V/0109/2009
Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsgesetz (Kifög) - Finanzielle Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagespflege
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Anlage 1: Qualifizierungssystem für den Bereich Kindertagespflege
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Stadt Münster 06.02.2009 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Anlage 1 Qualifizierungssystem für den Bereich Kindertagespflege in der Stadt Münster gemäß der Vorlage V/0109/2009 Stufe 1 2 € (Neuausrichtung und Einführung von Qualifizierungselementen) Stufe 2 3,20 € Stufe 3 4,20 € Anlass • 30 USt. qualifiziert • für den Einstieg • Kindbezogene Pflegeerlaubnis • 72 USt. qualifiziert (alt: 42 USt.) • 190 USt. qualifiziert (alt: 160 USt.) • oder pädagogische Ausbildung für Gruppenleitung nach KiBiz Anmerkung • zeitlich befristet • besonderes Verfahren bei Ertei- lung der Pflegeerlaubnis 190 USt. quali- fiziert Pädagogische Ausbildung Vorbereitungskurs (neu: Erweiterung von 12 auf 15 USt., Hinweis auf § 8a) Erste-Hilfe-Kurs (neu: Erweiterung von 12 auf 15 USt., Erfordernis der Unfallkasse) Grundkurs (neu: Erweiterung von 18 auf 42 USt., Ergänzung um das Grundmodul Wach, neugierig, klug und Thema § 8a) TMQ - Tagesmütter und -väter qualifi- zieren sich, vom Bundesverband aner- kanntes VHS-Zertifikat (wie bisher 118 USt.) Jährliche Weiterqualifizierung (neu: Erweiterung von 6 auf 12 USt., Ausbau des Angebots u. a. Wach, neu- gierig, klug)
Beschlussvorlage
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V/0109/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) - Finanzielle Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagespflege Beratungsfolge 04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die im KiföG festgelegte hälftige Erstattung der nachgewiesenen und angemessenen Kosten für die Renten-, Kranken- und Pflege- versicherung der Tagespflegepersonen unter den jetzigen Ausgangsbedingungen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 300.000 € anfallen. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt auf dem Hintergrund der jugendhilfe- und steuerrechtli- chen Veränderungen, dass die Geldleistung für Tagespflegepersonen in den Qualifikations- stufen 2 und 3 um 0,20 € von 3,00 € auf 3,20 € bzw. von 4,00 € auf 4,20 € pro Kind und Betreuungsstunde angehoben wird. Hierdurch entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von 222.500 €. Mit dem Beschluss wird der entsprechende Antrag der CDU- und der FDP- Fraktion aufgegriffen (siehe Anlage 2). 3. Der Rat stimmt zu, dass um den gesetzlichen qualitativen Anforderungen zu entsprechen, der Qualifizierungsbereich entsprechend der Vorlage weiterentwickelt wird. Somit sind Tages- pflegepersonen zukünftig • in der Qualifizierungsstufe 1 mindestens mit 30 Unterrichtsstunden, • in der Qualifizierungsstufe 2 mindestens mit 72 Unterrichtsstunden und • in der Qualifizierungsstufe 3 mindestens mit 190 Unterrichtsstunden qualifiziert. Die Pflicht zur jährlichen Weiterqualifizierung wird von sechs Unterrichtsstunden auf zwölf Un- terrichtsstunden erhöht. Vorlagen-Nr.: V/0109/2009 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti Herr Heintze Ruf: 492-5130, 492-5845 E-Mail: Kratz-Trutti@stadt-muenster.de HeintzeO@stadt-muenster.de Datum: 11.02.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0109/2009 II. Kosten/Folgekosten zu 1.: Für die Erstattung der Kosten zur Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung der Tages- pflegepersonen ist von einem jährlichen Mehrbedarf in Höhe von ca. 300.000 € auszuge- hen. Für die Haushaltsplanung von 2009 bis 2012 summiert sich der Mehrbedarf auf 1.200.000 €. zu 2.: Durch die Erhöhung der Geldleistung für die Tageseltern in den Qualifikationsstufen 2 und 3 entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 222.500 €. Für die Haushaltsplanung von 2009 bis 2012 summiert sich der Mehrbedarf auf 890.000 €. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostensteigerungen, die durch die Umsetzung des KiföG entstehen, in der Haushaltsplanung für die Jahre 2009 bis 2010 bereits etatisiert sind. Die Mehrbedarfe für die Jahre 2011 ff. werden im Rahmen der Haushaltsplanungen in die Etatbe- ratungen für die jeweiligen Haushaltsjahre eingebracht. Die Verwaltung wird eine Gegenfinanzie- rung der Mehrbedarfe ggf. aus Einnahmen des Landes im Gesamtbudget ausgleichen können. Konkrete Zahlen liegen zz. nicht vor. Begründung: 1. Auswirkungen des Kinderförderungsgesetzes auf die Ausbauplanung des u3- Betreuungsangebotes im Bereich der Kindertagespflege (Vgl. V/0001/2009) Das KiföG sieht vor, dass bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsange- bot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren geschaffen werden soll. Die- se Kindertagesbetreuungsplätze sollen zu zwei Drittel als Plätze in Kindertageseinrichtungen und zu einem Drittel als Kindertagespflegeplätze angeboten werden. Diesen gesetzlichen Vorgaben folgend müsste in der Stadt Münster von folgenden Grundannahmen ausgegangen werden: Bis zum Jahr 2013 müssten folgende Versorgungsquoten in den einzelnen Handlungsfeldern er- reicht werden: • 23,4 % in Kindertageseinrichtungen (2/3) • 11,6 % in Kindertagespflege (1/3) Im laufenden Kindergartenjahr 2008/2009 gibt es 478 Plätze in Kindertagespflege für 7079 Kinder. Dieses entspricht einer Versorgungsquote von 6,7 %. Auf der Grundlage der o. a. Bevölkerungsprognose (= rd. 6400 u3-Kinder im Jahr 2013) müssten rd. 750 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung stehen, damit eine erforderliche Versorgungs- quote von 11,6 % (s. o.) erreicht werden kann. D. h., dass in den folgenden fünf Kindergartenjah- ren (Kigajahr 2008/2009 – Kigajahr 2013/2014) 270 zusätzliche Plätze in Kindertagespflege zu schaffen sind. Hiervon sind bereits 50 Plätze durch das Ausbauprogramm von 2004 bis 2010 vor- geplant (vgl. V/1033/2004). Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Stadt Münster inhaltlich (bezogen auf die vorhan- denen Standards in der Kindertagespflege) wie auch planerisch eine gute Basis für den weiteren Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder hat. Durch eine Fortschreibung des städti- schen Ausbauprogramms mit jeweils jährlich durchschnittlich rd. 55 Plätzen in Kindertagespflege können die erforderlichen rd. 770 Plätze geschaffen werden, sofern sich die Demografie wie prog- nostiziert entwickelt und mit 35 % tatsächlich der Rechtsanspruch erfüllt wird. - 3 - V/0109/2009 2. Auswirkungen des Kinderförderungsgesetzes auf die finanziellen Mittel im Bereich der Kindertagespflege (Vgl. V/0001/2009) 2.1 Jährliche Mehrkosten durch die hälftige Erstattung nachgewiesene und angemesse- ne Aufwendungen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung Im KiföG wurde die hälftige Erstattung der nachgewiesenen und angemessenen Kosten für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegepersonen durch den öffentlichen Ju- gendhilfeträger festgelegt. Unter den jetzigen Ausgangsbedingungen – die Höhe der Betreuungs- stunden in den jeweiligen Qualifizierungsstufen sowie die Verteilung der Betreuungsstunden auf die Tagespflegepersonen – ist von einem jährlichen Bedarf in Höhe von ca. 300.000 € auszuge- hen. 2.2 Jährliche Mehrkosten durch die Erhöhung der Geldleistung für die Tagespflegeper- son in den Qualifikationsstufen 2 und 3 um 0,20 € Durch die Veränderungen im Jugendhilferecht durch das KiföG und durch die Veränderungen im Steuerrecht wurden die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege deutlich verschoben (siehe Vorlage V/0001/2009). So sind ab dem 01.01.2009 die vom öffentlichen Jugendhilfeträger ausge- zahlten Gelder nicht mehr steuerfrei, sondern sie sind nun zu versteuern und somit auch sozialver- sicherungspflichtig. In der Folge kommen nun deutlich höhere finanzielle Belastungen auf die Ta- gespflegepersonen zu. Zur Abfederung dieser finanziellen Belastung schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Geldleis- tung für die Tagespflegeperson in den Qualifikationsstufen 2 und 3 um je 0,20 € pro Kind und Betreuungsstunde vor. Hiermit wird der entsprechende Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion aufgegriffen (Siehe Anlage 2). Bei der Anhebung der Geldleistung gemäß dieser Vorlage wurde auf die Berechnungen der Bun- desregierung zum KiföG zurückgegriffen. Hier wird bei einer qualifizierten Tagespflegeperson von einem Betreuungssatz von 4,20 € ausgegangen. Nach Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung wäre die Geldleistung in der Höhe mit der Berechnungsgrundlage der Bundesregierung zum KiföG identisch. Für die Berechnung der Mehrkosten, die durch die Erhöhung der Geldleistung für die Tagespfle- geperson in den