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V/1029/2006

Bebauungsplan Nr. 312, 2. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlage 11.12.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.2.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2708 Zeichen

V/1029/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 312: Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / 
südlich der Weseler Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 312: Mecklenbeck – Gewerbegebiet östlich der Autobahn / südlich der 
Weseler Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der seit dem 30.11.1987 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 312 wurde zur planungsrechtlichen 
Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich Harkortstraße, 
Untietheide / Duddeyheide, südlich der Weseler Straße, aufgestellt. Dem Bebauungsplan liegt die 
Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15.09.1977 zugrunde. Demgemäß wäre in den GE – 
Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u. a. auch von großflächigen 
Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig.  
 
Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandelskonzept (2004) zielt darauf, den Ein-
zelhandel auf die Zentren der Stadt und der Stadtteile zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen die 
Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandel in Gewerbegebieten restriktiv gestaltet werden. 
 
Um potentielle Umnutzungsprozesse im Gewerbegebiet Harkortstraße abwehren zu können, die 
gemäß Einzelhandelskonzept stadtstrukturell unerwünscht wären, soll der Bebauungsplan ge-
ändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1029/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Paning / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 42 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1029/2006 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bau-
gesuche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen 
bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-1029-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf

186 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 312 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 1029/2006 
Bebauungsplan Nr. 312 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER
0 100 200 300 m

Beratungsverlauf (4)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.2.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 312, 2. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Weseler Straße
  • Harkortstraße
  • Untietheide
  • Duddeyheide

Bebauungsplan Nr. 312, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / südlich der Weseler Straße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1029/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37