V/0183/2019
Übergang Schule-Beruf in Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0183/2019 Kurzüberblick Die Beschlussvorlage liefert einen Überblick über die Aktivitäten im Übergang Schule-Beruf. Zent- rale Themen sind der Übergangsbericht (Übergänge nach der Sek I; Ausbildungsmarkt) und eine verstärkte rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Sinne einer Jugendberufsagentur. Zu- dem ist die Verstetigung der Plätze in der Stadtteilwerkstatt geplant, um insbesondere Jugendli- chen mit Problemen im Übergang eine Perspektive zu ermöglichen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Teilziele sind: Einrichtung eines Übergangsmonitorings zur datenbasierten Steuerung im Übergang Schule-Beruf; rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, um allen Jugendlichen geeignete Angebote im Übergang Schule-Beruf zu ermöglichen und Parallelstrukturen zu vermeiden. Zielerreichung: Das Übergangsmonitoring und die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit befinden sich im Aufbau. Erste Meilensteine sollen noch im Lauf des Jahres 2019 erreicht werden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0302 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Stadtteilwerkstatt Nord wurde per Ratsbeschluss (V/ 1174/2000) zur wohnortnahen Versorgung Jugendlicher mit berufsorientierenden und sozialpädagogischen Angeboten eingerichtet. Dieser Bedarf ist - besonders für noch nicht ausbildungsreife Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Münster-Nord, die keinen beruflichen oder schulischen Anschluss haben - weiterhin gegeben. Die Angebote der Stadtteilwerkstatt können rechtskreisunabhängig (von Jugendlichen aus dem SGB II, III, SGB VIII oder auch von geflüchtete junge Menschen) wahrgenommen werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ berücksichtigt ausdrücklich die Querschnittsthemen Gender, Inklusion und Migration. Ebenso orientieren sich sämtliche aktuellen wie geplanten Aktivitäten im Übergang an den Bedarfen unterschiedlichster Zielgruppen. Der Übergangsbericht nimmt die Übergänge von Schülerinnen und Schülern nach Geschlecht und Migrationsvorgeschichte in den Blick und berücksichtigt eigens die Übergänge von jungen Menschen mit Förderbedarf.
Anlage 1 - Standardelemente KAoA
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Anlage 1 V/0183/2019 Umsetzung der Standardelemente „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Standardelement Plätze 2017 / 2018 Schulen / Betriebe 2017 / 2018 Plätze 2018 / 2019 Schulen / Betriebe 2018 / 2019 Potenzialanalyse 2756 32 2540 31 Potenzialanalyse (zweitägig)* - - 6 2 Trägergestützte Berufsfelderkundung (eintägig) 40 5 15 4 Trägergestützte Berufsfelderkundung (dreitägig) 80 14 100 13 Betriebliche BFE (über Buchungsportal) 1249 117 Daten liegen Juli 2019 vor. Daten liegen Juli 2019 vor. Betriebliche BFE (Girls-Day) 417 - Daten liegen April 2019 vor. - Trägergestützte Praxiskurse - - 84 10 KAoA-kompakt 66 6 23 2 Anschlussvereinbarung (Eckdaten Online) 1025 21 Daten liegen O k- tober 2019 vor. - * Angebot für SuS mit erhöhtem Förderbedarf.
Anlage 3 - Kommunale Projektförderung
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1 Anlage 3 V/0183/2019 Übersicht „Kommunale Projektförderung Schule-Beruf“ Die Laufzeit der geförderten Projekte bzw. der Förderzeitraum bezieht sich in fast allen Fällen nicht auf ein Haushaltsjahr, sondern jeweils auf ein Schuljahr. Dies soll sicherstellen, dass nach Beendi- gung des Schuljahres für Schulabgänger, die nicht in eine Ausbildung oder schulische Weiterbi l- dung einmünden konnten, möglichst nahtlos unterstützende Anschlussmöglichkeiten zur Verf ü- gung stehen. Anhand von (messbaren) Zielin dikatoren, die mit dem Projektantrag benannt werden, werden die geförderten Maßnahmen ausgewertet. Die Indikatoren sind ganz unterschiedlich und reichen von regelmäßigen Schulbesuchen, Steigerung von Schulnoten oder erreichten Schulabschlüssen bis hin zu kleinschrittigeren Erfolgen wie etwa einen Praktikumsplatz zu finden etc. Zur besseren Übersicht erfolgt eine Darstellung nach inhaltlichen Schwerpunkten bzw. Zielen: Prävention Schulabsentismus, Verbesserung schulischer Leistungen; Stärkung sozialer Kompetenzen Sich durch die Schule „boxen“ - Schulabsentismus verhindern - schulische und berufliche Zukunft sichern an der Uppenbergschule Boxzentrum Münster; Fördersumme 10.000 € Über das Medium „Boxen“ verknüpft mit Lerneinheiten (Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenerledi- gung, -unterstützung) erarbeiteten Schülerinnen und Schüler individuelle Ziele, für die es sich „zu kämpfen“ lohnt und die dazu führen, dass der Schulbesuch regelmäßig erfolgt. Gleichzeitig wurden positive Veränderungen im Verhalten der J ugendlichen erzielt, eine positive Haltung zum Lernen entwickelt und die Gewaltbereitschaft reduziert. Teilgenommen haben im Berichtszeitraum 8 Schü- ler. Im laufenden Schuljahr dagegen nehmen 5 Mädchen teil. Soziales Boxprojekt an der Waldschule Boxzentrum Münster; Fördersumme: 10.000 € Benachteiligte Schülerinnen und Schüler der Waldschule hatten die Möglichkeit am sozialen Boxtraining teilzunehmen. Durch die Förderung im sportlichen/sozialen Bereich sollten sich die schulischen Leistungen sichtbar verbe ssern und stabilisieren, so dass ein erfolgreicher Schula b- schluss möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen darüber hinaus zu einem konstruktiven Umgang mit der eigenen Aggressivität befähigt werden. Teilgenommen haben 10 Schülerinnen und Schüler (10 m). Berufsorientierung Vertiefte Berufsorientierung an den Förderschulen „Lernen“ Lernen fördern e.V.; Fördersumme 46.000 € Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen „Lernen“ in den Klassen 8 – 10 erhielten zusätzli- che, über die üblichen Standardelemente der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hinausgehende, vertiefte Einblicke in für sie geeignete Berufsfelder und eine Unterstützung für ihrem Weg in Ausbildung oder Arbeit. Teilgenommen haben insgesamt 149 Schülerinnen und Schüler (69 w/ 80 m). 2 Berufsorientierung für Jugendliche mit Förderbedarf an der Albert-Schweitzer-Schule Honorarkraft; Fördersumme: 6.400 € Durch den Einsatz eines Handwerkers konnten den Schülerinnen und Schülern im Übergang z u- sätzliche werkpraktische Angebote unterbreitet werden. Auf diesem Wege werden Erfolgserlebnis- se in berufsnahen Situationen vermittelt und die berufliche Praxis simuliert. Teilgenommen haben ca. 40 Schülerinnen und Schüler (10 w, 30 m) Berufsorientierungsmaßnahme gem. § 48 SGB III an den Regelschulen Lernen Fördern e. V.; Fördersumme: 10.700 € Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ an den Sch u- len des Gemeinsamen Lernens erhalten zusätzliche Gruppenangebote zur Berufs-orientierung, die gemeinsam mit der Agentur für A rbeit geplant und finanziert werden. Es haben 104 Schülerinnen und Schüler (50 w, 54 m) teilgenommen. Vertiefte Berufsorientierung (kommunal) an den Regelschulen Lernen Fördern e. V.; Fördersumme: 31.000 € Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ an den Schu- len des Gemeinsamen Lernens erhalten zusätzliche und individuelle Hilfestellung im Rahmen der Berufsorientierung und bei der Suche nach geeigneten Anschlussmöglichkeiten, die über die Fö r- dermöglichkeiten der Agentu r für Arbeit (Maßnahme Nr. 7) hinausgeht. Teilgenommen haben 40 Schülerinnen und Schüler (29 w, 11 m). Lotsenprojekt an der Uppenbergschule und an der Waldschule Diakonie Bildungs- und Beratungscentrum; Fördersumme: 28.500 € Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf erhalten eine persönliche Begleitung und gezielte Unterstützung durch Studierende des Fachbereichs „Sozialwesen“ der Fachhochschule Münster, die ihnen in allen Fragen rund um die berufliche Zukunftsplanung zur Seite stehen, damit sie den Übergang von der Schule in den Beruf meistern. Die Studierenden erweitern so ihre Erfah- rungen in ihrer professionellen Rolle. Die Diakonie übernimmt dabei die Koordination und die fac h- liche Begleitung der Studierenden. Teilgenommen haben 13 Schülerin nen und Schüler (11 w, 2 m). Im Einzelfall kann auch nach Ende eines Schuljahres die weitere Begleitung durch die bisher i- ge Lotsin bzw. den Lotsen, gefördert werden, wenn dies zur Erreichen einer Perspektive sinnvoll ist. Tatort Werkstatt- Berufsdetektive im Einsatz SeHT e. V.; Fördersumme 8.400 €) Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, die die Übermittagsbetreuung der Albert - Schweitzer-Schule besuchen und besondere Förderbedarfe aufweisen, können an Berufsvorberei- tungs-AG’s teilnehmen. Neben der Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten stehen sowohl die För- derung der sozialen Kompetenzen und der Arbeit im Team als auch die Begleitung des individue l- len Entwicklungs- und Entscheidungsprozesses im Vordergrund. Teilgenommen ha ben 20 S chü- lerrinnen und Schüler (12 w, 8 m). Duales Orientierungspraktikum (Honorarkraft) Schülerinnen und Schülern in Münster wird im Rahmen des Dualen Orientierungspraktikums eine Erkundungswoche in zwei Hochschulfächern und anschließend eine Woche Hospitation in einem Fachbetrieb angeboten. Die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung des Dualen Orienti e- rungspraktikums in Münster durch eine Honorarkraft wird gefördert (Fördersumme: 6.000 €). Tei l- genommen haben zuletzt ca. 400 Schülerinnen und Schüler. 3 Girls Day Girls’ Day ist der jährliche Mädchen -Zukunftstag, der sich an Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 aller Schulformen richtet. An diesem Tag lernen die Mädchen Berufe kennen, die sie übl i- cherweise selten für sich in Betracht ziehen, beispielsweise aus den Ber eichen Technik, Naturwis- senschaften, IT und Handwerk. Die praktische Erfahrung in unbekannten Berufsfeldern soll das Wahlspektrum der Mädchen erweitern. Zudem bietet dieser Tag die Chance, Arbeitswelt und Beru- fe hautnah mitzuerleben. Die Durchführung in Mü nster wird finanziell mit 800 € flankiert. Teilg e- nommen haben im Jahr 2018 insgesamt ca. 1.200 Schülerinnen. Berufsvorbereitung Gemma – geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für Mädchen und Frauen Jugendausbildungszentrum gGmbH; Fördersumme: 80.886 € Junge Frauen und Mädchen mit einem hohen Anteil an Mehrfachproblemstellungen wie z. B. e r- halten eine werkpraktische Anleitung in den Bereichen „Hauswirtschaft, Floristik/Garten, Pflege“, Fachunterricht in Kleingruppen sowie eine berufswegplanende Beglei tung durch eine Bildungsb e- gleiterin. Insgesamt haben im Betrachtungszeitraum 21 junge Frauen teilgenommen. Planung und Bau eines Außenspielgerätes Adolph-Kolping-Schule; Fördersumme: 5.000 € Die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitungskla sse Holz-und Metalltechnik des Adolph-Kolping-Berufskollegs bauen ein Außenspielgerät für eine Kita in Münster. Ein Teil der M a- terialkosten für das Spielgerät wird aus den Projektmitteln finanziert. Es haben sich 50 Schüleri n- nen und Schüler (2 w, 48 m) an dem Projekt beteiligt. Kompetenzentwicklung und Perspektivgestaltung für Jugendliche und junge Erwachsene Lernen Fördern e. V.; Fördersumme: 54.000 € Der Lernort Süd bietet Jugendlichen die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 12 Monaten Fähi g- keiten zu erlernen, die in der Arbeitswelt gefragt sind. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die nach dem allgemeinbildenden Schulbesuch noch keine berufliche Perspektive entwickelt haben oder auch Schwierigkeiten haben, den Anforderungen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen bzw. Fördermaßnahmen gerecht zu werden. Werkstatta n- gebote, Unterricht in Kleingruppen und eine sozialpädagogische Betreuung sollen helfen, die Pe r- sönlichkeit zu stabilisieren, soziale, schulische und sprachliche Defizite abzubauen und Schlüssel- qualifikationen zu trainieren. Es haben im Auswertungszeitraum 23 Jugendliche (7 w, 16 m) teilg e- nommen. Schulabschluss Individueller flankierender Unterricht in der Stadtteilwerkstatt Nord und im Lernort Süd Lernen fördern e.V.; Fördersumme: 23.000 € Jugendliche ohne Ausbildung erhielten individuellen Förderunterricht in Kleingruppen in Grundbi l- dungsfächern wie Rechnen, Lesen etc., um einen Schulabschluss nachholen zu können bzw. die Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen. Im Auswertungszeitraum haben neun Teilnehmerinnen und Tei l- nehmer auf diesem Weg ihren externen Hauptschulabschluss erworben. Insgesamt haben im B e- richtszeitraum 41 Jugendliche am Unterricht teilgenommen (15 w / 26 m). 4 Ergänzender Englischunterricht am Hans-Böckler-Berufskolleg Honorarkräfte der Volkshochschule Münster; Fördersumme: 6.000 € Zugewanderte Schülerinnen und Schüler in den internationalen Förderklassen an den Berufsko l- legs haben zusätzlichen Englischunterricht zur Vorbereitung auf den Haupt schulabschluss erhal- ten. An diesem Angebot haben 26 Schülerinnen und Schüler (5 w, 15 m) teilgenommen. Ausbildung Ausbildungslotse bzw. Kitchen class GEBA Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH; Fördersumme: 80.000 € Junge geflüchtete Menschen im Übergang Schule-Beruf werden durch eine Ausbildungslotsin indi- viduell auf ihrem Weg begleitet. Die Maßnahme wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter finanziert und durchgeführt und legt einen Schwerpunkt auf eine Vermittlung in eine Ausbildung oder Arbeit in der Gastronomie, verbunden mit zusätzlichem fachbezogenem Sprac h- unterricht. Es wurden 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (6 w, 34 m) begleitet. Einzelplatzförderung Die Einzelplatzkosten für Jugendliche mit Förderbedarf werden im Ausnahmefall übernommen, sofern keine vorrangigen Leistungsansprüche bestehen. Diese Unterstützung kommt in Betracht, wenn Teilnehmer/innen von lfd. Maßnahmen aus dem Leistungsbezug beim Jobcenter aussche i- den und damit die Finanzierung des Platzes eigentlich endet. Im Berichtszeitraum wurden die Kos- ten für 2 Jugendliche übernommen, die an einer Maßnahme im Jugendausbildungszentrum gGmbH (Schulabsc hluss plus) teilnahmen. So wurde ermöglicht, dass sie die begonnene Ma ß- nahme abschließen konnten (1 w, 1 m).
