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V/0739/2012

Offene Ganztagsschule in Münster - Bericht 2009 - 2012

Vorlagen 01.10.2012

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

1801 Zeichen

V/0739/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Offene Ganztagsschule in Münster - Bericht 2009 - 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
23.10.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
07.11.2012 Hauptausschuss Bericht 
07.11.2012 Rat Bericht 
 
Bericht: 
 
Der vorliegende Bericht stellt die derzeiti ge Situation der Offenen Ganztagssch ulen in Münster 
dar. Dieser Bericht baut auf der Berichtsvorlage V/0483/2009 „Offene Ganztagsschule in Münster 
- Standortbestimmung und Perspektiven“ auf und informiert über:  
 
- Auswirkungen des Erla sses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes 
NRW von Dezember 2010 
- Entwicklungen bei den Anmeldezahlen, Gruppengrößen und Personal - und Finanzau s-
stattung, 
- Freie Träger im Offenen Ganztagsschulen, 
- Pädagogische Angebote und Rahmenbedingungen an den Schulen, 
- Qualitätsentwicklung.   
  
Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden derzeit die Einzelmaßnahmen des Handlungspr o-
gramms 2012 – 2017, in den politischen Gremien diskutiert (Positionen 164 „Veränderung der 
Vorgabe für das Förder - und Richtlinienbudget im offenen Ganztag“, 165 „Verzicht auf die Ei n-
richtung weiterer Gruppen im offenen Gan ztag“). Etwaige Beschlüsse haben Auswirkungen auf 
die Ausgestaltung des offenen Ganztages.  
 
In Vertretung 
gez.  
 
Dr. Andrea Hanke 
 
Anlage 1: Bericht: „Offene Ganztagsschule in Münster – Bericht 2009 – 2012“
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0739/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Frau Mentrup 
Ruf: 
492-5894 
492-5884 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de 
mentrup@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

_Bericht_2012_10_10_Druckversion

51280 Zeichen

STADT MUNSTER
Offene
Ganztagsschul e
in Münste r
Bericht 2009–2012

1. Ausgangslage  5 
 
2. Entwicklung der Anmeldezahlen und Gruppen  5 
 
3. Freie Träger   6 
 
4. Personelle Ressourcen  7 
4.1   Hauptamtliches Personal 
4.2  Vertretungspool 
4.3  Geringfügig Beschäftigte 
4.4  Heilpädagogen/-innen in den Förderinseln 
4.5  Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) 
4.6  Bundesfreiwilligendienst (BFD)  
4.7  Berufspraktikanten (BAJ) 
 
5. Finanzen   11 
5.1  Grundbedarf / Finanzformel 
5.2  Förderbudget 
5.3  Richtlinienbudget zur Förderung zusätzlicher Angebote 
  
6. Pädagogische Angebote und Leistungen   13 
6.1  Betreuungszeiten 
6.2  Randzeitenbetreuung 
6.3  Räume 
6.4  Mittagsverpflegung und Hygienestandards 
6.5  Hausaufgaben / Lernzeiten 
6.6  Arbeitsgemeinschaften und freizeitpädagogische Angebote 
6.7  Individuelle Förderung 
6.8  Förderinseln 
6.9  Ferienbetreuung 
 
7. Fachliche Unterstützung  17 
7.1  Fachberatung 
7.2  Arbeitshilfen 
7.3  Facharbeitskreise 
7.4  Fortbildung und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen
 
7.5  Qualitätszirkel  
7.6  Interdisziplinäre Fachberatung 
 
8. Weiteres Verfahren  19

1. Ausgangslage  
 
Mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule in NRW wurde primär das Ziel verfolgt, Eltern 
eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder im Grundschulalter anzubieten und die Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf zu fördern. Dieses Ziel wurde aufgrund der wachsenden Bedarfe um eine indivi-
duelle Förderung und Erziehung der Kinder und derer Familien durch die Jugendhilfe sukzessive 
erweitert. 
 
Die Offene Ganztagsschule wird auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und 
Weiterbildung „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- 
und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 durchgeführt. 
Dieser Erlass löste zum 01.02.2011 den Erlass „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ vom 
26.01.2006 ab. Eine der wesentlichen Änderungen des Erlasses waren die Erhöhung der Landes-
förderung ab dem 2. Schulhalbjahr 2010/11 von 820 € pro Kind/Jahr auf 935 € pro Kind/Jahr. Dar-
über hinaus wird erstmalig auf eine verbindliche, tägliche Teilnahme an den Angeboten der offe-
nen Ganztagsschule hingewiesen.  
 
Die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, ist Träger der 
Offenen Ganztagsschulen in Münster. Im Schuljahr 2012/13 werden 42 Grundschulen und drei 
Förderschulen als Offene Ganztagsschulen geführt. Neben den Offenen Ganztagsschulen gibt es  
drei Grundschulen und eine Förderschule mit gebundenen Ganztagszweigen sowie eine Förder-
schule, die als erweiterte Ganztagsschule geführt wird.  
 
Mit der Berichtsvorlage V/0483/2009 vom 11.08.2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – 
Standortbestimmung und Perspektiven“ hat die Verwaltung einen ersten Bericht über die Offenen 
Ganztagsschulen vorgelegt. Dabei wurden Perspektiven aufgezeigt und Handlungsempfehlungen 
zur weiteren Arbeit definiert. Der nunmehr vorgelegte Bericht stellt die Weiterentwicklung der Offe-
nen Ganztagsschulen in Münster seit dem Schuljahr 2009/10 dar. 
  
 
 
2. Entwicklung der Anmeldezahlen und Gruppen
  
 
Im Schuljahr 2012/13 nehmen 3.560 Schüler/-innen an den Angeboten der Offenen Ganztags-
schule und 2.312 Schüler/-innen an der Bis-Mittag-Betreuung teil. Die nachfolgende Übersicht 
zeigt die Entwicklung der Anmelde- und Gruppenzahlen seit dem Schuljahr 2009/10.  
   
  2009/10 2010/11 2011/12 2012/13* 
Gesamtteilnehmer OGS 2.503 2.777 3.159 3.560
        davon an Grundschulen 2.404 2.679 3.054 3.465
        davon an Förderschulen 99 98 105 95
  
Anzahl Gruppen 84 97 116 128
         davon an Grundschulen 78 90 109 121
         davon an Förderschulen 6 7 7 7
  
Gesamtteilnehmer BMB 2.004 2.138 2.268 2.312
         davon an Grundschulen 2.004 2.138 2.253 2.290
         davon an Förderschulen -- -- 15 22
  
Anzahl teilnehmende Schulen 45 45 45 45
         davon Grundschulen 42 42 42 42
         davon Förderschulen 3 3 3 3
   *Stand: 09/2012 
 
 5

Seit dem Schuljahr 2009/10 ist die Zahl der teilnehmenden Schüler/-innen in den Offenen Ganz-
tagsschulen jährlich durchschnittlich um rund 12,5 % gestiegen, im Bereich der Bis-Mittag-
Betreuung liegt sie bei durchschnittlich 4,9 % jährlich.  
 
Im Schuljahr 2011/12 nahmen 33 % der Schüler/-innen aus den städtischen Grund- und Förder-
schulen (Primarstufe) an den Angeboten der Offenen Ganztagsschulen und 23,7 % an den Ange-
boten der Bis-Mittag-Betreuung teil. Zum Schuljahr 2012/13 ist mit einer Steigerung der Versor-
gungsquote zu rechnen. Diese kann für das Schuljahr 2012/13 erst im Rahmen der jährlichen amt-
lichen Schulstatistik ermittelt werden und lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor.  
 
Auf der Basis der aktuell vorliegenden Zahlen werden im Schuljahr 2012/13 die Anmeldungen um 
rd. 12,7 % in der Offenen Ganztagschule und um lediglich rd. 1,9 % in der Bis-Mittag-Betreuung 
steigen. Insbesondere für die Offenen Ganztagsschulen wird auch für die nächsten Jahre eine 
erhöhte Nachfrage  erwartet. Eine schulspezifische Übersicht ist der Anlage 1 zu diesem Bericht 
zu entnehmen.   
 
Die Theresienschule hat sich als einzige Grundschule gegen die Umwandlung in eine Offene 
Ganztagsschule ausgesprochen. Im Schuljahr 2012/ 13 werden hier 90 Kinder im Rahmen der Bis-
Mittag-Betreuung (bis max. 13.30 Uhr), 27 Kinder bis 14.00 Uhr und 64 Kinder bis 15.00 Uhr be-
treut.  
 
