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V/0441/2025

Finanzstabilität - Statusbericht

Vorlagen 13.06.2025

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0441/2025 
V/0441/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Finanzstabilität - Statusbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
   02.07.2025 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Münster steht wie nahezu jede deutsche Kommune vor der schwierigen Aufgabe einer aktiven und 
nachhaltigen Zukunftsgestaltung durch Investitionen und einer verlässlichen laufenden Daseinsvor-
sorge bei einer gleichzeitig herausfordernden finanziellen Situation der Stadt. Dafür ist es mehr denn 
je notwendig, sowohl konsumtiv als investiv klare Prioritäten zu setzen, um in finanzieller Verantwor-
tung soziale Stabilität und eine Weiterentwicklung Münsters zu gewährleisten. 
Wenn Menschen das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit verlieren, wächst die Anfälligkeit für 
extremistische und populistische Strömungen. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und 
wachsender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit muss die Stadt als demokratische Basis-
einheit eine stabile, verlässliche und handlungsfähige Partnerin sein. Dafür braucht sie ausreichende 
finanzielle Mittel – um Infrastruktur bereitzustellen, Bildung und Teilhabe zu stärken und öffentliche 
Räume lebendig und sicher zu gestalten. 
Finanzielle Stabilität ist dabei für Münster kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für kommunales 
selbstbestimmtes Handeln. Sie stärkt  das Vertrauen in die Demokratie und ermöglicht den gesell-
schaftlichen Zusammenhalt in einer zukunftsfähigen Stadt. 
 
Aktuelle Lage  
 
Die finanzielle Lage der Kommunen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren dramatisch ver-
schlechtert (Vgl. V/0253/2024 und V/0599/2024). Mittlerweile sind 68% der Oberbürgermeister:innen 
davon überzeugt, dass  Finanz- und Haushaltsprobleme die kommunale Agenda dominieren werden. 
 
Dezernat II 
 
23.06.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Weber 
Telefon: 492-7022 
Weber-F@stadt-
muenster.de

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V/0441/2025 
 
Abbildung 1: Finanzierungssaldo der Kommunen 
Die Umkehr ins Negative wurde bereits im Jahr 2023 deutlich, als die Gemeinden und Gemeindever-
bände erstmals seit 2011 ein Finanzierungsdefizit von 6,8 Milliarden Euro verzeichneten.  
Besonders die Ausgaben für Sozialleistungen trugen deutschlandweit zu diesem Defizit bei, indem sie 
sich in den vergangenen zehn Jahren um mindestens ein Drittel, in Einzelfällen sogar um mehr als 
100 Prozent erhöhten.  
Allein im Haushalt der Stadt Münster machen die sozialen Transferaufwendungen 2025 knapp 770 
Mio. Euro und damit über 45 % der ordentlichen Aufwendungen aus.  
So ist die Kinder- und Jugendhilfe von 2016 bis heute um 120 % gestiegen. Der überproportional dy-
namische Anstieg verdeutlicht die wachsende gesellschaftliche Bedeutung dieser Bedarfe und ist 
nicht zuletzt der Auslöser für die gesamtstädtischen Anstrengungen, entsprechende Kompensations-
möglichkeiten zu identifizieren.  
Gleichzeitig bleibt aktuell die finanzielle Last weitgehend bei den Kommunen hängen, die damit an 
ihre finanziellen Grenzen stoßen, obwohl nach dem Konnexitätsprinzip eigentlich gelten müsste: wer 
bestellt, bezahlt. Deutschland braucht wirksame Reformen, die den bisherigen Ausgabenzuwachs 
begrenzen. Denn wenn Bund und Land über Gesetze Aufgaben übertragen oder Leistungen auswei-
ten und die kommunalen Haushalte insofern fremdbestimmen, müssen damit gleichzeitig die notwen-
digen Mittel einhergehen.   
 
Die strukturelle Krise wird durch die bestehende Wachstumsschwäche der Volkswirtschaft verschärft. 
Mit 24,3 Mrd. € liegt das Finanzierungsdefizit in 2024 deutlich höher  als letztes Jahr angenommen 
und somit fast viermal so hoch wie das Defizit im Jahr 2023.  
 
