V/0761/2010
Einführung eines Schülertickets in Münster - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010 "Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster"
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Anlage 2_ Übersicht Schülerticket Angebote andere Städte
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Anlage 2 Übersicht Schülerticket-Angebot andere Städte Stadt Eigenanteil 1. Kind Eigenanteil 2. Kind Preis Selbstzahler Ermäßigung Eigenanteil Ermäßigung Selbstzahler Solingen 11,60 6,00 27,65 Für SGB II und SGB XII Nein Dortmund 11,60 6,00 27,65 Nur nach SchfkVO Nein Köln 12,00 6,00 16,60 Nur nach SchfkVO Nein Bonn 12,00 6,00 24,50 Nur nach SchfkVO Nein Aachen 12,00 6,00 21,00 Nur nach SchfkVO Nein
Beschlussvorlage
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V/0761/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Einführung eines Schülertickets in Münster - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A- R/0033/2010 "Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster" Beratungsfolge 09.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Einführung eines neuen Schülertickets (Arbeitstitel) als neuem Tarifprodukt innerhalb des Münsterlandtarifes für in Münster beschulte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie der Vollzeitlehrgänge der Berufskollegs zum 01.02.2011 zu. 2. Für das neue Schülerticket wird gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein monatlicher Eigenanteil festgesetzt. Dieser beträgt - für volljährige Schülerinnen und Schüler 9,90 € - für das erste minderjährige Kind 9,90 €, - für das zweite minderjährige Kind 5,00 €. Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere minderjährige anspruchsberechtigte Kind einer Familie, sowie für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Weitere Befreiungstatbestände werden nicht vorge- sehen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der im § 97 Abs. 3 Schulgesetz festgesetzten Höchstgrenzen im Benehmen mit den Verkehrsunternehmen den Eigenanteil anzupassen. Vorlagen-Nr.: V/0761/2010 Auskunft erteilt: Herr Müller Herr Rottstock Ruf: 492 40 33 492 4039 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Rottstock@stadt-muenster.de Datum: 03.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0761/2010 4. Der Rat der Stadt Münster stimmt ferner der Einführung des neuen Schülertickets für Schüle- rinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II der städtischen Schulen sowie für die Schüle- rinnen und Schüler der Vollzeitlehrgänge der städtischen Berufskollegs zum 01.02.2011 zu. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einführung und Umsetzung des neuen Schülertickets mit der Stadtwerke Münster GmbH, dem Regionalverkehr Münsterland und der Westfalenbus GmbH eine gemeinsame vertragliche Regelung zu treffen. 6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der Erwerb eines Schülertickets und die damit verbundene Zahlung eines Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis erfolgen. Gemäß § 12 Abs. 4 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) stellt das Schülerticket die für den Schulträger wirtschaftlichste Beförderungsart dar, sodass im Falle der Ablehnung des Schülertickets durch anspruchsberechtigte Schüle- rinnen und Schüler gem. § 13 Abs. 5 SchfkVO jegliche Erstattung von Fahrkosten durch den Schulträger gegenüber dem Anspruchsberechtigten entfällt. 7. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0033/2010 „Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster“ (s. Anlage 1) ist erledigt. Finanzierung Die Finanzierung ist durch die im Haushalt veranschlagten Mittel, die für den Erwerb von Schul- wegtickets für berechtigte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie für die der Vollzeitlehrgänge der städtischen Berufskollegs zur Verfügung stehen, gewährleistet. Begründung: Zu Ziffern 1. und 4. Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) hat der Schulträger für Schülerinnen und Schüler notwendige Fahrkosten zu übernehmen, deren kürzestmöglicher Fußweg zur nächstgele- genen und aufnahmefähigen Schule in der Sekundarstufe I die Länge von 3,5 Km und in der Se- kundarstufe II die Länge von 5,0 Km überschreitet. Bisher wurde deshalb anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein Schulwegticket, das nur für die Fahrten vom Wohnort zur Schule und zurück nutzbar ist, zur Verfügung gestellt. Die Verkürzung der Schulzeit nach dem G8-Abitur sowie die Zunahme des Nachmittagsunterrich- tes, häufig wechselnde Unterrichtsorte aufgrund von Kooperationsvereinbarungen und die daraus resultierende Vermischung der Schul- und Freizeitfahrten haben dazu geführt, dass das heutige ausschließlich auf den festen Schulweg bezogene und zeitlich begrenzte Schulwegticket nicht mehr bedarfs- und zeitgerecht ist. Basierend auf den erfolgreichen Schülerticket-Modellen anderer Regionen (z. B. Ruhrgebiet, Rheinland, Region Aachen) beabsichtigen die Stadtwerke Münster - nach umfangreichen Markt- analysen - die Einführung eines im Stadtnetz Münster rundum freizügigen Schülertickets, das zu- dem an jedem Tag im Jahr genutzt werden kann. Das Schülerticket wird auch vom Regionalver- kehr Münsterland und der Westfalenbus GmbH für Schuleinpendler aus dem Umland, die Schulen in Münster besuchen, angeboten. Zur Verbesserung der Mobilität im Freizeitbereich erhalten alle Käufer des neuen Schülertickets künftig an Schultagen ab 14.00 Uhr sowie an schulfreien Tagen ganztags die Möglichkeit, Bus und Bahn im gesamten Münsterland oder im sogenannten Über- gangsnetz Münsterland/Ruhr-Lippe ohne Zusatzkosten zu nutzen. - 3 - V/0761/2010 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke sowie der Tarifausschuss Münsterland / Ruhr-Lippe haben in ih- ren Sitzungen der Einführung dieses Schülertickets zum 01.02.2011 bereits zugestimmt. Die Schulverwaltung bewertet das neue Schülerticket auch aus Gründen der Verbesserung der Sicherheit von Schülerinnen und Schüler bei der Teil nahme am Straßenverkehr in der Freizeit po- sitiv und unterstützt eine Einführung dieses neuen Angebotes. Das Schülerticket wird das bisheri- ge Schulwegticket und das „Fun-Ticket/FunAbo“ für das Stadtgebiet ersetzen; lediglich für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klasse 1 - 4) bleibt das bisherige Schulwegticket erhal- ten. Das „Fun-Ticket/FunAbo“ für das Gesamtnetz Münsterland wird weiterhin angeboten. Zu Ziffer 2. Für den privat genutzten Teil dieses Schülertickets haben die Erziehungsberechtigten und die voll- jährigen Schülerinnen und Schüler nach den rechtlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3 Schülerfahrkosten- verordnung - SchfkVO -) maximal einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste minderjährige anspruchsberechtigte Kind und bis zu 6,00 € für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte Kind zu leisten. Ab dem dritten minderjährigen anspruchsberechtigten Kind sowie für anspruchsbe- rechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entfällt die Erhebung eines Eigenanteils. Zur Einführung des Schülertickets am 01.02.2011 wird der Eigenanteil für volljährige anspruchsbe- rechtigte Schülerinnen und Schüler und für das erste minderjährige anspruchsberechtigte Kind 9,90 € und für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte Kind 5,00 € betragen. Die hieraus erzielten Erlöse verwenden die Verkehrsträger zur Gegenfinanzierung eines Schülerti- ckets für Selbstzahler mit Wohn- und Schulort Münster, das für lediglich 19,90 € / monatlich im Abo (gegenüber vormals 36,90 €) erworben werden kann. Dadurch haben auch nach der SchfkVO nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise eine andere als die „nächstgelegene“ Schule besuchen und somit weite Schulwege zu bewältigen haben, die Möglich- keit zu einem attraktiven Preis die von ihnen gewählte Schule zu erreichen. Die Verkehrsträger Stadtwerke Münster GmbH, Westfalenbus GmbH und Regionalverkehr Müns- terland haben über die gesetzlichen Befreiungstatbestände hinaus keine weiteren Befreiungstat- bestände festgelegt. Eine Umfrage in den Städten, in denen bereits ein Schülerticket eingeführt wurde, hat ergeben, dass bis auf die Stadt Solingen die übrigen Städte lediglich die gesetzlichen Befreiungstatbestände (ab dem 3. minderjährigen anspruchsberechtigten Kind, sowie für anspruchsberechtigte