Ergänzende Bewertung der Lärmbelastung entlang der
übergeordneten Straßen 28
2.3 Analyse der Lärmbelastungssituation des
Schienenverkehrs 29
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 31
Fortschreibung der strategischen Ansätze zur
Lärmminderung 32
4.1 Grundsätze 32
4.2 Aktuelle Handlungsansätze in den Strategiefeldern 33
4.2.1 Vermeidung von Lärmemissionen 33
4.2.2 Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 46
4.2.3 Verminderung von Lärmemissionen 47
Stadt Münster
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Runde 4
April 2024
4.2.4 Verminderung von Immissionen 53
Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte 54
5.1 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2021 54
5.2 Tempo 30-Konzeption 59
5.2.1 Bisherige Maßnahmenumsetzungen zu Tempo 30 59
5.2.2 Weitere Empfehlungen zur Prüfung von Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen 62
5.3 Straßenräumliches Konzept 65
5.3.1 Fortschreibung der Maßnahmenempfehlungen des
Lärmaktionsplans 2017 65
5.3.2 Aktuelle Planungen 67
5.4 Konzept zur Fahrbahnsanierung 68
5.4.1 Fortschreibung der Empfehlungen des Lärmaktionsplans
2021 68
5.4.2 Bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten 5 Jahren 68
5.4.3 Geplante Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren 70
5.5 Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz 71
5.6 Lärmschutz entlang der übergeordneten Straßen 71
Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 74
6.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 74
6.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 78
6.2.1 Maßnahmenwirkungen 78
6.2.2 Kosten der Maßnahmen 83
6.2.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse 86
6.2.4 Kosten-Nutzen-Analyse 86
Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 89
7.1 Umgesetzte und bereits geplante Maßnahmen 89
7.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung
im Schienenverkehr 93
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
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7.3 Handlungsbedarf in Münster 99
Ruhige Gebiete 100
8.1 Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 100
8.2 Akustische Überprüfung der ruhigen Gebiete 100
8.3 Überprüfung der Flächennutzungen in den ruhigen
gebieten 103
8.4 Fortschreibung der Ruhigen Gebiete 103
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 106
9.1 Vorgehen in Münster 106
9.2 Ergebnisse aus der Online-Beteiligung 107
9.2.1 Bewertung der umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen 107
9.2.2 Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärm-
aktionsplans 4. Runde 108
9.2.3 Bewertung der Ruhigen Gebiete 110
9.3 Zusammenfassung der Anregungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung 111
9.4 Fazit der Öffentlichkeitsbeteiligung 113
9.5 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 114
Tabellenverzeichnis 115
Abbildungsverzeichnis 117
Kartenverzeichnis 118
Anlagenverzeichnis 118
Zur einfachen Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine gendergerechte
Schreibweise verzichtet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung, sondern
soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verste-
hen sein.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
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1
Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Münster wurde am 17.03.2021
im Rat der Stadt Münster beschlossen.
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß der Europäischen
Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben werden, für die 4. Runde1
nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2024.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans umfasst insbesondere folgende
Punkte:
● Analyse der Lärmbelastungssituation 2022 Straßenverkehr mit Ermittlung
von Maßnahmenbereichen und Vergleich zur Lärmsituation 20172
● Analyse der Lärmbelastung Schiene 2022 mit Ermittlung von Maßnahmen-
bereichen
● Fortschreibung des Handlungskonzeptes Straße unter Einbindung vorhan-
dener Planungen mit Synergieeffekten, einer Umsetzungsbilanz bisheriger
Lärmaktionspläne sowie einem stärkeren Fokus auf Handlungsmöglichkei-
ten an Bundesfernstraßen
● Fortschreibung des Handlungskonzeptes Schiene unter Einbindung des
Lärmaktionsplans des Eisenbahn-Bundesamtes und des Lärmsanierungs-
programms des Bundes
● Fortschreibung der ruhigen Gebiete des Lärmaktionsplans 2. Stufe
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan der
3. Runde durch eine öffentliche Beteiligung begleitet. Durchgeführt werden eine
Informationsveranstaltung zu Beginn der Lärmaktionsplanung sowie die Ausle-
gung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer beglei-
tenden Online-Beteiligung.
1 seit der „3. Runde“ werden die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“
bezeichnet (vormals „Stufen“)
2 Auf Basis von VBUS-Berechnungen zur Lärmkartierung 2022
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
April 2024
2
1.2 Untersuchungsraum
Die kreisfreie Stadt Münster ist das Oberzentrum in der Region Münsterland, zu
der die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf gehören. Mit 319.441
Einwohnern3 ist Münster die größte Stadt des ansonsten überwiegend ländli-
cher geprägten Münsterlandes. Die ländliche Prägung ist bereits im Stadtbild
von Münster zu erkennen, das einen dicht besiedelten Kern und ländlich
geprägte äußere Stadtteile aufweist. Die Stadt gliedert sich in 6 Stadtbezirke mit
insgesamt 45 Stadtteilen auf einer Fläche von rund 303 km²,4 was einer Bevöl-
kerungsdichte von ca. 1.054 EW/ km² entspricht.
Weitere Oberzentren in der Nähe zu Münster sind Osnabrück (ca. 60 km) und
Enschede in Holland (ca. 68 km).
Die Stadt Münster ist für den Kfz-Verkehr großräumig über die Autobahn A 1
angebunden, die in Richtung Norden über Osnabrück und Bremen bis nach
Hamburg und in Richtung Süden vorbei an Dortmund nach Leverkusen und
Köln führt. Daneben bestehen zahlreiche Anschlüsse an das weitere überregio-
nale Autobahnnetz. Ebenfalls auf Münsteraner Stadtgebiet beginnt die A 43, die
in südwestliche Richtung ins Ruhrgebiet führt.
Weiterhin befinden sich auf dem Stadtgebiet wichtige Bundesstraßen wie die
● B 51 - Südumfahrung Münster, in Richtung Norden nach Osnabrück bis
Bremen, in Richtung Süden durch das Ruhrgebiet weiter bis Trier und nach
Saarbrücken, abschnittsweise Verlauf auf Autobahnen (A 43, A 33) und
● B 54 - Nord-Süd-Achse durch Münster auf dem westlichen Teil des zweiten
Rings vorbei an der Innenstadt, in Richtung Nordwesten nach Enschede, in
Richtung Süden durch das Ruhrgebiet bis nach Wiesbaden.
Daneben liegen weitere Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet von Münster -
darunter die L 586 auf dem östlichen Teil des 2. Rings. Innerhalb des 2. Rings
befinden sich ausschließlich Kreis- und Gemeindestraßen.
Anschluss an den überregionalen Schienenverkehr besteht am Bahnhof
Münster über verschiedene ICE- und IC-Verbindungen und den Hamburg-Köln-
Express sowie für den regionalen Verkehr über RE- und RB-Verbindungen.
Neben dem Hauptbahnhof Münster gibt es 8 weitere Bahnhöfe im Stadtgebiet,
die vom regionalen Schienenverkehr bedient werden.
3 wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2022; https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/karten/
Statistische_Gebietsgliederung_Schematische_Darstellungen_Bevoelkerung.pdf
4 Gesamtfläche der Stadt Münster am 31.12.2022; https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/karten
/Statistische_Gebietsgliederung_Schematische_Darstellungen_Flaechen.pdf
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
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3
Der öffentliche Personennahverkehr im Regionalverkehr wird durch Regional-
buslinien insbesondere der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der
Westfalenbus GmbH angeboten. Der städtische ÖPNV in Münster wird durch
die Stadtwerke Münster mit 22 Stadtbuslinien, 6 Nachtbuslinien und Taxibussen
organisiert.5
Ca. 20 km nördlich von Münster liegt der internationale Verkehrsflughafen
Münster/ Osnabrück. Im Jahr 2022 wurden am Flughafen Münster/ Osnabrück
insgesamt 37.678 Flugbewegungen durchgeführt.6
Die wirtschaftliche Bedeutung Münsters strahlt weit in die umliegenden Regio-
nen aus. Es dominiert vor allem der tertiäre Sektor und dort insbesondere der
Bildungs- und Verwaltungssektor mit der Universität und der Bezirksregierung.
Industrie existiert wenig. Weit bedeutender dagegen sind Finanzdienstleis-
tungsunternehmen (diverse Banken) und Unternehmen der Bio- und Nanotech-
nologie sowie der Einzelhandel.
1.3 Zuständige Behörde
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Block 12 / 14, Albersloher Weg 450
48167 Münster
www.muenster.de/stadt/umwelt/index.html
1.4 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärm-
richtlinie (URL) vom 25.06.20027, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt
wurde8. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein
sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a
bis 47f eingefügt.
5 Fahrplan Stand 03.04.2023, siehe https://www.stadtwerke-muenster.de/
privatkunden/mobilitaet/fahrplaninfos/fahrplaene-netzplaene/fahrplantabellen.html
6 ADV-Monatsstatistik Dezember 2022, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen,
13.03.2023
7 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni
2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
8 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm vom 24.06.2005. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38,
ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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4
Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV9, welche die Details für die
Erstellung der Lärmkarten regelt. Für die Lärmaktionsplanung gibt es keine
entsprechende Verordnung.
In den LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung10 sowie in weiteren Leitfäden
und Musteraktionsplänen11 werden Handlungsempfehlungen zur Aufstellung
von Lärmaktionsplänen gegeben.
In den LAI-Hinweisen sind auch Aussagen zur rechtlichen Bindungswirkung von
Lärmaktionsplänen enthalten: „Zur Durchsetzung von Maßnahmen, die der
Lärmaktionsplan vorsieht, verweist § 47d Abs. 6 BImSchG auf § 47 Abs. 6
BImSchG. Danach sind die Maßnahmen aufgrund eines Lärmaktionsplanes
„durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger
öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvor-
schriften durchzusetzen.“ Soweit planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen
sind, „haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu
berücksichtigen“. § 47 d Abs. 6 BImSchG enthält also keine selbstständige
Rechtsgrundlage zur Anordnung bestimmter Maßnahmen, sondern verweist auf
spezialgesetzliche Eingriffsgrundlagen (z. B. §§ 17 und 24 BImSchG, § 45 Abs.
1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)12, § 75 Abs. 2 Satz 3 VwVfG).
Soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das in diesen
Vorschriften eingeräumte Ermessen allerdings durch § 47d Abs. 6 BImSchG in
Verbindung mit dem Maßnahmenteil des einschlägigen Lärmaktionsplans
eingeschränkt. So sind z.B. die in einem Lärmaktionsplan festgelegten straßen-
verkehrsrechtlichen Maßnahmen von den Straßenverkehrsbehörden durchzu-
setzen. Sind in dem Plan Entscheidungen anderer Träger öffentlicher Verwal-
tung vorgesehen (z. B. die Aufstellung eines Bebauungsplans) gelten auch
hierfür die anderweitig (z. B. im Baugesetzbuch) festgelegten Regeln.
Ein wesentlicher Aspekt der Lärmaktionsplanung besteht in der Ausübung des
pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf
von Sanierungsmaßnahmen.
9 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) vom 06.03.2006.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März
2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. September 2021
10 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung:
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - aktualisierte Fassung vom 19. September
2022
11 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MUNLV), EU-Umgebungslärmrichtlinie, Musteraktionsplan, (o.D.)]
12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. November 1970, BGBl I 1565, zuletzt
geändert durch Verordnung vom 26. Juli 2021
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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5
Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in dem
betrachteten Gebiet. In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich
der Handlungsoptionen erforderlich.
Sind in einem Lärmaktionsplan planerische Festlegungen vorgesehen, so
müssen diese bei der Planung berücksichtigt, d. h. mit dem ihnen zukommen-
den Gewicht in die Abwägung einbezogen werden. Dabei ist die Lärmminde-
rung als Ziel des Lärmaktionsplans eines von mehreren zu berücksichtigenden
Belangen, die untereinander abgewogen werden müssen.13
1.5 Geltende Grenzwerte und Auslösewerte
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in
Deutschland nicht vorgegeben.
Für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde der Stadt Münster werden folgende
relevante Pegel als Grundlage der Analyse herausgearbeitet:
● Überschreitung des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung:
LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A)14
Im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (MUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungs-
bedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen
schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A)
erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebie-
ten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34
Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart.“15 Im
Musteraktionsplan von NRW werden diese Schwellenwerte als Auslösewerte
bezeichnet.16
● Überschreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes
LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweis-
bar, dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und
13 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung:
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - aktualisierte Fassung vom 19. September
2022
14 Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmindizes LDEN für einen
Gesamttageszeitraum (Day-Evening-Night) und LNight für den Nachtzeitraum vorge-
sehen
15 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1
16 Vgl. MUNLV: EU-Umgebungslärmrichtlinie Musteraktionsplan, (o.D.), S. 5
Stadt Münster
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6
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt17.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen empfiehlt deshalb, verbindliche
Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung von LDEN = 65 dB(A) und LNight =
55 dB(A) festzusetzen.18
● Überschreitung der Umwelthandlungsziele des Umweltbundesamtes
LDEN = 60 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
Gesundheitliche Schädigungen können auch unterhalb der oben genannten,
vom Sachverständigenrat empfohlenen Auslösewerte auftreten. Die WHO weist
darauf hin, dass bereits Pegel von LDEN ab 53 dB(A) mit schädlichen gesund-
heitlichen Auswirkungen und Pegel von LNight ab 45 dB(A) mit Beeinträchtigun-
gen des Schlafs verbunden sind.19. Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb,
zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen Schwellenwerte
von LDEN = 60 dB(A) und LNight = 50 dB(A) als Umwelthandlungsziele für die
Lärmaktionsplanung festzulegen. Diese sollen möglichst kurzfristig erreicht
werden. Mittelfristig empfiehlt das Umweltbundesamt bezüglich Straßen- und
Schienenlärm, Umwelthandlungsziele von LDEN = 55 dB(A) und LNight = 45 dB(A)
festzulegen.20 Diese noch niedrigeren Schwellen dienen laut Umweltbundesamt
dazu, erhebliche Belästigungen durch Lärm zu vermeiden.
17 Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99
18 Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2020, Januar 2020 (S. 18)
19 Vgl. WHO-Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region, Juli 2019
20 Siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-
laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermaktionsplanung
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7
Analyse der Lärmbelastungssituation 2022
2.1 Zusammenfassung der Lärmkartierung
Die vorliegende strategische Lärmkartierung der 4. Runde für die Stadt Münster
umfasst die Kartierung des Straßenverkehrslärms, des Schienenverkehrslärms
und des Gewerbe- und Industrielärms (IED-Anlagen) für das Jahr 2022.21 In der
4. Runde der Lärmkartierung wurden die Lärmkarten erstmalig entsprechend
der neuen Berechnungsvorschrift „Berechnungsmethode für den Umgebungs-
lärm von bodennahen Quellen“ (BUB)22 berechnet. Die neue Berechnungsvor-
schrift ersetzt die bisher gültigen vorläufigen Berechnungsvorschriften VBUS,
VBUSch und VBUI und wird für die Kartierung von Straßenverkehrslärm,
Schienenverkehrslärm und Lärm durch IED-Anlagen eingesetzt.
Änderungen der in den Lärmkarten dargestellten Lärmbelastungen durch die
neue Berechnungsvorschrift BUB werden auf Basis von Vergleichsrechnungen
in einer Modellstadt in den aktuellen LAI-Hinweisen zur Lärmkartierung für den
Straßenverkehr in der Tendenz wie folgt beschrieben:
„Im Einwirkbereich von Autobahnen wird mit Anwendung der BUB eine deutlich
höhere Lärmbelastung ausgewiesen. Über fast alle Pegelklassen vergrößert
sich die Fläche der einzelnen 5 dB-Isophonen-Bänder erheblich, abhängig von
der konkreten Verkehrszusammensetzung bis hin zu einer Verdopplung. Sofern
sich der Schall weitgehend ungehindert ausbreiten kann, ist bei den nachrangi-
gen Straßen ein ähnlicher Effekt mit einer Vergrößerung der verlärmten Flächen
zu beobachten.
Für den innerörtlichen Bereich mit komplexer Bebauung und Abschirmung kann
eine pauschale Aussage nicht getroffen werden. Ein vergleichbarer Anstieg der
Belastung ist nicht festzustellen, vielmehr hängen die konkreten Unterschiede
zwischen Berechnung nach VBUS und BUB von der ganz individuellen Vor-Ort
Situation ab. Hier kumulieren sich Unterschiede bei den Eingangsdaten (Ver-
kehrszusammensetzung, Straßenbelag u.v.m.) mit Effekten bei der Schallaus-
breitung. Gerade bei enger Bebauung und geringer Distanz zur Quelle ist, u. a.
aufgrund des Wegfalls des Zuschlags für Mehrfachreflexionen (Drefl), in den
hohen Pegelklassen eine Abnahme der Belastung festzustellen, während im
direkten Einwirkbereich von Kreuzungen und Kreisverkehren aufgrund des neu
21 Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ (inklusive
Anlage 1 und Anlage 2), Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt
Münster, Februar 2023
22 Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen – BUB
vom 5.Oktober 2021 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Oktober 2021;
Anlage 1)
Stadt Münster
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8
eingeführten Zuschlags die Belastung bis zu maximal 3 Dezibel höher liegen
kann.“23
Die Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm sowie für den Industrie- und
Gewerbelärm wurden im Auftrag der Stadt Münster von der FCP IBU GmbH
durchgeführt.24
Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der Lärmkartierung für Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes der 4. Runde vor. Diese wurden vom Eisenbahn-
Bundesamt erstellt, ebenfalls nach der neuen Berechnungsvorschrift BUB.25
2.1.1 Strategische Lärmkarten
Die Lärmbelastungen werden im Rahmen der Lärmkartierung für jeden Emitten-
ten getrennt ermittelt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind in strategischen
Lärmkarten LDEN (24 h-Wert) und LNight (22- 6 Uhr) in Form von Isophonenbän-
dern in 5 dB(A) Schritten dargestellt.
Abbildung 1 und Abbildung 2 zeigen die Lärmkarten für den Straßenverkehrs-
lärm im Gesamtstraßennetz.
Die Darstellungen der Lärmbelastungssituation mit den maßgeblichen Isopho-
nenbändern verdeutlichen die erhebliche Lärmbelastung im Nahbereich über-
geordneter Straßen sowie innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen. Deutlich wird
auch die Schallabschirmung durch Lärmschutzwälle/-wände, insbesondere an
der Autobahn und der Bundesstraße B 51. Auch die Abschirmung durch
Bebauung insbesondere im Innenstadtbereich ist ersichtlich.
23 LAI-Hinweise zur Lärmkartierung – dritte Aktualisierung, Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), März 2022, S. 18
24 FCP IBU GmbH im Auftrag der Stadt Göttingen: Dokumentation Lärmkartierung
2022 für den Ballungsraum Stadt Münster – Straßen und IED-Anlagen, März 2023
25 Lärmkartierung der 4. Runde für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes,
Eisenbahn-Bundesamt, Juni 2022; Daten abrufbar über das Geoportal des Eisen-
bahn-Bundesamts
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9
● Abbildung 1: Lärmkarte LDEN Straßenverkehrslärm26
26 Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1,
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023
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● Abbildung 2: Lärmkarte LNight Straßenverkehrslärm27
27 ebenda
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11
Abbildung 3 zeigt die relevanten Ausschnitte der Lärmkarten für den Industrie
und Gewerbelärm in Münster für das Jahr 2022:
● Abbildung 3: Lärmkarten LDEN (oben) und LNight (unten) für IED-Anlagen28
28 Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1,
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023
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12
Abbildung 4 und Abbildung 5 zeigen die Lärmkarten für den Schienenverkehrs-
lärm in Münster 2022. Änderungen in der Schienenverkehrsbelastung hängt –
neben geänderten Berechnungsmethoden - vor allem mit veränderten Annah-
men zum Einsatz von lärmarmen Bremsen bei Güterzugwaggons zusammen
(siehe auch Kapitel 2.3). In der Tendenz hat die Schienenverkehrsbelastung
dadurch abgenommen.
● Abbildung 4: Lärmkarte LDEN für Schienenverkehrslärm29, Runde 4, 2022
29 ebenda
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13
● Abbildung 5: Lärmkarte LNight für Schienenverkehrslärm30, Runde 4, 2022
2.1.2 Betroffenenstatistik
Straßenverkehrslärm
Zusätzlich zu den strategischen Lärmkarten liegen tabellarische Daten zu den
durch die verschiedenen Emittenten belasteten Menschen, belasteten Flächen
sowie belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäuden vor. Diese
sind in den Betroffenenstatistiken dargestellt.
30 ebenda
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14
123 km² der Stadtfläche Münsters sind durch Straßenverkehrslärm mit Lärmpe-
geln LDEN über 55 dB(A) belastet. Bei einer Stadtfläche von insgesamt 303,2
km² sind dies knapp 41%.
In Tabelle 1 ist die Anzahl der Wohn- und Schulgebäude sowie Krankenhäuser
dargestellt, bei denen LDEN Werte des Straßenverkehrs von ab 55 dB(A),
ab 65 dB(A) sowie ab 75 dB(A) ermittelt wurden.
● Tabelle 1: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser,
Straße31
dB(A) LDEN
Straßenlärm Gesamtstraßen
Wohnungen Schulen* Krankenhäuser*
ab 55 7.141 19 4
ab 65 1.112 1 0
ab 75 1 0 0
*Anzahl der Einzelgebäude
Die Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen wird entspre-
chend der neuen Berechnungsvorschrift BEB32 auf Grundlage der Fassadenpe-
gel an den Wohngebäuden ermittelt. Bei dieser werden – wie bereits bei der
Vorgängervorschrift VBEB - zunächst die Lärmpegel für gleichmäßig rund um
das Gebäude platzierte Berechnungspunkte ermittelt. Abweichend von der
Vorgängervorschrift werden nach der BEB die Bewohner des Gebäudes auf die
lautere Hälfte der Berechnungspunkte verteilt (Meridianverfahren), bei der
VBEB erfolgte eine Verteilung auf alle Berechnungspunkte.
In den Betroffenheitsstatistiken werden belastete Menschen ab 55 dB(A) LDEN
und ab 50 dB(A) LNight berücksichtigt.
31 Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 2,
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023
32 Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm –
VBEB vom 5.Oktober 2021 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Oktober
2021; Anlage 3)
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15
● Tabelle 2: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Gesamtstraßennetz33
Lär-
min-
dex
Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
nach Bereich
Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
aggregiert
DEN
ab 55 bis 59 35.400 ab 55 99.500
ab 60 bis 64 30.100 ab 60 64.100
ab 65 bis 69 26.200 ab 65 34.000
ab 70 bis 74 7.500 ab 70 7.800
ab 75 300 ab 75 300
Night
ab 50 bis 54 32.600 ab 50 71.300
ab 55 bis 59 28.000 ab 55 38.700
ab 60 bis 64 9.700 ab 60 10.700
ab 65 bis 69 1.000 ab 65 1.000
ab 70 0 ab 70 0
Insgesamt sind 99.500 Menschen von Lärmpegeln ab 55 dB(A) LDEN und 71.300
Menschen von Lärmpegeln ab 50 dB(A) LNight betroffen. Bei einer Einwohner-
zahl von rund 319.441 Personen34 entspricht dies bei LDEN ca. 31% und bei
LNight ca. 22% der Münsteraner Bevölkerung.
In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Betroffenen. Einem LDEN
ab 65 dB(A) sind noch 34.000 Menschen ausgesetzt, dies entspricht ca. 11 %
der Bevölkerung. Einem LNight ab 55 dB(A) sind rund 38.700 Menschen ausge-
setzt, was ca. 12 % der Bevölkerung der entspricht.
Ein Vergleich der aktuellen Anzahl betroffener Personen mit früheren Lärmkar-
tierungen ist nicht sinnvoll, da sich durch die neue Berechnungsvorschrift BEB
bei gleicher Lärmbelastung höhere Betroffenenzahlen ergeben (siehe vorne).
Durch die Änderung der 34. BImSchV vom 1. Juli 2021 sind auch Angaben zu
gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmbelastung mit der geschätzten Zahl
der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, starker Belästigungen und starker
Schlafstörungen, die durch Lärm verursacht werden, verpflichtender Bestandteil
33 Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1,
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023
34 wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2022; https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/karten/
Statistische_Gebietsgliederung_Schematische_Darstellungen_Bevoelkerung.pdf
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16
der Lärmkartierung.35. Die entsprechenden Angaben sind in Tabelle 3 darge-
stellt.
● Tabelle 3: Geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, starker
Belästigungen und starker Schlafstörungen durch Straßenverkehr36
Art der Lärmauswirkung Anzahl Betroffener
Fälle ischämischer Herzkrankheiten 39
Fälle starker Belästigung 36.773
Fälle starker Schlafstörung 10.870
Sonstige Lärmquellen
Rund 2 km² der Stadtfläche Münsters ist durch Lärm von IED-Anlagen
(Industrie- und Gewerbelärm) mit Lärmpegeln ab 55 dB(A) LDEN belastet.
Betroffen von Pegeln ab 55 dB(A) LDEN durch IED-Anlagen sind 22 Wohnun-
gen.
Bei 2 dieser Wohnungen übersteigt der Pegel den Schwellenwert
LDEN = 65 dB(A). Schulen und Krankenhäuser mit einer Belastung
ab 55 dB(A) LDEN existieren in Münster nicht. Die Anzahl der Menschen, die von
Pegeln ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von IED-Anlagen betroffen ist, ist kleiner
als 100.
Bei der Lärmkartierung für den Schienenverkehr des EBA wird unterschieden
zwischen Schienenverkehrswegen gesamt und Haupteisenbahnstrecken, das
sind die Strecken mit einer Belastung von über 30.000 Zügen im Jahr.
Im nachfolgenden Abschnitt sind die Daten für die Lärmbelastung durch Schie-
nenverkehrswege gesamt im Ballungsraum Münster dargestellt.
35 §4 IV 1 Nr.9 34. BImSchV, §4 VII 34. BImSchV
36 Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1,
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023
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● Tabelle 4: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Schienenverkehrslärm gesamt37
Lärmin-
dex
Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
nach Bereich
Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
aggregiert
Schienenverkehrswege Ballungsraum gesamt LDEN
ab 55 bis 59 8.190 ab 55 15.000
ab 60 bis 64 4.480 ab 60 6.810
ab 65 bis 69 2.090 ab 65 2.330
ab 70 bis 74 240 ab 70 240
ab 75 0 ab 75 0
Schienenverkehrswege Ballungsraum gesamt LNight
ab 50 bis 54 6.860 ab 50 11.640
ab 55 bis 59 3.340 ab 55 4.780
ab 60 bis 64 1.380 ab 60 1.440
ab 65 bis 69 60 ab 65 60
ab 70 0 ab 70 0
Bei Betrachtung der Lärmbelastung aller kartierten Schienenverkehrsstrecken
im Ballungsraum Münster sind 15.000 Menschen von Lärmpegeln ab 55 dB(A)
LDEN und 11.640 Menschen von Lärmpegeln ab 50 dB(A) LNight betroffen. Damit
löst der Schienenverkehrslärm neben dem Straßenverkehrslärm ebenfalls hohe
Betroffenheiten aus.
In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Betroffenen. Einem LDEN
ab 65 dB(A) sind noch 2.330 Menschen ausgesetzt, bei rund 319.441 Einwoh-
nern entspricht dies ca. 0,7 % der Bevölkerung. Einem LNight ab 55 dB(A) sind
4.780 Menschen ausgesetzt, dies entspricht ca. 1,5 % der Bevölkerung.
In Tabelle 5 ist die Anzahl der Wohn-, und Schul- sowie Krankenhausgebäude
dargestellt, bei denen die Lärmbelastung LDEN durch den Schienenverkehr
55 dB(A), 65 dB(A) sowie 75 dB(A) übersteigt. Tabelle 6 stellt die durch Schie-
nenverkehrslärm belasteten Flächen dar.
37 http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/statistik?
id=3976&br=true&gemeinde=M%C3%BCnster
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● Tabelle 5: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser,
Schienenverkehr gesamt im Ballungsraum Münster38
dB(A) LDEN
Schienenlärm Ballungsraum
Wohnungen Schulen* Krankenhäuser*
ab 55 7.141 19 4
ab 65 1.112 1 0
ab 75 1 0 0
* Anzahl der Einzelgebäude
● Tabelle 6: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete Schienenverkehr gesamt,
Ballungsraum Münster39
LDEN ab 55 dB(A) ab 65 dB(A) ab 75 dB(A)
Fläche [km²]
Ballungsraum
26,71 4,97 0,38
Auch für den Schienenverkehr wurde in der 4. Runde der Lärmkartierung
erstmals die Zahl der Fälle starker Belästigungen und starker Schlafstörungen
ermittelt. Sie sind in Tabelle 7 dargestellt.
● Tabelle 7: Geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigungen und starker
Schlafstörungen durch Schienenverkehr gesamt, Ballungsraum Münster.40
Art der Lärmauswirkung Anzahl Betroffener
Fälle starker Belästigung 2.707
Fälle starker Schlafstörung 1.259
38 ebenda
39 ebenda
40 ebenda
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2.2 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation im Stra-
ßenverkehr
Die Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation erfolgt auf Basis einer korrigier-
ten Lärmkartierung.41
2.2.1 Schallpegel nach Schwellenwerten an Wohngebäuden
Der gebäudebezogene Lärmpegel stellt den maximalen Fassadenpegel dar, der
an einem Gebäude durch Straßenverkehrsbelastung vorliegt. In der Karte 1 und
der Karte 2 (siehe Kartenanhang) abgebildet sind alle Gebäude mit Wohnnut-
zung und einem Gebäudepegel über den folgenden Schwellenwerten:
● Überschreitung des Auslösewerte der Lärmaktionsplanung:
LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A), dunkelrot markiert
● Überschreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes:
LDEN > 65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A),
rot markiert
● Überschreitung der Umwelthandlungsziele des Umweltbundesamtes:
LDEN > 60 dB(A) bis ≤ 65 dB(A) oder LNight > 50 dB(A) bis ≤ 55 dB(A),
gelb markiert
Die grau dargestellten Gebäude haben entweder einen Gebäudepegel unter-
halb des gesundheitlichen Schwellenwertes oder sind unbewohnt.
● Karte 1: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten ganztags
(LDEN)
● Karte 2: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten nachts
(LNight)
- siehe Kartenanhang
Der Nachtzeitraum ist in der Regel der kritischere Zeitraum, da in diesem von
einer höheren Lärmsensibilität und Betroffenheit der Wohnbevölkerung auszu-
gehen ist. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf den
Nachtzeitraum.
41 Die veröffentlichte Lärmkartierung, siehe auch Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkar-
tierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1 erfolgte auf Basis pauschaler Annah-
men zu den Schwerverkehrsanteilen; für die detaillierte Bewertung der Lärm- und
Konfliktsituation wurde eine Berechnung der Fassadenpegel mit korrigierten
Schwerverkehrsanteilen durchgeführt.
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20
Von ca. 63.000 bewohnten Gebäuden in der Stadt Münster weisen nach den
aktualisierten Berechnungen42 4.395 Gebäude (= 7,0%) Pegel über dem
gesundheitlichen Schwellenwert LNight = 55 dB(A) auf. Darunter sind 700
Gebäude (=1,1%) oberhalb des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung (LNight =
60 dB(A)) und 3.695 Gebäude im Pegelbereich zwischen LNight = 55 dB(A) und
LNight = 60 dB(A).
Ein Vergleich zwischen LDEN und LNight macht darüber hinaus deutlich, dass die
Aussagen zum LNight im Wesentlichen auch auf den LDEN zutreffen.
2.2.2 Lärmbetroffenheiten
Nach den aktualisierten Berechnungen43 sind insgesamt 27.470 Menschen in
Münster von Lärmpegeln LDEN ab 65 dB(A) und 29.290 Menschen von Lärmpe-
geln ab 55 dB(A) LNight betroffen.
Die räumliche Verortung der einwohnerbezogenen Lärmbetroffenheit wird über
die LärmKennZiffer (LKZDEN und LKZNight) beschrieben. Die LärmKennZiffer wird
als Grundlage der Lärmaktionsplanung abschnittsbezogen ermittelt. Vereinfacht
ausgedrückt ist die LärmKennZiffer das Produkt aus der Anzahl der Menschen,
die Lärmbelastungen über dem gesundheitlichen Schwellenwert (LDEN = 65
dB(A) oder LNight = 55 dB(A)) ausgesetzt sind und dem Maß der Überschreitung
dieser Werte. Die LKZ am Straßenabschnitt wird auf 100 m normiert, um
unterschiedliche Abschnittslängen im Untersuchungsnetz auszugleichen.
In der Karte 3 und der Karte 4 sind die ermittelten LärmKennZiffern im Kartie-
rungsnetz dargestellt. Darüber hinaus sind auch lärmsensible Einrichtungen mit
Pegeln über dem gesundheitlichen Schwellenwert verortet.
● Karte 3: Lärmbetroffenheit LKZDEN und betroffene lärmsensible Einrichtungen
● Karte 4: Lärmbetroffenheit LKZNight und betroffene lärmsensible Einrichtungen
- siehe Kartenanhang
Die höchsten für Münster ermittelten LKZ-Werte liegen für die LKZDEN bei 1.215
und für die LKZNight bei 1.294
Vorrangig betrachtet wird die LKZNight, da die Lärmbelastungen für die Wohnbe-
völkerung entlang der belasteten Straßen während der Nacht gravierender sind.
42 Auswertung auf Basis der Neuberechnung der Fassadenpegel, siehe vorangegan-
gene Fußnote
43 Auswertung auf Basis der Neuberechnung der Fassadenpegel, siehe vorangegan-
gene Fußnote
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Lärmaktionsplan
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21
Ein Vergleich mit der LKZDEN ergibt zwischen den beiden Kenngrößen nur
geringe Unterschiede.
