Bürgerantrag: Fahrradstraße und Verkehrsberuhigung im Lerchenweg
Stellungnahme der Verwaltung 201771-1 ST vom 13.11.2020
Stand: Am 24.11.2020 in der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201771-1 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Fahrradstraße und Verkehrsberuhigung im Lerchenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bevor eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob der Lerchenweg in eine Fahrradstraße umgewandelt werden kann, müsste dort eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Nur wenn auf deren Grundlage nachgewiesen werden kann, dass der Fahrradverkehr dort die dominante Verkehrsart ist, ist die Ausweisung einer Fahrradstraße verkehrsrechtlich zulässig. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung eine Verkehrszählung im Frühjahr 2021 veranlassen. Eine Sperrung der Straße mittels Poller ist nicht möglich, weil die Straße schmal ist und keine Wendemöglichkeiten vorhanden sind. Z.B. sind Müllabfuhr- und Rettungsfahrzeuge besonders darauf angewiesen, die Straße zu befahren und am Ende wieder verlassen zu können. Der Anlass für ein Durchfahrtsverbot von motorisierten Zweirädern wird nicht gesehen, außer die Verkehrszählung ergibt ein anderes Bild. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme an und regt die Durchführung einer Verkehrszählung an, auf deren Grundlage eine inhaltliche Beschlussfassung erst möglich ist. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt, das Fachdezernat wird gebeten, den Antragstellenden in eigener Zuständigkeit über den weiteren Fortgang in der Sache zu informieren. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
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