V/0766/2015
Antrag Nr. A-R/0018/2015 der CDU-Fraktion "Wolfgang Borchert Theater nicht noch einmal
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2015 Antrag 17. März 2015 WOLFGANG-BORCHERT THEATER NICHT NOCH EINMAL IM REGEN STEHEN LASSEN! Der Rat möge beschließen: 1. Dem Wolfgang-Borchert-Theater wird eine finanzielle Hilfe in Höhe der bei dem „Jahrhundertunwetter“ im Juli 2014 entstandenen Schäden aus dem Fonds für Unwetterschäden gewährt. Der festgesetzte Beitrag kann im Rahmen einer verlässlichen Stückelung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. 2. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die im Haushalt eingestellten Planungskosten für das Spaßbad. Begründung Zur Unterstützung bei der Beseitigung der durch das Jahrhundertunwetter im Juli 2014 entstandenen Schäden bekommt die Stadt Münster eine Bedarfszuweisung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von 4,5 Millionen Euro. Auch das Wolfgang-Borchert Theater ist massiv durch das Unwetter betroffen. Nach bisherigen Schätzungen belaufen sich die durch Unwetter entstandenen Schäden auf mindestens 75.000 Euro. Das Wolfgang-Borchert-Theater ist ein fester, qualitativ hoher Bestandteil der Münsteraner Kultur- und Theaterszene. Mit seiner Arbeit trägt es dazu bei, dass Münster eine anerkannte Adresse für experimentierfreudiges, freies Theater, für neueste Entwicklungen und für einen lebendigen, auch internationalen Austausch von Künstlern und Künsten unterschiedlichster Sparten geworden ist. Mit dem Umzug in den Flechtheim-Speicher und den dadurch verbesserten Arbeitsbedingungen für die Arbeit des Wolfgang-Borchert-Theaters hat Münster nun ein weiteres kulturelles wie städtebauliches Highlight. Die Versagung der finanziellen Unterstützung des Umzugs durch die letztjährige Haushaltsmehrheit im Rat unter Führung von SPD und Grünen hat das Wolfgang- Borchert-Theater auf dem bisherigen erfolgreichen Weg zurückgeworfen. Die Folgen dieser mangelnden Unterstützung sind für das Wolfgang-Borchert-Theater ohnehin kaum schulterbar Umso mehr ist das Wolfgang-Borchert-Theater dringend auf finanzielle Hilfe zur Beseitigung der Unwetterschäden angewiesen, damit das qualitativ hochwertige Programm aufrechterhalten werden kann. Zudem wäre die städtische Unterstützung eine deutlich wahrnehmbare Anerkennung des Engagements des Theaters und seiner Unterstützer und Sponsoren. gez. Stefan Weber Frank Baumann Horst Beitelhoff Georg Berding Dieter von den Berg Olaf Bloch Peter Börgel Heinz-G. Buddenbäumer Olaf Dreßen Dr. Dietmar Erber Sven Gotthal Walter von Göwels Richard Halberstadt Gilbert Hartmann Jens Christian Heinemann Bruno Kleine Borgmann Jan Leiße Stefan Leschniok Christel Loschelder Hans Neumann Andreas Nicklas Karin Reismann Josef Schliemann Angela Stähler Manfred Wenzel
Beschlussvorlage
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V/0766/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag Nr. A-R/0018/2015 der CDU-Fraktion "Wolfgang Borchert Theater nicht noch einmal im Regen stehen lassen!" Beratungsfolge 19.11.2015 Kulturausschuss Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Antrag A-R/0018/2015 der CDU-Fraktion, eine finanzielle Hilfe für Unwetterschäden im Zu- sammenhang mit dem Jahrhundertunwetter zu gewähren, an den Rat wird nicht gefolgt. Begründung: Die CDU -Fraktion hat beantragt, dem W olfgang Borchert Theater eine finanzielle Hilfe für die Schäden aus dem „Jahrhundertunwetter“ vom 28./29.07.2014 zu gewähren. Infolge der Überflutungen nach dem Unwetter war u.a. der Kostüm-Fundus des Wolfgang Borchert Theaters stark in Mitleidenschaft ge zogen worden. Ferner verzögerte sich wegen anhaltender Bauarbeiten der Bezug der neuen Spielstätte. Nach e igenen Angaben ist dem Wolfgang Bo rchert Theater daraus ein Schaden in Höhe von rund 80 Tsd. € entstanden. Städtische Finanzmittel zum Ausgleich dies er Schäden stehen nicht zur Verfügung. Die Bedarf s- zuweisung des Landes aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz vom Dezember 2014 in Höhe von rund 4,5 Mio. € wurde für andere Zwecke gegeben und ist zwischenzeitlich vollständig verbraucht. Ein darüber hinaus geh ender "Fonds für Unwetterschäden" steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Die zur Gegenfinanzierung vorgeschlagene Verwendung von Finanzmitteln zur Planung im Bäde r- bereich scheidet aus haushaltsrechtlichen Gründen aus: investive Haushaltsmittel dürfen nicht f ür konsumtive Zwecke verwendet werden. Vorlagen-Nr.: V/0766/2015 Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 23.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0766/2015 Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Münster zur Behebung oder Linderung von Unwetterschäden Soforthilfen für bedürftige Haushalte gegeben hat, darüber hinaus aber grun d- sätzlich keine eigenen finanziellen Hilfen an Dritte geleistet hat. Auch, um die Schaffung eines Präzedenzfalles zu vermeiden, sollte das Wolfgang Borchert Theater keine städtischen Finanzmit- tel für Unwetterschäden erhalten. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0766/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37