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V/0268/2024

Lärmaktionsplan - 4. Runde

Vorlagen 18.04.2024

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage V_6

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Anlage V_1

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Anlage V_5

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Anlage V_4

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Anlage V_2

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Anlage A

1474 Zeichen

Anlage A zur V/0268/2024 
Kurzüberblick 
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 2021  
Es werden aus lärmtechnischer Sicht Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung im Straßenraum 
und Ruhige Gebiete systematisch bestimmt und Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen festge-
legt. Das Verfahren ist EU-weit einheitlich und findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt: Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnis-
qualität weiterzuentwickeln: 
 mit hoher Umweltqualität 
 mit hohem Wohnwert 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, 
Immission, Boden, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen be-
schlossen.

Beschlussvorlage

30061 Zeichen

V/0268/2024 
V/0268/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Lärmaktionsplan - 4. Runde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der 4. Runde zur strategischen Ausrichtung und 
Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom April 2024 
(Anlage V/6).  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan geprüft 
wurden (Anlage V/1). Die Anregungen und Bedenken sind somit erledigt. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Tempo-30-Maßnahmen aus 
dem Lärmaktionsplan der 3. Stufe gemäß Anlage V/2. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen des Lärmak-
tionsplanes der 4. Stufe gemäß Anlage V/3 vorzubereiten. Hierzu hat die Verwaltung für die 
Prüfempfehlungen zur Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßenabschnitten eine stra-
ßenverkehrsrechtliche Prüfung durchzuführen. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Fortschreibung des Förderprogramms zum p assiven 
Schallschutz für Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die keine Kurzfristmaßnahmen vor-
gesehen sind, umzusetzen. 
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Besler 
Telefon: 492-6798 
Besler@stadt-muenster.de

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V/0268/2024 
6. Der Rat beschließt die Fortschreibung der Ruhigen Gebiete und der lärmtechnischen Krite-
rien für Ruhige Gebiete gemäß Anlage V/4. 
 
7. Der Rat nimmt die Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr zu Kenntnis 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umwelt-
schutz, Klima, Immission, 
Boden, Abfall 
2025  Lärmkartierung 
/ Lärmaktions-
planung 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2025 10.000 Lärmberech-
nung für die 
straßenver-
kehrsrechtliche 
Prüfung 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem 
Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 die Ermächtigungen bereitstellt. 
Für die Fortführung des Förderprogramms für passive Schallschutzmaßnahmen sind weitere haus-
haltswirksame Mittel erforderlich (siehe 3.3.1), für die eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt wird. 
Hinweis: Die Maßnahmen verfolgen keinen lokalen sondern einen stadtweiten Ansatz. Die straßen-
verkehrsbehördliche Maßnahmen werden auf Grundlage des §45(1) StVO angeordnet und die stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden aus vorhandenen Planungen einbezogen. 
 
 
Begründung: 
1. Die Lärmaktionsplanung – ein Überblick 
Die Lärmaktionsplanung zielt darauf ab, die Lärmbelastung in den Kommunen systematisch zu redu-
zieren. Die Aufstellung der Pläne ist in der Europäischen Union verplichtend. Lärmkonflikte werden 
einheitlich ermittelt, der Öffentlichkeit kommuniziert und deren Stellungnahmen bei der Entscheidung 
über Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz erreicht und 
ein breiter Konsens für den Plan angestrebt. 
Die Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in der EU -Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 
2002/49/EG „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“) festgelegt. Im deutschen Recht ist 
die Lärmaktionsplanung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in den §§ 47a bis 47f BIm-
SchG geregelt. Das Verfahren zur Erfassung der Lärmbelastung ist vorgegeben, für die Ausgestal-
tung des Maßnahmenplans gibt es keine Vorschriften, sondern Richtlinien und Hinweise, die Hand-
lungsempfehlungen enthalten. Die Lärmaktionspläne sind spätestens nach fünf Jahren fristgerecht 
fortzuschreiben. Die Pläne sind dem Land Nordrhein-Westfalen vorzulegen. 
Die Lärmaktionspläne setzen Prioritäten bei der Minderung des Verkehrslärms und die Sicherung 
„ruhiger Gebieten“, d.h. wenig verlärmte Naherholungsgebiete und Parkanlagen. Die Festlegungen 
dieser Pläne sind bei Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Ab-
wägung einzustellen.

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V/0268/2024 
Die Kommunen sind in der Wahl der Maßnahmen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung frei, solange sie 
den gesetzlichen Vorgaben und den Zielen der Lärmaktionsplanung entsprechen. Für Lärmminde-
rungsmaßnahmen an übergeordneten Verkehrswegen wie Autobahnen, Bundesstraßen und Schie-
nenwegen sind in Münster die Autobahn AG, Straßen NRW oder  das Eisenbahnbundesamt zustän-
dig. 
Die Lärmaktionsplanung hat keine eigene Rechtsgrundlage für die Anordnung bestimmter Maßnah-
men, sondern greift auf bestehende Rechtsgrundlagen (z.B. Straßenverkehrsordnung) zurück. Maß-
nahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr aus anderen strategischen Planungen oder Konzep-
ten der Stadt werden systematisch erfasst und in die Aktionsplanung einbezogen.  Der Lärmaktions-
plan kann aber bei der Anordnung von Maßnahmen ein Ermessen hinsichtlich der Reihenfolge, des 
Umfangs und der zeitlichen Abfolge ausüben.  
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde (April 2024) mit sämtlichen Anhängen steht aufgrund seines Um-
fangs unter dem folgenden Link zum Download bereit  https://www.stadt-
muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplan ). Den Fraktionen wird auf Anfrage ein 
Lärmaktionsplan mit den Anlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. 
2. Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplan der 4. Runde  
Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: 
 Zunächst sind auf der Grundlage der 34. BImSchV „Verordnung über die Lärmkartierung“ Lärm-
karten zu erstellen, eine Betroffenheitsanalyse für stark befahrene Verkehrsweg e und für IED -
Industrieanlagen durchzuführen und darauf aufbauend Maßnahmenbereiche zu priorisieren. Hier-
zu ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 
 Im Lärmaktionsplan werden dann die kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt. Dieser 
Plan wird in einem weiteren Beteiligungsverfahren öffentlich zur Diskussion gestellt . Der Maß-
nahmenplan ist Gegenstand der Beschlussfassung durch die Gemeinden im Rahmen der kom-
munalen Selbstverwaltung. 
Die vorliegende Fortschreibung ist der Lärmaktionsplan der - bundesweit - 4. Runde. Die Verfahren 
zur Planaufstellung laufen in den Kommunen zeitlich parallel. Die Fortschreibung der Lärmaktionsplä-
ne im Regierungsbezirk Münster soll der Bezirksregierung bis zum 18.07.2024 vorgelegt werden. 
2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 
Die Ermittlung der Lärmpegel ist europaweit harmonisiert und mit den nationalen Ermittlungsverfah-
ren nicht ohne weiteres vergleichbar. Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionspla-
nung sind nicht vorgegeben. In de r Stadt Münster gelten für diese Runde der Lärmaktionsplanung 
folgende Beurteilungspegel als Grundlage der Lärmanalyse: 
 Auslösewert der Lärmaktionsplanung:  LDEN1 = 70 dB(A) und LNight2 = 60 dB(A) 
 Gesundheitlicher Schwellenwert3:  LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) 
 Kurzfristige Umwelthandlungsziele4::  LDEN = 60 dB(A) und LNight = 50 dB(A) 
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei niedrigeren Pegeln gesundheitliche Auswirkungen auf-
treten können5, und das Umweltbundesamt empfiehlt daher mittelfrist ig die Pegel der Umwelthand-
lungsziele zu senken. 
Die strategische Lärmkartierung der 4. Runde für die Stadt Münster für das Jahr 2022 umfasst die 
Kartierung des Straßenverkehrslärms, des Schienenverkehrslärms und des Gewerbe - und Indust-
rielärms. Die Lärmkartierung für Straßenverkehrs- sowie Gewerbe- und Industrielärm wurde im Auf-
trag der Stadt Münster erstellt und für den Schienenverkehrslärm wurden die Kartierungen des Ei-
                                                 
1 gewichteten Ganztages -Lärmpegel Day-Evening-Night 
2 Lärmpegel für die Nacht von 22 bis 6 Uhr  
3 LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, 2022  
4 Umweltbundesamt 2022  
5 Leitlinie für Umgebungslärm, WHO 2018

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V/0268/2024 
senbahn-Bundesamtes übernommen. Der untersuchte gewerbliche Lärm führt zu keiner relev anten 
Lärmbelastung und wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht weiter betrachtet.  
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung der 4. Runde, de-
ren Bewertung in einer Analyse der Lärmbelastungssituation sowie zum Sachstand der Maßnahmen 
der Lärmaktionsplanung der 3. Runde erfolgte im Rahmen eines Lärmforums im November 2023. Die 
Ergebnisse der Kartierung sind im Lärmaktionsplan 4. Runde im Kapitel 2 „Analyse der Lärmbelas-
tungssituation 2022“ dargestellt und e ine gute Zusammenfassung zum  Lärmforum befindet sich in 
Anlage 3 zum Lärmaktionsplan. 
2.1.1 Auswirkungen der neuen Berechnungsmethoden 
Der aktuellen Lärmkartierung liegen neue Verfahren zur Berechnung der Lärmpegel und der Anzahl 
der Betroffenen zugrunde, die zu deutlichen Veränderungen bei der Bewertung der Verkehrswege 
geführt haben. 
Bei der Berechnung der Lärmpegel ergeben sich insbesondere an Autobahnen und Hauptverkehrs-
straßen außerhalb geschlossener Ortschaften je nach Verkehrszusammensetzung erheblich höhere 
Lärmpegel und fast eine Verdoppelung der Lärmbelastung in der Fläche. Im innerstädtischen Bereich 
ist die Änderung weniger eindeutig: Bei enger Bebauung kann es durch den Wegfall des Mehrfachre-
flexionszuschlages zu einer Reduzierung der Immissionen  kommen, während an Kreuzungen und 
Kreisverkehren durch den neu eingeführten Kreuzungszuschlag auch höhere Immissionen auftreten 
können. 
Eine weitere Änderung bei der Ermittlung der Betroffenenzahlen führt zu einer deutlichen Erhöhung 
der Anzahl der durch Verkehrslärm belasteten Menschen. Bei den Fassadenpegeln an Wohngebäu-
den wird die Einwohnerzahl nur noch auf die lärmbelastete Hälfte der Fassadenpegel am Wohnge-
bäude verteilt und nicht wie bisher auf alle, auch die lärmabgewandten Fassaden. 
Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm ist bei der Lärmkartierung an Schienenwegen ein deutlicher 
Rückgang der Lärmpegel und auch der Zahl der Betroffenen zu verzeichnen. Diese Änderung ist vor 
allem darauf zurück zu führen, dass  seit 2021 Verbundstoffbremssohlen für alle Güterwaggons ver-
pflichtend sind. Diese Bremssohlen reduzieren das Rollgeräusch um bis zu 10 dB(A), was zu einer 
spürbaren Entlastung der Wohnbevölkerung entlang der Schienenstrecken führt. 
Aufgrund dieser Änderungen sind die Ergebnisse der aktuellen Kart ierung nicht mit  denen der 
3. Runde vergleichbar. Über die Lärmkartierung wurde dem Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 14. März 2023 berichtet6.  
2.2 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen zur 4. Runde 
Die Maßnahmen im Lärmaktionsplan müssen  nachvollziehbar und öffentlich zugänglich sein. Die 
Öffentlichkeit soll nicht nur informiert, sondern auch in den Prozess einbezogen werden. 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes fand eine 2. Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der 
Träger öffentlicher Belange statt. D er Entwurf wurde im Zeitraum vom  07. März bis 07. April 2024 
ausgelegt (Online sowie nach T erminvereinbarung zur Einsichtnahme im Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit) und im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Postalisch, per E-Mail oder 
mündlich konnte zu den umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde sowie die 
aktuellen Maßnahmenvorschläge des Entwurfs zur Fortschreibung bewerten und kommentier t 
werden.  
Während der Auslegungsfrist  gingen 11 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, weitere 10 
Personen nutzten die Online -Beteiligungsplattform. Aus den Online -Beiträgen ergaben sich 6 
ergänzende Beiträge zu Lärmkonflikten und Maßnahmenvorschlägen. Es wurden 20 Träger 
öffentlicher Belange und 6 Ämter beteiligt, von denen 6 Stellungnahmen abgegeben haben. Alle 
Eingaben wurden ausgewertet und fließen in die Endfassung des Lärmaktionsplans ein.  Die 
                                                 
6 AUKB-Vorlage V/0026/2023 „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“; die Änderungen bei den Berech-
nungsverfahren wurde dort erörtert

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V/0268/2024 
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Aktionsplan sind ausführlicher in Kapitel 9 d es 
Lärmaktionsplanes der 4. Runde dargestellt (Anlage V/1). 
Das Angebot wurde wenig genutzt. Es konnten nur vereinzelt Lärmbetroffene erreicht werden. 
Aufgrund der geringen Beteiligung lassen sich aus den ausgewerteten Stellungnahmen und 
Hinweisen keine verallgemeinerbaren Aussagen ableiten.  
3. Inhalte und Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der 4. Runde  
Der Lärmaktionsplan 2024 beinhaltet als Maßnahmenkonzept: 
3.1 die straßenverkehrlichen Maßnahmen aus anderen Strategie- oder Erhaltungsplanungen, 
3.2 die Fortschreibung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 3. Runde, 
3.3 das integrierte Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplan 2024 der 4. Runde, 
3.4 die Fortschreibung der Ruhigen Gebiete und 
3.5 Informationen zu den Sanierungsprogrammen der Baulastträger von über geordneten 
V erkehrswegen  
3.1 Fortschreibung der strategischen Ansätze 
Die Lärmaktionsplanung weist Bezüge zu zahlreichen städtischen Strategie und Konzept-planungen 
auf. Maßnahmen dieser Planungen werden, soweit sie lärmmindernd wirken, in die 
Lärmaktionsplanung integriert. Die wichtigsten Bezüge und Planungen werden im Folgenden 
dargestellt: 
 Den Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung gibt die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
vor. Für die Umsetzung und Fortschreibung des Lärmaktionspl ans ist als Ziel definiert: Bis 2030 
soll niemand mehr durch Lärm gefährdet sein (nachts unter 55 dB(A)). 
 Der Masterplan 100% Klimaschutz und die Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030 betonen die 
Notwendigkeit von V erkehrsvermeidung zur Reduzierung von Treibhausgasen. Maßnahmen sind 
die Realisierung autofreier Zonen, der Ausbau des Rad - und ÖPNV , Sharing-Konzepte und die 
Umstellung auf Elektromobilität. 
 Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 betont die Bedeutung umweltverträglicher 
Siedlungsstrukturen und des Umweltverbundes. Im INSEK Münster -Innenstadt 2030 steht die 
Reduzierung des innerstädtischen Kfz -V erkehrs zugunsten des Fuß - und Radverkehrs im 
V ordergrund. 
 Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+  wird ein stadtverträglicher V erkehr mit einer 
deutlichen Reduzierung des Kfz -V erkehrs und einer stärkeren Nutzung des Umweltverbundes 
angestrebt. Prognoseszenarien zeigen, dass dies nur durch eine deutliche V erlagerung der 
V erkehrsmittelwahl, unterstützt durch eine V eränderung des Antriebsmixes und durch 
ordnungspolitische Eingriffe in das V erkehrsgeschehen zu erreichen ist. Sektorale 
Mobilitätskonzepte wie das Radverkehrskonzept Münster 2035, das Radverkehrsnetz 2.0 und das 
Projekt S-Bahn Münsterland 2035 liefern hierzu Beiträge.  
Die Aufzählung  unterstreicht die strategische Bedeutung, die der Mobilitätswende für die 
Stadtentwicklung insgesamt zukommt. 
Die verkehrlichen und baulichen Maßnahmen aus diesen  strategischen Ansätze, die in die 
Maßnahmenkonzepte der Lärmaktionsplanungen eingebunden wurden, sind in den T abellen zur 
Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplanes 3. Stufe  (Anlage V/2) bzw. zum integrierten 
Gesamtkonzept des Lärmaktionsplanes 4. Stufe (Anlage V/3) aufgeführt. 
3.2 Fortschreibung Maßnahmenkonzepte des Lärmaktionsplans der 3. Runde  
Die aktuelle Umsetzungsbilanz der Lärmaktionsplanung 2021 für alle Maßnahmen des Konzeptes ist 
in Anlage V/2 tabellarisch dargestellt. Für die 63 Maßnahmenbereiche kommen die vier 
Maßnahmenarten Geschwindigkeitsreduzierung, V erbesserung des V erkehrsflusses, Umgestaltung

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V/0268/2024 
von Straßenräumen und Fahrbahnsanierung in Frage. Im Folgenden sollen einige Hinweise zu den  
Maßnahmentypen gegeben werden: 
 Für 15 Maßnahmenbereiche, die für Geschwindigkeitsreduzierungen in Frage kommen, wurden 
im 4. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2023 die erforderlichen Prüfungen und Abwägungen 
durchgeführt. Im Ergebnis soll in sechs der geprüften  Abschnitte, in denen keine 
feuerwehrtechnischen Belange gegen T empo 30 sprechen, eine Geschwindigkeitsreduzierung 
umgesetzt werden. In der Straße Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße wurde 
T empo 30 aus Gründen der V erkehrssicherheit zwischenzeitlich umgesetzt. Für die übrigen 5 
Maßnahmenbereichen soll die Anordnung von T empo 30 aus Lärmschutzgründen weiterverfolgt 
und fortgeschrieben werden. 
Die Lärmaktionsplanung löst keine eigenständigen baulichen Maßnahmen zum Straßenumbau oder 
zur Fahrba hnsanierung aus, sondern bezieht vorhandene Planungen ein. Diese Maßnahmentypen 
werden kurz erläutert: 
 Eine Verbesserung des Verkehrsflusses  wird durch die sukzessive Erneuerung des 
V erkehrsrechners zur Steuerung der Lichtsignalanlagen angestrebt. 
 Die Umgestaltung von Straßenräumen ist Gegenstand verschiedener strategischer Planungen der 
Stadt Münster (siehe strategische Ansätze) . Diese haben das Ziel  die Bedingungen für die 
V erkehrsarten des Umweltverbundes sowie die Umwelt - und die Aufenthaltsqualität zu 
verbessern. 
 Die Maßnahmen und Planungen für die Fahrbahnerneuerung werden über die Straßendatenbank 
des Amtes für Tiefbau und Mobilität  dokumentiert und gesteuert.  Im Rahmen dieser 
Erhaltungsplanung wird standardmäßig lärmreduzierte Asphaltdeckschichten eingebaut. 
Ergänzend zu den genannten Maßnahmentypen wird das Förderprogramm Passiver Schallschutz zur 
V erbesserung der Lärmsituation in Innenräumen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität7 eingesetzt, 
für die kurzfristig8 keine Umsetzung der vier genannten Maßnahmenarten in Frage kommt. 
3.3 Integrierten Gesamtkonzeptes des Lärmaktionsplans der 4. Runde 
Im Integrierten Gesamtkonzept sind die 55 Maßnahmenbereiche mit den Kurzfristmaßnahmen des 
Lärmaktionsplanes 4. Stufe sowohl kartographisch als auch tabellarisch aufgeführt (Anlage V/3). Die 
Kurzfristmaßnahmen umfassen Prüfempfehlungen für Geschwindigkeitsreduzierungen, 
straßenräumliche Maßnahmen und Fahrbahnerneuerungen mit einem voraussichtlichen 
Umsetzungshorizont bis 2029.  
3.3.1 Fortschreibung des Förderprogramms Passiver Schallschutz 
Die Maßnahmenbereiche (MB) der 1. Priorität für die keine Kurzfristmaßnahmen in Betracht kom-men 
sollen in das Förderprogramm zum passive Schallschutz aufgenommen werden. Das sind: 
 die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (MB 1) 
 der Y ork-Ring, Grevener Straße - Steinfurter Straße (MB 3) 
 die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (MB 4) 
 die Hammer Straße, Düesbergweg – Werlandstraße (T eilbereich des MB 6) 
 die Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße (MB 7) 
 die Steinfurter Straße, Orléans-Ring - Höhe Johann-Krane-Weg (Haus Nr. 150) ohne Abschnitt zw. 
Haus Nr. 114 und Haus Nr. 132 (T eilbereich des MB 8) 
 die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51 (MB 9) 
 die Grevener Straße, Fresnostraße – Friesenring ohne Abschnitt zw. 
Dorpatweg und Haus Nr. 105 und Haus Nr. 123 (T eilbereich des MB 10) 
 die Rothenburg, Aegidiistraße – Königsstraße (MB 11) 
 die Weseler Straße, Sentmaringer Weg – Weseler Straße 249 (MB 13) 
                                                 
7 Die Maßnahmenbereiche werden in drei Stufen priorisiert. Erste Priorität → höchste Lärmkennziffern. 
8 Innerhalb des 5-jährigen Fortschreibungszykus

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V/0268/2024 
Das Förderprogramm soll zum Haushaltsjahr 2025 fortgeschrieben werden. Das Förderprogramm hat 
bisher ein Fördervolumen von ca. 142.000 €/a. Die Kostenschätzung im aktuellen Lärmaktionsplan 
würde mehr als eine V erdoppelung des Finanzvolumens erfordern. Eine Evaluierung der Ansätze des 
Förderprogramms ist für die Fortschreibung des Programms vorgesehen (siehe Ratsvorlage 
V/0400/2021). Allerdings ist bereits jetzt festzustellen, dass nur wenige Förderanträge eingegangen 
sind. Es ist davon auszugehen, dass trotz einer deutlichen Ausweitung der förderfähigen 
Straßenabschnitte der jährliche Förderbedarf nicht wesentlich erhöht werden muss. Die Höhe der 
Fördermittel ab dem Haushaltsjahr 2025 ist Gegenstand eines gesonderten Ratsbeschlusses und 
steht unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzungen. 
3.3.2 Fortschreibung der Umsetzung und Prüfung von T empo 30 Straßenabschnitten 
Bei der Umwidmung von Hauptverkehrsstraßen zu Fahrradstraßen oder im Bereich von 
Kindertagesstätten und Schulen wird regelmäßig T empo 30 auf Hauptverkehrsstraßen angeordnet. 
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auch eine kostengünstige und wirksame Maßnahme zur 
Lärmminderung. Es ist daher notwendig, im Rahmen der Lärmaktionsplanung an hoch belasteten 
Straßen die Möglichkeiten von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu nutzen. Inwieweit sich T empo 30 
Anordnungen auf die Hilfsfristen auswirken können, wurde bereits im Lärmaktionsplan der 3. Stufe 
diskutiert und bewertet9. Eine V ertiefung der Diskussion ist erforderlich. 
Als Kriterium für den Ausschluss von T empo  30 als Lärmminderungsmaßnahme in den 
Maßnahmenbereichen werden die Ausschlussgründe für die bereits diskutierten T empo 30 -
Empfehlungen herangezogen. Ausschlaggebend sind hier die Belange der Rettungsdienste im 
definierten Feuerwehrvorrangnetz, das weitgehend dem Kfz -V orrangnetz entspricht. Ist eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Netz ausgeschlossen, ergeben sich in den 
Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung nur geringe Spielräume für die Anordnung von 
T empo 30 zur Minderung der Lärmbelastung. 
Die unten genannten Maßnahmenbereiche (MB) für T empo-30 MB 19, MB 45 und MB 32 / MB 53 
liegen im V orbehaltsstraßennetz der Feuerwehr und werden von dieser mit Blick auf die Einhaltung 
der Schutzziele (siehe Brandschutzbedarfsplanung V/0050/2024) kritisch bewertet. 
Sieht der politische Beschluss zum Lärmaktionsplan eine weitere Prüfung der straßenverkehrsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Ermöglichung von Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen für die 
Maßnahmen MB 19, MB 45 und MB 32/ 53 nach Maßgabe der Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007 vor, 
ist die verkehrliche Beurteilung und Berücksichtigung alternativer Maßnahmen sowie eine zusammen-
fassende Bewertung unter Einbindung der Feuerwehr, der Straßenverkehrsbehörde und der Stadt-
werke erforderlich. 
Auch auf Straßenabschnitten mit Lichtsignalanlage sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nur 
eingeschränkt möglich. Da diese auf die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit umgeschaltet werden 
müssen, ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden, der kurzfristig nicht zu leisten ist. 
Unter den oben genannten Prämissen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie 
der vorhandenen Planungen wird - ergänzend zu den bereits in den V orgängerplänen empfohlenen 
Straßenabschnitten - T empo 30 in folgenden Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 
empfohlen: 
 Bahnhofstraße zwischen Berliner Platz und Hafenstraße (MB 5) 
 Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und Hafenstraße mit (MB 19) 
 Bremer Platz zw. Wolbecker Straße und Schillerstraße (MB 45): 
in der Bremer Straße ist seit mehreren Jahren baustellenbedingt mit T empo 30 befahren; aus 
Lärmschutzgründen wird empfohlen, die Geschwindigkeitsreduzierung auch nach Abschluss der 
Baumaßnahme beizubehalten. 
 Friedrich-Ebert-Straße zwischen Leostraße und Theißingstraße (MB 21) 
                                                 
9In der Rat -Vorlage V/0077/2021 „Lärmaktionsplan der 3. Stufe“ wird zum Beschlusspunkt 4 zur Evaluation von 
Tempo 30 berichtet.

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V/0268/2024 
 Hüfferstraße zwischen Paul -Wulf-Weg und Kardinal - von-Galen-Ring mit MB 53 Hüfferstraße 
zwischen Himmelsreicha llee und Hittorfstraße (MB 32).  Im gesamten Straßenzug 
Hüfferstraße/Gerichtsstraße ist geplant, eine Fahrradstraße einzurichten; damit verbunden ist es, 
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. 
In den Maßnahmenbereichen 5, 19, 21 und 45 sollen Lärmberechnungen nach der Lärmschutz -
Richtlinie-StV 2007 als Grundlage für die weitere Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen 
V oraussetzungen für die Anordnung von T empo 30 durchgeführt werden. 
3.4 Fortschreibung der „Ruhigen Gebiete“ 
Die Lärmaktionsplanung sieht nicht nur Lärmschutzmaßnahmen vor, sondern verfolgt auch einen 
präventiven Ansatz zum Schutz von Naherholungsgebieten und Parkanlagen vor Lärm. Durch die 
Ausweisung als Ruhige Gebiete wird erreicht, dass bei Planungen der Lärmschutz für diese Gebiete 
in die Abwägung einzustellen ist. 
Es gibt zwei Neuerungen, die Auswirkungen auf die Ruhigen Gebiete haben und in der Fortschrei-
bung Berücksichtigung finden: 
 Die neuen Berechnungsvorschriften führen beim Straßenverkehrslärm tendenziell zu einer höhe-
ren Lärmbelastung in der Fläche. Dies führt auch in vielen ruhigen Gebieten zu einer höheren 
Lärmvorbelastung. 
 Die potentiellen Wohnbauflächen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept beanspruchen 
teilweise Flächen in Ruhigen Gebieten. 
Um nicht viele Flächen aufgrund der geänderten Berechnungsvorschrift ausschließen zu müssen, soll 
die Anforderung aus dem Jahr 2017 von 75% Flächenanteil mit L DEN ≤ 55 dB(A) für ruhige Gebiete 
auf 50% reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung des neuen Kriteriums entfällt die Erholungs-
fläche „Gasselstiege“ und die Erholungsfläche „Gievenbeck“ muss reduziert werden.  
Bereiche der Erholungsgebiete „Sentrup“, „Loddenheide“ und „Gremmendorf/Angelmodde“ sind von 
den potentiellen Wohnbauflächen betroffen; deren Flächenzuschnitte wurden angepasst. 
Dagegen können das Naherholungsgebiet „Vennheide-Jesuiterbrook“ und die Stadtteilparks „Großer 
Busch“, „Lerschweg-Park“ und „Waldpark“ durch die Reduzierung des Schienenverkehrslärms als 
ruhige Gebiete neu aufgenommen werden. 
Die Aktualisierung der Ruhigen Gebiete ist der Karte in Anlage V/4 zu entnehmen.  
3.5 Lärmsanierung an übergeordneten V erkehrswegen 
3.5.1 Lärmsanierung an der A  1, A  43 und B 51 
Die Möglichkeiten eine Lärmsanierung an übergeordneten Straßen (A 1 und A 43 sowie der B 51) bei 
den Baulastträgern Autobahn AG oder Straßen NRW zu erreichen, war ein wichtiges Thema der vo-
rangegangenen Lärmaktionspläne. Die Wohngebäude mit Überschreitungen der Auslösewerte ent-
lang dieser Straßen auf Grundlage der neuen Berechnungen sind in Anlage V/5 kartographisch er-
fasst.  
Die A1 wurde in den letzten 20 Jahren schrittweise ausgebaut und der Ausbau nördlich des Auto-
bahnkreuzes Münster Nord ist für die nächsten Jahre vorgesehen. In den Ausbauverfahren sind akti-
ve Schallschutzmaßnahmen zur Lärmvorsorge umgesetzt worden, dass ergänzende aktive Maßnah-
men im Rahmen der Lärmsanierung ergriffen werden ist nach derzeitiger rechtlichen Lage nicht zu 
erwarten. 
An der A 43 und der autobahnähnlich ausgebauten B51 östlich des Autobahnkreuzes Süd sind keine 
Ausbaumaßnahmen geplant oder durchgeführt worden. An der Waldwegsiedlung wird in einem zu-
sammenhängenden Siedlungsbereich die Auslösewerte überschritten. Auch eine Überschreitung der 
Lärmsanierungswerte nach der VLärmSchR 10 sind dort möglich. Grundsätzlich werden Maßnahmen 
bzw. Kostenerstattungen zur Lärmsanierung auf Antrag der betroffenen Gebäudeeigentümer bewilligt. 
                                                 
10 Verkehrslärmschutz-Richtlinie 1997 für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes

- 9 - 
V/0268/2024 
Aktive Schutzmaßnahmen werden eher ergriffen, wenn mehrere Eigentümer betroffen sind, so dass 
ein gemeinsamer Antrag auf Lärmsanierung sinnvoll sein kann. 
3.5.2 Lärmsanierung an Schienenwegen 
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Lärmaktions- und Lärmsanierungsplanung an Schienenwegen 
verantwortlich. Das Amt veröffentlicht alle 5 Jahre einen nationalen Lärmaktionsplan für Schienenwe-
ge. Der aktuelle Plan stammt aus dem Jahr 2018, die Fortschreibung der 4. Runde wird voraussicht-
lich 2024 veröffentlicht. Das Lärmsanierungskonzept für die Schienenwege ist in der „Richtlinie zur 
Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen 
des Bundes“ (2018) dargestellt. Dort sind – bundesweit - die Sanierungsabschnitte und die bereits 
sanierten Abschnitte aufgelistet. 
 
Zwei Sanierungsabschnitte mit Strecken in Münster sind in der Anlage 3 zum freiwilligen Lärmsanie-
rungsprogramm der Bahn aufgeführt: Münster-Senden-Billerbeck-Telgte (ca. 17 km Sanierungsstre-
cke) und Münster-Altenberge-Ochtrup-Gronau (ca. 0,4 km). Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Prio-
risierung der Sanierungsabschnitte vorgenommen. Der lange Abschnitt mit der Nr.  50006 hat eine 
vergleichsweise hohe Prioritätskennziffer (PKZ: 29,45), der kurze Abschnitt Nr. 50008 hat hingegen 
eine niedrige Priorität (PKZ: 0,02). 
 
Ausgehend von der Analyse der Lärmbelastungssituation im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist in 
Anlage V/6 der Handlungsbedarf für die Lärmsanierung in Münster dargestellt. Überlagert sind die 
Sanierungsabschnitte aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm. Die überwiegenden Bereiche 
mit Gebäuden, die Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung aufweisen, sind im 
Programm des Eisenbahn-Bundesamtes als Sanierungsabschnitte ausgewiesen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage V/1 Öffentlichkeitsbeteiligung (LAP 4. Runde Kapitel 9) 
Anlage V/2 Umsetzungsbilanz 3. Runde (Tabelle) 
Anlage V/3 Integriertes Gesamtkonzept 4. Runde (Karte, Tabelle) 
Anlage V/4 Ruhige Gebiete (Karte) 
Anlage V/5 Überschreitung Auslösewerte an übergeordneten Straßen (Karte) 
Anlage V/6 Lärmaktionsplan 
 
er kann unter https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplan einge-
sehen werden.

Anlage V_6

225732 Zeichen

www.lk-argus-kassel.de 
 
Entwurf 
Lärmaktionsplanung Runde 4  
für die Stadt Münster 
 
April 2024 
 
LK Argus Kassel GmbH 
in Zusammenarbeit mit 
konsalt GmbH (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Stadt Münster 
Lärmaktionsplanung Runde 4  
für die Stadt Münster  
Bericht April 2024 
Auftraggeber 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Block 12 /14, Albersloher Weg 450  
48167 Münster 
 
Auftragnehmer 
LK Argus Kassel GmbH 
Querallee 36 
D-34119 Kassel  
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@lk-argus.de 
www.lk-argus-kassel.de 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Antje Janßen 
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer 
Michael Roubicek, M. Sc. 
In Zusammenarbeit mit 
konsalt GmbH 
Altonaer Poststraße 13 
D-22767 Hamburg 
Tel. 040.35 75 27 0 
Fax 040.35 75 27 16 
E-Mail: info@konsalt.de 
www.konsalt.de 
Kassel, 24. April 2024

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
Inhalt 
 Einleitung 1 
1.1 Aufgabenstellung 1 
1.2 Untersuchungsraum 2 
1.3 Zuständige Behörde 3 
1.4 Rechtliche Grundlagen 3 
1.5 Geltende Grenzwerte und Auslösewerte 5 
 Analyse der Lärmbelastungssituation 2022 7 
2.1 Zusammenfassung der Lärmkartierung 7 
2.1.1 Strategische Lärmkarten 8 
2.1.2 Betroffenenstatistik 13 
2.2 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation im 
Straßenverkehr 19 
2.2.1 Schallpegel nach Schwellenwerten an Wohngebäuden 19 
2.2.2 Lärmbetroffenheiten 20 
2.2.3 Maßnahmenbereiche 21 
2.2.4 Ergänzende Bewertung der Lärmbelastung entlang der 
übergeordneten Straßen 28 
2.3 Analyse der Lärmbelastungssituation des 
Schienenverkehrs 29 
 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 31 
 Fortschreibung der strategischen Ansätze zur 
Lärmminderung 32 
4.1 Grundsätze 32 
4.2 Aktuelle Handlungsansätze in den Strategiefeldern 33 
4.2.1 Vermeidung von Lärmemissionen 33 
4.2.2 Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 46 
4.2.3 Verminderung von Lärmemissionen 47

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
4.2.4 Verminderung von Immissionen 53 
 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte 54 
5.1 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2021 54 
5.2 Tempo 30-Konzeption 59 
5.2.1 Bisherige Maßnahmenumsetzungen zu Tempo 30 59 
5.2.2 Weitere Empfehlungen zur Prüfung von Tempo 30 aus 
Lärmschutzgründen 62 
5.3 Straßenräumliches Konzept 65 
5.3.1 Fortschreibung der Maßnahmenempfehlungen des 
Lärmaktionsplans 2017 65 
5.3.2 Aktuelle Planungen 67 
5.4 Konzept zur Fahrbahnsanierung 68 
5.4.1 Fortschreibung der Empfehlungen des Lärmaktionsplans 
2021 68 
5.4.2 Bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten 5 Jahren 68 
5.4.3 Geplante Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren 70 
5.5 Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz 71 
5.6 Lärmschutz entlang der übergeordneten Straßen 71 
 Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 74 
6.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 74 
6.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 78 
6.2.1 Maßnahmenwirkungen 78 
6.2.2 Kosten der Maßnahmen 83 
6.2.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse 86 
6.2.4 Kosten-Nutzen-Analyse 86 
 Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 89 
7.1 Umgesetzte und bereits geplante Maßnahmen 89 
7.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung 
im Schienenverkehr 93

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
7.3 Handlungsbedarf in Münster 99 
 Ruhige Gebiete 100 
8.1 Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 100 
8.2 Akustische Überprüfung der ruhigen Gebiete 100 
8.3 Überprüfung der Flächennutzungen in den ruhigen 
gebieten 103 
8.4 Fortschreibung der Ruhigen Gebiete 103 
 Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 106 
9.1 Vorgehen in Münster 106 
9.2 Ergebnisse aus der Online-Beteiligung 107 
9.2.1 Bewertung der umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen 107 
9.2.2 Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärm-
aktionsplans 4. Runde 108 
9.2.3 Bewertung der Ruhigen Gebiete 110 
9.3 Zusammenfassung der Anregungen aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung 111 
9.4 Fazit der Öffentlichkeitsbeteiligung 113 
9.5 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der 
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 114 
 
Tabellenverzeichnis 115 
Abbildungsverzeichnis 117 
Kartenverzeichnis 118 
Anlagenverzeichnis 118 
 
Zur einfachen Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine gendergerechte 
Schreibweise verzichtet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung, sondern 
soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verste-
hen sein.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
1 
 Einleitung 
1.1 Aufgabenstellung 
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Münster wurde am 17.03.2021 
im Rat der Stadt Münster beschlossen.  
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß der Europäischen 
Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben werden, für die 4. Runde1 
nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2024. 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans umfasst insbesondere folgende 
Punkte: 
● Analyse der Lärmbelastungssituation 2022 Straßenverkehr mit Ermittlung 
von Maßnahmenbereichen und Vergleich zur Lärmsituation 20172 
● Analyse der Lärmbelastung Schiene 2022 mit Ermittlung von Maßnahmen-
bereichen 
● Fortschreibung des Handlungskonzeptes Straße unter Einbindung vorhan-
dener Planungen mit Synergieeffekten, einer Umsetzungsbilanz bisheriger 
Lärmaktionspläne sowie einem stärkeren Fokus auf Handlungsmöglichkei-
ten an Bundesfernstraßen 
● Fortschreibung des Handlungskonzeptes Schiene unter Einbindung des 
Lärmaktionsplans des Eisenbahn-Bundesamtes und des Lärmsanierungs-
programms des Bundes 
● Fortschreibung der ruhigen Gebiete des Lärmaktionsplans 2. Stufe 
 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan der 
3. Runde durch eine öffentliche Beteiligung begleitet. Durchgeführt werden eine 
Informationsveranstaltung zu Beginn der Lärmaktionsplanung sowie die Ausle-
gung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer beglei-
tenden Online-Beteiligung.  
 
