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V/0761/2010

Einführung eines Schülertickets in Münster - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010 "Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster"

Vorlagen 13.10.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2010, TOP 11

Anlage 2_ Übersicht Schülerticket Angebote andere Städte

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Beschlussvorlage

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Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010

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Anlage 2_ Übersicht Schülerticket Angebote andere Städte

431 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
Übersicht Schülerticket-Angebot andere Städte 
 
 
 
Stadt Eigenanteil 1. Kind Eigenanteil 2. Kind Preis  Selbstzahler Ermäßigung Eigenanteil Ermäßigung 
Selbstzahler 
Solingen 11,60 6,00 27,65 Für SGB II und SGB XII Nein 
Dortmund 11,60 6,00 27,65 Nur nach SchfkVO Nein 
Köln 12,00 6,00 16,60 Nur nach SchfkVO Nein 
Bonn 12,00 6,00 24,50 Nur nach SchfkVO Nein 
Aachen 12,00 6,00 21,00 Nur nach SchfkVO Nein

Beschlussvorlage

15245 Zeichen

V/0761/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einführung eines Schülertickets in Münster - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-
R/0033/2010 "Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket 
für Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Einführung eines neuen Schülertickets (Arbeitstitel) als 
neuem Tarifprodukt innerhalb des Münsterlandtarifes für in Münster beschulte Schülerinnen 
und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie der Vollzeitlehrgänge der Berufskollegs zum 
01.02.2011 zu. 
 
2. Für das neue Schülerticket wird gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz für die anspruchsberechtigten 
Schülerinnen und Schüler ein monatlicher Eigenanteil festgesetzt. Dieser beträgt  
 
 - für volljährige Schülerinnen und Schüler  9,90 € 
 
 - für das erste minderjährige Kind   9,90 €, 
 - für das zweite minderjährige Kind   5,00 €. 
 
 Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere minderjährige anspruchsberechtigte 
Kind einer Familie, sowie für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende 
Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Weitere Befreiungstatbestände werden nicht vorge-
sehen. 
 
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der im § 97 Abs. 3 Schulgesetz festgesetzten 
Höchstgrenzen im Benehmen mit den Verkehrsunternehmen den Eigenanteil anzupassen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0761/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Müller 
Herr Rottstock 
Ruf: 
492 40 33 
492 4039 
E-Mail: 
MuellerHt@stadt-muenster.de 
Rottstock@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0761/2010 
4. Der Rat der Stadt Münster stimmt ferner der Einführung des neuen Schülertickets für Schüle-
rinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II der städtischen Schulen sowie für die Schüle-
rinnen und Schüler der Vollzeitlehrgänge der städtischen Berufskollegs zum 01.02.2011 zu. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einführung und Umsetzung des neuen Schülertickets mit 
der Stadtwerke Münster GmbH, dem Regionalverkehr Münsterland und der Westfalenbus 
GmbH eine gemeinsame vertragliche Regelung zu treffen.  
 
6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Erwerb eines Schülertickets und die 
damit verbundene Zahlung eines Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schülerinnen und 
Schüler auf freiwilliger Basis erfolgen. Gemäß § 12 Abs. 4 der Schülerfahrkostenverordnung 
(SchfkVO) stellt das Schülerticket die für den  Schulträger wirtschaftlichste Beförderungsart 
dar, sodass im Falle der Ablehnung des Schülertickets durch anspruchsberechtigte Schüle-
rinnen und Schüler gem. § 13 Abs. 5 SchfkVO jegliche Erstattung von Fahrkosten durch den 
Schulträger gegenüber dem Anspruchsberechtigten entfällt.  
 
7. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0033/2010 „Münsters Schülerinnen und Schüler 
mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster“ (s. Anlage 1) ist erledigt. 
 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung ist durch die im 
Haushalt veranschlagten Mittel, die für den Erwerb von Schul-
wegtickets für berechtigte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie für die der 
Vollzeitlehrgänge der städtischen Berufskollegs zur Verfügung stehen, gewährleistet.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffern 1. und 4. 
 
Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) hat der Schulträger für Schülerinnen und 
Schüler notwendige Fahrkosten zu übernehmen, deren kürzestmöglicher Fußweg zur nächstgele-
genen und aufnahmefähigen Schule in der Sekundarstufe I die Länge von 3,5 Km und in der Se-
kundarstufe II die Länge von 5,0 Km überschreitet. Bisher wurde deshalb anspruchsberechtigten 
Schülerinnen und Schülern ein Schulwegticket, das nur für die Fahrten vom Wohnort zur Schule 
und zurück nutzbar ist, zur Verfügung gestellt. 
 