Qualifikationsstufen 2 und 3 um 0,20 € entstehen, wurde auf das monatliche Ge- samtstundenvolumen in der Kindertagespflege von Januar 2009 zurückgegriffen. Die Erhöhung der Geldleistung in Qualifikationsstufe 2 um 0,20 € auf 3,20 € würde jährlich ca. 60.000 € Mehrausgaben verursachen. Die Erhöhung der Geldleistung in Qualifikationsstufe 3 um 0,20 € auf 4,20 € würde jährlich ca. 110.000 € Mehrausgaben verursachen. Dies ergibt einen jähr- lichen Mehrbedarf in Höhe von 170.000 €. Hinzu ko mmen Mehrbedarfe zur Kompensation der An- hebung der Geldleistung von 0,20 € pro Stunde für den geplanten Ausbau der Plätze in der Kinder- tagespflege bis 2010 (siehe Vorlage V/1033/2004) sowie für Tagespflegepersonen, die sich durch Weiterbildung von Qualifikationsstufe 1 auf Qualifikationsstufe 2 qualifizieren. Hierfür ist es sinn- voll, zum Ausgleich ein jährliches Budget in Höhe von ca. 52.500 € vorzuhalten. Hierdurch entste- hen jährliche Mehrkosten in Höhe von 222.500 €. Bei den genannten Ausbauzielen des Kindertagespflegeangebotes entsprechend des KiföG ist die Erhöhung der oben genannten Geldleistung bei der Bezifferung der Mehraufwendungen berück- sichtigt worden. - 4 - V/0109/2009 3. Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems für den Bereich Kindertagespflege in der Stadt Münster (vgl. Anlage 1) 3.1 Qualifizierungssystem in Münster In Münster gibt es ein ausdifferenziertes Qualifizierungssystem für den Bereich Kindertagespflege. Es wird in Kooperation der Familienbildungsstätten, der VHS und den Fachberatungsstellen ange- boten. Die Kooperationspartner haben sich zum „Netzwerk zur Qualifizierung von Kindertagespfle- ge“ zusammengeschlossen. Das derzeit aus 42 Unterrichtseinheiten bestehende Grundmodul be- steht aus einem Vorbereitungs-, Grund- und Erste-H ilfe-Kurs für Kinder. In einem Praxis begleiten- den Aufbaumodul von 118 Unterrichtseinheiten mit schriftlicher Arbeit und anschließender mündli- cher Prüfung kann das TMQ-Zertifikat erworben werden. Die stetig steigende Zahl der Teilnehme- rinnen an den Qualifizierungsmodulen zeigt den Erfolg des Qualifizierungssystems. 3.2 Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems Eine Folge der gesetzlichen Veränderungen durch TAG, KICK und KiföG ist die Aufwertung der Kindertagespflege als eigenständige Betreuungsform. Entsprechend sind die qualitativen Anforde- rungen an die Kindertagespflege gestiegen. Die Qualifizierung der in der Kindertagespflege tätigen Personen muss diesen Anforderungen gerecht werden. Daher bedarf es der Weiterentwicklung des Gesamtsystems der Kindertagespflege. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Anpassung des Qualifizierungssystems an die aktuellen qualitativen Anforderungen. 3.2.1 Gezielte Qualifizierung der Kindertagespflege im u3-Bereich Um Kindern von Anfang an gute Startchancen zu geben, benötigen sie nicht nur viele, sondern gute Bildungsangebote in sicherer Atmosphäre. Der Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertagespflege im u3-Bereich kann nur entsprechend des gesetzlichen Auftrags umgesetzt werden, wenn die Tagespflegepersonen über eine entsprechende Qualifizierung verfügen. Für die Qualifizierung des Leistungsfeldes Kindertagespflege bietet sich das Programm der Ber- telsmann Stiftung „Wach, neugierig, klug – Kinder unter drei Jahren“ an. Die Inhalte des Pro- gramms können an unterschiedlichen Stellen in der Qualifizierungskette eingesetzt werden. So kommen die Tagespflegepersonen immer wieder mit den gleichen Grundhaltungen und Hand- lungsmustern in Kontakt. 3.2.2 Neuausrichtung der Qualifizierungsstufe 1 Aufgrund der gestiegen en Anforderungen soll die Qualifizierungsstufe 1 neuausgerichtet werden. Zurzeit ist noch eine Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege ohne der Teilnahme an Qualifizie- rungskursen möglich. Hier bedarf es dringend einer Neuausrichtung. Ohne eine Grundqualifizie- rung soll keine Person mehr in der Kindertages pflege tätig werden können. D. h., der Zugang zur Kindertagespflege kann nur noch über die Absolvierung des Vorbereitungskurses und der Teil- nahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für das Kind erfolgen. Die Qualifizierungsstufe 1 ist entweder für den Einstieg in das System Kindertagespflege gedacht, d. h. nach spätestens einem Jahr muss die Voraussetzung der Qualifikationsstufe 2 vorliegen, oder die Tagespflegeperson betreut auf Wunsch der Eltern nur ein ganz bestimmtes Kind (z. B. Nachbarn im Rahmen einer Randzeit- betreuung). Im zweiten Fall wird nur eine kindbezogene Pflegeerlaubnis erteilt, die spezifischen Regelungen unterliegt. 