1  seit der „3. Runde“ werden die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“ 
bezeichnet (vormals „Stufen“) 
2  Auf Basis von VBUS-Berechnungen zur Lärmkartierung 2022

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
2 
1.2 Untersuchungsraum 
Die kreisfreie Stadt Münster ist das Oberzentrum in der Region Münsterland, zu 
der die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf gehören. Mit 319.441 
Einwohnern3 ist Münster die größte Stadt des ansonsten überwiegend ländli-
cher geprägten Münsterlandes. Die ländliche Prägung ist bereits im Stadtbild 
von Münster zu erkennen, das einen dicht besiedelten Kern und ländlich 
geprägte äußere Stadtteile aufweist. Die Stadt gliedert sich in 6 Stadtbezirke mit 
insgesamt 45 Stadtteilen auf einer Fläche von rund 303 km²,4 was einer Bevöl-
kerungsdichte von ca. 1.054 EW/ km² entspricht. 
Weitere Oberzentren in der Nähe zu Münster sind Osnabrück (ca. 60 km) und 
Enschede in Holland (ca. 68 km). 
Die Stadt Münster ist für den Kfz-Verkehr großräumig über die Autobahn A 1 
angebunden, die in Richtung Norden über Osnabrück und Bremen bis nach 
Hamburg und in Richtung Süden vorbei an Dortmund nach Leverkusen und 
Köln führt. Daneben bestehen zahlreiche Anschlüsse an das weitere überregio-
nale Autobahnnetz. Ebenfalls auf Münsteraner Stadtgebiet beginnt die A 43, die 
in südwestliche Richtung ins Ruhrgebiet führt. 
Weiterhin befinden sich auf dem Stadtgebiet wichtige Bundesstraßen wie die 
● B 51 - Südumfahrung Münster, in Richtung Norden nach Osnabrück bis 
Bremen, in Richtung Süden durch das Ruhrgebiet weiter bis Trier und nach 
Saarbrücken, abschnittsweise Verlauf auf Autobahnen (A 43, A 33) und 
● B 54 - Nord-Süd-Achse durch Münster auf dem westlichen Teil des zweiten 
Rings vorbei an der Innenstadt, in Richtung Nordwesten nach Enschede, in 
Richtung Süden durch das Ruhrgebiet bis nach Wiesbaden. 
Daneben liegen weitere Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet von Münster - 
darunter die L 586 auf dem östlichen Teil des 2. Rings. Innerhalb des 2. Rings 
befinden sich ausschließlich Kreis- und Gemeindestraßen. 
Anschluss an den überregionalen Schienenverkehr besteht am Bahnhof 
Münster über verschiedene ICE- und IC-Verbindungen und den Hamburg-Köln-
Express sowie für den regionalen Verkehr über RE- und RB-Verbindungen. 
Neben dem Hauptbahnhof Münster gibt es 8 weitere Bahnhöfe im Stadtgebiet, 
die vom regionalen Schienenverkehr bedient werden. 
 
3  wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2022; https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/karten/ 
Statistische_Gebietsgliederung_Schematische_Darstellungen_Bevoelkerung.pdf 
4   Gesamtfläche der Stadt Münster am 31.12.2022; https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/karten 
/Statistische_Gebietsgliederung_Schematische_Darstellungen_Flaechen.pdf

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
3 
Der öffentliche Personennahverkehr im Regionalverkehr wird durch Regional-
buslinien insbesondere der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der 
Westfalenbus GmbH angeboten. Der städtische ÖPNV in Münster wird durch 
die Stadtwerke Münster mit 22 Stadtbuslinien, 6 Nachtbuslinien und Taxibussen 
organisiert.5  
Ca. 20 km nördlich von Münster liegt der internationale Verkehrsflughafen 
Münster/ Osnabrück. Im Jahr 2022 wurden am Flughafen Münster/ Osnabrück 
insgesamt 37.678 Flugbewegungen durchgeführt.6 
Die wirtschaftliche Bedeutung Münsters strahlt weit in die umliegenden Regio-
nen aus. Es dominiert vor allem der tertiäre Sektor und dort insbesondere der 
Bildungs- und Verwaltungssektor mit der Universität und der Bezirksregierung. 
Industrie existiert wenig. Weit bedeutender dagegen sind Finanzdienstleis-
tungsunternehmen (diverse Banken) und Unternehmen der Bio- und Nanotech-
nologie sowie der Einzelhandel. 
1.3 Zuständige Behörde 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Block 12 / 14, Albersloher Weg 450 
48167 Münster 
www.muenster.de/stadt/umwelt/index.html 
1.4 Rechtliche Grundlagen 
Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärm-
richtlinie (URL) vom 25.06.20027, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt 
wurde8. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein 
sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a 
bis 47f eingefügt.  
 
5  Fahrplan Stand 03.04.2023, siehe  https://www.stadtwerke-muenster.de/ 
privatkunden/mobilitaet/fahrplaninfos/fahrplaene-netzplaene/fahrplantabellen.html 
6  ADV-Monatsstatistik Dezember 2022, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen, 
13.03.2023 
7  Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 
2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. 
8  Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von 
Umgebungslärm vom 24.06.2005. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, 
ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
4 
Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV9, welche die Details für die 
Erstellung der Lärmkarten regelt. Für die Lärmaktionsplanung gibt es keine 
entsprechende Verordnung.  
In den LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung10 sowie in weiteren Leitfäden 
und Musteraktionsplänen11 werden Handlungsempfehlungen zur Aufstellung 
von Lärmaktionsplänen gegeben. 
In den LAI-Hinweisen sind auch Aussagen zur rechtlichen Bindungswirkung von 
Lärmaktionsplänen enthalten: „Zur Durchsetzung von Maßnahmen, die der 
Lärmaktionsplan vorsieht, verweist § 47d Abs. 6 BImSchG auf § 47 Abs. 6 
BImSchG. Danach sind die Maßnahmen aufgrund eines Lärmaktionsplanes 
„durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger 
öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvor-
schriften durchzusetzen.“ Soweit planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen 
sind, „haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu 
berücksichtigen“. § 47 d Abs. 6 BImSchG enthält also keine selbstständige 
Rechtsgrundlage zur Anordnung bestimmter Maßnahmen, sondern verweist auf 
spezialgesetzliche Eingriffsgrundlagen (z. B. §§ 17 und 24 BImSchG, § 45 Abs. 
1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)12, § 75 Abs. 2 Satz 3 VwVfG). 
Soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das in diesen 
Vorschriften eingeräumte Ermessen allerdings durch § 47d Abs. 6 BImSchG in 
Verbindung mit dem Maßnahmenteil des einschlägigen Lärmaktionsplans 
eingeschränkt. So sind z.B. die in einem Lärmaktionsplan festgelegten straßen-
verkehrsrechtlichen Maßnahmen von den Straßenverkehrsbehörden durchzu-
setzen. Sind in dem Plan Entscheidungen anderer Träger öffentlicher Verwal-
tung vorgesehen (z. B. die Aufstellung eines Bebauungsplans) gelten auch 
hierfür die anderweitig (z. B. im Baugesetzbuch) festgelegten Regeln. 
Ein wesentlicher Aspekt der Lärmaktionsplanung besteht in der Ausübung des 
pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf 
von Sanierungsmaßnahmen. 
 
9  Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) vom 06.03.2006. 
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 
2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. September 2021 
10  Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung: 
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - aktualisierte Fassung vom 19. September 
2022 
11  Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
(MUNLV), EU-Umgebungslärmrichtlinie, Musteraktionsplan, (o.D.)] 
12  Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. November 1970, BGBl I 1565, zuletzt 
geändert durch Verordnung vom 26. Juli 2021

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
5 
Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in dem 
betrachteten Gebiet. In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich 
der Handlungsoptionen erforderlich.  
Sind in einem Lärmaktionsplan planerische Festlegungen vorgesehen, so 
müssen diese bei der Planung berücksichtigt, d. h. mit dem ihnen zukommen-
den Gewicht in die Abwägung einbezogen werden. Dabei ist die Lärmminde-
rung als Ziel des Lärmaktionsplans eines von mehreren zu berücksichtigenden 
Belangen, die untereinander abgewogen werden müssen.13 
1.5 Geltende Grenzwerte und Auslösewerte 
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in 
Deutschland nicht vorgegeben.  
Für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde der Stadt Münster werden folgende 
relevante Pegel als Grundlage der Analyse herausgearbeitet:  
● Überschreitung des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung: 
LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A)14 
Im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz (MUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungs-
bedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen 
schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) 
erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebie-
ten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34 
Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart.“15 Im  
Musteraktionsplan von NRW werden diese Schwellenwerte als Auslösewerte 
bezeichnet.16  
● Überschreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes  
LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)  
Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweis-
bar, dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und 
 
13 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung: 
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - aktualisierte Fassung vom 19. September 
2022 
14  Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmindizes LDEN für einen 
Gesamttageszeitraum (Day-Evening-Night) und LNight für den Nachtzeitraum vorge-
sehen 
15  RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1 
16  Vgl. MUNLV: EU-Umgebungslärmrichtlinie Musteraktionsplan, (o.D.), S. 5

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
6 
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt17. 
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen empfiehlt deshalb, verbindliche 
Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung von LDEN = 65 dB(A) und LNight =  
55 dB(A) festzusetzen.18  
● Überschreitung der Umwelthandlungsziele des Umweltbundesamtes 
LDEN = 60 dB(A) und LNight = 55 dB(A)  
Gesundheitliche Schädigungen können auch unterhalb der oben genannten, 
vom Sachverständigenrat empfohlenen Auslösewerte auftreten. Die WHO weist 
darauf hin, dass bereits Pegel von LDEN ab 53 dB(A) mit schädlichen gesund-
heitlichen Auswirkungen und Pegel von LNight ab 45 dB(A) mit Beeinträchtigun-
gen des Schlafs verbunden sind.19. Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb, 
zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen Schwellenwerte 
von LDEN = 60 dB(A) und LNight = 50 dB(A) als Umwelthandlungsziele für die 
Lärmaktionsplanung festzulegen. Diese sollen möglichst kurzfristig erreicht 
werden. Mittelfristig empfiehlt das Umweltbundesamt bezüglich Straßen- und 
Schienenlärm, Umwelthandlungsziele von LDEN = 55 dB(A) und LNight = 45 dB(A) 
festzulegen.20 Diese noch niedrigeren Schwellen dienen laut Umweltbundesamt 
dazu, erhebliche Belästigungen durch Lärm zu vermeiden. 
 
17  Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99 
18  Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2020, Januar 2020 (S. 18) 
19  Vgl. WHO-Leitlinien für Umgebungslärm  für die Europäische Region, Juli 2019 
20   Siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-
laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermaktionsplanung

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
7 
 Analyse der Lärmbelastungssituation 2022 
2.1 Zusammenfassung der Lärmkartierung 
Die vorliegende strategische Lärmkartierung der 4. Runde für die Stadt Münster 
umfasst die Kartierung des Straßenverkehrslärms, des Schienenverkehrslärms 
und des Gewerbe- und Industrielärms (IED-Anlagen) für das Jahr 2022.21 In der 
4. Runde der Lärmkartierung wurden die Lärmkarten erstmalig entsprechend 
der neuen Berechnungsvorschrift „Berechnungsmethode für den Umgebungs-
lärm von bodennahen Quellen“ (BUB)22 berechnet. Die neue Berechnungsvor-
schrift ersetzt die bisher gültigen vorläufigen Berechnungsvorschriften VBUS, 
VBUSch und VBUI und wird für die Kartierung von Straßenverkehrslärm, 
Schienenverkehrslärm und Lärm durch IED-Anlagen eingesetzt. 
Änderungen der in den Lärmkarten dargestellten Lärmbelastungen durch die 
neue Berechnungsvorschrift BUB werden auf Basis von Vergleichsrechnungen 
in einer Modellstadt in den aktuellen LAI-Hinweisen zur Lärmkartierung für den 
Straßenverkehr in der Tendenz wie folgt beschrieben:  
„Im Einwirkbereich von Autobahnen wird mit Anwendung der BUB eine deutlich 
höhere Lärmbelastung ausgewiesen. Über fast alle Pegelklassen vergrößert 
sich die Fläche der einzelnen 5 dB-Isophonen-Bänder erheblich, abhängig von 
der konkreten Verkehrszusammensetzung bis hin zu einer Verdopplung. Sofern 
sich der Schall weitgehend ungehindert ausbreiten kann, ist bei den nachrangi-
gen Straßen ein ähnlicher Effekt mit einer Vergrößerung der verlärmten Flächen 
zu beobachten. 
Für den innerörtlichen Bereich mit komplexer Bebauung und Abschirmung kann 
eine pauschale Aussage nicht getroffen werden. Ein vergleichbarer Anstieg der 
Belastung ist nicht festzustellen, vielmehr hängen die konkreten Unterschiede 
zwischen Berechnung nach VBUS und BUB von der ganz individuellen Vor-Ort 
Situation ab. Hier kumulieren sich Unterschiede bei den Eingangsdaten (Ver-
kehrszusammensetzung, Straßenbelag u.v.m.) mit Effekten bei der Schallaus-
breitung. Gerade bei enger Bebauung und geringer Distanz zur Quelle ist, u. a. 
aufgrund des Wegfalls des Zuschlags für Mehrfachreflexionen (Drefl), in den 
hohen Pegelklassen eine Abnahme der Belastung festzustellen, während im 
direkten Einwirkbereich von Kreuzungen und Kreisverkehren aufgrund des neu 
 
21  Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ (inklusive 
Anlage 1 und Anlage 2), Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt 
Münster, Februar 2023 
22 Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen – BUB 
vom 5.Oktober 2021 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Oktober 2021; 
Anlage 1)

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8 
eingeführten Zuschlags die Belastung bis zu maximal 3 Dezibel höher liegen 
kann.“23 
Die Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm sowie für den Industrie- und 
Gewerbelärm wurden im Auftrag der Stadt Münster von der FCP IBU GmbH 
durchgeführt.24  
Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der Lärmkartierung für Schienenwege 
von Eisenbahnen des Bundes der 4. Runde vor. Diese wurden vom Eisenbahn-
Bundesamt erstellt, ebenfalls nach der neuen Berechnungsvorschrift BUB.25  
2.1.1 Strategische Lärmkarten 
Die Lärmbelastungen werden im Rahmen der Lärmkartierung für jeden Emitten-
ten getrennt ermittelt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind in strategischen 
Lärmkarten LDEN (24 h-Wert) und LNight (22- 6 Uhr) in Form von Isophonenbän-
dern in 5 dB(A) Schritten dargestellt. 
Abbildung 1 und Abbildung 2 zeigen die Lärmkarten für den Straßenverkehrs-
lärm im Gesamtstraßennetz.  
Die Darstellungen der Lärmbelastungssituation mit den maßgeblichen Isopho-
nenbändern verdeutlichen die erhebliche Lärmbelastung im Nahbereich über-
geordneter Straßen sowie innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen. Deutlich wird 
auch die Schallabschirmung durch Lärmschutzwälle/-wände, insbesondere an 
der Autobahn und der Bundesstraße B 51. Auch die Abschirmung durch 
Bebauung insbesondere im Innenstadtbereich ist ersichtlich. 
 
23  LAI-Hinweise zur Lärmkartierung – dritte Aktualisierung, Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), März 2022, S. 18 
24  FCP IBU GmbH im Auftrag der Stadt Göttingen: Dokumentation Lärmkartierung 
2022 für den Ballungsraum Stadt Münster – Straßen und IED-Anlagen, März 2023 
25  Lärmkartierung der 4. Runde für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, 
Eisenbahn-Bundesamt, Juni 2022; Daten abrufbar über das Geoportal des Eisen-
bahn-Bundesamts

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9 
● Abbildung 1: Lärmkarte LDEN Straßenverkehrslärm26 
 
 
 
26  Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1, 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023

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10 
● Abbildung 2: Lärmkarte LNight Straßenverkehrslärm27 
 
 
  
 
27  ebenda

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11 
Abbildung 3 zeigt die relevanten Ausschnitte der Lärmkarten für den Industrie 
und Gewerbelärm in Münster für  das Jahr 2022:  
● Abbildung 3: Lärmkarten LDEN (oben) und LNight (unten) für IED-Anlagen28 
 
 
 
 
 
  
 
28  Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1, 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023

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12 
Abbildung 4 und Abbildung 5 zeigen die Lärmkarten für den Schienenverkehrs-
lärm in Münster 2022. Änderungen in der Schienenverkehrsbelastung hängt – 
neben geänderten Berechnungsmethoden - vor allem mit veränderten Annah-
men zum Einsatz von lärmarmen Bremsen bei Güterzugwaggons zusammen 
(siehe auch Kapitel 2.3). In der Tendenz hat die Schienenverkehrsbelastung 
dadurch abgenommen. 
● Abbildung 4: Lärmkarte LDEN für Schienenverkehrslärm29, Runde 4, 2022 
 
 
29  ebenda

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13 
● Abbildung 5: Lärmkarte LNight für Schienenverkehrslärm30, Runde 4, 2022 
 
2.1.2 Betroffenenstatistik 
Straßenverkehrslärm 
Zusätzlich zu den strategischen Lärmkarten liegen tabellarische Daten zu den 
durch die verschiedenen Emittenten belasteten Menschen, belasteten Flächen 
sowie belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäuden vor. Diese 
sind in den Betroffenenstatistiken dargestellt. 
 
30  ebenda

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14 
 
123 km² der Stadtfläche Münsters sind durch Straßenverkehrslärm mit Lärmpe-
geln LDEN über 55 dB(A) belastet. Bei einer Stadtfläche von insgesamt 303,2 
km² sind dies knapp 41%. 
In Tabelle 1 ist die Anzahl der Wohn- und Schulgebäude sowie Krankenhäuser 
dargestellt, bei denen LDEN Werte des Straßenverkehrs von ab 55 dB(A), 
ab 65 dB(A) sowie ab 75 dB(A) ermittelt wurden.  
● Tabelle 1: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, 
Straße31 
dB(A) LDEN 
Straßenlärm Gesamtstraßen 
Wohnungen Schulen* Krankenhäuser* 
ab 55 7.141 19 4 
ab 65 1.112 1 0 
ab 75 1 0 0 
*Anzahl der Einzelgebäude 
Die Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen wird entspre-
chend der neuen Berechnungsvorschrift BEB32 auf Grundlage der Fassadenpe-
gel an den Wohngebäuden ermittelt. Bei dieser werden – wie bereits bei der 
Vorgängervorschrift VBEB - zunächst die Lärmpegel für gleichmäßig rund um 
das Gebäude platzierte Berechnungspunkte ermittelt. Abweichend von der 
Vorgängervorschrift werden nach der BEB die Bewohner des Gebäudes auf die 
lautere Hälfte der Berechnungspunkte verteilt (Meridianverfahren), bei der 
VBEB erfolgte eine Verteilung auf alle Berechnungspunkte. 
In den Betroffenheitsstatistiken werden belastete Menschen ab 55 dB(A) LDEN 
und ab 50 dB(A) LNight berücksichtigt. 
 
31  Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 2, 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023 
32  Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – 
VBEB vom 5.Oktober 2021 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Oktober 
2021; Anlage 3)

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15 
● Tabelle 2: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Gesamtstraßennetz33 
Lär-
min-
dex 
Bereich in  
dB(A) 
Anzahl der 
Belasteten  
nach Bereich 
Bereich in  
dB(A) 
Anzahl der 
Belasteten 
aggregiert 
DEN     
 ab 55 bis 59 35.400 ab 55 99.500 
 ab 60 bis 64 30.100 ab 60 64.100 
 ab 65 bis 69 26.200 ab 65 34.000 
 ab 70 bis 74 7.500 ab 70 7.800 
 ab 75 300  ab 75 300 
Night     
 ab 50 bis 54 32.600 ab 50 71.300 
 ab 55 bis 59 28.000 ab 55 38.700 
 ab 60 bis 64 9.700 ab 60 10.700 
 ab 65 bis 69 1.000  ab 65 1.000 
 ab 70  0  ab 70 0 
 
Insgesamt sind 99.500 Menschen von Lärmpegeln ab 55 dB(A) LDEN und 71.300 
Menschen von Lärmpegeln ab 50 dB(A) LNight betroffen. Bei einer Einwohner-
zahl von rund 319.441 Personen34 entspricht dies bei LDEN ca. 31% und bei 
LNight ca. 22% der Münsteraner Bevölkerung. 
In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Betroffenen. Einem LDEN 
ab 65 dB(A) sind noch 34.000 Menschen ausgesetzt, dies entspricht ca. 11 % 
der Bevölkerung. Einem LNight ab 55 dB(A) sind rund 38.700 Menschen ausge-
setzt, was ca. 12 % der Bevölkerung der entspricht. 
Ein Vergleich der aktuellen Anzahl betroffener Personen mit früheren Lärmkar-
tierungen ist nicht sinnvoll, da sich durch die neue Berechnungsvorschrift BEB 
bei gleicher Lärmbelastung höhere Betroffenenzahlen ergeben (siehe vorne). 
Durch die Änderung der 34. BImSchV vom 1. Juli 2021 sind auch Angaben zu 
gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmbelastung mit der geschätzten Zahl 
der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, starker Belästigungen und starker 
Schlafstörungen, die durch Lärm verursacht werden, verpflichtender Bestandteil 
 
33  Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1, 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023 
34  wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2022; https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/karten/ 
Statistische_Gebietsgliederung_Schematische_Darstellungen_Bevoelkerung.pdf

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16 
der Lärmkartierung.35. Die entsprechenden Angaben sind in Tabelle 3 darge-
stellt. 
● Tabelle 3: Geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, starker 
Belästigungen und starker Schlafstörungen durch Straßenverkehr36 
Art der Lärmauswirkung Anzahl Betroffener 
Fälle ischämischer Herzkrankheiten 39 
Fälle starker Belästigung 36.773 
Fälle starker Schlafstörung 10.870 
 
Sonstige Lärmquellen 
Rund 2 km² der Stadtfläche Münsters ist durch Lärm von IED-Anlagen  
(Industrie- und Gewerbelärm) mit Lärmpegeln ab 55 dB(A) LDEN belastet. 
Betroffen von Pegeln ab 55 dB(A) LDEN  durch IED-Anlagen sind 22 Wohnun-
gen.  
Bei 2 dieser Wohnungen übersteigt der Pegel den Schwellenwert 
LDEN = 65 dB(A). Schulen und Krankenhäuser mit einer Belastung 
ab 55 dB(A) LDEN existieren in Münster nicht. Die Anzahl der Menschen, die von 
Pegeln ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von IED-Anlagen betroffen ist, ist kleiner 
als 100.  
Bei der Lärmkartierung für den Schienenverkehr des EBA wird unterschieden 
zwischen Schienenverkehrswegen gesamt und Haupteisenbahnstrecken, das 
sind die Strecken mit einer Belastung von über 30.000 Zügen im Jahr. 
Im nachfolgenden Abschnitt sind die Daten für die Lärmbelastung durch Schie-
nenverkehrswege gesamt im Ballungsraum Münster dargestellt. 
 
35  §4 IV 1 Nr.9 34. BImSchV, §4 VII 34. BImSchV 
36  Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkartierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1, 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Stadt Münster, Februar 2023

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17 
● Tabelle 4: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Schienenverkehrslärm gesamt37 
Lärmin-
dex 
Bereich in 
dB(A) 
Anzahl der 
Belasteten 
nach Bereich 
Bereich in 
dB(A) 
Anzahl der 
Belasteten 
aggregiert 
Schienenverkehrswege Ballungsraum gesamt LDEN 
 ab 55 bis 59 8.190 ab 55 15.000 
 ab 60 bis 64 4.480 ab 60 6.810 
 ab 65 bis 69 2.090 ab 65 2.330 
 ab 70 bis 74 240 ab 70 240 
 ab 75 0 ab 75 0 
Schienenverkehrswege Ballungsraum gesamt LNight 
 ab 50 bis 54 6.860 ab 50 11.640 
 ab 55 bis 59 3.340 ab 55 4.780 
 ab 60 bis 64 1.380 ab 60 1.440 
  ab 65 bis 69 60 ab 65 60 
 ab 70 0 ab 70 0 
 
Bei Betrachtung der Lärmbelastung aller kartierten Schienenverkehrsstrecken 
im Ballungsraum Münster sind 15.000 Menschen von Lärmpegeln ab 55 dB(A) 
LDEN und 11.640 Menschen von Lärmpegeln ab 50 dB(A) LNight betroffen. Damit 
löst der Schienenverkehrslärm neben dem Straßenverkehrslärm ebenfalls hohe 
Betroffenheiten aus.  
In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Betroffenen. Einem LDEN 
ab 65 dB(A) sind noch 2.330 Menschen ausgesetzt, bei rund 319.441 Einwoh-
nern entspricht dies ca. 0,7 % der Bevölkerung. Einem LNight ab 55 dB(A) sind 
4.780 Menschen ausgesetzt, dies entspricht ca. 1,5 % der Bevölkerung. 
In Tabelle 5 ist die Anzahl der Wohn-, und Schul- sowie Krankenhausgebäude 
dargestellt, bei denen die Lärmbelastung LDEN durch den Schienenverkehr 
55 dB(A), 65 dB(A) sowie 75 dB(A) übersteigt. Tabelle 6 stellt die durch Schie-
nenverkehrslärm belasteten Flächen dar. 
 
37  http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/statistik? 
id=3976&br=true&gemeinde=M%C3%BCnster

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● Tabelle 5: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, 
Schienenverkehr gesamt im Ballungsraum Münster38 
dB(A) LDEN 
Schienenlärm Ballungsraum 
Wohnungen Schulen* Krankenhäuser* 
ab 55 7.141 19 4 
ab 65 1.112 1 0 
ab 75 1 0 0 
* Anzahl der Einzelgebäude 
● Tabelle 6: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete Schienenverkehr gesamt, 
Ballungsraum Münster39 
LDEN ab 55 dB(A) ab 65 dB(A) ab 75 dB(A) 
Fläche [km²]  
Ballungsraum 
26,71 4,97 0,38 
 
Auch für den Schienenverkehr wurde in der 4. Runde der Lärmkartierung 
erstmals die Zahl der Fälle starker Belästigungen und starker Schlafstörungen 
ermittelt. Sie sind in Tabelle 7 dargestellt.  
● Tabelle 7: Geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigungen und starker 
Schlafstörungen durch Schienenverkehr gesamt, Ballungsraum Münster.40 
Art der Lärmauswirkung Anzahl Betroffener 
Fälle starker Belästigung 2.707 
Fälle starker Schlafstörung 1.259 
 
  
 
38  ebenda 
39  ebenda 
40  ebenda

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19 
2.2 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation im Stra-
ßenverkehr 
Die Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation erfolgt auf Basis einer korrigier-
ten Lärmkartierung.41  
2.2.1 Schallpegel nach Schwellenwerten an Wohngebäuden 
Der gebäudebezogene Lärmpegel stellt den maximalen Fassadenpegel dar, der 
an einem Gebäude durch Straßenverkehrsbelastung vorliegt. In der Karte 1 und 
der Karte 2 (siehe Kartenanhang) abgebildet sind alle Gebäude mit Wohnnut-
zung und einem Gebäudepegel über den folgenden Schwellenwerten: 
● Überschreitung des Auslösewerte der Lärmaktionsplanung:  
LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A), dunkelrot markiert 
● Überschreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes:  
LDEN > 65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A),  
rot markiert 
● Überschreitung der Umwelthandlungsziele des Umweltbundesamtes:  
LDEN > 60 dB(A) bis ≤ 65 dB(A) oder LNight > 50 dB(A) bis ≤ 55 dB(A),  
gelb markiert 
Die grau dargestellten Gebäude haben entweder einen Gebäudepegel unter-
halb des gesundheitlichen Schwellenwertes oder sind unbewohnt. 
● Karte 1: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten ganztags 
(LDEN) 
● Karte 2: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach Schwellenwerten nachts 
(LNight) 
 - siehe Kartenanhang 
Der Nachtzeitraum ist in der Regel der kritischere Zeitraum, da in diesem von 
einer höheren Lärmsensibilität und Betroffenheit der Wohnbevölkerung auszu-
gehen ist. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf den 
Nachtzeitraum. 
 
41  Die veröffentlichte Lärmkartierung, siehe auch Öffentliche Berichtsvorlage „Lärmkar-
tierung im Ballungsraum Münster“ - Anlage 1 erfolgte auf Basis pauschaler Annah-
men zu den Schwerverkehrsanteilen; für die detaillierte Bewertung der Lärm- und 
Konfliktsituation wurde eine Berechnung der Fassadenpegel mit korrigierten 
Schwerverkehrsanteilen durchgeführt.

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20 
Von ca. 63.000 bewohnten Gebäuden in der Stadt Münster weisen nach den 
aktualisierten Berechnungen42 4.395 Gebäude (= 7,0%) Pegel über dem 
gesundheitlichen Schwellenwert LNight = 55 dB(A) auf. Darunter sind 700 
Gebäude (=1,1%) oberhalb des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung (LNight = 
60 dB(A)) und 3.695 Gebäude im Pegelbereich zwischen LNight = 55 dB(A) und 
LNight = 60 dB(A).  
Ein Vergleich zwischen LDEN und LNight macht darüber hinaus deutlich, dass die 
Aussagen zum LNight im Wesentlichen auch auf den LDEN zutreffen. 
2.2.2 Lärmbetroffenheiten 
Nach den aktualisierten Berechnungen43 sind insgesamt 27.470 Menschen in 
Münster von Lärmpegeln LDEN ab 65 dB(A) und 29.290 Menschen von Lärmpe-
geln ab 55 dB(A) LNight betroffen.  
Die räumliche Verortung der einwohnerbezogenen Lärmbetroffenheit wird über 
die LärmKennZiffer (LKZDEN und LKZNight) beschrieben. Die LärmKennZiffer wird 
als Grundlage der Lärmaktionsplanung abschnittsbezogen ermittelt. Vereinfacht 
ausgedrückt ist die LärmKennZiffer das Produkt aus der Anzahl der Menschen, 
die Lärmbelastungen über dem gesundheitlichen Schwellenwert (LDEN = 65 
dB(A) oder LNight = 55 dB(A)) ausgesetzt sind und dem Maß der Überschreitung 
dieser Werte. Die LKZ am Straßenabschnitt wird auf 100 m normiert, um 
unterschiedliche Abschnittslängen im Untersuchungsnetz auszugleichen. 
In der Karte 3 und der Karte 4 sind die ermittelten LärmKennZiffern im Kartie-
rungsnetz dargestellt. Darüber hinaus sind auch lärmsensible Einrichtungen mit 
Pegeln über dem gesundheitlichen Schwellenwert verortet. 
● Karte 3: Lärmbetroffenheit LKZDEN und betroffene lärmsensible Einrichtungen 
● Karte 4: Lärmbetroffenheit LKZNight und betroffene lärmsensible Einrichtungen 
- siehe Kartenanhang 
Die höchsten für Münster ermittelten LKZ-Werte liegen für die LKZDEN bei 1.215 
und für die LKZNight bei 1.294 
Vorrangig betrachtet wird die LKZNight, da die Lärmbelastungen für die Wohnbe-
völkerung entlang der belasteten Straßen während der Nacht gravierender sind. 
 
42  Auswertung auf Basis der Neuberechnung der Fassadenpegel, siehe vorangegan-
gene Fußnote 
43  Auswertung auf Basis der Neuberechnung der Fassadenpegel, siehe vorangegan-
gene Fußnote

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21 
Ein Vergleich mit der LKZDEN ergibt zwischen den beiden Kenngrößen nur 
geringe Unterschiede.  
Betroffene lärmsensible Einrichtungen 
Lärmsensible Einrichtungen sind ab einem Gebäudepegel LDEN = 65 dB(A) oder 
LNight = 55 dB(A) berücksichtigt.  
Entlang des Untersuchungsnetzes gibt es 13 Schulgebäude, bei der eine 
Überschreitung des LDEN -Schwellenwertes ermittelt worden ist. Außerdem sind 
8 Krankenhausgebäude betroffen (siehe Karte 3). 
In Nachtzeitraum sind ebenfalls 8 Krankenhausgebäude ab Pegeln LNight = 
55 dB(A) betroffen. 
2.2.3 Maßnahmenbereiche 
Bildung von Maßnahmenbereichen 
Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung werden aus den Abschnitten des 
Kartierungsnetzes mit einer hohen Lärmbetroffenheit gebildet, um zusammen-
hängende Straßenabschnitte als solche betrachten zu können und für diese 
Maßnahmen zu entwickeln. Die Zusammenführung von Abschnitten und die 
Abgrenzung von Maßnahmenbereichen erfolgt über die Werte der LärmKenn-
Ziffer (LKZ) sowie über vergleichbare durchschnittliche Verkehrsbelastungen 
(DTV), Schwerverkehrsanteile (Lkw und Bus), Geschwindigkeiten im Abschnitt 
und über die städtebauliche Struktur. 
Schwellen zur Definition und Priorisierung der Maßnahmenberei-
chen 
Die Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen erfolgt anhand der 
LärmKennZiffer. Diese stellt eines der zentralen Kriterien zur Priorisierung dar 
und wird für die festgelegten Maßnahmenbereiche neu berechnet. Ein weiteres 
Kriterium ist der Anteil der Wohngebäude im Maßnahmenbereich, die einen 
Gebäudepegel über der Schwelle der Lärmaktionsplanung aufweisen. 
Analog zum letzten Lärmaktionsplan erfolgt eine Prioritätenbildung in drei 
Stufen, aus denen die Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung abgeleitet 
werden kann. Die Schwellenwerte der LKZ zur Auswahl und Priorisierung der 
Maßnahmenbereiche sind im aktuellen Lärmaktionsplan der 4. Runde deutlich

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22 
höher angesetzt als in den letzten Stufen der Lärmaktionsplanung. Grund dafür 
ist die neue Berechnungsvorschriften BEB44. Durch diese ergeben sich in der 
Regel deutlich höhere Lärmbetroffenheiten (LKZ-Werte). Um eine möglichst 
gute Vergleichbarkeit gegenüber dem Lärmaktionsplan der 3. Runde zu ge-
währleisten, wurden die Schwellenwerte für die LKZ-Werte angehoben. 
Folgende Prioritäten werden gebildet: 
● Priorität 1: 
- LKZNight ≥ 500 oder LKZNight ≥ 250 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit 
Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 50% am Maßnahmenbereich 
● Priorität 2 
- LKZNight ≥ 250 oder LKZNight ≥ 150 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit 
Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 35% am Maßnahmenbereich 
● Priorität 3 
- LKZNight ≥ 150 oder LKZNight ≥ 100 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit 
Gebäudepegeln LNight > 60 dB(A) von ≥ 20% am Maßnahmenbereich 
Die insgesamt 55 Maßnahmenbereiche sind mit ihrer Priorisierung in Karte 5 
dargestellt und wie folgt auf die verschiedenen Prioritäten verteilt: 
● Tabelle 8: Anzahl der Maßnahmenbereiche in den Prioritäten 1-3 und Bereichslängen 
Priorität Anzahl der  
Maßnahmenbereiche 
Länge der Maßnahmen-
bereiche (in km) 
Priorität 1 13 5,8 km 
Priorität 2 16 7,5 km  
Priorität 3 26 8,6 km 
Gesamt 55 21,9 km 
 
● Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 
- siehe Kartenanhang 
 
44  Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm 
(BEB) vom 5. Oktober 2021 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 
5. Oktober 2021, Anlage 3)

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23 
Zusätzliche Belastungen in Maßnahmenbereichen 
Die Analyse von Lärmbelastungen durch Schiene und Gewerbe zusätzlich zum 
Straßenverkehr findet für alle Lärmschwerpunkte statt.  
Von den kartierten, gewerblichen Emittenten gehen keine zusätzlichen Belas-
tungen auf die Lärmschwerpunkte des Straßenverkehrs aus.  
Insgesamt 11 der 55 Maßnahmenbereiche sind entsprechend der Berechnun-
gen neben dem Straßenverkehrslärm zusätzlich durch Schienenverkehrslärm 
mit Pegeln im Bereich der Schwelle gesundheitlicher Schädigungen belastet. 
Davon weisen fünf Maßnahmenbereiche einen zusätzlich durch den Schienen-
verkehr belasteten Gebäudeanteil von mehr als 10% auf, diese sind in den 
weiteren Darstellungen berücksichtigt. 
Vergleich mit dem Lärmaktionsplan 3. Runde 
Gegenüber dem Lärmaktionsplan 3. Runde sind 15 neue Maßnahmenbereiche 
hinzugekommen (Abschnitte am York-Ring, der Bahnhofstraße, Rothenburg, 
Warendorfer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Hüfferstraße, Goebenstraße, 
Lublinring, Niedersachsenring, Wolbecker Straße, Königsstraße/Ludgeristraße 
und Kardinal-von-Galen-Ring) 
24 Maßnahmenbereiche aus dem Lärmaktionsplan 3. Runde sind komplett 
entfallen (Abschnitte der Aegidiistraße, Moltkestraße, Voßgasse / Bült / Mau-
ritzstraße, Von-Steuben-Straße / Berliner Platz, Windthorststraße, Scharnhorst-
straße, Nordstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Schifffahrter Damm, Münzstraße, 
Marktallee, Schillerstraße, Handorfer Straße, Münsterstraße, A1, Havixbecker 
Straße, Hörsterstraße, Düesbergweg, Weseler Straße/Auffahrt B51, Engelstra-
ße, Westfalenstraße, Am Stadtgraben, Scharnhorststraße, Schorlemerstraße). 
An 13 der 24 Maßnahmenbereiche kann dies als direkte Folge der Maßnah-
menumsetzung bewertet werden. In 8 Maßnahmenbereichen wurden Tempo 
30-Anordnungen umgesetzt (aus den Lärmaktionsplänen der 2. und 3. Stufe), in 
zweien davon auch zumindest in Teilbereichen eine Fahrbahnsanierung. In fünf 
weiteren Maßnahmenbereichen erfolgte eine Fahrbahnsanierung. 
Weitere Maßnahmenbereiche haben ggü. dem letzten Lärmaktionsplan einen 
veränderten Zuschnitt. 
Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig Maßnahmen 
entwickelt werden. Sie sind mit den Betroffenheitskriterien in Tabelle 9 aufge-
führt. 
Eine umfassende Tabelle aller Maßnahmenbereiche befindet sich in Anlage 1 
im Anhang.