Die Verkürzung der Schulzeit nach dem G8-Abitur sowie die Zunahme des Nachmittagsunterrich-
tes, häufig wechselnde Unterrichtsorte aufgrund von Kooperationsvereinbarungen und die daraus 
resultierende Vermischung der Schul- und Freizeitfahrten haben dazu geführt, dass das heutige 
ausschließlich auf den festen Schulweg bezogene und zeitlich begrenzte Schulwegticket nicht 
mehr bedarfs- und zeitgerecht ist. 
 
Basierend auf den erfolgreichen Schülerticket-Modellen anderer Regionen (z. B. Ruhrgebiet, 
Rheinland, Region Aachen) beabsichtigen die Stadtwerke Münster - nach umfangreichen Markt-
analysen - die Einführung eines im Stadtnetz Münster rundum freizügigen Schülertickets, das zu-
dem an jedem Tag im Jahr genutzt werden kann. Das Schülerticket wird auch vom Regionalver-
kehr Münsterland und der Westfalenbus GmbH für Schuleinpendler aus dem Umland, die Schulen 
in Münster besuchen, angeboten. Zur Verbesserung der Mobilität im Freizeitbereich erhalten alle 
Käufer des neuen Schülertickets künftig an Schultagen ab 14.00 Uhr sowie an schulfreien Tagen 
ganztags die Möglichkeit, Bus und Bahn im gesamten Münsterland oder im sogenannten Über-
gangsnetz Münsterland/Ruhr-Lippe ohne Zusatzkosten zu nutzen.

- 3 - 
V/0761/2010 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke sowie der Tarifausschuss Münsterland / Ruhr-Lippe haben in ih-
ren Sitzungen der Einführung dieses Schülertickets zum 01.02.2011 bereits zugestimmt.  
 
Die Schulverwaltung bewertet das neue Schülerticket auch aus Gründen der Verbesserung der 
Sicherheit von Schülerinnen und Schüler bei der Teil nahme am Straßenverkehr in der Freizeit po-
sitiv und unterstützt eine Einführung dieses neuen Angebotes. Das Schülerticket wird das bisheri-
ge Schulwegticket und das „Fun-Ticket/FunAbo“ für das Stadtgebiet ersetzen; lediglich für die 
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klasse 1 - 4) bleibt das bisherige Schulwegticket erhal-
ten. Das „Fun-Ticket/FunAbo“ für das Gesamtnetz Münsterland wird weiterhin angeboten. 
 
Zu Ziffer 2. 
 
Für den privat genutzten Teil dieses Schülertickets haben die Erziehungsberechtigten und die voll-
jährigen Schülerinnen und Schüler nach den rechtlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3 Schülerfahrkosten-
verordnung - SchfkVO -) maximal einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste minderjährige 
anspruchsberechtigte Kind und bis zu 6,00 € für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte 
Kind zu leisten. Ab dem dritten minderjährigen anspruchsberechtigten Kind sowie für anspruchsbe-
rechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entfällt 
die Erhebung eines Eigenanteils.  
 
Zur Einführung des Schülertickets am 01.02.2011 wird der Eigenanteil für volljährige anspruchsbe-
rechtigte Schülerinnen und Schüler und für das erste minderjährige anspruchsberechtigte Kind 
9,90 € und für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte Kind 5,00 € betragen.  
 
Die hieraus erzielten Erlöse verwenden die Verkehrsträger zur Gegenfinanzierung eines Schülerti-
ckets für Selbstzahler mit Wohn- und Schulort Münster, das für lediglich 19,90 € / monatlich im Abo 
(gegenüber vormals 36,90 €) erworben werden kann. Dadurch haben auch nach der SchfkVO 
nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise eine andere als die 
„nächstgelegene“ Schule besuchen und somit weite Schulwege zu bewältigen haben, die Möglich-
keit zu einem attraktiven Preis die von ihnen gewählte Schule zu erreichen. 
 
Die Verkehrsträger Stadtwerke Münster GmbH, Westfalenbus GmbH und Regionalverkehr Müns-
terland haben über die gesetzlichen Befreiungstatbestände hinaus keine weiteren Befreiungstat-
bestände festgelegt.  
Eine Umfrage in den Städten, in denen bereits ein Schülerticket eingeführt wurde, hat ergeben, 
dass bis auf die Stadt Solingen die übrigen Städte lediglich die gesetzlichen Befreiungstatbestände 
(ab dem 3. minderjährigen anspruchsberechtigten Kind, sowie für anspruchsberechtigte Schülerin-
nen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten) gewähren. Nähere Informa-
tionen können hierzu der Anlage 2 entnommen werden.  
Korrespondierend hierzu werden auch von der Stadt Münster über die gesetzlichen Befreiungstat-
bestände hinaus keine weiteren Befreiungstatbestände vorgesehen.  
 
