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V/0183/2019

Übergang Schule-Beruf in Münster

Vorlagen 25.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 27

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Standardelemente KAoA

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Ansehen

Anlage 3 - Kommunale Projektförderung

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Ansehen

AnlageAntragBündnis90

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Ansehen

Anlage 2 - Übergangsbericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3078 Zeichen

Anlage A zur V/0183/2019 
Kurzüberblick 
Die Beschlussvorlage liefert einen Überblick über die Aktivitäten im Übergang Schule-Beruf. Zent-
rale Themen sind der Übergangsbericht (Übergänge nach der Sek I; Ausbildungsmarkt) und eine 
verstärkte rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Sinne einer Jugendberufsagentur. Zu-
dem ist die Verstetigung der Plätze in der Stadtteilwerkstatt geplant, um insbesondere Jugendli-
chen mit Problemen im Übergang eine Perspektive zu ermöglichen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Teilziele sind:  
 Einrichtung eines Übergangsmonitorings zur datenbasierten Steuerung im Übergang 
Schule-Beruf; 
 rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, um allen Jugendlichen geeignete Angebote im 
Übergang Schule-Beruf zu ermöglichen und Parallelstrukturen zu vermeiden.  
 
Zielerreichung:  
 Das Übergangsmonitoring und die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit befinden 
sich im Aufbau. Erste Meilensteine sollen noch im Lauf des Jahres 2019 erreicht werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0302 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen

reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Stadtteilwerkstatt Nord wurde per Ratsbeschluss (V/ 1174/2000) zur wohnortnahen Versorgung 
Jugendlicher mit berufsorientierenden und sozialpädagogischen Angeboten eingerichtet. Dieser 
Bedarf ist - besonders für noch nicht ausbildungsreife Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus 
Münster-Nord, die keinen beruflichen oder schulischen Anschluss haben - weiterhin gegeben. Die 
Angebote der Stadtteilwerkstatt können rechtskreisunabhängig (von Jugendlichen aus dem SGB II, 
III,  SGB VIII oder auch von geflüchtete junge Menschen) wahrgenommen werden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ berücksichtigt ausdrücklich die 
Querschnittsthemen Gender, Inklusion und Migration. Ebenso orientieren sich sämtliche aktuellen 
wie geplanten Aktivitäten im Übergang an den Bedarfen unterschiedlichster Zielgruppen.  
Der Übergangsbericht nimmt die Übergänge von Schülerinnen und Schülern nach Geschlecht 
und Migrationsvorgeschichte in den Blick und berücksichtigt eigens die Übergänge von jungen 
Menschen mit Förderbedarf.

Anlage 1 - Standardelemente KAoA

897 Zeichen

Anlage 1 
V/0183/2019 
 
Umsetzung der Standardelemente „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ 
 
Schuljahr 2017/2018 
Schuljahr 2018/2019 
 
Standardelement Plätze 
2017 / 2018 
Schulen /  
Betriebe 
2017 / 2018 
Plätze 
2018 / 2019 
Schulen /  
Betriebe 
2018 / 2019 
Potenzialanalyse 
 
 
 
2756 32 2540 31 
Potenzialanalyse  
(zweitägig)* 
 
 
- - 6 2 
Trägergestützte  
Berufsfelderkundung  
(eintägig) 
 
40 5 15 4 
Trägergestützte  
Berufsfelderkundung 
(dreitägig) 
 
80 14 100 13 
Betriebliche BFE  
(über Buchungsportal) 
 
 
1249 117 Daten liegen Juli 
2019 vor. 
Daten liegen Juli 
2019 vor. 
Betriebliche BFE  
(Girls-Day) 
 
 
417 - Daten liegen April 
2019 vor. 
- 
Trägergestützte  
Praxiskurse 
 
 
- - 84 10 
KAoA-kompakt 
 
 
 
66 6 23 2 
Anschlussvereinbarung  
(Eckdaten Online) 
 
 
1025 21 Daten liegen O k-
tober 2019 vor. 
- 
 
* Angebot für SuS mit erhöhtem Förderbedarf.

Anlage 3 - Kommunale Projektförderung

11044 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
V/0183/2019 
 
Übersicht „Kommunale Projektförderung Schule-Beruf“ 
 
Die Laufzeit der geförderten Projekte bzw. der Förderzeitraum bezieht sich in fast allen Fällen nicht 
auf ein Haushaltsjahr, sondern jeweils auf ein Schuljahr. Dies soll sicherstellen, dass nach Beendi-
gung des Schuljahres für Schulabgänger, die nicht in eine Ausbildung oder schulische Weiterbi l-
dung einmünden konnten, möglichst nahtlos unterstützende Anschlussmöglichkeiten zur Verf ü-
gung stehen. 
Anhand von (messbaren) Zielin dikatoren, die mit dem Projektantrag benannt werden, werden die 
geförderten Maßnahmen ausgewertet. Die Indikatoren sind ganz unterschiedlich und reichen von 
regelmäßigen Schulbesuchen, Steigerung von Schulnoten oder erreichten Schulabschlüssen bis 
hin zu kleinschrittigeren Erfolgen wie etwa einen Praktikumsplatz zu finden etc.  
 
Zur besseren Übersicht erfolgt eine Darstellung nach inhaltlichen Schwerpunkten bzw. Zielen:  
 
 
Prävention Schulabsentismus, Verbesserung schulischer Leistungen; Stärkung sozialer 
Kompetenzen 
 
Sich durch die Schule „boxen“ - Schulabsentismus verhindern - schulische und berufliche Zukunft 
sichern an der Uppenbergschule  
Boxzentrum Münster; Fördersumme 10.000 €  
Über das Medium „Boxen“ verknüpft mit Lerneinheiten (Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenerledi-
gung, -unterstützung) erarbeiteten Schülerinnen und Schüler individuelle Ziele, für die es sich „zu 
kämpfen“ lohnt und die dazu führen, dass der Schulbesuch regelmäßig erfolgt. Gleichzeitig wurden 
positive Veränderungen im Verhalten der J ugendlichen erzielt, eine positive Haltung zum Lernen 
entwickelt und die Gewaltbereitschaft reduziert. Teilgenommen haben im Berichtszeitraum 8 Schü-
ler. Im laufenden Schuljahr dagegen nehmen 5 Mädchen teil.  
 
Soziales Boxprojekt an der Waldschule  
Boxzentrum Münster; Fördersumme: 10.000 € 
Benachteiligte Schülerinnen und Schüler der Waldschule hatten die Möglichkeit am sozialen 
Boxtraining teilzunehmen. Durch die Förderung im sportlichen/sozialen Bereich sollten sich die 
schulischen Leistungen sichtbar verbe ssern und stabilisieren, so dass ein erfolgreicher Schula b-
schluss möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen darüber hinaus zu einem konstruktiven 
Umgang mit der eigenen Aggressivität befähigt werden. Teilgenommen haben 10 Schülerinnen 
und Schüler (10 m).  
 
 
Berufsorientierung 
 
Vertiefte Berufsorientierung an den Förderschulen „Lernen“ 
Lernen fördern e.V.; Fördersumme 46.000 € 
Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen „Lernen“ in den Klassen 8 – 10 erhielten zusätzli-
che, über die üblichen Standardelemente der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
hinausgehende, vertiefte Einblicke in für sie geeignete Berufsfelder und eine Unterstützung für 
ihrem Weg in Ausbildung oder Arbeit. Teilgenommen haben insgesamt 149 Schülerinnen und 
Schüler (69 w/ 80 m).

2 
 
Berufsorientierung für Jugendliche mit Förderbedarf an der Albert-Schweitzer-Schule  
Honorarkraft; Fördersumme: 6.400 € 
Durch den Einsatz eines Handwerkers konnten den Schülerinnen und Schülern im Übergang  z u-
sätzliche werkpraktische Angebote unterbreitet werden. Auf diesem Wege werden Erfolgserlebnis-
se in berufsnahen Situationen vermittelt und die berufliche Praxis simuliert. Teilgenommen haben 
ca. 40 Schülerinnen und Schüler (10 w, 30 m) 
 
Berufsorientierungsmaßnahme gem. § 48 SGB III an den Regelschulen 
Lernen Fördern e. V.; Fördersumme: 10.700 € 
Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ an den Sch u-
len des Gemeinsamen Lernens erhalten zusätzliche Gruppenangebote zur Berufs-orientierung, die 
gemeinsam mit der Agentur für A rbeit geplant und finanziert werden. Es haben 104 Schülerinnen 
und Schüler (50 w, 54 m) teilgenommen.  
 
Vertiefte Berufsorientierung (kommunal) an den Regelschulen 
Lernen Fördern e. V.; Fördersumme: 31.000 € 
Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ an den Schu-
len des Gemeinsamen Lernens erhalten zusätzliche und individuelle Hilfestellung im Rahmen der 
Berufsorientierung und bei der Suche nach geeigneten Anschlussmöglichkeiten, die über die Fö r-
dermöglichkeiten der Agentu r für Arbeit (Maßnahme Nr. 7) hinausgeht. Teilgenommen haben 40 
Schülerinnen und Schüler (29 w, 11 m).  
 
Lotsenprojekt an der Uppenbergschule und an der Waldschule 
Diakonie Bildungs- und Beratungscentrum; Fördersumme: 28.500 € 
Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf erhalten eine persönliche Begleitung und 
gezielte Unterstützung durch Studierende des Fachbereichs „Sozialwesen“ der Fachhochschule 
Münster, die ihnen in allen Fragen rund um die berufliche Zukunftsplanung zur Seite stehen, damit 
sie den Übergang von der Schule in den Beruf meistern. Die Studierenden erweitern so ihre Erfah-
rungen in ihrer professionellen Rolle. Die Diakonie übernimmt dabei die Koordination und die fac h-
liche Begleitung der Studierenden. Teilgenommen haben 13 Schülerin nen und Schüler (11 w, 2 
m). Im Einzelfall kann auch nach Ende eines Schuljahres die weitere Begleitung durch die bisher i-
ge Lotsin bzw. den Lotsen, gefördert werden, wenn dies zur Erreichen einer Perspektive sinnvoll 
ist.  
 
Tatort Werkstatt- Berufsdetektive im Einsatz 
SeHT e. V.; Fördersumme 8.400 €)  
Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, die die Übermittagsbetreuung der Albert -
Schweitzer-Schule besuchen und besondere Förderbedarfe aufweisen, können an Berufsvorberei-
tungs-AG’s teilnehmen. Neben der Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten stehen sowohl die För-
derung der sozialen Kompetenzen und der Arbeit im Team als auch die Begleitung des individue l-
len Entwicklungs- und Entscheidungsprozesses im Vordergrund. Teilgenommen ha ben 20 S chü-
lerrinnen und Schüler (12 w, 8 m).  
 
Duales Orientierungspraktikum (Honorarkraft) 
Schülerinnen und Schülern in Münster wird im Rahmen des Dualen Orientierungspraktikums eine 
Erkundungswoche in zwei Hochschulfächern und anschließend eine Woche Hospitation in einem 
Fachbetrieb angeboten. Die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung des Dualen Orienti e-
rungspraktikums in Münster durch eine Honorarkraft wird gefördert (Fördersumme: 6.000 €). Tei l-
genommen haben zuletzt ca. 400 Schülerinnen und Schüler.

3 
 
Girls Day 
Girls’ Day ist der jährliche Mädchen -Zukunftstag, der sich an Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 
bis 10 aller Schulformen richtet. An diesem Tag lernen die Mädchen Berufe kennen, die sie übl i-
cherweise selten für sich in Betracht ziehen, beispielsweise aus den Ber eichen Technik, Naturwis-
senschaften, IT und Handwerk. Die praktische Erfahrung in unbekannten Berufsfeldern soll das 
Wahlspektrum der Mädchen erweitern. Zudem bietet dieser Tag die Chance, Arbeitswelt und Beru-
fe hautnah mitzuerleben. Die Durchführung in Mü nster wird finanziell mit 800 € flankiert. Teilg e-
nommen haben im Jahr 2018 insgesamt ca. 1.200 Schülerinnen.  
 
 
Berufsvorbereitung 
 
Gemma – geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für Mädchen und Frauen 
Jugendausbildungszentrum gGmbH; Fördersumme: 80.886 € 
Junge Frauen und Mädchen mit einem hohen Anteil an Mehrfachproblemstellungen wie z. B. e r-
halten eine werkpraktische Anleitung in den Bereichen „Hauswirtschaft, Floristik/Garten, Pflege“, 
Fachunterricht in Kleingruppen sowie eine berufswegplanende Beglei tung durch eine Bildungsb e-
gleiterin. Insgesamt haben im Betrachtungszeitraum 21 junge Frauen teilgenommen.  
 
Planung und Bau eines Außenspielgerätes 
Adolph-Kolping-Schule; Fördersumme: 5.000 € 
Die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitungskla sse Holz-und Metalltechnik des 
Adolph-Kolping-Berufskollegs bauen ein Außenspielgerät für eine Kita in Münster. Ein Teil der M a-
terialkosten für das Spielgerät wird aus den Projektmitteln finanziert. Es haben sich 50 Schüleri n-
nen und Schüler (2 w, 48 m) an dem Projekt beteiligt. 
 
Kompetenzentwicklung und Perspektivgestaltung für Jugendliche und junge Erwachsene  
Lernen Fördern e. V.; Fördersumme: 54.000 € 
Der Lernort Süd bietet Jugendlichen die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 12 Monaten Fähi g-
keiten zu erlernen, die in der Arbeitswelt gefragt sind. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und 
junge Erwachsene unter 25 Jahren, die nach dem allgemeinbildenden Schulbesuch noch keine 
berufliche Perspektive entwickelt haben oder auch Schwierigkeiten haben, den Anforderungen von 
Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen bzw. Fördermaßnahmen gerecht zu werden. Werkstatta n-
gebote, Unterricht in Kleingruppen und eine sozialpädagogische Betreuung sollen helfen, die Pe r-
sönlichkeit zu stabilisieren, soziale, schulische und sprachliche Defizite abzubauen und Schlüssel-
qualifikationen zu trainieren. Es haben im Auswertungszeitraum 23 Jugendliche (7 w, 16 m) teilg e-
nommen. 
 
