V/1029/2006
Bebauungsplan Nr. 312, 2. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
2708 Zeichen
V/1029/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 312: Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / südlich der Weseler Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 312: Mecklenbeck – Gewerbegebiet östlich der Autobahn / südlich der Weseler Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit dem 30.11.1987 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 312 wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich Harkortstraße, Untietheide / Duddeyheide, südlich der Weseler Straße, aufgestellt. Dem Bebauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15.09.1977 zugrunde. Demgemäß wäre in den GE – Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u. a. auch von großflächigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig. Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandelskonzept (2004) zielt darauf, den Ein- zelhandel auf die Zentren der Stadt und der Stadtteile zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen die Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandel in Gewerbegebieten restriktiv gestaltet werden. Um potentielle Umnutzungsprozesse im Gewerbegebiet Harkortstraße abwehren zu können, die gemäß Einzelhandelskonzept stadtstrukturell unerwünscht wären, soll der Bebauungsplan ge- ändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen werden. Vorlagen-Nr.: V/1029/2006 Auskunft erteilt: Herr Paning / Herr Husmann Ruf: 492 61 42 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1029/2006 Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bau- gesuche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-1029-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
186 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 312 Anlage zur Vorlage Nr. 1029/2006 Bebauungsplan Nr. 312 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER 0 100 200 300 m
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 312, 2. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Weseler Straße
- Harkortstraße
- Untietheide
- Duddeyheide
Bebauungsplan Nr. 312, 2. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / südlich der Weseler Straße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1029/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37