Betroffene lärmsensible Einrichtungen
Lärmsensible Einrichtungen sind ab einem Gebäudepegel LDEN = 65 dB(A) oder
LNight = 55 dB(A) berücksichtigt.
Entlang des Untersuchungsnetzes gibt es 13 Schulgebäude, bei der eine
Überschreitung des LDEN -Schwellenwertes ermittelt worden ist. Außerdem sind
8 Krankenhausgebäude betroffen (siehe Karte 3).
In Nachtzeitraum sind ebenfalls 8 Krankenhausgebäude ab Pegeln LNight =
55 dB(A) betroffen.
2.2.3 Maßnahmenbereiche
Bildung von Maßnahmenbereichen
Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung werden aus den Abschnitten des
Kartierungsnetzes mit einer hohen Lärmbetroffenheit gebildet, um zusammen-
hängende Straßenabschnitte als solche betrachten zu können und für diese
Maßnahmen zu entwickeln. Die Zusammenführung von Abschnitten und die
Abgrenzung von Maßnahmenbereichen erfolgt über die Werte der LärmKenn-
Ziffer (LKZ) sowie über vergleichbare durchschnittliche Verkehrsbelastungen
(DTV), Schwerverkehrsanteile (Lkw und Bus), Geschwindigkeiten im Abschnitt
und über die städtebauliche Struktur.
Schwellen zur Definition und Priorisierung der Maßnahmenberei-
chen
Die Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen erfolgt anhand der
LärmKennZiffer. Diese stellt eines der zentralen Kriterien zur Priorisierung dar
und wird für die festgelegten Maßnahmenbereiche neu berechnet. Ein weiteres
Kriterium ist der Anteil der Wohngebäude im Maßnahmenbereich, die einen
Gebäudepegel über der Schwelle der Lärmaktionsplanung aufweisen.
Analog zum letzten Lärmaktionsplan erfolgt eine Prioritätenbildung in drei
Stufen, aus denen die Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung abgeleitet
werden kann. Die Schwellenwerte der LKZ zur Auswahl und Priorisierung der
Maßnahmenbereiche sind im aktuellen Lärmaktionsplan der 4. Runde deutlich
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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22
höher angesetzt als in den letzten Stufen der Lärmaktionsplanung. Grund dafür
ist die neue Berechnungsvorschriften BEB44. Durch diese ergeben sich in der
Regel deutlich höhere Lärmbetroffenheiten (LKZ-Werte). Um eine möglichst
gute Vergleichbarkeit gegenüber dem Lärmaktionsplan der 3. Runde zu ge-
währleisten, wurden die Schwellenwerte für die LKZ-Werte angehoben.
Folgende Prioritäten werden gebildet:
● Priorität 1:
- LKZNight ≥ 500 oder LKZNight ≥ 250 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit
Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 50% am Maßnahmenbereich
● Priorität 2
- LKZNight ≥ 250 oder LKZNight ≥ 150 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit
Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 35% am Maßnahmenbereich
● Priorität 3
- LKZNight ≥ 150 oder LKZNight ≥ 100 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit
Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 20% am Maßnahmenbereich
Die insgesamt 55 Maßnahmenbereiche sind mit ihrer Priorisierung in Karte 5
dargestellt und wie folgt auf die verschiedenen Prioritäten verteilt:
● Tabelle 8: Anzahl der Maßnahmenbereiche in den Prioritäten 1-3 und Bereichslängen
Priorität Anzahl der
Maßnahmenbereiche
Länge der Maßnahmen-
bereiche (in km)
Priorität 1 13 5,8 km
Priorität 2 16 7,5 km
Priorität 3 26 8,6 km
Gesamt 55 21,9 km
● Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten
- siehe Kartenanhang
44 Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm
(BEB) vom 5. Oktober 2021 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom
5. Oktober 2021, Anlage 3)
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23
Zusätzliche Belastungen in Maßnahmenbereichen
Die Analyse von Lärmbelastungen durch Schiene und Gewerbe zusätzlich zum
Straßenverkehr findet für alle Lärmschwerpunkte statt.
Von den kartierten, gewerblichen Emittenten gehen keine zusätzlichen Belas-
tungen auf die Lärmschwerpunkte des Straßenverkehrs aus.
Insgesamt 11 der 55 Maßnahmenbereiche sind entsprechend der Berechnun-
gen neben dem Straßenverkehrslärm zusätzlich durch Schienenverkehrslärm
mit Pegeln im Bereich der Schwelle gesundheitlicher Schädigungen belastet.
Davon weisen fünf Maßnahmenbereiche einen zusätzlich durch den Schienen-
verkehr belasteten Gebäudeanteil von mehr als 10% auf, diese sind in den
weiteren Darstellungen berücksichtigt.
Vergleich mit dem Lärmaktionsplan 3. Runde
Gegenüber dem Lärmaktionsplan 3. Runde sind 15 neue Maßnahmenbereiche
hinzugekommen (Abschnitte am York-Ring, der Bahnhofstraße, Rothenburg,
Warendorfer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Hüfferstraße, Goebenstraße,
Lublinring, Niedersachsenring, Wolbecker Straße, Königsstraße/Ludgeristraße
und Kardinal-von-Galen-Ring)
24 Maßnahmenbereiche aus dem Lärmaktionsplan 3. Runde sind komplett
entfallen (Abschnitte der Aegidiistraße, Moltkestraße, Voßgasse / Bült / Mau-
ritzstraße, Von-Steuben-Straße / Berliner Platz, Windthorststraße, Scharnhorst-
straße, Nordstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Schifffahrter Damm, Münzstraße,
Marktallee, Schillerstraße, Handorfer Straße, Münsterstraße, A1, Havixbecker
Straße, Hörsterstraße, Düesbergweg, Weseler Straße/Auffahrt B51, Engelstra-
ße, Westfalenstraße, Am Stadtgraben, Scharnhorststraße, Schorlemerstraße).
An 13 der 24 Maßnahmenbereiche kann dies als direkte Folge der Maßnah-
menumsetzung bewertet werden. In 8 Maßnahmenbereichen wurden Tempo
30-Anordnungen umgesetzt (aus den Lärmaktionsplänen der 2. und 3. Stufe), in
zweien davon auch zumindest in Teilbereichen eine Fahrbahnsanierung. In fünf
weiteren Maßnahmenbereichen erfolgte eine Fahrbahnsanierung.
Weitere Maßnahmenbereiche haben ggü. dem letzten Lärmaktionsplan einen
veränderten Zuschnitt.
Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig Maßnahmen
entwickelt werden. Sie sind mit den Betroffenheitskriterien in Tabelle 9 aufge-
führt.
Eine umfassende Tabelle aller Maßnahmenbereiche befindet sich in Anlage 1
im Anhang.
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24
● Anlage 1: Maßnahmenbereiche mit Betroffenheitskriterien
● Tabelle 9: Betroffenheiten in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität
Nr. Straße Abschnitt von - bis
Länge
(in m)
Einwohner in Gebäuden
mit Pegeln
LDEN > 65/LNight > 55 dB(A)
LKZNight
Gebäudeanteil mit max.
LNight > 60 dB(A)
Zusatzbelastung Schiene
1 Weseler Straße Bismarckallee -
Lühnstiege 455 595 899 92%
2 Steinfurter
Straße
Grevener Straße -
Neutor 294 420 691 74%
3 York-Ring Grevener Straße –
Steinfurter Straße 419 605 591 91%
4 Weseler Straße Geiststraße - Kolde-
Ring 339 450 521 77%
5 Bahnhofstraße Berliner Platz - Hafen-
straße 302 414 515 50% X
6 Hammer Straße Umgehungsstraße, B51
- Werlandstraße 373 308 444 77%
7 Grevener Straße Friesenring -
Steinfurter Straße 569 830 432 77%
8 Steinfurter
Straße
Orléans-Ring - Höhe
Johann-Krane-Weg 582 493 400 84%
9 Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße –
Umgehungsstraße, B51 592 562 381 87%
10 Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring 1.255 1.248 345 53%
11 Rothenberg Aegidiistraße - Königs-
traße 142 110 333 87%
12 Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 147 103 327 83% X
13 Weseler Straße Sentmaringer Weg –
Weseler Straße 249 297 200 304 76%
Lärmsensible Einrichtungen liegen nicht an den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität
Emissionsanalysen in den Maßnahmenbereichen
Die Emissionsanalysen in den Maßnahmenbereichen dienen der Darstellung
der wesentlichen Emissionsfaktoren, die für die Maßnahmenableitung erforder-
lich sind. Dies sind insbesondere die in der Lärmkartierung zugrunde liegenden
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25
Eingangsdaten zur Lärmberechnung im Straßenverkehr wie Verkehrsmengen,
Lkw-Anteile, Geschwindigkeiten und Fahrbahnbeläge.
Tabelle 10 auf Seite 27 gibt eine Übersicht der Eingangsdaten für die Maßnah-
menbereiche der 1. Priorität. Eine umfassende Tabelle zu den Emissionsfakto-
ren aller Maßnahmenbereiche befindet sich in Anlage 2 im Anhang.
● Anlage 2: Maßnahmenbereiche mit Emissionsfaktoren
Verkehrsmengen und Schwerverkehrs-Anteile
Karte 6 zeigt die Kfz-Verkehrsbelastungen im gesamten Kartierungsnetz mit
Werten bis 82.100 Kfz/24 h:
● Verkehrsmengen unter 5.000 Kfz/24 h sowie zwischen 5.000 – 10.000
Kfz/24 h weisen viele Straßen zwischen den Hauptverkehrsachsen auf.
● Verkehrsmengen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24 h sind auf stärker
belasteten Tangentialverbindungen und auf radial in die Innenstadt verlau-
fenden Straßen vorhanden.
● Die zentrumsnahen Radiale sowie die Ringe weisen häufig 20.000 bis
40.000 Kfz/24 h auf.
● Belastungen über 40.000 Kfz/24 h treten auf den BAB sowie der B 51 und
B 54 auf.
● Karte 6: Kfz-Querschnittsbelastung im Kartierungsnetz
- siehe Kartenanhang
Die Emissionspegel sind neben den Verkehrsbelastungen auch von der Zu-
sammensetzung des Verkehrs abhängig. Der Schwerverkehr (Lkw und Bus) ist
ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Straßenverkehrslärm.
Im Kartierungsnetz liegen die Schwerverkehrsanteile bei maximal 26% am Tag
und 37% in der Nacht. Schwerverkehrsanteile über 10% sind nachts insbeson-
dere auf den BAB, auf Abschnitten der B 51 und innerstädtisch z.B. auf
Busachsen mit geringem DTV vorzufinden.
● Karte 7: Schwerverkehrsanteile im Kartierungsnetz (Nachts, 22-6 Uhr)
- siehe Kartenanhang
Geschwindigkeiten
Die der Kartierung zugrunde gelegten Geschwindigkeiten im Untersuchungs-
netz sind in Karte 8 dargestellt.
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26
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten unter 50 km/h treten insbesondere im
Innenstadtbereich und abschnittsweise in der Kernstadt auf. Der überwiegende
Teil der innerstädtischen Straßen weist die Regelgeschwindigkeit für innerorts
von 50 km/h auf.
Geschwindigkeiten von 70 km/h liegen im bebauten Bereich auf der B 51 und
am Albersloher Weg auf.
Auf den BAB gehen die bei der Lärmberechnung zu berücksichtigenden
Maximalgeschwindigkeiten für Pkw (130 km/h) und für Lkw (80 km/h) ein.
● Karte 8: Geschwindigkeiten im Kartierungsnetz
- siehe Kartenanhang
Fahrbahnbelag
In der Lärmkartierung sind die in Karte 9 dargestellten Fahrbahnbeläge ent-
sprechend vorliegenden Informationen verwendet.
Hierbei erfolgten folgende Zuordnungen entsprechend BUB45:
● Splittmastix SMA 5, SMA 8, SMA 11
● Lärmoptimiert LOA_SMA
● Pflastersteine PFL_B
● alle anderen Straßen AC11
● Karte 9: Fahrbahnbeläge im Kartierungsnetz
- siehe Kartenanhang
45 Stadt Münster / FCP IBU: Lärmkartierung 2022 für den Ballungsraum Münster,
Dokumentation, S. 7-8
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27
● Tabelle 10: Emissionsfaktoren in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität
(korrigierte Daten Lärmkartierung 2022)
Nr. Straße Abschnitt von - bis
Länge
(in m)
DTV (Kfz/24h)
zul. Geschwindig-
keit in km/h
SV-Anteil
nachts in %
1 Weseler Straße Bismarckallee -
Lühnstiege 455 34.100 -
35.800 50 3,2 - 4,3
2 Steinfurter
Straße
Grevener Straße -
Neutor 294 29.200 50 3
3 York-Ring Grevener Straße –
Steinfurter Straße 419 35.700 50 2
4 Weseler Straße Geiststraße - Kolde-
Ring 339 26.500 50 4,5
5 Bahnhofstraße Berliner Platz -
Hafenstraße 302 10.400 50 0 - 6,9
6 Hammer Straße Umgehungsstraße,
B51 - Werlandstraße 373 8.220 -
38.600 50 4,1 - 4,5
7 Grevener
Straße
Friesenring -
Steinfurter Straße 569 17.150 50 2,4 - 3,3
8 Steinfurter
Straße
Orléans-Ring - Höhe
Johann-Krane-Weg 582 36.200 50 4,5
9 Hammer Straße
Friedrich-Ebert-Straße
– Umgehungsstraße,
B51
592 8.220 -
34.000 50 3,1 - 3,2
10 Grevener
Straße
Fresnostraße -
Friesenring 1.255 11.800 -
28.300 50 2,2 - 4,9
11 Rothenberg Aegidiistraße -
Königstraße 142 2.400 30 11,7
12 Albersloher Weg Hafenstraße - Albers-
loher Weg 9 147 21.900 50 2,9
13 Weseler Straße Sentmaringer Weg –
Weseler Straße 249 297 31.500 50 2,8
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28
2.2.4 Ergänzende Bewertung der Lärmbelastung entlang
der übergeordneten Straßen
An den Bundesautobahnen A1 und A43 wurden keine Maßnahmenbereiche der
Lärmaktionsplanung definiert. Entlang der Autobahnen treten zwar häufig hohe
Lärmbelastungen auf, die Lärmbetroffenheit ist aber bei nur punktuell zusam-
menhängenden Siedlungsbereichen deutlich geringer als entlang der innerstäd-
tischen Straßen.
Insgesamt sind entlang der Autobahnabschnitte auf dem Stadtgebiet Münster
1.007 Menschen von Lärmbelastungen ab 65 dB(A) LDEN bzw. 55 dB(A) LNight
betroffen. Zusammenhängende Siedlungsbereiche sind insbesondere in
Sprakel sowie in Mecklenbeck am Kreuz A1/ A43 / B51 betroffen. Aber auch in
diesen erreicht die Lärmbetroffenheit keine Dimension, die die Ausweisung
eines Maßnahmenbereichs nach den definierten Schwellen auslöst.
Unabhängig davon besteht Handlungsbedarf zur Lärmsanierung, der an den
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes mit den Richtlinien für den
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen (VLärmSchR) geregelt ist. Die
Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage
haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Eine Voraussetzung für die
Lärmsanierung ist die Überschreitung folgender, am 01.08.2020 erneut abge-
senkter Auslösewerte:
● Tabelle 11: Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in dB (A)
Gebietskategorie Tag
(6 - 22 Uhr)
Nacht
(22 - 6 Uhr)
an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Alten-
heimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
64 54
in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (sowie in Wohnge-
bäuden außerorts / auf landwirtschaftlichen Flächen) 66 56
in Gewerbegebieten 72 62
Die Überschreitung der Auslösewerte ist mit der RLS-19 zu ermitteln. Da RLS-
19 - Berechnungen in der Lärmkartierung 2022 nicht als Fassadenpegel
vorliegen, werden die Überschreitungen im Lärmaktionsplan hilfsweise mit den
Fassadenpegeln nach BUB ermittelt. In der Karte 10 sind im Ergebnis für die
Bundesautobahnen A1 und A43 die bewohnten Gebäude mit Überschreitungen
der Auslösewerte dargestellt.
● Karte 10: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung entlang der
Bundesautobahn
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29
2.3 Analyse der Lärmbelastungssituation des Schienen-
verkehrs
In Münster sind nach der Lärmstatistik aus der Lärmkartierung des EBA 2017
von Lärmbelastungen des Schienenlärms LDEN ab 70 dB(A) 240 Einwohner
betroffen, ab einem LDEN ab 65 dB(A) 2.330 Einwohner. Bei ausschließlicher
Betrachtung des Nachtzeitraums sind von Lärmbelastungen LNight ab 60 dB(A)
1.440 Einwohner betroffen, ab einem LNight ab 55 dB(A) 4.780 Einwohner
(vgl. auch Tabelle 4).
Gegenüber der letzten Lärmkartierung ist die Anzahl der belasteten Personen
stark zurückgegangen. Dies hängt vor allem mit dem flächendeckenden Einsatz
von lärmarmen Bremsen bei Güterzugwaggons zusammen. Seit 2021 sind in
Deutschland für die in Güterzugwaggons häufig eingesetzten Klotzbremsen nur
noch Verbundstoff-Bremssohlen zulässig (K-Sohlen und LL-Sohlen, auch
„Flüsterbremse“ genannt). Diese Bremssohlen rauen das Rad weniger auf als
die bis dahin üblichen Grauguss-Bremssohlen und können so das Rollgeräusch
am Emissionsort um 8 bis 10 dB reduzieren.46
Für die Lärmkartierung 2017 wurde angenommen, dass 100% der Güterwag-
gons mit Grauguss-Bremssohlen ausgestattet sind, der aktuellen Lärmkartie-
rung 2022 liegt dagegen die Annahme zugrunde, das 100% der Güterwaggons
mit Verbundstoff-Sohlen ausgestattet sind.
Die Analysen zum Schienenverkehrslärm erfolgen analog zu denen zum
Straßenverkehrslärm. Dargestellt wird in der Karte 10 und in der Karte 12 der
gebäudebezogene Lärmpegel über den folgenden Schwellenwerten (siehe
auch Kap. 1.5):
● Überschreitung des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung:
LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A)
● Überschreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes
LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
● Überschreitung der Umwelthandlungsziele des Umweltbundesamtes
LDEN = 60 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
46 Dämpfung von Rad- und Strukturschwingungen, Prof. Michael Beitelschmidt,
November 2011
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● Karte 11: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden nach
Schwellenwerten LDEN
● Karte 12: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden nach
Schwellenwerten LNight
- siehe Kartenanhang
Belastungsschwerpunkte des Schienenverkehrslärms liegen insbesondere auf
der Hauptstrecke (2200) durch die Kernstadt nördlich und auch südlich des
Bahnhofs vor. Weitere Belastungsschwerpunkte sind am südlichen Rand der
Kernstadt, am nordöstlichen Rand von Hiltrup sowie in Südmühle zu erkennen.
Der Nachtzeitraum ist beim Schienenverkehrslärm deutlich der kritischere
Zeitraum, dies zeigen bereits die Belastetenstatistiken (siehe Kap. 2.1.2).
Für den Nachtzeitraum werden ergänzend zur Auswertung nach den oben
dargestellten Schwellenwerten die Gebäude dargestellt, die die geltenden
Auslösewerte zur Lärmsanierung nach den haushaltsrechtlichen Regelungen
für Schienenwege des Bundes überschreiten. Diese sind derzeit
● 54 dB(A) in der Nacht in Wohngebieten (gelb markiert)
● 56 dB(A) in der Nacht in Mischgebieten (rot markiert)
● 62 dB(A) in der Nacht in Gewerbegebieten (lila markiert)
Lärmsensible Einrichtungen (im Nachtzeitraum: Krankenhaus) werden nach
den Auslösewerten für Wohngebiete bewertet. Wohngebäude in außerorts
liegenden Siedlungen werden nach den Auslösewerten für Mischgebiete
bewertet.
Da keine Berechnungen für den Schienenverkehr nach Schall 0347 vorliegen,
erfolgt die Auswertung zur Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung
nach der Lärmkartierung 2022 entsprechend BUB. Die in Karte 13 dargestellten
Bewertungsergebnisse sind daher lediglich Anhaltswerte für den Handlungsbe-
darf zur Lärmsanierung.
● Karte 13: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung nach den
haushaltsrechtlichen Regelungen für Schienenwege des Bundes nachts (LNight)
- siehe Kartenanhang
47 Nationale Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen,
aktuelle Fassung 2012: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege
(Schall 03). 2012. Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von
2014.
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit über die Lärmbelastun-
gen zu informieren und frühzeitig und effektiv an der Erarbeitung des Lärmakti-
onsplanes zu beteiligen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Münster wird wie der
Lärmaktionsplan 2021 durch eine öffentliche Beteiligung begleitet.
Nach Abschluss der Analysen und zu Beginn der Maßnahmenplanung wurde
eine Informationsveranstaltung / Lärmforum durchgeführt. Ziel der Veranstal-
tung war es, den Austausch der Öffentlichkeit mit der planenden Verwaltung
und den Fachgutachtern zu ermöglichen und konkrete Hinweise auf Lärmprob-
leme sowie zu ruhigen Gebieten aus Sicht der Öffentlichkeit benennen zu
lassen.
Das Lärmforum wurde am 08.11.2023 durchgeführt. Inhalte waren die Ergeb-
nisse der aktuellen Lärmkartierung der 4. Runde, die vorgesehenen Inhalte der
Fortschreibung (Lärmaktionsplan 4. Runde) und erste Ergebnisse zur Fort-
schreibung des Lärmaktionsplans mit Analysen zur Lärmbelastungssituation mit
Fokus auf dem Straßenverkehr, Stand der Maßnahmenumsetzung der voran-
gegangenen Lärmaktionspläne und die vorgesehenen Schritte zur Fortschrei-
bung der Maßnahmenkonzepte.
Die Ergebnisse des Lärmforums sind in der Anlage 3 dokumentiert.
Darüber hinaus gingen 5 Anregungen und Hinweise per Email ein.
Die erfolgten Hinweise werden sowohl im Rahmen der Maßnahmenplanung wie
auch der Fortschreibung der ruhigen Gebiete geprüft.
● Anlage 3: Protokoll des Lärmforums am 08.11.2023
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Fortschreibung der strategischen Ansätze zur Lärm-
minderung
4.1 Grundsätze
Gesamtstädtisch-strategische Ansätze stellen geeignete Strategien dar, die in
der wechselseitigen Verzahnung mit anderen Planebenen zu einer langfristigen
Lärmminderung beitragen. Im Lärmaktionsplan 2017 sind die grundsätzlichen
Strategien zur Verringerung der Lärmbelastung und deren Zusammenhänge mit
der Stadt- und Verkehrsentwicklung in der Stadt Münster umfassend darge-
stellt.
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden aktuelle Planungen der
Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weitere Umweltplanungen in Münster
aufgegriffen und die Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung auf der
gesamtstädtisch/ strategischen Ebene beschrieben.
● Abbildung 6: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene
Planungen48
48 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung,
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - zweite Aktualisierung - 2017, S. 11
*städtebauliches Konzept für Quartiersentwicklung
*
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Im nachfolgenden sind hierzu aktuelle Handlungsansätze in folgenden Strate-
giefeldern dargestellt:
● Vermeidung von Lärmemissionen
● räumliche Verlagerung von Lärmemissionen
● Verminderung von Lärmemissionen und
● Verminderung von Lärmimmissionen
4.2 Aktuelle Handlungsansätze in den Strategiefeldern
4.2.1 Vermeidung von Lärmemissionen
Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenverkehr sind die
Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strategien und Maß-
nahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr),
Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen wie Park-
raummanagement. Synergien und Wechselwirkungen bestehen hier insbeson-
dere zur Nachhaltigkeitsstragie, zu Programmen und Konzepten der Stadtent-
wicklung, zu Klimaschutzkonzepten, zur Verkehrsentwicklungsplanung und zu
sektoralen Konzepten zur Förderung des Umweltverbundes und Vermeidung
von Kfz-Verkehr.
Nachhaltigkeitsstrategie49
Bezugsrahmen der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie ist die Agenda 2030
für nachhaltige Entwicklung, die von allen UN-Mitgliedsstaaten im September
2015 beschlossen wurde. Sie enthält 17 global gültige Nachhaltigkeitsziele
(Sustainable Development -Goals – SDGs), um die Lebenssituation aller
Menschen zu verbessern und gleichzeitig unseren Planeten zu erhalten. In der
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind die Ziele der Stadtgesellschaft im
Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung festgehalten. Sie wurden in einem
breiten Diskussionsprozess vom Nachhaltigkeitsbeirat im Rahmen des Modell-
projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW“ (GNK NRW) erarbeitet und vom
Rat der Stadt Münster beschlossen. Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet den
Orientierungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und fließt als
Leitplanke in andere städtische Prozesse ein z. B. Münster Zukünfte. Von den
zehn beschlossenen strategischen Nachhaltigkeitszielen für Münster bezieht
49 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsstra-
tegie 2030
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34
sich das Ziel 4 auf eine umweltverträgliche und klimaneutrale Gestaltung der
Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre. Im Fahrplan Nachhaltigkeitsstrate-
gie 2030 werden für dieses Ziel folgende drei strategische Ziele benannt:
● klimafreundliche und umweltverträgliche Waren- und Lieferverkehre aus-
bauen
● Pendlerverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend
umweltverträglich und klimaneutral
● Siedlungsflächen vorrangig im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastruktu-
ren, Versorgungszentren und ÖPNV-Angeboten entwickeln
Auch die Umsetzung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist als eine
Maßnahme in der Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Dieser soll dazu beitragen,
dass ab 2030 niemand mehr durch Lärm gesundheitlich gefährdet (nachts
weniger als 55 dB(A)) ist.
Stadtentwicklungsplanung
Mobilitätsrelevante Ziele im Wohnsiedlungsflächenkonzept 203050, im integrier-
ten Flächennutzungskonzept Münster (Entwurf) sowie im Baulandprogramm
2023 - 203051 mit Wechselwirkungen zur Lärmbelastungssituation sind der
Fokus des Wohnungsbaus auf den Innenbereich, eine Mindestsiedlungsdichte
und eine den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad) fördernde, mobilitätsgünstige
Lage neuer Siedlungsflächen (innenstadtnahe Lage bzw. Nähe zu einer Velo-
route bzw. vergleichbare gute Fahrradanbindung, SPNV-Anbindung in Fahrrad-
Kurzstrecken-Distanz, ÖPNV-Linie in der Nähe).
Wesentliche Aussage im weiterhin geltenden Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept52 zur verkehrsarmen Struktur ist die Sicherung der fußläufigen Versor-
gungsstruktur im Nahbereich und in zentralen Versorgungsbereichen.
Ebenfalls ist in der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (siehe oben) festge-
halten, dass Siedlungsflächen vorrangig im Einzugsbereich leistungsfähiger
Infrastrukturen, Versorgungszentren und ÖPNV-Angebote entwickelt werden
sollen.
50 Stadt Münster, Vorlagen V/0945/2016 und V/0200/2018 nicht-öffentlich
51 Stadt Münster, Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 und Fortschreibung des
Baulandprogramms 2023 – 2030, Vorlage V/0193/2023
52 Stadt Münster, Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Vorlage
V/1048/2017
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Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030, das im Rahmen von
Münsters Zukunftsprozess erarbeitet wurde, beschäftigt sich insbesondere in
den Leitthemen STADTVERTRÄGLICHE MOBILITÄT und MÜNSTERSCHE
STADT-LANDSCHAFT mit flächensparenden und verkehrsvermeidenden
Siedlungsstrukturen sowie der Stärkung der Verkehrsarten des Umweltver-
bunds. Auch die Handlungsfelder INNENSTADT IST MEHR ... und URBANE
WISSENSQUARTIERE thematisieren eine lärmimmissionsrelevante Neuauftei-
lung der Straßenräume bzw. Filterung der Verkehre in diesen Stadtbereichen.
Insbesondere diese 4 stark raumbezogenen Themenfelder sind mit ihren
grundsätzlichen Vorüberlegungen in das Räumliche Leitbild des ISEK einge-
flossen.
Die Teilthemen werden dementsprechend weiter vertieft und ausgearbeitet, wie
im Folgenden am Beispiel der Innenstadt gezeigt werden kann.
Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (INSEK
Münster-Innenstadt, 2023) - das Zukunftskonzept für die Innenstadtentwicklung
der nächsten rund 10 Jahre - beinhaltet insgesamt sechs zentrale Handlungs-
felder, von denen eines „Autoarm und erreichbar“ tituliert ist. Im INSEK hervor-
gehoben wird, dass Mobilitäts- und Innenstadtentwicklung in einem engen
Zusammenhang zueinander stehen. „Die Entwicklung von Verkehrsnetzen und
-formen und die Siedlungstätigkeit bedingen sich gegenseitig – Mobilität formt
Städte.“53 Auch räumliche Anpassungen sollen angestrebt werden, „mit denen
Umgestaltungs- und Umnutzungspotenziale entstehen und die ebenso einen
Beitrag zur klima- und umweltgerechten Innenstadtentwicklung leisten können.
Eine Förderung des multimodalen Verkehrs, des Fuß- und Radverkehrs sowie
eine Erhöhung der Barrierefreiheit bei Reduzierung des Autoverkehrs stehen
hier im Fokus.“53
Folgende vom Rat der Stadt Münster beschlossene Zielsetzungen sind für das
Handlungsfeld „Autoarm und erreichbar“ festgelegt:
„Ziel einer autoarmen Innenstadt ist vorrangig ein Zugewinn an stadträumlicher
Qualität, die Verbesserung der Umweltqualität und ein Beitrag zur klimagerech-
ten Entwicklung der Innenstadt. Dafür ist eine schrittweise Reduzierung des
Autoverkehrs und des Parkens zu ebener Erde vorgesehen, deren Takt und
Umfang maßgeblich durch die Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit
bestimmt ist. Eine besondere Bedeutung ist dadurch dem Fuß- und Radverkehr
zuzusprechen. Letzterer ist durch attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen
und -infrastrukturen in der gesamten Innenstadt zu fördern.
53 Stadt Münster, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-
Innenstadt (INSEK), Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0762/2022, S. 79
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● Sicherung einer hohen Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsteil-
nehmenden aus Stadt und Region, insbesondere für mobilitätseinge-
schränkte Menschen
● Rückgewinnung von bisher verkehrsgeprägten Aufenthaltsflächen im
öffentlichen Raum für andere Nutzungen
● Reduzierung des Autoverkehrs in Straßenräumen, die keine zentrale
Funktion für die Erreichbarkeit haben, zur Erhöhung von Aufenthaltsqualität,
Barrierefreiheit, Stadtraumerlebnis, zur Verringerung von Lärm- und Schad-
stoffbelastungen und zur Erzeugung eines besseren innerstädtischen Kli-
mas
● Förderung des multimodalen Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs u.
a. durch einen Aus- und Umbau von dafür notwendiger Infrastruktur und
Angeboten oder durch finanzielle Anreize
● Reduzierung von städtebaulichen Barrieren in den Verknüpfungen relevan-
ter Stadträume und Funktionsbereiche“54
Zur Umsetzung der für dieses Handlungsfeld beschlossenen Zielsetzungen sind
im Themenfeld zur Vermeidung von Lärmemissionen durch Reduzierung der
Kfz-Verkehrsmengen insbesondere folgende priorisierte Vorhaben zu nennen:
● Konzeptionierung neuer innovativer ÖPNV-Angebote für die Erreichbarkeit
der Innenstadt
● Verbesserung und Ausbau von Radwegeinfrastruktur
● Schaffung von kostenfreien Fahrradabstellangeboten
● Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes in Verbindung mit einem
ganzheitlichen Lösungskonzept „Parken für Menschen mit Mobilitätsein-
schränkungen“ und
● Programm „Autofreie Altstadt(straßen)räume“
Weitere Maßnahmen, die in konkreten Straßenräumen ansetzen, sind in Kapitel
4.2.3 dargestellt.
Das Leitbild der Urbanen Wissensquartiere fließt in die Entwicklung der neuen
Münster Modellquartiere im Westen ein: Im Hinblick auf eine künftige stadt-,
umwelt- und klimafreundliche Mobilität bieten sie einzigartige Chancen und
Qualitäten: Vom Domplatz aus startend sind mit dem Fahrrad in ca. 15 Minuten
Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung die geplanten neuen Münster Modell
54 ebenda
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Quartiere 1+2 zu erreichen. Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann so
in Münster im Sinne vorbildlicher Mobilität mit Leben gefüllt werden!
Im Zuge der Entwicklung der neuen urbanen Stadtquartiere ist es das Ziel,
durch gemischt genutzte Quartiere verkehrsvermeidend zu wirken und autoar-
me und gut durch den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad) erschlossene Quartiere
zu entwickeln.
Die perspektivische Entwicklung verkehrssparsamer Siedlungsstrukturen in
Münster durch entsprechende Konzepte und Programme der Stadtentwicklung
trägt dazu bei, den Verkehrsaufwand insgesamt zu verringern und mit kurzen
Wegen die Notwendigkeit der Kfz-Nutzung zu reduzieren. Der Anteil des Kfz-
Verkehrs und die damit verbundene Lärmemission gehen langfristig zurück.
Planungen und Konzepte zum Klimaschutz
Die Vermeidung von Emissionen aus dem Kfz-Verkehr ist Bestandteil der
Planungen und Konzepte zur Bewältigung der Herausforderungen des Klima-
schutzes. Der Masterplans 100% Klimaschutz 2050 und die Konzeptstudie
Münster klimaneutral 2030 sind hier zu nennen.
Der Masterplan 100% Klimaschutz55 sieht als eine wichtige Säule zur Vermei-
dung von Emissionen die Verkehrsvermeidung.