 
Schulabschluss 
 
Individueller flankierender Unterricht in der Stadtteilwerkstatt Nord und im Lernort Süd 
Lernen fördern e.V.; Fördersumme: 23.000 € 
Jugendliche ohne Ausbildung erhielten individuellen Förderunterricht in Kleingruppen in Grundbi l-
dungsfächern wie Rechnen, Lesen etc., um einen Schulabschluss nachholen zu können bzw. die 
Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen. Im Auswertungszeitraum haben neun Teilnehmerinnen und Tei l-
nehmer auf diesem Weg ihren externen Hauptschulabschluss erworben. Insgesamt haben im B e-
richtszeitraum 41 Jugendliche am Unterricht teilgenommen (15 w / 26 m).

4 
 
Ergänzender Englischunterricht am Hans-Böckler-Berufskolleg  
Honorarkräfte der Volkshochschule Münster; Fördersumme: 6.000 € 
Zugewanderte Schülerinnen und Schüler in den internationalen Förderklassen an den Berufsko l-
legs haben zusätzlichen Englischunterricht  zur Vorbereitung auf den Haupt schulabschluss erhal-
ten. An diesem Angebot haben 26 Schülerinnen und Schüler (5 w, 15 m) teilgenommen.  
 
 
Ausbildung 
 
Ausbildungslotse bzw. Kitchen class  
GEBA Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH; Fördersumme: 80.000 € 
Junge geflüchtete Menschen im Übergang Schule-Beruf werden durch eine Ausbildungslotsin indi-
viduell auf ihrem Weg begleitet. Die Maßnahme wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und 
dem Jobcenter finanziert und durchgeführt und legt einen Schwerpunkt auf eine Vermittlung in eine 
Ausbildung oder Arbeit in der Gastronomie, verbunden mit zusätzlichem fachbezogenem Sprac h-
unterricht. Es wurden 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (6 w, 34 m) begleitet.  
 
 
Einzelplatzförderung  
Die Einzelplatzkosten für Jugendliche mit Förderbedarf werden im Ausnahmefall übernommen, 
sofern keine vorrangigen Leistungsansprüche bestehen. Diese Unterstützung kommt in Betracht, 
wenn Teilnehmer/innen von lfd. Maßnahmen aus dem Leistungsbezug beim Jobcenter aussche i-
den und damit die Finanzierung des Platzes eigentlich endet. Im Berichtszeitraum wurden die Kos-
ten für 2 Jugendliche übernommen, die an einer Maßnahme im Jugendausbildungszentrum 
gGmbH (Schulabsc hluss plus) teilnahmen. So wurde ermöglicht, dass sie die begonnene Ma ß-
nahme abschließen konnten (1 w, 1 m).

AnlageAntragBündnis90

11597 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011 
 
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz  
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für 
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame 
Ausbildungsplatzberatung  für alle Jugendlichen  an zentraler 
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner 
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern, 
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese 
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der 
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n 
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie  die 
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln 
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
I. Situation 
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In 
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der 
Lehrstellensuche unterstützt.  
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und 
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat  
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler 
zu verankern, 
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren, 
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die 
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern, 
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der 
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der 
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne 
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung 
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses 
v.10.2.2011) 
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen 
a) Stadt Münster 
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der 
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette. 
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine 
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle 
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind.  Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf  (ÜSB). Anderseits geht es um die 
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von 
Maßnahmen 
1. 
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von  vornherein abzuwenden, wird der 
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und 
                                                 
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  22.11.2011

2 
 
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter  25 Jahren erfolgt in einem 
speziellen Team U 25.  
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen  
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE) 
2 sowie 
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3) 
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer 
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der 
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit 
dem Team U 25 der Stadt Münster.  
b) Agentur für Arbeit 
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die 
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400  Ausbildungsberufen, hilft bei der 
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation.  Auch bei Fragen und Problemen 
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und 
unterstützend zur Verfügung. 
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche 
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und 
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch  die Vermittlung einer passenden 
Ausbildungsstelle gehört zum Service.  
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die 
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden. 
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch 
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von 
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt 
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.  
c) Wirtschaft(sförderung) 
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden 
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf 
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als 
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen 
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen 
Ansprechpartner. 
d) Ratsuchende  
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten 
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der 
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu 
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in 
Erwägung gezogen werden.  
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in  der Regel ab der Klasse 7 - gibt es 
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende 
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung  bereitstellen, allerdings nicht 
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur 
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als 
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt. 
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche 
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem 
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger 
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.  
                                                 
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht 
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw. 
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller  
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80 
%.  
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule, 
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.

3 
 
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der 
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen. 
 
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle 
Jugendlichen 
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der 
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung 
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen  Einrichtung muss vertraglich 
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer 
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation 
bzw. SGB-Status. 
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund 
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund 
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der 
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und 
Schüler. 
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe 
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen  die richtigen Ressourcen 
einzusetzen. 
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle 
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben, 
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder 
nicht. 
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig. 
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für 
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung 
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der 
Ausbildungsberatung. 
 
Die Vorteile liegen auf der Hand: 
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen 
	

	

	
	
		

	


	
	

	


	

		

	
	
	

	
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4 
 
• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III 
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,  
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote 
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung 
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch 
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren 
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung , 
• Erhöhung der Effektivität 
 
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und 
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der 
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt. 
 
 
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz 
 
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und 
allen  Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen 
Berufseinstieg  je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die 
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein. 
 
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das 
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für 
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche 
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger  der Jugendhilfe ihre Beratungs-/ 
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen 
bündeln. 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gisela Holtz   
gez. Gerhard Joksch 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper  
gez. Hery Klas  
gez. Stefan Kubel  
gez. Jörn Möltgen   
gez. Anne Naegels  
gez. Carsten Peters  
gez. Otto Reiners  
gez. Tim Rohleder   
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

5 
 
Anlage

Anlage 2 - Übergangsbericht

67048 Zeichen

1 
 
Anlage 2  
V/0183/2019 
 
Übergang Schule-Beruf: 
Daten aus Schule und Ausbildungsmarkt 2018 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Einleitung           2 
 
1. Datenreport „Schüler Online“        3 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Förderschulen     10 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Hauptschulen     12 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Realschulen     14 
Übergänge des 9. Jahrgangs der Gymnasien      16 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Sekundarschule     18 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Gesamtschulen     20 
Vorzeitige Schulabgängerinnen und -abgänger      22 
Übergänge der Schülerinnen und Schüler mit      23 
Migrationsvorgeschichte 
Ergebnisse in Kurzform Teil 1 („Schüler Online“)     27 
     
2. Der Ausbildungsstellenmarkt in der Stadt Münster    29 
Die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber aus Münster    42 
Ergebnisse in Kurzform Teil 2 (Ausbildungsmarkt)     48 
 
3. Handlungsempfehlungen        50

2 
 
Einleitung 
 
Für alle jungen Menschen ist der Übergang von der Schule in den Beruf eine bedeutende 
Lebensphase mit oft wegweisenden Entscheidungen. Eltern, Freunde, Lehrkräfte und Fach-
kräfte unterstützen den Orientierungsprozess und beraten hinsichtlich einer Entscheidung für 
Ausbildung, Studium und Beruf. 
Land und Kommunen verantworten gemeinsam die Gestaltung von Schule und Übergang s-
system. Mit dem Ziel, dass für alle Jugendlichen eine gute Basis für gesellschaftliche Teilh a-
be und ein selbständiges Leben geschaffen wird, gilt es Handlungsbedarfe zu entdecken und 
geeignete Strategien zu entwickeln.  
Der vorliegende Bericht  will Transparenz über das Übergangsgeschehen vor Ort herstellen 
und zur Diskussion über notwendige Aktivitäten anregen.  
 
Der erste Teil des vorliegenden Jahresberichtes nimmt die Übergänge der Schülerinnen und 
Schüler (SuS) der Abgangsklassen der Sekundarstufe I aus Münster in den Blick. Indem die 
Übergänge sichtbar gemacht werden, können Verantwortliche und Kooperationspartner g e-
eignete Handlungsschritte bedarfsgerecht miteinander abstimmen.  
 
Der zweite Teil widmet sich dem dualen Ausbildungsmarkt in der Stad t Münster. Systema-
tisch we rden Kennzahlen wie  die A usbildungsbetriebsquote, die Top 10 der gemeldeten 
Ausbildungsstellen sowie die Chancen der Bewerberinnen und Bewerber erörtert.  
 
Im dritten Teil werden erste Handlungsempfehlungen formuliert.

3 
 
1. Datenreport „Schüler Online“ 
 
Die Datengrundlagen für den ersten Teil des Jahresberichtes  stammen ausschließlich aus 
der internetbasierten Anwendung „Schüler Online“. Schulen in Münster nutzen diese Plat t-
form seit dem Schuljahr 2009/2010 für Anmeldungen in die verschiedenen Bildungsgänge an 
den weiterführenden Schulen oder auch, um Übergänge in andere Anschlussmöglichkeiten, 
wie etwa dem Freiwilligen Jahr, zu dokumentieren. 
 
Berücksichtigt werden in dem na chstehenden Bericht primär die Übergänge von Schüleri n-
nen und Schülern der Abgangsklassen; also in der Regel die Jahrgangsstufen 10. An den 
Gymnasien ist die Abgangsklasse in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufe 9. 
 
2744 Schülerinnen und Schüler zählt di e amtliche Schulstatistik im Schuljahr 2017/2018 in 
den Abgangsklassen in der Stadt Münster. Im Vergleich erfasst „Schüler Online“ in diesem 
Zeitraum insgesamt 2026 Schülerinnen und Schüler. Erklären lässt sich diese Differenz 
dadurch, dass einige Schulen nicht an „Schüler Online“ teilnehmen. Ferner werden aus Ge-
heimhaltungsgründen (§ 16 Bundesstatistikge setz) die Daten in der amtlichen Schulstatistik 
nur gerundet weitergeben. Die Abbildung von über 2000 Übergängen  ist jedoch hinreichend 
für den Erkenntnisgewinn und das Ableiten von Handlungsempfehlungen.

4 
 
Ergebnisse zum Übergang am Ende des Schuljahres 2017/2018  
 
 
Grafik 1, N=2026 
 
Grafik 1 bildet die Schulabschlüsse von insgesamt 2026 Schülerinnen und Schülern der A b-
gangsklassen ab. Da das Gymnasium in Münster die am häufigsten gewählte Schulform ist, 
ist auch das „Versetzungszeugnis der Klasse 9 Gymnasium“ mit 894 Personen (44,13%) der 
am häufigsten dokumentierte Abschluss nach der Sekundarstufe I. 
456 Schülerinnen und Schüler  (22,51%) erreichen die Fachoberschulreife mit Qualifikation. 
Somit verfügen über 1350 Personen (66,63%) über die Berechtigung zum Besuch der gy m-
nasialen Oberstufe. Lediglich 19 Jugendliche (0,94%)  erlangen im Schuljahr 2017/2018 kei-
nen Schulab schluss. Unter dem Punkt „Sonstige / Fehlende Angaben“ sind Personen z u-
sammengefasst, deren Schulabschlüsse innerhalb „Schüler Online“ nicht dokumentiert sind. 
  
35 
894 
456 
322 
171 
62 
67 
19 
0 500 1000
Sonstige / Fehlende Angaben
Versetzung Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse der SuS aller Schulformen

5 
 
 
Grafik 2, N=2026 
 
Nach Abschluss der Sekundarstufe I strebt eine Mehrheit von 1149 Schülerinnen und Schü-
ler (56,71%) die Allgemeine Hochschul reife an. Weitere 209 Personen ( 10,32%) möchten 
zunächst die Fachhochschulreife erwerben.  
Der Start in eine Berufsausbildung ist für 254 Personen (12,54%) der nächste Schritt nach 
Besuch der Schule. Weitere 167 Jug endliche (8,24%)  münden in eine  Berufsvorbereitung 
ein. 132 Jugendliche (6,52%) entscheiden sich für einen „Sonstigen Übergang“ und damit für 
verschiedene Alternativen wie Freiwilligendienste oder Auslandsaufenthalte. Auch junge 
Frauen, die in den Mutterschutz gehen, werden in dieser Kategorie erfasst. 
Keine adäquate Anschlussperspektive (Kategorie „Ohne Übergang“ ) haben 107 junge Me n-
schen nach der Abgangsklasse. Dies entspricht einem Wert von 5,28%. 
 
Bei genauer Betrachtung dieser Gruppe der Jugendlichen „ohne Übergang“ (Grafik3) zeigt 
sich, dass hier zwar Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen vertreten sind; 
insbesondere aber Schülerinnen und Schüler der Förderschule n (27 Personen) ohne def i-
nierten Übergang bleiben. Zu berücksichtigen ist, dass die beteiligten SuS der Förderschulen 
nur 3,75% der Gesamtsumme aller dokumentierten Schülerinnen und Schüler in Münster 
darstellen.  
254 167 209 
1149 
132 107 8 
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
Verbleib der SuS aller Schulformen

6 
 
 
Grafik 3, N=107  
 
Ein detailliertes Bild zu den Übergangsquoten d er einzelnen Schulformen in Münster liefert 
die folgende Abbildung: 
 
 
Grafik 4, N=2026 
 
 
 
 
27 
24 
26 
1 
18 
11 
Schulform der SuS ohne Übergang 
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
64,47% 
89,52% 94,17% 99,89% 
87,64% 93,79% 
0
20
40
60
80
100
120
Übergangsquoten nach Schulform

7 
 
Die Übergangsquote (Grafik 4) gibt Auskunft darüber, wieviel Prozent der Schülerinnen und 
Schüler eine Anschlussperspektive gefunden haben. Hinsichtlich der unterschiedlichen 
Schulformen variiert dieser Wert erheblich. Schwierigkeiten bei der Gestaltung seines Übe r-
ganges nach dem Besu ch der Klasse 9 des Gymnasiums hatte  nur einer von 896 Jugendl i-
chen (0,11%). Im Vergleich da zu liegt der entsprechende Wert der  Förderschulen bei 
35,53% (27 von 76 Personen). Insgesamt gelingt der Übergang  in ein Anschlussangebot  
deutlich häufiger bei Schülerinnen und Schülern der höheren Schulformen. 
 
Interessant ist auch die Geschlechterverteilung innerhalb der Gruppe der Per sonen ohne 
Übergang. Grafik 5 veranschaulic ht, dass männliche Jugendliche geringfügig  häufiger ohne 
dokumentierten Übergang die Schule verlassen als weibliche Jugendliche. 
 