Die Entwicklung der Anmeldezahlen in den letzten Jahren zeigt deutlich, dass auch an der There-
sienschule grundsätzlich der Bedarf für eine Ganztagsbetreuung/ Offene Ganztagsschule besteht. 
So sind die Anmeldezahlen für die Betreuung bis 15.00 Uhr von 26 Kindern im Schuljahr 2010/11 
auf 64 Kinder im Schuljahr 2012/13 angestiegen. Die Betreuung der Schüler/-innen erfolgt hier 
ausschließlich durch den Einsatz von geringfügig beschäftigten Mitarbeiter/-innen.  
 
 
 
3. Freie Träger
  
 
Im Schuljahr 2012/13 haben an sechs Offenen Ganztagsschulen freie Träger die Durchführung 
des Offenen Ganztags übernommen: 
 
 
Schule 
 
 
Träger 
Albert-Schweitzer-Schule (Förderschule) SeHT e.V.  
Dreifaltigkeitsschule Förderverein der Dreifaltigkeitsschule e. V.  
Grundschule Loevelingloh Schule, Jugend, Kids & Co. e. V.  
Melanchthonschule Ev. Andreas-Kirchengemeinde / HOT Coerde 
Peter-Wust-Schule Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. 
Pleisterschule Schule, Jugend, Kids & Co. e. V.  
 
Die freien Träger haben sich als professionelle und verlässliche Partner etabliert und bereichern 
mit ihrer Arbeit die Schul- und Betreuungslandschaft. Die Übertragung an freie Träger bedeutet für 
die Schulen einen erhöhten zusätzlichen Abstimmungsbedarf mit dem Träger.  Die Schulleitungen 
haben bislang ein hohes Interesse den Offenen Ganztag eigenständig zu steuern und schätzen die 
direkte Anbindung des Offenen Ganztags an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.  
 
Bei der Offenen Ganztagsschule handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Die Entschei-
dung, in welcher Trägerschaft der Offene Ganztag an einer Schule organisiert und durchgeführt 
wird, trifft die Schulleitung bzw. die Schulkonferenz. Bei der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in 
Angelmodde ist die Trägerschaft zum 01.08.2010 wieder an die Schule zurück verlagert worden. 
 6

Seit dem Schuljahr 2012/13 hat die Melanchthonschule den Offenen Ganztag für die 1. und 2. 
Klasse übernommen. Die ev. Andreas-Kirchengemeinde führt den Offenen Ganztag weiterhin für 
die 3. und 4. Klasse durch. 
 
Darüber hinaus wurden von den Schulen im Schuljahr 2011/12 rd. 50 Kooperationsverträge mit 
freien Trägern für Angebote am Nachmittag z. B. aus den Bereichen Bewegung und Sport, Musik, 
Theater und Kunst in den offenen Ganztagsschulen geschlossen.  
 
 
 
4.  Personelle Ressourcen
  
 
Die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen machen einen Großteil der Beschäftigten in den Offenen 
Ganztagsschulen aus. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen den Koordinatoren/-innen (die erste 
hauptamtliche Mitarbeiter/-in übernimmt neben der Leitung einer Gruppe auch Koordinationsauf-
gaben) und den Gruppenleiter/-innen (jede weitere hauptamtliche Erzieher/-in). Auf die weiteren in 
den offenen Ganztagsschulen tätigen Mitarbeiter/-innen wird nachfolgend eingegangen.  
 
4.1 Hauptamtliches Personal  
 
An den Offenen Ganztagschulen wird für die jeweils erste Gruppe (25 Kinder bzw. 12 Kinder an 
Förderschulen) ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/-in (Erzieher/-innen, Dipl.-Sozialpädagogen/-
innen) mit 25,32 Wochenstunden eingesetzt. Durch die Umrechnung auf die Jahresarbeitszeit er-
gibt sich für diese Mitarbeiter/-innen eine wöchentliche Arbeitszeit von 28,13 Stunden. Für jede 
weitere Gruppe (25 bzw. 12 Kinder an Förderschulen) wird ein/e weitere/r Mitarbeiter/-in mit 19,5 
Wochenstunden (21,67 Stunden wöchentliche Arbeitszeit berechnet auf die Jahresarbeitszeit) ein-
gesetzt.  
 
Die nachfolgende Grafik und Tabelle stellt die Entwicklung der für die Offenen Ganztagsschulen 
benötigten Stellen (Vollzeitäquivalente) – ohne Vertretungspool – dar.   
2011/12 2012/13 2010/11 2009/10 
80
70
60
50
40
30
20
10
0
45,05 
65,08
70,88 
52,35 
Entwicklung der Vollzeitäquivalente "Hauptamtliches Personal" 
 
 
2009/10 2010/11 2011/12 2012/13* 
Anzahl Vollzeitäquivalente 45,05 52,35 65,08 70,88 
davon bei freien Trägern (kapitalisiert) 2,95 5,1 6,1 6,1 
Anzahl Erzieher/-innen 79 88 106 117 
 *Stand: 09/2012 
 7

Seit 2009 werden die Stellen für hauptamtliche Mitarbeiter/-innen in den Offenen Ganztagsschulen 
auch für Sozialpädagogen/-innen und Sozialarbeiter/-innen bzw. vergleichbarer Bachelor- oder 
Masterabschluss geöffnet. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund des 
hohen Fachkräftebedarfs in diesem Bereich nicht genügend Erzieher/-innen eingestellt werden 
konnten.  
 
Im Schuljahr 2011/12 waren im hauptamtlichen Bereich von 106 Beschäftigten (ohne Vertretungs-
pool) 62 Mitarbeiter/-innen unbefristet und 44 Mitarbeiter/-innen befristet beschäftigt. Zum Schul-
jahr 2012/13 wurden weitere 14 hauptamtliche Mitarbeiter/-innen in ein unbefristetes Arbeitsver-
hältnis zur Stadt Münster übernommen.  
 
 
Koordination  
 
Neben der Schulleitung übernimmt die Gesamtkoordination des Offenen Ganztags die erste 
hauptamtliche Fachkraft (Koordinator/-in) mit einem Stundenumfang von 25,32 Wochenstunden 
(28,13 Std. Jahresarbeitszeit). Die Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben und die 
damit verbundene Organisations- und Steuerungsverantwortung haben sich aufgrund der stetig 
wachsenden Teilnehmerzahlen im Offenen Ganztag deutlich erhöht. Insbesondere an großen Of-
fenen Ganztagsschulen (ab 4 Gruppen) nehmen die Leitungs-, Koordinations- und Organisations-
aufgaben einen deutlich höheren Stellenwert als an kleineren Offenen Ganztagsschulen ein. So 
kann eine Koordinatorin zwischenzeitlich für ein Team von bis zu 25 Mitarbeiter/-innen verantwort-
lich sein.  
 
Zum 01.01.2012 wurden die Koordinationsstellen von der Entgeltgruppe S 6 TVöD in die Entgelt-
gruppe S 8 TVöD angehoben. Damit wurde dem veränderten Aufgabenbereich der Koordinations-
stellen Rechnung getragen.  
 
 
Gruppenleitung  
 
Die neben der/dem Koordinator/-in in den Schulen beschäftigten Erzieher/-innen (Gruppenleiter/-
innen) sind mit halber Stelle im Offenen Ganztag beschäftigt. Im Rahmen der Jahresarbeitszeit 
entspricht dies einer tatsächlichen Arbeitszeit von wöchentlich 21,67 Stunden. Die Arbeit im Offe-
nen Ganztag beginnt in der Regel ab 11.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Das entspricht einer rei-
nen Aufenthaltsdauer der Kinder von 22,5 Wochenstunden in der Gruppe. Zeiten für Vor- und 
Nachbereitung, Elterngespräche, Absprachen mit den Lehrkräften, Teamsitzungen sind von den 
Mitarbeiter/-innen mit dem vorhandenen Zeitbudget nur schwierig zu leisten. Häufig fallen Über-
stunden an die durch Freizeit ausgeglichen werden müssen. Dies ist im Arbeitsalltag jedoch nur 
schwer umsetzbar.  
 