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● Anlage 1: Maßnahmenbereiche mit Betroffenheitskriterien 
● Tabelle 9: Betroffenheiten in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität  
Nr. Straße Abschnitt von - bis 
Länge  
(in m) 
Einwohner in Gebäuden 
mit Pegeln  
LDEN > 65/LNight > 55 dB(A) 
LKZNight  
Gebäudeanteil mit max. 
LNight > 60 dB(A) 
Zusatzbelastung Schiene 
1 Weseler Straße Bismarckallee - 
Lühnstiege 455 595 899 92%  
2 Steinfurter 
Straße 
Grevener Straße - 
Neutor 294 420 691 74%  
3 York-Ring Grevener Straße – 
Steinfurter Straße 419 605 591 91%  
4 Weseler Straße Geiststraße - Kolde-
Ring 339 450 521 77%  
5 Bahnhofstraße Berliner Platz - Hafen-
straße 302 414 515 50% X 
6 Hammer Straße Umgehungsstraße, B51 
- Werlandstraße 373 308 444 77%  
7 Grevener Straße Friesenring -  
Steinfurter Straße 569 830 432 77%  
8 Steinfurter 
Straße 
Orléans-Ring - Höhe 
Johann-Krane-Weg 582 493 400 84%  
9 Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße – 
Umgehungsstraße, B51 592 562 381 87%  
10 Grevener Straße Fresnostraße -  
Friesenring 1.255 1.248 345 53%  
11 Rothenberg Aegidiistraße - Königs-
traße 142 110 333 87%  
12 Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 147 103 327 83% X 
13 Weseler Straße Sentmaringer Weg – 
Weseler Straße 249 297 200 304 76%  
Lärmsensible Einrichtungen liegen nicht an den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität  
Emissionsanalysen in den Maßnahmenbereichen 
Die Emissionsanalysen in den Maßnahmenbereichen dienen der Darstellung 
der wesentlichen Emissionsfaktoren, die für die Maßnahmenableitung erforder-
lich sind. Dies sind insbesondere die in der Lärmkartierung zugrunde liegenden

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25 
Eingangsdaten zur Lärmberechnung im Straßenverkehr wie Verkehrsmengen, 
Lkw-Anteile, Geschwindigkeiten und Fahrbahnbeläge.  
Tabelle 10 auf Seite 27 gibt eine Übersicht der Eingangsdaten für die Maßnah-
menbereiche der 1. Priorität. Eine umfassende Tabelle zu den Emissionsfakto-
ren aller Maßnahmenbereiche befindet sich in Anlage 2 im Anhang. 
● Anlage 2: Maßnahmenbereiche mit Emissionsfaktoren 
Verkehrsmengen und Schwerverkehrs-Anteile 
Karte 6 zeigt die Kfz-Verkehrsbelastungen im gesamten Kartierungsnetz mit 
Werten bis 82.100 Kfz/24 h: 
● Verkehrsmengen unter 5.000 Kfz/24 h sowie zwischen 5.000 – 10.000 
Kfz/24 h weisen viele Straßen zwischen den Hauptverkehrsachsen auf. 
● Verkehrsmengen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24 h sind auf stärker 
belasteten Tangentialverbindungen und auf radial in die Innenstadt verlau-
fenden Straßen vorhanden. 
● Die zentrumsnahen Radiale sowie die Ringe weisen häufig 20.000 bis 
40.000 Kfz/24 h auf. 
● Belastungen über 40.000 Kfz/24 h treten auf den BAB sowie der B 51 und 
B 54 auf. 
● Karte 6: Kfz-Querschnittsbelastung im Kartierungsnetz 
- siehe Kartenanhang 
Die Emissionspegel sind neben den Verkehrsbelastungen auch von der Zu-
sammensetzung des Verkehrs abhängig. Der Schwerverkehr (Lkw und Bus) ist 
ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Straßenverkehrslärm.  
Im Kartierungsnetz liegen die Schwerverkehrsanteile bei maximal 26% am Tag 
und 37% in der Nacht. Schwerverkehrsanteile über 10% sind nachts insbeson-
dere auf den BAB, auf Abschnitten der B 51 und innerstädtisch z.B. auf 
Busachsen mit geringem DTV vorzufinden. 
● Karte 7: Schwerverkehrsanteile im Kartierungsnetz (Nachts, 22-6 Uhr) 
- siehe Kartenanhang 
Geschwindigkeiten 
Die der Kartierung zugrunde gelegten Geschwindigkeiten im Untersuchungs-
netz sind in Karte 8 dargestellt.

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26 
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten unter 50 km/h treten insbesondere im 
Innenstadtbereich und abschnittsweise in der Kernstadt auf. Der überwiegende 
Teil der innerstädtischen Straßen weist die Regelgeschwindigkeit für innerorts 
von 50 km/h auf.  
Geschwindigkeiten von 70 km/h liegen im bebauten Bereich auf der B 51 und 
am Albersloher Weg auf. 
Auf den BAB gehen die bei der Lärmberechnung zu berücksichtigenden 
Maximalgeschwindigkeiten für Pkw (130 km/h) und für Lkw (80 km/h) ein. 
● Karte 8: Geschwindigkeiten im Kartierungsnetz 
- siehe Kartenanhang 
Fahrbahnbelag 
In der Lärmkartierung sind die in Karte 9 dargestellten Fahrbahnbeläge ent-
sprechend vorliegenden Informationen verwendet. 
Hierbei erfolgten folgende Zuordnungen entsprechend BUB45: 
● Splittmastix SMA 5, SMA 8, SMA 11 
● Lärmoptimiert LOA_SMA 
● Pflastersteine PFL_B 
● alle anderen Straßen AC11 
 
● Karte 9: Fahrbahnbeläge im Kartierungsnetz 
- siehe Kartenanhang 
 
 
45  Stadt Münster / FCP IBU: Lärmkartierung 2022 für den Ballungsraum Münster, 
Dokumentation, S. 7-8

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● Tabelle 10: Emissionsfaktoren in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität  
(korrigierte Daten Lärmkartierung 2022) 
Nr. Straße Abschnitt von - bis 
Länge  
(in m) 
DTV (Kfz/24h) 
zul. Geschwindig- 
keit in km/h 
SV-Anteil 
nachts in % 
1 Weseler Straße Bismarckallee - 
Lühnstiege 455 34.100 - 
35.800 50 3,2 - 4,3 
2 Steinfurter 
Straße 
Grevener Straße - 
Neutor 294 29.200 50 3 
3 York-Ring Grevener Straße – 
Steinfurter Straße 419 35.700 50 2 
4 Weseler Straße Geiststraße - Kolde-
Ring 339 26.500 50 4,5 
5 Bahnhofstraße Berliner Platz - 
Hafenstraße 302 10.400 50 0 - 6,9 
6 Hammer Straße Umgehungsstraße, 
B51 - Werlandstraße 373 8.220 - 
38.600 50 4,1 - 4,5 
7 Grevener 
Straße 
Friesenring -  
Steinfurter Straße 569 17.150 50 2,4 - 3,3 
8 Steinfurter 
Straße 
Orléans-Ring - Höhe 
Johann-Krane-Weg 582 36.200 50 4,5 
9 Hammer Straße 
Friedrich-Ebert-Straße 
– Umgehungsstraße, 
B51 
592 8.220 - 
34.000 50 3,1 - 3,2 
10 Grevener 
Straße 
Fresnostraße -  
Friesenring 1.255 11.800 - 
28.300 50 2,2 - 4,9 
11 Rothenberg Aegidiistraße - 
Königstraße 142 2.400 30 11,7 
12 Albersloher Weg Hafenstraße - Albers-
loher Weg 9 147 21.900 50 2,9 
13 Weseler Straße Sentmaringer Weg – 
Weseler Straße 249 297 31.500 50 2,8

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28 
2.2.4 Ergänzende Bewertung der Lärmbelastung entlang 
der übergeordneten Straßen 
An den Bundesautobahnen A1 und A43 wurden keine Maßnahmenbereiche der 
Lärmaktionsplanung definiert. Entlang der Autobahnen treten zwar häufig hohe 
Lärmbelastungen auf, die Lärmbetroffenheit ist aber bei nur punktuell zusam-
menhängenden Siedlungsbereichen deutlich geringer als entlang der innerstäd-
tischen Straßen.  
Insgesamt sind entlang der Autobahnabschnitte auf dem Stadtgebiet Münster 
1.007 Menschen von Lärmbelastungen ab 65 dB(A) LDEN bzw. 55 dB(A) LNight 
betroffen. Zusammenhängende Siedlungsbereiche sind insbesondere in 
Sprakel sowie in Mecklenbeck am Kreuz A1/ A43 / B51 betroffen. Aber auch in 
diesen erreicht die Lärmbetroffenheit keine Dimension, die die Ausweisung 
eines Maßnahmenbereichs nach den definierten Schwellen auslöst. 
Unabhängig davon besteht Handlungsbedarf zur Lärmsanierung, der an den 
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes mit den Richtlinien für den 
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen (VLärmSchR) geregelt ist. Die 
Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage 
haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Eine Voraussetzung für die 
Lärmsanierung ist die Überschreitung folgender, am 01.08.2020 erneut abge-
senkter Auslösewerte: 
● Tabelle 11: Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in dB (A) 
Gebietskategorie Tag 
(6 - 22 Uhr) 
Nacht 
(22 - 6 Uhr) 
an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Alten-
heimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten und 
Kleinsiedlungsgebieten 
64 54 
in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (sowie in Wohnge-
bäuden außerorts / auf landwirtschaftlichen Flächen) 66 56 
in Gewerbegebieten 72 62 
 
Die Überschreitung der Auslösewerte ist mit der RLS-19 zu ermitteln. Da RLS-
19 - Berechnungen in der Lärmkartierung 2022 nicht als Fassadenpegel 
vorliegen, werden die Überschreitungen im Lärmaktionsplan hilfsweise mit den 
Fassadenpegeln nach BUB ermittelt. In der Karte 10 sind im Ergebnis für die 
Bundesautobahnen A1 und A43 die bewohnten Gebäude mit Überschreitungen 
der Auslösewerte dargestellt. 
● Karte 10: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung entlang der 
Bundesautobahn

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29 
2.3 Analyse der Lärmbelastungssituation des Schienen-
verkehrs 
In Münster sind nach der Lärmstatistik aus der Lärmkartierung des EBA 2017 
von Lärmbelastungen des Schienenlärms LDEN ab 70 dB(A) 240 Einwohner 
betroffen, ab einem LDEN ab 65 dB(A) 2.330 Einwohner. Bei ausschließlicher 
Betrachtung des Nachtzeitraums sind von Lärmbelastungen LNight ab 60 dB(A) 
1.440 Einwohner betroffen, ab einem LNight ab 55 dB(A) 4.780 Einwohner  
(vgl. auch Tabelle 4). 
Gegenüber der letzten Lärmkartierung ist die Anzahl der belasteten Personen 
stark zurückgegangen. Dies hängt vor allem mit dem flächendeckenden Einsatz 
von lärmarmen Bremsen bei Güterzugwaggons zusammen. Seit 2021 sind in 
Deutschland für die in Güterzugwaggons häufig eingesetzten Klotzbremsen nur 
noch Verbundstoff-Bremssohlen zulässig (K-Sohlen und LL-Sohlen, auch 
„Flüsterbremse“ genannt). Diese Bremssohlen rauen das Rad weniger auf als 
die bis dahin üblichen Grauguss-Bremssohlen und können so das Rollgeräusch 
am Emissionsort um 8 bis 10 dB reduzieren.46  
Für die Lärmkartierung 2017 wurde angenommen, dass 100% der Güterwag-
gons mit Grauguss-Bremssohlen ausgestattet sind, der aktuellen Lärmkartie-
rung 2022 liegt dagegen die Annahme zugrunde, das 100% der Güterwaggons 
mit Verbundstoff-Sohlen ausgestattet sind. 
Die Analysen zum Schienenverkehrslärm erfolgen analog zu denen zum 
Straßenverkehrslärm. Dargestellt wird in der Karte 10 und in der Karte 12 der 
gebäudebezogene Lärmpegel über den folgenden Schwellenwerten (siehe 
auch Kap. 1.5): 
● Überschreitung des Auslösewertes der Lärmaktionsplanung: 
LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) 
● Überschreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes  
LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)  
● Überschreitung der Umwelthandlungsziele des Umweltbundesamtes 
LDEN = 60 dB(A) und LNight = 55 dB(A)  
 
 
46  Dämpfung von Rad- und Strukturschwingungen, Prof. Michael Beitelschmidt, 
November 2011

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30 
● Karte 11: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden nach 
Schwellenwerten LDEN 
● Karte 12: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden nach 
Schwellenwerten LNight 
- siehe Kartenanhang 
Belastungsschwerpunkte des Schienenverkehrslärms liegen insbesondere auf 
der Hauptstrecke (2200) durch die Kernstadt nördlich und auch südlich des 
Bahnhofs vor. Weitere Belastungsschwerpunkte sind am südlichen Rand der 
Kernstadt, am nordöstlichen Rand von Hiltrup sowie in Südmühle zu erkennen. 
Der Nachtzeitraum ist beim Schienenverkehrslärm deutlich der kritischere 
Zeitraum, dies zeigen bereits die Belastetenstatistiken (siehe Kap. 2.1.2).  
Für den Nachtzeitraum werden ergänzend zur Auswertung nach den oben 
dargestellten Schwellenwerten die Gebäude dargestellt, die die geltenden 
Auslösewerte zur Lärmsanierung nach den haushaltsrechtlichen Regelungen 
für Schienenwege des Bundes überschreiten. Diese sind derzeit  
● 54 dB(A) in der Nacht in Wohngebieten (gelb markiert) 
● 56 dB(A) in der Nacht in Mischgebieten (rot markiert) 
● 62 dB(A) in der Nacht in Gewerbegebieten (lila markiert) 
Lärmsensible Einrichtungen (im Nachtzeitraum: Krankenhaus) werden nach 
den Auslösewerten für Wohngebiete bewertet. Wohngebäude in außerorts 
liegenden Siedlungen werden nach den Auslösewerten für Mischgebiete 
bewertet. 
Da keine Berechnungen für den Schienenverkehr nach Schall 0347 vorliegen, 
erfolgt die Auswertung zur Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung 
nach der Lärmkartierung 2022 entsprechend BUB. Die in Karte 13 dargestellten 
Bewertungsergebnisse sind daher lediglich Anhaltswerte für den Handlungsbe-
darf zur Lärmsanierung. 
● Karte 13: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung nach den 
haushaltsrechtlichen Regelungen für Schienenwege des Bundes nachts (LNight) 
- siehe Kartenanhang 
 
 
47  Nationale Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, 
aktuelle Fassung 2012: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege 
(Schall 03). 2012. Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 
2014.

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31 
 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit über die Lärmbelastun-
gen zu informieren und frühzeitig und effektiv an der Erarbeitung des Lärmakti-
onsplanes zu beteiligen.  
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Münster wird wie der 
Lärmaktionsplan 2021 durch eine öffentliche Beteiligung begleitet.  
Nach Abschluss der Analysen und zu Beginn der Maßnahmenplanung wurde 
eine Informationsveranstaltung / Lärmforum durchgeführt. Ziel der Veranstal-
tung war es, den Austausch der Öffentlichkeit mit der planenden Verwaltung 
und den Fachgutachtern zu ermöglichen und konkrete Hinweise auf Lärmprob-
leme sowie zu ruhigen Gebieten aus Sicht der Öffentlichkeit benennen zu 
lassen. 
Das Lärmforum wurde am 08.11.2023 durchgeführt. Inhalte waren die Ergeb-
nisse der aktuellen Lärmkartierung der 4. Runde, die vorgesehenen Inhalte der 
Fortschreibung (Lärmaktionsplan 4. Runde) und erste Ergebnisse zur Fort-
schreibung des Lärmaktionsplans mit Analysen zur Lärmbelastungssituation mit 
Fokus auf dem Straßenverkehr, Stand der Maßnahmenumsetzung der voran-
gegangenen Lärmaktionspläne und die vorgesehenen Schritte zur Fortschrei-
bung der Maßnahmenkonzepte. 
Die Ergebnisse des Lärmforums sind in der Anlage 3 dokumentiert.  
Darüber hinaus gingen 5 Anregungen und Hinweise per Email ein.  
Die erfolgten Hinweise werden sowohl im Rahmen der Maßnahmenplanung wie 
auch der Fortschreibung der ruhigen Gebiete geprüft. 
 
● Anlage 3: Protokoll des Lärmforums am 08.11.2023

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32 
 Fortschreibung der strategischen Ansätze zur Lärm-
minderung 
4.1 Grundsätze 
Gesamtstädtisch-strategische Ansätze stellen geeignete Strategien dar, die in 
der wechselseitigen Verzahnung mit anderen Planebenen zu einer langfristigen 
Lärmminderung beitragen. Im Lärmaktionsplan 2017 sind die grundsätzlichen 
Strategien zur Verringerung der Lärmbelastung und deren Zusammenhänge mit 
der Stadt- und Verkehrsentwicklung in der Stadt Münster umfassend darge-
stellt.  
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden aktuelle Planungen der 
Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weitere Umweltplanungen in Münster 
aufgegriffen und die Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung auf der 
gesamtstädtisch/ strategischen Ebene beschrieben.  
● Abbildung 6: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene 
Planungen48 
 
 
  
 
48  Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung, 
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - zweite Aktualisierung - 2017, S. 11 
*städtebauliches Konzept für Quartiersentwicklung 
*

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33 
Im nachfolgenden sind hierzu aktuelle Handlungsansätze in folgenden Strate-
giefeldern dargestellt: 
● Vermeidung von Lärmemissionen 
● räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 
● Verminderung von Lärmemissionen und 
● Verminderung von Lärmimmissionen 
4.2 Aktuelle Handlungsansätze in den Strategiefeldern 
4.2.1 Vermeidung von Lärmemissionen 
Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenverkehr sind die 
Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strategien und Maß-
nahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr), 
Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen wie Park-
raummanagement. Synergien und Wechselwirkungen bestehen hier insbeson-
dere zur Nachhaltigkeitsstragie, zu Programmen und Konzepten der Stadtent-
wicklung, zu Klimaschutzkonzepten, zur Verkehrsentwicklungsplanung und zu 
sektoralen Konzepten zur Förderung des Umweltverbundes und Vermeidung 
von Kfz-Verkehr. 
Nachhaltigkeitsstrategie49 
Bezugsrahmen der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie ist die Agenda 2030 
für nachhaltige Entwicklung, die von allen UN-Mitgliedsstaaten im September 
2015 beschlossen wurde. Sie enthält 17 global gültige Nachhaltigkeitsziele 
(Sustainable Development -Goals – SDGs), um die Lebenssituation aller 
Menschen zu verbessern und gleichzeitig unseren Planeten zu erhalten. In der 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind die Ziele der Stadtgesellschaft im 
Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung festgehalten. Sie wurden in einem 
breiten Diskussionsprozess vom Nachhaltigkeitsbeirat im Rahmen des Modell-
projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW“ (GNK NRW) erarbeitet und vom 
Rat der Stadt Münster beschlossen. Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet den 
Orientierungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und fließt als 
Leitplanke in andere städtische Prozesse ein z. B. Münster Zukünfte. Von den 
zehn beschlossenen strategischen Nachhaltigkeitszielen für Münster bezieht 
 
49  Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsstra-
tegie 2030

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Runde 4 
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34 
sich das Ziel 4 auf eine umweltverträgliche und klimaneutrale Gestaltung der 
Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre. Im Fahrplan Nachhaltigkeitsstrate-
gie 2030 werden für dieses Ziel folgende drei strategische Ziele benannt:  
● klimafreundliche und umweltverträgliche Waren- und Lieferverkehre aus-
bauen  
● Pendlerverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend 
umweltverträglich und klimaneutral  
● Siedlungsflächen vorrangig im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastruktu-
ren, Versorgungszentren und ÖPNV-Angeboten entwickeln  
Auch die Umsetzung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist als eine 
Maßnahme in der Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Dieser soll dazu beitragen, 
dass ab 2030 niemand mehr durch Lärm gesundheitlich gefährdet (nachts 
weniger als 55 dB(A)) ist. 
Stadtentwicklungsplanung 
Mobilitätsrelevante Ziele im Wohnsiedlungsflächenkonzept 203050, im integrier-
ten Flächennutzungskonzept Münster (Entwurf) sowie im Baulandprogramm 
2023 - 203051 mit Wechselwirkungen zur Lärmbelastungssituation sind der 
Fokus des Wohnungsbaus auf den Innenbereich, eine Mindestsiedlungsdichte 
und eine den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad) fördernde, mobilitätsgünstige 
Lage neuer Siedlungsflächen (innenstadtnahe Lage bzw. Nähe zu einer Velo-
route bzw. vergleichbare gute Fahrradanbindung, SPNV-Anbindung in Fahrrad-
Kurzstrecken-Distanz, ÖPNV-Linie in der Nähe). 
Wesentliche Aussage im weiterhin geltenden Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept52 zur verkehrsarmen Struktur ist die Sicherung der fußläufigen Versor-
gungsstruktur im Nahbereich und in zentralen Versorgungsbereichen.  
Ebenfalls ist in der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (siehe oben) festge-
halten, dass Siedlungsflächen vorrangig im Einzugsbereich leistungsfähiger 
Infrastrukturen, Versorgungszentren und ÖPNV-Angebote entwickelt werden 
sollen. 
 
 
50  Stadt Münster, Vorlagen V/0945/2016 und V/0200/2018 nicht-öffentlich 
51  Stadt Münster, Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 und Fortschreibung des 
Baulandprogramms 2023 – 2030, Vorlage V/0193/2023 
52  Stadt Münster, Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Vorlage 
V/1048/2017

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Lärmaktionsplan 
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April 2024 
35 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030, das im Rahmen von 
Münsters Zukunftsprozess erarbeitet wurde, beschäftigt sich insbesondere in 
den Leitthemen STADTVERTRÄGLICHE MOBILITÄT und MÜNSTERSCHE 
STADT-LANDSCHAFT mit flächensparenden und verkehrsvermeidenden 
Siedlungsstrukturen sowie der Stärkung der Verkehrsarten des Umweltver-
bunds. Auch die Handlungsfelder INNENSTADT IST MEHR ... und URBANE 
WISSENSQUARTIERE thematisieren eine lärmimmissionsrelevante Neuauftei-
lung der Straßenräume bzw. Filterung der Verkehre in diesen Stadtbereichen. 
Insbesondere diese 4 stark raumbezogenen Themenfelder sind mit ihren 
grundsätzlichen Vorüberlegungen in das Räumliche Leitbild des ISEK einge-
flossen.  
Die Teilthemen werden dementsprechend weiter vertieft und ausgearbeitet, wie 
im Folgenden am Beispiel der Innenstadt gezeigt werden kann.  
Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (INSEK 
Münster-Innenstadt, 2023) - das Zukunftskonzept für die Innenstadtentwicklung 
der nächsten rund 10 Jahre - beinhaltet insgesamt sechs zentrale Handlungs-
felder, von denen eines „Autoarm und erreichbar“ tituliert ist. Im INSEK hervor-
gehoben wird, dass Mobilitäts- und Innenstadtentwicklung in einem engen 
Zusammenhang zueinander stehen. „Die Entwicklung von Verkehrsnetzen und 
-formen und die Siedlungstätigkeit bedingen sich gegenseitig – Mobilität formt 
Städte.“53 Auch räumliche Anpassungen sollen angestrebt werden, „mit denen 
Umgestaltungs- und Umnutzungspotenziale entstehen und die ebenso einen 
Beitrag zur klima- und umweltgerechten Innenstadtentwicklung leisten können. 
Eine Förderung des multimodalen Verkehrs, des Fuß- und Radverkehrs sowie 
eine Erhöhung der Barrierefreiheit bei Reduzierung des Autoverkehrs stehen 
hier im Fokus.“53 
Folgende vom Rat der Stadt Münster beschlossene Zielsetzungen sind für das 
Handlungsfeld „Autoarm und erreichbar“ festgelegt: 
„Ziel einer autoarmen Innenstadt ist vorrangig ein Zugewinn an stadträumlicher 
Qualität, die Verbesserung der Umweltqualität und ein Beitrag zur klimagerech-
ten Entwicklung der Innenstadt. Dafür ist eine schrittweise Reduzierung des 
Autoverkehrs und des Parkens zu ebener Erde vorgesehen, deren Takt und 
Umfang maßgeblich durch die Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit 
bestimmt ist. Eine besondere Bedeutung ist dadurch dem Fuß- und Radverkehr 
zuzusprechen. Letzterer ist durch attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen 
und -infrastrukturen in der gesamten Innenstadt zu fördern. 
 
53 Stadt Münster, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-
Innenstadt (INSEK), Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0762/2022, S. 79

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36 
● Sicherung einer hohen Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsteil-
nehmenden aus Stadt und Region, insbesondere für mobilitätseinge-
schränkte Menschen 
● Rückgewinnung von bisher verkehrsgeprägten Aufenthaltsflächen im 
öffentlichen Raum für andere Nutzungen 
● Reduzierung des Autoverkehrs in Straßenräumen, die keine zentrale 
Funktion für die Erreichbarkeit haben, zur Erhöhung von Aufenthaltsqualität, 
Barrierefreiheit, Stadtraumerlebnis, zur Verringerung von Lärm- und Schad-
stoffbelastungen und zur Erzeugung eines besseren innerstädtischen Kli-
mas 
●  Förderung des multimodalen Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs u. 
a. durch einen Aus- und Umbau von dafür notwendiger Infrastruktur und 
Angeboten oder durch finanzielle Anreize 
●  Reduzierung von städtebaulichen Barrieren in den Verknüpfungen relevan-
ter Stadträume und Funktionsbereiche“54 
Zur Umsetzung der für dieses Handlungsfeld beschlossenen Zielsetzungen sind 
im Themenfeld zur Vermeidung von Lärmemissionen durch Reduzierung der 
Kfz-Verkehrsmengen insbesondere folgende priorisierte Vorhaben zu nennen: 
● Konzeptionierung neuer innovativer ÖPNV-Angebote für die Erreichbarkeit 
der Innenstadt 
● Verbesserung und Ausbau von Radwegeinfrastruktur 
● Schaffung von kostenfreien Fahrradabstellangeboten 
● Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes in Verbindung mit einem 
ganzheitlichen Lösungskonzept „Parken für Menschen mit Mobilitätsein-
schränkungen“ und  
● Programm „Autofreie Altstadt(straßen)räume“ 
Weitere Maßnahmen, die in konkreten Straßenräumen ansetzen, sind in Kapitel 
4.2.3 dargestellt.  
Das Leitbild der Urbanen Wissensquartiere fließt in die Entwicklung der neuen 
Münster Modellquartiere im Westen ein: Im Hinblick auf eine künftige stadt-, 
umwelt- und klimafreundliche Mobilität bieten sie einzigartige Chancen und 
Qualitäten: Vom Domplatz aus startend sind mit dem Fahrrad in ca. 15 Minuten 
Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung die geplanten neuen Münster Modell 
 
54  ebenda

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Quartiere 1+2 zu erreichen. Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann so 
in Münster im Sinne vorbildlicher Mobilität mit Leben gefüllt werden!  
Im Zuge der Entwicklung der neuen urbanen Stadtquartiere ist es das Ziel, 
durch gemischt genutzte Quartiere verkehrsvermeidend zu wirken und autoar-
me und gut durch den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad) erschlossene Quartiere 
zu entwickeln. 
 
Die perspektivische Entwicklung verkehrssparsamer Siedlungsstrukturen in 
Münster durch entsprechende Konzepte und Programme der Stadtentwicklung 
trägt dazu bei, den Verkehrsaufwand insgesamt zu verringern und mit kurzen 
Wegen die Notwendigkeit der Kfz-Nutzung zu reduzieren. Der Anteil des Kfz-
Verkehrs und die damit verbundene Lärmemission gehen langfristig zurück. 
Planungen und Konzepte zum Klimaschutz 
Die Vermeidung von Emissionen aus dem Kfz-Verkehr ist Bestandteil der 
Planungen und Konzepte zur Bewältigung der Herausforderungen des Klima-
schutzes. Der Masterplans 100% Klimaschutz 2050 und die Konzeptstudie 
Münster klimaneutral 2030 sind hier zu nennen.  
Der Masterplan 100% Klimaschutz55 sieht als eine wichtige Säule zur Vermei-
dung von Emissionen die Verkehrsvermeidung.  
Der Masterplan 100% Klimaschutz enthält strategische Bausteine im Hand-
lungsfeld Verkehr, die den Weg zur Klimaneutralität ebnen sollen. Zur Förde-
rung des Umweltverbundes sind hier die schrittweise Etablierung einer auto-
freien Innenstadt und von autofreien Wohnquartieren, der Ausbau der Fahrrad-
infrastruktur und des bestehenden SPNV- und ÖPNV-Angebots sowie die 
Entwicklung von zielgruppengerechten Sharing-Konzepten in der Mobilität und 
die Förderung der multimodalen Mobilität relevant.  
Strategische Bausteine des Handlungsfelds Klimafreundliche Mobilität für das 
Erreichen des Klimaschutzziels 2050 sind: 
● Autofreie Innenstadt und autofreie Wohnquartiere schrittweise etablieren 
● Fahrradinfrastruktur ausbauen 
 
55  Stadt Münster, Masterplan 100% Klimaschutz - Münster Klimaschutz 2050, Vorlage 
V/0689/2017;  
mittlerweile wurde die Zielsetzung auf das Jahr 2030 vorgezogen 
V/0770/2019: "... bekennt sich der Rat zu dem Ziel, alsbald – möglichst bis 2030 – 
klimaneutral zu werden."

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● Bestehendes SPNV- und ÖPNV-Angebot ausbauen und verbessern 
● Zielgruppengerechte Sharing-Konzepte in der Mobilität entwickeln und 
umsetzen 
● Multimodale Mobilität fördern 
● MIV wird elektromobil 
● Betriebliche Mobilitätsmanagementkonzepte fördern, auch in Kooperation 
mit den Pendlergemeinden des Umlands 
● Klimaneutrale Mobilität in der Stadtverwaltung Münster etablieren 
● Öffentlichkeitsarbeit für umweltfreundliche Mobilität intensivieren 
 
In der Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030 werden – aufbauend auf den 
Beschluss des Rat der Stadt Münster am 11.12.2019, Klimaneutralität bis 2030 
anzustreben - ein möglicher, theoretischer, vom Ziel her gedachter Pfad auf 
dem Weg zur Klimaneutralität 2030 und die damit verbundenen Herausforde-
rungen beschrieben.  
Für den Sektor Mobilität wird hervorgehoben, dass dieser im Vergleich zum 
Masterplanszenario weitere immense Anstrengungen erfordert, um das Ziel der 
Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. „Im Vordergrund steht die vollständige 
Umstellung auf Elektromobilität, die aus Erneuerbaren Energiequellen versorgt 
werden sollen. Weiterhin ist es unter den getroffenen Annahmen notwendig, 
den motorisierten Individualverkehr bis 2030 um 50% zu reduzieren, was 
ungefähr einer Verdopplung der im Masterplan unterstellten Reduktion ist“56. 
Ein zentraler Schwerpunkt zur Vermeidung von Emissionen wird bei der 
konsequenten Stärkung des Umweltverbunds durch den Ausbau der Radinfra-
struktur und des klimafreundlichen ÖPNV gesehen. Weiterhin sollen die Hand-
lungsmöglichkeiten in Bezug auf die Transformation der Antriebstechnik hin zu 
klimaschonenden Antreiben und Treibstoffen konsequent ausgeschöpft werden. 
Verwiesen wird hier auf die Vorbildfunktion der Stadt Münster bezüglich einer 
klimaneutralen Mobilität der Stadtverwaltung. 
 
56  Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030, S. 12

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Verkehrsentwicklungsplanung: Masterplan Mobilität 2035+ 
Die Stadt Münster erarbeitet aktuell einen Masterplan Mobilität Münster 
2035+.57 Zielstellung für die Erarbeitung ist die Entwicklung eines nachhaltigen 
und stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster unter Einbindung 
bereits vorhandener sektoraler Fachpläne und Mitbehandlung der Stadt-
Umland-Thematik. Bisher erstellt wurden ein 1. Zwischenbericht zur Ausgangs-
lage der Mobilität in Münster (Vorlage V/0897/2021) und ein 2. Zwischenbericht 
zu Zielen und Szenarien (Vorlage V/0102/2023). Der Prozess zur Entwicklung 
des Masterplans Mobilität 2035+ wird durch eine intensive Öffentlichkeitsbetei-
ligung begleitet, außerdem wurde 2022 eine aktuelle Mobilitätsbefragung zum 
werktäglichen Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in Münster durchgeführt 
(V/0296/2023). 
Eine zentrale Aussage der Mobilitätsbefragung ist die Verkehrsmittelwahl der 
Münsteraner Bevölkerung. Da die Stadt Münster bereits seit 1982 entsprechen-
de Erhebungen durchführt, können - auch unter Berücksichtigung unterschiedli-
cher Erhebungsmethoden - Aussagen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl 
in den letzten 40 Jahren getroffen werden: „Es wird deutlich, dass der MIV-
Anteil an allen Wegen in Münster schon seit Beginn der Erhebungen relativ 
gering war und bis heute nochmals deutlich gesunken ist. Der Anteil Wege, die 
mit den öffentlichen Verkehrsmitteln realisiert werden, liegt seit fast 20 Jahren 
auf einem konstanten Niveau von ca. 10% und ist zuletzt auf 8% gesunken. Mit 
nahezu durchgängiger Kontinuität steigt der Anteil der mit dem Rad zurückge-
legten Wege seit 1982 auf einen neuen Höchstwert im Jahr 2022. Der Anteil zu 
Fuß zurückgelegter Wege schwankt im Laufe der Jahre leicht, was u.a. auf sich 
wandelnde Erhebungsmethoden zurückzuführen ist.“58 
 
57  https://mobil-in-muenster.de/c/masterplan-mobilitaet-muenster-2035/ 
58  Ingenieurbüro Helmert im Auftrag der Stadt Münster, Mobilitätsbefragung zum 
werktäglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung in der Stadt Münster, Mai 2023, 
V/0296/2023 Anlage 1

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● Abbildung 7: Verkehrsmittelwahl der Münsteraner Bevölkerung seit 198259 
 
Die Verkehre innerhalb des Stadtgebiets unterscheiden sich deutlich von denen 
zwischen der Stadt und dem Umland. Quell- und Zielverkehre über die Stadt-
grenze hinaus finden hauptsachlich im MIV (76 %) und ÖPNV (22 %) statt. 
„Somit hat auch der regionale Verkehr über seine Größenordnung (etwa 
360.000 Personenwege pro Tag) einen deutlichen Einfluss auf den Gesamt-
Modal-Split.“60 Eine weitere Besonderheit hierbei ist, dass im stadtregionalen 
Verkehr fast die Hälfte des Pkw-Verkehrs über zwei Achsen (B51 und B54) in 
die Stadt geführt werden.61 Diese stellen auch Hot-Spots der Lärmbelastungssi-
tuation dar (vgl. Karte 5 Maßnahmenbereiche). 
Der im Februar 2023 veröffentlichte zweite Zwischenbericht beschreibt, welche 
Auswirkungen unterschiedliche Maßnahmen haben. Ein „Trendszenario“ und 
ein „Szenario Klimaneutralität 2030“ zeigen unterschiedliche Wege.  
Zur Orientierung gibt es ein Zielsystem, an dem sich später die Handlungsemp-
fehlungen orientieren. 
 
59  Quelle: ebenda 
60  Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 1. Zwischenbericht, S. 33 
61  Ebenda, S. 13

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● Abbildung 8: Leitbild und Oberziele für den Masterplan Mobilität 2035+ 62 
 
 
 
Mit den Prognoseszenarien werden unter Beachtung der voraussichtlichen 
strukturellen Entwicklung bis zum Jahr 2035 unterschiedlich ambitionierte 
Gestaltungen des zukünftigen Mobilitätssystems der Stadt Münster beschrie-
ben. „Dabei wird deutlich, dass nur durch eine weitreichende Neugestaltung des 
Mobilitätssystems im Szenario Klimaneutralität 2030 maßgebende Verlagerun-
gen in der Verkehrsmittelwahl realisierbar sind. Damit einher geht die massive 
Reduktion verkehrsbedingter Emissionen, welche durch den Wandel im An-
triebsmix unterstützt wird. Allerdings wird ebenfalls deutlich, dass ohne maxima-
le regulatorische Eingriffe, wie flächendeckende Zufahrtsbeschränkungen, stets 
eine Grundbelastung im MIV bestehen bleibt.“63 Mit den Ergebnissen der 
Szenarienbetrachtung werden in der nächsten Phase des MM 2035+ konkrete 
Maßnahmen entwickelt, die in einem ganzheitlichen Umsetzungsszenario 
münden. Im Ergebnis soll ein Zielszenario entstehen, das wirkungsstarke 
 
62  Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 20 
63  Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 70

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Maßnahmen zur Neudefinition des Münsteraner Mobilitätssystems mit der 
größtmöglichen Realisierungswahrscheinlichkeit zusammenbringt.64 
Der Beschluss des MMM2035+ ist für die zweite Kette im April/Mai 2024 
vorgesehen. Konkrete Maßnahmen, die über die im folgenden Absatz darge-
stellten konzeptionellen Überlegungen hinausgehend werden im MMM2035+ 
nicht formuliert. 
Mit dem in Aufstellung befindlichen Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird ein 
stadtverträglicher Verkehr mit deutlicher Reduzierung des Kfz-Verkehrs-
aufkommens und stärkerer Nutzung der Umweltverbundverkehrsmittel ange-
strebt. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen trägt langfristig auch zu 
weniger Lärmemissionen aus dem Straßenverkehr bei. 
Sektorale Planungen und Konzepte zur Förderung des Umweltver-
bundes 
Radverkehr 
Das Radverkehrskonzept - Münster 202565 verfolgt das Leitziel „Radverkehr 
zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren". Als quantita-
tives Ziel wird formuliert, mittelfristig einen Anteil von 50% Radverkehr am 
Modal-Split zu erreichen. Dies soll mittels infrastruktureller Maßnahmen für 
Fahrradfahren und Fahrradparken sowie Kommunikation und Service erfolgen.  
Im Jahr 2022 wurde ein hierarchisches und lückenloses Fahrradnetz 2.0 unter 
intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und wichtiger Akteure beschlossen.66 
Das Fahrradnetz 2.0 ist eine konzeptionelle Grundlage aller künftigen Neu-, 
Aus- und Umbaumaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur. Wesentliche Elemente 
des Fahrradnetzes 2.0 sind die Veloruten, Hauptrouten und Basisrouten des 
Radverkehrs.  
Eine zentrale Maßnahme der Radverkehrsförderung ist die Einrichtung von 14 
stadtregionalen Velorouten, welche die Münsteraner Promenade direkt mit den 
Umlandgemeinden verbinden. Die Velorouten tragen dazu bei, dass neben dem 
Verkehr aus den Außenstadtteilen auch der Pendlerverkehr mit dem Münstera-
ner Umland mehr mit dem Fahrrad bzw. dem Pedelec zurückgelegt wird. Mit 
der bereits genannten Vorlage V/0249/2022 wurde den vorgeschlagenen 
Trassenverläufen für die sieben Velorouten zugestimmt, für die es noch keinen 
festgelegten Streckenverlauf gab. Für die anderen Velorouten läuft die Umset-
zung bereits abschnittsweise. 
 