AnlageAntragBündnis90
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame
Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen an zentraler
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern,
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie die
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
I. Situation
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der
Lehrstellensuche unterstützt.
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler
zu verankern,
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren,
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses
v.10.2.2011)
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen
a) Stadt Münster
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette.
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind. Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf (ÜSB). Anderseits geht es um die
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von
Maßnahmen
1.
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von vornherein abzuwenden, wird der
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48147 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Antrag 22.11.2011
2
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter 25 Jahren erfolgt in einem
speziellen Team U 25.
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE)
2 sowie
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3)
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit
dem Team U 25 der Stadt Münster.
b) Agentur für Arbeit
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400 Ausbildungsberufen, hilft bei der
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation. Auch bei Fragen und Problemen
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und
unterstützend zur Verfügung.
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch die Vermittlung einer passenden
Ausbildungsstelle gehört zum Service.
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden.
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.
c) Wirtschaft(sförderung)
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen
Ansprechpartner.
d) Ratsuchende
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in
Erwägung gezogen werden.
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in der Regel ab der Klasse 7 - gibt es
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung bereitstellen, allerdings nicht
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt.
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw.
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80
%.
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule,
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.
3
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen.
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle
Jugendlichen
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen Einrichtung muss vertraglich
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation
bzw. SGB-Status.
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und
Schüler.
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen die richtigen Ressourcen
einzusetzen.
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben,
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder
nicht.
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig.
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der
Ausbildungsberatung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen
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4
• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung ,
• Erhöhung der Effektivität
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt.
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und
allen Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen
Berufseinstieg je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein.
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger der Jugendhilfe ihre Beratungs-/
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen
bündeln.
gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gisela Holtz
gez. Gerhard Joksch
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Stefan Kubel
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
5
Anlage
Anlage 2 - Übergangsbericht
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1
Anlage 2
V/0183/2019
Übergang Schule-Beruf:
Daten aus Schule und Ausbildungsmarkt 2018
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1. Datenreport „Schüler Online“ 3
Übergänge des 10. Jahrgangs der Förderschulen 10
Übergänge des 10. Jahrgangs der Hauptschulen 12
Übergänge des 10. Jahrgangs der Realschulen 14
Übergänge des 9. Jahrgangs der Gymnasien 16
Übergänge des 10. Jahrgangs der Sekundarschule 18
Übergänge des 10. Jahrgangs der Gesamtschulen 20
Vorzeitige Schulabgängerinnen und -abgänger 22
Übergänge der Schülerinnen und Schüler mit 23
Migrationsvorgeschichte
Ergebnisse in Kurzform Teil 1 („Schüler Online“) 27
2. Der Ausbildungsstellenmarkt in der Stadt Münster 29
Die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber aus Münster 42
Ergebnisse in Kurzform Teil 2 (Ausbildungsmarkt) 48
3. Handlungsempfehlungen 50
2
Einleitung
Für alle jungen Menschen ist der Übergang von der Schule in den Beruf eine bedeutende
Lebensphase mit oft wegweisenden Entscheidungen. Eltern, Freunde, Lehrkräfte und Fach-
kräfte unterstützen den Orientierungsprozess und beraten hinsichtlich einer Entscheidung für
Ausbildung, Studium und Beruf.
Land und Kommunen verantworten gemeinsam die Gestaltung von Schule und Übergang s-
system. Mit dem Ziel, dass für alle Jugendlichen eine gute Basis für gesellschaftliche Teilh a-
be und ein selbständiges Leben geschaffen wird, gilt es Handlungsbedarfe zu entdecken und
geeignete Strategien zu entwickeln.
Der vorliegende Bericht will Transparenz über das Übergangsgeschehen vor Ort herstellen
und zur Diskussion über notwendige Aktivitäten anregen.
Der erste Teil des vorliegenden Jahresberichtes nimmt die Übergänge der Schülerinnen und
Schüler (SuS) der Abgangsklassen der Sekundarstufe I aus Münster in den Blick. Indem die
Übergänge sichtbar gemacht werden, können Verantwortliche und Kooperationspartner g e-
eignete Handlungsschritte bedarfsgerecht miteinander abstimmen.
Der zweite Teil widmet sich dem dualen Ausbildungsmarkt in der Stad t Münster. Systema-
tisch we rden Kennzahlen wie die A usbildungsbetriebsquote, die Top 10 der gemeldeten
Ausbildungsstellen sowie die Chancen der Bewerberinnen und Bewerber erörtert.
Im dritten Teil werden erste Handlungsempfehlungen formuliert.
3
1. Datenreport „Schüler Online“
Die Datengrundlagen für den ersten Teil des Jahresberichtes stammen ausschließlich aus
der internetbasierten Anwendung „Schüler Online“. Schulen in Münster nutzen diese Plat t-
form seit dem Schuljahr 2009/2010 für Anmeldungen in die verschiedenen Bildungsgänge an
den weiterführenden Schulen oder auch, um Übergänge in andere Anschlussmöglichkeiten,
wie etwa dem Freiwilligen Jahr, zu dokumentieren.
Berücksichtigt werden in dem na chstehenden Bericht primär die Übergänge von Schüleri n-
nen und Schülern der Abgangsklassen; also in der Regel die Jahrgangsstufen 10. An den
Gymnasien ist die Abgangsklasse in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufe 9.
2744 Schülerinnen und Schüler zählt di e amtliche Schulstatistik im Schuljahr 2017/2018 in
den Abgangsklassen in der Stadt Münster. Im Vergleich erfasst „Schüler Online“ in diesem
Zeitraum insgesamt 2026 Schülerinnen und Schüler. Erklären lässt sich diese Differenz
dadurch, dass einige Schulen nicht an „Schüler Online“ teilnehmen. Ferner werden aus Ge-
heimhaltungsgründen (§ 16 Bundesstatistikge setz) die Daten in der amtlichen Schulstatistik
nur gerundet weitergeben. Die Abbildung von über 2000 Übergängen ist jedoch hinreichend
für den Erkenntnisgewinn und das Ableiten von Handlungsempfehlungen.
4
Ergebnisse zum Übergang am Ende des Schuljahres 2017/2018
Grafik 1, N=2026
Grafik 1 bildet die Schulabschlüsse von insgesamt 2026 Schülerinnen und Schülern der A b-
gangsklassen ab. Da das Gymnasium in Münster die am häufigsten gewählte Schulform ist,
ist auch das „Versetzungszeugnis der Klasse 9 Gymnasium“ mit 894 Personen (44,13%) der
am häufigsten dokumentierte Abschluss nach der Sekundarstufe I.
456 Schülerinnen und Schüler (22,51%) erreichen die Fachoberschulreife mit Qualifikation.
Somit verfügen über 1350 Personen (66,63%) über die Berechtigung zum Besuch der gy m-
nasialen Oberstufe. Lediglich 19 Jugendliche (0,94%) erlangen im Schuljahr 2017/2018 kei-
nen Schulab schluss. Unter dem Punkt „Sonstige / Fehlende Angaben“ sind Personen z u-
sammengefasst, deren Schulabschlüsse innerhalb „Schüler Online“ nicht dokumentiert sind.
35
894
456
322
171
62
67
19
0 500 1000
Sonstige / Fehlende Angaben
Versetzung Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse der SuS aller Schulformen
5
Grafik 2, N=2026
Nach Abschluss der Sekundarstufe I strebt eine Mehrheit von 1149 Schülerinnen und Schü-
ler (56,71%) die Allgemeine Hochschul reife an. Weitere 209 Personen ( 10,32%) möchten
zunächst die Fachhochschulreife erwerben.
Der Start in eine Berufsausbildung ist für 254 Personen (12,54%) der nächste Schritt nach
Besuch der Schule. Weitere 167 Jug endliche (8,24%) münden in eine Berufsvorbereitung
ein. 132 Jugendliche (6,52%) entscheiden sich für einen „Sonstigen Übergang“ und damit für
verschiedene Alternativen wie Freiwilligendienste oder Auslandsaufenthalte. Auch junge
Frauen, die in den Mutterschutz gehen, werden in dieser Kategorie erfasst.
Keine adäquate Anschlussperspektive (Kategorie „Ohne Übergang“ ) haben 107 junge Me n-
schen nach der Abgangsklasse. Dies entspricht einem Wert von 5,28%.
Bei genauer Betrachtung dieser Gruppe der Jugendlichen „ohne Übergang“ (Grafik3) zeigt
sich, dass hier zwar Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen vertreten sind;
insbesondere aber Schülerinnen und Schüler der Förderschule n (27 Personen) ohne def i-
nierten Übergang bleiben. Zu berücksichtigen ist, dass die beteiligten SuS der Förderschulen
nur 3,75% der Gesamtsumme aller dokumentierten Schülerinnen und Schüler in Münster
darstellen.
254 167 209
1149
132 107 8
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
Verbleib der SuS aller Schulformen
6
Grafik 3, N=107
Ein detailliertes Bild zu den Übergangsquoten d er einzelnen Schulformen in Münster liefert
die folgende Abbildung:
Grafik 4, N=2026
27
24
26
1
18
11
Schulform der SuS ohne Übergang
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
64,47%
89,52% 94,17% 99,89%
87,64% 93,79%
0
20
40
60
80
100
120
Übergangsquoten nach Schulform
7
Die Übergangsquote (Grafik 4) gibt Auskunft darüber, wieviel Prozent der Schülerinnen und
Schüler eine Anschlussperspektive gefunden haben. Hinsichtlich der unterschiedlichen
Schulformen variiert dieser Wert erheblich. Schwierigkeiten bei der Gestaltung seines Übe r-
ganges nach dem Besu ch der Klasse 9 des Gymnasiums hatte nur einer von 896 Jugendl i-
chen (0,11%). Im Vergleich da zu liegt der entsprechende Wert der Förderschulen bei
35,53% (27 von 76 Personen). Insgesamt gelingt der Übergang in ein Anschlussangebot
deutlich häufiger bei Schülerinnen und Schülern der höheren Schulformen.
Interessant ist auch die Geschlechterverteilung innerhalb der Gruppe der Per sonen ohne
Übergang. Grafik 5 veranschaulic ht, dass männliche Jugendliche geringfügig häufiger ohne
dokumentierten Übergang die Schule verlassen als weibliche Jugendliche.
Grafik 5, N=107
57
50
Geschlechterverteilung der SuS ohne Übergang
männlich
weiblich
8
Eine Berufsausbildung beginnen nach Abschluss des dokumentierten Schuljahres 254 J u-
gendliche. Davon sind die Schülerinnen und Schüler der Realschulen mit 125 Personen
(49,21%) die größte Grup pe. 68 Jugendliche (26,77%) stammen von der Hauptschule. L e-
diglich vier Personen (1,57%) nehmen nach Ende der 9. Klasse des Gymnasiums eine duale
Ausbildung auf. Von den Förderschulen gelang es drei Jugendlichen (1,18%) in eine Beruf s-
ausbildung einzumünden. Weitere 32 Schülerinnen und Schüler ( 12,60%) stammen aus den
Gesamtschulen. Mit einer Berufsausbildung starten auch 22 Personen der Sekundarschule,
die 8,66% der Gesamtgruppe darstellen.
