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V/0766/2015

Antrag Nr. A-R/0018/2015 der CDU-Fraktion "Wolfgang Borchert Theater nicht noch einmal

Vorlagen 23.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 16

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Beschlussvorlage

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2741 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2015  
 
 
 
 
Antrag  
17. März 2015  
 
WOLFGANG-BORCHERT THEATER NICHT NOCH 
EINMAL IM REGEN STEHEN LASSEN! 
 
Der Rat möge beschließen:  
1.  Dem Wolfgang-Borchert-Theater wird eine finanzielle Hilfe in Höhe der bei dem 
„Jahrhundertunwetter“ im Juli 2014 entstandenen Schäden aus dem Fonds für 
Unwetterschäden gewährt. Der festgesetzte Beitrag kann im Rahmen einer verlässlichen 
Stückelung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.  
2.  Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die im Haushalt eingestellten Planungskosten für das 
Spaßbad. 
 
 
Begründung  
Zur Unterstützung bei der Beseitigung der durch das Jahrhundertunwetter im Juli 2014 
entstandenen Schäden bekommt die Stadt Münster eine Bedarfszuweisung aus dem 
Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von 4,5 Millionen Euro. Auch das Wolfgang-Borchert 
Theater ist massiv durch das Unwetter betroffen. Nach bisherigen Schätzungen belaufen sich 
die durch Unwetter entstandenen Schäden auf mindestens 75.000 Euro.  
Das Wolfgang-Borchert-Theater ist ein fester, qualitativ hoher Bestandteil der Münsteraner 
Kultur- und Theaterszene. Mit seiner Arbeit trägt es dazu bei, dass Münster eine anerkannte 
Adresse für experimentierfreudiges, freies Theater, für neueste Entwicklungen und für einen

lebendigen, auch internationalen Austausch von Künstlern und Künsten unterschiedlichster 
Sparten geworden ist.  
Mit dem Umzug in den Flechtheim-Speicher und den dadurch verbesserten Arbeitsbedingungen 
für die Arbeit des Wolfgang-Borchert-Theaters hat Münster nun ein weiteres kulturelles wie 
städtebauliches Highlight. Die Versagung der finanziellen Unterstützung des Umzugs durch die 
letztjährige Haushaltsmehrheit im Rat unter Führung von SPD und Grünen hat das Wolfgang-
Borchert-Theater auf dem bisherigen erfolgreichen Weg zurückgeworfen. Die Folgen dieser 
mangelnden Unterstützung sind für das Wolfgang-Borchert-Theater ohnehin kaum schulterbar 
Umso mehr ist das Wolfgang-Borchert-Theater dringend auf finanzielle Hilfe zur Beseitigung der 
Unwetterschäden angewiesen, damit das qualitativ hochwertige Programm aufrechterhalten werden 
kann. Zudem wäre die städtische Unterstützung eine deutlich wahrnehmbare Anerkennung des 
Engagements des Theaters und seiner Unterstützer und Sponsoren. 
 
gez.  
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beschlussvorlage

2399 Zeichen

V/0766/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag Nr. A-R/0018/2015 der CDU-Fraktion "Wolfgang Borchert Theater nicht noch einmal 
im Regen stehen lassen!" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2015 Kulturausschuss Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Antrag A-R/0018/2015 der CDU-Fraktion, eine finanzielle Hilfe für Unwetterschäden im Zu-
sammenhang mit dem Jahrhundertunwetter zu gewähren, an den Rat wird nicht gefolgt.  
 
 
Begründung: 
 
Die CDU -Fraktion hat beantragt, dem W olfgang Borchert Theater eine finanzielle Hilfe für die 
Schäden aus dem „Jahrhundertunwetter“ vom 28./29.07.2014 zu gewähren. 
 
Infolge der Überflutungen nach dem Unwetter war u.a. der Kostüm-Fundus des Wolfgang Borchert 
Theaters stark in Mitleidenschaft ge zogen worden. Ferner verzögerte sich wegen anhaltender 
Bauarbeiten der Bezug der neuen Spielstätte. Nach e igenen Angaben ist dem Wolfgang Bo rchert 
Theater daraus ein Schaden in Höhe von rund 80 Tsd. € entstanden. 
 
Städtische Finanzmittel zum Ausgleich dies er Schäden stehen nicht zur Verfügung. Die Bedarf s-
zuweisung des Landes aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz vom Dezember  2014 in Höhe von 
rund 4,5 Mio. € wurde für andere Zwecke gegeben und ist zwischenzeitlich vollständig verbraucht. 
Ein darüber hinaus geh ender "Fonds für Unwetterschäden" steht ebenfalls nicht zur Verfügung. 
Die zur Gegenfinanzierung vorgeschlagene Verwendung von Finanzmitteln zur Planung im Bäde r-
bereich scheidet aus haushaltsrechtlichen Gründen aus: investive Haushaltsmittel dürfen nicht f ür 
konsumtive Zwecke verwendet werden. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0766/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0766/2015 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Münster zur Behebung oder Linderung von 
Unwetterschäden Soforthilfen für bedürftige Haushalte gegeben hat, darüber hinaus aber grun d-
sätzlich keine eigenen finanziellen Hilfen an Dritte geleistet hat. Auch, um die Schaffung eines 
Präzedenzfalles zu vermeiden, sollte das Wolfgang Borchert Theater keine städtischen Finanzmit-
tel für Unwetterschäden erhalten. 
 
I.V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

03.12.2015 Kulturausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0766/2015
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37