64  Stadt Münster, Masterplan Mobilität Münster 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 70 
65  Stadt Münster, Radverkehrskonzept - Münster 2025, Vorlage V/0647/2016 
66  Stadt Münster, Vorlage V/0249/2022

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Ein weiteres wichtiges Element der Radverkehrsförderung ist die Umsetzung 
von Fahrradstraßen nach dem Mitte 2019 beschlossenen Qualitätsstandards. 
Entsprechend Masterplan Mobilität 2035+ soll die Fertigstellung aller 16 Fahr-
radstraßen gemäß diesen Standards bis 2035 umgesetzt sein.67 
Mit dem Ausbau der Kanalpromenade als Alltagsroute für den Radverkehr hat 
die Stadt Münster 2023 den ersten Preis beim Deutschen Fahrradpreis gewon-
nen. Bis Ende 2023 soll diese mit Ausnahme des innenstadtnahen Abschnitts 2 
umgesetzt sein. 68 
Im fortgeschriebenen Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans werden 
Maßnahmen im Radverkehr in den Maßnahmenbereichen berücksichtigt, wenn 
mit diesen Neugestaltungen des Straßenquerschnitts verbunden sind. 
Fußverkehr 
Die Stadt Münster hat am „Fußverkehrs-Check NRW 2021“ teilgenommen, um 
Impulse für einen attraktiveren und sicheren Fußverkehr zu erhalten und um die 
Ergebnisse des Checks in den weiteren Aufstellungsprozess des gesamtstädti-
schen, integrierten Masterplans Mobilität Münster 2035+ einzubeziehen. „Mit 
dem Schlussbericht liegt ein wertvoller Leitfaden mit umsetzungsorientierten 
Praxisbeispielen für die Fußverkehrsplanung in Münster vor. Die Ergebnisse, 
die aus den beispielhaften Checks in der Innenstadt und in Roxel resultieren, 
sind auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar. Daher sollen die Handlungsfel-
der und Maßnahmenvorschläge künftig bei verkehrlichen Planungen in allen 
Stadtteilen so weit wie sinnvoll und möglich berücksichtigt werden sowie 
vertiefende weitere Vor-Ort-Begehungen stattfinden. Eine barrierefreie und 
komfortable Fußverkehrsinfrastruktur trägt zu mehr Sicherheit und Aufenthalts-
qualität bei und erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln.“69 
ÖPNV 
Die stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Münster (ÖPNV und SPNV) 
wird mit dem 3. Nahverkehrsplan (2016), der Einrichtung neuer Haltepunkte im 
SPNV und einem P+R-Konzept gefördert. Der Nahverkehrsplan enthält hierzu 
sowohl Maßnahmen zur Förderung von multimodalem Verkehrsverhalten als 
auch Linienwegmaßnahmen zur Attraktivierung des Busangebotes und Maß-
nahmen zur besseren Verknüpfung des ÖPNV/ SPNV. Der 3. Nahverkehrsplan 
wurde in den vergangenen Jahren vollständig umgesetzt. 
Neue Haltepunkte wurden seit 2014 in Münster-Roxel und Münster-
Mecklenbeck eingerichtet, für weitere werden mittel- bis langfristig die Untersu-
 
67  Stadt Münster, Masterplan Mobilität Münster 2035+, 2. Zwischenbericht, Trendsze-
nario, S. 46 
68  https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/mit-dem-rad/kanalpromenade 
69  Stadt Münster, V/0138/2022

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chungen und Planungen fortgeführt. Darüber hinaus läuft aktuell ein Planfest-
stellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Münster - Senden-
horst mit 5 neuen Haltepunkten im Stadtgebiet Münster. 
Um die Erreichbarkeit von Münster aus der Region weiter zu verbessern, soll 
bis 2035 das Projekt „S-Bahn Münsterland“ umgesetzt werden. Die gemeinsa-
me Initiative der Stadt Münster, der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf sowie die Einbindung des Verkehrsministeriums NRW und der 
Bezirksregierung Münster, sieht den Aufbau eines Netzes mit neun S-
Bahnlinien im Münsterland vor. Geplant ist es, auf sieben der bestehenden acht 
Bahnstrecken, mindestens einen 30-min-Takt, zuzüglich einer beschleunigten 
(Regionalexpress-)Verbindung, anzubieten (außer die Bahnstrecke Münster – 
Lünen – Dortmund). Ebenfalls integriert werden soll die zu reaktivierende 
Bahnstrecke Münster – Sendenhorst (WLE).70 
Das Metrobussystem ist eine Perspektive zur Entwicklung des Bussystems für 
Münster. Im Rahmen des Masterplan Mobilität 2035+ wurden mögliche Korrido-
re identifiziert, in denen zukünftig Metrobuslinien verkehren sollen (ÖPNV-
Hochleistungsachsen). 
● Abbildung 9: ÖPNV-Hochleistungsachsen des Masterplan Mobilität 2035+71 
 
 
70  Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht  
71  Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, Abschlussbericht, Anlage 1 zu V / 0164 / 
2024

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Das P+R-Konzept beinhaltet die Erweiterung und Ergänzung vorhandener P+R-
Anlagen und die Einrichtung von P+R-Anlagen an neuen Vorortbahnhöfen 
sowie die Prüfung der Einrichtung von P+R-Anlagen an den 5 Bahnhöfen der 
zu reaktivierenden WLE-Strecke und an Einfallstraßen. 
Mit den konkreten vorhandenen Maßnahmen und Planungen zur Förderung der 
Verkehrsmittel des Umweltverbundes wird ein stadtverträglicher Verkehr mit 
stärkerer Nutzung der leisen Umweltverbundverkehrsmittel angestrebt. Dies 
trägt langfristig zu weniger Lärmemissionen aus dem Straßenverkehr bei. 
Mobilitätsmanagement 
Mit der Konzeptstudie Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
werden Maßnahmen des Mobilitätsmanagements zur klima- und umweltfreund-
lichen Mobilität benannt. Diese beinhalten für die Stadtverwaltung 
● einen klimafreundlichen Fuhrpark mit Dienstfahrräder und Infrastruktur, 
Carsharing, E-Mobilität (Elektrifizierung Fahrzeugpool) und Pilotprojekte 
(Wasserstofffahrzeuge u.a.) 
● klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge 
● klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeitende sowie Kundinnen und 
Kunden mit u.a. Mobilitätskonzepten für Verwaltungsstandorte, gute ÖPNV-
Anbindung und Jobticket und Ausbau der Fahrradinfrastruktur   
● die Einrichtung einer Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität zur 
Koordination und Steuerung der städtischen Mobilitätsaktivitäten 
● Mitarbeiterinformation und –sensibilisierung mit Umfragen, Infoveranstal-
tungen, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen  
Die Stelle des Mobilitätsmanagers für die Stadt Münster wurde besetzt. Ein 
aktuell neues Angebot für Mitarbeitende ist die Möglichkeit des Fahrradleasings 
über die Stadt Münster.  
Eine Bewerbung der umweltfreundlichen Mobilität erfolgt mit der Broschüre 
„Das ist flexible Mobilität“72. Mobilé, Münsters Service-Zentrum berät Bürgerin-
nen und Bürger zum Thema Mobilität. Die Münster:app der Stadtwerke Münster 
stellt sowohl Fahrplanauskunft, freie Parkplätze als auch aktuelle Baustellen in 
Echtzeit online zur Verfügung. 
 
72  Stadt Münster, Das ist flexible Mobilität, Münster fährt ab auf klimafreundliche 
Mobilität, 2016

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Die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements unterstützen die angestrebte 
Veränderung im Modal-Split zugunsten der leisen Verkehrsarten durch werbli-
che Maßnahmen, Informationen und Beratungsangebote. 
4.2.2 Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 
Mit der räumlichen Verteilung von Kfz-Verkehr und damit Lärmemissionen wird 
eine möglichst stadtverträgliche Führung und Bündelung des Verkehrs in 
weniger lärmsensiblen Bereichen angestrebt. Diese Strategie ist zielführend, 
wenn geeignete Straßenführungen zur Verfügung stehen, die die zu verlagern-
den Verkehre aufnehmen können und an denen aufgrund der angrenzenden 
Nutzungen davon ausgegangen werden kann, dass keine neuen Konfliktberei-
che durch die steigenden Lärmbelastungen entstehen. 
Umstufung B 54 
Die Bundesstraße B 54 verläuft seit 2020 auf einer veränderten Route durch 
Münster. Die Innenstadt wird vom Autoverkehr und den damit verbundenen 
Lärmeinwirkungen entlastet. Neben der Umstufung der B 54 erfolgten auch 
Umstufungen der L 587 und der L 843 innerhalb des 2. Tangentenrings zum 
01.01.2020. 
● Abbildung 10: alter und neuer Verlauf der B 54 durch Münster73 
 
 
 
73  Quelle: https://mobil-in-muenster.de/wp-
content/uploads/2020/12/Uebersicht_B54_alt-neu-1024x724.jpg

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Zur optimalen Ausschöpfung des angestrebten Verlagerungspotentials sind 
neben einer neuen Wegweisung begleitende Umbaumaßnahmen geplant. Im 
westlichen Tangentenring ist ein Ausbau des Kolderings und damit verbunden 
ein Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße/ Koldering vorgesehen. 
Die mit der Umstufung der B 54 angestrebte Reduzierung der Verkehrsbelas-
tungen innerhalb des 2. Tangentenrings auf der Steinfurter Straße, Am Schloß-
platz, in der Moltkestraße und Hammer Straße sowie auf weiteren Innenstadt-
straßen entlastet eine Vielzahl von Maßnahmenbereichen. Aber auch auf der 
Weseler Straße südlich des Kolderings liegen bereits hohe Lärmbelastungen 
und -betroffenheiten vor. Weitere Zuwächse der Lärmbelastungen sollten dort 
vermieden werden, u.a. mit gegensteuernden Maßnahmen (z.B. lärmarme 
Fahrbahnbeläge). 
Kapazitätsminderungen und die Aufwertung der Straßen im „alten“ Verlauf der 
B 42 werden mittel- bis langfristig im Zusammenhang mit dem gesamten 
zukünftigen Hauptverkehrsstraßennetz angestrebt. Aussagen hierzu werden 
aus dem Masterplan Mobilität 2035+ erwartet.  
B 51 / B 481n 
Mit dem Ausbau der B51 und dem geplanten Neubau der B481 sowie dem 
Anschluss an die L587 (Schifffahrter Damm) wird eine durchgehende Süd-Ost-
Umgehung im Bereich der Stadt Münster geschaffen, die geeignet ist, die 
zukünftige Verkehrsbelastung aufzunehmen und die Wohngebiete sowie das 
städtische Straßennetz zu entlasten.74 
Entsprechend den Verkehrsmodellberechnungen zum Prognosenullfall im 
Masterplan Mobilität 2035+75 zeigen sich mit der neuen Verkehrsverbindung, 
die Verkehre bündelt, Entlastungen auf einigen Achsen im zentralen Bereich 
von Münster. Gleichzeitig sind deutliche Verkehrszunahmen auf der B 51 und 
auch einigen Zulaufstrecken zu verzeichnen. 
4.2.3 Verminderung von Lärmemissionen 
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an. 
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder 
zukünftiger Verkehrsmengen. Ansätze sind angepasste Geschwindigkeiten, die 
Verstetigung des Verkehrs, straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung, 
leise Fahrbahnbeläge und leise Fahrzeuge. 
 
74  Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur / Straßen.NRW, Oktober 
2015 
75  Stadt Münster, Masterplan Mobilität 2035+, 2. Zwischenbericht, S. 45

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Geschwindigkeitsreduzierungen 
Im Februar 2019 wurde das Geschwindigkeitskonzept des Lärmaktionsplans 
2017 mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 
auf vielen Straßen innerhalb des 2. Tangentenrings umgesetzt. Die Maßnahme 
wurde im Zeitraum September 2018 bis September 2019 evaluiert. Das Unter-
suchungskonzept orientierte sich dabei an verschiedenen Bedenken, die 
seitens der Politik und Öffentlichkeit eingebracht wurden. Die Ergebnisse der 
Evaluation stehen auf der Seite des Amtes für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit zur Verfügung. Die Ergebnisse wurden zur Beratung in die Politik 
gebracht. Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 bleibt die Geschwindig-
keitsbegrenzung auf Tempo 30 bestehen (V/0372/2020). 
Weitere Anpassungen des Geschwindigkeitsniveaus erfolgten mit der Anord-
nung von Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen an sozialen Einrichtungen 
(Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime etc.) entsprechend StVO-
Änderung sowie mit der Ausweisung von Fahrradstraßen.  
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h kann eine 
Lärmminderung zwischen 2,3 und 2,7 dB(A) erreicht werden. Eine Pegelredu-
zierung um 2,7 dB(A) entspricht in der Lärmwahrnehmung einer Reduzierung 
der Kfz-Verkehrsmenge um etwas weniger als die Hälfte (46%).  
Die in 2019 und folgenden Jahren umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierun-
gen in Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung enthält Kapitel 5.2. 
Verkehrsverstetigung 
Die sukzessive Erneuerung des Verkehrsrechners zur Steuerung der Lichtsig-
nalanlagen in der Stadt Münster führt auf allen angeschlossenen Achsen zu 
einer größeren Stabilität der verkehrsabhängigen Steuerung und damit einem 
verbesserten Verkehrsfluss, der sich positiv auf die Gesamtbilanz der Lärm- 
und Luftschadstoffemissionen auswirkt. 
Seit 2016 - 2021 umgesetzte Erneuerungen von Verkehrsrechnern in Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung enthält Kapitel 5.1. Im letzten Lärmakti-
onsplan wurden keine neuen Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung aufge-
nommen. 
Straßenräumliche Maßnahmen 
In verschiedenen Planungen der Stadt Münster sind infrastrukturelle Maßnah-
men zur Umgestaltung von Straßenräumen mit der Verbesserung der Bedin-
gungen für die Verkehrsarten des Umweltverbundes und der Umwelt- und 
Aufenthaltsqualität enthalten. Diese haben in der Regel Einfluss auf die stra-
ßenräumliche Situation und die Flächenaufteilung im Straßenraum.

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Straßenräumliche Maßnahmen können zum einen lärmmindernd wirken, wenn 
mit der Neuaufteilung von Flächen der Kfz-Verkehr weiter von der Bebauung 
abrückt, also der Abstand immissionsmindernd vergrößert wird. Eine weitere 
direkte Wirkung im Straßenraum stellt sich ein, wenn mit der Umgestaltung eine 
deutliche Verkehrsreduzierung im Straßenraum verbunden ist oder die Maß-
nahme die Geschwindigkeit dämpft und den Verkehrsfluss verbessert. Mittelbar 
und eher mittel- bis langfristig wirken straßenräumliche Maßnahmen mit Förde-
rung der Verkehrsarten des Umweltverbundes durch eine Veränderung des 
Modal-Splits und einer damit verbundenen gesamtstädtischen Reduzierung des 
Kfz-Verkehrs. 
Auf konzeptioneller Ebene im Bereich Radverkehrsplanung zu nennen sind u.a. 
das Veloroutenkonzept, das Fahrradnetz 2.0 sowie die neuen Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen. In den kommenden Jahren bis 2029 stehen - Stand 
jetzt - folgende Radverkehrsmaßnahmen an: 
● Piusallee (Goldstraße bis Hoher Heckenweg): Fahrradstraße 2.0 
● Schillerstraße (Bremer Straße bis Hansaring): Fahrradstraße 2.0 
● Servatiiplatz, Wolbecker Straße, Bremer Platz (Von-Vincke-Straße bis 
Schillerstraße): Umgestaltung zur Veloroute 
● Dieckstraße (Hausnummer 59 bis Schleuse): Fahrradstraße 2.0 
● Niedersachsenring / Ostmarkstraße (Bohlweg bis Dieckstraße):  
2-Richtungs-Radweg 
● Horstmarer Landweg (Orléans-Ring bis Corrensstraße): Fahrradstraße 2.0 
● Wilhelmstraße (Einsteinstraße bis Orléans-Ring): Fahrradstraße 2.0 
● Hüfferstraße / Gerichtsstraße (Schlossplatz bis Kardinal-von-Galen-Ring): 
Fahrradstraße 2.0 
● Roxeler Straße (Dieckmannstraße bis Gievenbach): Ausbau Radverkehrs-
anlage 
● Waldeyerstraße / Schmeddingstraße: Fahrradstraße 2.0 
● Mecklenbecker Straße (Dingbängerweg bis Zur Landwehr):  
Fahrradstraße 2.0 
● Daverstraße (Zum Klosterholz bis Stadtgrenze):  
Neubau Radverkehrsanlage

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Hinsichtlich der Umsetzung von straßenräumlichen Maßnahmen aus dem 
INSEK Münster-Innenstadt (2023)76 ist vor allem das Vorhaben „Weitere 
Planung und Umsetzung des Projektes „MikroKiez Martiniviertel“ zu nennen, für 
dessen Umsetzung Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen. Mit der 
Realisierung der Maßnahme „Mikro-Kiez Martiniviertel“ sind eine modellhafte 
Umgestaltung und -nutzung der Hörsterstraße, des Parkplatzes am Bült und der 
Martinistraße vorgesehen. Folgende Zielsetzungen werden dabei verfolgt: 
● eine verkehrsberuhigte Zone soll entstehen und die Dominanz von Bussen 
und Autos ablösen,  
● keine bzw. weniger Stellplätze und parkende Autos,  
● mehr Platz für Radfahrende und zu Fuß Gehende,  
● eine Verbesserung der Barrierefreiheit,  
● mehr Raum für Fahrradparken,  
● mehr Orte zum Verweilen auch ohne Konsumzwang,  
● Klimagerechtigkeit durch mehr Grün, innovative Regenwasserbewirtschaf-
tung, Wasserspeicher und weniger Versiegelung,  
● eine stadtgestalterische Aufwertung, durch die auch die Denkmäler in Wert 
gesetzt werden.   
Weitere vergleichbare Maßnahmen für verschiedene Straßenräume und aktuell 
als Parkplätze genutzte Flächen sind 
● Umgestaltung und –nutzung des Bereichs „Apostelgarten“ 
● Umnutzung und –gestaltung Hörster Parkplatz 
● Neukonzeptionierung Bült 
● Umgestaltung des Domplatzes und –quartiers mit Pferdegasse 
● Umgestaltung Altstadtzugang-Ost: Übergang Warendorfer Straße, Wolbe-
cker Straße im Bereich Eisenbahnstraße, Parkplatz Friedrichstraße/ Wolbe-
cker Straße und Freiherr-vom-Stein-Platz 
● Neustrukturierung der Königsstraße als Altstadtzugang 
● Neustrukturierung der Aegidiistraße als Altstadtzugang mit optimierter 
Anbindung an den Aasee 
 
76  Stadt Münster, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-
Innenstadt (INSEK), Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0762/2022

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Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
51 
● Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu 
einem einladenden westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung 
mit dem Schloss-Areal 
● Quartiersentwicklung Salzstraße/Alter Steinweg: Umgestaltung „Alter 
Steinweg“ 
● Bahnhof-Ostseite: Realisierung des Mobility Hub 
● Ganzheitliche Umgestaltung der Wolbecker Straße, Warendorfer Straße 
und Hammer Straße77 
 
Geplante straßenräumliche Maßnahmen in den aktuellen Maßnahmenberei-
chen des Lärmaktionsplans enthält Kapitel 5.3. 
Fahrbahnsanierung 
Die Stadt Münster setzt bei Fahrbahninstandsetzungen generell Asphalte mit 
lärmmindernder Wirkung ein. Mit einem in der Stadt Münster zum Einsatz 
kommenden lärmmindernden Fahrbahnbelag kann bei innerstädtischen Ge-
schwindigkeiten eine Reduzierung der Lärmbelastung bis zu 2,7 dB(A).78  
Eine Pegelreduzierung von 2,7 dB(A) entspricht in der Lärmwahrnehmung einer 
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmenge um etwas weniger als die Hälfte (46%). 
Maßnahmen und Planungen zur Fahrbahnsanierung werden über eine  
Straßendatenbank dokumentiert und gesteuert. Diese beinhaltet unter anderem 
die erfolgten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung sowie das 1-3 jährige, 
geplante, Bauprogramm79, außerdem Aussagen zu eingebauten den Deck-
schichten. 
Bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung enthält 
Kapitel 5.4. 
Elektromobilität 
Ziel des Masterplans 100% Klimaschutz ist die nachhaltige Förderung der 
Elektromobilität. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll perspekti-
visch gänzlich elektrifiziert werden. Hierzu hat die Stadt Münster verschiedene 
Konzepte entwickelt, die beispielsweise den Ausbau einer flächendeckenden 
 
77  ebenda, S. 92 
78  Siehe auch Kapitel 5.4 
79  Planungsprogramm, in der Umsetzung sind Verschiebungen möglich

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52 
Ladeinfrastruktur sowie die Etablierung von E-Carsharing auf dem Stadtgebiet 
forcieren. Entsprechend der Konzeptstudie Stadt Münster: Klimaneutrale 
Stadtverwaltung 2030  soll die Stadt eine klimaschonende Mobilität auch in der 
Stadtverwaltung fördern. Die Stadtwerke Münster streben bis 2029 eine kom-
plett elektrische Busflotte an. 
Positive Effekte der Elektromobilität auf die Lärmbelastungssituation sind zu 
erwarten, wenn das Geschwindigkeitsniveau gering ist. Insbesondere bei 
schwereren Fahrzeugen wie Bussen und Lieferverkehren, die häufig beschleu-
nigen und abbremsen, ist die erreichbare Lärmminderung hoch.  
Generell bietet der Einsatz von Elektrobussen in innerstädtischen Gebieten mit 
realen Fahrgeschwindigkeiten bis zu 30 km/h ein sehr hohes Minderungspoten-
tial. Insbesondere an Kreuzungen und v. a. an Haltestellen ist im Beschleuni-
gungsvorgang von einer deutlich geringeren Lärmemission durch E-Busse im 
Vergleich zu Dieselbussen auszugehen. Generell gilt, dass Busse in einer 
lauten Umgebung weniger ins Gewicht fallen. In einer leisen Umgebung dage-
gen wird der Elektrobus im Vergleich zum Dieselbus als deutlich weniger 
störend wahrgenommen.80 Ein Lärmminderungspotential durch den Einsatz von 
Elektrobussen besteht vor allem in Gebieten, in denen die derzeit verkehrenden 
Busse einen großen Anteil am Gesamtpegel haben (z. B. in einer ruhigen 
Wohnstraße, auf innerstädtischen Strecken mit mehreren Buslinien bzw. einer 
hohen Taktung sowie im Nachtbusverkehr). Damit können Elektrobusse in 
einigen Bereichen zu einer leiseren Stadt beitragen können. 
Aktuell betreiben die Stadtwerke Münster den Stadtbusverkehr mit 210 Bussen 
(102 eigene Fahrzeuge und 108 Fahrzeuge von Subunternehmen). Über 70 
Fahrzeuge der Stadtwerkeflotte waren bis Ende 2023 schon vollelektrisch 
unterwegs, 2024 und 2025 ist bereits die Beschaffung von 24 weiteren E-
Bussen vorgesehen. Der Fahrzeugeigenbestand der Stadtwerke soll bis 2029 
komplett auf Elektrobusse umgestellt sein. Die Elektrifizierung der Fahrzeugflot-
te der Subunternehmer wird intensiv durch die Stadtwerke unterstützt. Ebenso 
wird bei der geplanten Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Stadtbusver-
kehr der Betrieb mit Elektrobussen angestrebt. 
Die Konzeptstudie Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 beinhal-
tet den Aufbau eines klimafreundlichen Fuhrpark u.a. mit E-Mobilität (Elektrifi-
zierung Fahrzeugpool). „Insgesamt gehören bereits 55 Elektrofahrzeuge sowie 
weitere 15 Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben (Hybrid, Wasserstoff, 
Erdgas) zum Fuhrpark, der somit zu fast 13% Prozent elektrifiziert ist [ … ]. Der 
Pkw-Bestand ist zu fast 40 % bereits elektrifiziert. Der Fuhrpark besteht zu 
 
80  Entsprechend eines Hinweises aus dem Lärmforum können aber Elektrobusse an 
Endhaltestellen durch die Batteriekühlung beim Ladevorgang eine erhebliche Lärm-
quelle darstellen

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53 
40 % aus Lkw, zu 38 % aus leichten Nutzfahrzeugen und zu 22 % aus Pkw“81. 
Die zentrale Beschaffung von Pkw berücksichtigt vorrangig E-Fahrzeuge, die 
Umstellung der Nutzfahrzeuge erfolgt entsprechend der auf dem Markt verfüg-
baren Angebote. Neben der Anschaffung von Elektrofahrzeugen wurde bzw. 
wird auch die Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten ausgebaut. Die 
einzurichtende Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität soll die Elektrifi-
zierung des Fahrzeugpools ämterübergreifend unterstützen. 
4.2.4 Verminderung von Immissionen 
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder städtebauliche Maß-
nahmen zu reagieren, um am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude 
Lärmminderungen zu erreichen.  
Die Stadt Münster trifft im Rahmen der Bauleitplanung in lärmbelasteten 
Situationen Regelungen zum Lärmschutz. Hierbei werden städtebauliche und 
bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der Lärmkonflikte mit 
aktiven und passiven Maßnahmen verfolgt. 
Seit dem 01.07.2020 haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster die 
Möglichkeit zur Förderung von Passiven Schallschutzmaßnahmen in Maßnah-
menbereichen der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen umgesetzt 
werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen zur 
Lärmminderung geplant sind.  
Das aktuelle Programm ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan der 3. Runde. Mit 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Lärmaktionsplan Runde 4) wird das 
Schallschutzfensterprogramm entsprechend überarbeitet. Weitere Informatio-
nen sowie die Förderrichtlinie und Antragsformulare sind auf der Seite des 
Amtes für Grünfläche, Umwelt und Nachhaltigkeit82 zu finden. 
 
81  Stadt Münster (2021) Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030, S. 29 
82  https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/passiver-
schallschutz

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 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte 
5.1 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2021 
Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite stellt die empfohlenen oder bereits 
geplanten Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021 in den Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung 2021 sowie den Umsetzungsstand der 
Maßnahmen dar. Ergänzend sind seit 2021 umgesetzte Maßnahmen in den 
Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans 2021, die nicht Bestandteil des 
Maßnahmenkonzeptes Lärmaktionsplan 2021 waren, dargestellt. Aufgenom-
men in die Bilanz sind darüber hinaus Maßnahmen, die zum Lärmaktionsplan 
2021 bereits umgesetzt waren, aber noch nicht in die Lärmkartierung 2017 
eingeflossen waren. Quellen sind Informationen aus den einzelnen Ämtern 
sowie die bereitgestellte Straßendatenbank. 
Legende zur nachfolgenden Tabelle 12 
Erläuterungen zu den Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021 
P: bereits geplant bis ca. 2024 (Stand 2019) 
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt) 
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
: Tempo 30 einschließlich des Bremer Platzes (im Rahmen der Hochbaumaßnahme) 
: im August 2019 
 Tempo 30 zwischen Hafenstraße und Wolbecker Straße 
: Tempo 30 einschließlich der Straße „Am Kreuztor“  
: Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße 
: Vierstreifiger Ausbau der B 51 (III. BA Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an 
B481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden, Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk) 
Kennzeichnung des Umsetzungsstandes der Kurzfristmaßnahmen 
umgesetzt in Planung oder weiterhin 
vorgesehen 
nicht umgesetzt / nicht 
mehr vorgesehen 
Weitere Erläuterungen zum Umsetzungsstand bzw. der vorliegenden  
Informationen dazu jeweils in den Fußnoten

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55 
● Tabelle 12: Umsetzungsbilanz der Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021 
in den Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans 2021 
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße bis 
Neutor 2 1 287   E83 U/P①
84 
Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.-
Krane-Weg 3 1 419    U/P①
85 
Wolbecker Straße Hohenzollernring - 
Sauerländer Weg 4 1 615 U    
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
Geiststraße 5 1 1.163 U(N)/ 
E86 
  U/P①
87 
Kanalstraße Rjasanstraße - 
Coerdeplatz 7 1 391 E88   P89 
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 8 1 337 U    
Hansaring Schillerstraße - 
Bremer Straße 9 1 645 E86   U/P①
90 
Hammer Straße Umgehungsstraße, 
B51 - Siemensstr.  11 1 363  U  P91 
Grevener Straße Fresnostraße - 
Friesenring 12 1 1.348  U  U 
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Geiststraße 14 1 377  U   
 
83  bisher nicht umgesetzt, aber auch keine negative Stellungnahme zur Maßnahme 
84  Instandsetzung 2021 umgesetzt 
85  Instandsetzung 2021 auf 284m (150m+134m) umgesetzt 
86  Empfehlung kann aufgrund feuerwehrtechnischer Aspekte nicht umgesetzt werden 
87  Keine Fahrbahnsanierung, da Umbau geplant ist: zum Einstieg in den Planungspro-
zess ist ein Beteiligungsverfahren vorgesehen. Aktuell ist eine Befragung der Anlie-
genden aus den Bereichen Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und freie Berufe 
in Vorbereitung. Der Einstieg in das Verfahren erfolgt im 4. Quartal 2023 
88  Aus Sicht der Stadtwerke ist bei Entfall der Kanalstraße als ÖV-Hauptachse Tempo 
30 möglich. Hierzu steht allerdings der politische Beschluss noch aus.  
89  In der Kanalstraße werden die Kanäle umfangreich erneuert. Im Anschluss soll eine 
vollständige Umgestaltung der Fahrbahn erfolgen. Die Baudurchführung des Kanal-
baus wird aktuell frühestens ab 2025 gesehen. 
90  Der Hafenmarkt wird aktuell gebaut, weitere Umsetzungen erst in späteren Jahren; 
Asphaltinstandsetzung auf Teilabschnitt Hansaring bis Soester Straße ist weiterhin 
im Bauprogramm. 
91  Entsprechend Datenbank des Tiefbau ist von Hs Nr. 268 bis Duesbergweg die 
Instandsetzung in 2020 umgesetzt (135m)

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Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Aegidiistraße Rothenburg -  
Promenade 15 1 421 U  P92  
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Umgehung B 51 16 1 579  U   
Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 17 1 488 (E)86 U  P93 
Moltkestraße Ludgeriplatz -
Weseler Straße  18 1 469 U U  P 
Voßgasse / Bült / 
Mauritzstr. 
Neubrückenstraße - 
Promenade 19 1 527 U U   
Am Steintor Hiltruper Straße - 
Hofstraße 20 1 134 P①94  P①95  
An der Apostel-
kirche/ Bergstr. 
Buddenstraße - 
Tibusplatz 22 1 333 U U   
Von-Steuben-Str./ 
Berliner Pl. 
Hafenstraße - 
Urbanstraße 23 1 533 U U   
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 24 1 827 E86   P96 
Windthorststraße Klosterstraße - 
Loerstraße 26 1 132 E   P97 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 27 2 911 E86    
Scharnhorststraße Körnerstr. - R. 
Schirrmann-Weg 28 2 172 E98    
Nordstraße Heerdestraße - 
Nordplatz 29 2 378 U    
Friedrich-Ebert-
Straße 
Alfred-Krupp-Weg - 
Hammer Straße 30 2 691 E86   U 
 
92  Für die Aegidiistraße liegt ein erster Entwurf für die Ausweisung als Fahrradstraße 
vor. Der Entwurf ist jedoch nicht beschlossen und wird aktuell auch nicht weiterbe-
arbeitet. Für die Entscheidungsfindung der richtigen Führungsform soll zunächst 
eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden 
93  Umsetzung bisher (Stand 12.09.23) nicht erfolgt, aber „eingewiesen“ 
94  Tempo 30 wurde aus Verkehrssicherheitsgründen umgesetzt 
95  In Wolbeck wird aktuell in enger Abstimmung mit der Ortspolitik und einem gegrün-
deten Gestaltungsbeirat ein mehrmonatiger Verkehrsversuch vorbereitet. Hier soll 
im unmittelbaren Umfeld des Bereiches Am Steintor – Hiltruper Str. bis Hofstraße 
eine Fahrbahneinengung eingerichtet werden. Darüber hinaus sind weitere temporä-
re Maßnahmen in Wolbeck geplant. Eine dauerhafte Umplanung kann erst nach 
Evaluation des Verkehrsversuches erfolgen 
96  zw. Niedersachsenring und Stühmerweg 2019 umgesetzt, Rest geplant entspre-
chend Datenbank (3-jähriges Bauprogramm) 
97  Instandsetzung geplant (1-jähriges Bauprogramm) 
98  aus Sicht der Stadtwerke ggf. kritisch (ÖV-Hauptachse)

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Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Warendorfer 
Straße 
Hohenzollernring - 
Oststraße 31 2 271  U   
Schifffahrter Damm Saarstraße - 
Ostmarkstraße 32 2 469    U/P 
Münzstraße Neutor - Budden-
straße 34 2 488 U U  P① 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße - 
Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E86   U 
Marktallee Am Klosterwald - Am 
Kalvarienberg 37 2 214 (E)86   P 
Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. - 
Wolbecker Str. 38 2 413  U  P①99 
Schillerstraße Hansaring - Ewal-
distraße 40 2 339    U 
Hafenstraße Von-Steuben-Str. - 
Bahnunterführung 42 2 221    U 
Münsterstraße Hofstraße - Herren-
straße 43 2 142   P95 P 
Havixbecker 
Straße 
Alter Gemeindeplatz 
- Roxeler Str. 46 2 201 U   U 
Albersloher Weg Hafenstraße - 
Hafenplatz 47 2 239    P99 
Hörsterstraße Lotharingerstraße - 
Voßgasse 48 3 247    U/P97 
Düesbergweg Werlandstraße - 
Hammer Straße 49 3 414    U 
Steinfurter Straße York-Ring - Greve-
ner Straße 51 3 634    P 
Friesenring Görresstraße - 
Wienburgstraße 52 3 454    U① 
Engelstraße Hafenstraße - 
Engelenschanze 53 3 220 U U  U 
Cheruskerring Kanalstraße - 
Langemarckstraße 54 3 302    U/P①
100 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 55 3 123 U    
Theißingstraße/ 
Frie-Vendt-Str. 
Hafenstraße - 
Annenstraße 57 3 371 E86    
Umgehungs-
straße, B51 
Wolbecker Str. - 
Höhe Birkenweg 59 3 1.363   P101  
 
99  Teilbereich wurde im Zuge der Stadtwerkearbeiten umgesetzt 
100  Instandsetzung zw. Kanalstraße und Wienburgstr. in 2021 umgesetzt 
101  Ausbau der B 51 ist aktuell in der Umsetzung

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Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Einsteinstraße 60 3 339 P102  P103 U/P97 
Am Stadtgraben Mühlenstraße - 
Gerichtsstraße 61 3 296    P①99 
Scharnhorststraße Körnerstraße - 
Weseler Straße 63 3 253 E104    
 
Umsetzungsbilanz des Förderprogramm Passiver Schallschutz 
Seit 1. Juli 2020 besteht das Förderprogramm Passiver Schallschutz in Müns-
ter. Anspruchsberechtigt sind Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ohne konkre-
te aktive Maßnahmen der Lärmminderung, diese werden mit der Fortschreibung 
des Lärmaktionsplans jeweils überprüft und angepasst.  
Auf Basis des Programms erfolgten bisher (bis Ende 2023) 12 Förderungen 
(75% Zuschuss zu den Kosten unter Berücksichtigung einer Kostenobergrenze) 
von Maßnahmen des passiven Schallschutzes an Gebäuden in den anspruchs-
berechtigten Maßnahmenbereichen, davon  
● 3 Förderungen in 2020 
● 8 Förderungen in 2021 und  
● 1 Förderung in 2022 
In 2023 erfolgte keine Förderung aus dem Programm Passiver Schallschutz. 
 
102  T30 aus Sicht der Stadtwerke nicht möglich wg. potentieller Metrobusachse? 
103  keine Fahrradstraße in der Wilhelmstraße (Planung war für anderen Abschnitt) 
104  T30 bei Umsetzung von Busbeschleunigung möglich

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59 
5.2 Tempo 30-Konzeption 
5.2.1 Bisherige Maßnahmenumsetzungen zu Tempo 30 
Tempo 30 - Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2017 
Als Ergebnis des Lärmaktionsplans 2017 wurde im Februar 2019 ein Konzept 
zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf insge-
samt 9 Straßen bzw. Straßenzügen umgesetzt: 
● Aegidiistraße, Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz 
● Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritz-
straße, Schloßplatz bis Eisenbahnstraße 
● Moltkestraße, Weseler Straße bis Ludgeriplatz 
● Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße, Hafenstraße bis Wolbecker Straße105 
● Schorlemer Straße / Herwarthstraße, Engelenschanze bis Von-Steuben-
Straße 
● Engelstraße, Hafenstraße bis Engelenschanze106 
● Hammer Straße, Geiststraße bis Ludgeriplatz (Tempo 30 im Nachtzeitraum) 
● Wolbecker Straße, Hohenzollernring bis Bremer Straße 
● Nordstraße / Am Kreuztor, Wichernstraße bis Bergstraße107 
Die Einführung der Geschwindigkeitsänderung von Tempo 50 auf 30 wurde 
evaluiert. Es wurden vor der Einführung und danach Untersuchungen zur 
Wirkung durchgeführt. Untersuchungsgrößen waren beispielsweise die Reise-
zeiten von PKW sowie von Bussen, die Verlagerung von Verkehren aber auch 
die Anfahrtszeiten der Rettungsfahrzeuge108. Weiterhin wurden Lärm- und 
Luftschadstoffuntersuchungen durchgeführt.  
Die zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse ergibt 
folgendes Bild: „Die Ergebnisse der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzep-
 
105  Tempo 30 zwischen Hafenstraße und Wolbecker Straße 
106  Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße 
107  Tempo 30 einschließlich der Straße „Am Kreuztor“ 
108  Ursprünglich war die "Hilfsfrist" als Untersuchungsgröße angedacht, hinsichtlich der 
Auswirkungen von Tempo 30 ist die Anfahrtszeit jedoch relevant, sodass die Analy-
se auf diese Größe beschränkt wurde.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
60 
tes insgesamt zeigen, dass die Einführung von Tempo 30 weder negative 
Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen hat, noch zu negativen Auswirkun-
gen auf die Luftschadstoffbelastung führt. Der beabsichtigte Effekt, einer 
ausreichend hohen Lärmminderung konnte sowohl messtechnisch als auch 
prognostisch nachgewiesen werden.109 
Mit Beschluss des Rates am 26.08.2020 hat die Tempo 30-Regelung auf den 
ausgewählten Hauptverkehrsstraßen entsprechend Lärmaktionsplan 2017 
weiterhin Bestand. 
Tempo 30 Empfehlungen des LAP 2021 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Münster (Lärmaktions-
plan der 3. Runde), die am 17.03.2021 im Rat der Stadt Münster beschlossen 
wurde, enthält in den Kurzfristmaßnahmen bis 2024 die Prüfung der Anordnung 
von Tempo 30 an insgesamt 15 Maßnahmenbereichen (MB Nr. in Klammer 
entsprechend Lärmaktionsplan 3. Runde): 
● Hammer Straße, Ludgeriplatz - Geiststraße (MB 5): Tempo 30 nachts ist 
bereits angeordnet; Ausweitung der Empfehlung auf ganztags 
● Kanalstraße, Rjasanstraße - Coerdeplatz (MB 7) 
● Hansaring, Schillerstraße - Bremer Straße (MB 9) 
● Westfalenstraße, Marktallee - Hummelbrink (MB 17) 
● Am Steintor, Hiltruper Straße - Hofstraße (MB 20) 
● Gartenstraße, Niedersachsenring - Bohlweg (MB 24) 
● Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße (MB 26) 
● Geiststraße, Hammer Straße - Weseler Straße (MB 27) 
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Richard-Schirmann-Weg (MB 28) 
● Friedrich-Ebert-Straße, Alfred-Krupp-Weg - Hammer Straße (MB 30) 
● Friedrich-Ebert-Straße, Annenstraße - Alfred-Krupp-Weg (MB 36) 
● Marktallee, Am Klosterwald - Am Kalvarienberg (MB 37) 
● Theißingstraße/ Frie-Vendt-Straße, Hafenstraße - Annenstraße (MB 57) 
● Wilhelmstraße, Steinfurter Straße - Einsteinstraße (MB 60) 
 
109  ebenda, S. 16-17

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61 
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Weseler Straße (MB 63) 
Für die 15 Maßnahmenbereiche wurden im 4. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2023 
im Nachgang zum Lärmaktionsplan die erforderlichen Prüfungen und Abwä-
gungen zu den angestrebten Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. 
Aufbauend auf durch LK Argus Kassel erarbeitete Materialien mit Lärmberech-
nungen nach der nationalen Berechnungsvorschrift RLS-90 sowie der Beurtei-
lung anhand der Grenzwerte der 16. BImSchV und der Richtwerte der Lärm-
schutz-Richtlinien-StV, Betroffenheitsdarstellungen und verkehrlichen Beurtei-
lungen110 erfolgte die Einbindung beteiligter Fachämter sowie der Stadtwerke 
Münster und der Feuerwehr Münster. Ergebnis der Einbindung und darauf 
aufbauender Abstimmungen sind angepasste Abwägungsmaterialien, die die 
verschiedenen Abwägungsgesichtspunkte für jeden untersuchten Maßnahmen-
bereich zusammenstellen. Neben den Anforderungen aus Lärmschutzgründen 
an eine Anordnung von Tempo 30 sind hierbei insbesondere die Stellungnah-
men der Stadtwerke und der Feuerwehr zu den Wirkungen auf den ÖPNV und 
die Rettungsfristen, die mögliche Ausschlussgründe für Tempo 30 sein können, 
von Bedeutung.  
Im Ergebnis sollte in folgenden 6 Prüfabschnitten, in denen keine feuerwehr-
technischen Belange gegen Tempo 30 sprechen, eine Geschwindigkeitsredu-
zierung auf Tempo 30 angeordnet werden (in Klammer MB 3. Runde / MB 4. 
Runde): 
● Kanalstraße, Rjasanstraße - Coerdeplatz (MB 7 / MB 44) 
● Am Steintor, Hiltruper Straße - Hofstraße (MB 20 / MB 48) 
● Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße (MB 26 / --) 
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Richard-Schirmann-Weg (MB 28/ --) 
● Wilhelmstraße, Steinfurter Straße - Einsteinstraße (MB 60 / MB 35) 
● Scharnhorststraße, Körnerstraße - Weseler Straße (MB 63/ --) 
Im Zuge der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung wird eine Anpassung der 
Lichtsignalanlagen vorausgesetzt.  
In der Straße Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße wurde 
Tempo 30 zwischenzeitlich aus Verkehrssicherheitsgründen umgesetzt. 
In den anderen 5 Maßnahmenbereichen soll die Anordnung von Tempo 30 aus 
Lärmschutzgründen weiterverfolgt und fortgeschrieben werden. 
 