Der Masterplan 100% Klimaschutz enthält strategische Bausteine im Hand-
lungsfeld Verkehr, die den Weg zur Klimaneutralität ebnen sollen. Zur Förde-
rung des Umweltverbundes sind hier die schrittweise Etablierung einer auto-
freien Innenstadt und von autofreien Wohnquartieren, der Ausbau der Fahrrad-
infrastruktur und des bestehenden SPNV- und ÖPNV-Angebots sowie die
Entwicklung von zielgruppengerechten Sharing-Konzepten in der Mobilität und
die Förderung der multimodalen Mobilität relevant.
Strategische Bausteine des Handlungsfelds Klimafreundliche Mobilität für das
Erreichen des Klimaschutzziels 2050 sind:
● Autofreie Innenstadt und autofreie Wohnquartiere schrittweise etablieren
● Fahrradinfrastruktur ausbauen
55 Stadt Münster, Masterplan 100% Klimaschutz - Münster Klimaschutz 2050, Vorlage
V/0689/2017;
mittlerweile wurde die Zielsetzung auf das Jahr 2030 vorgezogen
V/0770/2019: "... bekennt sich der Rat zu dem Ziel, alsbald – möglichst bis 2030 –
klimaneutral zu werden."
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38
● Bestehendes SPNV- und ÖPNV-Angebot ausbauen und verbessern
● Zielgruppengerechte Sharing-Konzepte in der Mobilität entwickeln und
umsetzen
● Multimodale Mobilität fördern
● MIV wird elektromobil
● Betriebliche Mobilitätsmanagementkonzepte fördern, auch in Kooperation
mit den Pendlergemeinden des Umlands
● Klimaneutrale Mobilität in der Stadtverwaltung Münster etablieren
● Öffentlichkeitsarbeit für umweltfreundliche Mobilität intensivieren
In der Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030 werden – aufbauend auf den
Beschluss des Rat der Stadt Münster am 11.12.2019, Klimaneutralität bis 2030
anzustreben - ein möglicher, theoretischer, vom Ziel her gedachter Pfad auf
dem Weg zur Klimaneutralität 2030 und die damit verbundenen Herausforde-
rungen beschrieben.
Für den Sektor Mobilität wird hervorgehoben, dass dieser im Vergleich zum
Masterplanszenario weitere immense Anstrengungen erfordert, um das Ziel der
Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. „Im Vordergrund steht die vollständige
Umstellung auf Elektromobilität, die aus Erneuerbaren Energiequellen versorgt
werden sollen. Weiterhin ist es unter den getroffenen Annahmen notwendig,
den motorisierten Individualverkehr bis 2030 um 50% zu reduzieren, was
ungefähr einer Verdopplung der im Masterplan unterstellten Reduktion ist“56.
Ein zentraler Schwerpunkt zur Vermeidung von Emissionen wird bei der
konsequenten Stärkung des Umweltverbunds durch den Ausbau der Radinfra-
struktur und des klimafreundlichen ÖPNV gesehen. Weiterhin sollen die Hand-
lungsmöglichkeiten in Bezug auf die Transformation der Antriebstechnik hin zu
klimaschonenden Antreiben und Treibstoffen konsequent ausgeschöpft werden.
Verwiesen wird hier auf die Vorbildfunktion der Stadt Münster bezüglich einer
klimaneutralen Mobilität der Stadtverwaltung.
56 Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030, S. 12
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Verkehrsentwicklungsplanung: Masterplan Mobilität 2035+
Die Stadt Münster erarbeitet aktuell einen Masterplan Mobilität Münster
2035+.57 Zielstellung für die Erarbeitung ist die Entwicklung eines nachhaltigen
und stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster unter Einbindung
bereits vorhandener sektoraler Fachpläne und Mitbehandlung der Stadt-
Umland-Thematik. Bisher erstellt wurden ein 1. Zwischenbericht zur Ausgangs-
lage der Mobilität in Münster (Vorlage V/0897/2021) und ein 2. Zwischenbericht
zu Zielen und Szenarien (Vorlage V/0102/2023). Der Prozess zur Entwicklung
des Masterplans Mobilität 2035+ wird durch eine intensive Öffentlichkeitsbetei-
ligung begleitet, außerdem wurde 2022 eine aktuelle Mobilitätsbefragung zum
werktäglichen Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in Münster durchgeführt
(V/0296/2023).
Eine zentrale Aussage der Mobilitätsbefragung ist die Verkehrsmittelwahl der
Münsteraner Bevölkerung. Da die Stadt Münster bereits seit 1982 entsprechen-
de Erhebungen durchführt, können - auch unter Berücksichtigung unterschiedli-
cher Erhebungsmethoden - Aussagen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl
in den letzten 40 Jahren getroffen werden: „Es wird deutlich, dass der MIV-
Anteil an allen Wegen in Münster schon seit Beginn der Erhebungen relativ
gering war und bis heute nochmals deutlich gesunken ist. Der Anteil Wege, die
mit den öffentlichen Verkehrsmitteln realisiert werden, liegt seit fast 20 Jahren
auf einem konstanten Niveau von ca. 10% und ist zuletzt auf 8% gesunken. Mit
nahezu durchgängiger Kontinuität steigt der Anteil der mit dem Rad zurückge-
legten Wege seit 1982 auf einen neuen Höchstwert im Jahr 2022. Der Anteil zu
Fuß zurückgelegter Wege schwankt im Laufe der Jahre leicht, was u.a. auf sich
wandelnde Erhebungsmethoden zurückzuführen ist.“58
57 https://mobil-in-muenster.de/c/masterplan-mobilitaet-muenster-2035/
58 Ingenieurbüro Helmert im Auftrag der Stadt Münster, Mobilitätsbefragung zum
werktäglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung in der Stadt Münster, Mai 2023,
V/0296/2023 Anlage 1
Stadt Münster
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40
● Abbildung 7: Verkehrsmittelwahl der Münsteraner Bevölkerung seit 198259
Die Verkehre innerhalb des Stadtgebiets unterscheiden sich deutlich von denen
zwischen der Stadt und dem Umland. Quell- und Zielverkehre über die Stadt-
grenze hinaus finden hauptsachlich im MIV (76 %) und ÖPNV (22 %) statt.
„Somit hat auch der regionale Verkehr über seine Größenordnung (etwa
360.000 Personenwege pro Tag) einen deutlichen Einfluss auf den Gesamt-
Modal-Split.“60 Eine weitere Besonderheit hierbei ist, dass im stadtregionalen
Verkehr fast die Hälfte des Pkw-Verkehrs über zwei Achsen (B51 und B54) in
die Stadt geführt werden.61 Diese stellen auch Hot-Spots der Lärmbelastungssi-
tuation dar (vgl. Karte 5 Maßnahmenbereiche).
Der im Februar 2023 veröffentlichte zweite Zwischenbericht beschreibt, welche
Auswirkungen unterschiedliche Maßnahmen haben. Ein „Trendszenario“ und
ein „Szenario Klimaneutralität 2030“ zeigen unterschiedliche Wege.
Zur Orientierung gibt es ein Zielsystem, an dem sich später die Handlungsemp-
fehlungen orientieren.
59 Quelle: ebenda
60 Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 1. Zwischenbericht, S. 33
61 Ebenda, S. 13
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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41
● Abbildung 8: Leitbild und Oberziele für den Masterplan Mobilität 2035+ 62
Mit den Prognoseszenarien werden unter Beachtung der voraussichtlichen
strukturellen Entwicklung bis zum Jahr 2035 unterschiedlich ambitionierte
Gestaltungen des zukünftigen Mobilitätssystems der Stadt Münster beschrie-
ben. „Dabei wird deutlich, dass nur durch eine weitreichende Neugestaltung des
Mobilitätssystems im Szenario Klimaneutralität 2030 maßgebende Verlagerun-
gen in der Verkehrsmittelwahl realisierbar sind. Damit einher geht die massive
Reduktion verkehrsbedingter Emissionen, welche durch den Wandel im An-
triebsmix unterstützt wird. Allerdings wird ebenfalls deutlich, dass ohne maxima-
le regulatorische Eingriffe, wie flächendeckende Zufahrtsbeschränkungen, stets
eine Grundbelastung im MIV bestehen bleibt.“63 Mit den Ergebnissen der
Szenarienbetrachtung werden in der nächsten Phase des MM 2035+ konkrete
Maßnahmen entwickelt, die in einem ganzheitlichen Umsetzungsszenario
münden. Im Ergebnis soll ein Zielszenario entstehen, das wirkungsstarke
62 Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 20
63 Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 70
Stadt Münster
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42
Maßnahmen zur Neudefinition des Münsteraner Mobilitätssystems mit der
größtmöglichen Realisierungswahrscheinlichkeit zusammenbringt.64
Der Beschluss des MMM2035+ ist für die zweite Kette im April/Mai 2024
vorgesehen. Konkrete Maßnahmen, die über die im folgenden Absatz darge-
stellten konzeptionellen Überlegungen hinausgehend werden im MMM2035+
nicht formuliert.
Mit dem in Aufstellung befindlichen Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird ein
stadtverträglicher Verkehr mit deutlicher Reduzierung des Kfz-Verkehrs-
aufkommens und stärkerer Nutzung der Umweltverbundverkehrsmittel ange-
strebt. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen trägt langfristig auch zu
weniger Lärmemissionen aus dem Straßenverkehr bei.
Sektorale Planungen und Konzepte zur Förderung des Umweltver-
bundes
Radverkehr
Das Radverkehrskonzept - Münster 202565 verfolgt das Leitziel „Radverkehr
zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren". Als quantita-
tives Ziel wird formuliert, mittelfristig einen Anteil von 50% Radverkehr am
Modal-Split zu erreichen. Dies soll mittels infrastruktureller Maßnahmen für
Fahrradfahren und Fahrradparken sowie Kommunikation und Service erfolgen.
Im Jahr 2022 wurde ein hierarchisches und lückenloses Fahrradnetz 2.0 unter
intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und wichtiger Akteure beschlossen.66
Das Fahrradnetz 2.0 ist eine konzeptionelle Grundlage aller künftigen Neu-,
Aus- und Umbaumaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur. Wesentliche Elemente
des Fahrradnetzes 2.0 sind die Veloruten, Hauptrouten und Basisrouten des
Radverkehrs.
Eine zentrale Maßnahme der Radverkehrsförderung ist die Einrichtung von 14
stadtregionalen Velorouten, welche die Münsteraner Promenade direkt mit den
Umlandgemeinden verbinden. Die Velorouten tragen dazu bei, dass neben dem
Verkehr aus den Außenstadtteilen auch der Pendlerverkehr mit dem Münstera-
ner Umland mehr mit dem Fahrrad bzw. dem Pedelec zurückgelegt wird. Mit
der bereits genannten Vorlage V/0249/2022 wurde den vorgeschlagenen
Trassenverläufen für die sieben Velorouten zugestimmt, für die es noch keinen
festgelegten Streckenverlauf gab. Für die anderen Velorouten läuft die Umset-
zung bereits abschnittsweise.
64 Stadt Münster, Masterplan Mobilität Münster 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 70
65 Stadt Münster, Radverkehrskonzept - Münster 2025, Vorlage V/0647/2016
66 Stadt Münster, Vorlage V/0249/2022
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
April 2024
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Ein weiteres wichtiges Element der Radverkehrsförderung ist die Umsetzung
von Fahrradstraßen nach dem Mitte 2019 beschlossenen Qualitätsstandards.
Entsprechend Masterplan Mobilität 2035+ soll die Fertigstellung aller 16 Fahr-
radstraßen gemäß diesen Standards bis 2035 umgesetzt sein.67
Mit dem Ausbau der Kanalpromenade als Alltagsroute für den Radverkehr hat
die Stadt Münster 2023 den ersten Preis beim Deutschen Fahrradpreis gewon-
nen. Bis Ende 2023 soll diese mit Ausnahme des innenstadtnahen Abschnitts 2
umgesetzt sein. 68
Im fortgeschriebenen Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans werden
Maßnahmen im Radverkehr in den Maßnahmenbereichen berücksichtigt, wenn
mit diesen Neugestaltungen des Straßenquerschnitts verbunden sind.
Fußverkehr
Die Stadt Münster hat am „Fußverkehrs-Check NRW 2021“ teilgenommen, um
Impulse für einen attraktiveren und sicheren Fußverkehr zu erhalten und um die
Ergebnisse des Checks in den weiteren Aufstellungsprozess des gesamtstädti-
schen, integrierten Masterplans Mobilität Münster 2035+ einzubeziehen. „Mit
dem Schlussbericht liegt ein wertvoller Leitfaden mit umsetzungsorientierten
Praxisbeispielen für die Fußverkehrsplanung in Münster vor. Die Ergebnisse,
die aus den beispielhaften Checks in der Innenstadt und in Roxel resultieren,
sind auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar. Daher sollen die Handlungsfel-
der und Maßnahmenvorschläge künftig bei verkehrlichen Planungen in allen
Stadtteilen so weit wie sinnvoll und möglich berücksichtigt werden sowie
vertiefende weitere Vor-Ort-Begehungen stattfinden. Eine barrierefreie und
komfortable Fußverkehrsinfrastruktur trägt zu mehr Sicherheit und Aufenthalts-
qualität bei und erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln.“69
ÖPNV
Die stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Münster (ÖPNV und SPNV)
wird mit dem 3. Nahverkehrsplan (2016), der Einrichtung neuer Haltepunkte im
SPNV und einem P+R-Konzept gefördert. Der Nahverkehrsplan enthält hierzu
sowohl Maßnahmen zur Förderung von multimodalem Verkehrsverhalten als
auch Linienwegmaßnahmen zur Attraktivierung des Busangebotes und Maß-
nahmen zur besseren Verknüpfung des ÖPNV/ SPNV. Der 3. Nahverkehrsplan
wurde in den vergangenen Jahren vollständig umgesetzt.
Neue Haltepunkte wurden seit 2014 in Münster-Roxel und Münster-
Mecklenbeck eingerichtet, für weitere werden mittel- bis langfristig die Untersu-
67 Stadt Münster, Masterplan Mobilität Münster 2035+, 2. Zwischenbericht, Trendsze-
nario, S. 46
68 https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/mit-dem-rad/kanalpromenade
69 Stadt Münster, V/0138/2022
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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chungen und Planungen fortgeführt. Darüber hinaus läuft aktuell ein Planfest-
stellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Münster - Senden-
horst mit 5 neuen Haltepunkten im Stadtgebiet Münster.
Um die Erreichbarkeit von Münster aus der Region weiter zu verbessern, soll
bis 2035 das Projekt „S-Bahn Münsterland“ umgesetzt werden. Die gemeinsa-
me Initiative der Stadt Münster, der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und
Warendorf sowie die Einbindung des Verkehrsministeriums NRW und der
Bezirksregierung Münster, sieht den Aufbau eines Netzes mit neun S-
Bahnlinien im Münsterland vor. Geplant ist es, auf sieben der bestehenden acht
Bahnstrecken, mindestens einen 30-min-Takt, zuzüglich einer beschleunigten
(Regionalexpress-)Verbindung, anzubieten (außer die Bahnstrecke Münster –
Lünen – Dortmund). Ebenfalls integriert werden soll die zu reaktivierende
Bahnstrecke Münster – Sendenhorst (WLE).70
Das Metrobussystem ist eine Perspektive zur Entwicklung des Bussystems für
Münster. Im Rahmen des Masterplan Mobilität 2035+ wurden mögliche Korrido-
re identifiziert, in denen zukünftig Metrobuslinien verkehren sollen (ÖPNV-
Hochleistungsachsen).
● Abbildung 9: ÖPNV-Hochleistungsachsen des Masterplan Mobilität 2035+71
70 Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht
71 Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, Abschlussbericht, Anlage 1 zu V / 0164 /
2024
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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Das P+R-Konzept beinhaltet die Erweiterung und Ergänzung vorhandener P+R-
Anlagen und die Einrichtung von P+R-Anlagen an neuen Vorortbahnhöfen
sowie die Prüfung der Einrichtung von P+R-Anlagen an den 5 Bahnhöfen der
zu reaktivierenden WLE-Strecke und an Einfallstraßen.
Mit den konkreten vorhandenen Maßnahmen und Planungen zur Förderung der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes wird ein stadtverträglicher Verkehr mit
stärkerer Nutzung der leisen Umweltverbundverkehrsmittel angestrebt. Dies
trägt langfristig zu weniger Lärmemissionen aus dem Straßenverkehr bei.
Mobilitätsmanagement
Mit der Konzeptstudie Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030
werden Maßnahmen des Mobilitätsmanagements zur klima- und umweltfreund-
lichen Mobilität benannt. Diese beinhalten für die Stadtverwaltung
● einen klimafreundlichen Fuhrpark mit Dienstfahrräder und Infrastruktur,
Carsharing, E-Mobilität (Elektrifizierung Fahrzeugpool) und Pilotprojekte
(Wasserstofffahrzeuge u.a.)
● klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge
● klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeitende sowie Kundinnen und
Kunden mit u.a. Mobilitätskonzepten für Verwaltungsstandorte, gute ÖPNV-
Anbindung und Jobticket und Ausbau der Fahrradinfrastruktur
● die Einrichtung einer Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität zur
Koordination und Steuerung der städtischen Mobilitätsaktivitäten
● Mitarbeiterinformation und –sensibilisierung mit Umfragen, Infoveranstal-
tungen, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
Die Stelle des Mobilitätsmanagers für die Stadt Münster wurde besetzt. Ein
aktuell neues Angebot für Mitarbeitende ist die Möglichkeit des Fahrradleasings
über die Stadt Münster.
Eine Bewerbung der umweltfreundlichen Mobilität erfolgt mit der Broschüre
„Das ist flexible Mobilität“72. Mobilé, Münsters Service-Zentrum berät Bürgerin-
nen und Bürger zum Thema Mobilität. Die Münster:app der Stadtwerke Münster
stellt sowohl Fahrplanauskunft, freie Parkplätze als auch aktuelle Baustellen in
Echtzeit online zur Verfügung.
72 Stadt Münster, Das ist flexible Mobilität, Münster fährt ab auf klimafreundliche
Mobilität, 2016
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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Die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements unterstützen die angestrebte
Veränderung im Modal-Split zugunsten der leisen Verkehrsarten durch werbli-
che Maßnahmen, Informationen und Beratungsangebote.
4.2.2 Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen
Mit der räumlichen Verteilung von Kfz-Verkehr und damit Lärmemissionen wird
eine möglichst stadtverträgliche Führung und Bündelung des Verkehrs in
weniger lärmsensiblen Bereichen angestrebt. Diese Strategie ist zielführend,
wenn geeignete Straßenführungen zur Verfügung stehen, die die zu verlagern-
den Verkehre aufnehmen können und an denen aufgrund der angrenzenden
Nutzungen davon ausgegangen werden kann, dass keine neuen Konfliktberei-
che durch die steigenden Lärmbelastungen entstehen.
Umstufung B 54
Die Bundesstraße B 54 verläuft seit 2020 auf einer veränderten Route durch
Münster. Die Innenstadt wird vom Autoverkehr und den damit verbundenen
Lärmeinwirkungen entlastet. Neben der Umstufung der B 54 erfolgten auch
Umstufungen der L 587 und der L 843 innerhalb des 2. Tangentenrings zum
01.01.2020.
● Abbildung 10: alter und neuer Verlauf der B 54 durch Münster73
73 Quelle: https://mobil-in-muenster.de/wp-
content/uploads/2020/12/Uebersicht_B54_alt-neu-1024x724.jpg
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Lärmaktionsplan
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Zur optimalen Ausschöpfung des angestrebten Verlagerungspotentials sind
neben einer neuen Wegweisung begleitende Umbaumaßnahmen geplant. Im
westlichen Tangentenring ist ein Ausbau des Kolderings und damit verbunden
ein Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße/ Koldering vorgesehen.
Die mit der Umstufung der B 54 angestrebte Reduzierung der Verkehrsbelas-
tungen innerhalb des 2. Tangentenrings auf der Steinfurter Straße, Am Schloß-
platz, in der Moltkestraße und Hammer Straße sowie auf weiteren Innenstadt-
straßen entlastet eine Vielzahl von Maßnahmenbereichen. Aber auch auf der
Weseler Straße südlich des Kolderings liegen bereits hohe Lärmbelastungen
und -betroffenheiten vor. Weitere Zuwächse der Lärmbelastungen sollten dort
vermieden werden, u.a. mit gegensteuernden Maßnahmen (z.B. lärmarme
Fahrbahnbeläge).
Kapazitätsminderungen und die Aufwertung der Straßen im „alten“ Verlauf der
B 42 werden mittel- bis langfristig im Zusammenhang mit dem gesamten
zukünftigen Hauptverkehrsstraßennetz angestrebt. Aussagen hierzu werden
aus dem Masterplan Mobilität 2035+ erwartet.
B 51 / B 481n
Mit dem Ausbau der B51 und dem geplanten Neubau der B481 sowie dem
Anschluss an die L587 (Schifffahrter Damm) wird eine durchgehende Süd-Ost-
Umgehung im Bereich der Stadt Münster geschaffen, die geeignet ist, die
zukünftige Verkehrsbelastung aufzunehmen und die Wohngebiete sowie das
städtische Straßennetz zu entlasten.74
Entsprechend den Verkehrsmodellberechnungen zum Prognosenullfall im
Masterplan Mobilität 2035+75 zeigen sich mit der neuen Verkehrsverbindung,
die Verkehre bündelt, Entlastungen auf einigen Achsen im zentralen Bereich
von Münster. Gleichzeitig sind deutliche Verkehrszunahmen auf der B 51 und
auch einigen Zulaufstrecken zu verzeichnen.
4.2.3 Verminderung von Lärmemissionen
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an.
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder
zukünftiger Verkehrsmengen. Ansätze sind angepasste Geschwindigkeiten, die
Verstetigung des Verkehrs, straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung,
leise Fahrbahnbeläge und leise Fahrzeuge.
74 Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur / Straßen.NRW, Oktober
2015
75 Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 45
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Geschwindigkeitsreduzierungen
Im Februar 2019 wurde das Geschwindigkeitskonzept des Lärmaktionsplans
2017 mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
auf vielen Straßen innerhalb des 2. Tangentenrings umgesetzt. Die Maßnahme
wurde im Zeitraum September 2018 bis September 2019 evaluiert. Das Unter-
suchungskonzept orientierte sich dabei an verschiedenen Bedenken, die
seitens der Politik und Öffentlichkeit eingebracht wurden. Die Ergebnisse der
Evaluation stehen auf der Seite des Amtes für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit zur Verfügung. Die Ergebnisse wurden zur Beratung in die Politik
gebracht. Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 bleibt die Geschwindig-
keitsbegrenzung auf Tempo 30 bestehen (V/0372/2020).
Weitere Anpassungen des Geschwindigkeitsniveaus erfolgten mit der Anord-
nung von Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen an sozialen Einrichtungen
(Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime etc.) entsprechend StVO-
Änderung sowie mit der Ausweisung von Fahrradstraßen.
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h kann eine
Lärmminderung zwischen 2,3 und 2,7 dB(A) erreicht werden. Eine Pegelredu-
zierung um 2,7 dB(A) entspricht in der Lärmwahrnehmung einer Reduzierung
der Kfz-Verkehrsmenge um etwas weniger als die Hälfte (46%).
Die in 2019 und folgenden Jahren umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierun-
gen in Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung enthält Kapitel 5.2.
Verkehrsverstetigung
Die sukzessive Erneuerung des Verkehrsrechners zur Steuerung der Lichtsig-
nalanlagen in der Stadt Münster führt auf allen angeschlossenen Achsen zu
einer größeren Stabilität der verkehrsabhängigen Steuerung und damit einem
verbesserten Verkehrsfluss, der sich positiv auf die Gesamtbilanz der Lärm-
und Luftschadstoffemissionen auswirkt.
Seit 2016 - 2021 umgesetzte Erneuerungen von Verkehrsrechnern in Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung enthält Kapitel 5.1. Im letzten Lärmakti-
onsplan wurden keine neuen Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung aufge-
nommen.
Straßenräumliche Maßnahmen
In verschiedenen Planungen der Stadt Münster sind infrastrukturelle Maßnah-
men zur Umgestaltung von Straßenräumen mit der Verbesserung der Bedin-
gungen für die Verkehrsarten des Umweltverbundes und der Umwelt- und
Aufenthaltsqualität enthalten. Diese haben in der Regel Einfluss auf die stra-
ßenräumliche Situation und die Flächenaufteilung im Straßenraum.
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Straßenräumliche Maßnahmen können zum einen lärmmindernd wirken, wenn
mit der Neuaufteilung von Flächen der Kfz-Verkehr weiter von der Bebauung
abrückt, also der Abstand immissionsmindernd vergrößert wird. Eine weitere
direkte Wirkung im Straßenraum stellt sich ein, wenn mit der Umgestaltung eine
deutliche Verkehrsreduzierung im Straßenraum verbunden ist oder die Maß-
nahme die Geschwindigkeit dämpft und den Verkehrsfluss verbessert. Mittelbar
und eher mittel- bis langfristig wirken straßenräumliche Maßnahmen mit Förde-
rung der Verkehrsarten des Umweltverbundes durch eine Veränderung des
Modal-Splits und einer damit verbundenen gesamtstädtischen Reduzierung des
Kfz-Verkehrs.
Auf konzeptioneller Ebene im Bereich Radverkehrsplanung zu nennen sind u.a.
das Veloroutenkonzept, das Fahrradnetz 2.0 sowie die neuen Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen. In den kommenden Jahren bis 2029 stehen - Stand
jetzt - folgende Radverkehrsmaßnahmen an:
● Piusallee (Goldstraße bis Hoher Heckenweg): Fahrradstraße 2.0
● Schillerstraße (Bremer Straße bis Hansaring): Fahrradstraße 2.0
● Servatiiplatz, Wolbecker Straße, Bremer Platz (Von-Vincke-Straße bis
Schillerstraße): Umgestaltung zur Veloroute
● Dieckstraße (Hausnummer 59 bis Schleuse): Fahrradstraße 2.0
● Niedersachsenring / Ostmarkstraße (Bohlweg bis Dieckstraße):
2-Richtungs-Radweg
● Horstmarer Landweg (Orléans-Ring bis Corrensstraße): Fahrradstraße 2.0
● Wilhelmstraße (Einsteinstraße bis Orléans-Ring): Fahrradstraße 2.0
● Hüfferstraße / Gerichtsstraße (Schlossplatz bis Kardinal-von-Galen-Ring):
Fahrradstraße 2.0
● Roxeler Straße (Dieckmannstraße bis Gievenbach): Ausbau Radverkehrs-
anlage
● Waldeyerstraße / Schmeddingstraße: Fahrradstraße 2.0
● Mecklenbecker Straße (Dingbängerweg bis Zur Landwehr):
Fahrradstraße 2.0
● Daverstraße (Zum Klosterholz bis Stadtgrenze):
Neubau Radverkehrsanlage
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Hinsichtlich der Umsetzung von straßenräumlichen Maßnahmen aus dem
INSEK Münster-Innenstadt (2023)76 ist vor allem das Vorhaben „Weitere
Planung und Umsetzung des Projektes „MikroKiez Martiniviertel“ zu nennen, für
dessen Umsetzung Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen. Mit der
Realisierung der Maßnahme „Mikro-Kiez Martiniviertel“ sind eine modellhafte
Umgestaltung und -nutzung der Hörsterstraße, des Parkplatzes am Bült und der
Martinistraße vorgesehen. Folgende Zielsetzungen werden dabei verfolgt:
● eine verkehrsberuhigte Zone soll entstehen und die Dominanz von Bussen
und Autos ablösen,
● keine bzw. weniger Stellplätze und parkende Autos,
● mehr Platz für Radfahrende und zu Fuß Gehende,
● eine Verbesserung der Barrierefreiheit,
● mehr Raum für Fahrradparken,
● mehr Orte zum Verweilen auch ohne Konsumzwang,
● Klimagerechtigkeit durch mehr Grün, innovative Regenwasserbewirtschaf-
tung, Wasserspeicher und weniger Versiegelung,
● eine stadtgestalterische Aufwertung, durch die auch die Denkmäler in Wert
gesetzt werden.
Weitere vergleichbare Maßnahmen für verschiedene Straßenräume und aktuell
als Parkplätze genutzte Flächen sind
● Umgestaltung und –nutzung des Bereichs „Apostelgarten“
● Umnutzung und –gestaltung Hörster Parkplatz
● Neukonzeptionierung Bült
● Umgestaltung des Domplatzes und –quartiers mit Pferdegasse
● Umgestaltung Altstadtzugang-Ost: Übergang Warendorfer Straße, Wolbe-
cker Straße im Bereich Eisenbahnstraße, Parkplatz Friedrichstraße/ Wolbe-
cker Straße und Freiherr-vom-Stein-Platz
● Neustrukturierung der Königsstraße als Altstadtzugang
● Neustrukturierung der Aegidiistraße als Altstadtzugang mit optimierter
Anbindung an den Aasee
76 Stadt Münster, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-
Innenstadt (INSEK), Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0762/2022
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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● Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu
einem einladenden westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung
mit dem Schloss-Areal
● Quartiersentwicklung Salzstraße/Alter Steinweg: Umgestaltung „Alter
Steinweg“
● Bahnhof-Ostseite: Realisierung des Mobility Hub
● Ganzheitliche Umgestaltung der Wolbecker Straße, Warendorfer Straße
und Hammer Straße77
Geplante straßenräumliche Maßnahmen in den aktuellen Maßnahmenberei-
chen des Lärmaktionsplans enthält Kapitel 5.3.
Fahrbahnsanierung
Die Stadt Münster setzt bei Fahrbahninstandsetzungen generell Asphalte mit
lärmmindernder Wirkung ein. Mit einem in der Stadt Münster zum Einsatz
kommenden lärmmindernden Fahrbahnbelag kann bei innerstädtischen Ge-
schwindigkeiten eine Reduzierung der Lärmbelastung bis zu 2,7 dB(A).78
Eine Pegelreduzierung von 2,7 dB(A) entspricht in der Lärmwahrnehmung einer
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmenge um etwas weniger als die Hälfte (46%).
Maßnahmen und Planungen zur Fahrbahnsanierung werden über eine
Straßendatenbank dokumentiert und gesteuert. Diese beinhaltet unter anderem
die erfolgten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung sowie das 1-3 jährige,
geplante, Bauprogramm79, außerdem Aussagen zu eingebauten den Deck-
schichten.
Bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung enthält
Kapitel 5.4.
Elektromobilität
Ziel des Masterplans 100% Klimaschutz ist die nachhaltige Förderung der
Elektromobilität. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll perspekti-
visch gänzlich elektrifiziert werden. Hierzu hat die Stadt Münster verschiedene
Konzepte entwickelt, die beispielsweise den Ausbau einer flächendeckenden
77 ebenda, S. 92
78 Siehe auch Kapitel 5.4
79 Planungsprogramm, in der Umsetzung sind Verschiebungen möglich
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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Ladeinfrastruktur sowie die Etablierung von E-Carsharing auf dem Stadtgebiet
forcieren. Entsprechend der Konzeptstudie Stadt Münster: Klimaneutrale
Stadtverwaltung 2030 soll die Stadt eine klimaschonende Mobilität auch in der
Stadtverwaltung fördern. Die Stadtwerke Münster streben bis 2029 eine kom-
plett elektrische Busflotte an.
Positive Effekte der Elektromobilität auf die Lärmbelastungssituation sind zu
erwarten, wenn das Geschwindigkeitsniveau gering ist. Insbesondere bei
schwereren Fahrzeugen wie Bussen und Lieferverkehren, die häufig beschleu-
nigen und abbremsen, ist die erreichbare Lärmminderung hoch.
Generell bietet der Einsatz von Elektrobussen in innerstädtischen Gebieten mit
realen Fahrgeschwindigkeiten bis zu 30 km/h ein sehr hohes Minderungspoten-
tial. Insbesondere an Kreuzungen und v. a. an Haltestellen ist im Beschleuni-
gungsvorgang von einer deutlich geringeren Lärmemission durch E-Busse im
Vergleich zu Dieselbussen auszugehen. Generell gilt, dass Busse in einer
lauten Umgebung weniger ins Gewicht fallen. In einer leisen Umgebung dage-
gen wird der Elektrobus im Vergleich zum Dieselbus als deutlich weniger
störend wahrgenommen.80 Ein Lärmminderungspotential durch den Einsatz von
Elektrobussen besteht vor allem in Gebieten, in denen die derzeit verkehrenden
Busse einen großen Anteil am Gesamtpegel haben (z. B. in einer ruhigen
Wohnstraße, auf innerstädtischen Strecken mit mehreren Buslinien bzw. einer
hohen Taktung sowie im Nachtbusverkehr). Damit können Elektrobusse in
einigen Bereichen zu einer leiseren Stadt beitragen können.
Aktuell betreiben die Stadtwerke Münster den Stadtbusverkehr mit 210 Bussen
(102 eigene Fahrzeuge und 108 Fahrzeuge von Subunternehmen). Über 70
Fahrzeuge der Stadtwerkeflotte waren bis Ende 2023 schon vollelektrisch
unterwegs, 2024 und 2025 ist bereits die Beschaffung von 24 weiteren E-
Bussen vorgesehen. Der Fahrzeugeigenbestand der Stadtwerke soll bis 2029
komplett auf Elektrobusse umgestellt sein. Die Elektrifizierung der Fahrzeugflot-
te der Subunternehmer wird intensiv durch die Stadtwerke unterstützt. Ebenso
wird bei der geplanten Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Stadtbusver-
kehr der Betrieb mit Elektrobussen angestrebt.