Würden anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern, die z. B. den „Münster-Pass“ vorwei-
sen können, eine weitere Ermäßigung des Schülertickets z. B. von 9,90 € auf monatlich 5,00 € 
gewährt, entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 90.000,00 €. Diese Mittel stehen im 
Haushalt nicht zur Verfügung.  
 
Zu Ziffer 3. 
 
Aktuell liegt der Preis für das Schülerticket für das erste minderjährige Kind 2,10 € unter der ge-
setzlich möglichen Höchstgrenze in Höhe von 12,00 €. Über eine zukünftige mögliche geringfügige 
Erhöhung des Eigenanteils wird die Verwaltung im Fachausschuss berichten.

- 4 - 
V/0761/2010 
 
 
Zu Ziffer 5. 
 
Für die Einführung und Umsetzung des Schülertickets in die Praxis wird zwischen der Stadt Müns-
ter und den beteiligten Verkehrsträgern (Stadtwerke Münster GmbH, Regionalverkehr Münsterland 
und der Westfalenbus GmbH) ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen.  
 
Zu Ziffer 6. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 05.04.2006 wurden die Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Standard 
zurückgeführt. Maßgeblich sind daher allein die Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung.  
 
Die konsequente Anwendung des § 12 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 5 SchfkVO ist zusätz-
lich auch als Stützungsmaßnahme des Schulträgers für das neue Schülerticket zu verstehen, zu-
mal bei dessen Einführung mit Widerstand und Vorbehalten in der Elternschaft gerechnet werden 
muss. Dies lehren auch die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einführung von Schülertickets 
im Ruhrgebiet, Rheinland oder Aachen. 
 
Zu Ziffer 7. 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010 „Münsters Schülerinnen und Schüler 
mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster“ (vgl. Anlage 1) ist erledigt.  
 
Zur Finanzierung 
 
Das Schülerticket finanziert sich der Höhe nach aus den Mitteln, die der Schulträger bisher für den 
Erwerb von Schulwegtickets aufzuwenden hatte. Vermindert um den Anteil der Schulwegtickets 
die für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erworben worden sind, wurden im vergangenen 
Schuljahr ca. 2.700.000,00 € an die Stadtwerke Münster für die Bereitstellung von Schulwegtickets 
überwiesen. Hinzu kommen weitere 1.700.000,00 €, die sich auf den Regionalverkehr Münsterland 
(RVM) und Westfalen Bus (WB) verteilen. Diese ca. 4.400.000,00 € sind der Ausgangsbetrag, der 
zukünftig um Tarifsteigerungen und Nutzerzahlen dynamisiert wird. 
 
Zusätzlich tragen die von den Erziehungsberechtigten anspruchsberechtigter Schülerinnen und 
Schüler zu erhebenden Eigenanteile zur Finanzierung des Schülertickets bei.  
 
Ein weiterer Finanzierungsbestandteil des Schülertickets für Münster sind die auf Münster entfal-
lenden Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz 
(PBefG). Diese bisher bundesgesetzlichen Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen 
werden, so gegenwärtiger Sachstand der Novelle des ÖPNVG NRW, mit Wirkung ab dem 
01.01.2011 an die Aufgabenträger des ÖPNV, und somit auch an die Stadt Münster überführt. Die 
damit verbundene ÖPNV-Pauschale (§ 11a ÖPNVG) wi rd hierzu insgesamt im Jahr 2011 um 100 
Mio. € und im Jahr 2012 um 130 Mio. € landesseitig erhöht. Hiermit soll eine nachhaltige Absiche-
rung des Schüler- und Auszubildendenverkehrs sowie die Fortführung und Weiterentwicklung der 
Schüler- und Semestertickets in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Pauschale wird auf die insge-
samt 74 Aufgabenträger verteilt im Verhältnis des auf sie örtlich entfallenden Anteils an den lan-
desweit für das Kalenderjahr 2008 im Jahr 2009 festgesetzten Ausgleichsansprüchen nach § 45 a 
PBefG. 
 
Gegenwärtiger Sachstand der Gesetzesnovelle ist, dass mindestens 87,5 vom Hundert der auf die 
Aufgabenträger entfallenden Pauschale als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen sind, die bei der 
ÖPNV-Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehen, und 
nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt sind. Bis zu 12,5 vom Hundert dürfen u. a. 
zur Finanzierung weiterer ÖPNV-Maßnahmen im Ausbildungsverkehr oder für die mit der Abwick-
lung der Pauschale verbundenen Aufwendungen der Aufgabenträger verwendet werden.