110  Stadt Münster / LK Argus Kassel GmbH: Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen 
Voraussetzungen zur Umsetzung von Tempo 30, Kurzfristmaßnahmen Lärmakti-
onsplan, Bericht März 2022

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April 2024 
62 
Temporeduzierung ist eine kostengünstige und effiziente Lärmminderungsmaß-
nahme. Daher ist es weiterhin notwendig, die Möglichkeiten für Geschwindig-
keitsbeschränkungen zu diskutieren und eine Befriedung der gegensätzlichen 
Anforderungen herbeizuführen. 
5.2.2 Weitere Empfehlungen zur Prüfung von Tempo 30 aus 
Lärmschutzgründen 
Die Fortschreibung der Tempo 30 – Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplan 
3. Runde erfolgt auf Basis der im Jahr 2020 durchgeführten RLS-90 – Berech-
nungen. Diese haben weiterhin Bestand, da sich die verkehrlichen Rahmenbe-
dingungen an den verbleibenden 5 Abschnitten, an denen nach erfolgter 
Abstimmung Tempo 30 umgesetzt werden soll, nicht wesentlich geändert 
haben. Somit sind für diese Abschnitte keine weiteren Prüfungen erforderlich.  
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll entsprechend auch 
an den Maßnahmenbereichen der 3. Runde, die in der aktuellen 4. Runde 
aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften nicht mehr als Maßnahmen-
bereiche priorisiert werden, weiterhin verfolgt werden (siehe oben). 
Zur Herausarbeitung weiterer möglicher Empfehlungen zur Anordnung von 
Tempo 30 werden in der aktuellen 4. Runde die vorliegenden Lärmberechnun-
gen nach BUB zur vorläufigen Darstellung von Bereichen mit Richtwertüber-
schreitungen nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und 16. BImSchV herangezo-
gen.  
Die Bewertung nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und 16. BImSchV erfolgt, da 
nach derzeitiger Rechtsauffassung die Regelung des § 45 Abs. 1 StVO nicht 
erst bei Überschreiten eines bestimmten Schallpegels Schutz vor Lärm, son-
dern dann, wenn „der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits 
dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im 
konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss, 
gewährt.“111 Grundsätzlich ist dies nach verschiedenen Gerichtsurteilen112 ab 
den Werten der 16. BImSchV der Fall (59/ 49 dB(A) tags/ nachts in Wohngebie-
ten). Bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV kann 
 
111  siehe auch TUNE ULR, Technisch wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellie-
rung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Arbeitspaket 2: Geschwindigkeitsreduzierun-
gen; Bearbeitung: LK Argus GmbH, Berlin mit Prof. Dr. Pascale Cancik, Universität 
Osnabrück, Osnabrück, UBA-Texte 33/2015, FN 110 
112  z.B. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19. Juni 1995, Az. 11 A 568/93 sowie 
aktuell Rechtsprechung des VGH Baden Württemberg vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 
2449/17)

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63 
sich dieser Ermessensspielraum zu einer Pflicht zum Einschreiten verdich-
ten.113 
Da in den Maßnahmenbereichen Straßenabschnitte mit Lärmbelastungen an 
den Gebäuden über 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts (nach BUB) 
berücksichtigt sind, werden an diesen in der Regel auch die Grenzwerte der 
16. BImSchV sowohl für Wohn- als auch für Mischgebiete überschritten. 
Anforderungen aus Lärmschutzgründen an eine reduzierte zulässige Höchstge-
schwindigkeit bestehen damit an allen Maßnahmenbereichen. An 18 der 
insgesamt 55 Maßnahmenbereiche liegen Überschreitungen der Richtwerte der 
Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht nur an einzelnen Gebäuden vor, an diesen 
wiegen die Anforderungen des Lärmschutzes besonders hoch. 
● Tabelle 13: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV und Grenzwerte der 
16. BImSchV 
 Richtwerte/ Grenzwerte 
 Lärmschutz-Richtlinien-StV 16. BImSchV 
Immissionsort /  
Gebietstyp 
tags  
(6 - 22 Uhr) 
nachts 
(22 - 6 Uhr) 
tags  
(6 - 22 Uhr) 
nachts 
(22 - 6 Uhr) 
an Krankenhäusern, Schu-
len, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A) 57 dB(A) 47 dB(A) 
in reinen und allgemeinen 
Wohngebieten 70 dB(A) 60 dB(A) 59 dB(A) 49 dB(A) 
in Kern-, Dorf- und 
Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A) 64 dB(A) 54 dB(A) 
in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A) 69 dB(A) 59 dB(A) 
 
Zur weiteren Bewertung der Eignung von Tempo 30 als Lärmminderungsmaß-
nahme in den Maßnahmenbereichen wird in erster Linie auf die Ausschluss-
gründe bereits diskutierter Tempo 30 – Empfehlungen in der bisherigen Lärm-
aktionsplanung eingegangen. Ausschlaggebend sind hier die Belange der 
Rettungsdienste auf dem definierten Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz, das 
gleichzeitig die Vorbehaltsstraßen für den Kfz-Verkehr gesamt abdeckt. Bei 
einem Ausschluss einer Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Netz ergeben 
sich nur wenige Handlungsspielräume für eine mögliche Anordnung von Tempo 
30 zur Reduzierung der Lärmbelastungen an den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung.  
 
113  siehe auch TUNE ULR, a.a.O.

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Darüber hinaus sind Geschwindigkeitsbegrenzungen in Streckenabschnitten mit 
Lichtsignalanlagen mit erheblichem Aufwand verbunden, da diese auf die neue 
zulässige Höchstgeschwindigkeit umgeschaltet werden müssen, der kurzfristig 
nicht leistbar ist.  
Unter den obigen Prämissen wird – auch unter Berücksichtigung der örtlichen 
Gegebenheiten und vorhandener Planungen – Tempo 30 in folgenden weiteren 
Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung empfohlen: 
● MB 5 Bahnhofstraße zwischen Berliner Platz und Hafenstraße 
● MB 19 Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und Hafenstraße mit 
MB 45 Bremer Platz zw. Wolbecker Straße und Schillerstraße:  
in der Bremer Straße ist baustellenbedingt schon mehrere Jahre Tempo 30 
angeordnet; eine Beibehaltung der Geschwindigkeitsreduzierung im  
Anschluss an die Baumaßnahme wird aus Lärmschutzgründen empfohlen 
● MB 21 Friedrich-Ebert-Straße zwischen Leostraße und Theißingstraße 
● MB 32 Hüfferstraße zwischen Paul-Wulf-Weg und Kardinal- von-Galen-Ring 
mit MB 53 Hüfferstraße zwischen Himmelsreichallee und Hittorfstraße: 
im gesamten Straßenzug Hüfferstraße / Gerichtsstraße ist die Einrichtung 
einer Fahrradstraße geplant; hiermit ist eine Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verbunden 
Zur weiteren Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur 
Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sind nach Beschluss des 
Lärmaktionsplans für die Bahnhofstraße (MB 5), Bremer Straße / Bremer Platz 
(MB 19 / 45) und Friedrich-Ebert-Straße (MB 21) RLS-90 – Berechnungen 
entsprechend den Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007, verkehrliche Beurteilungen 
und Berücksichtigung alternativer Maßnahmen  sowie eine zusammenfassende 
Bewertung unter Einbindung insbesondere der Feuerwehr, der Straßenver-
kehrsbehörde und der Stadtwerke erforderlich. 
Unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Geschwindigkeits-
reduzierungen 
Bei Anordnung geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen wird empfohlen, 
folgende unterstützende Maßnahmen zu deren Einhaltung umzusetzen: 
● Ergänzung der Beschilderung mit einem Hinweis auf Lärmschutz 
● verstärkter Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays in den Tempo 30 - 
Abschnitten, ebenfalls mit dem Hinweis auf Lärmschutz 
● verstärkte Überwachung der Tempo 30 - Abschnitte

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Darüber hinaus wird empfohlen, auch auf Straßen mit einer zulässigen Höchst-
geschwindigkeit von 50 km/h deren Einhaltung durch vermehrte Geschwindig-
keitskontrollen zu unterstützen. 
5.3 Straßenräumliches Konzept 
5.3.1 Fortschreibung der Maßnahmenempfehlungen des 
Lärmaktionsplans 2017 
Im Lärmaktionsplan 2017 wurden zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten 
zur Lärmminderung im Straßenraum Abschnitte herausgearbeitet, in denen die 
Straßenraumaufteilung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert 
werden könnte, ohne die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses wesentlich zu 
beeinträchtigen. Darüber hinaus wurden Maßnahmenoptionen für eine lärm-
mindernde Gestaltung von Straßenräumen aufgezeigt.  
Die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen wurden bereits mit dem 
Lärmaktionsplan 2021 fortgeschrieben und haben unter Berücksichtigung der 
aktuellen Randbedingungen überwiegend weiterhin Gültigkeit. 
Kurzfristige Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans 2021 
in den aktuellen Maßnahmenbereichen 
● Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße (MB 2):  
in diesem Abschnitt ist stadteinwärts bereits eine Busspur vorhanden; 
stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der Kreuzung Wilhelmstraße  
3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab Bushaltestelle als Rechtsabbieger 
markiert. Empfohlen wird die Nutzung des 3. Fahrstreifens als Busspur mit 
Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht mit Kürzung 
des Rechtsabbiegestreifens; die erforderliche Länge des Rechtsabbiege-
streifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. 
● Am Steintor zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße (MB 48): 
verkehrliche und funktionale Umgestaltung der OD im Rahmen "Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“: seit 05.12.2023 läuft ein Ver-
kehrsversuch in der Ortsdurchfahrt114. Aufgrund von zwei größeren privaten 
Baumaßnahmen ist diese voraussichtlich bis Frühjahr 2025 nur einspurig 
befahrbar. Die Einschränkungen werden für einen Verkehrsversuch mit wei-
teren Begleitmaßnahmen genutzt. Es sollen Erkenntnisse gewonnen wer-
 
114  https://mobil-in-muenster.de/verkehrsversuch-wolbeck-wege-zu-einer-langfristigen-
loesung/

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den, welche Maßnahmen helfen, um die Ortsmitte langfristig vom Durch-
gangsverkehr zu entlasten. Eine dauerhafte Umplanung kann erst nach 
Evaluation des Verkehrsversuches erfolgen. 
● Universitätsstraße zwischen Am Stadtgraben und Krummer Timpen (MB 
24): Wiederherstellung der Fahrbahnoberflächen mit Radverkehrsanlagen 
nach Baumaßnahme und Kanalerneuerung 
Mittel- bis langfristige Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktions-
plans 2021 in den aktuellen Maßnahmenbereichen 
● Grevener Straße zwischen Friesenring und Steinfurter Straße (MB 7): 
gestalterische und funktionale Umgestaltung der Verkehrsflächen 
● Hansaring zwischen Schiller Straße und Bremer Straße (MB 14): 
Zur Neuorganisation des Straßenraums mit Maßnahmen zur Verbesserung 
der Radverkehrsführung und Straßenraumaufteilung liegt ein Entwurf der 
Verkehrsplanung vor, die Umsetzung ist offen 
● Bremer Straße / Bremer Platz (MB 19, MB 45): Überplanung des gesamten 
Bereiches im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme Bahnhof Ostsei-
te; der Bremer Platz selbst wird als gemeinschaftlich genutzter Verkehrs-
raum ausgebaut, für die Bremer Straße besteht ein Planbeschluss zum 
fahrradfreundlichen Straßenumbau 
● Steinfurter Straße zwischen Grevener Straße und York-Ring (MB 15):  
im Abschnitt nordwestlich der Grevener Straße soll geprüft werden, ob der 
Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden kann; 
die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur115 und / oder für den Radver-
kehr116 ermöglicht eine Lärmreduzierung durch die Erhöhung des Abstan-
des des Kfz-Verkehrs von der angrenzenden lärmbelasteten Bebauung. 
Diese Maßnahme soll vor dem Hintergrund der erfolgten Herausnahme der 
Bundesstraßenführung (B 54) erneut geprüft werden. 
● Für den Schloßplatz (MB 27), die Straße Am Stadtgraben (MB 51) und die 
Weseler Straße von Bismarckallee bis Kolde-Ring (MB 1, MB 4) wird eben-
falls empfohlen, die Potentiale zur städtebaulichen Integration und Lärm-
minderung vor dem Hintergrund der erfolgten Herausnahme der Bundes-
straßenführung (B 54) aus der Innenstadt zu prüfen.  
Insbesondere für den Abschnitt der Weseler Straße zwischen Bismarckallee 
und Lühnstiege / Geiststraße (MB 1) besteht sehr hoher Handlungsbedarf. 
 
115  an Teilbereichen ist bereits eine Busspur vorhanden 
116  aktuell Führung im Seitenbereich

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Bei der aktuellen Verkehrsbelastung von bis zu 35.800 Kfz/24 h117 besteht 
allerdings kein Handlungsspielraum. Perspektivisch sollte die geänderte 
Bundesstraßenverkehrsführung genutzt werden, um die Weseler Straße bis 
zum Koldering zu entlasten und zugunsten des Umweltverbundes umzuge-
stalten, z.B. mit einer Bus- bzw. Umweltspur. Auch viele der weiteren 4- und 
mehrstreifigen Maßnahmenbereiche weisen hohe Verkehrsbelastungen auf; 
für diese wird ohne detaillierte Verkehrsanalysen wenig Handlungsspiel-
raum gesehen. Sind für diese Straßen Umgestaltungsmaßnahmen vorge-
sehen, sollte angestrebt werden, die Lärmminderungsbelange in den Pla-
nungen integrativ zu beachten. 
5.3.2 Aktuelle Planungen 
Im Folgenden sind die bekannten geplanten Maßnahmen im Straßenraum nach 
Maßnahmenbereichen mit einer Einstufung nach möglichem Umsetzungshori-
zont (kurzfristig bis 2029 / mittel- bis langfristig ab 2030) aufgeführt: 
● Wolbecker Straße zwischen Sternstraße und Bahnunterführung (MB 41, 
47): Neugestaltung des Straßenraums mit einseitigem Radfahrstreifen auf 
der Fahrbahn (umgesetzt 17.08.2023) 
● Hammer Straße zwischen Ludgeristraße und Josefstraße (MB 30):  
Umbauplanung, zum Einstieg in den Planungsprozess ist ein Beteiligungs-
verfahren vorgesehen (Umsetzung kurzfristig). 
● Hüfferstraße zwischen Paul-Wulf-Weg und Kardinal-von-Galen-Ring sowie 
zwischen Himmelreichallee und Hittorfstraße (MB 32, 53): Einrichtung einer 
Fahrradstraße 2.0 im Straßenzug Hüfferstraße / Gerichtsstraße (Umsetzung 
kurzfristig) 
● Kanalstraße zwischen Rjasanstraße und Coerdeplatz (MB 44): 
Umgestaltung des Straßenraums nach Kanalbau (Umsetzung kurzfristig mit 
Kanalbau ab 2025) 
● Im Zuge des INSEK werden für folgende Maßnahmenbereiche Umgestal-
tungsmaßnahmen empfohlen: Bergstraße zw. Buddenstraße und Tibus-
straße (MB 23), Hafenstraße zwischen Ludgeriplatz und Bahnunterführung 
(MB 28, 29), Königsstraße / Ludgeristraße zwischen Hötteweg und Lud-
geriplatz (MB 51), Warendorfer Straße zwischen Bahnunterführung und 
Mondstraße (MB 54) (Umsetzung mittel- bis langfristig) 
Die fortgeschriebenen und aktuell geplanten Maßnahmen im Straßenraum 
sollen möglichst einen Beitrag zur Lärmminderung leisten. Dies wird ermöglicht, 
 
117  entsprechend Eingangsdaten zur Lärmkartierung 2022

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wenn mit der Neuaufteilung von Flächen der Kfz-Verkehr weiter von der Be-
bauung abrückt, also der Abstand immissionsmindernd vergrößert wird. Eine 
weitere direkte Wirkung im Straßenraum stellt sich ein, wenn mit der Umgestal-
tung eine deutliche Verkehrsreduzierung im Straßenraum verbunden ist oder 
die Maßnahme die Geschwindigkeit dämpft und den Verkehrsfluss verbessert. 
Darüber hinaus tragen straßenräumliche Maßnahmen mit Förderung der 
Verkehrsarten des Umweltverbundes grundsätzlich durch eine Veränderung 
des Modal-Splits und einer damit verbundenen gesamtstädtischen Reduzierung 
des Kfz-Verkehrs zur Lärmminderung bei. 
5.4 Konzept zur Fahrbahnsanierung 
5.4.1 Fortschreibung der Empfehlungen des Lärmaktions-
plans 2021 
Die Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans 2017 bauten auf der 
mittelfristigen Erhaltungsplanung auf. Diese dient der Substanzsicherung und 
der Wiederherstellung des Gebrauchswertes. Der Einbau eines Belages mit 
lärmmindernder Wirkung ermöglicht darüber hinaus Synergien mit der Lärm-
minderung und dem Lärmschutz. 
Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgte ein Abgleich der Maßnah-
menbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten Maßnahmen 
zur Fahrbahnsanierung sowie bereits geplanten Maßnahmen. Auch der Lärm-
aktionsplan der 3. Runde baut auf der Erhaltungsplanung auf.  
Die bereits umgesetzten Maßnahmen (seit 2019) sind im nachfolgenden Kapitel 
dargestellt. Die aktuell vorgesehenen Maßnahmen sind im Kapitel 5.4.3 aufge-
führt. 
5.4.2 Bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten 5 Jahren 
Seit 2019 umgesetzte Fahrbahnsanierungen (ohne einzelne Flicken) in den 
aktuellen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind in der nachfol-
genden Tabelle dargestellt. 
● Tabelle 14: umgesetzte Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (seit 2019) in den 
Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung unter Verwendung von Belägen mit 
lärmmindernder Wirkung 
Maßnahmenbereich  
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme 
2 Steinfurter 
Straße 
Grevener Straße - 
Wilhelmstraße 
Instandsetzung Fahrbahn 2021  
mit AC-D 08

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Maßnahmenbereich  
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme 
6 Hammer Straße Umgehungsstraße, 
B51 - Werlandstraße 
Instandsetzung Fahrbahn 2020 von Hs 
Nr. 268 bis Duesbergweg mit AC-D 0/8  
8 Steinfurter 
Straße 
Orléans-Ring - Höhe 
Johann-Krane-Weg 
Instandsetzung Fahrbahn mit AC-D 08 
in 2021 auf 284 m umgesetzt (Hs-Nr. 
114-132)  
12 Albersloher Weg Hafenstraße - 
Albersloher Weg 9 
Instandsetzung Fahrbahn 2019  
mit AC-D 08  
14 Hansaring Schillerstraße - 
Bremer Straße 
Instandsetzung Fahrbahn mit AC-D 08 
2021 von Haus-Nr. 66 – 80  
17 Cheruskerring Kanalstraße - 
Wienburgstraße 
Instandsetzung 2021 zw. Kanalstr. und 
Wienburgstr. mit AC-D 08  
22 Hohenzollernring 
Manfred-von-
Richthofen-Straße - 
Wolbecker Straße 
Instandsetzung im Teilbereich im Zuge 
Stadtwerkearbeiten (nicht in Daten-
bank)  
25 Friesenring Grevener Straße - 
Wienburgstraße 
Instandsetzung 2021 zw. Kanalstr. und 
Wienburgstr. mit AC-D 08  
35 Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Stübbenstraße 
Instandsetzung Fahrbahn 2020 mit AC-
D 08, Schlossplatz bis Hs Nr. 8 ggü.   
37 Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 
Instandsetzung 2019 zw. Friedhofstr. 
und Patronatsstr. mit AC-D 08  
38 Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 
Instandsetzung 2019 zw. Niedersach-
senring und Stühmerweg mit AC-D 08  
 
Der entsprechend Datenbank eingebaute Fahrbahnbelag AC-D 08118 (Straßen-
deckschichttyp Asphaltbetone ≤ AC 11 nach ZTV Asphalt-StB 07/13 und 
Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 1/3) ermöglicht nach RLS-
19 eine Lärmminderung von bis zu 2,7 dB(A).119  
Eine Pegelreduzierung um 2,7 dB(A) entspricht in der Lärmwahrnehmung einer 
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmenge um etwas weniger als die Hälfte (46%). 
 
118  In die Lärmkartierung sind z.T. davon abweichende Fahrbahnbeläge berücksichtigt 
119  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Richtlinien für den 
Lärmschutz an Straßen RLS-19, S. 15, Tabelle 4a;  
bei Geschwindigkeiten ≤ 60 km/h und ausschließlich Pkw-Verkehr; für Lkw-Verkehr 
wird bei dieser Geschwindigkeitsklasse eine Minderung von 1,9 dB(A) angegeben

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70 
5.4.3 Geplante Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren 
Nach aktuellem Planungsstand (1-3 jähriges Bauprogramm) sind für folgende 
Straßenabschnitte mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten Fahrbahn-
sanierungen geplant. 
● Tabelle 15: geplante Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (1-3-jähriges 
Bauprogramm in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 
Maßnahmenbereich  
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme 
10 Grevener Straße Fresnostraße - 
Friesenring 
 Instandsetzung zw. Dorpatweg und Hs. 
Nr. 105 (2-jähriges Bauprogramm) 
14 Hansaring Schillerstraße - 
Bremer Straße 
 Instandsetzung zw. Albersloher Weg 
und Soester Str.  (2-jähriges Baupro-
gramm) 
16 Wolbecker 
Straße 
Kanal DEK - 
Hohenzollernring 
 Instandsetzung zw. Hohenzollernring u. 
Andreas-Hofer-Str. (2-jähriges Baupro-
gramm) 
20 Hammer Straße Friedrich-Ebert-
Straße - Geiststr. 
 Instandsetzung zw. Geiststr. u. 
Wörthstr. (1-jähriges Bauprogramm) 
31 Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 
 Instandsetzung zw. Goebenstr. u. 
Antoniusstr. (1-jähriges Bauprogramm) 
33 
Theißingstraße / 
Frie-Vendt-
Straße 
Hafenstraße - 
Annenstraße 
 Instandsetzung zw. Zoombroockstr. u. 
Leostr. (3-jähriges Bauprogramm) 
35 Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Stübbenstraße 
 Instandsetzung zw. Steinfurter Str. u. 
Einsteinstr. (1-jähriges Bauprogramm) 
36 Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße - 
Alfred-Krupp-Weg 
 Instandsetzung zw. Blücherstr. u. 
Annenstr. (3-jähriges Bauprogramm) 
37 Westfalenstraße Marktallee - 
Hummelbrink 
 Instandsetzung Höhe Kreuzung 
Marktallee (1-jähriges Bauprogramm) 
38 Gartenstraße Niedersachsenring 
- Bohlweg 
 Instandsetzung zw. Hörsterplatz u. 
Stühmerweg (3-jähriges Bauprogramm) 
44 Kanalstraße Rjasanstraße - 
Coerdeplatz 
 Kanalbau ab 2025 
49 Am Stadtgraben Adenauerallee - 
Mühlenstraße 
 Instandsetzung zw. Aegidiistr. u. 
Mühlenstr. (2-jähriges Bauprogramm) 
 
Zu den geplanten Fahrbahnsanierungsmaßnahmen liegen keine Informationen 
zur beabsichtigten Oberfläche vor. Wie bei den umgesetzten Maßnahmen wird 
der Einbau eines AC-D 08 (Straßendeckschichttyp Asphaltbetone ≤ AC 11 nach 
ZTV Asphalt-StB 07/13 und Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 
1/3) empfohlen, um eine wahrnehmbare Lärmminderung zu erreichen.

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5.5 Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz 
Zur Minderung der Betroffenheiten in den Gebäuden wurde im Rahmen des 
Lärmaktionsplans 2017 ein Konzept für ein gesamtstädtisches Programm 
„Passiver Schallschutz“ erstellt, das 2021 mit dem Lärmaktionsplan 3. Runde 
fortgeschrieben wurde. Mit dem aktuellen Lärmaktionsplan erfolgt eine erneute 
Fortschreibung. 
2020 wurde das Programm erstmalig aufgelegt. Auf der Seite des Amtes für 
Grünfläche, Umwelt und Nachhaltigkeit120 wird darüber informiert, welche 
Straßenabschnitte aktuell anspruchsberechtigt sind, weiterhin werden Förder-
richtlinie und Antragsformulare zur Verfügung gestellt.  
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Förderung von Passiven Schall-
schutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität, für die keine 
aktiven Maßnahmen umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre 
keine konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind.  
Die auf Basis des Lärmaktionsplans Runde 4 anspruchsberechtigten Straßen-
abschnitte sind im integrierten Gesamtkonzept aufgelistet. 
5.6 Lärmschutz entlang der übergeordneten Straßen 
Wie in Kapitel 2.2.4 dargestellt treten auch entlang der Bundesautobahnen A1 
und A43 hohe Lärmbelastungen auf, die Betroffenendichte ist aber geringer als 
entlang der innerstädtischen Straßen. 
Seit 1978 ermöglicht die sogenannte Lärmsanierung bei bestehenden Bundes-
fernstraßen in der Baulast des Bundes, die nicht neu gebaut oder wesentlich 
geändert werden, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsanierung wird 
als freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher 
Regelungen durchgeführt. Grundlage sind die Richtlinien für den Verkehrslärm-
schutz an Bundesfernstraßen (VLärmSchR).  
In der Karte 10 sind für die Bundesautobahnen A1 und A43 die bewohnten 
Gebäude mit Überschreitungen der Auslösewerte für die Lärmsanierung 
entsprechend den Berechnungen nach Umgebungslärmrichtlinie dargestellt.  
Die Lärmsanierung nach den VLärmSchR ist aber auch nur dann möglich, wenn 
die Bundesfernstraßen nicht neu gebaut oder wesentlich geändert sind bzw. 
nicht eine entsprechende Maßnahme geplant ist. 
 
120  https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/passiver-
schallschutz

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Die A1 wurde in den letzten 20 Jahren sukzessive ausgebaut bzw. der Ausbau 
nördlich des Kreuzes Münster Nord ist für die nächsten Jahre geplant. Im 
Rahmen der Ausbaumaßnahmen wurden bzw. werden Schallschutzmaßnah-
men nach 16. BImSchV umgesetzt, u.a. Schallschutzwände und eine lärmmin-
dernde Fahrbahnoberfläche. Die Möglichkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen 
besteht nicht.  
Für die A43, das Kreuz Münster-Süd und die autobahnähnlich ausgebaute B 51 
östlich des Kreuzes wurden weder Ausbaumaßnahmen durchgeführt noch sind 
solche geplant. Für diese Bereiche besteht die Möglichkeit der Lärmsanierung 
nach den VLärmSchR, wenn deren Auslösewerte überschritten sind. Zur 
Feststellung der Überschreitungen sind Lärmberechnungen nach der RLS-19 
erforderlich, die erfolgten Auswertungen der Berechnungen nach Umgebungs-
lärmrichtlinie geben nur Anhaltspunkte möglicher Überschreitungen (siehe 
Karte 10 und nachfolgende Ausschnittsdarstellung. 
● Abbildung 11: Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung an A43 / 
Kreuz Münster-Süd / B 51 östl. des Kreuzes nach Lärmkartierung 4. Runde  
  
Auch für die Lärmsanierung gilt, dass vorrangig aktive Lärmschutzmaßnahmen 
umzusetzen sind. Aktive Lärmschutzmaßnahmen vermindern die Emissionen 
an der Quelle bzw. auf dem Ausbreitungsweg. Dies „sind z.B. 
● Lärmschutzwände 
● Lärmschutzwälle 
● Lärmmindernde Fahrbahnbeläge 
Mit passiven Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an lärmbe-
troffenen Gebäuden gemeint. Dazu zählen z. B. Lärmschutzfenster, Lüfter, 
Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden. Passive Lärmschutzmaßnahmen 
werden dann vorgesehen, wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausrei-
chen, nicht möglich sind bzw. ihre Kosten außer Verhältnis zum angestrebten 
Schutzzweck stehen. Im Fall der Lärmsanierung erstattet der Bund lärmbe-

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April 2024 
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troffenen Eigentümern allerdings nur 75 % der notwendigen Aufwendungen für 
passive Lärmschutzmaßnahmen.“121 
Aktive Maßnahmen wären insbesondere für die Waldwegsiedlung anzustreben, 
da hier zusammenhängende Siedlungsbereiche von den Lärmbelastungen 
betroffen sind. 
Grundsätzlich werden Maßnahmen bzw. die Erstattung von Aufwänden der 
Lärmsanierung auf Antrag der Eigentümer der betroffenen Gebäude gewährt. 
Bei aktiven Maßnahmen, die mehrere Eigentümer betreffen, kann ein gemein-
samer Antrag auf Lärmsanierung hilfreich sein. 
 
121  ebenda

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74 
 Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 
6.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans  
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen 
● die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
● aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbe-
lägen mit lärmmindernder Wirkung und 
● aktuelle straßenräumliche Maßnahmen 
mit einem voraussichtlichem Umsetzungshorizont bis etwa 2029. Darüber 
hinaus sind tabellarisch auch seit 2019 umgesetzte Maßnahmen dargestellt, 
insbesondere Maßnahmen der Fahrbahnsanierung.  
Legende zur nachfolgenden Tabelle 
 
P: bereits geplant bis ca. 2029 (Stand 2024) 
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
 
U: seit 2019 umgesetzte Maßnahmen T30, Fahrbahnsanierung und straßenräumliche 
Maßnahmen 
: die umgesetzte / geplante Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung: bei Fahrbahnsanierungen siehe auch Tabelle 14 und 15 
 
● Tabelle 16: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 
Straße 
Abschnitt / Bereich von 
- bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag mit 
lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße - 
Wilhelmstraße 2 1 294 -- E -- 
Bahnhofstraße Berliner Platz -  
Hafenstraße 5 1 302 E -- -- 
Hammer Straße Umgehungsstraße, B51 
- Werlandstraße 6 1 373   U 
Steinfurter Straße Orléans-Ring - Höhe 
Johann-Krane-Weg 8 1 582   U

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Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
75 
Straße 
Abschnitt / Bereich von 
- bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag mit 
lärmmindernder Wirkung 
Grevener Straße Fresnostraße -  
Friesenring 10 1 1.255 -- -- P 
Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 12 1 147   U 
Hansaring Schillerstraße -  
Bremer Straße 14 2 645 -- -- U/P 
Wolbecker Straße Kanal DEK -  
Hohenzollernring 16 2 649 -- -- P 
Cheruskerring Kanalstraße - Wien-
burgstraße 17 2 665   U 
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 19 2 316 E -- -- 
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße - 
Geiststraße 20 2 380 -- -- P 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Leostraße -  
Theißingstraße 21 2 268 E -- -- 
Hohenzollernring 
Manfred-von-
Richthofen-Straße - 
Wolbecker Straße 
22 2 413   U 
Universitätsstraße Am Stadtgraben - 
Krummer Timpen 24 2 121  P122  
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
 Josefstraße 30 3 208 -- P -- 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 31 3 910 -- -- P 
Hüfferstraße Paul-Wulf-Weg – Kar-
dinal-von-Galen-Ring 32 3 170 P P -- 
Theißingstraße / Frie-
Vendt-Straße 
Hafenstraße -  
Annenstraße 33 3 366 -- -- U/P 
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Stübbenstraße 35 3 300 E -- P 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße -  
Alfred-Krupp-Weg 36 3 541 -- -- P 
 
122  Stand Februar 2024 ist die Maßnahme in Bau

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April 2024 
76 
Straße 
Abschnitt / Bereich von 
- bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag mit 
lärmmindernder Wirkung 
Westfalenstraße Marktallee -  
Hummelbrink 37 3 486 -- -- U/P 
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 38 3 737 -- -- U/P 
Wolbecker Straße Sternstraße -  
Sauerländer Weg 41 3 183 -- U -- 
Kanalstraße Rjasanstraße -  
Coerdeplatz 44 3 390 E P P 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 45 3 125 E -- -- 
Wolbecker Straße Sauerländer Weg - 
Bahnunterführung 47 3 135 -- U -- 
Am Steintor Hofstraße -  
Hiltruper Straße 48 3 135 U P -- 
Am Stadtgraben Adenauerallee - 
Mühlenstraße 49 3 156 -- -- P 
Hüfferstraße Himmelreichallee - 
Hittorfstraße 53 3 215 P P -- 
● Karte 14: Integriertes Gesamtkonzept – Kurzfristmaßnahmen 
- siehe Kartenanhang - 
Mit den empfohlenen Kurzfristmaßnahmen können bereits in vielen Maßnah-
menbereichen und z.T. auch für angrenzende Bereiche Lärmminderungseffekte 
erreicht werden. Darüber hinaus wurden seit 2019 Maßnahmen mit Lärmminde-
rungswirkungen realisiert, mit einem Umsetzungshorizont bis 2029 sind weitere 
in Planung. 
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die seit 2019 keine aktiven Maß-
nahmen umgesetzt wurden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkre-
ten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind oder entwickelt werden

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April 2024 
77 
konnten123, sollen in eine 1. Stufe des Programms zum passiven Schall-
schutz aufgenommen bzw. in diesem fortgeschrieben werden. 
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans Runde 4: 
● die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (Maßnahmenbereich 1) 
● der York-Ring, Grevener Straße - Steinfurter Straße (Maßnahmenbereich 3) 
● die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (Maßnahmenbereich 4) 
● die Hammer Straße, Düesbergweg – Werlandstraße (Teilbereich des 
Maßnahmenbereich 6) 
● die Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße  
(Maßnahmenbereich 7) 
● die Steinfurter Straße, Orléans-Ring - Höhe Johann-Krane-Weg (Haus Nr. 
150) ohne Abschnitt zw. Haus-Nr. 114 und Haus-Nr. 132 (Teilbereich des 
Maßnahmenbereichs 8)  
● die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51  
(Maßnahmenbereich 9) 
● die Grevener Straße, Fresnostraße – Friesenring ohne Abschnitt zw. 
Dorpatweg und Hs. Nr. 105124 (Teilbereich des Maßnahmenbereichs 10) 
● die Rothenburg, Aegidiistraße – Königsstraße (Maßnahmenbereich 11) 
● die Weseler Straße, Sentmaringer Weg – Weseler Straße 249 (Maßnah-
menbereich 13) 
Neben den Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans wird empfohlen folgen-
de Maßnahmenempfehlungen in Straßenabschnitten, die in der 4. Runde kein 
Maßnahmenbereich sind, fortzuschreiben125: 
● Tempo 30 in der Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße 
● Tempo 30 in der Scharnhorststraße, Richard-Schirmann-Weg bis Weseler 
Straße 
 
123  eingeschlossen sind auch Straßen, für die ausschließlich in kleinen Teilbereichen 
Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen oder Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen ohne 
den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen umgesetzt wurden oder 
vorgesehen sind 
124  Fahrbahnerneuerung geplant (2-jähriges Bauprogramm) 
125  für diese im Lärmaktionsplan 3. Runde empfohlenen Tempo 30 – Anordnungen 
liegen die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung vor – siehe 
auch Kapitel 5.2.1; diese gelten weiterhin

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78 
6.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 
6.2.1 Maßnahmenwirkungen 
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverste-
tigung 
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h können in 
Abhängigkeit vom Lkw-Anteil Reduzierungen des Mittelungspegels bis zu 
2,7 dB(A) erreicht werden. Dies entspricht in der Lärmwahrnehmung einer 
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmengen um fast die Hälfte 46%.  
In der Straße Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße, für die im 
Lärmaktionsplan 3. Runde eine Tempo 30 – Anordnung empfohlen wurde, 
wurde Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen zwischenzeitlich umgesetzt. 
Dadurch werden rund 59 Einwohner um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet. 
In den nächsten Jahren ist eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Hüfferstra-
ße im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße geplant. Durch die vorgesehe-
ne Geschwindigkeitsreduzierung können rund 166 Einwohner126 um durch-
schnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden. 
Mit der Fortschreibung der Maßnahmenempfehlungen aus dem Lärmaktions-
plan 3. Runde in 5 Maßnahmenbereichen und ergänzenden Maßnahmenemp-
fehlungen in 4 neuen Maßnahmenbereichen können in den Maßnahmenberei-
chen mit entsprechenden Prüfempfehlungen etwa 1.932 Einwohner um durch-
schnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden. 
Insgesamt können mit der bereits umgesetzten sowie den fortgeschriebenen 
und empfohlenen weiteren Maßnahmen (Prüfempfehlungen) zur Geschwindig-
keitsreduzierung (Tempo 30) in den Maßnahmenbereichen 2.248 Einwohner 
entlastet werden.  
 
126  Die Schätzung der Anzahl der entlasteten Einwohner in der Wirkungsanalyse ist 
nicht mit den Ergebnissen der Lärmkartierung nach VBEB (Vorläufigen Berech-
nungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) ver-
gleichbar, da bei der Wirkungsanalyse alle Bewohner eines Gebäudes, an dem die 
Maximalpegel LDEN > 65 oder LNight > 55 dB(A) überschreiten, berücksichtigt werden.

