241952-01 ST
Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241952-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. An welchen Schulen im Stadtbezirk Bonn werden zurzeit Begrü- nungsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung und/oder die (Teil-)Begrünung von Schulhöfen durchgeführt? Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen, wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz- tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul- hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich sind. 2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant? Im Stadtbezirk Bonn befinden sich der umfangreiche Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, der Neubau der Grundschule „Am Apfel- garten“ in Buschdorf sowie der Neubau von Schulgebäuden am Fried- rich-Ebert-Gymnasium und Ernst-Moritz -Arndt-Gymnasium im Zuge der Umstellung von G 8 auf G 9 im konkreten Planungs- bzw. Bauprozess. Weiterhin sind in den nächsten Jahren u.a. für verschiedene Grund- schulen Planungen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur Erwei- terung der Offenen Ganztagsbetreuung vorgesehen. Im Zuge dieser Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neugestaltung bzw. Aufwertung der Freianlagen unter Berücksichtigung der Aspekte Klimafolgenanpassung Seite 1 von 2 Seite 2 — — und der Biodiversitätssteigerung. Diese beinhalten u.a. auch umfangrei- che Baumpflanzungen, insektenfreundliche Bepflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Versickerungen. Diese Ziele sind auch im Bonner Freiraumplan umfassend festgelegt worden. Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im Neubau hin. Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan- passung zu erwirken. In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt- konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver- waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof- gestaltung dargelegt. Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas- sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange- passter gestalten“. Aus der bereits abgeschlossenen Phase der Bürger- beteiligung zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes liegen Vor- schläge zu Gebäuden und Schulhöfen im Sinne dieser Maßnahmenpa- kete auch für den Stadtbezirk Bonn vor. Diese Vorschläge werden der- zeit verwaltungsseitig geprüft und ggf. um Vorschläge der jeweils zu- ständigen Verwaltungseinheit ergänzt. Zudem wird an Standards auch im Sinne der Klimaanpassung für den Neubau und umfangreiche Sanie- rungen gearbeitet. Das SGB hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden für die eigenen Liegenschaften entwickelt, sodass die Begrünung von Dächern und fensterlosen Fassaden beim Neubau und der Großsanie- rung städtischer Liegenschaften zur Regel werden wird. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 241952-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40