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241952-01 ST

Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen

Stellungnahme der Verwaltung 22.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 26.11.2024, TOP 1.2.1

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Sammeldokument öffentlich

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Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
241952-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 
Dezernat: 
SGB 
 
 
 
 
 
Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
 
1. An welchen Schulen im Stadtbezirk Bonn werden zurzeit Begrü-
nungsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung 
und/oder die (Teil-)Begrünung von Schulhöfen durchgeführt? 
 
Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen, 
wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von 
Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu 
berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz-
tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt 
werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig 
kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul-
hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere 
Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der 
Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und 
Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher 
nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten 
kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige 
Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich 
sind.  
 
 
2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant? 
 
Im Stadtbezirk Bonn befinden sich der umfangreiche Neubau des 
Schulzentrums Tannenbusch, der Neubau der Grundschule „Am Apfel-
garten“ in Buschdorf sowie der Neubau von Schulgebäuden am Fried-
rich-Ebert-Gymnasium und Ernst-Moritz -Arndt-Gymnasium im Zuge der 
Umstellung von G 8 auf G 9 im konkreten Planungs- bzw. Bauprozess. 
Weiterhin sind in den nächsten Jahren u.a. für verschiedene Grund-
schulen Planungen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur Erwei-
terung der Offenen Ganztagsbetreuung vorgesehen. Im Zuge dieser 
Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neugestaltung bzw. Aufwertung der 
Freianlagen unter Berücksichtigung der Aspekte Klimafolgenanpassung 
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Seite 2  
 
 
—
—
und der Biodiversitätssteigerung. Diese beinhalten u.a. auch umfangrei-
che Baumpflanzungen, insektenfreundliche Bepflanzungen, Dach- und 
Fassadenbegrünungen sowie Versickerungen.  Diese Ziele sind auch im 
Bonner Freiraumplan umfassend festgelegt worden.  
 
 
Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf 
eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im 
Neubau hin.  
Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf 
G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen 
z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine 
Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan-
passung zu erwirken.  
In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt-
konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver-
waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof-
gestaltung dargelegt.  
Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas-
sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare 
Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange-
passter gestalten“. Aus der bereits abgeschlossenen Phase der Bürger-
beteiligung zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes liegen Vor-
schläge zu Gebäuden und Schulhöfen im Sinne dieser Maßnahmenpa-
kete auch für den Stadtbezirk Bonn vor. Diese Vorschläge werden der-
zeit verwaltungsseitig geprüft und ggf. um Vorschläge der jeweils zu-
ständigen Verwaltungseinheit ergänzt. Zudem wird an Standards auch 
im Sinne der Klimaanpassung für den Neubau und umfangreiche Sanie-
rungen gearbeitet. Das SGB hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden 
für die eigenen Liegenschaften entwickelt, sodass die Begrünung von 
Dächern und fensterlosen Fassaden beim Neubau und der Großsanie-
rung städtischer Liegenschaften zur Regel werden wird. 
 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

26.11.2024 Bezirksvertretung Bonn
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
241952-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
22.11.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40