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79 
Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm-
mindernder Wirkung 
Auf Basis der Erfahrungen mit Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen sowie 
der Angaben in der aktuellen RLS-19127 werden für die in Münster zum Einsatz 
kommenden Fahrbahnbeläge mit lärmmindernden Wirkungen DStrO-Werte von - 
2,7 dB(A) (bei Asphaltbeton ≤ AC 11) berücksichtigt. Dies entspricht in der 
Lärmwahrnehmung einer Reduzierung der Kfz-Verkehrsmengen um fast die 
Hälfte (46%). In Tabelle 21 wird darüber hinaus ein DStro-Wert von - 2,0 dB(A) 
angenommen, wenn die konkret zum Einsatz kommenden Beläge noch nicht 
feststehen. Nach Information des Tiefbauamtes der Stadt Münster sind alle 
Beläge, die eingebracht werden, lärmmindernd. 
Mit den seit der letzten Lärmkartierung umgesetzten Fahrbahnsanierungen mit 
Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen wurden 1.280 Einwohner entlastet.  
Die bereits geplanten Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 4.773 weitere Ein-
wohner um 2,0 - 2,7 dB(A)128. 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Straßenumbaumaßnahmen wirken sich unmittelbar lärmmindernd aus, wenn 
sie eine Vergrößerung des Abstandes der Emissionsquelle Verkehr zur Bebau-
ung ermöglichen. Maßnahmen zur Abstandsvergrößerung sind z.B. die Redu-
zierung von Fahrstreifen, die Reduzierung von Fahrbahnbreiten und die daraus 
resultierende Erweiterung von Seitenräumen.  
Die Wolbecker Straße wurde in den Maßnahmenbereichen Sternstraße bis 
Sauerländer Weg und Sauerländer Weg bis Bahnunterführung umgebaut. Die 
Lärmbelastung der 435 Anwohner kann mit den umgesetzten Maßnahmen um 
etwa 1 dB(A) reduziert werden. Dies entspricht in der Lärmwahrnehmung einer 
Reduzierung der Verkehrsmengen um ca. 20%. 
In der Universitätsstraße zwischen Am Stadtgraben und Krummer Timpen 
erfolgt derzeit (Stand Februar 2024) die Wiederherstellung der Fahrbahnober-
flächen mit Radverkehrsanlagen nach Baumaßnahme und Kanalerneuerung. 
Auch mit dieser Maßnahme kann die Lärmbelastung um etwa 1 dB(A) reduziert 
werden. Hiervon profitieren 92 Anwohner. 
 
127  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Köln (2019): Richtli-
nien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-19, Ausgabe 2019; 
128  die geplanten Fahrbahnsanierungen erstrecken sich in der Regel nicht über die 
gesamten Maßnahmenbereiche; der Anteil der entlasteten Einwohner ist entspre-
chend abgeschätzt

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80 
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder Umorganisation in der 
Hüffer Straße als Fahrradstraße, sowie Hammer Straße, Kanalstraße und Am 
Steintor sind mögliche Entlastungswirkungen von den konkreten Maßnahmen 
und deren Einfluss auf den Abstand zwischen Gebäude und Kfz-Verkehr sowie 
u.a. das Geschwindigkeitsverhalten abhängig. Für die berücksichtigten Maß-
nahmen wird von einer lärmmindernden Wirkung bis etwa 1 dB(A) ausgegan-
gen, von denen 1.037 Einwohner profitieren. 
Mit der ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße 
können etwa 420 Einwohner entlastet werden. Die akustische Entlastungswir-
kung liegt zwischen 1 und 2 dB(A). 
Insgesamt können mit der bereits umgesetzten sowie den fortgeschriebenen 
und empfohlenen weiteren straßenräumlichen Maßnahmen (Prüfempfehlungen) 
in den Maßnahmenbereichen 1.984 Einwohner entlastet werden. 
Passive Schallschutzmaßnahmen 
Mit passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt ein Schutz der Bevölkerung 
innerhalb der Gebäude. Eine berechnungsrelevante lärmmindernde Wirkung 
wird nicht erreicht, da die Berechnungen für Immissionspunkte an der Außen-
hülle der Gebäude erfolgen. Mit der empfohlenen Förderung passiver Schall-
schutzmaßnahmen für Maßnahmenbereiche der 1. Priorität könnten bei 
100%iger Umsetzung 5.291 Einwohner innerhalb der Gebäude besser ge-
schützt werden.  
Zusammenfassung 
In der nachfolgenden Tabelle sind für alle Maßnahmenbereiche mit akustisch 
wirksamen Maßnahmen (Kurzfristmaßnahmen entsprechend Tabelle 12), die 
entweder seit 2019 bereits umgesetzt wurden129, bereits geplant sind oder im 
Zuge der Lärmaktionsplanung empfohlen werden, die Lärmminderungswirkun-
gen dargestellt. 
In der Summe werden durch bereits umgesetzte sowie durch geplante oder 
empfohlene aktive Maßnahmen etwa 11.192 Einwohner in lärmbelasteten 
Gebäuden (> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfrist-
maßnahmen entlastet130.  
 
129  also nicht in der Lärmkartierung 2022 enthalten sind. Teilweise sind die Eingangsda-
ten älter als 2022 
130  Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht 
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten

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81 
Weitere ca. 5.300 Einwohner können innerhalb der Gebäude besser geschützt 
werden, wenn bei Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen für Maßnah-
menbereiche 1. Priorität ohne mögliche aktive Maßnahmen diese zu 100% in 
Anspruch genommen werden.  
In den Maßnahmenbereichen, in denen aktuell Maßnahmen geplant oder im 
Lärmaktionsplan empfohlen (ohne umgesetzte Maßnahmen) sind, leben 9.385 
Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden. 
● Tabelle 17: Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung und Entlastungswirkungen 
(entlastete Einwohner, Lärmminderung), nach Prioritäten  
Straße 
Abschnitt / Bereich  
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Entlastungswirkung 
in dB(A) nach Art der 
Maßnahme 
Einwohner in belasteten  
Wohngebäuden 
Fortschreibung der  
Tempo 30 - Konzeption 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße - 
Wilhelmstraße 2 1 294  ≤1 2,7 420 
Bahnhofstraße Berliner Platz -  
Hafenstraße 5 1 302 2,5   414 
Hammer Straße Umgehungsstraße, B51 
- Werlandstraße 6 1 373   2,7 150
131 
Steinfurter Straße Orléans-Ring - Höhe 
Johann-Krane-Weg 8 1 582   2,7 182
132 
Grevener Straße Fresnostraße -  
Friesenring 10 1 1.255   2 1.248 
Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 12 1 147   2,7 103 
Hansaring Schillerstraße -  
Bremer Straße 14 2 645   2,7 920 
Wolbecker Straße Kanal DEK -  
Hohenzollernring 16 2 649   2 746 
 
Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt wer-
den, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen. 
131  Von der Fahrbahninstandsetzung zwischen Hausnummer 268 und Duesbergweg 
profitieren 150 von 308 Anwohner 
132  Von der Fahrbahninstandsetzung zwischen Hausnummer 114 und 132 profitieren 
183 von 493 Anwohner

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Straße 
Abschnitt / Bereich  
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Entlastungswirkung 
in dB(A) nach Art der 
Maßnahme 
Einwohner in belasteten  
Wohngebäuden 
Fortschreibung der  
Tempo 30 - Konzeption 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Cheruskerring Kanalstraße - Wien-
burgstraße 17 2 665   2,7 652 
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 19 2 316 2,5   448 
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße - 
Geiststraße 20 2 380   2 393 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Leostraße -  
Theißingstraße 21 2 268 2,5   310 
Hohenzollernring 
Manfred-von-
Richthofen-Straße - 
Wolbecker Straße 
22 2 413   2 193
133 
Universitätsstraße Am Stadtgraben - 
Krummer Timpen 24 2 121  ≤1   
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
 Josefstraße 30 3 208  ≤1  263 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 31 3 910   2,7 1.084 
Hüfferstraße Paul-Wulf-Weg – Kar-
dinal-von-Galen-Ring 32 3 170 2,5 ≤1  166 
Theißingstraße / Frie-
Vendt-Straße 
Hafenstraße -  
Annenstraße 33 3 366   2,7 399 
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Stübbenstraße 35 3 300 2,5  2,7 202 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße -  
Alfred-Krupp-Weg 36 3 541   2,7 605 
Westfalenstraße Marktallee -  
Hummelbrink 37 3 486   2,7 405 
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 38 3 737   2,7 617 
Wolbecker Straße Sternstraße -  
Sauerländer Weg 41 3 183  ≤1  265 
 
133  Von der Fahrbahninstandsetzung zwischen Manfred-von-Richthofen-Straße und 
Sophinstraße profitieren 193 von 428 Anwohner

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Straße 
Abschnitt / Bereich  
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Entlastungswirkung 
in dB(A) nach Art der 
Maßnahme 
Einwohner in belasteten  
Wohngebäuden 
Fortschreibung der  
Tempo 30 - Konzeption 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Kanalstraße Rjasanstraße -  
Coerdeplatz 44 3 390 2,5 ≤1 2 458 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 45 3 125 2,5   100 
Wolbecker Straße Sauerländer Weg - 
Bahnunterführung 47 3 135  ≤1  170 
Am Steintor Hofstraße -  
Hiltruper Straße 48 3 135 2,5 ≤1  59 
Am Stadtgraben Adenauerallee - 
Mühlenstraße 49 3 156   2 37 
Hüfferstraße Himmelreichallee - 
Hittorfstraße 53 3 215 2,5 ≤1  91 
 
6.2.2 Kosten der Maßnahmen 
Für die dargestellten Kurzfristmaßnahmen zur Lärmminderung (vgl. Kapitel 6.1) 
erfolgt eine überschlägige Kostenschätzung (ohne Personalkosten) auf Basis 
von Standardwerten aus der Literatur.  
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen 
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen/ Maßnahmen anderer 
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder 
aus anderen Programmen finanziert werden. 
Durch die hohen Synergiewirkungen der Lärmminderung mit anderen Planun-
gen können bei Nutzung dieser Synergien die Kosten der Lärmminderung 
vergleichsweise gering gehalten werden. Im Rahmen der überschlägigen 
Kostenermittlung werden nur die (Prüf-)Empfehlungen des Lärmaktionsplans 
der 4. Runde berücksichtigt. 
Hohe Kosten sind in der Regel mit baulichen Maßnahmen im Straßenraum und 
der Grundsanierung von schadhaften Fahrbahnen verbunden. Diese kostenin-
tensiven Maßnahmen sind überwiegend bereits finanziert bzw. in der Investiti-
onsplanung enthalten.

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84 
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit Beschilderungen und/oder 
Markierungen umgesetzt werden können, sind mit eher geringen Kosten 
verbunden.  
In der nachfolgenden Aufstellung berücksichtigt sind folgende: 
● Beschilderung der Tempo 30-Anordnungen bei Umsetzung des ergänzten 
Geschwindigkeitskonzeptes mit 250 € je Schild (inkl. Zusatz „Lärmschutz“ 
und Montage). 
● Anpassung der LSA-Schaltungen (Koordinierung, Räumzeiten) bei Tempo 
30-Anordnungen mit 9.000 € je Lichtsignalanlage;  
dieser Wert wird pauschal angesetzt; in Abhängigkeit der Komplexität der 
Lichtsignalanlagen kann er deutlich unterschiedlich ausfallen;  
bei einer konkreten Kostenermittlung sind darüber hinaus auch die laufen-
den Optimierungen der LSA-Anlagen zu berücksichtigen, die ggf. mit einer 
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit koordiniert werden 
können. 
Weitere Kosten für unterstützende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzie-
rung (Geschwindigkeitsdisplays und / oder Geschwindigkeitskontrollen) sind 
nicht berücksichtigt.  
Für die fortgeschriebene empfohlene straßenräumliche Maßnahme in der 
Steinfurter Straße werden im Kostenansatz überwiegend Ummarkierungsarbei-
ten berücksichtigt. Bei Konkretisierung der Planung sind Kostenberechnungen 
durchzuführen. 
Zu Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt enthält der Lärm-
aktionsplan der 4. Runde ausschließlich bereits bestehende Planungen. Für 
diese erfolgt keine Kostenberechnung. 
● Tabelle 18: Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen 
Maßnahme Berechnungs-
grundlage Einheitspreis Kosten (ca.) 
Ergänzung Tempo 30 - 
Konzeption 
ca. 23 Schilder 
Anpassung von ca. 
2 LSA 
250 €/Schild 
 
9.000 €/LSA 
ca. 23.750,- € 
Neuorganisation 
Steinfurter Straße 
zwischen Wilhelmstraße 
und Grevener Straße 
Ummarkierung des 
rechten Fahrstreifens 
auf 200m,  
Demarkierung  
von 6 Pfeilzeichen 
Aufbringen 2-3  
Piktogramme Bus  
18 €/m 
Ummarkierung 
 
600 €/Zeichen 
 
240 €/Zeichen  
ca. 7.680,- € 
Kosten gesamt  ca. 30.280,- €

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Hinzu kommen Kosten für die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in 
den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen zur Lärm-
minderung. Dies betrifft in der Summe 330 anspruchsberechtigte Gebäude in 
den 9 Maßnahmenbereichen mit etwa 5.291 schutzwürdigen Fenstern134. Für 
diese ergeben sich (Berücksichtigung einer Erstattung von 75% der erforderli-
chen Maßnahmenkosten und einer Umsetzungsquote von 25%135) folgende 
Kostenansätze: 
● Tabelle 19: Kostenschätzung Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen in 
Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen (auf 100 € gerundet)  
Fensterkosten136 Lüfterkosten137 Gesamtkosten 
1,35 Mio. € 0,45 Mio. € 1,80 Mio. € 
 
Die durch die Lärmaktionsplanung entstehenden Kosten können zum einen 
anhand der Wirksamkeit der Kosten bewertet werden (Kosten-Wirksamkeits-
Analyse), zum anderen kann über eine Kosten-Nutzen-Analyse der monetäre 
Nutzen der Maßnahmen der Lärmaktionsplanung herausgearbeitet werden. 
  
 
134  Näherungsrechnung: 1 Fenster pro EW 
135  Die Umsetzungsquote stellt einen durchschnittlichen Wert aus verschiedenen 
Lärmsanierungsprogrammen in Deutschland dar. Dabei wird berücksichtigt, dass 
nicht jedes Gebäude förderfähig ist, die Eigentümer keinen Antrag auf Förderung 
stellen oder bereits ausreichende Schallschutzfenster vorhanden sind. Vgl. Kapitel 
5.5 LAP 3. Runde 
136  Lärmschutzfenster kosten im Schnitt 680,- €/m² Stand: 2021. Vgl. Bundesministeri-
um für Digitales und Verkehr (BMDV) (2023): Statistik des Lärmschutzes an Bun-
desfernstraßen 2020 – 2021, Bonn. S. 23. 
 Näherungsrechnung: Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass ein 
Fenster 2m² groß ist. Bei 5291 Fenstern mit 680,-€/m² Ergeben sich Kosten von 7,2 
Mio. € von denen aufgrund einer Umsetzungsquote von 25% und Erstattung von 
75% 1,35 Mio. € übrigbleiben. 
137  913€ pro Lüfter, Stand: 2021. Vgl. Bundesministerium für Digitales und Verkehr 
(BMDV) (2023): Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2020 – 2021, 
Bonn. S. 33; bei einem Lüfter pro Schlafzimmer (Anzahl Einwohner/2)

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6.2.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse 
Die Kosten-Wirksamkeits-Analyse zeigt auf, mit welchen finanziellen Mitteln 
welche Entlastungseffekte erreicht werden können. 
● Tabelle 20: Kosten und Entlastungseffekte der kurzfristigen Maßnahmen 
Maßnahme Einwohner in  
Gebäuden  
LDEN > 65 dB(A)   
LNight > 55 dB(A) 
Entlas-
tung 
 in dB(A) 
Kosten der 
Maßnahme  
in € 
Kosten 
pro EW 
und dB 
Fortschreibung Tempo 30-
Konzeption 
1.932 2,5 dB(A) 22.600 € 4,70 € 
Neuorganisation  
Steinfurter Straße zwischen 
Neutor und Grevener Straße 
420 1,5 dB(A) 7.680 € 12,20 € 
Durchschnittliche Kosten zur Entlastung eines Einwohners um 1 dB(A) 6 € 
 
Für die Kosten zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen können keine 
entsprechenden Wirkungsanalysen erstellt werden. 
6.2.4 Kosten-Nutzen-Analyse 
Die Kosten-Nutzen-Analyse stellt den Kosten der Lärmaktionsplanung den 
möglichen monetären Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen durch die zu 
erwartenden Lärmminderungseffekte gegenüber. Der monetäre Nutzen besteht 
aus der Reduzierung der externen Kosten der Lärmbelastung. 
Externe Kosten des Lärms 
Lärmbelastungen führen zu vielfältigen negativen Effekten mit hohen externen 
Kosten. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Verkehrslärms resultieren insbe-
sondere aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus sind 
auch Immobilienwertverluste zur monetären Bewertung der Lärmbelastungen in 
verschiedenen Untersuchungen von Bedeutung.138 
Gesundheitskosten 
Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm zählen u.a. Herz-
Kreislauf-Erkrankungen und psychische Beeinträchtigungen (Stressreaktionen, 
Schlafstörungen). Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen zu Behand-
lungskosten und Produktionsausfall. Studien über die gesamtwirtschaftlichen 
 
138  z.B. Schmedding / Schaffer in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre Bewertung 
von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147

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87 
Kosten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und den lärmbedingten Anteilen139 
zeigen die durch Verkehrslärm bedingten Gesundheitskosten auf. In einer 
Auswertung nach Schmedding / Schaffer140 wird z.B. von jährlichen, dem 
Straßenverkehrslärm zuzurechnenden Kosten in Höhe von 130 € pro Person, 
die Lärmbelastungen über 65 dB(A) ausgesetzt sind, ausgegangen. 
Miet- und Immobilienwertverluste 
Neben den Kosten für Gesundheitsschäden, die volkswirtschaftlich relevant 
sind, sind insbesondere verminderte Einnahmen durch Mietzahlungen und 
Immobilienverkäufe feststellbar. Studien zu verminderten Mieteinnahmen 
zeigen im Mittel einen Wert von 0,9% Mietverlust pro dB(A) ab 50 dB(A) auf141. 
Kosten-Nutzen-Betrachtung 
Die vorangehenden Darstellungen zu den Lärmkosten im Gesundheits- und 
Immobilienbereich haben deutlich gemacht, dass eine umfassende Bewertung 
der externen Kosten des Lärms und damit verbunden des monetären Nutzens 
bei Minderung der Lärmbelastungen immer gewisse Unsicherheiten beinhaltet. 
Neben der Problematik der Bandbreiten der dargestellten Bewertungen können 
bestimmte Nutzenkategorien nicht ausreichend monetär berücksichtigt werden, 
andere Nutzen der Lärmminderung, z.B. im Bereich der Immobilien, haben ggf. 
umfassende Auswirkungen auf den betroffenen Markt, die im Rahmen der 
Lärmminderungsplanung nicht abschließend abgebildet werden können. 
Eine zusammenfassende Beurteilung der Lärmkosten und des durch Lärmmin-
derung erreichbaren Nutzens kann auf der Grundlage eines von einer Arbeits-
gruppe der EG-Kommission empfohlenen Wertes zur monetären Bewertung 
des Straßenverkehrslärms erfolgen. Ein Expertengremium, das sich mit Ge-
sundheit und sozioökonomischen Aspekten von Lärm beschäftigt, legte im 
Dezember 2003 den Entwurf einer entsprechenden Empfehlung vor142.  
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden 
Papier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die 
Bewertung der Minderung von Straßenlärm empfohlen.  
 
 
139  vgl. u.a. Weinberger, M., Thomassen, G., Willeke, R.: Kosten des Lärms in der 
Bundesrepublik Deutschland, Umweltbundesamt Berichte 9/91, Berlin 1991 und 
INFRAS, IWW: external Costs of Transport, März 2000 
140  Schmedding / Schaffer, a.a.O. 
141  vgl. zusammenfassend in: Schmid, Stephan A., Externe Kosten des Verkehrs: 
Grenz- und Gesamtkosten durch Luftschadstoffe und Lärm in Deutschland, Stuttgart 
2005 
142  Valuation of noise, Position Paper of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003

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Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft zur Verringerung von Lärmbe-
lästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist eine von mehreren mögli-
chen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver Ansatz orientiert er sich 
an den individuellen Präferenzen der Menschen und stellt dar, welchen Preis 
die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen bestimmten Zustand zu 
gewährleisten (z. B. nächtliche Ruhe).143 
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist dieser Wert anwendbar für 
einen Schwellenwert zwischen 45 und 55 dB(A)144. 
● Tabelle 21: Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen 
Maßnahme Haushalte 
(abgeleitet)145 
Minderungs-
potential 
Nutzwert 
(gerundet) 
Ergänzung Tempo 30 966 2,5 dB(A) 60.400€/a 
Neuorganisation Steinfurter 
Straße zwischen Neutor und 
Grevener Straße 
210 1,5 dB(A) 7.900 €/a 
Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen gesamt 68.300 €/a 
 
Den einmaligen Investitionen von ca. 30.280,- € für die Umsetzung von kurzfris-
tigen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms steht ein volkswirtschaftlicher 
Nutzwert von 68.300 € jährlich gegenüber. 
Für die Kosten zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen können keine 
entsprechenden Nutzwertanalysen erstellt werden. 
 
 
143  vgl. auch Schmedding / Schaffer, a.a.O. 
144  vgl. auch Umweltbundesamt: Praktische Anwendung der Methodenkonvention: 
Möglichkeiten der Berücksichtigung externer Umweltkosten bei Wirtschaftlichkeits-
rechnungen von öffentlichen Investitionen, Forschungsprojekt im Auftrag des Um-
weltbundesamtes, FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 203 14 127, April 2007 
145  Die Ableitung der Haushaltsanzahl erfolgt über die Anzahl der Einwohner/ 2.

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 Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 
7.1 Umgesetzte und bereits geplante Maßnahmen 
Umgesetzte und bereits geplante Maßnahmen enthält der Lärmaktionsplan 
Teil B des Eisenbahnbundesamtes 2018146 sowie weiterführend das Gesamt-
konzept der Lärmsanierung des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr 
2022147. Im Lärmaktionsplan der Stadt Münster 3. Runde wurden die Sanie-
rungsabschnitte beschrieben, die im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-
Bundesamts 2018 und im Gesamtkonzept der Lärmsanierung Schiene 2019148 
enthalten sind. Im aktuellen Lärmaktionsplan der 4. Runde werden die Sanie-
rungsabschnitte aus dem Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2022 beschrei-
ben. 
Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt alle 5 Jahre einen bundesweiten Lärmakti-
onsplan für die Schienenwege des Bundes. Der letzte Lärmaktionsplan wurde 
im Jahr 2018 veröffentlicht, der aktuelle Lärmaktionsplan der 4. Runde wird 
voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt. Zusätzlich zum Lärmaktionsplan 
erstellt das Eisenbahn-Bundesamt auch ein Gesamtkonzept Lärmsanierung 
Schiene. Das Gesamtkonzept Lärmsanierung Schiene enthält eine Auflistung 
und Priorisierung von Streckenabschnitten, die im Rahmen des freiwilligen 
Lärmsanierungsprogramms des Bundes für eine Lärmsanierung in Frage 
kommen oder bereits saniert wurden. 
Nachdem im Jahr 2015 der rechnerische Beurteilungspegel durch den Wegfall 
des Schienenbonus um 5 dB(A) angehoben und im Jahr 2016 die Auslösewerte 
für die Lärmsanierung um 3 dB(A) abgesenkt wurden, wurde im Bundeshaus-
haltsgesetz 2021 eine weitere Absenkung der Auslösewerte um 3 dB(A) 
festgelegt. Aufgrund der erneut abgesenkten Auslösewerte (aktuell tags / 
nachts in Wohngebieten 64 / 54 dB(A), Mischgebieten 66 / 56 dB(A), Gewerbe-
gebieten 69 / 59 dB(A)) wurde eine Neuberechnung des Bedarfs für die Lärm-
sanierung erforderlich. Im Jahr 2022 wurde deshalb vom Eisenbahn-Bundesamt 
ein aktualisiertes Gesamtkonzept der Lärmsanierung erstellt.  
Im Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2022 sind neue Abschnitte hinzuge-
kommen, die aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen erstmalig Förder-
fähigkeit erlangt haben, aber auch bereits sanierte Bereiche sind z.T. wieder 
förderfähig und benötigen weitergehende Lärmsanierung.  
 
146  Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan Teil B an Haupteisenbahnstrecken 
des Bundes, August 2018 
147  Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Eisenbahn-Bundesamt, Oktober 2022 
148  ebenda

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Das Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2022 enthält in Anlage 1 ein Verzeich-
nis von Sanierungsbereichen, die im Jahr 2022 bereits in Bearbeitung oder 
fertiggestellt waren. Gegenüber dem Lärmaktionsplan 2018 und dem Gesamt-
konzept 2019 sind in Münster weitere Lärmsanierungsbereiche hinzugekom-
men, außerdem wurden einige in Bearbeitung befindliche oder fertiggestellte 
Sanierungsbereiche in ihrer Länge erweitert. In Tabelle 22 sind alle in Anlage 1 
enthaltenen Sanierungsbereiche für die Münster dargestellt. Direkt aneinander-
grenzende Sanierungsbereiche mit gleichen Merkmalen wurden in der Tabelle 
aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst. In der letzten Spalte der 
Tabelle ist vermerkt, ob der jeweilige Bereich schon im Lärmsanierungskonzept 
2019 oder im Lärmaktionsplan Schiene ganz oder teilweise enthalten war 
(Bereiche, die in den vorherigen Konzepten bereits vollständig enthalten sind, 
sind in der Tabelle grau dargestellt). 
● Tabelle 22: Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen oder fertiggestellten 
Lärmsanierungsbereiche in Münster, Gesamtkonzept der Lärmsanierung – Anlage 1, 
Stand Oktober 2022 
Nr. der LS-abschnittes 
Strecke Nr.  
Sanierungsbereich 
von km  
bis km 
Länge 
Vergleich der Bereiche mit 
LAP des EBA 2018 
und Gesamtkonzept der 
Lärmsanierung 2019 
A1 2010 Münster 0,63 6,143 5,513 erweitert 
A1 2010 Münster 6,3 6,722 0,422 neu 
A1 2010 Münster 6,912 11,7 4,788 neu 
A1 2010 Münster 11,894 11,995 0,101 neu 
A1  2011 Münster -0,011 0,872 0,883 neu 
A1 2931 Münster 161,991 162,14 0,149 neu 
A1 2931 Münster 162,2 162,6 0,4 alt 
A1 2931 Münster 163,415 163,515 0,1 neu 
A1 2931 Münster 163,557 165,552 1,995 erweitert 
A1 2931 Münster 165,6 165,665 0,065 alt 
A1 2931 Münster 166,013 166,489 0,476 alt 
A1 2931 Münster 166,592 167,4 0,808 erweitert 
A1 2931 Münster 167,434 167,637 0,203 erweitert 
A1 2931 Münster 167,804 167,894 0,09 neu 
A1 2931 Münster 167,92 168,13 0,21 neu 
A1 2931 Münster 168,219 168,466 0,247 neu 
A1 2931 Münster 168,485 168,586 0,101 neu 
A1 2931 Münster 168,669 168,769 0,1 neu 
A1 2931 Münster 168,932 169,2 0,268 neu 
A1 2931 Münster 171,8 173,31 1,51 erweitert 
A1 2931 Münster 173,351 173,476 0,125 alt 
A1 2931 Münster 173,574 174,895 1,321 erweitert 
A1 2931 Münster 175,027 175,341 0,314 erweitert 
A1 2931 Münster 175,7 175,814 0,114 alt 
A1 2931 Münster 175,9 176,061 0,161 erweitert 
A1 2931 Münster 176,095 176,195 0,1 neu

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Nr. der LS-abschnittes 
Strecke Nr.  
Sanierungsbereich 
von km  
bis km 
Länge 
Vergleich der Bereiche mit 
LAP des EBA 2018 
und Gesamtkonzept der 
Lärmsanierung 2019 
A1 2931 Münster 176,293 176,394 0,101 neu 
A1 2931 Münster 176,597 176,9 0,303 alt 
A1 2931 Münster 177,395 177,516 0,121 alt 
A1 2931 Münster 177,9 178,471 0,571 erweitert 
A1 2931 Münster 178,5 179,909 1,409 alt 
A1 2931 Münster 180,093 180,194 0,101 neu 
A1 2931 Münster 180,227 180,327 0,1 neu 
A1 2931 Münster 180,467 180,7 0,233 alt 
A1 2931 Münster 180,8 180,962 0,162 erweitert 
A1 2931 Münster 181,1 181,224 0,124 alt 
 
Das Gesamtkonzept Lärmsanierung 2022 enthält in Anlage 3 auch ein Ver-
zeichnis von Abschnitten, die einen Sanierungsbedarf aufweisen, aber momen-
tan noch nicht in Bearbeitung sind. Tabelle 23 enthält alle Sanierungsabschnitte 
aus Anlage 3 im Stadtgebiet Münsters. 
Die mit X65 gekennzeichneten Bereiche sind solche, in denen bereits eine 
Lärmsanierung mit passiven und / oder aktiven Maßnahmen durchgeführt 
wurde. Dies erfolgte auf Basis der ursprünglichen, höheren Auslösewerte (60 
dB(A) nachts in Wohngebieten) und mit Berücksichtigung des Schienenbonus 
(5 dB(A)). Unter Berücksichtigung der aktuellen, niedrigeren Auslösewerte 
besteht in diesen Abschnitten trotz durchgeführter Sanierung erneut Sanie-
rungsbedarf.

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● Tabelle 23: Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche in 
Münster, Gesamtkonzept der Lärmsanierung – Anlage 3, Stand Oktober 2022 
Strecke Nr.  
weitere 
Strecken Nr. 
Nr. des 
Sanierungs-
abschnittes 
Sanierungs-
bereich 
von km  
bis km 
Länge 
Bemerkung 
PKZ 
2000   50006 Münster 41,291 41,615 0,324     
2000   50006 Münster 41,676 41,99 0,314     
2010   50006 Münster ‐0,735 ‐0,453 0,282     
2010 2200 50006 Münster ‐0,453 ‐0,443 0,01 X65   
2010   50006 Münster ‐0,443 0,057 0,5     
2010   50006 Münster 0,057 0,357 0,3 X65   
2010   50006 Münster 0,357 0,399 0,042     
2010   50006 Münster 0,46 0,6 0,14     
2010 2200 50006 Münster 0,6 0,63 0,03 X65   
2010   50006 Münster 12 12,7 0,7 X65   
2010 2200 50006 Münster 12,809 12,858 0,049 X65   
2010   50006 Münster 12,858 12,909 0,051 X65   
2013   50006 Münster 1,952 2,052 0,1     
2200   50006 Senden 56,17 56,271 0,101     
2200   50006 Münster 56,683 56,8 0,117     
2200   50006 Münster 57,08 57,1 0,02     
2200   50006 Münster 57,1 58,7 1,6 X65   
2200   50006 Münster 58,741 58,841 0,1     
2200   50006 Münster 58,9 59,204 0,304     
2200   50006 Münster 60,027 60,3 0,273     
2200   50006 Münster 60,3 61,2 0,9 X65   
2200   50006 Münster 62,7 63,7 1 X65   
2200   50006 Münster 63,734 64,9 1,166 X65   
2200 2931 50006 Münster 64,9 65,018 0,118 X65   
2200   50006 Münster 65,526 65,54 0,014     
2200   50006 Münster 65,54 65,72 0,18 X65   
2200   50006 Münster 65,72 65,745 0,025     
2200   50006 Münster 66,985 67,156 0,171 X65   
2200   50006 Münster 69,461 69,701 0,24 X65   
2200   50006 Münster 69,762 70,099 0,337 X65   
2200   50006 Münster 70,162 70,317 0,155     
2200   50006 Münster 70,792 70,892 0,1     
2200   50006 Münster 70,924 71,025 0,101     
2200   50006 Münster 72,634 72,724 0,09 X65   
2200   50006 Münster 72,824 72,894 0,07 X65   
2200 2010 50006 Münster 72,894 73,147 0,253 X65   
2200   50006 Münster 73,147 74,092 0,945 X65   
2200   50006 Münster 74,099 74,4 0,301 X65   
2200   50006 Münster 74,4 74,605 0,205     
2200   50006 Münster 74,7 75,8 1,1     
2200   50006 Münster 76,199 76,6 0,401     
2265   50006 Münster 98,08 98,18 0,1     
2265   50006 Münster 99,465 99,566 0,101     
2265   50006 Münster 99,892 100,025 0,133     
2265   50006 Münster 102,544 102,716 0,172     
2931   50006 Münster 169,2 171,8 2,6 X65   
    50006 Münster-Senden-Billerbeck -Telgte 21,507   29,453 
2014   50008 Münster 4,816 4,917 0,101     
2014   50008 Münster 7,064 7,164 0,1     
2014   50008 Münster 9,322 9,423 0,101     
2014   50008 Münster 10,286 10,386 0,1     
    50008 
Münster-Altenberg-Ochtrup-Gronau 
(Westf.) 3,614   0,02

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93 
Die Anlage 3 des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms enthält insgesamt 2 
Sanierungsabschnitte, die sich (zum Teil) in der Stadt Münster befinden: Den 
Sanierungsabschnitt 50006 Münster-Senden-Billerbeck -Telgte mit den Bahn-
strecken 2000, 2010, 2013, 2200, 2265 und 2931 sowie den Sanierungsab-
schnitt 50008 Münster-Altenberg-Ochtrup-Gronau (Westf.) mit der Strecke 
2014. Gemäß Anlage 3 sollen in Münster 16.737 m Schienenwege saniert 
werden, davon entfallen 16.335 m auf den Sanierungsabschnitt 50006 und 
402 m auf den Sanierungsabschnitt 50008  
Eine Wiederaufnahme in das Lärmsanierungsprogramm erfolgte für verschie-
dene Bereiche entlang der Bahnstrecken 2010, 2200, und 2931 auf einer 
Gesamtlänge von 11.060 m. Eine erstmalige Lärmsanierung soll entlang der 
Strecken 2000, 2014, 2010, 2013, 2200, 2265 und 2931 auf einer Gesamtlänge 
von 5.626 m durchgeführt werden. 
Für die noch zu bearbeitenden Sanierungsabschnitte in Anlage 3 des Gesamt-
konzepts der Lärmsanierung wurde vom Eisenbahn-Bundesamt eine Priorisie-
rungskennziffer (PKZ) ermittelt, die auf Grundlage der Emissionspegel an den 
betroffenen Gleisabschnitten und der Anzahl der Menschen innerhalb des 
54 dB(A)-Isophonenbands (relativ zur Streckenlänge) berechnet wird. Die 
Priorisierungskennziffer gibt die Reihenfolge vor, in der die Sanierungsabschnit-
te bearbeitet werden. Der Sanierungsabschnitt 50006 hat mit einer PKZ von 
29,453 eine relativ hohe Priorität: In der Rangliste aller 447 Sanierungsab-
schnitte in Deutschland befindet er sich auf Rang 122 von 447. Der Sanie-
rungsabschnitt 50008 hat dagegen nur eine geringe Priorität: Mit einer PKZ von 
0,02 befindet er sich auf Rang 444 von 447.  
Eine Zusammenfassung und räumliche Zuordnung der umgesetzten, konkret 
geplanten oder perspektivisch vorgesehenen Maßnahmen enthält Karte 15. Die 
hierin dargestellten Schallschutzwände in den fertiggestellten Sanierungsberei-
chen entsprechen den in der Lärmkartierung berücksichtigten Schallschutz-
wänden. 
● Karte 15: Stand der Lärmsanierung an Schienenwegen 
- siehe Kartenanhang 
7.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Lärmminde-
rung im Schienenverkehr 
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes, Teil A149 enthält neben 
Grundlagen zur Lärmminderungsplanung und zur Akustik, einer Beschreibung 
 
149  Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan Teil A an Haupteisenbahnstrecken 
des Bundes, Februar 2018

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April 2024 
94 
des Schienennetzes, einer Belastungsanalyse einschließlich der ersten Phase 
der Öffentlichkeitsbeteiligung die Lärmminderungsstrategie sowie Programme / 
Projekte und Lärmminderungsmaßnahmen. 
Als politisches Ziel des Bundes wird im Lärmaktionsplan 2018 benannt, dass 
bis 2020 der Schienenverkehrslärm, bezogen auf das Jahr 2008, halbiert wird. 
Dazu wurden folgende Strategien angeführt: 
● Ausbau des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes 
● ab 2020 Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz 
● Bezuschussung der Umrüstung von Güterzügen auf lärmmindernde Brem-
sen 
● eine stärkere Spreizung der Trassenpreise des lärmabhängigen Trassen-
preissystems 
● um 5 dB(A) verschärften Lärmgrenzwerte für Schienenneubaustrecken 
sollen auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Bestandsnetz gel-
ten 
Im Jahr 2020 wurde das Ziel erreicht, den Schienenverkehrslärm gegenüber 
dem Jahr 2000 zu halbieren. Das Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem 
neuen Schienennetz wurde Ende 2020 umgesetzt. Das neue Lärmschutzziel 
der Deutschen Bahn AG besteht darin, bis zum Jahr 2030 3.250 Streckenkilo-
meter (und somit mehr als 800.000 Anwohner) von Schienenverkehrslärm zu 
entlasten.150 
Im Zuge der Darstellung von Lärmminderungsmaßnahmen werden im Lärmak-
tionsplan Teil A des EBA verschiedene technische Möglichkeiten der Minderung 
von Schienenverkehrslärm vorgestellt.151 Danach gibt es Maßnahmen, 
● die am Entstehungsort bzw. Emissionsort (z.B. am Fahrzeug), 
● im Ausbreitungsweg (z.B. Schallschutzwände) und 
● am Immissionsort (z.B. Schallschutzfenster) 
wirksam werden.  
 