Die Konzeptstudie Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 beinhal-
tet den Aufbau eines klimafreundlichen Fuhrpark u.a. mit E-Mobilität (Elektrifi-
zierung Fahrzeugpool). „Insgesamt gehören bereits 55 Elektrofahrzeuge sowie
weitere 15 Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben (Hybrid, Wasserstoff,
Erdgas) zum Fuhrpark, der somit zu fast 13% Prozent elektrifiziert ist [ … ]. Der
Pkw-Bestand ist zu fast 40 % bereits elektrifiziert. Der Fuhrpark besteht zu
80 Entsprechend eines Hinweises aus dem Lärmforum können aber Elektrobusse an
Endhaltestellen durch die Batteriekühlung beim Ladevorgang eine erhebliche Lärm-
quelle darstellen
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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40 % aus Lkw, zu 38 % aus leichten Nutzfahrzeugen und zu 22 % aus Pkw“81.
Die zentrale Beschaffung von Pkw berücksichtigt vorrangig E-Fahrzeuge, die
Umstellung der Nutzfahrzeuge erfolgt entsprechend der auf dem Markt verfüg-
baren Angebote. Neben der Anschaffung von Elektrofahrzeugen wurde bzw.
wird auch die Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten ausgebaut. Die
einzurichtende Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität soll die Elektrifi-
zierung des Fahrzeugpools ämterübergreifend unterstützen.
4.2.4 Verminderung von Immissionen
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder städtebauliche Maß-
nahmen zu reagieren, um am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude
Lärmminderungen zu erreichen.
Die Stadt Münster trifft im Rahmen der Bauleitplanung in lärmbelasteten
Situationen Regelungen zum Lärmschutz. Hierbei werden städtebauliche und
bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der Lärmkonflikte mit
aktiven und passiven Maßnahmen verfolgt.
Seit dem 01.07.2020 haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster die
Möglichkeit zur Förderung von Passiven Schallschutzmaßnahmen in Maßnah-
menbereichen der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen umgesetzt
werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen zur
Lärmminderung geplant sind.
Das aktuelle Programm ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan der 3. Runde. Mit
Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Lärmaktionsplan Runde 4) wird das
Schallschutzfensterprogramm entsprechend überarbeitet. Weitere Informatio-
nen sowie die Förderrichtlinie und Antragsformulare sind auf der Seite des
Amtes für Grünfläche, Umwelt und Nachhaltigkeit82 zu finden.
81 Stadt Münster (2021) Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030, S. 29
82 https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/passiver-
schallschutz
Stadt Münster
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Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte
5.1 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2021
Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite stellt die empfohlenen oder bereits
geplanten Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021 in den Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung 2021 sowie den Umsetzungsstand der
Maßnahmen dar. Ergänzend sind seit 2021 umgesetzte Maßnahmen in den
Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans 2021, die nicht Bestandteil des
Maßnahmenkonzeptes Lärmaktionsplan 2021 waren, dargestellt. Aufgenom-
men in die Bilanz sind darüber hinaus Maßnahmen, die zum Lärmaktionsplan
2021 bereits umgesetzt waren, aber noch nicht in die Lärmkartierung 2017
eingeflossen waren. Quellen sind Informationen aus den einzelnen Ämtern
sowie die bereitgestellte Straßendatenbank.
Legende zur nachfolgenden Tabelle 12
Erläuterungen zu den Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021
P: bereits geplant bis ca. 2024 (Stand 2019)
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt)
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung
: Tempo 30 einschließlich des Bremer Platzes (im Rahmen der Hochbaumaßnahme)
: im August 2019
Tempo 30 zwischen Hafenstraße und Wolbecker Straße
: Tempo 30 einschließlich der Straße „Am Kreuztor“
: Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße
: Vierstreifiger Ausbau der B 51 (III. BA Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an
B481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden, Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk)
Kennzeichnung des Umsetzungsstandes der Kurzfristmaßnahmen
umgesetzt in Planung oder weiterhin
vorgesehen
nicht umgesetzt / nicht
mehr vorgesehen
Weitere Erläuterungen zum Umsetzungsstand bzw. der vorliegenden
Informationen dazu jeweils in den Fußnoten
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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● Tabelle 12: Umsetzungsbilanz der Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021
in den Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans 2021
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Steinfurter Straße Grevener Straße bis
Neutor 2 1 287 E83 U/P①
84
Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.-
Krane-Weg 3 1 419 U/P①
85
Wolbecker Straße Hohenzollernring -
Sauerländer Weg 4 1 615 U
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Geiststraße 5 1 1.163 U(N)/
E86
U/P①
87
Kanalstraße Rjasanstraße -
Coerdeplatz 7 1 391 E88 P89
Bremer Straße Hamburger Straße -
Hafenstraße 8 1 337 U
Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße 9 1 645 E86 U/P①
90
Hammer Straße Umgehungsstraße,
B51 - Siemensstr. 11 1 363 U P91
Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring 12 1 1.348 U U
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. -
Geiststraße 14 1 377 U
83 bisher nicht umgesetzt, aber auch keine negative Stellungnahme zur Maßnahme
84 Instandsetzung 2021 umgesetzt
85 Instandsetzung 2021 auf 284m (150m+134m) umgesetzt
86 Empfehlung kann aufgrund feuerwehrtechnischer Aspekte nicht umgesetzt werden
87 Keine Fahrbahnsanierung, da Umbau geplant ist: zum Einstieg in den Planungspro-
zess ist ein Beteiligungsverfahren vorgesehen. Aktuell ist eine Befragung der Anlie-
genden aus den Bereichen Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und freie Berufe
in Vorbereitung. Der Einstieg in das Verfahren erfolgt im 4. Quartal 2023
88 Aus Sicht der Stadtwerke ist bei Entfall der Kanalstraße als ÖV-Hauptachse Tempo
30 möglich. Hierzu steht allerdings der politische Beschluss noch aus.
89 In der Kanalstraße werden die Kanäle umfangreich erneuert. Im Anschluss soll eine
vollständige Umgestaltung der Fahrbahn erfolgen. Die Baudurchführung des Kanal-
baus wird aktuell frühestens ab 2025 gesehen.
90 Der Hafenmarkt wird aktuell gebaut, weitere Umsetzungen erst in späteren Jahren;
Asphaltinstandsetzung auf Teilabschnitt Hansaring bis Soester Straße ist weiterhin
im Bauprogramm.
91 Entsprechend Datenbank des Tiefbau ist von Hs Nr. 268 bis Duesbergweg die
Instandsetzung in 2020 umgesetzt (135m)
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Aegidiistraße Rothenburg -
Promenade 15 1 421 U P92
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. -
Umgehung B 51 16 1 579 U
Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 17 1 488 (E)86 U P93
Moltkestraße Ludgeriplatz -
Weseler Straße 18 1 469 U U P
Voßgasse / Bült /
Mauritzstr.
Neubrückenstraße -
Promenade 19 1 527 U U
Am Steintor Hiltruper Straße -
Hofstraße 20 1 134 P①94 P①95
An der Apostel-
kirche/ Bergstr.
Buddenstraße -
Tibusplatz 22 1 333 U U
Von-Steuben-Str./
Berliner Pl.
Hafenstraße -
Urbanstraße 23 1 533 U U
Gartenstraße Niedersachsenring -
Bohlweg 24 1 827 E86 P96
Windthorststraße Klosterstraße -
Loerstraße 26 1 132 E P97
Geiststraße Hammer Straße -
Weseler Straße 27 2 911 E86
Scharnhorststraße Körnerstr. - R.
Schirrmann-Weg 28 2 172 E98
Nordstraße Heerdestraße -
Nordplatz 29 2 378 U
Friedrich-Ebert-
Straße
Alfred-Krupp-Weg -
Hammer Straße 30 2 691 E86 U
92 Für die Aegidiistraße liegt ein erster Entwurf für die Ausweisung als Fahrradstraße
vor. Der Entwurf ist jedoch nicht beschlossen und wird aktuell auch nicht weiterbe-
arbeitet. Für die Entscheidungsfindung der richtigen Führungsform soll zunächst
eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden
93 Umsetzung bisher (Stand 12.09.23) nicht erfolgt, aber „eingewiesen“
94 Tempo 30 wurde aus Verkehrssicherheitsgründen umgesetzt
95 In Wolbeck wird aktuell in enger Abstimmung mit der Ortspolitik und einem gegrün-
deten Gestaltungsbeirat ein mehrmonatiger Verkehrsversuch vorbereitet. Hier soll
im unmittelbaren Umfeld des Bereiches Am Steintor – Hiltruper Str. bis Hofstraße
eine Fahrbahneinengung eingerichtet werden. Darüber hinaus sind weitere temporä-
re Maßnahmen in Wolbeck geplant. Eine dauerhafte Umplanung kann erst nach
Evaluation des Verkehrsversuches erfolgen
96 zw. Niedersachsenring und Stühmerweg 2019 umgesetzt, Rest geplant entspre-
chend Datenbank (3-jähriges Bauprogramm)
97 Instandsetzung geplant (1-jähriges Bauprogramm)
98 aus Sicht der Stadtwerke ggf. kritisch (ÖV-Hauptachse)
Stadt Münster
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Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Warendorfer
Straße
Hohenzollernring -
Oststraße 31 2 271 U
Schifffahrter Damm Saarstraße -
Ostmarkstraße 32 2 469 U/P
Münzstraße Neutor - Budden-
straße 34 2 488 U U P①
Friedrich-Ebert-
Straße
Annenstraße -
Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E86 U
Marktallee Am Klosterwald - Am
Kalvarienberg 37 2 214 (E)86 P
Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. -
Wolbecker Str. 38 2 413 U P①99
Schillerstraße Hansaring - Ewal-
distraße 40 2 339 U
Hafenstraße Von-Steuben-Str. -
Bahnunterführung 42 2 221 U
Münsterstraße Hofstraße - Herren-
straße 43 2 142 P95 P
Havixbecker
Straße
Alter Gemeindeplatz
- Roxeler Str. 46 2 201 U U
Albersloher Weg Hafenstraße -
Hafenplatz 47 2 239 P99
Hörsterstraße Lotharingerstraße -
Voßgasse 48 3 247 U/P97
Düesbergweg Werlandstraße -
Hammer Straße 49 3 414 U
Steinfurter Straße York-Ring - Greve-
ner Straße 51 3 634 P
Friesenring Görresstraße -
Wienburgstraße 52 3 454 U①
Engelstraße Hafenstraße -
Engelenschanze 53 3 220 U U U
Cheruskerring Kanalstraße -
Langemarckstraße 54 3 302 U/P①
100
Bremer Platz Wolbecker Straße -
Schillerstraße 55 3 123 U
Theißingstraße/
Frie-Vendt-Str.
Hafenstraße -
Annenstraße 57 3 371 E86
Umgehungs-
straße, B51
Wolbecker Str. -
Höhe Birkenweg 59 3 1.363 P101
99 Teilbereich wurde im Zuge der Stadtwerkearbeiten umgesetzt
100 Instandsetzung zw. Kanalstraße und Wienburgstr. in 2021 umgesetzt
101 Ausbau der B 51 ist aktuell in der Umsetzung
Stadt Münster
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Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Einsteinstraße 60 3 339 P102 P103 U/P97
Am Stadtgraben Mühlenstraße -
Gerichtsstraße 61 3 296 P①99
Scharnhorststraße Körnerstraße -
Weseler Straße 63 3 253 E104
Umsetzungsbilanz des Förderprogramm Passiver Schallschutz
Seit 1. Juli 2020 besteht das Förderprogramm Passiver Schallschutz in Müns-
ter. Anspruchsberechtigt sind Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ohne konkre-
te aktive Maßnahmen der Lärmminderung, diese werden mit der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans jeweils überprüft und angepasst.
Auf Basis des Programms erfolgten bisher (bis Ende 2023) 12 Förderungen
(75% Zuschuss zu den Kosten unter Berücksichtigung einer Kostenobergrenze)
von Maßnahmen des passiven Schallschutzes an Gebäuden in den anspruchs-
berechtigten Maßnahmenbereichen, davon
● 3 Förderungen in 2020
● 8 Förderungen in 2021 und
● 1 Förderung in 2022
In 2023 erfolgte keine Förderung aus dem Programm Passiver Schallschutz.
102 T30 aus Sicht der Stadtwerke nicht möglich wg. potentieller Metrobusachse?
103 keine Fahrradstraße in der Wilhelmstraße (Planung war für anderen Abschnitt)
104 T30 bei Umsetzung von Busbeschleunigung möglich
Stadt Münster
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5.2 Tempo 30-Konzeption
5.2.1 Bisherige Maßnahmenumsetzungen zu Tempo 30
Tempo 30 - Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2017
Als Ergebnis des Lärmaktionsplans 2017 wurde im Februar 2019 ein Konzept
zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf insge-
samt 9 Straßen bzw. Straßenzügen umgesetzt:
● Aegidiistraße, Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz
● Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritz-
straße, Schloßplatz bis Eisenbahnstraße
● Moltkestraße, Weseler Straße bis Ludgeriplatz
● Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße, Hafenstraße bis Wolbecker Straße105
● Schorlemer Straße / Herwarthstraße, Engelenschanze bis Von-Steuben-
Straße
● Engelstraße, Hafenstraße bis Engelenschanze106
● Hammer Straße, Geiststraße bis Ludgeriplatz (Tempo 30 im Nachtzeitraum)
● Wolbecker Straße, Hohenzollernring bis Bremer Straße
● Nordstraße / Am Kreuztor, Wichernstraße bis Bergstraße107
Die Einführung der Geschwindigkeitsänderung von Tempo 50 auf 30 wurde
evaluiert. Es wurden vor der Einführung und danach Untersuchungen zur
Wirkung durchgeführt. Untersuchungsgrößen waren beispielsweise die Reise-
zeiten von PKW sowie von Bussen, die Verlagerung von Verkehren aber auch
die Anfahrtszeiten der Rettungsfahrzeuge108. Weiterhin wurden Lärm- und
Luftschadstoffuntersuchungen durchgeführt.
Die zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse ergibt
folgendes Bild: „Die Ergebnisse der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzep-
105 Tempo 30 zwischen Hafenstraße und Wolbecker Straße
106 Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße
107 Tempo 30 einschließlich der Straße „Am Kreuztor“
108 Ursprünglich war die "Hilfsfrist" als Untersuchungsgröße angedacht, hinsichtlich der
Auswirkungen von Tempo 30 ist die Anfahrtszeit jedoch relevant, sodass die Analy-
se auf diese Größe beschränkt wurde.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
April 2024
60
tes insgesamt zeigen, dass die Einführung von Tempo 30 weder negative
Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen hat, noch zu negativen Auswirkun-
gen auf die Luftschadstoffbelastung führt. Der beabsichtigte Effekt, einer
ausreichend hohen Lärmminderung konnte sowohl messtechnisch als auch
prognostisch nachgewiesen werden.109
Mit Beschluss des Rates am 26.08.2020 hat die Tempo 30-Regelung auf den
ausgewählten Hauptverkehrsstraßen entsprechend Lärmaktionsplan 2017
weiterhin Bestand.
Tempo 30 Empfehlungen des LAP 2021
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Münster (Lärmaktions-
plan der 3. Runde), die am 17.03.2021 im Rat der Stadt Münster beschlossen
wurde, enthält in den Kurzfristmaßnahmen bis 2024 die Prüfung der Anordnung
von Tempo 30 an insgesamt 15 Maßnahmenbereichen (MB Nr. in Klammer
entsprechend Lärmaktionsplan 3. Runde):
● Hammer Straße, Ludgeriplatz - Geiststraße (MB 5): Tempo 30 nachts ist
bereits angeordnet; Ausweitung der Empfehlung auf ganztags
● Kanalstraße, Rjasanstraße - Coerdeplatz (MB 7)
● Hansaring, Schillerstraße - Bremer Straße (MB 9)
● Westfalenstraße, Marktallee - Hummelbrink (MB 17)
● Am Steintor, Hiltruper Straße - Hofstraße (MB 20)
● Gartenstraße, Niedersachsenring - Bohlweg (MB 24)
● Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße (MB 26)
● Geiststraße, Hammer Straße - Weseler Straße (MB 27)
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Richard-Schirmann-Weg (MB 28)
● Friedrich-Ebert-Straße, Alfred-Krupp-Weg - Hammer Straße (MB 30)
● Friedrich-Ebert-Straße, Annenstraße - Alfred-Krupp-Weg (MB 36)
● Marktallee, Am Klosterwald - Am Kalvarienberg (MB 37)
● Theißingstraße/ Frie-Vendt-Straße, Hafenstraße - Annenstraße (MB 57)
● Wilhelmstraße, Steinfurter Straße - Einsteinstraße (MB 60)
109 ebenda, S. 16-17
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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61
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Weseler Straße (MB 63)
Für die 15 Maßnahmenbereiche wurden im 4. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2023
im Nachgang zum Lärmaktionsplan die erforderlichen Prüfungen und Abwä-
gungen zu den angestrebten Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt.
Aufbauend auf durch LK Argus Kassel erarbeitete Materialien mit Lärmberech-
nungen nach der nationalen Berechnungsvorschrift RLS-90 sowie der Beurtei-
lung anhand der Grenzwerte der 16. BImSchV und der Richtwerte der Lärm-
schutz-Richtlinien-StV, Betroffenheitsdarstellungen und verkehrlichen Beurtei-
lungen110 erfolgte die Einbindung beteiligter Fachämter sowie der Stadtwerke
Münster und der Feuerwehr Münster. Ergebnis der Einbindung und darauf
aufbauender Abstimmungen sind angepasste Abwägungsmaterialien, die die
verschiedenen Abwägungsgesichtspunkte für jeden untersuchten Maßnahmen-
bereich zusammenstellen. Neben den Anforderungen aus Lärmschutzgründen
an eine Anordnung von Tempo 30 sind hierbei insbesondere die Stellungnah-
men der Stadtwerke und der Feuerwehr zu den Wirkungen auf den ÖPNV und
die Rettungsfristen, die mögliche Ausschlussgründe für Tempo 30 sein können,
von Bedeutung.
Im Ergebnis sollte in folgenden 6 Prüfabschnitten, in denen keine feuerwehr-
technischen Belange gegen Tempo 30 sprechen, eine Geschwindigkeitsredu-
zierung auf Tempo 30 angeordnet werden (in Klammer MB 3. Runde / MB 4.
Runde):
● Kanalstraße, Rjasanstraße - Coerdeplatz (MB 7 / MB 44)
● Am Steintor, Hiltruper Straße - Hofstraße (MB 20 / MB 48)
● Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße (MB 26 / --)
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Richard-Schirmann-Weg (MB 28/ --)
● Wilhelmstraße, Steinfurter Straße - Einsteinstraße (MB 60 / MB 35)
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Weseler Straße (MB 63/ --)
Im Zuge der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung wird eine Anpassung der
Lichtsignalanlagen vorausgesetzt.
In der Straße Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße wurde
Tempo 30 zwischenzeitlich aus Verkehrssicherheitsgründen umgesetzt.
In den anderen 5 Maßnahmenbereichen soll die Anordnung von Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen weiterverfolgt und fortgeschrieben werden.
110 Stadt Münster / LK Argus Kassel GmbH: Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen
Voraussetzungen zur Umsetzung von Tempo 30, Kurzfristmaßnahmen Lärmakti-
onsplan, Bericht März 2022
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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62
Temporeduzierung ist eine kostengünstige und effiziente Lärmminderungsmaß-
nahme. Daher ist es weiterhin notwendig, die Möglichkeiten für Geschwindig-
keitsbeschränkungen zu diskutieren und eine Befriedung der gegensätzlichen
Anforderungen herbeizuführen.
5.2.2 Weitere Empfehlungen zur Prüfung von Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen
Die Fortschreibung der Tempo 30 – Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplan
3. Runde erfolgt auf Basis der im Jahr 2020 durchgeführten RLS-90 – Berech-
nungen. Diese haben weiterhin Bestand, da sich die verkehrlichen Rahmenbe-
dingungen an den verbleibenden 5 Abschnitten, an denen nach erfolgter
Abstimmung Tempo 30 umgesetzt werden soll, nicht wesentlich geändert
haben. Somit sind für diese Abschnitte keine weiteren Prüfungen erforderlich.
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll entsprechend auch
an den Maßnahmenbereichen der 3. Runde, die in der aktuellen 4. Runde
aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften nicht mehr als Maßnahmen-
bereiche priorisiert werden, weiterhin verfolgt werden (siehe oben).
Zur Herausarbeitung weiterer möglicher Empfehlungen zur Anordnung von
Tempo 30 werden in der aktuellen 4. Runde die vorliegenden Lärmberechnun-
gen nach BUB zur vorläufigen Darstellung von Bereichen mit Richtwertüber-
schreitungen nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und 16. BImSchV herangezo-
gen.
Die Bewertung nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und 16. BImSchV erfolgt, da
nach derzeitiger Rechtsauffassung die Regelung des § 45 Abs. 1 StVO nicht
erst bei Überschreiten eines bestimmten Schallpegels Schutz vor Lärm, son-
dern dann, wenn „der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits
dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im
konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss,
gewährt.“111 Grundsätzlich ist dies nach verschiedenen Gerichtsurteilen112 ab
den Werten der 16. BImSchV der Fall (59/ 49 dB(A) tags/ nachts in Wohngebie-
ten). Bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV kann
111 siehe auch TUNE ULR, Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellie-
rung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Arbeitspaket 2: Geschwindigkeitsreduzierun-
gen; Bearbeitung: LK Argus GmbH, Berlin mit Prof. Dr. Pascale Cancik, Universität
Osnabrück, Osnabrück, UBA-Texte 33/2015, FN 110
112 z.B. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19. Juni 1995, Az. 11 A 568/93 sowie
aktuell Rechtsprechung des VGH Baden Württemberg vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S
2449/17)
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
April 2024
63
sich dieser Ermessensspielraum zu einer Pflicht zum Einschreiten verdich-
ten.113
Da in den Maßnahmenbereichen Straßenabschnitte mit Lärmbelastungen an
den Gebäuden über 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts (nach BUB)
berücksichtigt sind, werden an diesen in der Regel auch die Grenzwerte der
16. BImSchV sowohl für Wohn- als auch für Mischgebiete überschritten.
Anforderungen aus Lärmschutzgründen an eine reduzierte zulässige Höchstge-
schwindigkeit bestehen damit an allen Maßnahmenbereichen. An 18 der
insgesamt 55 Maßnahmenbereiche liegen Überschreitungen der Richtwerte der
Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht nur an einzelnen Gebäuden vor, an diesen
wiegen die Anforderungen des Lärmschutzes besonders hoch.
● Tabelle 13: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV und Grenzwerte der
16. BImSchV
Richtwerte/ Grenzwerte
Lärmschutz-Richtlinien-StV 16. BImSchV
Immissionsort /
Gebietstyp
tags
(6 - 22 Uhr)
nachts
(22 - 6 Uhr)
tags
(6 - 22 Uhr)
nachts
(22 - 6 Uhr)
an Krankenhäusern, Schu-
len, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A) 57 dB(A) 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen
Wohngebieten 70 dB(A) 60 dB(A) 59 dB(A) 49 dB(A)
in Kern-, Dorf- und
Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A) 64 dB(A) 54 dB(A)
in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A) 69 dB(A) 59 dB(A)
Zur weiteren Bewertung der Eignung von Tempo 30 als Lärmminderungsmaß-
nahme in den Maßnahmenbereichen wird in erster Linie auf die Ausschluss-
gründe bereits diskutierter Tempo 30 – Empfehlungen in der bisherigen Lärm-
aktionsplanung eingegangen. Ausschlaggebend sind hier die Belange der
Rettungsdienste auf dem definierten Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz, das
gleichzeitig die Vorbehaltsstraßen für den Kfz-Verkehr gesamt abdeckt. Bei
einem Ausschluss einer Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Netz ergeben
sich nur wenige Handlungsspielräume für eine mögliche Anordnung von Tempo
30 zur Reduzierung der Lärmbelastungen an den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung.
113 siehe auch TUNE ULR, a.a.O.
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Lärmaktionsplan
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64
Darüber hinaus sind Geschwindigkeitsbegrenzungen in Streckenabschnitten mit
Lichtsignalanlagen mit erheblichem Aufwand verbunden, da diese auf die neue
zulässige Höchstgeschwindigkeit umgeschaltet werden müssen, der kurzfristig
nicht leistbar ist.
Unter den obigen Prämissen wird – auch unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und vorhandener Planungen – Tempo 30 in folgenden weiteren
Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung empfohlen:
● MB 5 Bahnhofstraße zwischen Berliner Platz und Hafenstraße
● MB 19 Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und Hafenstraße mit
MB 45 Bremer Platz zw. Wolbecker Straße und Schillerstraße:
in der Bremer Straße ist baustellenbedingt schon mehrere Jahre Tempo 30
angeordnet; eine Beibehaltung der Geschwindigkeitsreduzierung im
Anschluss an die Baumaßnahme wird aus Lärmschutzgründen empfohlen
● MB 21 Friedrich-Ebert-Straße zwischen Leostraße und Theißingstraße
● MB 32 Hüfferstraße zwischen Paul-Wulf-Weg und Kardinal- von-Galen-Ring
mit MB 53 Hüfferstraße zwischen Himmelsreichallee und Hittorfstraße:
im gesamten Straßenzug Hüfferstraße / Gerichtsstraße ist die Einrichtung
einer Fahrradstraße geplant; hiermit ist eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verbunden
Zur weiteren Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur
Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sind nach Beschluss des
Lärmaktionsplans für die Bahnhofstraße (MB 5), Bremer Straße / Bremer Platz
(MB 19 / 45) und Friedrich-Ebert-Straße (MB 21) RLS-90 – Berechnungen
entsprechend den Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007, verkehrliche Beurteilungen
und Berücksichtigung alternativer Maßnahmen sowie eine zusammenfassende
Bewertung unter Einbindung insbesondere der Feuerwehr, der Straßenver-
kehrsbehörde und der Stadtwerke erforderlich.
Unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Geschwindigkeits-
reduzierungen
Bei Anordnung geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen wird empfohlen,
folgende unterstützende Maßnahmen zu deren Einhaltung umzusetzen:
● Ergänzung der Beschilderung mit einem Hinweis auf Lärmschutz
● verstärkter Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays in den Tempo 30 -
Abschnitten, ebenfalls mit dem Hinweis auf Lärmschutz
● verstärkte Überwachung der Tempo 30 - Abschnitte
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Lärmaktionsplan
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65
Darüber hinaus wird empfohlen, auch auf Straßen mit einer zulässigen Höchst-
geschwindigkeit von 50 km/h deren Einhaltung durch vermehrte Geschwindig-
keitskontrollen zu unterstützen.
5.3 Straßenräumliches Konzept
5.3.1 Fortschreibung der Maßnahmenempfehlungen des
Lärmaktionsplans 2017
Im Lärmaktionsplan 2017 wurden zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten
zur Lärmminderung im Straßenraum Abschnitte herausgearbeitet, in denen die
Straßenraumaufteilung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert
werden könnte, ohne die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses wesentlich zu
beeinträchtigen. Darüber hinaus wurden Maßnahmenoptionen für eine lärm-
mindernde Gestaltung von Straßenräumen aufgezeigt.
Die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen wurden bereits mit dem
Lärmaktionsplan 2021 fortgeschrieben und haben unter Berücksichtigung der
aktuellen Randbedingungen überwiegend weiterhin Gültigkeit.
Kurzfristige Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans 2021
in den aktuellen Maßnahmenbereichen
● Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße (MB 2):
in diesem Abschnitt ist stadteinwärts bereits eine Busspur vorhanden;
stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der Kreuzung Wilhelmstraße
3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab Bushaltestelle als Rechtsabbieger
markiert. Empfohlen wird die Nutzung des 3. Fahrstreifens als Busspur mit
Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht mit Kürzung
des Rechtsabbiegestreifens; die erforderliche Länge des Rechtsabbiege-
streifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden.
● Am Steintor zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße (MB 48):
verkehrliche und funktionale Umgestaltung der OD im Rahmen "Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“: seit 05.12.2023 läuft ein Ver-
kehrsversuch in der Ortsdurchfahrt114. Aufgrund von zwei größeren privaten
Baumaßnahmen ist diese voraussichtlich bis Frühjahr 2025 nur einspurig
befahrbar. Die Einschränkungen werden für einen Verkehrsversuch mit wei-
teren Begleitmaßnahmen genutzt. Es sollen Erkenntnisse gewonnen wer-
114 https://mobil-in-muenster.de/verkehrsversuch-wolbeck-wege-zu-einer-langfristigen-
loesung/
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den, welche Maßnahmen helfen, um die Ortsmitte langfristig vom Durch-
gangsverkehr zu entlasten. Eine dauerhafte Umplanung kann erst nach
Evaluation des Verkehrsversuches erfolgen.
● Universitätsstraße zwischen Am Stadtgraben und Krummer Timpen (MB
24): Wiederherstellung der Fahrbahnoberflächen mit Radverkehrsanlagen
nach Baumaßnahme und Kanalerneuerung
Mittel- bis langfristige Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktions-
plans 2021 in den aktuellen Maßnahmenbereichen
● Grevener Straße zwischen Friesenring und Steinfurter Straße (MB 7):
gestalterische und funktionale Umgestaltung der Verkehrsflächen
● Hansaring zwischen Schiller Straße und Bremer Straße (MB 14):
Zur Neuorganisation des Straßenraums mit Maßnahmen zur Verbesserung
der Radverkehrsführung und Straßenraumaufteilung liegt ein Entwurf der
Verkehrsplanung vor, die Umsetzung ist offen
● Bremer Straße / Bremer Platz (MB 19, MB 45): Überplanung des gesamten
Bereiches im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme Bahnhof Ostsei-
te; der Bremer Platz selbst wird als gemeinschaftlich genutzter Verkehrs-
raum ausgebaut, für die Bremer Straße besteht ein Planbeschluss zum
fahrradfreundlichen Straßenumbau
● Steinfurter Straße zwischen Grevener Straße und York-Ring (MB 15):
im Abschnitt nordwestlich der Grevener Straße soll geprüft werden, ob der
Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden kann;
die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur115 und / oder für den Radver-
kehr116 ermöglicht eine Lärmreduzierung durch die Erhöhung des Abstan-
des des Kfz-Verkehrs von der angrenzenden lärmbelasteten Bebauung.
Diese Maßnahme soll vor dem Hintergrund der erfolgten Herausnahme der
Bundesstraßenführung (B 54) erneut geprüft werden.
● Für den Schloßplatz (MB 27), die Straße Am Stadtgraben (MB 51) und die
Weseler Straße von Bismarckallee bis Kolde-Ring (MB 1, MB 4) wird eben-
falls empfohlen, die Potentiale zur städtebaulichen Integration und Lärm-
minderung vor dem Hintergrund der erfolgten Herausnahme der Bundes-
straßenführung (B 54) aus der Innenstadt zu prüfen.
Insbesondere für den Abschnitt der Weseler Straße zwischen Bismarckallee
und Lühnstiege / Geiststraße (MB 1) besteht sehr hoher Handlungsbedarf.
115 an Teilbereichen ist bereits eine Busspur vorhanden
116 aktuell Führung im Seitenbereich
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
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Bei der aktuellen Verkehrsbelastung von bis zu 35.800 Kfz/24 h117 besteht
allerdings kein Handlungsspielraum. Perspektivisch sollte die geänderte
Bundesstraßenverkehrsführung genutzt werden, um die Weseler Straße bis
zum Koldering zu entlasten und zugunsten des Umweltverbundes umzuge-
stalten, z.B. mit einer Bus- bzw. Umweltspur. Auch viele der weiteren 4- und
mehrstreifigen Maßnahmenbereiche weisen hohe Verkehrsbelastungen auf;
für diese wird ohne detaillierte Verkehrsanalysen wenig Handlungsspiel-
raum gesehen. Sind für diese Straßen Umgestaltungsmaßnahmen vorge-
sehen, sollte angestrebt werden, die Lärmminderungsbelange in den Pla-
nungen integrativ zu beachten.
5.3.2 Aktuelle Planungen
Im Folgenden sind die bekannten geplanten Maßnahmen im Straßenraum nach
Maßnahmenbereichen mit einer Einstufung nach möglichem Umsetzungshori-
zont (kurzfristig bis 2029 / mittel- bis langfristig ab 2030) aufgeführt:
● Wolbecker Straße zwischen Sternstraße und Bahnunterführung (MB 41,
47): Neugestaltung des Straßenraums mit einseitigem Radfahrstreifen auf
der Fahrbahn (umgesetzt 17.08.2023)
● Hammer Straße zwischen Ludgeristraße und Josefstraße (MB 30):
Umbauplanung, zum Einstieg in den Planungsprozess ist ein Beteiligungs-
verfahren vorgesehen (Umsetzung kurzfristig).
● Hüfferstraße zwischen Paul-Wulf-Weg und Kardinal-von-Galen-Ring sowie
zwischen Himmelreichallee und Hittorfstraße (MB 32, 53): Einrichtung einer
Fahrradstraße 2.0 im Straßenzug Hüfferstraße / Gerichtsstraße (Umsetzung
kurzfristig)
● Kanalstraße zwischen Rjasanstraße und Coerdeplatz (MB 44):
Umgestaltung des Straßenraums nach Kanalbau (Umsetzung kurzfristig mit
Kanalbau ab 2025)
● Im Zuge des INSEK werden für folgende Maßnahmenbereiche Umgestal-
tungsmaßnahmen empfohlen: Bergstraße zw. Buddenstraße und Tibus-
straße (MB 23), Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und Bahnunterführung
(MB 28, 29), Königsstraße / Ludgeristraße zwischen Hötteweg und Lud-
geriplatz (MB 51), Warendorfer Straße zwischen Bahnunterführung und
Mondstraße (MB 54) (Umsetzung mittel- bis langfristig)
Die fortgeschriebenen und aktuell geplanten Maßnahmen im Straßenraum
sollen möglichst einen Beitrag zur Lärmminderung leisten. Dies wird ermöglicht,
117 entsprechend Eingangsdaten zur Lärmkartierung 2022
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68
wenn mit der Neuaufteilung von Flächen der Kfz-Verkehr weiter von der Be-
bauung abrückt, also der Abstand immissionsmindernd vergrößert wird. Eine
weitere direkte Wirkung im Straßenraum stellt sich ein, wenn mit der Umgestal-
tung eine deutliche Verkehrsreduzierung im Straßenraum verbunden ist oder
die Maßnahme die Geschwindigkeit dämpft und den Verkehrsfluss verbessert.