Grafik 6, N=254
3
68
125
4
32
22
Einmündung in die Berufsausbildung nach
Schulform
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
9
Der direkte Übergang in eine Berufs ausbildung ist insbesondere für Absolventinnen und A b-
solventen der Sekundarschule sowie den Haupt - und Förderschulen schwer zu bewältigen.
Stattdessen wechseln viele dieser Schülerinnen und Schüler in die Berufsvorbereitung. Unter
diesem Punkt werden in „S chüler Online“ berufsvorbereitende Bildungsgänge der Beruf s-
fachschulen und die Ausbildungsvorbereitung zusammengefasst. Insgesamt entscheiden
sich 167 Jugendliche für diese Übergangsoption. Davon stammen 142 Personen (85,03%)
aus der Sekundarschule sowie d en Haupt- und Förderschulen. Für die Berufsvorbereitung
entscheiden sich ferner 13 Schülerinnen und Schüler (7,78%) der Realschulen und 12 J u-
gendliche (7,19%) aus Gesamtschulen.
Grafik 7, N=167
30
81
13
12
31
Einmündung in die Berufsvorbereitung nach
Schulform
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gesamtschule
Sekundarschule
10
Übergänge des 10. Jahrgangs der Förderschulen
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist insbesondere für viele Schülerinnen und Schü-
ler der Förderschulen eine große Herausforderung. Die Anforderungsprofile vieler moderner
Ausbildungsberufe kann ein großer Teil der Jugendlichen von Förderschulen kaum erfüllen.
Fünf Förderschulen haben im Schuljahr 2017/2018 Daten in „Schüler Online“ eingepflegt. Mit
einer Anzahl von insgesamt 76 Schülerinnen und Schülern handelt es sich im Vergleich mit
den anderen Schulformen um die kleinste Gruppe.
Die Förderschwerpunkte dieser Schulen gliedern sich wie folgt:
Lernen (2 Schulen)
Emotionale Entwicklung (1 Schule)
Sehen (1 Schule)
Körperliche und motorische Entwicklung (1 Schule)
Grafik 8, N=76
1
3
12
55
5
0 10 20 30 40 50 60
Sonstige / fehlende Angaben
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der
Förderschulen
11
55 Schulabgängerinnen und -abgänger (72,37%) schließen die Förderschule mit dem Fö r-
derschulabschluss LE/GB ab. Weiteren 12 Jugendlichen (15,79%) gelingt der Erwerb de s
Hauptschulabschlusses Klasse 9. Drei Schülerinnen und Schüler (3,95%) erreichen den
Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Fünf Jugendliche (6,58%) bleiben ohne Abschluss.
Grafik 9, N=76
Nur drei Schülerinnen und Schüler (3,95%) aus Förderschulen gelingt der direkte Übergang
in eine Berufsausbildung. Alle drei Jugendlichen verfügen über einen schulischen Abschluss.
In die Berufsvorbereitung gehen 30 Schülerinnen und Schüler (39,47%). 27 Jugendliche
(35,53%) verlassen die Förderschule ohne adäquaten Übergang.
0
5
10
15
20
25
30
35
Verbleib der SuS der Klasse 10 aus
Förderschulen
Sonstige / fehlende
Angaben
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
Ohne Abschluss
12
Übergänge des 10. Jahrgangs der Hauptschulen
Auch die Hauptschulen in Münster verfolgen konsequent das Ziel, den Schülerinnen und
Schülern eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende berufliche Perspektive zu eröffnen.
Dabei vollzieht sich die Lebens- und Berufswegplanung über die gesamte Schulzeit hinweg.
Im Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 229 Schülerinnen und Schüler aus insge samt
fünf Hauptschulen erfasst. Die Verteilung der Schulabschlüsse gestaltete sich nach Beend i-
gung des 10. Jahrgangs wie folgt:
Grafik 10, N=229
Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Hauptschulen mit ganz unterschiedlichen Ab-
schlüssen: Die meisten Jugendlichen (insgesamt 102) erwerben den Hauptschulabschluss
Klasse 10 (44,54%), 60 Personen die Fachoberschulreife (26,20%). Weitere 25 Personen
(10,92%) verlassen die Schule mit dem Hauptschulabschluss Klasse 9. 18 Schülerinnen und
Schüler (7,86%) erlangen die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Drei Jugendliche (1,31%)
verlassen die Hauptschule mit dem Förderschulabschluss LE/GB. Ohne Abschluss bleibt ein
geringer Anteil von 12 Schülerinnen und Schülern (5,24%).
9
18
60
102
25
3
12
0 20 40 60 80 100 120
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der
Hauptschulen
13
Grafik 11, N=229
Wie die Grafik 11 zeigt, schaffen 68 Schülerinnen und Schüler (29,69%) den direkten Sprung
in eine Berufsausbildung . Die meisten Jugendlichen (81 Personen / 35,37%) wechseln j e-
doch nach der Hauptschule zunächst in die Berufsvorbereitung. Diese Möglichkeit des Über-
gangs wird von Schülerinnen und Schülern mit Fachoberschulreife bzw. Fachoberschulreife
mit Qualifikation hingegen wenig in Anspruch genommen. Wer diese höherwertigen A b-
schlüsse erworben hat, strebt im Anschluss häufiger die Fachhochschulreife (34 Personen /
14,85%) oder die Allgemeine Hochschulreife ( zwei Personen / 0,87% ) an. „Sonstige Übe r-
gänge“ werden von 8,30% (19 Personen) der Gesamtgruppe wahrgenommen. Problem a-
tisch zu betrachten sind die 10,48% der Hauptschulabsolventen (24 Personen), welche ohne
Übergangsperspektive sind.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Verbleib der SuS der Klasse 10 der
Hauptschulen
Sonstige / fehlende
Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
Ohne Abschluss
14
Übergänge des 10. Jahrgangs der Realschulen
Die Schülerinnen und Schüler der Realschulen in Münster erwerben neben der (erweiterten)
allgemeinen Bildung auch berufsorientierende Kompetenzen. N ach dem Abschluss der
zehnten Klasse können die Absolventen in eine berufliche Ausbildung oder in die Bildung s-
gänge der Sekundarstufe II wechseln. Im Berichtsjahr wurden sechs Realschulen mit insge-
samt 446 Schülerinnen und Schülern ausgewertet.
Grafik 12, N=446
Annähernd die Hälfte aller Abgängerinnen und Abgänger der Realschulen (215 Schülerinnen
und Schüler) erwirbt die Fachoberschulreife mit Qua lifikationsvermerk. Damit erlangen
48,21% die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Weitere 186 Jugendliche
(41,70%) schließen zum Ende des zehnten Jahrgangs mit der Fachoberschulreife (ohne
Qualifikationsvermerk) ab. 12 Jugendliche (2,69%) erlangen den Hauptschulabschluss Klas-
se 10; weitere 17 Personen (3,81%) erhalten den Hauptschulabschluss Klasse 9. Ohne Ab-
schluss bleibt keine Schülerin bzw. kein Schüler dieser Schulform.
13
215
186
12
17
3
0
0 50 100 150 200 250
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LB/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der
Realschulen
15
Grafik 13, N=446
Für 125 Schülerinnen und Schüler (28,03%) führt der direkte Weg in die B erufsausbildung.
Noch häufiger wechseln die Realschulabgänger innen und -abgänger in Bildungsgänge der
Sekundarstufe II, um die Fachhochschulreife ( 120 Personen / 26,91%) bzw. die Allgemeine
Hochschulreife (96 Personen / 21,52%) zu erwerben. Weitere 61 Jugendliche (13,68%) sind
in die Kategorie „Sonstiger Übergang“ einzuordnen . Der Sektor „Berufsvorbereitung“ spielt
als Übergangsoption nur eine untergeordnete Rolle; lediglich 13 Schülerinnen und Schüler
(2,91%) münden hier ein. 26 Jugendliche (5,83%) wissen am Ende des letzten Schuljahres
an der Realschule nicht, wie es im Anschluss für sie weitergeht.
0
20
40
60
80
100
120
140
Verbleib der SuS der Klasse 10 der Realschulen
Sonstige / fehlende
Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
16
Übergänge des 9. Jahrgangs der Gymnasien
Die Gymnasien ermöglichen Schülerinnen und Schülern den schnellsten Weg zum Abitur. In
einem durchgehenden Bildungsgang wird dieser Abschluss im Regelfall nach acht Jahren
erreicht. An dieser Schulform soll eine vertiefte allgemeine Bildung erworben werden, die zur
Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbi ldung qualifiziert.
Neun Gymnasien beteiligen sich im Berichtsjahr an „Schüler Online“ und dokumentieren den
Übergang von insgesamt 896 Schülerinnen und Schülern der Abgangsklasse 9.
Grafik 14, N=896
Nahezu alle Schülerinnen und Schüler (894 Personen / 99,78%) können am Ende des 9.
Jahrgangs das entsprechende Versetzungszeugnis (Klasse 9) in den Händen halten. Zwei
Personen (0,22%) erhalten die „Fachoberschulreife mit Qualifikation“.
0
894
2
0
0
0
0
0 200 400 600 800 1000
Sonstige / fehlende Angaben
Versetzungszeugnis Klasse 9
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 9. Jahrgangs der
Gymnasien
17
Grafik 15, N=896
Mit dem Versetzungszeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 9 treten 885 Schülerinnen und
Schüler (98,77%) in die gymnasiale Oberstufe ein. Alternativen , wie der Beginn einer B e-
rufsausbildung (vier Personen / 0,45%) sowie der Erwerb der Fachhochschulreife (eine Per-
son / 0,11%), werden nur von wenigen Jugendlichen wahrgenommen. Positiv ist der niedrige
Wert in der Kategorie der Schülerinnen und Schüler „ohne Übergang“. Dieser liegt bei ge-
ringfügigen 0,11% (eine Person).
4 0 1
885
4 1 1
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Verbleib der SuS der Klasse 9 der Gymnasien
18
Übergänge des 10. Jahrgangs der Sekundarschule
Die Schulform Sekundarschule ergänzt seit dem 20. Oktober 2011 das Angebot der Seku n-
darstufe I in Nordrhein -Westfalen. Die Sekundarschule hat die unterschiedlichen Lebens -
und Berufsperspektiven junger Menschen im Blick. Die Schülerinnen und Schüler werden
sowohl auf ei ne berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Die S e-
kundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verb indliche Ko-
operation mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit
einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur.
Im vorliegenden Berichtsjahr wurden die Übergänge von 89 Schülerinnen und Schüler einer
Sekundarschule dokumentiert.
Grafik 16, N=89
21 Schülerinnen und Schüler (23,60%) verlassen die Sekundarschule mit der Fachober-
schulreife mit Qualifikationsvermerk. Weitere 19 Jugendliche (21,35%) erwerben die Fac h-
oberschulreife. Am häufigsten wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erlangt. Insg e-
samt 31 Personen (34,83%) absolvieren diesen Schulabschluss. Den Hauptsc hulabschluss
nach Klasse 9 erreichen sieben Schülerinnen und Schüler (7,87%). Am Ende des zehnten
Jahrgangs der Sekundarschule können 5 Jugendliche (5,62%) den Förderschulabschluss
LE/GB vorweisen. Nur eine Person (1,12%) bleibt ohne Abschluss.
5
21
19
31
7
5
1
0 5 10 15 20 25 30 35
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der
Sekundarschule
19
Grafik 17, N=89
22 Schülerinnen und Sc hülern (24,72%) der Sekundarschule gelingt der Übergang in eine
Berufsausbildung. Noch mehr Jugendliche (31 Personen / 34,83%) wechseln zunächst in die
Berufsvorbereitung. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist das Ziel von 11 Schülerinnen und
Schülern (12,36%). Genauso häufig wird die Allg emeine Hochschulreife angestrebt (11 Pe r-
sonen / 12,36%). „Sonstige Übergänge“ werden von drei Jugendlichen (3,37%) wahrg e-
nommen. Ohne Übergangsoption bleiben weitere 11 Schülerinnen und Schüler (12,36%).
0
5
10
15
20
25
30
35
Verbleib der SuS der Klasse 10 der
Sekundarschule
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
20
Übergänge des 10. Jahrgangs der Gesamtschulen
Die Gesamtschulen sind Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Hier werden Kinder
und Jugendliche aller Leistungsstärken unterrichtet, die Laufbahnentscheidungen werden
möglichst lange offen gehalten. An dieser Schulform können alle Abschlüsse der Sekundar-
stufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium
erworben werden. Im vorliegenden Berichtsjahr werden die Übergänge von 290 Schüleri n-
nen und Schüler aus drei Gesamtschulen ausgewertet.
Grafik 18, N=290
Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen erwirbt am Ende des 10.
Jahrgangs die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk. Somit erhalten 200 Jugendliche
(68,97%) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. 57 Schülerinnen und
Schüler (19,66%) erlangen die Fachoberschulreife, weitere 23 Personen (7,93%) erreichen
den Hauptschulabschluss Klasse 10. Jeweils einer (0,34%) der 290 Jugendlichen beendet
die Klasse 10 mit dem Hauptschulabschluss Klasse 9 bzw. dem Förderschulabschluss
LE/GB. Nur eine Person (0,34%) bleibt ohne Abschluss.
7
200
57
23
1
1
1
0 50 100 150 200 250
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der
Gesamtschulen
21
Grafik 19, N=290
Nach der Klasse 10 beginnen 32 Schülerinnen und Schüler (11,03%) der Gesamtschulen mit
einer Berufsausbildung. In die Berufsvorbereitung wechseln lediglich 12 Personen (4,14%).