 
Grafik 5, N=107 
  
57 
50 
Geschlechterverteilung der SuS ohne Übergang 
männlich
weiblich

8 
 
Eine Berufsausbildung beginnen nach Abschluss des dokumentierten Schuljahres 254 J u-
gendliche. Davon sind die Schülerinnen und Schüler der Realschulen mit 125 Personen 
(49,21%) die größte Grup pe. 68 Jugendliche (26,77%) stammen von der Hauptschule. L e-
diglich vier Personen (1,57%) nehmen nach Ende der 9. Klasse des Gymnasiums eine duale 
Ausbildung auf. Von den Förderschulen gelang es drei Jugendlichen (1,18%) in eine Beruf s-
ausbildung einzumünden. Weitere 32 Schülerinnen und Schüler ( 12,60%) stammen aus den 
Gesamtschulen. Mit einer Berufsausbildung starten auch 22 Personen der Sekundarschule, 
die 8,66% der Gesamtgruppe darstellen. 
 
 
Grafik 6, N=254 
  
3 
68 
125 
4 
32 
22 
Einmündung in die Berufsausbildung nach 
Schulform 
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule

9 
 
Der direkte Übergang in eine Berufs ausbildung ist insbesondere für Absolventinnen und A b-
solventen der Sekundarschule sowie den Haupt - und Förderschulen schwer zu bewältigen. 
Stattdessen wechseln viele dieser Schülerinnen und Schüler in die Berufsvorbereitung. Unter 
diesem Punkt werden in „S chüler Online“ berufsvorbereitende Bildungsgänge der Beruf s-
fachschulen und die Ausbildungsvorbereitung zusammengefasst.  Insgesamt entscheiden 
sich 167 Jugendliche für diese Übergangsoption. Davon stammen 142 Personen  (85,03%) 
aus der Sekundarschule sowie d en Haupt- und Förderschulen. Für die Berufsvorbereitung 
entscheiden sich ferner 13 Schülerinnen und Schüler (7,78%) der Realschulen und 12 J u-
gendliche (7,19%) aus Gesamtschulen. 
 
 
 
Grafik 7, N=167 
30 
81 
13 
12 
31 
Einmündung in die Berufsvorbereitung nach 
Schulform 
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gesamtschule
Sekundarschule

10 
 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Förderschulen 
 
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist insbesondere für viele Schülerinnen und Schü-
ler der Förderschulen eine große Herausforderung. Die Anforderungsprofile vieler moderner 
Ausbildungsberufe kann ein großer Teil der Jugendlichen von Förderschulen kaum erfüllen. 
 
Fünf Förderschulen haben im Schuljahr 2017/2018 Daten in „Schüler Online“ eingepflegt. Mit 
einer Anzahl von insgesamt 76 Schülerinnen und Schülern  handelt es sich im Vergleich mit 
den anderen Schulformen um die kleinste Gruppe. 
Die Förderschwerpunkte dieser Schulen gliedern sich wie folgt: 
 Lernen (2 Schulen) 
 Emotionale Entwicklung (1 Schule) 
 Sehen (1 Schule) 
 Körperliche und motorische Entwicklung (1 Schule) 
 
Grafik 8, N=76 
1 
3 
12 
55 
5 
0 10 20 30 40 50 60
Sonstige / fehlende Angaben
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der 
Förderschulen

11 
 
55 Schulabgängerinnen und -abgänger (72,37%) schließen die Förderschule mit dem Fö r-
derschulabschluss LE/GB ab. Weiteren  12 Jugendlichen (15,79%) gelingt der Erwerb de s 
Hauptschulabschlusses Klasse 9. Drei Schülerinnen und Schüler (3,95%) erreichen den  
Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Fünf Jugendliche (6,58%) bleiben ohne Abschluss. 
 
Grafik 9, N=76  
 
Nur drei Schülerinnen und Schüler (3,95%) aus Förderschulen gelingt der direkte Übergang 
in eine Berufsausbildung. Alle drei Jugendlichen verfügen über einen schulischen Abschluss.  
In die Berufsvorbereitung gehen 30 Schülerinnen und Schüler (39,47%). 27 Jugendliche 
(35,53%) verlassen die Förderschule ohne adäquaten Übergang. 
0
5
10
15
20
25
30
35
Verbleib der SuS der Klasse 10 aus 
Förderschulen 
Sonstige / fehlende
Angaben
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
Ohne Abschluss

12 
 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Hauptschulen 
Auch die Hauptschulen in Münster  verfolgen konsequent das Ziel, den Schülerinnen und 
Schülern eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende berufliche Perspektive zu eröffnen. 
Dabei vollzieht sich die Lebens- und Berufswegplanung über die gesamte Schulzeit hinweg.  
Im Schuljahr  2017/2018 wurden insgesamt 229  Schülerinnen und Schüler aus insge samt 
fünf Hauptschulen erfasst. Die Verteilung der Schulabschlüsse gestaltete sich nach Beend i-
gung des 10. Jahrgangs wie folgt: 
Grafik 10, N=229 
Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Hauptschulen mit ganz unterschiedlichen Ab-
schlüssen: Die meisten Jugendlichen (insgesamt 102) erwerben den Hauptschulabschluss 
Klasse 10 (44,54%), 60 Personen die Fachoberschulreife (26,20%). Weitere 25 Personen 
(10,92%) verlassen die Schule mit dem Hauptschulabschluss Klasse 9. 18 Schülerinnen und 
Schüler (7,86%) erlangen die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Drei Jugendliche (1,31%) 
verlassen die Hauptschule mit dem Förderschulabschluss LE/GB. Ohne Abschluss bleibt ein 
geringer Anteil von 12 Schülerinnen und Schülern (5,24%). 
 
 
9 
18 
60 
102 
25 
3 
12 
0 20 40 60 80 100 120
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der 
Hauptschulen

13 
 
Grafik 11, N=229 
Wie die Grafik 11 zeigt, schaffen 68 Schülerinnen und Schüler (29,69%) den direkten Sprung 
in eine Berufsausbildung . Die meisten Jugendlichen (81 Personen / 35,37%) wechseln j e-
doch nach der Hauptschule zunächst in die Berufsvorbereitung. Diese Möglichkeit des Über-
gangs wird von Schülerinnen und Schülern mit Fachoberschulreife bzw. Fachoberschulreife 
mit Qualifikation hingegen wenig in Anspruch genommen. Wer diese höherwertigen A b-
schlüsse erworben hat, strebt im Anschluss häufiger die Fachhochschulreife (34 Personen / 
14,85%) oder die Allgemeine Hochschulreife ( zwei Personen / 0,87% ) an. „Sonstige Übe r-
gänge“ werden von 8,30% (19 Personen) der Gesamtgruppe wahrgenommen. Problem a-
tisch zu betrachten sind die 10,48% der Hauptschulabsolventen (24 Personen), welche ohne 
Übergangsperspektive sind. 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Verbleib der SuS der Klasse 10 der   
Hauptschulen 
Sonstige / fehlende
Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
Ohne Abschluss

14 
 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Realschulen  
 
Die Schülerinnen und Schüler der Realschulen in Münster erwerben neben der (erweiterten) 
allgemeinen Bildung auch berufsorientierende Kompetenzen. N ach dem Abschluss der 
zehnten Klasse können die Absolventen in eine berufliche Ausbildung oder in die Bildung s-
gänge der Sekundarstufe II wechseln.  Im Berichtsjahr wurden sechs Realschulen mit insge-
samt 446 Schülerinnen und Schülern ausgewertet.  
Grafik 12, N=446 
Annähernd die Hälfte aller Abgängerinnen und Abgänger der Realschulen (215 Schülerinnen 
und Schüler) erwirbt die Fachoberschulreife mit Qua lifikationsvermerk. Damit erlangen 
48,21% die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Weitere 186 Jugendliche 
(41,70%) schließen zum Ende des zehnten Jahrgangs mit der  Fachoberschulreife (ohne 
Qualifikationsvermerk) ab. 12 Jugendliche (2,69%) erlangen den Hauptschulabschluss Klas-
se 10; weitere 17 Personen (3,81%) erhalten den Hauptschulabschluss Klasse 9. Ohne Ab-
schluss bleibt keine Schülerin bzw. kein Schüler dieser Schulform. 
13 
215 
186 
12 
17 
3 
0 
0 50 100 150 200 250
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LB/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der 
Realschulen

15 
 
 
Grafik 13, N=446 
 
Für 125 Schülerinnen und Schüler  (28,03%) führt der direkte Weg in die B erufsausbildung. 
Noch häufiger wechseln die Realschulabgänger innen und -abgänger in Bildungsgänge der 
Sekundarstufe II, um die Fachhochschulreife ( 120 Personen / 26,91%) bzw. die Allgemeine 
Hochschulreife (96 Personen / 21,52%) zu erwerben. Weitere 61 Jugendliche (13,68%) sind 
in die Kategorie „Sonstiger Übergang“ einzuordnen . Der Sektor „Berufsvorbereitung“ spielt 
als Übergangsoption nur eine untergeordnete Rolle;  lediglich 13 Schülerinnen und Schüler 
(2,91%) münden hier ein. 26 Jugendliche (5,83%) wissen am Ende des letzten Schuljahres 
an der Realschule nicht, wie es im Anschluss für sie weitergeht. 
0
20
40
60
80
100
120
140
Verbleib der SuS der Klasse 10 der Realschulen 
Sonstige / fehlende
Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB

16 
 
Übergänge des 9. Jahrgangs der Gymnasien 
 
Die Gymnasien ermöglichen Schülerinnen und Schülern den schnellsten Weg zum Abitur. In 
einem durchgehenden Bildungsgang wird dieser Abschluss im Regelfall nach acht Jahren 
erreicht. An dieser Schulform soll eine vertiefte allgemeine Bildung erworben werden, die zur 
Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbi ldung qualifiziert. 
Neun Gymnasien beteiligen sich im Berichtsjahr an „Schüler Online“ und dokumentieren den 
Übergang von insgesamt 896 Schülerinnen und Schülern der Abgangsklasse 9.  
 
 
Grafik 14, N=896 
 
Nahezu alle Schülerinnen und Schüler  (894 Personen / 99,78%) können am Ende des 9. 
Jahrgangs das entsprechende Versetzungszeugnis (Klasse 9) in den Händen halten. Zwei 
Personen (0,22%) erhalten die „Fachoberschulreife mit Qualifikation“.  
0 
894 
2 
0 
0 
0 
0 
0 200 400 600 800 1000
Sonstige / fehlende Angaben
Versetzungszeugnis Klasse 9
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 9. Jahrgangs der 
Gymnasien

17 
 
 
Grafik 15, N=896 
 
Mit dem Versetzungszeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 9 treten 885 Schülerinnen und 
Schüler (98,77%) in die gymnasiale Oberstufe ein. Alternativen , wie der Beginn einer B e-
rufsausbildung (vier Personen / 0,45%) sowie der Erwerb der Fachhochschulreife (eine Per-
son / 0,11%), werden nur von wenigen Jugendlichen wahrgenommen. Positiv ist der niedrige 
Wert in der Kategorie der Schülerinnen und Schüler „ohne Übergang“. Dieser liegt  bei ge-
ringfügigen 0,11% (eine Person). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4 0 1 
885 
4 1 1 
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Verbleib der SuS der Klasse 9 der Gymnasien

18 
 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Sekundarschule 
 
Die Schulform Sekundarschule ergänzt seit dem 20. Oktober 2011 das Angebot der Seku n-
darstufe I in Nordrhein -Westfalen. Die Sekundarschule hat die unterschiedlichen Lebens - 
und Berufsperspektiven junger Menschen im Blick. Die Schülerinnen und Schüler werden 
sowohl auf ei ne berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Die S e-
kundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verb indliche Ko-
operation mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit 
einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur. 
 
Im vorliegenden Berichtsjahr wurden die Übergänge von 89 Schülerinnen und Schüler einer 
Sekundarschule dokumentiert. 
 
 
Grafik 16, N=89 
 
21 Schülerinnen und Schüler (23,60%) verlassen die Sekundarschule mit der  Fachober-
schulreife mit Qualifikationsvermerk. Weitere 19 Jugendliche (21,35%) erwerben die Fac h-
oberschulreife. Am häufigsten wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erlangt. Insg e-
samt 31 Personen (34,83%) absolvieren diesen Schulabschluss. Den Hauptsc hulabschluss 
nach Klasse 9 erreichen sieben Schülerinnen und Schüler (7,87%). Am Ende des zehnten 
Jahrgangs der Sekundarschule können 5 Jugendliche (5,62%) den Förderschulabschluss 
LE/GB vorweisen. Nur eine Person (1,12%) bleibt ohne Abschluss. 
 
 
5 
21 
19 
31 
7 
5 
1 
0 5 10 15 20 25 30 35
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der 
Sekundarschule

19 
 
 
Grafik 17, N=89 
 
 
22 Schülerinnen und Sc hülern (24,72%) der Sekundarschule  gelingt der Übergang in eine 
Berufsausbildung. Noch mehr Jugendliche (31 Personen / 34,83%) wechseln zunächst in die 
Berufsvorbereitung. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist das Ziel von 11 Schülerinnen und 
Schülern (12,36%). Genauso häufig wird die Allg emeine Hochschulreife angestrebt (11 Pe r-
sonen / 12,36%). „Sonstige Übergänge“ werden von drei Jugendlichen (3,37%) wahrg e-
nommen. Ohne Übergangsoption bleiben weitere 11 Schülerinnen und Schüler (12,36%). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0
5
10
15
20
25
30
35
Verbleib der SuS der Klasse 10 der 
Sekundarschule 
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss

20 
 
Übergänge des 10. Jahrgangs der Gesamtschulen 
 
Die Gesamtschulen sind Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Hier werden Kinder 
und Jugendliche aller Leistungsstärken unterrichtet, die Laufbahnentscheidungen werden 
möglichst lange offen gehalten. An dieser Schulform können alle Abschlüsse der Sekundar-
stufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium 
erworben werden. Im vorliegenden Berichtsjahr werden die Übergänge von 290 Schüleri n-
nen und Schüler aus drei Gesamtschulen ausgewertet. 
 