Darüber hinaus tragen straßenräumliche Maßnahmen mit Förderung der
Verkehrsarten des Umweltverbundes grundsätzlich durch eine Veränderung
des Modal-Splits und einer damit verbundenen gesamtstädtischen Reduzierung
des Kfz-Verkehrs zur Lärmminderung bei.
5.4 Konzept zur Fahrbahnsanierung
5.4.1 Fortschreibung der Empfehlungen des Lärmaktions-
plans 2021
Die Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans 2017 bauten auf der
mittelfristigen Erhaltungsplanung auf. Diese dient der Substanzsicherung und
der Wiederherstellung des Gebrauchswertes. Der Einbau eines Belages mit
lärmmindernder Wirkung ermöglicht darüber hinaus Synergien mit der Lärm-
minderung und dem Lärmschutz.
Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgte ein Abgleich der Maßnah-
menbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten Maßnahmen
zur Fahrbahnsanierung sowie bereits geplanten Maßnahmen. Auch der Lärm-
aktionsplan der 3. Runde baut auf der Erhaltungsplanung auf.
Die bereits umgesetzten Maßnahmen (seit 2019) sind im nachfolgenden Kapitel
dargestellt. Die aktuell vorgesehenen Maßnahmen sind im Kapitel 5.4.3 aufge-
führt.
5.4.2 Bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten 5 Jahren
Seit 2019 umgesetzte Fahrbahnsanierungen (ohne einzelne Flicken) in den
aktuellen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind in der nachfol-
genden Tabelle dargestellt.
● Tabelle 14: umgesetzte Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (seit 2019) in den
Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung unter Verwendung von Belägen mit
lärmmindernder Wirkung
Maßnahmenbereich
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme
2 Steinfurter
Straße
Grevener Straße -
Wilhelmstraße
Instandsetzung Fahrbahn 2021
mit AC-D 08
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69
Maßnahmenbereich
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme
6 Hammer Straße Umgehungsstraße,
B51 - Werlandstraße
Instandsetzung Fahrbahn 2020 von Hs
Nr. 268 bis Duesbergweg mit AC-D 0/8
8 Steinfurter
Straße
Orléans-Ring - Höhe
Johann-Krane-Weg
Instandsetzung Fahrbahn mit AC-D 08
in 2021 auf 284 m umgesetzt (Hs-Nr.
114-132)
12 Albersloher Weg Hafenstraße -
Albersloher Weg 9
Instandsetzung Fahrbahn 2019
mit AC-D 08
14 Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße
Instandsetzung Fahrbahn mit AC-D 08
2021 von Haus-Nr. 66 – 80
17 Cheruskerring Kanalstraße -
Wienburgstraße
Instandsetzung 2021 zw. Kanalstr. und
Wienburgstr. mit AC-D 08
22 Hohenzollernring
Manfred-von-
Richthofen-Straße -
Wolbecker Straße
Instandsetzung im Teilbereich im Zuge
Stadtwerkearbeiten (nicht in Daten-
bank)
25 Friesenring Grevener Straße -
Wienburgstraße
Instandsetzung 2021 zw. Kanalstr. und
Wienburgstr. mit AC-D 08
35 Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Stübbenstraße
Instandsetzung Fahrbahn 2020 mit AC-
D 08, Schlossplatz bis Hs Nr. 8 ggü.
37 Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink
Instandsetzung 2019 zw. Friedhofstr.
und Patronatsstr. mit AC-D 08
38 Gartenstraße Niedersachsenring -
Bohlweg
Instandsetzung 2019 zw. Niedersach-
senring und Stühmerweg mit AC-D 08
Der entsprechend Datenbank eingebaute Fahrbahnbelag AC-D 08118 (Straßen-
deckschichttyp Asphaltbetone ≤ AC 11 nach ZTV Asphalt-StB 07/13 und
Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 1/3) ermöglicht nach RLS-
19 eine Lärmminderung von bis zu 2,7 dB(A).119
Eine Pegelreduzierung um 2,7 dB(A) entspricht in der Lärmwahrnehmung einer
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmenge um etwas weniger als die Hälfte (46%).
118 In die Lärmkartierung sind z.T. davon abweichende Fahrbahnbeläge berücksichtigt
119 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen RLS-19, S. 15, Tabelle 4a;
bei Geschwindigkeiten ≤ 60 km/h und ausschließlich Pkw-Verkehr; für Lkw-Verkehr
wird bei dieser Geschwindigkeitsklasse eine Minderung von 1,9 dB(A) angegeben
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70
5.4.3 Geplante Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren
Nach aktuellem Planungsstand (1-3 jähriges Bauprogramm) sind für folgende
Straßenabschnitte mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten Fahrbahn-
sanierungen geplant.
● Tabelle 15: geplante Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (1-3-jähriges
Bauprogramm in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung
Maßnahmenbereich
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme
10 Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring
Instandsetzung zw. Dorpatweg und Hs.
Nr. 105 (2-jähriges Bauprogramm)
14 Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße
Instandsetzung zw. Albersloher Weg
und Soester Str. (2-jähriges Baupro-
gramm)
16 Wolbecker
Straße
Kanal DEK -
Hohenzollernring
Instandsetzung zw. Hohenzollernring u.
Andreas-Hofer-Str. (2-jähriges Baupro-
gramm)
20 Hammer Straße Friedrich-Ebert-
Straße - Geiststr.
Instandsetzung zw. Geiststr. u.
Wörthstr. (1-jähriges Bauprogramm)
31 Geiststraße Hammer Straße -
Weseler Straße
Instandsetzung zw. Goebenstr. u.
Antoniusstr. (1-jähriges Bauprogramm)
33
Theißingstraße /
Frie-Vendt-
Straße
Hafenstraße -
Annenstraße
Instandsetzung zw. Zoombroockstr. u.
Leostr. (3-jähriges Bauprogramm)
35 Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Stübbenstraße
Instandsetzung zw. Steinfurter Str. u.
Einsteinstr. (1-jähriges Bauprogramm)
36 Friedrich-Ebert-
Straße
Annenstraße -
Alfred-Krupp-Weg
Instandsetzung zw. Blücherstr. u.
Annenstr. (3-jähriges Bauprogramm)
37 Westfalenstraße Marktallee -
Hummelbrink
Instandsetzung Höhe Kreuzung
Marktallee (1-jähriges Bauprogramm)
38 Gartenstraße Niedersachsenring
- Bohlweg
Instandsetzung zw. Hörsterplatz u.
Stühmerweg (3-jähriges Bauprogramm)
44 Kanalstraße Rjasanstraße -
Coerdeplatz
Kanalbau ab 2025
49 Am Stadtgraben Adenauerallee -
Mühlenstraße
Instandsetzung zw. Aegidiistr. u.
Mühlenstr. (2-jähriges Bauprogramm)
Zu den geplanten Fahrbahnsanierungsmaßnahmen liegen keine Informationen
zur beabsichtigten Oberfläche vor. Wie bei den umgesetzten Maßnahmen wird
der Einbau eines AC-D 08 (Straßendeckschichttyp Asphaltbetone ≤ AC 11 nach
ZTV Asphalt-StB 07/13 und Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung
1/3) empfohlen, um eine wahrnehmbare Lärmminderung zu erreichen.
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5.5 Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz
Zur Minderung der Betroffenheiten in den Gebäuden wurde im Rahmen des
Lärmaktionsplans 2017 ein Konzept für ein gesamtstädtisches Programm
„Passiver Schallschutz“ erstellt, das 2021 mit dem Lärmaktionsplan 3. Runde
fortgeschrieben wurde. Mit dem aktuellen Lärmaktionsplan erfolgt eine erneute
Fortschreibung.
2020 wurde das Programm erstmalig aufgelegt. Auf der Seite des Amtes für
Grünfläche, Umwelt und Nachhaltigkeit120 wird darüber informiert, welche
Straßenabschnitte aktuell anspruchsberechtigt sind, weiterhin werden Förder-
richtlinie und Antragsformulare zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Förderung von Passiven Schall-
schutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität, für die keine
aktiven Maßnahmen umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre
keine konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind.
Die auf Basis des Lärmaktionsplans Runde 4 anspruchsberechtigten Straßen-
abschnitte sind im integrierten Gesamtkonzept aufgelistet.
5.6 Lärmschutz entlang der übergeordneten Straßen
Wie in Kapitel 2.2.4 dargestellt treten auch entlang der Bundesautobahnen A1
und A43 hohe Lärmbelastungen auf, die Betroffenendichte ist aber geringer als
entlang der innerstädtischen Straßen.
Seit 1978 ermöglicht die sogenannte Lärmsanierung bei bestehenden Bundes-
fernstraßen in der Baulast des Bundes, die nicht neu gebaut oder wesentlich
geändert werden, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsanierung wird
als freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher
Regelungen durchgeführt. Grundlage sind die Richtlinien für den Verkehrslärm-
schutz an Bundesfernstraßen (VLärmSchR).
In der Karte 10 sind für die Bundesautobahnen A1 und A43 die bewohnten
Gebäude mit Überschreitungen der Auslösewerte für die Lärmsanierung
entsprechend den Berechnungen nach Umgebungslärmrichtlinie dargestellt.
Die Lärmsanierung nach den VLärmSchR ist aber auch nur dann möglich, wenn
die Bundesfernstraßen nicht neu gebaut oder wesentlich geändert sind bzw.
nicht eine entsprechende Maßnahme geplant ist.
120 https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/passiver-
schallschutz
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Die A1 wurde in den letzten 20 Jahren sukzessive ausgebaut bzw. der Ausbau
nördlich des Kreuzes Münster Nord ist für die nächsten Jahre geplant. Im
Rahmen der Ausbaumaßnahmen wurden bzw. werden Schallschutzmaßnah-
men nach 16. BImSchV umgesetzt, u.a. Schallschutzwände und eine lärmmin-
dernde Fahrbahnoberfläche. Die Möglichkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen
besteht nicht.
Für die A43, das Kreuz Münster-Süd und die autobahnähnlich ausgebaute B 51
östlich des Kreuzes wurden weder Ausbaumaßnahmen durchgeführt noch sind
solche geplant. Für diese Bereiche besteht die Möglichkeit der Lärmsanierung
nach den VLärmSchR, wenn deren Auslösewerte überschritten sind. Zur
Feststellung der Überschreitungen sind Lärmberechnungen nach der RLS-19
erforderlich, die erfolgten Auswertungen der Berechnungen nach Umgebungs-
lärmrichtlinie geben nur Anhaltspunkte möglicher Überschreitungen (siehe
Karte 10 und nachfolgende Ausschnittsdarstellung.
● Abbildung 11: Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung an A43 /
Kreuz Münster-Süd / B 51 östl. des Kreuzes nach Lärmkartierung 4. Runde
Auch für die Lärmsanierung gilt, dass vorrangig aktive Lärmschutzmaßnahmen
umzusetzen sind. Aktive Lärmschutzmaßnahmen vermindern die Emissionen
an der Quelle bzw. auf dem Ausbreitungsweg. Dies „sind z.B.
● Lärmschutzwände
● Lärmschutzwälle
● Lärmmindernde Fahrbahnbeläge
Mit passiven Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an lärmbe-
troffenen Gebäuden gemeint. Dazu zählen z. B. Lärmschutzfenster, Lüfter,
Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden. Passive Lärmschutzmaßnahmen
werden dann vorgesehen, wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausrei-
chen, nicht möglich sind bzw. ihre Kosten außer Verhältnis zum angestrebten
Schutzzweck stehen. Im Fall der Lärmsanierung erstattet der Bund lärmbe-
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troffenen Eigentümern allerdings nur 75 % der notwendigen Aufwendungen für
passive Lärmschutzmaßnahmen.“121
Aktive Maßnahmen wären insbesondere für die Waldwegsiedlung anzustreben,
da hier zusammenhängende Siedlungsbereiche von den Lärmbelastungen
betroffen sind.
Grundsätzlich werden Maßnahmen bzw. die Erstattung von Aufwänden der
Lärmsanierung auf Antrag der Eigentümer der betroffenen Gebäude gewährt.
Bei aktiven Maßnahmen, die mehrere Eigentümer betreffen, kann ein gemein-
samer Antrag auf Lärmsanierung hilfreich sein.
121 ebenda
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74
Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes
6.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen
● die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
● aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbe-
lägen mit lärmmindernder Wirkung und
● aktuelle straßenräumliche Maßnahmen
mit einem voraussichtlichem Umsetzungshorizont bis etwa 2029. Darüber
hinaus sind tabellarisch auch seit 2019 umgesetzte Maßnahmen dargestellt,
insbesondere Maßnahmen der Fahrbahnsanierung.
Legende zur nachfolgenden Tabelle
P: bereits geplant bis ca. 2029 (Stand 2024)
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
U: seit 2019 umgesetzte Maßnahmen T30, Fahrbahnsanierung und straßenräumliche
Maßnahmen
: die umgesetzte / geplante Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung: bei Fahrbahnsanierungen siehe auch Tabelle 14 und 15
● Tabelle 16: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten
Straße
Abschnitt / Bereich von
- bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Straßenräumliche Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Steinfurter Straße Grevener Straße -
Wilhelmstraße 2 1 294 -- E --
Bahnhofstraße Berliner Platz -
Hafenstraße 5 1 302 E -- --
Hammer Straße Umgehungsstraße, B51
- Werlandstraße 6 1 373 U
Steinfurter Straße Orléans-Ring - Höhe
Johann-Krane-Weg 8 1 582 U
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75
Straße
Abschnitt / Bereich von
- bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Straßenräumliche Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring 10 1 1.255 -- -- P
Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 12 1 147 U
Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße 14 2 645 -- -- U/P
Wolbecker Straße Kanal DEK -
Hohenzollernring 16 2 649 -- -- P
Cheruskerring Kanalstraße - Wien-
burgstraße 17 2 665 U
Bremer Straße Hamburger Straße -
Hafenstraße 19 2 316 E -- --
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße -
Geiststraße 20 2 380 -- -- P
Friedrich-Ebert-
Straße
Leostraße -
Theißingstraße 21 2 268 E -- --
Hohenzollernring
Manfred-von-
Richthofen-Straße -
Wolbecker Straße
22 2 413 U
Universitätsstraße Am Stadtgraben -
Krummer Timpen 24 2 121 P122
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Josefstraße 30 3 208 -- P --
Geiststraße Hammer Straße -
Weseler Straße 31 3 910 -- -- P
Hüfferstraße Paul-Wulf-Weg – Kar-
dinal-von-Galen-Ring 32 3 170 P P --
Theißingstraße / Frie-
Vendt-Straße
Hafenstraße -
Annenstraße 33 3 366 -- -- U/P
Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Stübbenstraße 35 3 300 E -- P
Friedrich-Ebert-
Straße
Annenstraße -
Alfred-Krupp-Weg 36 3 541 -- -- P
122 Stand Februar 2024 ist die Maßnahme in Bau
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Straße
Abschnitt / Bereich von
- bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Straßenräumliche Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Westfalenstraße Marktallee -
Hummelbrink 37 3 486 -- -- U/P
Gartenstraße Niedersachsenring -
Bohlweg 38 3 737 -- -- U/P
Wolbecker Straße Sternstraße -
Sauerländer Weg 41 3 183 -- U --
Kanalstraße Rjasanstraße -
Coerdeplatz 44 3 390 E P P
Bremer Platz Wolbecker Straße -
Schillerstraße 45 3 125 E -- --
Wolbecker Straße Sauerländer Weg -
Bahnunterführung 47 3 135 -- U --
Am Steintor Hofstraße -
Hiltruper Straße 48 3 135 U P --
Am Stadtgraben Adenauerallee -
Mühlenstraße 49 3 156 -- -- P
Hüfferstraße Himmelreichallee -
Hittorfstraße 53 3 215 P P --
● Karte 14: Integriertes Gesamtkonzept – Kurzfristmaßnahmen
- siehe Kartenanhang -
Mit den empfohlenen Kurzfristmaßnahmen können bereits in vielen Maßnah-
menbereichen und z.T. auch für angrenzende Bereiche Lärmminderungseffekte
erreicht werden. Darüber hinaus wurden seit 2019 Maßnahmen mit Lärmminde-
rungswirkungen realisiert, mit einem Umsetzungshorizont bis 2029 sind weitere
in Planung.
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die seit 2019 keine aktiven Maß-
nahmen umgesetzt wurden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkre-
ten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind oder entwickelt werden
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77
konnten123, sollen in eine 1. Stufe des Programms zum passiven Schall-
schutz aufgenommen bzw. in diesem fortgeschrieben werden.
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans Runde 4:
● die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (Maßnahmenbereich 1)
● der York-Ring, Grevener Straße - Steinfurter Straße (Maßnahmenbereich 3)
● die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (Maßnahmenbereich 4)
● die Hammer Straße, Düesbergweg – Werlandstraße (Teilbereich des
Maßnahmenbereich 6)
● die Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße
(Maßnahmenbereich 7)
● die Steinfurter Straße, Orléans-Ring - Höhe Johann-Krane-Weg (Haus Nr.
150) ohne Abschnitt zw. Haus-Nr. 114 und Haus-Nr. 132 (Teilbereich des
Maßnahmenbereichs 8)
● die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51
(Maßnahmenbereich 9)
● die Grevener Straße, Fresnostraße – Friesenring ohne Abschnitt zw.
Dorpatweg und Hs. Nr. 105124 (Teilbereich des Maßnahmenbereichs 10)
● die Rothenburg, Aegidiistraße – Königsstraße (Maßnahmenbereich 11)
● die Weseler Straße, Sentmaringer Weg – Weseler Straße 249 (Maßnah-
menbereich 13)
Neben den Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans wird empfohlen folgen-
de Maßnahmenempfehlungen in Straßenabschnitten, die in der 4. Runde kein
Maßnahmenbereich sind, fortzuschreiben125:
● Tempo 30 in der Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße
● Tempo 30 in der Scharnhorststraße, Richard-Schirmann-Weg bis Weseler
Straße
123 eingeschlossen sind auch Straßen, für die ausschließlich in kleinen Teilbereichen
Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen oder Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen ohne
den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen umgesetzt wurden oder
vorgesehen sind
124 Fahrbahnerneuerung geplant (2-jähriges Bauprogramm)
125 für diese im Lärmaktionsplan 3. Runde empfohlenen Tempo 30 – Anordnungen
liegen die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung vor – siehe
auch Kapitel 5.2.1; diese gelten weiterhin
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6.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen
6.2.1 Maßnahmenwirkungen
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverste-
tigung
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h können in
Abhängigkeit vom Lkw-Anteil Reduzierungen des Mittelungspegels bis zu
2,7 dB(A) erreicht werden. Dies entspricht in der Lärmwahrnehmung einer
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmengen um fast die Hälfte 46%.
In der Straße Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße, für die im
Lärmaktionsplan 3. Runde eine Tempo 30 – Anordnung empfohlen wurde,
wurde Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen zwischenzeitlich umgesetzt.
Dadurch werden rund 59 Einwohner um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet.
In den nächsten Jahren ist eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Hüfferstra-
ße im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße geplant. Durch die vorgesehe-
ne Geschwindigkeitsreduzierung können rund 166 Einwohner126 um durch-
schnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden.
Mit der Fortschreibung der Maßnahmenempfehlungen aus dem Lärmaktions-
plan 3. Runde in 5 Maßnahmenbereichen und ergänzenden Maßnahmenemp-
fehlungen in 4 neuen Maßnahmenbereichen können in den Maßnahmenberei-
chen mit entsprechenden Prüfempfehlungen etwa 1.932 Einwohner um durch-
schnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden.
Insgesamt können mit der bereits umgesetzten sowie den fortgeschriebenen
und empfohlenen weiteren Maßnahmen (Prüfempfehlungen) zur Geschwindig-
keitsreduzierung (Tempo 30) in den Maßnahmenbereichen 2.248 Einwohner
entlastet werden.
126 Die Schätzung der Anzahl der entlasteten Einwohner in der Wirkungsanalyse ist
nicht mit den Ergebnissen der Lärmkartierung nach VBEB (Vorläufigen Berech-
nungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) ver-
gleichbar, da bei der Wirkungsanalyse alle Bewohner eines Gebäudes, an dem die
Maximalpegel LDEN > 65 oder LNight > 55 dB(A) überschreiten, berücksichtigt werden.
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Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm-
mindernder Wirkung
Auf Basis der Erfahrungen mit Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen sowie
der Angaben in der aktuellen RLS-19127 werden für die in Münster zum Einsatz
kommenden Fahrbahnbeläge mit lärmmindernden Wirkungen DStrO-Werte von -
2,7 dB(A) (bei Asphaltbeton ≤ AC 11) berücksichtigt. Dies entspricht in der
Lärmwahrnehmung einer Reduzierung der Kfz-Verkehrsmengen um fast die
Hälfte (46%). In Tabelle 21 wird darüber hinaus ein DStro-Wert von - 2,0 dB(A)
angenommen, wenn die konkret zum Einsatz kommenden Beläge noch nicht
feststehen. Nach Information des Tiefbauamtes der Stadt Münster sind alle
Beläge, die eingebracht werden, lärmmindernd.
Mit den seit der letzten Lärmkartierung umgesetzten Fahrbahnsanierungen mit
Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen wurden 1.280 Einwohner entlastet.
Die bereits geplanten Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 4.773 weitere Ein-
wohner um 2,0 - 2,7 dB(A)128.
Straßenräumliche Maßnahmen
Straßenumbaumaßnahmen wirken sich unmittelbar lärmmindernd aus, wenn
sie eine Vergrößerung des Abstandes der Emissionsquelle Verkehr zur Bebau-
ung ermöglichen. Maßnahmen zur Abstandsvergrößerung sind z.B. die Redu-
zierung von Fahrstreifen, die Reduzierung von Fahrbahnbreiten und die daraus
resultierende Erweiterung von Seitenräumen.
Die Wolbecker Straße wurde in den Maßnahmenbereichen Sternstraße bis
Sauerländer Weg und Sauerländer Weg bis Bahnunterführung umgebaut. Die
Lärmbelastung der 435 Anwohner kann mit den umgesetzten Maßnahmen um
etwa 1 dB(A) reduziert werden. Dies entspricht in der Lärmwahrnehmung einer
Reduzierung der Verkehrsmengen um ca. 20%.
In der Universitätsstraße zwischen Am Stadtgraben und Krummer Timpen
erfolgt derzeit (Stand Februar 2024) die Wiederherstellung der Fahrbahnober-
flächen mit Radverkehrsanlagen nach Baumaßnahme und Kanalerneuerung.
Auch mit dieser Maßnahme kann die Lärmbelastung um etwa 1 dB(A) reduziert
werden. Hiervon profitieren 92 Anwohner.
127 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Köln (2019): Richtli-
nien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-19, Ausgabe 2019;
128 die geplanten Fahrbahnsanierungen erstrecken sich in der Regel nicht über die
gesamten Maßnahmenbereiche; der Anteil der entlasteten Einwohner ist entspre-
chend abgeschätzt
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80
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder Umorganisation in der
Hüffer Straße als Fahrradstraße, sowie Hammer Straße, Kanalstraße und Am
Steintor sind mögliche Entlastungswirkungen von den konkreten Maßnahmen
und deren Einfluss auf den Abstand zwischen Gebäude und Kfz-Verkehr sowie
u.a. das Geschwindigkeitsverhalten abhängig. Für die berücksichtigten Maß-
nahmen wird von einer lärmmindernden Wirkung bis etwa 1 dB(A) ausgegan-
gen, von denen 1.037 Einwohner profitieren.
Mit der ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße
können etwa 420 Einwohner entlastet werden. Die akustische Entlastungswir-
kung liegt zwischen 1 und 2 dB(A).
Insgesamt können mit der bereits umgesetzten sowie den fortgeschriebenen
und empfohlenen weiteren straßenräumlichen Maßnahmen (Prüfempfehlungen)
in den Maßnahmenbereichen 1.984 Einwohner entlastet werden.
Passive Schallschutzmaßnahmen
Mit passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt ein Schutz der Bevölkerung
innerhalb der Gebäude. Eine berechnungsrelevante lärmmindernde Wirkung
wird nicht erreicht, da die Berechnungen für Immissionspunkte an der Außen-
hülle der Gebäude erfolgen. Mit der empfohlenen Förderung passiver Schall-
schutzmaßnahmen für Maßnahmenbereiche der 1. Priorität könnten bei
100%iger Umsetzung 5.291 Einwohner innerhalb der Gebäude besser ge-
schützt werden.
Zusammenfassung
In der nachfolgenden Tabelle sind für alle Maßnahmenbereiche mit akustisch
wirksamen Maßnahmen (Kurzfristmaßnahmen entsprechend Tabelle 12), die
entweder seit 2019 bereits umgesetzt wurden129, bereits geplant sind oder im
Zuge der Lärmaktionsplanung empfohlen werden, die Lärmminderungswirkun-
gen dargestellt.
In der Summe werden durch bereits umgesetzte sowie durch geplante oder
empfohlene aktive Maßnahmen etwa 11.192 Einwohner in lärmbelasteten
Gebäuden (> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfrist-
maßnahmen entlastet130.
129 also nicht in der Lärmkartierung 2022 enthalten sind. Teilweise sind die Eingangsda-
ten älter als 2022
130 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
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81
Weitere ca. 5.300 Einwohner können innerhalb der Gebäude besser geschützt
werden, wenn bei Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen für Maßnah-
menbereiche 1. Priorität ohne mögliche aktive Maßnahmen diese zu 100% in
Anspruch genommen werden.
In den Maßnahmenbereichen, in denen aktuell Maßnahmen geplant oder im
Lärmaktionsplan empfohlen (ohne umgesetzte Maßnahmen) sind, leben 9.385
Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden.
● Tabelle 17: Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung und Entlastungswirkungen
(entlastete Einwohner, Lärmminderung), nach Prioritäten
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Entlastungswirkung
in dB(A) nach Art der
Maßnahme
Einwohner in belasteten
Wohngebäuden
Fortschreibung der
Tempo 30 - Konzeption
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Steinfurter Straße Grevener Straße -
Wilhelmstraße 2 1 294 ≤1 2,7 420
Bahnhofstraße Berliner Platz -
Hafenstraße 5 1 302 2,5 414
Hammer Straße Umgehungsstraße, B51
- Werlandstraße 6 1 373 2,7 150
131
Steinfurter Straße Orléans-Ring - Höhe
Johann-Krane-Weg 8 1 582 2,7 182
132
Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring 10 1 1.255 2 1.248
Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 12 1 147 2,7 103
Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße 14 2 645 2,7 920
Wolbecker Straße Kanal DEK -
Hohenzollernring 16 2 649 2 746
Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt wer-
den, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.
131 Von der Fahrbahninstandsetzung zwischen Hausnummer 268 und Duesbergweg
profitieren 150 von 308 Anwohner
132 Von der Fahrbahninstandsetzung zwischen Hausnummer 114 und 132 profitieren
183 von 493 Anwohner
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April 2024
82
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Entlastungswirkung
in dB(A) nach Art der
Maßnahme
Einwohner in belasteten
Wohngebäuden
Fortschreibung der
Tempo 30 - Konzeption
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Cheruskerring Kanalstraße - Wien-
burgstraße 17 2 665 2,7 652
Bremer Straße Hamburger Straße -
Hafenstraße 19 2 316 2,5 448
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße -
Geiststraße 20 2 380 2 393
Friedrich-Ebert-
Straße
Leostraße -
Theißingstraße 21 2 268 2,5 310
Hohenzollernring
Manfred-von-
Richthofen-Straße -
Wolbecker Straße
22 2 413 2 193
133
Universitätsstraße Am Stadtgraben -
Krummer Timpen 24 2 121 ≤1
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Josefstraße 30 3 208 ≤1 263
Geiststraße Hammer Straße -
Weseler Straße 31 3 910 2,7 1.084
Hüfferstraße Paul-Wulf-Weg – Kar-
dinal-von-Galen-Ring 32 3 170 2,5 ≤1 166
Theißingstraße / Frie-
Vendt-Straße
Hafenstraße -
Annenstraße 33 3 366 2,7 399
Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Stübbenstraße 35 3 300 2,5 2,7 202
Friedrich-Ebert-
Straße
Annenstraße -
Alfred-Krupp-Weg 36 3 541 2,7 605
Westfalenstraße Marktallee -
Hummelbrink 37 3 486 2,7 405
Gartenstraße Niedersachsenring -
Bohlweg 38 3 737 2,7 617
Wolbecker Straße Sternstraße -
Sauerländer Weg 41 3 183 ≤1 265
133 Von der Fahrbahninstandsetzung zwischen Manfred-von-Richthofen-Straße und
Sophinstraße profitieren 193 von 428 Anwohner
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Lärmaktionsplan
Runde 4
April 2024
83
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Entlastungswirkung
in dB(A) nach Art der
Maßnahme
Einwohner in belasteten
Wohngebäuden
Fortschreibung der
Tempo 30 - Konzeption
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Kanalstraße Rjasanstraße -
Coerdeplatz 44 3 390 2,5 ≤1 2 458
Bremer Platz Wolbecker Straße -
Schillerstraße 45 3 125 2,5 100
Wolbecker Straße Sauerländer Weg -
Bahnunterführung 47 3 135 ≤1 170
Am Steintor Hofstraße -
Hiltruper Straße 48 3 135 2,5 ≤1 59
Am Stadtgraben Adenauerallee -
Mühlenstraße 49 3 156 2 37
Hüfferstraße Himmelreichallee -
Hittorfstraße 53 3 215 2,5 ≤1 91
6.2.2 Kosten der Maßnahmen
Für die dargestellten Kurzfristmaßnahmen zur Lärmminderung (vgl. Kapitel 6.1)
erfolgt eine überschlägige Kostenschätzung (ohne Personalkosten) auf Basis
von Standardwerten aus der Literatur.
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen/ Maßnahmen anderer
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder
aus anderen Programmen finanziert werden.
Durch die hohen Synergiewirkungen der Lärmminderung mit anderen Planun-
gen können bei Nutzung dieser Synergien die Kosten der Lärmminderung
vergleichsweise gering gehalten werden. Im Rahmen der überschlägigen
Kostenermittlung werden nur die (Prüf-)Empfehlungen des Lärmaktionsplans
der 4. Runde berücksichtigt.
Hohe Kosten sind in der Regel mit baulichen Maßnahmen im Straßenraum und
der Grundsanierung von schadhaften Fahrbahnen verbunden. Diese kostenin-
tensiven Maßnahmen sind überwiegend bereits finanziert bzw. in der Investiti-
onsplanung enthalten.
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84
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit Beschilderungen und/oder
Markierungen umgesetzt werden können, sind mit eher geringen Kosten
verbunden.
In der nachfolgenden Aufstellung berücksichtigt sind folgende:
● Beschilderung der Tempo 30-Anordnungen bei Umsetzung des ergänzten
Geschwindigkeitskonzeptes mit 250 € je Schild (inkl. Zusatz „Lärmschutz“
und Montage).
● Anpassung der LSA-Schaltungen (Koordinierung, Räumzeiten) bei Tempo
30-Anordnungen mit 9.000 € je Lichtsignalanlage;
dieser Wert wird pauschal angesetzt; in Abhängigkeit der Komplexität der
Lichtsignalanlagen kann er deutlich unterschiedlich ausfallen;
bei einer konkreten Kostenermittlung sind darüber hinaus auch die laufen-
den Optimierungen der LSA-Anlagen zu berücksichtigen, die ggf. mit einer
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit koordiniert werden
können.
Weitere Kosten für unterstützende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzie-
rung (Geschwindigkeitsdisplays und / oder Geschwindigkeitskontrollen) sind
nicht berücksichtigt.
Für die fortgeschriebene empfohlene straßenräumliche Maßnahme in der
Steinfurter Straße werden im Kostenansatz überwiegend Ummarkierungsarbei-
ten berücksichtigt. Bei Konkretisierung der Planung sind Kostenberechnungen
durchzuführen.
Zu Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt enthält der Lärm-
aktionsplan der 4. Runde ausschließlich bereits bestehende Planungen. Für
diese erfolgt keine Kostenberechnung.
● Tabelle 18: Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen
Maßnahme Berechnungs-
grundlage Einheitspreis Kosten (ca.)
Ergänzung Tempo 30 -
Konzeption
ca. 23 Schilder
Anpassung von ca.
2 LSA
250 €/Schild
9.000 €/LSA
ca. 23.750,- €
Neuorganisation
Steinfurter Straße
zwischen Wilhelmstraße
und Grevener Straße
Ummarkierung des
rechten Fahrstreifens
auf 200m,
Demarkierung
von 6 Pfeilzeichen
Aufbringen 2-3
Piktogramme Bus
18 €/m
Ummarkierung
600 €/Zeichen
240 €/Zeichen
ca. 7.680,- €
Kosten gesamt ca. 30.280,- €
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85
Hinzu kommen Kosten für die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in
den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen zur Lärm-
minderung. Dies betrifft in der Summe 330 anspruchsberechtigte Gebäude in
den 9 Maßnahmenbereichen mit etwa 5.291 schutzwürdigen Fenstern134. Für
diese ergeben sich (Berücksichtigung einer Erstattung von 75% der erforderli-
chen Maßnahmenkosten und einer Umsetzungsquote von 25%135) folgende
Kostenansätze:
● Tabelle 19: Kostenschätzung Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in
Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen (auf 100 € gerundet)
Fensterkosten136 Lüfterkosten137 Gesamtkosten
1,35 Mio. € 0,45 Mio. € 1,80 Mio. €
Die durch die Lärmaktionsplanung entstehenden Kosten können zum einen
anhand der Wirksamkeit der Kosten bewertet werden (Kosten-Wirksamkeits-
Analyse), zum anderen kann über eine Kosten-Nutzen-Analyse der monetäre
Nutzen der Maßnahmen der Lärmaktionsplanung herausgearbeitet werden.