Exkurs: Haushaltsjahr 2024 
 
In den kommunalen Negativ-Trend fügt sich auch das Jahresergebnis 2024 der Stadt Münster 
ein. Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einem Jahresergebnis von -57,5 Mio. € ab und er-
reicht damit das bereits bei der Haushaltsaufstellung ausgewiesene Plandefizit. Es wird einmal 
mehr deutlich, dass die strukturelle Krise der Kommunen in Deutschland auch in der Stadt 
Münster angekommen ist und sich  im Haushalt der Stadt Münster insbesondere durch hohe 
Aufwandssteigerungen bemerkbar macht.  
 
In 2024 erzielte die Stadt Münster ordentliche Erträge von insgesamt 1.589,1 Mio. €. Im Ver-
gleich zum Vorjahr beträgt die Steigerung +129,8 Mio. € bzw. +8,9%. Ein Großteil dieser Ver-
besserung geht auf erhöhte Schlüsselzuweisungen zurück, die sich um 46,6 Mio. € auf 98,8 
Mio. € steigerten.

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V/0441/2025 
 
Auch die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen deutlich um 18,6 
Mio. € auf 207,5 Mio. €. Weiterhin stabil bleiben die Erträge aus der Gewerbesteuer; hier wur-
de mit 358,2 Mio. € eine leichte Verbesserung gegenüber Plan erzielt. 
Die ordentlichen Aufwendungen des Jahres 2024 belaufen sich auf 1.635,4 Mio. €. Im Ver-
gleich zum Jahr 2023 errechnet sich eine Stei gerung von 145,2 Mio. € bzw. +9,7%.  Insbe-
sondere die Transferaufwendungen als größte Position im Haushalt der Stadt steigen weiter-
hin stark an und haben sich im Vergleich zum Vorjahr nochmal um 94,3 Mio. € auf 850,3 Mio. 
€ erhöht, ein Anstieg von 12,5%. D ie Personal- und Versorgungsaufwendungen stiegen im 
Vergleich zum Vorjahr um 21,3 Mio.€ auf insgesamt 424,3 Mio. €, insbesondere verursacht 
durch die Tarifabschlüsse.  
Auch im Finanzergebnis zeigt sich die aktuell schwierige Haushaltslage. Im Vergleich zum  
Vorjahr sind die Finanzaufwendungen um 5,7 Mio. € auf 28,4 Mio. € gestiegen, ein Anstieg 
von 25,4%. Hier macht sich zum einen das gestiegene Zinsniveau bemerkbar, das die Kredit-
aufnahme der Stadt verteuert. Zum anderen wächst das Schuldenniveau stetig, da  die Stadt 
Münster aufgrund der überproportional gestiegenen laufenden Aufwendungen ihre Investitio-
nen mittlerweile vollständig fremdfinanzieren muss.  
Die Bilanzsumme steigt von 2023: 4.181,4 Mio. € auf voraussichtlich 4.439,6 Mio. €, während 
das Anlagevermögen von 2023: 3.892,3 Mio. € auf 4.078,7 Mio. € steigt. 
 
Die tatsächlichen Jahresergebnisse haben die Plan -Zahlen insofern längst erreicht, ein Hin-
weis auf realistische Annahmen im konsumtiven Haushalt. Gleichzeitig bedeutet dies aber 
auch, dass Puffer oder sonstige Risikozuschläge nicht (mehr) veranschlagt sind, unterjährige 
Bewirtschaftungserfolge nicht zu erzielen sind und positive Effekte für den Haushalt zur Siche-
rung des Eigenkapitals und der nachhaltigen Handlungsfähigkeit nur noch durch tatsächliche 
strukturelle Änderungen realisiert werden können.  
 
Zu diesen Entwicklungen passt auch das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Städtetages 
2025. Es spiegelt wider, dass in der Vergangenheit noch eine deutliche Mehrheit der Städte ihre 
Haushaltslage als "eher gut oder ausgeglichen" eingeschätzt hat, für die Zukunft jedoch lediglich 2 % 
der teilnehmenden Städte diese Aussage treffen würde. Hingegen 95% der Städte schätzen ihre 
Haushaltslage in den kommenden fünf Jahren als "eher schlecht“ oder sogar "sehr schlecht" ein. Ein 
ausgeglichener kommunaler Haushalt wird in Deutschland zum seltenen Ausnahmefall. 
 