Deutlich häufiger entscheiden sich die Jugendlichen für den Erwerb der höheren Schula b-
schlüsse. Während die Fachhochschulreife von 43 Schülerinnen und Schüler (14,83%) a n-
gestrebt wird, ist die Allgemeine Hochschulreife das Bildungsziel von 155 Personen
(53,45%). Einen „sonstigen Übergang“ (z.B. Freiwilliges Jahr, Kinderbetreuung, Ausland s-
aufenthalte) wählen 29 (10,00%) der Jugendlichen. Insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler
(6,21%) haben nach Beendigung des 10. Jahrgangs an der Gesamtschule noch keine A n-
schlussoption gefunden.
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Verbleib der SuS der Klasse 10 der
Gesamtschulen
Sonstige / fehlende
Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
Ohne Abschluss
22
Vorzeitige Schulabgängerinnen und -abgänger
Im Schuljahr 2017/2018 verlassen insgesamt 99 Jugendliche der Sekundarstufe I (Jahrgang
5-9, Gymnasium Jahrgang 5 -8) die Schule vorzeitig . Für diese Jugendlichen werden n ach-
stehende Übergänge dokumentiert:
Grafik 20, N=99
Eine Berufsausbildung nehmen nur 6,06% der Jugendlichen nach dem vorzeitigen Verlassen
der Schule auf. In absoluten Zahlen sind das sechs Personen. Die meisten Jugendlichen
dieser Gruppe münden in das Berufsvorbereitungssystem ein (44 Personen / 44,44%). Unter
der Kategorie „Sonstige Übergänge“ können 20,20% der betreffenden Schülerinnen und
Schüler (20 Personen) zusammengefasst werden. Kritisch zu b etrachten ist die hohe Zahl
der Jugendlichen, die die Schule vorzeitig und ohne Übergangsperspektive verlassen. Bei
den vorzeitigen Abgängerinnen und Ab gängern sind dies 29 junge Menschen (29,29%). Be-
sonders auffällig ist, dass Hauptschülerinnen und -schüler überproportional häufig vorzeitig
die Schule verlassen (86 Personen / 86,87%).
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Verbleib der SuS, welche die Schule vorzeitig
verlasssen haben
Sekundarschule
Gesamtschule
Förderschule
Realschule
Hauptschule
23
Übergänge der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
Junge Menschen mit Migratio nsvorgeschichte sind häufiger als andere von Brüchen und
Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Das gilt trotz positiver Entwick-
lung auf dem Arbeitsmarkt und den Anstrengungen vieler Beteiligter. Dabei sind diese Schü-
lerinnen und Schüler eine sehr heterogen e Gruppe hinsichtlich ihrer familiären Migration s-
vorgeschichte, ihrer sozialen Herkunft und ihren Bildungsvoraussetzungen.
Daher ist es sinnvoll und zielführend, den Blick auf diese jungen Menschen zu richten und
ihre Teilhabe an schulischer Bildung auf lokaler Ebene transparent darzustellen.
Im Rahmen von „Schüler Online“ hat ein junger Mensch eine Migrationsvorgeschichte, wenn
mindestens eines der folgenden drei Merkmale zutrifft:
Der junge Mensch ist nicht in Deutschland geboren.
Mindestens ein Elternteil ist nicht in Deutschland geboren.
Die Verkehrssprache in der Familie ist nicht Deutsch.
In Münster trifft im Schuljahr 2017/2018 wenigstens eines der o.g. Merkmale auf 664 von
2026 Schülerinnen und Schü lern zu . Da s entspricht einem Anteil von 3 2,77%. Folgende
Schulabschlüsse wurden innerhalb dieser Gruppe erzielt:
Grafik 21, N=664
11
205
134
159
86
29
25
15
0 100 200 300
Sonstige / Fehlende Angaben
Versetzung Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse der SuS mit
Migrationsvorgeschichte
24
Am häufigsten erwerben Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte das Verset-
zungszeugnis der 9. Klasse des Gymnasiums (205 Personen / 30,87% ). 134 Jugendliche
erlangen die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (20,18%). Insgesamt verfügen
somit über 51,05% der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte über die Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe. Weite re 159 Per sonen (23,95% ) erreichen die Fac h-
oberschulreife. Ergänzend erzielen 86 Personen (12,95%) den Hauptschulabschluss Klasse
10, so wie 29 Per sonen (4,37%) den Hauptschulabschluss Klasse 9. Während der För der-
schulabschluss LE/GB mit 25 Personen (3,77%) vertreten ist, verlass en lediglich 15 Perso-
nen (2,26%) die Schule ohne Abschluss.
Die prozentuale Verteilung bei den A bschlüssen der Schülerinnen und Schüler mit Migrat i-
onsvorgeschichte ist der nachfolgenden Grafik 18 zu entnehmen. Als Vergleichsmaßstab
dient die Gruppe der Jugendlichen ohne Migrationsvorgeschichte.
Grafik 22, N=664 SuS mit Migrationsvorgeschichte; 1362 SuS ohne Migrationsvorgeschichte
Beim Vergleich der beiden Schülergruppen fällt auf, dass die jungen Menschen mit Migrat i-
onsvorgeschichte deutlich seltener in der Kategorie „Versetzung Klasse 9 Gymnasium“ ve r-
treten sind. Während 30,87 % der Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte
diesen Abschluss erzielen, sind es in der Vergleichsgruppe bereits 50,59%.
1,67
30,87
20,18
23,95
12,95
4,37
3,77
2,26
1,76
50,59
23,64
11,97
6,24
2,42
3,08
0,29
0 20 40 60
Sonstige / fehlende Angaben
Versetzung Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse der SuS mit
Migrationsvorgeschichte (prozentual)
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte
25
Marginale Unterschiede zeigen sich bei den Abschlüssen „Förderschulabschluss LE/GB“ und
„Fachoberschulreife mit Qualifikation“. Die Fachoberschulreife ohne Qualifikation absolvieren
23,95% der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte, allerdings nur 11,97% aus der Ve r-
gleichsgruppe. Größere Differenzen bestehen auch hinsichtlich des Hauptschulabschlusses.
So erwerben 12,95% aller jungen Menschen mit Migra tionsvorgeschichte den „Hauptschul-
abschluss Klasse 10“. Bei den Schülerinnen und Schülern ohne Mig rationsvorgeschichte
sind es hingegen 6,24%. Auch der Hauptschulabschluss Klasse 9 wird von Ju gendlichen mit
Migrationsvorgeschichte öfter erworben (4,37% zu 2,42 % in der Vergleichsgruppe). Des
Weiteren ist der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss innerhalb
der Gruppe mit Migrationsvorgeschichte deutlich erhöht. Konkret betragen die Anteile 2,26%
im Vergleich zu 0,29% bei jungen Menschen ohne Migrationsvorgeschichte.
Grafik 23, N=664
Ein Großteil dieser Gruppe ( 270 Personen / 40,66%) strebt die Allgemeine Hochschulreife
an. Weite re 112 Personen (16,87%) wechseln in einen Bildungsgang, um die Fachhoc h-
schulreife zu erwerben. Während 94 Personen (14,16%) in die Berufsvorbereitung einmü n-
den, starten 103 Personen (15,51%) mit einer Berufsausbildung. Von insgesamt 664 Schüle-
rinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte haben 44 Personen (6,63%) nach Beendi-
gung der Abgangsklasse keine Anschlussperspektive.
103 94 112
270
38 44
3
0
50
100
150
200
250
300
Verbleib der SuS mit Migrationsvorgeschichte
26
Grafik 24, N= 664 SuS mit Migrationshintergrund; 1362 SuS ohne Migrationshintergrund
Festzuhalten ist, dass innerhalb der Gruppe der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte
häufiger eine Berufsausbildung begonnen wird als in der Vergleichsgruppe. Ein deutlicher
Unterschied zeigt sich indes bei der Betracht ung des Übergangssystems: Mit 14,16 % mün-
den anteilsmäßig deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte in die
Berufsvorbereitung ein als die Juge ndlichen der Vergleichsgruppe (5,36 %). Während Schü-
lerinnen und Schüler ohne Migrations vorgeschichte häufiger die Allgeme ine Hochschulreife
anstreben (64,54% im Vergleich zu 40,66%), entscheiden sich die jungen Menschen mit Mig-
rationsvorgeschichte öfter für den Erwe rb der Fachhochschulreife (16,87% zu 7,12% ). Des
Weiteren haben die Schülerinnen und Schüler mit Migrati onsvorgeschichte häufiger keine
geeignete Übergangsperspektive. Der prozentuale Anteil in der Kategorie „Ohne Übergang“
beträgt hier 6,63%. In der Vergleichsgruppe liegt der entsprechende Wert bei 4,63%.
11,09 5,36 7,12
64,54
6,90 4,63
0,37
15,51 14,16 16,87
40,66
5,72 6,63 0,45
0
10
20
30
40
50
60
70
Verbleib der SuS mit Migrationsvorgeschichte
(prozentual)
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte
27
Ergebnisse in Kurzform (Teil 1 „Schüler Online“)
Nahezu 95% der Schülerinnen und Schüler gelingt ein Übergang
1919 von 2026 Schülerinnen und Schülern haben zum Zeitpunkt der Datenerhebung
eine Anschlussperspektive. Das sind 94,72% aller Schülerinnen und Schüler in
Münster.
Über 56% streben die Allgemeine Hochschulreife an
Die Mehrheit aller Schülerinnen und Schüler (1149 Personen / 56,71%) strebt nach
Beendigung der Sekundarstufe I die Allgemeine Hochschulreife an.
Annähernd jeder achte Jugendliche startet direkt mit einer Berufsausbildung
254 von 2026 Schülerinnen und Schülern (12,54%) der Abgangsklassen entscheiden
sich für eine Berufsausbildung. Die meisten haben die Hauptschule oder Realschule
abgeschlossen.
Schülerinnen und Schüler aus Sekundar -, Haupt- und Förderschulen haben
besonders häufig keine Übergangsoption
11 Jugendliche (12,36%) aus der Sekundarschule sowie 24 Jugendliche aus den
Hauptschulen (10,48%) haben nach Verlassen der Schule noch keine Übergangsop-
tion. Bei den Förderschulen betrifft dies 27 Schülerinnen und Schüler (35,53%)
Viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler verlassen die Schule vorzeitig
Von insgesamt 99 vorzeitigen Abgängen entfallen 86 auf Jugendlic he aus Haup t-
schulen.
Jugendliche aus Sekundar-, Haupt- und Förderschulen wechseln häufig direkt
nach der Schule in die Berufsvorbereitung
Konkret wechseln 31 Schülerinnen und Schüler (34,83%) der Sekundarschule, 30
Schülerinnen und Schüler (39,47%) von Förderschulen sowie 81 Schülerinnen und
Schüler von Hauptschulen (35,37%) in die Berufsvorbereitung.
Männliche wie weibliche Jugendliche sind ohne Übergang
Konkret sind 50 Schülerinnen und 57 Schüler ohne Anschlussperspektive.
Über 95% der Schülerinnen und Schüler absolvieren mindestens den
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder eine höherwertige Qualifikation
Weitere 3,31% konnten zumindest den Förderschulabschluss LE/GB erwerben. L e-
diglich 0,94% der Gesamtgruppe blieb ohne Abschluss.
28
Jugendliche mit Mig rationsvorgeschichte haben häufiger keine Anschlussper-
spektive
6,63% aller Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte haben keine An-
schlussperspektive. In der Vergleichsgruppe liegt dieser Wert bei 4,63%.
Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte beginnen nach der Sekundarstufe I
häufiger eine Berufsausbildung
15,51% aller Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte münden in eine
Berufsausbildung ein. In der Vergleichsgruppe liegt dieser Wert bei 11,09%.
Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte münden überproportional in die
Berufsvorbereitung ein
14,16% aller Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte münden in eine
Berufsausbildung ein. In der Vergleichsgruppe ist der entsprechende Wert deutlich
geringer. Dieser liegt bei 5,36%.
29
2. Der Ausbildungsstellenmarkt in der Stadt Münster
Zwei amtliche Statistiken dokumentieren die Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in
regelmäßigen Abständen: die Bewer berstatistiken der Bundesagentur für Arbeit und die E r-
hebungen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Rahmen der Berufsbildung s-
statistik (für das Land Nordrhein-Westfalen durch IT.NRW).
Die Datengrundlagen zur Darstellung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben
sich in den vergangenen Jahren mehrfach und unter verschiedenen Aspekten verändert. Die
Erstellung von längeren Zeitreihen ist dadurch deutlich erschwert. Zugleich hat sich die Au s-
sagekraft der Statistiken, besonders im regionalen Vergleich, erheblich verbessert.
Der vorliegende Bericht bezieht sich im Wesentlic hen auf das Ausbildungsjahr 2017 /2018.
Zur Analyse des Ausbildungsstellenmarkts in der Stadt Münster werden insbesondere G e-
genüberstellungen zu anderen Regionen und Städten vorgenommen.
Die Unternehmen in Münster stehen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels z u-
nehmend vor der Herausforderung, hinreichend qualifiziertes Personal zu finden und an sich
zu binden. Fachkräftesicherung funktioniert nur durch ausreichende Ausbildung von geeigne-
tem Nachwuchs.
