3709/2017
Flughafen Köln/Bonn - Generalsanierung der großen Start-/Landebahn (14L/32R)
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Mitteilung Ausschuss
2699 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 30.11.2017 3709/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Flughafen Köln/Bonn - Generalsanierung der großen Start-/Landebahn (14L/32R) Nachdem der Flughafen ab 1957 zivil genutzt werden durfte, wurde die große Start und Landebahn in den 60er Jahren in Spannbetonweise gebaut. 1994/1995 wurde sie generalüberholt. Aufgrund der nunmehr zwanzigjährigen Nutzung müssen die alten Asphaltschichten ausgetauscht werden. Des Weiteren erfolgt die Umrüstung der Landebahnbefeuerung auf LED und der Einbau einer Bahnzu- standsmeldeanlage. Mit der Generalsanierung soll am 07.04.2018 begonnen werden. Zum 30.11.2018 soll die Baumaß- nahme beendet sein. Während der Bauzeit erfolgen die Bauarbeiten jeweils an den Wochenenden samstags von 12.00 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr. Neben den für die Sanierungsarbeiten vorgesehe- nen 23 Wochenenden sind 11 Wochenenden als Schlechtwetterreserve eingeplant. Der Flugbetrieb findet tagsüber im Rahmen der Betriebsgenehmigung statt. Für nächtliche Starts in Richtung Süden erfolgt für die kleine Parallelbahn eine befristete Sondergenehmigung. Vom 21.04.2018 bis zum 10.06.2018 erstrecken sich die Arbeiten auf die Kreuzungsbereiche der großen Bahn und der Querwindbahn. Zwei weitere Wochenenden sind als Schlechtwetterreserve eingeplant. Für diese Zeiten steht nur die kleine Bahn als Start- und Landebahn zur Verfügung. Aus- nahmsweise soll diese Bahn dann für diese Zeiten auch für Starts und Landungen aus sowie in Rich- tung Norden sowie nachts auch für Starts in Richtung Süden genutzt werden dürfen. Die vermehrten Flüge auf der Querwindbahn bzw. der kleinen Parallelbahn werden zu mehr Lärmim- missionen in deren An- und Abflugkorridoren führen. Damit die Auswirkung auf die Anwohner so ge- ring wie möglich sein werden, wird die Baumaßnahme in einem vergleichsweise kurzem Zeitfenster realisiert, 2 die Baumaßnahme in der relativ verkehrsarmen Zeit am Wochenende erfolgen, auf nächtliche Starts und Landungen auf der Querwindbahn in bzw. aus westlicher Richtung, also über Porz-Wahn, verzichtet und während der Kreuzungsarbeiten auf der kleinen Bahn keine Flüge mit großem Fluggerät erfol- gen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3709/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 28.11.2017 10:19