150  Nachhaltig leise – Lärmschutzbilanz 2021, Deutsche Bahn AG, April 2022 
151  Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan Teil A an Haupteisenbahnstrecken 
des Bundes, Februar 2018, S. 63 ff

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● Abbildung 12: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen152 
 
Lärmminderung an der Quelle - Fahrzeug  
Neu zugelassene Schienenfahrzeuge unterliegen der TSI Lärm, der Verord-
nung der Europäischen Union 1304/2014. Die europäische Richtlinie regelt die 
zulässigen Grenzwerte für Schienenfahrzeuge. Die TSI Lärm gilt für alle 
Schienenfahrzeuge, die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genom-
men wurden. Daher entfaltet die TSI Lärm nur bei der Neuanschaffung von 
Bahnfahrzeugen ihre Wirkung. Bahnfahrzeuge im Altbestand mit einer beson-
ders hohen Lebensdauer von bis zu 50 Jahren werden hiervon allerdings nicht 
berührt. Für Bestandsfahrzeuge bestehen grundsätzlich folgende Maßnahmen 
der Lärmminderung: 
● Radabsorber:  
Die Schallabstrahlung des Rades kann durch Absorber verringert werden. 
Das Rollgeräusch kann nach Schall 03 dadurch um 4 dB verringert werden. 
● Schalloptimiertes Rad und Drehgestell: 
Modifikationen am Drehgestellaufbau der Fahrzeuge können den Lärm zu-
sätzlich mindern 
Eine Möglichkeit der Lärmreduzierung, die in Deutschland in den letzten Jahren 
bereits vollständig umgesetzt wurde, ist die Ausstattung von Güterwaggons mit 
Verbundstoff-Bremssohlen (K-Sohlen und LL-Sohlen, auch „Flüsterbremse“ 
genannt). Diese Bremssohlen rauen das Rad weniger auf als die bis dahin 
üblichen Grauguss-Bremssohlen und können so das Rollgeräusch am Emissi-
 
152  ebenda, S. 63

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onsort um 8 bis 10 dB reduzieren.153 Seit 2021 dürfen Güterwaggon in Deutsch-
land nicht mehr mit lauten Grauguss-Bremssohlen betrieben werden.  
Lärmminderung an der Quelle - Strecke 
Durch die akustische Optimierung von Gleisbett und Gleise kann der Lärm am 
Emissionsort weiter verringert werden. 
Die folgenden, aufgeführten Maßnahmen sind im Rahmen der Lärmvorsorge 
oder auch im Lärmsanierungsprogramm relevant: 
● Schienenstegdämpfer:  
Schienenstegdämpfer sind dynamische Schwingungsdämpfer, die an bei-
den Seiten des Stegs angebracht werden. Sie sind für die Nachrüstung an 
bestehenden Schienenwegen geeignet und können mit einer Lärmminde-
rung von 3 dB(A) berücksichtigt werden.  
● Schienenstegabschirmungen:  
Schienenstegabschirmungen wirken wie kleine Lärmschutzwände an 
Schienensteg und -fuß und reduzieren den Luftschall. Die Wirkung (bei ei-
ner Geschwindigkeit von 100 km/h und durchschnittlichem Schienenzu-
stand) beträgt etwa 1 bis 3 dB(A).  
● Besonders überwachtes Gleis:  
Mit dem Verfahren des Besonders überwachten Gleises (BüG) werden Ver-
riffelungen der Schienen durch regelmäßiges Schleifen mit einem Schie-
nenschleifzug beseitigt. Die Rollgeräusche der Züge werden durch das re-
gelmäßige Schleifen reduziert. Die akustische Qualität eines BüG wird re-
gelmäßig überprüft. Dies erfolgt halbjährlich mit einem Schallmesswagen. 
Bei Überschreitung eines bestimmten Lärmpegels wird das Gleis nachge-
schliffen. Die Minderungswirkung eines BüG beträgt bis zu 3 dB(A). 
● Schienenschmiereinrichtungen:  
Automatisches Schmieren der Schienen verringert Quietschgeräusche in 
engen Bögen. Nach Schall 03 wird eine reduzierende Wirkung von 3 dB(A) 
erreicht. 
● Brückenentdröhnung:  
Ziel der Brückenentdröhnung ist eine schalltechnische Entkopplung der 
Schiene von der Brückenkonstruktion sowie eine Verringerung der 
Schallabstrahlung. Zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Brücken-
dröhnen werden verschiedene Kombinationen der Maßnahmen, wie zum 
 
153  Dämpfung von Rad- und Strukturschwingungen, Prof. Michael Beitelschmidt, 
November 2011

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Beispiel besohlte Schwellen, hochelastische Schienenbefestigungen, 
Schienenstegdämpfer oder Brückendämpfer genutzt. Die Reduktion der 
Emissionen durch Brückenentdröhnung wird in der Schall 03 mit 3 bis 6 
dB(A) angegeben. 
Lärmschutz am Ausbreitungsweg 
Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz am Ausbreitungsweg sind: 
● Schallschutzwand und Schallschutzwall:  
Im Schienenverkehr sind Schallschutzwände oder -wälle eine klassische 
aktive Lärmminderungsmaßnahme, die direkt am Ausbreitungsweg wirkt. 
Schallschutzwände und -wälle reduzieren die Lärmbelastung am intensivs-
ten an direkt anliegenden Gebäuden, aber auch weiter von der Schienen-
strecke entfernt liegende Gebäude profitieren von der Wirkung. Die Wirk-
samkeit ist u.a. von den Faktoren Höhe der Schallschutzwand, Akustische 
Konzeption, Abstand von der Lärmquelle (Emissionsort), Abstand vom Im-
missionsort und Höhe des Immissionsortes abhängig. Je nach Randbedin-
gung können mit 2 m hohen Schallschutzwänden Lärmminderungen zwi-
schen 5 und 10 dB(A) erreicht werden. 
● Abbildung 13: Wirkung einer Schallschutzwand154 
 
● Schallschutzwände aus Gabionen:  
Mit lärmabsorbierenden Materialien gefüllte Gabionen stellen eine Alternati-
ve zu klassischen Schallschutzwänden dar. Diese sind genauso effektiv wie 
herkömmliche Schallschutzwände und können neben der Befüllung mit Ge-
steinen einen Kern haben, das den Schall zusätzlich dämmt. 
● Niedrige Schallschutzwände: 
Niedrige Schallschutzwände (bis zu einer Höhe von 0,75 Meter über Schie-
nenoberkante) wirken effektiv durch ihre Nähe zum Gleis. Eine niedrige 
Schallschutzwand mit einem Abstand von weniger als 2 Metern zur nächst-
 
154  Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Schallabschirmung, 
http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/images_DE/abb-7-10.jpg

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gelegenen Gleisachse hat in Abhängigkeit weiterer örtlicher Gegebenheiten 
eine abschirmende Wirkung von 3 bis 5 dB(A). 
● Diffraktoren:  
Ein neuartiges Konzept des Lärmschutzes am Ausbreitungsweg stellen Dif-
fraktoren dar. Dabei handelt es sich um Elemente mit Nuten unterschiedli-
cher Tiefe, die den Ausbreitungsweg des Schalls durch Beugung nach oben 
hin ablenken. Diffraktoren können entweder direkt auf dem Untergrund oder 
auf der Oberseite von Lärmschutzwänden, niedrigen Lärmschutzwänden 
oder Gabionen angebracht werden.155 Die Wirksamkeit von Diffraktoren 
wurde durch Messungen der Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigt, die 
Höhe der Lärmminderung hängt dabei von der Art des Diffraktors und der 
Position des Immissionsortes ab.156 
Maßnahmen am Immissionsort 
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu aktiven Schallschutz-
maßnahmen durchgeführt werden und insbesondere dort zum Einsatz kommen, 
wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen gesehen 
werden oder wenn der Bau einer Schallschutzwand aus städtebaulichen oder 
räumlichen Gründen nicht in Betracht kommt. 
Sie können sowohl im Rahmen der Lärmvorsorge als auch der Lärmsanierung 
umgesetzt werden. Dafür müssen - auf Basis von Berechnungen nach der 
nationalen Berechnungsvorschrift Schall 03 - jeweils die geltenden Grenzwerte 
überschritten sein. 
Passive Schallschutzmaßnahmen im Schienenverkehr sind schalltechnische 
Verbesserungen am Einwirkungsort, dem Gebäude. Zum Einsatz kommen vor 
allem Schallschutzfenster, oft ergänzt durch Schallschutzlüfter. 
  
 
155  Broschüre „Lärmreduzierung durch Diffraktion“, 4silence B.V. 
156  WHIS®stone und WHIS®wall - Messbericht Kontrollierte Vorbeifahrt, Bundesanstalt 
für Straßenwesen, Februar 2022

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7.3 Handlungsbedarf in Münster 
In der Karte 16 ist - ausgehend von der Analyse der Lärmbelastungssituation 
(siehe auch Kapitel 2.3), entsprechend der Auslösewerte zur Lärmsanierung für 
Schienenwege - der Handlungsbedarf zur Lärmsanierung in Münster darge-
stellt.  
Diesem überlagert sind die in Bearbeitung befindlichen sowie die perspektivi-
schen Lärmsanierungsbereiche entsprechend dem Gesamtkonzept der Lärm-
sanierung 2022 dargestellt. 
Die Darstellungen in der Karte verdeutlichen, dass in den überwiegenden 
Bereichen mit Gebäuden, die Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsa-
nierung aufweisen, ein Lärmsanierungsprogramm ggf. bereits fertiggestellt bzw. 
in Bearbeitung ist oder noch zu bearbeiten ist – entweder als neuer Abschnitt 
oder als Wiederaufnahme in das Lärmsanierungsprogramm. 
● Karte 16: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 
- siehe Kartenanhang 
Nur in wenigen Bereichen, z.B. auf der Strecke 2000 teilweise zwischen den 
Strecken 2010 und 2200 bzw. punktuell liegen Überschreitungen der Auslöse-
werte vor, ohne dass der betroffene Bereich Sanierungsabschnitt ist. 
Soweit Sanierungsbereiche fertiggestellt sind (eine differenzierte Aussagen 
dazu liegt aktuell nicht vor) und weiterhin Überschreitungen der Auslösewerte 
vorliegen, kann vermutet werden, dass dieses häufig Bereiche sind, in denen 
überwiegend passiver Schallschutz gefördert wurde. 
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind passive Schallschutzmaßnahmen nicht 
ausreichend, um an Schienenstrecken ruhiges Wohnen und ein ruhiges  
Wohnumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte sein, durch aktive Maßnahmen auch 
den Außenlärmpegel auf ein verträgliches Maß abzusenken.  
In Bereichen, in denen dies nicht durch Schallschutzwände realisierbar ist, 
sollten die in Kapitel 7.2 benannten weiteren Maßnahmen an der Strecke 
geprüft werden.

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 Ruhige Gebiete 
8.1 Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 
Die Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 für die Stadt Münster 
erfolgte auf Basis einer Gesamtlärmbetrachtung. 
Zur Herausarbeitung einer Gebietskulisse wurden folgende Kriterien herange-
zogen: 
● den Lärmindex LDay für Straße bzw. LTag für Schiene 
● die Schwellenwerte LDay = 50 dB(A) und LDay = 55 dB(A) 
● die Flächennutzung (unbebaute Flächen mit Erholungsfunktion) 
● eine Mindestgröße von 10 ha mit einem LDay ≤ 50 dB(A) 
● Störfaktoren und weitere Einschränkungen 
Für eine weitere Spezifizierung der ruhigen Gebiete in Münster erfolgte eine 
Verschneidung mit dem Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung 
Münster. Eine Festlegung von ruhigen Gebieten erfolgte auf ausgewählten 
Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung (Bestand und Planung), die 
entsprechende akustische Qualitäten aufweisen.  
Hierbei wurde unterschieden zwischen  
● Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und Parkanlagen, 
die einen Mindestanteil von 75% an Flächen aufweisen, die den akusti-
schen Kriterien für ruhige Gebiete entsprechen (inklusive ggf. weiterer Ar-
rondierungsflächen mit einem LDay < 55 dB(A)); 
● Stadtteilparks, die in ruhiger Umgebung (LDay < 55 dB(A)) liegen - bei diesen 
kleinen Flächen wird als Voraussetzung für die Festlegung auf einen ruhi-
gen Kern (LDay < 50 dB(A)) verzichtet. 
8.2 Akustische Überprüfung der ruhigen Gebiete 
Im Rahmen der aktuellen 4. Runde der Lärmaktionsplanung sollen die 2017 
herausgearbeiteten ruhigen Gebiete hinsichtlich ihrer akustischen Qualitäten 
überprüft werden. Dies erfolgt analog zum Vorgehen 2017 auf Basis einer 
Gesamtlärmbetrachtung der Lärmquellen Straße, Schiene und IED-Anlagen 
(Überlagerung der Isophonen der einzelnen Lärmquellen) 
Mit der Lärmkartierung der 4. Runde sind Änderungen in den ermittelten 
Flächen ruhiger Gebiete aus folgenden Gesichtspunkten zu erwarten:

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● Die aktuelle Kartierung beinhaltet keine Berechnung von Isophonen für 
speziell einen Tagwert (Day von 6-18 Uhr) für den Straßenverkehrslärm 
bzw. für einen Tagwert von 6-22 Uhr nach nationaler Berechnungsvorschrift 
Schall 03 für den Schienenverkehrslärm , sondern ausschließlich die nach 
Umgebungslärmrichtlinie bzw. 34. BImSchV vorgesehenen Berechnungs-
zeiträume DEN (Day, Evening, Night) und Night. Herangezogen zur Über-
prüfung der ruhigen Gebiete werden die DEN-Werte, die einen gewichteten 
Mittelwert der drei Zeiträume darstellen. In Abhängigkeit unterschiedlicher 
Belastungsverläufe der Lärmquellen in der 24-Stunden-Betrachtung kann 
der LDEN höher oder geringer ausfallen als der LDay bzw. LTag.157 
● Aufgrund der neuen Berechnungsvorschrift BUB sowie insbesondere bei 
der Schiene auch aufgrund geänderter Eingangsdaten (siehe auch Kapitel 
2.1.1) haben sich die Lärmemissionen sowie die Schallausbreitung deutlich 
verändert.  
● Darüber hinaus liegen aus den Lärmberechnungen keine Werte unterhalb 
der Kartierungsschwelle von LDEN = 55 dB(A) vor. 
In der folgenden Abbildung werden die ausgewählten Flächen des Zielkonzep-
tes Freizeit und Erholung (Bestand und Planung) des Grünordnungsplans, die 
im Lärmaktionsplan 2017 als ruhige Gebiete herausgearbeitet wurden, über-
nommen und die Lärmbelastungssituationen 2016 und 2022 (Gesamtlärmbe-
trachtung aus Straße, Schiene und IED-Anlagen) überlagernd dargestellt.  
Darüber hinaus sind zur Prüfung ggf. weiterer als Ruheorte geeigneter Stadt-
teilparks die 2016 aufgrund zu hoher Lärmbelastung unberücksichtigten Stadt-
teilparks in der Abbildung dargestellt.  
  
 
157 Z.B. kann bei Güterverkehrsstrecken des Schienenverkehrs oder auch im Umfeld 
von Autobahnen mit jeweils hohem Nachtverkehrsaufkommen der LDEN höher als 
der LDay ausfallen. Sind die Belastungen am Abend / im Nachtzeitraum deutlich ge-
ringer als am Tag, so kann der LDay höher als der LDEN ausfallen.

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102 
● Abbildung 14: Ruhige Gebiete LAP 2. Stufe und Veränderung der akustischen 
Situation 
 
 
Aufgrund einer (auf Basis der neuen Berechnungsvorschrift rechnerisch ermit-
telten) verschlechterten akustischen Situation sind größere Anteile der Erho-
lungsflächen verlärmt. Um hier nicht mehrere ganze Flächen (aufgrund einer 
veränderten Berechnungsvorschrift) ausschließen zu müssen, wird empfohlen, 
die Anforderungen an die ruhigen Erholungsflächen zu reduzieren. Ggü. der 
Anforderung aus 2017 (75% der Flächen LDEN ≤ 55 dB(A)) sollte für die Fort-
schreibung ein Anteil von mind. 50% der Fläche LDEN ≤ 55 dB(A) berücksichtigt 
werden. 
Auch unter Berücksichtigung des geringeren Anteils leiser Flächen entfällt die 
Erholungsfläche Gasselstiege und die Erholungsfläche Gievenbeck muss 
verkleinert werden.  
Durch eine reduzierte Schienenverkehrsbelastung kann demgegenüber die 
Erholungsfläche Vennheide-Jesuiterbrook als ruhiges Gebiet neu aufgenom-
men werden. Außerdem sind – ebenfalls durch eine reduzierte Schienenver-

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kehrsbelastung - die Stadtteilparks Großer Busch, Lerschweg-Park und Wald-
park hinzugekommen. 
8.3 Überprüfung der Flächennutzungen in den ruhigen 
gebieten 
Bei der Fortschreibung der ruhigen Gebiete muss auch auf aktuelle Überlegun-
gen zur Flächennutzung reagiert werden.158 Bereits im ISEK Münster wird 
darauf hingewiesen, dass der Grünordnungsplan aus dem 2012 der Stadt 
Münster vermutlich in absehbarer Zeit – etwa im Sinne einer integrierten 
Perspektivplanung – der Weiterentwicklung bedarf. 
Bei der Aktualisierung der ruhigen Gebiete werden Wohnbaupotentialflächen in 
den im Grünordnungsplan ausgewiesenen Erholungsflächen berücksichtigt. 
Diese bedingen Verkleinerungen der Erholungsflächen des Zielkonzeptes 
Freizeit und Erholung (Bestand und Planung). Betroffen sind hiervon die 
Erholungsflächen Sentrup, Loddenheide und Gremmendorf/Angelmodde.  
8.4 Fortschreibung der Ruhigen Gebiete 
Die im nachfolgenden dargestellten Ruhigen Gebiete unterscheiden weiterhin in 
Erholungsflächen (Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und 
Parkanlagen, Bestand und Planung) und Stadtteilparks mit folgenden aktuali-
sierten akustischen Kriterien: 
● Erholungslandschaften, Rieselfelder, Landschaftsparks und Parkanlagen, 
die einen Mindestanteil von 50% an Flächen aufweisen, die den akusti-
schen Kriterien für ruhige Gebiete mit einem LDEN ≤ 55 dB(A) entsprechen; 
● Stadtteilparks, die in ruhiger Umgebung (LDEN ≤ 55 dB(A)) liegen. 
Eine Anpassung der Erholungsflächen erfolgt aufgrund von aktuellen Wohnbau-
flächenpotentialen, die in den Erholungsflächen verortet wurden.159  
 
158  siehe auch https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/integriertes-
flaechenkonzept 
159  Bereits im Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde auf dieses mögliche Erfordernis 
hingewiesen: „Innerhalb der aktuellen Abgrenzungen der Erholungsflächen des Ziel-
konzeptes Freizeit und Erholung (Stand 2012) in überwiegend ruhigen Bereichen 
können auch bestehende oder geplante  Siedlungsflächen liegen. Diese sind mit 
Übernahme der Grenzen der Erholungsflächen mit in die ruhigen Gebiete über-
nommen worden. Bei einer Aktualisierung / Anpassung der Abgrenzungen der Erho-
lungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung aufgrund veränderter Flä-
chennutzungsplanungen sind auch die Abgrenzungen der ruhigen Gebiete anzu-
passen.“ (S. 154 des Lärmaktionsplans 2. Stufe)

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Die fortgeschriebenen Erholungsflächen und Stadtteilparks sind im Folgenden 
tabellarisch sowie in Karte 17 dargestellt. 
● Tabelle 24: aktualisierte Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung in 
überwiegend ruhigen Bereichen (Anteil Fläche mit Pegel LDEN ≤ 55 dB(A) ist größer 
als 50%) – nach Größe sortiert 
Bezeichnung 
Definition entsprechend 
Zielkonzept Freizeit und 
Erholung 
Fläche  
in ha 
Anteil Fläche 
mit Pegel LDEN 
<= 55 dB(A) 
Werse - Ems Erholungslandschaft (Bestand) 1.258 71% 
Wolbecker Tiergarten Erholungslandschaft (Bestand) 327 94% 
Loddenheide Landschaftspark (Bestand) 230 97% 
Rieselfelder 
Gebiet mit spezieller Erholungs-
einrichtung (Zielplanung laut 
Grünordnung) 
178 100% 
Vennheide-
Jesuiterbrook 
Parkanlage (Zielplanung laut 
Grünordnung) 153 57% 
Aasee Parkanlage (Bestand) 143 70% 
Sentrup Landschaftspark (Zielplanung 
laut Grünordnung) 133 75% 
Stadtpark Wienburg Parkanlage (Bestand) 77 81% 
Gremmendorf  
Angelmodde 
Landschaftspark (Zielplanung 
laut Grünordnung) 67 98% 
Waldpark Coerheide Landschaftspark (Bestand) 62 91% 
Gievenbeck Parkanlage (Zielplanung laut 
Grünordnung) 60 52% 
Mecklenbeck Landschaftspark (Bestand) 58 72% 
Mauritzheide Parkanlage (Zielplanung laut 
Grünordnung) 18 96%

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● Tabelle 25: aktualisierte Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (LDEN ≤ 55 dB(A)) 
Bezeichnung Definition entsprechend Zielkonzept Freizeit 
und Erholung 
Martin-Niemöller-Park Stadtteilpark (Bestand) 
Kreuzschanze Stadtteilpark (Bestand) 
Coerdeplatz Stadtteilpark (Bestand) 
Stühmerweg Stadtteilpark (Bestand) 
Hörsterfriedhof Stadtteilpark (Bestand) 
Linnebrinks Garten Stadtteilpark (Bestand) 
Schlossgarten Stadtteilpark (Bestand) 
Südpark Stadtteilpark (Bestand) 
Gievenbach/Laustiege Stadtteilpark (Bestand) 
Kleikuhle/Roxel Stadtteilpark (Planung) 
Hasenbusch Stadtteilpark (Bestand) 
Kinderbachtal/Pastorat Stadtteilpark (Bestand) 
Haus Wolbeck Stadtteilpark (Zielplanung laut Grünordnung) 
Drostenhof / Wolbeck Stadtteilpark (Bestand) 
Sandfortsbusch Stadtteilpark (Bestand) 
Waldpark Stadtteilpark (Bestand) 
Lerschweg-Park Stadtteilpark (Bestand) 
Großer Busch Stadtteilpark (Bestand) 
 
● Karte 17: Aktualisierung der ruhigen Gebiete 
- siehe Kartenanhang

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 Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 
9.1 Vorgehen in Münster 
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffent-
lichkeit, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Information muss 
„deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch nicht 
nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten.  
Die Ergebnisse der Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlich-
keit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.  
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Münster erfolgte 
mit einem Lärmforum im November 2023. Inhalte waren die Ergebnisse der 
Lärmkartierung 4. Runde, deren Auswertung in einer Analyse der Lärmbelas-
tungssituation sowie der Stand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der  
3. Runde (siehe auch Kapitel 3). 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit 
einschließlich der Träger öffentlicher Belange mit folgenden Informations- und 
Mitwirkungsmöglichkeiten: 
● Auslegung des Entwurfs (im Internet sowie Einsichtnahme nach Anmeldung 
im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) vom 07. März bis 07. 
April 2024 mit der Möglichkeit, Eingaben und Anregungen zu diesem abzu-
geben (schriftlich/postalisch, per email oder mündlich) 
● Online-Beteiligung vom 07. März bis 07. April 2024 mit Bewertungs- und 
Kommentierungsmöglichkeiten zu den umgesetzten Maßnahmen des 
Lärmaktionsplans der 3. Runde sowie den aktuellen Maßnahmenvorschlä-
gen des Entwurfs zur Fortschreibung (4. Runde) 
Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 11 Stellungnahmen aus der 
allgemeinen Öffentlichkeit ein. 10 Personen haben die Online-Beteiligung 
genutzt. Aus dieser ergeben sich neben den Bewertungen auch 6 ergänzende 
Beiträge zu Lärmkonflikten und Maßnahmenvorschlägen.  
20 Träger öffentlicher Belange und 6 Ämter wurden beteiligt, von denen letzt-
endlich 6 eine Stellungnahme abgegeben haben.  
Alle schriftlichen Eingaben und Anregungen sowie die Ergebnisse der Online-
Beteiligung werden bewertet und sind in der abschließenden Fassung des 
Lärmaktionsplans berücksichtigt. 
In den nachfolgenden Kapiteln sind dargestellt 
● Die Ergebnisse aus der Online-Beteiligung

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107 
● eine Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und  
● eine zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der beteili-
gung der Träger öffentlicher Belange 
9.2 Ergebnisse aus der Online-Beteiligung 
An der Onlinebeteiligung über das Beteiligungsportal haben 10 Personen 
teilgenommen.  
9.2.1 Bewertung der umgesetzten Lärmminderungsmaß-
nahmen 
Von den bisher umgesetzten Maßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit 
lärmmindernden Fahrbahnbelägen und passivem Lärmschutz wird Tempo 30 
mit Abstand am besten bewertet. Alle 10 Eingänge bewerten Tempo 30 als 
hilfreiche Maßnahme, davon sieben als „sehr hilfreich“, drei der Antworten 
wurden als Freitext formuliert mit den folgenden Anmerkungen: 
● Tempo 30 hat neben Lärmminderung auch einen positiven Effekt auf die 
Verkehrssicherheit 
● Tempo 30 wirkt nur mit Kontrollen 
● Tempo 30 sollte durch (schallschluckende) Begrünung, Grüne-Welle-
Schaltung, Sanktionen für laute Kfz und P+R ergänzt werden 
Lärmmindernde Fahrbahnbeläge werden am negativsten bewertet, sie werden 
nur in drei Antworten als „sehr hilfreich“ bewertet und jeweils ein Mal als „eher 
hilfreich“ und „eher nicht hilfreich“. Fünf Antworten wurden als Freitext formu-
liert, davon eine Befürwortung der Maßnahme und vier Mal Kritik: 
● Zu hohe Kosten (3x) 
● bekämpft die Wirkung, aber nicht die Ursache  
● laute Motoren und Hupen verursachen mehr Probleme als die Rollgeräu-
sche 
Passiver Lärmschutz wird mehrheitlich positiv bewertet. Vier der Antworten 
bewerten die Maßnahme als „sehr hilfreich“, zwei als „eher hilfreich“. Die vier 
Freitextangaben bewerten den passiven Lärmschutz negativ. Sie kritisieren:  
● es sollte lieber die Ursache bekämpft werden (3x) und 
● zu teuer

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108 
● Tabelle 26: Bewertung der umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung 
Maßnahme 
Bewertung 
Geschwindig-
keitsreduzierung 
lärmmindernde 
Fahrbahnbeläge 
passiver Lärm-
schutz 
sehr hilfreich 7 3 4 
eher hilfreich 0 1 2 
eher nicht hilfreich 0 1 0 
Bewertung durch 
Freitext 3 5 4 
9.2.2 Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärm-
aktionsplans 4. Runde 
Tempo 30 wird in den Maßnahmenbereichen mit entsprechenden Empfehlun-
gen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet: 
● Tabelle 27: Bewertung zur Tempo 30-Konzeption 
Tempo 30-Empfehlung im Maßnah-
menbereich (MB) Bewertung Anzahl der 
Bewertungen 
MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur-
ter Straße - Stübbenstraße 
sehr wichtig 2 
unwichtig 1 
MB 45 Bremer Platz, Abschnitt Wolbe-
cker Straße - Schillerstraße sehr wichtig 4 
MB 5 Bahnhofstraße, Abschnitt Berliner 
Platz - Hafenstraße sehr wichtig 1 
Zwei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben.

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109 
Straßenräumliche Maßnahmen werden in den Maßnahmenbereichen mit 
entsprechenden Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt 
bewertet:  
● Tabelle 28: Bewertung zum straßenräumlichen Konzept 
Empfehlung zu straßenräumlichen 
Maßnahmen im Maßnahmenbereich 
(MB) 
Bewertung Anzahl der 
Bewertungen 
MB 2 Steinfurter Straße, Abschnitt 
Grevener Straße – Wilhelmstraße 
sehr wichtig 2 
unwichtig 1 
MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan-
straße – Coerdeplatz sehr wichtig 1 
MB 30 Hammer Straße, Abschnitt 
Ludgeriplatz – Josefstraße sehr wichtig 1 
MB 24 Universitätsstraße, Abschnitt Am 
Stadtgraben - Krummer Timpen 
 
sehr wichtig 1 
wichtig  1 
Drei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. 
Fahrbahnsanierungen werden in den Maßnahmenbereichen mit entsprechen-
den Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet:  
● Tabelle 29: Bewertung zu Maßnahmen der Fahrbahnsanierung 
Empfehlung zur Fahrbahnsanierung 
im Maßnahmenbereich (MB) Bewertung Anzahl der 
Bewertungen 
MB 16 Wolbecker Straße, Abschnitt 
Kanal DEK - Hohenzollernring sehr wichtig 2 
MB 20 Hammer Straße, Abschnitt 
Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße unwichtig 1 
MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur-
ter Straße - Stübbenstraße sehr wichtig 1 
MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan-
straße - Coerdeplatz sehr wichtig 1 
MB 49 - Am Stadtgraben, Abschnitt 
Adenauerallee - Mühlenstraße sehr wichtig 1 
Vier Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. 
Sechs der Antworten enthielten darüber hinaus folgende eigene Maßnahmen-
vorschläge: 
● Tempo 30:  
- Hoher Heckenweg, Im Hagenfeld – Pumpenhaus (kein MB)  
- Münsterstraße / Wolbeck (kein MB)

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110 
- MB 43 Warendorfer Straße, Hohenzollernring - Oststraße  
- MB 27/49 Schlossplatz/ Am Stadtgraben; inkl. Radarkontrollen 
● Verkehrsorganisatorische Maßnahmen (mit Tempo 30):  
- Universitätsstraße (Einbahnstraßenregelung) 
9.2.3 Bewertung der Ruhigen Gebiete 
Die Ruhigen Gebiete und Stadtteilparks wurden wie folgt nach ihrer Wichtigkeit 
bewertet: 
● Tabelle 30: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Erholungsflächen des 
Zielkonzeptes) 
Bewertung 
Ruhiges Gebiet 
sehr wichtig wichtig weniger 
wichtig 
Keine 
Angabe 
Rieselfelder 6 0 0 4 
Mauritzheide 3 3 0 4 
Wolbecker Tiergarten 6 1 0 3 
Gremmendorf  
Angelmodde 4 3 0 3 
Sentrup 3 2 1 4 
Mecklenbeck 3 2 1 4 
Loddenheide 3 2 2 3 
Gievenbeck 4 2 1 3 
Stadtpark Wienburg 7 0 0 3 
Aasee 8 0 0 2 
Werse - Ems 6 1 0 3 
Waldpark Coerheide 5 1 0 4 
Vennheide-Jesuiterbrook 5 1 0 4 
Die ruhigen Gebiete wurden von 6-8 Teilnehmenden bewertet.

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Runde 4 
April 2024 
111 
● Tabelle 31: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Stadtteilparks) 
Bewertung 
Stadtteilpark 
sehr wichtig wichtig weniger 
wichtig 
Keine 
Angaben 
Martin-Niemöller-Park 3 0 1 6 
Kreuzschanze 4 1 0 5 
Coerdeplatz 3 1 0 6 
Stühmerweg 2 1 0 7 
Hörsterfriedhof 4 0 0 6 
Linnebrinks Garten 3 0 1 6 
Schlossgarten 6 0 0 4 
Südpark 5 1 0 4 
Gievenbach/Laustiege 2 1 0 7 
Kleikuhle/Roxel 2 0 1 7 
Hasenbusch 2 1 1 6 
Kinderbachtal/Pastorat 3 1 0 6 
Haus Wolbeck 4 0 0 6 
Drostenhof / Wolbeck 4 0 0 6 
Sandfortsbusch 2 1 0 7 
Waldpark 3 0 0 7 
Lerschweg-Park 2 1 0 7 
Großer Busch 3 0 0 7 
Die Stadtteilparks ruhigen Gebiete wurden von 3-6 Teilnehmenden bewertet. 
9.3 Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Im Nachfolgenden werden die Anregungen aus der Beteiligung zusammenfas-
send dargestellt (in kursiver Schrift) und bewertet.  
Vorschläge für Bereiche außerhalb der Maßnahmenbereiche der 
Lärmaktionsplanung 
Vorschläge zur ergänzenden Aufnahme von Straßen bzw. Stadtbereichen in die 
Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung bzw. für die Umsetzung konkre-
ter Maßnahmen in diesen sind für den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagen-
feld und Pumpenhaus, die Schillerstraße zwischen Hansaring und Bremer 
Platz, die Münsterstraße in Wolbeck, den Koldering zwischen Weselerstraße

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Runde 4 
April 2024 
112 
und Sperlichstraße, die Havixbecker Straße, den Rektoratsweg Höhe Althaus-
weg, für Wilkinghege und die Straße Osttor in Hiltrup Ost eingegangen.  
Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen 
Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts 
Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Bewertungsmaßstab der 
Lärmaktionsplanung ist der gesundheitliche Schwellenwert LDEN = 65 dB(A) / 
LNight = 55 dB(A).  
Mit der Lärmkartierung 2022 wurde die Lärmbelastungssituation im gesamten 
Stadtgebiet nach der Lärmkartierung 2017 erneut analysiert.  
Eine Maßnahmenentwicklung und -umsetzung kann kurzfristig nicht in allen 
belasteten Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Definition und 
Priorisierung von Maßnahmenbereichen erforderlich. Hierzu werden die Lärm-
belastungen an Gebäuden mit den betroffenen Einwohnern in den Gebäuden in 
Relation gesetzt. Die daraus resultierende Lärmbetroffenheit, die mittels der 
LärmKennZiffer LKZ dargestellt ist, ist Grundlage für die Herausarbeitung von 
prioritären Maßnahmenbereichen.  
Die Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche erfolgt nach einem 
definierten und im Lärmaktionsplan dargestellten Verfahren. Abweichungen 
davon (z.B. Aufnahme weiterer Stadtbereiche oder Straßen, Heraufstufung 
einzelner Maßnahmenbereiche) würde das Verfahren insgesamt in Frage 
stellen. Aus diesem Grund werden die Vorschläge für die Ausweisung zusätzli-
cher Maßnahmenbereiche bzw. für Maßnahmen außerhalb der Maßnahmenbe-
reiche nicht aufgegriffen. 
Vorschläge zu weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen und 
Geschwindigkeitskontrollen auf Stadtstraßen 
Vorschläge für weitergehende Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeiten auf Stadtstraßen (von 50 km/h auf 30 km/h) werden in den Stellung-
nahmen sowie der Online-Beteiligung für das Osttor (in Hiltrup Ost), den 
Koldering zwischen Weseler Straße und Sperlichstraße, den Schlossplatz bzw. 
die Straße Am Stadtgraben, den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagenfeld 
und Pumpenhaus, die Münsterstraße in Wolbeck, die Warendorfer Straße 
zwischen Hohenzollernring und Oststraße sowie den gesamten Bereich der 
Innenstadt gefordert. 
Im Zuge der Bewertung der umgesetzten Maßnahmen in der Online-Beteiligung 
wurde darauf hingewiesen, dass Kontrollen erforderlich sind, damit die (redu-
zierten) Geschwindigkeiten nicht überschritten werden. Konkret wurden Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen im Osttor (Hiltrup Ost) und am Schlossplatz 
sowie der Straße Am Stadtgraben angeführt. Neben Kontrollen werden auch 
mehr bauliche Maßnahmen für niedrigere Geschwindigkeiten bzw. Verkehrsbe-
ruhigung gewünscht.

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Runde 4 
April 2024 
113 
Die Tempo 30 – Konzeption im aktuellen Lärmaktionsplan empfiehlt die Fort-
schreibung ausgewählter bereits im Lärmaktionsplan 3. Runde empfohlener 
Maßnahmen (siehe Kapitel 5.2.2). Darüber hinaus reagiert sie auf Ausschluss-
gründe bereits diskutierter Tempo 30 – Empfehlungen. Unter Berücksichtigung 
dieser ergeben sich nur wenige Handlungsspielräume für eine mögliche Anord-
nung von Tempo 30 zur Reduzierung der Lärmbelastungen an den Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung, die mit den Maßnahmenempfehlungen 
ausgeschöpft wurden (siehe auch Kapitel 5.2.2). Außerhalb der Maßnahmenbe-
reiche der Lärmaktionsplanung und an Straßen mit Ausschlussgründen sind 
keine Tempo 30 - Anordnungen aus Lärmschutzgründen umsetzbar.  
Zur Unterstützung bestehender und im Lärmaktionsplan vorgesehener Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen wird die Maßnahme vermehrter Geschwindig-
keitsüberwachungen und der Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays auch in die 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen. Die Durchführung von 
Geschwindigkeitsmessungen wird mit der Polizei abgestimmt. 
Weitere Vorschläge zur Lärmminderung im Straßenverkehr 
Weitere Vorschläge zur Lärmminderung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung eingegangen sind, betreffen verkehrsreduzierende oder verkehrsorga-
nisatorische Maßnahmen.  
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie eine Einbahnstraße in der Universi-
tätsstraße oder die Reduktion des Lkw-Durchgangsverkehrs in der Wilkinghege 
werden gefordert. Verkehrsreduzierende Maßnahmen wurden außerdem für die 
Grevener Straße, den Friesenring Ecke Kinderhauser Straße, den Hansaring, 
die Havixbecker Straße und den Rektoratsweg/ Althausweg gefordert. 
Grundsätzlich werden verkehrsreduzierende und verkehrsorganisatorische 
Maßnahmen in den strategisch zu verfolgenden Planungen thematisiert. Diese 
erfordern einen gesamtstädtischen oder teilräumlichen Ansatz, wie er z.B. mit 
dem Masterplan Mobilität Münster  2035+ verfolgt wird. Im Lärmaktionsplan 
wird auf diese Ansätze verwiesen. 
9.4 Fazit der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit der Auslegung und der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu benen-
nen, sowie mit der Online-Beteiligung wurden verschiedene Angebote für 
Stellungnahmen und Hinweise zum Lärmaktionsplanentwurf bereitgestellt, die 
leider nur wenig genutzt wurden. Mit den Angeboten konnten nur einzelne 
Lärmbetroffene erreicht werden. 
Die in beiden Beteiligungsformaten angesprochenen Themen, die mit dem 
Lärmaktionsplan behandelt werden, sind in den vorangegangenen Kapiteln 
zusammenfassend dargestellt.

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Runde 4 
April 2024 
114 
Aus den ausgewerteten Stellungnahmen und Hinweisen lassen sich unter dem 
Vorbehalt der geringen Beteiligung keine verallgemeinerbaren Schlüsse ziehen. 
9.5 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der Betei-
ligung der Träger öffentlicher Belange 
Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergibt sich kein 
Änderungsbedarf am Lärmaktionsplan.  
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen / Projektbüro 
Münster hat allgemeine Informationen zu möglichen Maßnahmen der Lärmmin-
derung an den Bundesautobahnen und deren Voraussetzungen mitgeteilt. 
Die Stadtwerke Münster haben insbesondere auf textliche Rückfragen reagiert, 
dies ist in den Lärmaktionsplan eingeflossen. 
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erhebt keine Beden-
ken gegen den Planentwurf, da mit den Maßnahmen in diesem keine wesentli-
chen negativen Auswirkungen für die Wirtschaft zu erwarten sind.