Die Bundesregierung hat zur Überwindung der aktuellen wirtschaftlichen Schwäche unter anderem 
das sogenannte 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auf den Weg gebracht, zu dessen Ausgestal-
tung inzwischen zwei Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Finanzen vorliegen. Mit dem 
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Infrastruktur und Kli-
maneutralität" (SVIKG) soll gemäß Artikel 143h Absatz 1 des Grundgesetzes ein entsprechendes 
Sondervermögen geschaffen werden, das mit einer Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 500 Milli-
arden Euro ausgestattet werden und zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie Maßnahmen 
zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglichen soll.  
 
Der Referentenentwurf eines Länder -und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) 
hingegen regelt die Verteilung des 100 -Milliarden-Euro-Anteils an Länder und Kommunen. Vorgese-
hen ist ein kommunaler Anteil von mindestens 60 Prozent. Die Länder sollen dabei insbesondere die 
Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen berücksichtigen. Die Verteilung soll demnach unter den 
Ländern in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel erfolgen. „Die Mittel sind für investive Zwecke 
zu verwenden“, heißt es im Referentenentwurf. Dabei liege die Entscheidung über die Verwendung 
der Mittel in den vorgesehenen Infrastrukturbereichen im Wesentlichen bei den Ländern. Sie sollen 
bei der Verteilung jedoch „dem hohen Anteil der kommunalen Investitionen an den Gesamtinvestitio-
nen von Ländern und Kommunen Rechnung tragen.“  
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen „mindestens 60 Prozent“ der auf das Land entfalle-
nen Mittel für Investitionen in die Infra struktur erhalten. Streitig ist aktuell sowohl das Kriterium der 
Zusätzlichkeit als auch des Mindestanteils.

- 4 - 
V/0441/2025 
Die Verwaltung ist in engem Austausch insbesondere mit dem Finanzausschuss des Deutschen 
Städtetages und wird entsprechende Zuwendungen in die ko mmenden Haushalte vorsehen, sobald 
eine konkrete Planung möglich ist. Nach aktueller Prognose wird dies jährlich ein niedriger achtstelli-
ger Betrag sein, der ins Verhältnis zu den gesamten städtischen Infrastrukturbedarfen der nächsten 
Jahre zu setzen ist. 
 
Gleichzeitig birgt der sogenannte Investitions-Booster (insbesondere degressive Abschreibungsmög-
lichkeiten für Ausrüstungsinvestitionen für Unternehmen) große finanzielle Risiken für die Kommunen. 
Die im Rahmen des Entwurfs geplanten Steuersenkungen, insbesondere der Einkommensteuer, aus 
der die Kommunen einen Anteil erhalten, führen ab dem Kassenjahr 2025 bis einschließlich 2029 zu 
Mindereinnahmen von rund 13,5 Milliarden Euro. Eine Kompensation ist bislang noch nicht vorgese-
hen, wird aber mittlerweile nicht nur von den Kommunen, sondern auch vom Bundesrat gefordert.  
Möglicherweise ist die aktuelle Finanzsteuerung mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen weiter an-
zupassen. 
 
Münster: Finanzsteuerung im Fahrwasser der Krisen  
 
Spielräume, die sich in Münster in den sogenannten 10er Jahren nach der Finanzkrise insbesondere 
durch steigende Steuererträge boten, dienten weit überwiegend der Finanzierung eines wachsenden 
Aufgabenportfolios und neuer bzw. höherer Leistungsstandards; ein geplanter Aufwuchs der Rückla-
gen fand hingegen nicht statt.  
 
Sichtbar wurde dies insbesondere in den planerischen Defiziten der Haushalte, die trotz der wirt-
schaftlichen Stärken in diesen Jahren die strukturelle Disbalance aufzeigten. Noch in der letzten Vor-
krisenplanung, die in 2019 aufgestellt wurde, wurden in der Mittelfristplanung Defizite bis zu 65,9 Mio. 
€ bei einem Gesamtvolumen von 1,3 Mrd. € aufgezeigt. 
 