 
Altersstruktur hauptamtlich Beschäftigte  
 
Rund 47 % der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeite r/-innen in der Offenen Ganztagsschule sind 
älter als 46 Jahre. Mittelfristig ist zu erwarten, dass die sich ergebenden Stellenvakanzen quantita-
tiv nicht adäquat besetzt werden können. 
 
Derzeit fehlen aktuell allein in NRW mehrere tausend ausgebildete Erzieher/-innen, um sämtliche 
Stellen zu besetzen. Zusätzlich zu dieser Problematik kommt erschwerend hinzu, dass es einer 
Beschäftigung im Offenen Ganztag derzeit aus  mehreren Gründen auch an Attraktivität mangelt. 
Zum einen liegt dies an der tarifvertragliche Eingruppierung (S 6 TVöD für Gruppenkräfte), zum 
anderen besteht in diesem Arbeitsfeld keine Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung. Darüber hin-
aus liegen die Arbeitszeiten überwiegend in den Nachmittagsstunden und sind damit für teilzeitbe-
schäftigte Mütter und Väter eher unattraktiv.  
 
 8

Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen in der OGS nach Alter und Geschlecht 
(Stand: 13.12.2011) 
0
über 6056-6051-5546-5041-4536-4031-3526-3021-25
0 01 100 11 2männlich
092023111017136weiblich
30
25
20
15
10
5
 
 
 
4.2 Vertretungspool 
 
Der Ausbau der Offenen Ganztagsschulen und die damit verbundene steigende Anzahl von 
hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen führten in der Vergangenheit dazu, dass vermehrt Abrufkräfte 
zeitweise sehr kurzfristig eingesetzt werden mussten. Dies gestaltete sich vielfach problematisch; 
teilweise konnten nur unter erschwerten Bedingungen Vertretungskräfte rekrutiert werden. Oftmals 
mussten die Schulen den Ausfall von Kolleginnen und Kollegen im Bestand auffangen, was mit 
zusätzlichen Überstunden verbunden war.  
 
Im Rahmen einer Erprobungsphase wurden für die Offenen Ganztagsschulen zum 01.04.2010 drei 
Erzieherinnen mit 19,5 Wochenstunden als Abrufkräfte für Krankheitsvertretungen eingestellt. 
Nachdem sich relativ schnell herausstellte, dass ein dauerhafter und erheblicher Bedarf an Vertre-
tungskräften besteht, wurden 1,5 Planstellen über den Stellenplan 2012 abgesichert. Aufgrund der 
ständig wachsenden Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen an den Offenen Ganztagsschulen 
wurden zum Stellenplan 2013 weitere 1,5 Stellen für den OGS-Vertretungspool beantragt. Damit 
könnten an sechs Schulen gleichzeitig Vertretungen sichergestellt werden. Die freien Träger haben 
im Einzelfall ebenfalls die Möglichkeit, die Betreuung durch Vertretungen sicherzustellen. 
 
 
4.3 Geringfügig Beschäftigte  
 
Für jede volle Gruppe (25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förderschulen) werden 21 Wochenstunden für 
geringfügig Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Bis zum Erreichen der nächsten vollen Gruppe  
erhalten die Grundschulen für jedes weitere Kind (z. B. für das 26. – 49. Kind) darüber hinaus Mit-
tel von 1.400 € pro Kind und Förderschulen in Höhe von 1.750 € pro Kind für den Einsatz von ge-
ringfügig Beschäftigten. 
 
Im Schuljahr 2011/12 arbeiteten ca. 460 Mitarbeiter/-innen im Rahmen einer geringfügigen Be-
schäftigung zwischen 4 und 12 Wochenstunden in den Offenen Ganztagsschulen und der Bis-
Mittag-Betreuung. Durchschnittlich wurden diese Mitarbeiter/-innen mit 9,3 Wochenstunden einge-
setzt.  
 9

Die Auswahl dieser Mitarbeiter/-innen erfolgt vor Ort in den Offenen Ganztagsschulen. Insbeson-
dere die Schulen in den Außenbezirken merken jedoch verstärkt an, dass es oftmals schwer ist, 
geeignetes Personal zu bekommen, da insbesondere Studenten/-innen sich aufgrund der eigenen 
Wohnsituation eher für die Schulen in der Stadtmitte interessieren.  
 
 
4.4 Heilpädagogen in den Förderinseln 
 
Zum Ende des Schuljahres 2010/11 wurden au fgrund des Auslaufens der Landesförderung die 
Kinderhorte in Münster geschlossen.   
 
Für die Förderinseln wird zur personellen Absicherung ein Stundenkontingent von 12 Wochen-
stunden für den Einsatz einer heil- und sozialpädagogischen Fachkraft bereitgestellt. Darüber hin-
aus wurde den Schulen freigestellt, das vorhandene Stundenbudget auf eine halbe Stelle (19,5 
Stunden) aufzustocken. Die Gegenfinanzierung der Aufstockung erfolgt aus dem Budget der Schu-
le für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten.  
 
Die inhaltliche Ausführung zu den Förderinseln erfolgt in Ziffer 6 dieses Berichtes.  
 
 
4.5 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) 
 
Zum Schuljahr 2008/09 wurden an acht Offenen Ganztagsschulen FSJ-Stellen eingerichtet. 
Die Finanzierung des FSJ erfolgt zum Teil aus Bundesmitteln und wird durch städtische Mittel er-
gänzt. Die Schulen reduzieren hier das Budget der geringfügig Beschäftigten um umgerechnet 9,5 
Wochenstunden je FSJ-Stelle. Aufgrund des großen Interesses der Schulen wurde das Angebot 
zum Schuljahr 2010/11 um weitere acht Schulen ausgedehnt.  
 
Aktuell kann an folgenden Schulen ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert werden: 
 
1. Aegidii-Ludgeri-Schule 
2. Bodelschwinghschule 
3. Davertschule Amelsbüren 
4. Eichendorffschule Angelmodde 
5. Erich Kästner-Schule 
6. Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 
7. Johannisschule 
8. Kreuzschule 
9. Ludgerusschule Albachten 
10. Margaretenschule 
11. Matthias-Claudius-Schule  Gut Insel 
12. Michaelschule 
13. Nikolaischule Wolbeck 
14. Overbergschule 
15. Paul-Schneider-Schule 
16. Thomas-Morus-Schule 
 
 
4.6 Bundesfreiwilligendienst (BFD) 
 
Zum Schuljahr 2012/13 wurden an zehn Offenen G anztagsschulen Stellen im Rahmen des Bun-
desfreiwilligendienstes eingerichtet. Die Freiwilligen werden vollzeitbeschäftigt und von den Schu-
len auch im Vormittagsbereich eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus Bundesmitteln 
und wird durch städtische Mittel ergänzt. Die Schulen reduzieren hier das Budget der geringfügig 
Beschäftigten um ca. 4 Wochenstunden je BFD-Stelle. Der Bundesfreiwilligendienst wurde an den 
Schulen eingerichtet, an denen keine FSJ-Stelle existiert.  
An folgenden Schulen wurde eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst eingerichtet:  
 10

1. Clemensschule Hiltrup 
2. Grundschule am Kinderbach 
3. Hermannschule 
4. Johannesschule Hiltrup 
5. Marienschule Roxel 
6. Marienschule Hiltrup 
7. Matthias-Claudius-Schule Handorf 
8. Mosaik-Schule 
9. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
10. Pötterhoekschule 
 
Das große Interesse am Bundesfreiwilligendienst machte es für das Bundesamt für Familie und 
zivilgesellschaftliche Aufgaben erforderlich, die vorhandenen Plätze für den Bundesfreiwilligen-
dienst zu kontingentieren. Dies bedeutet für die Stadt Münster, dass eine Besetzung der Einsatz-
stellen in den Offenen Ganztagsschulen nicht di rekt zum Schuljahresbeginn erfolgen konnte son-
dern erst unterjährig im laufenden Schuljahr möglich sein wird.   
 
 
4.7 Berufsanerkennungsjahr (BAJ)  
 
Im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieher/-in ist es erforderlich, ein Berufsanerkennungsjahr zu 
leisten. Insbesondere in den letzten Jahren kamen vermehrt Anfragen nach der Möglichkeit, das 
Berufsanerkennungsjahr in einer Offenen Ganztagsschule zu absolvieren.   
 