134 Näherungsrechnung: 1 Fenster pro EW
135 Die Umsetzungsquote stellt einen durchschnittlichen Wert aus verschiedenen
Lärmsanierungsprogrammen in Deutschland dar. Dabei wird berücksichtigt, dass
nicht jedes Gebäude förderfähig ist, die Eigentümer keinen Antrag auf Förderung
stellen oder bereits ausreichende Schallschutzfenster vorhanden sind. Vgl. Kapitel
5.5 LAP 3. Runde
136 Lärmschutzfenster kosten im Schnitt 680,- €/m² Stand: 2021. Vgl. Bundesministeri-
um für Digitales und Verkehr (BMDV) (2023): Statistik des Lärmschutzes an Bun-
desfernstraßen 2020 – 2021, Bonn. S. 23.
Näherungsrechnung: Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass ein
Fenster 2m² groß ist. Bei 5291 Fenstern mit 680,-€/m² Ergeben sich Kosten von 7,2
Mio. € von denen aufgrund einer Umsetzungsquote von 25% und Erstattung von
75% 1,35 Mio. € übrigbleiben.
137 913€ pro Lüfter, Stand: 2021. Vgl. Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) (2023): Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2020 – 2021,
Bonn. S. 33; bei einem Lüfter pro Schlafzimmer (Anzahl Einwohner/2)
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86
6.2.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse
Die Kosten-Wirksamkeits-Analyse zeigt auf, mit welchen finanziellen Mitteln
welche Entlastungseffekte erreicht werden können.
● Tabelle 20: Kosten und Entlastungseffekte der kurzfristigen Maßnahmen
Maßnahme Einwohner in
Gebäuden
LDEN > 65 dB(A)
LNight > 55 dB(A)
Entlas-
tung
in dB(A)
Kosten der
Maßnahme
in €
Kosten
pro EW
und dB
Fortschreibung Tempo 30-
Konzeption
1.932 2,5 dB(A) 22.600 € 4,70 €
Neuorganisation
Steinfurter Straße zwischen
Neutor und Grevener Straße
420 1,5 dB(A) 7.680 € 12,20 €
Durchschnittliche Kosten zur Entlastung eines Einwohners um 1 dB(A) 6 €
Für die Kosten zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen können keine
entsprechenden Wirkungsanalysen erstellt werden.
6.2.4 Kosten-Nutzen-Analyse
Die Kosten-Nutzen-Analyse stellt den Kosten der Lärmaktionsplanung den
möglichen monetären Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen durch die zu
erwartenden Lärmminderungseffekte gegenüber. Der monetäre Nutzen besteht
aus der Reduzierung der externen Kosten der Lärmbelastung.
Externe Kosten des Lärms
Lärmbelastungen führen zu vielfältigen negativen Effekten mit hohen externen
Kosten. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Verkehrslärms resultieren insbe-
sondere aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus sind
auch Immobilienwertverluste zur monetären Bewertung der Lärmbelastungen in
verschiedenen Untersuchungen von Bedeutung.138
Gesundheitskosten
Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm zählen u.a. Herz-
Kreislauf-Erkrankungen und psychische Beeinträchtigungen (Stressreaktionen,
Schlafstörungen). Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen zu Behand-
lungskosten und Produktionsausfall. Studien über die gesamtwirtschaftlichen
138 z.B. Schmedding / Schaffer in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre Bewertung
von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147
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Kosten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und den lärmbedingten Anteilen139
zeigen die durch Verkehrslärm bedingten Gesundheitskosten auf. In einer
Auswertung nach Schmedding / Schaffer140 wird z.B. von jährlichen, dem
Straßenverkehrslärm zuzurechnenden Kosten in Höhe von 130 € pro Person,
die Lärmbelastungen über 65 dB(A) ausgesetzt sind, ausgegangen.
Miet- und Immobilienwertverluste
Neben den Kosten für Gesundheitsschäden, die volkswirtschaftlich relevant
sind, sind insbesondere verminderte Einnahmen durch Mietzahlungen und
Immobilienverkäufe feststellbar. Studien zu verminderten Mieteinnahmen
zeigen im Mittel einen Wert von 0,9% Mietverlust pro dB(A) ab 50 dB(A) auf141.
Kosten-Nutzen-Betrachtung
Die vorangehenden Darstellungen zu den Lärmkosten im Gesundheits- und
Immobilienbereich haben deutlich gemacht, dass eine umfassende Bewertung
der externen Kosten des Lärms und damit verbunden des monetären Nutzens
bei Minderung der Lärmbelastungen immer gewisse Unsicherheiten beinhaltet.
Neben der Problematik der Bandbreiten der dargestellten Bewertungen können
bestimmte Nutzenkategorien nicht ausreichend monetär berücksichtigt werden,
andere Nutzen der Lärmminderung, z.B. im Bereich der Immobilien, haben ggf.
umfassende Auswirkungen auf den betroffenen Markt, die im Rahmen der
Lärmminderungsplanung nicht abschließend abgebildet werden können.
Eine zusammenfassende Beurteilung der Lärmkosten und des durch Lärmmin-
derung erreichbaren Nutzens kann auf der Grundlage eines von einer Arbeits-
gruppe der EG-Kommission empfohlenen Wertes zur monetären Bewertung
des Straßenverkehrslärms erfolgen. Ein Expertengremium, das sich mit Ge-
sundheit und sozioökonomischen Aspekten von Lärm beschäftigt, legte im
Dezember 2003 den Entwurf einer entsprechenden Empfehlung vor142.
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden
Papier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die
Bewertung der Minderung von Straßenlärm empfohlen.
139 vgl. u.a. Weinberger, M., Thomassen, G., Willeke, R.: Kosten des Lärms in der
Bundesrepublik Deutschland, Umweltbundesamt Berichte 9/91, Berlin 1991 und
INFRAS, IWW: external Costs of Transport, März 2000
140 Schmedding / Schaffer, a.a.O.
141 vgl. zusammenfassend in: Schmid, Stephan A., Externe Kosten des Verkehrs:
Grenz- und Gesamtkosten durch Luftschadstoffe und Lärm in Deutschland, Stuttgart
2005
142 Valuation of noise, Position Paper of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003
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88
Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft zur Verringerung von Lärmbe-
lästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist eine von mehreren mögli-
chen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver Ansatz orientiert er sich
an den individuellen Präferenzen der Menschen und stellt dar, welchen Preis
die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen bestimmten Zustand zu
gewährleisten (z. B. nächtliche Ruhe).143
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist dieser Wert anwendbar für
einen Schwellenwert zwischen 45 und 55 dB(A)144.
● Tabelle 21: Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen
Maßnahme Haushalte
(abgeleitet)145
Minderungs-
potential
Nutzwert
(gerundet)
Ergänzung Tempo 30 966 2,5 dB(A) 60.400€/a
Neuorganisation Steinfurter
Straße zwischen Neutor und
Grevener Straße
210 1,5 dB(A) 7.900 €/a
Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen gesamt 68.300 €/a
Den einmaligen Investitionen von ca. 30.280,- € für die Umsetzung von kurzfris-
tigen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms steht ein volkswirtschaftlicher
Nutzwert von 68.300 € jährlich gegenüber.
Für die Kosten zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen können keine
entsprechenden Nutzwertanalysen erstellt werden.
143 vgl. auch Schmedding / Schaffer, a.a.O.
144 vgl. auch Umweltbundesamt: Praktische Anwendung der Methodenkonvention:
Möglichkeiten der Berücksichtigung externer Umweltkosten bei Wirtschaftlichkeits-
rechnungen von öffentlichen Investitionen, Forschungsprojekt im Auftrag des Um-
weltbundesamtes, FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 203 14 127, April 2007
145 Die Ableitung der Haushaltsanzahl erfolgt über die Anzahl der Einwohner/ 2.
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Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr
7.1 Umgesetzte und bereits geplante Maßnahmen
Umgesetzte und bereits geplante Maßnahmen enthält der Lärmaktionsplan
Teil B des Eisenbahnbundesamtes 2018146 sowie weiterführend das Gesamt-
konzept der Lärmsanierung des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr
2022147. Im Lärmaktionsplan der Stadt Münster 3. Runde wurden die Sanie-
rungsabschnitte beschrieben, die im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-
Bundesamts 2018 und im Gesamtkonzept der Lärmsanierung Schiene 2019148
enthalten sind. Im aktuellen Lärmaktionsplan der 4. Runde werden die Sanie-
rungsabschnitte aus dem Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2022 beschrei-
ben.
Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt alle 5 Jahre einen bundesweiten Lärmakti-
onsplan für die Schienenwege des Bundes. Der letzte Lärmaktionsplan wurde
im Jahr 2018 veröffentlicht, der aktuelle Lärmaktionsplan der 4. Runde wird
voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt. Zusätzlich zum Lärmaktionsplan
erstellt das Eisenbahn-Bundesamt auch ein Gesamtkonzept Lärmsanierung
Schiene. Das Gesamtkonzept Lärmsanierung Schiene enthält eine Auflistung
und Priorisierung von Streckenabschnitten, die im Rahmen des freiwilligen
Lärmsanierungsprogramms des Bundes für eine Lärmsanierung in Frage
kommen oder bereits saniert wurden.
Nachdem im Jahr 2015 der rechnerische Beurteilungspegel durch den Wegfall
des Schienenbonus um 5 dB(A) angehoben und im Jahr 2016 die Auslösewerte
für die Lärmsanierung um 3 dB(A) abgesenkt wurden, wurde im Bundeshaus-
haltsgesetz 2021 eine weitere Absenkung der Auslösewerte um 3 dB(A)
festgelegt. Aufgrund der erneut abgesenkten Auslösewerte (aktuell tags /
nachts in Wohngebieten 64 / 54 dB(A), Mischgebieten 66 / 56 dB(A), Gewerbe-
gebieten 69 / 59 dB(A)) wurde eine Neuberechnung des Bedarfs für die Lärm-
sanierung erforderlich. Im Jahr 2022 wurde deshalb vom Eisenbahn-Bundesamt
ein aktualisiertes Gesamtkonzept der Lärmsanierung erstellt.
Im Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2022 sind neue Abschnitte hinzuge-
kommen, die aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen erstmalig Förder-
fähigkeit erlangt haben, aber auch bereits sanierte Bereiche sind z.T. wieder
förderfähig und benötigen weitergehende Lärmsanierung.
146 Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan Teil B an Haupteisenbahnstrecken
des Bundes, August 2018
147 Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Eisenbahn-Bundesamt, Oktober 2022
148 ebenda
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Das Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2022 enthält in Anlage 1 ein Verzeich-
nis von Sanierungsbereichen, die im Jahr 2022 bereits in Bearbeitung oder
fertiggestellt waren. Gegenüber dem Lärmaktionsplan 2018 und dem Gesamt-
konzept 2019 sind in Münster weitere Lärmsanierungsbereiche hinzugekom-
men, außerdem wurden einige in Bearbeitung befindliche oder fertiggestellte
Sanierungsbereiche in ihrer Länge erweitert. In Tabelle 22 sind alle in Anlage 1
enthaltenen Sanierungsbereiche für die Münster dargestellt. Direkt aneinander-
grenzende Sanierungsbereiche mit gleichen Merkmalen wurden in der Tabelle
aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst. In der letzten Spalte der
Tabelle ist vermerkt, ob der jeweilige Bereich schon im Lärmsanierungskonzept
2019 oder im Lärmaktionsplan Schiene ganz oder teilweise enthalten war
(Bereiche, die in den vorherigen Konzepten bereits vollständig enthalten sind,
sind in der Tabelle grau dargestellt).
● Tabelle 22: Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen oder fertiggestellten
Lärmsanierungsbereiche in Münster, Gesamtkonzept der Lärmsanierung – Anlage 1,
Stand Oktober 2022
Nr. der LS-abschnittes
Strecke Nr.
Sanierungsbereich
von km
bis km
Länge
Vergleich der Bereiche mit
LAP des EBA 2018
und Gesamtkonzept der
Lärmsanierung 2019
A1 2010 Münster 0,63 6,143 5,513 erweitert
A1 2010 Münster 6,3 6,722 0,422 neu
A1 2010 Münster 6,912 11,7 4,788 neu
A1 2010 Münster 11,894 11,995 0,101 neu
A1 2011 Münster -0,011 0,872 0,883 neu
A1 2931 Münster 161,991 162,14 0,149 neu
A1 2931 Münster 162,2 162,6 0,4 alt
A1 2931 Münster 163,415 163,515 0,1 neu
A1 2931 Münster 163,557 165,552 1,995 erweitert
A1 2931 Münster 165,6 165,665 0,065 alt
A1 2931 Münster 166,013 166,489 0,476 alt
A1 2931 Münster 166,592 167,4 0,808 erweitert
A1 2931 Münster 167,434 167,637 0,203 erweitert
A1 2931 Münster 167,804 167,894 0,09 neu
A1 2931 Münster 167,92 168,13 0,21 neu
A1 2931 Münster 168,219 168,466 0,247 neu
A1 2931 Münster 168,485 168,586 0,101 neu
A1 2931 Münster 168,669 168,769 0,1 neu
A1 2931 Münster 168,932 169,2 0,268 neu
A1 2931 Münster 171,8 173,31 1,51 erweitert
A1 2931 Münster 173,351 173,476 0,125 alt
A1 2931 Münster 173,574 174,895 1,321 erweitert
A1 2931 Münster 175,027 175,341 0,314 erweitert
A1 2931 Münster 175,7 175,814 0,114 alt
A1 2931 Münster 175,9 176,061 0,161 erweitert
A1 2931 Münster 176,095 176,195 0,1 neu
Stadt Münster
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Nr. der LS-abschnittes
Strecke Nr.
Sanierungsbereich
von km
bis km
Länge
Vergleich der Bereiche mit
LAP des EBA 2018
und Gesamtkonzept der
Lärmsanierung 2019
A1 2931 Münster 176,293 176,394 0,101 neu
A1 2931 Münster 176,597 176,9 0,303 alt
A1 2931 Münster 177,395 177,516 0,121 alt
A1 2931 Münster 177,9 178,471 0,571 erweitert
A1 2931 Münster 178,5 179,909 1,409 alt
A1 2931 Münster 180,093 180,194 0,101 neu
A1 2931 Münster 180,227 180,327 0,1 neu
A1 2931 Münster 180,467 180,7 0,233 alt
A1 2931 Münster 180,8 180,962 0,162 erweitert
A1 2931 Münster 181,1 181,224 0,124 alt
Das Gesamtkonzept Lärmsanierung 2022 enthält in Anlage 3 auch ein Ver-
zeichnis von Abschnitten, die einen Sanierungsbedarf aufweisen, aber momen-
tan noch nicht in Bearbeitung sind. Tabelle 23 enthält alle Sanierungsabschnitte
aus Anlage 3 im Stadtgebiet Münsters.
Die mit X65 gekennzeichneten Bereiche sind solche, in denen bereits eine
Lärmsanierung mit passiven und / oder aktiven Maßnahmen durchgeführt
wurde. Dies erfolgte auf Basis der ursprünglichen, höheren Auslösewerte (60
dB(A) nachts in Wohngebieten) und mit Berücksichtigung des Schienenbonus
(5 dB(A)). Unter Berücksichtigung der aktuellen, niedrigeren Auslösewerte
besteht in diesen Abschnitten trotz durchgeführter Sanierung erneut Sanie-
rungsbedarf.
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● Tabelle 23: Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche in
Münster, Gesamtkonzept der Lärmsanierung – Anlage 3, Stand Oktober 2022
Strecke Nr.
weitere
Strecken Nr.
Nr. des
Sanierungs-
abschnittes
Sanierungs-
bereich
von km
bis km
Länge
Bemerkung
PKZ
2000 50006 Münster 41,291 41,615 0,324
2000 50006 Münster 41,676 41,99 0,314
2010 50006 Münster ‐0,735 ‐0,453 0,282
2010 2200 50006 Münster ‐0,453 ‐0,443 0,01 X65
2010 50006 Münster ‐0,443 0,057 0,5
2010 50006 Münster 0,057 0,357 0,3 X65
2010 50006 Münster 0,357 0,399 0,042
2010 50006 Münster 0,46 0,6 0,14
2010 2200 50006 Münster 0,6 0,63 0,03 X65
2010 50006 Münster 12 12,7 0,7 X65
2010 2200 50006 Münster 12,809 12,858 0,049 X65
2010 50006 Münster 12,858 12,909 0,051 X65
2013 50006 Münster 1,952 2,052 0,1
2200 50006 Senden 56,17 56,271 0,101
2200 50006 Münster 56,683 56,8 0,117
2200 50006 Münster 57,08 57,1 0,02
2200 50006 Münster 57,1 58,7 1,6 X65
2200 50006 Münster 58,741 58,841 0,1
2200 50006 Münster 58,9 59,204 0,304
2200 50006 Münster 60,027 60,3 0,273
2200 50006 Münster 60,3 61,2 0,9 X65
2200 50006 Münster 62,7 63,7 1 X65
2200 50006 Münster 63,734 64,9 1,166 X65
2200 2931 50006 Münster 64,9 65,018 0,118 X65
2200 50006 Münster 65,526 65,54 0,014
2200 50006 Münster 65,54 65,72 0,18 X65
2200 50006 Münster 65,72 65,745 0,025
2200 50006 Münster 66,985 67,156 0,171 X65
2200 50006 Münster 69,461 69,701 0,24 X65
2200 50006 Münster 69,762 70,099 0,337 X65
2200 50006 Münster 70,162 70,317 0,155
2200 50006 Münster 70,792 70,892 0,1
2200 50006 Münster 70,924 71,025 0,101
2200 50006 Münster 72,634 72,724 0,09 X65
2200 50006 Münster 72,824 72,894 0,07 X65
2200 2010 50006 Münster 72,894 73,147 0,253 X65
2200 50006 Münster 73,147 74,092 0,945 X65
2200 50006 Münster 74,099 74,4 0,301 X65
2200 50006 Münster 74,4 74,605 0,205
2200 50006 Münster 74,7 75,8 1,1
2200 50006 Münster 76,199 76,6 0,401
2265 50006 Münster 98,08 98,18 0,1
2265 50006 Münster 99,465 99,566 0,101
2265 50006 Münster 99,892 100,025 0,133
2265 50006 Münster 102,544 102,716 0,172
2931 50006 Münster 169,2 171,8 2,6 X65
50006 Münster-Senden-Billerbeck -Telgte 21,507 29,453
2014 50008 Münster 4,816 4,917 0,101
2014 50008 Münster 7,064 7,164 0,1
2014 50008 Münster 9,322 9,423 0,101
2014 50008 Münster 10,286 10,386 0,1
50008
Münster-Altenberg-Ochtrup-Gronau
(Westf.) 3,614 0,02
Stadt Münster
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93
Die Anlage 3 des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms enthält insgesamt 2
Sanierungsabschnitte, die sich (zum Teil) in der Stadt Münster befinden: Den
Sanierungsabschnitt 50006 Münster-Senden-Billerbeck -Telgte mit den Bahn-
strecken 2000, 2010, 2013, 2200, 2265 und 2931 sowie den Sanierungsab-
schnitt 50008 Münster-Altenberg-Ochtrup-Gronau (Westf.) mit der Strecke
2014. Gemäß Anlage 3 sollen in Münster 16.737 m Schienenwege saniert
werden, davon entfallen 16.335 m auf den Sanierungsabschnitt 50006 und
402 m auf den Sanierungsabschnitt 50008
Eine Wiederaufnahme in das Lärmsanierungsprogramm erfolgte für verschie-
dene Bereiche entlang der Bahnstrecken 2010, 2200, und 2931 auf einer
Gesamtlänge von 11.060 m. Eine erstmalige Lärmsanierung soll entlang der
Strecken 2000, 2014, 2010, 2013, 2200, 2265 und 2931 auf einer Gesamtlänge
von 5.626 m durchgeführt werden.
Für die noch zu bearbeitenden Sanierungsabschnitte in Anlage 3 des Gesamt-
konzepts der Lärmsanierung wurde vom Eisenbahn-Bundesamt eine Priorisie-
rungskennziffer (PKZ) ermittelt, die auf Grundlage der Emissionspegel an den
betroffenen Gleisabschnitten und der Anzahl der Menschen innerhalb des
54 dB(A)-Isophonenbands (relativ zur Streckenlänge) berechnet wird. Die
Priorisierungskennziffer gibt die Reihenfolge vor, in der die Sanierungsabschnit-
te bearbeitet werden. Der Sanierungsabschnitt 50006 hat mit einer PKZ von
29,453 eine relativ hohe Priorität: In der Rangliste aller 447 Sanierungsab-
schnitte in Deutschland befindet er sich auf Rang 122 von 447. Der Sanie-
rungsabschnitt 50008 hat dagegen nur eine geringe Priorität: Mit einer PKZ von
0,02 befindet er sich auf Rang 444 von 447.
Eine Zusammenfassung und räumliche Zuordnung der umgesetzten, konkret
geplanten oder perspektivisch vorgesehenen Maßnahmen enthält Karte 15. Die
hierin dargestellten Schallschutzwände in den fertiggestellten Sanierungsberei-
chen entsprechen den in der Lärmkartierung berücksichtigten Schallschutz-
wänden.
● Karte 15: Stand der Lärmsanierung an Schienenwegen
- siehe Kartenanhang
7.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminde-
rung im Schienenverkehr
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes, Teil A149 enthält neben
Grundlagen zur Lärmminderungsplanung und zur Akustik, einer Beschreibung
149 Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan Teil A an Haupteisenbahnstrecken
des Bundes, Februar 2018
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des Schienennetzes, einer Belastungsanalyse einschließlich der ersten Phase
der Öffentlichkeitsbeteiligung die Lärmminderungsstrategie sowie Programme /
Projekte und Lärmminderungsmaßnahmen.
Als politisches Ziel des Bundes wird im Lärmaktionsplan 2018 benannt, dass
bis 2020 der Schienenverkehrslärm, bezogen auf das Jahr 2008, halbiert wird.
Dazu wurden folgende Strategien angeführt:
● Ausbau des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes
● ab 2020 Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz
● Bezuschussung der Umrüstung von Güterzügen auf lärmmindernde Brem-
sen
● eine stärkere Spreizung der Trassenpreise des lärmabhängigen Trassen-
preissystems
● um 5 dB(A) verschärften Lärmgrenzwerte für Schienenneubaustrecken
sollen auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Bestandsnetz gel-
ten
Im Jahr 2020 wurde das Ziel erreicht, den Schienenverkehrslärm gegenüber
dem Jahr 2000 zu halbieren. Das Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem
neuen Schienennetz wurde Ende 2020 umgesetzt. Das neue Lärmschutzziel
der Deutschen Bahn AG besteht darin, bis zum Jahr 2030 3.250 Streckenkilo-
meter (und somit mehr als 800.000 Anwohner) von Schienenverkehrslärm zu
entlasten.150
Im Zuge der Darstellung von Lärmminderungsmaßnahmen werden im Lärmak-
tionsplan Teil A des EBA verschiedene technische Möglichkeiten der Minderung
von Schienenverkehrslärm vorgestellt.151 Danach gibt es Maßnahmen,
● die am Entstehungsort bzw. Emissionsort (z.B. am Fahrzeug),
● im Ausbreitungsweg (z.B. Schallschutzwände) und
● am Immissionsort (z.B. Schallschutzfenster)
wirksam werden.
150 Nachhaltig leise – Lärmschutzbilanz 2021, Deutsche Bahn AG, April 2022
151 Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan Teil A an Haupteisenbahnstrecken
des Bundes, Februar 2018, S. 63 ff
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95
● Abbildung 12: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen152
Lärmminderung an der Quelle - Fahrzeug
Neu zugelassene Schienenfahrzeuge unterliegen der TSI Lärm, der Verord-
nung der Europäischen Union 1304/2014. Die europäische Richtlinie regelt die
zulässigen Grenzwerte für Schienenfahrzeuge. Die TSI Lärm gilt für alle
Schienenfahrzeuge, die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genom-
men wurden. Daher entfaltet die TSI Lärm nur bei der Neuanschaffung von
Bahnfahrzeugen ihre Wirkung. Bahnfahrzeuge im Altbestand mit einer beson-
ders hohen Lebensdauer von bis zu 50 Jahren werden hiervon allerdings nicht
berührt. Für Bestandsfahrzeuge bestehen grundsätzlich folgende Maßnahmen
der Lärmminderung:
● Radabsorber:
Die Schallabstrahlung des Rades kann durch Absorber verringert werden.
Das Rollgeräusch kann nach Schall 03 dadurch um 4 dB verringert werden.
● Schalloptimiertes Rad und Drehgestell:
Modifikationen am Drehgestellaufbau der Fahrzeuge können den Lärm zu-
sätzlich mindern
Eine Möglichkeit der Lärmreduzierung, die in Deutschland in den letzten Jahren
bereits vollständig umgesetzt wurde, ist die Ausstattung von Güterwaggons mit
Verbundstoff-Bremssohlen (K-Sohlen und LL-Sohlen, auch „Flüsterbremse“
genannt). Diese Bremssohlen rauen das Rad weniger auf als die bis dahin
üblichen Grauguss-Bremssohlen und können so das Rollgeräusch am Emissi-
152 ebenda, S. 63
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96
onsort um 8 bis 10 dB reduzieren.153 Seit 2021 dürfen Güterwaggon in Deutsch-
land nicht mehr mit lauten Grauguss-Bremssohlen betrieben werden.
Lärmminderung an der Quelle - Strecke
Durch die akustische Optimierung von Gleisbett und Gleise kann der Lärm am
Emissionsort weiter verringert werden.
Die folgenden, aufgeführten Maßnahmen sind im Rahmen der Lärmvorsorge
oder auch im Lärmsanierungsprogramm relevant:
● Schienenstegdämpfer:
Schienenstegdämpfer sind dynamische Schwingungsdämpfer, die an bei-
den Seiten des Stegs angebracht werden. Sie sind für die Nachrüstung an
bestehenden Schienenwegen geeignet und können mit einer Lärmminde-
rung von 3 dB(A) berücksichtigt werden.
● Schienenstegabschirmungen:
Schienenstegabschirmungen wirken wie kleine Lärmschutzwände an
Schienensteg und -fuß und reduzieren den Luftschall. Die Wirkung (bei ei-
ner Geschwindigkeit von 100 km/h und durchschnittlichem Schienenzu-
stand) beträgt etwa 1 bis 3 dB(A).
● Besonders überwachtes Gleis:
Mit dem Verfahren des Besonders überwachten Gleises (BüG) werden Ver-
riffelungen der Schienen durch regelmäßiges Schleifen mit einem Schie-
nenschleifzug beseitigt. Die Rollgeräusche der Züge werden durch das re-
gelmäßige Schleifen reduziert. Die akustische Qualität eines BüG wird re-
gelmäßig überprüft. Dies erfolgt halbjährlich mit einem Schallmesswagen.
Bei Überschreitung eines bestimmten Lärmpegels wird das Gleis nachge-
schliffen. Die Minderungswirkung eines BüG beträgt bis zu 3 dB(A).
● Schienenschmiereinrichtungen:
Automatisches Schmieren der Schienen verringert Quietschgeräusche in
engen Bögen. Nach Schall 03 wird eine reduzierende Wirkung von 3 dB(A)
erreicht.
● Brückenentdröhnung:
Ziel der Brückenentdröhnung ist eine schalltechnische Entkopplung der
Schiene von der Brückenkonstruktion sowie eine Verringerung der
Schallabstrahlung. Zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Brücken-
dröhnen werden verschiedene Kombinationen der Maßnahmen, wie zum
153 Dämpfung von Rad- und Strukturschwingungen, Prof. Michael Beitelschmidt,
November 2011
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97
Beispiel besohlte Schwellen, hochelastische Schienenbefestigungen,
Schienenstegdämpfer oder Brückendämpfer genutzt. Die Reduktion der
Emissionen durch Brückenentdröhnung wird in der Schall 03 mit 3 bis 6
dB(A) angegeben.
Lärmschutz am Ausbreitungsweg
Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz am Ausbreitungsweg sind:
● Schallschutzwand und Schallschutzwall:
Im Schienenverkehr sind Schallschutzwände oder -wälle eine klassische
aktive Lärmminderungsmaßnahme, die direkt am Ausbreitungsweg wirkt.
Schallschutzwände und -wälle reduzieren die Lärmbelastung am intensivs-
ten an direkt anliegenden Gebäuden, aber auch weiter von der Schienen-
strecke entfernt liegende Gebäude profitieren von der Wirkung. Die Wirk-
samkeit ist u.a. von den Faktoren Höhe der Schallschutzwand, Akustische
Konzeption, Abstand von der Lärmquelle (Emissionsort), Abstand vom Im-
missionsort und Höhe des Immissionsortes abhängig. Je nach Randbedin-
gung können mit 2 m hohen Schallschutzwänden Lärmminderungen zwi-
schen 5 und 10 dB(A) erreicht werden.
● Abbildung 13: Wirkung einer Schallschutzwand154
● Schallschutzwände aus Gabionen:
Mit lärmabsorbierenden Materialien gefüllte Gabionen stellen eine Alternati-
ve zu klassischen Schallschutzwänden dar. Diese sind genauso effektiv wie
herkömmliche Schallschutzwände und können neben der Befüllung mit Ge-
steinen einen Kern haben, das den Schall zusätzlich dämmt.
● Niedrige Schallschutzwände:
Niedrige Schallschutzwände (bis zu einer Höhe von 0,75 Meter über Schie-
nenoberkante) wirken effektiv durch ihre Nähe zum Gleis. Eine niedrige
Schallschutzwand mit einem Abstand von weniger als 2 Metern zur nächst-
154 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Schallabschirmung,
http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/images_DE/abb-7-10.jpg
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gelegenen Gleisachse hat in Abhängigkeit weiterer örtlicher Gegebenheiten
eine abschirmende Wirkung von 3 bis 5 dB(A).
● Diffraktoren:
Ein neuartiges Konzept des Lärmschutzes am Ausbreitungsweg stellen Dif-
fraktoren dar. Dabei handelt es sich um Elemente mit Nuten unterschiedli-
cher Tiefe, die den Ausbreitungsweg des Schalls durch Beugung nach oben
hin ablenken. Diffraktoren können entweder direkt auf dem Untergrund oder
auf der Oberseite von Lärmschutzwänden, niedrigen Lärmschutzwänden
oder Gabionen angebracht werden.155 Die Wirksamkeit von Diffraktoren
wurde durch Messungen der Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigt, die
Höhe der Lärmminderung hängt dabei von der Art des Diffraktors und der
Position des Immissionsortes ab.156
Maßnahmen am Immissionsort
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu aktiven Schallschutz-
maßnahmen durchgeführt werden und insbesondere dort zum Einsatz kommen,
wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen gesehen
werden oder wenn der Bau einer Schallschutzwand aus städtebaulichen oder
räumlichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Sie können sowohl im Rahmen der Lärmvorsorge als auch der Lärmsanierung
umgesetzt werden. Dafür müssen - auf Basis von Berechnungen nach der
nationalen Berechnungsvorschrift Schall 03 - jeweils die geltenden Grenzwerte
überschritten sein.
Passive Schallschutzmaßnahmen im Schienenverkehr sind schalltechnische
Verbesserungen am Einwirkungsort, dem Gebäude. Zum Einsatz kommen vor
allem Schallschutzfenster, oft ergänzt durch Schallschutzlüfter.
155 Broschüre „Lärmreduzierung durch Diffraktion“, 4silence B.V.
156 WHIS®stone und WHIS®wall - Messbericht Kontrollierte Vorbeifahrt, Bundesanstalt
für Straßenwesen, Februar 2022
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7.3 Handlungsbedarf in Münster
In der Karte 16 ist - ausgehend von der Analyse der Lärmbelastungssituation
(siehe auch Kapitel 2.3), entsprechend der Auslösewerte zur Lärmsanierung für
Schienenwege - der Handlungsbedarf zur Lärmsanierung in Münster darge-
stellt.
Diesem überlagert sind die in Bearbeitung befindlichen sowie die perspektivi-
schen Lärmsanierungsbereiche entsprechend dem Gesamtkonzept der Lärm-
sanierung 2022 dargestellt.
Die Darstellungen in der Karte verdeutlichen, dass in den überwiegenden
Bereichen mit Gebäuden, die Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsa-
nierung aufweisen, ein Lärmsanierungsprogramm ggf. bereits fertiggestellt bzw.
in Bearbeitung ist oder noch zu bearbeiten ist – entweder als neuer Abschnitt
oder als Wiederaufnahme in das Lärmsanierungsprogramm.
● Karte 16: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken
- siehe Kartenanhang
Nur in wenigen Bereichen, z.B. auf der Strecke 2000 teilweise zwischen den
Strecken 2010 und 2200 bzw. punktuell liegen Überschreitungen der Auslöse-
werte vor, ohne dass der betroffene Bereich Sanierungsabschnitt ist.
Soweit Sanierungsbereiche fertiggestellt sind (eine differenzierte Aussagen
dazu liegt aktuell nicht vor) und weiterhin Überschreitungen der Auslösewerte
vorliegen, kann vermutet werden, dass dieses häufig Bereiche sind, in denen
überwiegend passiver Schallschutz gefördert wurde.
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind passive Schallschutzmaßnahmen nicht
ausreichend, um an Schienenstrecken ruhiges Wohnen und ein ruhiges
Wohnumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte sein, durch aktive Maßnahmen auch
den Außenlärmpegel auf ein verträgliches Maß abzusenken.