Abbildung 2: Mittelfristplanungen (in Mio. €) 
Seit 2020 erlebt die Welt eine Reihe von multiplen Krisen, die sich gegenseitig verstärken und tiefgrei-
fende Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik haben. Die Wirtschaftsschwäche hält an 
und hat neben Inflation und Zinswende deutliche Implikationen auf die kommunalen Haushalte. 
Gleichwohl ist es in der aktuellen Mittelfristplanung gelungen, die planerischen Defizite bis 2028 auf 
bis zu 26,4 Mio. € zu reduzieren.  
Möglich wird das nur über eine konsequente Steuerung der städtischen Finanzen, die mehrstufig auf-
gesetzt ist.

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V/0441/2025 
Die Einführung der Dezernatsbudgets für alle Investitionsmaßnahmen seit dem Haushalt 2022 (vgl. 
V/0377/2021) und das Setzen von Ämterfinanzrahmen im Ergebnisplan ab 2023 waren die Antwort 
auf den fehlenden nachhaltigen Aufbau der Ausgleichsrücklage und die erforderlich e Prioritätenset-
zung. Die investiven Dezernatsbudgets nehmen neben der Betrachtung von konsumtiven Maßnah-
men eine entscheidende Rolle ein: um dauerhaft selbstbestimmt agieren zu können, muss sich das 
Investitionsprogramm innerhalb eines nachhaltigen realistischen Rahmens bewegen. Entsprechend 
ist das Ziel eine inhaltliche und zeitliche Priorisierung vorzunehmen, um weiterhin ein ambitioniertes 
Investitionsprogramm auch mittel- bis langfristig umsetzen zu können.  
In den vergangenen fünf Jahren (2020 – 2024) konnten insgesamt 1,115 Mrd. € investiert werden. 
Davon entfallen knapp 700 Mio. € auf Baumaßnahmen. 
 
Der Blick auf die Höhe des Gesamtinvestitionsprogramms bleibt gleichwohl zwingend erforderlich, 
wenn nicht durch ungebremste Investitionsauszahlungen die  Handlungsspielräume im konsumtiven 
Teil des Haushalts noch weiter erheblich eingeschränkt werden sollen.  
 
Eine Auswertung der städtischen Investitionsmaßnahmen der letzten Jahre zeigt auf, dass mit einem 
finanziellen Engagement der Stadt im Bereich von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 100 Mio. Eu-
ro eine dauerhafte Belastung des Ergebnishaushalts im Umfang von durchschnittlich über 5 Mio. Euro 
einhergeht. Diese Belastung setzt sich aus Zinsaufwendungen, Abschreibungen, Bewirtschaftungs-
kosten (Sach- und Personalaufwand) und Instandhaltungsaufwand zusammen.  
 
Folgeerträge z. B. durch die Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse sind bei der Be-
lastung von 5 Mio. Euro bereits in Abzug gebracht. Anders ausgedrückt: Bei zusätzlichen Investitio-
nen der Stadt von 100 Mio. Euro mehr investieren, ist zu entscheiden, wie die zusätzliche Belastung 
von 5 Mio. Euro im Ergebnisplan kompensiert werden kann.  
Erschwert wird diese Situation dadurch, dass der dynamische Anstieg in den Sozialtransfers und ins-
besondere in der Kinder- und Jugendhilfe auch die Liquidität der Stadt stark belastet und Investitionen 
aktuell und perspektivisch nur noch über Fremdkapital ermöglicht werden können.  
Entsprechend wurde d er Rahmen für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen 
werden können bereits mit der Haushaltssatzung 2025 von 200 Mio. € auf 300 Mio. € angehoben, um 
die jederzeitige Verfügbarkeit von liquiden Mitteln sicherstellen zu können. 
 
