Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen auf eine geltend gemachte Gefährdungslage ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322)
Stellungnahme der Verwaltung 190067-1 ST vom 13.01.2020
Stand: Am 23.01.2020 im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190067-1 ST —— Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Bonn bezogen auf eine geltend gemachte Gefährdungslage ausgehend von E-Scootern (alt: 1912322) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Das fehlerhafte Fahrverhalten mit E-Rollern gehört zum so genannten fließenden Straßenverkehr, den nur die Polizei kontrollieren kann. Der Stadt als kommunaler Ordnungsbehörde fehlt es hierfür an einer rechtlichen Befugnis. Die Polizei kontrolliert regelmäßig die Fahrer mit E-Rollern im Stadtgebiet und ahndet festgestellte Verstöße konsequent. Zudem tauschen sich die Verwaltung und die Polizei regelmäßig unter Beteiligung von Vertretern der Anbieter der Leihroller über das Fahrverhalten mit den E-Rollern aus. Dabei wird insbesondere thematisiert, wie den Nutzern der E-Roller vermittelt werden kann, die geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Hierüber wurden Flyer erstellt. Außerdem müssen die Nutzer bei der Anmietung der E-Roller die Nutzer-Hinweise über die Straßenverkehrsregeln lesen und die Kenntnisnahme bestätigen. Auch wenn sich nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr verhindern lassen wird, sind die Kontrollen der Polizei und die Informationen an die Nutzer bislang als erfolgreich zu werten, da bislang keine Hinweise darüber vorliegen, dass es mit E-Rollern in Bonn auffällig häufig zu Unfällen kommt. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Maßnahmen der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
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23.01.2020
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda
TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
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