In Ziffer 4 wurde bereits auf die Altersstruktur der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen in den Offenen 
Ganztagsschulen hingewiesen. Mittelfristig ist zu befürchten, dass die Stellenvakanzen u. a. be-
dingt durch den weiteren quantitativen Ausbau der Offenen Ganztagsschulen nicht adäquat be-
setzt werden können. Die Einrichtung von BAJ-Stellen könnte hier hilfreich sein, Nachwuchskräfte 
für den Offenen Ganztag zu gewinnen und nach der Ausbildung für eine Tätigkeit in der Offenen 
Ganztagsschule einzustellen. 
 
Für die Einrichtung einer BAJ–Stelle müssen rd. 21.500 € pro Stelle und Jahr bereitgestellt wer-
den. Diese Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung, so dass aktuell keine Möglichkeit besteht, das 
im Rahmen der Ausbildung erforderliche Berufsanerkennungsjahr an einer Offenen Ganztagsschu-
le abzuleisten.  
 
 
 
5. Finanzen
 
 
5.1 Grundbedarf / Finanzformel 
 
Neben dem sogenannten personellen Grundbedarf in Form von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen 
(Erzieher/-innen, Dipl.-Sozialpädagogen/-innen) und geringfügig Beschäftigten erhält eine Offene 
Ganztagsschule eine Sachmittelpauschale in Höhe von 100 € pro Kind und Jahr für die Anschaf-
fung von Verbrauchs- und Spielmaterialien, Reparaturen und kleineren Ausstattungsgegenstän-
den.  
 
Darüber hinaus erhielten die Schulen aus dem Förder- und Richtlinienbudget im Schuljahr 2011/12 
durchschnittlich einen Betrag in Höhe von 133 € pro Jahr / Kind. Für Angebote in den Ferien ste-
hen umgerechnet pro OGS-Kind rd. 99 € im Jahr zur Verfügung.  
 
Die Stadt Münster stellt pro OGS-Teilnehmer/-in an einer Grundschule einen Betrag von 1.934 € 
und in Höhe von 3.668 € pro Kind an einer Förderschule zur Verfügung. Durch die Refinanzierung 
aus der Landeszuwendung (935 €/Kind bzw. 1.890 €/Kind an Förderschulen) und einem durch-
schnittlichen Elternbeitrag von 381 € im Jahr er gibt sich ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 
 11

618 € bzw. 1.397 € an Förderschulen. Davon sind jedoch 29 € auf den kommunalen Pflichtanteil 
anzurechnen, der unter Einbeziehung der Elternbeiträge zu erbringen ist.  
 
Der kommunale Eigenanteil beträgt somit pro Kind 589 € an Grundschulen bzw. 1.368 € an För-
derschulen und ist im Vergleich zu den Vorjahren um 285 € gesunken. Dieses hängt im Wesentli-
chen mit einer gestiegenen Landeszuwendung sowie im Durchschnitt pro OGS-Kind gesunkenen 
Personalkosten zusammen.  
 
 Landesvorgabe Münster 2009 Münster 2012 
Aufwendungen/Kind 1.230 € 2.084 € 1.934 € 
Refinanzierung durch  
Landesmittel 
 
935 € 820 €
 
935 € 
Pflichtanteil/Elternbeiträge 410 € 410 € 410 € 
kommunale Mittel -- 874 € 589 € 
 
 
5.2 Förderbudget  
 
Zur Stärkung der besonderen Situation von Schulen in besonderen Belastungssituationen und der 
gezielten Förderung von Kindern wird den Offenen Ganztagsschulen jährlich ein Förderbudget in 
Höhe von 217.475 € bereitgestellt.  
 
Mit dem Förderbudget sollen soziale Benachteiligungen von Kindern ausgeglichen werden. Es 
richtet sich an Kinder, die über die regulären Angebote hinaus einen erhöhten Förderbedarf haben 
und grundsätzliche Unterstützungsangebote benötigen. 
Die Höhe des Budgets für die einzelne Schule wird nach folgenden sozialen Indikatoren berechnet:  
 
− Daten der Schuleingangsuntersuchungen 
− Anzahl der Elternbefreiungsanträge 
− Einschätzung der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
− Einschätzung der Jugendhilfe / des KSD sowie 
− Anzahl der OGS-Gruppen 
 
 
5.3 Richtlinienbudget zur Förderung zusätzlicher Angebote  
 
Neben dem Förderbudget erhalten die Schulen für die Schaffung zusätzlicher Angebote einen Be-
trag aus der sog. Richtlinienförderung. Durch diese Mittel sollen Projekte, Arbeitsgruppen, Ausflü-
ge/Feste (keine Klassenfahrten) und sonstige pädagogische Maßnahmen, die eine Vernetzung 
unterschiedlicher Akteure im Umfeld der Schule begünstigen und das Ziel der Offenen Ganztags-
schulen eine Verzahnung von Vor- und Nachmittag, gefördert  und unterstützt werden.  
 
Das Budget beträgt jährlich ebenfalls 217.475 € und wird den Schulen pauschal zugewiesen. Jede 
Schule erhält aus dem Budget zunächst einen Sockelbetrag in Höhe von 1.500 € pro Schuljahr 
(Förderschulen 2.250 €). Die verbleibenden Mittel werden aufgrund der Teilnehmerzahlen auf die 
Schulen verteilt. Damit wird der unterschiedlichen Größe der Offenen Ganztagsschulen Rechnung 
getragen.  
 
Das Förder- und Richtlinienbudget wird den Schulen aus städtischen Haushaltsmitteln seit dem 
Schuljahr 2005/2006 zur Verfügung gestellt (vgl. Ratsvorlage V/1063/2004). 
 
 
 12

6. Pädagogische Angebote und Leistungen 
 
Grundlage für ein pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagschule ist ein Gesamtkonzept be-
stehend aus Bildung, Betreuung und Erziehung. Im Mittelpunkt aller konzeptionellen Überlegungen 
und der Umsetzung steht das Kind mit seinen Kompetenzen und seinen Bedürfnissen. Die Leis-
tungen und Angebote der Offenen Ganztagsschulen in Münster sind daher unterschiedlich ausge-
prägt. Sie sind mit den konzeptionellen Grundlagen der jeweiligen Schule im Rahmen des Schul-
programms, den räumlichen Möglichkeiten, den G egebenheiten im Sozialraum und den Bedürfnis-
sen der Kinder abgestimmt.  
 
In allen Schulen umfassen die Angebote:  
 
• eine verlässliche Betreuung an allen Schultagen von 8.00 bis mindestens 15.00 Uhr 
• ein eigenes Raumangebot 
• ein gemeinsames Mittagessen  
• Hausaufgabenbetreuung / Lernzeit 
• Arbeitsgruppen in den Bereichen Kultur, Sport und Kreativität  
• Spezielle Angebote der individuelle Förderung / Förderinseln und 
• Freizeit- und Erholungsangebote 
 
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung liegt bei der jeweiligen Schulleitung in enger Ab-
stimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.  
 
 
6.1 Betreuungszeiten 
 
Nach den Vorgaben des Landes NRW sind die Betreuungszeiten in den Offenen Ganztagsschulen 
täglich von 8.00 bis mindestens 15.00 Uhr sicher zu stellen (Runderlass des Ministeriums für 
Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010).  
 
Eltern kritisieren die vom Land vorgegebene tägliche Teilnahme bis mind. 15.00 Uhr als zu unflexi-
bel und wünschen sich ein Betreuungsmodell angepasst an ihre jeweilige familiäre Situation. Eine 
täglich wechselnde Teilnahmemöglichkeit aller Kinder hat aber auch pädagogische Grenzen. Mit 
der Offenen Ganztagsschule erhalten die Kinder ein kontinuierliches Beziehungs-, Betreuungs- 
und Förderangebot einschließlich der Brücken- und Konferenztage. Die Qualität der pädagogi-
schen Arbeit in der Offenen Ganztagsschule wird beei nträchtigt, wenn Eltern ihre Kinder regelmä-
ßig vor 15.00 Uhr abholen. Hinzu kommt, dass durch ständiges Kommen und Gehen eine Unruhe 
in den Gruppen und den Angeboten entsteht.  
 
Die Stadt Münster als Schulträger setzt die Regelungen des Erlasses um und hat letztmalig im 
August diesen Jahres die Schulleitungen, Träger und Koordinatorinnen auf die Erlasslage hinge-
wiesen. Schulträger, die gegen die Vorgaben im Erlass verstoßen und den Eltern eine unregelmä-
ßige Teilnahme oder Abholzeiten vor 15.00 Uhr zugestehen, müssen mit einer Rückzahlung von 
Landeszuwendungen rechnen.   
 