 
Exkurs: mittelfristige Finanzplanung und Dezernatsbudgets 
 
Die mittelfristige Finanzplanung muss die Brücke zwischen der haushalterischen Notwendig-
keit der (verstärkt) wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung gem. § 75 Abs. 1 GO 
NRW und den Handlungserfordernissen der Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben für ihre 
Bürger:innen schlagen. Zur Verzahnung mit den daraus erwachsenden Handlungserfordernis-
sen erfolgt die Haushaltsplanung innerhalb finanzieller Rahmen, die im Ergebnisplan auf Äm-
terebene (Ämterfinanzrahmen) und im Finanzplan auf Dezernatsebene (Dezernatsbudgets) 
gesetzt werden. 
 
Diese Rahmensetzung beschreibt den Prozess der bedarfsgerechten Planung, Zuteilung und 
Überwachung der Finanzen (Budgets) auf der jeweiligen Ebene. Budgetierung wird dabei als 
flexible Mittelbewirtschaftung verstanden, in dem den Verwaltungsbereichen im Rahmen defi-
nierter Aufgaben Finanzmittel zur weitgehend eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugeteilt 
werden. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht dies:

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V/0441/2025 
 
Abbildung 3: Aufbau der städtischen Budgetierung (vgl. V/0377/2021) 
 
So konnten gesamtstädtisch die Übertragungen in das Folgejahr tatsächlich reduziert werden. 
Lediglich im Schul- und Sportstättenbau sind nicht abgerufene Mittel aus den Vorjahren wei-
terhin sehr hoch; allein von 2024 nach 2025 wurden für das Dezernat für Bildung, Jugend, 
Familie und Sport rd. 150 Mio. € übertragen. Ungeachtet der Dezernatsplanungen ist im Rah-
men einer jeden Haushaltsaufstellung eine Gesamtpriorisierung durch den Verwaltungsvor-
stand vorgesehen, um ggf. veränderte Akzente und Schwerpunkte setzen zu können, die in 
den Entwurf des Haushalts aufgenommen werden. Das Bekenntnis d er Verwaltung zu dem 
zentralen Schwerpunkt Schule wird angesichts der Vielzahl der anstehenden Schulbaumaß-
nahmen gerade für den kommenden Haushalt Mittelverlagerungen von allgemeinen investiven 
Planungen zu Schulbauprojekten nach sich ziehen. 
Insgesamt sin d für die Mittelfristplanung 2026 ff. zunächst rd. 1,15 Mrd. Euro vorgesehen. 
Hinzu kommen die Ermächtigungsübertragungen und Wiederveranschlagungen, so dass auch 
in den kommenden Jahren weiterhin mehre Hundert Millionen Euro jährlich für Investitionen 
zur Verfügung stehen.   
Eine wirtschaftliche und zeitlich priorisierte Aufgabenerfüllung rückt damit in den Fokus. An-
ders als in Kommunen vergleichbarer Größe, gab es in Münster bisher keine Struktur, die un-
abhängig der ausführenden und beauftragenden Fachverwaltung kritisch auf Hochbauprojekte 
blickt. Ende 2023 wurde der Beschluss zur Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings ge-
fasst (vgl. V/0512/2023). Die tatsächliche Einbindung des Bauinvestitionscontrollings in die 
Abläufe der Fachverwaltung ist seit Ende April dieses Jahres geregelt und die baufachliche 
Stelle konnte zum 01.06.2025 besetzt werden. Unabhängig davon, dass die Budgetverantwor-
tung auch weiterhin bei 
der Fachverwaltung liegt, wird das Bauinvestitionscontrolling neben der Sicherstellung der  
Einhaltung von Budgets außerdem das Thema der Reduktionsvarianten (vgl. V/0599/2024) 
deutlich vorantreiben. Dies bietet die Chance Hebel zu erkennen und Flächeneffizienz in den 
Vordergrund zu stellen. Das bedeutet eine echte Innovationsoffenheit und pragm atische Lö-
sungen, die Folgekosten Einhalt gebieten.    
 
Prozess der Finanzstabilität 
 
Die bisherige Steuerung wird angesichts der wirtschaftlichen Implikationen aus Inflation, Zinswende, 
Tarifsteigerungen und der anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche ergänzt um das Projekt „Finanz-
stabilität“ (vgl. V/0253/2024 und V/0599/2024/1).