 
Grafik 18, N=290 
 
Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen erwirbt am Ende des 10. 
Jahrgangs die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk. Somit erhalten 200 Jugendliche 
(68,97%) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. 57 Schülerinnen und 
Schüler (19,66%) erlangen die Fachoberschulreife, weitere 23 Personen (7,93%) erreichen 
den Hauptschulabschluss Klasse 10. Jeweils einer (0,34%) der 290 Jugendlichen beendet 
die Klasse 10 mit dem Hauptschulabschluss Klasse 9 bzw. dem Förderschulabschluss 
LE/GB. Nur eine Person (0,34%) bleibt ohne Abschluss. 
 
 
 
 
7 
200 
57 
23 
1 
1 
1 
0 50 100 150 200 250
Sonstige / fehlende Angaben
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse des 10. Jahrgangs der 
Gesamtschulen

21 
 
 
Grafik 19, N=290 
 
 
Nach der Klasse 10 beginnen 32 Schülerinnen und Schüler (11,03%) der Gesamtschulen mit 
einer Berufsausbildung. In die Berufsvorbereitung wechseln lediglich 12 Personen (4,14%). 
Deutlich häufiger entscheiden sich die Jugendlichen für den Erwerb der höheren Schula b-
schlüsse. Während die Fachhochschulreife von 43 Schülerinnen und Schüler (14,83%) a n-
gestrebt wird, ist die Allgemeine Hochschulreife das Bildungsziel von 155 Personen 
(53,45%). Einen „sonstigen Übergang“ (z.B. Freiwilliges Jahr, Kinderbetreuung, Ausland s-
aufenthalte) wählen 29 (10,00%) der Jugendlichen. Insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler 
(6,21%) haben nach Beendigung des 10. Jahrgangs an der Gesamtschule noch keine A n-
schlussoption gefunden. 
 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Verbleib der SuS der Klasse 10 der 
Gesamtschulen 
Sonstige / fehlende
Angaben
Fachoberschulreife mit
Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss
Klasse 10
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Förderschulabschluss
LE/GB
Ohne Abschluss

22 
 
Vorzeitige Schulabgängerinnen und -abgänger 
 
Im Schuljahr 2017/2018 verlassen insgesamt 99 Jugendliche der Sekundarstufe I (Jahrgang 
5-9, Gymnasium Jahrgang 5 -8) die Schule vorzeitig . Für diese Jugendlichen werden n ach-
stehende Übergänge dokumentiert: 
 
 
Grafik 20, N=99 
 
Eine Berufsausbildung nehmen nur 6,06% der Jugendlichen nach dem vorzeitigen Verlassen 
der Schule auf. In absoluten Zahlen sind das sechs  Personen. Die meisten Jugendlichen 
dieser Gruppe münden in das Berufsvorbereitungssystem ein (44 Personen / 44,44%). Unter 
der Kategorie „Sonstige Übergänge“ können 20,20% der betreffenden Schülerinnen und 
Schüler (20 Personen) zusammengefasst werden. Kritisch zu b etrachten ist die hohe Zahl 
der Jugendlichen, die die Schule vorzeitig und  ohne Übergangsperspektive verlassen. Bei 
den vorzeitigen Abgängerinnen und Ab gängern sind dies 29 junge Menschen  (29,29%). Be-
sonders auffällig ist, dass Hauptschülerinnen und -schüler überproportional häufig vorzeitig  
die Schule verlassen (86 Personen / 86,87%). 
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Verbleib der SuS, welche die Schule vorzeitig 
verlasssen haben 
Sekundarschule
Gesamtschule
Förderschule
Realschule
Hauptschule

23 
 
Übergänge der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte 
 
Junge Menschen mit Migratio nsvorgeschichte sind häufiger als andere von Brüchen und 
Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Das gilt trotz positiver Entwick-
lung auf dem Arbeitsmarkt und den Anstrengungen vieler Beteiligter. Dabei sind diese Schü-
lerinnen und Schüler eine sehr heterogen e Gruppe hinsichtlich ihrer familiären Migration s-
vorgeschichte, ihrer sozialen Herkunft und ihren Bildungsvoraussetzungen.  
 
Daher ist es sinnvoll und zielführend, den Blick auf diese jungen Menschen zu richten und 
ihre Teilhabe an schulischer Bildung auf lokaler Ebene transparent darzustellen. 
Im Rahmen von „Schüler Online“ hat ein junger Mensch eine Migrationsvorgeschichte, wenn 
mindestens eines der folgenden drei Merkmale zutrifft: 
 
 Der junge Mensch ist nicht in Deutschland geboren. 
 Mindestens ein Elternteil ist nicht in Deutschland geboren. 
 Die Verkehrssprache in der Familie ist nicht Deutsch. 
 
In Münster trifft im Schuljahr 2017/2018 wenigstens eines der o.g. Merkmale auf 664 von 
2026 Schülerinnen und Schü lern zu . Da s entspricht einem Anteil von 3 2,77%. Folgende 
Schulabschlüsse wurden innerhalb dieser Gruppe erzielt: 
 
 
Grafik 21, N=664 
 
11 
205 
134 
159 
86 
29 
25 
15 
0 100 200 300
Sonstige / Fehlende Angaben
Versetzung Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse der SuS mit 
Migrationsvorgeschichte

24 
 
Am häufigsten erwerben Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte das Verset-
zungszeugnis der 9.  Klasse des Gymnasiums (205 Personen / 30,87% ). 134 Jugendliche 
erlangen die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk  (20,18%). Insgesamt verfügen 
somit über 51,05% der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte über die Berechtigung zum 
Besuch der gymnasialen Oberstufe. Weite re 159 Per sonen (23,95% ) erreichen die Fac h-
oberschulreife. Ergänzend erzielen 86 Personen (12,95%) den Hauptschulabschluss Klasse 
10, so wie 29 Per sonen (4,37%) den Hauptschulabschluss Klasse 9. Während der För der-
schulabschluss LE/GB mit 25 Personen (3,77%) vertreten ist, verlass en lediglich 15 Perso-
nen (2,26%) die Schule ohne Abschluss. 
 
Die prozentuale Verteilung bei den A bschlüssen der Schülerinnen und Schüler mit Migrat i-
onsvorgeschichte ist der nachfolgenden Grafik 18 zu entnehmen. Als Vergleichsmaßstab 
dient die Gruppe der Jugendlichen ohne Migrationsvorgeschichte. 
 
 
Grafik 22, N=664 SuS mit Migrationsvorgeschichte; 1362 SuS ohne Migrationsvorgeschichte  
 
Beim Vergleich der beiden Schülergruppen fällt auf, dass die jungen Menschen mit Migrat i-
onsvorgeschichte deutlich seltener in der Kategorie „Versetzung Klasse 9 Gymnasium“ ve r-
treten sind. Während 30,87 % der Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte  
diesen Abschluss erzielen, sind es in der Vergleichsgruppe bereits 50,59%. 
 
1,67 
30,87 
20,18 
23,95 
12,95 
4,37 
3,77 
2,26 
1,76 
50,59 
23,64 
11,97 
6,24 
2,42 
3,08 
0,29 
0 20 40 60
Sonstige / fehlende Angaben
Versetzung Klasse 9 Gymnasium
Fachoberschulreife mit Qualifikation
Fachoberschulreife
Hauptschulabschluss Klasse 10
Hauptschulabschluss Klasse 9
Förderschulabschluss LE/GB
Ohne Abschluss
Schulabschlüsse der SuS mit 
Migrationsvorgeschichte (prozentual) 
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte

25 
 
Marginale Unterschiede zeigen sich bei den Abschlüssen „Förderschulabschluss LE/GB“ und 
„Fachoberschulreife mit Qualifikation“. Die Fachoberschulreife ohne Qualifikation absolvieren 
23,95% der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte, allerdings nur 11,97% aus der Ve r-
gleichsgruppe. Größere Differenzen bestehen auch hinsichtlich des Hauptschulabschlusses. 
So erwerben 12,95% aller jungen Menschen mit Migra tionsvorgeschichte den „Hauptschul-
abschluss Klasse 10“. Bei den Schülerinnen und Schülern ohne Mig rationsvorgeschichte 
sind es hingegen 6,24%. Auch der Hauptschulabschluss Klasse 9 wird von Ju gendlichen mit 
Migrationsvorgeschichte öfter erworben (4,37% zu 2,42 % in der Vergleichsgruppe). Des 
Weiteren ist der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss innerhalb 
der Gruppe mit Migrationsvorgeschichte deutlich erhöht. Konkret betragen die Anteile 2,26% 
im Vergleich zu 0,29% bei jungen Menschen ohne Migrationsvorgeschichte. 
 
 
Grafik 23, N=664 
 
Ein Großteil dieser Gruppe ( 270 Personen / 40,66%) strebt die Allgemeine Hochschulreife 
an. Weite re 112 Personen (16,87%)  wechseln in einen Bildungsgang, um die Fachhoc h-
schulreife zu erwerben.  Während 94 Personen (14,16%)  in die Berufsvorbereitung einmü n-
den, starten 103 Personen (15,51%) mit einer Berufsausbildung. Von insgesamt 664 Schüle-
rinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte  haben 44 Personen (6,63%) nach Beendi-
gung der Abgangsklasse keine Anschlussperspektive.  
 
 
103 94 112 
270 
38 44 
3 
0
50
100
150
200
250
300
Verbleib der SuS mit Migrationsvorgeschichte

26 
 
 
Grafik 24, N= 664 SuS mit Migrationshintergrund; 1362 SuS ohne Migrationshintergrund 
 
Festzuhalten ist, dass innerhalb der Gruppe der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte  
häufiger eine Berufsausbildung begonnen wird  als in der Vergleichsgruppe.  Ein deutlicher 
Unterschied zeigt sich indes  bei der Betracht ung des Übergangssystems: Mit 14,16 % mün-
den anteilsmäßig deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte in die 
Berufsvorbereitung ein als die Juge ndlichen der Vergleichsgruppe (5,36 %). Während Schü-
lerinnen und Schüler ohne Migrations vorgeschichte häufiger die Allgeme ine Hochschulreife 
anstreben (64,54% im Vergleich zu 40,66%), entscheiden sich die jungen Menschen mit Mig-
rationsvorgeschichte öfter für den Erwe rb der Fachhochschulreife (16,87% zu 7,12% ). Des 
Weiteren haben  die Schülerinnen und Schüler mit Migrati onsvorgeschichte häufiger keine 
geeignete Übergangsperspektive. Der prozentuale Anteil in der Kategorie „Ohne Übergang“ 
beträgt hier 6,63%. In der Vergleichsgruppe liegt der entsprechende Wert bei 4,63%. 
11,09 5,36 7,12 
64,54 
6,90 4,63 
0,37 
15,51 14,16 16,87 
40,66 
5,72 6,63 0,45 
0
10
20
30
40
50
60
70
Verbleib der SuS mit Migrationsvorgeschichte  
(prozentual) 
ohne Migrationsvorgeschichte mit Migrationsvorgeschichte

27 
 
Ergebnisse in Kurzform (Teil 1 „Schüler Online“) 
 
 Nahezu 95% der Schülerinnen und Schüler gelingt ein Übergang 
1919 von 2026 Schülerinnen und Schülern haben zum Zeitpunkt der Datenerhebung 
eine Anschlussperspektive. Das sind 94,72% aller Schülerinnen und Schüler in 
Münster. 
 
 Über 56% streben die Allgemeine Hochschulreife an 
Die Mehrheit aller Schülerinnen und Schüler  (1149 Personen / 56,71%) strebt nach 
Beendigung der Sekundarstufe I die Allgemeine Hochschulreife an. 
 
 Annähernd jeder achte Jugendliche startet direkt mit einer Berufsausbildung 
254 von 2026 Schülerinnen und Schülern (12,54%) der Abgangsklassen entscheiden 
sich für eine Berufsausbildung. Die meisten haben die Hauptschule oder Realschule 
abgeschlossen. 
 
 Schülerinnen und Schüler aus Sekundar -, Haupt- und Förderschulen haben 
besonders häufig keine Übergangsoption  
11 Jugendliche (12,36%) aus der Sekundarschule sowie 24 Jugendliche aus den 
Hauptschulen (10,48%) haben nach Verlassen der Schule noch keine Übergangsop-
tion. Bei den Förderschulen betrifft dies 27 Schülerinnen und Schüler (35,53%) 
 
 Viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler verlassen die Schule vorzeitig  
Von insgesamt 99  vorzeitigen Abgängen entfallen  86 auf Jugendlic he aus Haup t-
schulen. 
 
 Jugendliche aus Sekundar-, Haupt- und Förderschulen wechseln häufig direkt 
nach der Schule in die Berufsvorbereitung 
Konkret wechseln 31 Schülerinnen und Schüler (34,83%) der Sekundarschule, 30 
Schülerinnen und Schüler (39,47%) von Förderschulen   sowie 81 Schülerinnen und 
Schüler von Hauptschulen (35,37%) in die Berufsvorbereitung.  
 
 Männliche wie weibliche Jugendliche sind ohne Übergang 
Konkret sind 50 Schülerinnen und 57 Schüler ohne Anschlussperspektive. 
 
 Über 95% der Schülerinnen und Schüler absolvieren mindestens den  
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder eine höherwertige Qualifikation 
Weitere 3,31% konnten zumindest den Förderschulabschluss LE/GB erwerben. L e-
diglich 0,94% der Gesamtgruppe blieb ohne Abschluss.

28 
 
 Jugendliche mit Mig rationsvorgeschichte haben häufiger keine Anschlussper-
spektive  
6,63% aller Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte haben keine An-
schlussperspektive. In der Vergleichsgruppe liegt dieser Wert bei 4,63%. 
 
 Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte beginnen nach der Sekundarstufe I  
häufiger eine Berufsausbildung  
15,51% aller Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte münden in eine 
Berufsausbildung ein. In der Vergleichsgruppe liegt dieser Wert bei 11,09%. 
 
 Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte münden überproportional in die  
Berufsvorbereitung ein 
14,16% aller Schülerinnen und S chüler mit Migrationsvorgeschichte münden in eine 
Berufsausbildung ein. In der Vergleichsgruppe ist der entsprechende Wert deutlich 
geringer. Dieser liegt bei 5,36%.

29 
 
2. Der Ausbildungsstellenmarkt in der Stadt Münster 
 
Zwei amtliche Statistiken dokumentieren die Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in 
regelmäßigen Abständen: die Bewer berstatistiken der Bundesagentur für Arbeit und die E r-
hebungen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Rahmen der Berufsbildung s-
statistik (für das Land Nordrhein-Westfalen durch IT.NRW). 
 
