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V/0995/2016

Personalbedarf für die Betreuung von Geflüchteten im Jobcenter der Stadt Münster

Vorlagen 31.10.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 18.01.2017, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10333 Zeichen

V/0995/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Personalbedarf für die Betreuung von Geflüchteten im Jobcenter der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreuung und Vermittlung Geflüchteter durch die Ein-
richtung einer weiteren Fachstelle „Geflüchtete“ sicherzustellen. 
2. Dafür w erden im Teilergebnisplan 0501 15,501 Planstellen, versehen mit dem Vermerk „kw 
31.12.2019“, eingerichtet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0501 Leistungen der Grunds i-
cherung nach dem SGB 
II 
  
 
Zeile  06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 2017 - 
2019 1.017.600 
84,8 % der Verwaltungsauf-
wendungen -bereits im HH-
Plan Entwurf 2017 veran-
schlagt. 
 11 Personalaufwendungen 2017 - 
2019 1.109.710  
 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2017 - 
2019 90.290 Bereits im HH -Plan En twurf 
2017 veranschlagt. 
Saldo 2017 - 
2019  182.400  
Belastung im Vergleich zum HH-Entwurf  2017 - 
2019 1.109.710  
 
                                                
1 1,00 BesGr. A 12; 1,00 BesGr. A 11; 7,00 BesGr. A 10; 5,00 EGr. S 11b; 1,50 EGr. 8 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0995/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0995/2016 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0113 Zentrale Dienste    
Zeile  09 Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögens 2017 15.000 Notwendiger Ergänzung der 
Möblierung 
 
Die Verwaltung legt zu den Etatberatungen entsprechende Veränderungsblätter für die Änderu ngen 
der Personalaufwendungen und des  Erwerbs von beweglichem Anlagevermögen vor. Die Aufwe n-
dungen für Sach - und Dienstleistungen und die Erträge aus der Kostenerstattung sind bereits im 
Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt. 
 
Zur teilweisen Kompensation der Haush altsbelastung wird in der Produktgruppe „0501 - Leistungen 
der Grundsicherung nach dem SGB II“ der Ertragsansatz für die „Verteilung der Landese rsparnis an 
den Wohngeldausgaben“ von 2,77 Mio. € auf 3,62 Mio. € (2017/2018) bzw. 3,75 Mio. € (2019/2020) 
erhöht. Dies entspricht einer Verbesserung um 0,85/0,98 Mio. €. Grundlage für die Anhebung des 
Haushaltsansatzes ist die neueste Prognose des Landkrei stags NRW vom 08.11.2016.  Die verblei-
bende Belastung wird im vorhandenen Personalbudget gedeckt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Aufgrund der sich rasant entwickelnden Flüchtlingszahlen hatte die Verwaltungsführung die betroff e-
nen Ämter bereits im Frühjahr 20 16 aufgefordert, ihre sog. „flüchtlingsinduzierten Mehrbeda rfe“ zu 
beziffern. Dementsprechend hatte das Jobcenter in einem ersten Schritt 12,0 Vollzeitäquiv alente2 
(darunter 3,0 VZÄ Sachbearbeiter/Innen Leistungsgewährung und 5,0 Jobcoaches) sowie, für die Zeit 
ab dem 01.01.2017, weitere 15,5 VZÄ geltend gemacht. Grundlage hierfür waren e inerseits aktuelle 
Flüchtlingszahlen sowie eine Prognose für 2017, dass etwa 1.500 erwerbsfähige Leistungsberechti g-
te (eLb) in 1.125 Bedarfsgemeinschaften 3 (BG) in den Leis tungsbezug nach dem SGB II übertreten 
werden. 
 
Die Leistungsgewährung, Beratung und Vermittlung der Flüchtlinge erfolgt im Jobcenter Münster au f-
grund der besonderen Anforderungen der Zielgruppe (Sprachbarrieren, kriegs - und krisenb edingte 
Traumata etc.) in der Fachstelle „Geflüchtete“. Diese Fachstelle wurde, zunächst befristet in Verwa l-
tungskompetenz, zum 01.07.2016 ei ngerichtet und mit dem 1. Nachtrag zum Stellenplan 2016 über 
Planstellen, versehen mit dem Vermerk „kw 31.12.2019“, abgesichert. 
 