In Bereichen, in denen dies nicht durch Schallschutzwände realisierbar ist,
sollten die in Kapitel 7.2 benannten weiteren Maßnahmen an der Strecke
geprüft werden.
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Ruhige Gebiete
8.1 Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017
Die Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 für die Stadt Münster
erfolgte auf Basis einer Gesamtlärmbetrachtung.
Zur Herausarbeitung einer Gebietskulisse wurden folgende Kriterien herange-
zogen:
● den Lärmindex LDay für Straße bzw. LTag für Schiene
● die Schwellenwerte LDay = 50 dB(A) und LDay = 55 dB(A)
● die Flächennutzung (unbebaute Flächen mit Erholungsfunktion)
● eine Mindestgröße von 10 ha mit einem LDay ≤ 50 dB(A)
● Störfaktoren und weitere Einschränkungen
Für eine weitere Spezifizierung der ruhigen Gebiete in Münster erfolgte eine
Verschneidung mit dem Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung
Münster. Eine Festlegung von ruhigen Gebieten erfolgte auf ausgewählten
Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung (Bestand und Planung), die
entsprechende akustische Qualitäten aufweisen.
Hierbei wurde unterschieden zwischen
● Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und Parkanlagen,
die einen Mindestanteil von 75% an Flächen aufweisen, die den akusti-
schen Kriterien für ruhige Gebiete entsprechen (inklusive ggf. weiterer Ar-
rondierungsflächen mit einem LDay < 55 dB(A));
● Stadtteilparks, die in ruhiger Umgebung (LDay < 55 dB(A)) liegen - bei diesen
kleinen Flächen wird als Voraussetzung für die Festlegung auf einen ruhi-
gen Kern (LDay < 50 dB(A)) verzichtet.
8.2 Akustische Überprüfung der ruhigen Gebiete
Im Rahmen der aktuellen 4. Runde der Lärmaktionsplanung sollen die 2017
herausgearbeiteten ruhigen Gebiete hinsichtlich ihrer akustischen Qualitäten
überprüft werden. Dies erfolgt analog zum Vorgehen 2017 auf Basis einer
Gesamtlärmbetrachtung der Lärmquellen Straße, Schiene und IED-Anlagen
(Überlagerung der Isophonen der einzelnen Lärmquellen)
Mit der Lärmkartierung der 4. Runde sind Änderungen in den ermittelten
Flächen ruhiger Gebiete aus folgenden Gesichtspunkten zu erwarten:
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● Die aktuelle Kartierung beinhaltet keine Berechnung von Isophonen für
speziell einen Tagwert (Day von 6-18 Uhr) für den Straßenverkehrslärm
bzw. für einen Tagwert von 6-22 Uhr nach nationaler Berechnungsvorschrift
Schall 03 für den Schienenverkehrslärm , sondern ausschließlich die nach
Umgebungslärmrichtlinie bzw. 34. BImSchV vorgesehenen Berechnungs-
zeiträume DEN (Day, Evening, Night) und Night. Herangezogen zur Über-
prüfung der ruhigen Gebiete werden die DEN-Werte, die einen gewichteten
Mittelwert der drei Zeiträume darstellen. In Abhängigkeit unterschiedlicher
Belastungsverläufe der Lärmquellen in der 24-Stunden-Betrachtung kann
der LDEN höher oder geringer ausfallen als der LDay bzw. LTag.157
● Aufgrund der neuen Berechnungsvorschrift BUB sowie insbesondere bei
der Schiene auch aufgrund geänderter Eingangsdaten (siehe auch Kapitel
2.1.1) haben sich die Lärmemissionen sowie die Schallausbreitung deutlich
verändert.
● Darüber hinaus liegen aus den Lärmberechnungen keine Werte unterhalb
der Kartierungsschwelle von LDEN = 55 dB(A) vor.
In der folgenden Abbildung werden die ausgewählten Flächen des Zielkonzep-
tes Freizeit und Erholung (Bestand und Planung) des Grünordnungsplans, die
im Lärmaktionsplan 2017 als ruhige Gebiete herausgearbeitet wurden, über-
nommen und die Lärmbelastungssituationen 2016 und 2022 (Gesamtlärmbe-
trachtung aus Straße, Schiene und IED-Anlagen) überlagernd dargestellt.
Darüber hinaus sind zur Prüfung ggf. weiterer als Ruheorte geeigneter Stadt-
teilparks die 2016 aufgrund zu hoher Lärmbelastung unberücksichtigten Stadt-
teilparks in der Abbildung dargestellt.
157 Z.B. kann bei Güterverkehrsstrecken des Schienenverkehrs oder auch im Umfeld
von Autobahnen mit jeweils hohem Nachtverkehrsaufkommen der LDEN höher als
der LDay ausfallen. Sind die Belastungen am Abend / im Nachtzeitraum deutlich ge-
ringer als am Tag, so kann der LDay höher als der LDEN ausfallen.
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102
● Abbildung 14: Ruhige Gebiete LAP 2. Stufe und Veränderung der akustischen
Situation
Aufgrund einer (auf Basis der neuen Berechnungsvorschrift rechnerisch ermit-
telten) verschlechterten akustischen Situation sind größere Anteile der Erho-
lungsflächen verlärmt. Um hier nicht mehrere ganze Flächen (aufgrund einer
veränderten Berechnungsvorschrift) ausschließen zu müssen, wird empfohlen,
die Anforderungen an die ruhigen Erholungsflächen zu reduzieren. Ggü. der
Anforderung aus 2017 (75% der Flächen LDEN ≤ 55 dB(A)) sollte für die Fort-
schreibung ein Anteil von mind. 50% der Fläche LDEN ≤ 55 dB(A) berücksichtigt
werden.
Auch unter Berücksichtigung des geringeren Anteils leiser Flächen entfällt die
Erholungsfläche Gasselstiege und die Erholungsfläche Gievenbeck muss
verkleinert werden.
Durch eine reduzierte Schienenverkehrsbelastung kann demgegenüber die
Erholungsfläche Vennheide-Jesuiterbrook als ruhiges Gebiet neu aufgenom-
men werden. Außerdem sind – ebenfalls durch eine reduzierte Schienenver-
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103
kehrsbelastung - die Stadtteilparks Großer Busch, Lerschweg-Park und Wald-
park hinzugekommen.
8.3 Überprüfung der Flächennutzungen in den ruhigen
gebieten
Bei der Fortschreibung der ruhigen Gebiete muss auch auf aktuelle Überlegun-
gen zur Flächennutzung reagiert werden.158 Bereits im ISEK Münster wird
darauf hingewiesen, dass der Grünordnungsplan aus dem 2012 der Stadt
Münster vermutlich in absehbarer Zeit – etwa im Sinne einer integrierten
Perspektivplanung – der Weiterentwicklung bedarf.
Bei der Aktualisierung der ruhigen Gebiete werden Wohnbaupotentialflächen in
den im Grünordnungsplan ausgewiesenen Erholungsflächen berücksichtigt.
Diese bedingen Verkleinerungen der Erholungsflächen des Zielkonzeptes
Freizeit und Erholung (Bestand und Planung). Betroffen sind hiervon die
Erholungsflächen Sentrup, Loddenheide und Gremmendorf/Angelmodde.
8.4 Fortschreibung der Ruhigen Gebiete
Die im nachfolgenden dargestellten Ruhigen Gebiete unterscheiden weiterhin in
Erholungsflächen (Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und
Parkanlagen, Bestand und Planung) und Stadtteilparks mit folgenden aktuali-
sierten akustischen Kriterien:
● Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und Parkanlagen,
die einen Mindestanteil von 50% an Flächen aufweisen, die den akusti-
schen Kriterien für ruhige Gebiete mit einem LDEN ≤ 55 dB(A) entsprechen;
● Stadtteilparks, die in ruhiger Umgebung (LDEN ≤ 55 dB(A)) liegen.
Eine Anpassung der Erholungsflächen erfolgt aufgrund von aktuellen Wohnbau-
flächenpotentialen, die in den Erholungsflächen verortet wurden.159
158 siehe auch https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/integriertes-
flaechenkonzept
159 Bereits im Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde auf dieses mögliche Erfordernis
hingewiesen: „Innerhalb der aktuellen Abgrenzungen der Erholungsflächen des Ziel-
konzeptes Freizeit und Erholung (Stand 2012) in überwiegend ruhigen Bereichen
können auch bestehende oder geplante Siedlungsflächen liegen. Diese sind mit
Übernahme der Grenzen der Erholungsflächen mit in die ruhigen Gebiete über-
nommen worden. Bei einer Aktualisierung / Anpassung der Abgrenzungen der Erho-
lungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung aufgrund veränderter Flä-
chennutzungsplanungen sind auch die Abgrenzungen der ruhigen Gebiete anzu-
passen.“ (S. 154 des Lärmaktionsplans 2. Stufe)
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104
Die fortgeschriebenen Erholungsflächen und Stadtteilparks sind im Folgenden
tabellarisch sowie in Karte 17 dargestellt.
● Tabelle 24: aktualisierte Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung in
überwiegend ruhigen Bereichen (Anteil Fläche mit Pegel LDEN ≤ 55 dB(A) ist größer
als 50%) – nach Größe sortiert
Bezeichnung
Definition entsprechend
Zielkonzept Freizeit und
Erholung
Fläche
in ha
Anteil Fläche
mit Pegel LDEN
<= 55 dB(A)
Werse - Ems Erholungslandschaft (Bestand) 1.258 71%
Wolbecker Tiergarten Erholungslandschaft (Bestand) 327 94%
Loddenheide Landschaftspark (Bestand) 230 97%
Rieselfelder
Gebiet mit spezieller Erholungs-
einrichtung (Zielplanung laut
Grünordnung)
178 100%
Vennheide-
Jesuiterbrook
Parkanlage (Zielplanung laut
Grünordnung) 153 57%
Aasee Parkanlage (Bestand) 143 70%
Sentrup Landschaftspark (Zielplanung
laut Grünordnung) 133 75%
Stadtpark Wienburg Parkanlage (Bestand) 77 81%
Gremmendorf
Angelmodde
Landschaftspark (Zielplanung
laut Grünordnung) 67 98%
Waldpark Coerheide Landschaftspark (Bestand) 62 91%
Gievenbeck Parkanlage (Zielplanung laut
Grünordnung) 60 52%
Mecklenbeck Landschaftspark (Bestand) 58 72%
Mauritzheide Parkanlage (Zielplanung laut
Grünordnung) 18 96%
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● Tabelle 25: aktualisierte Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (LDEN ≤ 55 dB(A))
Bezeichnung Definition entsprechend Zielkonzept Freizeit
und Erholung
Martin-Niemöller-Park Stadtteilpark (Bestand)
Kreuzschanze Stadtteilpark (Bestand)
Coerdeplatz Stadtteilpark (Bestand)
Stühmerweg Stadtteilpark (Bestand)
Hörsterfriedhof Stadtteilpark (Bestand)
Linnebrinks Garten Stadtteilpark (Bestand)
Schlossgarten Stadtteilpark (Bestand)
Südpark Stadtteilpark (Bestand)
Gievenbach/Laustiege Stadtteilpark (Bestand)
Kleikuhle/Roxel Stadtteilpark (Planung)
Hasenbusch Stadtteilpark (Bestand)
Kinderbachtal/Pastorat Stadtteilpark (Bestand)
Haus Wolbeck Stadtteilpark (Zielplanung laut Grünordnung)
Drostenhof / Wolbeck Stadtteilpark (Bestand)
Sandfortsbusch Stadtteilpark (Bestand)
Waldpark Stadtteilpark (Bestand)
Lerschweg-Park Stadtteilpark (Bestand)
Großer Busch Stadtteilpark (Bestand)
● Karte 17: Aktualisierung der ruhigen Gebiete
- siehe Kartenanhang
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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
9.1 Vorgehen in Münster
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffent-
lichkeit, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Information muss
„deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch nicht
nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten.
Die Ergebnisse der Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlich-
keit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Münster erfolgte
mit einem Lärmforum im November 2023. Inhalte waren die Ergebnisse der
Lärmkartierung 4. Runde, deren Auswertung in einer Analyse der Lärmbelas-
tungssituation sowie der Stand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der
3. Runde (siehe auch Kapitel 3).
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit
einschließlich der Träger öffentlicher Belange mit folgenden Informations- und
Mitwirkungsmöglichkeiten:
● Auslegung des Entwurfs (im Internet sowie Einsichtnahme nach Anmeldung
im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) vom 07. März bis 07.
April 2024 mit der Möglichkeit, Eingaben und Anregungen zu diesem abzu-
geben (schriftlich/postalisch, per email oder mündlich)
● Online-Beteiligung vom 07. März bis 07. April 2024 mit Bewertungs- und
Kommentierungsmöglichkeiten zu den umgesetzten Maßnahmen des
Lärmaktionsplans der 3. Runde sowie den aktuellen Maßnahmenvorschlä-
gen des Entwurfs zur Fortschreibung (4. Runde)
Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 11 Stellungnahmen aus der
allgemeinen Öffentlichkeit ein. 10 Personen haben die Online-Beteiligung
genutzt. Aus dieser ergeben sich neben den Bewertungen auch 6 ergänzende
Beiträge zu Lärmkonflikten und Maßnahmenvorschlägen.
20 Träger öffentlicher Belange und 6 Ämter wurden beteiligt, von denen letzt-
endlich 6 eine Stellungnahme abgegeben haben.
Alle schriftlichen Eingaben und Anregungen sowie die Ergebnisse der Online-
Beteiligung werden bewertet und sind in der abschließenden Fassung des
Lärmaktionsplans berücksichtigt.
In den nachfolgenden Kapiteln sind dargestellt
● Die Ergebnisse aus der Online-Beteiligung
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● eine Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
und
● eine zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der beteili-
gung der Träger öffentlicher Belange
9.2 Ergebnisse aus der Online-Beteiligung
An der Onlinebeteiligung über das Beteiligungsportal haben 10 Personen
teilgenommen.
9.2.1 Bewertung der umgesetzten Lärmminderungsmaß-
nahmen
Von den bisher umgesetzten Maßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit
lärmmindernden Fahrbahnbelägen und passivem Lärmschutz wird Tempo 30
mit Abstand am besten bewertet. Alle 10 Eingänge bewerten Tempo 30 als
hilfreiche Maßnahme, davon sieben als „sehr hilfreich“, drei der Antworten
wurden als Freitext formuliert mit den folgenden Anmerkungen:
● Tempo 30 hat neben Lärmminderung auch einen positiven Effekt auf die
Verkehrssicherheit
● Tempo 30 wirkt nur mit Kontrollen
● Tempo 30 sollte durch (schallschluckende) Begrünung, Grüne-Welle-
Schaltung, Sanktionen für laute Kfz und P+R ergänzt werden
Lärmmindernde Fahrbahnbeläge werden am negativsten bewertet, sie werden
nur in drei Antworten als „sehr hilfreich“ bewertet und jeweils ein Mal als „eher
hilfreich“ und „eher nicht hilfreich“. Fünf Antworten wurden als Freitext formu-
liert, davon eine Befürwortung der Maßnahme und vier Mal Kritik:
● Zu hohe Kosten (3x)
● bekämpft die Wirkung, aber nicht die Ursache
● laute Motoren und Hupen verursachen mehr Probleme als die Rollgeräu-
sche
Passiver Lärmschutz wird mehrheitlich positiv bewertet. Vier der Antworten
bewerten die Maßnahme als „sehr hilfreich“, zwei als „eher hilfreich“. Die vier
Freitextangaben bewerten den passiven Lärmschutz negativ. Sie kritisieren:
● es sollte lieber die Ursache bekämpft werden (3x) und
● zu teuer
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● Tabelle 26: Bewertung der umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung
Maßnahme
Bewertung
Geschwindig-
keitsreduzierung
lärmmindernde
Fahrbahnbeläge
passiver Lärm-
schutz
sehr hilfreich 7 3 4
eher hilfreich 0 1 2
eher nicht hilfreich 0 1 0
Bewertung durch
Freitext 3 5 4
9.2.2 Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärm-
aktionsplans 4. Runde
Tempo 30 wird in den Maßnahmenbereichen mit entsprechenden Empfehlun-
gen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet:
● Tabelle 27: Bewertung zur Tempo 30-Konzeption
Tempo 30-Empfehlung im Maßnah-
menbereich (MB) Bewertung Anzahl der
Bewertungen
MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur-
ter Straße - Stübbenstraße
sehr wichtig 2
unwichtig 1
MB 45 Bremer Platz, Abschnitt Wolbe-
cker Straße - Schillerstraße sehr wichtig 4
MB 5 Bahnhofstraße, Abschnitt Berliner
Platz - Hafenstraße sehr wichtig 1
Zwei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben.
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Straßenräumliche Maßnahmen werden in den Maßnahmenbereichen mit
entsprechenden Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt
bewertet:
● Tabelle 28: Bewertung zum straßenräumlichen Konzept
Empfehlung zu straßenräumlichen
Maßnahmen im Maßnahmenbereich
(MB)
Bewertung Anzahl der
Bewertungen
MB 2 Steinfurter Straße, Abschnitt
Grevener Straße – Wilhelmstraße
sehr wichtig 2
unwichtig 1
MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan-
straße – Coerdeplatz sehr wichtig 1
MB 30 Hammer Straße, Abschnitt
Ludgeriplatz – Josefstraße sehr wichtig 1
MB 24 Universitätsstraße, Abschnitt Am
Stadtgraben - Krummer Timpen
sehr wichtig 1
wichtig 1
Drei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben.
Fahrbahnsanierungen werden in den Maßnahmenbereichen mit entsprechen-
den Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet:
● Tabelle 29: Bewertung zu Maßnahmen der Fahrbahnsanierung
Empfehlung zur Fahrbahnsanierung
im Maßnahmenbereich (MB) Bewertung Anzahl der
Bewertungen
MB 16 Wolbecker Straße, Abschnitt
Kanal DEK - Hohenzollernring sehr wichtig 2
MB 20 Hammer Straße, Abschnitt
Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße unwichtig 1
MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur-
ter Straße - Stübbenstraße sehr wichtig 1
MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan-
straße - Coerdeplatz sehr wichtig 1
MB 49 - Am Stadtgraben, Abschnitt
Adenauerallee - Mühlenstraße sehr wichtig 1
Vier Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben.
Sechs der Antworten enthielten darüber hinaus folgende eigene Maßnahmen-
vorschläge:
● Tempo 30:
- Hoher Heckenweg, Im Hagenfeld – Pumpenhaus (kein MB)
- Münsterstraße / Wolbeck (kein MB)
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- MB 43 Warendorfer Straße, Hohenzollernring - Oststraße
- MB 27/49 Schlossplatz/ Am Stadtgraben; inkl. Radarkontrollen
● Verkehrsorganisatorische Maßnahmen (mit Tempo 30):
- Universitätsstraße (Einbahnstraßenregelung)
9.2.3 Bewertung der Ruhigen Gebiete
Die Ruhigen Gebiete und Stadtteilparks wurden wie folgt nach ihrer Wichtigkeit
bewertet:
● Tabelle 30: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Erholungsflächen des
Zielkonzeptes)
Bewertung
Ruhiges Gebiet
sehr wichtig wichtig weniger
wichtig
Keine
Angabe
Rieselfelder 6 0 0 4
Mauritzheide 3 3 0 4
Wolbecker Tiergarten 6 1 0 3
Gremmendorf
Angelmodde 4 3 0 3
Sentrup 3 2 1 4
Mecklenbeck 3 2 1 4
Loddenheide 3 2 2 3
Gievenbeck 4 2 1 3
Stadtpark Wienburg 7 0 0 3
Aasee 8 0 0 2
Werse - Ems 6 1 0 3
Waldpark Coerheide 5 1 0 4
Vennheide-Jesuiterbrook 5 1 0 4
Die ruhigen Gebiete wurden von 6-8 Teilnehmenden bewertet.
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● Tabelle 31: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Stadtteilparks)
Bewertung
Stadtteilpark
sehr wichtig wichtig weniger
wichtig
Keine
Angaben
Martin-Niemöller-Park 3 0 1 6
Kreuzschanze 4 1 0 5
Coerdeplatz 3 1 0 6
Stühmerweg 2 1 0 7
Hörsterfriedhof 4 0 0 6
Linnebrinks Garten 3 0 1 6
Schlossgarten 6 0 0 4
Südpark 5 1 0 4
Gievenbach/Laustiege 2 1 0 7
Kleikuhle/Roxel 2 0 1 7
Hasenbusch 2 1 1 6
Kinderbachtal/Pastorat 3 1 0 6
Haus Wolbeck 4 0 0 6
Drostenhof / Wolbeck 4 0 0 6
Sandfortsbusch 2 1 0 7
Waldpark 3 0 0 7
Lerschweg-Park 2 1 0 7
Großer Busch 3 0 0 7
Die Stadtteilparks ruhigen Gebiete wurden von 3-6 Teilnehmenden bewertet.
9.3 Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Im Nachfolgenden werden die Anregungen aus der Beteiligung zusammenfas-
send dargestellt (in kursiver Schrift) und bewertet.
Vorschläge für Bereiche außerhalb der Maßnahmenbereiche der
Lärmaktionsplanung
Vorschläge zur ergänzenden Aufnahme von Straßen bzw. Stadtbereichen in die
Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung bzw. für die Umsetzung konkre-
ter Maßnahmen in diesen sind für den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagen-
feld und Pumpenhaus, die Schillerstraße zwischen Hansaring und Bremer
Platz, die Münsterstraße in Wolbeck, den Koldering zwischen Weselerstraße
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und Sperlichstraße, die Havixbecker Straße, den Rektoratsweg Höhe Althaus-
weg, für Wilkinghege und die Straße Osttor in Hiltrup Ost eingegangen.
Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen
Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts
Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Bewertungsmaßstab der
Lärmaktionsplanung ist der gesundheitliche Schwellenwert LDEN = 65 dB(A) /
LNight = 55 dB(A).
Mit der Lärmkartierung 2022 wurde die Lärmbelastungssituation im gesamten
Stadtgebiet nach der Lärmkartierung 2017 erneut analysiert.
Eine Maßnahmenentwicklung und -umsetzung kann kurzfristig nicht in allen
belasteten Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Definition und
Priorisierung von Maßnahmenbereichen erforderlich. Hierzu werden die Lärm-
belastungen an Gebäuden mit den betroffenen Einwohnern in den Gebäuden in
Relation gesetzt. Die daraus resultierende Lärmbetroffenheit, die mittels der
LärmKennZiffer LKZ dargestellt ist, ist Grundlage für die Herausarbeitung von
prioritären Maßnahmenbereichen.
Die Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche erfolgt nach einem
definierten und im Lärmaktionsplan dargestellten Verfahren. Abweichungen
davon (z.B. Aufnahme weiterer Stadtbereiche oder Straßen, Heraufstufung
einzelner Maßnahmenbereiche) würde das Verfahren insgesamt in Frage
stellen. Aus diesem Grund werden die Vorschläge für die Ausweisung zusätzli-
cher Maßnahmenbereiche bzw. für Maßnahmen außerhalb der Maßnahmenbe-
reiche nicht aufgegriffen.
Vorschläge zu weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen und
Geschwindigkeitskontrollen auf Stadtstraßen
Vorschläge für weitergehende Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeiten auf Stadtstraßen (von 50 km/h auf 30 km/h) werden in den Stellung-
nahmen sowie der Online-Beteiligung für das Osttor (in Hiltrup Ost), den
Koldering zwischen Weseler Straße und Sperlichstraße, den Schlossplatz bzw.
die Straße Am Stadtgraben, den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagenfeld
und Pumpenhaus, die Münsterstraße in Wolbeck, die Warendorfer Straße
zwischen Hohenzollernring und Oststraße sowie den gesamten Bereich der
Innenstadt gefordert.
Im Zuge der Bewertung der umgesetzten Maßnahmen in der Online-Beteiligung
wurde darauf hingewiesen, dass Kontrollen erforderlich sind, damit die (redu-
zierten) Geschwindigkeiten nicht überschritten werden. Konkret wurden Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen im Osttor (Hiltrup Ost) und am Schlossplatz
sowie der Straße Am Stadtgraben angeführt. Neben Kontrollen werden auch
mehr bauliche Maßnahmen für niedrigere Geschwindigkeiten bzw. Verkehrsbe-
ruhigung gewünscht.
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Die Tempo 30 – Konzeption im aktuellen Lärmaktionsplan empfiehlt die Fort-
schreibung ausgewählter bereits im Lärmaktionsplan 3. Runde empfohlener
Maßnahmen (siehe Kapitel 5.2.2). Darüber hinaus reagiert sie auf Ausschluss-
gründe bereits diskutierter Tempo 30 – Empfehlungen. Unter Berücksichtigung
dieser ergeben sich nur wenige Handlungsspielräume für eine mögliche Anord-
nung von Tempo 30 zur Reduzierung der Lärmbelastungen an den Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung, die mit den Maßnahmenempfehlungen
ausgeschöpft wurden (siehe auch Kapitel 5.2.2). Außerhalb der Maßnahmenbe-
reiche der Lärmaktionsplanung und an Straßen mit Ausschlussgründen sind
keine Tempo 30 - Anordnungen aus Lärmschutzgründen umsetzbar.
Zur Unterstützung bestehender und im Lärmaktionsplan vorgesehener Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen wird die Maßnahme vermehrter Geschwindig-
keitsüberwachungen und der Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays auch in die
Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen. Die Durchführung von
Geschwindigkeitsmessungen wird mit der Polizei abgestimmt.
Weitere Vorschläge zur Lärmminderung im Straßenverkehr
Weitere Vorschläge zur Lärmminderung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung eingegangen sind, betreffen verkehrsreduzierende oder verkehrsorga-
nisatorische Maßnahmen.
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie eine Einbahnstraße in der Universi-
tätsstraße oder die Reduktion des Lkw-Durchgangsverkehrs in der Wilkinghege
werden gefordert. Verkehrsreduzierende Maßnahmen wurden außerdem für die
Grevener Straße, den Friesenring Ecke Kinderhauser Straße, den Hansaring,
die Havixbecker Straße und den Rektoratsweg/ Althausweg gefordert.
Grundsätzlich werden verkehrsreduzierende und verkehrsorganisatorische
Maßnahmen in den strategisch zu verfolgenden Planungen thematisiert. Diese
erfordern einen gesamtstädtischen oder teilräumlichen Ansatz, wie er z.B. mit
dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ verfolgt wird. Im Lärmaktionsplan
wird auf diese Ansätze verwiesen.
9.4 Fazit der Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der Auslegung und der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu benen-
nen, sowie mit der Online-Beteiligung wurden verschiedene Angebote für
Stellungnahmen und Hinweise zum Lärmaktionsplanentwurf bereitgestellt, die
leider nur wenig genutzt wurden. Mit den Angeboten konnten nur einzelne
Lärmbetroffene erreicht werden.
Die in beiden Beteiligungsformaten angesprochenen Themen, die mit dem
Lärmaktionsplan behandelt werden, sind in den vorangegangenen Kapiteln
zusammenfassend dargestellt.
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Aus den ausgewerteten Stellungnahmen und Hinweisen lassen sich unter dem
Vorbehalt der geringen Beteiligung keine verallgemeinerbaren Schlüsse ziehen.
9.5 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der Betei-
ligung der Träger öffentlicher Belange
Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergibt sich kein
Änderungsbedarf am Lärmaktionsplan.
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen / Projektbüro
Münster hat allgemeine Informationen zu möglichen Maßnahmen der Lärmmin-
derung an den Bundesautobahnen und deren Voraussetzungen mitgeteilt.
Die Stadtwerke Münster haben insbesondere auf textliche Rückfragen reagiert,
dies ist in den Lärmaktionsplan eingeflossen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erhebt keine Beden-
ken gegen den Planentwurf, da mit den Maßnahmen in diesem keine wesentli-
chen negativen Auswirkungen für die Wirtschaft zu erwarten sind.