Schülerin- nen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten) gewähren. Nähere Informa- tionen können hierzu der Anlage 2 entnommen werden. Korrespondierend hierzu werden auch von der Stadt Münster über die gesetzlichen Befreiungstat- bestände hinaus keine weiteren Befreiungstatbestände vorgesehen. Würden anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern, die z. B. den „Münster-Pass“ vorwei- sen können, eine weitere Ermäßigung des Schülertickets z. B. von 9,90 € auf monatlich 5,00 € gewährt, entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 90.000,00 €. Diese Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Zu Ziffer 3. Aktuell liegt der Preis für das Schülerticket für das erste minderjährige Kind 2,10 € unter der ge- setzlich möglichen Höchstgrenze in Höhe von 12,00 €. Über eine zukünftige mögliche geringfügige Erhöhung des Eigenanteils wird die Verwaltung im Fachausschuss berichten. - 4 - V/0761/2010 Zu Ziffer 5. Für die Einführung und Umsetzung des Schülertickets in die Praxis wird zwischen der Stadt Müns- ter und den beteiligten Verkehrsträgern (Stadtwerke Münster GmbH, Regionalverkehr Münsterland und der Westfalenbus GmbH) ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen. Zu Ziffer 6. Mit Ratsbeschluss vom 05.04.2006 wurden die Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen Standard zurückgeführt. Maßgeblich sind daher allein die Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung. Die konsequente Anwendung des § 12 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 5 SchfkVO ist zusätz- lich auch als Stützungsmaßnahme des Schulträgers für das neue Schülerticket zu verstehen, zu- mal bei dessen Einführung mit Widerstand und Vorbehalten in der Elternschaft gerechnet werden muss. Dies lehren auch die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einführung von Schülertickets im Ruhrgebiet, Rheinland oder Aachen. Zu Ziffer 7. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010 „Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster“ (vgl. Anlage 1) ist erledigt. Zur Finanzierung Das Schülerticket finanziert sich der Höhe nach aus den Mitteln, die der Schulträger bisher für den Erwerb von Schulwegtickets aufzuwenden hatte. Vermindert um den Anteil der Schulwegtickets die für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erworben worden sind, wurden im vergangenen Schuljahr ca. 2.700.000,00 € an die Stadtwerke Münster für die Bereitstellung von Schulwegtickets überwiesen. Hinzu kommen weitere 1.700.000,00 €, die sich auf den Regionalverkehr Münsterland (RVM) und Westfalen Bus (WB) verteilen. Diese ca. 4.400.000,00 € sind der Ausgangsbetrag, der zukünftig um Tarifsteigerungen und Nutzerzahlen dynamisiert wird. Zusätzlich tragen die von den Erziehungsberechtigten anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler zu erhebenden Eigenanteile zur Finanzierung des Schülertickets bei. Ein weiterer Finanzierungsbestandteil des Schülertickets für Münster sind die auf Münster entfal- lenden Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese bisher bundesgesetzlichen Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen werden, so gegenwärtiger Sachstand der Novelle des ÖPNVG NRW, mit Wirkung ab dem 01.01.2011 an die Aufgabenträger des ÖPNV, und somit auch an die Stadt Münster überführt. Die damit verbundene ÖPNV-Pauschale (§ 11a ÖPNVG) wi rd hierzu insgesamt im Jahr 2011 um 100 Mio. € und im Jahr 2012 um 130 Mio. € landesseitig erhöht. Hiermit soll eine nachhaltige Absiche- rung des Schüler- und Auszubildendenverkehrs sowie die Fortführung und Weiterentwicklung der Schüler- und Semestertickets in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Pauschale wird auf die insge- samt 74 Aufgabenträger verteilt im Verhältnis des auf sie örtlich entfallenden Anteils an den lan- desweit für das Kalenderjahr 2008 im Jahr 2009 festgesetzten Ausgleichsansprüchen nach § 45 a PBefG. Gegenwärtiger Sachstand der Gesetzesnovelle ist, dass mindestens 87,5 vom Hundert der auf die Aufgabenträger entfallenden Pauschale als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen sind, die bei der