 
6.2 Randzeitenbetreuung  
 
In Münster beginnen die Angebote der Offenen Ganztagsschule nach Unterrichtsschluss (in der 
Regel ab 11.30 Uhr) und werden bis 16.00 Uhr durchgeführt. Eltern äußern zunehmend den Be-
darf auf Ausdehnung der Betreuungszeiten und fordern sowohl eine Betreuung ihrer Kinder vor 
Unterrichtsbeginn als auch über 16.00 Uhr hinaus. Bislang wurde der Betreuungsbedarf bei einem 
entsprechenden Schulkonferenzbeschluss vereinzelt an Schulen durch den Einsatz von geringfü-
gig Beschäftigten oder durch ehrenamtlich Tätige angepasst.   
 
Derzeit besteht an der Aegidii-Ludgeri-Schule, Bodelschwinghschule, Johannisschule und der 
Overbergschule die Möglichkeit auf eine Betreuung bis 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr. Die Clemens-
 13

schule Hiltrup bietet bereits seit Jahren im Rahmen des vorhandenen Personalbudgets eine sog. 
Frühbetreuung von 7.15 Uhr bis Unterrichtsbeginn an. 
 
Die Einführung einer flächendeckenden Randzeitenbetreuung z. B. zwischen 16.00 Uhr und 17.00 
Uhr täglich würde zusätzliche Kosten im Umfang von rd. 128.000 € verursachen. Bei der Berech-
nung wurde zunächst davon ausgegangen, dass nicht für alle Kinder eine Betreuung bis 17.00 Uhr 
erforderlich ist und zunächst pro Schule eine Gruppe für die Berechnung eingeplant. Dieser Betrag 
würde sich weiterhin erhöhen, wenn zusätzlich eine Frühbetreuung eingerichtet wird sowie die 
Bedarfe eine Gruppe pro Schule übersteigen.  
 
 
6.3 Räume 
 
Mit der Ratsvorlage V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen in Offene Ganztagsschulen zum 
Schuljahr 2005/06“ vom 04.01.2005 wurde u. a. bezüglich der Raumkapazität und Sachausstat-
tung als städtischer Standard für den Offenen Ganztag pro Schule ein Funktionsbereich "Kü-
che/Speisebereich" sowie pro Gruppe (an Grundschulen mit 25 Kindern/Förderschulen mit 12 Kin-
dern) ein "Betreuungsraum" festgelegt. Die Herrichtung dieser Räumlichkeiten erfolgte in den 
meisten Fällen durch Umbau von Unterrichtsräumen im Bestand.  
 
Bereits mit der Ratsvorlage V/0257/2009 v. 02.04.2009 wurde zum Thema "Herrichtung weiterer 
Betreuungsräume an bestehenden Offenen Ganztagssc hulen" dargestellt, dass an einigen Schu-
len nach den bis dahin umgesetzten drei Ausbaustufen (2003 - 2007) keine freien Raumkapazitä-
ten mehr vorhanden waren, um sowohl den Bedarf an Unterrichtsräumen als auch den Bedarf an 
Betreuungsräumen entsprechend der vom Rat festgelegten Standards zu decken - durch bauliche 
Erweiterungen/Pavillonlösungen/externe Anmietung konnten damals jedoch noch räumliche Lö-
sungen gefunden werden. 
 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde eine Projektgruppe zur Neuausrichtung der 
OGS-Standards eingerichtet, die sich u. a. an die Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzung 
sowie an den tatsächlichen vorhandenen Raumkapazitäten und deren Grenzen orientiert. Über die 
aktuelle Raumsituation wird mit einer gesonderten Vorlage des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung berichtet.  
 
 
6.4 Mittagsverpflegung und Hygienestandards 
 
Zum wesentlichen Bestandteil einer Offenen Ganztagsschule gehört neben den Freizeit- und Un-
terstützungsangeboten auch die Bereitstellung eines attraktiven Mittagessens. In Münster wird in 
allen Offenen Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme hieran ist ver-
pflichtend und kein Kind wird vom Essen ausgeschlossen. 
  
Gemeinsames Essen stärkt das soziale Miteinander und fördert die Kommunikation. Das Mittages-
sen erfolgt in festen Tischgemeinschaften oder al s Cafeteria-System mit Ausgabetheke und freier 
Platzwahl. Aufgrund des Alters der Grundschüler muss die Mittagsverpflegung durch die pädago-
gischen Fachkräfte begleitet werden.   
 
Die Organisation und Ausgabe der Mittagsverpflegung wird derzeit überwiegend von städtischen 
Mitarbeiter/-innen (geringfügig Beschäftigten) übernommen. Die offenen Ganztagsschulen erhalten 
abhängig von der Teilnehmerzahl ein Budget für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten (s. Ziff. 
5). Aus diesem Budget ist nicht nur das pädagogische Personal sondern auch das Personal zu 
bestreiten, welches für die Zubereitung und Ausgabe des Mittagessens zuständig ist. Ein geson-
dertes Personalbudget für die Mittagsverpflegung bzw. Stellen für hauswirtschaftliche Gehilfen/ 
Gehilfinnen, wie in den formal geführten Ganztagsschulen, ist nicht vorhanden. 
 
Die Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0657/2012 „Mittagsverpflegung an Schulen“ greift die ak-
tuelle Thematik der Mittagsverpflegung an den Münsteraner Schulen auf und gibt die Empfehlung 
 14

ab, zukünftig die Mittagsverpflegung an Caterer zu vergeben, die dann sämtliche Arbeiten – von 
der Zubereitung über die Ausgabe bis hin zur Reinigung – zu übernehmen hätten. 
 
 
6.5 Hausaufgaben / Lernzeiten  
 
Die Hausaufgaben sind ein Schwerpunktthema der Arbeit in den Offenen Ganztagsschulen. Hier 
wird die Verzahnung der Angebote des Vormittages mit den Angeboten des Nachmittages deut-
lich. In vielen Schulen existieren gute Kommunikationsstrukturen, um die notwendigen Informatio-
nen zu den Hausaufgaben und der individuellen Gestaltung der Lernzeit auszutauschen. In diesem 
Bereich sind häufig auch die Stundenanteile der Lehrkräfte eingesetzt.  
 
Deutlich wird jedoch, dass die Konflikte, die vor Einführung der ganztägigen Betreuung zwischen 
Lehrkräften und Eltern bestanden, jetzt auf die Erzieherinnen und Erzieher übertragen werden. 
Dies erfordert eine große Transparenz in den Schulen und auch gegenüber den Eltern und bezieht 
grundlegende konzeptionelle Überlegungen der Schule mit ein. Hier sind vor allem schulintern die 
Gestaltung der Hausaufgaben und die Individualisierung in diesem Bereich laufend in den Blick zu 
nehmen. 
 
 
6.6 Arbeitsgemeinschaften und freizeitpädagogische Angebote  
 
Die Ausprägung der freizeitpädagogischen Angebote ist abhängig von den Rahmenbedingungen 
der Schule. Diese Angebote umfassen neben den Querschnittsthemen Partizipation, aktive Beteili-
gung im Schulalltag, geschlechtssensitives und interkulturelles Lernen unter anderem die Themen 
Sprache, Naturwissenschaften, Medien, Natu r und Umwelt, Gesundheit und Ernährung, Konflikt-
bewältigung und Soziales Lernen. Darüber hinaus gibt es Angebote zur musischen / künstleri-
schen Bildung und Erziehung und Sport.  
 
Für die zusätzlichen Angebote in der Offenen Ganztagsschule steht jeder Schule das sogenannte 
„Richtlinienbudget zur Förderung zusätzlicher Angebote“ zur Verfügung. (s. Ziffer 5.3). Wichtige 
Kooperationspartner sind hierbei die Tageseinrichtungen für Kinder, die Fachdienste der Jugend-
hilfe sowie die Sport- und Kulturvereine innerhalb des Sozialraums der Schule. Je mehr sich eine 
Schule in ihrem Schulprogramm als Offene Ganztagsschule definiert, desto besser gelingt eine 
erfolgreiche Verzahnung von Vor- und Nachmittagsangeboten. Die Schule als Lernort wird zum 
Lebensort für Kinder.  
 
