Mandari Insight

V/0129/2008

Bebauungsplan Nr. 137 IV, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 11.02.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.05.2008, TOP 16.1.2

V-0129-2008-Anlage-Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0129-2008-Anlage-Übersichtsplan

223 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 137 
Teilabschnitt IV 
Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0129/2008 
Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt IV Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER
0 100 200 300 m

Beschlussvorlage

2729 Zeichen

V/0129/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 Teilabschnitt IV: Siemensstraße / Schuckertstraße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
07.05.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt IV: Siemensstraße / Schuckertstraße ist gemäß §§ 2 (1) 
und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der seit 1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt IV wurde zur planungsrechtli-
chen Sicherung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich Siemens-
straße / Schuckertstraße aufgestellt. Diesem Bebauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in 
der Fassung von 1977 zugrunde. Aufgrund dieser Baunutzungsverordnung ist im GE- Gebiet im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans die Ansiedlung u. a. von Einzelhandelsbetrieben bis 1500 
m² Geschossfläche planungsrechtlich zulässig. 
 
Ziel des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ist es, stadtstrukturell 
unerwünschte Umnutzungsprozesse, die einerseits zu einer Verdrängung von Handwerk und Ge-
werbe aus den eigentlich dafür vorgesehenen Gebieten und anderseits zu Einzelhandelsentwick-
lungen außerhalb der dafür im Wesentlichen vorgesehenen City und den Stadtteilzentren führen, 
abwehren zu können. 
 
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt IV in der Weise geändert 
werden, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandels-
konzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0129/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0129/2008 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge-
suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. 
eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 12.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2008 Rat
TOP 16.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 137 IV, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Siemensstraße
  • Schuckertstraße

Bebauungsplan Nr. 137 IV, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Siemensstraße / Schuckertstraße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0129/2008
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37