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V/0441/2025 
 
Abbildu ng 4: Finanzsteuerung 
Vor allem um die Pflichtaufgaben im Sozialbereich und im Bereich Kinder, Jugend und Familien zu 
stärken aber auch um den Folgelasten aus dem Investitionsprogramm zu begegnen, sind haushalts-
verbessernde Maßnahmen im Umfang von 20 Mio. €, die sukzessive auf 40 Mio. € dauerhaft anstei-
gen notwendig (vgl. V/0253/2024).  
 
Stufe 1: Haushaltsplan 2025 
 
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 war mit kurzfristigen Maßnahmen die Genehmigungsfähig-
keit des Haushalts zu sichern und eine Haushaltssicherung abzuwenden.   
Dank des Engagements der Dezernate und Ämter sind in einer ersten Stufe nach Beschlussfassung 
durch die Politik zahlreiche konsumtive Maßnahmen mit einem haushaltsentlastenden Volumen von 
16 Mio. Euro jährlich in den Haushalt 2025 eingeflossen. In einer zweiten Stufe ist es nun erforderlich 
weitere, mittelfristige Maßnahmen zu entwickeln, um das mit der nachhaltigen Finanzstabilität ange-
strebte Ziel einer dauerhaften Entlastung des Ergebnisplans um 40 Mio. Euro jährlich zu erreichen. 
 
Bestärkt durch den Haushaltsbegleitantrag "Sparprogramm weiterführen: Die ganze Verwaltung muss 
ran", der im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 04.12.2024 be-
schlossen wurde, ist der Prozess im Einklang m it der Transformation der Verwaltung mit Hilfe exter-
ner Beratung weiter in die Stufe 2 geführt worden, um alle Ämter in den Blick zu nehmen und eine 
gesamtstädtische inhaltliche Priorisierung vorzunehmen. Anfang 2025 konnte das Anzeigeverfahren 
zum Haushalt 2025 ggü. der Bezirksregierung abgeschlossen werden. In diesem Kontext verweist die 
Bezirksregierung in ihrer Haushaltsverfügung auf die Notwendigkeit, in den Konsolidierungsmaßnah-
men nicht nachzulassen. Die Verwaltung sieht sich insofern in ihrem Prozess bestätigt. 
 
Die sich abzeichnende Annäherung der Plan/Ist-Werte in den Jahresergebnissen zeigt deutlich, dass 
unterjährige Bewirtschaftungspotentiale nicht mehr generiert werden, die „Luft“ aus den Budgets über 
die Vorgaben der letzten Jahre bereits raus gelassen wurde und Stabilisierungsmaßnahmen damit 
zukünftig grundsätzlich sichtbar und entsprechende Debatten zwischen Verwaltung, Politik und 
Stadtgesellschaft auslösen werden.  
Die Möglichkeiten, die mit dem 3. NKF -Weiterentwicklungsgesetz einhergehen sind leider nur buch-
halterische Hilfestellungen, aber keine Lösung einer strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen. 
Das Instrument des globalen Minderaufwands fungiert somit im Haushaltsplanentwurf 2025 lediglich 
als Platzhalter für die dringend abzustimmenden strukturellen Änderungen im Aufwandsbereich.  
Der erste Erfolg ist die positivere Entwicklung der Jahresdefizite nach den Beschlüssen zur 1. Stufe 
der Finanzstabilität. Die Wirksamkeit ist gegeben und muss nun durch nachhaltige weitere Maßnah-
men in S tufe 2 untermauert werden, die den globalen Minderaufwand substituieren. Der globale Min-
deraufwand kann in der Mittelfristplanung nur als aktuelle Aufgabenstellung verstanden werden: da 
unterjährig keine positiven Effekte mehr generiert werden können, muss Aufgabenkritik, Priorisierung 
und Prozessoptimierung den globalen Minderaufwand künftig ablösen.

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V/0441/2025 
 
Stufe 2: Haushaltsplanentwurf 2026/2027 
 
Die externe Analyse des Beratungsunternehmens zeb hat den komplexen kommunalen Haushalt in 
alternativen Darstellungen aufgesetzt, um weitere Anhaltspunkte für Optimierungspotentiale zu identi-
fizieren. Basis dafür ist die aktuelle, nachfolgend dargestellte Mittelfristplanung sowie die Ergebnisse 
der Vorjahre.