Gleichzeitig wurde die Stelle des/der Migrationsbeauftragten zunächst stellenneutral aus dem B e-
stand eingerichtet und zwischenzeitlich besetzt.  
 
Aufgrund der Flüchtlingszahlen in Münster war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar, wann z u-
künftig eine zweite Fachst elle „Geflüchtete“ notwendig wird. Deshalb  wurde diese Fachstelle mit e i-
nem Stellenumfang von insgesamt 15 VZÄ bereits als Ankündigung in den Stellenplan aufgenommen. 
Ob und ggf. in welchem Umfang im Jahr 2017 weitere Personalressourcen erforderlich werden , sollte 
die Verwaltung über eine Ratsvorlage zur Aufgabenentwicklung darlegen.  
 
Durch die beschleunigten Asyl-Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge ist die Zahl derer, die A nträge 
nach dem SGB II stellen, allerdings bereits jetzt rapide gestiegen. Dieses  macht einen ve rstärkten 
personellen Einsatz in diesem Bereich unerlässlich. 
                                                
2 Im folgenden VZÄ 
3 Das Verhältnis von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Bedarfsgemeinschaften beträgt über das gesa m-
te Jobcenter hinweg etwa 0,75.

- 3 - 
V/0995/2016 
 
Mit dieser Vorlage kommt die Stadt Münster seiner Verpflichtung nach und macht die nachfolgend 
begründeten Bedarfe bereits vorzeitig geltend.  
 
 
2. Aktuelle Situation 
 
Personen mit Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nach Anerkennung als Asy l-
berechtigte in das SGB II übergeleitet. Allein in der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 13.10.2016 ve r-
zeichnete das Jobcenter 372  neue Fälle, die der Fachstelle „Geflüchtete“ zuzuordne n sind. Zum 
13.10.2016 waren damit 1.051 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu ve rzeichnen. Davon sind 745 
über 25 Jahre alt; bei einem Betreuungsschlüssel von 1:150 für diese Klientel entspricht dieses einem 
Bedarf von 4,96 VZÄ Jobcoaches. 306 Menschen sind unter 25 Jahre alt, was bei einem Betreuungs-
schlüssel von 1:75 einem Bedarf von 4,0 VZÄ Jobcoaches entspricht4. Bei dem im gesamten Jobcen-
ter zugrunde liegenden Verhältnis von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Bedarfsgemeinschaf-
ten von 0,7 würde m an bei 1.051 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen Bestand von 788 B e-
darfsgemeinschaften annehmen. Bei einem Betreuungsschlüssel in der Leistungssachbearbeitung 
entspricht das einer personellen Ausstattung von 7,0 VZÄ.  
 
Aktuell kommen täglich zahlreiche Anträge hinzu. Die oben geschilderten Zahlen sind stichtagsbez o-
gen. Sie bilden also nicht ab, dass unmittelbar vor dem Stichtag noch Anträge gestellt wurden, aber 
am Stichtag noch nicht abschließend bearbeitet und im System erfasst waren. Gründe hierfü r sind u. 
a., dass nicht jeder Antragsteller sofort alle notwendigen Informationen beibringen kann und die A n-
tragsbearbeitung dadurch mehrere Vorsprachen lang dauern kann. Das bedeutet, dass sich zu den 
täglich neuen Anmeldungen darüber hinaus Rückstände a ufbauen. Der Druck auf die Mi tarbeiter/-
innen steigt mit den zunehmenden Wartezeiten der Kunden/ -innen immens und spiegelt sich in der 
hohen Zahl der geleisteten Überstunden und der hohen Arbeitsdichte bereits wieder. 
 