Die Datengrundlagen zur Darstellung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben 
sich in den vergangenen Jahren mehrfach und unter verschiedenen Aspekten verändert. Die 
Erstellung von längeren Zeitreihen ist dadurch deutlich erschwert. Zugleich hat sich die Au s-
sagekraft der Statistiken, besonders im regionalen Vergleich, erheblich verbessert. 
 
Der vorliegende Bericht bezieht sich im Wesentlic hen auf das Ausbildungsjahr 2017 /2018. 
Zur Analyse des  Ausbildungsstellenmarkts in der Stadt  Münster werden insbesondere G e-
genüberstellungen zu anderen Regionen und Städten vorgenommen.  
 
Die Unternehmen in Münster stehen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels z u-
nehmend vor der Herausforderung, hinreichend qualifiziertes Personal zu finden und an sich 
zu binden. Fachkräftesicherung funktioniert nur durch ausreichende Ausbildung von geeigne-
tem Nachwuchs.

30 
 
Daten aus den amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und IT.NRW 
 
Um die Ausbildungschancen der Jugendlichen auf dem Münsteraner Ausbildungsmarkt ei n-
schätzen zu können, ist zunächst ein überregionaler Blick vorzunehmen. 
 
 
Grafik 1, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit ei ner Relation von 0,87  einen deutlichen Bewerbe r-
überhang auf Ausbildungsstellen und stellt nach Berlin das  Schlusslicht in Deutschland dar. 
Rechnerisch stehen im Berichtsjahr 116 gemeldete n Bewerberinnen und Bewerbern 100 
Ausbildungsplätze gegenüber. 
 
Dabei zeigen sich große regionale Unterschiede in Nordrhein -Westfalen. Im Ruhrgebiet h a-
ben junge Menschen deutlich schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz (Relation von 
0,73). 
Im Vergleich dazu sieht di e Situation im Münsterland besser  aus. Rechnerisch übertrifft die 
Anzahl der freien Ausbildungsstellen die Summe der Ausbildungssuchenden  (Relation von 
1,06). 
 
1,39 1,34 
1,29 1,26 1,25 1,24 
1,10 1,06 1,06 1,03 0,98 0,97 0,97 
0,88 0,87 0,76 
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
Relation gemeldete Berufsausbildungsstellen je Bewerber/-
in 
Ausbildungsjahr 2017/2018 
Unterteilung nach Bundesländern

31 
 
 
Grafik 2, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Dabei gibt es auch im Münsterland das Phänomen des „Mismatching s“ zwischen Angebot 
und Nachfrage. Dies trägt dazu bei, dass auch in Regionen mit hinreichender Anzahl an 
Ausbildungsstellen sowohl unversorgte Bewerber innen und Bewerber  als auch unbesetzte 
Ausbildungsstellen zu verzeichnen sind.  
 
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 melden die Betriebe aus Münster 2347 Ausbildungsplätze der 
Bundesagentur für Arbeit.  Diese treffen auf 1410 gemeldete Bewerberinnen und Be werber 
aus Münster. Mit einer Relation von 1,66 gemeldeten Berufsausbildungsstellen pro Bewerbe-
rin bzw. Bewerber kann die Stadt Münster somit einen herausragenden Wert vorweisen. 
 
 
1,18 
1,06 
0,91 0,84 
0,75 0,73 
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
Relation gemeldete Berufsausbildungsstellen  
je Bewerber/-in 
Ausbildungsjahr 2017/2018 
Unterteilung NRW

32 
 
 
Grafik 3, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
Grafik 4, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
 
2347 
1410 
Gemeldete Ausbildungsstellen
in Münster
Gemeldete Bewerber/-innen
aus Münster
Deutlich mehr Ausbildungsstellen als Bewerber/-innen  
Stadt Münster 2017/2018 
1,66 
1,50 
1,22 1,18 
0,92 0,89 0,87 0,81 0,80 0,77 0,73 
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
1,8
Relation gemeldete Berufsausbildungsstellen  
je Bewerber/-in 
Ausbildungsjahr 2017/2018 (Städte NRW)

33 
 
Grafik 4 unterstreicht die guten Perspektiven für Bewerber und Bewerberinnen auf dem Aus-
bildungsmarkt in Münster. Unter den zehn größten Städten Nordrhein -Westfalens nimmt die 
Stadt Münster die Spitzenposition ei n. Tatsächlich können die Unternehmen in Münster ihre 
angebotenen Ausbildungsstellen nicht allein durch die Nachfrage der lokalen Bewerberinnen 
und Bewerber besetzen. 
 
Der stabile Ausbildungsmarkt  weckt das Interesse von jungen Menschen aus dem Umland. 
Zum Stichtag 31.12.2017 werden insgesamt 2709 Auszubildende mit neu abgeschlossenem 
Ausbildungsvertrag in Münster gezählt. Davon wird  annähernd jeder zweite Vertrag  (47,7%) 
von Bewerbern mit auswärtigem Wohnsitz unterzeich net. Lediglich 17,7% der in Münster 
wohnenden Auszubildenden pendelt in die umliegenden Nachbarkreise. 
 
 
 
Grafik 5, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik  
 
47,7 % 
52,3 % 
Münster ist ein Einpendler-Magnet  
für Auszubildende  
Einpendler
Münsteraner

34 
 
 
Grafik 6, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik 
 
Die Grafiken 5 und 6 akzentuieren die Mobilit ätsbereitschaft der Auszubildenden. Die Wa n-
derungsbewegungen sind au f die Ausbildungsmarksituation in den Nachb arkreisen zurück-
zuführen. Hier zeichnen sich deutliche Unterschiede ab: 
 
 
Grafik 7, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
17,7 % 
82,3 % 
Wenige Münsteraner Auszubildende 
 pendeln ins Umland 
Münsteraner mit
Ausbildungsstelle im
Umland
Münsteraner mit
Ausbildungsstelle in
Münster

35 
 
Für das Ausbildungs jahr 2017/2018 gibt es in einigen Nachbarkreisen mehr gemeldete Be-
werberinnen und Bewerber als gemeldete Ausbildungsstellen. Diese Situation motiviert junge 
Menschen zu einer überregionalen Recherche nach Ausbildungsplätzen.  
 
Um im Einzelfall den Wunschberuf erlernen zu können, lohnt es sich, längere Anfahrtszeiten 
in Kauf zu nehmen.  So werden Interessenten für das Tischlerhand werk eher im Kreis W a-
rendorf fündig. In dieser Sparte spielt die höhere Anzahl an holzverarbeitenden Betrieben 
eine Rolle. Der Ausbildungsmarkt der Stadt Münster ist hingegen stark durch kaufmännische 
Berufe geprägt. In der Top 10 der gemeldeten Ausbildu ngsstellen finden sich bereits sieben  
Berufsbezeichnungen mit kaufmännischem Profil: 
 
 
Grafik 8, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
54 
56 
61 
75 
81 
83 
112 
134 
139 
145 
0 20 40 60 80 100 120 140 160
Industriekauffrau/-mann
Verkäufer/-in
Bankkauffrau/-mann
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Kauffrau/-mann Groß- und Außenhandel
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Kauffrau/-mann Versicherung
und Finanzen
Kauffrau/-mann Einzelhandel
Kauffrau/-mann Büromanagement
Top 10 der gemeldeten Ausbildungsstellen 
Gemeldete Ausbildungsstellen
 im Ausbildungsjahr 2017/2018

36 
 
Obwohl das gesamte Angebot an Ausbildungsstellen die Anzahl an Bewerber innen und Be-
werbern deutlich übersteigt, gibt es auch in Münster Berufsfelder mit Versorgungsproblemen. 
In diesen Bereichen übersteigt das Interesse die verfügbaren Ausbildungskapazitäten: 
 
  
Grafik 9, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
In bestimmten Branchen ist die Anzahl der Mitbewerbenden groß und das Angebot an ve r-
fügbaren Stellen nicht ausreichend. Gleichzeitig haben die Bewerberinnen und Bewerber aus 
Münster mit zusätzlicher Konkurrenz aus den Nachbarkreisen zu rechnen.  
 
Ein weiteres Phänomen sind die Berufsfelder mit Besetzungsproblemen. Hierbei handelt es 
sich um Ausbildungsangebote in Branchen, die von den lokalen Bewerberinnen un d Bewer-
bern nur wenig nachgefragt werden. In Münster sind dies besonders die Berufsfelder  Le-
bensmittelherstellung, Tiefbau, Steuerberatung, Verwaltung und Verkauf von Lebensmitteln . 
Die Arbeitgeber in diesen Branchen müssen verstärkt auf überregionale Bewe rberinnen und 
Bewerber zurückgreifen, um ihre Ausbildungsplätze besetzen zu können. 
11 
6 
10 11 
5 
39 
18 
29 31 
14 
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Verkauf
(Bekleidung,
Elektro, KFZ)
Immobilien-
wirtschaft
Tourismus
und Sport
Holzbearbeitung Innenarchitektur,
Raumaustattung
Berufsfelder mit Versorgungsproblemen 
Gemeldete Ausbildungsplätze in Münster Gemeldete Bewerber/-innen aus Münster

37 
 
 
Grafik 10, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Berichtsjahr 2017/2018 können von 2347 gemeldeten Ausbildungsstel len über 95,8 % 
erfolgreich besetzt werden.  
 
 
Grafik 11, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Lediglich 99 von 2347 gemeldeten Ausbildungsstellen in Münster bleiben unbesetzt.  
 
 
 
 
26 21 35 
180 
17 3 3 7 
36 
4 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
Lebensmittel-
herstellung
Tiefbau Steuerberatung Verwaltung Verkauf von
Lebensmitteln
Berufsfelder mit Besetzungsproblemen 
Gemeldete Ausbildungsplätze in Münster Gemeldete Bewerber/-innen aus Münster
2248 
99 
Unbesetzte Ausbildungsstellen in Münster 
2017/2018 
 
Besetzte
Ausbildungsstellen
Unbesetzte
Ausbildungsstellen

38 
 
Von Besetzungsproblemen besonders betroffen sind folgende Berufsfelder:  
 
Grafik 12, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
Grafik 13, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik  
 
5,9% 
6,5% 
7,4% 
8,4% 
23,8% 
Verkauf (ohne
Produktspezialisierung)
12 von 203 Lehrstellen
Fahrzeugbautechnik
4 von 62 Lehrstellen
Lagerwirtschaft,
Postzustellung
5 von 68 Lehrstellen
Versicherung /Finanzen
17 von 203 Lehrstellen
Tiefbau
5 von 21 Lehrstellen
Berufsfelder mit hohem Anteil unbesetzter 
Ausbildungsstellen 
72 
72 
78 
84 
108 
111 
123 
126 
132 
183 
0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Industriekaufmann/-frau
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Kaufmann/-frau für Versicherung / Finanzen
Med. Fachangestellte/-r
Zahnmed. Fachangestellte/-r
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Top Ten der Ausbildungsverträge  
mit Betrieben in Münster (2017)

39 
 
2017 dokumentiert die Berufsbildungsstatistik 2709 Ausbildungsverträge mit Betrieben in 
Münster. Dabei stammen die Auszubildenden zum Teil aus dem Umland. Zu berücksichtigen 
ist, dass nicht alle Ausbildungsstellen und Ausbildungsinteressierte der Bundesagentur  für 
Arbeit gemeldet werden. 
 
Betrachtet man die schulische Vorbildung dieser Auszubildenden, so ergibt sich eine prozen-
tuale Verteilung wie folgt: 
 
 
Grafik 14, Quelle: Berufsbildungsstatistik, IT NRW, Geschäftsbereich Statistik 
 
Mehr als die Hälfte der Auszubildenden (56,64%) verfügt über die Berechtigung zum Besuch 
einer Hochschule bzw. Fachhochschule. Dieses Ni veau ist durch die entsprechende Anzahl 
an kaufmännischen und informationstechnischen Ausbildungen in Münster zu erklären. In 
diesen Berufsfeldern werden vermehrt höhere Schulabschlüsse von den Arbeit gebern ver-
langt.  
Personen mit niedrigen Schulabschlüssen sind kaum vertreten. Nur annähernd jeder 9. Aus-
bildungsvertrag wird mit einer Person abgeschlossen, die über einen Hauptschulabschluss 
verfügt. Ohne Hauptschulabschluss ist es noch schwieriger eine Ausbildungsstelle zu erha l-
ten. Rund jede 29. Lehrstelle wird an eine Person ohne Hauptschulabschluss vergeben. 
 
 
 
1,55% 3,43% 
10,84% 
27,54% 56,64% 
Schulische Vorbildung der Auszubildenden  
Münster (2017) 
nicht zuzuordnender Abschluss
ohne Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fachoberschulreife
Hoch,-Fachhochschulreife

40 
 
Seit einigen Jahren sinkt in Deutschland die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe. Dieser 
Trend setzt sich auch in der Stadt Münster fort. Während die Münsteraner Ausbildungsquote1 
im Jahr 2012 noch 5,7%  betrug, sank sie sukzessiv auf einen W ert von 5,4% im Jahr 2017. 
In absoluten Zahlen stehen sich hier 168.579 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 
9178 Auszubildende gegenüber.  
 
Ein weiterer Indikator für die verringerte Ausbildungsbeteiligung ist die Ausbildungsbetriebs-
quote2. Während dieser Wert von 2009 bis 2016 kontinuierlich fiel, konnte der Abwärtstrend 
in 2017 aufgehalten werden: 
 
Grafik 15, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Jahr 2017 bilden von 8144 Betrieben aus Münster nur 2019 aus. Dennoch liegt die Aus-
bildungsbetriebsquote in Münster mit 24,8% vor dem NRW-Wert von 22,3%. 
 
 
 
 
 
 
                                                
1 Die Ausbildungsquote bezeichnet den Anteil der zu ihrer Aus- und Weiterbildung Beschäftigten an 
allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. 
2 Die Ausbildungsbetriebsquote bezeichnet den Anteil der Betriebe mit mindestens einem Auszubi l-
denden an allen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.  
28,3 
27,6 27,2 26,9 
26,1 25,6 25,2 24,8 24,8 
20,0
25,0
30,0
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausbildungsbetriebsquote der Stadt Münster 
jeweils zum 31.12. eines Jahres

41 
 
Die Entwicklung von Ausbildung und Beschäftigung verläuft in Deutschland diametral. Wäh-
rend der Arbeitsmarkt immer neue Rekorde bei den Beschäftigtenzahlen verzeichnet, wird in 
Betrieben immer weniger ausgebildet. Gleichzeitig interessieren sich weniger Jugendliche für 
eine Ausbildung. Dies galt in den Vorjahren auch für Münster.  
 
