Mandari Insight

0520/2026

Beantwortung der Anfrage: Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 22.06.2026, TOP 2.1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4593 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0520/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2026 
 
Beantwortung der Anfrage: Weitere mutmaßliche Verstöße im LSG Zündorfer Groov 
(Landschaftsschutzgebiet L20) 
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt zur Anfrage von Frau Hammer vom 03.06.2025 wie 
folgt Stellung: 
 
Frage von Frau Hammer:  
 
Im Bereich der Gastronomie „Groov-Terrassen“ wurden Verkaufsstände bzw. mindestens drei 
Holzbuden (offenbar dauerhaft) direkt im Wurzel- und Traufbereich von Altbäumen aufgestellt.   
 
→ Liegt hierfür eine Genehmigung vor? 
  
Im Außenbereich wurde dauerhaft eine ca. 3 × 5 m große LED-Projektionswand errichtet, die 
in der Weihnachtszeit 2024 wohl erstmals betrieben wurde. Dort fand ein „Weihnachtsmarkt“, 
tatsächlich aber Ausschankwirtschaft, mit extrem lauter Beschallung und greller LED-Beleuch-
tung statt.  
  
Es steht zu vermuten, dass die riesigen LED-Leucht-Panels auch zu anderen Events in der 
Dämmerung und Dunkelheit genutzt werden und für die kommende Saison wohl auch wieder 
ein "Weihnachtsmarkt" geplant ist. 
 
Die Groov-Gewässer sind Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für zahlreiche geschützte Arten – 
darunter auch Fledermäuse und ein Biber. Wir sehen Anhaltspunkte für naturschutzrechtlich 
relevante Verstöße. 
  
→ Wurden entsprechende Genehmigungen und artenschutzrechtliche Bewertungen einge-
holt? 
  
Neben der Gastronomie wurde ein Container errichtet und zudem ein Anhänger dauerhaft im 
Wurzelbereich einer Rotbuche platziert und mit Bauzäunen eingegrenzt. Hier werden auch 
Gegenstände aus der Außen-Gastronomie gelagert (Sperrmüll?). Auch dieser Bereich liegt 
vollständig im LSG.   
 
→ Liegt für diese mutmaßlich gewerbliche Nutzung eine Genehmigung vor? 
 
 
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde

2 
 
Verkaufsstände  
 
Die Errichtung der beiden Verkaufsstände wurden der Unteren Naturschutzbehörde nicht an-
gezeigt.  
 
Bei einer Besichtigung vor Ort am 10.03.2026 wurde festgestellt, dass sich die genannten 
Verkaufsstände auf bereits voll versiegelten Flächen befinden. Die Verbotstatbestände des 
Landschaftsplans sind nicht betroffen, eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbe-
hörde ist somit nicht notwendig. Negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt sind ebenfalls 
nicht erkennbar. 
 
LED-Wand 
 
Die Installation der LED-Wand wurde der Unteren Naturschutzbehörde nicht angezeigt.  
 
Bei einem Ortstermin am 10.03.2026 wurde die LED-Wand durch die zuständige Kollegin im 
Freilandartenschutz in Augenschein genommen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die 
LED-Wand ebenfalls innerhalb eines versiegelten Bereichs befindet und ausschließlich in den 
als Gastronomiefläche genutzten Innenbereich abstrahlt. Zudem ist die LED-Wand nur wäh-
rend bestimmter Events im Laufe des Jahres in Betrieb. Eine Genehmigung durch die Untere 
Naturschutzbehörde ist nicht notwendig. 
 
Grundsätzlich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die gesamte Fläche, in der sich 
die Verkaufsstände und die LED-Wand befinden, durch einen hohen anthropogenen Nut-
zungsdruck gekennzeichnet ist. Es ist davon auszugehen, dass Tiere, die sich regelmäßig im 
näheren Umfeld dieser Fläche aufhalten, eine Toleranz gegenüber Störwirkungen entwickelt 
haben.  
 
 
Container und Anhänger im Wurzelbereich 
 
Bei einem Ortstermin am 10.03.2026 wurde der Zustand vor Ort fotografisch dokumentiert. Da 
sich das Grundstück, auf welchem der Anhänger steht in der Verwaltung des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen befindet, wurden die Fotos an den hierfür zuständigen Kolle-
gen weitergeleitet. In der E-Mail wurde auf die Verstöße gegen den Landschaftsplan hinge-
wiesen und darum gebeten in Kontakt mit dem Verursachenden zu treten, um den Ausgangs-
zustand wiederherstellen zu lassen. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist daraufhin tätig geworden. Am 17.03.2026 
wurde der Anhänger durch die Groov Paten aus der Grünfläche entfernt und auf das benach-
barte versiegelte Flurstück versetzt.  
 
Die angrenzende Grünfläche, auf der sowohl der Container als auch mehrere andere Gegen-
stände abgestellt worden sind, befindet sich in Privateigentum. Am 31.03.2026 wurde die Ei-
gentümerin mit einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde dazu aufgefordert den Con-
tainer und die Gegenstände innerhalb von zwei Wochen aus der Fläche zu entfernen. Der 
Container und die Gegenstände wurden durch den Pächter der Fläche am 25.04.2026 von der 
Grünfläche entfernt.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0520/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.06.2026
Erstellt
23.02.2026 16:51