Angesichts der steigenden Fallzahlen war es daher erforderlich, die gesamte „zweite Ausbaustufe“ 
der Fachstelle Geflüchtete vorzeitig einzurichten, um deren Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.  
 
Ein Abwarten auf die vorliegende Ratsvorlage war aufgrund des Charakters der Leistungen, denn  bei 
der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um Grundsicherungsleistungen und 
somit um eine Pflichtaufgabe5, deren Gewährung keinen Aufschub duldet, dem Jobce nter der Stadt 
Münster nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde parallel zu  dieser Ratsvorlage in Verwaltungs-
kompetenz ein Teil der weiteren Fachstelle „Geflüchtete“, nämlich 1,0 VZÄ Fac hstellenleitung, 1,0 
VZÄ Frontoffice und je 3,0 VZÄ Sachbearbeiter/innen Leistungsgewährung und Jobcoaches, ko m-
missarisch verfügt und aus freien,  nicht besetzten Stellenanteilen des Jobce nters6 der Stadt Münster 
gespeist. Die verlagerten Stellenanteile werden im Rahmen der anstehenden Stellenbesetzungsve r-
fahren sukzessive mit Mitarbeiter/Innen besetzt. 
 
Nach Zustimmung durch den Rat sollen diese Stellenanteile wieder in den Regelbetrieb des Amtes 59 
verlagert und sukzessive besetzt werden. Insgesamt werden daher die folgenden Stellen benötigt und 
bis zunächst 31.12.2019 beantragt: 
                                                
4 Aufgrund des intensiveren Betreuungsbedarfs wird für diese Personengruppe ein anderer Betreuungsschlü s-
sel angewandt. Die Betreuungsschlüssel ergeben sich aus analoger Anwendung des gem. § 44c Abs. 4 SGB II 
vorgesehenen Betreuungsschlüssels für gemeinsame Einrichtungen (unter 25-jährige 1:75 erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte; über 25-jährige, 1:150 erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Leistungsgewährung 1:110 Fälle) 
5 bezogen auf Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Beratungsleistungen 
6 Im Jobcenter der Stadt Münster gibt es seit jeher und auch derzeit einen hohen Anteil an vakanten Stellen. Es 
ist absehbar, dass diese durch die Dauer der Besetzungsverfahren (Ausschreibung, Auswahlgespräche, Pers o-
nalratsentscheidung, Verfügbarkeit der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) erst zum neuen Jahr besetzt 
werden können.

- 4 - 
V/0995/2016 
 
Funktion / Aufgabe VZÄ Stellenwert 
Fachstellenleitung Leistungsgewährung  1,0 A12 
Stv. Fachstellenleitung Integration 
zugleich: Jobcoach Flüchtlinge 
1,0 A11 
Sachbearbeiter/in Leistungsgewährung Flüchtlinge 7,0 A10 
Jobcoach Flüchtlinge 4,0 S11b 
Lotse Flüchtlinge 1,0 S11b 
Fachassistenz Front- und Backoffice 1,5  E08 
gesamt 15,5  
 
 
 
3. Ausblick 
 
Wie sich die Zahl der Geflüchteten insgesamt entwickelt, ist zum heutigen Zeitpunkt ebenso wenig 
verlässlich zu prognostizieren, wie ein möglicher Familiennachzug. Nach den bisherigen Kenntni ssen 
lässt sich aber relativ sicher fe sthalten, dass die arbeitsmarktliche Integration und – damit verbunden 
– Unabhängigkeit von Transferleistungen eher perspektivisch gelingen kann. Das liegt auch und vor 
allem in der Altersstruktur der Geflüchteten begründet. Das bedeutet aber auch, dass de r Leistungs-
bezug nach dem SGB II nicht nur vorübergehender Art sein wird und möglicherweise deutlich über 
den 31.12.2019 hinaus bestehen wird. Die Verwaltung wird aus diesem Grund sp ätestens im ersten 
Quartal 2019 über ihre Erfahrungen und die Einschätzung zum weiteren Vorgehen berichten.  
 
 
In Vertretung  
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0995/2016
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37