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Runde 4 
April 2024 
115 
Tabellenverzeichnis 
● Tabelle 1: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und 
Krankenhäuser, Straße 14 
● Tabelle 2: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Gesamtstraßennetz 15 
● Tabelle 3: Geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, 
starker Belästigungen und starker Schlafstörungen durch 
Straßenverkehr 16 
● Tabelle 4: Anzahl N lärmbelasteter Menschen, Schienenverkehrslärm 
gesamt 17 
● Tabelle 5: Anzahl N lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und 
Krankenhäuser, Schienenverkehr gesamt im Ballungsraum Münster 18 
● Tabelle 6: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete Schienenverkehr 
gesamt, Ballungsraum Münster 18 
● Tabelle 7: Geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigungen und starker 
Schlafstörungen durch Schienenverkehr gesamt, Ballungsraum 
Münster. 18 
● Tabelle 8: Anzahl der Maßnahmenbereiche in den Prioritäten 1-3 und 
Bereichslängen 22 
● Tabelle 9: Betroffenheiten in den Maßnahmenbereichen der 1. Priorität 24 
● Tabelle 10: Emissionsfaktoren in den Maßnahmenbereichen der 
1. Priorität  (korrigierte Daten Lärmkartierung 2022) 27 
● Tabelle 11: Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in 
dB (A) 28 
● Tabelle 12: Umsetzungsbilanz der Kurzfristmaßnahmen des 
Lärmaktionsplans 2021 in den Maßnahmenbereichen des 
Lärmaktionsplans 2021 55 
● Tabelle 13: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV und Grenzwerte 
der 16. BImSchV 63 
● Tabelle 14: umgesetzte Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (seit 2019) 
in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung unter 
Verwendung von Belägen mit lärmmindernder Wirkung 68 
● Tabelle 15: geplante Maßnahmen der Fahrbahnsanierung (1-3-jähriges 
Bauprogramm in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 70 
● Tabelle 16: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 74 
● Tabelle 17: Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung und 
Entlastungswirkungen (entlastete Einwohner, Lärmminderung), nach 
Prioritäten 81 
● Tabelle 18: Kosten der kurzfristigen aktiven 
Lärmminderungsmaßnahmen 84

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116 
● Tabelle 19: Kostenschätzung Förderung passiver 
Schallschutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne 
aktive Maßnahmen (auf 100 € gerundet) 85 
● Tabelle 20: Kosten und Entlastungseffekte der kurzfristigen 
Maßnahmen 86 
● Tabelle 21: Nutzwert der empfohlenen Kurzfristmaßnahmen 88 
● Tabelle 22: Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen oder 
fertiggestellten Lärmsanierungsbereiche in Münster, Gesamtkonzept der 
Lärmsanierung – Anlage 1, Stand Oktober 2022 90 
● Tabelle 23: Verzeichnis der noch zu bearbeitenden 
Lärmsanierungsbereiche in Münster, Gesamtkonzept der 
Lärmsanierung – Anlage 3, Stand Oktober 2022 92 
● Tabelle 24: aktualisierte Erholungsflächen des Zielkonzeptes Freizeit 
und Erholung in überwiegend ruhigen Bereichen (Anteil Fläche mit 
Pegel LDEN ≤ 55 dB(A) ist größer als 50%) – nach Größe sortiert 104 
● Tabelle 25: aktualisierte Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (LDEN ≤ 55 
dB(A)) 105 
● Tabelle 26: Bewertung der umgesetzten Maßnahmen zur 
Lärmminderung 108 
● Tabelle 27: Bewertung zur Tempo 30-Konzeption 108 
● Tabelle 28: Bewertung zum straßenräumlichen Konzept 109 
● Tabelle 29: Bewertung zu Maßnahmen der Fahrbahnsanierung 109 
● Tabelle 30: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete 
(Erholungsflächen des Zielkonzeptes) 110 
● Tabelle 31: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete 
(Stadtteilparks) 111

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117 
Abbildungsverzeichnis 
● Abbildung 1: Lärmkarte LDEN Straßenverkehrslärm 9 
● Abbildung 2: Lärmkarte LNight Straßenverkehrslärm 10 
● Abbildung 3: Lärmkarten LDEN (oben) und LNight (unten) für IED-Anlagen 11 
● Abbildung 4: Lärmkarte LDEN für Schienenverkehrslärm, Runde 4, 2022 12 
● Abbildung 5: Lärmkarte LNight für Schienenverkehrslärm, Runde 4, 2022 13 
● Abbildung 6: Integration der Lärmaktionsplanung in andere 
raumbezogene Planungen 32 
● Abbildung 7: Verkehrsmittelwahl der Münsteraner Bevölkerung seit 
1982 40 
● Abbildung 8: Leitbild und Oberziele für den Masterplan Mobilität 2035+  41 
● Abbildung 9: ÖPNV-Hochleistungsachsen des Masterplan Mobilität 
2035+ 44 
● Abbildung 10: alter und neuer Verlauf der B 54 durch Münster 46 
● Abbildung 11: Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung 
an A43 / Kreuz Münster-Süd / B 51 östl. des Kreuzes nach 
Lärmkartierung 4. Runde 72 
● Abbildung 12: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen 95 
● Abbildung 13: Wirkung einer Schallschutzwand 97 
● Abbildung 14: Ruhige Gebiete LAP 2. Stufe und Veränderung der 
akustischen Situation 102

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118 
Kartenverzeichnis 
● Karte 1: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach 
Schwellenwerten ganztags (LDEN) 19 
● Karte 2: Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden nach 
Schwellenwerten nachts (LNight) 19 
● Karte 3: Lärmbetroffenheit LKZDEN und betroffene lärmsensible 
Einrichtungen 20 
● Karte 4: Lärmbetroffenheit LKZNight und betroffene lärmsensible 
Einrichtungen 20 
● Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 22 
● Karte 6: Kfz-Querschnittsbelastung im Kartierungsnetz 25 
● Karte 7: Schwerverkehrsanteile im Kartierungsnetz (Nachts, 22-6 Uhr) 25 
● Karte 8: Geschwindigkeiten im Kartierungsnetz 26 
● Karte 9: Fahrbahnbeläge im Kartierungsnetz 26 
● Karte 10: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung entlang 
der Bundesautobahn 28 
● Karte 11: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden 
nach Schwellenwerten LDEN 30 
● Karte 12: Lärmbelastung Schienenverkehr an bewohnten Gebäuden 
nach Schwellenwerten LNight 30 
● Karte 13: Überschreitung der Auslösewerte zur Lärmsanierung nach 
den haushaltsrechtlichen Regelungen für Schienenwege des Bundes 
nachts (LNight) 30 
● Karte 14: Integriertes Gesamtkonzept – Kurzfristmaßnahmen 76 
● Karte 15: Stand der Lärmsanierung an Schienenwegen 93 
● Karte 16: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 99 
● Karte 17: Aktualisierung der ruhigen Gebiete 105 
Anlagenverzeichnis 
● Anlage 1: Maßnahmenbereiche mit Betroffenheitskriterien 24 
● Anlage 2: Maßnahmenbereiche mit Emissionsfaktoren 25 
● Anlage 3: Protokoll des Lärmforums am 08.11.2023 31

www.lk-argus-kassel.de 
 
LK Argus Kassel GmbH 
Querallee 36 
D-34119 Kassel 
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@lk-argus.de

Anlage V_1

15579 Zeichen

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April 2024 
106 
 Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 
9.1 Vorgehen in Münster 
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffent-
lichkeit, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Information muss 
„deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch nicht 
nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten.  
Die Ergebnisse der Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlich-
keit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.  
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Münster erfolgte 
mit einem Lärmforum im November 2023. Inhalte waren die Ergebnisse der 
Lärmkartierung 4. Runde, deren Auswertung in einer Analyse der Lärmbelas-
tungssituation sowie der Stand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der  
3. Runde (siehe auch Kapitel 3). 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit 
einschließlich der Träger öffentlicher Belange mit folgenden Informations- und 
Mitwirkungsmöglichkeiten: 
● Auslegung des Entwurfs (im Internet sowie Einsichtnahme nach Anmeldung 
im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) vom 07. März bis 07. 
April 2024 mit der Möglichkeit, Eingaben und Anregungen zu diesem abzu-
geben (schriftlich/postalisch, per email oder mündlich) 
● Online-Beteiligung vom 07. März bis 07. April 2024 mit Bewertungs- und 
Kommentierungsmöglichkeiten zu den umgesetzten Maßnahmen des 
Lärmaktionsplans der 3. Runde sowie den aktuellen Maßnahmenvorschlä-
gen des Entwurfs zur Fortschreibung (4. Runde) 
Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 11 Stellungnahmen aus der 
allgemeinen Öffentlichkeit ein. 10 Personen haben die Online-Beteiligung 
genutzt. Aus dieser ergeben sich neben den Bewertungen auch 6 ergänzende 
Beiträge zu Lärmkonflikten und Maßnahmenvorschlägen.  
20 Träger öffentlicher Belange und 6 Ämter wurden beteiligt, von denen letzt-
endlich 6 eine Stellungnahme abgegeben haben.  
Alle schriftlichen Eingaben und Anregungen sowie die Ergebnisse der Online-
Beteiligung werden bewertet und sind in der abschließenden Fassung des 
Lärmaktionsplans berücksichtigt. 
In den nachfolgenden Kapiteln sind dargestellt 
● Die Ergebnisse aus der Online-Beteiligung 
Anlage V/1
V/0268/2024

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Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
107 
● eine Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und  
● eine zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der beteili-
gung der Träger öffentlicher Belange 
9.2 Ergebnisse aus der Online-Beteiligung 
An der Onlinebeteiligung über das Beteiligungsportal haben 10 Personen 
teilgenommen.  
9.2.1 Bewertung der umgesetzten Lärmminderungsmaß-
nahmen 
Von den bisher umgesetzten Maßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit 
lärmmindernden Fahrbahnbelägen und passivem Lärmschutz wird Tempo 30 
mit Abstand am besten bewertet. Alle 10 Eingänge bewerten Tempo 30 als 
hilfreiche Maßnahme, davon sieben als „sehr hilfreich“, drei der Antworten 
wurden als Freitext formuliert mit den folgenden Anmerkungen: 
● Tempo 30 hat neben Lärmminderung auch einen positiven Effekt auf die 
Verkehrssicherheit 
● Tempo 30 wirkt nur mit Kontrollen 
● Tempo 30 sollte durch (schallschluckende) Begrünung, Grüne-Welle-
Schaltung, Sanktionen für laute Kfz und P+R ergänzt werden 
Lärmmindernde Fahrbahnbeläge werden am negativsten bewertet, sie werden 
nur in drei Antworten als „sehr hilfreich“ bewertet und jeweils ein Mal als „eher 
hilfreich“ und „eher nicht hilfreich“. Fünf Antworten wurden als Freitext formu-
liert, davon eine Befürwortung der Maßnahme und vier Mal Kritik: 
● Zu hohe Kosten (3x) 
● bekämpft die Wirkung, aber nicht die Ursache  
● laute Motoren und Hupen verursachen mehr Probleme als die Rollgeräu-
sche 
Passiver Lärmschutz wird mehrheitlich positiv bewertet. Vier der Antworten 
bewerten die Maßnahme als „sehr hilfreich“, zwei als „eher hilfreich“. Die vier 
Freitextangaben bewerten den passiven Lärmschutz negativ. Sie kritisieren:  
● es sollte lieber die Ursache bekämpft werden (3x) und 
● zu teuer

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Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
108 
● Tabelle 26: Bewertung der umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung 
Maßnahme 
Bewertung 
Geschwindig-
keitsreduzierung 
lärmmindernde 
Fahrbahnbeläge 
passiver Lärm-
schutz 
sehr hilfreich 7 3 4 
eher hilfreich 0 1 2 
eher nicht hilfreich 0 1 0 
Bewertung durch 
Freitext 3 5 4 
9.2.2 Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärm-
aktionsplans 4. Runde 
Tempo 30 wird in den Maßnahmenbereichen mit entsprechenden Empfehlun-
gen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet: 
● Tabelle 27: Bewertung zur Tempo 30-Konzeption 
Tempo 30-Empfehlung im Maßnah-
menbereich (MB) Bewertung Anzahl der 
Bewertungen 
MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur-
ter Straße - Stübbenstraße 
sehr wichtig 2 
unwichtig 1 
MB 45 Bremer Platz, Abschnitt Wolbe-
cker Straße - Schillerstraße sehr wichtig 4 
MB 5 Bahnhofstraße, Abschnitt Berliner 
Platz - Hafenstraße sehr wichtig 1 
Zwei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben.

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Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
109 
Straßenräumliche Maßnahmen werden in den Maßnahmenbereichen mit 
entsprechenden Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt 
bewertet:  
● Tabelle 28: Bewertung zum straßenräumlichen Konzept 
Empfehlung zu straßenräumlichen 
Maßnahmen im Maßnahmenbereich 
(MB) 
Bewertung Anzahl der 
Bewertungen 
MB 2 Steinfurter Straße, Abschnitt 
Grevener Straße – Wilhelmstraße 
sehr wichtig 2 
unwichtig 1 
MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan-
straße – Coerdeplatz sehr wichtig 1 
MB 30 Hammer Straße, Abschnitt 
Ludgeriplatz – Josefstraße sehr wichtig 1 
MB 24 Universitätsstraße, Abschnitt Am 
Stadtgraben - Krummer Timpen 
 
sehr wichtig 1 
wichtig  1 
Drei Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. 
Fahrbahnsanierungen werden in den Maßnahmenbereichen mit entsprechen-
den Empfehlungen wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt bewertet:  
● Tabelle 29: Bewertung zu Maßnahmen der Fahrbahnsanierung 
Empfehlung zur Fahrbahnsanierung 
im Maßnahmenbereich (MB) Bewertung Anzahl der 
Bewertungen 
MB 16 Wolbecker Straße, Abschnitt 
Kanal DEK - Hohenzollernring sehr wichtig 2 
MB 20 Hammer Straße, Abschnitt 
Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße unwichtig 1 
MB 35 Wilhelmstraße, Abschnitt Steinfur-
ter Straße - Stübbenstraße sehr wichtig 1 
MB 44 Kanalstraße, Abschnitt Rjasan-
straße - Coerdeplatz sehr wichtig 1 
MB 49 - Am Stadtgraben, Abschnitt 
Adenauerallee - Mühlenstraße sehr wichtig 1 
Vier Teilnehmende machen zu dieser Frage keine Angaben. 
Sechs der Antworten enthielten darüber hinaus folgende eigene Maßnahmen-
vorschläge: 
● Tempo 30:  
- Hoher Heckenweg, Im Hagenfeld – Pumpenhaus (kein MB)  
- Münsterstraße / Wolbeck (kein MB)

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110 
- MB 43 Warendorfer Straße, Hohenzollernring - Oststraße  
- MB 27/49 Schlossplatz/ Am Stadtgraben; inkl. Radarkontrollen 
● Verkehrsorganisatorische Maßnahmen (mit Tempo 30):  
- Universitätsstraße (Einbahnstraßenregelung) 
9.2.3 Bewertung der Ruhigen Gebiete 
Die Ruhigen Gebiete und Stadtteilparks wurden wie folgt nach ihrer Wichtigkeit 
bewertet: 
● Tabelle 30: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Erholungsflächen des 
Zielkonzeptes) 
Bewertung 
Ruhiges Gebiet 
sehr wichtig wichtig weniger 
wichtig 
Keine 
Angabe 
Rieselfelder 6 0 0 4 
Mauritzheide 3 3 0 4 
Wolbecker Tiergarten 6 1 0 3 
Gremmendorf  
Angelmodde 4 3 0 3 
Sentrup 3 2 1 4 
Mecklenbeck 3 2 1 4 
Loddenheide 3 2 2 3 
Gievenbeck 4 2 1 3 
Stadtpark Wienburg 7 0 0 3 
Aasee 8 0 0 2 
Werse - Ems 6 1 0 3 
Waldpark Coerheide 5 1 0 4 
Vennheide-Jesuiterbrook 5 1 0 4 
Die ruhigen Gebiete wurden von 6-8 Teilnehmenden bewertet.

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● Tabelle 31: Bewertung der Wichtigkeit der ruhigen Gebiete (Stadtteilparks) 
Bewertung 
Stadtteilpark 
sehr wichtig wichtig weniger 
wichtig 
Keine 
Angaben 
Martin-Niemöller-Park 3 0 1 6 
Kreuzschanze 4 1 0 5 
Coerdeplatz 3 1 0 6 
Stühmerweg 2 1 0 7 
Hörsterfriedhof 4 0 0 6 
Linnebrinks Garten 3 0 1 6 
Schlossgarten 6 0 0 4 
Südpark 5 1 0 4 
Gievenbach/Laustiege 2 1 0 7 
Kleikuhle/Roxel 2 0 1 7 
Hasenbusch 2 1 1 6 
Kinderbachtal/Pastorat 3 1 0 6 
Haus Wolbeck 4 0 0 6 
Drostenhof / Wolbeck 4 0 0 6 
Sandfortsbusch 2 1 0 7 
Waldpark 3 0 0 7 
Lerschweg-Park 2 1 0 7 
Großer Busch 3 0 0 7 
Die Stadtteilparks ruhigen Gebiete wurden von 3-6 Teilnehmenden bewertet. 
9.3 Zusammenfassung der Anregungen aus der Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Im Nachfolgenden werden die Anregungen aus der Beteiligung zusammenfas-
send dargestellt (in kursiver Schrift) und bewertet.  
Vorschläge für Bereiche außerhalb der Maßnahmenbereiche der 
Lärmaktionsplanung 
Vorschläge zur ergänzenden Aufnahme von Straßen bzw. Stadtbereichen in die 
Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung bzw. für die Umsetzung konkre-
ter Maßnahmen in diesen sind für den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagen-
feld und Pumpenhaus, die Schillerstraße zwischen Hansaring und Bremer 
Platz, die Münsterstraße in Wolbeck, den Koldering zwischen Weselerstraße

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Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
112 
und Sperlichstraße, die Havixbecker Straße, den Rektoratsweg Höhe Althaus-
weg, für Wilkinghege und die Straße Osttor in Hiltrup Ost eingegangen.  
Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen 
Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts 
Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Bewertungsmaßstab der 
Lärmaktionsplanung ist der gesundheitliche Schwellenwert LDEN = 65 dB(A) / 
LNight = 55 dB(A).  
Mit der Lärmkartierung 2022 wurde die Lärmbelastungssituation im gesamten 
Stadtgebiet nach der Lärmkartierung 2017 erneut analysiert.  
Eine Maßnahmenentwicklung und -umsetzung kann kurzfristig nicht in allen 
belasteten Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Definition und 
Priorisierung von Maßnahmenbereichen erforderlich. Hierzu werden die Lärm-
belastungen an Gebäuden mit den betroffenen Einwohnern in den Gebäuden in 
Relation gesetzt. Die daraus resultierende Lärmbetroffenheit, die mittels der 
LärmKennZiffer LKZ dargestellt ist, ist Grundlage für die Herausarbeitung von 
prioritären Maßnahmenbereichen.  
Die Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche erfolgt nach einem 
definierten und im Lärmaktionsplan dargestellten Verfahren. Abweichungen 
davon (z.B. Aufnahme weiterer Stadtbereiche oder Straßen, Heraufstufung 
einzelner Maßnahmenbereiche) würde das Verfahren insgesamt in Frage 
stellen. Aus diesem Grund werden die Vorschläge für die Ausweisung zusätzli-
cher Maßnahmenbereiche bzw. für Maßnahmen außerhalb der Maßnahmenbe-
reiche nicht aufgegriffen. 
Vorschläge zu weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen und 
Geschwindigkeitskontrollen auf Stadtstraßen 
Vorschläge für weitergehende Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeiten auf Stadtstraßen (von 50 km/h auf 30 km/h) werden in den Stellung-
nahmen sowie der Online-Beteiligung für das Osttor (in Hiltrup Ost), den 
Koldering zwischen Weseler Straße und Sperlichstraße, den Schlossplatz bzw. 
die Straße Am Stadtgraben, den Hohen Heckenweg zwischen Im Hagenfeld 
und Pumpenhaus, die Münsterstraße in Wolbeck, die Warendorfer Straße 
zwischen Hohenzollernring und Oststraße sowie den gesamten Bereich der 
Innenstadt gefordert. 
Im Zuge der Bewertung der umgesetzten Maßnahmen in der Online-Beteiligung 
wurde darauf hingewiesen, dass Kontrollen erforderlich sind, damit die (redu-
zierten) Geschwindigkeiten nicht überschritten werden. Konkret wurden Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen im Osttor (Hiltrup Ost) und am Schlossplatz 
sowie der Straße Am Stadtgraben angeführt. Neben Kontrollen werden auch 
mehr bauliche Maßnahmen für niedrigere Geschwindigkeiten bzw. Verkehrsbe-
ruhigung gewünscht.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
113 
Die Tempo 30 – Konzeption im aktuellen Lärmaktionsplan empfiehlt die Fort-
schreibung ausgewählter bereits im Lärmaktionsplan 3. Runde empfohlener 
Maßnahmen (siehe Kapitel 5.2.2). Darüber hinaus reagiert sie auf Ausschluss-
gründe bereits diskutierter Tempo 30 – Empfehlungen. Unter Berücksichtigung 
dieser ergeben sich nur wenige Handlungsspielräume für eine mögliche Anord-
nung von Tempo 30 zur Reduzierung der Lärmbelastungen an den Maßnah-
menbereichen der Lärmaktionsplanung, die mit den Maßnahmenempfehlungen 
ausgeschöpft wurden (siehe auch Kapitel 5.2.2). Außerhalb der Maßnahmenbe-
reiche der Lärmaktionsplanung und an Straßen mit Ausschlussgründen sind 
keine Tempo 30 - Anordnungen aus Lärmschutzgründen umsetzbar.  
Zur Unterstützung bestehender und im Lärmaktionsplan vorgesehener Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen wird die Maßnahme vermehrter Geschwindig-
keitsüberwachungen und der Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays auch in die 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen. Die Durchführung von 
Geschwindigkeitsmessungen wird mit der Polizei abgestimmt. 
Weitere Vorschläge zur Lärmminderung im Straßenverkehr 
Weitere Vorschläge zur Lärmminderung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung eingegangen sind, betreffen verkehrsreduzierende oder verkehrsorga-
nisatorische Maßnahmen.  
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie eine Einbahnstraße in der Universi-
tätsstraße oder die Reduktion des Lkw-Durchgangsverkehrs in der Wilkinghege 
werden gefordert. Verkehrsreduzierende Maßnahmen wurden außerdem für die 
Grevener Straße, den Friesenring Ecke Kinderhauser Straße, den Hansaring, 
die Havixbecker Straße und den Rektoratsweg/ Althausweg gefordert. 
Grundsätzlich werden verkehrsreduzierende und verkehrsorganisatorische 
Maßnahmen in den strategisch zu verfolgenden Planungen thematisiert. Diese 
erfordern einen gesamtstädtischen oder teilräumlichen Ansatz, wie er z.B. mit 
dem Masterplan Mobilität Münster  2035+ verfolgt wird. Im Lärmaktionsplan 
wird auf diese Ansätze verwiesen. 
9.4 Fazit der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit der Auslegung und der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu benen-
nen, sowie mit der Online-Beteiligung wurden verschiedene Angebote für 
Stellungnahmen und Hinweise zum Lärmaktionsplanentwurf bereitgestellt, die 
leider nur wenig genutzt wurden. Mit den Angeboten konnten nur einzelne 
Lärmbetroffene erreicht werden. 
Die in beiden Beteiligungsformaten angesprochenen Themen, die mit dem 
Lärmaktionsplan behandelt werden, sind in den vorangegangenen Kapiteln 
zusammenfassend dargestellt.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
April 2024 
114 
Aus den ausgewerteten Stellungnahmen und Hinweisen lassen sich unter dem 
Vorbehalt der geringen Beteiligung keine verallgemeinerbaren Schlüsse ziehen. 
9.5 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der Betei-
ligung der Träger öffentlicher Belange 
Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergibt sich kein 
Änderungsbedarf am Lärmaktionsplan.  
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen / Projektbüro 
Münster hat allgemeine Informationen zu möglichen Maßnahmen der Lärmmin-
derung an den Bundesautobahnen und deren Voraussetzungen mitgeteilt. 
Die Stadtwerke Münster haben insbesondere auf textliche Rückfragen reagiert, 
dies ist in den Lärmaktionsplan eingeflossen. 
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erhebt keine Beden-
ken gegen den Planentwurf, da mit den Maßnahmen in diesem keine wesentli-
chen negativen Auswirkungen für die Wirtschaft zu erwarten sind.

Anlage V_5

753 Zeichen

Stand November 2023
N
0 2,5 5
km
Karte
LK Argus
LK Argus Kassel GmbH
Überschreitungen der 
Auslösewerte zur Lärmsanierung
entlang der Bundesautobahn
Kartierungsnetz Straße
Schallschutzeinrichtungen
Lärmaktionplan der 4. Runde
Kartengrundlage
Datengrundlage
Lärmkartierung 4. Runde, FCP IBU GmbH 2023; 
FNP Stadt Münster 2023
Stadtgrenze, Gebäudemodell, Kartierungsnetz 
Straße Lärmkartierung 4. Runde 2023; Wegenetz 
© OpenStreetMap-Mitwirkende 2022
Querallee 36  •  D-34119 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80  •  Fax 0561.31 09 72 89
kassel@lk-argus.de  •  www.lk-argus-kassel.de
Bewohnte Gebäude mit 
Überschreitung Auslösewerte
nachts (22 - 6 Uhr)
tags und nachts (24h)
Wohngebiete
Mischgebiete
Flächennutzung nach FNP
Bundesautobahn
Anlage V/5 V/0268/2024

Anlage V_3

4236 Zeichen

3
4
6
9
2
8
7
1
5
11
34
22
43
31
18
52
53
17
45
33 14
24
10
40
12
1619 50
55
30
15
25
27
13
21
36
51
23
54
20
26
42
44
46
49
38
39
28
35
29
41
32
47
Maßnahmenbereich mit Nummer
Untersuchungsnetz
10
Karte 14
Integriertes Gesamtkonzept 
Kurzfristmaßnahmen
Straßenräumliche Maßnahmen
bereits geplanter Umbau 
bereits umgesetzt
bereits geplant
Fahrbahnerneuerung/Belag mit 
lärmmindernder Wirkung
Anordnung von Tempo 30
Empfehlung zur Prüfung
Empfehlung/bereits geplant
Lärmaktionplan der 4. Runde
Stand Februar 2024
N
0 0,5 1 1,5
km
LK Argus
LK Argus Kassel GmbH
Kartengrundlage
Datengrundlage
Lärmkartierung 4. Runde, FCP IBU GmbH 2023
Stadtgrenze, Gebäudemodell, Kartierungsnetz 
Straße Lärmkartierung 4. Runde 2023; Wegenetz 
© OpenStreetMap-Mitwirkende 2022
Querallee 36  •  D-34119 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80  •  Fax 0561.31 09 72 89
kassel@lk-argus.de  •  www.lk-argus-kassel.de
bereits umgesetzt
37 48
Westfalenstraße Am Steintor
Anlage V/3 V/0268/2024

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
März 2024 
1 
Kurzfristmaßnahmen zur Lärmminderung in Münster (Runde 4) 
P: bereits geplant bis ca. 2029 (Stand 2024) 
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
 
U: seit 2019 umgesetzte Maßnahmen T30, Fahrbahnsanierung und straßenräumliche 
Maßnahmen 
: die umgesetzte / geplante Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
Straße 
Abschnitt / Bereich von 
- bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag mit 
lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße - 
Wilhelmstraße 2 1 294 ‐‐ E ‐‐ 
Bahnhofstraße Berliner Platz -  
Hafenstraße 5 1 302 E ‐‐ ‐‐ 
Hammer Straße Umgehungsstraße, B51 
- Werlandstraße 6 1 373    U  
Steinfurter Straße Orléans-Ring - Höhe 
Johann-Krane-Weg 8 1 582    U  
Grevener Straße Fresnostraße -  
Friesenring 10 1 1.255 ‐‐ ‐‐ P 
Albersloher Weg Hafenstraße - Alberslo-
her Weg 9 12 1 147    U  
Hansaring Schillerstraße -  
Bremer Straße 14 2 645 ‐‐ ‐‐ U/P 
Wolbecker Straße Kanal DEK -  
Hohenzollernring 16 2 649 ‐‐ ‐‐ P 
Cheruskerring Kanalstraße - Wien-
burgstraße 17 2 665    U  
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 19 2 316 E ‐‐ ‐‐ 
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße -
Geiststraße 20 2 380 ‐‐ ‐‐ P

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
März 2024 
2 
Straße 
Abschnitt / Bereich von 
- bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag mit 
lärmmindernder Wirkung 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Leostraße -  
Theißingstraße 21 2 268 E ‐‐ ‐‐ 
Hohenzollernring 
Manfred-von-
Richthofen-Straße - 
Wolbecker Straße 
22 2 413 
   U  
Universitätsstraße Am Stadtgraben - 
Krummer Timpen 24 2 121   P1   
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
 Josefstraße 30 3 208 ‐‐ P ‐‐ 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 31 3 910 ‐‐ ‐‐ P 
Hüfferstraße Paul-Wulf-Weg – Kar-
dinal-von-Galen-Ring 32 3 170 P P ‐‐ 
Theißingstraße / Frie-
Vendt-Straße 
Hafenstraße -  
Annenstraße 33 3 366 ‐‐ ‐‐ U/P 
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Stübbenstraße 35 3 300 E ‐‐ P 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße -  
Alfred-Krupp-Weg 36 3 541 ‐‐ ‐‐ P 
Westfalenstraße Marktallee -  
Hummelbrink 37 3 486 ‐‐ ‐‐ U/P 
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 38 3 737 ‐‐ ‐‐ U/P 
Wolbecker Straße Sternstraße -  
Sauerländer Weg 41 3 183 ‐‐ U ‐‐ 
Kanalstraße Rjasanstraße -  
Coerdeplatz 44 3 390 E P P 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 45 3 125 E ‐‐ ‐‐ 
Wolbecker Straße Sauerländer Weg - 
Bahnunterführung 47 3 135 ‐‐ U ‐‐ 
                                                      
1  Stand Februar 2024 ist die Maßnahme in Bau

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
März 2024 
3 
Straße 
Abschnitt / Bereich von 
- bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag mit 
lärmmindernder Wirkung 
Am Steintor Hofstraße -  
Hiltruper Straße 48 3 135 U P ‐‐ 
Am Stadtgraben Adenauerallee - 
Mühlenstraße 49 3 156 ‐‐ ‐‐ P 
Hüfferstraße Himmelreichallee - 
Hittorfstraße 53 3 215 P P ‐‐

Anlage V_4

1294 Zeichen

Südpark
Waldpark
Hasenbusch
StühmerwegCoerdeplatz
Großer Busch
Haus Wolbeck
Schlossgarten
Lerschweg-Park
Sandfortsbusch
Hörsterfriedhof
Kleikuhle/Roxel
Linnebrinks Garten
Drostenhof/Wolbeck
Gievenbach/Laustiege
Martin-Niemöller-Park
Kinderbachtal/Pastorat
Kreuzschanze
Werse - Ems
Aasee
Loddenheide
Sentrup
Wolbeker Tiergarten
Rieselfelder
Mecklenbeck
Vennheide-Jesuiterbrook
Gievenbeck
Waldpark Coerheide
Gremmendorf Angelmodde
Stadtpark Wienburg
Mauritzheide
Stand Fabruar 2024
N
0 1 2 3 4
km
LK Argus
LK Argus Kassel GmbH
Querallee 36  •  D-34119 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80  •  Fax 0561.31 09 72 89
kassel@lk-argus.de  •  www.lk-argus-kassel.de
Karte 17
Lärmaktionplan der 4. Runde
Aktualisierung der ruhigen 
Gebiete
Datengrundlage
Ruhige Gebiete LAP 2. Stufe Stadt Münster 2016;
FNP Stadt Münster 2023; Lärmkartierung 
4. Runde, FCP IBU GmbH 2023; Lärmkartierung
Schiene 4. Runde, EBA 2022
Erholungsflächen (Bestand und 
Planung) in überwiegend ruhigen 
Bereichen (mind. 50% der Fläche 
L     ≤ 55 dB(A)) mit
Wasserflächen
Straßennetz der Lärmkartierung
Schienenstrecken
IED-Anlagen
Berücksichtigte Emittenten
Siedlungsflächen (Bestand 
und Planung)
Konzentrationszonen Windenergie
Stadtteilparks in ruhiger Umgebung
(L     ≤ 55 dB(A))DEN
DEN
Grün- und Freiflächen
Anlage V/4 V/0268/2024

Anlage V_2

5023 Zeichen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
März 2024 
1 
Umsetzungsbilanz zum Maßnahmenprogramm des  
Lärmaktionsplans 2021 (3. Runde) 
umgesetzt in Planung oder weiterhin 
vorgesehen 
nicht umgesetzt / nicht 
mehr vorgesehen 
 
Erläuterungen zu den Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2021 
P: bereits geplant bis ca. 2024 
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksich-
tigt) 
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
: Tempo 30 einschließlich des Bremer Platzes (im Rahmen der Hochbaumaßnahme) 
: im August 2019 
 Tempo 30 zwischen Hafenstraße und Wolbecker Straße 
: Tempo 30 einschließlich der Straße „Am Kreuztor“  
: Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße 
: Vierstreifiger Ausbau der B 51 (III. BA Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an 
B481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden, Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk) 
 
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße bis 
Neutor 2 1 287   E U/P① 
Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.-
Krane-Weg 3 1 419    U/P① 
Wolbecker Straße Hohenzollernring - 
Sauerländer Weg 4 1 615 U    
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
Geiststraße 5 1 1.163
U(N)/ E   U/P① 
Kanalstraße Rjasanstraße - 
Coerdeplatz 7 1 391 E   P 
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 8 1 337 U    
Hansaring Schillerstraße - 
Bremer Straße 9 1 645 
E   U/P① 
Hammer Straße Umgehungsstraße, 
B51 - Siemensstr.  11 1 363  U  P 
Grevener Straße Fresnostraße - 
Friesenring 12 1 1.348  U  U 
Anlage V/2
V/0268/2024

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
März 2024 
2 
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Geiststraße 14 1 377  U   
Aegidiistraße Rothenburg -  
Promenade 15 1 421 U  P  
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Umgehung B 51 16 1 579  U   
Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 17 1 488 (E)  U  P 
Moltkestraße Ludgeriplatz -
Weseler Straße  18 1 469 U U  P 
Voßgasse / Bült / 
Mauritzstr. 
Neubrückenstraße - 
Promenade 19 1 527 U U   
Am Steintor Hiltruper Straße - 
Hofstraße 20 1 134 P①  P①  
An der Apostel-
kirche/ Bergstr. 
Buddenstraße - 
Tibusplatz 22 1 333 U U   
Von-Steuben-Str./ 
Berliner Pl. 
Hafenstraße - 
Urbanstraße 23 1 533 U U   
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 24 1 827 E   P 
Windthorststraße Klosterstraße - 
Loerstraße 26 1 132 E   P 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 27 2 911 E     
Scharnhorststraße Körnerstr. - R. 
Schirrmann-Weg 28 2 172 E     
Nordstraße Heerdestraße - 
Nordplatz 29 2 378 U    
Friedrich-Ebert-
Straße 
Alfred-Krupp-Weg - 
Hammer Straße 30 2 691 E   U 
Warendorfer 
Straße 
Hohenzollernring - 
Oststraße 31 2 271  U   
Schifffahrter Damm Saarstraße - 
Ostmarkstraße 32 2 469    U/P 
Münzstraße Neutor - Budden-
straße 34 2 488 U U  P① 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße - 
Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E   U 
Marktallee Am Klosterwald - Am 
Kalvarienberg 37 2 214 (E)    P 
Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. - 
Wolbecker Str. 38 2 413  U  P① 
Schillerstraße Hansaring - Ewal-
distraße 40 2 339    U 
Hafenstraße Von-Steuben-Str. - 
Bahnunterführung 42 2 221    U 
Münsterstraße Hofstraße - Herren-
straße 43 2 142   P P

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
Runde 4 
März 2024 
3 
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung / Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Havixbecker 
Straße 
Alter Gemeindeplatz 
- Roxeler Str. 46 2 201 U   U 
Albersloher Weg Hafenstraße - 
Hafenplatz 47 2 239    P 
Hörsterstraße Lotharingerstraße - 
Voßgasse 48 3 247    U/P 
Düesbergweg Werlandstraße - 
Hammer Straße 49 3 414    U 
Steinfurter Straße York-Ring - Greve-
ner Straße 51 3 634    P 
Friesenring Görresstraße - 
Wienburgstraße 52 3 454    U① 
Engelstraße Hafenstraße - 
Engelenschanze 53 3 220 U U  U 
Cheruskerring Kanalstraße - 
Langemarckstraße 54 3 302    U/P① 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 55 3 123 U     
Theißingstraße/ 
Frie-Vendt-Str. 
Hafenstraße - 
Annenstraße 57 3 371 E    
Umgehungs-
straße, B51 
Wolbecker Str. - 
Höhe Birkenweg 59 3 1.363   P  
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Einsteinstraße 60 3 339 P  P U/P 
Am Stadtgraben Mühlenstraße - 
Gerichtsstraße 61 3 296    P① 
Scharnhorststraße Körnerstraße - 
Weseler Straße 63 3 253 E

Beratungsverlauf (6)

05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (177)

  • Weseler Straße 249
  • Bismarckallee
  • Grevener Straße 420
  • Steinfurter Straße 419
  • Geiststraße 20
  • Hammer Straße 30
  • Werlandstraße 6
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Fresnostraße
  • Aegidiistraße
  • Königsstraße
  • Bahnhofstraße
  • Bremer Straße 14
  • Hüfferstraße
  • Hittorfstraße 53
  • Wilhelmstraße 2
  • Stübbenstraße 35
  • Schillerstraße 45
  • Hafenstraße 5
  • Kanalstraße
  • Josefstraße 30
  • Universitätsstraße
  • Wolbecker Straße 38
  • Adenauerallee
  • Mühlenstraße 49
  • Münsterstraße
  • Warendorfer Straße
  • Oststraße 31
  • Sperlichstraße
  • Havixbecker Straße
  • Westfalenstraße
  • Leostraße
  • Theißingstraße 21
  • Annenstraße 33
  • Gartenstraße
  • Hiltruper Straße 48
  • Goebenstraße
  • Moltkestraße
  • Voßgasse 48
  • Von-Steuben-Straße
  • Windthorststraße
  • Nordstraße
  • Münzstraße
  • Marktallee
  • Handorfer Straße
  • Hörsterstraße
  • Scharnhorststraße
  • Schorlemerstraße
  • Piusallee
  • Goldstraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Dieckstraße
  • Ostmarkstraße 32
  • Corrensstraße
  • Einsteinstraße 60
  • Gerichtsstraße 61
  • Roxeler Straße 46
  • Dieckmannstraße
  • Waldeyerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Martinistraße
  • Pferdegasse
  • Engelstraße 107
  • Siemensstraße 11
  • Soester Straße
  • Mauritzstraße
  • Neubrückenstraße
  • Hofstraße 20
  • Bergstraße
  • Buddenstraße
  • Urbanstraße 23
  • Loerstraße 26
  • Wienburgstraße 52
  • Langemarckstraße 54
  • Eisenbahnstraße
  • Herwarthstraße
  • Wichernstraße
  • Rjasanstraße
  • Klosterstraße
  • Körnerstraße
  • Sternstraße
  • Ludgeristraße
  • Mondstraße
  • Friedhofstraße
  • Patronatsstraße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Wörthstraße
  • Antoniusstraße
  • Blücherstraße
  • Kolde-Ring 339
  • Düesbergweg
  • Friesenring 10
  • Dorpatweg
  • Sentmaringer Weg
  • Berliner Platz
  • Bremer Platz
  • Coerdeplatz 3
  • Ludgeriplatz
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Details

Aktenzeichen
V/0268/2024
Typ
Vorlagen
Datum
18.04.2024
Erstellt
17.04.2024 19:09