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V/0441/2025 
 
 
Es ist davon auszugehen, dass ein signifikanter Beitrag von Ertragssteigerungen zu weiteren Ergeb-
nisverbesserungen aus heutiger Sicht ggü. der bereits bestehenden Planung nicht bzw. nur bedingt 
realistisch ist: 
 
 Bereits geplanter Anstieg der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben um 16 % zwischen 
2023 und 2028 mit Blick auf die Risiken aus der Konjunkturlage 
 Bereits geplanter deutlicher Anstieg der Erträge aus öffentlichen und privat-rechtlichen Leis-
tungsentgelten um 15% aufgrund bereits durchgeführter Preiserhöhungen und bestehender 
politischer Restriktionen  
 Weitestgehend nicht direkt von der Stadt selbst beeinflussbare Ertragspositionen in signifikan-
ten Umfang (Zuwendungen und allgemeine Umlagen, Sonstige Transfererträge, Kostenerstat-
tungen und Kostenumlagen - 2023: 538 MEUR bzw. Anteil von ~ 36%; 2028: 629 MEUR bzw. 
Anteil von ~37%) die bei Erhöhungen darüber hinaus auch zu steigenden Aufwendungen füh-
ren würden 
Aufwandsseitig ist auch unter Berücksichtigung der in Stufe 1 verabschiedeten Maßnahmen von 2023 
bis 2028 eine Steigerung um15% geplant: 
Aufwandsentwicklung
in MEUR
847
30
2024
389
32
264
90
882
39
2025
392
33
252
91
892
41
2026
401
34
696
91
902
43
2027
410
34
249
92
913
45
2028
1.361 1.401
1.513
1.622
1.696 1.701 1.723 1.743
319
30
265
84
64915
2021
328
35
241
87
13
2022
252
370
33
245
86
756
23
2023
374
32
254
86
1) Inkl. „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ 
Quelle: Zulieferung Stadtverwaltung Münster, Ergebnisplan 2025 inkl. Ausblick für Jahre 2026-2028
11 Personalaufwendungen
12 Versorgungsaufwendungen
13 Aufwendungen f.Sach-/Dienstleistungen1
14 Bilanzielle Abschreibungen
15 Transferaufwendungen
20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
 
 
Wesentliche Treiber der geplanten Steigerung der Aufwendungen sind dabei die: 
 
 Transferaufwendungen mit einem Anstieg um 157 MEUR bzw.~21% 
 Personalaufwendungen mit einem Anstieg um 40 MEUR bzw. ~10% insbesondere aufgrund 
der vergangenen Tarifabschlüsse und aufgrund des Tarifabschlusses in 2025 bereits abseh-
barer darüber hinausgehender zusätzlicher Steigerungen  
 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen mit einem Anstieg um 22 MEUR bzw.~49% auf-
grund der zunehmend notwendigen Kreditaufnahme  
 Sach-/Dienstleistungsaufwendungen um 11 MEUR bzw ~5% (bereinigt um Sondereffekt in 
2023 von ~ 7 MEUR)  
 Abschreibungen mit einem Anstieg um 6 MEUR bzw. ~7%

- 10 - 
V/0441/2025 
Die Steigerung im Transferaufwand ist insbesondere durch den starken Anstieg bei den Zuschüssen 
(+54 MEUR von 2023 bis 20 28) und weiteren nicht durch die Stadt beeinflussbaren Positionen (Um-
lagen und Zuweisungen + 36 MEUR, Sozial- und Jugendhilfe + 28 MEUR sowie Grundsicherung +33 
MEUR und Asyl + 6 MEUR) verursacht: 
 
 
Bei den Sach-/Dienstleistungsaufwendungen zeigt die Planung ein insgesamt ggü dem Durchschnitt 
2021-2023 i.H.v. ~226 MEUR höheres Niveau im Durchschnitt der Jahre 2026 -2028 i.H.v. ~ 241 
MEUR das Steigerungen in einigen Aufwandsclustern aufweist:   
 
 
 