3.2.3 Erweiterung des Vorbereitungskurses von 12 auf 15 Unterrichtsstunden Ziel des Vorbereitungskurses ist die Vermittlung von grundlegenden I nformationen zur Tätigkeit einer Tagespflegeperson, die Auseinandersetzung mit der eigenen Motivation sowie eine Hinfüh- rung zur Entscheidungsfindung, ob eine Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege in Betracht - 5 - V/0109/2009 kommt. Durch die veränderten jugendhilfe- und steuerrechtlichen Eckpunkte sowie der gesetzli- chen Notwendigkeit, die TeilnehmerInnen im Bereich des Kinderschutzes zu sensibilisieren, soll der Vorbereitungskurs von 12 auf 15 Unterrichtsstunden erweitert werden. 3.2.4 Erweiterung des Erste-Hilfe-Kurses speziell für das Kind von 12 auf 15 Unterrichts- stunden Gemäß der Richtlinien der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist hier ein Standard von 15 Unter- richtsstunden vorgesehen (Erste Hilfe für ErzieherInnen – ein gemeinsames Konzept der Hilfsor- ganisationen). 3.2.5 Erweiterung des Grundkurses von 18 auf 42 Unterrichtsstunden Ziel des Grundkurses ist die päda gogische Grundqualifizierung der Tagespflegeperson. Derzeit beinhaltet der Grundkurs 18 Unterrichtseinheiten. Eine vertiefte Qualifizierung findet derzeit erst im TMQ-Modul der VHS statt. Die Grundqualifizierung soll, um den Anforderungen aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung gerecht zu werden, um 24 Unterrichtsstunden erhöht werden. Ab 2010 soll das Medienpaket der Bertelsmann Stiftung „Wach, neugierig, klug“ ein fester Baustein in der Qualifizierung der Tagespflegepersonen sein. Das Grundmodul des Programms zur frühkindlichen Bildung wird so schon zu Beginn der Tätigkeit einer Tagespflegeperson dieser vermittelt. Auch soll das Thema Kinderschutz mehr Raum in der Grundqualifizierung bekommen. 3.2.6 Erweiterung der Pflicht zur jährlichen Weiterqualifizierung von 6 auf 12 Unterrichts- stunden Derzeit sind die Tagesmütter und Tagesväter der Qualifikationsstufen 2 und 3 verpflichtet, sich jährlich mit sechs Unterrichtsstunden weiterzubilden. Hierzu werden ihnen unterschiedliche Quali- fizierungsangebote unterbreitet. So veranstaltet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit den Münsteraner Tageseltern jährlich eine Fachtagung für die Tagespflegeperso- nen. Auch bieten die Familienbildungsstätten einzelne Fortbildungen speziell für den Bereich Kin- dertagespflege an. Zukünftig soll das Angebot für die Tagespflegepersonen aus der dritten Qualifi- kationsstufe deutlich erweitert werden. U. a. ist geplant die vier Module des Programms „Wach, neugierig, klug“ mit jeweils 32 Unterrichtseinheiten den Tagespflegepersonen anzubieten. 4. Ausblick Im vierten Quartal 2009 wird die V erwaltung den parlamentarischen Gremien eine konzeptionelle Vorlage zum Thema Kindertagespflege vorlegen. Ein Ziel hierbei ist es, noch ausstehende Rege- lungen in Form einer Satzung verabschieden zu lassen, u. a. sind hier folgende Bereiche zu be- nennen: Kinderfrauen, Kindertagespflege für Arbeitssuchende, Kindertagespflege durch Verwand- te. I. V. gez. Dr. Hanke Anlagen: Anlage 1: Qualifizierungssystem für den Bereich Kindertagespflege Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Vorlage V/0001/2009
Anlage 2: Antrag CDU/FDP zur Vorlage V/0001/2009
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RATSFRAKT ION 09.02.2009 Antrag zur Vorlage V/0001/2009 "Tagespflegeverhältnisse besser absichern" Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: Die in der Berichtsvorlage genannten, durch das KiföG entstandenen Veränderungen bei den Tagespflegeverhältnissen werden zur Kenntnis genommen. Zur Verbesserung der finanziellen Auswirkungen der Sozialversicherungspflicht für die Tagespflegeverhältnisse wird die Entschädigung der Stufen 2 und 3 um jeweils 0,20 Cent auf dann 3,20 € und 4,20 € erhöht. Im Vorgriff auf die gesetzlichen Änderungen waren finanzielle Auswirkungen im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Begründung: Erfolgt mündlich. Gez. Rickfelder CDU-Fraktion Gez. Dr. Obst FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0109/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37