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 kann der Trend gestoppt werden. So erhöht  sich die Anzahl 
der gemeldeten Ausbildungsstellen zwischen dem Ausbildungs jahr 2016/2017  und dem 
Ausbildungsjahr 2017/2018 um 59 Plätze (+2,6%). Gleichzeitig steigt die Zahl der gemeld e-
ten Bewerber und Bewerberinnen um 122 Personen (+9,5%).  
Dadurch verbessern sich die Chancen der Unternehmen in Münster, ihre Ausbildungsstellen 
zu besetzen.  
 
 
Grafik 16, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
1288 
2288 
1410 
2347 
Gemeldete Bewerber/-innen Gemeldete Ausbildungsstellen
Ein Plus an Bewerbenden und 
Ausbildungsstellen 
Ausbildungsjahr 2016/2017 Ausbildungsjahr 2017/2018

42 
 
Die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber aus Münster 
 
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 haben die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber gute 
Chancen, auf dem regionalen  Ausbildungsmarkt einzumünden. Ein Indiz ist das günstige 
Verhältnis zwischen den angebotenen Stellen und der Nachfrage der Ausbildungsinteressier-
ten. Dennoch gibt es Personengruppen, die trotz positiver Ausgangslage nur schwer zu ve r-
mitteln sind. Dazu gehören insbesondere ältere Bewerbende (Studienzweifler), Geflüchtete, 
schwerbehinderte Menschen und Personen ohne Schulabschluss. Unter den sogenannten 
„unversorgten Bewerbern“ bilden diese Gruppen stets einen hohen Anteil. 
 
Bei den unversorgten Bewerberinnen und Bewerber n handelt es sich um Personen, für 
die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ei n weiterer Schulbesuch, eine 
Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist 
und für die Vermittlungsbemühungen laufen. Im Ausbildungsjahr 2017/2018 trifft dies auf 59 
gemeldete Bewerbende zu. Das entspricht einer Quote von 4,2 % Unversorgter in Münster. 
Landesweit (NRW) lie gt der Anteil unversorgter Bewerber innen und Bewerber  im gleichen 
Ausbildungsjahr bei 5,3%. 
 
 
Grafik 17, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
 
1351 
59 
Unversorgte Bewerber/-innen 
Ausbildungsjahr 2017/2018 
Versorgte Bewerber/-innen
Unversorgte Bewerber/-innen

43 
 
Zu den versorgten Bewerbenden rechnet die Bundesagentur für Arbeit zunächst alle Pe r-
sonen, die im Laufe des Berichtsjahres eine Ausbildung beginnen. Auch Bewerber innen und 
Bewerber, die ohne Angabe von Gründen keine weitere aktive Hilfe mehr nachfragen, gelten 
als versorgt. Hinzu komme n diejenigen, die weiter eine Ausbildung suchen, aber eine Alte r-
native zum 30.09. einschlagen können. Der konkrete Verbleib der 1410 Bewerbenden ist wie 
folgt dargestellt:  
 
 
Grafik 18, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Insgesamt finden 627 der gemeldeten Bewerbenden eine Ausbildungsstelle. Bei 305 Perso-
nen hat die Bundesagentur für Arbeit keine Kenntni sse hinsichtlich des Verbleibs, da sie oh-
ne Angabe von Gründen keine weitere Hilfe mehr nachfragen. 
Zu berücksichtigen ist, dass auch zwei Perspektiven verfolgt werden können. So gibt es B e-
werberinnen und Bewerber, die sich sowohl für Studien - als auch Ausbildungsplätze interes-
sieren. 
 
 
 
 
 
 
32 
41 
59 
162 
184 
305 
627 
0 100 200 300 400 500 600 700
Gemeinnützige Dienste
Fördermaßnahmen
Unversorgte
Erwerbstätigkeit
Schule, Studium, Praktikum
Ehemalige Bewerbende
ohne Verbleibsangabe
Berufsausbildung
Art des Verbleibs der Bewerbenden

44 
 
Mit einem Anteil von 37 ,4% sind Frauen in d er Gesamtgruppe der Bewerbenden aus Müns-
ter unterrepräsentiert. Dies entspricht dem lan desweiten Trend. So registriert  die Bund e-
sagentur für Arbe it in NRW einen Anteil von 38,8 % weiblicher Bewerbender. Diese G e-
schlechterdifferenz steht im Zusammenhang mit unterschiedlichen Berufswahlpräfe renzen. 
Laut statistischem Bundesamt wählen junge Frauen häufiger Berufe des Gesundheitsw e-
sens, die im Schulberufssystem ausgebildet werden. Untermauern lassen sich diese Ang a-
ben anhand der jährlichen Erhebungen durch IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen. So ist für 2017 ein Frauenanteil 
von 77,0% an den Schulen des Gesundheitswesens in Münster dokumentiert. 
 
 
Grafik 19, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Von den 1410  gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern aus Münster sind  611 Personen 
unter 20 Jahre alt. Mit diesem Anteil von 43,3% hat die Stadt Münster deutlich weniger junge 
Bewerbende als im NRW-Durchschnitt. Hier liegt der Referenzwert in der Gruppe der „Un ter 
20-Jährigen“ bei 55,4%. Weitere Unterschiede finden sich in der Gruppe der Bewerbenden, 
die das 25. Lebensjahr überschritte n haben. Während in NRW insgesamt 8 ,0% zu dieser 
Kategorie zählen, sind es  in der Stadt Münster bereits 15,5 %. Insbesondere Studienabbr e-
cherinnen und Studienabbrecher erhöhen in Münster die Anzahl der „Über 25-Jährigen“. 
37,4% 
62,6% 
Geschlechterverteilung der Bewerbenden 
weiblich
männlich

45 
 
 
Grafik 20, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Die Ausbildungsinteressierten in Münste r sind insgesamt älter, was im Zusammenhang mit  
höheren schulischen Qualifikationen steht: 
 
 
Grafik 21, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
Mit 49,1% verfügt fast die Hälfte  der Bewerbenden aus Münster über die Berechtigung zur 
Aufnahme eines Studiums. In NRW können  insgesamt nur 39,9% der Ausbildungsinteres-
sierten die Hoch- bzw. Fachhochschulreife vorweisen.  
43,3% 
41,2% 
15,5% 
Alter der Bewerbenden 
unter 20 Jahre
20-24 Jahre
25 Jahre und älter
3,6% 
8,4% 
15,5% 
23,3% 
49,1% 
Schulabschluss der Bewerbenden 
keine Angabe
ohne Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fachoberschulreife
Hoch-, Fachhochschulreife

46 
 
Im landesweiten Vergleich fällt die Gruppe der Bewerbenden mit Hauptschulabschluss  aus 
Münster geringer aus. Hier beträgt die Größ e 15,5%, in NRW  20,0%. Beachtens wert ist , 
dass 8,4% aller Bewerbenden aus Münster über keinen Hauptschulabschluss verfügen. Dies 
trifft landesweit auf lediglich 2,0% der Gesamtgruppe zu. 
 
Die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber aus Münster stammt nicht aus Allgemeinbil-
denden Schulen. In dieser Katego rie beträgt die Größenordnung in Münster 39,9 %, im G e-
gensatz zu 43,8% des NRW-Benchmarks. In diesem Zusammenhang ist das hohe Bildungs-
angebot in Münster ein wichtiger  Faktor. Dies spiegelt sich auch im h öheren Anteil an Au s-
bildungsinteressierten wieder, welche zuletzt eine Hochschule/Akademie be sucht haben. 
Den 12,7 % aus Münster stehen hier 6,8 % in NRW gegenüber. Diese Kategorie besteht 
überwiegend aus Studienabbrechern und Personen, die an der Fortsetzung ihres Studiums 
zweifeln.         
 
 
Grafik 22, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
2,8% 
39,9% 
44,6% 
12,7% 
Besuchte Schule der Bewerbenden 
keine Angabe
Allgemeinbildende Schule
Berufsbildende Schule
Hochschule / Akademie

47 
 
Von den 1410 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern aus Münster haben 239 Personen 
einen Fluchtkontext. Für diese Bewerbergruppe ist es besonders herausfordernd, erfolgreich 
in den Ausbildungsmarkt einzumünden. So stellen fehlende Sprachkenntnisse neben weit e-
ren Vermittlungshemmnissen eine große Hürde dar.  Dennoch finden im Berichtjahr 98 Be-
werbende mit Fluchtkontext eine Ausbildungsstelle. Lediglich 19  geflüchtete Menschen zäh-
len zu den Unversorgten . Das entspricht ein em Anteil der Unversorgten von 7,9 % aller g e-
meldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchtkontext. Damit schneidet die Stadt Müns-
ter etwas besser als der NRW-Benchmark ab. Hier liegt der Wert bei 8,9%. 
 
  
Grafik 23, Quelle: Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit 
 
In Nordrhein -Westfalen hab en im Berichtsjahr über 6,8% der gemeldeten Bewerberinnen 
und Bewerber einen Fluchtkontext. In der Stadt Münster registrierte die Bundesagentur f ür 
Arbeit einen Wert von 17,0%  der Gesamtgruppe. Während in Nordrhein -Westfalen 36,1% 
aller Bewerbenden mit Fluchtkontext in eine Berufsausbildung einmündeten,  gelang dies in 
Münster bereits 41,0%. 
 
 
19 
98 
 
122 
98 geflüchtete Menschen haben einen 
Ausbildungsplatz gefunden 
Unversorgte
(mit Fluchtkontext)
Einmündende
(mit Fluchtkontext)
Sonstige Versorgte
(mit Fluchtkontext)

48 
 
Ergebnisse in Kurzform Teil 2 (Ausbildungsmarkt) 
 
 Deutlich mehr Ausbildungsstellen als Bewerbende 
Im Ausbildungsjahr 2017/2018  werden d er Bundesagentur für Arbeit 2347  Ausbil-
dungsplätze von Betrieben aus Münster gemeldet. Dabei liegt die Nachfrage bei 1410 
gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern aus Münster. Mit einer Re lation von 1,66 
kann die Stadt Münster einen herausragenden Wert vorweisen. 
 
 Münster ist ein Einpendler-Magnet für Auszubildende 
Die Ausbildungsbetriebe in Münster sind auf Pendler angewiesen, um die Ausbi l-
dungsstellen zu besetzen. A nnähernd jeder zweite Ausbildungsvertrag (47,7%) wird 
mit einer Person aus dem Umland abgeschlossen.  
 
 Wenige Ausbildungsstellen bleiben unbesetzt 
Von 2347 gemeldeten Ausbildungsstellen können über 95 % erfolgreich besetzt wer-
den. Die Berufsfelder mit hohem Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen sind der 
Bereich Tiefbau mit 23,8%  (5 von 21 Lehrstellen ) sowie der Bereich Versicherung 
und Finanzen mit 8,4% (17 von 203 Lehrstellen). 
 
 Kaufmännische Berufe prägen den Ausbildungsmarkt 
In den „Top 10 der gemeldeten Ausbildungsstellen“ sind sieben Berufsbezeichnungen 
mit kaufmännischem Profil enthalten. Mit 183 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen 
in 2017, ist der Beruf „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ am häufigsten vertreten.  
 
 Die Mehrheit der Auszubildenden haben eine Studienberechtigung 
56,64% aller Personen, die in 2017 einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb aus 
Münster abschließen, verfügen über die Fach- bzw. Hochschulreife. 
 
 Wenig Veränderung bei der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung 
Im Jahr 2017 bilden von 8144 Münsteraner Betrieben nur 2019 aus.  Dennoch beteili-
gen sich die lokalen  Betriebe stärker an Ausbil dung als im Landesdurchschnitt 
(NRW).

49 
 
 Die Quote der Unversorgten ist niedriger als im Landesschnitt 
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 liegt die Quote der unversorgten Bewerber innen und 
Bewerber aus Münster bei 4,2%. In NRW beträgt der Vergleichswert 5,3%. 
 
 Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchtkontext nutzen ihre Chancen 
Von 239 gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchtkontext finden 98 Per-
sonen (41,0%) eine Ausbildungsstelle. Lediglich 19  geflüchtete Menschen  (7,9%) 
zählen zu den Unversorgten. In NRW beträgt der Vergleichswert 8,9%. 
 
 Bewerbende ohne Hauptschulabschluss mit geringen Chancen  
Lediglich 3,43% aller Ausbildungsverträge werden mit Personen abgeschlossen, die 
über keinen Hauptschulabschluss verfügen.  
 
 Die Mehrzahl der Bewerbenden aus Münster sind männlich 
Der Anteil der männlichen Bewerbenden liegt bei 62,6%. Dies ist auf unterschiedliche 
Berufswünsche der Geschlechter zurückz uführen. So sind Frauen  mit 77,0% stärker 
bei den schulischen Ausbildungen des Gesundheitswesens in Münster vertreten. 
 
 Hoher Anteil Studienzweifler  
12,7% der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsstellen aus 
Münster haben zuletzt eine Fachhochschule bzw. Hochschule besucht.

50 
 
3. Handlungsempfehlungen 
 
Der vorliegende Bericht verdeutlicht die sehr unterschiedlichen Übergangsperspektiven der 
Schülerinnen und Schüler aus Münster. Nach Beendigung der Sekundarstufe I strebt die 
Mehrheit der Jugendlichen die Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife an. Die 
stabile Situation des lokalen Ausbildungsmarktes ermöglicht vielen weiteren Jugendlichen 
die direkte Einmündung in eine Berufsausbildung. Doch trotz des Fachkräftemangels sowie 
der guten Konjunktur gibt es Schülergruppen, die an betrieblichen Zugangsbarrieren sche i-
tern und ihre beruflichen Wünsche nicht verwirklichen können. 
 
