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V/0854/2013

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Siedlung Dachsleite/ Igelpatt/ Bisamgang/ Mümmelmannweg/ Biberweg

Vorlagen 30.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 46.3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4089 Zeichen

V/0854/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Siedlung Dachsleite/ Igelpatt/ Bisamgang/ 
Mümmelmannweg/ Biberweg 
Aufstellungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich Dachsleite / Igelpatt / Bisamgang / Mümmelmannweg / Biberweg soll eine  
 
Satzung gemäß § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, zum Schutz des 
Straßenbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) und gemäß 
§ 86 BauO NW (Gestaltungssatzung) für die Siedlung Dachsleite/ Igelpatt  / Bisamgang  / 
Mümmelmannweg / Biberweg 
 
aufgestellt werden.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadt Münster entstehen durch die beabsichtigte Erhaltungs- und Gestaltungssatzung keine 
Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Für den Bereich Dachsleite / Igelpatt / Bisamgang / Mümmelm annweg / Biberweg soll – abgeleitet 
aus den Zielen des vom Rat beschlossenen „Standorte -Entwicklungskonzeptes Britenwohnungen 
in Münster“ – eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erlassen werden. Ziel der Satzung ist der 
Erhalt der Siedlung als gestalterische Einheit mit ihren für die Architektur der 1960er Jahre charak-
teristischen und prägenden Elementen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0854/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0854/2013 
Die wachsende Bevölkerung und Wohnungsnot in Münster führte ab 1957 zur Entwicklung neuer 
Stadtteile. Nach dem Prinzip der organischen, aufgelockerten  Stadt sollte der neue Stadtteil Coe r-
de mit einer Mischung unterschiedlicher Haustypen in lockerer, abwechslungsreicher Stellung zum 
Straßenraum geschaffen werden. Ziel war es Grünräume zu bilden. Grundlage des Bebauung s-
plans war ein Wettbewerb, wobei aber  eine höhere Wohndic hte realisiert wurde. Der Grundstein 
zum neuen Stadtteil Coerde wurde im November 1963 gelegt. 
 
Im Vorgriff auf den Bebauungsplan entstanden die Siedlungshäuser für die Garnison der Britischen 
Rheinarmee am nordwestlichen Rand des neuen Stadtteils. Im September 1961 war Baubeginn.  
 
Das Siedlungsgebiet ist zweigeteilt. Im Süden stehen die sich blockweise staffelnden Reihenhä u-
ser an drei annähernd parallelen, leicht geschwungenen Straßen. Zum Wald orie ntiert sind die 
Einfamilien- und Dopp elhäuser. Durch die spannungsvolle Gruppierung und Staffelung der G e-
bäude überwindet diese Siedlung den schematischen Zeilenbau.  
 
Die Wohnhäuser bestechen durch ihre klare, aber auch modellierte Gestaltung, den Wechsel zw i-
schen Klinkerflächen und zurückli egenden Putzflächen oder vorspringende Giebel - und Wan d-
scheiben. Die Architektursprache ist typisch für die 1960er Jahre.  
 
Die „Siedlungen der Engländer“ sind bedeutend für die Nachkriegsgeschichte von Mün ster. Ziel 
dieser Satzung ist die beispielhafte Be standsicherung einer Siedlung mit dem städteba ulichen 
Konzept und der Architektur aus dem Beginn der 1960er Jahre. In ihrer relativen Verdichtung und 
der spannungsvollen Anordnung der Häuser setzt sie sich von den Siedlungsflächen der Englä n-
der aus den 195 0er Jahren ab und fügt sich in das Gesamtkonzept des neuen Stad tteils Coerde 
ein. 
 
Durch eine kombinierte Erhaltungs - und Gestaltungssatzung soll das städtebauliche Gesamtko n-
zept mit den Straßen - und Freiräumen einschließlich der Bauten geschützt werden. E s werden 
Anforderungen zu den Anbauten, dem Dach, den Öffnungsmaßen, der Au swahl der Materialien 
und der Gestaltung der Freiräume formuliert. Dabei werden Modernisierungen nicht verhindert. Ziel 
der Satzung ist der Erhalt der Siedlung als gestalterische Einheit. 
 
i.V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Entwurf der Satzung 
2. Lageplan

Beratungsverlauf (4)

19.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 40.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 46.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Biberweg
  • Dachsleite
  • Igelpatt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0854/2013
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37