 
6.7 Individuelle Förderung  
 
Versteht man unter Förderung nicht nur die Aneignung von Lerninhalten und die Verbesserung von 
Lernleistungen, sondern betrachtet das Kind in seiner ganzheitlichen Entwicklung, geht es bei der 
individuellen Förderung von Kindern um die Unterstützung personaler, sozialer, fach- und metho-
denbezogener Kompetenzen. Diese Unterstützung gelingt insbesondere im Rahmen der Offenen 
Ganztagsschule, da es hier neben verbindlichen Lerneinheiten mit gesetzten Lern- und Leistungs-
zielen immer auch weitere Lernangebote zum Erproben gibt. Neben den Lehrkräften stehen ande-
re Professionen zur Verfügung, die unterschiedlichste Ansätze und eine andere Didaktik/Methodik 
in ihrem pädagogischen Handeln mitbringen. In einer vernetzten pädagogischen Arbeit zwischen 
den einzelnen Professionen an einer Offenen Ganzt agsschule entsteht somit die Chance, die Kin-
der differenziert zu fördern. 
 
In den letzten Jahren sind mit den Förderbudgetmitteln Angebote der Sprachförderung, Lese-/ 
Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, Konzentrationstraining, Bewegungsförderung und Konflikt-
training durchführt worden. 
 
 15

6.8 Förderinseln 
 
Kinder mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen, die in den Grundschulen in der derzeiti-
gen Ausstattung nicht angemessen gefördert werden konnten, können in den sogenannten Förder-
inseln an sieben Standorten über die OGS-Betreuung hinaus, individuell unterstützt werden. Damit 
wird diesen Kindern die Möglichkeit gegeben, im System Schule zu bleiben.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.04.2011 beschlossen dass sieben Förderinseln für Grund-
schulkinder an folgenden Schulstandorten eingerichtet werden (vgl. V/0110/2011): 
 
Bezirk West:  Peter-Wust Schule (Verein Schule Jugend Kids & Co) 
Bezirk Nord:   Norbertschule, Melanchthonschule (Ev. Andreas-Kirchengemeinde) 
Bezirk Hiltrup:  Ludgerusschule Hiltrup 
Bezirk Mitte: Overbergschule, Johannisschule, Bodelschwinghschule 
 
Die individuelle, zusätzliche Förderung erfolgt flankierend im Rahmen des Offenen Ganztags. 
Grundsätzlich werden Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren aufgenommen. Die Förderung der Kinder 
erfolgt sowohl einzeln als auch in Kleingruppen mit maximal 8 Kindern. Im Rahmen eines Antrags-
verfahrens kann je nach Bedarf und Anzahl der Kinder im Rahmen des bestehenden Gesamtkon-
tingentes in anderen Schulen eine Förderinsel bewilligt werden. Im Einzelfall können Hilfen für den 
weitergehenden Förderbedarf eines Kindes über das Förderbudget des Offenen Ganztags oder 
über individuelle Hilfen gewährt werden. 
 
Das Angebot ist für die Schulen jeweils auf zwei Jahre befristet. Vor Ablauf der zwei Jahre zum 
Sommer 2013 wird jeweils pro Schule geprüft, ob eine Förderung an den jetzigen Standorten wei-
ter bewilligt oder die Förderinsel an einer anderen Schule eingerichtet wird. 
 
 
6.9 Ferienbetreuung  
 
Mit Vorlage V/0815/2006 „Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern in Münster 
– Koordination aller Maßnahmen“ vom 11.10.2006 wurde das Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung 
für Grundschulkinder in Münster beschlossen. Für die Eltern der Kinder, die in der Nachmittags-
betreuung einer Offenen Ganztagsschule angemeldet sind, besteht ein Anspruch auf insgesamt 
sechs Wochen Betreuung pro Schuljahr. Die Eltern können diesen Anspruch bedarfsgerecht in-
nerhalb der Herbst-, Oster- und Sommerferien eines Schuljahres (01.08. bis 31.07 des jeweiligen 
Folgejahres) einsetzen. Mit der Einführung der stadtweiten Information zu den Ferienangeboten, 
die an alle Grundschulkinder zu Beginn eines jeden Schuljahres verteilt wird und auch online abzu-
fragen ist, erhalten Familien frühzeitig Informationen und Planungssicherheit hinsichtlich verlässli-
cher, ganztägiger Ferienbetreuungsangebote in Münster.  
 
Die Umsetzung des Konzeptes in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass derzeit noch ausrei-
chende Ferienbetreuungsangebote vorhanden sind. Die Inanspruchnahme der Betreuungsangebo-
te sowie der Bedarf nach Aufstockung der Angebote steigen allerdings stadtweit. Nahmen im Jahr 
2010 insgesamt 2.880 Kinder an den Angeboten teil, waren es im Jahr 2011 bereits 3.067 Kinder. 
Die Anzahl der Wochenanmeldungen erhöhte sich entsprechend (2010: 4.304, 2011: 4.601 - 
schuljahresbezogene Auswertung).  
 
Es ist davon auszugehen, dass bei den derzeitigen Steigerungsraten in den Offenen Ganztags-
schulen die Anzahl der Plätze in den Ferienbetreuungsangeboten, zumindest in einigen Stadttei-
len, nicht mehr ausreichen wird. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird die Akquise 
von weiteren Trägern zur Ferienbetreuung vorantreiben, besonders in unterversorgten Bezirken 
und Stadtteilen.  
 
 
 
 16

7. Fachliche Unterstützung 
 
7.1 Fachberatung  
 
Nach der Verlagerung der Zuständigkeit für die Offenen Ganztagsschulen vom Amt für Schule und 
Weiterbildung in das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde im Januar 2009 eine Stelle 
für eine Fachberatung mit einem Stundenumfang i. H. v. 19,5 Wochenstunden stellenplanneutral 
eingerichtet. Zum Stellenplan 2012 wurde die Stelle der Fachberatung auf 24,5 Wochenstunden 
aufgestockt. 
 
Zu den Aufgaben der Fachberatung gehören die konzeptionelle, strukturelle und finanzielle Bera-
tung und Begleitung der  
 
• Fachkräfte in den Schulen einschl. der Schulleitungen,  
• Eltern der Kinder,  
• freien Träger der Jugendhilfe  
 
sowie die Gestaltung von Kooperationen (Finden von Kooperationspartnern, Verzahnung mit wei-
teren Angeboten wie Kindertageseinrichtungen etc.). 
 
Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit der Fachberatung die Koordination und fachliche Begleitung 
der OGS-Facharbeitskreise in den Stadtbezirken, die Teilnahme am Qualitätszirkel regional und 
überregional, das Fortbildungsmanagement und die Er stellung von pädagogischen Arbeitshilfen 
zur Arbeit in den Offenen Ganztagsschulen. 
  
 
7.2 Arbeitshilfen  
 
Um die Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen bei der Abwick-
lung der täglichen Dienstgeschäfte zu unterstützen, wurde eine OGS-Arbeitshilfe erstellt. Neben 
einem verwaltungsspezifischen Teil, der insbesondere die Koordinator/-innen in Verwaltungsange-
legenheiten der Offenen Ganztagsschule unterstützt  wird derzeit gemeinsam von der Fachbera-
tung, den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen in den Schulen und den Schulleitungen der pädagogi-
sche Teil erstellt.  
 
 
7.3 Facharbeitskreise 
 
Im Schuljahr 2012/13 sind rund 120 Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in 
den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Münster beschäftigt. Um einen regelmäßigen Austausch 
der hauptamtlichen Fachkräfte gewährleisten zu können, wurden in 2010 sogenannte OGS-
Facharbeitskreise in den Bezirken eingerichtet. Die Facharbeitskreise finden in regelmäßigen Ab-
ständen koordinierend durch die Fachberatung statt. Die gemeinsame qualitative Weiterentwick-
lung der Offenen Ganztagsschulen ist dabei oberstes Ziel, neben einem kollegialen Austausch zu 
aktuellen Themen und pädagogischen Inhalten sowie die Vernetzung der Angebote innerhalb des 
Sozialraumes.  
 