30
Daten aus den amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und IT.NRW
Um die Ausbildungschancen der Jugendlichen auf dem Münsteraner Ausbildungsmarkt ei n-
schätzen zu können, ist zunächst ein überregionaler Blick vorzunehmen.
Grafik 1, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit ei ner Relation von 0,87 einen deutlichen Bewerbe r-
überhang auf Ausbildungsstellen und stellt nach Berlin das Schlusslicht in Deutschland dar.
Rechnerisch stehen im Berichtsjahr 116 gemeldete n Bewerberinnen und Bewerbern 100
Ausbildungsplätze gegenüber.
Dabei zeigen sich große regionale Unterschiede in Nordrhein -Westfalen. Im Ruhrgebiet h a-
ben junge Menschen deutlich schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz (Relation von
0,73).
Im Vergleich dazu sieht di e Situation im Münsterland besser aus. Rechnerisch übertrifft die
Anzahl der freien Ausbildungsstellen die Summe der Ausbildungssuchenden (Relation von
1,06).
1,39 1,34
1,29 1,26 1,25 1,24
1,10 1,06 1,06 1,03 0,98 0,97 0,97
0,88 0,87 0,76
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
Relation gemeldete Berufsausbildungsstellen je Bewerber/-
in
Ausbildungsjahr 2017/2018
Unterteilung nach Bundesländern
31
Grafik 2, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Dabei gibt es auch im Münsterland das Phänomen des „Mismatching s“ zwischen Angebot
und Nachfrage. Dies trägt dazu bei, dass auch in Regionen mit hinreichender Anzahl an
Ausbildungsstellen sowohl unversorgte Bewerber innen und Bewerber als auch unbesetzte
Ausbildungsstellen zu verzeichnen sind.
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 melden die Betriebe aus Münster 2347 Ausbildungsplätze der
Bundesagentur für Arbeit. Diese treffen auf 1410 gemeldete Bewerberinnen und Be werber
aus Münster. Mit einer Relation von 1,66 gemeldeten Berufsausbildungsstellen pro Bewerbe-
rin bzw. Bewerber kann die Stadt Münster somit einen herausragenden Wert vorweisen.
1,18
1,06
0,91 0,84
0,75 0,73
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
Relation gemeldete Berufsausbildungsstellen
je Bewerber/-in
Ausbildungsjahr 2017/2018
Unterteilung NRW
32
Grafik 3, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Grafik 4, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
2347
1410
Gemeldete Ausbildungsstellen
in Münster
Gemeldete Bewerber/-innen
aus Münster
Deutlich mehr Ausbildungsstellen als Bewerber/-innen
Stadt Münster 2017/2018
1,66
1,50
1,22 1,18
0,92 0,89 0,87 0,81 0,80 0,77 0,73
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
1,8
Relation gemeldete Berufsausbildungsstellen
je Bewerber/-in
Ausbildungsjahr 2017/2018 (Städte NRW)
33
Grafik 4 unterstreicht die guten Perspektiven für Bewerber und Bewerberinnen auf dem Aus-
bildungsmarkt in Münster. Unter den zehn größten Städten Nordrhein -Westfalens nimmt die
Stadt Münster die Spitzenposition ei n. Tatsächlich können die Unternehmen in Münster ihre
angebotenen Ausbildungsstellen nicht allein durch die Nachfrage der lokalen Bewerberinnen
und Bewerber besetzen.
Der stabile Ausbildungsmarkt weckt das Interesse von jungen Menschen aus dem Umland.
Zum Stichtag 31.12.2017 werden insgesamt 2709 Auszubildende mit neu abgeschlossenem
Ausbildungsvertrag in Münster gezählt. Davon wird annähernd jeder zweite Vertrag (47,7%)
von Bewerbern mit auswärtigem Wohnsitz unterzeich net. Lediglich 17,7% der in Münster
wohnenden Auszubildenden pendelt in die umliegenden Nachbarkreise.
Grafik 5, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik
47,7 %
52,3 %
Münster ist ein Einpendler-Magnet
für Auszubildende
Einpendler
Münsteraner
34
Grafik 6, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik
Die Grafiken 5 und 6 akzentuieren die Mobilit ätsbereitschaft der Auszubildenden. Die Wa n-
derungsbewegungen sind au f die Ausbildungsmarksituation in den Nachb arkreisen zurück-
zuführen. Hier zeichnen sich deutliche Unterschiede ab:
Grafik 7, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
17,7 %
82,3 %
Wenige Münsteraner Auszubildende
pendeln ins Umland
Münsteraner mit
Ausbildungsstelle im
Umland
Münsteraner mit
Ausbildungsstelle in
Münster
35
Für das Ausbildungs jahr 2017/2018 gibt es in einigen Nachbarkreisen mehr gemeldete Be-
werberinnen und Bewerber als gemeldete Ausbildungsstellen. Diese Situation motiviert junge
Menschen zu einer überregionalen Recherche nach Ausbildungsplätzen.
Um im Einzelfall den Wunschberuf erlernen zu können, lohnt es sich, längere Anfahrtszeiten
in Kauf zu nehmen. So werden Interessenten für das Tischlerhand werk eher im Kreis W a-
rendorf fündig. In dieser Sparte spielt die höhere Anzahl an holzverarbeitenden Betrieben
eine Rolle. Der Ausbildungsmarkt der Stadt Münster ist hingegen stark durch kaufmännische
Berufe geprägt. In der Top 10 der gemeldeten Ausbildu ngsstellen finden sich bereits sieben
Berufsbezeichnungen mit kaufmännischem Profil:
Grafik 8, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
54
56
61
75
81
83
112
134
139
145
0 20 40 60 80 100 120 140 160
Industriekauffrau/-mann
Verkäufer/-in
Bankkauffrau/-mann
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Kauffrau/-mann Groß- und Außenhandel
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Kauffrau/-mann Versicherung
und Finanzen
Kauffrau/-mann Einzelhandel
Kauffrau/-mann Büromanagement
Top 10 der gemeldeten Ausbildungsstellen
Gemeldete Ausbildungsstellen
im Ausbildungsjahr 2017/2018
36
Obwohl das gesamte Angebot an Ausbildungsstellen die Anzahl an Bewerber innen und Be-
werbern deutlich übersteigt, gibt es auch in Münster Berufsfelder mit Versorgungsproblemen.
In diesen Bereichen übersteigt das Interesse die verfügbaren Ausbildungskapazitäten:
Grafik 9, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
In bestimmten Branchen ist die Anzahl der Mitbewerbenden groß und das Angebot an ve r-
fügbaren Stellen nicht ausreichend. Gleichzeitig haben die Bewerberinnen und Bewerber aus
Münster mit zusätzlicher Konkurrenz aus den Nachbarkreisen zu rechnen.
Ein weiteres Phänomen sind die Berufsfelder mit Besetzungsproblemen. Hierbei handelt es
sich um Ausbildungsangebote in Branchen, die von den lokalen Bewerberinnen un d Bewer-
bern nur wenig nachgefragt werden. In Münster sind dies besonders die Berufsfelder Le-
bensmittelherstellung, Tiefbau, Steuerberatung, Verwaltung und Verkauf von Lebensmitteln .
Die Arbeitgeber in diesen Branchen müssen verstärkt auf überregionale Bewe rberinnen und
Bewerber zurückgreifen, um ihre Ausbildungsplätze besetzen zu können.
11
6
10 11
5
39
18
29 31
14
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Verkauf
(Bekleidung,
Elektro, KFZ)
Immobilien-
wirtschaft
Tourismus
und Sport
Holzbearbeitung Innenarchitektur,
Raumaustattung
Berufsfelder mit Versorgungsproblemen
Gemeldete Ausbildungsplätze in Münster Gemeldete Bewerber/-innen aus Münster
37
Grafik 10, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsjahr 2017/2018 können von 2347 gemeldeten Ausbildungsstel len über 95,8 %
erfolgreich besetzt werden.
Grafik 11, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Lediglich 99 von 2347 gemeldeten Ausbildungsstellen in Münster bleiben unbesetzt.
26 21 35
180
17 3 3 7
36
4
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
Lebensmittel-
herstellung
Tiefbau Steuerberatung Verwaltung Verkauf von
Lebensmitteln
Berufsfelder mit Besetzungsproblemen
Gemeldete Ausbildungsplätze in Münster Gemeldete Bewerber/-innen aus Münster
2248
99
Unbesetzte Ausbildungsstellen in Münster
2017/2018
Besetzte
Ausbildungsstellen
Unbesetzte
Ausbildungsstellen
38
Von Besetzungsproblemen besonders betroffen sind folgende Berufsfelder:
Grafik 12, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Grafik 13, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik
5,9%
6,5%
7,4%
8,4%
23,8%
Verkauf (ohne
Produktspezialisierung)
12 von 203 Lehrstellen
Fahrzeugbautechnik
4 von 62 Lehrstellen
Lagerwirtschaft,
Postzustellung
5 von 68 Lehrstellen
Versicherung /Finanzen
17 von 203 Lehrstellen
Tiefbau
5 von 21 Lehrstellen
Berufsfelder mit hohem Anteil unbesetzter
Ausbildungsstellen
72
72
78
84
108
111
123
126
132
183
0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Industriekaufmann/-frau
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Kaufmann/-frau für Versicherung / Finanzen
Med. Fachangestellte/-r
Zahnmed. Fachangestellte/-r
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Top Ten der Ausbildungsverträge
mit Betrieben in Münster (2017)
39
2017 dokumentiert die Berufsbildungsstatistik 2709 Ausbildungsverträge mit Betrieben in
Münster. Dabei stammen die Auszubildenden zum Teil aus dem Umland. Zu berücksichtigen
ist, dass nicht alle Ausbildungsstellen und Ausbildungsinteressierte der Bundesagentur für
Arbeit gemeldet werden.
Betrachtet man die schulische Vorbildung dieser Auszubildenden, so ergibt sich eine prozen-
tuale Verteilung wie folgt:
Grafik 14, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik
Mehr als die Hälfte der Auszubildenden (56,64%) verfügt über die Berechtigung zum Besuch
einer Hochschule bzw. Fachhochschule. Dieses Ni veau ist durch die entsprechende Anzahl
an kaufmännischen und informationstechnischen Ausbildungen in Münster zu erklären. In
diesen Berufsfeldern werden vermehrt höhere Schulabschlüsse von den Arbeit gebern ver-
langt.
Personen mit niedrigen Schulabschlüssen sind kaum vertreten. Nur annähernd jeder 9. Aus-
bildungsvertrag wird mit einer Person abgeschlossen, die über einen Hauptschulabschluss
verfügt. Ohne Hauptschulabschluss ist es noch schwieriger eine Ausbildungsstelle zu erha l-
ten. Rund jede 29. Lehrstelle wird an eine Person ohne Hauptschulabschluss vergeben.
1,55% 3,43%
10,84%
27,54% 56,64%
Schulische Vorbildung der Auszubildenden
Münster (2017)
nicht zuzuordnender Abschluss
ohne Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fachoberschulreife
Hoch,-Fachhochschulreife
40
Seit einigen Jahren sinkt in Deutschland die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe. Dieser
Trend setzt sich auch in der Stadt Münster fort. Während die Münsteraner Ausbildungsquote1
im Jahr 2012 noch 5,7% betrug, sank sie sukzessiv auf einen W ert von 5,4% im Jahr 2017.
In absoluten Zahlen stehen sich hier 168.579 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und
9178 Auszubildende gegenüber.
Ein weiterer Indikator für die verringerte Ausbildungsbeteiligung ist die Ausbildungsbetriebs-
quote2. Während dieser Wert von 2009 bis 2016 kontinuierlich fiel, konnte der Abwärtstrend
in 2017 aufgehalten werden:
Grafik 15, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Im Jahr 2017 bilden von 8144 Betrieben aus Münster nur 2019 aus. Dennoch liegt die Aus-
bildungsbetriebsquote in Münster mit 24,8% vor dem NRW-Wert von 22,3%.
1 Die Ausbildungsquote bezeichnet den Anteil der zu ihrer Aus- und Weiterbildung Beschäftigten an
allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
2 Die Ausbildungsbetriebsquote bezeichnet den Anteil der Betriebe mit mindestens einem Auszubi l-
denden an allen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
28,3
27,6 27,2 26,9
26,1 25,6 25,2 24,8 24,8
20,0
25,0
30,0
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausbildungsbetriebsquote der Stadt Münster
jeweils zum 31.12. eines Jahres
41
Die Entwicklung von Ausbildung und Beschäftigung verläuft in Deutschland diametral. Wäh-
rend der Arbeitsmarkt immer neue Rekorde bei den Beschäftigtenzahlen verzeichnet, wird in
Betrieben immer weniger ausgebildet. Gleichzeitig interessieren sich weniger Jugendliche für
eine Ausbildung. Dies galt in den Vorjahren auch für Münster.
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 kann der Trend gestoppt werden. So erhöht sich die Anzahl
der gemeldeten Ausbildungsstellen zwischen dem Ausbildungs jahr 2016/2017 und dem
Ausbildungsjahr 2017/2018 um 59 Plätze (+2,6%). Gleichzeitig steigt die Zahl der gemeld e-
ten Bewerber und Bewerberinnen um 122 Personen (+9,5%).