- 5 - 
V/0761/2010 
Wie hoch der auf die Stadt Münster entfallende Anteil an dieser Pauschale sein wird kann gegen-
wärtig, da der Referentenentwurf des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und 
Verkehr noch nicht beschlossen worden ist, noch nicht gesagt werden. Allgemeinhin wird unter-
stellt, dass es gegenüber den bisherigen an die Verkehrsunternehmen geleisteten Ausgleichszah-
lungen keine nennenswerten Veränderungen geben wird. 
Die Weiterleitung des Anteils an die Verkehrsunternehmen soll auf der Grundlage einer „allgemei-
nen Vorschrift“ nach Artikel 3 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 erfolgen. Hierdurch ist si-
cherzustellen, dass die Gelder beihilfekonform eingesetzt werden sowie keine sogenannte finan-
zielle Überkompensation stattfindet. Es zeichnet sich ab, dass auf Initiative des Städtetages NRW 
hierzu eine Mustervorschrift erarbeitet wird, die als landesweite Grundlage für den Abschluss einer 
„allgemeinen Vorschrift“ zwischen den Aufgabenträgern und den anspruchsberechtigten Verkehrs-
unternehmen dienen soll. 
 
Es ist davon auszugehen, dass mit der beihilfekonformen Mittel-Weiterleitung auch bei dem mit der 
ÖPNV-Aufgabenträgerschaft betrauten Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrspla-
nung ein spürbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird. Konkrete Aussagen hierzu 
sind allerdings erst möglich, wenn das Gesetz beschlossen, die „allgemeine Vorschrift“ erarbeitet 
und die Ausgleichsleistungen unter Einhaltung der EU-Vorschriften erstmalig weitergeleitet sowie 
verausgabt worden sind. Der aktuelle Referentenentwurf trägt dem entsprechend einer Forderung 
des Städtetages NRW Rechnung, indem, wie oben genannt, entstehende Personal- und Sachauf-
wendungen mit der Pauschale  verrechnet werden können. Zielsetzung ist es, bis spätestens Mitte 
des Jahres 2011 eine für die Stadt Münster und die betroffenen Verkehrsunternehmen gültige „all-
gemeine Vorschrift“ zu erarbeiten. 
 
Eine wesentliche Finanzierungssäule ist demnach, das der Aufgabenträger Stadt Münster bei der 
landesgesetzlichen Nachfolgeregelung zu § 45a PBefG und seiner Ausgestaltung in die Lage ver-
setzt wird, die Ausgleichsleistungen im Schüler- und Ausbildungsverkehr gegenüber den Ver-
kehrsunternehmen in ihrer bisherigen Höhe absichern zu können. Die verständliche Zielsetzung 
der anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen ist hierbei, gegenüber der bisherigen Schulweg-
Ticket-Regelung nicht schlechter gestellt zu werden. 
 
 
 
I. V. 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010 „Münsters Schülerinnen 
und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster“ 
 
Anlage 2: Übersicht Schülerticketangebot andere Städte

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010

5460 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2010 
 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
1 
Antrag  
 
 
08.03.2010  
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen – Ein Schul- 
und Freizeitticket für Münster  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit de r Geschäftsführung der 
Stadtwerke Münster die Einführung eines kombinierte n Schul- und Freizeittickets für 
Münsters Schülerinnen und Schüler vorzubereiten. Da bei soll die bisherige 
Schulwegjahreskarte in einem Angebot mit dem bisher igen Freizeitticket der 
„FunTicket“ verschmolzen werden, um Münsters Schülerinnen und Schüler rund um 
die Uhr im gesamten Netzgebiet mindestens der Stadt Münster mobil zu machen. 
 
Im Einzelnen soll das kombinierte neue Ticket folgenden Anforderungen genügen: 
 
1. Das Ticket soll die bisherigen Schulwegjahreskar ten ersetzen und die neue 
Form des kombinierten Schul- und Freizeittickets überführen.  
 
2. Das Ticket soll für Schülerinnen und Schüler all er Schulformen der 
Sekundarstufen I und II zur Verfügung stehen. Auch bislang nicht 
anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler solle n das Schul- und 
Freizeitticket zu einem möglichst günstigen Preis erwerben können. 
 
3. Das Ticket soll rund um die Uhr, an 24 Stunden u nd sieben Tage in der 
Woche, während der Schulzeit und in der Freizeit gelten. 
 