 
7.4 Fortbildung und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen   
 
Für die Fortbildung und Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte in den Offenen Ganztagsschu-
len steht ein eigenes Budget i. H. v. 26.500 Euro zur Verfügung. An der Erstellung des Fortbil-
dungsprogramms ist neben der Fachberatung im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auch 
der Qualitätszirkel der Offenen Ganztagsschule beteiligt. Um die Verzahnung von Vor- und Nach-
mittag stets zu fördern, werden die Fortbildungsangebote immer für beide Zielgruppen, Lehrkräfte 
und pädagogische Fachkräfte, als sogenannte Tandemveranstaltungen geöffnet. Hier leisten die 
gemeinsam durchgeführten OGS-Fachtagungen einen wertvollen und nachhaltigen Beitrag. 
 17

7.5 Qualitätszirkel 
 
Seit Einführung der Offenen Ganztagsschule existi ert ein vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell 
unterstützter Qualitätszirkel. In diesem Gremium sind neben Vertretungen der Schulleitungen und 
der pädagogischen Fachkräfte auch die Schulaufsicht und die Stadt Münster (Amt für Schule und 
Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) vertreten. Aufgabe des Qualitätszir-
kels ist die Auseinandersetzung mit Themen und Schwerpunkten der Offenen Ganztagsschule 
sowie die Planung des eigenen OGS-Fortbildungsprogramms und die einmal jährlich stattfindende 
Fachtagung für pädagogische Fachkräfte in den Schulen.  
 
Das Thema der Fachtagung in 2011 lautete „Gewaltprävention in der OGS“. Der Hamburger Er-
ziehungswissenschaftler Prof. Dr. Peter Struck referierte vor rund 150 Zuhörern über die neuen 
Herausforderungen in der Schule. Darüber hinaus stellte sich das Münsteraner Netzwerk für Ge-
waltprävention und seine möglichen Arbeitseinsätze in den Schulen vor. Als einen konsequenten 
Schritt auf die Fachtagung führt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erstmalig eine Wei-
terbildung für die pädagogischen Fachkräfte in der Offenen Ganztagsschule durch. 12 Mitarbeite-
rinnen erhalten die Gelegenheit sich über ein Jahr zum Trainer für Soziales Lernen und Gewalt-
prävention ausbilden zu lassen. 
 
Die OGS-Fachtagung in 2012 setzte sich thematisch mit einer inklusiven OGS auseinander und 
machte sich auf den „Weg zu einer inklusiven OGS“. Profitierend von den Erfahrungen und der 
hohen Fachlichkeit der LWL-Schulen tagte man in Kooperation vor Ort und tauschte sich über 
neue Wege, Möglichkeiten und Grenzen von Inklusion in den Schulen aus.  
 
 
7.6 Interdisziplinäre Fachberatung 
 
Übergreifende Themen der Grundschulen wie z. B. Inklusion werden bisher meistens einzeln be-
handelt und weiterentwickelt. Schulen und Ämter befassen sich oft mit dem Einzelfall obwohl die 
Probleme und Fragestelllungen häufig schulübergreifende Bedeutung haben. Von einer Bündelung 
der Themen und Bearbeitung durch ein multidiszipl inäres Team könnten alle Grundschulen profi-
tieren.  
 
Daher soll eine interdisziplinäre Fachberatung zur Unterstützung der Schulen installiert werden. 
Ziel ist es, Themen wie die Entwicklung der Inklusion, Gesamtkonzepte, Verzahnung von Angebo-
ten, Strukturentwicklungen, abzustimmen. 
 
Beteiligt werden sollen folgende Institutionen: 
 
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
o KSD 
o Fachberatung der Offenen Ganztagsschulen 
 
- Amt für Schule und Weiterbildung 
o Schulpsychologische Beratungsstelle 
 
- Gesundheitsamt 
o Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 
- Schulamt für die Stadt Münster 
o Schulaufsicht 
o Koordinationsfachkräfte Inklusion 
 
Ziel ist es, den Schulen diese Unterstützung mit Beginn des Schuljahres 2013/14 anbieten zu kön-
nen.  
 
 
 18

19 
 
8. Weiteres Verfahren  
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden derzeit die Einzelmaßnahmen des Handlungspro-
gramms 2012 – 2017, in den politischen Gremien diskutiert (Positionen 164: „Veränderung der 
Vorgabe für das Förder- und Richtlinienbudget im offenen Ganztag“, 165: „Verzicht auf die Einrich-
tung weiterer Gruppen im offenen Ganztag“). Etwaige Beschlüsse haben Auswirkungen auf die 
Ausgestaltung des offenen Ganztags.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Ganztagsschulen in Münster 
Anlage 1 zum Bericht 
"Offene Ganztagsschule in Münster - 
Bericht 2009 - 2012" 
Stand: 09/2012 
Statistischer Schule Schüler 
insgesamt 1) 
Förderinsel (FI)/ 
Freiwilliges Soziales 
Jahr (FSJ)/ 
Bundesfreiwilligen- 
dienst (BFD) 
Bezirk Sj. 11/12 Teiln. 
Sj. 11/12 % Teiln. 2) 
Sj. 12/13 
Teiln. 
Sj. 11/12 % Gruppen Teiln. 2) 
Sj. 12/13 Gruppen 2011/12 2012/13 2011/12 2012/13 
11 Aegidii Aegidii-Ludgeri-Schule 131 43 32,8% 31 76 58,0% 3 86 3 1,65 1,65 99,5 111,5 FSJ 
15 Martini Martinischule 171 49 28,7% 55 84 49,1% 3 84 3 1,65 1,65 115 120 
Altstadt Summe Altstadt 302 92 30,5% 86 160 53,0% 6 170 6 3,30 3,30 214, 5 231,5 
22 Josef Johannisschule 121 18 14,9% 10 90 74,4% 3 97 3 1,65 1,65 134 136 FSJ, FI (0,5 Stelle) 
24 Hansaplatz Overbergschule 115 20 17,4% 22 80 69,6% 3 85 3 1,65 1,65 87 103,5 FSJ, FI (0,5 Stelle) 
25 Mauritz - West Bodelschwinghschule 191 29 15,2% 29 121 63,4% 5 137 5 2,65 2,65 130 159 FSJ, FI (1,5 Stelle) 
27 Kreuz Kreuzschule 209 57 27,3% 56 100 47,8% 4 118 4 2,15 2,15 123 159 FSJ 
27 Kreuz Martin-Luther-Schule 172 60 34,9% 49 102 59,3% 4 118 4 2,15 2,15 129 155,5 
Innenstadtring Summe Innenstadtring 808 184 22,8% 166 493 61,0% 19 555 19 10,25 10,25 603 713 
31 Aaseestadt Dietrich-Bonhoeffer-Schule 143 40 28,0% 56 55 38,5% 2 76 3 1,15 1,65 79,5 103,5 
32 Geist Matth.-Claudius-Schule 4) 270 77 28,5% 70 146 54,1% 6 150 6 3,15 3,15 198 201 FSJ 
33 Schützenhof Hermannschule 130 29 22,3% 44 76 58,5% 3 79 3 1,65 1,65 85 101,5 BFD 
34 Düesberg Gottfried-v.-Cappenberg-Sch. 232 88 37,9% 84 76 32,8% 3 76 3 1,65 1,65 126,5 122,5 FSJ 
Mitte - Süd Summe Mitte-Süd 775 234 30,2% 254 353 45,5% 14 381 15 7,60 8,1 0 489 528,5 
44 Herz - Jesu Albert-Schweitzer-Schule 1) 5) 49 - - - 41 83,7% 3 40 3 1,65 1,65 
45 Mauritz - Mitte Mauritzschule 156 57 36,5% 61 69 44,2% 2 74 2 1,15 1,15 120 132,5 
45 Mauritz - Mitte Pötterhoekschule 148 56 37,8% 66 56 37, 8% 2 77 3 1,15 1,65 95 117 BFD 
45 Mauritz - Mitte Erich-Kästner-Schule 1) 5) 133 15 11,3% 22 32 24,1% 2 31 2 1,15 1,15 70 75 FSJ 
46 Rumphorst Thomas-Morus-Schule 3) 281 100 35,6% 98 108 38,4% 4 108 4 2,15 2,15 168,5 151 FSJ 
47 Uppenberg Dreifaltigkeitsschule 145 - - - 105 72,4% 4 119 4 2,15 2,15 
Mitte - Nordost Summe Mitte-Nordost 912 228 25,0% 247 411 45,1% 17 449 18 9,4 0 9,90 453,5 475,5 
Stadtbezirk Mitte Summe Mitte 2.797 738 26,4% 753 1.417 50,7% 56 1.555 58 30,55 31,55 1.760,0 1.948,5 
51 Gievenbeck Michaelschule 300 58 19,3% 67 109 36,3% 4 122 4 2,15 2,15 142 174,5 FSJ 
51 Gievenbeck Mosaik-Schule 3) 338 52 15,4% 49 51 15,1% 2 62 2 1,15 1,15 69,5 90,5 BFD 
54 Mecklenbeck Peter-Wust-Schule 6) 180 77 42,8% 66 55 30,6% 2 59 3 1,15 1,65 FI 
56 Albachten Ludgerusschule Albachten 283 80 28,3% 80 64 2 2,6% 2 81 3 1,15 1,65 125,5 130 FSJ 
57 Roxel Marienschule Roxel 336 74 22,0% 72 94 28,0% 3 123 4 1,65 2,15 152,5 182,5 BFD 
58 Nienberge Annetteschule Nienberge 180 50 27,8% 60 52 28 ,9% 2 55 2 1,15 1,15 70 93 
Stadtbezirk West Summe Stadtbezirk West 1.617 391 24,2% 394 425 26,3% 15 502 18 8,40 9,90 559,5 670,5 
61 Coerde Melanchthonschule 3) 157 16 10,2% 8 58 36,9% 2 90 3 1,15 1,8 FI (0,5 Stelle) 
61 Coerde Norbertschule 273 52 19,0% 57 109 39,9% 4 115 4 2,15 2,15 145 167 FI (0,5 Stelle) 
62 Kinderhaus - Ost Paul-Schneider-Schule 3) 192 19 9,9% 26 111 57,8% 4 122 4 2,15 2,15 130,5 155,5 FSJ 
63 Kinderhaus - West GS am Kinderbach 8) 160 48 30,0% 66 65 40,6% 2 71 2 1,28 1,28 105,5 149,5 BFD 
68 Sprakel GS Sprakel 105 23 21,9% 27 25 23,8% 1 29 1 0,65 0,65 37 47,5 
Stadtbezirk Nord Summe Stadtbezirk Nord 887 158 17,8% 184 368 41,5% 13 427 14 7,38 8,03 418 519,5 
71 Mauritz- Ost Margaretenschule 183 71 38,8% 76 69 37,7% 2 68 2 1,15 1,15 134 134,5 FSJ 
71 Mauritz- Ost Pleisterschule 115 64 55,7% 71 24 20,9% 1 28 1 0,65 0,65 48,5 
76 Gelmer - Dyckburg Astrid-Lindgren-Schule 104 36 34,6 % 37 30 28,8% 1 28 1 0,65 0,65 56 52,5 
77 Handorf Kardinal-v.-Galen-Schule 3) 201 66 32,8% 65 76 37,8% 3 86 3 1,65 1,65 96,5 115,5 
77 Handorf Matth.-Claudius-Schule Handorf 3) 126 57 45,2% 68 32 25,4% 1 50 2 0,65 1,15 76,5 81,5 BFD 
Stadtbezirk Ost Summe Stadtbezirk Ost 729 294 40,3% 317 231 31,7% 8 260 9 4,7 5 5,25 363 432,5 
Bis-Mittag-Betreuung Offene Ganztagsschule 
Anzahl Stellen 
hauptamtliches 
Personal 
Anzahl 
GfB Std./Wo. 3)