Zu den Benachteiligte n zählen hier insbesondere die Jugendlichen der Sekundarschule s o-
wie der Haupt- und Förderschulen. Die Anforderungsprofile vieler moderner Ausbildungsb e-
rufe kann ein großer Teil dieser Schülerinnen und Schüler kaum erfüllen.  
Jugendliche ohne oder mit eine m niedrigen Schulabschluss haben deutlich geringere Cha n-
cen auf dem Ausbildungsmarkt. Schließlich wird der Hauptschulabschluss für die Besetzung 
eines dualen Ausbildungsplatzes von den meisten Betrieben vorausgesetzt. Dieser Trend 
dürfte sich zukünftig noc h verstärken: In Folge des digitalen Wandels ist mit einer weiteren 
Erhöhung des Anforderungsniveaus der Ausbildungsberufe zu rechnen. Gleichzeitig werden 
niedrig qualifizierte Arbeitsplätze, die sogenannten „Helfer-Jobs“, entfallen. 
 
Auch Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte haben ein leicht höheres Risiko 
am Ende der Sekundarstufe I ohne gesicherten Übergang zu verbleiben. Sie starten zwar 
deutlich häufiger mit einer Berufsausbildung, münden jedoch auch öfter in die Berufsvorb e-
reitung ein.  
Junge Männer sind geringfügig häufiger mit Problemen im Übergang k onfrontiert als junge 
Frauen. Bemerkenswert hoch ist die Zahl junger Menschen, die ihre Ausbildung vorzeitig 
abbrechen. Für alle benannten Zielgruppen bedarf es Anstrengungen, damit die Integration 
in Arbeit und Beruf gelingt. Dabei sind ein abgestimmtes V orgehen und ein Zusammenr ü-
cken der Rechtskreise zielführend.  
 
Standardisierte Berufsorientierung in Schule 
Der geeignetste Weg, Abbrüche in Ausbildung und Studium zu vermeiden, ist, präventiv zu 
handeln; also frühzeitig in Schule das Thema Berufsorientier ung aufzunehmen und den Or i-
entierungsprozess möglichst individuell zu begleiten. 
Im Rahmen der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ 
durchlaufen alle Schülerinnen und Schüler eine standardisierte Berufsorientierung ab Klasse 
8. Seit dem Schuljahr 2016/2017 nehmen landesweit alle allgemeinbildenden, weiterführe n-
den Schulen an KAoA teil (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010 
(ABl. NRW. S. 576).

51 
 
Die Partner des Ausbildungskonsenses NRW haben sich darau f verständigt, im Herbst 2019 
eine umfassende Evaluation von KAoA in Auftrag zu geben. Sie erarbeiten hierfür gemei n-
sam ein Konzept, das sowohl die Umsetzung des Landesvorhabens vor Ort durch die ve r-
schiedenen Akteure als auch die übergreifenden Wirkungen der standardisierten Berufsor i-
entierung in den Blick nimmt. Auf Basis der Evaluationsergebnisse wollen die Partner g e-
meinsam Handlungsansätze zur Weiterentwicklung von KAoA vorlegen. Einigkeit besteht, 
die seit 2013 laufende Initiative bis 2022 fortzusetzen. 
 
Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf gezielt in der Berufsorientierung fördern 
KAoA ist ein „Basisprogramm“ für alle Schülerinnen und Schüler. Für einen Teil der Jugen d-
lichen sind die Angebote nicht ausreichend, um sich beruflich zu orient ieren. Insbesondere 
Haupt- und Förderschulen bemühen sich seit vielen Jahren um eine intensive Unterstützung 
ihrer Schülerinnen und Schüler im Berufsorientierungsprozess. Dieses Engagement ist sin n-
voll und wird u.a. durch Stiftungen und kommunale Mittel gestützt.  
Beispielhaft wird in Münster mit den Finanzmitteln der kommunalen Projektförderung Schule-
Beruf gemeinsam mit der Agentur für Arbeit die „vertiefte Berufsorientierung“ gem. § 48 SGB 
III an den Schulen des Gemeinsamen Lernens umgesetzt. Allein mit einer kommunalen F i-
nanzierung werden zudem die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe eines freien Trägers an 
den Förderschulen „Lernen“ und an der Sekundarschule begleitet. Eine weitere Ausweitung 
solcher Angebote – auch auf andere Schulformen – ist wünschenswert. 
 
Individuelle Beratungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler verstärken 
Die Kommunalen Koordinierungsstellen weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass der 
KAoA-Prozess durch ein individuelles Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler 
flankiert werden sollte, so dass die Ergebnisse der einzelnen Standardelemente sinnvoll mi t-
einander verknüpft werden. 
Die Bundesagentur für Arbeit wird ihre Beratungsleistungen im Rahmen der Lebensbegle i-
tenden Beratung in Schulen verstärken. Gemeinsam mit d en Partnern ist zu klären, wie die-
se Angebote sinnvoll verknüpft werden können, so dass ein Berufsberatungsprozess gelingt. 
 
Elternarbeit intensivieren 
Eltern sind für ihre Kinder die bedeutsamsten „Berufsberater“. Im Landesvorhaben KAoA ist 
die Einbindung der Eltern ausdrücklich gewünscht. In vielen Fällen funktioniert die Einbezi e-
hung der Eltern in den Berufsorientierungsprozess indes nicht. Gemeinsam mit allen Par t-
nern ist zu klären, wie Eltern gestärkt und unterstützt werden können, um ihre Kinder im En t-
scheidungsprozess rund um Schule, Ausbildung und Studium gut zu begleiten.

52 
 
Entwicklung eines Frühwarnsystems in Schule 
Um Jugendliche beim Übergang in weiterführende Bildungsangebote und/oder in eine Au s-
bildung zu unterstützen, bedarf es frühzeitiger Präventionsketten mit vorsorgenden Angebo-
ten. Die Gründe, warum Schülerinnen und Schüler ohne Übergang verbleiben, sind oftmals 
multifaktoriell bedingt. Die Lebenssituation mancher Jugendlicher kann gekennzeichnet sein 
durch nicht ausreichende Qualifikatio n, fehlende Ausbildungsreife, Konflikte in der Familie 
oder Schulabsentismus. Die Vermeidung biographischer Brüche im Lebenslauf der Jugendli-
chen sowie kostspieliger Spätinterventionen lässt sich nur durch abgestimmtes Handeln von 
Schulen und Kommune errei chen. Ein Frühwarnsystem fokussiert sich auf Jugendliche mit 
hohem Risiko. Die jeweiligen Problemlagen können so rechtzeitig identifiziert und nie d-
rigschwellige Unterstützungsleistungen eingeleitet werden. Kommunale Ressourcen (Ber a-
tung durch Fachkräfte, P rojekte) werden effizient da eingesetzt, wo sie verstärkt benötigt 
werden.  
 
Angebote der Jugendberufshilfe ausweiten 
Einrichtungen wie die Stadtteilwerkstatt Nord sind geeignet, um Jugendliche mit diversen 
Problemlagen und ohne Anschluss wieder ins Boot zu holen, so dass sie (wieder) über mög-
liche berufliche Perspektiven nachdenken. Die Nachfrage nach solchen Angeboten ist we i-
terhin hoch.  
Es sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Angebote der Jugendberufshilfe für Schüleri n-
nen und Schüler ohne Anschlussperspektive auch in anderen Stadtteilen entwickelt und u m-
gesetzt werden sollten. 
 
Programme für Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchtkontext fortführen 
Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchtkontext nutzen ihre Chancen und münden vielfach in 
Ausbildung ein. Allerdings stellen insbesondere die sprachlichen Anforderungen in der B e-
rufsschule häufig eine Hürde dar. Programme wie „Gemeinsam klappt’s“ können hier dazu 
beitragen, Bedarfe sichtbar zu machen und in einem Verbund der verschiedenen Akteure 
Lösungen herbeiführen.  
 
“Keiner geht verloren“ – rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit – Jugendberufsagentur 
Derzeit schaffen viele Jugendliche den Übergang von Schule über Ausbildung in den Beruf 
nicht oder nur mit Verzögerung. Nicht selten wählen sie einen Bildun gsgang an einem B e-
rufskolleg anstelle direkt in Ausbildung einzumünden. Die Gründe hierfür sind vielfältig.  
Begleitet werden die Jugendlichen in dieser Phase des Übergangs von verschiedenen Insti-
tutionen ein breit gefächertes Angebot an Hilfe bereitstellen. Sie tun dies aber oft unabhängig 
voneinander. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist es nicht immer auf Anhieb erken n-
bar, welche Institutionen für ihre jeweiligen Fragestellungen zuständig sind, Hilfen leisten und 
Unterstützungen bewilligen können. Absprachen zwischen der Arbeitsverwaltung, dem Jo b-

53 
 
center, der Jugendhilfe usw. sind zeitaufwändig und häufig ist den Beteiligten auch nicht b e-
kannt, welche Stellen mit dem Jugendlichen im Kontakt stehen.  
Dies kann dazu führen, dass der Jugendlic he verschiedene Institutionen nacheinander au f-
suchen muss. Um dies zu verhindern sind eine noch stärkere Verzahnung und ein Zusa m-
menrücken der vorhandenen Hilfesysteme erforderlich.  
Der Idealfall ist die Zusammenarbeit aller Akteure / Rechtskreise (SGB II , III, VIII) in unmi t-
telbarer räumlicher Nähe in einer gemeinsamen Anlaufstelle. Hierdurch können unkompliziert 
Informationen gebündelt werden, Fallübergaben und persönliche Absprachen im Sinne der 
Jugendlichen erfolgen. Ein Vorschlag für ein solches Konze pt wird vom Amt für Schule und 
Weiterbildung gemeinsam mit den übrigen Rechtskreisen aktuell erarbeitet.

Beschlussvorlage

17907 Zeichen

V/0183/2019 
V/0183/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Übergang Schule-Beruf in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.05.2019 Integrationsrat Vorberatung 
   14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
 
Vorberatung 
   14.05.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   21.05.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
 
Vorberatung 
   21.05.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
 
Vorberatung 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   22.05.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht (Anlage 1) über den aktuellen Stand der Umsetzung der Landesinitiati-
ve „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ zur Kenntnis. 
2. Der Rat nimmt den Übergangsbericht (Anlage 2) des Amtes für Schule und Weiterbildung und die 
aus den Ergebnissen der Schülerströme und Überg angsquoten in Münster abgeleiteten Han d-
lungserfordernisse bzw. Handlungsempfehlungen zur Kenntnis. 
3. Der Rat stimmt zu, dass ein Konzept für eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Sinne 
einer „Jugendberufsagentur“ gemeinsam mit den Ämtern der Verwal tung und der Agentur für A r-
beit entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 
4. Der Rat nimmt den Bericht zur Projektförderung Übergang Schule-Beruf (Anlage 3) zur Kenntnis.  
5. Der Rat stimmt der Verstetigung der bisher befristet erhöhten Platzzahlen in der Stadtteilwerkstatt 
Nord zu, um für die unversorgten Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Münsters Norden 
ausreichende Teilnehmerplätze vorhalten zu können.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
05.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Meyer-Holsiepe 
Telefon: 492-4026 
Meyer-Holsiepe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0183/2019 
6. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, den Bedarf für die Einrichtung e ines niedrigschwelli-
gen Angebotes für benachteiligte Jugendliche im Übergang Schule Beruf in Münster -Süd zu e r-
mitteln und das Ergebnis dem Rat zu berichten.  
7. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0067/2011 an den Rat vom 
22.11.2011 „Jedem jungen Menschen ein (Aus -)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwortung - 
Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf“ wird damit aufgegriffen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.  
Die Rolle der Kommunen im Feld der Bildung verändert  sich seit einigen Jahren deutlich. Sie zeigen 
sich zunehmend verantwortlich für gelingende Bildungsbiographien und steuern Bildungsaktivitäten 
vor Ort. Bund und Länder unterstützen diese Entwicklung mit verschiedenen Programmen und Vo r-
haben wie „Bildung integriert“ und „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“.  
Mit der Einrichtung der Kommunalen Koordinierungsstellen im Landesvorhaben KAoA hat das Land 
Nordrhein-Westfalen die Kommunen als Motor und Gestalter von Bildungsprozessen vor Ort aktiv 
gestärkt. Hier laufen die Fäden zusammen für ein kohärentes Handeln, um junge Menschen im Über-
gang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu unterstützen.  
Das Land NRW finanziert die zusätzlichen Stellen in der Kommunalen Koordinierungsstelle im Amt 
für Schule und Weiterbildung (u. a. aus ESF-Mitteln) aktuell bis zum 31.12.2020. Im Koalitionsvertrag 
für NRW ist die Absicht der Weiterführung von „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-
Beruf (KAoA)“ bereits bis zum 31.12.2022 verankert. Sofern die Förder mittel ab 01.01.2021 weiterhin 
zur Verfügung stehen, ist grundsätzlich eine weitere Antragstellung beabsichtigt. Bisher werden für 
die besetzen Personalstellen vom Land NRW Pauschalen gewährt, die aus vorhandenen Planstellen 
gegenfinanziert werden, so dass keine zusätzlichen kommunalen Aufwendungen entstehen. Die Ve r-
waltung wird über die Entwicklung berichten.  
Die standardisierte Berufsorientierung der Landesinitiative KAoA wird mittlerweile in allen allgemei n-
bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 8 umges etzt. Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen 
und Praktika sind runde fünf Jahre nach ihrer Einführung feste Bestandteile einer jeden Schullau f-
bahn in der Sekundarstufe I. Eine Übersicht zum aktuellen Stand bietet Anlage 1. 
Neu sind die vom Land NRW entwic kelten Module zur Beruflichen Orientierung in der Sekundarstufe 
II, die den beteiligten Schulen im September 2018 vorgestellt wurden. Die neuen Module richten sich 
grundsätzlich an alle Schulformen der Sek II; also auch an Berufskollegs (mit Ausnahme derje nigen 
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss führen). Sie sollen den Stand der individuellen Berufl i-
chen Orientierung nach der Sek I aufgreifen und umfassen im Wesentlichen folgende Elemente: 
Standortbestimmung beim Übergang in die Sek II, Stärkung de r Entscheidungskompetenz, Praxis e-
lemente in Betrieben und Hochschulen sowie die Anschlussvereinbarung am Ende der Sek II. Grun d-
lage für die Verankerung der Module in den schulischen Curricula ist die Neufassung des Runderla s-
ses zur Beruflichen Orientierung  (BASS 12-21 Nr.1), die Anfang 2019 veröffentlicht wurde. Die B e-
zirksregierung Münster plant für April 2019 Workshops für die Vorbereitung der Umsetzung der neuen 
Standardmodule in den Schulen. Die Kommunale Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, das gemei n-
same Handeln aller Akteure in diesem Prozess zu organisieren. 
 