Aufgrund der Beeinflussbarkeit liegt der Fokus insbesondere in den folgenden drei Aufwandsarten mit 
spezifischen Schwerpunkten auf die Identifikation und Hebung von Potenzialen:

- 11 - 
V/0441/2025 
1) Sach-/Dienstleistungsaufwand mit besonderem Fokus auf Cluster/Einzelpositionen mit über-
proportionalem Wachstum bis 2028 
2) Personalaufwand mit besonderem Fokus auf den Wegfall von kw- und üp-Positionen bzw. 
Nutzung altersbedingter Fluktuationseffekte unter Berücksichtigung des beschlossenen Stel-
lendeckels  
3) Transferaufwand mit besonderem Fokus auf „freiwillige“ Zuschüsse und Zuschüsse „dem 
Grund nach pflichtig“ da nur diese beeinflussbar sind – sehr hoher Anteil der Transferaufwen-
dungen mit > 54% an Gesamtaufwendungen im interkommunalen Vergleich  
Neben dieser Analyse wurde ein partizipativer Ansatz gewählt, um auch Beiträge der Mitarbeitenden 
berücksichtigen zu können. Dabei wurden über 530 konkrete Hinweise und Ideen eingereicht, die auf 
das Thema Finanzstabilität einzahlen sollen. Mit allen Ämtern werden in der aktuellen Phase bis Q3 
2025 die genannten Aufwandsarten umfassend bzgl. der Möglichkeiten zur Hebung von Potenzialen 
und der dafür notwendigen Maßnahmen untersucht. Dabei wird einerseits die Notwendigkeit von Leis-
tungen und der Bedarf an Ressourcen überprüft und andererseits die Möglichkeit der Optimierung 
von Prozessen (Stichwort Digitalisierung) und Strukturen untersucht.  
Nach der ganzheitlichen Betrachtung der Ergebnisse im Verwaltungsvorstand werden diese im 4. 
Quartal in den Haushaltsplanentwurf einfließen und der Politik bereitgestellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit 
 
Die Verwaltung reagiert im Schulterschluss auf die drängenden Bedarfe im Sozial - und Jugendbe-
reich und bietet Lösungen, um eben diese Bereiche ausreichend finanziell auszustatten. Aufgrund der 
dargestellten Rahmenbedingungen kann dem Druck, der durch Ausweitung des Aufgabenportfolios 
entsteht, nur über darüber hinausgehende kompensierende Maßnahmen standgehalten werden. Un-
abhängig der auszugestaltenden Stabilisierungsmaßnahmen muss daher zukünftig jede zusätzliche 
Haushaltsbelastung durch entsprechend geplante Entlastung belegt werden. 
Der Prozess der Finanzstabilität setzt neben der konsequenten Steuerung über Budgets die nötigen 
Impulse über strukturelle Anpassungen, um auch zukünftig eine selbstbestimmte Handlungsfähigkeit 
ohne Haushaltssicherung zu gewährleisten. 
Im Ergebnis wird neben der verlässlichen Daseinsvorsorge insbesondere eine aktive und nachhaltige 
Zukunftsgestaltung Münsters durch Investitionen in Bildung und Teilhabe gestärkt und lebendige öf-
fentliche Räume ermöglicht. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Situation im Überblick:  
 
1. Münster befindet sich mitten in der strukturellen Finanzkrise der Kommunen.  
2. Die Haupttreiber sind dynamisch steigende Sozialtransfers und mangelnde Konnexität.  
3. Die investive Mittelfristplanung muss sich im nachhaltig finanzierbaren Rahmen bewe-
gen. 
4. Die Stufe 2 der Finanzstabilität wird mit Hilfe der externen Beratung zu einer dauerhaf-
ten Ergebnisverbesserung (40 Mio. €) führen und setzt beim Sach -
/Dienstleistungsaufwand, Transfer- und Personalaufwand an und erfordert eine kon-
struktive Aufgabenkritik. 
5. Jede weitere Mehrbelastung muss an anderer Stelle kompensiert werden.

Beratungsverlauf (3)

26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 19 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0441/2025
Typ
Vorlagen
Datum
13.06.2025
Erstellt
11.06.2025 15:00