Anfrage (Hammer); Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0058/2026 vom 24.02.2026
Stand: Am 22.06.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage (Frau Hammer); Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)
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Anfrage (Frau Hammer); Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20) – Im Bereich der Gastronomie „Groov-Terrassen“ wurden Verkaufsstände bzw. mindestens drei Holzbuden (offenbar dauerhaft) direkt im Wurzel- und Traufbereich von Altbäumen aufgestellt. → Liegt hierfür eine Genehmigung vor? – Im Außenbereich wurde dauerhaft eine ca. 3 × 5 m große LED-Projektionswand errichtet, die In der Weihnachtszeit 2024 wohl erstmals betrieben wurde. Dort fand ein „Weihnachtsmarkt“, tatsächlich aber Ausschankwirtschaft, mit extrem lauter Beschallung und greller LED-Beleuchtung statt. Es steht zu vermuten, dass die riesigen LED-Leucht-Panels auch zu anderen Events in der Dämmerung und Dunkelheit genutzt werden und für die kommende Saison wohl auch wieder ein "Weihnachtsmarkt" geplant ist. Die Groov-Gewässer sind Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für zahlreiche geschützte Arten – darunter auch Fledermäuse und ein Biber. Wir sehen Anhaltspunkte für naturschutzrechtlich relevante Verstöße. → Wurden entsprechende Genehmigungen und artenschutzrechtliche Bewertungen eingeholt? – Neben der Gastronomie wurde ein Container errichtet und zudem ein Anhänger dauerhaft im Wurzelbereich einer Rotbuche platziert und mit Bauzäunen eingegrenzt. Hier werden auch Gegenstände aus der Außen-Gastronomie gelagert (Sperrmüll?). Auch dieser Bereich liegt vollständig im LSG. → Liegt für diese mutmaßlich gewerbliche Nutzung eine Genehmigung vor? -
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Anfrage (Frau Hammer); Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20) – Im Bereich der Gastronomie „Groov-Terrassen“ wurden Verkaufsstande bzw. mindestens drei Holzbuden (offenbar dauerhaft) direkt im Wurzel- und Traufbereich von Altbaumen aufgestellt. → Liegt hierfür eine Genehmigung vor? – Im Außenbereich wurde dauerhaft eine ca. 3 × 5 m große LED-Projektionswand errichtet, die In der Weihnachtszeit 2024 wohl erstmals betrieben wurde. Dort fand ein „Weihnachtsmarkt“, tatsachlich aber Ausschankwirtschaft, mit extrem lauter Beschallung und greller LED-Beleuchtung statt. Es steht zu vermuten, dass die riesigen LED-Leucht-Panels auch zu anderen Events in der Dämmerung und Dunkelheit genutzt werden und für die kommende Saison wohl auch wieder ein "Weihnachtsmarkt" geplant ist. Die Groov-Gewässer sind Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für zahlreiche geschützte Arten – darunter auch Fledermäuse und ein Biber. Wir sehen Anhaltspunkte für naturschutzrechtlich relevante Verstöße. → Wurden entsprechende Genehmigungen und artenschutzrechtliche Bewertungen eingeholt? – Neben der Gastronomie wurde ein Container errichtet und zudem ein Anhänger dauerhaft im Wurzelbereich einer Rotbuche platziert und mit Bauzäunen eingegrenzt. Hier werden auch Gegenstande aus der Außen-Gastronomie gelagert (Sperrmull?). Auch dieser Bereich liegt vollständig im LSG. → Liegt für diese mutmaßlich gewerbliche Nutzung eine Genehmigung vor?
Beratungsverlauf
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22.06.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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