Dadurch verbessern sich die Chancen der Unternehmen in Münster, ihre Ausbildungsstellen
zu besetzen.
Grafik 16, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
1288
2288
1410
2347
Gemeldete Bewerber/-innen Gemeldete Ausbildungsstellen
Ein Plus an Bewerbenden und
Ausbildungsstellen
Ausbildungsjahr 2016/2017 Ausbildungsjahr 2017/2018
42
Die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber aus Münster
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 haben die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber gute
Chancen, auf dem regionalen Ausbildungsmarkt einzumünden. Ein Indiz ist das günstige
Verhältnis zwischen den angebotenen Stellen und der Nachfrage der Ausbildungsinteressier-
ten. Dennoch gibt es Personengruppen, die trotz positiver Ausgangslage nur schwer zu ve r-
mitteln sind. Dazu gehören insbesondere ältere Bewerbende (Studienzweifler), Geflüchtete,
schwerbehinderte Menschen und Personen ohne Schulabschluss. Unter den sogenannten
„unversorgten Bewerbern“ bilden diese Gruppen stets einen hohen Anteil.
Bei den unversorgten Bewerberinnen und Bewerber n handelt es sich um Personen, für
die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ei n weiterer Schulbesuch, eine
Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist
und für die Vermittlungsbemühungen laufen. Im Ausbildungsjahr 2017/2018 trifft dies auf 59
gemeldete Bewerbende zu. Das entspricht einer Quote von 4,2 % Unversorgter in Münster.
Landesweit (NRW) lie gt der Anteil unversorgter Bewerber innen und Bewerber im gleichen
Ausbildungsjahr bei 5,3%.
Grafik 17, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
1351
59
Unversorgte Bewerber/-innen
Ausbildungsjahr 2017/2018
Versorgte Bewerber/-innen
Unversorgte Bewerber/-innen
43
Zu den versorgten Bewerbenden rechnet die Bundesagentur für Arbeit zunächst alle Pe r-
sonen, die im Laufe des Berichtsjahres eine Ausbildung beginnen. Auch Bewerber innen und
Bewerber, die ohne Angabe von Gründen keine weitere aktive Hilfe mehr nachfragen, gelten
als versorgt. Hinzu komme n diejenigen, die weiter eine Ausbildung suchen, aber eine Alte r-
native zum 30.09. einschlagen können. Der konkrete Verbleib der 1410 Bewerbenden ist wie
folgt dargestellt:
Grafik 18, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt finden 627 der gemeldeten Bewerbenden eine Ausbildungsstelle. Bei 305 Perso-
nen hat die Bundesagentur für Arbeit keine Kenntni sse hinsichtlich des Verbleibs, da sie oh-
ne Angabe von Gründen keine weitere Hilfe mehr nachfragen.
Zu berücksichtigen ist, dass auch zwei Perspektiven verfolgt werden können. So gibt es B e-
werberinnen und Bewerber, die sich sowohl für Studien - als auch Ausbildungsplätze interes-
sieren.
32
41
59
162
184
305
627
0 100 200 300 400 500 600 700
Gemeinnützige Dienste
Fördermaßnahmen
Unversorgte
Erwerbstätigkeit
Schule, Studium, Praktikum
Ehemalige Bewerbende
ohne Verbleibsangabe
Berufsausbildung
Art des Verbleibs der Bewerbenden
44
Mit einem Anteil von 37 ,4% sind Frauen in d er Gesamtgruppe der Bewerbenden aus Müns-
ter unterrepräsentiert. Dies entspricht dem lan desweiten Trend. So registriert die Bund e-
sagentur für Arbe it in NRW einen Anteil von 38,8 % weiblicher Bewerbender. Diese G e-
schlechterdifferenz steht im Zusammenhang mit unterschiedlichen Berufswahlpräfe renzen.
Laut statistischem Bundesamt wählen junge Frauen häufiger Berufe des Gesundheitsw e-
sens, die im Schulberufssystem ausgebildet werden. Untermauern lassen sich diese Ang a-
ben anhand der jährlichen Erhebungen durch IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen. So ist für 2017 ein Frauenanteil
von 77,0% an den Schulen des Gesundheitswesens in Münster dokumentiert.
Grafik 19, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Von den 1410 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern aus Münster sind 611 Personen
unter 20 Jahre alt. Mit diesem Anteil von 43,3% hat die Stadt Münster deutlich weniger junge
Bewerbende als im NRW-Durchschnitt. Hier liegt der Referenzwert in der Gruppe der „Un ter
20-Jährigen“ bei 55,4%. Weitere Unterschiede finden sich in der Gruppe der Bewerbenden,
die das 25. Lebensjahr überschritte n haben. Während in NRW insgesamt 8 ,0% zu dieser
Kategorie zählen, sind es in der Stadt Münster bereits 15,5 %. Insbesondere Studienabbr e-
cherinnen und Studienabbrecher erhöhen in Münster die Anzahl der „Über 25-Jährigen“.
37,4%
62,6%
Geschlechterverteilung der Bewerbenden
weiblich
männlich
45
Grafik 20, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Die Ausbildungsinteressierten in Münste r sind insgesamt älter, was im Zusammenhang mit
höheren schulischen Qualifikationen steht:
Grafik 21, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
Mit 49,1% verfügt fast die Hälfte der Bewerbenden aus Münster über die Berechtigung zur
Aufnahme eines Studiums. In NRW können insgesamt nur 39,9% der Ausbildungsinteres-
sierten die Hoch- bzw. Fachhochschulreife vorweisen.
43,3%
41,2%
15,5%
Alter der Bewerbenden
unter 20 Jahre
20-24 Jahre
25 Jahre und älter
3,6%
8,4%
15,5%
23,3%
49,1%
Schulabschluss der Bewerbenden
keine Angabe
ohne Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fachoberschulreife
Hoch-, Fachhochschulreife
46
Im landesweiten Vergleich fällt die Gruppe der Bewerbenden mit Hauptschulabschluss aus
Münster geringer aus. Hier beträgt die Größ e 15,5%, in NRW 20,0%. Beachtens wert ist ,
dass 8,4% aller Bewerbenden aus Münster über keinen Hauptschulabschluss verfügen. Dies
trifft landesweit auf lediglich 2,0% der Gesamtgruppe zu.
Die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber aus Münster stammt nicht aus Allgemeinbil-
denden Schulen. In dieser Katego rie beträgt die Größenordnung in Münster 39,9 %, im G e-
gensatz zu 43,8% des NRW-Benchmarks. In diesem Zusammenhang ist das hohe Bildungs-
angebot in Münster ein wichtiger Faktor. Dies spiegelt sich auch im h öheren Anteil an Au s-
bildungsinteressierten wieder, welche zuletzt eine Hochschule/Akademie be sucht haben.
Den 12,7 % aus Münster stehen hier 6,8 % in NRW gegenüber. Diese Kategorie besteht
überwiegend aus Studienabbrechern und Personen, die an der Fortsetzung ihres Studiums
zweifeln.
Grafik 22, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
2,8%
39,9%
44,6%
12,7%
Besuchte Schule der Bewerbenden
keine Angabe
Allgemeinbildende Schule
Berufsbildende Schule
Hochschule / Akademie
47
Von den 1410 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern aus Münster haben 239 Personen
einen Fluchtkontext. Für diese Bewerbergruppe ist es besonders herausfordernd, erfolgreich
in den Ausbildungsmarkt einzumünden. So stellen fehlende Sprachkenntnisse neben weit e-
ren Vermittlungshemmnissen eine große Hürde dar. Dennoch finden im Berichtjahr 98 Be-
werbende mit Fluchtkontext eine Ausbildungsstelle. Lediglich 19 geflüchtete Menschen zäh-
len zu den Unversorgten . Das entspricht ein em Anteil der Unversorgten von 7,9 % aller g e-
meldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchtkontext. Damit schneidet die Stadt Müns-
ter etwas besser als der NRW-Benchmark ab. Hier liegt der Wert bei 8,9%.
Grafik 23, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit
In Nordrhein -Westfalen hab en im Berichtsjahr über 6,8% der gemeldeten Bewerberinnen
und Bewerber einen Fluchtkontext. In der Stadt Münster registrierte die Bundesagentur f ür
Arbeit einen Wert von 17,0% der Gesamtgruppe. Während in Nordrhein -Westfalen 36,1%
aller Bewerbenden mit Fluchtkontext in eine Berufsausbildung einmündeten, gelang dies in
Münster bereits 41,0%.
19
98
122
98 geflüchtete Menschen haben einen
Ausbildungsplatz gefunden
Unversorgte
(mit Fluchtkontext)
Einmündende
(mit Fluchtkontext)
Sonstige Versorgte
(mit Fluchtkontext)
48
Ergebnisse in Kurzform Teil 2 (Ausbildungsmarkt)
Deutlich mehr Ausbildungsstellen als Bewerbende
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 werden d er Bundesagentur für Arbeit 2347 Ausbil-
dungsplätze von Betrieben aus Münster gemeldet. Dabei liegt die Nachfrage bei 1410
gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern aus Münster. Mit einer Re lation von 1,66
kann die Stadt Münster einen herausragenden Wert vorweisen.
Münster ist ein Einpendler-Magnet für Auszubildende
Die Ausbildungsbetriebe in Münster sind auf Pendler angewiesen, um die Ausbi l-
dungsstellen zu besetzen. A nnähernd jeder zweite Ausbildungsvertrag (47,7%) wird
mit einer Person aus dem Umland abgeschlossen.
Wenige Ausbildungsstellen bleiben unbesetzt
Von 2347 gemeldeten Ausbildungsstellen können über 95 % erfolgreich besetzt wer-
den. Die Berufsfelder mit hohem Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen sind der
Bereich Tiefbau mit 23,8% (5 von 21 Lehrstellen ) sowie der Bereich Versicherung
und Finanzen mit 8,4% (17 von 203 Lehrstellen).
Kaufmännische Berufe prägen den Ausbildungsmarkt
In den „Top 10 der gemeldeten Ausbildungsstellen“ sind sieben Berufsbezeichnungen
mit kaufmännischem Profil enthalten. Mit 183 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen
in 2017, ist der Beruf „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ am häufigsten vertreten.
Die Mehrheit der Auszubildenden haben eine Studienberechtigung
56,64% aller Personen, die in 2017 einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb aus
Münster abschließen, verfügen über die Fach- bzw. Hochschulreife.
Wenig Veränderung bei der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung
Im Jahr 2017 bilden von 8144 Münsteraner Betrieben nur 2019 aus. Dennoch beteili-
gen sich die lokalen Betriebe stärker an Ausbil dung als im Landesdurchschnitt
(NRW).
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Die Quote der Unversorgten ist niedriger als im Landesschnitt
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 liegt die Quote der unversorgten Bewerber innen und
Bewerber aus Münster bei 4,2%. In NRW beträgt der Vergleichswert 5,3%.
Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchtkontext nutzen ihre Chancen
Von 239 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchtkontext finden 98 Per-
sonen (41,0%) eine Ausbildungsstelle. Lediglich 19 geflüchtete Menschen (7,9%)
zählen zu den Unversorgten. In NRW beträgt der Vergleichswert 8,9%.
Bewerbende ohne Hauptschulabschluss mit geringen Chancen
Lediglich 3,43% aller Ausbildungsverträge werden mit Personen abgeschlossen, die
über keinen Hauptschulabschluss verfügen.
Die Mehrzahl der Bewerbenden aus Münster sind männlich
Der Anteil der männlichen Bewerbenden liegt bei 62,6%. Dies ist auf unterschiedliche
Berufswünsche der Geschlechter zurückz uführen. So sind Frauen mit 77,0% stärker
bei den schulischen Ausbildungen des Gesundheitswesens in Münster vertreten.
Hoher Anteil Studienzweifler
12,7% der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsstellen aus
Münster haben zuletzt eine Fachhochschule bzw. Hochschule besucht.
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3. Handlungsempfehlungen
Der vorliegende Bericht verdeutlicht die sehr unterschiedlichen Übergangsperspektiven der
Schülerinnen und Schüler aus Münster. Nach Beendigung der Sekundarstufe I strebt die
Mehrheit der Jugendlichen die Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife an. Die
stabile Situation des lokalen Ausbildungsmarktes ermöglicht vielen weiteren Jugendlichen
die direkte Einmündung in eine Berufsausbildung. Doch trotz des Fachkräftemangels sowie
der guten Konjunktur gibt es Schülergruppen, die an betrieblichen Zugangsbarrieren sche i-
tern und ihre beruflichen Wünsche nicht verwirklichen können.
Zu den Benachteiligte n zählen hier insbesondere die Jugendlichen der Sekundarschule s o-
wie der Haupt- und Förderschulen. Die Anforderungsprofile vieler moderner Ausbildungsb e-
rufe kann ein großer Teil dieser Schülerinnen und Schüler kaum erfüllen.
Jugendliche ohne oder mit eine m niedrigen Schulabschluss haben deutlich geringere Cha n-
cen auf dem Ausbildungsmarkt. Schließlich wird der Hauptschulabschluss für die Besetzung
eines dualen Ausbildungsplatzes von den meisten Betrieben vorausgesetzt. Dieser Trend
dürfte sich zukünftig noc h verstärken: In Folge des digitalen Wandels ist mit einer weiteren
Erhöhung des Anforderungsniveaus der Ausbildungsberufe zu rechnen. Gleichzeitig werden
niedrig qualifizierte Arbeitsplätze, die sogenannten „Helfer-Jobs“, entfallen.