ÖPNV-Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehen, und nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt sind. Bis zu 12,5 vom Hundert dürfen u. a. zur Finanzierung weiterer ÖPNV-Maßnahmen im Ausbildungsverkehr oder für die mit der Abwick- lung der Pauschale verbundenen Aufwendungen der Aufgabenträger verwendet werden. - 5 - V/0761/2010 Wie hoch der auf die Stadt Münster entfallende Anteil an dieser Pauschale sein wird kann gegen- wärtig, da der Referentenentwurf des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr noch nicht beschlossen worden ist, noch nicht gesagt werden. Allgemeinhin wird unter- stellt, dass es gegenüber den bisherigen an die Verkehrsunternehmen geleisteten Ausgleichszah- lungen keine nennenswerten Veränderungen geben wird. Die Weiterleitung des Anteils an die Verkehrsunternehmen soll auf der Grundlage einer „allgemei- nen Vorschrift“ nach Artikel 3 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 erfolgen. Hierdurch ist si- cherzustellen, dass die Gelder beihilfekonform eingesetzt werden sowie keine sogenannte finan- zielle Überkompensation stattfindet. Es zeichnet sich ab, dass auf Initiative des Städtetages NRW hierzu eine Mustervorschrift erarbeitet wird, die als landesweite Grundlage für den Abschluss einer „allgemeinen Vorschrift“ zwischen den Aufgabenträgern und den anspruchsberechtigten Verkehrs- unternehmen dienen soll. Es ist davon auszugehen, dass mit der beihilfekonformen Mittel-Weiterleitung auch bei dem mit der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft betrauten Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrspla- nung ein spürbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird. Konkrete Aussagen hierzu sind allerdings erst möglich, wenn das Gesetz beschlossen, die „allgemeine Vorschrift“ erarbeitet und die Ausgleichsleistungen unter Einhaltung der EU-Vorschriften erstmalig weitergeleitet sowie verausgabt worden sind. Der aktuelle Referentenentwurf trägt dem entsprechend einer Forderung des Städtetages NRW Rechnung, indem, wie oben genannt, entstehende Personal- und Sachauf- wendungen mit der Pauschale verrechnet werden können. Zielsetzung ist es, bis spätestens Mitte des Jahres 2011 eine für die Stadt Münster und die betroffenen Verkehrsunternehmen gültige „all- gemeine Vorschrift“ zu erarbeiten. Eine wesentliche Finanzierungssäule ist demnach, das der Aufgabenträger Stadt Münster bei der landesgesetzlichen Nachfolgeregelung zu § 45a PBefG und seiner Ausgestaltung in die Lage ver- setzt wird, die Ausgleichsleistungen im Schüler- und Ausbildungsverkehr gegenüber den Ver- kehrsunternehmen in ihrer bisherigen Höhe absichern zu können. Die verständliche Zielsetzung der anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen ist hierbei, gegenüber der bisherigen Schulweg- Ticket-Regelung nicht schlechter gestellt zu werden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010 „Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen - Ein Schul- und Freizeitticket für Münster“ Anlage 2: Übersicht Schülerticketangebot andere Städte
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2010
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2010 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 1 Antrag 08.03.2010 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münsters Schülerinnen und Schüler mobiler machen – Ein Schul- und Freizeitticket für Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit de r Geschäftsführung der Stadtwerke Münster die Einführung eines kombinierte n Schul- und Freizeittickets für Münsters Schülerinnen und Schüler vorzubereiten. Da bei soll die bisherige Schulwegjahreskarte in einem Angebot mit dem bisher igen Freizeitticket der „FunTicket“ verschmolzen werden, um Münsters Schülerinnen und Schüler rund um die Uhr im gesamten Netzgebiet mindestens der Stadt Münster mobil zu machen. Im Einzelnen soll das kombinierte neue Ticket folgenden Anforderungen genügen: 1. Das Ticket soll die bisherigen Schulwegjahreskar ten ersetzen und die neue Form des kombinierten Schul- und Freizeittickets überführen. 