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Tabellenverzeichnis
● Tabelle 1: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser, Straße 14
● Tabelle 2: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Gesamtstraßennetz 15
● Tabelle 3: Geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten,
starker Belästigungen und starker Schlafstörungen durch
Straßenverkehr 16
● Tabelle 4: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Schienenverkehrslärm
gesamt 17
● Tabelle 5: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser, Schienenverkehr gesamt im Ballungsraum Münster 18
● Tabelle 6: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete Schienenverkehr
gesamt, Ballungsraum Münster 18
● Tabelle 7: Geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigungen und starker
Schlafstörungen durch Schienenverkehr gesamt, Ballungsraum
Münster. 18
● Tabelle 8: Anzahl der Maßnahmenbereiche in den Prioritäten 1-3 und
Bereichslängen 22
● Tabelle 9: Betroffenheiten in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität 24
● Tabelle 10: Emissionsfaktoren in den Maßnahmenbereichen der
1. Priorität (korrigierte Daten Lärmkartierung 2022) 27
● Tabelle 11: Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in
dB (A) 28
● Tabelle 12: Umsetzungsbilanz der Kurzfristmaßnahmen des
Lärmaktionsplans 2021 in den Maßnahmenbereichen des
Lärmaktionsplans 2021 55
● Tabelle 13: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV und Grenzwerte
der 16. BImSchV 63
● Tabelle 14: umgesetzte Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (seit 2019)
in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung unter
Verwendung von Belägen mit lärmmindernder Wirkung 68
● Tabelle 15: geplante Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (1-3-jähriges
Bauprogramm in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 70
● Tabelle 16: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 74
● Tabelle 17: Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung und
Entlastungswirkungen (entlastete Einwohner, Lärmminderung), nach
Prioritäten 81
● Tabelle 18: Kosten der kurzfristigen aktiven
Lärmminderungsmaßnahmen 84
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● Tabelle 19: Kostenschätzung Förderung passiver
Schallschutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne
aktive Maßnahmen (auf 100 € gerundet) 85
● Tabelle 20: Kosten und Entlastungseffekte der kurzfristigen
Maßnahmen 86
● Tabelle 21: Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen 88
● Tabelle 22: Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen oder
fertiggestellten Lärmsanierungsbereiche in Münster, Gesamtkonzept der
Lärmsanierung – Anlage 1, Stand Oktober 2022 90
● Tabelle 23: Verzeichnis der noch zu bearbeitenden
Lärmsanierungsbereiche in Münster, Gesamtkonzept der
Lärmsanierung – Anlage 3, Stand Oktober 2022 92
● Tabelle 24: aktualisierte Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit
und Erholung in überwiegend ruhigen Bereichen (Anteil Fläche mit
Pegel LDEN ≤ 55 dB(A) ist größer als 50%) – nach Größe sortiert 104
● Tabelle 25: aktualisierte Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (LDEN ≤ 55
dB(A)) 105
● Tabelle 26: Bewertung der umgesetzten Maßnahmen zur
Lärmminderung 108
● Tabelle 27: Bewertung zur Tempo 30-Konzeption 108
● Tabelle 28: Bewertung zum straßenräumlichen Konzept 109
● Tabelle 29: Bewertung zu Maßnahmen der Fahrbahnsanierung 109
● Tabelle 30: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete
(Erholungsflächen des Zielkonzeptes) 110
● Tabelle 31: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete
(Stadtteilparks) 111
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Abbildungsverzeichnis
● Abbildung 1: Lärmkarte LDEN Straßenverkehrslärm 9
● Abbildung 2: Lärmkarte LNight Straßenverkehrslärm 10
● Abbildung 3: Lärmkarten LDEN (oben) und LNight (unten) für IED-Anlagen 11
● Abbildung 4: Lärmkarte LDEN für Schienenverkehrslärm, Runde 4, 2022 12
● Abbildung 5: Lärmkarte LNight für Schienenverkehrslärm, Runde 4, 2022 13
● Abbildung 6: Integration der Lärmaktionsplanung in andere
raumbezogene Planungen 32
● Abbildung 7: Verkehrsmittelwahl der Münsteraner Bevölkerung seit
1982 40
● Abbildung 8: Leitbild und Oberziele für den Masterplan Mobilität 2035+ 41
● Abbildung 9: ÖPNV-Hochleistungsachsen des Masterplan Mobilität
2035+ 44
● Abbildung 10: alter und neuer Verlauf der B 54 durch Münster 46
● Abbildung 11: Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung
an A43 / Kreuz Münster-Süd / B 51 östl. des Kreuzes nach
Lärmkartierung 4. Runde 72
● Abbildung 12: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen 95
● Abbildung 13: Wirkung einer Schallschutzwand 97
● Abbildung 14: Ruhige Gebiete LAP 2. Stufe und Veränderung der
akustischen Situation 102
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Kartenverzeichnis
● Karte 1: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach
Schwellenwerten ganztags (LDEN) 19
● Karte 2: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach
Schwellenwerten nachts (LNight) 19
● Karte 3: Lärmbetroffenheit LKZDEN und betroffene lärmsensible
Einrichtungen 20
● Karte 4: Lärmbetroffenheit LKZNight und betroffene lärmsensible
Einrichtungen 20
● Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 22
● Karte 6: Kfz-Querschnittsbelastung im Kartierungsnetz 25
● Karte 7: Schwerverkehrsanteile im Kartierungsnetz (Nachts, 22-6 Uhr) 25
● Karte 8: Geschwindigkeiten im Kartierungsnetz 26
● Karte 9: Fahrbahnbeläge im Kartierungsnetz 26
● Karte 10: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung entlang
der Bundesautobahn 28
● Karte 11: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden
nach Schwellenwerten LDEN 30
● Karte 12: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden
nach Schwellenwerten LNight 30
● Karte 13: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung nach
den haushaltsrechtlichen Regelungen für Schienenwege des Bundes
nachts (LNight) 30
● Karte 14: Integriertes Gesamtkonzept – Kurzfristmaßnahmen 76
● Karte 15: Stand der Lärmsanierung an Schienenwegen 93
● Karte 16: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 99
● Karte 17: Aktualisierung der ruhigen Gebiete 105
Anlagenverzeichnis
● Anlage 1: Maßnahmenbereiche mit Betroffenheitskriterien 24
● Anlage 2: Maßnahmenbereiche mit Emissionsfaktoren 25
● Anlage 3: Protokoll des Lärmforums am 08.11.2023 31
www.lk-argus-kassel.de
LK Argus Kassel GmbH
Querallee 36
D-34119 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@lk-argus.de
Anlage V_1
15579 Zeichen
Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 106 Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 9.1 Vorgehen in Münster Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffent- lichkeit, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Information muss „deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch nicht nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten. Die Ergebnisse der Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlich- keit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden. Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Münster erfolgte mit einem Lärmforum im November 2023. Inhalte waren die Ergebnisse der Lärmkartierung 4. Runde, deren Auswertung in einer Analyse der Lärmbelas- tungssituation sowie der Stand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde (siehe auch Kapitel 3). Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Träger öffentlicher Belange mit folgenden Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten: ● Auslegung des Entwurfs (im Internet sowie Einsichtnahme nach Anmeldung im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) vom 07. März bis 07. April 2024 mit der Möglichkeit, Eingaben und Anregungen zu diesem abzu- geben (schriftlich/postalisch, per email oder mündlich) ● Online-Beteiligung vom 07. März bis 07. April 2024 mit Bewertungs- und Kommentierungsmöglichkeiten zu den umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde sowie den aktuellen Maßnahmenvorschlä- gen des Entwurfs zur Fortschreibung (4. Runde) Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 11 Stellungnahmen aus der allgemeinen Öffentlichkeit ein. 10 Personen haben die Online-Beteiligung genutzt. Aus dieser ergeben sich neben den Bewertungen auch 6 ergänzende Beiträge zu Lärmkonflikten und Maßnahmenvorschlägen. 20 Träger öffentlicher Belange und 6 Ämter wurden beteiligt, von denen letzt- endlich 6 eine Stellungnahme abgegeben haben. Alle schriftlichen Eingaben und Anregungen sowie die Ergebnisse der Online- Beteiligung werden bewertet und sind in der abschließenden Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In den nachfolgenden Kapiteln sind dargestellt ● Die Ergebnisse aus der Online-Beteiligung Anlage V/1 V/0268/2024 Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 107 ● eine Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und ● eine zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der beteili- gung der Träger öffentlicher Belange 9.2 Ergebnisse aus der Online-Beteiligung An der Onlinebeteiligung über das Beteiligungsportal haben 10 Personen teilgenommen. 9.2.1 Bewertung der umgesetzten Lärmminderungsmaß- nahmen Von den bisher umgesetzten Maßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen und passivem Lärmschutz wird Tempo 30 mit Abstand am besten bewertet. Alle 10 Eingänge bewerten Tempo 30 als hilfreiche Maßnahme, davon sieben als „sehr hilfreich“, drei der Antworten wurden als Freitext formuliert mit den folgenden Anmerkungen: ● Tempo 30 hat neben Lärmminderung auch einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit ● Tempo 30 wirkt nur mit Kontrollen ● Tempo 30 sollte durch (schallschluckende) Begrünung, Grüne-Welle- Schaltung, Sanktionen für laute Kfz und P+R ergänzt werden Lärmmindernde Fahrbahnbeläge werden am negativsten bewertet, sie werden nur in drei Antworten als „sehr hilfreich“ bewertet und jeweils ein Mal als „eher hilfreich“ und „eher nicht hilfreich“. Fünf Antworten wurden als Freitext formu- liert, davon eine Befürwortung der Maßnahme und vier Mal Kritik: ● Zu hohe Kosten (3x) ● bekämpft die Wirkung, aber nicht die Ursache ● laute Motoren und Hupen verursachen mehr Probleme als die Rollgeräu- sche Passiver Lärmschutz wird mehrheitlich positiv bewertet. Vier der Antworten bewerten die Maßnahme als „sehr hilfreich“, zwei als „eher hilfreich“. Die vier Freitextangaben bewerten den passiven Lärmschutz negativ. Sie kritisieren: ● es sollte lieber die Ursache bekämpft werden (3x) und ● zu teuer Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 108 ● Tabelle 26: Bewertung der umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung Maßnahme Bewertung Geschwindig- keitsreduzierung lärmmindernde Fahrbahnbeläge passiver Lärm- schutz sehr hilfreich 7 3 4 eher hilfreich 0 1 2 eher nicht hilfreich 0 1 0 Bewertung durch Freitext 3 5 4 9.2.2 Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärm- aktionsplans 4. Runde Tempo 30 wird in den Maßnahmenbereichen mit entsprechenden Empfehlun- gen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet: ● Tabelle 27: Bewertung zur Tempo 30-Konzeption Tempo 30-Empfehlung im Maßnah- menbereich (MB) Bewertung Anzahl der Bewertungen MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur- ter Straße - Stübbenstraße sehr wichtig 2 unwichtig 1 MB 45 Bremer Platz, Abschnitt Wolbe- cker Straße - Schillerstraße sehr wichtig 4 MB 5 Bahnhofstraße, Abschnitt Berliner Platz - Hafenstraße sehr wichtig 1 Zwei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 109 Straßenräumliche Maßnahmen werden in den Maßnahmenbereichen mit entsprechenden Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet: ● Tabelle 28: Bewertung zum straßenräumlichen Konzept Empfehlung zu straßenräumlichen Maßnahmen im Maßnahmenbereich (MB) Bewertung Anzahl der Bewertungen MB 2 Steinfurter Straße, Abschnitt Grevener Straße – Wilhelmstraße sehr wichtig 2 unwichtig 1 MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan- straße – Coerdeplatz sehr wichtig 1 MB 30 Hammer Straße, Abschnitt Ludgeriplatz – Josefstraße sehr wichtig 1 MB 24 Universitätsstraße, Abschnitt Am Stadtgraben - Krummer Timpen sehr wichtig 1 wichtig 1 Drei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. Fahrbahnsanierungen werden in den Maßnahmenbereichen mit entsprechen- den Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet: ● Tabelle 29: Bewertung zu Maßnahmen der Fahrbahnsanierung Empfehlung zur Fahrbahnsanierung im Maßnahmenbereich (MB) Bewertung Anzahl der Bewertungen MB 16 Wolbecker Straße, Abschnitt Kanal DEK - Hohenzollernring sehr wichtig 2 MB 20 Hammer Straße, Abschnitt Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße unwichtig 1 MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur- ter Straße - Stübbenstraße sehr wichtig 1 MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan- straße - Coerdeplatz sehr wichtig 1 MB 49 - Am Stadtgraben, Abschnitt Adenauerallee - Mühlenstraße sehr wichtig 1 Vier Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. Sechs der Antworten enthielten darüber hinaus folgende eigene Maßnahmen- vorschläge: ● Tempo 30: - Hoher Heckenweg, Im Hagenfeld – Pumpenhaus (kein MB) - Münsterstraße / Wolbeck (kein MB) Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 110 - MB 43 Warendorfer Straße, Hohenzollernring - Oststraße - MB 27/49 Schlossplatz/ Am Stadtgraben; inkl. Radarkontrollen ● Verkehrsorganisatorische Maßnahmen (mit Tempo 30): - Universitätsstraße (Einbahnstraßenregelung) 9.2.3 Bewertung der Ruhigen Gebiete Die Ruhigen Gebiete und Stadtteilparks wurden wie folgt nach ihrer Wichtigkeit bewertet: ● Tabelle 30: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Erholungsflächen des Zielkonzeptes) Bewertung Ruhiges Gebiet sehr wichtig wichtig weniger wichtig Keine Angabe Rieselfelder 6 0 0 4 Mauritzheide 3 3 0 4 Wolbecker Tiergarten 6 1 0 3 Gremmendorf Angelmodde 4 3 0 3 Sentrup 3 2 1 4 Mecklenbeck 3 2 1 4 Loddenheide 3 2 2 3 Gievenbeck 4 2 1 3 Stadtpark Wienburg 7 0 0 3 Aasee 8 0 0 2 Werse - Ems 6 1 0 3 Waldpark Coerheide 5 1 0 4 Vennheide-Jesuiterbrook 5 1 0 4 Die ruhigen Gebiete wurden von 6-8 Teilnehmenden bewertet. Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 111 ● Tabelle 31: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Stadtteilparks) Bewertung Stadtteilpark sehr wichtig wichtig weniger wichtig Keine Angaben Martin-Niemöller-Park 3 0 1 6 Kreuzschanze 4 1 0 5 Coerdeplatz 3 1 0 6 Stühmerweg 2 1 0 7 Hörsterfriedhof 4 0 0 6 Linnebrinks Garten 3 0 1 6 Schlossgarten 6 0 0 4 Südpark 5 1 0 4 Gievenbach/Laustiege 2 1 0 7 Kleikuhle/Roxel 2 0 1 7 Hasenbusch 2 1 1 6 Kinderbachtal/Pastorat 3 1 0 6 Haus Wolbeck 4 0 0 6 Drostenhof / Wolbeck 4 0 0 6 Sandfortsbusch 2 1 0 7 Waldpark 3 0 0 7 Lerschweg-Park 2 1 0 7 Großer Busch 3 0 0 7 Die Stadtteilparks ruhigen Gebiete wurden von 3-6 Teilnehmenden bewertet. 9.3 Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffent- lichkeitsbeteiligung Im Nachfolgenden werden die Anregungen aus der Beteiligung zusammenfas- send dargestellt (in kursiver Schrift) und bewertet. Vorschläge für Bereiche außerhalb der Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung Vorschläge zur ergänzenden Aufnahme von Straßen bzw. Stadtbereichen in die Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung bzw. für die Umsetzung konkre- ter Maßnahmen in diesen sind für den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagen- feld und Pumpenhaus, die Schillerstraße zwischen Hansaring und Bremer Platz, die Münsterstraße in Wolbeck, den Koldering zwischen Weselerstraße Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 112 und Sperlichstraße, die Havixbecker Straße, den Rektoratsweg Höhe Althaus- weg, für Wilkinghege und die Straße Osttor in Hiltrup Ost eingegangen. Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Bewertungsmaßstab der Lärmaktionsplanung ist der gesundheitliche Schwellenwert LDEN = 65 dB(A) / LNight = 55 dB(A). Mit der Lärmkartierung 2022 wurde die Lärmbelastungssituation im gesamten Stadtgebiet nach der Lärmkartierung 2017 erneut analysiert. Eine Maßnahmenentwicklung und -umsetzung kann kurzfristig nicht in allen belasteten Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen erforderlich. Hierzu werden die Lärm- belastungen an Gebäuden mit den betroffenen Einwohnern in den Gebäuden in Relation gesetzt. Die daraus resultierende Lärmbetroffenheit, die mittels der LärmKennZiffer LKZ dargestellt ist, ist Grundlage für die Herausarbeitung von prioritären Maßnahmenbereichen. Die Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche erfolgt nach einem definierten und im Lärmaktionsplan dargestellten Verfahren. Abweichungen davon (z.B. Aufnahme weiterer Stadtbereiche oder Straßen, Heraufstufung einzelner Maßnahmenbereiche) würde das Verfahren insgesamt in Frage stellen. Aus diesem Grund werden die Vorschläge für die Ausweisung zusätzli- cher Maßnahmenbereiche bzw. für Maßnahmen außerhalb der Maßnahmenbe- reiche nicht aufgegriffen. Vorschläge zu weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen und Geschwindigkeitskontrollen auf Stadtstraßen Vorschläge für weitergehende Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwin- digkeiten auf Stadtstraßen (von 50 km/h auf 30 km/h) werden in den Stellung- nahmen sowie der Online-Beteiligung für das Osttor (in Hiltrup Ost), den Koldering zwischen Weseler Straße und Sperlichstraße, den Schlossplatz bzw. die Straße Am Stadtgraben, den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagenfeld und Pumpenhaus, die Münsterstraße in Wolbeck, die Warendorfer Straße zwischen Hohenzollernring und Oststraße sowie den gesamten Bereich der Innenstadt gefordert. Im Zuge der Bewertung der umgesetzten Maßnahmen in der Online-Beteiligung wurde darauf hingewiesen, dass Kontrollen erforderlich sind, damit die (redu- zierten) Geschwindigkeiten nicht überschritten werden. Konkret wurden Ge- schwindigkeitsüberschreitungen im Osttor (Hiltrup Ost) und am Schlossplatz sowie der Straße Am Stadtgraben angeführt. Neben Kontrollen werden auch mehr bauliche Maßnahmen für niedrigere Geschwindigkeiten bzw. Verkehrsbe- ruhigung gewünscht. Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 113 Die Tempo 30 – Konzeption im aktuellen Lärmaktionsplan empfiehlt die Fort- schreibung ausgewählter bereits im Lärmaktionsplan 3. Runde empfohlener Maßnahmen (siehe Kapitel 5.2.2). Darüber hinaus reagiert sie auf Ausschluss- gründe bereits diskutierter Tempo 30 – Empfehlungen. Unter Berücksichtigung dieser ergeben sich nur wenige Handlungsspielräume für eine mögliche Anord- nung von Tempo 30 zur Reduzierung der Lärmbelastungen an den Maßnah- menbereichen der Lärmaktionsplanung, die mit den Maßnahmenempfehlungen ausgeschöpft wurden (siehe auch Kapitel 5.2.2). Außerhalb der Maßnahmenbe- reiche der Lärmaktionsplanung und an Straßen mit Ausschlussgründen sind keine Tempo 30 - Anordnungen aus Lärmschutzgründen umsetzbar. Zur Unterstützung bestehender und im Lärmaktionsplan vorgesehener Ge- schwindigkeitsbeschränkungen wird die Maßnahme vermehrter Geschwindig- keitsüberwachungen und der Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays auch in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen. Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird mit der Polizei abgestimmt. Weitere Vorschläge zur Lärmminderung im Straßenverkehr Weitere Vorschläge zur Lärmminderung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbe- teiligung eingegangen sind, betreffen verkehrsreduzierende oder verkehrsorga- nisatorische Maßnahmen. Verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie eine Einbahnstraße in der Universi- tätsstraße oder die Reduktion des Lkw-Durchgangsverkehrs in der Wilkinghege werden gefordert. Verkehrsreduzierende Maßnahmen wurden außerdem für die Grevener Straße, den Friesenring Ecke Kinderhauser Straße, den Hansaring, die Havixbecker Straße und den Rektoratsweg/ Althausweg gefordert. Grundsätzlich werden verkehrsreduzierende und verkehrsorganisatorische Maßnahmen in den strategisch zu verfolgenden Planungen thematisiert. Diese erfordern einen gesamtstädtischen oder teilräumlichen Ansatz, wie er z.B. mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ verfolgt wird. Im Lärmaktionsplan wird auf diese Ansätze verwiesen. 9.4 Fazit der Öffentlichkeitsbeteiligung Mit der Auslegung und der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu benen- nen, sowie mit der Online-Beteiligung wurden verschiedene Angebote für Stellungnahmen und Hinweise zum Lärmaktionsplanentwurf bereitgestellt, die leider nur wenig genutzt wurden. Mit den Angeboten konnten nur einzelne Lärmbetroffene erreicht werden. Die in beiden Beteiligungsformaten angesprochenen Themen, die mit dem Lärmaktionsplan behandelt werden, sind in den vorangegangenen Kapiteln zusammenfassend dargestellt. Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 April 2024 114 Aus den ausgewerteten Stellungnahmen und Hinweisen lassen sich unter dem Vorbehalt der geringen Beteiligung keine verallgemeinerbaren Schlüsse ziehen. 9.5 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der Betei- ligung der Träger öffentlicher Belange Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergibt sich kein Änderungsbedarf am Lärmaktionsplan. Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen / Projektbüro Münster hat allgemeine Informationen zu möglichen Maßnahmen der Lärmmin- derung an den Bundesautobahnen und deren Voraussetzungen mitgeteilt. Die Stadtwerke Münster haben insbesondere auf textliche Rückfragen reagiert, dies ist in den Lärmaktionsplan eingeflossen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erhebt keine Beden- ken gegen den Planentwurf, da mit den Maßnahmen in diesem keine wesentli- chen negativen Auswirkungen für die Wirtschaft zu erwarten sind.
Anlage V_5
753 Zeichen
Stand November 2023 N 0 2,5 5 km Karte LK Argus LK Argus Kassel GmbH Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung entlang der Bundesautobahn Kartierungsnetz Straße Schallschutzeinrichtungen Lärmaktionplan der 4. Runde Kartengrundlage Datengrundlage Lärmkartierung 4. Runde, FCP IBU GmbH 2023; FNP Stadt Münster 2023 Stadtgrenze, Gebäudemodell, Kartierungsnetz Straße Lärmkartierung 4. Runde 2023; Wegenetz © OpenStreetMap-Mitwirkende 2022 Querallee 36 • D-34119 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 • Fax 0561.31 09 72 89 kassel@lk-argus.de • www.lk-argus-kassel.de Bewohnte Gebäude mit Überschreitung Auslösewerte nachts (22 - 6 Uhr) tags und nachts (24h) Wohngebiete Mischgebiete Flächennutzung nach FNP Bundesautobahn Anlage V/5 V/0268/2024
Anlage V_3
4236 Zeichen
3
4
6
9
2
8
7
1
5
11
34
22
43
31
18
52
53
17
45
33 14
24
10
40
12
1619 50
55
30
15
25
27
13
21
36
51
23
54
20
26
42
44
46
49
38
39
28
35
29
41
32
47
Maßnahmenbereich mit Nummer
Untersuchungsnetz
10
Karte 14
Integriertes Gesamtkonzept
Kurzfristmaßnahmen
Straßenräumliche Maßnahmen
bereits geplanter Umbau
bereits umgesetzt
bereits geplant
Fahrbahnerneuerung/Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Anordnung von Tempo 30
Empfehlung zur Prüfung
Empfehlung/bereits geplant
Lärmaktionplan der 4. Runde
Stand Februar 2024
N
0 0,5 1 1,5
km
LK Argus
LK Argus Kassel GmbH
Kartengrundlage
Datengrundlage
Lärmkartierung 4. Runde, FCP IBU GmbH 2023
Stadtgrenze, Gebäudemodell, Kartierungsnetz
Straße Lärmkartierung 4. Runde 2023; Wegenetz
© OpenStreetMap-Mitwirkende 2022
Querallee 36 • D-34119 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80 • Fax 0561.31 09 72 89
kassel@lk-argus.de • www.lk-argus-kassel.de
bereits umgesetzt
37 48
Westfalenstraße Am Steintor
Anlage V/3 V/0268/2024
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
März 2024
1
Kurzfristmaßnahmen zur Lärmminderung in Münster (Runde 4)
P: bereits geplant bis ca. 2029 (Stand 2024)
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
U: seit 2019 umgesetzte Maßnahmen T30, Fahrbahnsanierung und straßenräumliche
Maßnahmen
: die umgesetzte / geplante Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung
Straße
Abschnitt / Bereich von
- bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Straßenräumliche Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Steinfurter Straße Grevener Straße -
Wilhelmstraße 2 1 294 ‐‐ E ‐‐
Bahnhofstraße Berliner Platz -
Hafenstraße 5 1 302 E ‐‐ ‐‐
Hammer Straße Umgehungsstraße, B51
- Werlandstraße 6 1 373 U
Steinfurter Straße Orléans-Ring - Höhe
Johann-Krane-Weg 8 1 582 U
Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring 10 1 1.255 ‐‐ ‐‐ P
Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 12 1 147 U
Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße 14 2 645 ‐‐ ‐‐ U/P
Wolbecker Straße Kanal DEK -
Hohenzollernring 16 2 649 ‐‐ ‐‐ P
Cheruskerring Kanalstraße - Wien-
burgstraße 17 2 665 U
Bremer Straße Hamburger Straße -
Hafenstraße 19 2 316 E ‐‐ ‐‐
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße -
Geiststraße 20 2 380 ‐‐ ‐‐ P
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
März 2024
2
Straße
Abschnitt / Bereich von
- bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Straßenräumliche Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Friedrich-Ebert-
Straße
Leostraße -
Theißingstraße 21 2 268 E ‐‐ ‐‐
Hohenzollernring
Manfred-von-
Richthofen-Straße -
Wolbecker Straße
22 2 413
U
Universitätsstraße Am Stadtgraben -
Krummer Timpen 24 2 121 P1
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Josefstraße 30 3 208 ‐‐ P ‐‐
Geiststraße Hammer Straße -
Weseler Straße 31 3 910 ‐‐ ‐‐ P
Hüfferstraße Paul-Wulf-Weg – Kar-
dinal-von-Galen-Ring 32 3 170 P P ‐‐
Theißingstraße / Frie-
Vendt-Straße
Hafenstraße -
Annenstraße 33 3 366 ‐‐ ‐‐ U/P
Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Stübbenstraße 35 3 300 E ‐‐ P
Friedrich-Ebert-
Straße
Annenstraße -
Alfred-Krupp-Weg 36 3 541 ‐‐ ‐‐ P
Westfalenstraße Marktallee -
Hummelbrink 37 3 486 ‐‐ ‐‐ U/P
Gartenstraße Niedersachsenring -
Bohlweg 38 3 737 ‐‐ ‐‐ U/P
Wolbecker Straße Sternstraße -
Sauerländer Weg 41 3 183 ‐‐ U ‐‐
Kanalstraße Rjasanstraße -
Coerdeplatz 44 3 390 E P P
Bremer Platz Wolbecker Straße -
Schillerstraße 45 3 125 E ‐‐ ‐‐
Wolbecker Straße Sauerländer Weg -
Bahnunterführung 47 3 135 ‐‐ U ‐‐
1 Stand Februar 2024 ist die Maßnahme in Bau
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
Runde 4
März 2024
3
Straße
Abschnitt / Bereich von
- bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Straßenräumliche Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung / Belag mit
lärmmindernder Wirkung
Am Steintor Hofstraße -
Hiltruper Straße 48 3 135 U P ‐‐
Am Stadtgraben Adenauerallee -
Mühlenstraße 49 3 156 ‐‐ ‐‐ P
Hüfferstraße Himmelreichallee -
Hittorfstraße 53 3 215 P P ‐‐
Anlage V_4
1294 Zeichen
Südpark Waldpark Hasenbusch StühmerwegCoerdeplatz Großer Busch Haus Wolbeck Schlossgarten Lerschweg-Park Sandfortsbusch Hörsterfriedhof Kleikuhle/Roxel Linnebrinks Garten Drostenhof/Wolbeck Gievenbach/Laustiege Martin-Niemöller-Park Kinderbachtal/Pastorat Kreuzschanze Werse - Ems Aasee Loddenheide Sentrup Wolbeker Tiergarten Rieselfelder Mecklenbeck Vennheide-Jesuiterbrook Gievenbeck Waldpark Coerheide Gremmendorf Angelmodde Stadtpark Wienburg Mauritzheide Stand Fabruar 2024 N 0 1 2 3 4 km LK Argus LK Argus Kassel GmbH Querallee 36 • D-34119 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 • Fax 0561.31 09 72 89 kassel@lk-argus.de • www.lk-argus-kassel.de Karte 17 Lärmaktionplan der 4. Runde Aktualisierung der ruhigen Gebiete Datengrundlage Ruhige Gebiete LAP 2. Stufe Stadt Münster 2016; FNP Stadt Münster 2023; Lärmkartierung 4. Runde, FCP IBU GmbH 2023; Lärmkartierung Schiene 4. Runde, EBA 2022 Erholungsflächen (Bestand und Planung) in überwiegend ruhigen Bereichen (mind. 50% der Fläche L ≤ 55 dB(A)) mit Wasserflächen Straßennetz der Lärmkartierung Schienenstrecken IED-Anlagen Berücksichtigte Emittenten Siedlungsflächen (Bestand und Planung) Konzentrationszonen Windenergie Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (L ≤ 55 dB(A))DEN DEN Grün- und Freiflächen Anlage V/4 V/0268/2024
Anlage V_2
5023 Zeichen
Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 März 2024 1 Umsetzungsbilanz zum Maßnahmenprogramm des Lärmaktionsplans 2021 (3. Runde) umgesetzt in Planung oder weiterhin vorgesehen nicht umgesetzt / nicht mehr vorgesehen Erläuterungen zu den Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021 P: bereits geplant bis ca. 2024 E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksich- tigt) : die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs zur Lärmaktionsplanung : Tempo 30 einschließlich des Bremer Platzes (im Rahmen der Hochbaumaßnahme) : im August 2019 Tempo 30 zwischen Hafenstraße und Wolbecker Straße : Tempo 30 einschließlich der Straße „Am Kreuztor“ : Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße : Vierstreifiger Ausbau der B 51 (III. BA Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an B481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden, Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk) Straße Abschnitt / Bereich von - bis Maßnahmenbereich Nr. Priorität Länge (in m) (Prüfung der) Anordnung von Tempo 30 Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Straßenräumliche Maßnahmen Fahrbahnerneuerung / Belag mit lärmmindernder Wirkung Steinfurter Straße Grevener Straße bis Neutor 2 1 287 E U/P① Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.- Krane-Weg 3 1 419 U/P① Wolbecker Straße Hohenzollernring - Sauerländer Weg 4 1 615 U Hammer Straße Ludgeriplatz - Geiststraße 5 1 1.163 U(N)/ E U/P① Kanalstraße Rjasanstraße - Coerdeplatz 7 1 391 E P Bremer Straße Hamburger Straße - Hafenstraße 8 1 337 U Hansaring Schillerstraße - Bremer Straße 9 1 645 E U/P① Hammer Straße Umgehungsstraße, B51 - Siemensstr. 11 1 363 U P Grevener Straße Fresnostraße - Friesenring 12 1 1.348 U U Anlage V/2 V/0268/2024 Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 März 2024 2 Straße Abschnitt / Bereich von - bis Maßnahmenbereich Nr. Priorität Länge (in m) (Prüfung der) Anordnung von Tempo 30 Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Straßenräumliche Maßnahmen Fahrbahnerneuerung / Belag mit lärmmindernder Wirkung Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - Geiststraße 14 1 377 U Aegidiistraße Rothenburg - Promenade 15 1 421 U P Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51 16 1 579 U Westfalenstraße Marktallee - Hum- melbrink 17 1 488 (E) U P Moltkestraße Ludgeriplatz - Weseler Straße 18 1 469 U U P Voßgasse / Bült / Mauritzstr. Neubrückenstraße - Promenade 19 1 527 U U Am Steintor Hiltruper Straße - Hofstraße 20 1 134 P① P① An der Apostel- kirche/ Bergstr. Buddenstraße - Tibusplatz 22 1 333 U U Von-Steuben-Str./ Berliner Pl. Hafenstraße - Urbanstraße 23 1 533 U U Gartenstraße Niedersachsenring - Bohlweg 24 1 827 E P Windthorststraße Klosterstraße - Loerstraße 26 1 132 E P Geiststraße Hammer Straße - Weseler Straße 27 2 911 E Scharnhorststraße Körnerstr. - R. Schirrmann-Weg 28 2 172 E Nordstraße Heerdestraße - Nordplatz 29 2 378 U Friedrich-Ebert- Straße Alfred-Krupp-Weg - Hammer Straße 30 2 691 E U Warendorfer Straße Hohenzollernring - Oststraße 31 2 271 U Schifffahrter Damm Saarstraße - Ostmarkstraße 32 2 469 U/P Münzstraße Neutor - Budden- straße 34 2 488 U U P① Friedrich-Ebert- Straße Annenstraße - Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E U Marktallee Am Klosterwald - Am Kalvarienberg 37 2 214 (E) P Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. - Wolbecker Str. 38 2 413 U P① Schillerstraße Hansaring - Ewal- distraße 40 2 339 U Hafenstraße Von-Steuben-Str. - Bahnunterführung 42 2 221 U Münsterstraße Hofstraße - Herren- straße 43 2 142 P P Stadt Münster Lärmaktionsplan Runde 4 März 2024 3 Straße Abschnitt / Bereich von - bis Maßnahmenbereich Nr. Priorität Länge (in m) (Prüfung der) Anordnung von Tempo 30 Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Straßenräumliche Maßnahmen Fahrbahnerneuerung / Belag mit lärmmindernder Wirkung Havixbecker Straße Alter Gemeindeplatz - Roxeler Str. 46 2 201 U U Albersloher Weg Hafenstraße - Hafenplatz 47 2 239 P Hörsterstraße Lotharingerstraße - Voßgasse 48 3 247 U/P Düesbergweg Werlandstraße - Hammer Straße 49 3 414 U Steinfurter Straße York-Ring - Greve- ner Straße 51 3 634 P Friesenring Görresstraße - Wienburgstraße 52 3 454 U① Engelstraße Hafenstraße - Engelenschanze 53 3 220 U U U Cheruskerring Kanalstraße - Langemarckstraße 54 3 302 U/P① Bremer Platz Wolbecker Straße - Schillerstraße 55 3 123 U Theißingstraße/ Frie-Vendt-Str. Hafenstraße - Annenstraße 57 3 371 E Umgehungs- straße, B51 Wolbecker Str. - Höhe Birkenweg 59 3 1.363 P Wilhelmstraße Steinfurter Straße - Einsteinstraße 60 3 339 P P U/P Am Stadtgraben Mühlenstraße - Gerichtsstraße 61 3 296 P① Scharnhorststraße Körnerstraße - Weseler Straße 63 3 253 E
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (177)
- Weseler Straße 249
- Bismarckallee
- Grevener Straße 420
- Steinfurter Straße 419
- Geiststraße 20
- Hammer Straße 30
- Werlandstraße 6
- Friedrich-Ebert-Straße
- Fresnostraße
- Aegidiistraße
- Königsstraße
- Bahnhofstraße
- Bremer Straße 14
- Hüfferstraße
- Hittorfstraße 53
- Wilhelmstraße 2
- Stübbenstraße 35
- Schillerstraße 45
- Hafenstraße 5
- Kanalstraße
- Josefstraße 30
- Universitätsstraße
- Wolbecker Straße 38
- Adenauerallee
- Mühlenstraße 49
- Münsterstraße
- Warendorfer Straße
- Oststraße 31
- Sperlichstraße
- Havixbecker Straße
- Westfalenstraße
- Leostraße
- Theißingstraße 21
- Annenstraße 33
- Gartenstraße
- Hiltruper Straße 48
- Goebenstraße
- Moltkestraße
- Voßgasse 48
- Von-Steuben-Straße
- Windthorststraße
- Nordstraße
- Münzstraße
- Marktallee
- Handorfer Straße
- Hörsterstraße
- Scharnhorststraße
- Schorlemerstraße
- Piusallee
- Goldstraße
- Von-Vincke-Straße
- Dieckstraße
- Ostmarkstraße 32
- Corrensstraße
- Einsteinstraße 60
- Gerichtsstraße 61
- Roxeler Straße 46
- Dieckmannstraße
- Waldeyerstraße
- Schmeddingstraße
- Mecklenbecker Straße
- Martinistraße
- Pferdegasse
- Engelstraße 107
- Siemensstraße 11
- Soester Straße
- Mauritzstraße
- Neubrückenstraße
- Hofstraße 20
- Bergstraße
- Buddenstraße
- Urbanstraße 23
- Loerstraße 26
- Wienburgstraße 52
- Langemarckstraße 54
- Eisenbahnstraße
- Herwarthstraße
- Wichernstraße
- Rjasanstraße
- Klosterstraße
- Körnerstraße
- Sternstraße
- Ludgeristraße
- Mondstraße
- Friedhofstraße
- Patronatsstraße
- Andreas-Hofer-Straße
- Wörthstraße
- Antoniusstraße
- Blücherstraße
- Kolde-Ring 339
- Düesbergweg
- Friesenring 10
- Dorpatweg
- Sentmaringer Weg
- Berliner Platz
- Bremer Platz
- Coerdeplatz 3
- Ludgeriplatz
- Hohenzollernring 16
- Hoher Heckenweg
- Schlossplatz
- Stühmerweg 2
- Hansaring
- Rektoratsweg
- Althausweg
- Johann-Krane-Weg 8
- Albersloher Weg 450
- Cheruskerring
- Alfred-Krupp-Weg 36
- Bohlweg 38
- Sauerländer Weg 41
- York-Ring
- Lublinring
- Niedersachsenring
- Schifffahrter Damm
- Servatiiplatz
- Horstmarer Landweg
- Dingbängerweg
- Lütkenbecker Weg
- Tibusplatz 22
- Nordplatz 29
- Alter Gemeindeplatz
- Hafenplatz 47
- Aegidiikirchplatz
- Paul-Wulf-Weg
- Hötteweg
- Hörsterplatz
- Am Steintor
- Am Stadtgraben
- Zur Landwehr
- Zum Klosterholz
- Am Kreuztor
- Am Klosterwald
- Am Kalvarienberg 37
- Hamburger Straße
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Kinderhauser Straße
- Umgehungsstraße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Himmelreichallee
- Friedrichstraße
- Freiherr-vom-Stein-Platz
- Lotharingerstraße
- Schlossgarten 6
- Krummer Timpen 24
- Kanalpromenade 69
- Alter Steinweg
- Philippistraße
- Heerdestraße
- Engelenschanze 53
- Loddenheide 3
- Mauritzheide 3
- Orléans-Ring
- Gasselstiege
- Im Hagenfeld
- Wilkinghege
- Burgstraße 17
- Hummelbrink 37
- Frauenstraße
- Salzstraße
- Saarstraße
- Görresstraße
- Hasenbusch 2
- Laustiege 2
- Tiergarten 6
- Coerheide 5
- Lühnstiege 455
- Rothenburg
- Heckenweg
- Domplatz
- Hafenmarkt
- Birkenweg 59
- Werse
- Im Hagen
- Osttor
- Neutor 294
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Details
- Aktenzeichen
- V/0268/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 19:09