Auch Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte haben ein leicht höheres Risiko
am Ende der Sekundarstufe I ohne gesicherten Übergang zu verbleiben. Sie starten zwar
deutlich häufiger mit einer Berufsausbildung, münden jedoch auch öfter in die Berufsvorb e-
reitung ein.
Junge Männer sind geringfügig häufiger mit Problemen im Übergang k onfrontiert als junge
Frauen. Bemerkenswert hoch ist die Zahl junger Menschen, die ihre Ausbildung vorzeitig
abbrechen. Für alle benannten Zielgruppen bedarf es Anstrengungen, damit die Integration
in Arbeit und Beruf gelingt. Dabei sind ein abgestimmtes V orgehen und ein Zusammenr ü-
cken der Rechtskreise zielführend.
Standardisierte Berufsorientierung in Schule
Der geeignetste Weg, Abbrüche in Ausbildung und Studium zu vermeiden, ist, präventiv zu
handeln; also frühzeitig in Schule das Thema Berufsorientier ung aufzunehmen und den Or i-
entierungsprozess möglichst individuell zu begleiten.
Im Rahmen der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“
durchlaufen alle Schülerinnen und Schüler eine standardisierte Berufsorientierung ab Klasse
8. Seit dem Schuljahr 2016/2017 nehmen landesweit alle allgemeinbildenden, weiterführe n-
den Schulen an KAoA teil (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010
(ABl. NRW. S. 576).
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Die Partner des Ausbildungskonsenses NRW haben sich darau f verständigt, im Herbst 2019
eine umfassende Evaluation von KAoA in Auftrag zu geben. Sie erarbeiten hierfür gemei n-
sam ein Konzept, das sowohl die Umsetzung des Landesvorhabens vor Ort durch die ve r-
schiedenen Akteure als auch die übergreifenden Wirkungen der standardisierten Berufsor i-
entierung in den Blick nimmt. Auf Basis der Evaluationsergebnisse wollen die Partner g e-
meinsam Handlungsansätze zur Weiterentwicklung von KAoA vorlegen. Einigkeit besteht,
die seit 2013 laufende Initiative bis 2022 fortzusetzen.
Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf gezielt in der Berufsorientierung fördern
KAoA ist ein „Basisprogramm“ für alle Schülerinnen und Schüler. Für einen Teil der Jugen d-
lichen sind die Angebote nicht ausreichend, um sich beruflich zu orient ieren. Insbesondere
Haupt- und Förderschulen bemühen sich seit vielen Jahren um eine intensive Unterstützung
ihrer Schülerinnen und Schüler im Berufsorientierungsprozess. Dieses Engagement ist sin n-
voll und wird u.a. durch Stiftungen und kommunale Mittel gestützt.
Beispielhaft wird in Münster mit den Finanzmitteln der kommunalen Projektförderung Schule-
Beruf gemeinsam mit der Agentur für Arbeit die „vertiefte Berufsorientierung“ gem. § 48 SGB
III an den Schulen des Gemeinsamen Lernens umgesetzt. Allein mit einer kommunalen F i-
nanzierung werden zudem die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe eines freien Trägers an
den Förderschulen „Lernen“ und an der Sekundarschule begleitet. Eine weitere Ausweitung
solcher Angebote – auch auf andere Schulformen – ist wünschenswert.
Individuelle Beratungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler verstärken
Die Kommunalen Koordinierungsstellen weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass der
KAoA-Prozess durch ein individuelles Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler
flankiert werden sollte, so dass die Ergebnisse der einzelnen Standardelemente sinnvoll mi t-
einander verknüpft werden.
Die Bundesagentur für Arbeit wird ihre Beratungsleistungen im Rahmen der Lebensbegle i-
tenden Beratung in Schulen verstärken. Gemeinsam mit d en Partnern ist zu klären, wie die-
se Angebote sinnvoll verknüpft werden können, so dass ein Berufsberatungsprozess gelingt.
Elternarbeit intensivieren
Eltern sind für ihre Kinder die bedeutsamsten „Berufsberater“. Im Landesvorhaben KAoA ist
die Einbindung der Eltern ausdrücklich gewünscht. In vielen Fällen funktioniert die Einbezi e-
hung der Eltern in den Berufsorientierungsprozess indes nicht. Gemeinsam mit allen Par t-
nern ist zu klären, wie Eltern gestärkt und unterstützt werden können, um ihre Kinder im En t-
scheidungsprozess rund um Schule, Ausbildung und Studium gut zu begleiten.
52
Entwicklung eines Frühwarnsystems in Schule
Um Jugendliche beim Übergang in weiterführende Bildungsangebote und/oder in eine Au s-
bildung zu unterstützen, bedarf es frühzeitiger Präventionsketten mit vorsorgenden Angebo-
ten. Die Gründe, warum Schülerinnen und Schüler ohne Übergang verbleiben, sind oftmals
multifaktoriell bedingt. Die Lebenssituation mancher Jugendlicher kann gekennzeichnet sein
durch nicht ausreichende Qualifikatio n, fehlende Ausbildungsreife, Konflikte in der Familie
oder Schulabsentismus. Die Vermeidung biographischer Brüche im Lebenslauf der Jugendli-
chen sowie kostspieliger Spätinterventionen lässt sich nur durch abgestimmtes Handeln von
Schulen und Kommune errei chen. Ein Frühwarnsystem fokussiert sich auf Jugendliche mit
hohem Risiko. Die jeweiligen Problemlagen können so rechtzeitig identifiziert und nie d-
rigschwellige Unterstützungsleistungen eingeleitet werden. Kommunale Ressourcen (Ber a-
tung durch Fachkräfte, P rojekte) werden effizient da eingesetzt, wo sie verstärkt benötigt
werden.
Angebote der Jugendberufshilfe ausweiten
Einrichtungen wie die Stadtteilwerkstatt Nord sind geeignet, um Jugendliche mit diversen
Problemlagen und ohne Anschluss wieder ins Boot zu holen, so dass sie (wieder) über mög-
liche berufliche Perspektiven nachdenken. Die Nachfrage nach solchen Angeboten ist we i-
terhin hoch.
Es sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Angebote der Jugendberufshilfe für Schüleri n-
nen und Schüler ohne Anschlussperspektive auch in anderen Stadtteilen entwickelt und u m-
gesetzt werden sollten.
Programme für Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchtkontext fortführen
Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchtkontext nutzen ihre Chancen und münden vielfach in
Ausbildung ein. Allerdings stellen insbesondere die sprachlichen Anforderungen in der B e-
rufsschule häufig eine Hürde dar. Programme wie „Gemeinsam klappt’s“ können hier dazu
beitragen, Bedarfe sichtbar zu machen und in einem Verbund der verschiedenen Akteure
Lösungen herbeiführen.
“Keiner geht verloren“ – rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit – Jugendberufsagentur
Derzeit schaffen viele Jugendliche den Übergang von Schule über Ausbildung in den Beruf
nicht oder nur mit Verzögerung. Nicht selten wählen sie einen Bildun gsgang an einem B e-
rufskolleg anstelle direkt in Ausbildung einzumünden. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Begleitet werden die Jugendlichen in dieser Phase des Übergangs von verschiedenen Insti-
tutionen ein breit gefächertes Angebot an Hilfe bereitstellen. Sie tun dies aber oft unabhängig
voneinander. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist es nicht immer auf Anhieb erken n-
bar, welche Institutionen für ihre jeweiligen Fragestellungen zuständig sind, Hilfen leisten und
Unterstützungen bewilligen können. Absprachen zwischen der Arbeitsverwaltung, dem Jo b-
53
center, der Jugendhilfe usw. sind zeitaufwändig und häufig ist den Beteiligten auch nicht b e-
kannt, welche Stellen mit dem Jugendlichen im Kontakt stehen.
Dies kann dazu führen, dass der Jugendlic he verschiedene Institutionen nacheinander au f-
suchen muss. Um dies zu verhindern sind eine noch stärkere Verzahnung und ein Zusa m-
menrücken der vorhandenen Hilfesysteme erforderlich.
Der Idealfall ist die Zusammenarbeit aller Akteure / Rechtskreise (SGB II , III, VIII) in unmi t-
telbarer räumlicher Nähe in einer gemeinsamen Anlaufstelle. Hierdurch können unkompliziert
Informationen gebündelt werden, Fallübergaben und persönliche Absprachen im Sinne der
Jugendlichen erfolgen. Ein Vorschlag für ein solches Konze pt wird vom Amt für Schule und
Weiterbildung gemeinsam mit den übrigen Rechtskreisen aktuell erarbeitet.
Beschlussvorlage
17907 Zeichen
V/0183/2019 V/0183/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Übergang Schule-Beruf in Münster Beratungsfolge 08.05.2019 Integrationsrat Vorberatung 14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 14.05.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.05.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 21.05.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht (Anlage 1) über den aktuellen Stand der Umsetzung der Landesinitiati- ve „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt den Übergangsbericht (Anlage 2) des Amtes für Schule und Weiterbildung und die aus den Ergebnissen der Schülerströme und Überg angsquoten in Münster abgeleiteten Han d- lungserfordernisse bzw. Handlungsempfehlungen zur Kenntnis. 3. Der Rat stimmt zu, dass ein Konzept für eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Sinne einer „Jugendberufsagentur“ gemeinsam mit den Ämtern der Verwal tung und der Agentur für A r- beit entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 4. Der Rat nimmt den Bericht zur Projektförderung Übergang Schule-Beruf (Anlage 3) zur Kenntnis. 5. Der Rat stimmt der Verstetigung der bisher befristet erhöhten Platzzahlen in der Stadtteilwerkstatt Nord zu, um für die unversorgten Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Münsters Norden ausreichende Teilnehmerplätze vorhalten zu können. Amt für Schule und Weiterbildung 05.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Meyer-Holsiepe Telefon: 492-4026 Meyer-Holsiepe@stadt- muenster.de - 2 - V/0183/2019 6. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, den Bedarf für die Einrichtung e ines niedrigschwelli- gen Angebotes für benachteiligte Jugendliche im Übergang Schule Beruf in Münster -Süd zu e r- mitteln und das Ergebnis dem Rat zu berichten. 7. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0067/2011 an den Rat vom 22.11.2011 „Jedem jungen Menschen ein (Aus -)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf“ wird damit aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Zu 1. Die Rolle der Kommunen im Feld der Bildung verändert sich seit einigen Jahren deutlich. Sie zeigen sich zunehmend verantwortlich für gelingende Bildungsbiographien und steuern Bildungsaktivitäten vor Ort. Bund und Länder unterstützen diese Entwicklung mit verschiedenen Programmen und Vo r- haben wie „Bildung integriert“ und „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“. Mit der Einrichtung der Kommunalen Koordinierungsstellen im Landesvorhaben KAoA hat das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen als Motor und Gestalter von Bildungsprozessen vor Ort aktiv gestärkt. Hier laufen die Fäden zusammen für ein kohärentes Handeln, um junge Menschen im Über- gang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu unterstützen. Das Land NRW finanziert die zusätzlichen Stellen in der Kommunalen Koordinierungsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung (u. a. aus ESF-Mitteln) aktuell bis zum 31.12.2020. Im Koalitionsvertrag für NRW ist die Absicht der Weiterführung von „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule- Beruf (KAoA)“ bereits bis zum 31.12.2022 verankert. Sofern die Förder mittel ab 01.01.2021 weiterhin zur Verfügung stehen, ist grundsätzlich eine weitere Antragstellung beabsichtigt. Bisher werden für die besetzen Personalstellen vom Land NRW Pauschalen gewährt, die aus vorhandenen Planstellen gegenfinanziert werden, so dass keine zusätzlichen kommunalen Aufwendungen entstehen. Die Ve r- waltung wird über die Entwicklung berichten. Die standardisierte Berufsorientierung der Landesinitiative KAoA wird mittlerweile in allen allgemei n- bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 8 umges etzt. Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen und Praktika sind runde fünf Jahre nach ihrer Einführung feste Bestandteile einer jeden Schullau f- bahn in der Sekundarstufe I. Eine Übersicht zum aktuellen Stand bietet Anlage 1. Neu sind die vom Land NRW entwic kelten Module zur Beruflichen Orientierung in der Sekundarstufe II, die den beteiligten Schulen im September 2018 vorgestellt wurden. Die neuen Module richten sich grundsätzlich an alle Schulformen der Sek II; also auch an Berufskollegs (mit Ausnahme derje nigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss führen). Sie sollen den Stand der individuellen Berufl i- chen Orientierung nach der Sek I aufgreifen und umfassen im Wesentlichen folgende Elemente: Standortbestimmung beim Übergang in die Sek II, Stärkung de r Entscheidungskompetenz, Praxis e- lemente in Betrieben und Hochschulen sowie die Anschlussvereinbarung am Ende der Sek II. Grun d- lage für die Verankerung der Module in den schulischen Curricula ist die Neufassung des Runderla s- ses zur Beruflichen Orientierung (BASS 12-21 Nr.1), die Anfang 2019 veröffentlicht wurde. Die B e- zirksregierung Münster plant für April 2019 Workshops für die Vorbereitung der Umsetzung der neuen Standardmodule in den Schulen. Die Kommunale Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, das gemei n- same Handeln aller Akteure in diesem Prozess zu organisieren. Zu 2. Um die Wirkungszusammenhänge im Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu analysieren, sind systematische Datenerhebungen erforderlich. Der erste Schritt in diese Richtung ist der vorliegende Übergangsbericht (Anlage 2). Der Bericht nimmt Abschlüsse wie Übergänge der Schülerinnen und Schüler in Münster nach der Sekundarstufe I aus dem Schuljahr 2017/2018 in den Blick, erläutert darüber hinaus die derzeitige Ausgangslage auf dem Ausbildungsmarkt und zeigt auf Basis der Ergebnisse Handlungsempfehlungen auf. - 3 - V/0183/2019 Die Berichterstattung soll künftig regelmäßig sowohl in Form eines jährlichen Übergangsberichtes erfolgen, um Vergleichszahlen zu ermitteln sowie Schülerströme und Entwicklungen aufzuzeigen. Auch eine Auswertung zu einzelnen Zielgruppen ist möglich. Für eine fundierte Angebots - und Strategieplanung am Übergang von der Schule in den Beruf sind grundsätzlich auch qualitative Daten erforderlich, die individuelle (anonymisierte) Bedingungen für einen gelingenden Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf erfassen. Hier soll in Kooperation mit Schulaufsicht und Hochschule ein Konzept für regelmäßige qualitative Untersuchungen entwickelt werden. Weitere steuerungsrelevante Informationen werden aktuell aufbereitet. Konkret ermittelt das Amt für Schule und Weiterbildung, welche weiteren Unterstützungsangebote zusätzlich zu der standardisie r- ten KAoA-Berufsorientierung in den Schulen angeboten werden. Zu 3. Um allen Jugendlichen in Münster kompetente und serviceorientierte Beratung wie Unterstützun g für „aus einer Hand“ anzubieten, wird die bereits bestehende Kooperation kommunaler Ämter und der Agentur für Arbeit im Übergang Schule -Beruf aktiv ausgebaut zu einer tragfähigen, rechtskreisübe r- greifenden Zusammenarbeit im Sinne einer Jugendberufsagentur. Beteiligt sind das Amt für Schule und Weiterbildung, das Jobcenter, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Die Integration junger Menschen in Ausbildung, Studium und Erwerbsarbeit ist dabei das Hauptanl ie- gen der beteiligten Akteure; nicht aber alleiniges Ziel. Grundsätzlich geht es auch um einen guten Übergang in ein selbständiges und selbstbestimmtes Erwachsenenleben; also eine ganzheitliche U n- terstützung. Mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur w ird konsequent an die Ergebnisse der beruflichen Orientierung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ ang e- knüpft. Schülerinnen und Schüler werden in ihrem individuellen beruflichen Entscheidungsprozess durch das rechtskreisüber greifende Beratungsangebot professionell unterstützt und im Übergang begleitet. Konkret geplant ist eine „zentrale Anlaufstelle unter einem Dach“ für Jugendliche, Eltern und weitere Ratsuchende zum Thema „Übergang“ sowie eine gemeinsame Fallsteuerung, so dass tatsächlich kein Jugendlicher verloren geht. Unter der Federführung des Amtes für Schule und Weiterbildung wird aktuell mit den beteiligten Par t- nern die Konzeption entwickelt und ein Zeitplan zur schrittweisen Umsetzung erstellt. Zu 4. Mit den Finanzmitteln der kommunalen Projektförderung Schule-Beruf werden vielfältige Maßnahmen und Projekte freier Träger, insbesondere für benachteiligte junge Menschen gefördert, die sie bei e i- nem gelingenden Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Erwe rbsarbeit unterstützen. Die kommunale Projektförderung ergänzt dabei sowohl schulische als auch nachschulische Angebote mit dem Ziel, die Chancen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohn e einen Anschluss zu verbessern. Diese Förderung ist damit auch ein Beitrag zur Armutsprävention bei Jugendlichen und ein Baustein der Präventionskette. Ein hoher Anteil der Finanzmittel wird zurzeit eingesetzt für die „vertiefte“ Berufsorientierung an Schu- len. Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens werden durch einen freien Träger dabei unterstützt, die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf vertieft bei der Berufsorientierung zu u n- terstützen und teilweise auch zu begleiten. Ein weiterer hoher Anteil wird für Maßnahmen eingesetzt, die unversorgten Schulabgängerinnen und Abgängern einen Anschluss bieten, mit dem sie ihren weiteren beruflichen Weg und individuelle Prob- lemlagen bearbeiten können. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe und dem Jobcenter werden die Bedarfe ermit- telt, Maßnahmen und Projekte abgestimmt und teilweise gemeinsam (rechtskreisübergreifend) fina n- ziert. Im Haushaltsjahr 2018 standen insgesamt Projektmittel in Höhe von 379.850 € zur Verfügung. Eine detaillierte Übersicht über die Inhalte, Zielgruppen etc. bietet die Anlage 3. - 4 - V/0183/2019 Um künftig Jugendliche ohne konkrete Perspektive in Ausbildung oder Arbeit gezielter unterstützen zu können, wird im laufenden Jahr ein Clearingverfahren unter Beteiligung der Jugendhilf e und deren Fachexpertise im Amt für Schule und Weiterbildung installiert. Angesprochen werden alle Jugendl i- chen, die nicht bereits durch das Jobcenter begleitet werden und in Angebote mit kommunaler Unte r- stützung einmünden möchten. Damit soll erreicht we rden, dass Jugendliche nicht „ungesteuert“ in ein kommunal finanziertes nie d- rigschwelliges Angebot gehen oder von einer Maßnahme in ein ähnliches Angebot wechseln, sondern zunächst oder auch begleitend ein Klärungsprozess hinsichtlich einer sinnvollen Ansc hlussperspekti- ve erfolgt. Außerdem können Erkenntnisse über die Ausgangslagen und Anliegen von Jugendlichen mit Schwierigkeiten im Übergang gewonnen und dazu genutzt werden, einen Abgleich der vorhand e- nen Angebote und der Bedarfe an Übergangsmaßnahmen vorz unehmen. Auch die Entwicklung pr ä- ventiver Instrumente könnte dadurch erreicht werden. Zu 5. Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein Angebot für Schulabgänger und Schulabgängerinnen ohne schul i- schen oder beruflichen Anschluss. Die Jugendlichen werden hier intensiv sozialpädagogisch begleitet und lernen gleichzeitig das Arbeiten in verschiedenen Werkbereichen kennen. Sie entwickeln no t- wendige Kompetenzen und meist auch (wieder) grundsätzliches Interesse an einer beruflichen Täti g- keit. Mit ihrem wohnortnahen und sozialpädagogischen Ansatz hat die Stadtteilwerkstatt ein Allei n- stellungsmerkmal. Die Stadtteilwerkstatt verfügt über 15 Plätze, die aufgrund sehr hoher Nachfrage und einer langen Warteliste befristet auf 23 erhöht wurden. Diese zusätzlichen Plätze wurden in der wiedereröffneten Metall - und Fahrradwerkstatt eingerichtet. Dieser Werkbereich bietet einen direkten Arbeitsmarktbezug und Anschlussperspektiven für die Zie l- gruppe der Stadtteilwerkstatt (s. Vorlage /0765/2016). Durch die Eröffnung der Metallwerkst att und die Erhöhung der Platzzahl konnte die Warteliste der Stadtteilwerkstatt weitgehend abgebaut werden. Interessierte Jugendliche können nun wieder zeitnah in das Angebot einmünden. Der Bereich Metall/Fahrrad ist seit seiner Eröffnung durchgehend voll ausgelastet und wird von jungen Frauen wie auch jungen Männern angenommen. Seit der Umsetzung der Erweiterung im Mai 2017 haben insgesamt 61 Jugendliche und junge E r- wachsene (36 männlich, 25 weiblich) die Angebote der Jugendberufshilfe in den verschiedenen Handwerksbereichen (Holz, Textil, Friseur/Kosmetik, Metall/Fahrrad) wahrgenommen. Der überwiegende Teil der Jugendlichen kommt aus dem Stadtbezirk Nord. Dies ist konzeptionell beabsichtigt und zeigt gleichzeitig, dass der Standort in der Speicherstadt im Norden der Stadt b e- darfsgerecht gut gewählt ist. Die Erfahrungen im Zuge der Erweiterung sind ausnahmslos positiv. Durch die intensive Unterstü t- zung in der Stadtteilwerkstatt haben in den vergangenen beiden Jahren neun Jugendliche, die zuvor aufgrund komplexer Problemlagen die Schule nicht mehr besucht haben, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A im Rahmen der Externenprüfung erworben. Allein in 2019 streben insgesamt 11 Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Erwerb des Hauptschulab- schlusses an. Darüber hinaus wurden seit der Erweiterung der Stadtteilwerkstatt mit insge samt 15 Jugendlichen individuelle Anschlussperspektiven passgenau erarbeitet . So konnten drei Jugendliche eine betriebliche Ausbildung und eine J ugendliche eine außerbetriebliche Ausbildung beginnen. Ein Heranwachsender hat einen Arbeitsplatz in einem Inklusionsbetrieb in Vollzeit gefunden. Gleichzeitig startete eine junge Frau in der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX auf dem allgemeine n Arbeitsmarkt. Ein weiterer junger Erwachsener hat einen sogenannten Minijob finden können. Zudem wurden zwei Teilnehmende in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufgenommen. Vier Personen haben zur weiteren Perspektivplanung einen Platz in ein er Berufsvorbereitenden Bi l- dungsmaßnahme (BvB) eingenommen und zwei Jugendliche besuchen eine weiterführende Schule. Außerdem wurden zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene als nächsten Schritt zur weiteren Berufswegplanung an die jeweils zuständige He rkunftsschule (zurück)vermittelt. Einige Heranwac h- sende haben sich zur psychosozialen Stabilisierung zunächst in therapeutische/ärztliche Behandlung begeben müssen. Die Ergebnisse zeigen, dass ein niedrigschwelliges, produktionsorientiertes Angebot wie die Stadt- teilwerkstatt geeignet ist, um Jugendliche „wieder ins Boot“ zu holen und zu motivieren, sich den Themen Lernen, Schule, Ausbildung und Beruf in einem geschützten Rahmen wieder zu nähern. - 5 - V/0183/2019 Dies bestätigen auch die Berufskollegs, die verstärkt darauf hinweisen, dass insbesondere in den einjährigen Bildungsgängen viele junge Menschen einmünden, für die Schule kein attraktives Ang e- bot darstellt. Die Stadtteilwerkstatt Nord wird daher mit den vorhandenen Ressourcen künftig mehr schulmüde Jugendliche aufnehmen. Im Ergebnis ist die dauerhafte Anhebung der Plätze auf 23 erforderlich und sinnvoll, um Jugendlichen ohne Anschluss und Ausbildung eine neue Perspektive zu eröffnen. Zu 6. Neben der Stadtteilwerkstatt Nord gibt es mehrere weitere niedrigschwellig e Angebote für Jugendl i- che im Norden der Stadt. In Münster -Mitte macht der Lernort Süd/Lernen Fördern e. V. ein Angebot; im gesamten südlichen Bereich der Stadt gibt es keine entsprechende Versorgung der Zielgruppe. Die Schulen in Hiltrup melden ebenso wi e das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dass ein erhöhter Bedarf an geeigneten niedrigschwelligen Maßnahmen im Süden Münsters besteht. Diesen gilt es konkret zu ermitteln und ggf. die Einrichtung entsprechender Angebote zu konzipieren. Eine gute L ösung für die Zielgruppe könnte die Verlagerung der zurzeit in Münster Nord (im Jaz gGmbh) eingerichteten Jugendwerkstatt in den Süden der Stadt sein. Die LWL-Jugendwerkstätten richten sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Alter bis 27 Jahren. Es handelt sich um ein jugendhilfespezifisches Angebot gem. § 13 SGB VIII im Übergang von der Schule in den Beruf. Die Jugendwerkstätten in NRW als Angebot der Jugendsozialarbeit erfüllen im Gesamtsystem des Landesvorhabens K AoA ihren Bildungsauftrag durch die Entwicklung und Vermittlung persönlicher, sozialer und beruflicher Kompetenzen. Sie str e- ben mit Blick auf Anschlussperspektiven für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Lückenschluss zwischen den fehlenden formalen Bil dungsabschlüssen der Jugendlichen und den für ihre weitere soziale und berufliche Integration erforderlichen Kompetenzen und Fertigkeiten. Auch Jugendliche mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus können teilnehmen. Zu 7. Mit den Bestrebungen zur Errichtung ei ner Jugendberufsagentur siehe Ziff. 3 wird auch der Antrag „Jedem jungen Menschen ein (Aus -)bildungsplatz – In gemeinsamer Verantwortung: Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang Schule -Beruf“ ( A-R/0067/2011) von „Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2011 aufgegriffen, der seinerzeit wegen der unmittelbar bevorstehenden Einführung des La n- desvorhabens KAoA nicht umgesetzt wurde. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 KAoA-Standardelemente Anlage 2 Übergangsbericht Anlage 3 Kommunale Projektförderung
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0183/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37