2. Das Ticket soll für Schülerinnen und Schüler all er Schulformen der Sekundarstufen I und II zur Verfügung stehen. Auch bislang nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler solle n das Schul- und Freizeitticket zu einem möglichst günstigen Preis erwerben können. 3. Das Ticket soll rund um die Uhr, an 24 Stunden u nd sieben Tage in der Woche, während der Schulzeit und in der Freizeit gelten. 4. Das Ticket soll von Nachtbuszuschlägen und ander en Mehrkosten befreit sein und möglichst analog zu anderen Angeboten für ander e Zielgruppen die Möglichkeit beinhalten, auch ein Fahrrad zu bestimmten Zeiten mitzuführen. 5. Das Ticket soll eine soziale Komponente enthalte n und für Familien mit mehreren Kindern günstiger bzw. ab dem dritten Kind kostenlos erhältlich sein. Kinder, deren Familien Anspruch auf den wied er eingeführten Münster- Pass haben, sollen das Ticket grundsätzlich kostenlos erhalten. 6. Das Ticket soll möglichst im Rahmen der VGM ansc hlussfähig gehalten werden. 7. Das Ticket soll zu einem Preis von rund zehn Eur o verkauft werden (für den Nutzwert als Freizeitkarte). Der Rat verbindet mit der Einführung eines solchen Tickets folgende Ziele: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 2 a. Ein einheitliches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler in Münster soll die bisherige Gerechtigkeitslücke schließen, die viele Schülerinnen und Schüler von einer kostengünstigen Nutzung öffentlicher Verk ehrsmittel für ihren Schulweg ausschließt und Studierende durch das Seme sterticket gegenüber Schülerinnen und Schülern besser stellt. b. Das Schülerticket soll eine frühzeitige Orientie rung junger Münsteranerinnen und Münsteraner auf den ÖPNV ermöglichen und zu umw eltbewusstem Mobilitätsverhalten Anreize schaffen. c. Mit dem neuen Angebot soll die Attraktivität des ÖPNV in Münster verbessert werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, in Absp rache mit der Geschäftsführung der Stadtwerke, im Vorfeld einer E inführung eine professionelle Marktanalyse vorzunehmen und bei Umsetzungsreife de s Projekts intensiv bei den möglichen Abnehmerinnen und Abnehmern des Tickets f ür dieses zu werben. Der Rat erwartet dabei insbesondere, dass ein verlässli ches Meinungsbild der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern zu dem ge planten neuen Angebot eingeholt wird. Begründung: Mit der Einführung eines kombinierten Schul- und Fr eizeittickets kann die Attraktivität des ÖPNV in Münster dauerhaft und durchgreifend erh öht werden. Schülerinnen und Schüler können rund um die Uhr zu einem günstigen P reis mobil sein und von dem gut ausgebauten und qualitativ überzeugenden Busang ebot in Münster profitieren. Gleichzeitig können die bisherigen Ungerechtigkeite n in Zusammenhang mit der Schülerfahrtkostenerstattung durch ein einheitliche s Angebot für alle Schülerinnen und Schüler beseitigt werden. Ein kombiniertes Schu l- und Freizeitticket schafft ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, das zu einer verstärkten Nutzung des Nahverkehrs in Münster einlädt. Die Einführung des kombinierten Tickets setzt eine breite Zustimmung unter den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern voraus. Beispiele aus vielen anderen Kommunen, die bisher ein solches Ticket eingeführt haben, zeigen, dass anfangs oft Bedenken überwunden werden müssen – bevor sich ein solches Ticket zu einem vollen Erfolg entwickelt. Deswegen setzt eine mögli che Einführung eine umfassende Information und auch eine Werbung für das Ticket du rch die Verkehrsbetriebe voraus. Deswegen soll zunächst eine Marktanalyse er stellt werden, aber in einem zweiten Schritt soll eine Befragung der Schülerinne n und Schüler selbst sich anschließen. Bei einem positiven Votum sollte die Einführung des Tickets zum neuen Schuljahr erfolgen. Dr. Michael Jung Marianne Koch Anne Schulze Wint zler Thomas Fastermann Thorsten Kornblum Petra Seyffer th Wolfgang Heuer Gaby Kubig-Steltig Aliye Stracke- Gönül Dr. Fritz Baur Thomas Marquardt Beate Vilhjalmss on Philipp Gabriel Robert von Olberg Holger Wigger Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter Anne Hakenes Karsten Rahn
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0761/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37