Zu 2.  
Um die Wirkungszusammenhänge im Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu 
analysieren, sind systematische Datenerhebungen erforderlich. Der erste Schritt in diese Richtung ist 
der vorliegende Übergangsbericht (Anlage 2).  Der Bericht nimmt  Abschlüsse wie Übergänge der 
Schülerinnen und Schüler in Münster nach der Sekundarstufe I aus dem Schuljahr 2017/2018 in den 
Blick, erläutert darüber hinaus die derzeitige Ausgangslage auf dem Ausbildungsmarkt und zeigt auf 
Basis der Ergebnisse Handlungsempfehlungen auf.

- 3 - 
V/0183/2019 
Die Berichterstattung soll künftig regelmäßig sowohl in Form eines jährlichen Übergangsberichtes 
erfolgen, um Vergleichszahlen zu ermitteln sowie Schülerströme und Entwicklungen aufzuzeigen. 
Auch eine Auswertung zu einzelnen Zielgruppen ist möglich.  
Für eine fundierte Angebots - und Strategieplanung am Übergang von der Schule in den Beruf sind 
grundsätzlich auch qualitative Daten erforderlich, die individuelle (anonymisierte) Bedingungen für 
einen gelingenden Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf erfassen. Hier soll in Kooperation mit 
Schulaufsicht und Hochschule ein Konzept für regelmäßige qualitative Untersuchungen entwickelt 
werden.  
Weitere steuerungsrelevante Informationen werden aktuell aufbereitet. Konkret ermittelt das Amt für 
Schule und Weiterbildung, welche weiteren Unterstützungsangebote zusätzlich zu der standardisie r-
ten KAoA-Berufsorientierung in den Schulen angeboten werden.  
 
Zu 3.  
Um allen Jugendlichen in Münster kompetente und serviceorientierte Beratung wie Unterstützun g für 
„aus einer Hand“ anzubieten, wird die bereits bestehende Kooperation kommunaler Ämter und der 
Agentur für Arbeit im Übergang Schule -Beruf aktiv ausgebaut zu einer tragfähigen, rechtskreisübe r-
greifenden Zusammenarbeit im Sinne einer Jugendberufsagentur. 
Beteiligt sind das Amt für Schule und Weiterbildung, das Jobcenter, das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien sowie die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster.  
Die Integration junger Menschen in Ausbildung, Studium und Erwerbsarbeit ist dabei das Hauptanl ie-
gen der beteiligten Akteure; nicht aber alleiniges Ziel. Grundsätzlich geht es auch um einen guten 
Übergang in ein selbständiges und selbstbestimmtes Erwachsenenleben; also eine ganzheitliche U n-
terstützung. 
Mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur w ird konsequent an die Ergebnisse der beruflichen 
Orientierung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ ang e-
knüpft. Schülerinnen und Schüler werden in ihrem individuellen beruflichen Entscheidungsprozess 
durch das rechtskreisüber greifende Beratungsangebot professionell unterstützt und im Übergang 
begleitet.  
Konkret geplant ist eine „zentrale Anlaufstelle unter einem Dach“ für Jugendliche, Eltern und weitere 
Ratsuchende zum Thema „Übergang“ sowie eine gemeinsame Fallsteuerung, so dass tatsächlich 
kein Jugendlicher verloren geht. 
Unter der Federführung des Amtes für Schule und Weiterbildung wird aktuell mit den beteiligten Par t-
nern die Konzeption entwickelt und ein Zeitplan zur schrittweisen Umsetzung erstellt.  
 
Zu 4.  
Mit den Finanzmitteln der kommunalen Projektförderung Schule-Beruf werden vielfältige Maßnahmen 
und Projekte freier Träger, insbesondere für benachteiligte junge Menschen gefördert, die sie bei e i-
nem gelingenden Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Erwe rbsarbeit unterstützen. 
Die kommunale Projektförderung ergänzt dabei sowohl schulische als auch nachschulische Angebote 
mit dem Ziel, die Chancen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder 
Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohn e einen Anschluss zu verbessern. Diese Förderung ist 
damit auch ein Beitrag zur Armutsprävention bei Jugendlichen und ein Baustein der Präventionskette. 
Ein hoher Anteil der Finanzmittel wird zurzeit eingesetzt für die „vertiefte“ Berufsorientierung an Schu-
len. Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens werden durch einen freien Träger dabei 
unterstützt, die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf vertieft bei der Berufsorientierung zu u n-
terstützen und teilweise auch zu begleiten.  
Ein weiterer hoher Anteil wird für Maßnahmen eingesetzt, die unversorgten Schulabgängerinnen und 
Abgängern einen Anschluss bieten, mit dem sie ihren weiteren beruflichen Weg und individuelle Prob-
lemlagen bearbeiten können. 
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe und dem Jobcenter werden die Bedarfe ermit-
telt, Maßnahmen und Projekte abgestimmt und teilweise gemeinsam (rechtskreisübergreifend) fina n-
ziert.  
Im Haushaltsjahr 2018 standen insgesamt Projektmittel in Höhe von 379.850 € zur Verfügung. Eine 
detaillierte Übersicht über die Inhalte, Zielgruppen etc. bietet die Anlage 3.

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V/0183/2019 
Um künftig Jugendliche ohne konkrete Perspektive in Ausbildung oder Arbeit gezielter unterstützen 
zu können, wird im laufenden Jahr ein Clearingverfahren unter Beteiligung der Jugendhilf e und deren 
Fachexpertise im Amt für Schule und Weiterbildung installiert. Angesprochen werden alle Jugendl i-
chen, die nicht bereits durch das Jobcenter begleitet werden und in Angebote mit kommunaler Unte r-
stützung einmünden möchten.  
Damit soll erreicht we rden, dass Jugendliche nicht „ungesteuert“ in ein kommunal finanziertes nie d-
rigschwelliges Angebot gehen oder von einer Maßnahme in ein ähnliches Angebot wechseln, sondern 
zunächst oder auch begleitend ein Klärungsprozess hinsichtlich einer sinnvollen Ansc hlussperspekti-
ve erfolgt. Außerdem können Erkenntnisse über die Ausgangslagen und Anliegen von Jugendlichen 
mit Schwierigkeiten im Übergang gewonnen und dazu genutzt werden, einen Abgleich der vorhand e-
nen Angebote und der Bedarfe an Übergangsmaßnahmen vorz unehmen. Auch die Entwicklung pr ä-
ventiver Instrumente könnte dadurch erreicht werden. 
 
Zu 5. 
Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein Angebot für Schulabgänger und Schulabgängerinnen ohne schul i-
schen oder beruflichen Anschluss. Die Jugendlichen werden hier intensiv sozialpädagogisch begleitet 
und lernen gleichzeitig das Arbeiten in verschiedenen Werkbereichen kennen. Sie entwickeln no t-
wendige Kompetenzen und meist auch (wieder) grundsätzliches Interesse an einer beruflichen Täti g-
keit. Mit ihrem wohnortnahen und sozialpädagogischen Ansatz hat die Stadtteilwerkstatt ein Allei n-
stellungsmerkmal. Die Stadtteilwerkstatt verfügt über 15 Plätze, die aufgrund sehr hoher Nachfrage 
und einer langen Warteliste befristet auf 23 erhöht wurden.  
Diese zusätzlichen Plätze wurden  in der wiedereröffneten Metall - und Fahrradwerkstatt eingerichtet. 
Dieser Werkbereich bietet einen direkten Arbeitsmarktbezug und Anschlussperspektiven für die Zie l-
gruppe der Stadtteilwerkstatt (s. Vorlage /0765/2016). 
Durch die Eröffnung der Metallwerkst att und die Erhöhung der Platzzahl konnte die Warteliste der 
Stadtteilwerkstatt weitgehend abgebaut werden. Interessierte Jugendliche können nun wieder zeitnah 
in das Angebot einmünden. Der Bereich Metall/Fahrrad ist seit seiner Eröffnung durchgehend voll 
ausgelastet und wird von jungen Frauen wie auch jungen Männern angenommen. 
Seit der Umsetzung der Erweiterung im Mai 2017 haben insgesamt 61 Jugendliche und junge E r-
wachsene (36 männlich, 25 weiblich) die Angebote der Jugendberufshilfe in den verschiedenen  
Handwerksbereichen (Holz, Textil, Friseur/Kosmetik, Metall/Fahrrad) wahrgenommen. 
Der überwiegende Teil der Jugendlichen kommt aus dem Stadtbezirk Nord. Dies ist konzeptionell 
beabsichtigt und zeigt gleichzeitig, dass der Standort in der Speicherstadt im Norden der Stadt b e-
darfsgerecht gut gewählt ist.  
Die Erfahrungen im Zuge der Erweiterung sind ausnahmslos positiv. Durch die intensive Unterstü t-
zung in der Stadtteilwerkstatt haben in den vergangenen beiden Jahren neun Jugendliche, die zuvor 
aufgrund komplexer Problemlagen die Schule nicht mehr besucht haben, den Hauptschulabschluss 
nach Klasse 10 Typ A im Rahmen der Externenprüfung erworben.  
Allein in 2019 streben insgesamt 11 Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Erwerb des Hauptschulab-
schlusses an.  Darüber hinaus wurden seit der Erweiterung der Stadtteilwerkstatt mit insge samt 15 
Jugendlichen individuelle Anschlussperspektiven passgenau erarbeitet . So konnten drei Jugendliche 
eine betriebliche Ausbildung  und eine J ugendliche eine außerbetriebliche Ausbildung beginnen. Ein 
Heranwachsender hat einen Arbeitsplatz in einem Inklusionsbetrieb in Vollzeit gefunden. Gleichzeitig 
startete eine junge Frau in der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX auf dem allgemeine n 
Arbeitsmarkt. Ein weiterer junger Erwachsener hat einen sogenannten Minijob finden können. Zudem 
wurden zwei Teilnehmende in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufgenommen. Vier 
Personen haben zur weiteren Perspektivplanung einen Platz in ein er Berufsvorbereitenden Bi l-
dungsmaßnahme (BvB) eingenommen und zwei Jugendliche besuchen eine weiterführende Schule. 
Außerdem wurden zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene als nächsten Schritt zur weiteren 
Berufswegplanung an die jeweils zuständige He rkunftsschule (zurück)vermittelt. Einige Heranwac h-
sende haben sich zur psychosozialen Stabilisierung zunächst in therapeutische/ärztliche Behandlung 
begeben müssen. 
Die Ergebnisse zeigen, dass ein niedrigschwelliges, produktionsorientiertes Angebot wie die  Stadt-
teilwerkstatt geeignet ist, um Jugendliche „wieder ins Boot“ zu holen und zu motivieren, sich den 
Themen Lernen, Schule, Ausbildung und Beruf in einem geschützten Rahmen wieder zu nähern.

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V/0183/2019 
Dies bestätigen auch die Berufskollegs, die verstärkt darauf hinweisen, dass insbesondere in den 
einjährigen Bildungsgängen viele junge Menschen einmünden, für die Schule kein attraktives Ang e-
bot darstellt. Die Stadtteilwerkstatt Nord wird daher mit den vorhandenen Ressourcen künftig mehr 
schulmüde Jugendliche aufnehmen. 
Im Ergebnis ist die dauerhafte Anhebung der Plätze auf 23 erforderlich und sinnvoll, um Jugendlichen 
ohne Anschluss und Ausbildung eine neue Perspektive zu eröffnen.  
 
 
Zu 6.  
Neben der Stadtteilwerkstatt Nord gibt es mehrere weitere niedrigschwellig e Angebote für Jugendl i-
che im Norden der Stadt. In Münster -Mitte macht der Lernort Süd/Lernen Fördern e. V. ein Angebot; 
im gesamten südlichen Bereich der Stadt gibt es keine entsprechende Versorgung der Zielgruppe.  
Die Schulen in Hiltrup melden ebenso wi e das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dass ein 
erhöhter Bedarf an geeigneten niedrigschwelligen Maßnahmen im Süden Münsters besteht. Diesen 
gilt es konkret zu ermitteln und ggf. die Einrichtung entsprechender Angebote zu konzipieren.  
Eine gute L ösung für die Zielgruppe könnte die Verlagerung der zurzeit in Münster Nord (im Jaz 
gGmbh) eingerichteten Jugendwerkstatt in den Süden der Stadt sein.  
Die LWL-Jugendwerkstätten richten sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge 
Menschen im Alter bis 27 Jahren. Es handelt sich um ein jugendhilfespezifisches Angebot gem. § 13 
SGB VIII im Übergang von der Schule in den Beruf. Die Jugendwerkstätten in NRW als Angebot der 
Jugendsozialarbeit erfüllen im Gesamtsystem des Landesvorhabens K AoA ihren Bildungsauftrag 
durch die Entwicklung und Vermittlung persönlicher, sozialer und beruflicher Kompetenzen. Sie str e-
ben mit Blick auf Anschlussperspektiven für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Lückenschluss 
zwischen den fehlenden formalen Bil dungsabschlüssen der Jugendlichen und den für ihre weitere 
soziale und berufliche Integration erforderlichen Kompetenzen und Fertigkeiten. Auch Jugendliche mit 
ungeklärtem Aufenthaltsstatus können teilnehmen.  
 
Zu 7.  
Mit den Bestrebungen zur Errichtung ei ner Jugendberufsagentur siehe Ziff. 3  wird auch der Antrag 
„Jedem jungen Menschen ein (Aus -)bildungsplatz – In gemeinsamer Verantwortung: Anlaufstelle für 
Jugendliche am Übergang Schule -Beruf“ ( A-R/0067/2011) von „Bündnis 90/Die Grünen vom 
22.11.2011 aufgegriffen, der seinerzeit wegen der unmittelbar bevorstehenden Einführung des La n-
desvorhabens KAoA nicht umgesetzt wurde. 
 
 
 
 
 
I. V.  
 
 
Gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 KAoA-Standardelemente 
Anlage 2 Übergangsbericht 
Anlage 3 Kommunale Projektförderung

Beratungsverlauf (9)

12.06.2019 Integrationsrat
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0183/2019
Typ
Vorlagen
Datum
25.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37