4. Das Ticket soll von Nachtbuszuschlägen und ander en Mehrkosten befreit sein 
und möglichst analog zu anderen Angeboten für ander e Zielgruppen die 
Möglichkeit beinhalten, auch ein Fahrrad zu bestimmten Zeiten mitzuführen. 
 
5. Das Ticket soll eine soziale Komponente enthalte n und für Familien mit 
mehreren Kindern günstiger bzw. ab dem dritten Kind  kostenlos erhältlich 
sein.  Kinder, deren Familien Anspruch auf den wied er eingeführten Münster-
Pass haben, sollen das Ticket grundsätzlich kostenlos erhalten. 
 
6. Das Ticket soll möglichst im Rahmen der VGM ansc hlussfähig gehalten 
werden. 
 
7. Das Ticket soll zu einem Preis von rund zehn Eur o verkauft werden (für den 
Nutzwert als Freizeitkarte). 
 
 
Der Rat verbindet mit der Einführung eines solchen Tickets folgende Ziele:

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
2 
a. Ein einheitliches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler in Münster soll die 
bisherige Gerechtigkeitslücke schließen, die viele Schülerinnen und Schüler 
von einer kostengünstigen Nutzung öffentlicher Verk ehrsmittel für ihren 
Schulweg ausschließt und Studierende durch das Seme sterticket gegenüber 
Schülerinnen und Schülern besser stellt. 
b. Das Schülerticket soll eine frühzeitige Orientie rung junger Münsteranerinnen 
und Münsteraner auf den ÖPNV ermöglichen und zu umw eltbewusstem 
Mobilitätsverhalten Anreize schaffen. 
c. Mit dem neuen Angebot soll die Attraktivität des  ÖPNV in Münster verbessert 
werden. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, in Absp rache mit der 
Geschäftsführung der Stadtwerke, im Vorfeld einer E inführung eine professionelle 
Marktanalyse vorzunehmen und bei Umsetzungsreife de s Projekts intensiv bei den 
möglichen Abnehmerinnen und Abnehmern des Tickets f ür dieses zu werben. Der 
Rat erwartet dabei insbesondere, dass ein verlässli ches Meinungsbild der 
Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern zu dem ge planten neuen Angebot 
eingeholt wird. 
 
Begründung: 
 
Mit der Einführung eines kombinierten Schul- und Fr eizeittickets kann die Attraktivität 
des ÖPNV in Münster dauerhaft und durchgreifend erh öht werden. Schülerinnen und 
Schüler können rund um die Uhr zu einem günstigen P reis mobil sein und von dem 
gut ausgebauten und qualitativ überzeugenden Busang ebot in Münster profitieren. 
Gleichzeitig können die bisherigen Ungerechtigkeite n in Zusammenhang mit der 
Schülerfahrtkostenerstattung durch ein einheitliche s Angebot für alle Schülerinnen 
und Schüler beseitigt werden. Ein kombiniertes Schu l- und Freizeitticket schafft ein 
Angebot für Schülerinnen und Schüler, das zu einer verstärkten Nutzung des 
Nahverkehrs in Münster einlädt. 
 
Die Einführung des kombinierten Tickets setzt eine breite Zustimmung unter den 
Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern voraus. Beispiele aus vielen anderen 
Kommunen, die bisher ein solches Ticket eingeführt haben, zeigen, dass anfangs oft 
Bedenken überwunden werden müssen – bevor sich ein solches Ticket zu einem 
vollen Erfolg entwickelt. Deswegen setzt eine mögli che Einführung eine umfassende 
Information und auch eine Werbung für das Ticket du rch die Verkehrsbetriebe 
voraus. Deswegen soll zunächst eine Marktanalyse er stellt werden, aber in einem 
zweiten Schritt soll eine Befragung der Schülerinne n und Schüler selbst sich 
anschließen. Bei einem positiven Votum sollte die Einführung des Tickets zum neuen 
Schuljahr erfolgen. 
 
 
Dr. Michael Jung   Marianne Koch  Anne Schulze Wint zler 
Thomas Fastermann  Thorsten Kornblum  Petra Seyffer th  
Wolfgang Heuer   Gaby Kubig-Steltig  Aliye Stracke- Gönül 
Dr. Fritz Baur   Thomas Marquardt  Beate Vilhjalmss on  
Philipp Gabriel   Robert von Olberg  Holger Wigger 
Beanka Ganser   Kurt Pölling   Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes      Karsten Rahn

Beratungsverlauf (4)

09.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.11.2010 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0761/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37