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Ganztagsschulen in Münster 
Anlage 1 zum Bericht 
"Offene Ganztagsschule in Münster - 
Bericht 2009 - 2012" 
Statistischer Schule Schüler 
insgesamt 1) 
Förderinsel (FI)/ 
Freiwilliges Soziales 
Jahr (FSJ)/ 
Bundesfreiwilligen- 
dienst (BFD) 
Bezirk Sj. 11/12 Teiln. 
Sj. 11/12 % Teiln. 2) 
Sj. 12/13 
Teiln. 
Sj. 11/12 % Gruppen Teiln. 2) 
Sj. 12/13 Gruppen 2011/12 2012/13 2011/12 2012/13 
Bis-Mittag-Betreuung Offene Ganztagsschule 
Anzahl Stellen 
hauptamtliches 
Personal 
Anzahl 
GfB Std./Wo. 3) 
82 Gremmendorf - Ost Idaschule 4) 270 114 42,2% 138 68 25,2% 3 88 3 1,65 1,65 146 180 
82 Gremmendorf - Ost Pestalozzischule 67 32 47,8% 26 13 19 ,4% - 29 1 0 0,65 32 47 
86 Angelmodde Annetteschule Angelmodde 3) 119 39 32,8% 48 43 36,1% 1 35 1 0,65 0,65 79 71,5 
86 Angelmodde Eichendorffschule 237 35 14,8% 39 142 59,9% 5 148 5 2,65 2,65 168,5 189,5 FSJ 
87 Wolbeck Nikolaischule 3) 316 75 23,7% 90 88 27,8% 3 110 4 1,65 2,15 149,5 156 FSJ 
Stadtbezirk Südost Summe Stadtbezirk Südost 1.009 295 29,2% 341 354 35,1% 12 4 10 14 6,60 7,75 575 644 
95 Hiltrup - Ost Marienschule Hiltrup 176 48 27,3% 55 31 1 7,6% 1 37 1 0,65 0,65 66 83 BFD 
96 Hiltrup - Mitte Clemensschule 3) 199 40 20,1% 27 56 28,1% 2 54 2 1,15 1,15 71 58 BFD 
96 Hiltrup - Mitte Paul-Gerhardt-Sch. Hiltrup 164 36 22 ,0% 53 81 49,4% 3 89 3 1,65 1,65 100 128 BFD 
96 Hiltrup - Mitte Johannesschule Hiltrup 1) 5) 34 - - - 32 94,1% 2 24 2 1,15 1,15 62,5 42 BFD 
97 Hiltrup - West Ludgerusschule Hiltrup 403 87 21,6% 85 109 27,0% 4 132 5 2,15 2,65 169 189,5 FI (0,5 Stelle) 
98 Amelsbüren Davertschule Amelsbüren 248 47 19,0% 55 41 16,5% 1 51 2 0,65 1,15 86 81,5 FSJ 
98 Amelsbüren GS Loevelingloh 3) 106 47 44,3% 48 14 13,2% - 19 - 0 0
Stadtbezirk Hiltrup Summe Stadtbezirk Hiltrup 1.330 305 22,9% 323 364 27,4% 13 406 15,00 7,40 8,40 554,5 582 
Gesamt 8.369 2.181 2.312 3.159 117 3.560 128 65,08 70,88 4.230 4.797
1)  Primarstufe; an OGS-Förderschulen können auch Schüler/innen der Jg. 5 + 6 teilnehmen 
2)  Für das Sj. 2012/13 kann noch kein prozentualer Wert ermitteln werden, da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung die amtl. Schulstatistik noch nicht vorlag. 
3) Die Schule nimmt 0,2 statt 0,1 Lehrerstellen in Anspruch; daher reduzierte Anzahl von GfB-Stunden 
4)  Es wird 1 Gruppe analog zu den Förderschulen mit 12 Kindern geführt (sonderpäd. Förderung) 
5)  An Förderschulen gilt eine Gruppenstärke von 12 Kindern statt 25 Kindern 
6)  gemeinsame OGS Peter-Wust-Schule u. GS Loevelingloh in der Peter-Wust-Schule 
7) BMB: 20 Kinder werden im Janusz-Korczak-Haus (CVJM) betreut 
8) Aufgrund der Nutzung von Räumlickeiten im WUDDI hat die 2. Erzieherin der Schule eine Stundenaufstockung von 5 Std./Wo. erhalten (0,13 Stelle)

Impressum 
 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Hafenstraße 30 
48153 Münster  
 
Tel: (02 51) 492 – 51 01 
Fax: (02 51) 492 – 77 30 
jugendamt@stadt-muenster.de  
 
Info unter:  www.muenster.de/stadt/jugendamt  
 
 
Redaktion 
 
Bernhard Paschert 
Karin Schild 
Stefanie Mentrup 
Sven Kentrup 
 
 
Oktober 2012

Beratungsverlauf (5)

23.10.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.10.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 17 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hafenstraße 30
  • Hansaplatz
  • Loevelingloh 3
  • Gut Insel 12
  • Kinderhaus
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0739/2012
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37